Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
107828.pdf
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113 kB
Erstellt
12.12.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0232/WP16
öffentlich
12.12.2012
45/200
Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.12.2012
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 51/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 51/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Allgemeines zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014“
Lt. Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NW vom
27.09.2012 (s. Rundschreiben Nr. 42 / 807 / 2012) werden der Stadt Aachen
902.566,00 €
für den weiteren U 3 Ausbau zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich um Bundesmittel.
Die entscheidungsreifen Anträge mussten bis zum 30.11.2012 dem Landschaftsverband Rheinland
vorgelegt werden.
2. Förderanträge
Folgende Förderanträge wurden gestellt:
Nr.
Sozial-
Name der Kita
raum
Anzahl der U
Beantragte
3
Fördersumme
Träger
Plätze
1
3
Schleswigstr. 3
10
180.000,00
KKG
Aachen/Ost
AWO
2
1
Sigmundstr. 8
12
216.000,00
3
3
Goerdeler Str. 10
6
18.900,00
AWO
4
11
Vaalser Str. 153
10
108.000,00
SKF
5
4
Schillerstr. 85
3
6.750,00
6
5
Branderhofer Weg
6
108.000,00
7
2
Süsterfeldstr. 99
10
31.500,00
8
Tagespflege
Habsburgerallee
5
2.500,00
9
11
Reutershagweg 19
15
162.000,00
Stadt Aachen
10
6
Matarestr. 9
10
180.000,00
Stadt Aachen
11
3
Düppelstr. 5
6
108.000,00
Stadt Aachen
12
2
Bergstr. 16-20
10
180.000,00
Stadt Aachen
13
Tagespflege
Branderhofer Weg
5
2.500,00
15
8
Großheidstr.
6
23.400,00
16
11
Kronenberg 50
16
288.000,00
Elterninitiative
Ev.
Frauenverein
SKF
Tagespflege
Tagespflege
AWO
KKG St.
Jakob
3. Zuteilungsreife Anträge
Bis auf den Förderantrag der KKG St. Jakob für die Tageseinrichtung für Kinder Kronenberg 50 sind
alle Anträge zuteilungsreif.
Der Antrag für die Einrichtung Kronenberg 50 konnte nicht weitergeleitet werden, da hier die
Finanzierung nicht sichergestellt ist.
Vorlage FB 51/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/5
Herr Mauritz, der Trägervertreter dieser Einrichtung, hat am 09.08.2012 einen Antrag auf Fördermittel
gestellt. Der Bestand der Plätze in dieser Einrichtung ist insgesamt gefährdet, da nur eine befristete
Betriebserlaubnis vorliegt. Der Antrag müsste mit der Priorisierungsstufe I bewertet werden.
16 neue U 3 Plätze sollen geschaffen werden. Gesamtkosten belaufen sich auf 979.841,00 €,
Der Anspruch auf Fördermittel würde 288.000,00 € betragen, so dass noch ein Eigenanteil von
691.841,00 € verbleiben würde. Der KKG St. Jakob kann diese Eigenmittel nicht selbst aufbringen
(s. Vorlage FB 51/0200/WP16).
Da die Finanzierung für die Baumaßnahme hierdurch nicht sichergestellt ist, kann derzeit der
Förderantrag nicht weitergeleitet werden.
4. Kriterien
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.05.2012 wurden folgende Kriterien für die
Erstellung einer Prioritätenliste über die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel beschlossen:
o
Standorte, in denen die Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist
o
Vorrang von KiBiz geförderten Einrichtungen
o
Vorrang von Einrichtungen, die eine befristete Betriebserlaubnis haben und bei denen die
Umbaumaßnahme eine dauerhafte Betriebserlaubnis ermöglicht.
5. Prioritätensetzung
Anhand der unter Punkt 4 aufgeführten Kriterien wurden die zuwendungsfähigen Anträge in 3
Prioritäten eingeteilt.
Priorität I:
Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist,
wenn keine Baumaßnahmen durchgeführt werden können.
Priorität II:
Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, deren Standorte dort sind, wo die
Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist.
Priorität III:
Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, die nicht über KiBiz gefördert werden.
6. Weiterleitung der Förderanträge
Alle vorliegenden Anträge wurden mit Priorität der Stufe I bzw. II bewertet. Da für die Förderanträge
der freien Träger und der Tagespflege ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, konnten diese
Anträge auch entsprechend berücksichtigt werden.
Nr.
Sozial-
Name der Kita
raum
Anzahl der U
Beantragte
3
Fördersumme
Plätze
1
Tagespflege
Habsburgerallee
5
2.500,00
2
Tagespflege
Branderhofer Weg
5
2.500,00
3
3
Schleswigstr.
10
180.000,00
4
11
Vaalser Str. 153
10
108.000,00
Vorlage FB 51/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/5
5
5
Branderhofer Weg
6
64.800,00
6
4
Schillerstr.
3
6.750,00
7
2
Süsterfeldstr. 99
10
31.500,00
8
1
Sigmundstr.
12
216.000,00
9
8
Großheidstr.
6
23.400,00
10
3
Goerdeler Str.
6
55.665,00
Gesamt
73
691.115,00
12
Dem gegenüber stehen 902.566,00 an Fördermittel zur Verfügung.
In dem letzten Förderprogramm (Sonderprogramm 2012/2013) fanden die städt. Einrichtungen keine
Berücksichtigung.
Für die städt. Einrichtung Bergstr. liegen bereits die Planungsunterlagen vor.
Der Förderantrag für die städt. Einrichtung Bergstr. in Höhe von 180.000,00 € wurde somit
weitergeleitet.
Fristgerecht wurden folgende Anträge an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Nr.
Sozial-
Name der Kita
raum
Anzahl der U
Beantragte
3
Fördersumme
Plätze
1
Tagespflege
Habsburgerallee
5
2.500,00
2
Tagespflege
Branderhofer Weg
5
2.500,00
3
3
Schleswigstr.
10
180.000,00
4
11
Vaalser Str. 153
10
108.000,00
5
5
Branderhofer Weg
6
64.800,00
6
4
Schillerstr.
3
6.750,00
7
2
Süsterfeldstr. 99
10
31.500,00
8
1
Sigmundstr.
12
216.000,00
9
8
Großheidstr.
6
23.400,00
10
3
Goerdeler Str.
6
55.665,00
11
3
Bergstr.
10
180.000,00
Gesamt
83
871.115,00
12
7. Kenntnisnahme
Die Verwaltung bittet den KJA um entsprechende Kenntnisnahme.
Die Verwaltung wird den KJA regelmäßig über die Förderprogramme zum Ausbau von U 3
informieren.
Vorlage FB 51/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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