Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
110176.pdf
Größe
7,4 MB
Erstellt
31.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0833/WP16
öffentlich
35145-2010
31.01.2013
Dez. III / FB 61/20
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 938 - Ludwigsallee hier: - Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
- Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.02.2013
28.02.2013
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Offenlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss als Ergebnis der Offenlage, den
Bebauungsplan wie folgt zu ändern:
Die überbaubare Grundstücksfläche auf dem Grundstück Ludwigsallee 63 wird im
rückwärtigen Bereich vergrößert.
Die straßenseitigen Baulinien auf dem Grundstück Ludwigsallee 69/77 werden durch
Baugrenzen ersetzt.
Im Rechtsplan wird die Lärmbelastung detailliert in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt.
Der Punkt 1.4 in den Schriftlichen Festsetzungen mit dem folgenden Wortlaut entfällt:
„Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Terrassenüberdachungen und
Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die seitlichen und
rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 25 m² je Grundstück ausnahmsweise
zulässig.“
Der Punkt 2 in den Schriftlichen Festsetzungen wird durch folgende Festsetzung ersetzt:
„Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind die Anforderungen an die
Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der
Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden der
nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für
Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und
Unterrichtsräume:
Vorlage FB 61/0833/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 1/5
- innerhalb der Lärmpegelbereiche I und II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30
dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB
Für Büroräume:
- innerhalb des Lärmpegelbereichs I, II und III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind.
30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderliche
Schalldämm-Maß gemäß 5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden.
Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im
Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird,
dass abweichende Schalldämm-Maße für Außenbauteile anzusetzen sind.
*Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung
von November 1989.“
Außerdem empfiehlt sie, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee - gemäß § 4 a
Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Darüber hinaus empfiehlt sie, dass Anregungen nur zu
den geänderten Teilen vorgebracht werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei
Wochen verkürzt wird.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur
Kenntnis. Als Ergebnis der Offenlage beschließt er, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:
Die überbaubare Grundstücksfläche auf dem Grundstück Ludwigsallee 63 wird im
rückwärtigen Bereich vergrößert.
Die straßenseitigen Baulinien auf dem Grundstück Ludwigsallee 69/77 werden durch
Baugrenzen ersetzt.
Im Rechtsplan wird die Lärmbelastung detailliert in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt.
Der Punkt 1.4 in den Schriftlichen Festsetzungen mit dem folgenden Wortlaut entfällt:
„Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Terrassenüberdachungen und
Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die seitlichen und
rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 25 m² je Grundstück ausnahmsweise
zulässig.“
Der Punkt 2 in den Schriftlichen Festsetzungen wird durch folgende Festsetzung ersetzt:
Vorlage FB 61/0833/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 2/5
„Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind die Anforderungen an die
Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der
Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden der
nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für
Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und
Unterrichtsräume:
- innerhalb der Lärmpegelbereiche I und II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30
dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB
Für Büroräume:
- innerhalb des Lärmpegelbereichs I, II und III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind.
30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderliche
Schalldämm-Maß gemäß 5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden.
Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im
Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird,
dass abweichende Schalldämm-Maße für Außenbauteile anzusetzen sind.
*Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung
von November 1989.“
Außerdem beschließt er, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee - gemäß § 4 a
Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Darüber hinaus beschließt er, dass Anregungen nur zu
den geänderten Teilen vorgebracht werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei
Wochen verkürzt wird.
Vorlage FB 61/0833/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
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Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a
BauGB aufgestellt.
Nach der Empfehlung zum Beschluss der öffentlichen Auslegung durch die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte am 14.03.2012 hat der Planungsausschuss am 15.03.2012 die öffentliche
Auslegung beschlossen. Sie fand statt in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012.
2.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Es haben sich zwei Bürger in drei Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
schriftlich zur Planung geäußert. Einer der Eingabesteller wünscht eine Vergrößerung der
überbaubaren Grundstücksfläche in den rückwärtigen Grundstücksbereich hinein sowie eine
Einschränkung der Zulässigkeit von Baum-Illuminationen in den Gärten der Nachbarschaft. Der
andere Eingabesteller äußert sich zu den Baugrenzen im Bereich der Villa Groyen. Die
Abwägungsvorschläge sind gemeinsam mit den Eingaben als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, zweien der geäußerten Anregungen zu folgen. Sie betreffen die
Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Ludwigsallee 63 sowie den Ersatz
der straßenseitigen Baulinien durch Baugrenzen auf dem Grundstück der Villa Groyen. Sie
schlägt weiterhin vor, die übrigen Anregungen nicht zu berücksichtigen, da hierzu einerseits
keine gesetzliche Grundlage besteht und andererseits kein planungsrechtlicher
Regelungsbedarf vorhanden ist.
Aufgrund eines Gerichtsurteils soll die Festsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen
für Außenbauteile im Bebauungsplan differenzierter erfolgen. Bisher erfolgte dies durch die
pauschale Kennzeichnung der von der Festsetzung betroffenen Fassadenteile mit
„A A A A“ bzw. „B B B B“ unter Angabe des erforderlichen Schalldämmmaßes in den
Schriftlichen Festsetzungen. Nunmehr soll im Rechtsplan die durchschnittliche Lärmsituation in
Form von Lärmpegelbereichen (LPB) differenziert festgesetzt werden. Auf Grundlage der DIN
4109 „Schallschutz in Städtebau“ soll in den Schriftlichen Festsetzungen das entsprechend der
LPB erforderliche Schalldämmmaß für Außenbauteile von Gebäuden festgesetzt werden.
Der Passus in den Schriftlichen Festsetzungen, wonach Terrassenüberdachungen und
Wintergärten über die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus ausnahmsweise zulässig
seien, soll aus den Festsetzungen entfernt werden. Im Bereich der vier freistehenden
Einzelhäuser im nordöstlichen Teil des Plangebiets sind die überbaubaren Flächen bereits so
angelegt, dass Terrassenüberdachungen und Wintergärten auch innerhalb der Baugrenzen
Vorlage FB 61/0833/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 4/5
angelegt werden können. Im übrigen Plangebiet ist die mögliche bauliche Ausnutzung der
Grundstücke durch die überbaubaren Flächen bereits sehr groß und soll nicht durch
Terrassendächer und Wintergärten weiter überschritten werden.
3.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Es haben sich zwei Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange während der
öffentlichen Auslegung schriftlich zur Planung geäußert. Die Verwaltung schlägt vor, die
Anregungen – insbesondere zu Themen des Denkmalschutzes – überwiegend zu
berücksichtigen.
4.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Als Ergebnis der öffentlichen Auslegung empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan wie
beschrieben zu ändern bzw. zu ergänzen und für die Dauer von 14 Tagen erneut öffentlich
auszulegen. Anregungen sollen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplans
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit
7.
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden
Vorlage FB 61/0833/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
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Bebauungsplan - Ludwigsallee
Lage des Planbereiches
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t
or-
Ku
pfe
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ra
ße
berg
Sal
tra
ors
vat
Saarstraße
Ludwigsallee
ße
Ehrenmal
Bebauungsplan - Ludwigsallee
Lage des Planbereiches
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Saarstraße
Ludwigsallee
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Ehrenmal
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 938
– Ludwigsallee –
im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorstraße und der Parkanlage Salvatorberg
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Entwurf der schriftlichen Festsetzungen zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2013
gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1
Überschreitung der Baugrenzen
1.1 In dem mit WA1 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche
Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,70 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes.
1.2 In dem mit WA2 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche
Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,50 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes.
1.3 In dem mit WA3 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie der an die
benachbarte Bebauung angrenzenden überbaubaren Flächen durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,70 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes.
1.4 Zur nachträglichen Durchführung von Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist eine auf das hierzu notwendige
Maß beschränkte Überschreitung der Baugrenzen bzw. Baulinien zulässig.
2
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von
Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung
zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res.
nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume:
- innerhalb der Lärmpegelbereiche I und II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB
Für Büroräume:
- innerhalb des Lärmpegelbereichs I, II und III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderliche Schalldämm-Maß gemäß
5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden.
Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch
einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämm-Maße für Außenbauteile
anzusetzen sind.
*Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989.
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Entwurf der schriftlichen Festsetzungen zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2013
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am …………… die
erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – beschlossen hat.
Aachen, den ……………..
(Marcel Philipp)
Hinweise
1. Kampfmittel
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Es ist nicht
auszuschließen, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher sind eventuelle Erdarbeiten mit entsprechender
Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und
umgehend die Bauverwaltung der Stadt Aachen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Bei
Bodeneingriffen erfolgt eine Beteiligung der Bauverwaltung im Rahmen des Bauantragsverfahrens.
2. Bodendenkmäler
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde die
Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder der Landschaftsverband Rheinland unverzüglich zu informieren:
Landschaftsverband Rheinland
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endericher Straße 133
53115 Bonn
Tel.: +49 228 98340
Fax: +49 228 9834119
E-Mail: bodendenkmalpflege@lvr.de.
3. Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen Maßnahmen auch sicherheitstechnischen Maßnahmen an
den Häusern berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) bietet kostenfreie Beratungen über
kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
4. Bergbau
Das Plangebiet liegt innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes „Rheinland“ der Wintershall Holding GmbH,
Erdölwerke. Hierbei handelt es sich um eine Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen.
Einschränkungen für eine Bebauung ergeben sich hierdurch nicht. Bergbauliche Tätigkeiten sind in der
Vergangenheit nicht erfolgt.
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 938
– Ludwigsallee –
im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 12.02.2013
Inhaltsverzeichnis
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
1.2. Regionalplan
1.3. Flächennutzungsplan (FNP)
1.4. Landschaftsplan
1.5. Bestehendes Planungsrecht
1.6. Veränderungssperre
2. Anlass der Planung
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Ziel der Planung
3.2. Erschließung / Verkehr
3.3. Jugend- und Familienfreundlichkeit
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
4.2. Überbaubare Grundstücksfläche
4.3. Bauweise
4.4. Lärmschutz
4.5. Denkmalschutz
4.6. Erhalt von Bäumen
5. Umweltauswirkungen
6. Auswirkungen der Planung
7. Kosten
8. Plandaten
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 12.02.2013
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Norden der Aachener Innenstadt unmittelbar am Alleenring im Kurgebiet Monheimsallee. Es
handelt sich um ein hochwertiges Wohngebiet im Übergangsbereich des dicht bebauten Stadtzentrums zum Wald- und
Erholungsgebiet am Salvatorberg und am Lousberg. Es ist stark durchgrünt und weist teilweise alten Baumbestand auf.
Im Süden wird das Gebiet begrenzt durch die Ludwigsallee, im Westen durch die Kupferstraße, im Norden durch die
Straße Salvatorberg und im Osten durch die Parkanlage zwischen dem Salvatorberg und der Ludwigsallee. Der
Verfahrensbereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan umfasste auch die östlich
angrenzende Parkanlage. Da diese sich in städtischem Besitz befindet und hier kein planungsrechtlicher
Regelungsbedarf besteht, wurde sie aus dem Plangebiet herausgenommen und der Verfahrensbereich mit dem
Beschluss zur öffentlichen Auslegung entsprechend verkleinert. Das Gelände im Plangebiet fällt vom Salvatorberg zur
Ludwigsallee stark ab. Zwischen dem höchsten Punkt im Norden und dem tiefsten Punkt im Südosten besteht ein
Höhenunterschied von ca. 28 Metern.
Bei der Bebauung entlang der Ludwigsallee sowie der Kupferstraße handelt es sich um Wohnhäuser aus der Gründerzeit
in geschlossener Bauweise. Lediglich die so genannte „Villa Groyen“ an der Ludwigsallee steht frei und springt aus der
einheitlichen Bauflucht zurück. Bei den Gebäuden handelt es sich um Mehrfamilien-Reihenhäuser mit jeweils zwischen
drei und zwölf Wohnungen. Von den 27 Häusern stehen 16 unter Denkmalschutz (Stand Mai 2011).
Im nordöstlichen Bereich des Plangebiets befinden sich vier freistehende Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer, zwei,
fünf bzw. elf Wohnungen. Die Häuser stehen auf großen Grundstücken mit weitläufigen Gartenanlagen und
umfangreichem wertvollen Baumbestand.
1.2. Regionalplan
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003,
Stand 2010, stellt für das Plangebiet „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar.
1.3. Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für das gesamte Plangebiet „Wohnbauflächen“ dar. Eine
Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.
1.4. Landschaftsplan
Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen.
1.5. Bestehendes Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Bereich des Aufstellungsbeschlusses A 235.
Es liegt teilweise im Bereich des rechtskräftigen Fluchtlinienplans Nr. 154. Dieser setzt lediglich die Straßen- und
Baufluchtlinien fest, die durch die bestehende Bebauung bereits umgesetzt sind. Die innerhalb des Plangebiets des
Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – gültigen Festsetzungen verlieren durch die Rechtskraft des Bebauungsplans
Nr. 938 ihre Gültigkeit.
Für die Bereiche Ludwigsallee und Kupferstraße existiert eine Satzung über die gärtnerische Gestaltung der Vorgärten
(„Vorgartensatzung“).
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 12.02.2013
Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Kurgebiets Monheimsallee sowie im Bereich einer Stellplatzsatzung.
1.6. Veränderungssperre
Im Plangebiet wurde für das Grundstück Ludwigsallee 69/77 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs.
1 BauGB als Satzung beschlossen und am 20.10.2011 gemäß § 16 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Grund für den
Beschluss der Veränderungssperre war ein Baugesuch, das den Zielen des Bebauungsplans widerspricht.
2. Anlass der Planung
Ähnlich wie das Aachener Südviertel sind auch die exklusiven Wohngebiete am Fuß des Lousbergs aufgrund der
attraktiven Lage von einer Tendenz zur Nachverdichtung betroffen, die dazu führen kann, dass sich der Charakter des
Gebiets nachhaltig verändert.
Aufgrund der zunehmenden baulichen Verdichtung des Gebiets hat die SPD-Fraktion die Verwaltung im Dezember 2009
beauftragt, die städtebauliche Entwicklung in dem Gebiet um den Lousberg durch die Erarbeitung von Bebauungsplänen
zu steuern.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist ein bei der Stadt Aachen vorliegender Antrag auf Vorbescheid für ein
Bauvorhaben auf dem Grundstück Ludwigsallee 69/77. Auf diesem Grundstück, das tief in den rückwärtigen Bereich
hineinragt, befindet sich im vorderen Bereich die „Villa Groyen“. Das Bauvorhaben sieht unter anderem die Errichtung
zweier Wohnhäuser im rückwärtigen Gartenbereich des Grundstücks vor. Die Realisierung des Vorhabens würde zur
weiteren Verdichtung des Gebiets beitragen und bewirken, dass ähnliche Vorhaben zu späteren Zeitpunkten ebenfalls
genehmigt werden müssten.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Ziel der Planung
Das Ziel des Bebauungsplans besteht darin, die Bebauungsstruktur sowie die vorhandenen Grünstrukturen zu sichern.
Insbesondere sollen die bestehenden Freibereiche auf den rückwärtigen Grundstücken und Grundstücksteilen von
weiterer Bebauung freigehalten werden, um die zusammenhängenden Grün- und Parkflächen innerhalb der waldartigen
Kulturlandschaft zu erhalten. Entsprechend der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich von der dicht bebauten
Innenstadt zum Erholungsgebiet am Salvatorberg und Lousberg soll die vorhandene starke Durchgrünung und deren
ökologische Funktionen gesichert werden.
Der Bebauungsplan soll als so genannter „einfacher Bebauungsplan“ nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden. Es
sollen nur Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Bauweise
getroffen werden. Diese planungsrechtlichen Instrumente sind ausreichend, um die Ziele der Planung zu erreichen. Über
die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gelten bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im
Plangebiet die Vorschriften des § 34 BauGB.
3.2. Erschließung / Verkehr
Die Erschließung der meisten Wohngebäude erfolgt über die angrenzenden Straßen Kupferstraße, Ludwigsallee und
Salvatorberg. Die Gebäude Ludwigsallee 87 und 89 / 89a werden über eine private Zufahrt erschlossen, die über
Baulasten gesichert ist. Die Errichtung neuer Verkehrsanlagen ist nicht erforderlich.
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 12.02.2013
3.3 Jugend- und Familienfreundlichkeit
Da es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – um einen Bebauungsplan zur Bestandssicherung handelt,
werden keine neuen kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen oder Anlagen geschaffen.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung soll im gesamten Plangebiet „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ festgesetzt werden. Die
Gebäude dienen bereits heute nicht ausschließlich Wohnzwecken, sondern beinhalten zum Teil beispielsweise auch
Büronutzungen. Auch in Zukunft soll ein dem allgemeinen Wohngebiet entsprechendes Nutzungsspektrum nicht
ausgeschlossen werden.
4.2. Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen die Nachverdichtung auf die städtebaulich verträglichen Bereiche
beschränken und gleichzeitig moderate bauliche Erweiterungen der bestehenden Gebäude ermöglichen. Alle
vorhandenen Hauptgebäude befinden sich vollständig innerhalb der überbaubaren Flächen.
Für die Grundstücke entlang der Kupferstraße und der Ludwigsallee soll die Festsetzung der überbaubaren
Grundstücksflächen nur geringe bauliche Erweiterungen der Gebäude ermöglichen, da die Grundstücke bereits zu einem
großen Anteil überbaut sind. Die straßenseitigen Baufluchten sind von besonderer städtebaulicher Bedeutung und sollen
daher als Baulinien festgesetzt werden. Eine geringfügige Überschreitung der Vorderkanten der Hauptbaukörper durch
erkerähnliche Gebäudeteile ist typisch für die gründerzeitliche Bebauung und soll auch in Zukunft möglich sein. Die in den
schriftlichen Festsetzungen genannten Höchstwerte orientieren sich an den Abmessungen der derzeit vorhandenen Erker
und erkerähnlichen Anbauten.
Die rückwärtigen Baugrenzen greifen die bestehenden Gebäudetiefen auf. Im Bereich der Eckbebauung Ludwigsallee /
Kupferstraße sollen im rückwärtigen Bereich keine baulichen Erweiterungen ermöglicht werden, um die ungünstige
Belichtungssituation der Gebäude nicht weiter zu verschlechtern. Eine Ausnahme bildet das Grundstück Ludwigsallee 63.
Hier wird die Belichtungssituation der westlich angrenzenden Häuser (Ludwigsallee 59, 61, Kupferstraße 2) durch eine
bestehende ca. acht Meter hohe Wand an der Grundstücksgrenze Ludwigsallee 61/63 bestimmt. Ein rückwärtiger Anbau
an das bestehende Gebäude Ludwigsallee 63 ist daher möglich.
Im Vorgartenbereich des Grundstücks Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) soll in Verlängerung der bestehenden
Reihenhausbebauung die Errichtung von zwei Wohngebäuden ermöglicht werden, um hier einen ansprechenden
städtebaulichen Abschluss zu erhalten, der auch die prägnante denkmalgeschützte Villa Groyen aufwerten soll. Da der
Vorgarten der Villa Groyen Bestandteil des Baudenkmals ist, sind Neubauten in diesem Bereich in Höhe, Kubatur und
Gestaltung eng mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.
Im nordöstlichen Planbereich soll den Zielen des Bebauungsplans entsprechend keine Errichtung weiterer Gebäude
ermöglicht werden. Die Größe der überbaubaren Flächen soll jedoch eine geringfügige Erweiterung der bestehenden
Gebäude ermöglichen.
Aus Gründen des allgemeinen Klimaschutzes und des Werterhalts der Gebäude soll eine geringfügige Überschreitung
der festgesetzten Baugrenzen zum Zweck der Gebäudedämmung zulässig sein.
4.3. Bauweise
Entlang der Ludwigsallee und der Kupferstraße soll dem Bestand entsprechend „geschlossene Bauweise“ festgesetzt
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 12.02.2013
werden. Im Bereich der freistehenden Einzelhäuser im nordöstlichen Planbereich soll „offene Bauweise“ festgesetzt
werden, da dies der planerischen Zielsetzung einer aufgelockerten Bebauung in diesem Bereich entspricht. Auch sollen
hier nur Einzelhäuser zulässig sein, um die bestehende Bauweise und die geringe Wohnungsdichte zu erhalten.
4.4. Lärmschutz (siehe auch Kap. 5.)
Das Lärmkataster der Stadt Aachen weist für die Straßen im Planbereich folgende Verkehrsaufkommen aus:
Ludwigsallee: 19.500 Kfz/24h
Saarstraße: 15.400 Kfz/24h
Kupferstraße: 2.450 Kfz/24h
Das Plangebiet ist somit entlang der Ludwigsallee und der Kupferstraße erheblichen Lärmemissionen ausgesetzt. Die
Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht für allgemeine Wohngebiete
werden deutlich überschritten. Um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten, ist es daher bei Neu- und Umbauten
erforderlich, Bauteile mit ausreichend hohem Schalldämmmaß zu verwenden.
Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse ist bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Lärmsituation im
Plangebiet unter den Aspekten der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung ausreichend zu würdigen. Es wird
daher im Bebauungsplan die aktuelle Lärmsituation in Form von Lärmpegelbereichen (LPB) festgesetzt. Auf Grundlage
der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ werden in den Schriftlichen Festsetzungen für die unterschiedlichen LPB die
erforderlichen Schalldämmmaße für Außenbauteile von Gebäuden festgesetzt. Erforderliche passive
Schallschutzmaßnahmen sind so für jede Fassade und jeden Raum einzeln bestimmbar.
Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder Erholungsflächen sollten nicht in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle
(Ludwigsallee) eingerichtet werden oder sind durch geeignete Maßnahmen vor Lärmeinwirkungen zu schützen.
4.5. Denkmalschutz
Die Wohngebäude auf den Grundstücken Kupferstraße 2, 8, 10, 14, 18, 20, 26, 28 und Ludwigsallee 59, 61, 63, 65, 67,
69/77, 99 und 101 sind als Denkmal geschützt ist und in der Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen. Sie sollen im
Bebauungsplan nachrichtlich übernommen werden.
4.6. Erhalt von Bäumen
Auf den großzügigen Grundstücken im rückwärtigen Bereich des Plangebiets befinden sich zahlreiche große und alte
Bäume, die den Charakter des Gebiets prägen. Bei einer Ortsbegehung durch einen Fachgutachter im Herbst 2011
wurden zehn Bäume als ortsbildprägend und besonders erhaltenswert bewertet. Diese Bäume sollen im Bebauungsplan
zum Erhalt festgesetzt werden. Die Festsetzung dient dem Ziel, die bestehenden Grünstrukturen und den
Siedlungscharakter zu erhalten.
5. Umweltauswirkungen
Da der Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist keine
formale Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Da die Planung in erster Linie der Bestandssicherung dient, ist nicht
mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen.
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 12.02.2013
Schutzgut Mensch
Immissionsschutz – Aspekt Lärm
Zur Gewährleistung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind die maßgeblichen
Lärmschutzwerte einzuhalten. Außerdem fordert das Umsetzungsgesetz der Umgebungslärmrichtlinie (§ 47a-f BImSchG)
zur Reduzierung des Lärms eine Lärmaktionsplanung. Maßnahmen sollten bevorzugt dort eingesetzt werden, wo
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden oder Bauvorhaben entstehen. Aufgrund des Verursacherprinzips hat der
Veranlasser festzustellen, ob eine Belastung vorliegt und diese entsprechend zu berücksichtigen. Weiterhin ist es im
Rahmen von Planungsmaßnahmen verpflichtend, zukünftige Konflikte zu verhindern und der weiteren Verlärmung
grundsätzlich entgegenzuwirken.
Im Lärmkataster wurden folgende Verkehrsaufkommen verwendet:
Belastungswerte Kfz/24h Lärmkataster (2007)
Ludwigsallee
Saarstraße
Kupferstraße
19.500 Kfz/24h
15.400 Kfz/24h
2.450 Kfz/24h
Das Plangebiet wird im Straßenrandbereich der Ludwigsallee erheblich mit Lärm beaufschlagt. Die Orientierungswerte
der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht 1 für WA-Gebiete werden deutlich überschritten.
Punktuelle Lärmbelastung vor den Gebäuden in der Straße:
Ludwigsallee 71,1/60,3 dB(A) Lden 2 / Lnight 3
Kupferstraße 60/50 dB(A) Lden / Lnight
Bei diesen Beurteilungskriterien handelt es sich um die nationalen Regelwerke (RLS 90 in Verbindung mit der 16.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung, DIN 18005, TA-Lärm). Diese sind als Beurteilungsgrundlage z. B. für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm anzuwenden. Im direkten Vergleich zu den
Berechnungen der EU-Verordnung (Lärmkataster der Stadt Aachen) können kleine Unterschiede auftreten, weil die
Berechnungsverfahren divergieren.
1
Zur Kennzeichnung verwendet werden der Lden und der Lnight, beide in dB(A) angegeben ( BImSchG § 47 a-g,
Lärmkataster nach der EU-Verordnung) Der Lden ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den
Abendstunden mit 5 dB Zuschlag und in den Nachtstunden mit 10 dB Zuschlag gewichtet wird. Der Lnight wird als
mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) des Jahres gebildet
2+3
Maßnahmen
Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse ist die Verwendung von Schallschutzbauteilen im Neubau erforderlich. Im
Bebauungsplan wird daher die Intensität der Lärmimmissionen in Form von Lärmpegelbereichen (LPB) festgesetzt. Auf
Grundlage der DIN 4109 können Bauherren die erforderlichen Schalldämmmaße für Außenbauteile für die
unterschiedlichen LPB ermitteln.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt
Grundsätzlich ist die Natur auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu
schützen und die Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere
und Pflanzen zu sichern.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, grenzt allerdings im Norden an die als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen des Lousberg.
Die Fläche wird nicht vom Biotopkataster der L.Ö.B.F. erfasst.
Das Plangebiet weist ausgeprägte Baumstrukturen und Einzelbäume auf, die unter die Baumschutzsatzung fallen.
Maßnahmen zum Baumschutz sind in Kap. 4.6 beschrieben.
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 12.02.2013
Schutzgüter Luft und Klima / Energie
Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Bebauungsmöglichkeiten im Vorgartenbereich des Grundstücks
Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) schränken den Frischluftabfluss vom Salvatorberg in Richtung Süden ein. Trotzdem
soll eine Bebauung am Anschluss an die bestehende Bebauung ermöglicht werden, um in diesem Bereich eine
städtebauliche Verbesserung der derzeit ungestalteten Brandwände zu erreichen. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein
baurechtlicher Vorbescheid für ein entsprechendes Bauvorhaben bereits vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
erteilt wurde. Da die vorgesehenen Neubauten so dimensioniert sind, dass der Blick auf die Villa Groyen nicht
eingeschränkt wird, bestehen auch aus denkmalpflegerischer Sicht keine Bedenken.
Schutzgut Landschaft/Grün
Entsprechend der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich von der dicht bebauten Innenstadt zum Erholungsgebiet
am Salvatorberg und Lousberg ist es begrüßenswert, auch die vorhandene starke Durchgrünung durch die Aufstellung
des B-Planes zu sichern.
Schutzgut Kulturgüter
Der vom Bebauungsplan betroffene Bereich ist geprägt durch vorwiegend gründerzeitliche Bebauung. Das erste
Gebäude, welches außerhalb des ehemaligen Stadtmauerringes gebaut wurde ist die Villa Groyen an der Ludwigsallee
69 -73, welche in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im spätklassizistischen Stil errichte wurde. Diese Villa war
ehemals von großzügigen Grünflächen umgeben und lag daher frei in der Landschaft. Die übrige Bebauung wurde als
typische Blockrandbebauung mit hinteren Anbauten („Back to Back“) konzipiert. Die Blockrandbebauung der Gründerzeit
wuchs bis nahe an die Villa Groyen heran. Der vor der Villa liegende Vorgarten und das Verspringen der Bauflucht an
dieser Stelle sind daher wichtige Zeugnisse der städtebaulichen Entwicklung.
Eine Besonderheit innerhalb des Gebietes ist die Klosteranlage auf dem Salvatorberg. Das Kloster wurde 997 gestiftet,
der Bau des 11. Jahrhunderts ist in den Grundmauern bzw. im Turm um 1200 erhalten. Der Neubau stammt von Laurent
und wurde 1883-1885 errichtet. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Kloster wiederaufgebaut.
Der Salvatorberg ist durch Kreuzwegstationen und Parkanlage geprägt.
Da der Bebauungsplan vorrangig die Sicherung des baulichen Bestands zum Ziel hat, sind durch die Aufstellung keine
Auswirkungen auf die bestehenden Baudenkmäler im Plangebiet zu erwarten. Bei der Umsetzung der
Immissionsschutzanforderungen, beispielsweise durch den Einsatz von Lärmschutzverglasungen, ist bei den
Baudenkmälern der historische Bestand zu berücksichtigen und eine enge Abstimmung mit der Denkmalbehörde der
Stadt Aachen erforderlich.
6. Auswirkungen der Planung
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet wird bisher nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Diese gesetzliche
Grundlage reicht nicht aus, um die vorhandenen Grünstrukturen und den wertvollen Baumbestand im Plangebiet zu
erhalten. Der Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – soll eine verlässliche und rechtssichere Grundlage bieten, um die
künftige bauliche Entwicklung im Plangebiet nachhaltig sozial- und umweltverträglich zu steuern.
Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Planung handelt, die nur in sehr geringem Umfang neue
Bebauungsmöglichkeiten schafft, sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft zu erwarten.
Auch eine nennenswerte Erhöhung des Verkehrsaufkommens ist nicht zu erwarten.
7. Kosten
Durch die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – entstehen keine Kosten.
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründungsentwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 12.02.2013
8. Plandaten
Wohnbaufläche: 2,30 ha
Plangebietsgröße: 2,30 ha
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am ……………….. für den
Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – die erneute öffentliche Auslegung beschlossen hat.
Aachen, den …………………..
(Marcel Philipp)
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit
zum
Bebauungsplan Nr. 938
– Ludwigsallee –
im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Inhaltsverzeichnis
Eingaben gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
1.
Ludwigsallee 63, 52062 Aachen, Schreiben vom 18.04.2012
2.
Ludwigsallee 63, 52062 Aachen, Schreiben vom 02.05.2012
3.
, Ludwigsallee 67, 52062 Aachen, E-Mail vom 18.05.2012
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
1.
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Ludwigsallee 63, 52062 Aachen, Schreiben vom 18.04.2012
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Abwägungsvorschlag:
Wie der Eingabesteller zutreffend ausführt, liegt für das Grundstück Ludwigsallee 63 ein positiver Bauvorbescheid für einen
rückwärtigen Anbau vor. Aufgrund der bereits vorhandenen hohen Mauer an der Westseite des Grundstücks stellt das Bauvorhaben keine Verschlechterung der Lichtsituation für die Nachbarn dar. Auch aus städtebaulicher Sicht ist eine Vergrößerung der überbaubaren Fläche vertretbar. Die gartenseitige Tiefe der überbaubaren Fläche soll daher auf die des östlich
angrenzenden Nachbargrundstücks (Ludwigsallee 65) erweitert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung zu folgen.
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
2. Herr
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Ludwigsallee 63, 52062 Aachen, Schreiben vom 02.05.2012
Abwägungsvorschlag:
Die Zulässigkeit von Baum-Illuminationen kann nicht im Rahmen des Bebauungsplans geregelt werden, da hierfür die gesetzliche Grundlage nach § 9 Baugesetzbuch fehlt. Die Anregung wurde an den Fachbereich Umwelt weitergeleitet.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
3. Herr
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Ludwigsallee 67, 52062 Aachen, E-Mail vom 18.05.2012
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Abwägungsvorschlag:
Die Lage der Villa Groyen (Ludwigsallee 69/77) stellt bereits heute eine erhebliche Zäsur in der Bauflucht der Ludwigsallee
dar. Die leicht zur übrigen Bauflucht der Ludwigsallee angewinkelten vorderen Baulinien der Neubauten im Vorgarten der
Villa sollen die besondere städtebauliche Bedeutung des Gebäudes betonen. Da die Planung jedoch nicht die Intention hat,
für die Neubauten zwingend eine aus der Bauflucht abknickende Gebäudeform festzusetzen, sondern lediglich die planungsrechtliche Möglichkeit hierzu schaffen soll, soll die Baulinie in den beiden genannten Bereichen durch eine Baugrenze
ersetzt werden.
Die planungsrechtliche Ermöglichung der Errichtung eines Westflügels an der Rückseite der Villa Groyen greift die historische Bauform der Villa mit zwei rückwärtigen Flügeln auf. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Abstandflächen zu den
Nachbargrundstücken sind unabhängig von der Größe der überbaubaren Fläche einzuhalten.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung teilweise zu folgen.
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden
zum
Bebauungsplan Nr. 938
– Ludwigsallee –
im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Inhaltsverzeichnis
Eingaben gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
1. Wintershall Holding GmbH, Schreiben vom 30.04.2012
2. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 18.05.2012
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
1. Wintershall Holding GmbH, Schreiben vom 30.04.2012
Abwägungsvorschlag:
Der vom Eingabesteller angeregte Hinweis auf das Erlaubnisfeld „Rheinland“, in dem sich das Plangebiet befindet soll in die
schriftlichen Festsetzungen aufgenommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung zu folgen.
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
2. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 18.05.2012
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, den Vorgartenbereich der Villa Groyen wie vom Eingabesteller angeregt als Denkmal nachrichtlich zu übernehmen.
Bezüglich der Darstellung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Kulturgüter“ soll ein entsprechender Passus in Kapitel 5 „Umweltauswirkungen“ der Begründung ergänzt werden.
Durch Punkt 1.4 in den Schriftlichen Festsetzungen wird die Überschreitung der Baugrenzen bzw. -linien zwecks Dämmmaßnahmen planungsrechtlich ermöglicht. Einer Außendämmung entgegenstehende denkmalrechtliche Belange belieben
von der Festsetzung unberührt. In der Praxis kann es in bestimmten Fällen sein, dass eine außen liegende Dämmung von
denkmalgeschützten Gebäuden dem Denkmalschutz nicht widerspricht. Die genannte Schriftliche Festsetzung soll verhindern, dass eine solche ökologisch sinnvolle Maßnahme planungsrechtlich ausgeschlossen ist.
Bezüglich der maximal zulässigen Tiefe der Erker heißt es in den Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf:
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße,
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 11.06.2012
„In dem mit WA1 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,70 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes.
In dem mit WA2 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,50 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes.
In dem mit WA3 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie der an die benachbarte Bebauung angrenzenden überbaubaren Flächen durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,70 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes.“
Die angegebenen Höchstwerte orientieren sich an den Breiten und Tiefen der vorhandenen Erker und erkerähnlichen Gebäudeteile (sowohl der denkmalgeschützten als auch der nicht geschützten Gebäude). Die Verwaltung sieht daher mit dieser bestehenden Formulierung die Anregung des Eingabestellers als erfüllt an.
In früherer Zeit befanden sich sowohl im westlichen als auch im östlichen Bereich der Villa Groyen rückwärtige Anbauten.
Heute ist nur noch der östliche Anbau vorhanden. Die planungsrechtliche Ermöglichung einer gartenseitigen Erweiterung im
westlichen Bereich der Villa entspricht in ihrer Grundfläche der historischen Überbauung. Die Errichtung eines neuen Baukörpers an dieser Stelle widerspricht daher nicht denkmalpflegerischen Zielsetzungen.
Die über den Bestand hinausgehende Größe der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Kupferstraße 28 hat städtebauliche Gründe und gilt auch für nicht denkmalgeschützte Gebäude, die unter Umständen in Zukunft einmal auf dem Grundstück errichtet werden könnten. Einer Gebäudeerweiterung entgegenstehende denkmalrechtliche Belange bleiben von der
planungsrechtlichen Ermöglichung einer Erweiterung unberührt.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung teilweise zu folgen.