Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
110601.pdf
Größe
8,1 MB
Erstellt
13.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0845/WP16
öffentlich
35083-2010
13.02.2013
Dez. III / FB 61/20
Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung –Roder Wegzwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und
Amstelbach
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.03.2013
11.04.2013
B6
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 913, I. Änderung –Roder Weg- zwischen
Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach in der vorgelegten Fassung zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
913, I. Änderung –Roder Weg- zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und
Amstelbach in der vorgelegten Fassung.
finanzielle Auswirkungen
Vorlage FB 61/0845/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 1/4
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 61/0845/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens/Beschlusslage
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bezirksvertretung Aachen-Richterich: 01.09.2010
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Planungsausschuss: 02.09.2010
- 1. Offenlage in der Zeit vom 27.09.2010 bis einschließlich 27.10.2010
- Beschluss zur erneuten Offenlage Bezirksvertretung Aachen-Richterich: 21.09.2011
- Beschluss zur erneuten Offenlage Planungsausschuss: 13.10.2011
- 2. Offenlage in der Zeit vom 07.11.2011 bis einschließlich 12.12.2011
2.
Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)
BauGB
Der Entwurf der Bauleitplanung hat in der Zeit vom 07.11.2011 bis einschließlich 12.12.2011
öffentlich ausgelegen.
Der von der Eigentümergemeinschaft Roder Weg 8 bevollmächtigte Rechtsanwalt hat
fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht. Hierin werden erhebliche Bedenken gegen die
Verschiebung der Einzelhandelsnutzungen (Nahversorgungsrelevante Sortimente) zum
Grundstück Roder Weg 9-11 vorgetragen. Es wird berichtet, dass die Verhandlungen zur
Ansiedlung eines Multisparmarktes gescheitert sind und dass durch die Verlagerung der
Zulässigkeitsvoraussetzung zur Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in der Folge mit
erheblichen Grundstückswertverlusten zu rechnen ist. Die Eigentümergemeinschaft hält sich die
Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt Aachen ausdrücklich vor. Die
Immobilie wurde im Jahr 2012 veräußert.
Die neue Grundstückseigentümerin beabsichtigt, an den bestehenden grundstücksbezogenen
Baugenehmigungen festzuhalten.
Mit Schreiben vom 23.02.2012 wird von dem juristischen Vertreter der Eigentümerin des
Grundstücks Roder Weg 9-11 eine zusätzliche Nutzungsoption eines Drogeriefachmarktes
erbeten. Eine Berücksichtigung dieser Nutzungsoption in der Bauleitplanung würde nach
Aussage des Anwalts zu einer Erledigung der Rechtsstreitigkeiten führen. Trotz der verspäteten
Eingabe empfiehlt die Verwaltung, die Anregung aufzunehmen, um eine städtebaulich
vertretbare und ausgewogene Lösung zu erzielen und die schwierige Verfahrenslage zu einem
guten Ende zu bringen.
Die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der
Vorlage als Abwägungsvorschlag zur Öffentlichkeitsbeteiligung beigefügt. Im Ergebnis der
Prüfung der Eingabe schlägt die Verwaltung einen geänderten Umgang mit den
Einzelhandelsfestsetzungen vor. Die für die erneute Offenlage vorgesehenen Festsetzungen
sollen eine einvernehmliche Lösung ermöglichen. Da die Grundzüge der Planung berührt
werden, ist in der Konsequenz eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes notwendig.
Vorlage FB 61/0845/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 3/4
3.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel wurden drei Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Abwägungsrelevante Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
4.
Beschluss zur erneuten Offenlage
Die vorgesehene Lösung sieht folgende Einzelhandelsfestsetzung vor:
Roder Weg 8: Drogeriefachmarkt bis 800 m² Verkaufsfläche, Beibehaltung der
Verkaufsflächen Bekleidung bis 800 m² und Beibehaltung der Zulässigkeit eines
Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m².
Roder Weg 9 – 11: Lebensmitteldiscounter bis 800 m², Drogeriefachmarkt bis 800 m²
Verkaufsfläche sowie Aufgabe der zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzung Bilder und
Kunstgegenstände 400 m².
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 913, I. Änderung –Roder Weg-, zwischen
Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach, den Bebauungsplanentwurf
in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Dabei sollen gem. § 4a Abs. 3 BauGB die
Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung
und die Frist zur Stellungnahme soll angemessen verkürzt werden.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplans (bisheriger Plan bleibt bestehen)
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung (als Ergänzung zur bestehenden Begründung)
6.
Eingaben der Öffentlichkeit
7.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
8.
Sortimentsliste der Stadt Aachen 3/2011
9.
Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008
Vorlage FB 61/0845/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 4/4
Bebauungsplan - Roder Weg -
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Bebauungsplan - Roder Weg -
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Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
- Roder Wegim Stadtbezirk Aachen-Richterich für den Bereich zwischen Roermonder Straße,
Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
(Stand 04.02.2013)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
- Roder Weg -
Schriftliche Festsetzung erneute Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung
wird festgesetzt:
1. Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe sowie Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen
für den Verkauf an letzte Verbraucher mit nah- und zentrenrelevanten Sortimenten nach der Aachener
Sortimentsliste (März 2011) nicht zulässig.
2. Gemäß § 9 (2a) BauGB werden für die mit *(Ziffer) markierten und durch Lagebezeichnung definierten Teile
(Grundstücke) des räumlichen Geltungsbereiches abweichende Festsetzungen getroffen. Einzelhandelsbetriebe
mit den nachfolgend aufgeführten Sortimenten und den jeweils zugeordneten maximalen Verkaufsflächen sind
zulässig:
Nr.
*1
Gemarkun
g
Richterich
Flur
Flurstück
Verkaufsfläche
(maximal)
zulässige Sortimente
5
1508
bis zur
Regelvermutungsgrenze
(800 m²)
400,00 m²
nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem
Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von
maximal 20% (WZ-Nr. 47.11)
untergeordnet in der
Shopzone
*2
Richterich
5
1421,
1509
bis zur
Regelvermutungsgrenze
(800 m²)
*3
Richterich
5
1423
bis zur
Regelvermutungsgrenze
(800 m²)
bis zur
Regelvermutungsgrenze
(800 m²)
bis zur
Regelvermutungsgrenze
(800 m²)
bis zur
Regelvermutungsgrenze
(800 m²)
bis zur
Regelvermutungsgrenze
(800 m²)
*4
Richterich
5
1474,
1489
Bekleidung (WZ-Nr. 47.71)
Blumen (WZ-Nr. 47.76.1)
Zeitschriften/Tabakwaren (WZ-Nr. 47.62 u.
47.26)
Backwaren (WZ-Nr. 47.24)
nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem
Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von
maximal 20%
(WZ-Nr. 47.11)
Bekleidung (WZ-Nr. 47.71)
Drogeriefachmarkt, mit den dazugehörigen
zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten
nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem
Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von
maximal 20% (WZ-Nr. 47.11)
nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem
Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von
maximal 20% (WZ-Nr. 47.11)
Drogeriefachmarkt, mit den dazugehörigen
zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten
Die Liste der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente der Stadt Aachen (2011) und die Klassifikation
der Wirtschaftszweige nach dem Statistischen Bundesamt (WZ 2008) sind in der Anlage beigefügt.
Seite 2 von 3
Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
- Roder Weg -
Schriftliche Festsetzung erneute Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
3. Im Plangebiet können gem. § 1 (9) BauNVO Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen
ausnahmsweise zulässig sein, wenn
die Art der Waren bzw. Sortimente in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Verund Bearbeitung der Produkte oder von Reparatur- und Serviceleistungen stehen und
die Lage im räumlichen Zusammenhang mit einem im Plangebiet ansässigen Gewerbe- oder
Handwerksbetrieb steht und
der Umfang der Verkaufsfläche nicht größer als 20 % der gesamten Nutzfläche der entsprechenden
Betriebsart ist und 200 m² nicht überschreitet.
Hinweis:
Innerhalb des Plangebietes befinden sich auf folgenden Grundstücken Altlastenverdachtsflächen.
- Roermonder Straße Nr. 609 u. 616
- Roder Weg Nr. 2, 6, 9 u. 10
Bei baulichen Veränderungen sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens entsprechende Untersuchungen
vorzunehmen.
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss der Stadt Aachen in seiner
Sitzung am 13.10.2011 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 913, I. Änderung – Roder Weg –
beschlossen hat.
Aachen, den 20.10.2011
61/00
(Gisela Nacken)
Seite 3 von 3
61/20
Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
- Roder Wegim Stadtbezirk Aachen-Richterich für den Bereich zwischen Roermonder Straße,
Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
(Stand 04.02.2013)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
- Roder Weg -
Begründung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
Bestehendes Planungsrecht
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 06.05.2009 den Bebauungsplan Nr. 913 -Roder Weg- als Satzung
beschlossen. Mit dem Tage der Veröffentlichung am 12.05.2009 trat der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan Nr.
668, der bislang die Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung von Baugesuchen bildete, trat am Tage der
Veröffentlichung am 11.05.2009 außer Kraft.
Anlass der Planänderung
Anlass der Planänderung ist das auf eine Klage eines Anliegers ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen vom
30.11.2009. In diesem Urteil wird festgestellt, dass bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 913 ein Anspruch auf
Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf den Grundstücken Gemarkung Richterich,
Flur 5, Flurstücke 1474 u. 1489 (Roder Weg 9-11) bestand. Die Stadt Aachen hat in der Beurteilung der Sachlage verkannt,
dass die Zurückstellung eines Bauvorhabens aus dem Jahre 2005 grundstücksbezogen auf die Geltungsdauer der
erlassenen Veränderungssperren anzurechnen war und so ein Genehmigungsanspruch für einen zweiten Bauantrag aus
2008 bestand. Gegen den Beschluss des Bebauungsplans Nr. 913 –Roder Weg- und gegen die Aufhebung des
Bebauungsplans Nr. 668 wurden Normenkontrollverfahren eingeleitet. Mit der Aussicht einer außergerichtlichen Einigung
der Parteien wurden die Normenkontrollverfahren und der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche
Urteil, in dem der Fortsetzungsfeststellungsklage von der Grundstückseigentümerin stattgegeben wurde, zum Ruhen
gebracht. Die verfahren können jederzeit auf Antrag eines Beteiligten wieder aufgenommen werden.
Auf der Basis des Bebauungsplans Nr. 913 wurden zwei Versagungsbescheide für die Nutzungen Schuhfachmarkt und
Drogeriefachmarkt auf dem Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 5, Flurstück 1423 (Roder Weg 8) erteilt. Gegen die
Versagung der Genehmigungen wurde Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Die Verfahren wurden nach
Klagerücknahme mit Beschluss des Gerichtes vom 29.01. 2013 eingestellt.
Die Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzung für den Lebensmitteldiscounter auf dem Grundstück Roder Weg Nr. 9 –
11(*4) entspricht den Festsetzungsprinzipien des Bebauungsplanes Nr. 913, nur jene Nutzungen festzusetzen, die
entweder als Bestand vorhanden oder baurechtlich genehmigt sind. Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
Aachen hat vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 913 ein Rechtsanspruch auf Zulassung der Bauvoranfrage für
den Lebensmitteldiscounter bestanden. Sowohl zur Vermeidung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen als
auch zur Berichtigung der unbeabsichtigten Vernichtung des bestehenden Genehmigungsanspruchs für das Grundstück
Roder Weg 9-11 soll der Bebauungsplan Nr. 913 –Roder Weg – geändert werden. Hier sind als Anlass der Planung die
Korrektur dahingehend, dass alle ausgeübten oder genehmigten Bestandsnutzungen aufgenommen werden sollten und
nun auch aufgenommen werden und die Vermeidung von Regressansprüchen benannt.
Der inzidente Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Lebensmittelmarkt auf den Grundstücken
Roder Weg 9-11 kann in der Folge zu erheblichen Schadensersatzansprüchen für die nicht ausgeübte
Einzelhandelsnutzung führen. Zur Vermeidung nicht beabsichtigter Härtefälle und von Schadensersatz- und
Entschädigungsansprüchen soll der Bebauungsplan 913 –Roder Weg – geändert werden.
Ziel des Bebauungsplans
Grundsätzliches Ziel des Bebauungsplans ist die Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, im
Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinde. Insbesondere
zielt der Bebauungsplan -Roder Weg – auf den Erhalt und die Entwicklung des Nahversorgungszentrums Roermonder
Straße/Rathausplatz als übergeordneten öffentlichen Belang. Außerdem sollen die privaten Belange in Form einer
Festschreibung bestehender oder baurechtlich genehmigter Einzelhandelsnutzungen Berücksichtigung finden.
Seite 2 von 5
Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
- Roder Weg -
Begründung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
Wie beschrieben wurde zu Beginn des Verfahrens aufgrund einer Fehleinschätzung der Bauantrag für einen Lebensmitteldiscounter (Roder Weg 9-11) negativ beschieden und in der Folge im Bebauungsplan nicht zu den bestehenden oder
baurechtlich genehmigten Betrieben im Plangebiet zugerechnet, obwohl die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben waren.
Durch diesen Umstand ist eine Situation entstanden, in deren Folge der Bebauungsplan Nr. 913 -Roder Weg – bei der
Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Aachen zwar bestätigt, die Versagung der Baugenehmigung jedoch als
rechtsfehlerhaft eingestuft wurde. Als Konsequenz ist mit Schadensersatzforderungen in erheblichem Umfang zu rechnen.
Um Schaden von der Stadt Aachen abzuwehren, wurde ein städtebaulich verträglicher Lösungsansatz zwischen der Stadt
Aachen und der betroffenen Grundstückseigentümerin gefunden. Für den Fall der Rechtskraft des Bebauungsplans mit der
Festsetzung eines Lebensmitteldiscounters mit 800 m² und eines Drogeriefachmarktes mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche auf
dem Grundstück Roder Weg 8 soll auf etwaige Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche verzichtet werden.
Im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 913 und zur I. Änderung haben sich die Eigentümer der
Grundstücke Roder Weg 9-11 und Roder Weg 8 intensiv mit den Auswirkungen der Planung auf ihre Grundstücke befasst
und erhebliche Bedenken gegen die planungsrechtlichen Einschränkungen vorgetragen. Durch den Bebauungsplan Nr.
913, I. Änderung, soll ein sachlicher Ausgleich zwischen den privaten Belangen (Eingriffe in das Eigentum) und öffentlichen
Belangen (Schutz der zentralen Versorgungseinrichtungen) gefunden und planungsrechtlich gesichert werden. Dies ist
ebenfalls Ziel der Bauleitplanung.
Begründung der Festsetzungen
Roder Weg 8
Die ursprünglich im Bebauungsplan Nr. 913 –Roder Weg- festgesetzten und baurechtlich genehmigten
Einzelhandelsnutzungen Bekleidung (800 m² Verkaufsfläche) und nahversorgungsrelevante Sortimente (800 m²
Verkaufsfläche) sollen als Bestandsnutzungen im Bebauungsplan I. Änderung unverändert übernommen werden. Mit dieser
bestandssichernden Maßnahme sollen die Nutzungsrechte auf dem Grundstück für die Zukunft gesichert und die
Eigentumsrechte ausreichend berücksichtigt werden. Zusätzlich werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen
Drogeriefachmarkt (800 m² Verkaufsfläche) aufgenommen. Diese Festsetzung folgt der zwischenzeitlich erteilten
Baugenehmigung für einen Multisparmarkt, dessen Warengruppen weitgehend den Sortimenten eines zeitgemäßen
Drogeriefachmarktes entsprechen. Die Erteilung der Baugenehmigung für den Multisparmarkt war Teil eines
grundstücksübergreifenden Lösungsansatzes in der Phase der II. Offenlage (07.11.-12.12.2011) des Bebauungsplans. Die
Einzelhandels-nutzung konnte durch die Eigentümergemeinschaft nicht realisiert werden. Dennoch soll auch weiterhin die
Nutzungsoption durch den Bebauungsplan I. Änderung offengehalten werden, da durch die Erteilung der Baugenehmigung
- nach der Zieldefinition des Bebauungsplans – die Einzelhandelsnutzung als Bestand zu werten ist. Die Immobilie wurde im
Jahr 2012 veräußert. Die Grundstückseigentümerin beabsichtigt an den bestehenden, grundstücksbezogenen
Baugenehmigungen, festzuhalten.
Roder Weg 9-11
Der inzidente Genehmigungsanspruch auf dem Grundstück Roder Weg 9-11 soll berücksichtigt werden. Durch Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einzelhandelsnutzung im I. Änderungsverfahren kann das ursprünglich
beantragte Vorhaben umgesetzt werden. Hierzu soll für das Grundstück Roder Weg 9-11 eine Verkaufsfläche
nahversorgungsrelevanter Sortimente von 800 m² vorgesehen werden. Der Anteil zentrenrelevanter Verkaufsflächen für
Kunstgegenstände und Bilder wird aufgehoben. Durch die zusätzliche Festsetzung eines Drogeriefachmarktes soll dem
Wunsch der Grundstückseigentümerin nach einem breiteren Nutzungsspektrum nachgekommen werden.
Im Interesse der Grundstückseigentümer soll die vorhandene Nutzung und damit das private Eigentum in der
Bauleitplanung verstärkt berücksichtigt werden. Mit diesem Ansatz soll eine städtebaulich vertretbare Lösung
Seite 3 von 5
Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
- Roder Weg -
Begründung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
planungsrechtlich gesichert werden. Die Stadt Aachen erwartet dadurch eine Beruhigung innerhalb des Gebietes durch
Zugewinn an Planungssicherheit und mittelfristig eine Aufwertung des vorhandenen Gebäudebestandes. Die
Berücksichtigung des Eigentums führt in der Folge neben der Korrektur des durch den Bebauungsplan 913 unbeabsichtigt
vernichteten Genehmigungsanspruchs auch zur Vermeidung von Konflikten mit erheblichen Schadensersatz- und
Entschädigungsansprüchen gegen die Stadt Aachen.
Änderung der schriftlichen Festsetzungen
Die Schriftlichen Festsetzungen sollen folgendermaßen angepasst werden:
* 3 - (Roder Weg 8):
- Bekleidung (VK bis zu 800 m²)
- nahversorgungsrelevante Sortimente (VK bis zu 800 m²)
- Drogeriefachmarkt mit dazugehörigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten (VK
bis zu VK 800 m²)
* 4 - (Roder Weg 9-11): - nahversorgungsrelevante Sortimente (VK bis zu 800 m²)
- Drogeriefachmarkt mit dazugehörigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten (VK
bis zu VK 800 m²)
Auf die Festsetzung bestimmter Warengruppen gem. der Klassifikation der Wirtschaftszweige wird zugunsten einer
pauschalen Festsetzung als Drogeriefachmarkt mit den dazugehörigen zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten verzichtet. Die üblichen Drogeriemärkte weisen sich durch ein sehr breit gefächertes Sortimentangebot aus
unterschiedlichen Warengruppen aus. Je nach Warenkette werden sehr unterschiedliche Sortimente auf unterschiedlichen
Verkaufsflächenanteilen angeboten. Eine Zuordnung zu konkreten Warengruppen des Warenverzeichnisses sowie
bestimmten Verkaufsflächenanteilen ist nicht möglich, so dass die pauschale Festsetzung eines Drogeriefachmarktes mit
den zugehörigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gewählt werden soll.
Durch die Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 913 verschiebt sich die Einzelhandelsbilanz in der Summe
der nah- und zentrenrelevanten Verkaufsflächen gegenüber dem Bebauungsplan Nr. 913 um die zusätzlichen
Verkaufsflächen zweier Drogeriefachmärkte und eines Lebensmitteldiscounters. Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Lage
des Plangebietes und der vorhandenen Kaufkraft nicht mit zwei Drogeriefachmärkten und zwei zusätzlichen
Lebensmitteldiscountern zu rechnen. Vielmehr ist die Festsetzung als Nutzungsoption auf den einzelnen Grundstücken zu
werten. Welche Nutzung an welcher Stelle realisiert werden kann ist dem freien Markt überlassen.
Zur Zielerreichung ist die Änderung der Schriftlichen Festsetzungen notwendig. Die Plandarstellung und die Begründung
des Bebauungsplans sollen fortbestehen. Aus diesem Grund bezieht sich die vorliegende Begründung ausschließlich auf
die Änderung der Schriftlichen Festsetzungen. Gemäß § 13 Abs. 1 BauGB wird die Änderung des Bebauungsplans im
vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Änderung lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält.
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 08.06.2011 das aktualisierte Zentren – und Nahversorgungskonzept
inklusive der Aachener Sortimentsliste 2011 beschlossen. Die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 913 – Roder Weg –
wird auf das aktuelle Zentren- und Nahversorgungskonzept 2011 umgestellt. Die Umstellung beinhaltet lediglich formale
Anpassungen inhaltlich bleiben die Kernaussagen und die Abgrenzung des Nahversorgungszentrums in Richterich erhalten.
Durch die Änderung des Bebauungsplans werden weder umweltrelevante Belange, noch gravierende sonstige
städtebauliche Belange tangiert.
Seite 4 von 5
Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
- Roder Weg -
Begründung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss der Stadt Aachen in seiner Sitzung am
13.10.2011 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 913, I. Änderung – Roder Weg – beschlossen hat.
Aachen, den 20.10.2011
Dez.III
FB 61/00
FB 61/20
(M. Philipp)
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag/Öffentlichkeit
hier: Eingaben der Öffentlichkeit zur Offenlage
Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
–Roder Wegim Stadtbezirk Aachen-Richterich für den Bereich zwischen Roermonder Straße,
Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
(Stand 04.02.2013)
Lage des Plangebietes
Inhaltsverzeichnis
Zusammenstellung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan
1. Anwaltskanzlei Rolf Einmahl, Alkuinstraße 2 A, 52070 Aachen
2. Anwaltskanzlei Lenz und Johlen, Kaygasse 5, 50676 Köln
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Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
Eingaben der Öffentlichkeit zur Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
1. Rolf Einmahl, Alkuinstraße 2 A, 52070 Aachen, eingegangen am: 25.10.2010
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Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
Eingaben der Öffentlichkeit zur Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
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Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
Eingaben der Öffentlichkeit zur Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
2. Lenz und Johlen,Kaygasse 5, 50676 Köln, eingegangen am: 27.02.2012
Seite 5 von 6
Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
Eingaben der Öffentlichkeit zur Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
Seite 6 von 6
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag/Öffentlichkeit
hier: Stellungnahmen der Verwaltung zur Offenlage
Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
–Roder Wegim Stadtbezirk Aachen-Richterich für den Bereich zwischen Roermonder Straße,
Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
(Stand 04.02.2013)
Lage des Plangebietes
Inhaltsverzeichnis
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen der Öffentlichkeit aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB zum Bebauungsplan –Roder Weg-, I. Änderung (zur 2. Offenlage)
1. Anwaltskanzlei Rolf Einmahl, Alkuinstraße 2 A, 52070 Aachen
2. Anwaltskanzlei Lenz und Johlen, Kaygasse 5, 50676 Köln
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Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
Stellungnahme der Verwaltung zur Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
1. Rolf Einmahl, Alkuinstraße 2 A, 52070 Aachen, eingegangen am: 22.09.2011
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Bedauerlicherweise ist der unter den Beteiligten vor der Offenlage (07.11. – 12.12.2011) des Bebauungsplans
angedachten Lösungsansatz nicht zum Tragen gekommen. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Grundstückseigentümer Roder Weg 8 ist es weder gelungen, einen Drogeriefachmarkt, noch einen vergleichbaren
Multisparmarkt anzusiedeln. Dadurch ist eine neue Situation entstanden, die sich – bei unveränderter Festsetzung im Bebauungsplan – zum Nachteil der Grundstückseigentümer, Roder Weg 8, auswirken würde. Wie von
den Grundstückseigentümern nachvollziehbar dargestellt, darf die Verschiebung der Nutzung der nahversorgungsrelevanten Sortimente zugunsten des Grundstücks, Roder Weg 9 – 11, nicht zu einer einseitig nachteiligen Situation eines andern Grundstücks, Roder Weg 8, führen. Die Immobilie wurde im Jahr 2012 veräußert.
Die neue Grundstückseigentümerin beabsichtigt, an den bestehenden grundstücksbezogenen Baugenehmigungen festzuhalten.
Diese Nutzungsverschiebung führt in der Konsequenz zu Nutzungsbeeinträchtigungen auf dem Grundstück
Roder Weg 8 und zu Entschädigungsansprüchen deren Eigentümer. Dies ist nicht die Intention des Bauleitplanverfahrens Nr. 913, I. Änderung. Ziel der Änderung ist eine ausgewogene Berücksichtigung sowohl der Interessen der Grundstückseigentümer, als auch der Ziele der Bauleitplanung bzw. der Einzelhandelssteuerung. Die in
diesem Zusammenhang sachgerechte Möglichkeit in der entstandenen Situation ist eine Beibehaltung der Festsetzung aus dem Bebauungsplan Nr. 913 für das Grundstück, Roder Weg 8, (800 m² nahversorgungsrelevante
Sortimente, 800 m² Bekleidung). In Anbetracht der bestehenden Baugenehmigungen für das Grundstück Roder
Weg 8 überwiegt im vorliegenden Fall das Interesse der Grundstückseigentümer gegenüber dem städtebaulichen Interesse an der Einzelhandelssteuerung. Die Entziehung des Rechtes zur Bebauung einer Einzelhandelsnutzung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten und Verschiebung auf ein anderes, bislang benachteiligtes Grundstück ist hinsichtlich des Eigentumsschutzes nur begründbar, wenn das Interesse der betroffenen
Eigentümer mit den städtebaulichen Zielen zu einem angemessenen Ausgleich gebracht wird. Dies ist hier nicht
der Fall. Die beabsichtigte Nutzung als Multisparmarkt ist dem Vernehmen nach nicht vermarktbar und somit für
die Grundstückseigentümer keine Kompensation für den Entzug einer Nutzung mit nahversorgungsrelevanten
Sortimenten. Es ist nicht zu begründen, warum die Entziehung baulicher Nutzungsrechte ausgerechnet das
Grundstück Roder Weg 8 betrifft und nicht die weiteren Grundstücke mit nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Bestandsgarantie des Eigentums wiegt in dem
konkreten Fall schwerer als das öffentliche Interesse zum Schutz der zentralen Versorgungslagen.
Durch die erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Multisparmarktes ist ein Anspruch auf eine vergleichbare Nutzung entstanden. Ein Ausschluss von Drogeriefachmärkten im Bebauungsplan kann in der Folge ebenfalls
zu Entschädigungsansprüchen seitens der Eigentümergemeinschaft führen. Um diesen Ansprüchen zu entgegnen soll der Bebauungsplan ebenfalls die Nutzungsoption eines Drogeriefachmarktes auf dem Grundstück Roder Weg 8 festsetzen. Aufgrund der Grundstücksgröße von rund 4.900 m² ist maximal von zwei Fachmärkten mit
einer maximalen Verkaufsfläche von jeweils 800 m² und den zugehörigen Stellplatzanlagen auszugehen. Demnach besteht durch die beabsichtigte Festsetzung eine Nutzungsauswahl zwischen drei Nutzungsarten, von
denen jedoch nur zwei Vorhaben mit der beschriebenen Verkaufsflächengröße auf dem Grundstück realisiert
werden können.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen der Eigentümergemeinschaft zu folgen und die Festsetzungen entsprechend zu ändern.
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Bebauungsplan Nr. 913, I. Änderung
zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
Stellungnahme der Verwaltung zur Offenlage
Fassung vom 04.02.2013
2. Lenz und Johlen, Kaygasse 5, 50676 Köln, eingegangen am: 27.02.2012
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Nach dem Wunsch der Grundstückseigentümerin sollen auf den Grundstücken Roder Weg 9-11 zwei Einzelhandelsnutzungen ermöglicht werden. Zum einen soll die Nutzung eines Lebensmitteldiscounters und zum anderen eines Drogeriefachmarktes planungsrechtlich ermöglicht werden. Durch die nunmehr beabsichtigten Festsetzungen
werden auf dem Grundstück Roder Weg 8 weitere nah- und zentrenrelevante Einzelhandelsnutzungen in einem
Umfang von ca. 1.200 m² Verkaufsfläche (2 x 800 m² VK – 400 m² VK vorheriger Bestand) planungsrechtlich zulässig. Dies begründet die Besorgnis eines negativen Einflusses auf zentrale Versorgungsbereiche.
In Anbetracht der Situation der entstandenen Situation (Urteil des Verwaltungsgereichtes Aachen) besteht jedoch
Handlungsbedarf für die Stadt Aachen. Zum einen war nicht beabsichtigt, durch den Bebauungsplan Nr. 913 einen
bestehenden Genehmigungsanspruch für einen Lebensmitteldiscounter bis 800 m² VK zu vernichten, so dass dies
planungsrechtlich korrigiert werden soll. Die nunmehr beabsichtigten Festsetzungen schaffen die Möglichkeit, aus
den beiden Grundstücken sowohl einen Lebensmitteldiscounter als auch einen Drogeriemarkt bis zur Grenze der
Großflächigkeit zu errichten. Es steht jedoch nicht zu erwarten, dass beide Nutzungen auf beiden Grundstücken
realisiert werden, so dass die zu befürchtenden Einflüsse auf zentrale Versorgungsbereiche sich relativieren. Zum
anderen soll durch den Bebauungsplan der Einzelhandel im gesamten Plangebiet gesteuert werden. Diese Planziel
wird weiterhin verwirklicht.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen zu folgen und die Sortimentsfestsetzungen entsprechend zu erweitern.
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7LHUQDKUXQJ=RRDUWLNHO
Klassifikation der
Wirtschaftszweige
Mit Erläuterungen
2008
Statistisches Bundesamt
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
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Erschienen im Dezember 2008
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Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2008
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quelleangabe gestattet.
WZ
2008
Kode
47
47.1
47.11
47.11.1
47.11.2
47.19
47.19.1
47.19.2
47.2
47.21
47.21.0
47.22
47.22.0
47.23
47.23.0
47.24
47.24.0
47.25
47.25.0
47.26
47.26.0
47.29
47.29.0
114
WZ 2008 - Bezeichnung
(a. n. g. = anderweitig nicht genannt)
ISIC
Rev. 4
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und
Genussmittel, Getränke und Tabakwaren
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren,
ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsund Genussmittel, Getränke und Tabakwaren
Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel)
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nicht-Nahrungsmittel
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
(in Verkaufsräumen)
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
Einzelhandel mit Getränken
Einzelhandel mit Getränken
Einzelhandel mit Tabakwaren
Einzelhandel mit Tabakwaren
Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln
Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln
4711
4719
4721*
4721*
4721*
4721*
4722
4723
4721*
Statistisches Bundesamt, WZ 2008
WZ
2008
Kode
47.3
47.30
47.30.1
47.30.2
47.4
47.41
47.41.0
47.42
47.42.0
47.43
47.43.0
47.5
47.51
47.51.0
47.52
47.52.1
47.52.3
47.53
47.53.0
47.54
47.54.0
47.59
47.59.1
47.59.2
47.59.3
47.59.9
WZ 2008 - Bezeichnung
(a. n. g. = anderweitig nicht genannt)
Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)
Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)
Einzelhandel in fremdem Namen mit Motorenkraftstoffen (Agenturtankstellen)
Einzelhandel in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen (Freie Tankstellen)
Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
(in Verkaufsräumen)
Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und
Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen)
Einzelhandel mit Textilien
Einzelhandel mit Textilien
Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
Einzelhandel mit Metall- und Kunststoffwaren a. n. g.
Einzelhandel mit Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten
Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat
Einzelhandel mit Wohnmöbeln
Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g.
Statistisches Bundesamt, WZ 2008
ISIC
Rev. 4
4730
4741*
4741*
4742
4751
4752
4753
4759*
4759*
115
WZ
2008
Kode
47.6
47.61
47.61.0
47.62
47.62.1
47.62.2
47.63
47.63.0
47.64
47.64.1
47.64.2
47.65
47.65.0
47.7
47.71
47.71.0
47.72
47.72.1
47.72.2
47.73
47.73.0
47.74
47.74.0
47.75
47.75.0
116
WZ 2008 - Bezeichnung
(a. n. g. = anderweitig nicht genannt)
ISIC
Rev. 4
Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren
(in Verkaufsräumen)
Einzelhandel mit Büchern
Einzelhandel mit Büchern
Einzelhandel mit Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf
Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen
Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln
Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern
Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern
Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln
Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör
Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel)
Einzelhandel mit Spielwaren
Einzelhandel mit Spielwaren
Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen)
Einzelhandel mit Bekleidung
Einzelhandel mit Bekleidung
Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
Einzelhandel mit Schuhen
Einzelhandel mit Lederwaren und Reisegepäck
Apotheken
Apotheken
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
4761*
4761*
4762
4763
4764
4771*
4771*
4772*
4772*
4772*
Statistisches Bundesamt, WZ 2008
WZ
2008
Kode
47.76
47.76.1
47.76.2
47.77
47.77.0
47.78
47.78.1
47.78.2
47.78.3
47.78.9
47.79
47.79.1
47.79.2
47.79.9
47.8
47.81
47.81.0
47.82
47.82.0
47.89
47.89.0
WZ 2008 - Bezeichnung
(a. n. g. = anderweitig nicht genannt)
ISIC
Rev. 4
Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien, Düngemitteln, zoologischem
Bedarf und lebenden Tieren
Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln
Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren
Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und
Gebrauchtwaren)
Augenoptiker
Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker)
Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen
Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln
Sonstiger Einzelhandel a. n. g. (in Verkaufsräumen)
Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen
Antiquariate
Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren
Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren an
Verkaufsständen und auf Märkten
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren an
Verkaufsständen und auf Märkten
Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen an Verkaufsständen und
auf Märkten
Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen an Verkaufsständen und
auf Märkten
Einzelhandel mit sonstigen Gütern an Verkaufsständen und auf Märkten
Einzelhandel mit sonstigen Gütern an Verkaufsständen und auf Märkten
4773*
Statistisches Bundesamt, WZ 2008
4773*
4773*
4774
4781
4782
4789
117
WZ
2008
Kode
47.9
47.91
47.91.1
47.91.9
47.99
47.99.1
47.99.9
118
WZ 2008 - Bezeichnung
(a. n. g. = anderweitig nicht genannt)
ISIC
Rev. 4
Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten
Versand- und Internet-Einzelhandel
Versand- und Internet-Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und
Lederwaren
Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel
Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf
Märkten
Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen
Sonstiger Einzelhandel a. n. g. (nicht in Verkaufsräumen)
4791
4799
Statistisches Bundesamt, WZ 2008