Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
109118.pdf
Größe
729 kB
Erstellt
08.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster u. Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0088/WP16
öffentlich
08.01.2013
Mitteilungen der Verwaltung
Beratungsfolge:
TOP: 8
Datum
Gremium
Kompetenz
23.01.2013
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Vorlage BA 4/0088/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Wiedereinbau von Bänken an der Grünfläche zwischen den Straßen Auf der Kier und
Schleidener Str.
Antrag der SPD-BF vom 04.12.2012
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit:
Von den vorhandenen drei Bänken wurden zwei bereits mit Papierkorb wieder aufgestellt.
Bei der dritten Bank ist beim Ausbau ein Fuß gebrochen und die Bank wurde zur Reparatur
durch die beauftragte Firma eingelagert.
Mit Fertigstellung der Maßnahme wird auch diese Bank wieder aufgestellt.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
2.
Beschlusskontrolle zur Überwachung der Durchführung der Beschlüsse der
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim
Antrag der CDU-BF vom 17.06.2012
Als Anlage ist eine tabellarische Übersicht der Beschlüsse der Bezirksvertretung der
laufenden Legislaturperiode 2009 – 2014 beigefügt.
3.
Parkproblematik am Hochhausring in Aachen-Walheim
Anfrage von Ratsherrn Bernd Krott, Sprecher der SPD-BF, vom 04.12.2012
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit:
Die in Walheim eingesetzten städtischen Überwachungskräfte haben im Rahmen ihrer
personellen Möglichkeiten die Parksituation im Hochhausring über einen Zeitraum von ca. 4
Wochen wiederholt in Augenschein genommen. Anhand dieser Kontrollfahrten wurde
festgestellt, dass im Bereich Hochhausring lediglich Kleintransporter und keine Fahrzeuge
über 7,5 t abgestellt waren.
Da nach § 12 Abs. 3 a StVO lediglich mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängem über 2 t zulässiges
Gesamtgewicht in reinen und allgemeinen Wohngebieten das regelmäßige
Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist,
bestand keine Veranlassung, an den vor Ort vorgefundenen leichteren Kastenwagen
gebührenpflichtige Verwarnungen auszustellen. Auch wurden bei den verschiedenen
Ortsbesichtigungen die '5 rn-Zonen' an Kreuzungen und Einmündungen eingehalten,
sodass auch hier keine Verwarnungen erteilt wurden.
Vorlage BA 4/0088/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 2/3
Die von der SPD-Bezirksfraktion gestellte Frage 'Dürfen diese großen Fahrzeuge an dieser
Stelle parken?" muss ich deshalb eindeutig bejahen, da sie gegen keine gesetzlichen
Vorschriften verstoßen. Es sind auch keinerlei Verkehrsbehinderungen für die Müllabfuhr oder
Rettungseinsätze durch diese Fahrzeuge .gemeldet worden, woraus ein Anlass bestehen
könnte, weiter reglementierend vor Ort tätig zu werden. Allein das optische Erscheinungsbild
der Kleintransporter in Wohnstraßen stellt keine straßenverkehrsrechtliche Notwendigkeit für
Verkehrsbeschränkungen dar.
Anlage/n:
Antrag der SPD-BF vom 04.12.2012
Antrag der CDU-BF vom 17.06.2012
Beschlussverfolgung
Anfrage der SPD-BF vom 04.12.2012
Vorlage BA 4/0088/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 3/3