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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
110208.pdf
Größe
895 kB
Erstellt
31.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:00

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadttheater und Musikdirektion Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: E 46/47/0077/WP16 öffentlich 31.01.2013 Geprüfter Jahresabschluss 2011/2012 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 28.02.2013 13.03.2013 BSTVH Rat Kenntnisnahme Entscheidung Finanzielle Auswirkungen Entf. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Theater / VHS nimmt den geprüften Jahresabschluss zum 31.07.2012 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss festzustellen. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater / VHS nimmt der Rat der Stadt Aachen den geprüften Jahresabschluss zum 31.07.2012 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis und stellt diesen fest. Philipp Vorlage E 46/47/0077/WP16 der Stadt Aachen Rombey Ausdruck vom: 14.02.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: Nach § 16 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist der geprüfte Jahresabschluss dem Betriebsausschuss Theater / VHS vorzulegen und mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiter zu leiten. Der Jahresabschluss 2011/2012 wurde geprüft durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR Dr. Paffen – Schreiber & Partner GbR. Der vollständige Prüfbericht wurde den Mitgliedern des Betriebsausschusses Theater / VHS sowie den Fraktionen im Rat der der Stadt Aachen gesondert zugesandt. Besonders erfreulich ist hierbei festzustellen, dass in diesem Jahr die Verlustvorträge der vorangegangenen Wirtschaftjahre vollständig ausgeglichen werden konnten und damit die Bilanz – erstmals seit dem 31.07.2007 – an Stelle eines "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" nun wieder eine (positive) Rücklage ausweist. Anlage/n: Geprüfter Jahresabschluss 2011/2012 Vorlage E 46/47/0077/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.02.2013 Seite: 2/2 STADTTHEATER UND MUSIKDIREKTION AACHEN Aachen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz der STADTTHEATER UND MUSIKDIREKTION AACHEN Aachen Ausfertigung INHALTSVERZEICHNIS Tz 1 Seite A. PRÜFUNGSAUFTRAG 1 B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 7 I. STELLUNGNAHME ZUR LAGEBEURTEILUNG DURCH DIE GESETZLICHEN VERTRETER 16 C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 2 4 D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER RECHNUNGSLEGUNG 33 41 46 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss 3. Lagebericht 6 7 8 49 II. GESAMTAUSSAGE DES JAHRESABSCHLUSSES 8 51 1. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses 9 131 136 E. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES 32 F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS 33 INHALTSVERZEICHNIS Anlagen zum Prüfungsbericht Anlage Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang 1 Lagebericht 2 Bestätigungsvermerk 3 1. Rechtliche Verhältnisse 2. Steuerliche Verhältnisse 3. Wichtige Verträge 4. Sitzungen - Betriebsausschuss - Stadtrat 5. Besonderheiten der Personalwirtschaft (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten) 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Versicherungsschutz 5 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG 6 Allgemeine Auftragsbedingungen 7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abs. Absatz AP Steuerliche Außenprüfung BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard EigVO Eigenbetriebsverordnung EK Eigenkapital GO NW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GuV Gewinn- und Verlustrechnung GV Gemeindeverordnung HB Handelsbilanz HGB Handelsgesetzbuch IDW PS Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer IKS Internes Kontrollsystem IT Informations-Technologie i.V. im Vorjahr Lt. laut NRW Nordrhein-Westfalen Nr.(n) Nummer(n) TEUR Tausend EURO Tz(n) Textziffer(n) S. Seite vgl. vergleiche VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen 1 A. PRÜFUNGSAUFTRAG ( 1) Gemäß Prüfungsvertrag vom 11./17. September 2012 wurden wir mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen von den Betriebsleitern beauftragt, bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung STADTTHEATER UND MUSIKDIREKTION AACHEN - nachfolgend kurz „Stadttheater“ oder „Betrieb“ genannt - den Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB i.V.m. § 106 GO NW und unter Beachtung der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Da keine Hinderungsgründe nach § 319 HGB vorlagen, haben wir den Auftrag angenommen. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. ( 2) Gemäß § 106 GO NW ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung in entsprechender Anwendung des § 53 HGrG auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen und über die wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalte zu berichten. ( 3) Das Stadttheater wird gemäß der Gemeindeordnung (GO) i.V.m. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung als städtische Einrichtung (QuasiEigenbetrieb) geführt. Nach § 21 EigVO ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO nichts anderes ergibt. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 25 EigVO aufzustellen. ( 4) Der vorliegende Prüfungsbericht wurde unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt. ( 5) Für die Durchführung dieses Prüfungsauftrages und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der Fassung vom 1. Januar 2002 mit dem Auftraggeber vereinbart worden, die diesem Bericht als Anlage 7 beigefügt sind. 2 ( 6) Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben wird oder Dritten mit unserer Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsbedingungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten uns gegenüber gelten sollen. B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. STELLUNGNAHME ZUR LAGEBEURTEILUNG DURCH DIE GESETZLICHEN VERTRETER ( 7) Die Betriebsleitung hat im Jahresabschluss (Anlage 1), insbesondere im Anhang, und im Lagebericht (Anlage 2) die wirtschaftliche Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beurteilt. ( 8) Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Betriebes unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir auf Grund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Betriebes ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Folgende Aspekte der Lagebeurteilung sind hervorzuheben: ( 9) Das Geschäftsjahr 2011/2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag vor Zuschuss der Stadt Aachen in Höhe von TEUR -17.183 (i.V. TEUR -18.070) ab. Somit sank der Jahresfehlbetrag vor Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen im Berichtsjahr um TEUR 887. Das Stadttheater ist damit im Berichtsjahr weiterhin auf Zuschüsse angewiesen. ( 10) Ein Ausgleich des Jahresfehlbetrages erfolgte durch den Zuschuss der Stadt Aachen in Höhe von TEUR 18.463 (i.V. TEUR 17.271). Der Jahresüberschuss nach Zuschuss der Stadt Aachen beträgt TEUR 1.280 (i.V. Jahresfehlbetrag TEUR -799). Des Weiteren beschloss die Stadt Aachen den Ausgleich der Verluste aus den Spielzeiten 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 in einer Gesamthöhe von TEUR 3.743. Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag i.H.v. TEUR -4.541 (i.V. TEUR -3.743) ergibt sich ein Bilanzgewinn, der entsprechend § 16 Abs. 6 der Betriebssatzung i.H.v. 3 TEUR 481 über das Rücklagenkapital verrechnet wurde. Satzungsgemäß ist eine unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses verbleibende Kapitalmehrung dem Betrieb belassen worden. ( 11) Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 160 von TEUR 1.995 auf TEUR 2.155. ( 12) Auf die wesentlichen Faktoren, die zu dieser Ergebnisentwicklung führten, wird ausführlich in den Darstellungen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Betriebes im Lagebericht des Betriebes eingegangen. Wie dort zutreffend dargestellt, sind hier neben Kostenreduzierungen auch Erhöhungen der Eintrittsgelder für die Geschäftsentwicklung maßgeblich. Auf die entsprechenden Einzeldarstellungen im Lagebericht wird verwiesen. ( 13) Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Geschäftsverlauf und die Lage des Betriebes im Lagebericht zutreffend dargestellt und differenziert nach Ergebnisstruktur, Vermögens- und Finanzlage durchleuchtet werden. ( 14) Bei der Analyse ist aber zu berücksichtigen, dass es sich beim Stadttheater um eine städtische Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt, ohne direkte wirtschaftliche Betätigung i.S.d. § 107 Abs. 1 GO, aber verwaltet nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gem. § 107 Abs. 2 GO, soweit es mit dem öffentlichen Zweck vereinbar ist. Des Weiteren muss bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise die Tatsache Berücksichtigung finden, dass der Betrieb ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen muss (Hinweis auf § 4 Betriebssatzung), insoweit handelt es sich bei der Darstellung im Vergleichszeitraum um die Anzeige von Tendenzen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. ( 15) Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Betriebes einschließlich der dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Fortbestand des Betriebes gefährdet wäre. 4 C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG ( 16) Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 (Anlage 1), bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, und der Lagebericht (Anlage 2) sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. ( 17) Den Lagebericht haben wir auch daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. ( 18) Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes wurden nicht geprüft. Eine Aufstellung des Betriebes über den bestehenden Versicherungsschutz ist in Anlage 5 zu diesem Prüfungsbericht wiedergegeben. Eine abschließende Beurteilung, inwieweit die betrieblichen Risiken damit ausreichend abgesichert sind, ist im Rahmen der Abschlussprüfung nicht möglich und muss einem versicherungstechnischen Sachverständigen vorbehalten bleiben. ( 19) Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung sowie der Eigenbetriebsverordnung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Betriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. ( 20) Wir haben die Prüfung in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Januar 2013 - mit Unterbrechungen - in den Geschäftsräumen des Stadttheaters und in unserem Büro durchgeführt. Anschließend erfolgte die Fertigstellung des Prüfungsberichts. ( 21) Der Jahresabschluss und der Lagebericht waren bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt (§ 26 Abs. 1 Satz 3 EigVO). ( 22) Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte Vorjahresabschluss zum 31. Juli 2011 vom 26. Juli 2012, der dem Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2012 zur Feststellung vorgelegt und beschlossen wurde. 5 ( 23) Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen, die Belege sowie das Akten- und Schriftgut des Betriebes. ( 24) Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden. ( 25) Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. ( 26) In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Betriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben und sind bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden. ( 27) Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. ( 28) Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten. ( 29) Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung des Betriebes und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde. Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus dem Bericht über die Prüfung des Vorjahresabschlusses, aus Gesprächen mit der Betriebsleitung und Mitarbeitern des Eigenbetriebes sowie aus Branchenberichten und der einschlägigen Fachpresse bekannt. 6 ( 30) Aus den bei der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunkte: • Umsatzerlöse • Rückstellungen • Einzelsachverhalte mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. ( 31) Ausgehend von einer Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. ( 32) Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten des QuasiEigenbetriebes haben wir u.a. Zins- und Tilgungspläne, Eingangs- und Ausgangsrechnungen und sonstige Unterlagen und Aufzeichnungen eingesehen. An der Inventur der Vorräte zum 31. Juli 2012 haben wir nicht teilgenommen. Die regelmäßig vorhandenen Vorräte sind vom Betrag her von untergeordneter Bedeutung. D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER RECHNUNGSLEGUNG 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ( 33) Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen des Betriebes. ( 34) Das Rechnungswesen wird über das SAP ERP-System 6,0 abgewickelt. ( 35) Die Lohn- und Gehaltsbuchführung der im Stadttheater beschäftigten Beamten wird mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen geführt. ( 36) Das von dem Betrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Abläufe vor. 7 ( 37) Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. ( 38) Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. ( 39) Im Hinblick auf die IT-gestützte Rechnungslegung ist festzustellen, dass die Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten gewährleistet ist. ( 40) Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 2. Jahresabschluss ( 41) Nach § 21 EigVO wurde der Jahresabschluss des Betriebes nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und den gesetzlichen Regelungen der Eigenbetriebsverordnung aufgestellt. ( 42) Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt, § 23 Abs. 1 EigVO NRW. ( 43) Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben teilweise im Anhang. ( 44) In dem von dem Betrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben, die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Angaben nach § 24 EigVO sind vollständig und zutreffend dargestellt. 8 ( 45) Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 3. Lagebericht ( 46) Die Prüfung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011/2012 hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und dass er insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes vermittelt. ( 47) Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 25 EigVO vollständig und zutreffend sind. ( 48) Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht. II. GESAMTAUSSAGE DES JAHRESABSCHLUSSES ( 49) Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 264 Abs. 2 HGB i.V.m. § 106 GO NRW beachtet wurde und der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes vermittelt. ( 50) Im Übrigen verweisen wir auf die analysierende Darstellung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage im Lagebericht und auf die weitergehenden Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses. 9 1. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses 1.1. Posten der Bilanz AKTIVA A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte ( 51) EUR (i.V. EUR 6.512,64 1.738,24) Zusammensetzung und Entwicklung: Vortrag 01.08.2011 EUR Zugang Abgang Abschreibung EUR EUR EUR Stand 31.07.2012 EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.738,24 ───────── 1.738,24 ═════════ 6.802,57 ───────── 6.802,57 ═════════ 0,00 ─────── 0,00 ═══════ 2.028,17 ───────── 2.028,17 ═════════ 6.512,64 ───────── 6.512,64 ═════════ Entgeltlich erworbene Konzessionen Software Erläuterungen: ( 52) Der Zugang betrifft bei der Software 3 CAD-Lizenzen und zwei StandardAnwenderprogramme. ( 53) Die Abschreibung von EUR 2.028,17 setzt sich aus linearen Abschreibungsbeträgen zusammen. Es handelt sich um Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren. Im Zugangsjahr wurde zeitanteilig ab dem Monat der Nutzung (p.r.t.) abgeschrieben. 10 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten ( 54) EUR (i.V. EUR 782.511,76 910.095,03) Zusammensetzung und Entwicklung: Vortrag 01.08.2011 Betriebsvorrichtungen EUR 910.095,03 ───────── 910.095,03 ═════════ Zugang -Abgang (U)Umbuchung EUR 15.183,53 (U) 25.401,72 ───────── 15.183,53 (U) 25.401,72 ═════════ Abschreibung Stand 31.07.2012 EUR 168.168,52 EUR 782.511,76 ──────── 168.168,52 ────────── 782.511,76 ════════ ══════════ Erläuterungen: ( 55) Die Zugänge (einschließlich der Umbuchungen - Hinweis auf Tz 63 und auf Anlage 1) von insgesamt TEUR 41 beinhalten den Umbau des Umspannwerks und die Einrichtung der Orchesterproberäume. Die Abschreibung von EUR 168.168,52 setzt sich aus linearen Abschreibungsbeträgen zusammen. EUR (i.V. EUR 2. Bühnentechnische Anlagen ( 56) 1.929.327,93 2.197.224,35) Zusammensetzung und Entwicklung: Vortrag 01.08.2011 Bühnentechnische Anlagen Abschreibung Stand 31.07.2012 EUR Zugang - Abgang (U)Umbuchung EUR EUR EUR 2.197.224,35 ═════════ 3.988,38 ═══════════ 271.884,80 ═════════ 1.929.327,93 ═════════ Erläuterungen: ( 57) Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen im Wesentlichen weitere Bühnentechnik für das Stadttheater (Mikrofone, Scheinwerfer, Videospieler, Monitore). ( 58) Die Abschreibung von EUR 271.884,80 betrifft ausschließlich lineare Abschreibungsbeträge. 11 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung ( 59) EUR (i.V. EUR 489.951,53 499.037,75) Zusammensetzung und Entwicklung: Fahrzeuge Vortrag 01.08.2011 EUR ────── 0,00 Zugang (U) Umbuchung EUR ─────── 0,00 Instrumente EUR ───── 0,00 Abschreibung EUR ──────── 0,00 Stand 31.07.2012 EUR ─────── 0,00 90.062,61 3.960,00 0,00 17.293,36 76.729,25 382.384,31 37.362,82 680,27 37.731,06 381.335,80 26.590,83 ───────── 499.037,75 ═════════ 18.655,90 ──────── 59.978,72 ════════ 0,00 ─────── 680,27 ═══════ 13.360,25 ──────── 68.384,67 ════════ 31.886,48 ───────── 489.951,53 ═════════ Betriebs- und Geschäftsausstattung Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter Abgang Erläuterungen: ( 60) In der Anlagebuchhaltung des Betriebes werden keine Erinnerungswerte von EUR 1,00 für voll abgeschriebenes Inventar verwendet, sondern die einzelnen Anlagegegenstände auf EUR 0,00 abgeschrieben (siehe Ausweis „Fahrzeuge“). ( 61) Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen im Wesentlichen Einrichtungsgegenstände für den Orchesterproberaum, Instrumente und diverse Betriebs- und Geschäftsausstattung für das Stadttheater. ( 62) Der Buchwert-Abgang von EUR 680,27 ist durch entsprechende Abgangslisten und Aufnahmeprotokolle belegt. 12 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ( 63) EUR (i.V. EUR 83.979,39 43.865,49) Zusammensetzung und Entwicklung: Vortrag 01.08.2011 EUR Zugang EUR Umbuchung EUR Stand 31.07.2012 EUR 6.207,95 0,00 0,00 6.207,95 Umbau Untermaschinerie 12.255,82 21.323,72 0,00 33.579,54 Umbau Umspannwerk 25.401,72 0,00 -25.401,72 0,00 Garderobe Schreinerei 0,00 11.885,68 0,00 11.885,68 Möbel Theatercafé 0,00 6.654,52 0,00 6.654,52 Hebeanlage Schreinerei 0,00 20.080,12 0,00 20.080,12 0,00 ──────── 43.865,49 ════════ 5.571,58 ───────── 65.515,62 ═════════ 0,00 ───────── -25.401,72 ═════════ 5.571,58 ───────── 83.979,39 ═════════ Fassadensanierung 3 Oboen im Bau Erläuterungen: ( 64) Der Umbau des Umspannwerks wurde im Berichtsjahr abgeschlossen und als Betriebsvorrichtungen in die Position „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten“ umgebucht. Allgemeine Erläuterungen zum Anlagevermögen ( 65) Für das Anlagevermögen wird ein Verzeichnis geführt, aus dem sich die Ursprungswerte der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter, das Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung, die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungen und die Restbuchwerte ergeben. Das Verzeichnis entspricht handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen und richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter über EUR 150,00 bis zu einem Anschaffungswert von EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs dem Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG zugeführt und jährlich mit 20% abgeschrieben. Der nach § 24 Abs. 2 EigVO aufzustellende Anlagennachweis ist Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss. 13 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte EUR (i.V. EUR 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ( 66) Zusammensetzung: 55.359,87 44.434,86) 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR Lagerbestand Schneiderei 13.179,29 11.749,04 Lagerbestand Werkstätten 42.180,58 ───────── 55.359,87 ═════════ 32.685,82 ──────── 44.434,86 ════════ Erläuterungen: ( 67) Bei den Vorräten handelt es sich um den Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der Schneiderei und der Werkstätten. ( 68) Die Bewertung erfolgt unverändert zu Anschaffungskosten entsprechend den steuerund handelsrechtlichen Vorschriften. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR (i.V. EUR 17.773,45 41.994,40) - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00) ( 69) Ausweis: Forderungen 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR 17.773,45 ════════ 41.994,40 ═══════ Erläuterungen: ( 70) Der Ausweis stimmt mit den Personenkonten-Saldenlisten und den übrigen Forderungslisten zum 31. Juli 2012 überein. ( 71) Am Prüfungstag, dem 17. Januar 2013, standen von den Forderungen noch TEUR 13 (=rd. 73 %) offen, mit deren Eingang noch gerechnet wird. 14 ( 72) Eine Pauschalwertberichtigung wegen nicht im Einzelnen bekannter Risiken des Forderungsausfalles, des Zinsverlustes, für Skontiabzüge und für Mahnkosten wurde wegen Geringfügigkeit nicht vorgenommen. ( 73) Zur Prüfung des Forderungsbestandes wurden keine Saldenbestätigungen angefordert. ( 74) Der Ansatz der Forderungen erfolgt zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips. 2. Forderungen gegen das Land NRW EUR (i.V. EUR 306.833,33 113.516,67) - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00) ( 75) ( 76) Zusammensetzung: 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR Zuschuss für Theater Zuschuss für Orchester 263.083,33 43.750,00 ─────── 306.833,33 ═══════ 49.766,67 63.750,00 ──────── 113.516,67 ════════ Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 6. bzw. 7. August 2012 wurden die o.g. Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt. 3. Forderungen gegen die Stadt Aachen EUR (i.V. EUR 2.711.725,32 0,00) - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00) ( 77) Zusammensetzung: Forderung gegen die Stadt Aachen Konto Stadtkasse 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR 16.283.740,74 0,00 -13.572.015,42 ───────── 2.711.725,32 ═════════ 0,00 ──────── 0,00 ════════ 15 Erläuterungen: ( 78) Das Verrechnungskonto betrifft die Forderungen aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit der Stadt Aachen. Mit Beschluss vom 24. Oktober 2012 hat die Stadt Aachen beschlossen, die Verluste der Spielzeiten 2007/08, 2008/09 und 2009/2010 i.H.v. EUR 3.742.623,56 auszugleichen. Da hierzu bereits eine gesetzliche Verpflichtung nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Eig VO NW besteht, handelt es sich nicht um eine wertbegründende, sondern um eine werterhellende Tatsache. 4. Sonstige Vermögensgegenstände EUR (i.V. EUR 134.317,17 190.928,30) - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR0,00 (i.V. EUR 0,00) ( 79) Zusammensetzung: 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR Geleistete Vorauszahlungen 79.411,16 87.039,99 Forderungen Lohn und Gehalt 33.723,07 25.426,79 Forderungen aus Zuschüssen 0,00 45.000,00 740,00 1.520,00 Sonstige Forderungen 37.273,34 54.941,52 Einzelwertberichtigung -1.030,40 0,00 -15.800,00 ──────── 134.317,17 ════════ -23.000,00 ──────── 190.928,30 ════════ Vorschüsse Pauschalwertberichtigung Erläuterungen: ( 80) Die geleisteten Vorauszahlungen betreffen Honorarzahlungen für die kommende Spielzeit. Die sonstigen Forderungen beinhalten in Höhe von EUR 16.830,40 zweifelhafte Forderungen aus früheren Spielzeiten, die in voller Höhe wertberichtigt wurden. 16 III. Kassenbestand ( 81) EUR (i.V. EUR 5.171,28 5.117,38) Zusammensetzung: 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR Barkasse Nebenkasse 5.000,00 171,28 ─────── 5.171,28 ═══════ 5.000,00 117,38 ─────── 5.117,38 ═══════ Erläuterungen: ( 82) Das Stadttheater führt mehrere Barkassen für die Ticketeinnahmen. Die Kassen werden mit einem vorgegebenen Sollbestand von EUR 5.000,00 geführt. Der Kassenbestand der Nebenkasse stimmt mit dem Kassenbuch überein. Über die Bestandsaufnahme liegt ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Aufnahmeprotokoll vor. C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN ( 83) EUR (i.V. EUR 88.396,55 101.814,67) Zusammensetzung: 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR Grundbesitzabgaben Kfz-Steuer Versicherungen EDV-Fremdleistungen Beiträge Rechte und Lizenzen nächste Spielzeit Sonstige 25.663,70 128,83 20.277,19 14.300,00 4.223,00 21.856,47 1.947,36 ─────── 88.396,55 ═══════ 26.585,92 128,83 21.139,87 14.300,00 0,00 36.886,95 2.773,10 ─────── 101.814,67 ═══════ Erläuterungen: ( 84) Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben i.S.v. § 250 Abs. 1 HGB. 17 D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG ( 85) Entwicklung: Vortrag 01.08.2011 Deckung durch Jahresergebnis 2011/2012 Stand 31.07.2012 EUR (i.V. EUR 0,00 4.029.947,05) EUR 4.029.947,05 -4.029.947,05 ───────── 0,00 ═════════ 18 PASSIVA A. EIGENKAPITAL I. Stammkapital EUR (i.V. EUR 511.291,88 511.291,88) Erläuterungen: ( 86) Das Stammkapital entspricht der Betriebssatzung. Es handelt sich um Sondervermögen der Stadt Aachen. II. Rücklagen 1. Allgemeine Rücklage ( 87) EUR (i.V. EUR 481.138,55 0,00) Entwicklung: EUR Vortrag 01.08.2011 0,00 Zuführung: Zuschuss der Stadt Aachen Verlustübernahme Stadt Aachen Entnahmen - Jahresfehlbetrag vor Zuschuss aus dem Berichtsjahr 18.462.966,67 3.742.623,56 -17.183.212,75 ───────── 5.022.377,48 Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr Stand 31.07.2012 -4.541.238,93 ───────── 481.138,55 ═════════ Erläuterungen: ( 88) Der Jahresüberschuss (nach Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen) des Berichtsjahres wird den Rücklagen gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 der Betriebssatzung zugeführt und ist zur Tilgung der Verlustvorträge aus den Vorjahren zu verwenden. Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr ist gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 EigVO NW mit dem Rücklagenkapital zu verrechnen. Der verbleibende Jahresüberschuss ist gemäß § 16 Abs. 6 Satz 2 der Betriebssatzung dem Betrieb zu belassen, d.h. er wird den Rücklagen zugeführt. 19 ( 89) Der von der Stadt Aachen gewährte Zuschuss zum Verlustausgleich lt. Wirtschaftsplan beträgt EUR 18.462.966,67. Darüber hinaus hat die Stadt Aachen einen weiteren Zuschuss über EUR 3.742.623,56 zum Ausgleich der Verluste der Spielzeiten 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 beschlossen. ( 90) III. BILANZVERLUST ( 91) VI. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN ( 92) Entwicklung: EUR (i.V. EUR 0,00 4.029.947,05) EUR (i.V. EUR 1.819.992,38 2.101.911,77) EUR Vortrag 01.08.2011 2.101.911,77 Auflösung in 2011/2012 281.919,39 ──────── 1.819.992,38 ════════ Stand 31.07.2012 ( 93) EUR 0,00 (i.V. EUR -4.541.238,93) Zusammensetzung: für Betriebsvorrichtungen / Gebäudeteile für bühnentechnische Anlagen u. Maschinen für Instrumente für Betriebs- und Geschäftsausstattung Stand 31.07.2012 EUR 268.268,67 1.527.047,84 9.441,67 15.235,20 ──────── 1.819.993,38 ════════ Erläuterungen: ( 94) Es handelt sich um Zuschüsse für die Anschaffung von Betriebsvorrichtungen, bühnentechnische Anlagen und Maschinen, Instrumente und Betriebs- und Geschäftsausstattung. ( 95) Die erfolgswirksame Auflösung (Hinweis auf Tz 114) der Zuschüsse erfolgt über die Nutzungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter. 20 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Sonstige Rückstellungen ( 96) EUR (i.V. EUR 2.815.513,55 2.542.645,08) Zusammensetzung und Entwicklung: Stand 31.08.2011 EUR Personalkosten Altersteilzeit Langzeitarbeitskonten Überstunden Urlaubsverpflichtungen PK Beamte Tariferhöhung Orchester Tariferhöhung TVöD Leistungsorient. Bezahlung Unfallversicherung Übrige Ausstehende Rechnungen Verwaltungskostenbeitrag IT-Kosten Jahresabschlussprüfung Interne Jahresabschlussaufwendungen Übrige Inanspruchnahme EUR Auflösung EUR Zuführung EUR Abzinsung EUR Stand 31.07.2012 EUR 251.125,84 93.587,54 0,00 34.995,20 -8.197,19 184.336,31 37.554,89 0,00 0,00 19.910,71 -10.158,44 47.307,16 86.510,45 84.363,02 0,00 100.374,85 0,00 102.522,28 647.543,97 647.543,97 0,00 282.849,52 0,00 282.849,52 132.538,36 0,00 55.224,32 267.014,62 0,00 344.328,66 116.528,23 0,00 0,00 76.571,59 0,00 193.099,82 0,00 0,00 0,00 223.000,00 0,00 223.000,00 50.190,00 50.190,00 0,00 82.036,52 0,00 82.036,52 52.500,00 52.500,00 0,00 90.000,00 0,00 90.000,00 ───────── ───────── ───────── ───────── ───────── ───────── 1.374.491,74 928.184,53 55.224,32 1.176.753,01 -18.355,63 1.549.480,27 ───────── ───────── ───────── ───────── ───────── ───────── 592.812,68 311.400,00 113.266,00 47.366,86 304.079,82 0,00 58.283,37 39.910,59 49.117,37 0,00 21.682,63 7.456,27 255.717,79 186.000,00 80.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 495.333,28 497.400,00 113.300,00 30.000,00 20.000,00 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 20.000,00 83.307,80 42.775,41 25.532,39 95.000,00 0,00 110.000,00 ───────── ───────── ───────── ───────── ───────── ───────── 1.168.153,34 465.049,19 103.788,66 666.717,79 0,00 1.266.033,28 ───────── ───────── ───────── ───────── ───────── ───────── 2.542.645,08 1.393.233,72 159.012,98 1.843.470,80 -18.355,63 2.815.513,55 ═════════ ═════════ ═════════ ═════════ ═════════ ═════════ Erläuterungen: ( 97) Personalrückstellungen Altersteilzeit: Das Stadttheater führt zum Bilanzstichtag noch 2 Angestelltenverhältnisse in Form der Altersteilzeitbeschäftigung im Blockmodell (im Vorjahr 4). 2 Altersteilzeitbeschäftigungen endeten im Berichtsjahr. Für Verpflichtungen aus bestehenden Erfüllungsrückständen und Aufstockungsbeträgen sowie für Verpflichtungen aus zu leistenden Zulagen, die nicht erstattet werden, wurde eine Rückstellung gebildet. Langzeitarbeitskonten und Überstunden: Für das Zeitguthaben der Mitarbeiter/innen an Mehrarbeitsstunden wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung erfolgt durch die Personalbuchhaltung unter Berücksichtigung der individuellen Stundensätze und der angefallenen Überstunden. 21 Urlaubsverpflichtungen: Die Rückstellung beinhaltet die Kosten des zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubs einschließlich anfallender Arbeitgeberanteile gemäß der Einzelermittlung der Personalbuchhaltung. Die Vorjahresrückstellung wurde bestimmungsgemäß verbraucht. Personalkosten Beamte: Die Personalkosten der im Stadttheater beschäftigten Beamten werden bei der Stadt Aachen berechnet und dem Stadttheater weiter berechnet. Tariferhöhung Orchester: Die Rückstellung beinhaltet die aus dem Tarifvertrag zu berücksichtigenden Lohn- und Gehaltssteigerungen. Jahressonderzahlung: Die Rückstellung berücksichtigt die anteiligen Ansprüche der nach TVöD beschäftigten Mitarbeiter für die Monate Januar bis Juli 2012 auf eine Jahressonderzahlung. Leistungsorientierte Bezahlung: Die Rückstellung beinhaltet die aus dem Tarifvertrag abgeleitete Verpflichtung von leistungsorientierten Lohn- und Gehaltsbestandteilen für die Monate Januar bis Juli 2012. Unfallversicherung: Für die Abrechnung der Berufsgenossenschaft war eine Rückstellung zu bilden. ( 98) Übrige Rückstellungen Verwaltungskostenbeitrag: Für die anfallenden Verwaltungstätigkeiten der Stadt Aachen (z.B. Zahlungsverkehr durch die Stadtkasse) werden dem Stadttheater die entsprechenden Kosten weiter berechnet. Die letzte Abrechnung erfolgte im Jahr 2010 für das Kalenderjahr 2009. IT-Kosten: Die vom Stadttheater verwendete Software wird durch die regio iT GmbH bereitgestellt und gewartet. Interne Jahresabschlussaufwendungen: Die Rückstellung für interne Jahresaufwendungen setzt sich aus den internen Kosten für die Abschlusserstellung sowie den Veröffentlichungskosten zusammen. Prüfungskosten: Die Rückstellung für Prüfungskosten umfasst sowohl die Kosten der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als auch die der Gemeindeprüfungsanstalt. 22 Anmerkung zur Bildung von Rückstellungen ( 99) Entsprechend der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebene (IDW RS HFA 23) und § 22 Abs. 3 EigVO NW wären Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten zu bilden, soweit sie für das Stadttheater tätig sind. Sofern eine Vereinbarung vorliegt, nach der die juristische Person des öffentlichen Rechts das Sondervermögen (den Eigenbetrieb) gegen laufende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt, ist dies bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Sondervermögens mindernd zu berücksichtigen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Freistellungsvereinbarung hat die juristische Person des öffentlichen Rechts die entsprechende originäre Pensionsverpflichtung zu passivieren. Mit Datum vom 8. März 2010 hat das Stadttheater mit der Stadt Aachen eine derartige Freistellungsvereinbarung, und zwar rückwirkend ab 2008, abgeschlossen, so dass die bisher notwendigen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten beim Stadttheater nicht mehr gebildet werden müssen. Im Übrigen sind die Rückstellungen nach Auskunft der Betriebsleitung ausreichend dotiert. D. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR (i.V. EUR 185.350,03 189.540,34) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 185.350,03 (i.V. EUR 189.540,34) Erläuterungen: ( 100) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch gleichlautende Personenkonten-Saldenlisten nachgewiesen. Saldenbestätigungen wurden in einem ausreichenden Umfang angefordert. ( 101) Der Bilanzansatz der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Erfüllungsbetrag. ( 102) Am Prüfungstag, dem 17. Januar 2013, standen von den vorstehenden Verbindlichkeiten noch TEUR 5 (= 2,9 %) offen. 23 2. Verbindlichkeiten gegenüber der der Stadt Aachen EUR (i.V. EUR 0,00 1.136.335,22) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. EUR 1.136.335,22) Erläuterungen: ( 103) Zum Bilanzstichtag besteht eine Forderung gegen die Stadt Aachen. 3. Sonstige Verbindlichkeiten EUR (i.V. EUR 683.656,33 520.621,93) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 683.656,33 (i.V. EUR 520.621,93) - davon aus Steuern: EUR 137.854,16 (i.V. EUR 111.801,65) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 43.325,56 (i.V. EUR 38.977,57) ( 104) Zusammensetzung: 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR 133.209,23 3.067,36 105.945,96 1.823,76 1.577,57 ──────── 137.854,16 ──────── 4.031,93 ──────── 111.801,65 ──────── 22.449,15 20.092,40 8.380,14 7.208,90 12.496,27 11.676,27 ──────── 43.325,56 ──────── ──────── 38.977,57 ──────── Lohn und Gehalt Nicht eingelöste Geschenkgutscheine 78.051,31 163.351,33 62.482,10 142.650,41 Nicht eingelöste Wahlabonements 225.371,43 113.316,57 2.000,00 700,00 33.702,54 ──────── 502.476,61 ──────── 683.656,33 ════════ 50.693,63 ──────── 369.842,71 ──────── 520.621,93 ════════ aus Steuern Lohn- und Kirchensteuer USt gem. § 13 b UStG ESt gem. § 50 a Abs. 1 Nr. 1 im Rahmen der sozialen Sicherheit Sozialversicherungsbeiträge RZVK Unterstützungskasse übrige Erhaltene Anzahlungen Sonstige Verbindlichkeiten 24 Erläuterungen: ( 105) Die nicht eingelösten Geschenkgutscheine behalten unbegrenzt ihre Gültigkeit. ( 106) Die nicht eingelösten Wahlabonements weisen eine Laufzeit von 0,5 bis 1,5 Jahre auf. E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN ( 107) EUR (i.V. EUR 114.917,50 1.688.659,85) Zusammensetzung: 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR Ticketeinnahmen neue Spielzeit 114.817,50 182.259,85 0,00 1.500.000,00 100,00 ───────── 114.917,50 ═════════ 6.400,00 ───────── 1.688.659,85 ═════════ Zuschuss der Stadt Aachen 2011/2012 Sonstiges 25 1.2. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse ( 108) Zusammensetzung: EUR (i.V. EUR 2.155.220,01 1.995.478,86) 2011/2012 EUR 2010/2011 EUR Musiktheater Schauspiel 754.136,10 469.914,75 692.380,90 376.561,54 Kinderstück 197.029,30 181.241,50 39.965,45 ──────── 1.461.045,60 ──────── 99.281,75 ──────── 1.349.465,69 ──────── 363.873,00 265.650,37 Kammerkonzerte 8.958,70 8.971,20 Familienkonzerte Sonderkonzerte 20.193,20 137.632,90 24.209,60 163.772,66 71.178,60 ──────── 601.836,40 ──────── 105.663,00 ──────── 568.266,83 ──────── 92.338,01 ───────── 2.155.220,01 ═════════ 77.746,34 ───────── 1.995.478,86 ═════════ Theaterbetrieb Sonstige Veranstaltungen Konzertbetrieb Sinfoniekonzert Gastkonzerte übrige Sonstige Umsatzerlöse 3. Andere aktivierte Eigenleistungen EUR (i.V. EUR 0,00 9.116,16) 26 4. Sonstige betriebliche Erträge ( 109) EUR (i.V. EUR 1.044.550,07 938.608,51) Zusammensetzung: 2011/2012 EUR 2010/2011 EUR Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 159.012,98 5.279,38 601.116,66 125.000,00 450.800,67 80.833,33 Vermietung von Räumen 31.617,62 33.498,10 Erhaltene Spenden 11.951,64 19.573,29 Zuschüsse 34.033,88 67.166,08 Sponsoring 27.817,36 77.117,36 Inserate 9.500,00 7.392,00 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 4.000,00 4.000,00 Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen 7.200,00 0,00 14.122,96 93.345,63 19.176,97 ──────── 1.044.550,07 ════════ 99.602,67 ─────── 938.608,51 ═══════ Landeszuweisung - für Theater - für Orchester Periodenfremde Erträge Sonstige Erträge ( 110) 5. Sachaufwand für den Spielbetrieb EUR (i.V. EUR 1.794.867,40 2.148.480,68) a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe EUR (i.V. EUR 373.714,64 351.272,29) Zusammensetzung: 2011/2012 EUR 2010/2011 EUR Bühnenbildausstattung 198.959,57 175.525,10 Kostüme 81.047,24 72.119,19 Perücken, Friseurbedarf Requisiten 27.427,81 16.883,15 28.660,45 20.643,40 49.396,87 ─────── 373.714,64 ═══════ 54.324,15 ─────── 351.272,29 ═══════ Sonstiges 27 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen ( 111) 1.421.152,76 1.797.208,39) Zusammensetzung: 2011/2012 EUR 2010/2011 EUR Leitungsteams 442.210,16 453.419,48 Solisten/Dirigenten 117.691,70 127.651,51 Krankenersatz 194.033,64 189.960,54 Gäste und Verstärkung Gastspiele 225.482,17 43.799,33 346.300,33 131.228,03 928,28 209.765,21 Kooperationen 73.100,72 39.808,24 Materialmieten und –kauf Vermittlerprovisionen 88.664,37 12.755,20 67.098,85 11.655,03 GEMA 31.888,29 41.701,81 Tantiemen und Rechte 86.148,03 116.124,51 104.450,87 ──────── 1.421.152,76 ════════ 62.494,85 ──────── 1.797.208,39 ════════ Koproduktionen Sonstiges ( 112) EUR (i.V. EUR 6. Personalaufwand EUR 14.579.955,00 (i.V. EUR 14.693.063,13) a) Löhne und Gehälter EUR 11.503.317,43 (i.V. EUR 11.641.275,93) Zusammensetzung: Festes Personal Teilspielzeit Beschäftigte Beamtenbezüge 2011/2012 EUR 2010/2011 EUR 10.820.806,26 10.898.390,47 388.632,44 405.372,88 293.878,73 ───────── 11.503.317,43 ═════════ 337.512,58 ───────── 11.641.275,93 ═════════ 28 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung EUR (i.V. EUR 3.076.637,57 3.051.787,20) - davon für Altersversorgung: EUR 923.465,67 (i.V. EUR 856.651,65) ( 113) Zusammensetzung: 2011/2012 EUR 2010/2010 EUR Sozialversicherungsbeiträge 2.125.532,57 2.142.793,92 Versorgungskasse Beamten 137.842,41 175.937,40 813.262,59 ───────── 3.076.637,57 ═════════ 733.055,88 ───────── 3.051.787,20 ═════════ Zusatzversorgung Übrige 7. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen ( 114) EUR (i.V. EUR 510.466,16 530.566,90) Zusammensetzung: 2011/2012 EUR 2010/2011 EUR Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen 2.028,17 508.437,99 ─────── 510.466,16 ═══════ 922,36 529.644,54 ─────── 530.566,90 ═══════ Erläuterungen: ( 115) Weitere Einzelheiten zu den Abschreibungen sind dem Anlagennachweis im Anhang zu entnehmen. 29 b) Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse ( 116) 281.919,39 281.756,80) Zusammensetzung: 2011/2012 EUR 2010/2011 EUR Betriebsvorrichtungen Bühnentechnische Anlagen 88.755,66 186.985,33 89.234,74 186.985,33 1.100,00 458,33 5.078,40 ─────── 281.919,39 ═══════ 5.078,40 ─────── 281.756,80 ═══════ Instrumente Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen ( 117) EUR (i.V. EUR Zusammensetzung: EUR (i.V. EUR 3.795.740,67 3.884.540,56) 2011/2012 EUR 2010/2011 EUR Raummieten langfristig 1.384.627,53 1.202.572,69 Raummieten kurzfristig 140.942,25 143.375,41 62.515,04 63.542,10 283.131,11 271.296,11 Versicherungen 75.161,42 78.853,83 Sonstige Unterhaltsaufwendungen 57.135,25 151.600,00 176.458,20 167.570,82 Sicherheitsdienst 10.514,02 11.469,84 Feuersicherheitswache 54.327,60 61.236,00 Grundbesitzabgaben Energie- und Wasserversorgung Reinigung Abfallentsorgung 6.449,31 5.216,05 Sonstige Dienstleistungen 259.705,13 302.618,48 Verwaltungskostenbeitrag 186.000,00 176.400,00 Wartungen und Reparaturen 306.609,99 341.017,68 Leasing und sonstige Mieten 29.945,37 32.572,25 Beiträge und Gebühren 30.998,83 53.485,86 Gebühr Ticketverkauf 33.054,00 35.440,86 271.441,14 326.720,46 Werbekosten und Programmhefte Repräsentation und Bewirtung 11.890,80 9.336,96 Reisekosten 48.524,37 34.383,44 Bürobedarf 29.494,73 31.836,35 73.716,16 ───────── 3.532.642,25 84.624,04 ───────── 3.585.169,23 Porto und Telefonkosten Zu übertragen: 30 2011/2012 EUR 2010/2011 EUR 3.532.642,25 3.585.169,23 30.000,00 33.523,50 127.342,60 133.890,85 Aufwandersatz Vorsprechen 10.339,08 4.614,65 Aus- und Fortbildung 18.534,43 7.742,41 76.882,31 ───────── 3.795.740,67 ═════════ 119.599,92 ───────── 3.884.540,56 ═════════ Übertrag: Jahresabschlussprüfungskosten Verbrauchsmaterial Sonstige Kosten ( 118) 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR (i.V. EUR 18.355,63 0,00) EUR (i.V. EUR 220,79 11.609,21) - davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: EUR 18.355,63 (i.V. EUR 0,00) ( 119) 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 0,00 (i.V. EUR 11.609,21) (120) 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit EUR -17.181.204,92 (i.V. EUR -18.043.300,15) 16. Außerordentliche Aufwendungen EUR (i.V. EUR 0,00 -24.647,38) Erläuterungen: ( 121) ( 122) Ausgewiesen war im Vorjahr der Anpassungseffekt bezüglich der Altersteilzeitrückstellung aufgrund des BilMoG zum 1. August 2011. 17. Außerordentliches Ergebnis EUR (i.V. EUR 0,00 -24.647,38 31 19. Sonstige Steuern ( 123) Ausweis: Kfz-Steuern (124) 20. Jahresfehlbetrag vor Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen EUR (i.V. EUR 2.007,83 2.001,84) 2011/2012 EUR 2012/2011 EUR 2.007,83 ════════ 2.001,84 ═══════ EUR -17.183.212,75 (i.V. EUR -18.069.949,37) (125) 20.a Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen EUR 18.462.966,67 (i.V. EUR 17.271.334,00) (126) 20.b Jahresüberschuss/-fehlbetrag EUR (i.V. EUR 1.279.753,92 -798.615,37) EUR (i.V. EUR 3.742.623,56 0,00) (127) 21. Verlustübernahme durch die Stadt Aachen (128) 21.a Verlustvortrag des Vorjahres EUR -4.541.238,93 (i.V. EUR -3.742.623,56) ( 129) 21.b Einstellungen in die Rücklagen EUR -4.541.238,93 (i.V. EUR 0,00) (130) 22. Bilanzgewinn/-verlust EUR 0,00 (i.V. EUR -4.541.238,93) 32 E. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES ( 131) Bei dem Betrieb wurde eine Jahresabschlussprüfung gemäß §§ 107 Abs. 2 Satz 2, 106 Abs. 3 und 106 Abs. 1 GO durchgeführt und um die Beachtung der Vorschriften des § 53 HGrG erweitert. ( 132) Nach § 53 HGrG wird verlangt, dass: - im Rahmen der Abschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen ist, - die Abschlussprüfer in ihrem Bericht auch darzustellen haben: - die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, - verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, - die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages. ( 133) Wir haben die Prüfung unter Beachtung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer vorliegenden Fragenkatalogs (Prüfung im Rahmen des § 53 HGrG, IDW PS 720) durchgeführt. ( 134) Die Einzelbeantwortung des Fragenkatalogs ist diesem Bericht als Anlage 6 beigefügt. Hinweise auf die Textziffern der Berichterstattung im vorliegenden Prüfungsbericht zu den genannten Prüfungsbereichen, Tz 132: ( 135) Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität des Eigenbetriebes, vgl. Lagebericht. 33 F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 29. Januar 2013 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ( 136) „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion Aachen, Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach § 106 GO NRW und den ergänzend anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Stadttheater und Musikdirektion Aachen, Aachen. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der Stadttheater und Musikdirektion Aachen, Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses 34 und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Der Ausweis der Bezüge der Betriebsleitung erfolgt abweichend von den Bestimmungen des § 24 Abs. 1 EigVO NRW i.V.m. § 285 Nr. 9 lit. a) HGB aus datenschutzrechtlichen Gründen im Anhang nur als Gesamtbetrag. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss mit dieser Einschränkung den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Das Stadttheater Aachen ist auch zukünftig auf Zuschüsse der Stadt Aachen zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages angewiesen.“ ( 137) Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Aachen, den 29. Januar 2013 Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Anlagen zum Prüfungsbericht Anlage 1 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2012 Stadttheater und Musikdirektion Aachen Aachen Bilanz zum 31. Juli 2012 Passivseite Aktivseite 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 2. Bühnentechnische Anlagen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.07.2012 EUR 31.07.2011 EUR 511.291,88 511.291,88 481.138,55 0,00 0,00 992.430,43 0,00 -4.541.238,93 4.029.947,05 0,00 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN 1.819.992,38 2.101.911,77 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Sonstige Rückstellungen 2.815.513,55 2.542.645,08 185.350,03 189.540,34 0,00 1.136.335,22 683.656,33 520.621,93 869.006,36 1.846.497,49 114.917,50 1.688.659,85 6.611.860,22 8.179.714,19 A. EIGENKAPITAL 6.512,64 1.738,24 782.511,76 910.095,03 1.929.327,93 489.951,53 83.979,39 3.285.770,61 3.292.283,25 2.197.224,35 499.037,75 43.865,49 3.650.222,62 3.651.960,86 I. Stammkapital II. Rücklagen 1. Allgemeine Rücklage III. Bilanzgewinn/-verlust IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe D. VERBINDLICHKEITEN 55.359,87 44.434,86 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 17.773,45 41.994,40 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) 2. Forderungen gegen das Land NRW, - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 306.833,33 113.516,67 EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) 2.711.725,32 0,00 EUR 683.656,33 (Vorjahr: EUR 520.621,93) b) - davon aus Steuern: davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) 4. Sonstige Vermögensgegenstände, EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1.136.335,22) 3. Sonstige Verbindlichkeiten a) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 3. Forderungen gegen die Stadt Aachen EUR 185.350,03 (Vorjahr: EUR 189.540,34) EUR 137.854,16 (Vorjahr: EUR 111.801,65) 134.317,17 190.928,30 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: c) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 43.325,56 (Vorjahr: EUR 38.977,57) EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) III. Kassenbestand C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 3.170.649,27 346.439,37 5.171,28 3.231.180,42 5.117,38 395.991,61 88.396,55 101.814,67 0,00 4.029.947,05 6.611.860,22 8.179.714,19 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Stadttheater und Musikdirektion Aachen Anlagenspiegel Anschaffungs- Anschaffungs- und Herstellungs- und Herstellungs- Abschreibungen kosten kosten Anfangsbestand Abschreibungen Endbestand Buchwert Buchwert 01.08.2011 Zugänge Umbuchung Abgänge 31.07.2012 01.08.2011 Zugänge Abgänge 31.07.2012 31.7.2012 31.07.2011 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 55.390,55 6.802,57 0,00 0,00 62.193,12 53.652,31 2.028,17 0,00 55.680,48 6.512,64 1.738,24 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 2. Bühnentechnische Anlagen 7.578.828,68 15.183,53 25.401,72 0,00 7.619.413,93 6.668.733,65 168.168,52 0,00 6.836.902,17 782.511,76 910.095,03 7.674.225,92 3.988,38 0,00 3.988,38 7.674.225,92 5.477.001,57 271.884,80 3.988,38 5.744.897,99 1.929.327,93 2.197.224,35 2.253.501,45 59.978,72 0,00 11.457,58 2.302.022,59 1.754.463,70 68.384,67 10.777,31 1.812.071,06 489.951,53 499.037,75 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamtsumme 0,00 43.865,49 65.515,62 -25.401,72 0,00 83.979,39 0,00 0,00 0,00 0,00 83.979,39 43.865,49 17.550.421,54 144.666,25 0,00 15.445,96 17.679.641,83 13.900.198,92 508.437,99 14.765,69 14.393.871,22 3.285.770,61 3.650.222,62 17.605.812,09 151.468,82 0,00 15.445,96 17.741.834,95 13.953.851,23 510.466,16 14.765,69 14.449.551,70 3.292.283,25 3.651.960,86 Stadttheater und Musikdirektion Aachen Aachen Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2012 2011/2012 EUR 1. Umsatzerlöse 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 5. Sachaufwand für den Spielbetrieb a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung EUR 2010/2011 EUR 2.155.220,01 1.995.478,86 0,00 9.116,16 EUR 1.044.550,07 3.199.770,08 938.608,51 2.943.203,53 -373.714,64 -1.421.152,76 -1.794.867,40 -351.272,29 -1.797.208,39 -2.148.480,68 -11.503.317,43 -11.641.275,93 - davon für Altersversorgung: EUR 923.465,67 (i.V. EUR 856.651,65) 7. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen b) Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -3.076.637,57 -14.579.955,00 -510.466,16 281.919,39 -3.051.787,20 -14.693.063,13 -530.566,90 -228.546,77 281.756,80 -248.810,10 -3.795.740,67 -3.884.540,56 18.355,63 0,00 -220,79 -11.609,21 -17.181.204,92 -18.043.300,15 0,00 0,00 -24.647,38 -24.647,38 -2.007,83 -2.001,84 -17.183.212,75 -18.069.949,37 18.462.966,67 17.271.334,00 1.279.753,92 -798.615,37 3.742.623,56 0,00 -4.541.238,93 -3.742.623,56 481.138,55 0,00 0,00 -4.541.238,93 - davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 18.355,63 (i.V. EUR 0,00) 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 0,00 (i.V. EUR 11.609,21) 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 16. Außerordentliche Aufwendungen 17. Außerordentliches Ergebnis 19. Sonstige Steuern 20. Jahresfehlbetrag vor Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen 20a. Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen 20b. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 21. Verlustübernahme durch die Stadt Aachen 21a. Verlustvortrag des Vorjahres 21b. Einstellungen in die Rücklagen 22. Bilanzgewinn/-verlust Anlage 1 – Anhang Stadttheater und Musikdirektion Aachen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 ANHANG Inhalt: 1 Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung...................................2 2 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung ........................................2 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden................................................................... 2 2.2 Angaben zu Posten der Bilanz.................................................................................... 3 2.3 Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung............................................... 4 2.4 Sonstige Angaben ...................................................................................................... 6 1 Anlage 1 – Anhang 1 Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Es gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land NW (EigVO NW) vom 16. November 2004 zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2009. Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Juli 2011 wurden unverändert als Vortragswerte übernommen. Das Theater hat die Bilanzierungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 angewandt. Die Umstellung erfolgte zum 1. August 2010. Die Vorjahreszahlen gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB wurden entsprechend Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht an die geänderten Bewertungsmethoden angepasst. Besonderheiten des Theaters wurden durch Anpassung der Bezeichnung in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Wirtschaftsjahr hat am 1. August 2011 begonnen und endete am 31. Juli 2012. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben im Anhang vorgenommen. 2 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. sind mit den Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer ermittelt. Die Abschreibungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 5 und 15 Jahren, der bühnentechnischen Anlagen zwischen 5 und 20 Jahren, der Betriebsbauten (im wesentlichen Mietereinbauten) bei 10 bis 21 Jahren und der immateriellen Vermögensgegenstände bei 5 Jahren. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 betragen, werden in einen Sammelposten eingestellt und über die Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. In Höhe der gewährten Zuschüsse wurde für Gegenstände des Anlagevermögens auf der Passivseite ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet, der entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagengegenstände aufgelöst wird. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu letzten Einstandspreisen bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich im Einzelfall notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die Laufzeit der Forderungen liegt unter einem Jahr. Der Kassenbestand ist mit dem Nennwert bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden für die Handelsbilanz nach den Regelungen der IDWStellungnahme vom 18. November 1998 und auf Basis des BilMoG bewertet. Die 2 Anlage 1 – Anhang Altersteilzeitrückstellungen umfassen die gesamten in der Freistellungsphase zu gewährenden Vergütungen einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge sowie sonstige Nebenleistungen. Zum 31. Juli 2012 wurden der Bewertung die entsprechenden Rechnungszinssätze der Deutschen Bundesbank für die jeweiligen Restlaufzeiten und ein Gehaltstrend von 2,0% zugrunde gelegt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Da keine mehrjährigen unverzinslichen Verbindlichkeiten vorliegen, entspricht dieser dem Rückzahlungsbetrag. 2.2 Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, ersichtlich. Zur Finanzierung des Anlagevermögens erhielt das Theater in Vorjahren und im Wirtschaftsjahr Investitionszuschüsse, die gesondert in einem Sonderposten ausgewiesen sind. Zur Neutralisierung der Abschreibung ist er mit T€ 282 aufgelöst worden. Der Kassenbestand betrifft vor allem die Hauptkasse im Theater. Das Stammkapital beträgt nach § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung vom 20. Juli 1992 in der Fassung vom 8. Dezember 2004 mit Wirkung zum 1. November 2004 € 511.291,88. Als allgemeine Rücklage wurden die Einlagen der Stadt Aachen in das Eigenkapital ausgewiesen. Im Wirtschaftsjahr wurde diesbezüglich ein Betrag von 18.463 T€ der Rücklage zugeführt, zuzüglich der Verlustübernahme für frühere Spielzeiten in Höhe von 3.742 T€. Der Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres (vor städtischem Betriebskostenzuschuss) 17.183 T€ ist gemäß § 16 Abs. 6 der Betriebssatzung mit der Rücklage zu verrechnen. Das Rücklagekapital entwickelte sich wie folgt: 2011/2012 (T€) Anfangsstand 01.08. Einstellungen Verlustübernahme für frühere Jahre Entnahmen (Jahresfehlbetrag) Verrechnet mit dem Stammkapital Bilanzverlust des Vorjahres Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2010/2011 (T€) 0 18.463 3.742 -17.183 0 -4.541 0 0 17.271 0 -18.070 511 -3.742 4.030 481 0 Endstand 31.07. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Vorjahres wurde durch die städtische Verlustübernahme sowie den Jahresüberschuss (nach städtischem Betriebskostenzuschuss) des Berichtsjahres vollständig egalisiert. Die Investitionszuschüsse entwickelten sich wie folgt: 2011/2012 (T€) 2010/2011 (T€) Anfangsstand 01.08. Auflösung 2.102 -282 2.373 -271 Endstand 31.07. 1.820 2.102 Die Zuschüsse werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer der bezuschussten Gegenstände des Anlagevermögens ertragswirksam über ein separates Ertragskonto aufgelöst. 3 Anlage 1 – Anhang Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: Stand 01.08.2011 (T€) Inanspruchnahme (T€) Auflösung (T€) Zinsen BilMoG (T€) Zuführung (T€) Personalkosten langfristig kurzfristig Ausstehende Rechnungen Verwaltungskostenbeitrag IT-Kosten Übrige 289 1.086 640 311 113 104 94 835 344 0 55 57 -18 0 0 58 62 22 25 Endstand 31.07. 2.543 1.393 159 Stand 31.07.2012 (T€) 0 55 1.122 286 186 80 114 232 1.318 525 497 113 131 -18 1.843 2.816 Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 138 T€ (Vorjahr 112 T€) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherung in Höhe von 43 T€ (Vorjahr 39 T€). 2.3 Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse entfallen auf: 2011/2012 (T€) Theaterbetrieb Konzertbetrieb 2010/2011 (T€) Veränderung (T€) % Übrige Erlöse 1.461 602 2.063 92 1.350 568 1.918 77 111 34 145 15 8,2 6,0 7,6 19,5 Summe 2.155 1.995 160 8,0 Zwischensumme Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen auf: 2011/2012 (T€) Landeszuweisungen Sonstige Zuwendungen Dritter Übrige Summe 2010/2011 (T€) 726 46 272 591 87 261 1.044 939 Der Sachaufwand für den Spielbetrieb betrifft: 2011/2012 (T€) 2010/2011 (T€) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen für bezogene Leistungen 374 1.421 351 1.797 Summe 1.795 2.148 4 Anlage 1 – Anhang Der Personalaufwand verteilt sich auf: Entgelte: 2011/2012 (T€) 2010/2011 (T€) Geschäftsführung, Gagen, Löhne, Gehälter und Beamtenbezüge des fest angestellten Perosnals Gagen für Teilspielzeit beschäftigte Künstler Beamtenbezüge 10.820 389 294 10.898 405 338 Summe 11.503 11.641 Soziale Abgaben u.a.: (T€) (T€) Sozialversicherungsbeiträge Beamtenversorgung Zusatzversorgung Übrige 2.126 138 813 2.143 871 38 Summe 3.077 3.052 Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der RZVK besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf das Theater entfallenden Vermögen der RZVK. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter werden von dem Betrieb nicht vorgehalten. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes ist derzeit nicht absehbar. Tendenziell ist aufgrund der demographischen Entwicklung von steigenden Umlagesätzen auszugehen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen: 2011/2012 (T€) 2010/2011 (T€) Gebäudeaufwendungen Unterhaltung der Betriebseinrichtung Verwaltungsaufwand Aufwendungen für Werbung und Information Laufender betrieblicher Aufwand 1.871 844 510 283 288 1.862 921 437 336 329 Summe 3.796 3.885 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Gemäß § 277 Abs. 5 HGB n. F. müssen Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung bzw. Aufzinsung von Rückstellungen gesondert im Finanzergebnis dargestellt werden. Die Zinserträge aus der Abzinsung der langfristigen Rückstellungen betragen T€ 18. 5 Anlage 1 – Anhang 2.4 Sonstige Angaben Gemäß § 285 Nr. 17 HGB beläuft sich das im Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers im Wirtschaftsjahr auf T€ 30. Die Anzahl der im Wirtschaftsjahr im Durchschnitt beschäftigten Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar: 2011/2012 2010/2011 Veränderung Fest beschäftigtes Personal Teilspielzeitbeschäftigte Auszubildende Beamte 302 10 15 6 304 10 14 6 -2 0 1 0 Summe 333 334 -1 Die Betriebsleitung besteht aus Herrn Generalintendant Michael Schmitz-Aufterbeck und Herrn Verwaltungsdirektor Udo Rüber. Die Personalkosten der Betriebsleiter belaufen sich im Wirtschaftsjahr auf 267.222,96 € einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und der Erstattung der Pensions- und Beihilferückstellungen an die Stadt Aachen. Der Ausweis der Bezüge der Betriebsleitung erfolgt abweichend von den Bestimmungen des § 24 Abs. 1 EigVO NRW i.V.m. § 285 Nr. 9 lit. a) HGB aus datenschutzrechtlichen Gründen nur als Gesamtbetrag. Die Ratsmitglieder im Rat der Stadt Aachen erhalten eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung von € 425,50. Hiermit sind auch die Sitzungen des Ratsausschusses “Betriebsausschuss Theater / VHS” pauschal mit abgegolten. Ein darüber hinaus gehendes Sitzungsgeld wird nicht gezahlt. Sachkundige Bürger und Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld von € 30,50 je Sitzung des Betriebsausschusses. Der Betriebsausschuss besteht aus den Mitgliedern: Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck (Vorsitzender), Verwaltungsbeamter a.D. Ratsfrau Sibylle Reuß (stellv. Vorsitzende), Schulleiterin Ratsherr Manfred Bausch, Stv. Geschäftsführer Regio Aachen Ratsfrau Aida Beslagic, Diplom-Ingenieurin Ratsfrau Ruth Crumbach-Trommler, Geschäftsführerin Sachkundiger Bürger Matthias Fischer, Lehrer Ratsfrau Caroline Herff, Fraktionsgeschäftsführerin Ratsfrau Maria Keller, Grundschulrektorin Sachkundiger Bürger Udo Mattes, Lehrer a.D. Sachkundiger Bürger Robert Neuenhausen, Rechtsanwalt Ratsherr Hermann Josef Pilgram, Ingenieur Ratsfrau Dr. Margarethe Schmeer, Dozentin Sachkundiger Bürger Herbert Steins, Verwaltungsangestellter a.D. Aachen, 28.01.2013 (Michael Schmitz-Aufterbeck) Generalintendant (Udo Rüber) Verwaltungsdirektor 6 Anlage 2 LAGEBERICHT Anlage 2 – Lagebericht Stadttheater und Musikdirektion Aachen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 LAGEBERICHT Inhalt: 1 Vorbemerkungen................................................................................................................ 2 2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................ 3 3 4 2.1 Theaterbetrieb ............................................................................................................ 3 2.2 Konzertwesen............................................................................................................. 4 2.3 Besucherzahlen insgesamt, Eintrittspreise ................................................................. 4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage ................................................................................ 5 3.1 Wirtschaftsplan, Plan-Ist-Vergleich ............................................................................. 5 3.2 Umsatzerlöse.............................................................................................................. 6 3.3 Personalaufwand – Tarifbewegungen......................................................................... 6 3.4 Bau- / Beschaffungsmaßnahmen, Investitionen, Anlagevermögen ............................. 6 3.5 Abschreibungen.......................................................................................................... 7 3.6 Entwicklung des Eigenkapitals.................................................................................... 7 Ergebnis und Ausblick – Chancen und Risiken .................................................................. 8 Anlage zum Lagebericht: Besucherzahlen im Zeitverlauf ........................................................... 9 1 Anlage 2 – Lagebericht 1 Vorbemerkungen Eine Demokratie braucht Orte freier Meinungsäußerung, öffentliche Orte der Begegnung und des gemeinsamen Nachdenkens. In einer Zeit, in der die zunehmende Globalisierung unser Handeln und Denken zu bestimmen versucht, werden Orte ideeller Identitätssuche immer wichtiger. Das Theater Aachen möchte den Bürgerinnen und Bürgern in Aachen und in der Aachener Region einen solchen Ort bieten. Die Angebotspalette reflektiert mit ihrem breiten Programm die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bedürfnisse und Ansprüche. Das Theater Aachen nimmt den öffentlichen Bildungsauftrag ernst und überprüft, bewahrt, vermittelt und entwickelt gesellschaftliche und kulturelle Werte. Es arbeitet insbesondere für die Bürgerschaft in Aachen und der Aachener Region. Neue Publikumszielgruppen zu gewinnen ist ein großes Anliegen. Als besonders wichtige Aufgabe sieht der Betrieb Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz und Persönlichkeitsstärke auszubilden. Dementsprechend liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Arbeit für und mit Jugendlichen. Das Theater Aachen versteht sich als ein Teil Aachens und seiner Region und kooperiert daher aktiv mit Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Politik zur Fortentwicklung und Stärkung seiner Arbeit. Ferner ist es ein integraler Bestandteil des kulturellen Lebens in der Stadt Aachen. Als öffentliche Kultureinrichtung stellt sich das Theater der Herausforderung, diesen Kulturauftrag auf höchstem Niveau zu erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich zu arbeiten. Vor diesem Hintergrund wird das Theater Aachen unter der Bezeichnung Stadttheater und Musikdirektion Aachen als Quasi-Eigenbetrieb der Stadt Aachen in Form eines Drei-SpartenHauses – Musiktheater, Schauspiel und Konzerte – geführt. Der Betrieb verfügt über die drei Spielstätten "Großes Haus", "Kammerspiele" und "Mörgens". Die Sinfoniekonzerte finden im städtischen Kongresszentrum "Eurogress" statt. Daneben wird das Theater-Foyer für kammermusikalische Aufführungen genutzt. Im Bereich der darstellenden Künste arbeitet der Betrieb überwiegend mit fest angestellten Künstlern. Zusätzlich werden die Ensembles bei Bedarf produktionsbezogen verstärkt mittels Teilspielzeitverpflichtungen oder durch Engagements selbstständiger Künstler. Dies gilt ebenso für den Chor, die künstlerischen Leitungskräfte der Produktionen (Regie, Bühnen- und Kostümbild) sowie für das Orchester, auch im Bereich der Konzerte. Bühnenausstattung und Kostüme fertigt das Theater Aachen überwiegend selbst. Hierzu unterhält der Betrieb eigene Werkstätten für die Bereiche Schreinerei, Schlosserei, Polsterei, Maske, eine Maler- und eine Kaschierwerkstatt sowie eine hauseigene Schneiderei. Die Leitung des Betriebes obliegt auf Grund der Bestellung durch den Rat der Stadt Aachen Herrn Michael Schmitz-Aufterbeck als Betriebsleiter und Generalintendant sowie Herrn Udo Rüber als Betriebsleiter und Verwaltungsdirektor. Generalmusikdirektor war noch bis zum Ende der Spielzeit am 31.07.2012 Herr Marcus R. Bosch, der per Ratsbeschluss vom 28.11.2001 mit Wirkung vom 01.08.2002 ernannt wurde. Sein Nachfolger für die Zeit ab 01.08.2012 wird Herr Kazem Abdullah. 2 Anlage 2 – Lagebericht 2 Geschäftsverlauf 2.1 Theaterbetrieb Schauspiel und Musiktheater befassten sich in der Spielzeit 2011/12 mit den Mikrokosmen der Gesellschaft – mit dem Einzelnen in seinem Kampf oder seinem Aufbegehren gegen eine übermächtige "Welt" – mit der Familie als der immer noch zentralen Keimzelle dieser Gesellschaft – und den Gefahren, denen das "Idyll" der Familie wie das der Zweisamkeit ausgesetzt ist. Insgesamt 26 Premieren, darunter die drei Uraufführungen »Tomorrow maybe – Über-Leben in Diktaturen«, »Ein Jahr für die Ewigkeit« und »Wie der Elefant die Freiheit fand«, hat das Ensemble des Theater Aachen in der Zeit von September 2011 bis Juli 2012 auf die Bühne gebracht. Ein Publikumsmagnet im Schauspiel auf der großen Bühne war – vor allem beim jüngeren Theaterpublikum – Büchners »Woyzeck« mit der Musik von Tom Waits. 7.700 Zuschauer sahen in 19 Vorstellungen diese erfolgreiche Produktion. Aufgrund der großen Nachfrage wird das Stück in der neuen Spielzeit wieder aufgenommen. Ebenfalls sehr erfolgreich war Molières »Tartuffe«. Diese Komödie sahen insgesamt 5.347 Zuschauer. Zum Publikumsrenner im Musiktheater entwickelte sich »Le nozze di Figaro« von Wolfgang Amadeus Mozart in der Regie von Michael Helle. Das Stück sahen in 16 Vorstellungen mehr als 8.800 Zuschauer. Mit Wagners "Tristan und Isolde" stand zum Ende der Spielzeit ein fulminanter Abschied vom scheidenden Generalmusikdirektor Marcus R. Bosch auf dem Programm. Auf besonders starke Resonanz stieß in der Kammer die Produktion »So oder So – Hildegard Knef«. Das Stück wurde 17-mal gespielt, davon 9-mal vor ausverkauftem Haus. Auch diese Produktion wird in der kommenden Spielzeit wieder aufgenommen. Über die Stadtgrenzen hinweg ging das Interesse für die Uraufführung »Tomorrow maybe – Über-Leben in Diktaturen« in der Regie von Chefregisseur Ludger Engels. Das Projekt stellte mit unterschiedlichen ästhetischen Mitteln – Kammerspiel, Tanz, dokumentarische Videoinstallation, Puppenskulptur – Fragen an drei totalitäre Systeme der 70er Jahre. Ein außergewöhnlicher Spielort wurde für einen Teil des Projektes mit der Gallwitz-Kaserne in Aachen gefunden. Bei den kleinen Zuschauern war das diesjährige Familienstück »Das Dschungelbuch« der absolute Renner. In 36 Vorstellungen sahen mehr als 27.130 Zuschauer das Stück, was einer Auslastung von mehr als 88,1 % entspricht. Auch das Puppenspiel »Wie der Elefant die Freiheit fand« hat in 29 Vorstellungen 1.654 kleine und große Zuschauer begeistert und war 24 Mal ausverkauft. Das Theater Aachen trägt zunehmend mit seiner theaterpädagogischen Arbeit dazu bei, Schülerinnen und Schülern kulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Die Theaterpädagogik des Theater Aachen wendet sich mit seiner vielfältigen Angebotspalette an Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren. Inzwischen gibt es vier Kooperationsschulen, das theaterpädagogische Büro organisiert zu jeder Inszenierung Vor- und Nachbesprechungen individuell auf die Schulklassen abgestimmt. Die Mitarbeiter organisieren Führungen durchs Haus und die Werkstätten, Sit-in Proben und Besuche von Orchestermusikern in Schulen. Auch das Angebot zum aktiven Theatermachen ist gestiegen. So gab es in dieser Spielzeit neben dem U21- und dem Ü55-Club den Backstage-Club für Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Hierbei war die Nachfrage so groß, dass gleich zwei Clubs gegründet wurden. 3 Anlage 2 – Lagebericht Im Mörgens entwickelte sich das Uraufführungsprojekt »Ein Jahr für die Ewigkeit« zum Publikumsmagneten – das Ergebnis von Improvisationen über den Selbstversuch von Philipp Manuel Rothkopf und Julia Brettschneider, ein CO²-reduzierteres Leben zu führen. Neben dem Mörgens als regelmäßiger Spielstätte wurde das Stück auch in den Aulen von fünf Schulen der Städteregion aufgeführt und erwies sich auch hier als großer Erfolg. Erstmals hat das Mörgens in diesem Jahr mit der sich in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Szenekneipe "Last Exit" ein gemeinsames Weihnachts- und Sommerfest gefeiert, was viele Anhänger fand, so dass dies in der kommenden Spielzeit fortgesetzt wird. Auch als Konzertort konnte sich das Mörgens immer mehr etablieren. 2.2 Konzertwesen Auf eine erfolgreiche Saison können auch Aachens scheidender Generalmusikdirektor Marcus R. Bosch und das Sinfonieorchester Aachen blicken. "Aufbruch" lautete hier der Titel der Spielzeit 2011/12, mit dem Marcus R. Bosch – in seiner letzten Spielzeit in Aachen – an sein erstes Konzert in Aachen vor gut 10 Jahren anknüpfte und zugleich viele programmatische Kreise schloss: Beethoven, Bruckner, Mahler … Neben den Sinfoniekonzerten wurden weitere Höhepunkte bei zahlreichen Sonderkonzerten gesetzt – so etwa mit »Bruckner in St. Nikolaus« (diesmal in St. Michael) und im »Domkonzert«. Die beliebten Reihen »Barock im Ballsaal«, »Gold und Silber«, »Konzert ohne Frack« sowie die Familien- und Kammerkonzerte wurden erfolgreich fortgesetzt. Mit Gustav Mahlers 8. Sinfonie fand die Sinfoniekonzertsaison schließlich dreimal vor ausverkauftem Haus einen fulminanten Abschluss. 2.3 Besucherzahlen insgesamt, Eintrittspreise Die Eintrittspreise wurden – als ein Ergebnis der im Herbst 2010 zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Theaters einberufenen Theaterstrukturkommission und verbunden mit dem Ziel einer Verbesserung der Einnahmesituation des Theaters insgesamt – zu Beginn der Spielzeit 2011/12 im Vergleich zur vorherigen Spielzeit um durchschnittlich rd. 20 % erhöht. Hierin wird ein wesentlicher Grund dafür liegen, dass die Besucherzahlen des Vorjahres in dieser Spielzeit nicht ganz erreicht werden konnten. Daneben ist auch zu berücksichtigen, dass es im Vergleich zum Vorjahr weniger Großveranstaltungen wie z.B. die Chorbiennale gab. Konkret stellen sich die Besucherzahlen insgesamt wie folgt dar (Vorjahreswert jeweils in Klammern): Theaterbetrieb 100.999 (106.314) - 5,0 % Konzertbetrieb 45.239 (47.614) - 5,0 % 146.238 (153.928) - 5,0 % Gesamt 4 Anlage 2 – Lagebericht 3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 3.1 Wirtschaftsplan, Plan-Ist-Vergleich Der ursprüngliche Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2011/12 lag dem Betriebsausschuss in der Sitzung am 15.03.2011 vor. Anschließend folgte der Rat der Stadt Aachen der Empfehlung des Betriebsausschusses und stellte seinerseits in seiner Sitzung am 06.04.2011 den Wirtschaftsplan 2011/12 fest. Aufgrund des von der ursprünglichen Planung erheblich abweichenden Verlaufs des Geschäftsjahres war dem Betriebsausschuss für seine Sitzung am 23.02.2012 der 1. geänderte Wirtschaftsplan 2011/12 vorzulegen. Dieser wurde – wiederum auf entsprechende Empfehlung des Betriebsausschusses – vom Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 21.03.2012 festgestellt. Die Erfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011/12 schließt mit einem deutlich besseren Ergebnis als (letztlich) geplant ab und stellt sich im Detail wie folgt dar: (Beträge in TEuro) Der deutliche Überschuss kompensiert zunächst – wie bei der seinerzeitigen Planaufstellung mit dem Finanzmanagement der Stadt Aachen abgestimmt – den nach der städtischen Verlustübernahme für vorangegangene Jahre noch verbliebenen Bilanzverlust des Vorjahres von knapp 800 T€. Der danach verbleibende Überschuss resultiert zu rd. 365 T€ aus der Auflösung der Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub per 31.07.2012, die im Rahmen des letzten Jahresabschlusses verhältnismäßig hoch zu bilden gewesen war. Die jeweilige Höhe dieser Rückstellung hängt unmittelbar ab vom Zeitpunkt des Beginns der jeweiligen Spielzeitpause. Je näher dieser Zeitpunkt vor dem Bilanzstichtag liegt, desto weniger Urlaub kann bis zum Bilanzstichtag genommen worden sein und desto höher ist damit die zu bildende Rückstellung. Vor diesem Hintergrund wird der genannte Betrag von 365 T€ der Rücklage zugeführt, um künftig die aus der beschriebenen Systematik resultierenden Ergebnisschwankungen ausgleichen zu können. Der danach schließlich noch verbleibende Überschuss von rd. 115 T€ wird satzungsgemäß – und wie ebenfalls im Rahmen der seinerzeitigen Planaufstellung mit dem Finanzmanagement 5 Anlage 2 – Lagebericht der Stadt Aachen abgestimmt – der Rücklage zugeführt, um dem Theater für die Zukunft etwas mehr wirtschaftlichen Handlungsspielraum – insbesondere bezüglich notwendiger Investitionen – zu verschaffen. 3.2 Umsatzerlöse Trotz der leicht gesunkenen Besucherzahlen im Theater- wie auch im Konzertbetrieb (vgl. o.) stiegen die Umsatzerlöse in diesem Bereich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 7 %. Sie belaufen sich auf rd. 2.063 T€ (Vorjahr 1.918 T€). Eine Ursache hierfür – sowohl für den gestiegenen Umsatz als auch die gesunkenen Besucherzahlen – ist die zu Beginn der Spielzeit vollzogene Preiserhöhung. Per Saldo lässt sich feststellen, dass die von der Theaterstrukturkommission mit der Preiserhöhung insgesamt bezweckte Umsatzsteigerung von 280 T€ bei weitem nicht im erhofften Umfang erzielt werden konnte, da sie eben auch in gewissem Maße einen spürbaren Rückgang der Nachfrage bewirkt hat. Neben dem Theater- und Konzertbetrieb fielen noch übrige Umsatzerlöse in Höhe von 92 T€ (Vorjahr 78 T€) an. 3.3 Personalaufwand – Tarifbewegungen Im Wirtschaftsjahr 2011/2012 erhielten die Beschäftigten - nach dem TVöD zum 01.08.2011 eine lineare Erhöhung von 0,5 % und zum 01.03.2012 eine weitere lineare Erhöhung von 3,5 % auf das Tabellenentgelt, - nach dem Normalvertrag Bühne zum 01.06.2012 eine lineare Erhöhung von 3,5 % auf die Grundgage und im Juli 2012 eine Einmalzahlung von 310,00 Euro, - nach dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) keine Tariferhöhung; gleichwohl war zum Bilanzstichtag die für diese Tarifgruppe bereits bestehende Rückstellung fortzuschreiben und entsprechend zu erhöhen, da mit einem rückwirkenden Tarifabschluss in vergleichbarer Größenordnung wie für die beiden anderen Tarifgruppen zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen ist. 3.4 Bau- / Beschaffungsmaßnahmen, Investitionen, Anlagevermögen Der Vermögensplan für die Spielzeit 2011/2012 sah ein Investitionsbudget von insgesamt 241 T€ vor, davon - 80 T€ für Baumaßmaßnahmen sowie - 161 T€ für verschiedene Beschaffungsmaßnahmen. Da sich nicht alle Investitionsmaßnahmen in ihrer zeitlichen Ausdehnung stets exakt "periodenscharf" – d.h. ausschließlich auf ein Wirtschaftsjahr bezogen – planen bzw. realisieren lassen, erfolgte die Inanspruchnahme des Investitionsbudget mit insgesamt 189 T€ einerseits zu Teilbeträgen bereits in Vorjahren (12 T€ für die Sanierung der Untermaschinerie sowie 25 T€ für die Einrichtung des neuen Orchesterprobenraumes). Andererseits wird das bis zum Berichtsstichtag noch nicht ausgeschöpfte Investitionsbudget zur Sanierung der Untermaschinerie (Rest 46 T€) erst im folgenden Wirtschaftsjahr in Anspruch genommen werden. Die zum Ersatz des knapp 18 Jahre alten LKW geplante Investition (15 T€ Zuzahlung) wurde nicht getätigt. Das Fahrzeug wird bis auf weiteres nicht ersetzt, solange es sich weiterhin im Wege laufender – wirtschaftlich sinnvoller und deshalb vertretbarer – Reparaturen in betriebsfähigem Zustand erhalten lässt. Die hierdurch (vorläufig) erzielte Einsparung kompensiert 6 Anlage 2 – Lagebericht einerseits die geringfügigen Überschreitungen bei den einzelnen (Teil-)Budgets für die Einrichtung des neuen Orchesterprobenraumes, die CAD-Software und die Sonstigen Beschaffungen (insges. knapp 10 T€), erhöht andererseits aber auch das betriebliche Risiko (vgl. hierzu auch Risikomanagementsystem, Stand 31.07.2012). Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Wert von insgesamt 19 T€ angeschafft, die in einem GWG-Pool über 5 Jahre abgeschrieben wurden. Die Abgänge aus dem Anlagevermögen umfassten insgesamt 15 T€ (Summe der Anschaffungswerte). Hierunter fällt der Verkauf einer für den Spielbetrieb nicht mehr nutzbaren Harfe (10 T€) sowie einige kleinerer Ersatzbeschaffungen im Bereich der technischen Ausstattung (5 T€). 3.5 Abschreibungen Die Abschreibungen auf Sachanlagen betragen – inkl. der Abschreibungen für die geringwertigen Wirtschaftsgüter – insgesamt 510 T€. Dieser Aufwand vermindert sich um die im Vergleich zum Vorjahr gleich hohe Auflösung des Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse in Höhe 282 T€. 3.6 Entwicklung des Eigenkapitals 7 Anlage 2 – Lagebericht 4 Ergebnis und Ausblick – Chancen und Risiken Das Theater Aachen kann auf eine bemerkenswerte Spielzeit 2011/12 zurückblicken. Zum einen war sie künstlerisch eine sehr erfolgreiche Spielzeit, die gezeigt hat, dass das Publikum gleich welcher Alters- und Bildungsschicht, das Theater Aachen als ihr bürgerschaftliches Kulturinstitut trotz gesellschaftlich veränderter Rahmenbedingungen anerkannt hat und als gesellschaftlichen und kulturellen Mittelpunkt ansieht. Theater Aachen hat aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht in 2011/12 einen bedeutenden Turnaround geschafft. Sparsamster Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen, ein behutsam gewählter Spiel- und Konzertplan und eine einzigartige politische und verwaltungsinterne Unterstützung haben das Haus aus einer wirtschaftlich schwierigen, einengenden Situation herausgeführt und so für die zukünftigen Spielzeiten ein Fundament geschaffen, das ein Überleben des Hauses auch in Zeiten, die durch finanziell schwierige kommunale Haushalte gekennzeichnet ist, ermöglicht. Zum anderen war die Spielzeit 2011/12 auch eine Spielzeit des Aufbruchs. Mit dem Ende dieser Spielzeit endet ein für Aachen und sein Konzert- und Musikleben bedeutsamer und gleichsam einer der erfolgreichsten Zeitabschnitte. Generalmusikdirektor Marcus Bosch verlässt zum Ende dieser Spielzeit das Theater. Hier galt es in dieser Spielzeit einen adäquaten Ersatz zu finden. In Einklang mit den politischen Entscheidungsträgern wurde eine Findungskommission gebildet, die die Aufgabe hatte, aus einer Unzahl von Bewerberinnen und Bewerbern eine geeignete Persönlichkeit zu finden, die zum einen in der Lage ist, den bestehenden Erfolg des Sinfonieorchesters zu halten, zum anderen aber auch durch das Setzen neuer Impulse, gerade in Bezug auf die Generierung neuer und junger Besucherschichten und neuer Formate, den Erfolg und die hervorragende Arbeit des Sinfonieorchester Aachen weiterzuentwickeln. Dies war für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Die gebildete Findungskommission nahm diese Herausforderung mit viel Sachverstand, Weitblick und beispielhafter gegenseitiger Akzeptanz an. So konnte in 2011 mit Kazem Abdullah ein neuer Generalmusikdirektor gefunden werden, von dem alle Entscheidungsträger überzeugt sind, dass mit ihm dieser Neuanfang eine große Chance und ein Katalysator für das Musik- und Konzertleben in Aachen bedeutet. Insofern blickt die Betriebsleitung von Stadttheater Aachen gespannt, aber voller Optimismus in die kommenden Spielzeiten. Wohl wissend, dass auch die kommende Spielzeit geprägt sein muss von konsequentem Sparwillen, um den städtischen Haushalt nicht über Gebühr zu belasten, jedoch auch verbunden mit der Maßgabe, das Theater in seiner Substanz nicht zu gefährden. Diese Herausforderung ist zugleich Auftrag und Antrieb, den Fortbestand des Betriebes gemeinsam mit allen kommunalen Verantwortungsträgern weiter sicherzustellen, damit Stadttheater und Musikdirektion Aachen in Anbetracht seiner 188 jährigen Geschichte auch für zukünftige Generationen gesellschaftlicher, kultureller Mittelpunkt der Oberregion Aachen bleibt und im Rahmen einer sich stetig verändernden Gesellschaft den Platz in der Stadt Aachen, der Region und im euregionalen Umkreis behauptet und weiterentwickelt. Aachen, 28. Januar 2013 _____________________________ _____________________________ (Schmitz-Aufterbeck) (Udo Rüber) Generalintendant Verwaltungsdirektor 8 Anlage 2 – Lagebericht Anlage zum Lagebericht: Besucherzahlen im Zeitverlauf 9 Anlage 2 – Lagebericht 10 Anlage 3 1 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 29. Januar 2013 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion Aachen, Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach § 106 GO NRW und den ergänzend anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Stadttheater und Musikdirektion Aachen. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der Stadttheater und Musikdirektion Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Anlage 3 2 Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Der Ausweis der Bezüge der Betriebsleitung erfolgt abweichend von den Bestimmungen des § 24 Abs. 1 EigVO NRW i.V.m. § 285 Nr. 9 lit. a) HGB aus datenschutzrechtlichen Gründen im Anhang nur als Gesamtbetrag. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss mit dieser Einschränkung den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Das Stadttheater Aachen ist auch zukünftig auf Zuschüsse der Stadt Aachen zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages angewiesen. Aachen, den 29. Januar 2013 Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Anlage 4.1 1. Rechtliche Verhältnisse Der Rat der Stadt Aachen hat mit Wirkung zum 1. August 1992 die Betriebssatzung in der Fassung vom 20. Juli 1992 beschlossen. Sie ist mit Wirkung zum 1. November 2004 gültig in der Fassung des zweiten Nachtrags vom 8. Dezember 2004. Das Stadttheater ist Sondervermögen der Stadt Aachen (§ 97 Abs. 1 Nr. 3 GO). Nach der Betriebssatzung wird das Stadttheater als Eigenbetrieb im Sinne des § 1 EigVO i.V.m. § 107 Abs. 2 GO, zwar ohne wirtschaftliche Betätigung, aber verwaltet nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, soweit es mit dem öffentlichen Zweck vereinbar ist, geführt („Quasi-Eigenbetrieb“). Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 511.291,88. Vermögensträger ist die Stadt Aachen. Das Wirtschaftsjahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des folgenden Jahres. Das Stadttheater betreibt ein Mehrspartentheater (Musiktheater, Schauspiel, Tanztheater) und unterhält ein Orchester. Gegenstand des Betriebs ist die Durchführung von Theateraufführungen in den vorgenannten Sparten, von Konzertveranstaltungen sowie ähnlichen kulturellen Veranstaltungen. Aufgabe der Betriebsleiter ist die Betriebsleitung im Sinne des § 2 EigVO. Die Betriebsleitung besteht aus bis zu drei Betriebsleitern. Aktuell setzt sich die Betriebsleitung wie folgt zusammen: Generalintendant Herr Michael Schmitz-Aufterbeck, Verwaltungsdirektor Herr Udo Rüber. Der Betriebsausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit es sich nicht um die Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt oder soweit nicht der Rat oder der Oberbürgermeister der Stadt Aachen zuständig sind. Er wird durch den Rat der Stadt Aachen gewählt. Die Mitglieder werden im Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 genannt. Anlage 4.2 2. Steuerliche Verhältnisse Das Stadttheater dient gemäß § 4 der Betriebssatzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Anlage 4.3 3. Wichtige Verträge • Quasi-Mietvertrag mit der Stadt Aachen über das Stadttheater am Theaterplatz und die Gebäude mit Büros, Werkstätten und Theater Mörgens in der Hubertusstraße. • Mietvertrag mit dem Eurogress Aachen über das Umspannwerk Borngasse vom 15. Juli 2011, beginnend ab 1. September 2011. • In seiner Sitzung vom 21. November 2011 hat der Betriebsausschuss für das Stadttheater beschlossen, den Empfehlungen der Findungskommission zu folgen und Herrn Kazem Abdullah zum neuen Generalmusikdirektor zu ernennen und ihn mit der Wahrnehmung der Funktion ab der Spielzeit 2012/2013 zu beauftragen. Anlage 4.4 4. Sitzungen - Betriebsausschuss - Stadtrat Betriebsausschusssitzungen In der Spielzeit 2011/2012 wurden 6 Sitzungen abgehalten. Stadtratsitzungen In der Spielzeit 2011/2012 wurden 3 öffentliche Sitzungen für die Belange des Stadttheaters abgehalten. Anlage 4.5 1 5. Besonderheiten der Personalwirtschaft (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten) Für Pensionsverpflichtungen der Beamten sind nach der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW RS HFA 23) und § 22 Abs. 3 EigVO NW Rückstellungen zu bilden, soweit Beamte für ein Sondervermögen tätig sind. Danach wären Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Pensionsverpflichtungen für die in rechtlich unselbständigen Sondervermögen der Stadt Aachen tätigen Beamten zu bilden. Die §§ 249 und 253 HGB sowie der Artikel 28 EGHGB sind grundsätzlich anzuwenden. Für den Eigenbetrieb sind bzw. waren im Berichtszeitraum 6 Beamte tätig. Diese Versorgungsverpflichtungen sieht die vorgenannte Stellungnahme IDW RS HFA 23 als originäre Pensionsverpflichtungen des Sondervermögens an, obwohl das Beamtenverhältnis unverändert im Verhältnis zur öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft besteht. Wegen der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der Verpflichtungen zum Geschäftsbetrieb des Sondervermögens gilt dies auch, wenn intern abweichende Vereinbarungen bestehen. Sofern eine Vereinbarung vorliegt, nach der die juristische Person des öffentlichen Rechts das Sondervermögen gegen laufende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt, ist dies bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Sondervermögens mindernd zu berücksichtigen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Freistellungsvereinbarung hat die juristische Person des öffentlichen Rechts die entsprechende originäre Pensionsverpflichtung zu passivieren. Die EigVO NRW (Fassung vom 16.11.2004, GV.NRW. S. 644, ber. 2005 S. 15, zuletzt geändert durch RVO vom 17.12.2009, GV.NRW. S. 963) enthält nunmehr in § 22 Abs. 3 eine eigenständige Vorschrift für die Behandlung von Pensionsrückstellungen für die bei den Eigenbetrieben beschäftigten Beamtinnen und Beamten. Hiernach sind grundsätzlich die Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Eigenbetriebes auszuweisen, soweit die Gemeinde den Eigenbetrieb nicht gegen ent- Anlage 4.5 2 sprechende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt. Für die endgültige Umsetzung dieser Vorschrift wird eine Frist eingeräumt; sie ist spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2012 anzuwenden. Mit Datum vom 8. März 2010 hat das Stadttheater mit der Stadt Aachen eine derartige Freistellungsvereinbarung abgeschlossen, und zwar rückwirkend ab 2008, so dass die bisher notwendigen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten des Stadttheaters nicht mehr gebildet werden müssen bzw. entsprechende Anhangangaben entfallen. Anlage 5 Versicherungsschutz Die Versicherungen werden durch den Eigenbetrieb Versicherungen (E 26) laufend überprüft; Verträge und Versicherungssummen den veränderten Risiken angepasst. Es bestehen auskunftsgemäß folgende Versicherungsverträge: Versicherung Versichertes Risiko Sammelversicherung der Stadt Aachen Allgemeine Haftpflichtversicherung Straf- und Verkehrsrechtschutzund Eigenschadenversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz-Vollkaskoversicherung Stadttheater Theaterplatz Inhalt- und Gebäudeversicherung Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (einschließlich Vandalismus nach ED) Elektronikversicherung für Akkustikkontrollsystem Elektronikversicherung für stationäres Nebeldunstgerät mit Zubehör Hubertusstraße 2-8 Inhalt- und Gebäudeversicherung Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (einschließlich Vandalismus nach ED) Lagerhalle, Langstr.89 Eynatten (B) Inhaltfeuerversicherung Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (einschließlich Vandalismus nach ED) Borngasse Gebäudeversicherung über die E.V.A. Eine abschließende Beurteilung, inwieweit die betrieblichen Risiken damit ausreichend abgesichert sind, ist im Rahmen der Abschlussprüfung nicht möglich und muss einem versicherungstechnischen Sachverständigen vorbehalten bleiben. Anlage 6 1 Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG Zur Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) gemäß IDW PS 720 vom 6. Oktober 2006 hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und vollständig, d.h. unter Wiedergabe der Fragen und deren Beantwortung, in seine Berichterstattung einzubeziehen. Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? ⇒ Die Zuständigkeiten der Betriebsleitung sind in der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen vom 20. Juli 1992 in der Fassung des zweiten Nachtrags vom 8. Dezember 2004 und in der Dienstanweisung für die Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion vom 27. Juli 1992 festgelegt. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. ⇒ In Teilbereichen ist allerdings eine Anpassung an geänderte rechtliche Vorschriften zu überprüfen. So hat nach § 26 Abs. 1 Satz 3 EigVO die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres zu erfolgen. Die Möglichkeit diese Frist über eine Regelung in der Betriebssatzung auf bis zu 6 Monate zu verlängern, besteht nicht mehr (Hinweis auf GPA NRW, Info Oktober 2009). In Absprache mit dem GPA kann die Satzungsanpassung zunächst aufgeschoben werden, bis weitere Änderungen in der Satzung vorzunehmen wären. ⇒ Die Verteilung der Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan, ebenso die Einbindung der Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der Betriebsleitung, sind sachgerecht. Anlage 6 2 b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? ⇒ Im Geschäftsjahr haben insgesamt 6 Betriebsausschusssitzungen stattgefunden (15.09.2011, 22.11.2011, 15.12.2011, 23.02.2012, 26.04.2012, 14.06.2012). Hierüber wurden ordnungsgemäße und informative Niederschriften gefertigt. ⇒ Des Weiteren wurden in 3 öffentlichen Stadtratssitzungen die Belange des Stadttheaters betreffend den vorläufigen Wirtschaftsplan 2012/2013 (25.01.2012) ,die Feststellung des Jahresabschlusses 2009/2010 (27.06.2012) und der ersten Änderung des Wirtschaftsplanes 2011/2012 und des Wirtschaftsplanes 2012/2013 (21.03.2012) behandelt. Der Jahresabschluss 2010/2011 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 24.10.2012 festgestellt. ⇒ Weitergehende Informationen sind öffentlich im Ratsinformationssystem der Stadt im Internet einsehbar. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? ⇒ Laut Auskunft sind die Mitglieder des Betriebsausschusses in weiteren Kontrollgremien der Stadt Aachen tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? ⇒ Die Geschäftsleitung steht im Angestelltenverhältnis, erfolgswirksame Komponenten existieren nicht. Die Höhe der erhaltenen Vergütungen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht individualisiert im Anhang zum Jahresabschluss des Betriebes angegeben. ⇒ Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen. Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und in seine Berichterstattung einzubeziehen. Anlage 6 3 Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? ⇒ Die Organisation ist in wesentlichen Bestandteilen im Geschäftsverteilungsplan konkretisiert. Die Organisation des Eigenbetriebes entspricht der Größe des Betriebes. Des Weiteren besteht ein Organisationsplan, der nach Bedarf aktualisiert wird. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? ⇒ Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach dem Geschäftsverteilungsplan verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? ⇒ Das Stadttheater ist als Quasi-Eigenbetrieb der Stadt Aachen an die von der Stadt Aachen erlassenen Dienstanweisungen gebunden. Hinsichtlich Korruptionsbekämpfung hat die Stadt Aachen folgende Dienstanweisungen erlassen: ⇒ 1. Handlungsrichtlinie für die Stadt Aachen zur Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz- KorruptionsbG)“ bezüglich Beschaffungs- und Vergabestrukturen bei der Stadt Aachen sowie Zuständigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz des Stadtdirektors als Anti-Korruptionsbeauftragter, vom 8. November 2005 ⇒ 2. Richtlinie über die Annahme von Belohnungen und Geschenke durch Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen, des Oberbürgermeisters, vom 6. September 2005, sowie ein ⇒ 3. Mitarbeiterfaltblatt für Verhalten bei Korruption des Fachbereichs Personal und Organisation ⇒ Darüber hinaus ist das Rechnungsprüfungsamt (FB 14) der Stadt Aachen wesentlich mit der Korruptionsprävention befasst. Anlage 6 4 d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? ⇒ Die Befugnisse der Organe sind in der Betriebssatzung und in der Dienstanweisung für die Betriebsleitung aufgeführt und werden auch eingehalten. Diese Dienstanweisung enthält Regelungen zu Entscheidungs- und Unterzeichnungsbefugnissen. ⇒ Eine weitere Dienstanweisung regelt die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Abschluss von Vergleichen sowie für die Geldannahmestellen. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? ⇒ Es besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen in Form der Aktenverwaltung. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem, Controlling a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? ⇒ Der Planungsprozess ergibt sich aus der EigVO. Folgende Planungsrechnungen werden erstellt: jährlicher Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan), Stellenübersicht, 5-jähriger Finanzplan. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? ⇒ Die Planabweichungen werden quartalsweise systematisch untersucht. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? ⇒ Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebs. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Anlage 6 5 ⇒ Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen liquiden Mittel und Kredite dürfen nicht aufgenommen werden, da die Finanzierung durch die Stadt Aachen erfolgt. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? ⇒ Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen liquiden Mittel und Kredite dürfen nicht aufgenommen werden, da die Finanzierung durch die Stadt Aachen erfolgt. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? ⇒ Entgelte aus dem Ticketverkauf werden entweder an den Tages- und Abendkassen bar vereinnahmt oder als Abonnement per Lastschrift eingezogen. Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? ⇒ Das bestehende Mahnwesen ist entsprechend den Bedürfnissen des Eigenbetriebs eingerichtet und gewährleistet, dass ausstehende Forderungen effektiv und zeitnah eingezogen werden können. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? ⇒ Das Controlling besteht beim Geschäftsbereich Finanzen und umfasst alle wesentlichen Betriebsbereiche. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? ⇒ Es bestehen keine Beteiligungen an Tochternehmen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Anlage 6 6 c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? ⇒ Zu Fragenkreis 4: ⇒ Das interne Kontrollsystem bietet die Voraussetzungen dafür, dass die Führungsebene die notwendigen Informationen von der Betriebsleitung zeitnah erhält und auswertet. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass diese nicht ausreichend genutzt werden. ⇒ Das Risikofrüherkennungssystem setzt sich aus einer Vielzahl von Kontrollinstanzen zusammen und ist teils auf externe Dienststellen verlagert: Gebäudemanagement (Vergabe und Bau), Eigenbetriebscontrolling, Rechtsund Versicherungsamt, Personalamt, Rechnungsprüfungsamt, Finanzsteuerung. Für diese Stellen existieren eigene Dienstanweisungen und Ausführungsverordnungen. Die Vorteilhaftigkeit dieser Ausgliederungen besteht darin, dass auch unabhängige Dienststellen mit der Abwicklung und Kontrolle von Aufgaben betraut sind. ⇒ Intern im Stadttheater gibt es eine Vielzahl von Eigenregelungen, die sich aus dem internen Kontrollsystem ableiten (Vier-Augen-Prinzip, Regelung Bestellverfahren), die nur teilweise schriftlich kodifiziert sind in Form von Arbeits- und Dienstanweisungen. Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: - Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? - Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? - Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? - Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? Anlage 6 7 b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf Erfassung der Geschäfte Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung Kontrolle der Geschäfte? d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? ⇒ Zu Fragenkreis 5: ⇒ Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen liquiden Mittel. Die gesamte Finanzierung erfolgt durch die Stadt Aachen. Derartige Geschäfte werden nicht getätigt. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? ⇒ Revisionsaufgaben werden durch den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen (FB 14) wahrgenommen. Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? ⇒ Der FB 14 ist ein eigenständiger Fachbereich der Stadt Aachen. Einzelheiten sind in der Rechnungsprüfungsordnung festgelegt. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? ⇒ Siehe Frage a) . Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? ⇒ Es gibt keine Hinweise auf aufgetretene Interessenkonflikte. Anlage 6 8 c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? ⇒ Die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte im Berichtsjahr lagen bei der Überprüfung von Zahlungen an Bedienstete nach deren Ausscheiden aus den Diensten der Stadt Aachen. Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? ⇒ Der FB 14 ist ein eigenständiger Fachbereich der Stadt Aachen. Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? ⇒ Hierüber lagen keine Berichte vor. Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? ⇒ Siehe zuvor. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? ⇒ Der FB 14 nimmt die Aufgaben der internen Revision schwerpunktmäßig nach eigenem Ermessen im Rahmen der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen wahr. e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? ⇒ Es liegen keine Erkenntnisse über bemerkenswerte Mängel vor. f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? ⇒ Entfällt, siehe zu e). Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Anlage 6 9 ⇒ Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die eine vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans erforderten, sind nicht angefallen. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? ⇒ Es ist keine Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans erfolgt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? ⇒ Solche Sachverhalte haben sich im Rahmen der Prüfung nicht ergeben. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? ⇒ Verstöße gegen Gesetz, Betriebssatzung, Geschäftsordnung und bindende Beschlüsse der Überwachungsorgane wurden nicht festgestellt. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? ⇒ Investitionen wurden angemessen geplant und vor ihrer Realisierung auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft. ⇒ Die Investitionsplanung ist fester Bestandteil des Wirtschaftsplans. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? ⇒ Größere Investitionen werden öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben, so dass ein Preisvergleich möglich ist. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Anlage 6 10 ⇒ Die Überwachung erfolgt durch eigenes Personal bzw. durch den Eigenbetrieb Gebäudemanagement der Stadtverwaltung Aachen (E 26) sowie den FB 14 ab einer bestimmten Ausgabenhöhe. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? ⇒ Bei den abgeschlossenen Investitionen haben sich keine wesentlichen Überschreitungen ergeben. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? ⇒ Entfällt. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? ⇒ Es haben sich keine Anhaltspunkte hierfür ergeben. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? ⇒ Die Prüfung hat keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergaberegelungen ergeben. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? ⇒ Es werden Konkurrenzangebote eingeholt. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? ⇒ In den regelmäßig stattgefundenen Sitzungen des Betriebsausschusses hat die Betriebsleitung ausweislich der uns vorgelegten Niederschriften umfassend über die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs berichtet. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Anlage 6 11 ⇒ Die Berichte sind nach den von uns im Rahmen der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Hinblick auf die Größe des Eigenbetriebes ausreichend um einen zutreffenden Eindruck von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes zu vermitteln. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? ⇒ Der Betriebsausschuss wurde in den durchgeführten Sitzungen zeitnah unterrichtet. Vorgänge, die eine Information außerhalb der regulär stattfindenden Sitzungen notwendig gemacht hätten, haben sich nach unseren Erkenntnissen im Berichtsjahr nicht ereignet. Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? ⇒ Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen liegen nicht vor. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? ⇒ Entfällt, da es sich um einen Eigenbetrieb handelt. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? ⇒ Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Berichterstattung nicht in allen Fällen ausreichend war. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? ⇒ Nein; für alle Mitarbeiter der Stadt Aachen, also auch für die Betriebsleiter des Stadttheaters ist jedoch eine Vermögenseigenschadenversicherung bei der GVV-Kommunalversicherung abgeschlossen. Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? ⇒ Entfällt. Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? ⇒ Entfällt. Anlage 6 12 g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen gelegt worden? ⇒ Es liegen keine Anhaltspunkte für derartige Interessenkonflikte vor. Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Vermögens- und Finanzlage anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und in seine Berichterstattung einzubeziehen. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? ⇒ Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht betriebsnotwendiges Vermögen vorhanden ist. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? ⇒ Die regelmäßig vorhandenen Vorräte sind vom Betrag her von untergeordneter Bedeutung. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? ⇒ Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? ⇒ Die gesamte Finanzierung wird von der Stadt Aachen übernommen. Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? ⇒ Über Einbeziehung in den Investitions- und Wirtschaftsplan. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? ⇒ Ein Konzern liegt nicht vor. Anlage 6 13 c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? ⇒ Das Unternehmen hat in der Spielzeit 2011/2012 Zuschüsse i.H.v. insgesamt TEUR 22.206 von der Stadt Aachen und TEUR 726 vom Land NRW erhalten. Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? ⇒ Es haben sich keine dementsprechenden Anhaltspunkte ergeben. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? ⇒ Der laufende Zahlungsverkehr wird über die Stadtkasse der Stadt Aachen abgewickelt. ⇒ Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2012 die Verlustübernahme aus den Spielzeiten 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 in Gesamthöhe von EUR 3.742.623,56 beschlossen. Hierdurch wurde die im Vorjahr bestehende bilanzielle Überschuldung aufgehoben und eine angemessene Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes wieder hergestellt. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? ⇒ Der Jahresüberschuss ist nach der Betriebssatzung mit dem Verlustvortrag und dem Rücklagenkapital zu verrechnen. Die satzungsmäßige Vorgabe wird bei der Jahresabschlusserstellung berücksichtigt und das Eigenkapital nach Verwendung des Jahresergebnisses ausgewiesen. ⇒ Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2012 den Jahresabschluss 2010/2011 unverändert festgestellt. Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? ⇒ Der Betrieb weist keine Spartenergebnisse aus. Anlage 6 14 b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? ⇒ Nein. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? ⇒ Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? ⇒ Das Konzessionsabgaberecht ist für den Eigenbetrieb nicht anzuwenden. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? ⇒ Das Stadttheater dient unmittelbar gemeinnützigen Zwecken (Betriebssatzung), dadurch können nur Preise verlangt werden, die bedarfsgerecht sind, so dass Verluste vorprogrammiert sind. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? ⇒ Hinweis auf Antwort zu Punkt a). Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? ⇒ Hinweis auf Antwort zu Punkt 15 a). b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? ⇒ Unter der Berücksichtigung der Vorgabe der Theaterstrukturkommission wurden zum Beginn der Spielzeit die Eintrittspreise erhöht und Kostenreduzierungen umgesetzt.