Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
108321.pdf
Größe
346 kB
Erstellt
13.12.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0812/WP16
öffentlich
13.12.2012
Dez. III / FB 61/20
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches
Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Krefelder Straße
/ Feldchen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.01.2013
23.01.2013
23.01.2013
28.02.2013
13.03.2013
B0
B3
B5
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Krefelder Straße / Feldchen befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Krefelder Straße / Feldchen befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Krefelder Straße / Feldchen befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Krefelder Straße / Feldchen befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich
Krefelder Straße / Feldchen befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen
gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Vorlage FB 61/0812/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im
Planbereich Krefelder Straße / Feldchen
Am Standort Krefelder Straße / Feldchen soll zukünftig die gestalterische Verbesserung, die die
Krefelder Straße in jüngster Vergangenheit erfahren hat, fortgesetzt werden. Innerhalb weniger Jahre
wurden bzw. werden Verwaltungsgebäude realisiert (Finanzamtszentrum, geplantes Jobcenter,
Neubau des Unternehmens Trianel etc.), der Sportpark Soers entstand (Neubau Tivoli-Stadion,
geplante Baumaßnahmen des ALRV) und auch im Bereich Einzelhandel fanden bauliche
Verbesserungen statt (Neubau Porta-Möbelmarkt sowie weitere Planungen). Nicht zuletzt wertet die
neue Fußgängerbrücke im Bereich der Albert-Servais-Allee die Achse Krefelder Straße deutlich auf.
Der Bereich zwischen Krefelder Straße, Strangenhäuschen und Feldchen soll baulich so entwickelt
werden, dass er seiner Funktion als Stadteingang gerecht wird. Die Krefelder Straße stellt eine der
wichtigsten Einfallstraßen in die Stadt Aachen dar, insbesondere auch dadurch, dass das Ziel
Aachen-Zentrum über die hier befindliche Autobahnabfahrt der A 4 beschildert wird.
Dieses Ziel soll erreicht werden durch die Realisierung eines oder mehrerer durch ihre Architektur,
Höhe und Baumasse prägnante Gebäude. Am ehesten könnte dies durch eine öffentliche Nutzung
oder ein Verwaltungsgebäude geschehen.
Nach Auffassung der Planungsverwaltung ist der Bereich optimal geeignet für den Neubau des
Polizeipräsidiums, der wegen des schlechten baulichen Zustands des heutigen Gebäudes erforderlich
ist. Die Polizei benötigt einen Standort, der möglichst gut an das übergeordnete Straßennetz
angebunden ist. Das ist hier aufgrund der Lage an der B 57 sowie die unmittelbare Autobahnnähe
optimal gegeben. Darüber hinaus bevorzugt die Polizei eine Verlagerung auf eine Fläche im
Nahbereich des heutigen Präsidiums.
Wegen anderer, inzwischen nicht mehr weiter verfolgter Planungen war in der Vergangenheit bereits
eine Klärung mit dem Landesbetrieb über eine direkte Anbindung an die Krefelder Straße erfolgt. Der
Landesbetrieb hatte seine Zustimmung erteilt, dass dies trotz der Lage außerhalb der Ortsdurchfahrt
ermöglicht werden kann.
Um sicherzustellen, dass die Stadt Aachen Grundstücke in diesem Bereich im Falle eines Verkaufs
erwerben kann, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung. Diese verpflichtet
die Stadt nicht dazu, die Grundstücke in jedem Fall zu erwerben.
Anlagen:
1.
Satzung
2.
Übersichtsplan
Vorlage FB 61/0812/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 2/2
Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Laurensberg und Aachen-Haaren
im Bereich Krefelder Straße / Feldchen
vom ………….
Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung,
hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ............... gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung
beschlossen:
§1
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten
Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich
in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Laurensberg und Aachen-Haaren zwischen Krefelder Straße,
Strangenhäuschen und Feldchen. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bestandteil der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Stadtbezirk
Aachen-Laurensberg und im Stadtbezirk Aachen-Haaren im
Bereich Krefelder Straße/ Feldchen
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