Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
110208.pdf
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895 kB
Erstellt
31.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadttheater und Musikdirektion
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 46/47/0077/WP16
öffentlich
31.01.2013
Geprüfter Jahresabschluss 2011/2012
von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.02.2013
13.03.2013
BSTVH
Rat
Kenntnisnahme
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen
Entf.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Theater / VHS nimmt den geprüften Jahresabschluss zum 31.07.2012 von
Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den
Jahresabschluss festzustellen.
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater / VHS nimmt der Rat der Stadt Aachen den
geprüften Jahresabschluss zum 31.07.2012 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis
und stellt diesen fest.
Philipp
Vorlage E 46/47/0077/WP16 der Stadt Aachen
Rombey
Ausdruck vom: 14.02.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Nach § 16 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist der geprüfte
Jahresabschluss dem Betriebsausschuss Theater / VHS vorzulegen und mit dem Beratungsergebnis
an den Rat der Stadt zur Feststellung weiter zu leiten.
Der Jahresabschluss 2011/2012 wurde geprüft durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR Dr.
Paffen – Schreiber & Partner GbR.
Der vollständige Prüfbericht wurde den Mitgliedern des Betriebsausschusses Theater / VHS sowie
den Fraktionen im Rat der der Stadt Aachen gesondert zugesandt.
Besonders erfreulich ist hierbei festzustellen, dass in diesem Jahr die Verlustvorträge der
vorangegangenen Wirtschaftjahre vollständig ausgeglichen werden konnten und damit die Bilanz –
erstmals seit dem 31.07.2007 – an Stelle eines "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" nun
wieder eine (positive) Rücklage ausweist.
Anlage/n:
Geprüfter Jahresabschluss 2011/2012
Vorlage E 46/47/0077/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.02.2013
Seite: 2/2
STADTTHEATER UND
MUSIKDIREKTION AACHEN
Aachen
Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012
und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2011/2012
sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012
und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2011/2012
sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
der
STADTTHEATER UND
MUSIKDIREKTION AACHEN
Aachen
Ausfertigung
INHALTSVERZEICHNIS
Tz
1
Seite
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
1
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
7
I. STELLUNGNAHME ZUR LAGEBEURTEILUNG
DURCH DIE GESETZLICHEN VERTRETER
16
C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
2
4
D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR RECHNUNGSLEGUNG
I. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER RECHNUNGSLEGUNG
33
41
46
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
2. Jahresabschluss
3. Lagebericht
6
7
8
49
II. GESAMTAUSSAGE DES JAHRESABSCHLUSSES
8
51
1. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
9
131
136
E. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN
DES PRÜFUNGSAUFTRAGES
32
F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
33
INHALTSVERZEICHNIS
Anlagen zum Prüfungsbericht
Anlage
Jahresabschluss:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang
1
Lagebericht
2
Bestätigungsvermerk
3
1. Rechtliche Verhältnisse
2. Steuerliche Verhältnisse
3. Wichtige Verträge
4. Sitzungen - Betriebsausschuss - Stadtrat 5. Besonderheiten der Personalwirtschaft
(Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten)
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Versicherungsschutz
5
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG
6
Allgemeine Auftragsbedingungen
7
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs.
Absatz
AP
Steuerliche Außenprüfung
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
DRS
Deutscher Rechnungslegungsstandard
EigVO
Eigenbetriebsverordnung
EK
Eigenkapital
GO NW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
GV
Gemeindeverordnung
HB
Handelsbilanz
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW PS
Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer
IKS
Internes Kontrollsystem
IT
Informations-Technologie
i.V.
im Vorjahr
Lt.
laut
NRW
Nordrhein-Westfalen
Nr.(n)
Nummer(n)
TEUR
Tausend EURO
Tz(n)
Textziffer(n)
S.
Seite
vgl.
vergleiche
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
1
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
(
1)
Gemäß Prüfungsvertrag vom 11./17. September 2012 wurden wir mit Zustimmung
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen von den Betriebsleitern beauftragt, bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
STADTTHEATER UND MUSIKDIREKTION AACHEN
- nachfolgend kurz „Stadttheater“ oder „Betrieb“ genannt -
den Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 unter Einbeziehung der Buchführung sowie
den Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB i.V.m. § 106 GO NW und unter Beachtung
der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Da keine Hinderungsgründe nach § 319 HGB vorlagen,
haben wir den Auftrag angenommen. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB,
dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
(
2)
Gemäß § 106 GO NW ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung in entsprechender
Anwendung des § 53 HGrG auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu
prüfen und über die wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalte zu berichten.
(
3)
Das Stadttheater wird gemäß der Gemeindeordnung (GO) i.V.m. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung als städtische Einrichtung (QuasiEigenbetrieb) geführt. Nach § 21 EigVO ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus
der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über den Anhang für
den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO
nichts anderes ergibt. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach
§ 25 EigVO aufzustellen.
(
4)
Der vorliegende Prüfungsbericht wurde unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt.
(
5)
Für die Durchführung dieses Prüfungsauftrages und unsere Verantwortlichkeit sind
- auch im Verhältnis zu Dritten - die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der Fassung vom 1. Januar
2002 mit dem Auftraggeber vereinbart worden, die diesem Bericht als Anlage 7 beigefügt sind.
2
(
6)
Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an
Dritte bestimmt. Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben wird oder
Dritten mit unserer Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsbedingungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten uns gegenüber
gelten sollen.
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. STELLUNGNAHME ZUR LAGEBEURTEILUNG DURCH DIE GESETZLICHEN VERTRETER
(
7)
Die Betriebsleitung hat im Jahresabschluss (Anlage 1), insbesondere im Anhang,
und im Lagebericht (Anlage 2) die wirtschaftliche Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beurteilt.
(
8)
Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Betriebes unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir auf Grund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Betriebes ab, die wir im Rahmen unserer
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben.
Folgende Aspekte der Lagebeurteilung sind hervorzuheben:
(
9)
Das Geschäftsjahr 2011/2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag vor Zuschuss der
Stadt Aachen in Höhe von TEUR -17.183 (i.V. TEUR -18.070) ab. Somit sank der
Jahresfehlbetrag vor Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen im Berichtsjahr um
TEUR 887. Das Stadttheater ist damit im Berichtsjahr weiterhin auf Zuschüsse angewiesen.
( 10)
Ein Ausgleich des Jahresfehlbetrages erfolgte durch den Zuschuss der Stadt Aachen
in Höhe von TEUR 18.463 (i.V. TEUR 17.271). Der Jahresüberschuss nach Zuschuss
der Stadt Aachen beträgt TEUR 1.280 (i.V. Jahresfehlbetrag TEUR -799). Des Weiteren beschloss die Stadt Aachen den Ausgleich der Verluste aus den Spielzeiten
2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 in einer Gesamthöhe von TEUR 3.743. Nach
Verrechnung mit dem Verlustvortrag i.H.v. TEUR -4.541 (i.V. TEUR -3.743) ergibt
sich ein Bilanzgewinn, der entsprechend § 16 Abs. 6 der Betriebssatzung i.H.v.
3
TEUR 481 über das Rücklagenkapital verrechnet wurde. Satzungsgemäß ist eine unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses verbleibende Kapitalmehrung dem
Betrieb belassen worden.
( 11)
Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 160 von TEUR 1.995
auf TEUR 2.155.
( 12)
Auf die wesentlichen Faktoren, die zu dieser Ergebnisentwicklung führten, wird ausführlich in den Darstellungen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Betriebes im
Lagebericht des Betriebes eingegangen. Wie dort zutreffend dargestellt, sind hier neben Kostenreduzierungen auch Erhöhungen der Eintrittsgelder für die Geschäftsentwicklung maßgeblich. Auf die entsprechenden Einzeldarstellungen im Lagebericht
wird verwiesen.
( 13)
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Geschäftsverlauf und die Lage des Betriebes im Lagebericht zutreffend dargestellt und differenziert nach Ergebnisstruktur,
Vermögens- und Finanzlage durchleuchtet werden.
( 14)
Bei der Analyse ist aber zu berücksichtigen, dass es sich beim Stadttheater um eine
städtische Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt, ohne direkte wirtschaftliche Betätigung i.S.d. § 107 Abs. 1 GO, aber verwaltet nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten gem. § 107 Abs. 2 GO, soweit es mit dem öffentlichen Zweck vereinbar ist. Des Weiteren muss bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise die
Tatsache Berücksichtigung finden, dass der Betrieb ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen Zwecken dienen muss (Hinweis auf § 4 Betriebssatzung), insoweit
handelt es sich bei der Darstellung im Vergleichszeitraum um die Anzeige von Tendenzen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
( 15)
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist
die Beurteilung der Lage des Betriebes einschließlich der dargestellten Risiken der
künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch
die Betriebsleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Fortbestand des Betriebes gefährdet wäre.
4
C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
( 16)
Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum
31. Juli 2012 (Anlage 1), bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung
und dem Anhang, und der Lagebericht (Anlage 2) sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden
Bestimmungen der Betriebssatzung.
( 17)
Den Lagebericht haben wir auch daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss
und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
( 18)
Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes wurden nicht geprüft. Eine Aufstellung des Betriebes über den bestehenden Versicherungsschutz ist in Anlage 5 zu
diesem Prüfungsbericht wiedergegeben. Eine abschließende Beurteilung, inwieweit
die betrieblichen Risiken damit ausreichend abgesichert sind, ist im Rahmen der Abschlussprüfung nicht möglich und muss einem versicherungstechnischen Sachverständigen vorbehalten bleiben.
( 19)
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der
Betriebssatzung sowie der Eigenbetriebsverordnung liegen in der Verantwortung der
Betriebsleitung des Betriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
( 20)
Wir haben die Prüfung in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Januar 2013 - mit Unterbrechungen - in den Geschäftsräumen des Stadttheaters und in unserem Büro durchgeführt. Anschließend erfolgte die Fertigstellung des Prüfungsberichts.
( 21)
Der Jahresabschluss und der Lagebericht waren bis zum Ablauf von 3 Monaten nach
Abschluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt (§ 26 Abs. 1 Satz 3 EigVO).
( 22)
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte Vorjahresabschluss zum 31. Juli 2011 vom
26. Juli 2012, der dem Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2012
zur Feststellung vorgelegt und beschlossen wurde.
5
( 23)
Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen, die Belege sowie
das Akten- und Schriftgut des Betriebes.
( 24)
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der
Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden.
( 25)
Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden
Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen,
Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge
enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.
( 26)
In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter
Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Betriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Vorgänge
von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nach
dieser Erklärung nicht ergeben und sind bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden.
( 27)
Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften
der §§ 316 ff. HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften,
die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
( 28)
Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind
in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
( 29)
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung des Betriebes und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde.
Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unternehmensstrategie und
die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus dem Bericht über die Prüfung
des Vorjahresabschlusses, aus Gesprächen mit der Betriebsleitung und Mitarbeitern
des Eigenbetriebes sowie aus Branchenberichten und der einschlägigen Fachpresse
bekannt.
6
( 30)
Aus den bei der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunkte:
• Umsatzerlöse
• Rückstellungen
• Einzelsachverhalte mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
( 31)
Ausgehend von einer Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der weiteren
Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit
beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der
Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten
Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.
( 32)
Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten des QuasiEigenbetriebes haben wir u.a. Zins- und Tilgungspläne, Eingangs- und Ausgangsrechnungen und sonstige Unterlagen und Aufzeichnungen eingesehen. An der Inventur der Vorräte zum 31. Juli 2012 haben wir nicht teilgenommen. Die regelmäßig vorhandenen Vorräte sind vom Betrag her von untergeordneter Bedeutung.
D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
RECHNUNGSLEGUNG
I. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER RECHNUNGSLEGUNG
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
( 33)
Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen des Betriebes.
( 34)
Das Rechnungswesen wird über das SAP ERP-System 6,0 abgewickelt.
( 35)
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung der im Stadttheater beschäftigten Beamten wird
mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen geführt.
( 36)
Das von dem Betrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen
zur Organisation und Kontrolle der Abläufe vor.
7
( 37)
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne
Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet.
( 38)
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden,
führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.
( 39)
Im Hinblick auf die IT-gestützte Rechnungslegung ist festzustellen, dass die Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten gewährleistet
ist.
( 40)
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen
der Betriebssatzung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
2. Jahresabschluss
( 41)
Nach § 21 EigVO wurde der Jahresabschluss des Betriebes nach den Vorschriften
des HGB für große Kapitalgesellschaften und den gesetzlichen Regelungen der
Eigenbetriebsverordnung aufgestellt.
( 42)
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz erfolgt
nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt, § 23
Abs. 1 EigVO NRW.
( 43)
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben teilweise im Anhang.
( 44)
In dem von dem Betrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben, die wahlweise in
den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Angaben nach § 24 EigVO sind vollständig und zutreffend dargestellt.
8
( 45)
Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
3. Lagebericht
( 46)
Die Prüfung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011/2012 hat ergeben, dass der
Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und dass er insgesamt eine zutreffende Vorstellung von
der Lage des Betriebes vermittelt.
( 47)
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 25
EigVO vollständig und zutreffend sind.
( 48)
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
II. GESAMTAUSSAGE DES JAHRESABSCHLUSSES
( 49)
Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 264 Abs. 2 HGB i.V.m. § 106 GO NRW beachtet
wurde und der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes vermittelt.
( 50)
Im Übrigen verweisen wir auf die analysierende Darstellung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage im Lagebericht und auf die weitergehenden Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses.
9
1. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
1.1. Posten der Bilanz
AKTIVA
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen
und ähnliche Rechte
( 51)
EUR
(i.V. EUR
6.512,64
1.738,24)
Zusammensetzung und Entwicklung:
Vortrag
01.08.2011
EUR
Zugang
Abgang
Abschreibung
EUR
EUR
EUR
Stand
31.07.2012
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.738,24
─────────
1.738,24
═════════
6.802,57
─────────
6.802,57
═════════
0,00
───────
0,00
═══════
2.028,17
─────────
2.028,17
═════════
6.512,64
─────────
6.512,64
═════════
Entgeltlich
erworbene
Konzessionen
Software
Erläuterungen:
( 52)
Der Zugang betrifft bei der Software 3 CAD-Lizenzen und zwei StandardAnwenderprogramme.
( 53)
Die Abschreibung von EUR 2.028,17 setzt sich aus linearen Abschreibungsbeträgen
zusammen. Es handelt sich um Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren. Im Zugangsjahr
wurde zeitanteilig ab dem Monat der Nutzung (p.r.t.) abgeschrieben.
10
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Betriebsbauten
( 54)
EUR
(i.V. EUR
782.511,76
910.095,03)
Zusammensetzung und Entwicklung:
Vortrag
01.08.2011
Betriebsvorrichtungen
EUR
910.095,03
─────────
910.095,03
═════════
Zugang
-Abgang
(U)Umbuchung
EUR
15.183,53
(U) 25.401,72
─────────
15.183,53
(U) 25.401,72
═════════
Abschreibung
Stand
31.07.2012
EUR
168.168,52
EUR
782.511,76
────────
168.168,52
──────────
782.511,76
════════
══════════
Erläuterungen:
( 55)
Die Zugänge (einschließlich der Umbuchungen - Hinweis auf Tz 63 und auf Anlage
1) von insgesamt TEUR 41 beinhalten den Umbau des Umspannwerks und die Einrichtung der Orchesterproberäume.
Die Abschreibung von EUR 168.168,52 setzt sich aus linearen Abschreibungsbeträgen zusammen.
EUR
(i.V. EUR
2. Bühnentechnische Anlagen
( 56)
1.929.327,93
2.197.224,35)
Zusammensetzung und Entwicklung:
Vortrag
01.08.2011
Bühnentechnische
Anlagen
Abschreibung
Stand
31.07.2012
EUR
Zugang
- Abgang
(U)Umbuchung
EUR
EUR
EUR
2.197.224,35
═════════
3.988,38
═══════════
271.884,80
═════════
1.929.327,93
═════════
Erläuterungen:
( 57)
Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen im Wesentlichen weitere Bühnentechnik
für das Stadttheater (Mikrofone, Scheinwerfer, Videospieler, Monitore).
( 58)
Die Abschreibung von EUR 271.884,80 betrifft ausschließlich lineare Abschreibungsbeträge.
11
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
( 59)
EUR
(i.V. EUR
489.951,53
499.037,75)
Zusammensetzung und Entwicklung:
Fahrzeuge
Vortrag
01.08.2011
EUR
──────
0,00
Zugang
(U) Umbuchung
EUR
───────
0,00
Instrumente
EUR
─────
0,00
Abschreibung
EUR
────────
0,00
Stand
31.07.2012
EUR
───────
0,00
90.062,61
3.960,00
0,00
17.293,36
76.729,25
382.384,31
37.362,82
680,27
37.731,06
381.335,80
26.590,83
─────────
499.037,75
═════════
18.655,90
────────
59.978,72
════════
0,00
───────
680,27
═══════
13.360,25
────────
68.384,67
════════
31.886,48
─────────
489.951,53
═════════
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Sammelposten
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
Abgang
Erläuterungen:
( 60)
In der Anlagebuchhaltung des Betriebes werden keine Erinnerungswerte von
EUR 1,00 für voll abgeschriebenes Inventar verwendet, sondern die einzelnen Anlagegegenstände auf EUR 0,00 abgeschrieben (siehe Ausweis „Fahrzeuge“).
( 61)
Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen im Wesentlichen Einrichtungsgegenstände für den Orchesterproberaum, Instrumente und diverse Betriebs- und Geschäftsausstattung für das Stadttheater.
( 62)
Der Buchwert-Abgang von EUR 680,27 ist durch entsprechende Abgangslisten und
Aufnahmeprotokolle belegt.
12
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
( 63)
EUR
(i.V. EUR
83.979,39
43.865,49)
Zusammensetzung und Entwicklung:
Vortrag
01.08.2011
EUR
Zugang
EUR
Umbuchung
EUR
Stand
31.07.2012
EUR
6.207,95
0,00
0,00
6.207,95
Umbau Untermaschinerie
12.255,82
21.323,72
0,00
33.579,54
Umbau Umspannwerk
25.401,72
0,00
-25.401,72
0,00
Garderobe Schreinerei
0,00
11.885,68
0,00
11.885,68
Möbel Theatercafé
0,00
6.654,52
0,00
6.654,52
Hebeanlage Schreinerei
0,00
20.080,12
0,00
20.080,12
0,00
────────
43.865,49
════════
5.571,58
─────────
65.515,62
═════════
0,00
─────────
-25.401,72
═════════
5.571,58
─────────
83.979,39
═════════
Fassadensanierung
3 Oboen im Bau
Erläuterungen:
( 64)
Der Umbau des Umspannwerks wurde im Berichtsjahr abgeschlossen und als Betriebsvorrichtungen in die Position „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Betriebsbauten“ umgebucht.
Allgemeine Erläuterungen zum Anlagevermögen
( 65)
Für das Anlagevermögen wird ein Verzeichnis geführt, aus dem sich die Ursprungswerte der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter, das Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung, die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungen und die Restbuchwerte ergeben.
Das Verzeichnis entspricht handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.
Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen und richten
sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter über EUR 150,00 bis zu einem Anschaffungswert von
EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs dem Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a
EStG zugeführt und jährlich mit 20% abgeschrieben.
Der nach § 24 Abs. 2 EigVO aufzustellende Anlagennachweis ist Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss.
13
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
EUR
(i.V. EUR
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
( 66)
Zusammensetzung:
55.359,87
44.434,86)
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
Lagerbestand Schneiderei
13.179,29
11.749,04
Lagerbestand Werkstätten
42.180,58
─────────
55.359,87
═════════
32.685,82
────────
44.434,86
════════
Erläuterungen:
( 67)
Bei den Vorräten handelt es sich um den Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der Schneiderei und der Werkstätten.
( 68)
Die Bewertung erfolgt unverändert zu Anschaffungskosten entsprechend den steuerund handelsrechtlichen Vorschriften.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
EUR
(i.V. EUR
17.773,45
41.994,40)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
( 69)
Ausweis:
Forderungen
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
17.773,45
════════
41.994,40
═══════
Erläuterungen:
( 70)
Der Ausweis stimmt mit den Personenkonten-Saldenlisten und den übrigen Forderungslisten zum 31. Juli 2012 überein.
( 71)
Am Prüfungstag, dem 17. Januar 2013, standen von den Forderungen noch TEUR 13
(=rd. 73 %) offen, mit deren Eingang noch gerechnet wird.
14
( 72)
Eine Pauschalwertberichtigung wegen nicht im Einzelnen bekannter Risiken des
Forderungsausfalles, des Zinsverlustes, für Skontiabzüge und für Mahnkosten wurde
wegen Geringfügigkeit nicht vorgenommen.
( 73)
Zur Prüfung des Forderungsbestandes wurden keine Saldenbestätigungen angefordert.
( 74)
Der Ansatz der Forderungen erfolgt zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
2. Forderungen gegen das Land NRW
EUR
(i.V. EUR
306.833,33
113.516,67)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
( 75)
( 76)
Zusammensetzung:
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
Zuschuss für Theater
Zuschuss für Orchester
263.083,33
43.750,00
───────
306.833,33
═══════
49.766,67
63.750,00
────────
113.516,67
════════
Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 6. bzw. 7. August 2012
wurden die o.g. Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt.
3. Forderungen gegen die Stadt Aachen
EUR
(i.V. EUR
2.711.725,32
0,00)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
( 77)
Zusammensetzung:
Forderung gegen die Stadt Aachen
Konto Stadtkasse
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
16.283.740,74
0,00
-13.572.015,42
─────────
2.711.725,32
═════════
0,00
────────
0,00
════════
15
Erläuterungen:
( 78)
Das Verrechnungskonto betrifft die Forderungen aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit der Stadt Aachen. Mit Beschluss vom 24. Oktober 2012 hat die Stadt
Aachen beschlossen, die Verluste der Spielzeiten 2007/08, 2008/09 und 2009/2010
i.H.v. EUR 3.742.623,56 auszugleichen. Da hierzu bereits eine gesetzliche Verpflichtung nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Eig VO NW besteht, handelt es sich nicht um eine wertbegründende, sondern um eine werterhellende Tatsache.
4. Sonstige Vermögensgegenstände
EUR
(i.V. EUR
134.317,17
190.928,30)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR0,00 (i.V. EUR 0,00)
( 79)
Zusammensetzung:
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
Geleistete Vorauszahlungen
79.411,16
87.039,99
Forderungen Lohn und Gehalt
33.723,07
25.426,79
Forderungen aus Zuschüssen
0,00
45.000,00
740,00
1.520,00
Sonstige Forderungen
37.273,34
54.941,52
Einzelwertberichtigung
-1.030,40
0,00
-15.800,00
────────
134.317,17
════════
-23.000,00
────────
190.928,30
════════
Vorschüsse
Pauschalwertberichtigung
Erläuterungen:
( 80)
Die geleisteten Vorauszahlungen betreffen Honorarzahlungen für die kommende
Spielzeit. Die sonstigen Forderungen beinhalten in Höhe von EUR 16.830,40 zweifelhafte Forderungen aus früheren Spielzeiten, die in voller Höhe wertberichtigt wurden.
16
III. Kassenbestand
( 81)
EUR
(i.V. EUR
5.171,28
5.117,38)
Zusammensetzung:
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
Barkasse
Nebenkasse
5.000,00
171,28
───────
5.171,28
═══════
5.000,00
117,38
───────
5.117,38
═══════
Erläuterungen:
( 82)
Das Stadttheater führt mehrere Barkassen für die Ticketeinnahmen. Die Kassen
werden mit einem vorgegebenen Sollbestand von EUR 5.000,00 geführt. Der Kassenbestand der Nebenkasse stimmt mit dem Kassenbuch überein. Über die Bestandsaufnahme liegt ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Aufnahmeprotokoll vor.
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
( 83)
EUR
(i.V. EUR
88.396,55
101.814,67)
Zusammensetzung:
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
Grundbesitzabgaben
Kfz-Steuer
Versicherungen
EDV-Fremdleistungen
Beiträge
Rechte und Lizenzen nächste Spielzeit
Sonstige
25.663,70
128,83
20.277,19
14.300,00
4.223,00
21.856,47
1.947,36
───────
88.396,55
═══════
26.585,92
128,83
21.139,87
14.300,00
0,00
36.886,95
2.773,10
───────
101.814,67
═══════
Erläuterungen:
( 84)
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben i.S.v. § 250 Abs. 1 HGB.
17
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL
GEDECKTER FEHLBETRAG
( 85)
Entwicklung:
Vortrag 01.08.2011
Deckung durch Jahresergebnis 2011/2012
Stand 31.07.2012
EUR
(i.V. EUR
0,00
4.029.947,05)
EUR
4.029.947,05
-4.029.947,05
─────────
0,00
═════════
18
PASSIVA
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital
EUR
(i.V. EUR
511.291,88
511.291,88)
Erläuterungen:
( 86)
Das Stammkapital entspricht der Betriebssatzung. Es handelt sich um Sondervermögen der Stadt Aachen.
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage
( 87)
EUR
(i.V. EUR
481.138,55
0,00)
Entwicklung:
EUR
Vortrag 01.08.2011
0,00
Zuführung:
Zuschuss der Stadt Aachen
Verlustübernahme Stadt Aachen
Entnahmen - Jahresfehlbetrag
vor Zuschuss aus dem Berichtsjahr
18.462.966,67
3.742.623,56
-17.183.212,75
─────────
5.022.377,48
Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr
Stand 31.07.2012
-4.541.238,93
─────────
481.138,55
═════════
Erläuterungen:
( 88)
Der Jahresüberschuss (nach Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen) des Berichtsjahres wird den Rücklagen gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 der Betriebssatzung zugeführt und ist zur Tilgung der Verlustvorträge aus den Vorjahren zu verwenden. Der
Verlustvortrag aus dem Vorjahr ist gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 EigVO NW mit dem
Rücklagenkapital zu verrechnen. Der verbleibende Jahresüberschuss ist gemäß § 16
Abs. 6 Satz 2 der Betriebssatzung dem Betrieb zu belassen, d.h. er wird den Rücklagen zugeführt.
19
( 89)
Der von der Stadt Aachen gewährte Zuschuss zum Verlustausgleich lt. Wirtschaftsplan beträgt EUR 18.462.966,67. Darüber hinaus hat die Stadt Aachen einen weiteren Zuschuss über EUR 3.742.623,56 zum Ausgleich der Verluste der Spielzeiten
2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 beschlossen.
( 90)
III. BILANZVERLUST
( 91)
VI. NICHT DURCH EIGENKAPITAL
GEDECKTER FEHLBETRAG
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE
ZUM ANLAGEVERMÖGEN
( 92)
Entwicklung:
EUR
(i.V. EUR
0,00
4.029.947,05)
EUR
(i.V. EUR
1.819.992,38
2.101.911,77)
EUR
Vortrag 01.08.2011
2.101.911,77
Auflösung in 2011/2012
281.919,39
────────
1.819.992,38
════════
Stand 31.07.2012
( 93)
EUR
0,00
(i.V. EUR -4.541.238,93)
Zusammensetzung:
für Betriebsvorrichtungen / Gebäudeteile
für bühnentechnische Anlagen u. Maschinen
für Instrumente
für Betriebs- und Geschäftsausstattung
Stand 31.07.2012
EUR
268.268,67
1.527.047,84
9.441,67
15.235,20
────────
1.819.993,38
════════
Erläuterungen:
( 94)
Es handelt sich um Zuschüsse für die Anschaffung von Betriebsvorrichtungen, bühnentechnische Anlagen und Maschinen, Instrumente und Betriebs- und Geschäftsausstattung.
( 95)
Die erfolgswirksame Auflösung (Hinweis auf Tz 114) der Zuschüsse erfolgt über
die Nutzungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter.
20
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen
( 96)
EUR
(i.V. EUR
2.815.513,55
2.542.645,08)
Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand
31.08.2011
EUR
Personalkosten
Altersteilzeit
Langzeitarbeitskonten
Überstunden
Urlaubsverpflichtungen
PK Beamte
Tariferhöhung Orchester
Tariferhöhung TVöD
Leistungsorient. Bezahlung
Unfallversicherung
Übrige
Ausstehende Rechnungen
Verwaltungskostenbeitrag
IT-Kosten
Jahresabschlussprüfung
Interne Jahresabschlussaufwendungen
Übrige
Inanspruchnahme
EUR
Auflösung
EUR
Zuführung
EUR
Abzinsung
EUR
Stand
31.07.2012
EUR
251.125,84
93.587,54
0,00
34.995,20
-8.197,19
184.336,31
37.554,89
0,00
0,00
19.910,71
-10.158,44
47.307,16
86.510,45
84.363,02
0,00
100.374,85
0,00
102.522,28
647.543,97
647.543,97
0,00
282.849,52
0,00
282.849,52
132.538,36
0,00
55.224,32
267.014,62
0,00
344.328,66
116.528,23
0,00
0,00
76.571,59
0,00
193.099,82
0,00
0,00
0,00
223.000,00
0,00
223.000,00
50.190,00
50.190,00
0,00
82.036,52
0,00
82.036,52
52.500,00
52.500,00
0,00
90.000,00
0,00
90.000,00
───────── ───────── ───────── ───────── ───────── ─────────
1.374.491,74
928.184,53
55.224,32 1.176.753,01
-18.355,63 1.549.480,27
───────── ───────── ───────── ───────── ───────── ─────────
592.812,68
311.400,00
113.266,00
47.366,86
304.079,82
0,00
58.283,37
39.910,59
49.117,37
0,00
21.682,63
7.456,27
255.717,79
186.000,00
80.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
495.333,28
497.400,00
113.300,00
30.000,00
20.000,00
20.000,00
0,00
20.000,00
0,00
20.000,00
83.307,80
42.775,41
25.532,39
95.000,00
0,00
110.000,00
───────── ───────── ───────── ───────── ───────── ─────────
1.168.153,34
465.049,19
103.788,66
666.717,79
0,00 1.266.033,28
───────── ───────── ───────── ───────── ───────── ─────────
2.542.645,08 1.393.233,72
159.012,98 1.843.470,80
-18.355,63 2.815.513,55
═════════ ═════════ ═════════ ═════════ ═════════ ═════════
Erläuterungen:
( 97)
Personalrückstellungen
Altersteilzeit: Das Stadttheater führt zum Bilanzstichtag noch 2 Angestelltenverhältnisse in Form der Altersteilzeitbeschäftigung im Blockmodell (im Vorjahr 4). 2 Altersteilzeitbeschäftigungen endeten im Berichtsjahr. Für Verpflichtungen aus bestehenden Erfüllungsrückständen und Aufstockungsbeträgen sowie für Verpflichtungen aus
zu leistenden Zulagen, die nicht erstattet werden, wurde eine Rückstellung gebildet.
Langzeitarbeitskonten und Überstunden: Für das Zeitguthaben der Mitarbeiter/innen
an Mehrarbeitsstunden wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung erfolgt durch die Personalbuchhaltung unter Berücksichtigung der individuellen Stundensätze und der angefallenen Überstunden.
21
Urlaubsverpflichtungen: Die Rückstellung beinhaltet die Kosten des zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubs einschließlich anfallender Arbeitgeberanteile gemäß der Einzelermittlung der Personalbuchhaltung. Die Vorjahresrückstellung wurde bestimmungsgemäß verbraucht.
Personalkosten Beamte: Die Personalkosten der im Stadttheater beschäftigten Beamten werden bei der Stadt Aachen berechnet und dem Stadttheater weiter berechnet.
Tariferhöhung Orchester: Die Rückstellung beinhaltet die aus dem Tarifvertrag zu berücksichtigenden Lohn- und Gehaltssteigerungen.
Jahressonderzahlung: Die Rückstellung berücksichtigt die anteiligen Ansprüche der
nach TVöD beschäftigten Mitarbeiter für die Monate Januar bis Juli 2012 auf eine
Jahressonderzahlung.
Leistungsorientierte Bezahlung: Die Rückstellung beinhaltet die aus dem Tarifvertrag
abgeleitete Verpflichtung von leistungsorientierten Lohn- und Gehaltsbestandteilen
für die Monate Januar bis Juli 2012.
Unfallversicherung: Für die Abrechnung der Berufsgenossenschaft war eine Rückstellung zu bilden.
( 98)
Übrige Rückstellungen
Verwaltungskostenbeitrag: Für die anfallenden Verwaltungstätigkeiten der Stadt
Aachen (z.B. Zahlungsverkehr durch die Stadtkasse) werden dem Stadttheater die
entsprechenden Kosten weiter berechnet. Die letzte Abrechnung erfolgte im Jahr
2010 für das Kalenderjahr 2009.
IT-Kosten: Die vom Stadttheater verwendete Software wird durch die regio iT GmbH
bereitgestellt und gewartet.
Interne Jahresabschlussaufwendungen: Die Rückstellung für interne Jahresaufwendungen setzt sich aus den internen Kosten für die Abschlusserstellung sowie den
Veröffentlichungskosten zusammen.
Prüfungskosten: Die Rückstellung für Prüfungskosten umfasst sowohl die Kosten der
beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als auch die der Gemeindeprüfungsanstalt.
22
Anmerkung zur Bildung von Rückstellungen
( 99)
Entsprechend der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebene
(IDW RS HFA 23) und § 22 Abs. 3 EigVO NW wären Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten zu bilden, soweit sie für das Stadttheater tätig sind. Sofern eine Vereinbarung vorliegt, nach der die juristische Person des öffentlichen
Rechts das Sondervermögen (den Eigenbetrieb) gegen laufende Zahlungen von
künftigen Versorgungsleistungen freistellt, ist dies bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Sondervermögens mindernd zu berücksichtigen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Freistellungsvereinbarung hat die juristische
Person des öffentlichen Rechts die entsprechende originäre Pensionsverpflichtung zu
passivieren. Mit Datum vom 8. März 2010 hat das Stadttheater mit der Stadt Aachen
eine derartige Freistellungsvereinbarung, und zwar rückwirkend ab 2008, abgeschlossen, so dass die bisher notwendigen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten beim Stadttheater nicht mehr gebildet werden müssen.
Im Übrigen sind die Rückstellungen nach Auskunft der Betriebsleitung ausreichend
dotiert.
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
EUR
(i.V. EUR
185.350,03
189.540,34)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 185.350,03 (i.V. EUR 189.540,34)
Erläuterungen:
( 100)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch gleichlautende
Personenkonten-Saldenlisten nachgewiesen. Saldenbestätigungen wurden in
einem ausreichenden Umfang angefordert.
( 101)
Der Bilanzansatz der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
( 102)
Am Prüfungstag, dem 17. Januar 2013, standen von den vorstehenden Verbindlichkeiten noch TEUR 5 (= 2,9 %) offen.
23
2. Verbindlichkeiten gegenüber der
der Stadt Aachen
EUR
(i.V. EUR
0,00
1.136.335,22)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 1.136.335,22)
Erläuterungen:
( 103)
Zum Bilanzstichtag besteht eine Forderung gegen die Stadt Aachen.
3. Sonstige Verbindlichkeiten
EUR
(i.V. EUR
683.656,33
520.621,93)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 683.656,33 (i.V. EUR 520.621,93)
- davon aus Steuern:
EUR 137.854,16 (i.V. EUR 111.801,65)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 43.325,56 (i.V. EUR 38.977,57)
( 104)
Zusammensetzung:
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
133.209,23
3.067,36
105.945,96
1.823,76
1.577,57
────────
137.854,16
────────
4.031,93
────────
111.801,65
────────
22.449,15
20.092,40
8.380,14
7.208,90
12.496,27
11.676,27
────────
43.325,56
────────
────────
38.977,57
────────
Lohn und Gehalt
Nicht eingelöste Geschenkgutscheine
78.051,31
163.351,33
62.482,10
142.650,41
Nicht eingelöste Wahlabonements
225.371,43
113.316,57
2.000,00
700,00
33.702,54
────────
502.476,61
────────
683.656,33
════════
50.693,63
────────
369.842,71
────────
520.621,93
════════
aus Steuern
Lohn- und Kirchensteuer
USt gem. § 13 b UStG
ESt gem. § 50 a Abs. 1 Nr. 1
im Rahmen der sozialen Sicherheit
Sozialversicherungsbeiträge
RZVK
Unterstützungskasse
übrige
Erhaltene Anzahlungen
Sonstige Verbindlichkeiten
24
Erläuterungen:
( 105)
Die nicht eingelösten Geschenkgutscheine behalten unbegrenzt ihre Gültigkeit.
( 106)
Die nicht eingelösten Wahlabonements weisen eine Laufzeit von 0,5 bis 1,5 Jahre
auf.
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
( 107)
EUR
(i.V. EUR
114.917,50
1.688.659,85)
Zusammensetzung:
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
Ticketeinnahmen neue Spielzeit
114.817,50
182.259,85
0,00
1.500.000,00
100,00
─────────
114.917,50
═════════
6.400,00
─────────
1.688.659,85
═════════
Zuschuss der Stadt Aachen 2011/2012
Sonstiges
25
1.2. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
( 108)
Zusammensetzung:
EUR
(i.V. EUR
2.155.220,01
1.995.478,86)
2011/2012
EUR
2010/2011
EUR
Musiktheater
Schauspiel
754.136,10
469.914,75
692.380,90
376.561,54
Kinderstück
197.029,30
181.241,50
39.965,45
────────
1.461.045,60
────────
99.281,75
────────
1.349.465,69
────────
363.873,00
265.650,37
Kammerkonzerte
8.958,70
8.971,20
Familienkonzerte
Sonderkonzerte
20.193,20
137.632,90
24.209,60
163.772,66
71.178,60
────────
601.836,40
────────
105.663,00
────────
568.266,83
────────
92.338,01
─────────
2.155.220,01
═════════
77.746,34
─────────
1.995.478,86
═════════
Theaterbetrieb
Sonstige Veranstaltungen
Konzertbetrieb
Sinfoniekonzert
Gastkonzerte
übrige
Sonstige Umsatzerlöse
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
EUR
(i.V. EUR
0,00
9.116,16)
26
4. Sonstige betriebliche Erträge
( 109)
EUR
(i.V. EUR
1.044.550,07
938.608,51)
Zusammensetzung:
2011/2012
EUR
2010/2011
EUR
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
159.012,98
5.279,38
601.116,66
125.000,00
450.800,67
80.833,33
Vermietung von Räumen
31.617,62
33.498,10
Erhaltene Spenden
11.951,64
19.573,29
Zuschüsse
34.033,88
67.166,08
Sponsoring
27.817,36
77.117,36
Inserate
9.500,00
7.392,00
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
4.000,00
4.000,00
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen
7.200,00
0,00
14.122,96
93.345,63
19.176,97
────────
1.044.550,07
════════
99.602,67
───────
938.608,51
═══════
Landeszuweisung
- für Theater
- für Orchester
Periodenfremde Erträge
Sonstige Erträge
( 110)
5. Sachaufwand für den Spielbetrieb
EUR
(i.V. EUR
1.794.867,40
2.148.480,68)
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
EUR
(i.V. EUR
373.714,64
351.272,29)
Zusammensetzung:
2011/2012
EUR
2010/2011
EUR
Bühnenbildausstattung
198.959,57
175.525,10
Kostüme
81.047,24
72.119,19
Perücken, Friseurbedarf
Requisiten
27.427,81
16.883,15
28.660,45
20.643,40
49.396,87
───────
373.714,64
═══════
54.324,15
───────
351.272,29
═══════
Sonstiges
27
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
( 111)
1.421.152,76
1.797.208,39)
Zusammensetzung:
2011/2012
EUR
2010/2011
EUR
Leitungsteams
442.210,16
453.419,48
Solisten/Dirigenten
117.691,70
127.651,51
Krankenersatz
194.033,64
189.960,54
Gäste und Verstärkung
Gastspiele
225.482,17
43.799,33
346.300,33
131.228,03
928,28
209.765,21
Kooperationen
73.100,72
39.808,24
Materialmieten und –kauf
Vermittlerprovisionen
88.664,37
12.755,20
67.098,85
11.655,03
GEMA
31.888,29
41.701,81
Tantiemen und Rechte
86.148,03
116.124,51
104.450,87
────────
1.421.152,76
════════
62.494,85
────────
1.797.208,39
════════
Koproduktionen
Sonstiges
( 112)
EUR
(i.V. EUR
6. Personalaufwand
EUR 14.579.955,00
(i.V. EUR 14.693.063,13)
a) Löhne und Gehälter
EUR 11.503.317,43
(i.V. EUR 11.641.275,93)
Zusammensetzung:
Festes Personal
Teilspielzeit Beschäftigte
Beamtenbezüge
2011/2012
EUR
2010/2011
EUR
10.820.806,26
10.898.390,47
388.632,44
405.372,88
293.878,73
─────────
11.503.317,43
═════════
337.512,58
─────────
11.641.275,93
═════════
28
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung
EUR
(i.V. EUR
3.076.637,57
3.051.787,20)
- davon für Altersversorgung:
EUR 923.465,67 (i.V. EUR 856.651,65)
( 113)
Zusammensetzung:
2011/2012
EUR
2010/2010
EUR
Sozialversicherungsbeiträge
2.125.532,57
2.142.793,92
Versorgungskasse Beamten
137.842,41
175.937,40
813.262,59
─────────
3.076.637,57
═════════
733.055,88
─────────
3.051.787,20
═════════
Zusatzversorgung Übrige
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
( 114)
EUR
(i.V. EUR
510.466,16
530.566,90)
Zusammensetzung:
2011/2012
EUR
2010/2011
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
2.028,17
508.437,99
───────
510.466,16
═══════
922,36
529.644,54
───────
530.566,90
═══════
Erläuterungen:
( 115)
Weitere Einzelheiten zu den Abschreibungen sind dem Anlagennachweis im Anhang
zu entnehmen.
29
b) Auflösung Sonderposten
für Investitionszuschüsse
( 116)
281.919,39
281.756,80)
Zusammensetzung:
2011/2012
EUR
2010/2011
EUR
Betriebsvorrichtungen
Bühnentechnische Anlagen
88.755,66
186.985,33
89.234,74
186.985,33
1.100,00
458,33
5.078,40
───────
281.919,39
═══════
5.078,40
───────
281.756,80
═══════
Instrumente
Betriebs- und Geschäftsausstattung
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
( 117)
EUR
(i.V. EUR
Zusammensetzung:
EUR
(i.V. EUR
3.795.740,67
3.884.540,56)
2011/2012
EUR
2010/2011
EUR
Raummieten langfristig
1.384.627,53
1.202.572,69
Raummieten kurzfristig
140.942,25
143.375,41
62.515,04
63.542,10
283.131,11
271.296,11
Versicherungen
75.161,42
78.853,83
Sonstige Unterhaltsaufwendungen
57.135,25
151.600,00
176.458,20
167.570,82
Sicherheitsdienst
10.514,02
11.469,84
Feuersicherheitswache
54.327,60
61.236,00
Grundbesitzabgaben
Energie- und Wasserversorgung
Reinigung
Abfallentsorgung
6.449,31
5.216,05
Sonstige Dienstleistungen
259.705,13
302.618,48
Verwaltungskostenbeitrag
186.000,00
176.400,00
Wartungen und Reparaturen
306.609,99
341.017,68
Leasing und sonstige Mieten
29.945,37
32.572,25
Beiträge und Gebühren
30.998,83
53.485,86
Gebühr Ticketverkauf
33.054,00
35.440,86
271.441,14
326.720,46
Werbekosten und Programmhefte
Repräsentation und Bewirtung
11.890,80
9.336,96
Reisekosten
48.524,37
34.383,44
Bürobedarf
29.494,73
31.836,35
73.716,16
─────────
3.532.642,25
84.624,04
─────────
3.585.169,23
Porto und Telefonkosten
Zu übertragen:
30
2011/2012
EUR
2010/2011
EUR
3.532.642,25
3.585.169,23
30.000,00
33.523,50
127.342,60
133.890,85
Aufwandersatz Vorsprechen
10.339,08
4.614,65
Aus- und Fortbildung
18.534,43
7.742,41
76.882,31
─────────
3.795.740,67
═════════
119.599,92
─────────
3.884.540,56
═════════
Übertrag:
Jahresabschlussprüfungskosten
Verbrauchsmaterial
Sonstige Kosten
( 118)
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
EUR
(i.V. EUR
18.355,63
0,00)
EUR
(i.V. EUR
220,79
11.609,21)
- davon aus der Abzinsung von Rückstellungen:
EUR 18.355,63 (i.V. EUR 0,00)
( 119)
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen:
EUR 0,00 (i.V. EUR 11.609,21)
(120)
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
EUR -17.181.204,92
(i.V. EUR -18.043.300,15)
16. Außerordentliche Aufwendungen
EUR
(i.V. EUR
0,00
-24.647,38)
Erläuterungen:
( 121)
( 122)
Ausgewiesen war im Vorjahr der Anpassungseffekt bezüglich der Altersteilzeitrückstellung aufgrund des BilMoG zum 1. August 2011.
17. Außerordentliches Ergebnis
EUR
(i.V. EUR
0,00
-24.647,38
31
19. Sonstige Steuern
( 123)
Ausweis:
Kfz-Steuern
(124)
20. Jahresfehlbetrag vor Betriebskostenzuschuss
der Stadt Aachen
EUR
(i.V. EUR
2.007,83
2.001,84)
2011/2012
EUR
2012/2011
EUR
2.007,83
════════
2.001,84
═══════
EUR -17.183.212,75
(i.V. EUR -18.069.949,37)
(125)
20.a Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen
EUR 18.462.966,67
(i.V. EUR 17.271.334,00)
(126)
20.b Jahresüberschuss/-fehlbetrag
EUR
(i.V. EUR
1.279.753,92
-798.615,37)
EUR
(i.V. EUR
3.742.623,56
0,00)
(127)
21. Verlustübernahme durch die Stadt Aachen
(128)
21.a Verlustvortrag des Vorjahres
EUR -4.541.238,93
(i.V. EUR -3.742.623,56)
( 129)
21.b Einstellungen in die Rücklagen
EUR -4.541.238,93
(i.V. EUR
0,00)
(130)
22. Bilanzgewinn/-verlust
EUR
0,00
(i.V. EUR -4.541.238,93)
32
E. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN
DES PRÜFUNGSAUFTRAGES
( 131)
Bei dem Betrieb wurde eine Jahresabschlussprüfung gemäß §§ 107 Abs. 2 Satz 2,
106 Abs. 3 und 106 Abs. 1 GO durchgeführt und um die Beachtung der Vorschriften
des § 53 HGrG erweitert.
( 132)
Nach § 53 HGrG wird verlangt, dass:
- im Rahmen der Abschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen ist,
- die Abschlussprüfer in ihrem Bericht auch darzustellen haben:
- die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft,
- verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren,
- die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages.
( 133)
Wir haben die Prüfung unter Beachtung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer vorliegenden Fragenkatalogs (Prüfung im Rahmen des § 53 HGrG, IDW PS 720) durchgeführt.
( 134)
Die Einzelbeantwortung des Fragenkatalogs ist diesem Bericht als Anlage 6 beigefügt.
Hinweise auf die Textziffern der Berichterstattung im vorliegenden Prüfungsbericht zu den genannten Prüfungsbereichen, Tz 132:
( 135)
Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität des
Eigenbetriebes, vgl. Lagebericht.
33
F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom
29. Januar 2013 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
( 136)
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion Aachen, Aachen,
für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2012 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
§ 106 GO NRW und den ergänzend anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Stadttheater und Musikdirektion Aachen, Aachen. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der Stadttheater und Musikdirektion
Aachen, Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
34
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Der Ausweis der Bezüge der Betriebsleitung erfolgt abweichend von
den Bestimmungen des § 24 Abs. 1 EigVO NRW i.V.m. § 285 Nr. 9 lit. a) HGB aus
datenschutzrechtlichen Gründen im Anhang nur als Gesamtbetrag.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss mit dieser Einschränkung den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Das Stadttheater Aachen ist auch zukünftig auf Zuschüsse der Stadt Aachen zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages angewiesen.“
( 137)
Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe
des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Aachen, den 29. Januar 2013
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Anlagen zum Prüfungsbericht
Anlage 1
Jahresabschluss
für das Wirtschaftsjahr vom
1. August 2011 bis 31. Juli 2012
Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Aachen
Bilanz zum 31. Juli 2012
Passivseite
Aktivseite
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und
ähnliche Rechte
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten
2. Bühnentechnische Anlagen
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
31.07.2012
EUR
31.07.2011
EUR
511.291,88
511.291,88
481.138,55
0,00
0,00
992.430,43
0,00
-4.541.238,93
4.029.947,05
0,00
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE
ZUM ANLAGEVERMÖGEN
1.819.992,38
2.101.911,77
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen
2.815.513,55
2.542.645,08
185.350,03
189.540,34
0,00
1.136.335,22
683.656,33
520.621,93
869.006,36
1.846.497,49
114.917,50
1.688.659,85
6.611.860,22
8.179.714,19
A. EIGENKAPITAL
6.512,64
1.738,24
782.511,76
910.095,03
1.929.327,93
489.951,53
83.979,39
3.285.770,61
3.292.283,25
2.197.224,35
499.037,75
43.865,49
3.650.222,62
3.651.960,86
I. Stammkapital
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage
III. Bilanzgewinn/-verlust
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
D. VERBINDLICHKEITEN
55.359,87
44.434,86
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
17.773,45
41.994,40
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
2. Forderungen gegen das Land NRW,
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
306.833,33
113.516,67
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
2.711.725,32
0,00
EUR 683.656,33 (Vorjahr: EUR 520.621,93)
b) - davon aus Steuern:
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
4. Sonstige Vermögensgegenstände,
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1.136.335,22)
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
3. Forderungen gegen die Stadt Aachen
EUR 185.350,03 (Vorjahr: EUR 189.540,34)
EUR 137.854,16 (Vorjahr: EUR 111.801,65)
134.317,17
190.928,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
c) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 43.325,56 (Vorjahr: EUR 38.977,57)
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
III. Kassenbestand
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
3.170.649,27
346.439,37
5.171,28
3.231.180,42
5.117,38
395.991,61
88.396,55
101.814,67
0,00
4.029.947,05
6.611.860,22
8.179.714,19
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Anlagenspiegel
Anschaffungs-
Anschaffungs-
und Herstellungs-
und Herstellungs-
Abschreibungen
kosten
kosten
Anfangsbestand
Abschreibungen
Endbestand
Buchwert
Buchwert
01.08.2011
Zugänge
Umbuchung
Abgänge
31.07.2012
01.08.2011
Zugänge
Abgänge
31.07.2012
31.7.2012
31.07.2011
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
55.390,55
6.802,57
0,00
0,00
62.193,12
53.652,31
2.028,17
0,00
55.680,48
6.512,64
1.738,24
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und
ähnliche Rechte
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Betriebsbauten
2. Bühnentechnische Anlagen
7.578.828,68
15.183,53
25.401,72
0,00
7.619.413,93
6.668.733,65
168.168,52
0,00
6.836.902,17
782.511,76
910.095,03
7.674.225,92
3.988,38
0,00
3.988,38
7.674.225,92
5.477.001,57
271.884,80
3.988,38
5.744.897,99
1.929.327,93
2.197.224,35
2.253.501,45
59.978,72
0,00
11.457,58
2.302.022,59
1.754.463,70
68.384,67
10.777,31
1.812.071,06
489.951,53
499.037,75
3. Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
Gesamtsumme
0,00
43.865,49
65.515,62
-25.401,72
0,00
83.979,39
0,00
0,00
0,00
0,00
83.979,39
43.865,49
17.550.421,54
144.666,25
0,00
15.445,96
17.679.641,83
13.900.198,92
508.437,99
14.765,69
14.393.871,22
3.285.770,61
3.650.222,62
17.605.812,09
151.468,82
0,00
15.445,96
17.741.834,95
13.953.851,23
510.466,16
14.765,69
14.449.551,70
3.292.283,25
3.651.960,86
Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Aachen
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom
1. August 2011 bis 31. Juli 2012
2011/2012
EUR
1. Umsatzerlöse
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
4. Sonstige betriebliche Erträge
5. Sachaufwand für den Spielbetrieb
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
EUR
2010/2011
EUR
2.155.220,01
1.995.478,86
0,00
9.116,16
EUR
1.044.550,07
3.199.770,08
938.608,51
2.943.203,53
-373.714,64
-1.421.152,76
-1.794.867,40
-351.272,29
-1.797.208,39
-2.148.480,68
-11.503.317,43
-11.641.275,93
- davon für Altersversorgung:
EUR 923.465,67 (i.V. EUR 856.651,65)
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
b) Auflösung Sonderposten für
Investitionszuschüsse
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
-3.076.637,57
-14.579.955,00
-510.466,16
281.919,39
-3.051.787,20
-14.693.063,13
-530.566,90
-228.546,77
281.756,80
-248.810,10
-3.795.740,67
-3.884.540,56
18.355,63
0,00
-220,79
-11.609,21
-17.181.204,92
-18.043.300,15
0,00
0,00
-24.647,38
-24.647,38
-2.007,83
-2.001,84
-17.183.212,75
-18.069.949,37
18.462.966,67
17.271.334,00
1.279.753,92
-798.615,37
3.742.623,56
0,00
-4.541.238,93
-3.742.623,56
481.138,55
0,00
0,00
-4.541.238,93
- davon aus der Abzinsung von Rückstellungen
EUR 18.355,63 (i.V. EUR 0,00)
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen
EUR 0,00 (i.V. EUR 11.609,21)
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
16. Außerordentliche Aufwendungen
17. Außerordentliches Ergebnis
19. Sonstige Steuern
20. Jahresfehlbetrag vor Betriebskostenzuschuss
der Stadt Aachen
20a. Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen
20b. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
21. Verlustübernahme durch die Stadt Aachen
21a. Verlustvortrag des Vorjahres
21b. Einstellungen in die Rücklagen
22. Bilanzgewinn/-verlust
Anlage 1 – Anhang
Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011/2012
ANHANG
Inhalt:
1
Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung...................................2
2
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung ........................................2
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden................................................................... 2
2.2
Angaben zu Posten der Bilanz.................................................................................... 3
2.3
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung............................................... 4
2.4
Sonstige Angaben ...................................................................................................... 6
1
Anlage 1 – Anhang
1 Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung
Es gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land NW (EigVO NW) vom
16. November 2004 zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2009. Die
Wertansätze der Bilanz zum 31. Juli 2011 wurden unverändert als Vortragswerte übernommen.
Das Theater hat die Bilanzierungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 angewandt. Die Umstellung erfolgte zum
1. August 2010. Die Vorjahreszahlen gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB wurden entsprechend
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht an die geänderten Bewertungsmethoden angepasst.
Besonderheiten des Theaters wurden durch Anpassung der Bezeichnung in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Das Wirtschaftsjahr hat am 1. August 2011 begonnen und endete am 31. Juli 2012. Soweit die
Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
erfüllt werden können, wurden die Angaben im Anhang vorgenommen.
2 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz bzw. der
Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung
und Bewertung
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.
sind
mit
den
Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
ermittelt. Die Abschreibungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 5 und
15 Jahren, der bühnentechnischen Anlagen zwischen 5 und 20 Jahren, der Betriebsbauten (im
wesentlichen Mietereinbauten) bei 10 bis 21 Jahren und der immateriellen Vermögensgegenstände bei 5 Jahren. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
zwischen € 150,00 und € 1.000,00 betragen, werden in einen Sammelposten eingestellt und
über die Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben.
In Höhe der gewährten Zuschüsse wurde für Gegenstände des Anlagevermögens auf der
Passivseite ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet, der entsprechend der
Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagengegenstände aufgelöst wird.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu letzten Einstandspreisen bewertet. Die
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich im Einzelfall
notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die Laufzeit der Forderungen liegt unter einem Jahr.
Der Kassenbestand ist mit dem Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst.
Die Altersteilzeitrückstellungen wurden für die Handelsbilanz nach den Regelungen der IDWStellungnahme vom 18. November 1998 und auf Basis des BilMoG bewertet. Die
2
Anlage 1 – Anhang
Altersteilzeitrückstellungen umfassen die gesamten in der Freistellungsphase zu gewährenden
Vergütungen einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge sowie sonstige Nebenleistungen. Zum 31. Juli 2012 wurden der Bewertung die entsprechenden Rechnungszinssätze
der Deutschen Bundesbank für die jeweiligen Restlaufzeiten und ein Gehaltstrend von 2,0%
zugrunde gelegt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Da keine mehrjährigen
unverzinslichen Verbindlichkeiten vorliegen, entspricht dieser dem Rückzahlungsbetrag.
2.2 Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel, der dem Anhang als
Anlage beigefügt ist, ersichtlich. Zur Finanzierung des Anlagevermögens erhielt das Theater in
Vorjahren und im Wirtschaftsjahr Investitionszuschüsse, die gesondert in einem Sonderposten
ausgewiesen sind. Zur Neutralisierung der Abschreibung ist er mit T€ 282 aufgelöst worden.
Der Kassenbestand betrifft vor allem die Hauptkasse im Theater.
Das Stammkapital beträgt nach § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung vom 20. Juli 1992 in der
Fassung vom 8. Dezember 2004 mit Wirkung zum 1. November 2004 € 511.291,88.
Als allgemeine Rücklage wurden die Einlagen der Stadt Aachen in das Eigenkapital
ausgewiesen. Im Wirtschaftsjahr wurde diesbezüglich ein Betrag von 18.463 T€ der Rücklage
zugeführt, zuzüglich der Verlustübernahme für frühere Spielzeiten in Höhe von 3.742 T€. Der
Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres (vor städtischem Betriebskostenzuschuss) 17.183 T€ ist
gemäß § 16 Abs. 6 der Betriebssatzung mit der Rücklage zu verrechnen.
Das Rücklagekapital entwickelte sich wie folgt:
2011/2012
(T€)
Anfangsstand 01.08.
Einstellungen
Verlustübernahme für frühere Jahre
Entnahmen (Jahresfehlbetrag)
Verrechnet mit dem Stammkapital
Bilanzverlust des Vorjahres
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
2010/2011
(T€)
0
18.463
3.742
-17.183
0
-4.541
0
0
17.271
0
-18.070
511
-3.742
4.030
481
0
Endstand 31.07.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Vorjahres wurde durch die
städtische Verlustübernahme sowie den Jahresüberschuss (nach städtischem Betriebskostenzuschuss) des Berichtsjahres vollständig egalisiert.
Die Investitionszuschüsse entwickelten sich wie folgt:
2011/2012
(T€)
2010/2011
(T€)
Anfangsstand 01.08.
Auflösung
2.102
-282
2.373
-271
Endstand 31.07.
1.820
2.102
Die Zuschüsse werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer der bezuschussten Gegenstände
des Anlagevermögens ertragswirksam über ein separates Ertragskonto aufgelöst.
3
Anlage 1 – Anhang
Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
Stand
01.08.2011
(T€)
Inanspruchnahme
(T€)
Auflösung
(T€)
Zinsen
BilMoG
(T€)
Zuführung
(T€)
Personalkosten
langfristig
kurzfristig
Ausstehende Rechnungen
Verwaltungskostenbeitrag
IT-Kosten
Übrige
289
1.086
640
311
113
104
94
835
344
0
55
57
-18
0
0
58
62
22
25
Endstand 31.07.
2.543
1.393
159
Stand
31.07.2012
(T€)
0
55
1.122
286
186
80
114
232
1.318
525
497
113
131
-18
1.843
2.816
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 138
T€ (Vorjahr 112 T€) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherung in Höhe von 43
T€ (Vorjahr 39 T€).
2.3 Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse entfallen auf:
2011/2012
(T€)
Theaterbetrieb
Konzertbetrieb
2010/2011
(T€)
Veränderung
(T€)
%
Übrige Erlöse
1.461
602
2.063
92
1.350
568
1.918
77
111
34
145
15
8,2
6,0
7,6
19,5
Summe
2.155
1.995
160
8,0
Zwischensumme
Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen auf:
2011/2012
(T€)
Landeszuweisungen
Sonstige Zuwendungen Dritter
Übrige
Summe
2010/2011
(T€)
726
46
272
591
87
261
1.044
939
Der Sachaufwand für den Spielbetrieb betrifft:
2011/2012
(T€)
2010/2011
(T€)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Aufwendungen für bezogene Leistungen
374
1.421
351
1.797
Summe
1.795
2.148
4
Anlage 1 – Anhang
Der Personalaufwand verteilt sich auf:
Entgelte:
2011/2012
(T€)
2010/2011
(T€)
Geschäftsführung, Gagen, Löhne, Gehälter und
Beamtenbezüge des fest angestellten Perosnals
Gagen für Teilspielzeit beschäftigte Künstler
Beamtenbezüge
10.820
389
294
10.898
405
338
Summe
11.503
11.641
Soziale Abgaben u.a.:
(T€)
(T€)
Sozialversicherungsbeiträge
Beamtenversorgung
Zusatzversorgung Übrige
2.126
138
813
2.143
871
38
Summe
3.077
3.052
Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der RZVK besteht eine Unterdeckung in Form
der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und
dem anteiligen, auf das Theater entfallenden Vermögen der RZVK. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter werden von dem
Betrieb nicht vorgehalten. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes ist derzeit nicht absehbar.
Tendenziell ist aufgrund der demographischen Entwicklung von steigenden Umlagesätzen
auszugehen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen:
2011/2012
(T€)
2010/2011
(T€)
Gebäudeaufwendungen
Unterhaltung der Betriebseinrichtung
Verwaltungsaufwand
Aufwendungen für Werbung und Information
Laufender betrieblicher Aufwand
1.871
844
510
283
288
1.862
921
437
336
329
Summe
3.796
3.885
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Gemäß § 277 Abs. 5 HGB n. F. müssen Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung bzw.
Aufzinsung von Rückstellungen gesondert im Finanzergebnis dargestellt werden. Die
Zinserträge aus der Abzinsung der langfristigen Rückstellungen betragen T€ 18.
5
Anlage 1 – Anhang
2.4 Sonstige Angaben
Gemäß § 285 Nr. 17 HGB beläuft sich das im Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers im Wirtschaftsjahr auf T€ 30.
Die Anzahl der im Wirtschaftsjahr im Durchschnitt beschäftigten Mitarbeiter stellt sich wie
folgt dar:
2011/2012
2010/2011
Veränderung
Fest beschäftigtes Personal
Teilspielzeitbeschäftigte
Auszubildende
Beamte
302
10
15
6
304
10
14
6
-2
0
1
0
Summe
333
334
-1
Die Betriebsleitung besteht aus Herrn Generalintendant Michael Schmitz-Aufterbeck und
Herrn Verwaltungsdirektor Udo Rüber. Die Personalkosten der Betriebsleiter belaufen sich im
Wirtschaftsjahr auf 267.222,96 € einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
und der Erstattung der Pensions- und Beihilferückstellungen an die Stadt Aachen. Der Ausweis
der Bezüge der Betriebsleitung erfolgt abweichend von den Bestimmungen des § 24 Abs. 1
EigVO NRW i.V.m. § 285 Nr. 9 lit. a) HGB aus datenschutzrechtlichen Gründen nur als Gesamtbetrag.
Die Ratsmitglieder im Rat der Stadt Aachen erhalten eine pauschale monatliche
Aufwandsentschädigung von € 425,50. Hiermit sind auch die Sitzungen des Ratsausschusses
“Betriebsausschuss Theater / VHS” pauschal mit abgegolten. Ein darüber hinaus gehendes
Sitzungsgeld wird nicht gezahlt.
Sachkundige Bürger und Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld von € 30,50 je Sitzung des
Betriebsausschusses.
Der Betriebsausschuss besteht aus den Mitgliedern:
Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck (Vorsitzender), Verwaltungsbeamter a.D.
Ratsfrau Sibylle Reuß (stellv. Vorsitzende), Schulleiterin
Ratsherr Manfred Bausch, Stv. Geschäftsführer Regio Aachen
Ratsfrau Aida Beslagic, Diplom-Ingenieurin
Ratsfrau Ruth Crumbach-Trommler, Geschäftsführerin
Sachkundiger Bürger Matthias Fischer, Lehrer
Ratsfrau Caroline Herff, Fraktionsgeschäftsführerin
Ratsfrau Maria Keller, Grundschulrektorin
Sachkundiger Bürger Udo Mattes, Lehrer a.D.
Sachkundiger Bürger Robert Neuenhausen, Rechtsanwalt
Ratsherr Hermann Josef Pilgram, Ingenieur
Ratsfrau Dr. Margarethe Schmeer, Dozentin
Sachkundiger Bürger Herbert Steins, Verwaltungsangestellter a.D.
Aachen, 28.01.2013
(Michael Schmitz-Aufterbeck)
Generalintendant
(Udo Rüber)
Verwaltungsdirektor
6
Anlage 2
LAGEBERICHT
Anlage 2 – Lagebericht
Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011/2012
LAGEBERICHT
Inhalt:
1
Vorbemerkungen................................................................................................................ 2
2
Geschäftsverlauf ................................................................................................................ 3
3
4
2.1
Theaterbetrieb ............................................................................................................ 3
2.2
Konzertwesen............................................................................................................. 4
2.3
Besucherzahlen insgesamt, Eintrittspreise ................................................................. 4
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage ................................................................................ 5
3.1
Wirtschaftsplan, Plan-Ist-Vergleich ............................................................................. 5
3.2
Umsatzerlöse.............................................................................................................. 6
3.3
Personalaufwand – Tarifbewegungen......................................................................... 6
3.4
Bau- / Beschaffungsmaßnahmen, Investitionen, Anlagevermögen ............................. 6
3.5
Abschreibungen.......................................................................................................... 7
3.6
Entwicklung des Eigenkapitals.................................................................................... 7
Ergebnis und Ausblick – Chancen und Risiken .................................................................. 8
Anlage zum Lagebericht: Besucherzahlen im Zeitverlauf ........................................................... 9
1
Anlage 2 – Lagebericht
1 Vorbemerkungen
Eine Demokratie braucht Orte freier Meinungsäußerung, öffentliche Orte der Begegnung und
des gemeinsamen Nachdenkens. In einer Zeit, in der die zunehmende Globalisierung unser
Handeln und Denken zu bestimmen versucht, werden Orte ideeller Identitätssuche immer
wichtiger. Das Theater Aachen möchte den Bürgerinnen und Bürgern in Aachen und in der
Aachener Region einen solchen Ort bieten.
Die Angebotspalette reflektiert mit ihrem breiten Programm die unterschiedlichsten
gesellschaftlichen Bedürfnisse und Ansprüche. Das Theater Aachen nimmt den öffentlichen
Bildungsauftrag ernst und überprüft, bewahrt, vermittelt und entwickelt gesellschaftliche und
kulturelle Werte. Es arbeitet insbesondere für die Bürgerschaft in Aachen und der Aachener
Region. Neue Publikumszielgruppen zu gewinnen ist ein großes Anliegen.
Als besonders wichtige Aufgabe sieht der Betrieb Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz
und Persönlichkeitsstärke auszubilden. Dementsprechend liegt ein besonderer Schwerpunkt auf
der Arbeit für und mit Jugendlichen.
Das Theater Aachen versteht sich als ein Teil Aachens und seiner Region und kooperiert daher
aktiv mit Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Politik zur Fortentwicklung und Stärkung seiner
Arbeit. Ferner ist es ein integraler Bestandteil des kulturellen Lebens in der Stadt Aachen. Als
öffentliche Kultureinrichtung stellt sich das Theater der Herausforderung, diesen Kulturauftrag
auf höchstem Niveau zu erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich zu arbeiten.
Vor diesem Hintergrund wird das Theater Aachen unter der Bezeichnung Stadttheater und
Musikdirektion Aachen als Quasi-Eigenbetrieb der Stadt Aachen in Form eines Drei-SpartenHauses – Musiktheater, Schauspiel und Konzerte – geführt.
Der Betrieb verfügt über die drei Spielstätten "Großes Haus", "Kammerspiele" und "Mörgens".
Die Sinfoniekonzerte finden im städtischen Kongresszentrum "Eurogress" statt. Daneben wird
das Theater-Foyer für kammermusikalische Aufführungen genutzt.
Im Bereich der darstellenden Künste arbeitet der Betrieb überwiegend mit fest angestellten
Künstlern. Zusätzlich werden die Ensembles bei Bedarf produktionsbezogen verstärkt mittels
Teilspielzeitverpflichtungen oder durch Engagements selbstständiger Künstler. Dies gilt ebenso
für den Chor, die künstlerischen Leitungskräfte der Produktionen (Regie, Bühnen- und
Kostümbild) sowie für das Orchester, auch im Bereich der Konzerte.
Bühnenausstattung und Kostüme fertigt das Theater Aachen überwiegend selbst. Hierzu
unterhält der Betrieb eigene Werkstätten für die Bereiche Schreinerei, Schlosserei, Polsterei,
Maske, eine Maler- und eine Kaschierwerkstatt sowie eine hauseigene Schneiderei.
Die Leitung des Betriebes obliegt auf Grund der Bestellung durch den Rat der Stadt Aachen
Herrn Michael Schmitz-Aufterbeck als Betriebsleiter und Generalintendant sowie
Herrn Udo Rüber als Betriebsleiter und Verwaltungsdirektor.
Generalmusikdirektor war noch bis zum Ende der Spielzeit am 31.07.2012 Herr Marcus R.
Bosch, der per Ratsbeschluss vom 28.11.2001 mit Wirkung vom 01.08.2002 ernannt wurde.
Sein Nachfolger für die Zeit ab 01.08.2012 wird Herr Kazem Abdullah.
2
Anlage 2 – Lagebericht
2 Geschäftsverlauf
2.1 Theaterbetrieb
Schauspiel und Musiktheater befassten sich in der Spielzeit 2011/12 mit den Mikrokosmen der
Gesellschaft – mit dem Einzelnen in seinem Kampf oder seinem Aufbegehren gegen eine
übermächtige "Welt" – mit der Familie als der immer noch zentralen Keimzelle dieser Gesellschaft – und den Gefahren, denen das "Idyll" der Familie wie das der Zweisamkeit ausgesetzt
ist.
Insgesamt 26 Premieren, darunter die drei Uraufführungen
»Tomorrow maybe – Über-Leben in Diktaturen«,
»Ein Jahr für die Ewigkeit« und
»Wie der Elefant die Freiheit fand«,
hat das Ensemble des Theater Aachen in der Zeit von September 2011 bis Juli 2012 auf die
Bühne gebracht.
Ein Publikumsmagnet im Schauspiel auf der großen Bühne war – vor allem beim jüngeren
Theaterpublikum – Büchners »Woyzeck« mit der Musik von Tom Waits. 7.700 Zuschauer sahen
in 19 Vorstellungen diese erfolgreiche Produktion. Aufgrund der großen Nachfrage wird das
Stück in der neuen Spielzeit wieder aufgenommen. Ebenfalls sehr erfolgreich war Molières
»Tartuffe«. Diese Komödie sahen insgesamt 5.347 Zuschauer.
Zum Publikumsrenner im Musiktheater entwickelte sich »Le nozze di Figaro« von Wolfgang
Amadeus Mozart in der Regie von Michael Helle. Das Stück sahen in 16 Vorstellungen mehr als
8.800 Zuschauer. Mit Wagners "Tristan und Isolde" stand zum Ende der Spielzeit ein fulminanter Abschied vom scheidenden Generalmusikdirektor Marcus R. Bosch auf dem Programm.
Auf besonders starke Resonanz stieß in der Kammer die Produktion »So oder So – Hildegard
Knef«. Das Stück wurde 17-mal gespielt, davon 9-mal vor ausverkauftem Haus. Auch diese
Produktion wird in der kommenden Spielzeit wieder aufgenommen.
Über die Stadtgrenzen hinweg ging das Interesse für die Uraufführung »Tomorrow maybe –
Über-Leben in Diktaturen« in der Regie von Chefregisseur Ludger Engels. Das Projekt stellte
mit unterschiedlichen ästhetischen Mitteln – Kammerspiel, Tanz, dokumentarische Videoinstallation, Puppenskulptur – Fragen an drei totalitäre Systeme der 70er Jahre. Ein außergewöhnlicher Spielort wurde für einen Teil des Projektes mit der Gallwitz-Kaserne in Aachen gefunden.
Bei den kleinen Zuschauern war das diesjährige Familienstück »Das Dschungelbuch« der absolute Renner. In 36 Vorstellungen sahen mehr als 27.130 Zuschauer das Stück, was einer
Auslastung von mehr als 88,1 % entspricht. Auch das Puppenspiel »Wie der Elefant die Freiheit fand« hat in 29 Vorstellungen 1.654 kleine und große Zuschauer begeistert und war 24 Mal
ausverkauft.
Das Theater Aachen trägt zunehmend mit seiner theaterpädagogischen Arbeit dazu bei,
Schülerinnen und Schülern kulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Die Theaterpädagogik des
Theater Aachen wendet sich mit seiner vielfältigen Angebotspalette an Kinder, Jugendliche,
Erwachsene und Senioren. Inzwischen gibt es vier Kooperationsschulen, das theaterpädagogische Büro organisiert zu jeder Inszenierung Vor- und Nachbesprechungen individuell auf die
Schulklassen abgestimmt. Die Mitarbeiter organisieren Führungen durchs Haus und die Werkstätten, Sit-in Proben und Besuche von Orchestermusikern in Schulen.
Auch das Angebot zum aktiven Theatermachen ist gestiegen. So gab es in dieser Spielzeit
neben dem U21- und dem Ü55-Club den Backstage-Club für Jugendliche zwischen 10 und 14
Jahren. Hierbei war die Nachfrage so groß, dass gleich zwei Clubs gegründet wurden.
3
Anlage 2 – Lagebericht
Im Mörgens entwickelte sich das Uraufführungsprojekt »Ein Jahr für die Ewigkeit« zum Publikumsmagneten – das Ergebnis von Improvisationen über den Selbstversuch von Philipp Manuel
Rothkopf und Julia Brettschneider, ein CO²-reduzierteres Leben zu führen. Neben dem Mörgens als regelmäßiger Spielstätte wurde das Stück auch in den Aulen von fünf Schulen der
Städteregion aufgeführt und erwies sich auch hier als großer Erfolg.
Erstmals hat das Mörgens in diesem Jahr mit der sich in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Szenekneipe "Last Exit" ein gemeinsames Weihnachts- und Sommerfest gefeiert, was
viele Anhänger fand, so dass dies in der kommenden Spielzeit fortgesetzt wird. Auch als Konzertort konnte sich das Mörgens immer mehr etablieren.
2.2 Konzertwesen
Auf eine erfolgreiche Saison können auch Aachens scheidender Generalmusikdirektor Marcus
R. Bosch und das Sinfonieorchester Aachen blicken. "Aufbruch" lautete hier der Titel der Spielzeit 2011/12, mit dem Marcus R. Bosch – in seiner letzten Spielzeit in Aachen – an sein erstes
Konzert in Aachen vor gut 10 Jahren anknüpfte und zugleich viele programmatische Kreise
schloss: Beethoven, Bruckner, Mahler …
Neben den Sinfoniekonzerten wurden weitere Höhepunkte bei zahlreichen Sonderkonzerten
gesetzt – so etwa mit »Bruckner in St. Nikolaus« (diesmal in St. Michael) und im »Domkonzert«.
Die beliebten Reihen »Barock im Ballsaal«, »Gold und Silber«, »Konzert ohne Frack« sowie die
Familien- und Kammerkonzerte wurden erfolgreich fortgesetzt.
Mit Gustav Mahlers 8. Sinfonie fand die Sinfoniekonzertsaison schließlich dreimal vor ausverkauftem Haus einen fulminanten Abschluss.
2.3 Besucherzahlen insgesamt, Eintrittspreise
Die Eintrittspreise wurden – als ein Ergebnis der im Herbst 2010 zur wirtschaftlichen
Stabilisierung des Theaters einberufenen Theaterstrukturkommission und verbunden mit dem
Ziel einer Verbesserung der Einnahmesituation des Theaters insgesamt – zu Beginn der Spielzeit 2011/12 im Vergleich zur vorherigen Spielzeit um durchschnittlich rd. 20 % erhöht.
Hierin wird ein wesentlicher Grund dafür liegen, dass die Besucherzahlen des Vorjahres in
dieser Spielzeit nicht ganz erreicht werden konnten. Daneben ist auch zu berücksichtigen, dass
es im Vergleich zum Vorjahr weniger Großveranstaltungen wie z.B. die Chorbiennale gab.
Konkret stellen sich die Besucherzahlen insgesamt wie folgt dar (Vorjahreswert jeweils in
Klammern):
Theaterbetrieb
100.999
(106.314)
- 5,0 %
Konzertbetrieb
45.239
(47.614)
- 5,0 %
146.238
(153.928)
- 5,0 %
Gesamt
4
Anlage 2 – Lagebericht
3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
3.1 Wirtschaftsplan, Plan-Ist-Vergleich
Der ursprüngliche Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2011/12 lag dem Betriebsausschuss in der
Sitzung am 15.03.2011 vor. Anschließend folgte der Rat der Stadt Aachen der Empfehlung des
Betriebsausschusses und stellte seinerseits in seiner Sitzung am 06.04.2011 den Wirtschaftsplan 2011/12 fest.
Aufgrund des von der ursprünglichen Planung erheblich abweichenden Verlaufs des Geschäftsjahres war dem Betriebsausschuss für seine Sitzung am 23.02.2012 der 1. geänderte Wirtschaftsplan 2011/12 vorzulegen. Dieser wurde – wiederum auf entsprechende Empfehlung des
Betriebsausschusses – vom Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 21.03.2012 festgestellt.
Die Erfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011/12 schließt mit einem deutlich besseren
Ergebnis als (letztlich) geplant ab und stellt sich im Detail wie folgt dar:
(Beträge in TEuro)
Der deutliche Überschuss kompensiert zunächst – wie bei der seinerzeitigen Planaufstellung
mit dem Finanzmanagement der Stadt Aachen abgestimmt – den nach der städtischen Verlustübernahme für vorangegangene Jahre noch verbliebenen Bilanzverlust des Vorjahres von
knapp 800 T€.
Der danach verbleibende Überschuss resultiert zu rd. 365 T€ aus der Auflösung der Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub per 31.07.2012, die im Rahmen des letzten Jahresabschlusses verhältnismäßig hoch zu bilden gewesen war. Die jeweilige Höhe dieser Rückstellung hängt unmittelbar ab vom Zeitpunkt des Beginns der jeweiligen Spielzeitpause. Je
näher dieser Zeitpunkt vor dem Bilanzstichtag liegt, desto weniger Urlaub kann bis zum Bilanzstichtag genommen worden sein und desto höher ist damit die zu bildende Rückstellung. Vor
diesem Hintergrund wird der genannte Betrag von 365 T€ der Rücklage zugeführt, um künftig
die aus der beschriebenen Systematik resultierenden Ergebnisschwankungen ausgleichen zu
können.
Der danach schließlich noch verbleibende Überschuss von rd. 115 T€ wird satzungsgemäß –
und wie ebenfalls im Rahmen der seinerzeitigen Planaufstellung mit dem Finanzmanagement
5
Anlage 2 – Lagebericht
der Stadt Aachen abgestimmt – der Rücklage zugeführt, um dem Theater für die Zukunft etwas
mehr wirtschaftlichen Handlungsspielraum – insbesondere bezüglich notwendiger Investitionen
– zu verschaffen.
3.2 Umsatzerlöse
Trotz der leicht gesunkenen Besucherzahlen im Theater- wie auch im Konzertbetrieb (vgl. o.)
stiegen die Umsatzerlöse in diesem Bereich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 7 %. Sie belaufen
sich auf rd. 2.063 T€ (Vorjahr 1.918 T€).
Eine Ursache hierfür – sowohl für den gestiegenen Umsatz als auch die gesunkenen
Besucherzahlen – ist die zu Beginn der Spielzeit vollzogene Preiserhöhung. Per Saldo lässt
sich feststellen, dass die von der Theaterstrukturkommission mit der Preiserhöhung insgesamt
bezweckte Umsatzsteigerung von 280 T€ bei weitem nicht im erhofften Umfang erzielt werden
konnte, da sie eben auch in gewissem Maße einen spürbaren Rückgang der Nachfrage bewirkt
hat.
Neben dem Theater- und Konzertbetrieb fielen noch übrige Umsatzerlöse in Höhe von 92 T€
(Vorjahr 78 T€) an.
3.3 Personalaufwand – Tarifbewegungen
Im Wirtschaftsjahr 2011/2012 erhielten die Beschäftigten
-
nach dem TVöD zum 01.08.2011 eine lineare Erhöhung von 0,5 % und zum 01.03.2012
eine weitere lineare Erhöhung von 3,5 % auf das Tabellenentgelt,
-
nach dem Normalvertrag Bühne zum 01.06.2012 eine lineare Erhöhung von 3,5 % auf
die Grundgage und im Juli 2012 eine Einmalzahlung von 310,00 Euro,
-
nach dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) keine Tariferhöhung;
gleichwohl war zum Bilanzstichtag die für diese Tarifgruppe bereits bestehende Rückstellung fortzuschreiben und entsprechend zu erhöhen, da mit einem rückwirkenden
Tarifabschluss in vergleichbarer Größenordnung wie für die beiden anderen Tarifgruppen zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen ist.
3.4 Bau- / Beschaffungsmaßnahmen, Investitionen, Anlagevermögen
Der Vermögensplan für die Spielzeit 2011/2012 sah ein Investitionsbudget von insgesamt 241
T€ vor, davon
-
80 T€ für Baumaßmaßnahmen sowie
-
161 T€ für verschiedene Beschaffungsmaßnahmen.
Da sich nicht alle Investitionsmaßnahmen in ihrer zeitlichen Ausdehnung stets exakt
"periodenscharf" – d.h. ausschließlich auf ein Wirtschaftsjahr bezogen – planen bzw. realisieren
lassen, erfolgte die Inanspruchnahme des Investitionsbudget mit insgesamt 189 T€ einerseits
zu Teilbeträgen bereits in Vorjahren (12 T€ für die Sanierung der Untermaschinerie sowie 25 T€
für die Einrichtung des neuen Orchesterprobenraumes). Andererseits wird das bis zum
Berichtsstichtag noch nicht ausgeschöpfte Investitionsbudget zur Sanierung der Untermaschinerie (Rest 46 T€) erst im folgenden Wirtschaftsjahr in Anspruch genommen werden.
Die zum Ersatz des knapp 18 Jahre alten LKW geplante Investition (15 T€ Zuzahlung) wurde
nicht getätigt. Das Fahrzeug wird bis auf weiteres nicht ersetzt, solange es sich weiterhin im
Wege laufender – wirtschaftlich sinnvoller und deshalb vertretbarer – Reparaturen in betriebsfähigem Zustand erhalten lässt. Die hierdurch (vorläufig) erzielte Einsparung kompensiert
6
Anlage 2 – Lagebericht
einerseits die geringfügigen Überschreitungen bei den einzelnen (Teil-)Budgets für die
Einrichtung des neuen Orchesterprobenraumes, die CAD-Software und die Sonstigen
Beschaffungen (insges. knapp 10 T€), erhöht andererseits aber auch das betriebliche Risiko
(vgl. hierzu auch Risikomanagementsystem, Stand 31.07.2012).
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Wert von insgesamt 19 T€ angeschafft, die in einem
GWG-Pool über 5 Jahre abgeschrieben wurden.
Die Abgänge aus dem Anlagevermögen umfassten insgesamt 15 T€ (Summe der Anschaffungswerte). Hierunter fällt der Verkauf einer für den Spielbetrieb nicht mehr nutzbaren
Harfe (10 T€) sowie einige kleinerer Ersatzbeschaffungen im Bereich der technischen
Ausstattung (5 T€).
3.5 Abschreibungen
Die Abschreibungen auf Sachanlagen betragen – inkl. der Abschreibungen für die geringwertigen Wirtschaftsgüter – insgesamt 510 T€. Dieser Aufwand vermindert sich um die im Vergleich zum Vorjahr gleich hohe Auflösung des Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse in Höhe 282 T€.
3.6 Entwicklung des Eigenkapitals
7
Anlage 2 – Lagebericht
4 Ergebnis und Ausblick – Chancen und Risiken
Das Theater Aachen kann auf eine bemerkenswerte Spielzeit 2011/12 zurückblicken. Zum einen war sie künstlerisch eine sehr erfolgreiche Spielzeit, die gezeigt hat, dass das Publikum
gleich welcher Alters- und Bildungsschicht, das Theater Aachen als ihr bürgerschaftliches Kulturinstitut trotz gesellschaftlich veränderter Rahmenbedingungen anerkannt hat und als gesellschaftlichen und kulturellen Mittelpunkt ansieht.
Theater Aachen hat aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht in 2011/12 einen bedeutenden Turnaround geschafft. Sparsamster Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen, ein behutsam gewählter Spiel- und Konzertplan und eine einzigartige politische und verwaltungsinterne Unterstützung haben das Haus aus einer wirtschaftlich schwierigen, einengenden Situation
herausgeführt und so für die zukünftigen Spielzeiten ein Fundament geschaffen, das ein Überleben des Hauses auch in Zeiten, die durch finanziell schwierige kommunale Haushalte gekennzeichnet ist, ermöglicht.
Zum anderen war die Spielzeit 2011/12 auch eine Spielzeit des Aufbruchs. Mit dem Ende dieser
Spielzeit endet ein für Aachen und sein Konzert- und Musikleben bedeutsamer und gleichsam
einer der erfolgreichsten Zeitabschnitte. Generalmusikdirektor Marcus Bosch verlässt zum Ende
dieser Spielzeit das Theater. Hier galt es in dieser Spielzeit einen adäquaten Ersatz zu finden.
In Einklang mit den politischen Entscheidungsträgern wurde eine Findungskommission gebildet,
die die Aufgabe hatte, aus einer Unzahl von Bewerberinnen und Bewerbern eine geeignete
Persönlichkeit zu finden, die zum einen in der Lage ist, den bestehenden Erfolg des Sinfonieorchesters zu halten, zum anderen aber auch durch das Setzen neuer Impulse, gerade in Bezug
auf die Generierung neuer und junger Besucherschichten und neuer Formate, den Erfolg und
die hervorragende Arbeit des Sinfonieorchester Aachen weiterzuentwickeln.
Dies war für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Die gebildete Findungskommission
nahm diese Herausforderung mit viel Sachverstand, Weitblick und beispielhafter gegenseitiger
Akzeptanz an. So konnte in 2011 mit Kazem Abdullah ein neuer Generalmusikdirektor gefunden
werden, von dem alle Entscheidungsträger überzeugt sind, dass mit ihm dieser Neuanfang eine
große Chance und ein Katalysator für das Musik- und Konzertleben in Aachen bedeutet.
Insofern blickt die Betriebsleitung von Stadttheater Aachen gespannt, aber voller Optimismus in
die kommenden Spielzeiten. Wohl wissend, dass auch die kommende Spielzeit geprägt sein
muss von konsequentem Sparwillen, um den städtischen Haushalt nicht über Gebühr zu belasten, jedoch auch verbunden mit der Maßgabe, das Theater in seiner Substanz nicht zu gefährden.
Diese Herausforderung ist zugleich Auftrag und Antrieb, den Fortbestand des Betriebes gemeinsam mit allen kommunalen Verantwortungsträgern weiter sicherzustellen, damit Stadttheater und Musikdirektion Aachen in Anbetracht seiner 188 jährigen Geschichte auch für zukünftige
Generationen gesellschaftlicher, kultureller Mittelpunkt der Oberregion Aachen bleibt und im
Rahmen einer sich stetig verändernden Gesellschaft den Platz in der Stadt Aachen, der Region
und im euregionalen Umkreis behauptet und weiterentwickelt.
Aachen, 28. Januar 2013
_____________________________
_____________________________
(Schmitz-Aufterbeck)
(Udo Rüber)
Generalintendant
Verwaltungsdirektor
8
Anlage 2 – Lagebericht
Anlage zum Lagebericht:
Besucherzahlen im Zeitverlauf
9
Anlage 2 – Lagebericht
10
Anlage 3
1
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom
29. Januar 2013 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion Aachen, Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2012 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
§ 106 GO NRW und den ergänzend anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Stadttheater und Musikdirektion Aachen. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der Stadttheater und Musikdirektion Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Anlage 3
2
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Der Ausweis der Bezüge der Betriebsleitung erfolgt abweichend
von den Bestimmungen des § 24 Abs. 1 EigVO NRW i.V.m. § 285 Nr. 9 lit. a) HGB
aus datenschutzrechtlichen Gründen im Anhang nur als Gesamtbetrag.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss mit dieser Einschränkung den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Das Stadttheater Aachen ist auch zukünftig auf Zuschüsse der Stadt Aachen zur
Abdeckung des Jahresfehlbetrages angewiesen.
Aachen, den 29. Januar 2013
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen
Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von
der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor
unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Anlage 4.1
1. Rechtliche Verhältnisse
Der Rat der Stadt Aachen hat mit Wirkung zum 1. August 1992 die Betriebssatzung in
der Fassung vom 20. Juli 1992 beschlossen. Sie ist mit Wirkung zum 1. November
2004 gültig in der Fassung des zweiten Nachtrags vom 8. Dezember 2004.
Das Stadttheater ist Sondervermögen der Stadt Aachen (§ 97 Abs. 1 Nr. 3 GO).
Nach der Betriebssatzung wird das Stadttheater als Eigenbetrieb im Sinne des § 1
EigVO i.V.m. § 107 Abs. 2 GO, zwar ohne wirtschaftliche Betätigung, aber verwaltet
nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, soweit es mit dem öffentlichen Zweck vereinbar
ist, geführt („Quasi-Eigenbetrieb“).
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 511.291,88. Vermögensträger ist
die Stadt Aachen.
Das Wirtschaftsjahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des folgenden Jahres.
Das Stadttheater betreibt ein Mehrspartentheater (Musiktheater, Schauspiel, Tanztheater) und unterhält ein Orchester. Gegenstand des Betriebs ist die Durchführung von
Theateraufführungen in den vorgenannten Sparten, von Konzertveranstaltungen sowie
ähnlichen kulturellen Veranstaltungen.
Aufgabe der Betriebsleiter ist die Betriebsleitung im Sinne des § 2 EigVO. Die Betriebsleitung besteht aus bis zu drei Betriebsleitern. Aktuell setzt sich die Betriebsleitung wie folgt zusammen:
Generalintendant Herr Michael Schmitz-Aufterbeck,
Verwaltungsdirektor Herr Udo Rüber.
Der Betriebsausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit
es sich nicht um die Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt oder soweit
nicht der Rat oder der Oberbürgermeister der Stadt Aachen zuständig sind. Er wird
durch den Rat der Stadt Aachen gewählt. Die Mitglieder werden im Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 genannt.
Anlage 4.2
2. Steuerliche Verhältnisse
Das Stadttheater dient gemäß § 4 der Betriebssatzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung.
Anlage 4.3
3. Wichtige Verträge
• Quasi-Mietvertrag mit der Stadt Aachen über das Stadttheater am Theaterplatz
und die Gebäude mit Büros, Werkstätten und Theater Mörgens in der Hubertusstraße.
• Mietvertrag mit dem Eurogress Aachen über das Umspannwerk Borngasse vom
15. Juli 2011, beginnend ab 1. September 2011.
• In seiner Sitzung vom 21. November 2011 hat der Betriebsausschuss für das
Stadttheater beschlossen, den Empfehlungen der Findungskommission zu folgen
und Herrn Kazem Abdullah zum neuen Generalmusikdirektor zu ernennen und
ihn mit der Wahrnehmung der Funktion ab der Spielzeit 2012/2013 zu beauftragen.
Anlage 4.4
4. Sitzungen - Betriebsausschuss - Stadtrat
Betriebsausschusssitzungen
In der Spielzeit 2011/2012 wurden 6 Sitzungen abgehalten.
Stadtratsitzungen
In der Spielzeit 2011/2012 wurden 3 öffentliche Sitzungen für die Belange des
Stadttheaters abgehalten.
Anlage 4.5
1
5. Besonderheiten der Personalwirtschaft (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten)
Für Pensionsverpflichtungen der Beamten sind nach der IDW-Stellungnahme zur
Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen
gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW RS HFA 23) und § 22 Abs.
3 EigVO NW Rückstellungen zu bilden, soweit Beamte für ein Sondervermögen tätig
sind. Danach wären Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Pensionsverpflichtungen für die in rechtlich unselbständigen Sondervermögen der Stadt
Aachen tätigen Beamten zu bilden. Die §§ 249 und 253 HGB sowie der Artikel 28
EGHGB sind grundsätzlich anzuwenden.
Für den Eigenbetrieb sind bzw. waren im Berichtszeitraum 6 Beamte tätig.
Diese Versorgungsverpflichtungen sieht die vorgenannte Stellungnahme IDW RS
HFA 23 als originäre Pensionsverpflichtungen des Sondervermögens an, obwohl
das Beamtenverhältnis unverändert im Verhältnis zur öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft besteht. Wegen der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der Verpflichtungen
zum Geschäftsbetrieb des Sondervermögens gilt dies auch, wenn intern abweichende Vereinbarungen bestehen. Sofern eine Vereinbarung vorliegt, nach der die
juristische Person des öffentlichen Rechts das Sondervermögen gegen laufende
Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt, ist dies bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Sondervermögens mindernd zu berücksichtigen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Freistellungsvereinbarung hat die juristische Person des öffentlichen Rechts die entsprechende originäre Pensionsverpflichtung zu passivieren.
Die EigVO NRW (Fassung vom 16.11.2004, GV.NRW. S. 644, ber. 2005 S. 15, zuletzt geändert durch RVO vom 17.12.2009, GV.NRW. S. 963) enthält nunmehr in
§ 22 Abs. 3 eine eigenständige Vorschrift für die Behandlung von Pensionsrückstellungen für die bei den Eigenbetrieben beschäftigten Beamtinnen und Beamten.
Hiernach sind grundsätzlich die Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Eigenbetriebes auszuweisen, soweit die Gemeinde den Eigenbetrieb nicht gegen ent-
Anlage 4.5
2
sprechende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt. Für die endgültige Umsetzung dieser Vorschrift wird eine Frist eingeräumt; sie ist spätestens ab
dem Wirtschaftsjahr 2012 anzuwenden.
Mit Datum vom 8. März 2010 hat das Stadttheater mit der Stadt Aachen eine derartige Freistellungsvereinbarung abgeschlossen, und zwar rückwirkend ab 2008, so
dass die bisher notwendigen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten des Stadttheaters nicht mehr gebildet werden müssen bzw. entsprechende Anhangangaben entfallen.
Anlage 5
Versicherungsschutz
Die Versicherungen werden durch den Eigenbetrieb Versicherungen (E 26) laufend
überprüft; Verträge und Versicherungssummen den veränderten Risiken angepasst.
Es bestehen auskunftsgemäß folgende Versicherungsverträge:
Versicherung
Versichertes Risiko
Sammelversicherung der
Stadt Aachen
Allgemeine Haftpflichtversicherung
Straf- und Verkehrsrechtschutzund Eigenschadenversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Vollkaskoversicherung
Stadttheater Theaterplatz
Inhalt- und Gebäudeversicherung
Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
(einschließlich Vandalismus nach ED)
Elektronikversicherung für Akkustikkontrollsystem
Elektronikversicherung für stationäres Nebeldunstgerät
mit Zubehör
Hubertusstraße 2-8
Inhalt- und Gebäudeversicherung
Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
(einschließlich Vandalismus nach ED)
Lagerhalle, Langstr.89
Eynatten (B)
Inhaltfeuerversicherung
Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
(einschließlich Vandalismus nach ED)
Borngasse
Gebäudeversicherung über die E.V.A.
Eine abschließende Beurteilung, inwieweit die betrieblichen Risiken damit ausreichend abgesichert sind, ist im Rahmen der Abschlussprüfung nicht möglich und
muss einem versicherungstechnischen Sachverständigen vorbehalten bleiben.
Anlage 6
1
Fragenkatalog
zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
Zur Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) gemäß IDW PS 720 vom
6. Oktober 2006 hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und vollständig,
d.h. unter Wiedergabe der Fragen und deren Beantwortung, in seine Berichterstattung einzubeziehen.
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie
individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a)
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf.
für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)?
Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
⇒ Die Zuständigkeiten der Betriebsleitung sind in der Betriebssatzung für
Stadttheater und Musikdirektion Aachen vom 20. Juli 1992 in der Fassung
des zweiten Nachtrags vom 8. Dezember 2004 und in der Dienstanweisung
für die Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion vom 27. Juli 1992
festgelegt. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
⇒ In Teilbereichen ist allerdings eine Anpassung an geänderte rechtliche Vorschriften zu überprüfen. So hat nach § 26 Abs. 1 Satz 3 EigVO die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 3 Monaten
nach Abschluss des Wirtschaftsjahres zu erfolgen. Die Möglichkeit diese
Frist über eine Regelung in der Betriebssatzung auf bis zu 6 Monate zu verlängern, besteht nicht mehr (Hinweis auf GPA NRW, Info Oktober 2009). In
Absprache mit dem GPA kann die Satzungsanpassung zunächst aufgeschoben werden, bis weitere Änderungen in der Satzung vorzunehmen wären.
⇒ Die Verteilung der Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan, ebenso die Einbindung der Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der Betriebsleitung, sind sachgerecht.
Anlage 6
2
b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
⇒ Im Geschäftsjahr haben insgesamt 6 Betriebsausschusssitzungen stattgefunden (15.09.2011, 22.11.2011, 15.12.2011, 23.02.2012, 26.04.2012,
14.06.2012). Hierüber wurden ordnungsgemäße und informative Niederschriften gefertigt.
⇒ Des Weiteren wurden in 3 öffentlichen Stadtratssitzungen die Belange des
Stadttheaters betreffend den vorläufigen Wirtschaftsplan 2012/2013
(25.01.2012) ,die Feststellung des Jahresabschlusses 2009/2010 (27.06.2012)
und der ersten Änderung des Wirtschaftsplanes 2011/2012 und des Wirtschaftsplanes 2012/2013 (21.03.2012) behandelt. Der Jahresabschluss
2010/2011 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 24.10.2012 festgestellt.
⇒ Weitergehende Informationen sind öffentlich im Ratsinformationssystem der
Stadt im Internet einsehbar.
c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
⇒ Laut Auskunft sind die Mitglieder des Betriebsausschusses in weiteren Kontrollgremien der Stadt Aachen tätig.
d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
⇒ Die Geschäftsleitung steht im Angestelltenverhältnis, erfolgswirksame Komponenten existieren nicht. Die Höhe der erhaltenen Vergütungen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht individualisiert im Anhang zum Jahresabschluss des Betriebes angegeben.
⇒ Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen.
Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und
in seine Berichterstattung einzubeziehen.
Anlage 6
3
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a)
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
⇒ Die Organisation ist in wesentlichen Bestandteilen im Geschäftsverteilungsplan konkretisiert. Die Organisation des Eigenbetriebes entspricht der Größe
des Betriebes. Des Weiteren besteht ein Organisationsplan, der nach Bedarf
aktualisiert wird.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
⇒ Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach dem Geschäftsverteilungsplan verfahren wird.
c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
⇒ Das Stadttheater ist als Quasi-Eigenbetrieb der Stadt Aachen an die von der
Stadt Aachen erlassenen Dienstanweisungen gebunden. Hinsichtlich Korruptionsbekämpfung hat die Stadt Aachen folgende Dienstanweisungen erlassen:
⇒ 1. Handlungsrichtlinie für die Stadt Aachen zur Umsetzung des „Gesetzes
zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz- KorruptionsbG)“ bezüglich Beschaffungs- und Vergabestrukturen bei der Stadt Aachen sowie Zuständigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz des Stadtdirektors als Anti-Korruptionsbeauftragter, vom
8. November 2005
⇒ 2. Richtlinie über die Annahme von Belohnungen und Geschenke durch Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen, des Oberbürgermeisters, vom 6. September 2005, sowie ein
⇒ 3. Mitarbeiterfaltblatt für Verhalten bei Korruption des Fachbereichs Personal
und Organisation
⇒ Darüber hinaus ist das Rechnungsprüfungsamt (FB 14) der Stadt Aachen
wesentlich mit der Korruptionsprävention befasst.
Anlage 6
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d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass
diese nicht eingehalten werden?
⇒ Die Befugnisse der Organe sind in der Betriebssatzung und in der Dienstanweisung für die Betriebsleitung aufgeführt und werden auch eingehalten.
Diese Dienstanweisung enthält Regelungen zu Entscheidungs- und Unterzeichnungsbefugnissen.
⇒ Eine weitere Dienstanweisung regelt die Stundung, Niederschlagung und
den Erlass von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen und
den Abschluss von Vergleichen sowie für die Geldannahmestellen.
e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
⇒ Es besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen in Form der
Aktenverwaltung.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem, Controlling
a)
Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
⇒ Der Planungsprozess ergibt sich aus der EigVO. Folgende Planungsrechnungen werden erstellt: jährlicher Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan), Stellenübersicht, 5-jähriger Finanzplan. Das Planungswesen entspricht
den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
⇒ Die Planabweichungen werden quartalsweise systematisch untersucht.
c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und
den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
⇒ Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebs.
d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Anlage 6
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⇒ Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen liquiden Mittel und Kredite dürfen nicht aufgenommen werden, da die Finanzierung durch die Stadt
Aachen erfolgt.
e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?
⇒ Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen liquiden Mittel und Kredite dürfen nicht aufgenommen werden, da die Finanzierung durch die Stadt Aachen
erfolgt.
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?
⇒ Entgelte aus dem Ticketverkauf werden entweder an den Tages- und Abendkassen bar vereinnahmt oder als Abonnement per Lastschrift eingezogen.
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?
⇒ Das bestehende Mahnwesen ist entsprechend den Bedürfnissen des Eigenbetriebs eingerichtet und gewährleistet, dass ausstehende Forderungen effektiv und zeitnah eingezogen werden können.
g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
⇒ Das Controlling besteht beim Geschäftsbereich Finanzen und umfasst alle
wesentlichen Betriebsbereiche.
h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
⇒ Es bestehen keine Beteiligungen an Tochternehmen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen?
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Anlage 6
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c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
⇒ Zu Fragenkreis 4:
⇒ Das interne Kontrollsystem bietet die Voraussetzungen dafür, dass die Führungsebene die notwendigen Informationen von der Betriebsleitung zeitnah
erhält und auswertet. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass diese nicht
ausreichend genutzt werden.
⇒ Das Risikofrüherkennungssystem setzt sich aus einer Vielzahl von Kontrollinstanzen zusammen und ist teils auf externe Dienststellen verlagert: Gebäudemanagement (Vergabe und Bau), Eigenbetriebscontrolling, Rechtsund Versicherungsamt, Personalamt, Rechnungsprüfungsamt, Finanzsteuerung. Für diese Stellen existieren eigene Dienstanweisungen und Ausführungsverordnungen. Die Vorteilhaftigkeit dieser Ausgliederungen besteht
darin, dass auch unabhängige Dienststellen mit der Abwicklung und Kontrolle von Aufgaben betraut sind.
⇒ Intern im Stadttheater gibt es eine Vielzahl von Eigenregelungen, die sich
aus dem internen Kontrollsystem ableiten (Vier-Augen-Prinzip, Regelung Bestellverfahren), die nur teilweise schriftlich kodifiziert sind in Form von Arbeits- und Dienstanweisungen.
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich
festgelegt?
Dazu gehört:
- Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
- Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
- Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B.
antizipatives Hedging)?
Anlage 6
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b)
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
c)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
Erfassung der Geschäfte
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?
d)
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
e)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
f)
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
⇒ Zu Fragenkreis 5:
⇒ Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen liquiden Mittel. Die gesamte Finanzierung erfolgt durch die Stadt Aachen. Derartige Geschäfte werden nicht
getätigt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a)
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne
Revision/Konzernrevision?
⇒ Revisionsaufgaben werden durch den Fachbereich Rechnungsprüfung der
Stadt Aachen (FB 14) wahrgenommen.
Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere
Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
⇒ Der FB 14 ist ein eigenständiger Fachbereich der Stadt Aachen. Einzelheiten
sind in der Rechnungsprüfungsordnung festgelegt.
b)
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern?
⇒ Siehe Frage a) .
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
⇒ Es gibt keine Hinweise auf aufgetretene Interessenkonflikte.
Anlage 6
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c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/
Konzernrevision im Geschäftsjahr?
⇒ Die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte im Berichtsjahr lagen bei der
Überprüfung von Zahlungen an Bedienstete nach deren Ausscheiden aus
den Diensten der Stadt Aachen.
Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
⇒ Der FB 14 ist ein eigenständiger Fachbereich der Stadt Aachen.
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet?
⇒ Hierüber lagen keine Berichte vor.
Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
⇒ Siehe zuvor.
d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
⇒ Der FB 14 nimmt die Aufgaben der internen Revision schwerpunktmäßig
nach eigenem Ermessen im Rahmen der Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt Aachen wahr.
e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
⇒ Es liegen keine Erkenntnisse über bemerkenswerte Mängel vor.
f)
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
⇒ Entfällt, siehe zu e).
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans
a)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Anlage 6
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⇒ Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die eine vorherige
Zustimmung des Überwachungsorgans erforderten, sind nicht angefallen.
b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
⇒ Es ist keine Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des
Überwachungsorgans erfolgt.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
⇒ Solche Sachverhalte haben sich im Rahmen der Prüfung nicht ergeben.
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
⇒ Verstöße gegen Gesetz, Betriebssatzung, Geschäftsordnung und bindende
Beschlüsse der Überwachungsorgane wurden nicht festgestellt.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a)
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
⇒ Investitionen wurden angemessen geplant und vor ihrer Realisierung auf
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft.
⇒ Die Investitionsplanung ist fester Bestandteil des Wirtschaftsplans.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
⇒ Größere Investitionen werden öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben, so
dass ein Preisvergleich möglich ist.
c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Anlage 6
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⇒ Die Überwachung erfolgt durch eigenes Personal bzw. durch den Eigenbetrieb Gebäudemanagement der Stadtverwaltung Aachen (E 26) sowie den FB
14 ab einer bestimmten Ausgabenhöhe.
d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
⇒ Bei den abgeschlossenen Investitionen haben sich keine wesentlichen Überschreitungen ergeben.
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
⇒ Entfällt.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
⇒ Es haben sich keine Anhaltspunkte hierfür ergeben.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a)
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
⇒ Die Prüfung hat keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergaberegelungen
ergeben.
b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
⇒ Es werden Konkurrenzangebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
⇒ In den regelmäßig stattgefundenen Sitzungen des Betriebsausschusses hat
die Betriebsleitung ausweislich der uns vorgelegten Niederschriften umfassend über die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs berichtet.
b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Anlage 6
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⇒ Die Berichte sind nach den von uns im Rahmen der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen im Hinblick auf die Größe des Eigenbetriebes ausreichend um
einen zutreffenden Eindruck von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes zu
vermitteln.
c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet?
⇒ Der Betriebsausschuss wurde in den durchgeführten Sitzungen zeitnah unterrichtet. Vorgänge, die eine Information außerhalb der regulär stattfindenden Sitzungen notwendig gemacht hätten, haben sich nach unseren Erkenntnissen im Berichtsjahr nicht ereignet.
Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
⇒ Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen liegen nicht vor.
d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
⇒ Entfällt, da es sich um einen Eigenbetrieb handelt.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
⇒ Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Berichterstattung nicht in allen
Fällen ausreichend war.
f)
Gibt es eine D&O-Versicherung?
⇒ Nein; für alle Mitarbeiter der Stadt Aachen, also auch für die Betriebsleiter
des Stadttheaters ist jedoch eine Vermögenseigenschadenversicherung bei
der GVV-Kommunalversicherung abgeschlossen.
Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
⇒ Entfällt.
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
⇒ Entfällt.
Anlage 6
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g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen
gelegt worden?
⇒ Es liegen keine Anhaltspunkte für derartige Interessenkonflikte vor.
Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Vermögens- und Finanzlage anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und in seine Berichterstattung einzubeziehen.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
⇒ Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht betriebsnotwendiges Vermögen vorhanden ist.
b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
⇒ Die regelmäßig vorhandenen Vorräte sind vom Betrag her von untergeordneter Bedeutung.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
⇒ Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen?
⇒ Die gesamte Finanzierung wird von der Stadt Aachen übernommen.
Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
⇒ Über Einbeziehung in den Investitions- und Wirtschaftsplan.
b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
⇒ Ein Konzern liegt nicht vor.
Anlage 6
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c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten?
⇒ Das Unternehmen hat in der Spielzeit 2011/2012 Zuschüsse i.H.v. insgesamt
TEUR 22.206 von der Stadt Aachen und TEUR 726 vom Land NRW erhalten.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und
Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
⇒ Es haben sich keine dementsprechenden Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
⇒ Der laufende Zahlungsverkehr wird über die Stadtkasse der Stadt Aachen
abgewickelt.
⇒ Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2012 die Verlustübernahme aus den Spielzeiten 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 in
Gesamthöhe von EUR 3.742.623,56 beschlossen. Hierdurch wurde die im
Vorjahr bestehende bilanzielle Überschuldung aufgehoben und eine angemessene Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes wieder hergestellt.
b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
⇒ Der Jahresüberschuss ist nach der Betriebssatzung mit dem Verlustvortrag
und dem Rücklagenkapital zu verrechnen. Die satzungsmäßige Vorgabe wird
bei der Jahresabschlusserstellung berücksichtigt und das Eigenkapital nach
Verwendung des Jahresergebnisses ausgewiesen.
⇒ Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2012 den Jahresabschluss 2010/2011 unverändert festgestellt.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
⇒ Der Betrieb weist keine Spartenergebnisse aus.
Anlage 6
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b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
⇒ Nein.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig
zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
⇒ Anhaltspunkte hierfür haben sich nicht ergeben.
d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
⇒ Das Konzessionsabgaberecht ist für den Eigenbetrieb nicht anzuwenden.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
⇒ Das Stadttheater dient unmittelbar gemeinnützigen Zwecken (Betriebssatzung), dadurch können nur Preise verlangt werden, die bedarfsgerecht sind,
so dass Verluste vorprogrammiert sind.
b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
⇒ Hinweis auf Antwort zu Punkt a).
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a)
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
⇒ Hinweis auf Antwort zu Punkt 15 a).
b)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
⇒ Unter der Berücksichtigung der Vorgabe der Theaterstrukturkommission
wurden zum Beginn der Spielzeit die Eintrittspreise erhöht und Kostenreduzierungen umgesetzt.