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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
110176.pdf
Größe
7,4 MB
Erstellt
31.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:01

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0833/WP16 öffentlich 35145-2010 31.01.2013 Dez. III / FB 61/20 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 938 - Ludwigsallee hier: - Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung - Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.02.2013 28.02.2013 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss als Ergebnis der Offenlage, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:  Die überbaubare Grundstücksfläche auf dem Grundstück Ludwigsallee 63 wird im rückwärtigen Bereich vergrößert.  Die straßenseitigen Baulinien auf dem Grundstück Ludwigsallee 69/77 werden durch Baugrenzen ersetzt.  Im Rechtsplan wird die Lärmbelastung detailliert in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt.  Der Punkt 1.4 in den Schriftlichen Festsetzungen mit dem folgenden Wortlaut entfällt: „Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 25 m² je Grundstück ausnahmsweise zulässig.“  Der Punkt 2 in den Schriftlichen Festsetzungen wird durch folgende Festsetzung ersetzt: „Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten: Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume: Vorlage FB 61/0833/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 1/5 - innerhalb der Lärmpegelbereiche I und II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB Für Büroräume: - innerhalb des Lärmpegelbereichs I, II und III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderliche Schalldämm-Maß gemäß 5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden. Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämm-Maße für Außenbauteile anzusetzen sind. *Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989.“ Außerdem empfiehlt sie, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Darüber hinaus empfiehlt sie, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Als Ergebnis der Offenlage beschließt er, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:  Die überbaubare Grundstücksfläche auf dem Grundstück Ludwigsallee 63 wird im rückwärtigen Bereich vergrößert.  Die straßenseitigen Baulinien auf dem Grundstück Ludwigsallee 69/77 werden durch Baugrenzen ersetzt.  Im Rechtsplan wird die Lärmbelastung detailliert in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt.  Der Punkt 1.4 in den Schriftlichen Festsetzungen mit dem folgenden Wortlaut entfällt: „Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 25 m² je Grundstück ausnahmsweise zulässig.“  Der Punkt 2 in den Schriftlichen Festsetzungen wird durch folgende Festsetzung ersetzt: Vorlage FB 61/0833/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 2/5 „Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten: Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume: - innerhalb der Lärmpegelbereiche I und II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB Für Büroräume: - innerhalb des Lärmpegelbereichs I, II und III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderliche Schalldämm-Maß gemäß 5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden. Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämm-Maße für Außenbauteile anzusetzen sind. *Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989.“ Außerdem beschließt er, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Darüber hinaus beschließt er, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird. Vorlage FB 61/0833/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 3/5 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt. Nach der Empfehlung zum Beschluss der öffentlichen Auslegung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.03.2012 hat der Planungsausschuss am 15.03.2012 die öffentliche Auslegung beschlossen. Sie fand statt in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012. 2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB Es haben sich zwei Bürger in drei Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung schriftlich zur Planung geäußert. Einer der Eingabesteller wünscht eine Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche in den rückwärtigen Grundstücksbereich hinein sowie eine Einschränkung der Zulässigkeit von Baum-Illuminationen in den Gärten der Nachbarschaft. Der andere Eingabesteller äußert sich zu den Baugrenzen im Bereich der Villa Groyen. Die Abwägungsvorschläge sind gemeinsam mit den Eingaben als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, zweien der geäußerten Anregungen zu folgen. Sie betreffen die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Ludwigsallee 63 sowie den Ersatz der straßenseitigen Baulinien durch Baugrenzen auf dem Grundstück der Villa Groyen. Sie schlägt weiterhin vor, die übrigen Anregungen nicht zu berücksichtigen, da hierzu einerseits keine gesetzliche Grundlage besteht und andererseits kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf vorhanden ist. Aufgrund eines Gerichtsurteils soll die Festsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für Außenbauteile im Bebauungsplan differenzierter erfolgen. Bisher erfolgte dies durch die pauschale Kennzeichnung der von der Festsetzung betroffenen Fassadenteile mit „A A A A“ bzw. „B B B B“ unter Angabe des erforderlichen Schalldämmmaßes in den Schriftlichen Festsetzungen. Nunmehr soll im Rechtsplan die durchschnittliche Lärmsituation in Form von Lärmpegelbereichen (LPB) differenziert festgesetzt werden. Auf Grundlage der DIN 4109 „Schallschutz in Städtebau“ soll in den Schriftlichen Festsetzungen das entsprechend der LPB erforderliche Schalldämmmaß für Außenbauteile von Gebäuden festgesetzt werden. Der Passus in den Schriftlichen Festsetzungen, wonach Terrassenüberdachungen und Wintergärten über die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus ausnahmsweise zulässig seien, soll aus den Festsetzungen entfernt werden. Im Bereich der vier freistehenden Einzelhäuser im nordöstlichen Teil des Plangebiets sind die überbaubaren Flächen bereits so angelegt, dass Terrassenüberdachungen und Wintergärten auch innerhalb der Baugrenzen Vorlage FB 61/0833/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 4/5 angelegt werden können. Im übrigen Plangebiet ist die mögliche bauliche Ausnutzung der Grundstücke durch die überbaubaren Flächen bereits sehr groß und soll nicht durch Terrassendächer und Wintergärten weiter überschritten werden. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Es haben sich zwei Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung schriftlich zur Planung geäußert. Die Verwaltung schlägt vor, die Anregungen – insbesondere zu Themen des Denkmalschutzes – überwiegend zu berücksichtigen. 4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Als Ergebnis der öffentlichen Auslegung empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan wie beschrieben zu ändern bzw. zu ergänzen und für die Dauer von 14 Tagen erneut öffentlich auszulegen. Anregungen sollen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplans 4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. Entwurf der Begründung 6. Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit 7. Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden Vorlage FB 61/0833/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 5/5 Bebauungsplan - Ludwigsallee Lage des Planbereiches Salva t or-  Ku pfe rst ra ße berg Sal tra ors vat Saarstraße Ludwigsallee ße Ehrenmal Bebauungsplan - Ludwigsallee Lage des Planbereiches Salva t or-  Ku pfe rst ra ße berg Sal tra ors vat Saarstraße Ludwigsallee ße Ehrenmal FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorstraße und der Parkanlage Salvatorberg im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Seite 1 / 3 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Entwurf der schriftlichen Festsetzungen zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 31.01.2013 gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen 1 Überschreitung der Baugrenzen 1.1 In dem mit WA1 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig - in einer Tiefe von bis zu 1,70 m - in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes. 1.2 In dem mit WA2 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig - in einer Tiefe von bis zu 1,50 m - in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes. 1.3 In dem mit WA3 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie der an die benachbarte Bebauung angrenzenden überbaubaren Flächen durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig - in einer Tiefe von bis zu 1,70 m - in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes. 1.4 Zur nachträglichen Durchführung von Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist eine auf das hierzu notwendige Maß beschränkte Überschreitung der Baugrenzen bzw. Baulinien zulässig. 2 Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten: Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume: - innerhalb der Lärmpegelbereiche I und II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB Für Büroräume: - innerhalb des Lärmpegelbereichs I, II und III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB - innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderliche Schalldämm-Maß gemäß 5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden. Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämm-Maße für Außenbauteile anzusetzen sind. *Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989. Seite 2 / 3 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Entwurf der schriftlichen Festsetzungen zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 31.01.2013 Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am …………… die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – beschlossen hat. Aachen, den …………….. (Marcel Philipp) Hinweise 1. Kampfmittel Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Es ist nicht auszuschließen, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher sind eventuelle Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die Bauverwaltung der Stadt Aachen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Bei Bodeneingriffen erfolgt eine Beteiligung der Bauverwaltung im Rahmen des Bauantragsverfahrens. 2. Bodendenkmäler Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder der Landschaftsverband Rheinland unverzüglich zu informieren: Landschaftsverband Rheinland Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endericher Straße 133 53115 Bonn Tel.: +49 228 98340 Fax: +49 228 9834119 E-Mail: bodendenkmalpflege@lvr.de. 3. Kriminalprävention Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen Maßnahmen auch sicherheitstechnischen Maßnahmen an den Häusern berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) bietet kostenfreie Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an. 4. Bergbau Das Plangebiet liegt innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes „Rheinland“ der Wintershall Holding GmbH, Erdölwerke. Hierbei handelt es sich um eine Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Einschränkungen für eine Bebauung ergeben sich hierdurch nicht. Bergbauliche Tätigkeiten sind in der Vergangenheit nicht erfolgt. Seite 3 / 3 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Seite 1 / 9 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 12.02.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes 1.2. Regionalplan 1.3. Flächennutzungsplan (FNP) 1.4. Landschaftsplan 1.5. Bestehendes Planungsrecht 1.6. Veränderungssperre 2. Anlass der Planung 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Ziel der Planung 3.2. Erschließung / Verkehr 3.3. Jugend- und Familienfreundlichkeit 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung 4.2. Überbaubare Grundstücksfläche 4.3. Bauweise 4.4. Lärmschutz 4.5. Denkmalschutz 4.6. Erhalt von Bäumen 5. Umweltauswirkungen 6. Auswirkungen der Planung 7. Kosten 8. Plandaten Seite 2 / 9 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 12.02.2013 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Norden der Aachener Innenstadt unmittelbar am Alleenring im Kurgebiet Monheimsallee. Es handelt sich um ein hochwertiges Wohngebiet im Übergangsbereich des dicht bebauten Stadtzentrums zum Wald- und Erholungsgebiet am Salvatorberg und am Lousberg. Es ist stark durchgrünt und weist teilweise alten Baumbestand auf. Im Süden wird das Gebiet begrenzt durch die Ludwigsallee, im Westen durch die Kupferstraße, im Norden durch die Straße Salvatorberg und im Osten durch die Parkanlage zwischen dem Salvatorberg und der Ludwigsallee. Der Verfahrensbereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan umfasste auch die östlich angrenzende Parkanlage. Da diese sich in städtischem Besitz befindet und hier kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht, wurde sie aus dem Plangebiet herausgenommen und der Verfahrensbereich mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung entsprechend verkleinert. Das Gelände im Plangebiet fällt vom Salvatorberg zur Ludwigsallee stark ab. Zwischen dem höchsten Punkt im Norden und dem tiefsten Punkt im Südosten besteht ein Höhenunterschied von ca. 28 Metern. Bei der Bebauung entlang der Ludwigsallee sowie der Kupferstraße handelt es sich um Wohnhäuser aus der Gründerzeit in geschlossener Bauweise. Lediglich die so genannte „Villa Groyen“ an der Ludwigsallee steht frei und springt aus der einheitlichen Bauflucht zurück. Bei den Gebäuden handelt es sich um Mehrfamilien-Reihenhäuser mit jeweils zwischen drei und zwölf Wohnungen. Von den 27 Häusern stehen 16 unter Denkmalschutz (Stand Mai 2011). Im nordöstlichen Bereich des Plangebiets befinden sich vier freistehende Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer, zwei, fünf bzw. elf Wohnungen. Die Häuser stehen auf großen Grundstücken mit weitläufigen Gartenanlagen und umfangreichem wertvollen Baumbestand. 1.2. Regionalplan Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2010, stellt für das Plangebiet „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar. 1.3. Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für das gesamte Plangebiet „Wohnbauflächen“ dar. Eine Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. 1.4. Landschaftsplan Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen. 1.5. Bestehendes Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Bereich des Aufstellungsbeschlusses A 235. Es liegt teilweise im Bereich des rechtskräftigen Fluchtlinienplans Nr. 154. Dieser setzt lediglich die Straßen- und Baufluchtlinien fest, die durch die bestehende Bebauung bereits umgesetzt sind. Die innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – gültigen Festsetzungen verlieren durch die Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 938 ihre Gültigkeit. Für die Bereiche Ludwigsallee und Kupferstraße existiert eine Satzung über die gärtnerische Gestaltung der Vorgärten („Vorgartensatzung“). Seite 3 / 9 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 12.02.2013 Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Kurgebiets Monheimsallee sowie im Bereich einer Stellplatzsatzung. 1.6. Veränderungssperre Im Plangebiet wurde für das Grundstück Ludwigsallee 69/77 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und am 20.10.2011 gemäß § 16 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Grund für den Beschluss der Veränderungssperre war ein Baugesuch, das den Zielen des Bebauungsplans widerspricht. 2. Anlass der Planung Ähnlich wie das Aachener Südviertel sind auch die exklusiven Wohngebiete am Fuß des Lousbergs aufgrund der attraktiven Lage von einer Tendenz zur Nachverdichtung betroffen, die dazu führen kann, dass sich der Charakter des Gebiets nachhaltig verändert. Aufgrund der zunehmenden baulichen Verdichtung des Gebiets hat die SPD-Fraktion die Verwaltung im Dezember 2009 beauftragt, die städtebauliche Entwicklung in dem Gebiet um den Lousberg durch die Erarbeitung von Bebauungsplänen zu steuern. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist ein bei der Stadt Aachen vorliegender Antrag auf Vorbescheid für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Ludwigsallee 69/77. Auf diesem Grundstück, das tief in den rückwärtigen Bereich hineinragt, befindet sich im vorderen Bereich die „Villa Groyen“. Das Bauvorhaben sieht unter anderem die Errichtung zweier Wohnhäuser im rückwärtigen Gartenbereich des Grundstücks vor. Die Realisierung des Vorhabens würde zur weiteren Verdichtung des Gebiets beitragen und bewirken, dass ähnliche Vorhaben zu späteren Zeitpunkten ebenfalls genehmigt werden müssten. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Ziel der Planung Das Ziel des Bebauungsplans besteht darin, die Bebauungsstruktur sowie die vorhandenen Grünstrukturen zu sichern. Insbesondere sollen die bestehenden Freibereiche auf den rückwärtigen Grundstücken und Grundstücksteilen von weiterer Bebauung freigehalten werden, um die zusammenhängenden Grün- und Parkflächen innerhalb der waldartigen Kulturlandschaft zu erhalten. Entsprechend der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich von der dicht bebauten Innenstadt zum Erholungsgebiet am Salvatorberg und Lousberg soll die vorhandene starke Durchgrünung und deren ökologische Funktionen gesichert werden. Der Bebauungsplan soll als so genannter „einfacher Bebauungsplan“ nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden. Es sollen nur Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Bauweise getroffen werden. Diese planungsrechtlichen Instrumente sind ausreichend, um die Ziele der Planung zu erreichen. Über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gelten bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet die Vorschriften des § 34 BauGB. 3.2. Erschließung / Verkehr Die Erschließung der meisten Wohngebäude erfolgt über die angrenzenden Straßen Kupferstraße, Ludwigsallee und Salvatorberg. Die Gebäude Ludwigsallee 87 und 89 / 89a werden über eine private Zufahrt erschlossen, die über Baulasten gesichert ist. Die Errichtung neuer Verkehrsanlagen ist nicht erforderlich. Seite 4 / 9 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 12.02.2013 3.3 Jugend- und Familienfreundlichkeit Da es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – um einen Bebauungsplan zur Bestandssicherung handelt, werden keine neuen kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen oder Anlagen geschaffen. 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung Als Art der baulichen Nutzung soll im gesamten Plangebiet „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ festgesetzt werden. Die Gebäude dienen bereits heute nicht ausschließlich Wohnzwecken, sondern beinhalten zum Teil beispielsweise auch Büronutzungen. Auch in Zukunft soll ein dem allgemeinen Wohngebiet entsprechendes Nutzungsspektrum nicht ausgeschlossen werden. 4.2. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen die Nachverdichtung auf die städtebaulich verträglichen Bereiche beschränken und gleichzeitig moderate bauliche Erweiterungen der bestehenden Gebäude ermöglichen. Alle vorhandenen Hauptgebäude befinden sich vollständig innerhalb der überbaubaren Flächen. Für die Grundstücke entlang der Kupferstraße und der Ludwigsallee soll die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen nur geringe bauliche Erweiterungen der Gebäude ermöglichen, da die Grundstücke bereits zu einem großen Anteil überbaut sind. Die straßenseitigen Baufluchten sind von besonderer städtebaulicher Bedeutung und sollen daher als Baulinien festgesetzt werden. Eine geringfügige Überschreitung der Vorderkanten der Hauptbaukörper durch erkerähnliche Gebäudeteile ist typisch für die gründerzeitliche Bebauung und soll auch in Zukunft möglich sein. Die in den schriftlichen Festsetzungen genannten Höchstwerte orientieren sich an den Abmessungen der derzeit vorhandenen Erker und erkerähnlichen Anbauten. Die rückwärtigen Baugrenzen greifen die bestehenden Gebäudetiefen auf. Im Bereich der Eckbebauung Ludwigsallee / Kupferstraße sollen im rückwärtigen Bereich keine baulichen Erweiterungen ermöglicht werden, um die ungünstige Belichtungssituation der Gebäude nicht weiter zu verschlechtern. Eine Ausnahme bildet das Grundstück Ludwigsallee 63. Hier wird die Belichtungssituation der westlich angrenzenden Häuser (Ludwigsallee 59, 61, Kupferstraße 2) durch eine bestehende ca. acht Meter hohe Wand an der Grundstücksgrenze Ludwigsallee 61/63 bestimmt. Ein rückwärtiger Anbau an das bestehende Gebäude Ludwigsallee 63 ist daher möglich. Im Vorgartenbereich des Grundstücks Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) soll in Verlängerung der bestehenden Reihenhausbebauung die Errichtung von zwei Wohngebäuden ermöglicht werden, um hier einen ansprechenden städtebaulichen Abschluss zu erhalten, der auch die prägnante denkmalgeschützte Villa Groyen aufwerten soll. Da der Vorgarten der Villa Groyen Bestandteil des Baudenkmals ist, sind Neubauten in diesem Bereich in Höhe, Kubatur und Gestaltung eng mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Im nordöstlichen Planbereich soll den Zielen des Bebauungsplans entsprechend keine Errichtung weiterer Gebäude ermöglicht werden. Die Größe der überbaubaren Flächen soll jedoch eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Gebäude ermöglichen. Aus Gründen des allgemeinen Klimaschutzes und des Werterhalts der Gebäude soll eine geringfügige Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen zum Zweck der Gebäudedämmung zulässig sein. 4.3. Bauweise Entlang der Ludwigsallee und der Kupferstraße soll dem Bestand entsprechend „geschlossene Bauweise“ festgesetzt Seite 5 / 9 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 12.02.2013 werden. Im Bereich der freistehenden Einzelhäuser im nordöstlichen Planbereich soll „offene Bauweise“ festgesetzt werden, da dies der planerischen Zielsetzung einer aufgelockerten Bebauung in diesem Bereich entspricht. Auch sollen hier nur Einzelhäuser zulässig sein, um die bestehende Bauweise und die geringe Wohnungsdichte zu erhalten. 4.4. Lärmschutz (siehe auch Kap. 5.) Das Lärmkataster der Stadt Aachen weist für die Straßen im Planbereich folgende Verkehrsaufkommen aus: Ludwigsallee: 19.500 Kfz/24h Saarstraße: 15.400 Kfz/24h Kupferstraße: 2.450 Kfz/24h Das Plangebiet ist somit entlang der Ludwigsallee und der Kupferstraße erheblichen Lärmemissionen ausgesetzt. Die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht für allgemeine Wohngebiete werden deutlich überschritten. Um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten, ist es daher bei Neu- und Umbauten erforderlich, Bauteile mit ausreichend hohem Schalldämmmaß zu verwenden. Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse ist bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Lärmsituation im Plangebiet unter den Aspekten der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung ausreichend zu würdigen. Es wird daher im Bebauungsplan die aktuelle Lärmsituation in Form von Lärmpegelbereichen (LPB) festgesetzt. Auf Grundlage der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ werden in den Schriftlichen Festsetzungen für die unterschiedlichen LPB die erforderlichen Schalldämmmaße für Außenbauteile von Gebäuden festgesetzt. Erforderliche passive Schallschutzmaßnahmen sind so für jede Fassade und jeden Raum einzeln bestimmbar. Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder Erholungsflächen sollten nicht in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle (Ludwigsallee) eingerichtet werden oder sind durch geeignete Maßnahmen vor Lärmeinwirkungen zu schützen. 4.5. Denkmalschutz Die Wohngebäude auf den Grundstücken Kupferstraße 2, 8, 10, 14, 18, 20, 26, 28 und Ludwigsallee 59, 61, 63, 65, 67, 69/77, 99 und 101 sind als Denkmal geschützt ist und in der Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen. Sie sollen im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen werden. 4.6. Erhalt von Bäumen Auf den großzügigen Grundstücken im rückwärtigen Bereich des Plangebiets befinden sich zahlreiche große und alte Bäume, die den Charakter des Gebiets prägen. Bei einer Ortsbegehung durch einen Fachgutachter im Herbst 2011 wurden zehn Bäume als ortsbildprägend und besonders erhaltenswert bewertet. Diese Bäume sollen im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt werden. Die Festsetzung dient dem Ziel, die bestehenden Grünstrukturen und den Siedlungscharakter zu erhalten. 5. Umweltauswirkungen Da der Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist keine formale Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Da die Planung in erster Linie der Bestandssicherung dient, ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Seite 6 / 9 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 12.02.2013 Schutzgut Mensch Immissionsschutz – Aspekt Lärm Zur Gewährleistung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind die maßgeblichen Lärmschutzwerte einzuhalten. Außerdem fordert das Umsetzungsgesetz der Umgebungslärmrichtlinie (§ 47a-f BImSchG) zur Reduzierung des Lärms eine Lärmaktionsplanung. Maßnahmen sollten bevorzugt dort eingesetzt werden, wo Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden oder Bauvorhaben entstehen. Aufgrund des Verursacherprinzips hat der Veranlasser festzustellen, ob eine Belastung vorliegt und diese entsprechend zu berücksichtigen. Weiterhin ist es im Rahmen von Planungsmaßnahmen verpflichtend, zukünftige Konflikte zu verhindern und der weiteren Verlärmung grundsätzlich entgegenzuwirken. Im Lärmkataster wurden folgende Verkehrsaufkommen verwendet: Belastungswerte Kfz/24h Lärmkataster (2007) Ludwigsallee Saarstraße Kupferstraße 19.500 Kfz/24h 15.400 Kfz/24h 2.450 Kfz/24h Das Plangebiet wird im Straßenrandbereich der Ludwigsallee erheblich mit Lärm beaufschlagt. Die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht 1 für WA-Gebiete werden deutlich überschritten. Punktuelle Lärmbelastung vor den Gebäuden in der Straße: Ludwigsallee 71,1/60,3 dB(A) Lden 2 / Lnight 3 Kupferstraße 60/50 dB(A) Lden / Lnight Bei diesen Beurteilungskriterien handelt es sich um die nationalen Regelwerke (RLS 90 in Verbindung mit der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung, DIN 18005, TA-Lärm). Diese sind als Beurteilungsgrundlage z. B. für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm anzuwenden. Im direkten Vergleich zu den Berechnungen der EU-Verordnung (Lärmkataster der Stadt Aachen) können kleine Unterschiede auftreten, weil die Berechnungsverfahren divergieren. 1 Zur Kennzeichnung verwendet werden der Lden und der Lnight, beide in dB(A) angegeben ( BImSchG § 47 a-g, Lärmkataster nach der EU-Verordnung) Der Lden ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den Abendstunden mit 5 dB Zuschlag und in den Nachtstunden mit 10 dB Zuschlag gewichtet wird. Der Lnight wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) des Jahres gebildet 2+3 Maßnahmen Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse ist die Verwendung von Schallschutzbauteilen im Neubau erforderlich. Im Bebauungsplan wird daher die Intensität der Lärmimmissionen in Form von Lärmpegelbereichen (LPB) festgesetzt. Auf Grundlage der DIN 4109 können Bauherren die erforderlichen Schalldämmmaße für Außenbauteile für die unterschiedlichen LPB ermitteln. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt Grundsätzlich ist die Natur auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu schützen und die Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu sichern. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, grenzt allerdings im Norden an die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen des Lousberg. Die Fläche wird nicht vom Biotopkataster der L.Ö.B.F. erfasst. Das Plangebiet weist ausgeprägte Baumstrukturen und Einzelbäume auf, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Maßnahmen zum Baumschutz sind in Kap. 4.6 beschrieben. Seite 7 / 9 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 12.02.2013 Schutzgüter Luft und Klima / Energie Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Bebauungsmöglichkeiten im Vorgartenbereich des Grundstücks Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) schränken den Frischluftabfluss vom Salvatorberg in Richtung Süden ein. Trotzdem soll eine Bebauung am Anschluss an die bestehende Bebauung ermöglicht werden, um in diesem Bereich eine städtebauliche Verbesserung der derzeit ungestalteten Brandwände zu erreichen. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein baurechtlicher Vorbescheid für ein entsprechendes Bauvorhaben bereits vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens erteilt wurde. Da die vorgesehenen Neubauten so dimensioniert sind, dass der Blick auf die Villa Groyen nicht eingeschränkt wird, bestehen auch aus denkmalpflegerischer Sicht keine Bedenken. Schutzgut Landschaft/Grün Entsprechend der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich von der dicht bebauten Innenstadt zum Erholungsgebiet am Salvatorberg und Lousberg ist es begrüßenswert, auch die vorhandene starke Durchgrünung durch die Aufstellung des B-Planes zu sichern. Schutzgut Kulturgüter Der vom Bebauungsplan betroffene Bereich ist geprägt durch vorwiegend gründerzeitliche Bebauung. Das erste Gebäude, welches außerhalb des ehemaligen Stadtmauerringes gebaut wurde ist die Villa Groyen an der Ludwigsallee 69 -73, welche in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im spätklassizistischen Stil errichte wurde. Diese Villa war ehemals von großzügigen Grünflächen umgeben und lag daher frei in der Landschaft. Die übrige Bebauung wurde als typische Blockrandbebauung mit hinteren Anbauten („Back to Back“) konzipiert. Die Blockrandbebauung der Gründerzeit wuchs bis nahe an die Villa Groyen heran. Der vor der Villa liegende Vorgarten und das Verspringen der Bauflucht an dieser Stelle sind daher wichtige Zeugnisse der städtebaulichen Entwicklung. Eine Besonderheit innerhalb des Gebietes ist die Klosteranlage auf dem Salvatorberg. Das Kloster wurde 997 gestiftet, der Bau des 11. Jahrhunderts ist in den Grundmauern bzw. im Turm um 1200 erhalten. Der Neubau stammt von Laurent und wurde 1883-1885 errichtet. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Kloster wiederaufgebaut. Der Salvatorberg ist durch Kreuzwegstationen und Parkanlage geprägt. Da der Bebauungsplan vorrangig die Sicherung des baulichen Bestands zum Ziel hat, sind durch die Aufstellung keine Auswirkungen auf die bestehenden Baudenkmäler im Plangebiet zu erwarten. Bei der Umsetzung der Immissionsschutzanforderungen, beispielsweise durch den Einsatz von Lärmschutzverglasungen, ist bei den Baudenkmälern der historische Bestand zu berücksichtigen und eine enge Abstimmung mit der Denkmalbehörde der Stadt Aachen erforderlich. 6. Auswirkungen der Planung Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet wird bisher nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Diese gesetzliche Grundlage reicht nicht aus, um die vorhandenen Grünstrukturen und den wertvollen Baumbestand im Plangebiet zu erhalten. Der Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – soll eine verlässliche und rechtssichere Grundlage bieten, um die künftige bauliche Entwicklung im Plangebiet nachhaltig sozial- und umweltverträglich zu steuern. Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Planung handelt, die nur in sehr geringem Umfang neue Bebauungsmöglichkeiten schafft, sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft zu erwarten. Auch eine nennenswerte Erhöhung des Verkehrsaufkommens ist nicht zu erwarten. 7. Kosten Durch die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – entstehen keine Kosten. Seite 8 / 9 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 12.02.2013 8. Plandaten Wohnbaufläche: 2,30 ha Plangebietsgröße: 2,30 ha Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am ……………….. für den Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – die erneute öffentliche Auslegung beschlossen hat. Aachen, den ………………….. (Marcel Philipp) Seite 9 / 9 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Inhaltsverzeichnis Eingaben gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. Ludwigsallee 63, 52062 Aachen, Schreiben vom 18.04.2012 2. Ludwigsallee 63, 52062 Aachen, Schreiben vom 02.05.2012 3. , Ludwigsallee 67, 52062 Aachen, E-Mail vom 18.05.2012 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, 1. Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Ludwigsallee 63, 52062 Aachen, Schreiben vom 18.04.2012 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Abwägungsvorschlag: Wie der Eingabesteller zutreffend ausführt, liegt für das Grundstück Ludwigsallee 63 ein positiver Bauvorbescheid für einen rückwärtigen Anbau vor. Aufgrund der bereits vorhandenen hohen Mauer an der Westseite des Grundstücks stellt das Bauvorhaben keine Verschlechterung der Lichtsituation für die Nachbarn dar. Auch aus städtebaulicher Sicht ist eine Vergrößerung der überbaubaren Fläche vertretbar. Die gartenseitige Tiefe der überbaubaren Fläche soll daher auf die des östlich angrenzenden Nachbargrundstücks (Ludwigsallee 65) erweitert werden. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung zu folgen. Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, 2. Herr Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Ludwigsallee 63, 52062 Aachen, Schreiben vom 02.05.2012 Abwägungsvorschlag: Die Zulässigkeit von Baum-Illuminationen kann nicht im Rahmen des Bebauungsplans geregelt werden, da hierfür die gesetzliche Grundlage nach § 9 Baugesetzbuch fehlt. Die Anregung wurde an den Fachbereich Umwelt weitergeleitet. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, 3. Herr Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Ludwigsallee 67, 52062 Aachen, E-Mail vom 18.05.2012 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Abwägungsvorschlag: Die Lage der Villa Groyen (Ludwigsallee 69/77) stellt bereits heute eine erhebliche Zäsur in der Bauflucht der Ludwigsallee dar. Die leicht zur übrigen Bauflucht der Ludwigsallee angewinkelten vorderen Baulinien der Neubauten im Vorgarten der Villa sollen die besondere städtebauliche Bedeutung des Gebäudes betonen. Da die Planung jedoch nicht die Intention hat, für die Neubauten zwingend eine aus der Bauflucht abknickende Gebäudeform festzusetzen, sondern lediglich die planungsrechtliche Möglichkeit hierzu schaffen soll, soll die Baulinie in den beiden genannten Bereichen durch eine Baugrenze ersetzt werden. Die planungsrechtliche Ermöglichung der Errichtung eines Westflügels an der Rückseite der Villa Groyen greift die historische Bauform der Villa mit zwei rückwärtigen Flügeln auf. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Abstandflächen zu den Nachbargrundstücken sind unabhängig von der Größe der überbaubaren Fläche einzuhalten. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung teilweise zu folgen. Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Inhaltsverzeichnis Eingaben gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. Wintershall Holding GmbH, Schreiben vom 30.04.2012 2. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 18.05.2012 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 1. Wintershall Holding GmbH, Schreiben vom 30.04.2012 Abwägungsvorschlag: Der vom Eingabesteller angeregte Hinweis auf das Erlaubnisfeld „Rheinland“, in dem sich das Plangebiet befindet soll in die schriftlichen Festsetzungen aufgenommen werden. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung zu folgen. Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, 2. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 18.05.2012 Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung schlägt vor, den Vorgartenbereich der Villa Groyen wie vom Eingabesteller angeregt als Denkmal nachrichtlich zu übernehmen. Bezüglich der Darstellung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Kulturgüter“ soll ein entsprechender Passus in Kapitel 5 „Umweltauswirkungen“ der Begründung ergänzt werden. Durch Punkt 1.4 in den Schriftlichen Festsetzungen wird die Überschreitung der Baugrenzen bzw. -linien zwecks Dämmmaßnahmen planungsrechtlich ermöglicht. Einer Außendämmung entgegenstehende denkmalrechtliche Belange belieben von der Festsetzung unberührt. In der Praxis kann es in bestimmten Fällen sein, dass eine außen liegende Dämmung von denkmalgeschützten Gebäuden dem Denkmalschutz nicht widerspricht. Die genannte Schriftliche Festsetzung soll verhindern, dass eine solche ökologisch sinnvolle Maßnahme planungsrechtlich ausgeschlossen ist. Bezüglich der maximal zulässigen Tiefe der Erker heißt es in den Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf: Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 11.06.2012 „In dem mit WA1 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig - in einer Tiefe von bis zu 1,70 m - in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes. In dem mit WA2 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig - in einer Tiefe von bis zu 1,50 m - in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes. In dem mit WA3 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie der an die benachbarte Bebauung angrenzenden überbaubaren Flächen durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig - in einer Tiefe von bis zu 1,70 m - in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes.“ Die angegebenen Höchstwerte orientieren sich an den Breiten und Tiefen der vorhandenen Erker und erkerähnlichen Gebäudeteile (sowohl der denkmalgeschützten als auch der nicht geschützten Gebäude). Die Verwaltung sieht daher mit dieser bestehenden Formulierung die Anregung des Eingabestellers als erfüllt an. In früherer Zeit befanden sich sowohl im westlichen als auch im östlichen Bereich der Villa Groyen rückwärtige Anbauten. Heute ist nur noch der östliche Anbau vorhanden. Die planungsrechtliche Ermöglichung einer gartenseitigen Erweiterung im westlichen Bereich der Villa entspricht in ihrer Grundfläche der historischen Überbauung. Die Errichtung eines neuen Baukörpers an dieser Stelle widerspricht daher nicht denkmalpflegerischen Zielsetzungen. Die über den Bestand hinausgehende Größe der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Kupferstraße 28 hat städtebauliche Gründe und gilt auch für nicht denkmalgeschützte Gebäude, die unter Umständen in Zukunft einmal auf dem Grundstück errichtet werden könnten. Einer Gebäudeerweiterung entgegenstehende denkmalrechtliche Belange bleiben von der planungsrechtlichen Ermöglichung einer Erweiterung unberührt. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung teilweise zu folgen.