Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
110392.pdf
Größe
6,2 MB
Erstellt
05.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0835/WP16
öffentlich
35004-2013
05.02.2013
Dez. III / FB 61/20
Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens
- Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.02.2013
28.02.2013
B5
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher
Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und
empfiehlt dem Planungsausschuss für den Bebauungsplanes Nr. 4, die Einleitung des
Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt für den Bebauungsplanes Nr. 4 die
Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Vorlage FB 61/0835/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Offenlagebeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg, der den Bereich zwischen der Brunnenstraße,
der Rathausstraße und dem Herzogsweg mit den Straßen Im Weingarten und Am Weyenberg
umfasst, ist seit dem 23.09.1968 rechtskräftig. Im Zuge eines Klageverfahrens im Jahre 1969 stellte
das Verwaltungsgericht Aachen fest, dass der Bebauungsplan über Rechtsmängel verfügt. Die
Beurteilung von Bauvorhaben erfolgte daraufhin teilweise nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteils) bzw. nach § 30 BauGB (Zulässigkeit
von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans) mit einer Reihe von Befreiungen.
Die Prüfung und Beurteilung eines Bauantrages in diesem Bereich führte 2011 erneut zu einem
Rechtsstreit, der noch nicht abgeschlossen ist.
Der Bebauungsplan Nr. 4 trifft Festsetzungen zu Art der Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen,
Grundstücksgrößen, Dachformen und Dachneigungen, Firsthöhen und -richtungen und Ausbau von
Kellergeschossen bei Hanglange. Ferner sind Materialien, Farben der Dach- und Gaubenflächen,
Einfriedungen und Geländeveränderungen festgesetzt.
Der Planbereich ist größtenteils bebaut. Zwei Baulücken westlich der Straße “Im Weingarten” werden
derzeit bebaut. Zwischen der Rathausstraße und der Straße „Im Weingarten“ und entlang der
„Rathausstraße“ gibt es zwei größere Bereiche, die noch nicht bebaut sind. Im Falle einer Bauabsicht
ist zu gegebener Zeit zu prüfen, ob eine Beurteilung nach
§ 34 BauGB möglich ist, oder ob zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für diese Bereiche erforderlich ist. Für die übrigen Weideflächen und das Anwesen
Bergerhochkirchen trifft der Bebauungsplan über die Festsetzung Landwirtschaftliche Nutzfläche
hinaus keine weiteren Festsetzungen. Die planungsrechtliche Beurteilung würde bereits jetzt gemäß §
35 BauGB (Bauen im Außenbereich) erfolgen, da der Bereich im Flächennutzungsplan als
Landwirtschaftliche Fläche und Landschaftsschutzgebiet dargestellt ist.
Da der Bebauungsplan Nr. 4 über rechtliche Mängel verfügt und eine planungsrechtliche Steuerung in
diesem Bereich aufgrund der fast vollständigen Bebauung nicht mehr erforderlich ist, soll der
Bebauungsplan Nr. 4 aufgehoben werden, um hier Rechtsklarheit zu schaffen.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes wirkt sich nur unwesentlich auf das Plangebiet aus. Daher soll
das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt werden. Im diesem vereinfachten Verfahren soll von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Umweltprüfung mit dem Umweltbericht abgesehen, da die
planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben bereits jetzt schon nach § 34 bzw.
§ 35 Baugesetzbuch erfolgt
Vorlage FB 61/0835/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 2/3
Die Verwaltung empfiehlt, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde
Laurensberg einzuleiten und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB zu fassen.
Anlage/n:
Anlage 1 Übersichtsplan
Anlage 2 Luftbild
Anlage 3 Entwurf der Begründung
Anlage 4 Rechtsplan
Vorlage FB 61/0835/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 3/3
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 Laurensberg
Ratha
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straß
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Brunnenstraße
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og
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eg
Orsbacher Straße
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 Laurensberg
Ratha
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straß
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Brunnenstraße
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Orsbacher Straße
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Entwurf der Begründung
zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
zwischen Orsbacher Straße/Herzogsweg, Rathausstraße, Brunnenstraße,
im Bereich der Straße „Im Weingarten“ und „Am Weyenberg“
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 4
der Gemeinde Laurensberg
Entwurf der Begründung zur Offenlage
Fassung vom 28.01.2013
Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg grenzt im Norden an die „Rathausstraße“, im Westen an die
„Brunnenstraße“ und im Osten an die „Orsbacher Straße“ bzw. „Herzogsweg“. Er umfasst die Straßen „Im Weingarten“,
„Am Weyenberg“ und das Anwesen „Bergerhochkirchen“. Der Bebauungsplan ist seit dem 23.09.1968 rechtskräftig. Im
Zuge eines Klageverfahrens im Jahre 1969 stellte das Verwaltungsgericht Aachen fest, dass der Bebauungsplan über
Rechtsmängel verfügt.
Der Planbereich ist größtenteils bebaut. Zwei Baulücken westlich der Straße “Im Weingarten” werden derzeit bebaut. Im
Innenbereich zwischen der Straße „Im Weingarten“ und der „Rathausstraße“ hat eine „Nachverdichtung“ mit
Einfamilienhäusern begonnen, die von der Rathausstraße aus erschlossen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 4 trifft Festsetzungen zu Art der Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen,
Grundstücksgrößen, Dachformen und Dachneigungen, Firsthöhen und -richtungen und Ausbau von Kellergeschossen
bei Hanglange. Ferner sind Materialien, Farben der Dach- und Gaubenflächen, Einfriedungen und
Geländeveränderungen festgesetzt. Für die südlichen und südöstlichen Weideflächen und das Anwesen
Bergerhochkirchen trifft der Bebauungsplan über die Festsetzung Landwirtschaftliche Nutzfläche hinaus keine weiteren
Festsetzungen. Im südlichen Bereich setzt der Bebauungsplan eine kleine Fläche als Grünfläche /Kinderspielplatz und
entlang der Brunnenstraße die Böschungen als Grünfläche fest.
Mit der fast vollständigen Bebauung des Plangebietes wurde die Leitaufgabe des Bebauungsplanes erfüllt, so dass der
Bebauungsplan aufgehoben werden kann. Außerdem wird durch die Aufhebung des mit Rechtsmängeln behafteten
Bebauungsplanes eine Rechtsklarheit für diesen Bereich geschaffen.
Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans soll als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am
Aufhebung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg beschlossen hat.
die
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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