Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
109800.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
24.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:00
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 2,4 MB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0829/WP16 öffentlich 24.01.2013 Dez. III / FB 61/10 Weiterentwicklung der Ortschaft Orsbach Ratsantrag 257/16 der SPD-Fraktion vom 23.10.2012 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.02.2013 28.02.2013 B5 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, dem Antrag aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen. Der Antrag gilt damit als behandelt. Vorlage FB 61/0829/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: In dem vorliegenden Antrag wird angeregt zu prüfen, wie durch eine Verlegung des Sportplatzes Orsbach in die unmittelbare Nachbarschaft zur Orsbacher Schützenwiese im Hohlweg Wohnbauflächen für eine Weiterentwicklung des Ortes gewonnen werden können. Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Das Argument, durch eine räumliche Zusammenführung der beiden Sportanlagen eine Erneuerung der Anlagen, eine zeitgemäßen Ausstattung und Synergieeffekte bei der Nutzung gemeinsamer Infrastruktur zu erzielen, ist nachvollziehbar. Einer Wohnbauflächenentwicklung im Bereich des derzeitigen Sportplatzes Orsbach steht die Verwaltung aus städtebaulicher Sicht allerdings sehr kritisch gegenüber. Planungsrechtlich befindet sich der gesamte Bereich Orsbach und Umgebung gemäß Regionalplan im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich mit der Funktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“. Die Wohnbauflächen umgebenden Bereiche sind im Flächennutzungsplan 1980 als Landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Der Bereich des Sportplatzes und der Schützenwiese liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der hier Landschaftsschutzgebiet festsetzt. Die Aussagen des Masterplans Aachen*2030 hinsichtlich der Ortschaft Orsbach konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Sicherung und Qualifizierung der Freiraum- und Umweltfunktionen und die Sicherung des Dörflichen Wohnens – sprich der vorhandenen Siedlungsstruktur. Eine Siedlungserweiterung sieht der Masterplan in diesem Bereich nicht vor. Hinzu kommt, dass das durch eine Verlegung frei werdende Sportplatzgelände eine isolierte Lage aufweist. Eine Bebauung in diesem Bereich würde zu einer Zersplitterung des nordwestlichen Siedlungsrandes führen. Der Anschluss an die vorhandene Bebauung würde insgesamt zu einer erheblichen Erweiterung des Ortes und damit auch zu erheblichen Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet führen. Die landwirtschaftlich genutzten Höfe am Bungartsweg erschweren zudem aufgrund der durch Emissionen und Schutzansprüche bedingten Abstandserfordernisse das Anknüpfen einer Wohnbauflächennutzung. Aus den dargelegten Gründen ist aus städtebaulicher Sicht eine Wohnbauflächenentwicklung gemäß des vorliegenden Antrags nicht anzustreben. Anlage/n: - Ratsantrag 257/16 der SPD-Fraktion vom 23.10.2012 - Lageplan Vorlage FB 61/0829/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 2/2 .AUSZUG AUS DEM GEODATENBESTAND Maßstab: 1 : 7011 Datum: 10.01.2013 Ausschnitt aus dem FNP 1980 SPORTPLATZ SCHÜTZENWIESE © Stadt Aachen geoService & GEObasis.nrw Für den dienstlichen Gebrauch - Der Maßstab gilt nur bei Druck ohne Seitenanpassung.