Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
110282.pdf
Größe
763 kB
Erstellt
04.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0232/WP16
öffentlich
04.02.2013
Eigene Finanzmittel für den Integrationsrat zur Erledigung seiner
Aufgaben
Beratungsfolge:
TOP: - 7 -
Datum
Gremium
Kompetenz
20.02.2013
INT
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
ohne
In Vertretung
( Prof. Dr. Sicking )
Vorlage FB 50/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Gemäß § 27 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind dem
Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Aachen kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie die räumlichen und sachlichen
Ressourcen für die Sitzungen bereitstellt, die Geschäftsführung übernimmt und die zustehenden
Leistungen nach § 33 GO NRW (Ersatz von Auslagen u. Verdienstausfall) zur Verfügung stellt. Des
Weiteren stellt die Verwaltung dem Integrationsrat in den Räumen der Verwaltung eine
Geschäftsstelle einschließlich Personal zur Verfügung. Für Geschäftsaufwendungen stehen dem
Integrationsrat jährlich 1.900,00 € zur Verfügung. Zusätzlich wurde in der Nadelfabrik ein
Beratungsbüro nebst Büroausstattung eingerichtet, um dem Integrationsrat ein Angebot an
Sprechzeiten für Bürgerinnen und Bürger, unabhängig der regulären Öffnungszeiten der Verwaltung,
zu ermöglichen.
Im Sinne der Aufgabe der Integrationsräte, zwecks Förderung der Integrationsentwicklung in den
Kommunen die Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an den gemeindlichen
Entscheidungsprozessen zu stärken, ist für die Stadt Aachen aufgrund des Beschlusses des
Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 29.04.2010 entschieden worden, dass
der Integrationsrat über Vorschläge der Verwaltung zur Mittelverwendung im Rahmen der laufenden
Geschäfte der Verwaltung in Bezug auf das Produktsachkonto ‚Projekte zur Integration’ mit einem
Gesamtvolumen i. H. v. 135.000,00 € berät und diesbezüglich eine Empfehlung an die Verwaltung
abgibt; überdies hat er nach den vom Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
beschlossenen Beteiligungsrichtlinien (Anlage 1) ein Initiativrecht bezüglich eigener
Verwendungsvorschläge zu den Projekten im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung.
Darüber hinaus sind die MigrantenvertreterInnen mit Antrag vom 30.10.2012 (Anlage 2) mit dem
Wunsch an die Verwaltung herangetreten, über einen eigenen Etat zu verfügen, über den der
Integrationsrat frei und unabhängig verfügen kann.
Es besteht kein Recht des Integrationsrates, über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel hinaus
über einen eigenen Etat zu verfügen. Aus dem Fehlen des eigenen Etatrechtes folgt, dass der
Integrationsrat insoweit gegenüber der Gemeinde keine Forderungen realisieren kann.
Ungeachtet dessen steht es dem Rat einer Gemeinde frei, bei Vorhandensein entsprechender
finanzieller Möglichkeiten und auf der Grundlage einer entsprechenden Willensbildung dem
Integrationsrat einen eigenen Etat zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen.
Inwieweit dem Integrationsrat das grundsätzliche Recht eingeräumt wird, ein eigenes Budget zu
erhalten und über dessen Verausgabung unabhängig von den Verwendungsvorgaben des Rates oder
der Verwaltung zu entscheiden, liegt in der Zuständigkeit der gemeindlichen Entscheidungsgremien.
Sollte sich der Integrationsrat für die Bereitstellung weiterer Mittel aussprechen, hält die Verwaltung
eine Mittelbereitstellung in der Größenordnung von 7.500,00 € aus dem PSP - Element 4-050501901-3 ’Projekte zur Integration’ für umsetzbar.
Vorlage FB 50/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
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Im Falle der Bereitstellung der Mittel ist folgendes zu beachten:
Für die Rechtsnatur des Integrationsrates nach § 27 GO NRW, der ein mit besonderen
Beteiligungsrechten ausgestattetes Gremium innerhalb einer Gemeinde ist, allerdings im Hinblick auf
seine Zusammensetzung kein Organteil des Gemeinderates darstellt, gilt, dass er nicht den
rechtlichen Status einer juristischen Person besitzt.
Zwar ist der Integrationsrat in Bezug auf seine Befassungs- und Mitwirkungsrechte gemäß § 27 Abs.8
GO NW und bezüglich seines Rechts auf Erhalt der für seine Aufgabenwahrnehmung erforderlichen
Mittel gemäß § 27 Abs. 10 GO NW Inhaber von Rechten innerhalb der Gemeinde, ihm fehlt jedoch
die für eine Einordnung als juristische Person erforderliche Trägerschaft von Rechten im
Außenverhältnis.
Entscheidungen über Vertragsabschlüsse, Auftragsvergaben etc. könnten im Hinblick auf die fehlende
Rechtspersönlichkeit des Integrationsrates mit Bindungswirkung für die Stadt Aachen nur durch die
Verwaltung erfolgen.
Anlage/n:
Anlage 1 - Beteiligungsrichtlinien
Anlage 2 - Antrag vom 30.10.2012
Vorlage FB 50/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
Seite: 3/3
SADIO BARRY,
Vorstandsvorsitzender des Integrationsrates Aachen
Aachen, den 30.10.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sitzung vom 23.10.2012, wurde das Arbeitskonzept des Integrationsrates Aachen, nach
zwei Verbesserungsvorschlägen seitens der Politik, für die Dauer seiner Wahlzeit einstimmig
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Integrationspolitik ist die einzige Alternative zur Bildung von Parallelgesellschaften in
diesem Land, wo immer mehr Bürger Migrationshintergrund haben (42% bei unter 18 Jahren
und Tendenz steigend).
Festzustellen ist, dass nach 30 Jahren Integrationspolitik und trotzt große Bemühung der Stadt
immer noch die Bildungs-, Ausbildungs- und Fortbildungschancen für Menschen mit Migrationshintergrund sehr viel schlechter sind als für Menschen ohne Migrationshintergrund.
Schon beim Zugang zur Bildung sind Familien mit Migrationshintergrund im Nachteil, zum
einen wegen Armut (sie sind nicht in der Lage, private Nachhilfe für ihre Kinder zu leisten)
und zum anderen wegen der Tatsache, dass viele Migranteneltern keine Schulbildung haben
und ihren Kindern im Schulischen Bereich nicht helfen können. Die Eltern, ohne fundierte
Schulbildung, haben meistens keinen Zugang zu den Informationen, die für Ihre Kinder nützlich sind.
Fast 18 Prozent der Migrantinnen und Migranten haben keinen Schulabschluss, über 40 Prozent keine Ausbildung und ihre Arbeitslosenquote ist doppelt so hoch wie bei den Deutschen.
Mit unserer Hilfe, könnten viele Kinder die Chance haben, eher Leistungsträger zu werden als
Leistungsempfänger zu sein oder zu extremistischen Organisationen zu laufen.
In Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung möchten wir in Aachen die Integrationsarbeit
innovativer gestalten. Wir zu denen gehen, die nicht organisiert sind und keine Fördermittel
für Projekte beantragen können. Wir möchten für die Schulkinder eine intensive Hausaufgabenbetreuung mit Hilfe von Studenten organisieren.
Durch gute Integrationsarbeit kann man Vorurteile abbauen und Bürger mit Migrationshintergrund dazu bewegen, zu städtischen Einrichtungen oder deutschen Parteien zu gehen, wenn
sie für die Verbesserung ihrer Situation kämpfen wollen, statt eigene Bewegungen zu gründen
oder zu Randgruppen zu gehen.
Nur Bürger mit Migrationshintergrund oder Deutsche, die durch ihr glaubwürdiges Engagement das Vertrauen der Migranten gewonnen haben, können Kontakt zu bestimmten Migrantengruppen aufnehmen und dort junge Leute dazu bringen, eher an ihre Zukunft zu denken
anstatt bestimmten (gefährlichen) Gruppierungen zu folgen.
Für diese Aufgaben muss zuerst der Integrationsrat bekannt und glaubwürdig werden. Deshalb wollen wir ab Anfang 2013 eine offensive öffentliche Arbeit in den Migrantengruppen
starten:
Aufklärungsarbeit, Informationen, Nachhilfekurse, direkte Förderung von Selbstinitiative der
Migrantenorganisationen, der Migrantenfamilien und Kindern etc. In unseren Sprechzeiten
würden wir einen Internetzugang benötigen.
Für all diese o.g. Gründe braucht der Integrationsrat eigene Mittel zur Erledigung seiner Aufgaben, unabhängig von der Mitwirkung bei der Vergabe von Fördermitteln, die er frei verplanen kann, im Sinne von Punkt (10) des §27 der NRW-Gemeindeordnung.
Das Jahr 2013 ist das wichtigste Jahr im Hinblick auf die Wahl 2014 des Integrationsrates
Aachen. Sein Erfolg in diesem Jahr wird ihn bekannter machen und die Wahlbeteiligung im
nächsten Jahr erheblich verbessern. Deshalb bitten wir Verwaltung und Politik, auch dem
Aachener Integrationsrat eigene Mittel in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung zu stellen, die
er frei verplanen kann.
Wir bitten Sie daher, die Tagesordnung der Sitzung vom 20.02.2013 mit dem TOP
„Eigene Finanzmittel für den Integrationsrat zur Erledigung seiner Aufgaben“
zu ergänzen.
Antragsteller dieses Tagesordnungspunktes:
Frau Ambadar,
Frau Vogeler-Yildirim,
Frau Elizabezh Lebang
Frau Blume,
Frau Younessi,
Herr Licitra,
Herr Özbay,
Herr Iscan
Mit freundlichen Grüßen
SADIO BARRY,
Vorstandsvorsitzender