Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
108312.pdf
Größe
309 kB
Erstellt
13.12.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0813/WP16
öffentlich
13.12.2012
Dez. III / FB 61/20
Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches
Vorkaufsrecht im Planbereich Krefelder Straße/ Feldchen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.01.2013
23.01.2013
23.01.2013
28.02.2013
13.03.2013
B0
B3
B5
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen
vom 19.04.2009 zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen
vom 19.04.2009 zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen
vom 19.04.2009 zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen
vom 19.04.2009 zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen
vom 19.04.2009.
Vorlage FB 61/0813/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht im Planbereich
Krefelder Straße / Feldchen
Für den Bereich Krefelder Straße / Feldchen wurde eine Satzung über ein besonderes gemeindliches
Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen. Sie erlangte am 19.04.2009
Rechtskraft.
Das damalige Planungsziel, Anlage einer Multifunktionsfläche, wird nicht weiterverfolgt, da sich
herausgestellt hat, dass die beabsichtigte Nutzung aus Schallschutzgründen an diesem Standort nicht
realisierbar ist.
Anlage:
Übersichtsplan
Vorlage FB 61/0813/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 2/2
Bestandteil der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Stadtbezirk
Aachen-Laurensberg und im Stadtbezirk Aachen-Haaren im
Bereich Krefelder Straße/ Feldchen
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