Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
109118.pdf
Größe
729 kB
Erstellt
08.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:59

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bezirksamt Aachen-Kornelimünster u. Walheim Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: BA 4/0088/WP16 öffentlich 08.01.2013 Mitteilungen der Verwaltung Beratungsfolge: TOP: 8 Datum Gremium Kompetenz 23.01.2013 B4 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage BA 4/0088/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2013 Seite: 1/3 Erläuterungen: 1. Wiedereinbau von Bänken an der Grünfläche zwischen den Straßen Auf der Kier und Schleidener Str. Antrag der SPD-BF vom 04.12.2012 Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit: Von den vorhandenen drei Bänken wurden zwei bereits mit Papierkorb wieder aufgestellt. Bei der dritten Bank ist beim Ausbau ein Fuß gebrochen und die Bank wurde zur Reparatur durch die beauftragte Firma eingelagert. Mit Fertigstellung der Maßnahme wird auch diese Bank wieder aufgestellt. Der Antrag gilt damit als behandelt. 2. Beschlusskontrolle zur Überwachung der Durchführung der Beschlüsse der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim Antrag der CDU-BF vom 17.06.2012 Als Anlage ist eine tabellarische Übersicht der Beschlüsse der Bezirksvertretung der laufenden Legislaturperiode 2009 – 2014 beigefügt. 3. Parkproblematik am Hochhausring in Aachen-Walheim Anfrage von Ratsherrn Bernd Krott, Sprecher der SPD-BF, vom 04.12.2012 Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit: Die in Walheim eingesetzten städtischen Überwachungskräfte haben im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Parksituation im Hochhausring über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen wiederholt in Augenschein genommen. Anhand dieser Kontrollfahrten wurde festgestellt, dass im Bereich Hochhausring lediglich Kleintransporter und keine Fahrzeuge über 7,5 t abgestellt waren. Da nach § 12 Abs. 3 a StVO lediglich mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängem über 2 t zulässiges Gesamtgewicht in reinen und allgemeinen Wohngebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist, bestand keine Veranlassung, an den vor Ort vorgefundenen leichteren Kastenwagen gebührenpflichtige Verwarnungen auszustellen. Auch wurden bei den verschiedenen Ortsbesichtigungen die '5 rn-Zonen' an Kreuzungen und Einmündungen eingehalten, sodass auch hier keine Verwarnungen erteilt wurden. Vorlage BA 4/0088/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2013 Seite: 2/3 Die von der SPD-Bezirksfraktion gestellte Frage 'Dürfen diese großen Fahrzeuge an dieser Stelle parken?" muss ich deshalb eindeutig bejahen, da sie gegen keine gesetzlichen Vorschriften verstoßen. Es sind auch keinerlei Verkehrsbehinderungen für die Müllabfuhr oder Rettungseinsätze durch diese Fahrzeuge .gemeldet worden, woraus ein Anlass bestehen könnte, weiter reglementierend vor Ort tätig zu werden. Allein das optische Erscheinungsbild der Kleintransporter in Wohnstraßen stellt keine straßenverkehrsrechtliche Notwendigkeit für Verkehrsbeschränkungen dar. Anlage/n: Antrag der SPD-BF vom 04.12.2012 Antrag der CDU-BF vom 17.06.2012 Beschlussverfolgung Anfrage der SPD-BF vom 04.12.2012 Vorlage BA 4/0088/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2013 Seite: 3/3