Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
109418.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
16.01.13, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 12:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0172/WP16
öffentlich
16.01.2013
FB 36/41
Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP: 5
Datum
Gremium
Kompetenz
29.01.2013
UmA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen
in Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer
Haushaltsmittel durchzuführen.
Über Maßnahme Z 2 „Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern“ wird der
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz“ aufgrund des erforderlichen Finanzbedarfs in einer
gesonderten Vorlage beraten.
In Vertretung
Gisela Nacken
Beigeordnete
Anlage: Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen
Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014
Ansatz 2014
Einzahlungen
0
0
0
0
Auszahlungen
0
5.000
0
10.000
Ergebnis
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
- 5.000
- 10.000
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 2/7
Erläuterungen:
1
Der Integrierte Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen im Überblick
Lärm gilt in zahlreichen Städten und Ballungsräumen der Bundesrepublik als eines der größten
Umweltprobleme. Lärm mindert die Lebensqualität, beeinflusst Gesundheit und Wohlbefinden und gilt
auch daher als Schlüsselfaktor für die Bewertung von (Wohn-) Immobilien.
Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass die Lärmbelastung
für viele Bürgerinnen und Bürger heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. Während
andere Umweltbelastungen, u.a. die Luftschadstoffbelastung, tendenziell sinken, fühlen sich heute
mehr als 60 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt.
Angesichts dessen kann es nicht verwundern, dass die Lärmprävention und Lärmbekämpfung in der
Stadtentwicklungsplanung seit Jahren an Bedeutung gewinnt.
Für die kommunale Lärmaktionsplanung maßgeblich ist der sog. Umgebungslärm. „Umgebungslärm”
im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die
Bekämpfung
von
Umgebungslärm
(EU-Richtlinie
2002/49/EG)
sind
belästigende
und
gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden.
Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und
Flugzeugen und von Industriegeländen. Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte
Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen, Sportlärm etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in
Verkehrsmitteln, der Lärm auf Militärgeländen sowie die Lautäußerungen des Menschen im
öffentlichen und privaten Raum.
Die Grundlage des Lärmaktionsplans stellen die für das Stadtgebiet ermittelten Lärmkarten dar. Diese
Lärmkarten ermöglichen eine detaillierte Konfliktanalyse bezogen auf die Lärmquellen und auf die
Unterscheidung zwischen belasteten Gebieten und ruhigen Gebieten.
Mit der Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet Aachen wurden die Lärmbelastungen von KFZ-,
Bahn- und Gewerbelärm erfasst. Die ortsansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe stellen aus Sicht
des Lärmschutzes kein signifikantes Problem dar; die von diesen Betrieben ausgehenden
Belastungen unterschreiten i.d.R. die vorgeschriebenen Grenzwerte.
Aus den Karten geht hervor, welche Bereiche im Stadtgebiet Lärmbelastungen für die Bürger und
Bürgerinnen darstellen und wie viele Einwohner Aachens von Lärm direkt betroffen sind:
15 % der Einwohner, ca. 37.000 Einwohner, sind danach tagsüber Lärmemissionen oberhalb von 65
dB(A) ausgesetzt, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder die eine gesundheitliche
Beeinträchtigung nach sich ziehen können. 39 % (96.200 Einwohner) sind hohen Lärmbelastungen
während der Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausgesetzt mit teilweise erheblichen
gesundheitlichen Auswirkungen auf das nächtliche Ruhe- und Erholungsbedürfnis. Der in diesem
Zusammenhang heranzuziehende Immissionsorientierungswert für Mischgebiete liegt bei 50 dB(A)
(nachts) gemessen außen vor dem geschlossenen Fenster oder an der Fassade.
Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 3/7
Kritische Lärmbelastungen treten an den stark befahrenen innerstädtischen (Hauptverkehrs-)Straßen
und an den durch das Stadtgebiet verlaufenden Bahnstrecken in Richtung Ostende, Gemmenich,
Mönchengladbach und Köln auf.
Die über ein rechnerbasiertes Verfahren ermittelten Lärmbelastungen Aachener Bürgerinnen und
Bürger weisen darauf hin, dass die in der Lärmaktionsplanung dargestellten Maßnahmen einen
wesentlichen Beitrag zur Entschärfung gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Gefährdungen
leisten müssen. Daher sind im Vorfeld Strategien, Handlungsfelder und Maßnahmen im Rahmen der
Beteiligung von städtischen Ämtern / Fachbereichen und Trägern öffentlicher Belange (ADAC, ADFC,
ASEAG, Einzelhandelsverband, IHK, Polizei, RWTH, Straßen.NRW und VCD) am 13.1.2012 bzw. am
22.5.2012 eingehend erörtert worden. Die in den Abstimmungsterminen gewonnenen Anregungen
und Erkenntnisse sind in die Fortschreibung und Maßnahmen des Integrierten Lärmaktionsplans
eingeflossen.
2
Festlegung und Erhalt von „Ruhigen Gebieten“
Nach § 47 d Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll es ebenfalls Ziel der
Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen“. Als „ruhige
Gebiete“ kommen sowohl bebaute Gebiete, z.B. Wohngebiete, als auch unbebaute Gebiete in
Betracht. Dieser Schutz obliegt den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Planung.
Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind „Ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum von der
zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index1 oder ein anderer
geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU
festgelegten Wert nicht übersteigt. Klare gesetzliche Vorgaben für die höchstzulässige Lärmbelastung
ruhiger Gebiete gibt es nicht, es liegen lediglich Empfehlungen der EU, des Bundes und der
Bundesländer vor. Das Land NRW überlässt die Festlegung der ruhigen Gebiete den Kommunen.
Auf der Grundlage des Abschlussberichtes „Ruhige Gebiete zur Lärmaktionsplanung in München Erstellen von Kriterien für die Bestimmung und Vorschläge zur Gebietsauswahl von ruhigen Gebieten“
der LK Argus GmbH (2012) und des Bremer Differenzierungsmodells wurden durch den Fachbereich
Umwelt folgende Kriterien für die Ausweisung von ruhigen Gebieten festgelegt.
Ruhiger Landschaftsraum:
Mindestgröße 3 ha, Lden ≤ 50 dB(A)
Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel keiner weiteren Lärmzunahme.
Ruhiger Stadtraum:
Mindestgröße 3 ha, Lden ≤ 55 dB(A), Ziel: Lden ≤ 50 dB(A) wird langfristig angestrebt.
Stadtoasen:
Fläche < 3 ha oder Lden > 55 dB(A), aber im Kernbereich 6 dB(A) leiser als am Rand.
Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel möglicher Verbesserungen und keiner weiteren
Lärmzunahme.
1
Lden = gemittelter jährlicher Schalldruckpegel (Level Day, Evening, Night)
Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 4/7
Nach v.g. Differenzierung und Ermittlung der Lärmbelastungen in Frage kommender „Ruhiger
Gebiete“ werden die folgenden Gebiete für die Festlegung vorgeschlagen:
Erster Schritt: Ruhiger Landschaftsraum
Stadtwald
Kurgarten und Kurgebiete
Lousberg
Bachtäler
Die Soers
In einem zweiten Schritt ist nach Klärung der Konfliktpotenziale angedacht, die ruhigen Stadträume
Hangeweiher, Park des Alten Klinikums, Westpark, Ostfriedhof sowie die Stadtoase Südstraße zu
sichern. Der Spielplatzbereich „Am Lavenstein / Boxgraben“ könnte durch entsprechende
Maßnahmen zu einer Stadtoase entwickelt werden. Hierzu soll im Rahmen der Lärmminderung eine
städtebaulich attraktive Lösung erarbeitet werden.
Ruhige Gebiete – in den Lärmkarten farblich mit gelben und grünen Farbtönen gekennzeichnet –
sollen als Rückzugsorte der Bevölkerung dienen. Entscheidend ist, diese kaum oder wenig belasteten
Bereiche zu erhalten, auszubauen und ggf. weiter zu beruhigen.
Lärmpegel im Durchschnitt
Lden in dB (A)
Abbildung 1: Beispiel "Ruhiger Stadtraum Hangeweiher“
3
Maßnahmen des Lärmaktionsplans
Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 5/7
Um die Lärmsituation im Stadtgebiet Aachen zu verbessern, ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket
erstellt worden. Das Konzept der Maßnahmen basiert einerseits auf den Prämissen für das weitere
Vorgehen des Lärmaktionsplans und andererseits auf den in der Langfriststrategie genannten
Maßnahmenfeldern. Der Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend, er wird in Zusammenarbeit mit
anderen Ämtern und Fachbereichen sowie externen Baulastträgern fortlaufend aktualisiert, ergänzt
und fortgeschrieben. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung von Maßnahmen liegt bei
den politischen Gremien der Stadt Aachen bzw. bei den externen Baulastträgern. Im Übrigen leisten
zahlreiche Maßnahmen des Luftreinhalteplans wie beispielsweise der Radwegeausbau wichtige
Impulse zur Lärmbekämpfung.
B: Bauleitplanung
B 1 – Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen
R: Ruhige Gebiete
R 1 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der ersten Stufe
R 2 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der zweiten Stufe
R 3 – Entwicklung eines Planungskonzepts für eine „Stadtoase Am Lavenstein / Boxgraben“
S: Straßenverkehr
S 1 – Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt ausstatten
S 2 – Aktiver Lärmschutz an bestehenden Straßen – Bau von Schallschutzwänden an Straßen und
Bundesautobahnen
S 3 – Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen
S 4 – Verkehrsverstetigung
S 5 – Förderung des Umweltverbundes – Veränderung des Modal-Split
Z: Zuschuss- und Förderprogramme
Z 1 – Zuschüsse des Straßen.NRW für den Einbau von Schallschutzfenstern
Z 2 – Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern (s. Beschlussvorschlag)
Z 3 – Zuschüsse vom städtischen Energieversorger STAWAG beim Kauf von E-Zweirädern und EFahrzeugen
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 2 „Maßnahmenblätter“ des
beigefügten Integrierten Lärmaktionsplans für die Stadt Aachen hinterlegt.
4
Schlussbetrachtung
Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 6/7
Der hier vorgelegte Integrierte Lärmaktionsplan gibt den Aachener Bürgerinnen und Bürgern erstmalig
einen umfassenden Überblick über die tatsächliche Lärmbelastung im gesamten Stadtgebiet, er
benennt und analysiert die Verursacher, wertet Meinungen der Bürgerschaft und Träger Öffentlicher
Belange aus, verschafft einen Überblick über Ziele, Strategien und Handlungsfelder zur
Lärmreduzierung
und
schlägt
konkrete,
nach
Prioritäten
differenzierte
Maßnahmen
zur
Lärmminderung und zum Schutz bzw. Sicherung ruhiger Gebiete auf der Grundlage gesetzlicher
Vorgaben vor.
Der Integrierte Lärmaktionsplan dient somit dem Erhalt und der Schaffung einer günstigeren Umweltund Lebensqualität in Aachen und dem Schutz der Gesundheit von derzeit noch erheblich
lärmbelasteten Menschen.
Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 7/7
Integrierter
Lärmaktionsplan
für die
Stadt Aachen
gemäß § 47d BImSchG
und nach EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
13. Dezember 2012
Bist Du so müd? Ich will dich leise leiten
aus diesem Lärm, der längst auch mich verdroß.
Wir werden wund im Zwange dieser Zeiten.
Schau, hinterm Wald, in dem wir schauernd schreiten,
harrt schon der Abend wie ein helles Schloß.
Rainer Maria Rilke, 1. Gedichte, 1. Auflage 1913
Fachbeitrag aus dem Bereich Lärmschutz
Fachbereich Umwelt FB 36/41
Reumontstraße 1
52064 Aachen
Bearbeitung
Dipl.- Ing. Jörg Hahnbück
Tel. : 0241 432-3664
Redaktion
Dipl.- Ing. Jürgen Große-Puppendahl / Dipl.-Ing. Klaus Meiners
Tel. : 0241 432-3659
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
Inhaltsverzeichnis
0. Zusammenfassung..........................................................................................................................6
1. Einführung ....................................................................................................................................7
1.1 Beschreibung der lärmrelevanten Ausgangsbedingungen des Ballungsraumes Aachen.............................7
1.2 Gesetzlicher Auftrag...................................................................................................................9
1.3 Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG ..................................................................9
1.4 Zuständige Behörden ...............................................................................................................11
2. Lärm-Grenzwerte und menschliche Gesundheit ...................................................................................11
3. Lärmkarten..................................................................................................................................14
3.1 Kartierungsumfang...................................................................................................................14
3.2 Lärmkarte für das Stadtgebiet Aachen bezogen auf KFZ-Verkehr .......................................................15
4. Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen ..................................................................................16
5. Konfliktanalyse – Verursacher und Betroffene .....................................................................................18
5.1 Straßenverkehr .......................................................................................................................18
5.2 Gewerbelärm..........................................................................................................................19
5.3 Schienenverkehr .....................................................................................................................19
5.4 Ruhige Gebiete .......................................................................................................................21
6. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerkommunikation....................................................................................27
6.1 Mitwirkung der Öffentlichkeit ......................................................................................................27
6.2 Die Stimme der Bürger .............................................................................................................28
6.3 Maßnahmenschwerpunkte aus Sicht der Betroffenen.......................................................................31
7. Lärmaktionsplanung ......................................................................................................................31
7.1 Grundsätzlicher Ansatz zum Lärmschutz.......................................................................................31
7.2 Durchgeführte Maßnahmen der zurückliegenden 5 Jahre .................................................................33
7.3 Prämissen für das weitere Vorgehen im Rahmen des Lärmaktionsplans ..............................................36
7.4 Lärmminderungspotenziale im KFZ-Verkehr ..................................................................................38
7.5 Synergien mit dem Luftreinhalteplan der Stadt Aachen.....................................................................40
7.6 Verordnungsrechtliche und baurechtliche Maßnahmen ....................................................................40
7.7 Förderprogramme....................................................................................................................40
8. Langfristige Strategie zur Lärmminderung ..........................................................................................42
9. Prognose der Lärmbelastung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen........................................42
10. Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse ..........................................................................44
11. Verbindlichkeit der Lärmaktionsplanung ...........................................................................................44
12. Maßnahmenplan .........................................................................................................................44
12.1 Ziel des Lärmaktionsplans........................................................................................................44
12.2 Lärmaktionsplan: Der Aachener Maßnahmenkatalog .....................................................................46
Anlage 1: Maßnahmen der Kategorien 1 und 2 für Verkehrslärm betroffene Bürger .........................................48
Anlage 2: Maßnahmenblätter ..............................................................................................................50
Anlage 3: Glossar.............................................................................................................................64
Anlage 4: Literaturverzeichnis / Quellen ................................................................................................65
Anlage 5: Adressen ..........................................................................................................................66
Seite
2
Fachbereich Umwelt
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lärmkarte Stadtgebiet Aachen ...........................................................................................15
Abbildung 2: Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen nach L den (Stand 2012) .....................................16
Abbildung 3: Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen nach Lnight (Stand 2012).....................................17
Abbildung 4: Lärmbelastete Stadtgebiete...............................................................................................18
Abbildung 5: Straßen mit hohem KFZ-Aufkommen...................................................................................19
Abbildung 6: Auszug aus dem Lärmkataster der Deutschen Bundesbahn .....................................................20
Abbildung 7: Ruhige Landschaftsräume, ruhige Stadträume und Kurgebiete im Stadtgebiet Aachen ...................22
Abbildung 8: Stadtwald......................................................................................................................23
Abbildung 9: Lousberg ......................................................................................................................23
Abbildung 10: Die Soers ....................................................................................................................24
Abbildung 11: Stadt-/Kurgarten ...........................................................................................................24
Abbildung 12: Johannisbachtal............................................................................................................25
Abbildung 13: Kannegießerbachtal.......................................................................................................25
Abbildung 14: Gillesbachtal ................................................................................................................26
Abbildung 15: Lärmschutzwand in Aachen-Eilendorf Quinx........................................................................33
Abbildung 16: Lärmschutzwand in Aachen-Laurensberg / -Richterich...........................................................33
Abbildung 17: Boxgraben 1. Bauabschnitt – neuer Fahrbahnbelag ..............................................................34
Abbildung 18: Lärmsanierung an Bahnlinien...........................................................................................34
Abbildung 19: lärmzugewandte Seite (Bahnverkehr) eines Wohngebietes ....................................................36
Abbildung 20: lärmabgewandte Seite eines Wohngebietes ........................................................................36
Abbildung 21: Beispiele Lärmminderungspotenziale im Kfz-Verkehr ............................................................38
Abbildung 22: Karte der Straßenabschnitte (200 km Länge) mit über 3 Mio. KFZ / Jahr....................................45
Abbildung 23: Kinderspielplätze zu Stadtoasen umgestalten, hier: Beispiel „Am Lavenstein / Boxgraben“.............46
Abbildung 24: Maßnahmen der Kategorien 1 und 2..................................................................................49
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3
Fachbereich Umwelt
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Schallereignisse, Lautstärke, Hörempfinden und (mögliche) gesundheitliche Folgen..........................12
Tabelle 2: KFZ-Lärm Innenstadt ..........................................................................................................28
Tabelle 3: weitere störende Lärmquellen ...............................................................................................30
Tabelle 4: Prognose Verkehrslärmentwicklung bei verschiedenen Maßnahmen im Rahmen eines Bauvorhabens ..39
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4
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Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
BAB
Bundesautobahn
BauGB
Baugesetzbuch
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV
Bundes-Immissionsschutzverordnung
dB (A)
Dezibel (A-Bewertung)
EG/EU
Europäische Gemeinschaft / Europäische Union
FöRi-kom-Stra
Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau
IVU
Integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
Lden
gemittelter jährlicher Schalldruckpegel (Level Day,
Evening, Night)
Lnight
gemittelter jährlicher Schalldruckpegel (Level Night)
MIV
Motorisierter Individual Verkehr
MKUNLV NRW
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßen.NRW
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung
TA-Lärm
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
TÖB
Träger Öffentlicher Belange
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5
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
0. Zusammenfassung
Der Lärmaktionsplan enthält Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung und zum
Schutz ruhiger Gebiete auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben.
Mit der Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet Aachen wurden die Lärmbelastungen von KFZ-,
Bahn- und Gewerbelärm erfasst. Aus den Karten geht hervor, welche Bereiche im Stadtgebiet
Lärmbelastungen für die Bürger und Bürgerinnen darstellen und wie viele Einwohner Aachens von Lärm
direkt betroffen sind. 15 % der Bewohner sind demnach Lärmemissionen ausgesetzt, die eine
Gesundheitsgefährdung besorgen können, 39 % sind hohen Lärmbelastungen während der
Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr) ausgesetzt mit teilweise erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen
auf das nächtliche Ruhe- und Erholungsbedürfnis.
Die Lärmkarten ermöglichen eine detaillierte Konfliktanalyse bezogen auf die Lärmquellen und auf die
Unterscheidung zwischen belasteten Gebieten und ruhigen Gebieten.
Die Lärmaktionsplanung sieht die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ausdrücklich vor. Die
von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellten Informationen und die Anhörungen der Öffentlichkeit
führten zur genauen Identifikation von Lärmbelastungen im Umfeld von innerstädtischen Straßen,
Bundesautobahnen und Bahnstrecken. Die aus den Anhörungen gewonnenen Informationen und
Ergebnisse flossen in die Aktionsplanung ein. Auf der Grundlage der Ermittlung der Lärmbetroffenheit
von Bürgern und Bürgerinnen konnte eine Maßnahmenliste von verlärmten Straßenzügen erstellt
werden nach der Lärmminderungsmaßnahmen kurz- und mittelfristig durchgeführt werden (sollen).
Zwischenzeitlich sind eine Vielzahl von Maßnahmen durch die Stadt Aachen innerstädtisch und in den
Ortsteilen abgeschlossen worden. Straßen.NRW führte Lärmminderungsmaßnahmen an den
Bundesautobahnen im Stadtgebiet durch. In puncto Bahnlärm hat die Deutsche Bahn entsprechende
Schallschutzmaßnahmen umgesetzt, oder sie befinden sich bereits in Planung.
Die langfristige Strategie zur Lärmminderung besteht aus einem Bündel zielgerichteter Maßnahmen. Zu
nennen sind beispielsweise der Einbau von lärmmindernden Straßenbelägen, die Lärmvorsorge in der
Bauleitplanung oder die Programme zur Änderung des Mobilitätsverhaltens und der Verkehrsmittelwahl.
Darüber hinaus werden starke Synergieeffekte mit dem Luftreinhalteplan der Stadt Aachen erwartet:
Jobtickets, Elektromobilität und Fahrradverleih und eine fahrradfreundliche Infrastruktur tragen „indirekt“
dazu bei, dass verkehrsbedingte Lärmbelastungen reduziert werden.
Lärmminderung ist ein langfristiges Vorhaben. Die weitere Vorgehensweise ist im Lärmaktionsplan
beschrieben, jedoch nicht als abgeschlossen zu betrachten. Aufgrund von neuen Entwicklungen und
Veränderungen muss eine kontinuierliche Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sichergestellt sein.
Hierzu bedarf es der regelmäßigen Erfassung der Lärmsituation im Stadtgebiet, der Kommunikation mit
der Öffentlichkeit sowie der Abstimmung von Maßnahmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und
finanziellen Vorgaben.
Der Lärmaktionsplan informiert die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Wirkungen, er
benennt und beschreibt Maßnahmen für den Erhalt einer zufriedenstellenden Umweltqualität und den
Schutz der Gesundheit betroffener Menschen.
Lärmbelastungen
ermittelt und in
Lärmkarten
dargestellt.
Konfliktanalyse
durchgeführt.
Information und
Beteiligung der
Öffentlichkeit erfolgt.
Maßnahmen mit
Dringlichkeit
unmittelbar
ausgeführt.
Langfristige
Lärmminderungsstrategie festgelegt.
Synergieeffekte mit
dem Luftreinhalteplan
werden erwartet.
Maßnahmenplan
wird umgesetzt.
Erfolgskontrolle und
Fortschreibung des
Lärmaktionsplanes.
Der Schutz der
Gesundheit
betroffener
Menschen hat
höchste Priorität.
Seite
6
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
1. Einführung
Lärm gilt in zahlreichen Städten und Ballungsräumen der Bundesrepublik als eines der größten
Umweltprobleme. Lärm mindert die Lebensqualität, beeinflusst Gesundheit und Wohlbefinden und gilt
daher auch als Schlüsselfaktor für die Bewertung von (Wohn-) Immobilien.
Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass die Lärmbelastung für
viele Bürgerinnen und Bürger heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. Während
andere Umweltbelastungen (u.a. die Luftschadstoffbelastung) tendenziell sinken, fühlen sich heute
mehr als 60 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt.
Angesichts dessen kann es nicht verwundern, dass die Lärmprävention und Lärmbekämpfung in der
Stadtentwicklungsplanung seit Jahren an Bedeutung gewinnt.
Lärmquellen
Für die kommunale Lärmaktionsplanung maßgeblich ist der sog. Umgebungslärm. „Umgebungslärm” im
Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die
Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Richtlinie 2002/49/EG) [4] sind belästigende und
gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden.
Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und
Flugzeugen und von Industriegeländen.
Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen
etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, der Lärm auf Militärgeländen sowie die
Lautäußerungen des Menschen im öffentlichen und privaten Raum.
Der vorgelegte integrierte Lärmaktionsplan verschafft den politischen Entscheidungsträgern und der
Bürgerschaft erstmalig für das Stadtgebiet Aachen einen umfassenden Überblick über die tatsächliche
Lärmbelastung, er benennt und analysiert die Verursacher, wertet Meinungen der Bürgerschaft aus,
verschafft einen Überblick über mögliche Strategien und Handlungsfelder zur Lärmreduzierung und
schlägt konkrete, nach Prioritäten differenzierte Maßnahmen vor.
Der Lärmaktionsplan liefert damit wichtige Erkenntnisse für eine auf die Lebensqualität ausgerichtete
Stadtentwicklungsplanung; als schnell wirkendes „Allheilmittel“ taugt er dagegen nicht, denn: nicht
anders als die Luftreinhalteplanung darf auch die Lärmminderungsplanung als „Langstreckenlauf“
verstanden werden.
1.1 Beschreibung der lärmrelevanten Ausgangsbedingungen des Ballungsraumes Aachen
Aachen liegt im Dreiländereck Deutschland–Belgien-Niederlande. Das Oberzentrum Aachen hat
mehrere bedeutende Industriezweige (u.a. Süßwarenindustrie, Chemie- und Pharmaindustrie). Neben
den Industrieunternehmen sind die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, das
Universitätsklinikum und die Stadt Aachen bedeutende Arbeitgeber.
Als regionales Oberzentrum wird Aachen täglich von weit mehr als 100.000 Pendlern aufgesucht. Auch
wenn Schiene und ÖPNV zuletzt stärker zulegen konnten liegt der Schwerpunkt der Pendlermobilität auf
dem Individualverkehr; täglich nutzen einige Zehntausende von Berufspendlern das den Norden und
Osten der Stadt tangierende Autobahnnetz auf ihrem Weg in die Innenstadt. Am Autobahnkreuz Aachen
treffen sich die auch durch internationale Verkehre sehr stark frequentierten Bundesautobahnen A 4, A
44 und die auf den Europaplatz endende A 544. Durch das Stadtgebiet führen darüber hinaus die
Bundesstraßen B 1, B 1a, B 57, B 258 und B 264, die in hohem Maße lokale Verkehrsfunktionen
erfüllen.
Das hohe KFZ-Verkehrsaufkommen trägt – eine Parallele zur Luftreinhaltung – am stärksten zu den
Immissionsproblemen im Stadtgebiet bei. Lärmbelastungen führen zu erheblichen Konflikten,
insbesondere bei empfindlichen Nutzungen wie beispielsweise Krankenhäuser und Wohnnutzungen.
15 % der Bewohner Aachens sind tagsüber gesundheitsgefährdenden Belastungen und 39 % sind
während der Nachtstunden Lärmbelastungen ausgesetzt, die ihre Nachtruhe stören können.
Jeder 7.
Einwohner
Aachens ist
tagsüber
erheblichen
Lärmbelastungen
ausgesetzt, jeder 3.
Einwohner kann
in seiner
Nachtruhe gestört
werden.
Seite
7
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
Die Stadt Aachen ist mit wichtigen Schienenverbindungen und Haltepunkten für den regionalen,
nationalen und internationalen Verkehr ausgestattet. Die Bedeutung der Schiene wächst, und mit Thalys
und ICE Verbindungen verfügt Aachen über ein hochattraktives Nahverkehrs- und Reiseangebot.
Gleichzeitig löst der Eisenbahnverkehr – und hier ganz besonders der in den zurückliegenden Jahren
stark gewachsene Güterverkehr – für viele Bürgerinnen und Bürger eine beachtliche Lärmbelastung
aus.
Die ortsansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe stellen aus Sicht des Lärmschutzes kein
signifikantes Problem dar; die von diesen Betrieben ausgehenden Belastungen unterschreiten i.d.R. die
vorgeschriebenen Grenzwerte.
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8
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
1.2 Gesetzlicher Auftrag
Zur wirksamen Bekämpfung des Lärms in Großstädten wurden mit der "Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm" erstmals
rechtliche Regelungen im Bereich der Geräuschimmissionen vorgenommen. Die EU-Richtlinie soll
schädliche Wirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern, mindern oder ihnen
vorbeugen. Wie oben definiert, ist Umgebungslärm der Lärm, dem Menschen insbesondere in bebauten
Gebieten, aber auch in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Bereichen von Ballungsräumen, in
ruhigen Gebieten auf dem Land und in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und
anderen lärmempfindlichen Nutzungen ausgesetzt sind. Ziel ist, die Öffentlichkeit über Umgebungslärm
und seine Wirkungen zu informieren und auf Dauer durch geeignete Maßnahmen eine
zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten. Besondere Aufmerksamkeit soll dem Lärm zukommen,
der gesundheitsschädliche Wirkungen haben kann.
§§
EU-Richtlinie
2002/49/EG
soll schädliche
Wirkungen und
Belästigungen
durch Umgebungslärm verhindern, mindern
oder ihnen vorbeugen.
In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch den § 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) [2] und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV) [6] umgesetzt. Im BImSchG
wurde festgelegt, dass in der Regel die Gemeinden für die Aufstellung von Lärmkarten und
Lärmaktionsplänen [3] zuständig sind. Dies wird durch das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
bestätigt.
Weiterhin ist die Öffentlichkeit zu informieren. Der Bürgerschaft ist Gelegenheit zu geben, an der
Erarbeitung der Aktionspläne mitzuwirken. Die Richtlinie legt für die genannten Aufgaben einen
verbindlichen Terminplan fest: In der ersten Stufe mussten bis zum 30. Juni 2007 für Ballungsräume mit
mehr als 250.000 Einwohnern:
Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr,
Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr sowie
Großflughäfen Lärmkarten und bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne erstellt werden. Fünf
Jahr später (30. Juni 2012 bzw.18. Juli 2013) folgt die zweite Stufe für Ballungsräume mit mehr
als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr und
Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr
Die Stadt Aachen gehört gemäß den Vorgaben der Europäischen Union (EU) zu einem der
Ballungsräume der ersten Stufe in Nordrhein-Westfalen, für die weitreichende Lärmuntersuchungen zu
unterschiedlichen Lärmquellen durchzuführen sind. Im Jahr 2007 wurde die Geräuschbelastung
entsprechend den zu beachtenden rechtlichen Grundlagen für folgende Quellenarten untersucht:
Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. KFZ/a = 16.400 KFZ/24h
Schienenverkehr auf Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge /a
Ergänzend wurden in der 2. Stufe 2012 folgende Lärmquellen mit geringerem Störungspotential
betrachtet:
Beteiligung der
Öffentlichkeit.
Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. KFZ/a = 8.200 KFZ/24h
Straßenverkehr auf Straßen > 1.000 KFZ/24h im gesamten Stadtgebiet
Straßenverkehr auf Straßen > 500 KFZ/24h im Innenstadtgebiet,
sonstige Schienenwege von Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz
Industrielle Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. Sept. 1996
über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Anlagen
siehe Pkt 5.2)
Im Jahr 2007
wurden für das
Stadtgebiet
Aachen die
Geräuschbelastung
en der
Lärmquellen
- Straßenverkehr
- Schienenverkehr
- Industrielle
Anlagen
ermittelt.
1.3 Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Der EG-Umgebungslärmrichtlinie liegt das Konzept des Managements von Lärmproblemen und
Lärmauswirkungen zugrunde. Dieses Konzept zielt darauf ab, lärmintensive Bereiche in einem 1. Schritt
zu identifizieren und die Verursacher zu ermitteln. Die Richtlinie überlässt es dagegen den zuständigen
lokalen Behörden, über zu ergreifende Lärmschutzmaßnahmen zu entscheiden. Räumlich betrachtet
Im Gegensatz zum
Luftreinhalteplan
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9
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erstreckt sich der Lärmaktionsplan der Stadt Aachen dabei auf das gesamte Stadtgebiet.
Kriterien, wann ein Lärmproblem vorliegt bzw. ab welchen Pegeln Lärmaktionspläne aufzustellen sind,
gibt es gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie nicht. Auch gibt es keine weiteren Vorgaben zur
Öffentlichkeitsbeteiligung, Prioritätensetzung und Gesamtlärmbewertung sowie zur Festlegung ruhiger
Gebiete.
Für das Land NRW liegt jedoch die Empfehlung des MKUNLV vor, ab einer Lärmbelastung von 70
Dezibel (dB(A)) für den gemittelten Schalldruckpegel Tag (Lden ) und 60 dB(A) für den gemittelten
jährlicher Schalldruckpegel Nacht (Lnight ) Maßnahmen zu ergreifen. Der Schalldruckpegel Tag Lden ist ein
mittlerer Pegel für die Tag-[d], Abend-[e] und Nachtzeit [n] über das ganze Jahr betrachtet, wobei der
Lärm in den Abendstunden [e] mit 5 dB Zuschlag und in den Nachtstunden [n] mit 10 dB Zuschlag
gewichtet wird.
Der Schalldruckpegel Nacht Lnight wird dagegen als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00 bis
6.00 Uhr) des Jahres gebildet.
Positiv gesprochen haben die zuständigen Behörden bei der Umsetzung der EGUmgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erhebliche Gestaltungsfreiheit: Sie können ortsspezifische
Situationen berücksichtigen und auf unterschiedliche Betroffenheiten, örtliche Gegebenheiten und
Möglichkeiten der Prioritätensetzung eingehen.
fehlen bei der
Lärmaktionsplanung verbindliche Grenzwerte,
die Städte zum
Handeln
verpflichten.
Empfehlung für
das Land NRW:
Lärmbelastungen von
Lden 70 dB (A) und
Lnight 60 dB (A)
als
Grenzwertüberschreitungen aktiv angehen
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1.4 Zuständige Behörden
Ansprechpartner
Zuständig für die Kartierung des Straßenverkehrslärms und des Gewerbelärms sowie für die Aufstellung
des Lärmaktionsplans ist die Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, 52058 Aachen, E-mail:
umwelt@mail.aachen.de.
Verkehrs- und
Gewerbelärm
Abweichend davon ist für die Kartierung des Lärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes
das Eisenbahnbundesamt, Vorgebirgsstraße 49, 53110 Bonn, zuständig.
Die zuständigen Stellen sind verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu entwickeln
(Lärmaktionsplanung Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008).
Die Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne sind im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie
genannt. Im Wesentlichen sind vier Handlungsblöcke beschrieben:
Eisenbahnlärm
Bestandsanalyse (Auswertung der Lärmkarten und der bereits vorliegenden Planungen)
Maßnahmenplanung (Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Lärmminderung)
Wirkungsanalysen ( Darstellung der voraussichtlichen Reduzierung der Betroffenen)
Kommunikation (Abstimmung der Planung in Verwaltung, in Lokalpolitik sowie Information
und Beteiligung der Öffentlichkeit)
2. Lärm-Grenzwerte und menschliche Gesundheit
Alle Geräusche, die an das Ohr gelangen, werden in der Physik als Schall bezeichnet. Schall besteht
aus Schwingungen, die in der Einheit Hertz (Hz, entspricht Schwingungen pro Sekunde) gemessen
werden. Das Schwingungsspektrum, welches ein Mensch wahrnehmen kann, liegt je nach individueller
Gehörleistung zwischen 20 und 20.000 Hertz.
Das tatsächliche Hörempfinden jedes einzelnen Menschen ist subjektiv. Daher wirken gleich laute
Geräusche aus verschiedenen Quellen oder mit verschiedenen Ursachen nicht gleich angenehm oder
belästigend. Hinzu kommt, dass alle Menschen ab einer bestimmten Lautstärke eine eigene
„Schallgrenze“ feststellen, ab der sie ein Geräusch als unangenehm empfinden.
Um das variierende persönliche Empfinden in eine überprüfbare Größe überführen zu können, wurde
eine Messmethode zur Erfassung des Schalldrucks entwickelt. Gemessen wird er in der Einheit Dezibel
(dB). Der meist genutzte Zusatz dB (A) verweist darauf, dass der gemessene Schalldruck mit Hilfe eines
Filters modifiziert wird, um die Messergebnisse an die menschliche Wahrnehmung anzunähern. Somit
bekommen höhere Frequenzen oberhalb von 1.000 Hz ein größeres Gewicht als tiefe Frequenzen.
Die folgende Tabelle zeigt die Gegenüberstellung von Schallereignissen, Lautstärke, Hörempfinden und
möglichen gesundheitlichen Folgen.
1
.
„Wenn es am Ohr
unangenehm wird
oder schmerzt,
durchbricht der
Schall die
Schallmauer der
Gesundheit.“
Nach Ising, H., Gunther, Th.: Verkehrslärm und Herzinfarkt. AICB-Kongress Bologna, 1995
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Tabelle 1: Schallereignisse, Lautstärke, Hörempfinden und (mögliche) gesundheitliche Folgen
Ereignis
dB (A)
Hörempfinden
Folgen
Akute, nicht reversible
Gehörschädigung
Düsenflugzeug in 30 m
Entfernung
140
Startender Jet
130
Schmerzschwelle
Flugzeug in 7 m Abstand
120
Unwohlseinschwelle
Kettensäge in 1 m
Abstand
110
Disco, 1 m Abstand vom
Lautsprecher
100
LKW in 1 m Abstand
90
Uhrticken
@ = 20 dB (A)
PKW in 1 m Abstand
80
Gefährdung des Gehörs
Staubsauger in 1 m
Abstand
70
Richterlich anerkannte
Zumutbarkeitsgrenze für
Verkehrslärm
Gespräch
60
Kommunikation
beeinträchtigt
Leise Musik
50
Kühlschrank
40
Flüstern
30
Uhrticken
20
Stille
10
0
Ruhige
Umgebung
leise Musik
* = 50 dB (A)
PKW
(in 1m
Abstand)
= 80 dB (A)
Flugzeug
(in 7m
Abstand)
= 130 dB (A)
Hörschwelle
Alle vorhandenen Grenz- und Richtwerte orientieren sich an diesem Hörempfinden und versuchen so,
jedem Menschen eine gesunde Wohn- und Arbeitsumgebung zu bieten. Leider nennen weder die
bisherigen gesetzlichen Grundlagen noch die neue EU-Verordnung verbindliche Immissionsgrenzwerte
für die Lärmsanierung, aus der sich konkrete Handlungserfordernisse ableiten ließen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die nach der EU-Verordnung eingeführten Berechnungsmodelle und
Indexe einen direkten Vergleich mit den nationalen Regelwerken und Berechnungsmodellen nicht
zulassen, weil die Ermittlung der Lärmbelastung teilweise mit anderen Berechnungsverfahren
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durchgeführt wird. Vergleichbare Werte liefert ein Runderlass des MUNLV NRW zum Lärmaktionsplan
vom 7. Februar 2008. Darin wird ab einem Mittelungspegel von Lden >70 dB(A) oder Lnight >60 dB(A) von
„Lärmproblemen im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG“ an schützenswerten Gebäuden gesprochen.
Erreichen oder überschreiten die errechneten Pegel diese Grenzen, sind die zuständigen Behörden,
also die Gemeinden, dazu aufgefordert, Lärmminderungsmaßnahmen zu ergreifen. Allerdings besteht
kein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer bestimmten Maßnahme. Auch steht es im Ermessen
der Gemeinde, niedrigere Grenzwerte in Ansatz zu bringen.
Es konnten noch nicht alle Zusammenhänge zwischen Lärm und der menschlichen Gesundheit
erforscht werden. Nichtsdestotrotz ist bekannt, dass hohe Lärmbelastungen Gesundheitsrisiken bergen
und dass es zu Einbußen in der Lebensqualität kommt. Lärm beschleunigt die biochemische Alterung
des Herzens durch die freigesetzten Stresshormone Adrenalin und Cortisol. Auch sorgt ständiger Lärm
z. B. aus Verkehr für ein erhöhtes Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. In Untersuchungen zeigte
sich, dass bei mittlerem Verkehrslärmpegel von über 65 dB (A) außerhalb der Wohnung das Risiko für
Herzinfarkt um 20 % und bei über 70 dB (A) um 30 % steigt1.
Abhängig von der Einwirkungsdauer führen folgende Ereignisse zu irreversiblen Hörschädigungen [11]:
Mittelungspegel von 85dB (A), bezogen auf Arbeitsgeräusche im Rahmen einer 40-StundenArbeitswoche und 20-30 Arbeitsjahre
Maximalpegel von 85 dB (A) direkt am Ohr des Betroffenen
Maximalpegel von 120 dB (A) innerhalb weniger Minuten
Maximalpegel von 130 dB (A) durch ein Einzelgeräusch
Darüber hinaus scheint es noch in einigen anderen Bereichen schädliche Einflüsse von Lärm
verschiedener Intensität zu geben. In verschiedenen Forschungsarbeiten wurden Wirkungen wie
Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Schlafstörungen Abnahme der Leistungsfähigkeit, hormonelle
Veränderungen u. v. m. ermittelt. Ausschlaggebend für das persönliche Gefährdungspotential ist aber
immer auch die gesundheitliche und psychologische Prädisposition.
Irreversible
Hörschädigungen
Verschiedene Länder haben Werte genannt, ab denen auf jeden Fall davon auszugehen ist, dass
Lärmprobleme vorliegen und eine Lärmaktionsplanung erforderlich ist. Diese (Auslöse)-Werte stellen
keine gesundheitlich begründeten Schutzziele dar, sondern dienen dazu, sich bei der
Lärmaktionsplanung zunächst auf die besonders betroffenen Bereiche zu konzentrieren. Schutzziele
sind für den Fluglärm in § 14 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm [7] geregelt.
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3. Lärmkarten
Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach §§ 47a – 47f BImSchG.
Damit werden die Vorgaben der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm in nationales Recht umgesetzt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung wurden an die EUKommission übermittelt und dienen als Basis für die Lärmaktionsplanung. Ein Rechtsanspruch
betroffener Bürger (zum Beispiel auf Gewährung von Schallschutz) leitet sich aus der Lärmkartierung
nicht ab.
3.1 Kartierungsumfang
Die Stadt Aachen hat sich schon frühzeitig mit dem Thema "Lärmminderung/Lärmbekämpfung"
auseinandergesetzt. Bereits seit 1998 führt der Fachbereich Umwelt für die Stadt Aachen punktuell
Berechnungen in lärmbelasteten Stadtgebieten durch. Diese Bestandsaufnahmen wurden sukzessive in
Lärmkarten [1] zusammengefasst und durch computergestützte Lärmausbreitungsberechnungen
ergänzt. Dazu wurden für nahezu alle Straßen in Aachen (Länge 448 km) die Verkehrsdaten erfasst,
zusammengestellt, teilweise geschätzt und die Schallausbreitung mit Hilfe eines speziellen
Computerprogramms berechnet. Entsprechende gesamtstädtische Lärmkarten zum Kfz-Verkehr,
Gewerbe und Bahnverkehr sind zu finden im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de und
www.aachen.de/laermschutz
Lärmkartierung
seit 1998
auf 448 km
Straßenlänge
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3.2 Lärmkarte für das Stadtgebiet Aachen bezogen auf KFZ-Verkehr
Auf Aachens
Straßen sind
täglich
ca. 50.000 bis
60.000 Pendler
unterwegs.
„Relax, take it
easy…
… take
Lärmpegel im Durchschnitt
Lden in dB (A)
Fahrrad, Bus und
Bahn.“
Abbildung 1: Lärmkarte Stadtgebiet Aachen
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4. Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen
Die nachfolgenden Abbildungen 2 und 3 zeigen die Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen im
Stadtgebiet Aachen.
Auf der Grundlage von Lärmimmissionsberechnungen sind demnach bezogen auf den Lden 15 % der
Gesamtbevölkerung (c.a. 37.000 Personen) tagsüber Lärmemissionen oberhalb von 65 dB(A)
ausgesetzt, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder die eine gesundheitliche Beeinträchtigung
nach sich ziehen können.
Lärmbelastung Lden von Bürgern und Bürgerinnen
144.936 Personen (= 59 %) sind betroffen
dB (A)
>..-35
63.382
>35-40
>40-45
>45-50
63.857
>50-55
43.903
5.389
30.871
>60-65
968
14.067
308
>55-60
21.807
1777
15 % der
Gesamtbevölkerung sind gesundheitsgefährdenden Belastungen
ausgesetzt
>65-70
>70-75
>75-80
Abbildung 2: Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen nach L den (Stand 2012)
Annähernd jeder 7. Einwohner Aachens ist erheblichen gesundheitlichen Lärmbelastungen ausgesetzt.
Ein Zustand, der auf Dauer nicht tolerabel ist. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Die
Lärmaktionsplanung hat sich diesen Menschen und ihren Lärmbelastungen anzunehmen.
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39 % der Aachener Bevölkerung (96.200 Einwohner) sind teilweise hohen Lärmbelastungen während
der Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausgesetzt. Diese können erhebliche gesundheitliche
Auswirkungen auf das nächtliche Ruhe- und Erholungsbedürfnis haben. Der in diesem Zusammenhang
heranzuziehende Immissionswert liegt bei 50 dB(A) gemessen außen vor dem geschlossenen Fenster
oder an der Fassade.
Lärmbelastung Lnight von Bürgern und Bürgerinnen
95.590 Personen (= 39 %) sind betroffen
dB (A)
>..-35
>35-40
>40-45
43.758
57.732
39 % der
Gesamtbevölkerung sind
Lärmbelastungen
ausgesetzt, die ihre
Nachtruhe stören
können.
>45-50
>50-55
23.514
4.393
>55-60
52.106
>60-65
>65-70
5
2.266 15.064
26.149
>70-75
Abbildung 3: Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen nach Lnight (Stand 2012)
Jeder 3. Einwohner Aachens ist nächtlichen Lärmbelastungen ausgesetzt, die ebenfalls kurz- bis
mittelfristig in Abhängigkeit einer in Stufen festgelegten Maßnahmenplanung gemindert werden müssen.
Jeder Bürger hat grundsätzlich das Recht auf einen ungestörten Erholungsschlaf insbesondere vor dem
Hintergrund der zunehmenden Lärmbelastungen tagsüber.
Die lärmbezogene Lebensqualität in der Stadt muss eindeutig verbessert werden.
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5. Konfliktanalyse – Verursacher und Betroffene
Für die Lösung komplexer Fragestellungen – hier die Minderung der Lärmbelastungen innerhalb des
Stadtgebietes Aachen – ist es zunächst von Bedeutung, die relevanten Konfliktfelder zu identifizieren
und in einem zweiten Schritt genauer zu analysieren.
Bei den Lärmquellen Straßenverkehr, Gewerbelärm und Schienenverkehr lassen sich folgende
Konfliktbereiche auf der Grundlage der Auswertung der Lärmkarte (s. Abb. 1) darstellen.
5.1 Straßenverkehr
Im Umfeld der Bundesautobahnen zeigt die Lärmkarte größere lärmbelastete Flächen. Alle
großräumigen und wesentlichen Verlärmungen sind auf den Verkehr der Bundesautobahnen A 4, A 44
und A 544 zurückzuführen. Größere lärmbelastete Flächen zeigen sich in den Ortslagen Brand /
Driescher Hof, Eilendorf / Quinx, Haaren, Laurensberg, Richterich und Verlautenheide. Die flächenhafte
Ausbreitung der Schallemissionen ist – trotz des Baus von Schallschutzwänden – auf die vielfach
anzutreffende Trassenführung und das Schallausbreitungsverhalten zurückzuführen.
Aachen-Brand
Aachen-Brand // Driescher
Driescher Hof
Hof
Aachen-Eilendorf
Aachen-Eilendorf // Quinx
Quinx
„Konflikte
bedeuten eine
Unvereinbarkeit
von Zielen. Die
Lösung von
Konflikten auch
im Lärmbereich
liegt in der
Überwindung von
scheinbar
unverrückbaren
Fakten,
Positionen oder
Haltungen.“
Aachen-Haaren
Aachen-Haaren
Lärmbelastete
Gebiete
Aachen-Laurensberg
Aachen-Laurensberg
Aachen-Richterich
Aachen-Richterich
Aachen-Verlautenheide
Aachen-Verlautenheide
Abbildung 4: Lärmbelastete Stadtgebiete
Obwohl teilweise Lärmschutzanlagen bestehen und neue gebaut werden, sind und bleiben die
Bundesautobahnen essentielle Lärmquellen. Hier ist eindeutig zu erkennen, dass die Ausbreitung des
Lärms durch bauliche Anlagen allein nicht zufriedenstellend zu verhindern ist. Die fortlaufenden
Bürgerbeschwerden belegen die Berechnungsergebnisse der Lärmkarte.
Auch an den Hauptverkehrsstraßen in Aachen werden Bürger durch das hohe KFZVerkehrsaufkommen erheblich mit Lärm belastet. Im Gegensatz zu den flächenhaften Lärmbelastungen
im Umfeld von Bundesautobahnen treten an örtlichen Hauptstraßen im bebauten innerstädtischen
Bereich linienförmige Lärmbelastungen auf. Die vorhandene Bebauung an Straßen verhindert häufig die
Lärmausbreitung in die zweite bis dritte Gebäudebaureihe.
Die Ausbreitung
von Lärm ist nicht
allein durch
bauliche Anlagen
zufriedenstellend
zu lösen.
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In Abhängigkeit von Lärmbelastung und Bewohnerdichte ergeben sich konkrete Maßnahmen für die
Lärmaktionsplanung (siehe Anlage 1). Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch an anderen, hier
nicht genannten Stadtstraßen Lärmbelastungen erreicht werden, die langfristig reduziert werden
müssen.
Linienförmige
Lärmbelastungen
Abbildung 5: Straßen mit hohem KFZ-Aufkommen
5.2 Gewerbelärm
Nach der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Gemeinden die akustischen Emissionen von großen
industriellen Anlagen mit Emissionen in Luft und Wasser (IVU-Anlagen) in Ballungsräumen kartieren.
Solche IVU-Anlagen sind im Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. Sept. 1996 über die
integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erfasst.
Als relevant für die Kartierung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie wurden diejenigen Anlagen
definiert, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie an den Aufpunkten der Genehmigung
die Kartierungsgrenzen von Lden 55 dB(A) überschreiten. Im Ergebnis verursachen die IVU-Anlagen in
Aachen an den angrenzenden Wohnnutzungen keine Überschreitungen von Grenzwerten.
5.3 Schienenverkehr
Durch das Stadtgebiet verlaufen die internationalen Bahnstrecken in Richtung Ostende, Gemmenich,
Mönchengladbach und Köln mit insgesamt ca. 23 Bahnkilometern. Im Umfeld dieser Streckenabschnitte
kommt es in Teilbereichen zu deutlichen Lärmbelastungen für die Anlieger.
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Auszug aus dem Lärmkataster der Deutschen Bundesbahn
Mönchengladbach
Köln
dB (A)
Hbf
Gemmenich
Brüssel-Ostende
Abbildung 6: Auszug aus dem Lärmkataster der Deutschen Bundesbahn
An den o.a. Bahnstrecken kommt es tagsüber teilweise zu erheblichen Lärmbelastungen für ca. 5.300
(Lden) und nachts für ca. 27.650 (Lnight) Einwohner. Es bleibt fraglich, ob die Deutsche Bahn zukünftig
weiter in Lärmschutzmaßnahmen investieren wird, da besonders betroffene Gebiete des Aachener
Stadtgebietes bereits mit Lärmschutzwänden ausgestattet wurden.
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5.4 Ruhige Gebiete
Nach § 47 d Abs. 2 BImSchG soll es ebenfalls Ziel der Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete vor einer
Zunahme des Lärms zu schützen“. Als „ruhige Gebiete“ kommen sowohl bebaute Gebiete, z.B.
Wohngebiete, als auch unbebaute Gebiete in Betracht. Dieser Schutz obliegt den zuständigen Behörden
im Rahmen ihrer Planung.
Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind „Ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum von der
zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index oder ein anderer
geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU
festgelegten Wert nicht übersteigt.
Es geht darum,
ruhige Gebiete
dauerhaft zu
erhalten,
auszubauen oder
weiter zu
beruhigen.
Klare gesetzliche Vorgaben für die höchstzulässige Lärmbelastung ruhiger Gebiete gibt es nicht, es
liegen lediglich Empfehlungen der EU, des Bundes und der Bundesländer vor. Das Land NRW überlässt
die Festlegung der ruhigen Gebiete der Kommunen. Es weist darauf hin, dass als ruhige Gebiete sowohl
bebaute Gebiete, z.B. Wohngebiete, als auch unbebaute Gebiete in Betracht kommen.
Auf der Grundlage des Abschlussberichtes „Ruhige Gebiete zur Lärmaktionsplanung in München Erstellen von Kriterien für die Bestimmung und Vorschläge zur Gebietsauswahl von ruhigen Gebieten“
der LK Argus GmbH (2012) und des Bremer Differenzierungsmodells sind folgende Kriterien für die
Ausweisung von ruhigen Gebieten von FB 36/41 festgelegt worden:
Ruhiger Landschaftsraum:
Mindestgröße 3 ha, Lden ≤ 50 dB(A)
Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel keiner weiteren Lärmzunahme.
Ruhiger Stadtraum:
Mindestgröße 3 ha, Lden ≤ 55 dB(A), Lden ≤ 50 dB(A) wird langfristig angestrebt.
Stadtoasen:
Fläche < 3 ha oder Lden > 55 dB(A),
aber im Kernbereich 6 dB(A) leiser als am Rand.
Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel möglicher Verbesserungen und keiner weiteren
Lärmzunahme.
Nach v.g. Differenzierung und Ermittlung der Lärmbelastungen in Frage kommender „Ruhiger Gebiete“
werden die folgenden Gebiete für die Festlegung vorgeschlagen:
Stadtwald
Kurgarten und Kurgebiete
Lousberg
Bachtäler
Die Soers
In einem zweiten Schritt ist nach Klärung der Konfliktpotenziale angedacht, die ruhigen Stadträume
Hangeweiher, Park des Alten Klinikums, Westpark, Ostfriedhof sowie die Stadtoase Südstraße zu
sichern. Der Spielplatzbereich „Am Lavenstein / Boxgraben“ könnte durch entsprechende Maßnahmen
zu einer Stadtoase entwickelt werden.
Ruhige Gebiete – in den Lärmkarten farblich mit gelben und grünen Farbtönen gekennzeichnet – sollen
als Rückzugsorte der Bevölkerung dienen. Entscheidend ist, diese kaum oder wenig belasteten
Bereiche zu erhalten, auszubauen und ggf. weiter zu beruhigen.
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick zu Ruhigen Gebieten im Stadtgebiet Aachen.
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Abbildung 7: Ruhige Landschaftsräume, ruhige Stadträume und Kurgebiete im Stadtgebiet Aachen
1. Ruhiger Landschaftsraum „Stadtwald“
Der Aachener Wald hat eine Fläche von 1.350 ha.
Lärmbelastungen des Lden oberhalb von 55 dB (A) treten nur im nahen Umfeld der Straßen
insbesondere der Ring- und Ausfallstraßen auf.
Somit erfüllt der Stadtwald die Kriterien für einen Ruhigen Landschaftsraum, der großflächig den
gemittelten Tages-, Abend- und Nachtschallpegel Lden von 50 dB (A) unterschreitet.
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.
Abbildung 8: Stadtwald
2. Ruhige Stadträume
2.1 Lousberg
1807 wurde der Landschaftspark Lousberg (inkl. Salvatorberg, Fläche ca. 33,5 ha) als einer der ersten
Bürgerparks in Europa eingerichtet..
Mit Lden -Werten von 50 bis 55 dB (A) erfüllen der Lousberg und Salvatorberg die Kriterien für die
Qualifizierung als Ruhiger Stadtraum.
Abbildung 9: Lousberg
2.2 Die Soers
Der auch heute ländlich geprägte Ortsteil „die Soers“ erstreckt sich vom stadtauswärts gelegenen
Abhang des Lousbergs in Richtung Norden.
Mit einer lärmarmen Fläche von ungefähr 55 ha und Lden Werten von 50 bis 55 dB (A) entspricht ein
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großer Teil der Soers den Vorgaben des Ruhigen Stadtraumes.
Abbildung 10: Die Soers
2.3. Stadt- / Kurgarten
Der Aachener Stadt-/Kurgarten besteht aus dem ursprünglichen Kurgarten und dem später angelegten
Farwick-Park sowie dem ehemaligen evangelischen Friedhof.
Der Stadt-/Kurgarten ist rund 20 ha groß, wobei die innere lärmarme Kernzone mit Lden -Werten von 50
bis 55 dB (A) eine Fläche von ungefähr 11 ha aufweist. Damit kann der Stadtgarten ebenfalls in die
Kategorie „Ruhiger Stadtraum“ eingestuft werden, wenngleich gerade im Nahbereich der
Monheimsallee (Kurgebiet) unbefriedigende Lärmpegel festzustellen sind.
Abbildung 11: Stadt-/Kurgarten
2.4. Bachtäler / „Grünfinger“
2.4.1 Johannisbachtal
Das "Rückgrat" der Grünflächen Aachens bilden die in das Stadtgefüge hinein ragenden Freiflächen, für
die sich die Bezeichnung "Grünfinger" eingebürgert hat. Ein Grünfinger bildet das Bachtal des
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Johannisbaches.
Der für die Qualifizierung als Ruhiger Stadtraum in Frage kommende Bereich hat eine Fläche von ca. 9
ha. Ein Großteil der Fläche unterschreitet den gemittelten Lärmpegel Lden von 50 dB (A).
Abbildung 12: Johannisbachtal
2.4.2 Kannegießerbachtal
Ein weiterer Grünfinger bildet das Bachtal des Kannegießerbaches.
Die für die Qualifizierung als Ruhige Stadträume in Frage kommenden Bereiche zwischen Lütticher
Straße, Ronheider Weg und Brüsseler Ring sowie Lütticher Straße, Brüsseler Ring, Lohmühlenstraße
und Hangeweiher weisen jeweils eine Fläche größer 3 ha auf. Ein Teil der Fläche unterschreitet den
gemittelten Lärmpegel Lden von 50 dB (A), überwiegend liegt ein Lden -Pegel zwischen 50 und 55 dB (A)
vor.
Das Kannegießerbachtal hält in den o.g. Bereichen die Kriterien für den Ruhigen Stadtraum ein.
Abbildung 13: Kannegießerbachtal
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2.4.3 Gillesbachtal
Auch Teile des Gillesbachtals, südlich des Branderhofer Weges in Richtung Adenauerallee, erfüllen die
Kriterien für den Ruhigen Stadtraum.
Die zwei Teilbereiche des Gillesbachtales weisen insgesamt eine Fläche von ca. 5 ha auf, der Lden zeigt
fast ausschließlich Werte zwischen 50 und 55 dB (A).
Abbildung 14: Gillesbachtal
3. Stadtoasen
Stadtoasen weisen nach obiger Einstufung eine Fläche von < 3 ha oder einen Lden > 55 dB (A) auf,
jedoch im Kernbereich sind sie um 6 dB (A) leiser als am Rand des Gebietes.
Nach Festlegungen von Ruhigen Landschafts- und Stadträumen werden in einem zweiten Schritt die
ruhigen Stadtoasen Hangeweiher, Park des Alten Klinikums, Westpark, Ostfriedhof sowie der Bereich
der ehemaligen Werkkunstschule an der Südstraße und evtl. der Spielplatzbereich „Am Lavenstein /
Boxgraben“ für die Festlegung vorgeschlagen.
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6. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerkommunikation
Über 50% der Stadtbevölkerung sind lt. EU-Studien durch Lärm belastet. Gezielte Information,
Bewusstseinsschaffung und eine offene Kommunikation mit den betroffenen Menschen sind daher
unverzichtbare Voraussetzungen, um die Lärmsituation zu verbessern und dauerhaft eine
gesundheitsgerechte Aufenthalts- und Lebensqualität in der Stadt Aachen zu gewährleisten.
Der Fachbereich Umwelt hat immer schon Wert darauf gelegt, die Belange der Bürgerinnen und Bürger
in die städtischen Aktivitäten einzubinden. In den letzten 10 Jahren wurde kontinuierlich über
verschiedene Medien Öffentlichkeitsarbeit, besonders auch zum Thema Lärmminderungs- und
Lärmaktionsplanung geleistet.
6.1 Mitwirkung der Öffentlichkeit
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht in § 47 d Abs. 3 die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der
Lärmaktionsplanung vor. Dies umfasst nicht nur die Information und Anhörung der Bürgerinnen und
Bürger, sondern auch die Beteiligung der politischen Gremien und der „Träger öffentlicher Belange“
(TÖB), den anerkannten Verwaltern bestimmter öffentlicher Sachbereiche (z.B. Straßenbaulastträger).
Alle sollen sich in angemessener Weise in das Projekt einbringen können. Die Ergebnisse der
Mitwirkung sind bei der Planung zu berücksichtigen. Das Gesetz räumt der Öffentlichkeit damit eine
aktive Rolle der demokratischen Beteiligung an planerischen Entscheidungsprozessen ein.
Alle wirken mit:
- Verwaltung
- Bürgerinnen u.
Bürger
- Träger öff.
Belange
- Politik
Lärmkarten und mögliche Lärmminderungsstrategien für das Aachener Stadtgebiet – als Grundlage für
den Lärmaktionsplan - wurden bereits 2007 im Webauftritt der Stadt veröffentlicht. Darüber hinaus
wurde die Bevölkerung durch Berichte in der lokalen Presse am 15. April, 29. Juli und 05. November
2008 informiert. Im April 2009 wurde die Lärmaktionsplanung in der Bürgerinformation „Stadtseiten“
ausführlich präsentiert. Funk und Fernsehen nahmen dies zum Anlass, auf das Thema „Lärm“ mit
verschiedenen Sendungen einzugehen. Die Lärmkarten wurden in der Zeit vom 20. bis 30. April 2009
öffentlich ausgelegt. An mehreren Informationspunkten der Stadtverwaltung waren zeitgleich Flyer zum
Themenkomplex „Lärmschutz“ erhältlich.
Internet:
www.aachen.de
Suchbegriff:
Lärmschutz
Ausgelöst durch die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit fand in der Zeit von April bis September 2009 ein
reger Austausch mit der Aachener Bevölkerung und einzelnen Betroffenen statt: Bis Oktober 2009
hatten sich mehr als 100 Personen telefonisch, per e-mail oder durch schriftliche Eingaben gemeldet,
Vorschläge zur Lärmminderung vorgetragen, konkrete Informationen und Beratungen zur individuellen
Situation gewünscht oder um Abhilfe eines Mangels gebeten. Soweit möglich wurden Bürgereingaben
sofort durch die zuständigen Verwaltungsstellen bearbeitet und beanstandete Störungen beseitigt. Die
Sofort-Maßnahmen umfassten u.a. die kurzfristige Durchführung von Reparaturen an schadhaften
Fahrbahndecken, Zeitverschiebungen beim Einsatz von Kehrmaschinen oder Laubsaugern durch den
Aachener Stadtbetrieb, Geschwindigkeitskontrollen und vieles mehr.
Die Träger Öffentlicher Belange (TÖB) wurden nach Fertigstellung der Lärmkarten in den Jahren 2008
und im Jahr 2012 ebenfalls beteiligt und gehört. Anregungen und Vorschläge von Bürgerschaft und TÖB
wurden aufgenommen und fließen im Rahmen der Möglichkeiten in die weiteren Planungen mit ein.
Die politischen Gremien, insb. der Umweltausschuss und verschiedene Bezirksvertretungen, wurden zu
unterschiedlichen Zeitpunkten über den jeweiligen Planungsstand „Lärmkarten/Lärmaktionsplan“
informiert. Auch in diesem Rahmen konnte sich die Aachener Bevölkerung über aktuelle Entwicklungen
auf dem Laufenden halten.
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6.2 Die Stimme der Bürger
Im Folgenden sind einige Eingaben der Bürgerinnen und Bürger zur Lärmaktionsplanung zitiert:
„In dem Augenblick, in dem sie in den Pflasterbereich einfahren, nimmt der Lärm schlagartig um den –
gefühlten – Faktor 10 zu. Radiohören mit Zimmerlautstärke oder Gespräche sind dann nur noch bei
geschlossenen Fenstern möglich.“
„Ich protestiere scharf gegen die permanenten Lärmbelästigungen durch diese Motorräder in dieser
Stadt …“
„In den zur Straße gelegenen Räumen der Wohnung ist es wegen der Lärmbelästigung nicht möglich,
bei angeklappten Fenstern in üblicher Lautstärke zu reden, zu telefonieren, Musik zu hören oder
fernzusehen. Gerade in den wärmeren Jahreszeiten ist der Wohnkomfort dadurch sehr eingeschränkt.“
„Es existiert das Rahmenkonzept Aachen-Süd, welches den Wohngebietscharakter dieses Bereiches
hervorhebt. Wie ist dieses Rahmenkonzept vereinbar mit dem Vorsatz, die Verkehrsströme auf dem
südlichen Außenring zu verdichten, so dass die Lärmbelastung noch ansteigt?“
„Bei Aufenthalt im Garten haben wir eine enorme Lärmbelastung durch die Autobahn (A 44), hinzu
kommt der Lärm durch die nahe gelegene Verlautenheidener Straße nach Stolberg. … Der ständige
Lärmpegel bei Aufenthalt im Garten ist enorm und nur durch Tragen von Schutzmaßnahmen, d.h.
Gehörschutz erträglich.“
Bürger sprechen
vom Lärm
„Worüber ich mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich beschweren möchte, sind die ‚Lärmgeneratoren’
im Straßenbelag auf Höhe der Königsberger Strasse 34-36, 76-80 und 96. Dabei handelt es sich um
mehrere Meter lange Straßenabschnitte, in denen der Asphalt durch lose Pflastersteine ersetzt ist.“
„Es sollten Messungen bei der Durchführung von Güterzugfahrten durchgeführt werden und die DB-AG
zum Bau von Schallschutzmaßnahmen in diesem Bereich aufgefordert werden.“
Die Ergebnisse der Bürgeranhörungen zur Lärmaktionsplanung hinsichtlich der Lärmquellen KFZ, Bahn
und Sonstige lassen sich wie folgt zusammenfassen. Hohe Verkehrs- und Lärmbelastungen treten
erwartungsgemäß an Straßen bzw. im direkten Umfeld von Lärmemittenten und Nutzungen auf:
Bürgerbeschwerden über Kfz-Lärm im Umfeld innerstädtischer Straßen
Tabelle 2: KFZ-Lärm Innenstadt
Adalbertsteinweg
Augustastr./Kongressstraße
Berensberger
Straße
Eilendorfer Straße
Eupener Straße
Friedrich-EbertAllee
Friesenrath
Habsburgerallee
Jupp Müller Straße
Kirchrather Straße
(Toledoring)
Königsberger
Straße/Luxemburger Ring
Krugenofen
Lagerhausstraße
Ludwigsallee
Lütticher Straße
Monschauer Straße
Mozartstraße
Rödgerbachstraße
(Madrider Ring)
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Roermonder Straße
(Haus Linde)
Rütscher Straße (Kohlscheider
Str.)
Schurzelter Winkel
(Toledoring)
Steinebrück
Stolberger Straße
(Sirenenlärm)
Trierer Straße
Pariser Ring (Umfeld)
Vaalser Straße
Bürgerbeschwerden über Kfz-Lärm im Umfeld von Bundesautobahnen (BAB)
A4
- Aachen-Laurensberg
- Aachen-Haaren (Am Ravelsberg)
- Aachen–Richterich
A44
- Aachen-Brand (An der Unterbahn )
- Aachen-Forst (Auf Krummerück)
- A44 (Ostseite) zu den Ortslagen Oberforstbach, Brand und BAB-Abfahrt Brand
A 544
- Aachen-Haaren (Eibenweg )
- Aachen-Verlautenheide (Weidener Viehweg )
- Aachen-Eilendorf (Quinx)
Bürgerbeschwerden über Bahnlärm
Große Streckenabschnitte, vor allem im Bereich der Kernstadt, unterliegen hohen
Lärmbelastungen durch die Bahn. Insbesondere die Bewohner im Bereich des Hauptbahnhofs
und des Viadukts im Ortsteil Burtscheid sind aufgrund der engen Bebauung hohen
Lärmbelastungen ausgesetzt. Zahlreiche Bürgerbeschwerden liegen auch für den
entsprechenden Bereich im Stadtbezirk Laurensberg und im Umfeld des Buschtunnels an der
Bahnstrecke Aachen-Brüssel-Ostende vor.
Bereich Hauptbahnhof, Kasinostraße, Reumontstraße, Viadukt
Teile des Stadtbezirks Aachen-Laurensberg
„Buschtunnel“ der DB im Bereich Höfchensweg und Eberburgweg
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Bürgerbeschwerden über sonstige störende Lärmarten
Tabelle 3: weitere störende Lärmquellen
Kindertagesstätte
Haaren
Busverkehr
Klimaanlagen
Gaststättenlärm
Pontstraße
Straßenzustand
Fahrbahnoberflächen*
Altglascontainer
Events auf dem
Katschhof
Motorräder
Sperrmüllsammlung
Autowaschanlagen
Straßenreinigung,
Kehrmaschinen,
Laubsauger
Baustellenlärm
(Annastraße,
Boxgraben)
Gewerbelärm (JuppMüller- Straße)
Veranstaltungen auf
dem Bendplatz
*Schlaglöcher, Reparaturstellen, unterschiedliche Straßenbeläge, Aufpflasterungen
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6.3 Maßnahmenschwerpunkte aus Sicht der Betroffenen
Aus den Anhörungen der Bürgerschaft sind folgende Maßnahmenvorschläge zur Minderung von
Lärmbelastungen hervorgegangen:
Verstärkte Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen
Fahrzeugkontrollen
Lärmarme Fahrbahnbeläge
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Lärmmessungen
Lärmschutz für die Betroffenen
Durchgangsverkehre sperren
Ordnungsrechtliche Maßnahmen
Maßnahmen
"
Die hier von den Bürgern und Bürgerinnen vorgeschlagenen Maßnahmenschwerpunkte berücksichtigen
in besonderer Weise die in ihren persönlichen Wohn- und Arbeitsumfeldern angetroffenen
Lärmsituationen. Sie sind daher eher praktisch, individuell, auf die individuellen Lärmschutzinteressen
ausgerichtet. Nicht immer lassen sich in einer dem Gemeinwohl verpflichteten Gesamtabwägung von
Lärmkonflikten die Interessen von Einzelnen berücksichtigen.
§ StVO
7. Lärmaktionsplanung
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans geht es vorrangig darum, Lärm bereits am Emissionsort
(Schallquelle) zu vermeiden bzw. zu mindern. Erst wenn diese Lärmminderungspotenziale ausgeschöpft
sind, kommt eine Minderung am Immissionsort (Schallempfänger z.B. Mensch) in Betracht. Diese
Rangfolge leitet sich aus dem Grundprinzip der Vorsorge des Umweltschutzes ab und hat eine umweltund stadtgerechte Lärmminderung zum Ziel.
7.1 Grundsätzlicher Ansatz zum Lärmschutz
Der Lärmaktionsplan ist als langfristige Strategie zu verstehen, in der Maßnahmen mit kurzen und
längeren Umsetzungszeiträumen enthalten sind. Grundsätzlich können über folgende Disziplinen
Maßnahmen eingeleitet werden:
Lärmaktionsplanung – ein
Langstreckenlauf.
Verkehrsplanung
Raumordnung
auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen
Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung
Verringerung der Schallübertragung
ordnungsrechtliche Maßnahmen
wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize (Förderung)
Zu beachten ist, dass der Lärmaktionsplan kein eigenständiges Instrumentarium zur Umsetzung
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von Lärmschutzmaßnahmen ist. Lärmaktionspläne müssen auf andere Planungen wie z.B.
Bauleit-, Regional-, Verkehrs- und Luftreinhaltepläne [10] wirken. Erst ihre Verknüpfung
ermöglicht eine gesamtplanerische Problemlösung und Konfliktvermeidung.
Entscheidende Akteure zur Verringerung des Verkehrslärms sind neben der Stadt Aachen insbesondere
der Straßenbaulastträger Straßen.NRW und die Deutsche Bahn AG. Auch Investoren, Vorhabenträger
oder Bauherrn werden als Träger von Lärmschutzmaßnahmen eingebunden.
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7.2 Durchgeführte Maßnahmen der zurückliegenden 5 Jahre
Im Folgenden werden die bereits durchgeführten Maßnahmen seit dem Jahr 2007 in Abhängigkeit von
den Lärmquellen KFZ und Bahn dargestellt.
- Kfz-Lärm
„Straßen.NRW“ ist zuständig für alle Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen. Seitens
Straßen.NRW wurden folgende Maßnahmen im Stadtgebiet durchgeführt:
BAB 4: Lärmschutzwand in Haaren, Ravelsberg (ohne Abbildung)
BAB 44: Lärmschutzwand in Eilendorf Quinx
Wohngebiete vor
Lärm schützen.
Abbildung 15: Lärmschutzwand in Aachen-Eilendorf Quinx
BAB A4 Lärmschutzwand in Höhe Aachen-Laurensberg / -Richterich
Abbildung 16: Lärmschutzwand in Aachen-Laurensberg / -Richterich
Seitens der Stadt Aachen wurden folgende in ihrem Zuständigkeitsbereich liegende Straßen mit
lärmoptimiertem Asphalt ausgestattet:
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Lärmoptimierter Asphaltbelag Boxgraben, 1. Bauabschnitt
Abbildung 17: Boxgraben 1. Bauabschnitt – neuer Fahrbahnbelag
Trierer Straße, 3. Bauabschnitt (ohne Abbildung)
Adalbertsteinweg im Bereich Rothe Erde (ohne Abbildung)
- Bahnlärm
Durch das Stadtgebiet Aachen verlaufen die Bahnstrecken Richtung Ostende, Gemmenich,
Mönchengladbach und Köln mit insgesamt ca. 23 Bahnkilometern. Der überwiegende Teil
dieser Bahnstrecken liegt innerhalb der dicht bebauten Ortslagen. Die Bahn hatte die Aachener
Bahnstrecken wegen der festgestellten hohen Lärmbelastungen in Teilbereichen frühzeitig in
ihr Lärmsanierungsprogramm übernommen. Darüber hinaus dienten die vom Eisenbahnbundesamt angefertigten Lärmkarten als Grundlagen für die Lärmminderungsaktionen der
Deutschen Bahn AG.
Folgende Baumaßnahmen der Lärmsanierungen an den Bahnlinien sind abgeschlossen:
Aachen Hbf Richtung Köln,
Aachen Hbf Richtung Westbahnhof und
Aachen Westbahnhof Richtung Montzen.
Erfolg im
passiven
Lärmschutz an
Bahnstrecken:
1.800
Wohneinheiten
konnten mit
Schallschutzfenstern ausgestattet werden.
Abbildung 18: Lärmsanierung an Bahnlinien
Verschiedene Baumaßnahmen von Lärmschutzwänden an der Bleiberger Straße und am
Reichsweg sind ebenfalls fertig gestellt.
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Darüber hinaus wurden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern an
Gebäuden im Nahbereich der vorgenannten Bahnstrecken durch die Bahn bezuschusst, sofern
die maßgeblichen Sanierungswerte überschritten waren.
Bis zum Stand November 2011 konnten von 3.600 Anspruchsberechtigten ca. 1.800
Wohneinheiten mit passivem Lärmschutz ausgestattet werden. Die Quote der
Inanspruchnahme lag dank intensiver Begleitung durch den Fachbereich Umwelt etwa doppelt
so hoch wie der Bundesdurchschnitt (25 %).
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7.3 Prämissen für das weitere Vorgehen im Rahmen des Lärmaktionsplans
In Abstimmung mit verschiedenen Dienststellen (Planung, Gesundheit, Straßenbau, Immobilien u.a.)
innerhalb der Stadtverwaltung sowie den Trägern öffentlicher Belange (ÖPNV, IHK,
Wohnungsgesellschaften, Haus- u. Grundbesitzer u.a.) wurden im Jahr 2008 Prämissen zur
Lärmbekämpfung vereinbart:
Das Vorsorgeprinzip
Prävention ist und bleibt das entscheidende Mittel, um Lärmsanierungsfälle erst gar nicht
entstehen zu lassen. Daher hat der vorsorgende Lärmschutz absolute Priorität. Der
Gesetzgeber hat in den letzten Jahren mit Einführung von neuen Verordnungen und Richtlinien
das Vorsorgeprinzip weiter gestärkt (z.B. Verkehrslärmschutzverordnung, Maschinenlärmschutzverordnung, Sportanlagenlärmschutzverordnung, Verkehrswege-Schallschutzverordnung
und überarbeitete TA-Lärm). Durch diese neuen Verordnungen und Richtlinien sind die
Lärmbelange fester Bestandteil aller Planverfahren ohne deren Berücksichtigung und
Abwägung die Planung fehlerhaft und insoweit unzulässig ist.
Neubauvorhaben werden nach der aktuellen Gesetzeslage beurteilt und mit Blick auf
Lärmschutzaspekte optimiert. Hier greift das Vorsorgeprinzip; die Finanzierung pflichtiger
Schutzmaßnahmen wird in der Regel durch Auflagen, im Einzelfall auch durch Verträge
gesichert.
Abbildung 19: lärmzugewandte Seite
(Bahnverkehr) eines Wohngebietes
Hörbare und
messbare
Entlastungen:
Durch Verlegung
der Verkehre auf
den Umweltverbund (Fußgänger, Fahrräder, ÖPNV,
Mitfahrzentralen
und CarSharing)
sollen nachhaltige
Entwicklungen
ermöglicht werden. Die Lärmaktionsplanung,
der Luftreinhalteplan und das
Klimaschutzkonzept haben hier
ein gemeinsames
Interesse.
Abbildung 20: lärmabgewandte Seite eines
Wohngebietes
Das Verursacherprinzip:
Bei großen, starke Verkehre auslösenden Bauprojekten privater Investoren werden in den
städtebaulichen Verträgen Ausgleichszahlungen für die Mehrbelastung durch Verkehr und
Lärm gesichert. Diese Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden zur Lärmaktionsplanung
eingesetzt und ermöglichen einen Ausgleich der Interessen im Sinne des Verursacherprinzips.
Belastungsabhängige Priorisierung:
Die erstellten Lärmkarten zeigen detailliert, wo die höchsten Lärmbelastungen vorliegen.
Entsprechend sollen bevorzugt Maßnahmen in diesen Bereichen ergriffen werden. Die Anlage
1 unterteilt die stark verlärmten Straßen in die Kategorien 1 (höchste Priorität) und 2 (hohe
Priorität). Die Einteilung resultiert aus der Anzahl der Betroffenen und dem jeweiligen
Schalldruckpegel. Beide Parameter haben wesentlichen Einfluss auf den Zeitpunkt, wann
Maßnahmen durchgeführt werden.
Hinweis: Die im Lärmaktionsplan genannten Kategorien fließen in die Gesamtstrategie
„Minderung der Verkehrsbelastung“ ein.
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Nutzungsabhängige Prioritäten: Sensible Nutzungen
Vorrangig sollen die Gebäude oder Flächen von sensiblen bzw. schutzbedürftigen Nutzungen
wie Kindergärten oder Krankenhäuser zusätzlich mit Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet
werden.
In 2009 wurden diverse Standorte (Kindergartengebäude Düppelstr., Gut-Knapp-Str.,
Laurensberg, Kronenberg, Lochnerstr. und Johannstr.) dahingehend geprüft, ob Maßnahmen
baulicher Art möglich sind, um von außen eindringenden Lärm abzuhalten.
Günstiges Kosten-Nutzenverhältnis
Lärmschutzmaßnahmen sind zumeist nur dann realisierungsfähig, wenn sie wirtschaftlich
vertretbar sind. Ein günstiges Kosten-Nutzenverhältnis stellt daher eine wesentliche
Voraussetzung für die Beauftragung von Maßnahmen durch die Stadt Aachen dar.
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7.4 Lärmminderungspotenziale im KFZ-Verkehr
Wesentliche Effekte auf die vorhandene Lärmbelastung liegen im Bereich Verkehr. Die in Abbildung 21
aufgeführten Maßnahmen zeigen in ihren Lärmminderungspotenzialen deutliche Unterschiede.
Besondere Lärmreduzierungen um max. 3 dB (A) bis 5 dB (A) lassen sich durch niedrige
Geschwindigkeiten realisieren - anstatt 50 km/h nur 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dabei
spielt es keine Rolle, ob es sich um Asphalt oder Pflaster handelt. An zweiter Stelle folgt die
Verstetigung des Verkehrsflusses bei 50 km/h und 30 km/h gefolgt von besseren Fahrbahnbelägen an
dritter Stelle.
Beispiele Lärmminderungspotenziale in dB (A) im Kfz-Verkehr
Abbildung 21: Beispiele Lärmminderungspotenziale im Kfz-Verkehr
Die Wirkung einzelner Maßnahmen wird anhand von Beispielen aus der Praxis belegt und durch
gutachterliche Studien gestützt::
- Lärmoptimierter Asphaltbelag „Boxgraben“
Zum jetzigen Zeitpunkt ist messtechnisch und rechnerisch belegt, dass durch den Einbau des
lärmoptimiertem Asphaltes im Boxgraben über eine Länge von 700 m ca. 960 Bewohner im Mittel um
ca. 5 dB(A) entlastet wurden. Die mittlere Jahresbelastung von über 70 dB(A) am Tag sank um 5 dB (A)
auf 65 dB(A). Dies würde einer Reduzierung des täglichen Verkehrsaufkommens um 10.000 bis 12.000
KFZ von 22.000 KFZ auf max. 10.000 KFZ entsprechen.
- Lärmoptimierter Asphaltbelag „Adalbertsteinweg“
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Auf dem Adalbertsteinweg im Bereich Rothe Erde wurden vor dem Einbau des lärmoptimiertem
Asphalts (Länge 350 m) Pegelmessungen vorgenommen. Die Messergebnisse des dem Fachbereich
Umwelt vorliegenden Gutachtens zeigen deutliche Lärmpegelminderungen von 4 dB (A) bis 6 dB (A).
- Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h auf der Wilhelmstraße
Für die Wohngebäude der Wilhelmstraße Nr. 6 und Nr. 11 wurde im Rahmen des Bauvorhabens
„Kaiserplatzgalerie“ vom Investor rechnerische Prognosen für die Verkehrslärmentwicklung unter
Berücksichtigung verschiedener Maßnahmen wie Bau von Radwegen an der Ostseite, Einführung von
Tempo 30 und Einbau lärmreduzierten Asphalts durchgeführt.
Tabelle 4: Prognose Verkehrslärmentwicklung bei verschiedenen Maßnahmen im Rahmen eines Bauvorhabens
Straße
Wilhelmstr.
11
Wilhelmstr.
6
dB (A) in 2006
dB (A) in 2010
dB (A)
dB (A)
dB (A)
ohne Maßnahme
ohne
Maßnahme
Radweg
Ostseite
Tempo
30
lärmred. Asphalt
77,5
77,6
77,4
75,3
ca. 73
75,3
75,4
75,5
73,1
ca. 71
In Bezug auf das Jahr 2010 zeigen die Szenarien „Tempo 30“ und „lärmreduzierter Asphalt“ signifikante
Lärmreduzierungen um ca. 2 dB (A) bis 5 dB (A).
- Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen während der
Nacht
Eine wachsende Anzahl von Städten in Deutschland und
Europa hat für den besonders schützenswerten
Nachtzeitraum Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen
angeordnet. Die vorliegenden Ergebnisse und Erfahrungen
zeigen, dass die Maßnahme zur wirksamen
Lärmreduzierung geeignet ist. (vgl. die Veröffentlichungen
der Städte Berlin, Düsseldorf, Freiburg, München, Karlsruhe und Zürich)
Weitestgehend für
eine gesundheitsverträgliche
Nachtruhe im
Stadtgebiet sorgen
Wie die Berichte einiger Städte und die vorausgegangenen Berechnungen zeigen, sind
Geschwindigkeitsreduzierungen auf Hauptverkehrsstraßen während der Nachtzeit ein effizientes Mittel,
gesundheitlich relevante Lärmbelastungen von Anwohnern signifikant zu reduzieren. Gezielte nächtliche
Geschwindigkeitsreduzierungen können daher eine politische Handlungsoption im Rahmen der
Lärmaktionsplanung darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass derartige Geschwindigkeitsbegrenzungen
nach neuen Expertisen keinerlei Vorteile hinsichtlich der Luftschadstoffsituation ermöglichen.
- Stärkung des Umweltverbundes
Mittel- und langfristig sieht die Stadt Aachen durch die Veränderung des Mobilitätsverhaltens und der
Verkehrsmittelwahl zugunsten des Umweltverbundes, bestehend aus Bus und Bahn, Rad- und
Fußverkehr, das Potential, den motorisierten Individualverkehr und damit die Lärmemissionen zu
reduzieren. Ein deutlicher Impuls wurde durch den Luftreinhalteplan (siehe Punkt 7.5.) eingelöst, der
schon heute als wichtiger Beitrag zum Lärmschutz gewertet werden darf. Das Anlegen von Radwegen
im Straßenraum (Abmarkierung der Fahrbahn) hat über die Reduzierung des MIV zusätzlichen den
Vorteil, dass der Abstand Lärmquelle / Immissionsort vergrößert wird.
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7.5 Synergien mit dem Luftreinhalteplan der Stadt Aachen
Viele Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind auch ein Beitrag zur Lärmminderung. Die zunehmende
Inanspruchnahme des Jobtickets, der Radwegeausbau und eine auf Reduzierung des Motorisierten
Individual Verkehrs (MIV) ausgerichtet Verkehrsplanung (u. a. Stärkung des ÖPNV, Fahrradverleih,
Anwohnerparken, Parkleitsystem und Cambio CarSharing) tragen schon heute wesentlich zur
Lärmentlastung bei. Aussagen über die Wirkung der v. g. Maßnahmen lassen sich bislang noch nicht
quantitativ ableiten.
Einfache
Rechnung:
Luftreinhalteplan +
Lärmaktionsplanung = Gesundheit
+ Lebensqualität
.
7.6 Verordnungsrechtliche und baurechtliche Maßnahmen
Der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen nach § 45 StVO (1) Nr. 3, (1b) Nr. 4 gestattet
die Nutzungsbeschränkung oder die Sperrung von Straßen sowie die Umleitungen von Verkehren,
soweit dies zur Entlastung von Bürgern dringend angeraten ist. Näheres bestimmen die Richtlinien für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-RichtlinienStV) v. 23.11.2007.
Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen liegen im
Zuständigkeitsbereich der städtischen Straßenverkehrsbehörden.
Verkehrslärm wird zu einem hohen Maß durch das Fehlverhalten des Fahrzeugführers, z.B. durch
überhöhte Geschwindigkeit, extreme Beschleunigungsvorgänge oder mangelhafte Auspuffanlagen,
verursacht bzw. verstärkt. Überhöhte Geschwindigkeit und Fahrzeugmängel lassen sich durch erhöhte
Kontrolltätigkeit der Polizei in gewissen Maße eindämmen; Rückmeldungen von einigen Bürgern
bestätigen, dass hier erhöhter Handlungsbedarf gesehen wird.
Lärmschutz ist rechtverbindlicher Bestandteil der Bauleitplanung (Bebauungspläne oder
vorhabebezogenen Bebauungspläne). Planer und Bauherren haben grundsätzlich die festgesetzten
Schalldämmmaße oder andere Auflagen zu beachten und einzuhalten. Zuwiderhandlungen der
Bauherren können ordnungsrechtlich geahndet werden.
Bei großen Bauprojekten privater Investoren werden in den städtebaulichen Verträgen Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Mehrbelastung durch Verkehr und Lärm im Umfeld gesichert. (siehe
Pkt. 7.3.)
7.7 Förderprogramme
Zuschuss-, Darlehens- und Beratungsprogramme von EU, Bund und Ländern sind wesentlicher
Bestandteil der nationalen Lärmschutzstrategie und Lärmminderungsplanung. Im Internet können die
Informationen über die relevanten Programme, die überwiegend für Vorhaben der öffentlichen Hand
aber in gewissen Umfang auch für Privatpersonen gewährt werden, unter dem Förderportal Lärmschutz
http://www.umgebungslaerm.nrw.de/Foerderprogramme/index.php abgerufen werden.
In dem Portal sind nicht nur Förderprogramme erfasst, die aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen
beinhalten, sondern auch Fördermaßnahmen, die gute Gelegenheiten bieten, Lärmschutz begleitend zu
realisieren. Erfasst sind Förderprogramme der EU, des Bundes (einschließlich der KfW), des Landes
Nordrhein-Westfalens und der NRW.BANK.
Folgende Förderungen der öffentliche Hand wurden in Aachen bereits in Anspruch genommen:
Fördermöglichkeiten im Rahmen des Nationalen Verkehrslärmschutzpaketes II wurden durch
Beantragung von Mitteln des Konjunkturpaketes II genutzt. Gemäß der vom Rat der Stadt
Aachen beschlossenen Maßnahmenliste wurden die Erneuerung der Lärmschutzwand im
Bereich Bahnhof Eilendorf und der Einbau eines lärmreduzierten Fahrbahnbelages auf
dem / der Adalbertseinweg / Trierer Straße zwischen Bismarckstraße und Schönrathstraße mit
Mitteln des Konjunkturpaketes II durchgeführt.
Gefördert werden
Maßnahmen zur
Förderung der
Verkehrsinfrastruktur
und zur Lärmsanierung an
bestehenden
Fernstraßen.
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Zusätzlich werden auch Baumaßnahmen aus anderen Förderkulissen mit den entsprechenden
Zuschussgebern hinsichtlich der Förderfähigkeit von Lärmschutz abgestimmt. Vor allem bei
verkehrswichtigen Straßen können lärmmindernde Bauausführungen im Rahmen der
Bezuschussung nach dem Entflechtungsgesetz gefördert werden. Gegebene
Fördermöglichkeiten werden somit für die Lärmminderung genutzt.
Ziel des Programms „Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur“ ist die
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur. Dabei
handelt es sich um Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen und zu einer
Entlastung von Wohnbereichen beitragen. Der Bau bzw. die Markierung von Radwegen wird
nach diesem Programm verstärkt gefördert.
Die Richtlinie zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden NRW
(FöRi-Sta) ist mittlerweile durch die Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und
Wegegesetzes (FöRi-kom-Stra, Runderlass des Ministers für Bauen und Verkehr vom
24.06.2009) [8] abgelöst. Gefördert werden kommunale Vorhaben, die geeignet sind,
–
–
–
–
–
einen sicheren und leistungsfähigen motorisierten Straßenverkehr zu gewährleisten,
den wirtschaftlichen Strukturwandel und die stadtverträgliche Netzoptimierung zu
unterstützen,
den Verkehrsfluss durch Leitsysteme zu verbessern,
den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern,
den straßenbezogenen öffentlichen Personennahverkehr zu beschleunigen und die
Sicherheit an Bahnübergängen zu erhöhen.
Radwegeausbauprogramm
Weitere
Informationen beim
Bundesministerium
für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
unter
http://www.bmvbs.de/
DE/Home/home_node
.html
Weitere
Informationen bei
Straßen.NRW unter
www.strassen.nrw.de/
index.html
Die nach der alten Richtlinie aufgezeigte Möglichkeit der Förderung von
Lärmsanierungsmaßnahmen (passiver Lärmschutz) ist gemäß den nun geltenden neuen
Richtlinien entfallen. Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln.
Maßnahmen der Unterhaltung oder Instandsetzung sind somit von einer Förderung
ausgeschlossen.
Folgende Förderungen für private Personen wurden in Aachen bereits in Anspruch genommen:
Vom Bund werden privaten Gebäudeeigentümern Zuwendungen für die Lärmsanierung an
bestehenden Bundesfernstraßen gewährt. Die Lärmsanierung soll dort greifen, wo eine
Lärmbelastung "gewachsen" ist und sich "verfestigt" hat, ohne dass eine bauliche Änderung
der Straße erfolgt. Bei diesen passiven Lärmschutzmaßnahmen werden:
Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anlage,
Wohnungseigentümer oder
Erbbauberechtigte gefördert.
Mieter und Pächter sind nicht erstattungsberechtigt.
Eine entsprechende Förderung der Lärmsanierung an bestehenden Landesstraßen gibt es
durch das Land Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung für die Lärmsanierung ist eine
Überschreitung des Lärmpegels der maßgeblichen Lärmsanierungswerte, beispielsweise für
Wohngebiete 70 dB (A) für den Tag und 60 dB (A) für die Nacht.
Die Stadt Aachen hätte wie andere Städte in NRW grundsätzlich auch die Möglichkeit, ein
Zuschussprogramm für den passiven Lärmschutz an Fassaden insbesondere Türen und Fenstern
aufzulegen. Grundgedanke ist, dass Bewohner oder Eigentümer besonders betroffener Straßen selber
Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen und zum Beispiel Lärmschutzfenster einbauen lassen. Diese
Möglichkeit sollte für solche Bereiche überdacht werden, in denen aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht
wirtschaftlich oder unverhältnismäßig sind.
Profilschnitt eines
Schallschutzfensters
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41
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stadt aachen
8. Langfristige Strategie zur Lärmminderung
Die langfristige Strategie zur Lärmminderung konzentriert sich auf zwei tragende Säulen:
die Reduzierung verkehrsbedingter Lärmemissionen und auf
das Vorsorgeprinzip bei Planungs- und Bauvorhaben.
Es hat sich gezeigt, dass der vorsorgende Lärmschutz beispielsweise innerhalb der Bauleitplanung oder
auch bei ordnungsrechtlich zu beurteilenden größeren Einzelvorhaben ein hochwirksames Instrument
ist. Die Lärmvorsorge soll als wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung verfestigt werden.
Planvorhaben von Investoren, die erhebliche Auswirkungen im Umfeld des Projektes verursachen,
werden zur Finanzierung von Maßnahmen verpflichtet. Die bereits erfolgreich erprobte Praxis, die
Sicherstellung von Maßnahmen über städtebauliche Verträge bzw. Bürgschaften zu regeln, wird weiter
durchgeführt und ggf. intensiviert.
Aus den vorliegenden Erkenntnissen und Erfahrungen von 20 Jahren Lärmschutz in Aachen lässt sich
folgende allgemeine Lärmschutzstrategie zur Lärmminderung ableiten:
Fahrbahnsanierung/Fahrbahnreparatur
- Minderungspotential 1 dB (A) Neubau mit lärmoptimierten Asphalt unter Beachtung der Betroffenheit
- Minderungspotential 3-6 dB (A) für Stadtstraßen –
Veränderung des Modal-Splits, Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, zu Fuß,
CarsSharing, Anwohnerparken, )
Aktiver Schallschutz für bestehende Straßen
- Minderungspotential 10 dB (A) im Mittel -
Geschwindigkeitsreduzierung: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen nach
Betroffenheit
- Minderungspotential 2,5 dB (A) –
Verkehrsverstetigung
- Minderungspotential <1 dB (A) -
Abstandsvergrößerung Lärmquelle-Empfänger durch die Markierung von Radverkehrswegen
- Minderungspotential ca. 0,3 dB (A) –
Schallschutzfensterprogramm für bestehende Straßen
(abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln)
- Minderungspotential 40 dB (A), im Innenraum –
Elektronische Geschwindigkeitsanzeigetafeln
gefahrene Geschwindigkeit* und „grüne Welle-Geschwindigkeit“
- * Minderungspotential 1-3 dB (A) –
Erfahrungen und
Erkenntnisse aus
20 Jahren
Lärmschutz in
Aachen mündeten
in eine
Langfriststrategie,
die erhebliche
Lärmminderungspotenziale
aufzeigt,
max. 40 dB (A).
9. Prognose der Lärmbelastung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen
Die Lärmaktionspläne werden nach gesetzlicher Vorgabe bei bedeutsamen Entwicklungen für die
Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und
erforderlichenfalls überarbeitet.
Die Überarbeitung der Daten des Lärmkatasters von 2007 wird bis Ende 2012 abgeschlossen sein.
Grundlage für die Überarbeitung sind die
aktualisierte Raster-Überfliegungsdaten (Höhendaten)
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42
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neue Verkehrsführungen
Anstieg und Rückgang von Verkehrsmengen
neue Baukörper
Die vorgenannten Punkte führen zu einem genaueren computergeführten 3D-Modell der Stadt Aachen
und besseren Schallausbreitungsberechnungen, die die Berechungsergebnisse des Jahres 2007
ersetzen. Ein Vergleich des Jahres 2012 mit dem Jahr 2007 wird angesichts der Änderungen der
aktualisierten Eingangsdaten nur sehr eingeschränkt möglich sein.
In den nächsten ein bis zwei Jahren ist nicht mit einem deutlichen Rückgang der Gesamtlärmbelastung
zu rechnen. Erst Mittelfristig (in den nächsten 5 Jahren) sind auf der Grundlage der vorgelegten
Lärmminderungsstrategie signifikante Verbesserungen in der Gesamtlärmbelastung zu erwarten.
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43
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
10. Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse
Eine Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen ist hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Analyse unbedingt
geboten. Die anzusetzenden Kosten resultieren zumeist aus den erforderlichen Planungsleistungen, den
Baukosten sowie den Grunderwerbskosten.
Ausschlaggebend für die Auswahl der vorgeschlagenen Strategien und Maßnahmen ist somit das
Verhältnis der von den Maßnahmen profitierenden Bürger (und den damit verbundenen Reduzierungen
der positiven Gesundheitswirkungen) und den durch die Maßnahmen entstehenden Kosten.
11. Verbindlichkeit der Lärmaktionsplanung
Grundsätzlich wird der Lärmaktionsplan mit seiner Veröffentlichung gültig; Rechtsverbindlichkeit für den
Bürger entfaltet der Lärmaktionsplan jedoch nicht. Der erste Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde zum
Ende 2008 der Landesregierung NRW übergeben. Seit Januar 2009 ist der Vorentwurf zum
Lärmaktionsplan im Internet zu finden ( www.umgebungslaerm.nrw.de)
Die Lärmaktionsplanung wird auch in Zukunft flexibel auf neue Erkenntnisse, aktuelle Veränderungen
oder neue Entwicklungen eingehen und diese in der Planung berücksichtigen. Eine kontinuierliche
Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird somit sichergestellt.
Der Lärmaktionsplan soll über die aktuelle Entwicklung der Lärmreduzierung in Aachen Auskunft geben.
12. Maßnahmenplan
12.1 Ziel des Lärmaktionsplans
Straßenverkehr: Ziel der Stadt Aachen ist die Reduzierung des Verkehrslärms, der zu inakzeptablen
Lärmbelastungen bei Bürgern und Bürgerinnen führt. Der Maßnahmenplan (s. Anlage 2) enthält ein
Paket an Maßnahmen aus den Bereichen Reduzierung von Lärmemissionen und –immissionen sowie
Vermeidung von Lärmemissionen und Baulicher Schallschutz. Der Maßnahmenplan berücksichtigt
neben kurz- und mittelfristig durchzuführenden Maßnahmen insbesondere die in der Langfriststrategie
genannten Punkte zur Lärmminderung.
Insgesamt sind ca. 41.000 betroffene Einwohner in den belasteten Straßen(abschnitten) in beiden
Prioritätskategorien für die Emissionsquelle KFZ-Verkehr ermittelt worden. Auf Kategorie 1 entfallen ca.
32.000 und auf Kategorie 2 ca. 9.000 Betroffene. Grundlage für die Einteilung der Straßen(abschnitte) in
Kategorie 1 und 2 sind die in der Anlage 2 dargestellten betroffenen Bürger und deren Lärmbelastung
Lden..
Ziel sollte sein, die Lärmbetroffenheit deutlich zu reduzieren und nach Möglichkeit in den nächsten 10
Jahren zu halbieren.
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44
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
Immobilienwerte
sinken nach einer
Studie des
Umweltbundesam
tes ab einem
Tagesmittelungspegel von 45
dB(A)
nachweisbar.
Abbildung 22: Karte der Straßenabschnitte (200 km Länge) mit über 3 Mio. KFZ / Jahr
Eine große Anzahl von Bürgern wird von den im Maßnahmenplan aufgeführten Einzelmaßnahmen kurzund mittelfristig profitieren.
Bahnverkehr: An den durch das Stadtgebiet führenden Bahnstrecken kommt es teilweise tagsüber zu
erheblichen Lärmbelastungen für ca. 5.300 (Lden) und nachts für ca. 27.650 (Lnight) Einwohner. Auch hier
sind trotz der bereits durchgeführten Schallschutzmaßnahmen noch Lärmminderungspotenziale
auszuschöpfen.
Planung: Seit Jahren werden bei der Bauleitplanung, Freiraum-, Verkehrs- und Stadtplanung
Maßnahmen zur Lärmvorsorge umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind auch Auswirkungen auf
ruhige Gebiete zu prüfen und eine Beeinträchtigung ruhiger Gebiete ggf. darzustellen. Bei Planungen,
die den Schutz festgesetzter ruhiger Gebiete als öffentlichen Belang nicht oder nicht ausreichend in die
Abwägung einstellen, kann ein Abwägungsdefizit vorliegen, das u. U. zu einem beachtlichen Mangel
und damit zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen kann. Auch können nicht privilegierte
Vorhaben im unbeplanten Außenbereich unzulässig sein, wenn der Schutz des ruhigen Gebietes
beeinträchtigt wird (vgl. § 35 Abs. 2 BauGB). In § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB sind "sonstige Pläne"
explizit als öffentlicher Belang benannt. Darunter fallen auch ruhige Gebiete.
Lärm ist nicht
nur ein
Gesundheitsfaktor, er ist auch
ein Standort- und
Kostenfaktor!
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45
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Die Tiefe der Lärmkartierung reicht nicht immer aus, um alle ruhigen Gebiete über die in den Lärmkarten
dargestellten Pegelwerte zu identifizieren.
Ruheoasen: Im Rahmen von kleinräumigen Flächenentwicklungen hat sich der Fachbereich Umwelt für
den Erhalt oder die Entwicklung von Ruheoasen/Stadtoasen für die Bürger eingesetzt. Bei Planungsund Bauvorhaben wie z. B. das Gelände zwischen der Justizverwaltung/Adalbertsteinweg und der
Sophienstraße, der Wohnblockinnenbereich Südstraße/Boxgraben oder der Kennedypark konnten
entsprechende Lärmschutzmaßnahmen oder Ruheoasen realisiert bzw. gesichert werden.
Die Schaffung von Ruheoasen in Bereichen von verlärmten Kinderspielplätzen ist gerade in der
Kernstadt ein wichtiger Baustein. Kurzfristig sollte beispielsweise der Kinderspielplatzbereich Am
Lavenstein / Boxgraben durch den Bau einer transparenten Lärmschutzwand vom KFZ-Lärm des sehr
stark befahrenen Boxgrabens entkoppelt werden.
Lärmschutz
für Kinder ein Muss.
Abbildung 23: Kinderspielplätze zu Stadtoasen umgestalten, hier: Beispiel „Am Lavenstein / Boxgraben“
12.2 Lärmaktionsplan: Der Aachener Maßnahmenkatalog
Um die Lärmsituation im Stadtgebiet Aachen zu verbessern, ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket
erstellt worden. Das Konzept der Maßnahmen basiert einerseits auf den Prämissen für das weitere
Vorgehen des Lärmaktionsplans und andererseits auf den in der Langfriststrategie genannten
Maßnahmenfeldern. Der Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend, er wird in Zusammenarbeit mit
anderen Ämtern und Fachbereichen sowie externen Baulastträgern fortlaufend aktualisiert, ergänzt und
fortgeschrieben. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung von Maßnahmen liegt bei den
politischen Gremien der Stadt Aachen bzw. bei den externen Baulastträgern.
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46
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Maßnahmen des Lärmaktionsplans
B: Bauleitplanung
B 1 – Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen
R: Ruhige Gebiete
R 1 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der ersten Stufe
R 2 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der zweiten Stufe
R 3 – Entwicklung eines Planungskonzepts für eine „Stadtoase Am Lavenstein / Boxgraben“
S: Straßenverkehr
S 1 – Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt ausstatten
S 2 – Aktiver Lärmschutz durch Straßen.NRW – Bau von Schallschutzwänden an Straßen und
Bundesautobahnen
S 3 – Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen
S 4 – Verkehrsverstetigung
S 5 – Förderung des Umweltverbundes – Veränderung des Modal-Split
Z: Zuschuss- und Förderprogramme
Z 1 – Zuschüsse des Straßen.NRW für den Einbau von Schallschutzfenstern
Z 2 – Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern
Z 3 – Zuschüsse vom städtischen Energieversorger STAWAG beim Kauf von E-Zweirädern und
E-Fahrzeugen
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47
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Anlage 1: Maßnahmen der Kategorien 1 und 2 für Verkehrslärm betroffene
Bürger
Straße
Adalbertsteinweg
Adenauerallee
Alexianergraben
Alt-Haarener-Str
Amsterdamer Ring
An der Schanz
Berliner Ring
Bismarkstr. Nord-Ost
Blücherplatz
Boxgraben
Breslauer Str.
Brüsseler Ring
Claßenstr
Driescher Gässchen
Eupener Str.
Franzstraße
Freunder Landstraße
Friedrich-Ebert-Allee
Goerdelerstraße
Heinrichsalleen-Ost
Heinrichsallee-West
Hirschgraben
Josef-v-Görres-Str.
Jülicher Str.
Junkerstr.
Kapuzinergraben
Karlsgraben
Kasinostr.
Kohlscheider Straße
Krefelder Str.
Krugenofen
Kurbrunnenstr.
Kurhausstr
Lagerhausstr.
Löhergraben
Ludwigsallee
Lütticher Str.
Luxemburger Ring
Madrider Ring
Monheimsallee-Nord
Monheimsallee-Süd
Monschauer Str.
Neuenhofstr.
Normaluhr
Pariser Ring
Peterstraße
Pontwall
Prager Ring
Roermonder Str.
Römerstr.
Betroffene
Einwohner
2.800
640
310
1800
690
207
631
590
338
1110
80
161
450
119
1202
383
975
321
464
311
185
364
364
2380
363
152
457
605
444
624
773
43
149
151
321
464
1120
180
396
100
414
439
48
181
1000
595
0
600
2000
260
Lden
Kategorie
76
71
73
76
70
73
67
75
72
70
69
71
75
72
70
72
73
73
74
74
74
73
77
76
74
76
75
72
67
72
76
75
71
76
75
71
70
68
68
69
70
70
73
76
60
75
74
65
76
76
1
2
2
1
2
1
2
1
2
1
2
2
2
2
2
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
2
1
1
2
2
1
1
1
1
2
2
1
1
2
2
1
2
1
1
2
1
1
Seite
48
Fachbereich Umwelt
Saarstraße
Sedanstraße
Seilgraben
Siegelallee
St.-Vither-Str.
Stolberger Str.
Süsterfeldstr.
Templergraben
Theaterstr.
Toledoring
Trierer Str.
Turmstraße
Vaalser Str.
Verlautenh. Str.
Von Coels Str.
Wilhelmstr.
Zollernstr.
stadt aachen
318
624
132
80
200
500
340
344
511
144
2400
280
1500
1.385
2000
783
373
72
74
74
72
73
75
66
71
77
55
75
74
73
74
74
76
75
1
1
2
2
2
1
2
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
Abbildung 24: Maßnahmen der Kategorien 1 und 2
Seite
49
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Anlage 2: Maßnahmenblätter
LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Bauleitplanung
Kurztitel
Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen
Maßnahmen Nr.
B1
Projektbeschreibung
Maßnahmen der Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen führen zu einer höheren
Wohn- und Aufenthaltsqualität. Bebauungsdichte, Fassadengestaltung, Straßenführung, Riegelbebauung
etc. können zu erheblichen Lärmentlastungen führen.
Grundsätzlich
werden
bei
allen
Bauvorhaben
bzw.
B-Pläne
haben
bzw.
werden
Lärmpräventionsmaßnahmen berücksichtigt. Nachfolgend werden ausgewählte Vorhaben genannt:
Campus Westbahnhof
Gewerbeentwicklung Jülicher Straße / Grüner Weg
Haaren (Ortskern)
Kaiserplatz Galerie
Kornelimünster-West - Oberforstbacher Straße
Krefelder Straße / Feldchen (Mulitifunktionsfläche)
Lichtenbusch Innenbereich
Madrider Ring / Schlackenhalde
Süsterfeldstraße / Guter Hirte
Flächen für Windkraftanlagen
Sportpark Soers
Laurentiusstraße / Sandhäuschen
Darüber hinaus ist bei bestehenden Bauplänen zu prüfen, inwieweit die Nutzungen planungsrechtlich
gesichert und aktualisiert sind. Der Lärmschutz im Sanierungsfall richtet sich nach den Festsetzungen im
Bebauungsplan. Insofern wäre z.B. für ein allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet), das an einer
Fernstrasse gelegen ist, durch den Straßenbaulastträger ein besserer Lärmschutz zu gewährleisten als
für ein Dorfgebiet.
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmemissionen
Schaffung von Wohnruhe und Aufenthaltsqualität
Gesundheitsschutz
Ort der Emission
abhängig vom B-Plan-Gebiet
Akteure
Stadt Aachen, Investoren
Projektträger
Stadt Aachen, Investoren
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
keine
keine
keine
Realisierungszeitraum
vorhabenbezogen
Stand der Umsetzung
laufend
Seite
50
Fachbereich Umwelt
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LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Ruhige Gebiete
Kurztitel
Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der ersten Stufe
Maßnahmen Nr.
R1
Projektbeschreibung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG stellt nach dem Prinzip der Lärmvorsorge die Forderungen
auf, sogenannte ruhige Gebiete zu identifizieren und Maßnahmen zum Schutz gegen eine Zunahme des
dortigen Lärms zu ergreifen.
Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind „Ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum von der
zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index oder ein anderer
geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU
festgelegten Wert nicht übersteigt (s. Seite 21).
Die Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der ersten Stufe betrifft die folgenden Flächen:
Stadtwald
Stadt-/Kurgarten
Lousberg
Johannisbachtal
Die Soers
Zielsetzung
Erhalt und Verbesserung der Wohnqualität in ansonst verlärmten Bereichen
Gesundheitsschutz
Erholung im Nahfeld der Innenstadt
Ort der Emission
Innerstädtische Straßen
Akteure
Stadt Aachen
Projektträger
Stadt Aachen (FB 36 und andere städtische Fachbereiche)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
-
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
-
Realisierungszeitraum
ab 2013
Stand der Umsetzung
In Planung
Seite
51
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Ruhige Gebiete
Kurztitel
Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der zweiten Stufe
Maßnahmen Nr.
R2
Projektbeschreibung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG stellt nach dem Prinzip der Lärmvorsorge die Forderungen
auf, sogenannte ruhige Gebiete zu identifizieren und Maßnahmen zum Schutz gegen eine Zunahme des
dortigen Lärms zu ergreifen.
Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind „Ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum von der
zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index oder ein anderer
geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU
festgelegten Wert nicht übersteigt (s. Seite21).
Die Festlegung von „Ruhigen Stadträumen“ der zweiten Stufe betrifft die folgenden Flächen:
Hangeweiher
Park des Alten Klinikums
Westpark
Ostfriedhof
Stadtoasen Südstraße
Zielsetzung
Erhalt und Verbesserung der Wohnqualität in ansonst verlärmten Bereichen
Gesundheitsschutz
Erholung im Nahfeld der Innenstadt
Ort der Emission
Innerstädtische Straßen
Akteure
Stadt Aachen
Projektträger
Stadt Aachen (FB 36 und andere städtische Fachbereiche)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
-
Realisierungszeitraum
ab 2014
Stand der Umsetzung
In Planung
Seite
52
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LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Straßenverkehr
Kurztitel
Entwicklung eines Planungskonzepts für eine „Stadtoase Am
Lavenstein / Boxgraben“
Maßnahmen Nr:
R3
Projektbeschreibung
Ruhige Gebiete bzw. Stadtoasen sind innerstädtische Siedlungs- und Erholungsflächen, die eine hohe
Wohn- und Aufenthaltsqualität aufgrund reduzierter Lärmimmissionen aufweisen. Gerade im dicht
bebauten innerstädtischen Kernbereich übernehmen Ruhige Gebiete bzw. Stadtoasen wichtige
Naherholungsfunktionen, sie zu erhalten, zu schaffen und auszubauen ist Aufgabe einer gesundheitsverträglichen städtebaulichen Entwicklung.
Gerade der Standort „Am Lavenstein / Boxgraben“ bietet darüber hinaus die Chance, an einem
historischen Stadtturm in einem Quartier mit geringer Grünausstattung eine attraktive Gesamtsituation zu
schaffen. Der Spielplatzbereich „Am Lavenstein / Boxgraben“ könnte durch entsprechende Maßnahmen
zu einer Stadtoase entwickelt werden. Hierzu soll im Rahmen der Lärmminderung eine städtebaulich
attraktive Lösung erarbeitet werden.
Zielsetzung
Naherholungsfunktion im bebauten Innenbereich
Gesundheitsschutz
Erhalt und Schaffung hoher Wohn- und Freiraumqualität in der Innenstadt
Imageverbesserung von Stadtteilen
Ort der Emission
Am Lavenstein / Boxgraben
Akteure
Stadt Aachen
Projektträger
Stadt Aachen (FB 36 / FB 61)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
10.000 € für die externe Vergabe der Planung
keine
Keine
Realisierungszeitraum
ab 2014 Planung und Umsetzung
Stand der Umsetzung
-
Seite
53
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LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Straßenverkehr
Kurztitel
Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt ausstatten
Maßnahmen Nr.
S1
Projektbeschreibung
Fahrbahneigenschaften wirken sich auf den Straßenlärm aus. Die Lärmentstehung durch
Abrollgeräusche der Reifen ist abhängig vom Aufbau des Straßenbelages. Mit lärmmindernden
Fahrbahndecken wie beispielsweise bei einem lärmmindernden offenporigen Asphalt (LOA) lassen sich
deutliche Pegelminderungen erreichen.
Der Ausbau folgender Straßen ist ab 2012 im städtischen Haushalt eingestellt. In den Prioritätenlisten
Lärmaktionsplan (AkP) und LKW-Führungskonzept (LKW) sind aufgeführt:
Templergraben
Theaterstraße
Kapuzinergraben
Lütticher Straße
Madrider Ring
Heinrichsallee
AkP 1, LKW keine Priorität
AkP 1, LKW keine Priorität
AkP 2, LKW keine Priorität
AkP 1, LKW 44
AkP 2, LKW 46
AkP 1, LKW 53
Weitere Straßen sollten bei anstehenden Umbaumaßnahmen geprüft werden.
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmemissionen, max. bis zu 5 dB (A)
Verbesserung der Wohnqualität in verlärmten Gebieten
Gesundheitsschutz
Ort der Emission
Innerstädtische Straßen
Akteure
Stadt Aachen, sonstige Straßenbaulastträger (Straßen.NRW)
Projektträger
Stadt Aachen (FB 61); externe Projektträger
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Mehrkosten gegenüber normalem Asphalt ca. 3-5 €/qm
Beispiel: 100 m Straßenlänge x 9 m Breite x 4 € = 3.600 €
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
Lärmoptimierter Asphalt kann zu leicht erhöhten Unterhaltungskosten führen
siehe Förderprogramme des Landes
Realisierungszeitraum
ab 2010 - 2015
Stand der Umsetzung
erste Straßenabschnitte wurden mit LOA ausgestattet
Seite
54
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Straßenverkehr
Kurztitel
Aktiver Lärmschutz durch Straßen.NRW – Bau von
Schallschutzwänden an Straßen und Bundesautobahnen
Maßnahmen Nr:
S2
Projektbeschreibung
Der Bau von Schallschutzanlagen an Straßen und Bundesautobahnen stellt ein effektives Mittel zur
Reduzierung des Verkehrslärms dar. Schallschutzwände dämpfen die Schallausbreitung mit bis zu 10 dB
(A). Nicht immer lassen sich aufgrund von städtebaulichen und verkehrlichen Gegebenheiten
Schallschutzwände errichten.
Der Bau von Schallschutzwänden ist für folgende Bereiche vorgesehen:
A4 - Bereich Hander Weg – Baulastträger: Straßen.NRW (im Bau)
A4 - Bereich Beulardsteiner Feld – Baulastträger: Straßen.NRW
A44 - Bereich Driescher Hof – Baulastträger: Straßen.NRW
L232 - Kohlscheider Straße Bereich Schloßparkstraße – Baulastträger: Straßen.NRW
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmemissionen, max. bis zu 10 dB (A)
Verbesserung der Wohnqualität in verlärmten Gebieten
Gesundheitsschutz
Ort der Emission
innerstädtische Straßen, Bundesautobahnen
Akteure
Stadt Aachen; Straßen.NRW
Projektträger
Stadt Aachen (FB 36 / FB 61), Straßen.NRW
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
der Stadt liegen hierzu keine Informationen vor.
der Stadt liegen hierzu keine Informationen vor.
-
Realisierungszeitraum
ab 2010-2020
Stand der Umsetzung
ab 2011
Seite
55
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Straßenverkehr
Kurztitel
Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten
Hauptverkehrsstraßen
Maßnahmen Nr:
S3
Projektbeschreibung
Angesichts der sehr engen Handlungsspielräume zur Förderung des Lärmschutzes und zur
Verbesserung der Lebensqualität haben zahlreiche Städte in Deutschland mit der Einführung von Tempo
30 Zonen/Straßen während der Nacht (22 – 6 Uhr) reagiert.
Tempo 30 statt 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen während der Nacht ist ein wirksames Mittel, um
Gesundheitsgefahren für besonders betroffene Anwohner abzuwehren. Gerade für Straßenabschnitte
ohne lärmoptimierten Asphalt stellt dies einen interessanten Lösungsansatz dar. Ziel ist es, eine
gesundheitsverträgliche Nachtruhe für die Anwohner zu gewährleisten.
Für das Stadtgebiet Aachen kommen u.a. folgende Straßen in dicht bebauten Wohnbereichen für eine
Temporeduzierung auf 30 km/h während der Nacht in Frage:
Adalbertsteinweg (Kaiserplatz bis Rothe Erde)
Trierer Straße (Rothe Erde bis Madrider Ring)
Roermonder Straße (Ponttor bis Kohlscheider Straße)
Wilhelmstraße (Kaiserplatz bis Normaluhr)
St. Vither Straße
Siegelallee
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmemissionen während der Nacht
Verbesserung der Wohnqualität in besonders verlärmten Gebieten
Imageverbesserung von Stadtteilen
Gesundheitsschutz
Ort der Emission
innerstädtische Straßen
Akteure
Stadt Aachen
Projektträger
Stadt Aachen (FB 36 / FB 61)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
für Beschilderung, abhängig von der Anzahl der Straßen
gering
keine
Realisierungszeitraum
ab 2012
Stand der Umsetzung
in Planung
LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Seite
56
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
Handlungsfeld
Straßenverkehr
Kurztitel
Verkehrsverstetigung
Maßnahmen Nr:
S4
Projektbeschreibung
Die Verstetigung des Verkehrsflusses kann zu einer Reduzierung der Lärmbelastungen von 1 bis 2 dB
(A) innerhalb von Ortschaften führen (Geschwindigkeitsbeschränkungen und lärmarme Fahrbahnbelege
sind hierbei nicht berücksichtigt). Maßnahmen, die eine Verstetigung des Verkehrsflusses bewirken, sind
u.a. die Schaffung von Kreisverkehren, die Verkehrsüberwachung gegen das Parken in 2. Reihe, das
Verbot des Linksabbiegens, sofern der Verkehrsfluss dadurch gehemmt wird oder signalsteuerungstechnische Optimierungen sowie Geschwindigkeitsanzeigetafeln zur optimalen Fahrgeschwindigkeit.
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat bereits auf Straßen Maßnahmen der
Verkehrsverstetigung durchgeführt.
Z. B.: Wilhelmstraße
Trierer Straße in Brand
Münsterstraße / Niederforstbacher Straße
Aachener Straße / Kroitzheider Weg
Weitere Projekte werden geprüft.
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmemissionen, max. bis zu 2 dB (A)
Verbesserung der Wohnqualität
Gesundheitsschutz
Ort er Emission
innerstädtische Straßen
Akteure
Stadt Aachen
Projektträger
Stadt Aachen (FB 36 / FB 61/ FB 32)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
projektabhängig
keine
keine
Realisierungszeitraum
seit 2009
Stand der Umsetzung
laufend
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57
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Luftreinhalteplanung
Kurztitel
Förderung des Umweltverbundes – Veränderung des Modal Split
Maßnahmen Nr:
S5
Projektbeschreibung
Mit Modal Split ist in der Verkehrsstatistik u.a. die Wahl der Verkehrsmittel gemeint. Eine Veränderung
des Modal Split zu Gunsten der Stärkung des ÖPNV, Radwegeausbaus, Fahrradverleihs, Anwohnerparkens, Parkleitsystems und CarSharings ist eine wirksame Maßnahme, um die Lärmemissionen zu
reduzieren.
Die Stadt Aachen hat bereits im Rahmen ihres Integrierten Luftreinhalte- und Aktionsplanes eine Vielzahl
von Maßnahmen eingeleitet bzw. geplant:
-
JobTicket Campagne
Betriebliche Mobilitätsberatung
Ausbau Cambio Carsharing Standorte
Fahrrad-Parkhaus Hauptbahnhof
Anwohnerparken
Ausbau Radwegenetz
Angebotsausbau Schnellbuslinien bzw. –fahrten
Busbeschleunigung
Ausbau des Park- und Ridekonzeptes
Förderung des Fußgängerverkehrs
Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen sollten zur Förderung des Lärmschutzes intensiviert und
beschleunigt werden.
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmemissionen
Gesundheitsschutz
Förderung und Ausbau umweltfreundlicher Mobilität
Reduzierung unnötiger Verkehre
Beitrag zum Klimaschutz
Ort der Emission
stadtweit
Akteure
Stadt Aachen
Projektträger
Stadt Aachen (FB 36 / FB 61)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
projektabhängig (siehe Luftreinhalte- und Aktionsplan)
s. Luftreinhalte- und Aktionsplan
s. Luftreinhalte- und Aktionsplan
Realisierungszeitraum
ab 2009
Stand der Umsetzung
Maßnahmen sind teilweise bereits eingeleitet
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58
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Zuschuss- / Förderprogramme
Kurztitel
Zuschüsse des Straßen.NRW für den Einbau von
Schallschutzfenstern
Maßnahmen Nr:
Z1
Projektbeschreibung
Die Anwohner von lärmbelasteten Straßen haben über den Einbau von Schallschutzfenstern die
Möglichkeit, die Geräuschbelastungen in den Lärm zugewandten Innenräumen betroffener
Wohngebäude deutlich zu mindern. Schallschutzfenster kommen insbesondere dort zum Einsatz, wo
Lärmschutzmaßnahmen am Emissionsort nicht durchführbar sind.
Der Einbau von Schallschutzfenstern wird finanziell für Landes- und Bundesstraßen durch Straßen.NRW
gefördert. Fördermöglichkeiten und –Bedingungen können unter
http://www.strassen.nrw.de/umwelt/laermschutz.html abgerufen werden.
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmimmissionen
Schaffung von Wohnruhe und Aufenthaltsqualität
Gesundheitsschutz
Bürgerinformation verbessern
Ort der Immission
Fenster an der lärmbelasteten Seite
Akteure
Straßen.NRW
Projektträger
Straßen.NRW
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
Keine, da Eigentümer die Kosten tragen
s.o.
Realisierungszeitraum
auf Anfrage
Stand der Umsetzung
auf Anfrage
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59
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Zuschuss- / Förderprogramme
Kurztitel
Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern
Maßnahmen Nr:
Z2
Projektbeschreibung
Die Stadt Aachen hätte wie andere Städte in NRW auch die Möglichkeit, ein Zuschussprogramm für den
passiven Lärmschutz an Fassaden insbesondere Türen und Fenstern aufzulegen. Grundgedanke ist,
dass Bewohner oder Eigentümer besonders betroffener Straßen selber Lärmminderungsmaßnahmen
ergreifen und beispielsweise Lärmschutzfenster einbauen lassen. Die Stadt Aachen würde einen
Zuschuss bei den Investitionskosten gewähren.
Für ein städtisches Zuschussprogramm kämen insbesondere die hoch belasteten Straßen
Roermonder Straße oder Wilhelmstraße
Krugenofen oder Sedanstraße oder Monheimsallee
Adalbertsteinweg
in Betracht.
Für die Umsetzung eines Förderprogramms, das signifikante Verbesserungen ermöglicht, werden jährlich
etwa 250.000 Euro über 3 Jahre benötigt. Damit könnten überschlägig 750 Wohnungen, das entspricht 5
% der Kategorie 1 Straßen(abschnitte), lärmgeschützt werden.
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmimmissionen
Schaffung von Wohnruhe und Aufenthaltsqualität
Gesundheitsschutz
Ort der Immission
Fenster von Lärm zugewandten Wohnräumen
Akteure
Stadt Aachen
Projektträger
Stadt Aachen (FB 36 / FB 61 / Altbau plus)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Zuschüsse
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
Keine, da Eigentümer Kosten tragen
Hierzu wird der AUK erneut beteiligt
Mittel aus städtischem Haushalt oder ggf. aus „Ausgleichszahlungen“ privater
Investoren
Realisierungszeitraum
2014 - 2016
Stand der Umsetzung
in Planung
LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Seite
60
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stadt aachen
Handlungsfeld
Zuschuss- / Förderprogramme
Kurztitel
Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern
Maßnahmen Nr:
Z2
Projektbeschreibung
Die Stadt Aachen hätte wie andere Städte in NRW auch die Möglichkeit, ein Zuschussprogramm für den
passiven Lärmschutz an Fassaden insbesondere Türen und Fenstern aufzulegen. Grundgedanke ist,
dass Bewohner oder Eigentümer besonders betroffener Straßen selber Lärmminderungsmaßnahmen
ergreifen und beispielsweise Lärmschutzfenster einbauen lassen. Die Stadt Aachen gewährt einen
Zuschuss bei den Investitionskosten.
Für ein städtisches Zuschussprogramm kommen insbesondere die hoch belasteten Straßen
Wilhelmstraße
Monheimsallee
Adalbertsteinweg
in Betracht.
Für ein städtisch aufgelegtes Schallschutzfensterprogramm werden finanzielle Mittel aus
Ausgleichszahlungen von großen Bauprojekten erwartet (Ausgleichszahlungen für die Mehrbelastung für
Verkehr und Lärm).
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmimmissionen
Schaffung von Wohnruhe und Aufenthaltsqualität
Gesundheitsschutz
Ort der Immission
Fenster von Lärm zugewandten Wohnräumen
Akteure
Stadt Aachen
Projektträger
Stadt Aachen (FB 36 / FB 61 / Altbau plus)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Zuschüsse
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
Keine, da Eigentümer Kosten tragen
50.000 € / Jahr
ggf. aus „Ausgleichszahlungen“ privater Investoren
Realisierungszeitraum
2013 - 2015
Stand der Umsetzung
in Planung
Handlungsfeld
Zuschuss- / Förderprogramme
Maßnahmen Nr:
Z2
Seite
61
Fachbereich Umwelt
Kurztitel
stadt aachen
Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern
Projektbeschreibung
Die Stadt Aachen hätte wie andere Städte in NRW auch die Möglichkeit, ein Zuschussprogramm für den
passiven Lärmschutz an Fassaden insbesondere Türen und Fenstern aufzulegen. Grundgedanke ist,
dass Bewohner oder Eigentümer besonders betroffener Straßen selber Lärmminderungsmaßnahmen
ergreifen und beispielsweise Lärmschutzfenster einbauen lassen. Die Stadt Aachen gewährt einen
Zuschuss bei den Investitionskosten.
Für ein städtisches Zuschussprogramm kommen insbesondere die hoch belasteten Straßen
Wilhelmstraße
Monheimsallee
Adalbertsteinweg
in Betracht.
Für ein städtisch aufgelegtes Schallschutzfensterprogramm werden finanzielle Mittel aus
Ausgleichszahlungen von großen Bauprojekten erwartet (Ausgleichszahlungen für die Mehrbelastung für
Verkehr und Lärm).
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmimmissionen
Schaffung von Wohnruhe und Aufenthaltsqualität
Gesundheitsschutz
Ort der Immission
Fenster von Lärm zugewandten Wohnräumen
Akteure
Stadt Aachen
Projektträger
Stadt Aachen (FB 36 / FB 61 / Altbau plus)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Zuschüsse
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
Keine, da Eigentümer Kosten tragen
50.000 € / Jahr
ggf. aus „Ausgleichszahlungen“ privater Investoren
Realisierungszeitraum
2013 - 2015
Stand der Umsetzung
in Planung
LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN
Maßnahmenblatt
Handlungsfeld
Zuschuss- / Förderprogramme
Kurztitel
Zuschüsse vom städtischen Energieversorger STAWAG beim Kauf
von E-Zweirädern und E-Fahrzeugen
Maßnahmen Nr:
Z3
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62
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
Projektbeschreibung
In Aachen existiert bereits seit drei Jahren ein Zuschussprogramm für den Kauf von E-Zweirädern
(Elektrofahrrad, E-Bike, Elektroroller) und E-Fahrzeugen. Ein Elektrobike oder E-Fahrzeug trägt dazu bei,
nahezu CO2-frei zu fahren, innerstädtisch schneller ans Ziel zu gelangen sowie den motorisierten
Individualverkehr zu senken. Die STAWAG gewährt für Ökostromkunden der STAWAG einen Zuschuss
bei den Investitionskosten von 100 Euro oder sechs kostenlose Monatstickets der ASEAG für den
Busverkehr.
Weitere Informationen auf www.stawag-elektromobilitaet.de
Zielsetzung
Reduzierung der Lärmimmissionen
Reduzierung von CO2-Emissionen
Gesundheitsförderung
Ort der Immission
-
Akteure
STAWAG, Stadt Aachen
Projektträger
STAWAG
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Zuschüsse
(lfd. Kosten)
Förderung
(Zuschuss d. Dritte)
Keine, da Eigentümer Kosten tragen
100 € / Bike oder 6 kostenlose Monatstickets der ASEAG für den Busverkehr
STAWAG Aachen
Realisierungszeitraum
2012 – 2014 (Änderungen vorbehalten)
Stand der Umsetzung
Maßnahme wird bereits seit 2009 erfolgreich umgesetzt
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Fachbereich Umwelt
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Anlage 3: Glossar
Grundbegriffe des Lärms*
Dezibel dB: Der Bereich des menschlichen Hörens beginnt an der Hörschwelle und sollte
möglichst noch vor Erreichen der Schmerzgrenze enden. Eine lineare Skala würde bei der
Messung von Schalldrücken zu großen und unhandlichen Zahlen führen. Deshalb wird der
Schalldruck mit Hilfe einer logarithmischen Skala in Dezibel (dB) umgerechnet. Diese Skala
reicht von 0 dB an der Hörschwelle bis 130 dB an der Schmerzschwelle. Für die DezibelSkala gelten besondere Rechenregeln:
Die Addition von zwei gleich lauten Schallpegeln (z.B. durch eine Verdopplung des
Verkehrsaufkommens) bewirkt eine Pegelerhöhung von 3 dB. Einer Halbierung, Viertelung,
Zehntelung der Quellenzahl entsprechen Pegelverringerungen von - 3dB, - 6 dB, - 10 dB.
Übrigens: Eine Zunahme von 10 dB wird subjektiv als Verdoppelung des Lärms empfunden.
Lärm: ... ist unerwünschter Schall. Lärm wird subjektiv empfunden, wobei die
Wahrnehmung von Person zu Person unterschiedlich ist.
Lärmausbreitung: Modelle und Verfahren zur Lärmberechnung wurden über lange Zeit aus
Langzeitmessungen entwickelt und haben einen hohen Qualitätsstandard. Die wichtigsten
Faktoren für die Schallausbreitung sind: Schallquellentyp (Punkt, Linie), Abstand von der
Quelle, Hindernisse wie Lärmschutzwände und Gebäude, Dämpfung durch Luft und Boden,
mögliche Reflexionen etc. Sind die Abmessungen einer Schallquelle klein gegenüber dem
Abstand vom Zuhörer wird sie als Punktquelle bezeichnet, z.B. Lüfter, Schornsteine. Der
Schalldruckpegel nimmt pro Abstandsverdopplung um 6 dB ab. Ist eine Schallquelle schmal
in einer Richtung und lang in der anderen, verglichen mit dem Abstand zum Zuhörer, wird
sie als Linienquelle bezeichnet, z.B. Straßenabschnitt. Hier nimmt der Schalldruckpegel pro
Abstandsverdopplung um 3 dB ab.
Modal-Split: … wird in der Verkehrsstatistik die Verteilung des Transportaufkommens auf
verschiedene Verkehrsmittel (Modi) genannt. Eine andere gebräuchliche Bezeichnung im
Personenverkehr ist Verkehrsmittelwahl. Der Modal Split ist Folge des Mobilitätsverhaltens
der Menschen und der wirtschaftlichen Entscheidungen von Unternehmen einerseits und
des Verkehrsangebots andererseits.
(Quelle hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Modal_Split, Stand 13.5.2011)
Schall: ... sind zeitliche und räumliche Luftdruckschwankungen, die für das menschliche
Ohr wahrnehmbar sind. Sie breiten sich von der Schallquelle mit einer Geschwindigkeit von
340 Metern pro Sekunde aus (Schallwellen). Die Lautstärke hängt von der Größe der
Luftdruckschwankungen, also dem sogenannten Schalldruck ab. Je größer die
Schwankungen, um so lauter wird der Schall empfunden. Die Tonhöhe hängt von der
Häufigkeit der Schwankungen ab. Schall ist frei von persönlichen Wertungen. Schall wird zu
Lärm, wenn er bei Personen das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden
beeinträchtigt.
Schallemission: ... ist der gesamte von einer Schallquelle ausgesendete Schall.
Schallimmission: ... ist die gesamte Einwirkung von Geräuschen an einem bestimmten
Ort.
*Quelle:
Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen [9]
Lärmkartierung und Aktionsplanung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie, Stand Juli
2008,
Herausgeber: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
http://www.umgebungslaerm.nrw.de/Dokumente/Broschueren/Broschuere_Laermschutz_in
_Nordrhein_Westfalen.pdf, Stand 9.5.2011
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64
Fachbereich Umwelt
stadt aachen
Anlage 4: Literaturverzeichnis / Quellen
Pläne
[1] Lärmkarte für das Stadtgebiet Aachen, Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Abt.
Immissionsschutz, 2008
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Normen
[2] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz -BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
September 2002 (BGBI. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.
Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)
[3] Lärmaktionsplanung – Runderlaß d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5-8820.4.1 vom 7.2.2008
[4] Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002
über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
[5] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni
1990, (BGBl. I, S. 1036), zuletzt geändert 19.09.2006
[6] 34. BImSchV Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV) vom 06.
März 2006
[7] Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom
31.10.2007 (BGBI. I S. 2550)
[8] Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus
(Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau - FöRi-kom-Stra) RdErl. d. Ministeriums für
Bauen und Verkehr vom 24.6.2009 – III . 4
Sonstiges
[9] Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen, Lärmkartierung und Aktionsplanung nach der EGUmgebungslärmrichtlinie, Stand Juli 2008, Herausgeber: Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen,
40190 Düsseldorf
[10] Integrierter Luftreinhalte- und Aktionsplan der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet
Aachen vom 01.01.2009, Bezirksregierung Köln / Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt,
Abteilung Immissionsschutz
[11] Umwelt – Gesundheit – Verkehr, Kommunikationsinhalte und –formen zum
Wirkungszusammenhang von Umwelt, Gesundheit und Verkehr im Rahmen des
Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (APUG NRW),
Studie im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Abschlussbericht, BSV Büro für
Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, S. 16, Januar 2004
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Fachbereich Umwelt
stadt aachen
Anlage 5: Adressen
Stadt Aachen
Fachbereich Umwelt
Abt. Immissionsschutz
Reumontstraße 1 und 3
52064 Aachen
Tel.: 0241 432-3664, -3659
Email: umwelt@mail.aachen.de
www.aachen.de
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (MKUNLV)
Tel.: 0211 4566 666
www.umwelt.nrw.de
Ministerium für Bauen und Verkehr
Nordrhein-Westfalen (MBV)
Tel.: 0211 3843 0
www.mbv.nrw.de
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV)
Tel.: 0201 7995 0
www.lanuv.nrw.de
Straßen.NRW
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Tel.: 0209 3808 0
www.strassen.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Köln Tel.: 0221 147 0
Umweltbundesamt (UBA)
Tel.: 0340 2103 0
www.umweltbundesamt.de
Eisenbahnbundesamt (EBA)
Tel.: 0228 9826 0
www.eisenbahnbundesamt
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