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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
110601.pdf
Größe
8,1 MB
Erstellt
13.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:02

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0845/WP16 öffentlich 35083-2010 13.02.2013 Dez. III / FB 61/20 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung –Roder Wegzwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach hier: Beschluss zur erneuten Offenlage Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.03.2013 11.04.2013 B6 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 913, I. Änderung –Roder Weg- zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 913, I. Änderung –Roder Weg- zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach in der vorgelegten Fassung. finanzielle Auswirkungen Vorlage FB 61/0845/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 1/4 Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 61/0845/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens/Beschlusslage - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bezirksvertretung Aachen-Richterich: 01.09.2010 - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Planungsausschuss: 02.09.2010 - 1. Offenlage in der Zeit vom 27.09.2010 bis einschließlich 27.10.2010 - Beschluss zur erneuten Offenlage Bezirksvertretung Aachen-Richterich: 21.09.2011 - Beschluss zur erneuten Offenlage Planungsausschuss: 13.10.2011 - 2. Offenlage in der Zeit vom 07.11.2011 bis einschließlich 12.12.2011 2. Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB Der Entwurf der Bauleitplanung hat in der Zeit vom 07.11.2011 bis einschließlich 12.12.2011 öffentlich ausgelegen. Der von der Eigentümergemeinschaft Roder Weg 8 bevollmächtigte Rechtsanwalt hat fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht. Hierin werden erhebliche Bedenken gegen die Verschiebung der Einzelhandelsnutzungen (Nahversorgungsrelevante Sortimente) zum Grundstück Roder Weg 9-11 vorgetragen. Es wird berichtet, dass die Verhandlungen zur Ansiedlung eines Multisparmarktes gescheitert sind und dass durch die Verlagerung der Zulässigkeitsvoraussetzung zur Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in der Folge mit erheblichen Grundstückswertverlusten zu rechnen ist. Die Eigentümergemeinschaft hält sich die Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt Aachen ausdrücklich vor. Die Immobilie wurde im Jahr 2012 veräußert. Die neue Grundstückseigentümerin beabsichtigt, an den bestehenden grundstücksbezogenen Baugenehmigungen festzuhalten. Mit Schreiben vom 23.02.2012 wird von dem juristischen Vertreter der Eigentümerin des Grundstücks Roder Weg 9-11 eine zusätzliche Nutzungsoption eines Drogeriefachmarktes erbeten. Eine Berücksichtigung dieser Nutzungsoption in der Bauleitplanung würde nach Aussage des Anwalts zu einer Erledigung der Rechtsstreitigkeiten führen. Trotz der verspäteten Eingabe empfiehlt die Verwaltung, die Anregung aufzunehmen, um eine städtebaulich vertretbare und ausgewogene Lösung zu erzielen und die schwierige Verfahrenslage zu einem guten Ende zu bringen. Die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Abwägungsvorschlag zur Öffentlichkeitsbeteiligung beigefügt. Im Ergebnis der Prüfung der Eingabe schlägt die Verwaltung einen geänderten Umgang mit den Einzelhandelsfestsetzungen vor. Die für die erneute Offenlage vorgesehenen Festsetzungen sollen eine einvernehmliche Lösung ermöglichen. Da die Grundzüge der Planung berührt werden, ist in der Konsequenz eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes notwendig. Vorlage FB 61/0845/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 3/4 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Parallel wurden drei Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Abwägungsrelevante Stellungnahmen wurden nicht abgegeben. 4. Beschluss zur erneuten Offenlage Die vorgesehene Lösung sieht folgende Einzelhandelsfestsetzung vor:  Roder Weg 8: Drogeriefachmarkt bis 800 m² Verkaufsfläche, Beibehaltung der Verkaufsflächen Bekleidung bis 800 m² und Beibehaltung der Zulässigkeit eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m².  Roder Weg 9 – 11: Lebensmitteldiscounter bis 800 m², Drogeriefachmarkt bis 800 m² Verkaufsfläche sowie Aufgabe der zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzung Bilder und Kunstgegenstände 400 m². Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 913, I. Änderung –Roder Weg-, zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach, den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Dabei sollen gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll angemessen verkürzt werden. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplans (bisheriger Plan bleibt bestehen) 4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. Entwurf der Begründung (als Ergänzung zur bestehenden Begründung) 6. Eingaben der Öffentlichkeit 7. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung 8. Sortimentsliste der Stadt Aachen 3/2011 9. Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 Vorlage FB 61/0845/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2013 Seite: 4/4 Bebauungsplan - Roder Weg - er W eg Ro er m on de rS tra ße Ro d Bebauungsplan - Roder Weg - er W eg Ro er m on de rS tra ße Ro d Fachbereich 61 Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung - Roder Wegim Stadtbezirk Aachen-Richterich für den Bereich zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach (Stand 04.02.2013) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung - Roder Weg - Schriftliche Festsetzung erneute Offenlage Fassung vom 04.02.2013 gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: 1. Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe sowie Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher mit nah- und zentrenrelevanten Sortimenten nach der Aachener Sortimentsliste (März 2011) nicht zulässig. 2. Gemäß § 9 (2a) BauGB werden für die mit *(Ziffer) markierten und durch Lagebezeichnung definierten Teile (Grundstücke) des räumlichen Geltungsbereiches abweichende Festsetzungen getroffen. Einzelhandelsbetriebe mit den nachfolgend aufgeführten Sortimenten und den jeweils zugeordneten maximalen Verkaufsflächen sind zulässig: Nr. *1 Gemarkun g Richterich Flur Flurstück Verkaufsfläche (maximal) zulässige Sortimente 5 1508 bis zur Regelvermutungsgrenze (800 m²) 400,00 m² nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von maximal 20% (WZ-Nr. 47.11) untergeordnet in der Shopzone *2 Richterich 5 1421, 1509 bis zur Regelvermutungsgrenze (800 m²) *3 Richterich 5 1423 bis zur Regelvermutungsgrenze (800 m²) bis zur Regelvermutungsgrenze (800 m²) bis zur Regelvermutungsgrenze (800 m²) bis zur Regelvermutungsgrenze (800 m²) bis zur Regelvermutungsgrenze (800 m²) *4 Richterich 5 1474, 1489 Bekleidung (WZ-Nr. 47.71) Blumen (WZ-Nr. 47.76.1) Zeitschriften/Tabakwaren (WZ-Nr. 47.62 u. 47.26) Backwaren (WZ-Nr. 47.24) nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von maximal 20% (WZ-Nr. 47.11) Bekleidung (WZ-Nr. 47.71) Drogeriefachmarkt, mit den dazugehörigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von maximal 20% (WZ-Nr. 47.11) nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von maximal 20% (WZ-Nr. 47.11) Drogeriefachmarkt, mit den dazugehörigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten Die Liste der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente der Stadt Aachen (2011) und die Klassifikation der Wirtschaftszweige nach dem Statistischen Bundesamt (WZ 2008) sind in der Anlage beigefügt. Seite 2 von 3 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung - Roder Weg - Schriftliche Festsetzung erneute Offenlage Fassung vom 04.02.2013 3. Im Plangebiet können gem. § 1 (9) BauNVO Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Art der Waren bzw. Sortimente in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Verund Bearbeitung der Produkte oder von Reparatur- und Serviceleistungen stehen und die Lage im räumlichen Zusammenhang mit einem im Plangebiet ansässigen Gewerbe- oder Handwerksbetrieb steht und der Umfang der Verkaufsfläche nicht größer als 20 % der gesamten Nutzfläche der entsprechenden Betriebsart ist und 200 m² nicht überschreitet. Hinweis: Innerhalb des Plangebietes befinden sich auf folgenden Grundstücken Altlastenverdachtsflächen. - Roermonder Straße Nr. 609 u. 616 - Roder Weg Nr. 2, 6, 9 u. 10 Bei baulichen Veränderungen sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens entsprechende Untersuchungen vorzunehmen. Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 13.10.2011 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 913, I. Änderung – Roder Weg – beschlossen hat. Aachen, den 20.10.2011 61/00 (Gisela Nacken) Seite 3 von 3 61/20 Fachbereich 61 Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung - Roder Wegim Stadtbezirk Aachen-Richterich für den Bereich zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach (Stand 04.02.2013) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung - Roder Weg - Begründung zur erneuten Offenlage Fassung vom 04.02.2013 Bestehendes Planungsrecht Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 06.05.2009 den Bebauungsplan Nr. 913 -Roder Weg- als Satzung beschlossen. Mit dem Tage der Veröffentlichung am 12.05.2009 trat der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 668, der bislang die Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung von Baugesuchen bildete, trat am Tage der Veröffentlichung am 11.05.2009 außer Kraft. Anlass der Planänderung Anlass der Planänderung ist das auf eine Klage eines Anliegers ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 30.11.2009. In diesem Urteil wird festgestellt, dass bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 913 ein Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf den Grundstücken Gemarkung Richterich, Flur 5, Flurstücke 1474 u. 1489 (Roder Weg 9-11) bestand. Die Stadt Aachen hat in der Beurteilung der Sachlage verkannt, dass die Zurückstellung eines Bauvorhabens aus dem Jahre 2005 grundstücksbezogen auf die Geltungsdauer der erlassenen Veränderungssperren anzurechnen war und so ein Genehmigungsanspruch für einen zweiten Bauantrag aus 2008 bestand. Gegen den Beschluss des Bebauungsplans Nr. 913 –Roder Weg- und gegen die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 668 wurden Normenkontrollverfahren eingeleitet. Mit der Aussicht einer außergerichtlichen Einigung der Parteien wurden die Normenkontrollverfahren und der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil, in dem der Fortsetzungsfeststellungsklage von der Grundstückseigentümerin stattgegeben wurde, zum Ruhen gebracht. Die verfahren können jederzeit auf Antrag eines Beteiligten wieder aufgenommen werden. Auf der Basis des Bebauungsplans Nr. 913 wurden zwei Versagungsbescheide für die Nutzungen Schuhfachmarkt und Drogeriefachmarkt auf dem Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 5, Flurstück 1423 (Roder Weg 8) erteilt. Gegen die Versagung der Genehmigungen wurde Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Die Verfahren wurden nach Klagerücknahme mit Beschluss des Gerichtes vom 29.01. 2013 eingestellt. Die Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzung für den Lebensmitteldiscounter auf dem Grundstück Roder Weg Nr. 9 – 11(*4) entspricht den Festsetzungsprinzipien des Bebauungsplanes Nr. 913, nur jene Nutzungen festzusetzen, die entweder als Bestand vorhanden oder baurechtlich genehmigt sind. Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Aachen hat vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 913 ein Rechtsanspruch auf Zulassung der Bauvoranfrage für den Lebensmitteldiscounter bestanden. Sowohl zur Vermeidung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen als auch zur Berichtigung der unbeabsichtigten Vernichtung des bestehenden Genehmigungsanspruchs für das Grundstück Roder Weg 9-11 soll der Bebauungsplan Nr. 913 –Roder Weg – geändert werden. Hier sind als Anlass der Planung die Korrektur dahingehend, dass alle ausgeübten oder genehmigten Bestandsnutzungen aufgenommen werden sollten und nun auch aufgenommen werden und die Vermeidung von Regressansprüchen benannt. Der inzidente Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Lebensmittelmarkt auf den Grundstücken Roder Weg 9-11 kann in der Folge zu erheblichen Schadensersatzansprüchen für die nicht ausgeübte Einzelhandelsnutzung führen. Zur Vermeidung nicht beabsichtigter Härtefälle und von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen soll der Bebauungsplan 913 –Roder Weg – geändert werden. Ziel des Bebauungsplans Grundsätzliches Ziel des Bebauungsplans ist die Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinde. Insbesondere zielt der Bebauungsplan -Roder Weg – auf den Erhalt und die Entwicklung des Nahversorgungszentrums Roermonder Straße/Rathausplatz als übergeordneten öffentlichen Belang. Außerdem sollen die privaten Belange in Form einer Festschreibung bestehender oder baurechtlich genehmigter Einzelhandelsnutzungen Berücksichtigung finden. Seite 2 von 5 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung - Roder Weg - Begründung zur erneuten Offenlage Fassung vom 04.02.2013 Wie beschrieben wurde zu Beginn des Verfahrens aufgrund einer Fehleinschätzung der Bauantrag für einen Lebensmitteldiscounter (Roder Weg 9-11) negativ beschieden und in der Folge im Bebauungsplan nicht zu den bestehenden oder baurechtlich genehmigten Betrieben im Plangebiet zugerechnet, obwohl die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben waren. Durch diesen Umstand ist eine Situation entstanden, in deren Folge der Bebauungsplan Nr. 913 -Roder Weg – bei der Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Aachen zwar bestätigt, die Versagung der Baugenehmigung jedoch als rechtsfehlerhaft eingestuft wurde. Als Konsequenz ist mit Schadensersatzforderungen in erheblichem Umfang zu rechnen. Um Schaden von der Stadt Aachen abzuwehren, wurde ein städtebaulich verträglicher Lösungsansatz zwischen der Stadt Aachen und der betroffenen Grundstückseigentümerin gefunden. Für den Fall der Rechtskraft des Bebauungsplans mit der Festsetzung eines Lebensmitteldiscounters mit 800 m² und eines Drogeriefachmarktes mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche auf dem Grundstück Roder Weg 8 soll auf etwaige Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche verzichtet werden. Im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 913 und zur I. Änderung haben sich die Eigentümer der Grundstücke Roder Weg 9-11 und Roder Weg 8 intensiv mit den Auswirkungen der Planung auf ihre Grundstücke befasst und erhebliche Bedenken gegen die planungsrechtlichen Einschränkungen vorgetragen. Durch den Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung, soll ein sachlicher Ausgleich zwischen den privaten Belangen (Eingriffe in das Eigentum) und öffentlichen Belangen (Schutz der zentralen Versorgungseinrichtungen) gefunden und planungsrechtlich gesichert werden. Dies ist ebenfalls Ziel der Bauleitplanung. Begründung der Festsetzungen Roder Weg 8 Die ursprünglich im Bebauungsplan Nr. 913 –Roder Weg- festgesetzten und baurechtlich genehmigten Einzelhandelsnutzungen Bekleidung (800 m² Verkaufsfläche) und nahversorgungsrelevante Sortimente (800 m² Verkaufsfläche) sollen als Bestandsnutzungen im Bebauungsplan I. Änderung unverändert übernommen werden. Mit dieser bestandssichernden Maßnahme sollen die Nutzungsrechte auf dem Grundstück für die Zukunft gesichert und die Eigentumsrechte ausreichend berücksichtigt werden. Zusätzlich werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Drogeriefachmarkt (800 m² Verkaufsfläche) aufgenommen. Diese Festsetzung folgt der zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigung für einen Multisparmarkt, dessen Warengruppen weitgehend den Sortimenten eines zeitgemäßen Drogeriefachmarktes entsprechen. Die Erteilung der Baugenehmigung für den Multisparmarkt war Teil eines grundstücksübergreifenden Lösungsansatzes in der Phase der II. Offenlage (07.11.-12.12.2011) des Bebauungsplans. Die Einzelhandels-nutzung konnte durch die Eigentümergemeinschaft nicht realisiert werden. Dennoch soll auch weiterhin die Nutzungsoption durch den Bebauungsplan I. Änderung offengehalten werden, da durch die Erteilung der Baugenehmigung - nach der Zieldefinition des Bebauungsplans – die Einzelhandelsnutzung als Bestand zu werten ist. Die Immobilie wurde im Jahr 2012 veräußert. Die Grundstückseigentümerin beabsichtigt an den bestehenden, grundstücksbezogenen Baugenehmigungen, festzuhalten. Roder Weg 9-11 Der inzidente Genehmigungsanspruch auf dem Grundstück Roder Weg 9-11 soll berücksichtigt werden. Durch Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einzelhandelsnutzung im I. Änderungsverfahren kann das ursprünglich beantragte Vorhaben umgesetzt werden. Hierzu soll für das Grundstück Roder Weg 9-11 eine Verkaufsfläche nahversorgungsrelevanter Sortimente von 800 m² vorgesehen werden. Der Anteil zentrenrelevanter Verkaufsflächen für Kunstgegenstände und Bilder wird aufgehoben. Durch die zusätzliche Festsetzung eines Drogeriefachmarktes soll dem Wunsch der Grundstückseigentümerin nach einem breiteren Nutzungsspektrum nachgekommen werden. Im Interesse der Grundstückseigentümer soll die vorhandene Nutzung und damit das private Eigentum in der Bauleitplanung verstärkt berücksichtigt werden. Mit diesem Ansatz soll eine städtebaulich vertretbare Lösung Seite 3 von 5 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung - Roder Weg - Begründung zur erneuten Offenlage Fassung vom 04.02.2013 planungsrechtlich gesichert werden. Die Stadt Aachen erwartet dadurch eine Beruhigung innerhalb des Gebietes durch Zugewinn an Planungssicherheit und mittelfristig eine Aufwertung des vorhandenen Gebäudebestandes. Die Berücksichtigung des Eigentums führt in der Folge neben der Korrektur des durch den Bebauungsplan 913 unbeabsichtigt vernichteten Genehmigungsanspruchs auch zur Vermeidung von Konflikten mit erheblichen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen gegen die Stadt Aachen. Änderung der schriftlichen Festsetzungen Die Schriftlichen Festsetzungen sollen folgendermaßen angepasst werden: * 3 - (Roder Weg 8): - Bekleidung (VK bis zu 800 m²) - nahversorgungsrelevante Sortimente (VK bis zu 800 m²) - Drogeriefachmarkt mit dazugehörigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten (VK bis zu VK 800 m²) * 4 - (Roder Weg 9-11): - nahversorgungsrelevante Sortimente (VK bis zu 800 m²) - Drogeriefachmarkt mit dazugehörigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten (VK bis zu VK 800 m²) Auf die Festsetzung bestimmter Warengruppen gem. der Klassifikation der Wirtschaftszweige wird zugunsten einer pauschalen Festsetzung als Drogeriefachmarkt mit den dazugehörigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten verzichtet. Die üblichen Drogeriemärkte weisen sich durch ein sehr breit gefächertes Sortimentangebot aus unterschiedlichen Warengruppen aus. Je nach Warenkette werden sehr unterschiedliche Sortimente auf unterschiedlichen Verkaufsflächenanteilen angeboten. Eine Zuordnung zu konkreten Warengruppen des Warenverzeichnisses sowie bestimmten Verkaufsflächenanteilen ist nicht möglich, so dass die pauschale Festsetzung eines Drogeriefachmarktes mit den zugehörigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gewählt werden soll. Durch die Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 913 verschiebt sich die Einzelhandelsbilanz in der Summe der nah- und zentrenrelevanten Verkaufsflächen gegenüber dem Bebauungsplan Nr. 913 um die zusätzlichen Verkaufsflächen zweier Drogeriefachmärkte und eines Lebensmitteldiscounters. Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Lage des Plangebietes und der vorhandenen Kaufkraft nicht mit zwei Drogeriefachmärkten und zwei zusätzlichen Lebensmitteldiscountern zu rechnen. Vielmehr ist die Festsetzung als Nutzungsoption auf den einzelnen Grundstücken zu werten. Welche Nutzung an welcher Stelle realisiert werden kann ist dem freien Markt überlassen. Zur Zielerreichung ist die Änderung der Schriftlichen Festsetzungen notwendig. Die Plandarstellung und die Begründung des Bebauungsplans sollen fortbestehen. Aus diesem Grund bezieht sich die vorliegende Begründung ausschließlich auf die Änderung der Schriftlichen Festsetzungen. Gemäß § 13 Abs. 1 BauGB wird die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Änderung lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält. Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 08.06.2011 das aktualisierte Zentren – und Nahversorgungskonzept inklusive der Aachener Sortimentsliste 2011 beschlossen. Die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 913 – Roder Weg – wird auf das aktuelle Zentren- und Nahversorgungskonzept 2011 umgestellt. Die Umstellung beinhaltet lediglich formale Anpassungen inhaltlich bleiben die Kernaussagen und die Abgrenzung des Nahversorgungszentrums in Richterich erhalten. Durch die Änderung des Bebauungsplans werden weder umweltrelevante Belange, noch gravierende sonstige städtebauliche Belange tangiert. Seite 4 von 5 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung - Roder Weg - Begründung zur erneuten Offenlage Fassung vom 04.02.2013 Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 13.10.2011 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 913, I. Änderung – Roder Weg – beschlossen hat. Aachen, den 20.10.2011 Dez.III FB 61/00 FB 61/20 (M. Philipp) Seite 5 von 5 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag/Öffentlichkeit hier: Eingaben der Öffentlichkeit zur Offenlage Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung –Roder Wegim Stadtbezirk Aachen-Richterich für den Bereich zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach (Stand 04.02.2013) Lage des Plangebietes Inhaltsverzeichnis Zusammenstellung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 1. Anwaltskanzlei Rolf Einmahl, Alkuinstraße 2 A, 52070 Aachen 2. Anwaltskanzlei Lenz und Johlen, Kaygasse 5, 50676 Köln Seite 2 von 6 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach Eingaben der Öffentlichkeit zur Offenlage Fassung vom 04.02.2013 1. Rolf Einmahl, Alkuinstraße 2 A, 52070 Aachen, eingegangen am: 25.10.2010 Seite 3 von 6 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach Eingaben der Öffentlichkeit zur Offenlage Fassung vom 04.02.2013 Seite 4 von 6 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach Eingaben der Öffentlichkeit zur Offenlage Fassung vom 04.02.2013 2. Lenz und Johlen,Kaygasse 5, 50676 Köln, eingegangen am: 27.02.2012 Seite 5 von 6 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach Eingaben der Öffentlichkeit zur Offenlage Fassung vom 04.02.2013 Seite 6 von 6 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag/Öffentlichkeit hier: Stellungnahmen der Verwaltung zur Offenlage Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung –Roder Wegim Stadtbezirk Aachen-Richterich für den Bereich zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach (Stand 04.02.2013) Lage des Plangebietes Inhaltsverzeichnis Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen der Öffentlichkeit aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan –Roder Weg-, I. Änderung (zur 2. Offenlage) 1. Anwaltskanzlei Rolf Einmahl, Alkuinstraße 2 A, 52070 Aachen 2. Anwaltskanzlei Lenz und Johlen, Kaygasse 5, 50676 Köln Seite 2 von 4 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach Stellungnahme der Verwaltung zur Offenlage Fassung vom 04.02.2013 1. Rolf Einmahl, Alkuinstraße 2 A, 52070 Aachen, eingegangen am: 22.09.2011 Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Bedauerlicherweise ist der unter den Beteiligten vor der Offenlage (07.11. – 12.12.2011) des Bebauungsplans angedachten Lösungsansatz nicht zum Tragen gekommen. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Grundstückseigentümer Roder Weg 8 ist es weder gelungen, einen Drogeriefachmarkt, noch einen vergleichbaren Multisparmarkt anzusiedeln. Dadurch ist eine neue Situation entstanden, die sich – bei unveränderter Festsetzung im Bebauungsplan – zum Nachteil der Grundstückseigentümer, Roder Weg 8, auswirken würde. Wie von den Grundstückseigentümern nachvollziehbar dargestellt, darf die Verschiebung der Nutzung der nahversorgungsrelevanten Sortimente zugunsten des Grundstücks, Roder Weg 9 – 11, nicht zu einer einseitig nachteiligen Situation eines andern Grundstücks, Roder Weg 8, führen. Die Immobilie wurde im Jahr 2012 veräußert. Die neue Grundstückseigentümerin beabsichtigt, an den bestehenden grundstücksbezogenen Baugenehmigungen festzuhalten. Diese Nutzungsverschiebung führt in der Konsequenz zu Nutzungsbeeinträchtigungen auf dem Grundstück Roder Weg 8 und zu Entschädigungsansprüchen deren Eigentümer. Dies ist nicht die Intention des Bauleitplanverfahrens Nr. 913, I. Änderung. Ziel der Änderung ist eine ausgewogene Berücksichtigung sowohl der Interessen der Grundstückseigentümer, als auch der Ziele der Bauleitplanung bzw. der Einzelhandelssteuerung. Die in diesem Zusammenhang sachgerechte Möglichkeit in der entstandenen Situation ist eine Beibehaltung der Festsetzung aus dem Bebauungsplan Nr. 913 für das Grundstück, Roder Weg 8, (800 m² nahversorgungsrelevante Sortimente, 800 m² Bekleidung). In Anbetracht der bestehenden Baugenehmigungen für das Grundstück Roder Weg 8 überwiegt im vorliegenden Fall das Interesse der Grundstückseigentümer gegenüber dem städtebaulichen Interesse an der Einzelhandelssteuerung. Die Entziehung des Rechtes zur Bebauung einer Einzelhandelsnutzung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten und Verschiebung auf ein anderes, bislang benachteiligtes Grundstück ist hinsichtlich des Eigentumsschutzes nur begründbar, wenn das Interesse der betroffenen Eigentümer mit den städtebaulichen Zielen zu einem angemessenen Ausgleich gebracht wird. Dies ist hier nicht der Fall. Die beabsichtigte Nutzung als Multisparmarkt ist dem Vernehmen nach nicht vermarktbar und somit für die Grundstückseigentümer keine Kompensation für den Entzug einer Nutzung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Es ist nicht zu begründen, warum die Entziehung baulicher Nutzungsrechte ausgerechnet das Grundstück Roder Weg 8 betrifft und nicht die weiteren Grundstücke mit nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Bestandsgarantie des Eigentums wiegt in dem konkreten Fall schwerer als das öffentliche Interesse zum Schutz der zentralen Versorgungslagen. Durch die erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Multisparmarktes ist ein Anspruch auf eine vergleichbare Nutzung entstanden. Ein Ausschluss von Drogeriefachmärkten im Bebauungsplan kann in der Folge ebenfalls zu Entschädigungsansprüchen seitens der Eigentümergemeinschaft führen. Um diesen Ansprüchen zu entgegnen soll der Bebauungsplan ebenfalls die Nutzungsoption eines Drogeriefachmarktes auf dem Grundstück Roder Weg 8 festsetzen. Aufgrund der Grundstücksgröße von rund 4.900 m² ist maximal von zwei Fachmärkten mit einer maximalen Verkaufsfläche von jeweils 800 m² und den zugehörigen Stellplatzanlagen auszugehen. Demnach besteht durch die beabsichtigte Festsetzung eine Nutzungsauswahl zwischen drei Nutzungsarten, von denen jedoch nur zwei Vorhaben mit der beschriebenen Verkaufsflächengröße auf dem Grundstück realisiert werden können. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen der Eigentümergemeinschaft zu folgen und die Festsetzungen entsprechend zu ändern. Seite 3 von 4 Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach Stellungnahme der Verwaltung zur Offenlage Fassung vom 04.02.2013 2. Lenz und Johlen, Kaygasse 5, 50676 Köln, eingegangen am: 27.02.2012 Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Nach dem Wunsch der Grundstückseigentümerin sollen auf den Grundstücken Roder Weg 9-11 zwei Einzelhandelsnutzungen ermöglicht werden. Zum einen soll die Nutzung eines Lebensmitteldiscounters und zum anderen eines Drogeriefachmarktes planungsrechtlich ermöglicht werden. Durch die nunmehr beabsichtigten Festsetzungen werden auf dem Grundstück Roder Weg 8 weitere nah- und zentrenrelevante Einzelhandelsnutzungen in einem Umfang von ca. 1.200 m² Verkaufsfläche (2 x 800 m² VK – 400 m² VK vorheriger Bestand) planungsrechtlich zulässig. Dies begründet die Besorgnis eines negativen Einflusses auf zentrale Versorgungsbereiche. In Anbetracht der Situation der entstandenen Situation (Urteil des Verwaltungsgereichtes Aachen) besteht jedoch Handlungsbedarf für die Stadt Aachen. Zum einen war nicht beabsichtigt, durch den Bebauungsplan Nr. 913 einen bestehenden Genehmigungsanspruch für einen Lebensmitteldiscounter bis 800 m² VK zu vernichten, so dass dies planungsrechtlich korrigiert werden soll. Die nunmehr beabsichtigten Festsetzungen schaffen die Möglichkeit, aus den beiden Grundstücken sowohl einen Lebensmitteldiscounter als auch einen Drogeriemarkt bis zur Grenze der Großflächigkeit zu errichten. Es steht jedoch nicht zu erwarten, dass beide Nutzungen auf beiden Grundstücken realisiert werden, so dass die zu befürchtenden Einflüsse auf zentrale Versorgungsbereiche sich relativieren. Zum anderen soll durch den Bebauungsplan der Einzelhandel im gesamten Plangebiet gesteuert werden. Diese Planziel wird weiterhin verwirklicht. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen zu folgen und die Sortimentsfestsetzungen entsprechend zu erweitern. Seite 4 von 4 =HQWUHQXQG1DKYHUVRUJXQJVNRQ]HSWGHU6WDGW$DFKHQ                 6WDQG     $QKDQJ,  6RUWLPHQWVOLVWH$DFKHQQDKYHUVRUJXQJVXQG]HQWUHQUHOHYDQWH6RUWLPHQWH  ,Q$QOHKQXQJDQGDV:DUHQYHU]HLFKQLVGHV6WDWLVWLVFKHQ%XQGHVDPWHV:=     1DKYHUVRUJXQJVUHOHYDQWH6RUWLPHQWH  ‡ /HEHQVPLWWHO*HWUlQNH  (LQ]HOKDQGHOPLW:DUHQYHUVFKLHGHQHU$UW+DXSWULFKWXQJ1DKUXQJVXQG*HQXVVPLWWHO*HWUlQNH XQG  7DEDNZDUHQ :=   (LQ]HOKDQGHOPLW1DKUXQJVXQG*HQXVVPLWWHOQ*HWUlQNH XQG7DEDNZDUHQ LQ9HUNDXIVUlXPHQ   :=   ‡ 'URJHULH.RVPHWLN  'URJHULHDUWLNHO :=   +\JLHQHDUWLNHO := HLQVFKOLH‰OLFK3XW]XQG5HLQLJXQJVPLWWHO :=    ‡ $SRWKHNHQ :=   ‡ 6FKQLWWEOXPHQXQGNOHLQH7RSISIODQ]HQ :=   ‡ *UXQGEHGDUI6FKUHLEZDUHQ :=     'DV6RUWLPHQW*HWUlQNHLVWLQ)RUPHLQHV*HWUlQNHIDFKPDUNWHVQLFKWQDKYHUVRUJXQJVUHOHYDQW   =HQWUHQUHOHYDQWH6RUWLPHQWH   ‡  ‡  ‡  ‡  ‡  ‡  ‡  ‡  ‡     %FKHU :=  =HLWVFKULIWHQ=HLWXQJHQ6FKUHLEZDUHQXQG%UREHGDUI :=  %HNOHLGXQJ:lVFKH 'DPHQ+HUUHQ.LQGHUNRQIHNWLRQ  :=  6FKXKH/HGHUZDUHQ :=  0HGL]LQLVFKHXQGRUWKRSlGLVFKH$UWLNHO :=  %HVSLHOWH7RQXQG%LOGWUlJHU :=  .HUDPLVFKH(U]HXJQLVVHXQG*ODVZDUHQ :=  /DPSHQ/HXFKWHQ%HOHXFKWXQJVDUWLNHO   +DXVKDOWVJHJHQVWlQGH 1LFKWHOHNWURQLVFKH+DXVKDOWVJHUlWH.RFK%UDWXQG7DIHOJHVFKLUUH6FKQHLGZDUHQ %HVWHFNH :=    =HQWUHQXQG1DKYHUVRUJXQJVNRQ]HSWGHU6WDGW$DFKHQ            ‡      ‡    ‡     ‡    ‡  ‡   ‡  ‡ 8QWHUKDOWXQJVHOHNWURQLN&RPSXWHU(OHNWURKDXVKDOWZDUHQ 8QWHUKDOWXQJVHOHNWURQLN :=  .RPPXQLNDWLRQVHOHNWURQLN :=  &RPSXWHU&RPSXWHU]XEHK|U :=  (OHNWURKDXVKDOWZDUHQ (OHNWURNOHLQJHUlWH  :=       6WDQG      )RWR2SWLN $XJHQRSWLNHU :=  )RWRXQGRSWLVFKH(U]HXJQLVVH :=  .XQVW$QWLTXLWlWHQ .XQVWJHJHQVWlQGH%LOGHUNXQVWJHZHUEOLFKH(U]HXJQLVVH%ULHIPDUNHQ0Q]HQ *HVFKHQNDUWLNHO :=  $QWLTXLWlWHQXQG*HEUDXFKWZDUHQ :=  +DXVXQG+HLPWH[WLOLHQ RKQH%HWWZDUHQ (LQULFKWXQJV]XEHK|U RKQH0|EHO  6WRIIH.XU]ZDUHQ6FKQHLGHUHLEHGDUI+DQGDUEHLWHQ :=  *DUGLQHQ9RUKlQJH'HNRUDWLRQVVWRIIGHNRUDWLYH'HFNHQ :=  6SLHOZDUHQ%DVWHODUWLNHO :=   0XVLNDOLHQKDQGHO 0XVLNLQVWUXPHQWHXQG0XVLNDOLHQ :=1U  8KUHQ6FKPXFN :=1U   6SRUWDUWLNHO 6SRUWDUWLNHO6SRUWEHNOHLGXQJ6SRUWVFKXKH RKQH&DPSLQJDUWLNHO&DPSLQJP|EHO6SRUWXQG )UHL]HLWERRWH<DFKWHQ  :=    =HQWUHQXQG1DKYHUVRUJXQJVNRQ]HSWGHU6WDGW$DFKHQ                 6WDQG     6RUWLPHQWVOLVWH$DFKHQQLFKW]HQWUHQUHOHYDQWH6RUWLPHQWH QLFKWDEVFKOLH‰HQG    ‡ :RKQP|EHODOOHU$UW%DGH]LPPHUP|EHO(LQEDXNFKHQ.FKHQP|EHO%URP|EHO*DUWHQXQG &DPSLQJP|EHO  ‡ 7HSSLFKHU]HXJQLVVH%HWWZDUHQRKQH5DXPGHNRUDWLRQ  ‡ %DXXQG+HLPZHUNHUEHGDUI %DXHOHPHQWH:HUNVWRIIH%DXVWRIIH)OLHVHQ+RO]:HUN]HXJH %HVFKOlJH5ROOOlGHQ*LWWHU5ROORV0DUNLVHQ%DGXQG6DQLWlUHLQULFKWXQJHQX=XEHK|U(OHNWURDUWLNHO ]%.DEHO$QWHQQHQ%DWWHULHQ.RPSUHVVRUHQ7UHQ)HQVWHU%ORFNKlXVHU:LQWHUJlUWHQ   ‡ (LVHQ0HWDOOXQG.XQVWVWRIIZDUHQ  ‡ %UREHGDUI2UJDQLVDWLRQVDUWLNHO PLWEHUZLHJHQGJHZHUEOLFKHU$XVULFKWXQJ   ‡ &DPSLQJZDJHQ&DPSLQJDUWLNHO=HOWHX=XEHK|U  ‡ (OHNWURJUR‰JHUlWH ZHL‰H:DUH   ‡ )DKUUlGHUXQG±]XEHK|U)DKUUDG0RWRUUDGEHGDUI  ‡ )DUEHQ7DSHWHQ%RGHQEHOlJH  ‡ 3IODQ]HQX6DDWJXW3IODQ]HQJHIl‰H(UGH7RUI3IOHJHX'QJHPLWWHO*DUWHQJHUlWH5DVHQPlKHU *DUWHQKlXVHU=lXQH7HLFKEDX  ‡ .DPLQH  ‡ .UDIWIDKU]HXJH$XWR]XEHK|UX5HLIHQKDQGHO  ‡ 6DXQDDQODJHQ6FKZLPPEDGDQODJHQ  ‡ 6SRUWJUR‰JHUlWH  ‡ *UR‰KDQGHOVEHWULHEHRKQH9HUNDXIDQ(QGYHUEUDXFKHU  ‡ 9LGHRYHUOHLK&'9HUOHLK  ‡ VRQVWLJH'LHQVWOHLVWXQJHQZLH]%$XWRYHUPLHWXQJ)DKUVFKXOH         ‡ +DQGZHUNVEHWULHEHPLWZHUNVWDWWJHEXQGHQHP9HUNDXIXQGZHQLJHUDOVPð9HUNDXIVIOlFKH  ‡ ‡ +DQGZHUNVEHWULHEHZLH]%$XWRJODVHUHL.)=:HUNVWlWWHQ=ZHLUDG:HUNVWlWWHQ   7LHUQDKUXQJ=RRDUWLNHO       Klassifikation der Wirtschaftszweige Mit Erläuterungen 2008 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Informationsservice: Tel.: +49 (0) 611 / 75 24 05 Fax: +49 (0) 611 / 75 33 30 www.destatis.de/kontakt Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter Tel.: +49 (0) 611 / 75 22 94, -25 10, -22 80 Fax: +49 (0) 611 / 75 39 53 wz@destatis.de Erschienen im Dezember 2008 Bestellnummer: 3100100089004 (Downloadversion) Vertriebspartner: © SFG - Servicecenter Fachverlage GmbH Part of the Elsevier Group Postfach 4343 72774 Reutlingen Tel.: +49 (0) 70 71 / 93 53 50 Fax: +49 (0) 70 71 / 93 53 35 destatis@s-f-g.com Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2008 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quelleangabe gestattet. WZ 2008 Kode 47 47.1 47.11 47.11.1 47.11.2 47.19 47.19.1 47.19.2 47.2 47.21 47.21.0 47.22 47.22.0 47.23 47.23.0 47.24 47.24.0 47.25 47.25.0 47.26 47.26.0 47.29 47.29.0 114 WZ 2008 - Bezeichnung (a. n. g. = anderweitig nicht genannt) ISIC Rev. 4 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsund Genussmittel, Getränke und Tabakwaren Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel) Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nicht-Nahrungsmittel Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen Einzelhandel mit Back- und Süßwaren Einzelhandel mit Back- und Süßwaren Einzelhandel mit Getränken Einzelhandel mit Getränken Einzelhandel mit Tabakwaren Einzelhandel mit Tabakwaren Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln 4711 4719 4721* 4721* 4721* 4721* 4722 4723 4721* Statistisches Bundesamt, WZ 2008 WZ 2008 Kode 47.3 47.30 47.30.1 47.30.2 47.4 47.41 47.41.0 47.42 47.42.0 47.43 47.43.0 47.5 47.51 47.51.0 47.52 47.52.1 47.52.3 47.53 47.53.0 47.54 47.54.0 47.59 47.59.1 47.59.2 47.59.3 47.59.9 WZ 2008 - Bezeichnung (a. n. g. = anderweitig nicht genannt) Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) Einzelhandel in fremdem Namen mit Motorenkraftstoffen (Agenturtankstellen) Einzelhandel in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen (Freie Tankstellen) Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Textilien Einzelhandel mit Textilien Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf Einzelhandel mit Metall- und Kunststoffwaren a. n. g. Einzelhandel mit Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat Einzelhandel mit Wohnmöbeln Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g. Statistisches Bundesamt, WZ 2008 ISIC Rev. 4 4730 4741* 4741* 4742 4751 4752 4753 4759* 4759* 115 WZ 2008 Kode 47.6 47.61 47.61.0 47.62 47.62.1 47.62.2 47.63 47.63.0 47.64 47.64.1 47.64.2 47.65 47.65.0 47.7 47.71 47.71.0 47.72 47.72.1 47.72.2 47.73 47.73.0 47.74 47.74.0 47.75 47.75.0 116 WZ 2008 - Bezeichnung (a. n. g. = anderweitig nicht genannt) ISIC Rev. 4 Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Büchern Einzelhandel mit Büchern Einzelhandel mit Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) Einzelhandel mit Spielwaren Einzelhandel mit Spielwaren Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Bekleidung Einzelhandel mit Bekleidung Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren Einzelhandel mit Schuhen Einzelhandel mit Lederwaren und Reisegepäck Apotheken Apotheken Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln 4761* 4761* 4762 4763 4764 4771* 4771* 4772* 4772* 4772* Statistisches Bundesamt, WZ 2008 WZ 2008 Kode 47.76 47.76.1 47.76.2 47.77 47.77.0 47.78 47.78.1 47.78.2 47.78.3 47.78.9 47.79 47.79.1 47.79.2 47.79.9 47.8 47.81 47.81.0 47.82 47.82.0 47.89 47.89.0 WZ 2008 - Bezeichnung (a. n. g. = anderweitig nicht genannt) ISIC Rev. 4 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien, Düngemitteln, zoologischem Bedarf und lebenden Tieren Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren Einzelhandel mit Uhren und Schmuck Einzelhandel mit Uhren und Schmuck Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) Augenoptiker Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker) Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln Sonstiger Einzelhandel a. n. g. (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen Antiquariate Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen an Verkaufsständen und auf Märkten Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen an Verkaufsständen und auf Märkten Einzelhandel mit sonstigen Gütern an Verkaufsständen und auf Märkten Einzelhandel mit sonstigen Gütern an Verkaufsständen und auf Märkten 4773* Statistisches Bundesamt, WZ 2008 4773* 4773* 4774 4781 4782 4789 117 WZ 2008 Kode 47.9 47.91 47.91.1 47.91.9 47.99 47.99.1 47.99.9 118 WZ 2008 - Bezeichnung (a. n. g. = anderweitig nicht genannt) ISIC Rev. 4 Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten Versand- und Internet-Einzelhandel Versand- und Internet-Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen Sonstiger Einzelhandel a. n. g. (nicht in Verkaufsräumen) 4791 4799 Statistisches Bundesamt, WZ 2008