Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
109934.pdf
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435 kB
Erstellt
25.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0064/WP16-1
öffentlich
25.01.2013
Haushaltsplanberatungen 2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.01.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung 2013 unter Einbeziehung der vorgelegten
Änderungen (Anlage 1 - 10) zum Haushaltsplanentwurf 2013 einschließlich der beschlossenen
Veränderungen.
Die sich aus den Einzelbeschlüssen ergebenden neuen Werte in der Haushaltssatzung sind
Bestandteil dieses Beschlusses und der Original-Niederschrift beigefügt.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 20/0064/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 18.01.2013 wurde den Finanzausschussmitgliedern die
Anlage 1 - Veränderungsnachweis (VN) zum Ergebnisplan 2013 PBS 30-38
Anlage 2 - VN Investitionen 2013 PBS 30-38
Anlage 3 - VN Verpflichtungsermächtigungen 2013 PBS 30-38
Anlage 4 - VN ausschließliche Erfassung im Finanzplan 2013 PBS 30-38
Anlage 5 - Übersicht der wesentlichen Veränderungen in der Ergebnisrechnung
Anlage 6 - Wertänderungen der allgemeinen Rücklage in Bezug Alemannia
zugestellt, die als Beratungsgrundlagen für die Etatberatungen des Finanzausschusses am
22.01.2013 dienten. Die Mitglieder des Rates haben diese Unterlagen ebenfalls erhalten. Eine auf der
Beschlussfassung des Finanzausschusses basierende neu gefasste Haushaltssatzung ist als Anlage
beigefügt.
Als weitere Anlagen sind eine Übersicht der Haushaltsansatzänderungen nach dem Finanzausschuss
(PB 40), letzte Änderungen vor der Ratssitzung (FB 41) sowie den Gesamtergebnisplan und den
Gesamtfinanzplan beigefügt.
Anlage/n:
Anlage 7 - Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2013
Anlage 8 - Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan 2013
Anlage 9 - Änderungen FA (PB 40)
Anlage 10 - letzte Änderungen vor Ratssitzung (PB 41)
Vorlage FB 20/0064/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 2/2
Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW: S.666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom
23.10.2012 (GV.NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Aachen mit Beschluss vom 30.01.2013 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Aachen
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu
leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit einem
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
757.011.100 EUR
797.657.800 EUR
im Finanzplan mit einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
738.164.000 EUR
754.338.500 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
116.048.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
136.904.100 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 41.705.700 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
23.703.300 EUR
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf
0,00 EUR
festgesetzt.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 40.646.700 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
festgesetzt.
350.000.000 EUR
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
305 v. H.
495 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
445 v. H.
§7
Die Wertgrenze für Investitionen gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung wird auf 150.000 € festgesetzt.
§8
1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
ku- künftig umzuwandeln
kw- künftig wegfallend
werden beim Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers aus dieser Stelle wirksam.
2. Beamte können mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen
werden, soweit sie während dieser Zeit die Obliegenheiten eines verliehenen oder eines gleichartigen
Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die Planstellen, in die sie eingewiesen werden, besetzbar
waren *)
*) Nur und in dem Maße anwendbar, wie aus Gründen der Übergangswirtschaft (82 GO NRW) eine
Beamtenbeförderung in das erste Beförderungsamt der Laufbahngruppen des mittleren und gehobenen Dienstes nicht
nach Ablauf der Wartezeit von drei Jahren zum dafür vorgesehenen Zeitpunkt ausgesprochen werden konnte.
§9
1. Zweckgebundene Erträge sind auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt.
Zweckgebundene Wenigererträge reduzieren die Aufwandsermächtigung. Zweckgebundene
Mehrerträge können nach Zustimmung der Kämmerin für entsprechende Mehraufwendungen verwandt
werden.
2. Die Aufwendungen innerhalb eines Produktes sind mit Ausnahme der Personalaufwendungen, der
Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen, der Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen und den Aufwendungen für Festwerte gegenseitig deckungsfähig. Die
gegenseitige Deckungsfähigkeit über die Grenzen eines Produktes hinweg darf nur mit Zustimmung der
Kämmerin in Anspruch genommen werden. Über Dezernatsgrenzen hinaus unterliegt die
Deckungsfähigkeit den Regelungen der Erheblichkeitsgrenzen der Hauptsatzung.
3. Die Personalaufwendungen und die Versorgungsaufwendungen sind produktübergreifend gegenseitig
deckungsfähig. Gleiches gilt jeweils für die Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen, die
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen und die Aufwendungen für Festwerte.
4. Die für die Teilergebnispläne ausgewiesenen Vermerke gelten analog für die Veranschlagungen der
laufenden Verwaltungstätigkeit des Finanzplanes.
Ergebnisplan 2013 der Stadt Aachen
Planberatungsstand: 41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ansatz 2012
Ansatz 2013
Ansatz 2014
Ansatz 2015
Ansatz 2016
01 - Steuern und ähnliche Abgaben
-328.471.500
-351.264.000
-356.089.000
-360.966.500
-364.271.500
02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen
-141.083.100
-129.572.500
-135.954.400
-141.696.700
-148.305.800
-2.720.500
-2.856.400
-2.856.200
-2.856.200
-2.856.200
-121.753.000
-125.349.500
-127.240.500
-127.268.500
-127.784.500
05 - Privatrechtliche Leistungsentgelte
-20.624.100
-20.424.100
-20.939.500
-21.379.900
-21.928.700
06 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-66.595.800
-72.128.500
-67.404.400
-68.840.400
-69.783.000
07 - Sonstige ordentliche Erträge
-34.815.100
-37.712.600
-33.470.500
-33.361.300
-32.785.300
-716.063.100
-739.307.600
-743.954.500
-756.369.500
-767.715.000
144.528.000
151.824.100
150.344.500
155.586.000
153.116.100
12 - Versorgungsaufwendungen
20.370.700
21.154.100
21.579.300
21.795.100
22.013.100
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
74.846.900
67.332.400
67.711.400
67.801.600
67.418.400
14 - Bilanzielle Abschreibungen
20.371.600
20.826.800
21.722.800
23.006.700
23.700.700
466.648.000
492.192.200
493.296.900
498.846.600
502.944.100
23.639.900
22.240.100
21.012.300
21.047.500
21.024.500
17 - Ordentliche Aufwendungen
750.405.100
775.569.700
775.667.200
788.083.500
790.216.900
18 - Ordentliches Ergebnis
34.342.000
36.262.100
31.712.700
31.714.000
22.501.900
19 - Finanzerträge
03 - Sonstige Transfererträge
04 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
10 - Ordentliche Erträge
11 - Personalaufwendungen
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
-16.897.500
-17.703.500
-18.205.300
-18.440.900
-18.451.200
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
22.498.900
22.088.100
23.883.400
25.180.900
26.888.800
21 - Finanzergebnis
5.601.400
4.384.600
5.678.100
6.740.000
8.437.600
39.943.400
40.646.700
37.390.800
38.454.000
30.939.500
23 - Außerordentliche Erträge
0
0
0
0
0
24 - Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
25 - Außerordentliches Ergebnis
0
0
0
0
0
26 - Jahresergebnis vor Internen LB
39.943.400
40.646.700
37.390.800
38.454.000
30.939.500
27 - Erträge aus Int. Leistungsbeziehungen
-14.676.000
-14.995.100
-14.994.600
-14.999.400
-14.999.600
14.676.000
14.995.100
14.994.600
14.999.400
14.999.600
0
0
0
0
0
39.943.400
40.646.700
37.390.800
38.454.000
30.939.500
22 - Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
28 - Aufwendungen aus Int. Leistungsbeziehungen
29 - Ergebnis aus Int. Leistungsbeziehungen
30 - Jahresergebnis
Ausgleichsrücklage nach Verrechnung
Allgemeine Rücklage nach Verrechnung
%-Satz zur Allgemeinen Rücklage Vorjahr
Differenz zur 5%-Grenze in Euro
0
0
0
0
0
856.914.900
816.268.200
778.877.400
740.423.400
709.483.900
4,45
4,74
4,58
4,94
4,18
4.899.515
2.199.045
3.422.610
489.870
6.081.670
Erstellungszeitpunkt:
29.01.2013 15:28:56
Finanzplan 2013 der Stadt Aachen
Planberatungsstand: 41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung
Ein- und Auszahlungsarten
Ansatz 2012
Ansatz 2013
Ansatz 2014
Ansatz 2015
Ansatz 2016
01 - Steuern und ähnliche Abgaben
328.471.500
351.264.000
356.089.000
360.966.500
364.271.500
02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen
136.806.300
125.946.000
132.090.900
137.556.200
143.976.800
2.720.500
2.856.400
2.856.200
2.856.200
2.856.200
119.505.700
124.620.300
126.937.600
127.265.600
127.781.600
05 - Privatrechtliche Leistungsentgelte
20.624.100
20.424.100
20.939.500
21.379.900
21.928.700
06 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen
66.595.800
71.128.500
67.404.400
68.840.400
69.783.000
07 - Sonstige Einzahlungen
27.113.900
24.221.200
24.219.700
24.317.400
24.254.500
08 - Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
16.897.500
17.703.500
18.205.300
18.440.900
18.451.200
09 - Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
718.735.300
738.164.000
748.742.600
761.623.100
773.303.500
10 - Personalauszahlungen
-130.536.600
-133.736.800
-136.381.500
-137.552.700
-139.138.200
11 - Versorgungsauszahlungen
-20.370.700
-21.154.100
-21.579.300
-21.795.100
-22.013.100
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
-69.828.700
-63.279.200
-63.326.800
-62.537.800
-62.427.200
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
-21.541.200
-21.093.500
-22.936.400
-24.349.100
-26.188.800
14 - Transferauszahlungen
-472.771.500
-495.761.400
-497.792.600
-504.298.700
-507.516.500
15 - Sonstige Auszahlungen
-21.377.100
-19.313.500
-18.451.200
-18.391.200
-18.368.500
16 - Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-736.425.800
-754.338.500
-760.467.800
-768.924.600
-775.652.300
17 - Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-17.690.500
-16.174.500
-11.725.200
-7.301.500
-2.348.800
18 - Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
23.211.100
15.380.900
15.517.200
22.383.800
14.751.200
19 - Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
11.011.800
10.011.300
11.511.800
10.009.800
9.512.200
21 - Einz. aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten
1.976.100
2.152.100
1.909.100
2.009.100
3.608.100
22 - Sonstige Investitionseinzahlungen
3.214.900
3.464.000
3.488.200
3.602.000
148.300
39.413.900
31.008.300
32.426.300
38.004.700
28.019.800
-5.111.000
-3.069.000
-3.044.000
-3.044.000
-3.044.000
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-29.952.900
-28.524.900
-29.461.300
-38.549.500
-32.774.600
26 - Ausz. f. d. Erwerb von bewegl. Anlagevermögen
-10.339.200
-9.393.400
-9.434.800
-12.712.300
-14.540.100
27 - Ausz. für den Erwerb von Finanzanlagen
-40.300
-2.615.300
-15.300
0
0
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
-10.000
-10.100
-10.000
-10.000
-10.000
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen
-31.338.500
-29.101.300
-37.308.900
-20.889.000
-14.911.000
30 - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-76.791.900
-72.714.000
-79.274.300
-75.204.800
-65.279.700
31 - Saldo aus Investitionstätigkeit
-37.378.000
-41.705.700
-46.848.000
-37.200.100
-37.259.900
32 - Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
-55.068.500
-57.880.200
-58.573.200
-44.501.600
-39.608.700
122.860.700
85.039.700
74.432.300
84.431.300
98.680.100
-105.369.600
-64.190.100
-48.898.500
-69.213.300
-83.509.300
17.491.100
20.849.600
25.533.800
15.218.000
15.170.800
36 - Änderung des Finanzmittelbestandes
-37.577.400
-37.030.600
-33.039.400
-29.283.600
-24.437.900
37 - Anfangsbestand an Finanzmitteln
-114.238.767
-151.816.167
-188.846.767
-221.886.167
-251.169.767
-151.816.167
-188.846.767
-221.886.167
-251.169.767
-275.607.667
03 - Sonstige Transfereinzahlungen
04 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
23 - Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24 - Ausz. für den Erwerb von Grundst. und Gebäude
33 - Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen
35 - Saldo aus Finanzierungstätigkeit
38 - Liquide Mittel
Erstellungszeitpunkt: 29.01.2013 15:29:31
Veränderungsnachweis zum Ergebnisplan 2013
der Stadt Aachen für die Ausschüsse
Planberatungsstand: 40 - Stand nach Finanzausschuss
(Stand: 28.01.2013) - nach Konten
(alle Ausschüsse)
Achtung!
Aus SAP-technischen Gründen werden die Erträge (Kostenart beginnend mit der Ziffer 4) mit negativen Vorzeichen und die
Aufwendungen (Kostenart beginnend mit der Ziffer 5) mit positiven Beträgen dargestellt! Daraus folgt, dass Ergebnisse mit einem
negativen Vorzeichen etwas Gutes und positive Ergebnisse etwas Schlechtes bedeuten!
Erläuterungen:
Die Abkürzung 'PC' steht für das Wort 'Profit-Center'. Ein Profit-Center stellt das Produkt in der Ergebnisplanung dar, wobei innerhalb
der Produktebene nach Bezirken differenziert wird, sofern dies notwendig ist.
Die Abkürzung 'PSP' bedeutet 'Projektstrukturplan'. Ein PSP-Element dient der weiteren Untergliederung eines Produktes bzw. ProfitCenters. Man unterscheidet 1er und 4er PSP-Elemente, was an der ersten Stelle der Nummerik erkennbar ist. Während es nur jeweils
ein 1er PSP-Element je Profit-Center gibt, kann das Profit-Center in bis zu 99 weitere Untereinheiten (= 4er PSP-Elemente) untergliedert
werden, wo es denn sinnvoll ist.
2012
2013
2014
2015
2016
Finanzausschuss
PC 01.09.06-900 - Zahlungsabwicklung (bezirkslos)
PSP-Element: 1-010906-900-7 - Zahlungsabwicklung
Sachkonto 55170000 - Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
-240.000
-250.000
-250.000
-300.000
0
-240.000
-250.000
-250.000
-300.000
PC 16.01.02-900 - Gemeindesteuern, Steueranteile (bezirkslos)
PSP-Element: 1-160102-900-4 - Gemeindesteuern, Steueranteile
Sachkonto 40120000 - Grundsteuer B
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
0
0
-1.300.000
-1.300.000
0
0
0
-1.300.000
-1.300.000
Finanzausschuss
2012
2013
2014
2015
2016
Kinder- und Jugendausschuss
PC 06.01.01-900 - Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege (bezirkslos)
PSP-Element: 1-060101-900-5 - Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
Sachkonto 41410000 - Zuweisungen vom Land
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
1.398.900
3.561.800
3.858.100
4.162.400
0
1.398.900
3.561.800
3.858.100
4.162.400
PSP-Element: 4-060101-901-9 - Zusch. zu den Betriebskosten d. Kitas
Sachkonto 41410000 - Zuweisungen vom Land
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
-1.398.900
-3.561.800
-3.858.100
-4.162.400
0
-1.398.900
-3.561.800
-3.858.100
-4.162.400
PC 06.02.01-900 - Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII (bezirkslos)
PSP-Element: 4-060201-906-4 - Zusch. für arbeitsmotivierende Maßnahmen
Sachkonto 53180000 - Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereiche
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
-22.700
-22.700
-22.700
-22.700
0
-22.700
-22.700
-22.700
-22.700
PSP-Element: 4-060201-908-9 - Betriebsk. Jugendeinricht. freier Träger
Sachkonto 53180000 - Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereiche
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
-117.400
-117.400
-117.400
-117.400
0
-117.400
-117.400
-117.400
-117.400
PC 06.03.01-900 - Hilfe f. junge Menschen & ihre Familien (bezirkslos)
PSP-Element: 4-060301-905-2 - Zuschüsse an Erziehungsberatungsstellen
Sachkonto 53180000 - Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereiche
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
-90.000
-90.000
-90.000
-90.000
0
-90.000
-90.000
-90.000
-90.000
PSP-Element: 4-060301-907-7 - Zusch. zur Jugend- und Familienbildung
Sachkonto 53180000 - Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereiche
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
-3.400
-3.400
-3.400
-3.400
0
-3.400
-3.400
-3.400
-3.400
PSP-Element: 4-060301-915-7 - Zusch an Caritas für "JutE"
Sachkonto 53180000 - Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereiche
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
-17.000
-17.000
-17.000
-17.000
0
-17.000
-17.000
-17.000
-17.000
Kinder- und Jugendausschuss
Veränderungsnachweis zu den Investitionen 2013
der Stadt Aachen für die Ausschüsse
Planberatungsstand: 40 - Stand nach Finanzausschuss
(Stand: 28.01.2013) - nach Konten
(alle Ausschüsse)
Achtung!
Aus SAP-technischen Gründen werden die Einzahlungen (Kostenart beginnend mit der Ziffer 6) mit negativen Vorzeichen und die
Auszahlungen (Kostenart beginnend mit der Ziffer 7) mit positiven Beträgen dargestellt! Daraus folgt, dass Ergebnisse mit einem
negativen Vorzeichen etwas Gutes und positive Ergebnisse etwas Schlechtes bedeuten!
Erläuterungen:
Die Abkürzung 'PC' steht für das Wort 'Profit-Center'. Ein Profit-Center stellt das Produkt in der Ergebnisplanung dar, wobei innerhalb
der Produktebene nach Bezirken differenziert wird, sofern dies notwendig ist.
Die Abkürzung 'PSP' steht für das Wort 'Projektstrukturplan' und dient der Unterscheidung der einzelnen Investitionsmaßnahmen. Im
investiven Bereich beginnen die PSP-Elemente immer mit der Ziffer 5! In den Fällen, in denen Verpflichtungsermächtigungen (VE) zu
den Investitionen vorgesehen sind, ist die entsprechende Zeile mit einem 'Ja' in der Spalte 'VE' gekennzeichnet! Die
Verpflichtungsermächtigungen sind mit ihrer voraussichtlichen Kassenwirksamkeit in einer separaten Aufstellung enthalten!
2012
2013 VE
2014
2015
2016
Mobilitätsausschuss
PC 12.01.02-600 - Neubau und Unterhaltung von Straßen (Bezirk Richterich)
PSP-Element: 5-120102-600-00700-300-1 - Parken Bolzplatz Schönauer Frieden
Sachkonto 78520000 - Tiefbaumaßnahmen
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
20.000
0
0
0
0
20.000
0
0
0
PC 12.02.01-900 - Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen (bezirkslos)
PSP-Element: 5-120201-900-00900-050-1 - Campus-Bahn ProjektentwicklungsGmbH
Sachkonto 78650000 - Gewähr Ausleihen v verbund Unterneh+Bete
40 - Stand nach Finanzausschuss:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
1.000.000
0
0
0
0
1.000.000
0
0
0
Mobilitätsausschuss
Veränderungsnachweis zum Ergebnisplan 2013
der Stadt Aachen für die Ausschüsse
Planberatungsstand: 41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung
(Stand: 29.01.2013) - nach Konten
(alle Ausschüsse)
Achtung!
Aus SAP-technischen Gründen werden die Erträge (Kostenart beginnend mit der Ziffer 4) mit negativen Vorzeichen und die
Aufwendungen (Kostenart beginnend mit der Ziffer 5) mit positiven Beträgen dargestellt! Daraus folgt, dass Ergebnisse mit einem
negativen Vorzeichen etwas Gutes und positive Ergebnisse etwas Schlechtes bedeuten!
Erläuterungen:
Die Abkürzung 'PC' steht für das Wort 'Profit-Center'. Ein Profit-Center stellt das Produkt in der Ergebnisplanung dar, wobei innerhalb
der Produktebene nach Bezirken differenziert wird, sofern dies notwendig ist.
Die Abkürzung 'PSP' bedeutet 'Projektstrukturplan'. Ein PSP-Element dient der weiteren Untergliederung eines Produktes bzw. ProfitCenters. Man unterscheidet 1er und 4er PSP-Elemente, was an der ersten Stelle der Nummerik erkennbar ist. Während es nur jeweils
ein 1er PSP-Element je Profit-Center gibt, kann das Profit-Center in bis zu 99 weitere Untereinheiten (= 4er PSP-Elemente) untergliedert
werden, wo es denn sinnvoll ist.
2012
2013
2014
2015
2016
Finanzausschuss
PC 01.14.01-900 - Gebäudemanagement (bezirkslos)
PSP-Element: 1-011401-900-8 - Gebäudemanagement
Sachkonto 53150000 - Zuschüss an verb Uneh,Btlg+Sondervermöge
41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
429.000
0
0
417.000
0
429.000
0
0
417.000
Finanzausschuss
2012
2013
2014
2015
2016
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
PC 02.17.01-900 - Notfallrettung (bezirkslos)
PSP-Element: 1-021701-900-4 - Notfallrettung
Sachkonto 43810000 - Aufl von Sopo f den Gebührenausgleich
41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
-200.000
-200.000
0
0
0
-200.000
-200.000
0
0
0
200.000
200.000
0
0
0
200.000
200.000
0
0
Sachkonto 44820000 - Erstattungen von Gemeinden (GV)
41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
PC 02.17.02-900 - Krankentransport (bezirkslos)
PSP-Element: 1-021702-900-8 - Krankentransport
Sachkonto 43810000 - Aufl von Sopo f den Gebührenausgleich
41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
-100.000
-100.000
0
0
0
-100.000
-100.000
0
0
0
100.000
100.000
0
0
0
100.000
100.000
0
0
Sachkonto 44820000 - Erstattungen von Gemeinden (GV)
41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
2012
2013
2014
2015
2016
Mobilitätsausschuss
PC 11.01.02-900 - Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle (bezirkslos)
PSP-Element: 1-110102-900-9 - Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle
Sachkonto 43210000 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
-259.100
-204.500
-207.000
-205.200
0
-259.100
-204.500
-207.000
-205.200
Sachkonto 52790000 - Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen
41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
322.400
263.300
266.400
264.900
0
322.400
263.300
266.400
264.900
PSP-Element: 4-110102-904-7 - Abrechnung Kanalhausanschlüsse
Sachkonto 52410000 - Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlagen
41 - letzte Änderungen vor Ratssitzung:
Aktualisierter Ansatz im Sachkonto:
0
42.500
37.700
38.100
37.900
0
42.500
37.700
38.100
37.900
Mobilitätsausschuss