Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
108318.pdf
Größe
2,2 MB
Erstellt
13.12.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0811/WP16
öffentlich
13.12.2012
Dez. III / FB 61/20
Aufstellungsbeschluss Nr. 223 - Krefelder Straße / Feldchen hier: Änderung der städtebaulichen Zielsetzung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.01.2013
23.01.2013
23.01.2013
28.02.2013
B0
B3
B5
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Änderung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes Krefelder Straße / Feldchen für den
Planbereich in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg
zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Änderung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes Krefelder Straße / Feldchen für den
Planbereich in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg
zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Änderung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes Krefelder Straße / Feldchen für den
Planbereich in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg
zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Änderung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes Krefelder Straße / Feldchen für den
Planbereich in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg.
Vorlage FB 61/0811/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat am 01.04.2009 mittels einer Dringlichkeitsentscheidung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Krefelder Straße / Feldchen beschlossen.
Ziel der Planung war die Realisierung einer Multifunktionsfläche. Der Standort wurde in einer
ersten Einschätzung als geeignet für diese Nutzung beurteilt.
Die Krefelder Straße ist in weiten Teilen bereits geprägt durch die vorhandenen Sport- und
Freizeiteinrichtungen, insbesondere im Bereich Sportpark Soers, auf der westlichen Seite
der Straße. Aufgrund der Umgebungsnutzung, die hauptsächlich aus Gewerbebetrieben besteht, war davon ausgegangen worden, dass der von Veranstaltungen auf der Multifunktionsfläche ausgehende Lärm an diesem Standort verträglich ist.
Der Fachbereich Umwelt hat jedoch als Ergebnis der Untersuchung der Schallauswirkungen
festgestellt, dass die Anlage einer Multifunktionsfläche nicht möglich ist. Der Fachbeitrag
fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen:
„Die heute gestellten Ansprüche an den Immissionsschutz lassen es hier nicht zu, diese Art
von Nutzungen in bestehende Gebiete zu integrieren. Der Betrieb eines multifunktionalen
Freizeitgeländes an dieser Stelle wird im nahen Umfeld, ungeachtet hoher Vorbelastung
durch Verkehrslärm und den allgemeinen, niedrigen Schutzansprüchen, Störungen verursachen. Die Ordnungsbehörden wären bei allen Veranstaltungen gefordert, ergänzende Abwägungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz vorzunehmen (ähnlich des heutigen
Bendplatzbetriebes) und damit besitzt nach hiesiger Einschätzung dieses Gebiet nicht den
gewünschten Spielraum für die Durchführung von Freizeitveranstaltungen o.ä.“
Die genannten Störungen umfassten sowohl die der Fläche am nächsten gelegene Wohnbebauung in Haaren, als auch die in der Umgebung befindlichen Gewerbebetriebe. Dazu
zählt unter anderem auch das Tierheim, das zwar rein rechtlich dieselben Schutzansprüche
hat wie ein Gewerbebetrieb, trotzdem aber wesentlich anfälliger wäre gegenüber einer deutlichen Steigerung der Lärmimmissionen.
Nachdem sich durch den Fachbeitrag Lärmschutz herausgestellt hatte, dass die Anlage
einer Multifunktionsfläche im Bereich Krefelder Straße / Feldchen nicht machbar ist, wurden
keine weiteren Untersuchungen zur verkehrlichen Anbindung etc. mehr durchgeführt.
Inzwischen wurden weitere Überlegungen zur zukünftigen städtebaulichen Entwicklung dieses Gebietes angestellt. Diese hatten zum Ergebnis, dass der Standort dazu dienen soll, die
gestalterische Verbesserung, die die Krefelder Straße in jüngster Vergangenheit erfahren
Vorlage FB 61/0811/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
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hat, fortzusetzen. Innerhalb weniger Jahre wurden bzw. werden Verwaltungsgebäude realisiert (Finanzamtszentrum, geplantes Jobcenter, Neubau des Unternehmens Trianel etc.), der
Sportpark Soers entstand (Neubau Tivoli-Stadion, geplante Baumaßnahmen des ALRV) und
auch im Bereich Einzelhandel fanden bauliche Verbesserungen statt (Neubau Porta-Möbelmarkt sowie weitere Planungen). Nicht zuletzt wertet die neue Fußgängerbrücke im Bereich
der Albert-Servais-Allee die Achse Krefelder Straße deutlich auf.
Der Bereich zwischen Krefelder Straße, Strangenhäuschen und Feldchen soll baulich so
entwickelt werden, dass er seiner Funktion als Stadteingang gerecht wird. Die Krefelder
Straße stellt eine der wichtigsten Einfallstraßen in die Stadt Aachen dar, insbesondere auch
dadurch, dass das Ziel Aachen-Zentrum über die hier befindliche Autobahnabfahrt der A 4
beschildert wird.
Dieses Ziel soll erreicht werden durch die Realisierung eines oder mehrerer durch ihre Architektur, Höhe und Baumasse prägnante Gebäude. Am ehesten könnte dies durch eine
öffentliche Nutzung oder ein Verwaltungsgebäude geschehen.
Nach Auffassung der Planungsverwaltung ist der Bereich optimal geeignet für den Neubau
des Polizeipräsidiums, der wegen des schlechten baulichen Zustands des heutigen Gebäudes erforderlich ist. Die Polizei benötigt einen Standort, der möglichst gut an das übergeordnete Straßennetz angebunden ist. Das ist hier aufgrund der Lage an der B 57 sowie die unmittelbare Autobahnnähe optimal gegeben. Darüber hinaus bevorzugt die Polizei eine Verlagerung auf eine Fläche im Nahbereich des heutigen Präsidiums.
Wegen anderer, inzwischen nicht mehr weiter verfolgter Planungen war in der Vergangenheit
bereits eine Klärung mit dem Landesbetrieb über eine direkte Anbindung an die Krefelder
Straße erfolgt. Der Landesbetrieb hatte seine Zustimmung erteilt, dass dies trotz der Lage
außerhalb der Ortsdurchfahrt ermöglicht werden kann.
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zur Anlage einer Multifunktionsfläche
wurde auch eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen. Da das alte Planungsziel nicht weiter
verfolgt wird, soll diese Satzung aufgehoben werden. Gleichzeitig soll eine neue Satzung
gemäß der neuen städtebaulichen Zielsetzung erlassen werden, um auch für diesen Nutzungszweck sicherzustellen, dass die erforderlichen Grundstücke im Falle eines Verkaufs
von der Stadt erworben werden können.
Anlage/n:
1.
Luftbild
2.
Übersichtsplan mit Abgrenzung des Planbereichs
Vorlage FB 61/0811/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
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