Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
109800.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
24.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0829/WP16
öffentlich
24.01.2013
Dez. III / FB 61/10
Weiterentwicklung der Ortschaft Orsbach
Ratsantrag 257/16 der SPD-Fraktion vom 23.10.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.02.2013
28.02.2013
B5
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss, dem Antrag aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem
Antrag aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0829/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
In dem vorliegenden Antrag wird angeregt zu prüfen, wie durch eine Verlegung des Sportplatzes
Orsbach in die unmittelbare Nachbarschaft zur Orsbacher Schützenwiese im Hohlweg
Wohnbauflächen für eine Weiterentwicklung des Ortes gewonnen werden können.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Das Argument, durch eine räumliche Zusammenführung der beiden Sportanlagen eine Erneuerung
der Anlagen, eine zeitgemäßen Ausstattung und Synergieeffekte bei der Nutzung gemeinsamer
Infrastruktur zu erzielen, ist nachvollziehbar.
Einer Wohnbauflächenentwicklung im Bereich des derzeitigen Sportplatzes Orsbach steht die
Verwaltung aus städtebaulicher Sicht allerdings sehr kritisch gegenüber.
Planungsrechtlich befindet sich der gesamte Bereich Orsbach und Umgebung gemäß Regionalplan im
Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich mit der Funktion „Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierter Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“. Die Wohnbauflächen umgebenden
Bereiche sind im Flächennutzungsplan 1980 als Landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Der Bereich
des Sportplatzes und der Schützenwiese liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der hier
Landschaftsschutzgebiet festsetzt.
Die Aussagen des Masterplans Aachen*2030 hinsichtlich der Ortschaft Orsbach konzentrieren sich im
Wesentlichen auf die Sicherung und Qualifizierung der Freiraum- und Umweltfunktionen und die
Sicherung des Dörflichen Wohnens – sprich der vorhandenen Siedlungsstruktur. Eine
Siedlungserweiterung sieht der Masterplan in diesem Bereich nicht vor.
Hinzu kommt, dass das durch eine Verlegung frei werdende Sportplatzgelände eine isolierte Lage
aufweist. Eine Bebauung in diesem Bereich würde zu einer Zersplitterung des nordwestlichen
Siedlungsrandes führen.
Der Anschluss an die vorhandene Bebauung würde insgesamt zu einer erheblichen Erweiterung des
Ortes und damit auch zu erheblichen Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet führen. Die
landwirtschaftlich genutzten Höfe am Bungartsweg erschweren zudem aufgrund der durch
Emissionen und Schutzansprüche bedingten Abstandserfordernisse das Anknüpfen einer
Wohnbauflächennutzung.
Aus den dargelegten Gründen ist aus städtebaulicher Sicht eine Wohnbauflächenentwicklung gemäß
des vorliegenden Antrags nicht anzustreben.
Anlage/n:
- Ratsantrag 257/16 der SPD-Fraktion vom 23.10.2012
- Lageplan
Vorlage FB 61/0829/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 2/2
.AUSZUG AUS DEM GEODATENBESTAND
Maßstab: 1 : 7011
Datum: 10.01.2013
Ausschnitt aus dem FNP 1980
SPORTPLATZ
SCHÜTZENWIESE
© Stadt Aachen geoService & GEObasis.nrw
Für den dienstlichen Gebrauch - Der Maßstab gilt nur bei Druck ohne Seitenanpassung.