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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
109418.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
16.01.13, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 12:25

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0172/WP16 öffentlich 16.01.2013 FB 36/41 Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP: 5 Datum Gremium Kompetenz 29.01.2013 UmA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen in Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel durchzuführen. Über Maßnahme Z 2 „Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern“ wird der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz“ aufgrund des erforderlichen Finanzbedarfs in einer gesonderten Vorlage beraten. In Vertretung Gisela Nacken Beigeordnete Anlage: Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2013 Seite: 1/7 finanzielle Auswirkungen investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2014 Ansatz 2014 Einzahlungen 0 0 0 0 Auszahlungen 0 5.000 0 10.000 Ergebnis 0 0 0 0 + Verbesserung / - - 5.000 - 10.000 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx 20xx ff. Ansatz 20xx ff. Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 Personal/Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2013 Seite: 2/7 Erläuterungen: 1 Der Integrierte Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen im Überblick Lärm gilt in zahlreichen Städten und Ballungsräumen der Bundesrepublik als eines der größten Umweltprobleme. Lärm mindert die Lebensqualität, beeinflusst Gesundheit und Wohlbefinden und gilt auch daher als Schlüsselfaktor für die Bewertung von (Wohn-) Immobilien. Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass die Lärmbelastung für viele Bürgerinnen und Bürger heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. Während andere Umweltbelastungen, u.a. die Luftschadstoffbelastung, tendenziell sinken, fühlen sich heute mehr als 60 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. Angesichts dessen kann es nicht verwundern, dass die Lärmprävention und Lärmbekämpfung in der Stadtentwicklungsplanung seit Jahren an Bedeutung gewinnt. Für die kommunale Lärmaktionsplanung maßgeblich ist der sog. Umgebungslärm. „Umgebungslärm” im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Richtlinie 2002/49/EG) sind belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und Flugzeugen und von Industriegeländen. Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen, Sportlärm etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, der Lärm auf Militärgeländen sowie die Lautäußerungen des Menschen im öffentlichen und privaten Raum. Die Grundlage des Lärmaktionsplans stellen die für das Stadtgebiet ermittelten Lärmkarten dar. Diese Lärmkarten ermöglichen eine detaillierte Konfliktanalyse bezogen auf die Lärmquellen und auf die Unterscheidung zwischen belasteten Gebieten und ruhigen Gebieten. Mit der Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet Aachen wurden die Lärmbelastungen von KFZ-, Bahn- und Gewerbelärm erfasst. Die ortsansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe stellen aus Sicht des Lärmschutzes kein signifikantes Problem dar; die von diesen Betrieben ausgehenden Belastungen unterschreiten i.d.R. die vorgeschriebenen Grenzwerte. Aus den Karten geht hervor, welche Bereiche im Stadtgebiet Lärmbelastungen für die Bürger und Bürgerinnen darstellen und wie viele Einwohner Aachens von Lärm direkt betroffen sind: 15 % der Einwohner, ca. 37.000 Einwohner, sind danach tagsüber Lärmemissionen oberhalb von 65 dB(A) ausgesetzt, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder die eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen können. 39 % (96.200 Einwohner) sind hohen Lärmbelastungen während der Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausgesetzt mit teilweise erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen auf das nächtliche Ruhe- und Erholungsbedürfnis. Der in diesem Zusammenhang heranzuziehende Immissionsorientierungswert für Mischgebiete liegt bei 50 dB(A) (nachts) gemessen außen vor dem geschlossenen Fenster oder an der Fassade. Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2013 Seite: 3/7 Kritische Lärmbelastungen treten an den stark befahrenen innerstädtischen (Hauptverkehrs-)Straßen und an den durch das Stadtgebiet verlaufenden Bahnstrecken in Richtung Ostende, Gemmenich, Mönchengladbach und Köln auf. Die über ein rechnerbasiertes Verfahren ermittelten Lärmbelastungen Aachener Bürgerinnen und Bürger weisen darauf hin, dass die in der Lärmaktionsplanung dargestellten Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Entschärfung gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Gefährdungen leisten müssen. Daher sind im Vorfeld Strategien, Handlungsfelder und Maßnahmen im Rahmen der Beteiligung von städtischen Ämtern / Fachbereichen und Trägern öffentlicher Belange (ADAC, ADFC, ASEAG, Einzelhandelsverband, IHK, Polizei, RWTH, Straßen.NRW und VCD) am 13.1.2012 bzw. am 22.5.2012 eingehend erörtert worden. Die in den Abstimmungsterminen gewonnenen Anregungen und Erkenntnisse sind in die Fortschreibung und Maßnahmen des Integrierten Lärmaktionsplans eingeflossen. 2 Festlegung und Erhalt von „Ruhigen Gebieten“ Nach § 47 d Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll es ebenfalls Ziel der Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen“. Als „ruhige Gebiete“ kommen sowohl bebaute Gebiete, z.B. Wohngebiete, als auch unbebaute Gebiete in Betracht. Dieser Schutz obliegt den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Planung. Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind „Ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum von der zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index1 oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU festgelegten Wert nicht übersteigt. Klare gesetzliche Vorgaben für die höchstzulässige Lärmbelastung ruhiger Gebiete gibt es nicht, es liegen lediglich Empfehlungen der EU, des Bundes und der Bundesländer vor. Das Land NRW überlässt die Festlegung der ruhigen Gebiete den Kommunen. Auf der Grundlage des Abschlussberichtes „Ruhige Gebiete zur Lärmaktionsplanung in München Erstellen von Kriterien für die Bestimmung und Vorschläge zur Gebietsauswahl von ruhigen Gebieten“ der LK Argus GmbH (2012) und des Bremer Differenzierungsmodells wurden durch den Fachbereich Umwelt folgende Kriterien für die Ausweisung von ruhigen Gebieten festgelegt. Ruhiger Landschaftsraum: Mindestgröße 3 ha, Lden ≤ 50 dB(A) Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel keiner weiteren Lärmzunahme. Ruhiger Stadtraum: Mindestgröße 3 ha, Lden ≤ 55 dB(A), Ziel: Lden ≤ 50 dB(A) wird langfristig angestrebt. Stadtoasen: Fläche < 3 ha oder Lden > 55 dB(A), aber im Kernbereich 6 dB(A) leiser als am Rand. Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel möglicher Verbesserungen und keiner weiteren Lärmzunahme. 1 Lden = gemittelter jährlicher Schalldruckpegel (Level Day, Evening, Night) Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2013 Seite: 4/7 Nach v.g. Differenzierung und Ermittlung der Lärmbelastungen in Frage kommender „Ruhiger Gebiete“ werden die folgenden Gebiete für die Festlegung vorgeschlagen: Erster Schritt: Ruhiger Landschaftsraum  Stadtwald  Kurgarten und Kurgebiete  Lousberg  Bachtäler  Die Soers In einem zweiten Schritt ist nach Klärung der Konfliktpotenziale angedacht, die ruhigen Stadträume Hangeweiher, Park des Alten Klinikums, Westpark, Ostfriedhof sowie die Stadtoase Südstraße zu sichern. Der Spielplatzbereich „Am Lavenstein / Boxgraben“ könnte durch entsprechende Maßnahmen zu einer Stadtoase entwickelt werden. Hierzu soll im Rahmen der Lärmminderung eine städtebaulich attraktive Lösung erarbeitet werden. Ruhige Gebiete – in den Lärmkarten farblich mit gelben und grünen Farbtönen gekennzeichnet – sollen als Rückzugsorte der Bevölkerung dienen. Entscheidend ist, diese kaum oder wenig belasteten Bereiche zu erhalten, auszubauen und ggf. weiter zu beruhigen. Lärmpegel im Durchschnitt Lden in dB (A) Abbildung 1: Beispiel "Ruhiger Stadtraum Hangeweiher“ 3 Maßnahmen des Lärmaktionsplans Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2013 Seite: 5/7 Um die Lärmsituation im Stadtgebiet Aachen zu verbessern, ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket erstellt worden. Das Konzept der Maßnahmen basiert einerseits auf den Prämissen für das weitere Vorgehen des Lärmaktionsplans und andererseits auf den in der Langfriststrategie genannten Maßnahmenfeldern. Der Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend, er wird in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Fachbereichen sowie externen Baulastträgern fortlaufend aktualisiert, ergänzt und fortgeschrieben. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung von Maßnahmen liegt bei den politischen Gremien der Stadt Aachen bzw. bei den externen Baulastträgern. Im Übrigen leisten zahlreiche Maßnahmen des Luftreinhalteplans wie beispielsweise der Radwegeausbau wichtige Impulse zur Lärmbekämpfung.  B: Bauleitplanung B 1 – Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen  R: Ruhige Gebiete R 1 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der ersten Stufe R 2 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der zweiten Stufe R 3 – Entwicklung eines Planungskonzepts für eine „Stadtoase Am Lavenstein / Boxgraben“  S: Straßenverkehr S 1 – Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt ausstatten S 2 – Aktiver Lärmschutz an bestehenden Straßen – Bau von Schallschutzwänden an Straßen und Bundesautobahnen S 3 – Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen S 4 – Verkehrsverstetigung S 5 – Förderung des Umweltverbundes – Veränderung des Modal-Split  Z: Zuschuss- und Förderprogramme Z 1 – Zuschüsse des Straßen.NRW für den Einbau von Schallschutzfenstern Z 2 – Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern (s. Beschlussvorschlag) Z 3 – Zuschüsse vom städtischen Energieversorger STAWAG beim Kauf von E-Zweirädern und EFahrzeugen Detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 2 „Maßnahmenblätter“ des beigefügten Integrierten Lärmaktionsplans für die Stadt Aachen hinterlegt. 4 Schlussbetrachtung Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2013 Seite: 6/7 Der hier vorgelegte Integrierte Lärmaktionsplan gibt den Aachener Bürgerinnen und Bürgern erstmalig einen umfassenden Überblick über die tatsächliche Lärmbelastung im gesamten Stadtgebiet, er benennt und analysiert die Verursacher, wertet Meinungen der Bürgerschaft und Träger Öffentlicher Belange aus, verschafft einen Überblick über Ziele, Strategien und Handlungsfelder zur Lärmreduzierung und schlägt konkrete, nach Prioritäten differenzierte Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz bzw. Sicherung ruhiger Gebiete auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben vor. Der Integrierte Lärmaktionsplan dient somit dem Erhalt und der Schaffung einer günstigeren Umweltund Lebensqualität in Aachen und dem Schutz der Gesundheit von derzeit noch erheblich lärmbelasteten Menschen. Vorlage FB 36/0172/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2013 Seite: 7/7 Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen gemäß § 47d BImSchG und nach EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 13. Dezember 2012 Bist Du so müd? Ich will dich leise leiten aus diesem Lärm, der längst auch mich verdroß. Wir werden wund im Zwange dieser Zeiten. Schau, hinterm Wald, in dem wir schauernd schreiten, harrt schon der Abend wie ein helles Schloß. Rainer Maria Rilke, 1. Gedichte, 1. Auflage 1913 Fachbeitrag aus dem Bereich Lärmschutz Fachbereich Umwelt FB 36/41 Reumontstraße 1 52064 Aachen Bearbeitung Dipl.- Ing. Jörg Hahnbück Tel. : 0241 432-3664 Redaktion Dipl.- Ing. Jürgen Große-Puppendahl / Dipl.-Ing. Klaus Meiners Tel. : 0241 432-3659 Fachbereich Umwelt stadt aachen Inhaltsverzeichnis 0. Zusammenfassung..........................................................................................................................6 1. Einführung ....................................................................................................................................7 1.1 Beschreibung der lärmrelevanten Ausgangsbedingungen des Ballungsraumes Aachen.............................7 1.2 Gesetzlicher Auftrag...................................................................................................................9 1.3 Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG ..................................................................9 1.4 Zuständige Behörden ...............................................................................................................11 2. Lärm-Grenzwerte und menschliche Gesundheit ...................................................................................11 3. Lärmkarten..................................................................................................................................14 3.1 Kartierungsumfang...................................................................................................................14 3.2 Lärmkarte für das Stadtgebiet Aachen bezogen auf KFZ-Verkehr .......................................................15 4. Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen ..................................................................................16 5. Konfliktanalyse – Verursacher und Betroffene .....................................................................................18 5.1 Straßenverkehr .......................................................................................................................18 5.2 Gewerbelärm..........................................................................................................................19 5.3 Schienenverkehr .....................................................................................................................19 5.4 Ruhige Gebiete .......................................................................................................................21 6. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerkommunikation....................................................................................27 6.1 Mitwirkung der Öffentlichkeit ......................................................................................................27 6.2 Die Stimme der Bürger .............................................................................................................28 6.3 Maßnahmenschwerpunkte aus Sicht der Betroffenen.......................................................................31 7. Lärmaktionsplanung ......................................................................................................................31 7.1 Grundsätzlicher Ansatz zum Lärmschutz.......................................................................................31 7.2 Durchgeführte Maßnahmen der zurückliegenden 5 Jahre .................................................................33 7.3 Prämissen für das weitere Vorgehen im Rahmen des Lärmaktionsplans ..............................................36 7.4 Lärmminderungspotenziale im KFZ-Verkehr ..................................................................................38 7.5 Synergien mit dem Luftreinhalteplan der Stadt Aachen.....................................................................40 7.6 Verordnungsrechtliche und baurechtliche Maßnahmen ....................................................................40 7.7 Förderprogramme....................................................................................................................40 8. Langfristige Strategie zur Lärmminderung ..........................................................................................42 9. Prognose der Lärmbelastung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen........................................42 10. Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse ..........................................................................44 11. Verbindlichkeit der Lärmaktionsplanung ...........................................................................................44 12. Maßnahmenplan .........................................................................................................................44 12.1 Ziel des Lärmaktionsplans........................................................................................................44 12.2 Lärmaktionsplan: Der Aachener Maßnahmenkatalog .....................................................................46 Anlage 1: Maßnahmen der Kategorien 1 und 2 für Verkehrslärm betroffene Bürger .........................................48 Anlage 2: Maßnahmenblätter ..............................................................................................................50 Anlage 3: Glossar.............................................................................................................................64 Anlage 4: Literaturverzeichnis / Quellen ................................................................................................65 Anlage 5: Adressen ..........................................................................................................................66 Seite 2 Fachbereich Umwelt stadt aachen Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lärmkarte Stadtgebiet Aachen ...........................................................................................15 Abbildung 2: Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen nach L den (Stand 2012) .....................................16 Abbildung 3: Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen nach Lnight (Stand 2012).....................................17 Abbildung 4: Lärmbelastete Stadtgebiete...............................................................................................18 Abbildung 5: Straßen mit hohem KFZ-Aufkommen...................................................................................19 Abbildung 6: Auszug aus dem Lärmkataster der Deutschen Bundesbahn .....................................................20 Abbildung 7: Ruhige Landschaftsräume, ruhige Stadträume und Kurgebiete im Stadtgebiet Aachen ...................22 Abbildung 8: Stadtwald......................................................................................................................23 Abbildung 9: Lousberg ......................................................................................................................23 Abbildung 10: Die Soers ....................................................................................................................24 Abbildung 11: Stadt-/Kurgarten ...........................................................................................................24 Abbildung 12: Johannisbachtal............................................................................................................25 Abbildung 13: Kannegießerbachtal.......................................................................................................25 Abbildung 14: Gillesbachtal ................................................................................................................26 Abbildung 15: Lärmschutzwand in Aachen-Eilendorf Quinx........................................................................33 Abbildung 16: Lärmschutzwand in Aachen-Laurensberg / -Richterich...........................................................33 Abbildung 17: Boxgraben 1. Bauabschnitt – neuer Fahrbahnbelag ..............................................................34 Abbildung 18: Lärmsanierung an Bahnlinien...........................................................................................34 Abbildung 19: lärmzugewandte Seite (Bahnverkehr) eines Wohngebietes ....................................................36 Abbildung 20: lärmabgewandte Seite eines Wohngebietes ........................................................................36 Abbildung 21: Beispiele Lärmminderungspotenziale im Kfz-Verkehr ............................................................38 Abbildung 22: Karte der Straßenabschnitte (200 km Länge) mit über 3 Mio. KFZ / Jahr....................................45 Abbildung 23: Kinderspielplätze zu Stadtoasen umgestalten, hier: Beispiel „Am Lavenstein / Boxgraben“.............46 Abbildung 24: Maßnahmen der Kategorien 1 und 2..................................................................................49 Seite 3 Fachbereich Umwelt stadt aachen Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schallereignisse, Lautstärke, Hörempfinden und (mögliche) gesundheitliche Folgen..........................12 Tabelle 2: KFZ-Lärm Innenstadt ..........................................................................................................28 Tabelle 3: weitere störende Lärmquellen ...............................................................................................30 Tabelle 4: Prognose Verkehrslärmentwicklung bei verschiedenen Maßnahmen im Rahmen eines Bauvorhabens ..39 Seite 4 Fachbereich Umwelt stadt aachen Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung BAB Bundesautobahn BauGB Baugesetzbuch BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung dB (A) Dezibel (A-Bewertung) EG/EU Europäische Gemeinschaft / Europäische Union FöRi-kom-Stra Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau IVU Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Lden gemittelter jährlicher Schalldruckpegel (Level Day, Evening, Night) Lnight gemittelter jährlicher Schalldruckpegel (Level Night) MIV Motorisierter Individual Verkehr MKUNLV NRW Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr Straßen.NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen StVO Straßenverkehrs-Ordnung TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TÖB Träger Öffentlicher Belange Seite 5 Fachbereich Umwelt stadt aachen 0. Zusammenfassung Der Lärmaktionsplan enthält Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Mit der Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet Aachen wurden die Lärmbelastungen von KFZ-, Bahn- und Gewerbelärm erfasst. Aus den Karten geht hervor, welche Bereiche im Stadtgebiet Lärmbelastungen für die Bürger und Bürgerinnen darstellen und wie viele Einwohner Aachens von Lärm direkt betroffen sind. 15 % der Bewohner sind demnach Lärmemissionen ausgesetzt, die eine Gesundheitsgefährdung besorgen können, 39 % sind hohen Lärmbelastungen während der Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr) ausgesetzt mit teilweise erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen auf das nächtliche Ruhe- und Erholungsbedürfnis. Die Lärmkarten ermöglichen eine detaillierte Konfliktanalyse bezogen auf die Lärmquellen und auf die Unterscheidung zwischen belasteten Gebieten und ruhigen Gebieten. Die Lärmaktionsplanung sieht die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ausdrücklich vor. Die von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellten Informationen und die Anhörungen der Öffentlichkeit führten zur genauen Identifikation von Lärmbelastungen im Umfeld von innerstädtischen Straßen, Bundesautobahnen und Bahnstrecken. Die aus den Anhörungen gewonnenen Informationen und Ergebnisse flossen in die Aktionsplanung ein. Auf der Grundlage der Ermittlung der Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen konnte eine Maßnahmenliste von verlärmten Straßenzügen erstellt werden nach der Lärmminderungsmaßnahmen kurz- und mittelfristig durchgeführt werden (sollen). Zwischenzeitlich sind eine Vielzahl von Maßnahmen durch die Stadt Aachen innerstädtisch und in den Ortsteilen abgeschlossen worden. Straßen.NRW führte Lärmminderungsmaßnahmen an den Bundesautobahnen im Stadtgebiet durch. In puncto Bahnlärm hat die Deutsche Bahn entsprechende Schallschutzmaßnahmen umgesetzt, oder sie befinden sich bereits in Planung. Die langfristige Strategie zur Lärmminderung besteht aus einem Bündel zielgerichteter Maßnahmen. Zu nennen sind beispielsweise der Einbau von lärmmindernden Straßenbelägen, die Lärmvorsorge in der Bauleitplanung oder die Programme zur Änderung des Mobilitätsverhaltens und der Verkehrsmittelwahl. Darüber hinaus werden starke Synergieeffekte mit dem Luftreinhalteplan der Stadt Aachen erwartet: Jobtickets, Elektromobilität und Fahrradverleih und eine fahrradfreundliche Infrastruktur tragen „indirekt“ dazu bei, dass verkehrsbedingte Lärmbelastungen reduziert werden. Lärmminderung ist ein langfristiges Vorhaben. Die weitere Vorgehensweise ist im Lärmaktionsplan beschrieben, jedoch nicht als abgeschlossen zu betrachten. Aufgrund von neuen Entwicklungen und Veränderungen muss eine kontinuierliche Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sichergestellt sein. Hierzu bedarf es der regelmäßigen Erfassung der Lärmsituation im Stadtgebiet, der Kommunikation mit der Öffentlichkeit sowie der Abstimmung von Maßnahmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und finanziellen Vorgaben. Der Lärmaktionsplan informiert die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Wirkungen, er benennt und beschreibt Maßnahmen für den Erhalt einer zufriedenstellenden Umweltqualität und den Schutz der Gesundheit betroffener Menschen. Lärmbelastungen ermittelt und in Lärmkarten dargestellt. Konfliktanalyse durchgeführt. Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Maßnahmen mit Dringlichkeit unmittelbar ausgeführt. Langfristige Lärmminderungsstrategie festgelegt. Synergieeffekte mit dem Luftreinhalteplan werden erwartet. Maßnahmenplan wird umgesetzt. Erfolgskontrolle und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Der Schutz der Gesundheit betroffener Menschen hat höchste Priorität. Seite 6 Fachbereich Umwelt stadt aachen 1. Einführung Lärm gilt in zahlreichen Städten und Ballungsräumen der Bundesrepublik als eines der größten Umweltprobleme. Lärm mindert die Lebensqualität, beeinflusst Gesundheit und Wohlbefinden und gilt daher auch als Schlüsselfaktor für die Bewertung von (Wohn-) Immobilien. Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass die Lärmbelastung für viele Bürgerinnen und Bürger heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. Während andere Umweltbelastungen (u.a. die Luftschadstoffbelastung) tendenziell sinken, fühlen sich heute mehr als 60 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. Angesichts dessen kann es nicht verwundern, dass die Lärmprävention und Lärmbekämpfung in der Stadtentwicklungsplanung seit Jahren an Bedeutung gewinnt. Lärmquellen     Für die kommunale Lärmaktionsplanung maßgeblich ist der sog. Umgebungslärm. „Umgebungslärm” im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Richtlinie 2002/49/EG) [4] sind belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und Flugzeugen und von Industriegeländen. Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, der Lärm auf Militärgeländen sowie die Lautäußerungen des Menschen im öffentlichen und privaten Raum. Der vorgelegte integrierte Lärmaktionsplan verschafft den politischen Entscheidungsträgern und der Bürgerschaft erstmalig für das Stadtgebiet Aachen einen umfassenden Überblick über die tatsächliche Lärmbelastung, er benennt und analysiert die Verursacher, wertet Meinungen der Bürgerschaft aus, verschafft einen Überblick über mögliche Strategien und Handlungsfelder zur Lärmreduzierung und schlägt konkrete, nach Prioritäten differenzierte Maßnahmen vor. Der Lärmaktionsplan liefert damit wichtige Erkenntnisse für eine auf die Lebensqualität ausgerichtete Stadtentwicklungsplanung; als schnell wirkendes „Allheilmittel“ taugt er dagegen nicht, denn: nicht anders als die Luftreinhalteplanung darf auch die Lärmminderungsplanung als „Langstreckenlauf“ verstanden werden. 1.1 Beschreibung der lärmrelevanten Ausgangsbedingungen des Ballungsraumes Aachen Aachen liegt im Dreiländereck Deutschland–Belgien-Niederlande. Das Oberzentrum Aachen hat mehrere bedeutende Industriezweige (u.a. Süßwarenindustrie, Chemie- und Pharmaindustrie). Neben den Industrieunternehmen sind die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, das Universitätsklinikum und die Stadt Aachen bedeutende Arbeitgeber. Als regionales Oberzentrum wird Aachen täglich von weit mehr als 100.000 Pendlern aufgesucht. Auch wenn Schiene und ÖPNV zuletzt stärker zulegen konnten liegt der Schwerpunkt der Pendlermobilität auf dem Individualverkehr; täglich nutzen einige Zehntausende von Berufspendlern das den Norden und Osten der Stadt tangierende Autobahnnetz auf ihrem Weg in die Innenstadt. Am Autobahnkreuz Aachen treffen sich die auch durch internationale Verkehre sehr stark frequentierten Bundesautobahnen A 4, A 44 und die auf den Europaplatz endende A 544. Durch das Stadtgebiet führen darüber hinaus die Bundesstraßen B 1, B 1a, B 57, B 258 und B 264, die in hohem Maße lokale Verkehrsfunktionen erfüllen. Das hohe KFZ-Verkehrsaufkommen trägt – eine Parallele zur Luftreinhaltung – am stärksten zu den Immissionsproblemen im Stadtgebiet bei. Lärmbelastungen führen zu erheblichen Konflikten, insbesondere bei empfindlichen Nutzungen wie beispielsweise Krankenhäuser und Wohnnutzungen. 15 % der Bewohner Aachens sind tagsüber gesundheitsgefährdenden Belastungen und 39 % sind während der Nachtstunden Lärmbelastungen ausgesetzt, die ihre Nachtruhe stören können. Jeder 7. Einwohner Aachens ist tagsüber erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt, jeder 3. Einwohner kann in seiner Nachtruhe gestört werden. Seite 7 Fachbereich Umwelt stadt aachen Die Stadt Aachen ist mit wichtigen Schienenverbindungen und Haltepunkten für den regionalen, nationalen und internationalen Verkehr ausgestattet. Die Bedeutung der Schiene wächst, und mit Thalys und ICE Verbindungen verfügt Aachen über ein hochattraktives Nahverkehrs- und Reiseangebot. Gleichzeitig löst der Eisenbahnverkehr – und hier ganz besonders der in den zurückliegenden Jahren stark gewachsene Güterverkehr – für viele Bürgerinnen und Bürger eine beachtliche Lärmbelastung aus. Die ortsansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe stellen aus Sicht des Lärmschutzes kein signifikantes Problem dar; die von diesen Betrieben ausgehenden Belastungen unterschreiten i.d.R. die vorgeschriebenen Grenzwerte. Seite 8 Fachbereich Umwelt stadt aachen 1.2 Gesetzlicher Auftrag Zur wirksamen Bekämpfung des Lärms in Großstädten wurden mit der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm" erstmals rechtliche Regelungen im Bereich der Geräuschimmissionen vorgenommen. Die EU-Richtlinie soll schädliche Wirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern, mindern oder ihnen vorbeugen. Wie oben definiert, ist Umgebungslärm der Lärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, aber auch in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Bereichen von Ballungsräumen, in ruhigen Gebieten auf dem Land und in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Nutzungen ausgesetzt sind. Ziel ist, die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Wirkungen zu informieren und auf Dauer durch geeignete Maßnahmen eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten. Besondere Aufmerksamkeit soll dem Lärm zukommen, der gesundheitsschädliche Wirkungen haben kann. §§ EU-Richtlinie 2002/49/EG soll schädliche Wirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern, mindern oder ihnen vorbeugen. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch den § 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [2] und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV) [6] umgesetzt. Im BImSchG wurde festgelegt, dass in der Regel die Gemeinden für die Aufstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen [3] zuständig sind. Dies wird durch das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Weiterhin ist die Öffentlichkeit zu informieren. Der Bürgerschaft ist Gelegenheit zu geben, an der Erarbeitung der Aktionspläne mitzuwirken. Die Richtlinie legt für die genannten Aufgaben einen verbindlichen Terminplan fest: In der ersten Stufe mussten bis zum 30. Juni 2007 für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern:    Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr sowie Großflughäfen Lärmkarten und bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne erstellt werden. Fünf Jahr später (30. Juni 2012 bzw.18. Juli 2013) folgt die zweite Stufe für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr Die Stadt Aachen gehört gemäß den Vorgaben der Europäischen Union (EU) zu einem der Ballungsräume der ersten Stufe in Nordrhein-Westfalen, für die weitreichende Lärmuntersuchungen zu unterschiedlichen Lärmquellen durchzuführen sind. Im Jahr 2007 wurde die Geräuschbelastung entsprechend den zu beachtenden rechtlichen Grundlagen für folgende Quellenarten untersucht:   Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. KFZ/a = 16.400 KFZ/24h Schienenverkehr auf Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge /a Ergänzend wurden in der 2. Stufe 2012 folgende Lärmquellen mit geringerem Störungspotential betrachtet:      Beteiligung der Öffentlichkeit. Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. KFZ/a = 8.200 KFZ/24h Straßenverkehr auf Straßen > 1.000 KFZ/24h im gesamten Stadtgebiet Straßenverkehr auf Straßen > 500 KFZ/24h im Innenstadtgebiet, sonstige Schienenwege von Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz Industrielle Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. Sept. 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Anlagen siehe Pkt 5.2) Im Jahr 2007 wurden für das Stadtgebiet Aachen die Geräuschbelastung en der Lärmquellen - Straßenverkehr - Schienenverkehr - Industrielle Anlagen ermittelt. 1.3 Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Der EG-Umgebungslärmrichtlinie liegt das Konzept des Managements von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zugrunde. Dieses Konzept zielt darauf ab, lärmintensive Bereiche in einem 1. Schritt zu identifizieren und die Verursacher zu ermitteln. Die Richtlinie überlässt es dagegen den zuständigen lokalen Behörden, über zu ergreifende Lärmschutzmaßnahmen zu entscheiden. Räumlich betrachtet Im Gegensatz zum Luftreinhalteplan Seite 9 Fachbereich Umwelt stadt aachen erstreckt sich der Lärmaktionsplan der Stadt Aachen dabei auf das gesamte Stadtgebiet. Kriterien, wann ein Lärmproblem vorliegt bzw. ab welchen Pegeln Lärmaktionspläne aufzustellen sind, gibt es gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie nicht. Auch gibt es keine weiteren Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Prioritätensetzung und Gesamtlärmbewertung sowie zur Festlegung ruhiger Gebiete. Für das Land NRW liegt jedoch die Empfehlung des MKUNLV vor, ab einer Lärmbelastung von 70 Dezibel (dB(A)) für den gemittelten Schalldruckpegel Tag (Lden ) und 60 dB(A) für den gemittelten jährlicher Schalldruckpegel Nacht (Lnight ) Maßnahmen zu ergreifen. Der Schalldruckpegel Tag Lden ist ein mittlerer Pegel für die Tag-[d], Abend-[e] und Nachtzeit [n] über das ganze Jahr betrachtet, wobei der Lärm in den Abendstunden [e] mit 5 dB Zuschlag und in den Nachtstunden [n] mit 10 dB Zuschlag gewichtet wird. Der Schalldruckpegel Nacht Lnight wird dagegen als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) des Jahres gebildet. Positiv gesprochen haben die zuständigen Behörden bei der Umsetzung der EGUmgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erhebliche Gestaltungsfreiheit: Sie können ortsspezifische Situationen berücksichtigen und auf unterschiedliche Betroffenheiten, örtliche Gegebenheiten und Möglichkeiten der Prioritätensetzung eingehen. fehlen bei der Lärmaktionsplanung verbindliche Grenzwerte, die Städte zum Handeln verpflichten.  Empfehlung für das Land NRW: Lärmbelastungen von Lden 70 dB (A) und Lnight 60 dB (A) als Grenzwertüberschreitungen aktiv angehen Seite 10 Fachbereich Umwelt stadt aachen 1.4 Zuständige Behörden Ansprechpartner Zuständig für die Kartierung des Straßenverkehrslärms und des Gewerbelärms sowie für die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist die Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, 52058 Aachen, E-mail: umwelt@mail.aachen.de. Verkehrs- und Gewerbelärm Abweichend davon ist für die Kartierung des Lärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes das Eisenbahnbundesamt, Vorgebirgsstraße 49, 53110 Bonn, zuständig. Die zuständigen Stellen sind verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu entwickeln (Lärmaktionsplanung Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008). Die Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne sind im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannt. Im Wesentlichen sind vier Handlungsblöcke beschrieben:     Eisenbahnlärm Bestandsanalyse (Auswertung der Lärmkarten und der bereits vorliegenden Planungen) Maßnahmenplanung (Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Lärmminderung) Wirkungsanalysen ( Darstellung der voraussichtlichen Reduzierung der Betroffenen) Kommunikation (Abstimmung der Planung in Verwaltung, in Lokalpolitik sowie Information und Beteiligung der Öffentlichkeit) 2. Lärm-Grenzwerte und menschliche Gesundheit Alle Geräusche, die an das Ohr gelangen, werden in der Physik als Schall bezeichnet. Schall besteht aus Schwingungen, die in der Einheit Hertz (Hz, entspricht Schwingungen pro Sekunde) gemessen werden. Das Schwingungsspektrum, welches ein Mensch wahrnehmen kann, liegt je nach individueller Gehörleistung zwischen 20 und 20.000 Hertz. Das tatsächliche Hörempfinden jedes einzelnen Menschen ist subjektiv. Daher wirken gleich laute Geräusche aus verschiedenen Quellen oder mit verschiedenen Ursachen nicht gleich angenehm oder belästigend. Hinzu kommt, dass alle Menschen ab einer bestimmten Lautstärke eine eigene „Schallgrenze“ feststellen, ab der sie ein Geräusch als unangenehm empfinden. Um das variierende persönliche Empfinden in eine überprüfbare Größe überführen zu können, wurde eine Messmethode zur Erfassung des Schalldrucks entwickelt. Gemessen wird er in der Einheit Dezibel (dB). Der meist genutzte Zusatz dB (A) verweist darauf, dass der gemessene Schalldruck mit Hilfe eines Filters modifiziert wird, um die Messergebnisse an die menschliche Wahrnehmung anzunähern. Somit bekommen höhere Frequenzen oberhalb von 1.000 Hz ein größeres Gewicht als tiefe Frequenzen. Die folgende Tabelle zeigt die Gegenüberstellung von Schallereignissen, Lautstärke, Hörempfinden und möglichen gesundheitlichen Folgen. 1 . „Wenn es am Ohr unangenehm wird oder schmerzt, durchbricht der Schall die Schallmauer der Gesundheit.“ Nach Ising, H., Gunther, Th.: Verkehrslärm und Herzinfarkt. AICB-Kongress Bologna, 1995 Seite 11 Fachbereich Umwelt stadt aachen Tabelle 1: Schallereignisse, Lautstärke, Hörempfinden und (mögliche) gesundheitliche Folgen Ereignis dB (A) Hörempfinden Folgen Akute, nicht reversible Gehörschädigung Düsenflugzeug in 30 m Entfernung 140 Startender Jet 130 Schmerzschwelle Flugzeug in 7 m Abstand 120 Unwohlseinschwelle Kettensäge in 1 m Abstand 110 Disco, 1 m Abstand vom Lautsprecher 100 LKW in 1 m Abstand 90 Uhrticken @ = 20 dB (A) PKW in 1 m Abstand 80 Gefährdung des Gehörs Staubsauger in 1 m Abstand 70 Richterlich anerkannte Zumutbarkeitsgrenze für Verkehrslärm Gespräch 60 Kommunikation beeinträchtigt Leise Musik 50 Kühlschrank 40 Flüstern 30 Uhrticken 20 Stille 10 0 Ruhige Umgebung leise Musik * = 50 dB (A) PKW (in 1m Abstand)  = 80 dB (A) Flugzeug (in 7m Abstand) = 130 dB (A) Hörschwelle Alle vorhandenen Grenz- und Richtwerte orientieren sich an diesem Hörempfinden und versuchen so, jedem Menschen eine gesunde Wohn- und Arbeitsumgebung zu bieten. Leider nennen weder die bisherigen gesetzlichen Grundlagen noch die neue EU-Verordnung verbindliche Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung, aus der sich konkrete Handlungserfordernisse ableiten ließen. Erschwerend kommt hinzu, dass die nach der EU-Verordnung eingeführten Berechnungsmodelle und Indexe einen direkten Vergleich mit den nationalen Regelwerken und Berechnungsmodellen nicht zulassen, weil die Ermittlung der Lärmbelastung teilweise mit anderen Berechnungsverfahren Seite 12 Fachbereich Umwelt stadt aachen durchgeführt wird. Vergleichbare Werte liefert ein Runderlass des MUNLV NRW zum Lärmaktionsplan vom 7. Februar 2008. Darin wird ab einem Mittelungspegel von Lden >70 dB(A) oder Lnight >60 dB(A) von „Lärmproblemen im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG“ an schützenswerten Gebäuden gesprochen. Erreichen oder überschreiten die errechneten Pegel diese Grenzen, sind die zuständigen Behörden, also die Gemeinden, dazu aufgefordert, Lärmminderungsmaßnahmen zu ergreifen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer bestimmten Maßnahme. Auch steht es im Ermessen der Gemeinde, niedrigere Grenzwerte in Ansatz zu bringen. Es konnten noch nicht alle Zusammenhänge zwischen Lärm und der menschlichen Gesundheit erforscht werden. Nichtsdestotrotz ist bekannt, dass hohe Lärmbelastungen Gesundheitsrisiken bergen und dass es zu Einbußen in der Lebensqualität kommt. Lärm beschleunigt die biochemische Alterung des Herzens durch die freigesetzten Stresshormone Adrenalin und Cortisol. Auch sorgt ständiger Lärm z. B. aus Verkehr für ein erhöhtes Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. In Untersuchungen zeigte sich, dass bei mittlerem Verkehrslärmpegel von über 65 dB (A) außerhalb der Wohnung das Risiko für Herzinfarkt um 20 % und bei über 70 dB (A) um 30 % steigt1. Abhängig von der Einwirkungsdauer führen folgende Ereignisse zu irreversiblen Hörschädigungen [11]:     Mittelungspegel von 85dB (A), bezogen auf Arbeitsgeräusche im Rahmen einer 40-StundenArbeitswoche und 20-30 Arbeitsjahre Maximalpegel von 85 dB (A) direkt am Ohr des Betroffenen Maximalpegel von 120 dB (A) innerhalb weniger Minuten Maximalpegel von 130 dB (A) durch ein Einzelgeräusch Darüber hinaus scheint es noch in einigen anderen Bereichen schädliche Einflüsse von Lärm verschiedener Intensität zu geben. In verschiedenen Forschungsarbeiten wurden Wirkungen wie Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Schlafstörungen Abnahme der Leistungsfähigkeit, hormonelle Veränderungen u. v. m. ermittelt. Ausschlaggebend für das persönliche Gefährdungspotential ist aber immer auch die gesundheitliche und psychologische Prädisposition. Irreversible Hörschädigungen Verschiedene Länder haben Werte genannt, ab denen auf jeden Fall davon auszugehen ist, dass Lärmprobleme vorliegen und eine Lärmaktionsplanung erforderlich ist. Diese (Auslöse)-Werte stellen keine gesundheitlich begründeten Schutzziele dar, sondern dienen dazu, sich bei der Lärmaktionsplanung zunächst auf die besonders betroffenen Bereiche zu konzentrieren. Schutzziele sind für den Fluglärm in § 14 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm [7] geregelt. Seite 13 Fachbereich Umwelt stadt aachen 3. Lärmkarten Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach §§ 47a – 47f BImSchG. Damit werden die Vorgaben der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in nationales Recht umgesetzt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung wurden an die EUKommission übermittelt und dienen als Basis für die Lärmaktionsplanung. Ein Rechtsanspruch betroffener Bürger (zum Beispiel auf Gewährung von Schallschutz) leitet sich aus der Lärmkartierung nicht ab. 3.1 Kartierungsumfang Die Stadt Aachen hat sich schon frühzeitig mit dem Thema "Lärmminderung/Lärmbekämpfung" auseinandergesetzt. Bereits seit 1998 führt der Fachbereich Umwelt für die Stadt Aachen punktuell Berechnungen in lärmbelasteten Stadtgebieten durch. Diese Bestandsaufnahmen wurden sukzessive in Lärmkarten [1] zusammengefasst und durch computergestützte Lärmausbreitungsberechnungen ergänzt. Dazu wurden für nahezu alle Straßen in Aachen (Länge 448 km) die Verkehrsdaten erfasst, zusammengestellt, teilweise geschätzt und die Schallausbreitung mit Hilfe eines speziellen Computerprogramms berechnet. Entsprechende gesamtstädtische Lärmkarten zum Kfz-Verkehr, Gewerbe und Bahnverkehr sind zu finden im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de und www.aachen.de/laermschutz Lärmkartierung seit 1998 auf 448 km Straßenlänge Seite 14 Fachbereich Umwelt stadt aachen 3.2 Lärmkarte für das Stadtgebiet Aachen bezogen auf KFZ-Verkehr Auf Aachens Straßen sind täglich ca. 50.000 bis 60.000 Pendler unterwegs. „Relax, take it easy… … take Lärmpegel im Durchschnitt Lden in dB (A) Fahrrad, Bus und Bahn.“ Abbildung 1: Lärmkarte Stadtgebiet Aachen Seite 15 Fachbereich Umwelt stadt aachen 4. Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen Die nachfolgenden Abbildungen 2 und 3 zeigen die Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen im Stadtgebiet Aachen. Auf der Grundlage von Lärmimmissionsberechnungen sind demnach bezogen auf den Lden 15 % der Gesamtbevölkerung (c.a. 37.000 Personen) tagsüber Lärmemissionen oberhalb von 65 dB(A) ausgesetzt, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder die eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen können. Lärmbelastung Lden von Bürgern und Bürgerinnen 144.936 Personen (= 59 %) sind betroffen dB (A) >..-35 63.382 >35-40 >40-45 >45-50 63.857 >50-55 43.903 5.389 30.871 >60-65 968 14.067 308 >55-60 21.807 1777 15 % der Gesamtbevölkerung sind gesundheitsgefährdenden Belastungen ausgesetzt >65-70 >70-75 >75-80 Abbildung 2: Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen nach L den (Stand 2012) Annähernd jeder 7. Einwohner Aachens ist erheblichen gesundheitlichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Ein Zustand, der auf Dauer nicht tolerabel ist. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Die Lärmaktionsplanung hat sich diesen Menschen und ihren Lärmbelastungen anzunehmen. Seite 16 Fachbereich Umwelt stadt aachen 39 % der Aachener Bevölkerung (96.200 Einwohner) sind teilweise hohen Lärmbelastungen während der Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausgesetzt. Diese können erhebliche gesundheitliche Auswirkungen auf das nächtliche Ruhe- und Erholungsbedürfnis haben. Der in diesem Zusammenhang heranzuziehende Immissionswert liegt bei 50 dB(A) gemessen außen vor dem geschlossenen Fenster oder an der Fassade. Lärmbelastung Lnight von Bürgern und Bürgerinnen 95.590 Personen (= 39 %) sind betroffen dB (A) >..-35 >35-40 >40-45 43.758 57.732 39 % der Gesamtbevölkerung sind Lärmbelastungen ausgesetzt, die ihre Nachtruhe stören können. >45-50 >50-55 23.514 4.393 >55-60 52.106 >60-65 >65-70 5 2.266 15.064 26.149 >70-75 Abbildung 3: Lärmbetroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen nach Lnight (Stand 2012) Jeder 3. Einwohner Aachens ist nächtlichen Lärmbelastungen ausgesetzt, die ebenfalls kurz- bis mittelfristig in Abhängigkeit einer in Stufen festgelegten Maßnahmenplanung gemindert werden müssen. Jeder Bürger hat grundsätzlich das Recht auf einen ungestörten Erholungsschlaf insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Lärmbelastungen tagsüber. Die lärmbezogene Lebensqualität in der Stadt muss eindeutig verbessert werden. Seite 17 Fachbereich Umwelt stadt aachen 5. Konfliktanalyse – Verursacher und Betroffene Für die Lösung komplexer Fragestellungen – hier die Minderung der Lärmbelastungen innerhalb des Stadtgebietes Aachen – ist es zunächst von Bedeutung, die relevanten Konfliktfelder zu identifizieren und in einem zweiten Schritt genauer zu analysieren. Bei den Lärmquellen Straßenverkehr, Gewerbelärm und Schienenverkehr lassen sich folgende Konfliktbereiche auf der Grundlage der Auswertung der Lärmkarte (s. Abb. 1) darstellen. 5.1 Straßenverkehr Im Umfeld der Bundesautobahnen zeigt die Lärmkarte größere lärmbelastete Flächen. Alle großräumigen und wesentlichen Verlärmungen sind auf den Verkehr der Bundesautobahnen A 4, A 44 und A 544 zurückzuführen. Größere lärmbelastete Flächen zeigen sich in den Ortslagen Brand / Driescher Hof, Eilendorf / Quinx, Haaren, Laurensberg, Richterich und Verlautenheide. Die flächenhafte Ausbreitung der Schallemissionen ist – trotz des Baus von Schallschutzwänden – auf die vielfach anzutreffende Trassenführung und das Schallausbreitungsverhalten zurückzuführen. Aachen-Brand Aachen-Brand // Driescher Driescher Hof Hof Aachen-Eilendorf Aachen-Eilendorf // Quinx Quinx „Konflikte bedeuten eine Unvereinbarkeit von Zielen. Die Lösung von Konflikten auch im Lärmbereich liegt in der Überwindung von scheinbar unverrückbaren Fakten, Positionen oder Haltungen.“ Aachen-Haaren Aachen-Haaren Lärmbelastete Gebiete Aachen-Laurensberg Aachen-Laurensberg Aachen-Richterich Aachen-Richterich Aachen-Verlautenheide Aachen-Verlautenheide Abbildung 4: Lärmbelastete Stadtgebiete Obwohl teilweise Lärmschutzanlagen bestehen und neue gebaut werden, sind und bleiben die Bundesautobahnen essentielle Lärmquellen. Hier ist eindeutig zu erkennen, dass die Ausbreitung des Lärms durch bauliche Anlagen allein nicht zufriedenstellend zu verhindern ist. Die fortlaufenden Bürgerbeschwerden belegen die Berechnungsergebnisse der Lärmkarte. Auch an den Hauptverkehrsstraßen in Aachen werden Bürger durch das hohe KFZVerkehrsaufkommen erheblich mit Lärm belastet. Im Gegensatz zu den flächenhaften Lärmbelastungen im Umfeld von Bundesautobahnen treten an örtlichen Hauptstraßen im bebauten innerstädtischen Bereich linienförmige Lärmbelastungen auf. Die vorhandene Bebauung an Straßen verhindert häufig die Lärmausbreitung in die zweite bis dritte Gebäudebaureihe. Die Ausbreitung von Lärm ist nicht allein durch bauliche Anlagen zufriedenstellend zu lösen. Seite 18 Fachbereich Umwelt stadt aachen In Abhängigkeit von Lärmbelastung und Bewohnerdichte ergeben sich konkrete Maßnahmen für die Lärmaktionsplanung (siehe Anlage 1). Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch an anderen, hier nicht genannten Stadtstraßen Lärmbelastungen erreicht werden, die langfristig reduziert werden müssen. Linienförmige Lärmbelastungen Abbildung 5: Straßen mit hohem KFZ-Aufkommen 5.2 Gewerbelärm Nach der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Gemeinden die akustischen Emissionen von großen industriellen Anlagen mit Emissionen in Luft und Wasser (IVU-Anlagen) in Ballungsräumen kartieren. Solche IVU-Anlagen sind im Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. Sept. 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erfasst. Als relevant für die Kartierung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie wurden diejenigen Anlagen definiert, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie an den Aufpunkten der Genehmigung die Kartierungsgrenzen von Lden 55 dB(A) überschreiten. Im Ergebnis verursachen die IVU-Anlagen in Aachen an den angrenzenden Wohnnutzungen keine Überschreitungen von Grenzwerten. 5.3 Schienenverkehr Durch das Stadtgebiet verlaufen die internationalen Bahnstrecken in Richtung Ostende, Gemmenich, Mönchengladbach und Köln mit insgesamt ca. 23 Bahnkilometern. Im Umfeld dieser Streckenabschnitte kommt es in Teilbereichen zu deutlichen Lärmbelastungen für die Anlieger. Seite 19 Fachbereich Umwelt stadt aachen Auszug aus dem Lärmkataster der Deutschen Bundesbahn Mönchengladbach Köln dB (A) Hbf Gemmenich Brüssel-Ostende Abbildung 6: Auszug aus dem Lärmkataster der Deutschen Bundesbahn An den o.a. Bahnstrecken kommt es tagsüber teilweise zu erheblichen Lärmbelastungen für ca. 5.300 (Lden) und nachts für ca. 27.650 (Lnight) Einwohner. Es bleibt fraglich, ob die Deutsche Bahn zukünftig weiter in Lärmschutzmaßnahmen investieren wird, da besonders betroffene Gebiete des Aachener Stadtgebietes bereits mit Lärmschutzwänden ausgestattet wurden. Seite 20 Fachbereich Umwelt stadt aachen 5.4 Ruhige Gebiete Nach § 47 d Abs. 2 BImSchG soll es ebenfalls Ziel der Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen“. Als „ruhige Gebiete“ kommen sowohl bebaute Gebiete, z.B. Wohngebiete, als auch unbebaute Gebiete in Betracht. Dieser Schutz obliegt den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Planung. Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind „Ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum von der zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU festgelegten Wert nicht übersteigt. Es geht darum, ruhige Gebiete dauerhaft zu erhalten, auszubauen oder weiter zu beruhigen. Klare gesetzliche Vorgaben für die höchstzulässige Lärmbelastung ruhiger Gebiete gibt es nicht, es liegen lediglich Empfehlungen der EU, des Bundes und der Bundesländer vor. Das Land NRW überlässt die Festlegung der ruhigen Gebiete der Kommunen. Es weist darauf hin, dass als ruhige Gebiete sowohl bebaute Gebiete, z.B. Wohngebiete, als auch unbebaute Gebiete in Betracht kommen. Auf der Grundlage des Abschlussberichtes „Ruhige Gebiete zur Lärmaktionsplanung in München Erstellen von Kriterien für die Bestimmung und Vorschläge zur Gebietsauswahl von ruhigen Gebieten“ der LK Argus GmbH (2012) und des Bremer Differenzierungsmodells sind folgende Kriterien für die Ausweisung von ruhigen Gebieten von FB 36/41 festgelegt worden: Ruhiger Landschaftsraum: Mindestgröße 3 ha, Lden ≤ 50 dB(A) Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel keiner weiteren Lärmzunahme. Ruhiger Stadtraum: Mindestgröße 3 ha, Lden ≤ 55 dB(A), Lden ≤ 50 dB(A) wird langfristig angestrebt. Stadtoasen: Fläche < 3 ha oder Lden > 55 dB(A), aber im Kernbereich 6 dB(A) leiser als am Rand. Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel möglicher Verbesserungen und keiner weiteren Lärmzunahme. Nach v.g. Differenzierung und Ermittlung der Lärmbelastungen in Frage kommender „Ruhiger Gebiete“ werden die folgenden Gebiete für die Festlegung vorgeschlagen:      Stadtwald Kurgarten und Kurgebiete Lousberg Bachtäler Die Soers In einem zweiten Schritt ist nach Klärung der Konfliktpotenziale angedacht, die ruhigen Stadträume Hangeweiher, Park des Alten Klinikums, Westpark, Ostfriedhof sowie die Stadtoase Südstraße zu sichern. Der Spielplatzbereich „Am Lavenstein / Boxgraben“ könnte durch entsprechende Maßnahmen zu einer Stadtoase entwickelt werden. Ruhige Gebiete – in den Lärmkarten farblich mit gelben und grünen Farbtönen gekennzeichnet – sollen als Rückzugsorte der Bevölkerung dienen. Entscheidend ist, diese kaum oder wenig belasteten Bereiche zu erhalten, auszubauen und ggf. weiter zu beruhigen. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick zu Ruhigen Gebieten im Stadtgebiet Aachen. Seite 21 Fachbereich Umwelt stadt aachen Abbildung 7: Ruhige Landschaftsräume, ruhige Stadträume und Kurgebiete im Stadtgebiet Aachen 1. Ruhiger Landschaftsraum „Stadtwald“ Der Aachener Wald hat eine Fläche von 1.350 ha. Lärmbelastungen des Lden oberhalb von 55 dB (A) treten nur im nahen Umfeld der Straßen insbesondere der Ring- und Ausfallstraßen auf. Somit erfüllt der Stadtwald die Kriterien für einen Ruhigen Landschaftsraum, der großflächig den gemittelten Tages-, Abend- und Nachtschallpegel Lden von 50 dB (A) unterschreitet. Seite 22 Fachbereich Umwelt stadt aachen . Abbildung 8: Stadtwald 2. Ruhige Stadträume 2.1 Lousberg 1807 wurde der Landschaftspark Lousberg (inkl. Salvatorberg, Fläche ca. 33,5 ha) als einer der ersten Bürgerparks in Europa eingerichtet.. Mit Lden -Werten von 50 bis 55 dB (A) erfüllen der Lousberg und Salvatorberg die Kriterien für die Qualifizierung als Ruhiger Stadtraum. Abbildung 9: Lousberg 2.2 Die Soers Der auch heute ländlich geprägte Ortsteil „die Soers“ erstreckt sich vom stadtauswärts gelegenen Abhang des Lousbergs in Richtung Norden. Mit einer lärmarmen Fläche von ungefähr 55 ha und Lden Werten von 50 bis 55 dB (A) entspricht ein Seite 23 Fachbereich Umwelt stadt aachen großer Teil der Soers den Vorgaben des Ruhigen Stadtraumes. Abbildung 10: Die Soers 2.3. Stadt- / Kurgarten Der Aachener Stadt-/Kurgarten besteht aus dem ursprünglichen Kurgarten und dem später angelegten Farwick-Park sowie dem ehemaligen evangelischen Friedhof. Der Stadt-/Kurgarten ist rund 20 ha groß, wobei die innere lärmarme Kernzone mit Lden -Werten von 50 bis 55 dB (A) eine Fläche von ungefähr 11 ha aufweist. Damit kann der Stadtgarten ebenfalls in die Kategorie „Ruhiger Stadtraum“ eingestuft werden, wenngleich gerade im Nahbereich der Monheimsallee (Kurgebiet) unbefriedigende Lärmpegel festzustellen sind. Abbildung 11: Stadt-/Kurgarten 2.4. Bachtäler / „Grünfinger“ 2.4.1 Johannisbachtal Das "Rückgrat" der Grünflächen Aachens bilden die in das Stadtgefüge hinein ragenden Freiflächen, für die sich die Bezeichnung "Grünfinger" eingebürgert hat. Ein Grünfinger bildet das Bachtal des Seite 24 Fachbereich Umwelt stadt aachen Johannisbaches. Der für die Qualifizierung als Ruhiger Stadtraum in Frage kommende Bereich hat eine Fläche von ca. 9 ha. Ein Großteil der Fläche unterschreitet den gemittelten Lärmpegel Lden von 50 dB (A). Abbildung 12: Johannisbachtal 2.4.2 Kannegießerbachtal Ein weiterer Grünfinger bildet das Bachtal des Kannegießerbaches. Die für die Qualifizierung als Ruhige Stadträume in Frage kommenden Bereiche zwischen Lütticher Straße, Ronheider Weg und Brüsseler Ring sowie Lütticher Straße, Brüsseler Ring, Lohmühlenstraße und Hangeweiher weisen jeweils eine Fläche größer 3 ha auf. Ein Teil der Fläche unterschreitet den gemittelten Lärmpegel Lden von 50 dB (A), überwiegend liegt ein Lden -Pegel zwischen 50 und 55 dB (A) vor. Das Kannegießerbachtal hält in den o.g. Bereichen die Kriterien für den Ruhigen Stadtraum ein. Abbildung 13: Kannegießerbachtal Seite 25 Fachbereich Umwelt stadt aachen 2.4.3 Gillesbachtal Auch Teile des Gillesbachtals, südlich des Branderhofer Weges in Richtung Adenauerallee, erfüllen die Kriterien für den Ruhigen Stadtraum. Die zwei Teilbereiche des Gillesbachtales weisen insgesamt eine Fläche von ca. 5 ha auf, der Lden zeigt fast ausschließlich Werte zwischen 50 und 55 dB (A). Abbildung 14: Gillesbachtal 3. Stadtoasen Stadtoasen weisen nach obiger Einstufung eine Fläche von < 3 ha oder einen Lden > 55 dB (A) auf, jedoch im Kernbereich sind sie um 6 dB (A) leiser als am Rand des Gebietes. Nach Festlegungen von Ruhigen Landschafts- und Stadträumen werden in einem zweiten Schritt die ruhigen Stadtoasen Hangeweiher, Park des Alten Klinikums, Westpark, Ostfriedhof sowie der Bereich der ehemaligen Werkkunstschule an der Südstraße und evtl. der Spielplatzbereich „Am Lavenstein / Boxgraben“ für die Festlegung vorgeschlagen. Seite 26 Fachbereich Umwelt stadt aachen 6. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerkommunikation Über 50% der Stadtbevölkerung sind lt. EU-Studien durch Lärm belastet. Gezielte Information, Bewusstseinsschaffung und eine offene Kommunikation mit den betroffenen Menschen sind daher unverzichtbare Voraussetzungen, um die Lärmsituation zu verbessern und dauerhaft eine gesundheitsgerechte Aufenthalts- und Lebensqualität in der Stadt Aachen zu gewährleisten. Der Fachbereich Umwelt hat immer schon Wert darauf gelegt, die Belange der Bürgerinnen und Bürger in die städtischen Aktivitäten einzubinden. In den letzten 10 Jahren wurde kontinuierlich über verschiedene Medien Öffentlichkeitsarbeit, besonders auch zum Thema Lärmminderungs- und Lärmaktionsplanung geleistet. 6.1 Mitwirkung der Öffentlichkeit Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht in § 47 d Abs. 3 die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung vor. Dies umfasst nicht nur die Information und Anhörung der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Beteiligung der politischen Gremien und der „Träger öffentlicher Belange“ (TÖB), den anerkannten Verwaltern bestimmter öffentlicher Sachbereiche (z.B. Straßenbaulastträger). Alle sollen sich in angemessener Weise in das Projekt einbringen können. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind bei der Planung zu berücksichtigen. Das Gesetz räumt der Öffentlichkeit damit eine aktive Rolle der demokratischen Beteiligung an planerischen Entscheidungsprozessen ein. Alle wirken mit: - Verwaltung - Bürgerinnen u. Bürger - Träger öff. Belange - Politik Lärmkarten und mögliche Lärmminderungsstrategien für das Aachener Stadtgebiet – als Grundlage für den Lärmaktionsplan - wurden bereits 2007 im Webauftritt der Stadt veröffentlicht. Darüber hinaus wurde die Bevölkerung durch Berichte in der lokalen Presse am 15. April, 29. Juli und 05. November 2008 informiert. Im April 2009 wurde die Lärmaktionsplanung in der Bürgerinformation „Stadtseiten“ ausführlich präsentiert. Funk und Fernsehen nahmen dies zum Anlass, auf das Thema „Lärm“ mit verschiedenen Sendungen einzugehen. Die Lärmkarten wurden in der Zeit vom 20. bis 30. April 2009 öffentlich ausgelegt. An mehreren Informationspunkten der Stadtverwaltung waren zeitgleich Flyer zum Themenkomplex „Lärmschutz“ erhältlich. Internet: www.aachen.de Suchbegriff: Lärmschutz Ausgelöst durch die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit fand in der Zeit von April bis September 2009 ein reger Austausch mit der Aachener Bevölkerung und einzelnen Betroffenen statt: Bis Oktober 2009 hatten sich mehr als 100 Personen telefonisch, per e-mail oder durch schriftliche Eingaben gemeldet, Vorschläge zur Lärmminderung vorgetragen, konkrete Informationen und Beratungen zur individuellen Situation gewünscht oder um Abhilfe eines Mangels gebeten. Soweit möglich wurden Bürgereingaben sofort durch die zuständigen Verwaltungsstellen bearbeitet und beanstandete Störungen beseitigt. Die Sofort-Maßnahmen umfassten u.a. die kurzfristige Durchführung von Reparaturen an schadhaften Fahrbahndecken, Zeitverschiebungen beim Einsatz von Kehrmaschinen oder Laubsaugern durch den Aachener Stadtbetrieb, Geschwindigkeitskontrollen und vieles mehr. Die Träger Öffentlicher Belange (TÖB) wurden nach Fertigstellung der Lärmkarten in den Jahren 2008 und im Jahr 2012 ebenfalls beteiligt und gehört. Anregungen und Vorschläge von Bürgerschaft und TÖB wurden aufgenommen und fließen im Rahmen der Möglichkeiten in die weiteren Planungen mit ein. Die politischen Gremien, insb. der Umweltausschuss und verschiedene Bezirksvertretungen, wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten über den jeweiligen Planungsstand „Lärmkarten/Lärmaktionsplan“ informiert. Auch in diesem Rahmen konnte sich die Aachener Bevölkerung über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Seite 27 Fachbereich Umwelt stadt aachen 6.2 Die Stimme der Bürger Im Folgenden sind einige Eingaben der Bürgerinnen und Bürger zur Lärmaktionsplanung zitiert: „In dem Augenblick, in dem sie in den Pflasterbereich einfahren, nimmt der Lärm schlagartig um den – gefühlten – Faktor 10 zu. Radiohören mit Zimmerlautstärke oder Gespräche sind dann nur noch bei geschlossenen Fenstern möglich.“ „Ich protestiere scharf gegen die permanenten Lärmbelästigungen durch diese Motorräder in dieser Stadt …“ „In den zur Straße gelegenen Räumen der Wohnung ist es wegen der Lärmbelästigung nicht möglich, bei angeklappten Fenstern in üblicher Lautstärke zu reden, zu telefonieren, Musik zu hören oder fernzusehen. Gerade in den wärmeren Jahreszeiten ist der Wohnkomfort dadurch sehr eingeschränkt.“ „Es existiert das Rahmenkonzept Aachen-Süd, welches den Wohngebietscharakter dieses Bereiches hervorhebt. Wie ist dieses Rahmenkonzept vereinbar mit dem Vorsatz, die Verkehrsströme auf dem südlichen Außenring zu verdichten, so dass die Lärmbelastung noch ansteigt?“  „Bei Aufenthalt im Garten haben wir eine enorme Lärmbelastung durch die Autobahn (A 44), hinzu kommt der Lärm durch die nahe gelegene Verlautenheidener Straße nach Stolberg. … Der ständige Lärmpegel bei Aufenthalt im Garten ist enorm und nur durch Tragen von Schutzmaßnahmen, d.h. Gehörschutz erträglich.“ Bürger sprechen vom Lärm „Worüber ich mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich beschweren möchte, sind die ‚Lärmgeneratoren’ im Straßenbelag auf Höhe der Königsberger Strasse 34-36, 76-80 und 96. Dabei handelt es sich um mehrere Meter lange Straßenabschnitte, in denen der Asphalt durch lose Pflastersteine ersetzt ist.“ „Es sollten Messungen bei der Durchführung von Güterzugfahrten durchgeführt werden und die DB-AG zum Bau von Schallschutzmaßnahmen in diesem Bereich aufgefordert werden.“ Die Ergebnisse der Bürgeranhörungen zur Lärmaktionsplanung hinsichtlich der Lärmquellen KFZ, Bahn und Sonstige lassen sich wie folgt zusammenfassen. Hohe Verkehrs- und Lärmbelastungen treten erwartungsgemäß an Straßen bzw. im direkten Umfeld von Lärmemittenten und Nutzungen auf:  Bürgerbeschwerden über Kfz-Lärm im Umfeld innerstädtischer Straßen Tabelle 2: KFZ-Lärm Innenstadt Adalbertsteinweg Augustastr./Kongressstraße Berensberger Straße Eilendorfer Straße Eupener Straße Friedrich-EbertAllee Friesenrath Habsburgerallee Jupp Müller Straße Kirchrather Straße (Toledoring) Königsberger Straße/Luxemburger Ring Krugenofen Lagerhausstraße Ludwigsallee Lütticher Straße Monschauer Straße Mozartstraße Rödgerbachstraße (Madrider Ring) Seite 28 Fachbereich Umwelt stadt aachen Roermonder Straße (Haus Linde) Rütscher Straße (Kohlscheider Str.) Schurzelter Winkel (Toledoring) Steinebrück Stolberger Straße (Sirenenlärm) Trierer Straße Pariser Ring (Umfeld) Vaalser Straße  Bürgerbeschwerden über Kfz-Lärm im Umfeld von Bundesautobahnen (BAB)  A4 - Aachen-Laurensberg - Aachen-Haaren (Am Ravelsberg) - Aachen–Richterich  A44 - Aachen-Brand (An der Unterbahn ) - Aachen-Forst (Auf Krummerück) - A44 (Ostseite) zu den Ortslagen Oberforstbach, Brand und BAB-Abfahrt Brand  A 544 - Aachen-Haaren (Eibenweg ) - Aachen-Verlautenheide (Weidener Viehweg ) - Aachen-Eilendorf (Quinx)  Bürgerbeschwerden über Bahnlärm Große Streckenabschnitte, vor allem im Bereich der Kernstadt, unterliegen hohen Lärmbelastungen durch die Bahn. Insbesondere die Bewohner im Bereich des Hauptbahnhofs und des Viadukts im Ortsteil Burtscheid sind aufgrund der engen Bebauung hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Zahlreiche Bürgerbeschwerden liegen auch für den entsprechenden Bereich im Stadtbezirk Laurensberg und im Umfeld des Buschtunnels an der Bahnstrecke Aachen-Brüssel-Ostende vor.    Bereich Hauptbahnhof, Kasinostraße, Reumontstraße, Viadukt Teile des Stadtbezirks Aachen-Laurensberg „Buschtunnel“ der DB im Bereich Höfchensweg und Eberburgweg Seite 29 Fachbereich Umwelt stadt aachen  Bürgerbeschwerden über sonstige störende Lärmarten Tabelle 3: weitere störende Lärmquellen Kindertagesstätte Haaren Busverkehr Klimaanlagen Gaststättenlärm Pontstraße Straßenzustand Fahrbahnoberflächen* Altglascontainer Events auf dem Katschhof Motorräder Sperrmüllsammlung Autowaschanlagen Straßenreinigung, Kehrmaschinen, Laubsauger Baustellenlärm (Annastraße, Boxgraben) Gewerbelärm (JuppMüller- Straße) Veranstaltungen auf dem Bendplatz *Schlaglöcher, Reparaturstellen, unterschiedliche Straßenbeläge, Aufpflasterungen Seite 30 Fachbereich Umwelt stadt aachen 6.3 Maßnahmenschwerpunkte aus Sicht der Betroffenen Aus den Anhörungen der Bürgerschaft sind folgende Maßnahmenvorschläge zur Minderung von Lärmbelastungen hervorgegangen:  Verstärkte Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen  Fahrzeugkontrollen  Lärmarme Fahrbahnbeläge  Geschwindigkeitsbegrenzungen  Lärmmessungen  Lärmschutz für die Betroffenen  Durchgangsverkehre sperren  Ordnungsrechtliche Maßnahmen Maßnahmen " Die hier von den Bürgern und Bürgerinnen vorgeschlagenen Maßnahmenschwerpunkte berücksichtigen in besonderer Weise die in ihren persönlichen Wohn- und Arbeitsumfeldern angetroffenen Lärmsituationen. Sie sind daher eher praktisch, individuell, auf die individuellen Lärmschutzinteressen ausgerichtet. Nicht immer lassen sich in einer dem Gemeinwohl verpflichteten Gesamtabwägung von Lärmkonflikten die Interessen von Einzelnen berücksichtigen. § StVO 7. Lärmaktionsplanung Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans geht es vorrangig darum, Lärm bereits am Emissionsort (Schallquelle) zu vermeiden bzw. zu mindern. Erst wenn diese Lärmminderungspotenziale ausgeschöpft sind, kommt eine Minderung am Immissionsort (Schallempfänger z.B. Mensch) in Betracht. Diese Rangfolge leitet sich aus dem Grundprinzip der Vorsorge des Umweltschutzes ab und hat eine umweltund stadtgerechte Lärmminderung zum Ziel. 7.1 Grundsätzlicher Ansatz zum Lärmschutz Der Lärmaktionsplan ist als langfristige Strategie zu verstehen, in der Maßnahmen mit kurzen und längeren Umsetzungszeiträumen enthalten sind. Grundsätzlich können über folgende Disziplinen Maßnahmen eingeleitet werden:        Lärmaktionsplanung – ein Langstreckenlauf. Verkehrsplanung Raumordnung auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung Verringerung der Schallübertragung ordnungsrechtliche Maßnahmen wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize (Förderung) Zu beachten ist, dass der Lärmaktionsplan kein eigenständiges Instrumentarium zur Umsetzung Seite 31 Fachbereich Umwelt stadt aachen von Lärmschutzmaßnahmen ist. Lärmaktionspläne müssen auf andere Planungen wie z.B. Bauleit-, Regional-, Verkehrs- und Luftreinhaltepläne [10] wirken. Erst ihre Verknüpfung ermöglicht eine gesamtplanerische Problemlösung und Konfliktvermeidung. Entscheidende Akteure zur Verringerung des Verkehrslärms sind neben der Stadt Aachen insbesondere der Straßenbaulastträger Straßen.NRW und die Deutsche Bahn AG. Auch Investoren, Vorhabenträger oder Bauherrn werden als Träger von Lärmschutzmaßnahmen eingebunden. Seite 32 Fachbereich Umwelt stadt aachen 7.2 Durchgeführte Maßnahmen der zurückliegenden 5 Jahre Im Folgenden werden die bereits durchgeführten Maßnahmen seit dem Jahr 2007 in Abhängigkeit von den Lärmquellen KFZ und Bahn dargestellt. - Kfz-Lärm „Straßen.NRW“ ist zuständig für alle Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen. Seitens Straßen.NRW wurden folgende Maßnahmen im Stadtgebiet durchgeführt: BAB 4: Lärmschutzwand in Haaren, Ravelsberg (ohne Abbildung) BAB 44: Lärmschutzwand in Eilendorf Quinx Wohngebiete vor Lärm schützen. Abbildung 15: Lärmschutzwand in Aachen-Eilendorf Quinx BAB A4 Lärmschutzwand in Höhe Aachen-Laurensberg / -Richterich Abbildung 16: Lärmschutzwand in Aachen-Laurensberg / -Richterich Seitens der Stadt Aachen wurden folgende in ihrem Zuständigkeitsbereich liegende Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt ausgestattet: Seite 33 Fachbereich Umwelt stadt aachen Lärmoptimierter Asphaltbelag Boxgraben, 1. Bauabschnitt Abbildung 17: Boxgraben 1. Bauabschnitt – neuer Fahrbahnbelag   Trierer Straße, 3. Bauabschnitt (ohne Abbildung) Adalbertsteinweg im Bereich Rothe Erde (ohne Abbildung) - Bahnlärm Durch das Stadtgebiet Aachen verlaufen die Bahnstrecken Richtung Ostende, Gemmenich, Mönchengladbach und Köln mit insgesamt ca. 23 Bahnkilometern. Der überwiegende Teil dieser Bahnstrecken liegt innerhalb der dicht bebauten Ortslagen. Die Bahn hatte die Aachener Bahnstrecken wegen der festgestellten hohen Lärmbelastungen in Teilbereichen frühzeitig in ihr Lärmsanierungsprogramm übernommen. Darüber hinaus dienten die vom Eisenbahnbundesamt angefertigten Lärmkarten als Grundlagen für die Lärmminderungsaktionen der Deutschen Bahn AG. Folgende Baumaßnahmen der Lärmsanierungen an den Bahnlinien sind abgeschlossen:    Aachen Hbf Richtung Köln, Aachen Hbf Richtung Westbahnhof und Aachen Westbahnhof Richtung Montzen. Erfolg im passiven Lärmschutz an Bahnstrecken: 1.800 Wohneinheiten konnten mit Schallschutzfenstern ausgestattet werden. Abbildung 18: Lärmsanierung an Bahnlinien Verschiedene Baumaßnahmen von Lärmschutzwänden an der Bleiberger Straße und am Reichsweg sind ebenfalls fertig gestellt. Seite 34 Fachbereich Umwelt stadt aachen Darüber hinaus wurden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern an Gebäuden im Nahbereich der vorgenannten Bahnstrecken durch die Bahn bezuschusst, sofern die maßgeblichen Sanierungswerte überschritten waren. Bis zum Stand November 2011 konnten von 3.600 Anspruchsberechtigten ca. 1.800 Wohneinheiten mit passivem Lärmschutz ausgestattet werden. Die Quote der Inanspruchnahme lag dank intensiver Begleitung durch den Fachbereich Umwelt etwa doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt (25 %). Seite 35 Fachbereich Umwelt stadt aachen 7.3 Prämissen für das weitere Vorgehen im Rahmen des Lärmaktionsplans In Abstimmung mit verschiedenen Dienststellen (Planung, Gesundheit, Straßenbau, Immobilien u.a.) innerhalb der Stadtverwaltung sowie den Trägern öffentlicher Belange (ÖPNV, IHK, Wohnungsgesellschaften, Haus- u. Grundbesitzer u.a.) wurden im Jahr 2008 Prämissen zur Lärmbekämpfung vereinbart:  Das Vorsorgeprinzip Prävention ist und bleibt das entscheidende Mittel, um Lärmsanierungsfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Daher hat der vorsorgende Lärmschutz absolute Priorität. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren mit Einführung von neuen Verordnungen und Richtlinien das Vorsorgeprinzip weiter gestärkt (z.B. Verkehrslärmschutzverordnung, Maschinenlärmschutzverordnung, Sportanlagenlärmschutzverordnung, Verkehrswege-Schallschutzverordnung und überarbeitete TA-Lärm). Durch diese neuen Verordnungen und Richtlinien sind die Lärmbelange fester Bestandteil aller Planverfahren ohne deren Berücksichtigung und Abwägung die Planung fehlerhaft und insoweit unzulässig ist. Neubauvorhaben werden nach der aktuellen Gesetzeslage beurteilt und mit Blick auf Lärmschutzaspekte optimiert. Hier greift das Vorsorgeprinzip; die Finanzierung pflichtiger Schutzmaßnahmen wird in der Regel durch Auflagen, im Einzelfall auch durch Verträge gesichert. Abbildung 19: lärmzugewandte Seite (Bahnverkehr) eines Wohngebietes  Hörbare und messbare Entlastungen: Durch Verlegung der Verkehre auf den Umweltverbund (Fußgänger, Fahrräder, ÖPNV, Mitfahrzentralen und CarSharing) sollen nachhaltige Entwicklungen ermöglicht werden. Die Lärmaktionsplanung, der Luftreinhalteplan und das Klimaschutzkonzept haben hier ein gemeinsames Interesse. Abbildung 20: lärmabgewandte Seite eines Wohngebietes Das Verursacherprinzip: Bei großen, starke Verkehre auslösenden Bauprojekten privater Investoren werden in den städtebaulichen Verträgen Ausgleichszahlungen für die Mehrbelastung durch Verkehr und Lärm gesichert. Diese Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden zur Lärmaktionsplanung eingesetzt und ermöglichen einen Ausgleich der Interessen im Sinne des Verursacherprinzips.  Belastungsabhängige Priorisierung: Die erstellten Lärmkarten zeigen detailliert, wo die höchsten Lärmbelastungen vorliegen. Entsprechend sollen bevorzugt Maßnahmen in diesen Bereichen ergriffen werden. Die Anlage 1 unterteilt die stark verlärmten Straßen in die Kategorien 1 (höchste Priorität) und 2 (hohe Priorität). Die Einteilung resultiert aus der Anzahl der Betroffenen und dem jeweiligen Schalldruckpegel. Beide Parameter haben wesentlichen Einfluss auf den Zeitpunkt, wann Maßnahmen durchgeführt werden. Hinweis: Die im Lärmaktionsplan genannten Kategorien fließen in die Gesamtstrategie „Minderung der Verkehrsbelastung“ ein. Seite 36 Fachbereich Umwelt  stadt aachen Nutzungsabhängige Prioritäten: Sensible Nutzungen Vorrangig sollen die Gebäude oder Flächen von sensiblen bzw. schutzbedürftigen Nutzungen wie Kindergärten oder Krankenhäuser zusätzlich mit Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet werden. In 2009 wurden diverse Standorte (Kindergartengebäude Düppelstr., Gut-Knapp-Str., Laurensberg, Kronenberg, Lochnerstr. und Johannstr.) dahingehend geprüft, ob Maßnahmen baulicher Art möglich sind, um von außen eindringenden Lärm abzuhalten.  Günstiges Kosten-Nutzenverhältnis Lärmschutzmaßnahmen sind zumeist nur dann realisierungsfähig, wenn sie wirtschaftlich vertretbar sind. Ein günstiges Kosten-Nutzenverhältnis stellt daher eine wesentliche Voraussetzung für die Beauftragung von Maßnahmen durch die Stadt Aachen dar. Seite 37 Fachbereich Umwelt stadt aachen 7.4 Lärmminderungspotenziale im KFZ-Verkehr Wesentliche Effekte auf die vorhandene Lärmbelastung liegen im Bereich Verkehr. Die in Abbildung 21 aufgeführten Maßnahmen zeigen in ihren Lärmminderungspotenzialen deutliche Unterschiede. Besondere Lärmreduzierungen um max. 3 dB (A) bis 5 dB (A) lassen sich durch niedrige Geschwindigkeiten realisieren - anstatt 50 km/h nur 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Asphalt oder Pflaster handelt. An zweiter Stelle folgt die Verstetigung des Verkehrsflusses bei 50 km/h und 30 km/h gefolgt von besseren Fahrbahnbelägen an dritter Stelle. Beispiele Lärmminderungspotenziale in dB (A) im Kfz-Verkehr Abbildung 21: Beispiele Lärmminderungspotenziale im Kfz-Verkehr Die Wirkung einzelner Maßnahmen wird anhand von Beispielen aus der Praxis belegt und durch gutachterliche Studien gestützt:: - Lärmoptimierter Asphaltbelag „Boxgraben“ Zum jetzigen Zeitpunkt ist messtechnisch und rechnerisch belegt, dass durch den Einbau des lärmoptimiertem Asphaltes im Boxgraben über eine Länge von 700 m ca. 960 Bewohner im Mittel um ca. 5 dB(A) entlastet wurden. Die mittlere Jahresbelastung von über 70 dB(A) am Tag sank um 5 dB (A) auf 65 dB(A). Dies würde einer Reduzierung des täglichen Verkehrsaufkommens um 10.000 bis 12.000 KFZ von 22.000 KFZ auf max. 10.000 KFZ entsprechen. - Lärmoptimierter Asphaltbelag „Adalbertsteinweg“ Seite 38 Fachbereich Umwelt stadt aachen Auf dem Adalbertsteinweg im Bereich Rothe Erde wurden vor dem Einbau des lärmoptimiertem Asphalts (Länge 350 m) Pegelmessungen vorgenommen. Die Messergebnisse des dem Fachbereich Umwelt vorliegenden Gutachtens zeigen deutliche Lärmpegelminderungen von 4 dB (A) bis 6 dB (A). - Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h auf der Wilhelmstraße Für die Wohngebäude der Wilhelmstraße Nr. 6 und Nr. 11 wurde im Rahmen des Bauvorhabens „Kaiserplatzgalerie“ vom Investor rechnerische Prognosen für die Verkehrslärmentwicklung unter Berücksichtigung verschiedener Maßnahmen wie Bau von Radwegen an der Ostseite, Einführung von Tempo 30 und Einbau lärmreduzierten Asphalts durchgeführt. Tabelle 4: Prognose Verkehrslärmentwicklung bei verschiedenen Maßnahmen im Rahmen eines Bauvorhabens Straße Wilhelmstr. 11 Wilhelmstr. 6 dB (A) in 2006 dB (A) in 2010 dB (A) dB (A) dB (A) ohne Maßnahme ohne Maßnahme Radweg Ostseite Tempo 30 lärmred. Asphalt 77,5 77,6 77,4 75,3 ca. 73 75,3 75,4 75,5 73,1 ca. 71 In Bezug auf das Jahr 2010 zeigen die Szenarien „Tempo 30“ und „lärmreduzierter Asphalt“ signifikante Lärmreduzierungen um ca. 2 dB (A) bis 5 dB (A). - Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen während der Nacht Eine wachsende Anzahl von Städten in Deutschland und Europa hat für den besonders schützenswerten Nachtzeitraum Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen angeordnet. Die vorliegenden Ergebnisse und Erfahrungen zeigen, dass die Maßnahme zur wirksamen Lärmreduzierung geeignet ist. (vgl. die Veröffentlichungen der Städte Berlin, Düsseldorf, Freiburg, München, Karlsruhe und Zürich) Weitestgehend für eine gesundheitsverträgliche Nachtruhe im Stadtgebiet sorgen Wie die Berichte einiger Städte und die vorausgegangenen Berechnungen zeigen, sind Geschwindigkeitsreduzierungen auf Hauptverkehrsstraßen während der Nachtzeit ein effizientes Mittel, gesundheitlich relevante Lärmbelastungen von Anwohnern signifikant zu reduzieren. Gezielte nächtliche Geschwindigkeitsreduzierungen können daher eine politische Handlungsoption im Rahmen der Lärmaktionsplanung darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass derartige Geschwindigkeitsbegrenzungen nach neuen Expertisen keinerlei Vorteile hinsichtlich der Luftschadstoffsituation ermöglichen. - Stärkung des Umweltverbundes Mittel- und langfristig sieht die Stadt Aachen durch die Veränderung des Mobilitätsverhaltens und der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Umweltverbundes, bestehend aus Bus und Bahn, Rad- und Fußverkehr, das Potential, den motorisierten Individualverkehr und damit die Lärmemissionen zu reduzieren. Ein deutlicher Impuls wurde durch den Luftreinhalteplan (siehe Punkt 7.5.) eingelöst, der schon heute als wichtiger Beitrag zum Lärmschutz gewertet werden darf. Das Anlegen von Radwegen im Straßenraum (Abmarkierung der Fahrbahn) hat über die Reduzierung des MIV zusätzlichen den Vorteil, dass der Abstand Lärmquelle / Immissionsort vergrößert wird. Seite 39 Fachbereich Umwelt stadt aachen 7.5 Synergien mit dem Luftreinhalteplan der Stadt Aachen Viele Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind auch ein Beitrag zur Lärmminderung. Die zunehmende Inanspruchnahme des Jobtickets, der Radwegeausbau und eine auf Reduzierung des Motorisierten Individual Verkehrs (MIV) ausgerichtet Verkehrsplanung (u. a. Stärkung des ÖPNV, Fahrradverleih, Anwohnerparken, Parkleitsystem und Cambio CarSharing) tragen schon heute wesentlich zur Lärmentlastung bei. Aussagen über die Wirkung der v. g. Maßnahmen lassen sich bislang noch nicht quantitativ ableiten. Einfache Rechnung: Luftreinhalteplan + Lärmaktionsplanung = Gesundheit + Lebensqualität . 7.6 Verordnungsrechtliche und baurechtliche Maßnahmen Der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen nach § 45 StVO (1) Nr. 3, (1b) Nr. 4 gestattet die Nutzungsbeschränkung oder die Sperrung von Straßen sowie die Umleitungen von Verkehren, soweit dies zur Entlastung von Bürgern dringend angeraten ist. Näheres bestimmen die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-RichtlinienStV) v. 23.11.2007. Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich der städtischen Straßenverkehrsbehörden. Verkehrslärm wird zu einem hohen Maß durch das Fehlverhalten des Fahrzeugführers, z.B. durch überhöhte Geschwindigkeit, extreme Beschleunigungsvorgänge oder mangelhafte Auspuffanlagen, verursacht bzw. verstärkt. Überhöhte Geschwindigkeit und Fahrzeugmängel lassen sich durch erhöhte Kontrolltätigkeit der Polizei in gewissen Maße eindämmen; Rückmeldungen von einigen Bürgern bestätigen, dass hier erhöhter Handlungsbedarf gesehen wird. Lärmschutz ist rechtverbindlicher Bestandteil der Bauleitplanung (Bebauungspläne oder vorhabebezogenen Bebauungspläne). Planer und Bauherren haben grundsätzlich die festgesetzten Schalldämmmaße oder andere Auflagen zu beachten und einzuhalten. Zuwiderhandlungen der Bauherren können ordnungsrechtlich geahndet werden. Bei großen Bauprojekten privater Investoren werden in den städtebaulichen Verträgen Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Mehrbelastung durch Verkehr und Lärm im Umfeld gesichert. (siehe Pkt. 7.3.) 7.7 Förderprogramme Zuschuss-, Darlehens- und Beratungsprogramme von EU, Bund und Ländern sind wesentlicher Bestandteil der nationalen Lärmschutzstrategie und Lärmminderungsplanung. Im Internet können die Informationen über die relevanten Programme, die überwiegend für Vorhaben der öffentlichen Hand aber in gewissen Umfang auch für Privatpersonen gewährt werden, unter dem Förderportal Lärmschutz http://www.umgebungslaerm.nrw.de/Foerderprogramme/index.php abgerufen werden. In dem Portal sind nicht nur Förderprogramme erfasst, die aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen beinhalten, sondern auch Fördermaßnahmen, die gute Gelegenheiten bieten, Lärmschutz begleitend zu realisieren. Erfasst sind Förderprogramme der EU, des Bundes (einschließlich der KfW), des Landes Nordrhein-Westfalens und der NRW.BANK. Folgende Förderungen der öffentliche Hand wurden in Aachen bereits in Anspruch genommen:  Fördermöglichkeiten im Rahmen des Nationalen Verkehrslärmschutzpaketes II wurden durch Beantragung von Mitteln des Konjunkturpaketes II genutzt. Gemäß der vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen Maßnahmenliste wurden die Erneuerung der Lärmschutzwand im Bereich Bahnhof Eilendorf und der Einbau eines lärmreduzierten Fahrbahnbelages auf dem / der Adalbertseinweg / Trierer Straße zwischen Bismarckstraße und Schönrathstraße mit Mitteln des Konjunkturpaketes II durchgeführt. Gefördert werden Maßnahmen zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur und zur Lärmsanierung an bestehenden Fernstraßen. Seite 40 Fachbereich Umwelt stadt aachen  Zusätzlich werden auch Baumaßnahmen aus anderen Förderkulissen mit den entsprechenden Zuschussgebern hinsichtlich der Förderfähigkeit von Lärmschutz abgestimmt. Vor allem bei verkehrswichtigen Straßen können lärmmindernde Bauausführungen im Rahmen der Bezuschussung nach dem Entflechtungsgesetz gefördert werden. Gegebene Fördermöglichkeiten werden somit für die Lärmminderung genutzt.  Ziel des Programms „Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur“ ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen und zu einer Entlastung von Wohnbereichen beitragen. Der Bau bzw. die Markierung von Radwegen wird nach diesem Programm verstärkt gefördert.  Die Richtlinie zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden NRW (FöRi-Sta) ist mittlerweile durch die Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Wegegesetzes (FöRi-kom-Stra, Runderlass des Ministers für Bauen und Verkehr vom 24.06.2009) [8] abgelöst. Gefördert werden kommunale Vorhaben, die geeignet sind, – – – – – einen sicheren und leistungsfähigen motorisierten Straßenverkehr zu gewährleisten, den wirtschaftlichen Strukturwandel und die stadtverträgliche Netzoptimierung zu unterstützen, den Verkehrsfluss durch Leitsysteme zu verbessern, den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern, den straßenbezogenen öffentlichen Personennahverkehr zu beschleunigen und die Sicherheit an Bahnübergängen zu erhöhen. Radwegeausbauprogramm Weitere Informationen beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter http://www.bmvbs.de/ DE/Home/home_node .html Weitere Informationen bei Straßen.NRW unter www.strassen.nrw.de/ index.html Die nach der alten Richtlinie aufgezeigte Möglichkeit der Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen (passiver Lärmschutz) ist gemäß den nun geltenden neuen Richtlinien entfallen. Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln. Maßnahmen der Unterhaltung oder Instandsetzung sind somit von einer Förderung ausgeschlossen. Folgende Förderungen für private Personen wurden in Aachen bereits in Anspruch genommen:  Vom Bund werden privaten Gebäudeeigentümern Zuwendungen für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen gewährt. Die Lärmsanierung soll dort greifen, wo eine Lärmbelastung "gewachsen" ist und sich "verfestigt" hat, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt. Bei diesen passiven Lärmschutzmaßnahmen werden:  Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anlage,  Wohnungseigentümer oder  Erbbauberechtigte gefördert. Mieter und Pächter sind nicht erstattungsberechtigt.  Eine entsprechende Förderung der Lärmsanierung an bestehenden Landesstraßen gibt es durch das Land Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung für die Lärmsanierung ist eine Überschreitung des Lärmpegels der maßgeblichen Lärmsanierungswerte, beispielsweise für Wohngebiete 70 dB (A) für den Tag und 60 dB (A) für die Nacht. Die Stadt Aachen hätte wie andere Städte in NRW grundsätzlich auch die Möglichkeit, ein Zuschussprogramm für den passiven Lärmschutz an Fassaden insbesondere Türen und Fenstern aufzulegen. Grundgedanke ist, dass Bewohner oder Eigentümer besonders betroffener Straßen selber Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen und zum Beispiel Lärmschutzfenster einbauen lassen. Diese Möglichkeit sollte für solche Bereiche überdacht werden, in denen aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht wirtschaftlich oder unverhältnismäßig sind. Profilschnitt eines Schallschutzfensters Seite 41 Fachbereich Umwelt stadt aachen 8. Langfristige Strategie zur Lärmminderung Die langfristige Strategie zur Lärmminderung konzentriert sich auf zwei tragende Säulen:  die Reduzierung verkehrsbedingter Lärmemissionen und auf  das Vorsorgeprinzip bei Planungs- und Bauvorhaben. Es hat sich gezeigt, dass der vorsorgende Lärmschutz beispielsweise innerhalb der Bauleitplanung oder auch bei ordnungsrechtlich zu beurteilenden größeren Einzelvorhaben ein hochwirksames Instrument ist. Die Lärmvorsorge soll als wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung verfestigt werden. Planvorhaben von Investoren, die erhebliche Auswirkungen im Umfeld des Projektes verursachen, werden zur Finanzierung von Maßnahmen verpflichtet. Die bereits erfolgreich erprobte Praxis, die Sicherstellung von Maßnahmen über städtebauliche Verträge bzw. Bürgschaften zu regeln, wird weiter durchgeführt und ggf. intensiviert. Aus den vorliegenden Erkenntnissen und Erfahrungen von 20 Jahren Lärmschutz in Aachen lässt sich folgende allgemeine Lärmschutzstrategie zur Lärmminderung ableiten:  Fahrbahnsanierung/Fahrbahnreparatur - Minderungspotential 1 dB (A) Neubau mit lärmoptimierten Asphalt unter Beachtung der Betroffenheit - Minderungspotential 3-6 dB (A) für Stadtstraßen –  Veränderung des Modal-Splits, Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, zu Fuß, CarsSharing, Anwohnerparken, )  Aktiver Schallschutz für bestehende Straßen - Minderungspotential 10 dB (A) im Mittel -  Geschwindigkeitsreduzierung: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen nach Betroffenheit - Minderungspotential 2,5 dB (A) –  Verkehrsverstetigung - Minderungspotential <1 dB (A) -  Abstandsvergrößerung Lärmquelle-Empfänger durch die Markierung von Radverkehrswegen - Minderungspotential ca. 0,3 dB (A) –  Schallschutzfensterprogramm für bestehende Straßen (abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln) - Minderungspotential 40 dB (A), im Innenraum –  Elektronische Geschwindigkeitsanzeigetafeln gefahrene Geschwindigkeit* und „grüne Welle-Geschwindigkeit“ - * Minderungspotential 1-3 dB (A) – Erfahrungen und Erkenntnisse aus 20 Jahren Lärmschutz in Aachen mündeten in eine Langfriststrategie, die erhebliche Lärmminderungspotenziale aufzeigt, max. 40 dB (A). 9. Prognose der Lärmbelastung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen Die Lärmaktionspläne werden nach gesetzlicher Vorgabe bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Die Überarbeitung der Daten des Lärmkatasters von 2007 wird bis Ende 2012 abgeschlossen sein. Grundlage für die Überarbeitung sind die  aktualisierte Raster-Überfliegungsdaten (Höhendaten) Seite 42 Fachbereich Umwelt    stadt aachen neue Verkehrsführungen Anstieg und Rückgang von Verkehrsmengen neue Baukörper Die vorgenannten Punkte führen zu einem genaueren computergeführten 3D-Modell der Stadt Aachen und besseren Schallausbreitungsberechnungen, die die Berechungsergebnisse des Jahres 2007 ersetzen. Ein Vergleich des Jahres 2012 mit dem Jahr 2007 wird angesichts der Änderungen der aktualisierten Eingangsdaten nur sehr eingeschränkt möglich sein. In den nächsten ein bis zwei Jahren ist nicht mit einem deutlichen Rückgang der Gesamtlärmbelastung zu rechnen. Erst Mittelfristig (in den nächsten 5 Jahren) sind auf der Grundlage der vorgelegten Lärmminderungsstrategie signifikante Verbesserungen in der Gesamtlärmbelastung zu erwarten. Seite 43 Fachbereich Umwelt stadt aachen 10. Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse Eine Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen ist hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Analyse unbedingt geboten. Die anzusetzenden Kosten resultieren zumeist aus den erforderlichen Planungsleistungen, den Baukosten sowie den Grunderwerbskosten.  Ausschlaggebend für die Auswahl der vorgeschlagenen Strategien und Maßnahmen ist somit das Verhältnis der von den Maßnahmen profitierenden Bürger (und den damit verbundenen Reduzierungen der positiven Gesundheitswirkungen) und den durch die Maßnahmen entstehenden Kosten. 11. Verbindlichkeit der Lärmaktionsplanung Grundsätzlich wird der Lärmaktionsplan mit seiner Veröffentlichung gültig; Rechtsverbindlichkeit für den Bürger entfaltet der Lärmaktionsplan jedoch nicht. Der erste Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde zum Ende 2008 der Landesregierung NRW übergeben. Seit Januar 2009 ist der Vorentwurf zum Lärmaktionsplan im Internet zu finden ( www.umgebungslaerm.nrw.de) Die Lärmaktionsplanung wird auch in Zukunft flexibel auf neue Erkenntnisse, aktuelle Veränderungen oder neue Entwicklungen eingehen und diese in der Planung berücksichtigen. Eine kontinuierliche Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird somit sichergestellt. Der Lärmaktionsplan soll über die aktuelle Entwicklung der Lärmreduzierung in Aachen Auskunft geben. 12. Maßnahmenplan 12.1 Ziel des Lärmaktionsplans Straßenverkehr: Ziel der Stadt Aachen ist die Reduzierung des Verkehrslärms, der zu inakzeptablen Lärmbelastungen bei Bürgern und Bürgerinnen führt. Der Maßnahmenplan (s. Anlage 2) enthält ein Paket an Maßnahmen aus den Bereichen Reduzierung von Lärmemissionen und –immissionen sowie Vermeidung von Lärmemissionen und Baulicher Schallschutz. Der Maßnahmenplan berücksichtigt neben kurz- und mittelfristig durchzuführenden Maßnahmen insbesondere die in der Langfriststrategie genannten Punkte zur Lärmminderung. Insgesamt sind ca. 41.000 betroffene Einwohner in den belasteten Straßen(abschnitten) in beiden Prioritätskategorien für die Emissionsquelle KFZ-Verkehr ermittelt worden. Auf Kategorie 1 entfallen ca. 32.000 und auf Kategorie 2 ca. 9.000 Betroffene. Grundlage für die Einteilung der Straßen(abschnitte) in Kategorie 1 und 2 sind die in der Anlage 2 dargestellten betroffenen Bürger und deren Lärmbelastung Lden.. Ziel sollte sein, die Lärmbetroffenheit deutlich zu reduzieren und nach Möglichkeit in den nächsten 10 Jahren zu halbieren. Seite 44 Fachbereich Umwelt stadt aachen Immobilienwerte sinken nach einer Studie des Umweltbundesam tes ab einem Tagesmittelungspegel von 45 dB(A) nachweisbar. Abbildung 22: Karte der Straßenabschnitte (200 km Länge) mit über 3 Mio. KFZ / Jahr Eine große Anzahl von Bürgern wird von den im Maßnahmenplan aufgeführten Einzelmaßnahmen kurzund mittelfristig profitieren. Bahnverkehr: An den durch das Stadtgebiet führenden Bahnstrecken kommt es teilweise tagsüber zu erheblichen Lärmbelastungen für ca. 5.300 (Lden) und nachts für ca. 27.650 (Lnight) Einwohner. Auch hier sind trotz der bereits durchgeführten Schallschutzmaßnahmen noch Lärmminderungspotenziale auszuschöpfen. Planung: Seit Jahren werden bei der Bauleitplanung, Freiraum-, Verkehrs- und Stadtplanung Maßnahmen zur Lärmvorsorge umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind auch Auswirkungen auf ruhige Gebiete zu prüfen und eine Beeinträchtigung ruhiger Gebiete ggf. darzustellen. Bei Planungen, die den Schutz festgesetzter ruhiger Gebiete als öffentlichen Belang nicht oder nicht ausreichend in die Abwägung einstellen, kann ein Abwägungsdefizit vorliegen, das u. U. zu einem beachtlichen Mangel und damit zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen kann. Auch können nicht privilegierte Vorhaben im unbeplanten Außenbereich unzulässig sein, wenn der Schutz des ruhigen Gebietes beeinträchtigt wird (vgl. § 35 Abs. 2 BauGB). In § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB sind "sonstige Pläne" explizit als öffentlicher Belang benannt. Darunter fallen auch ruhige Gebiete. Lärm ist nicht nur ein Gesundheitsfaktor, er ist auch ein Standort- und Kostenfaktor! Seite 45 Fachbereich Umwelt stadt aachen Die Tiefe der Lärmkartierung reicht nicht immer aus, um alle ruhigen Gebiete über die in den Lärmkarten dargestellten Pegelwerte zu identifizieren. Ruheoasen: Im Rahmen von kleinräumigen Flächenentwicklungen hat sich der Fachbereich Umwelt für den Erhalt oder die Entwicklung von Ruheoasen/Stadtoasen für die Bürger eingesetzt. Bei Planungsund Bauvorhaben wie z. B. das Gelände zwischen der Justizverwaltung/Adalbertsteinweg und der Sophienstraße, der Wohnblockinnenbereich Südstraße/Boxgraben oder der Kennedypark konnten entsprechende Lärmschutzmaßnahmen oder Ruheoasen realisiert bzw. gesichert werden. Die Schaffung von Ruheoasen in Bereichen von verlärmten Kinderspielplätzen ist gerade in der Kernstadt ein wichtiger Baustein. Kurzfristig sollte beispielsweise der Kinderspielplatzbereich Am Lavenstein / Boxgraben durch den Bau einer transparenten Lärmschutzwand vom KFZ-Lärm des sehr stark befahrenen Boxgrabens entkoppelt werden.  Lärmschutz für Kinder ein Muss. Abbildung 23: Kinderspielplätze zu Stadtoasen umgestalten, hier: Beispiel „Am Lavenstein / Boxgraben“ 12.2 Lärmaktionsplan: Der Aachener Maßnahmenkatalog Um die Lärmsituation im Stadtgebiet Aachen zu verbessern, ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket erstellt worden. Das Konzept der Maßnahmen basiert einerseits auf den Prämissen für das weitere Vorgehen des Lärmaktionsplans und andererseits auf den in der Langfriststrategie genannten Maßnahmenfeldern. Der Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend, er wird in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Fachbereichen sowie externen Baulastträgern fortlaufend aktualisiert, ergänzt und fortgeschrieben. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung von Maßnahmen liegt bei den politischen Gremien der Stadt Aachen bzw. bei den externen Baulastträgern. Seite 46 Fachbereich Umwelt stadt aachen Maßnahmen des Lärmaktionsplans  B: Bauleitplanung B 1 – Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen  R: Ruhige Gebiete R 1 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der ersten Stufe R 2 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der zweiten Stufe R 3 – Entwicklung eines Planungskonzepts für eine „Stadtoase Am Lavenstein / Boxgraben“  S: Straßenverkehr S 1 – Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt ausstatten S 2 – Aktiver Lärmschutz durch Straßen.NRW – Bau von Schallschutzwänden an Straßen und Bundesautobahnen S 3 – Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen S 4 – Verkehrsverstetigung S 5 – Förderung des Umweltverbundes – Veränderung des Modal-Split  Z: Zuschuss- und Förderprogramme Z 1 – Zuschüsse des Straßen.NRW für den Einbau von Schallschutzfenstern Z 2 – Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern Z 3 – Zuschüsse vom städtischen Energieversorger STAWAG beim Kauf von E-Zweirädern und E-Fahrzeugen Seite 47 Fachbereich Umwelt stadt aachen Anlage 1: Maßnahmen der Kategorien 1 und 2 für Verkehrslärm betroffene Bürger Straße Adalbertsteinweg Adenauerallee Alexianergraben Alt-Haarener-Str Amsterdamer Ring An der Schanz Berliner Ring Bismarkstr. Nord-Ost Blücherplatz Boxgraben Breslauer Str. Brüsseler Ring Claßenstr Driescher Gässchen Eupener Str. Franzstraße Freunder Landstraße Friedrich-Ebert-Allee Goerdelerstraße Heinrichsalleen-Ost Heinrichsallee-West Hirschgraben Josef-v-Görres-Str. Jülicher Str. Junkerstr. Kapuzinergraben Karlsgraben Kasinostr. Kohlscheider Straße Krefelder Str. Krugenofen Kurbrunnenstr. Kurhausstr Lagerhausstr. Löhergraben Ludwigsallee Lütticher Str. Luxemburger Ring Madrider Ring Monheimsallee-Nord Monheimsallee-Süd Monschauer Str. Neuenhofstr. Normaluhr Pariser Ring Peterstraße Pontwall Prager Ring Roermonder Str. Römerstr. Betroffene Einwohner 2.800 640 310 1800 690 207 631 590 338 1110 80 161 450 119 1202 383 975 321 464 311 185 364 364 2380 363 152 457 605 444 624 773 43 149 151 321 464 1120 180 396 100 414 439 48 181 1000 595 0 600 2000 260 Lden Kategorie 76 71 73 76 70 73 67 75 72 70 69 71 75 72 70 72 73 73 74 74 74 73 77 76 74 76 75 72 67 72 76 75 71 76 75 71 70 68 68 69 70 70 73 76 60 75 74 65 76 76 1 2 2 1 2 1 2 1 2 1 2 2 2 2 2 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 2 2 1 1 1 1 2 2 1 1 2 2 1 2 1 1 2 1 1 Seite 48 Fachbereich Umwelt Saarstraße Sedanstraße Seilgraben Siegelallee St.-Vither-Str. Stolberger Str. Süsterfeldstr. Templergraben Theaterstr. Toledoring Trierer Str. Turmstraße Vaalser Str. Verlautenh. Str. Von Coels Str. Wilhelmstr. Zollernstr. stadt aachen 318 624 132 80 200 500 340 344 511 144 2400 280 1500 1.385 2000 783 373 72 74 74 72 73 75 66 71 77 55 75 74 73 74 74 76 75 1 1 2 2 2 1 2 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 Abbildung 24: Maßnahmen der Kategorien 1 und 2 Seite 49 Fachbereich Umwelt stadt aachen Anlage 2: Maßnahmenblätter LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Bauleitplanung Kurztitel Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen Maßnahmen Nr. B1 Projektbeschreibung Maßnahmen der Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen führen zu einer höheren Wohn- und Aufenthaltsqualität. Bebauungsdichte, Fassadengestaltung, Straßenführung, Riegelbebauung etc. können zu erheblichen Lärmentlastungen führen. Grundsätzlich werden bei allen Bauvorhaben bzw. B-Pläne haben bzw. werden Lärmpräventionsmaßnahmen berücksichtigt. Nachfolgend werden ausgewählte Vorhaben genannt:             Campus Westbahnhof Gewerbeentwicklung Jülicher Straße / Grüner Weg Haaren (Ortskern) Kaiserplatz Galerie Kornelimünster-West - Oberforstbacher Straße Krefelder Straße / Feldchen (Mulitifunktionsfläche) Lichtenbusch Innenbereich Madrider Ring / Schlackenhalde Süsterfeldstraße / Guter Hirte Flächen für Windkraftanlagen Sportpark Soers Laurentiusstraße / Sandhäuschen Darüber hinaus ist bei bestehenden Bauplänen zu prüfen, inwieweit die Nutzungen planungsrechtlich gesichert und aktualisiert sind. Der Lärmschutz im Sanierungsfall richtet sich nach den Festsetzungen im Bebauungsplan. Insofern wäre z.B. für ein allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet), das an einer Fernstrasse gelegen ist, durch den Straßenbaulastträger ein besserer Lärmschutz zu gewährleisten als für ein Dorfgebiet. Zielsetzung  Reduzierung der Lärmemissionen  Schaffung von Wohnruhe und Aufenthaltsqualität  Gesundheitsschutz Ort der Emission abhängig vom B-Plan-Gebiet Akteure Stadt Aachen, Investoren Projektträger Stadt Aachen, Investoren Investitionskosten (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) keine keine keine Realisierungszeitraum vorhabenbezogen Stand der Umsetzung laufend Seite 50 Fachbereich Umwelt stadt aachen LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Ruhige Gebiete Kurztitel Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der ersten Stufe Maßnahmen Nr. R1 Projektbeschreibung Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG stellt nach dem Prinzip der Lärmvorsorge die Forderungen auf, sogenannte ruhige Gebiete zu identifizieren und Maßnahmen zum Schutz gegen eine Zunahme des dortigen Lärms zu ergreifen. Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind „Ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum von der zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU festgelegten Wert nicht übersteigt (s. Seite 21). Die Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der ersten Stufe betrifft die folgenden Flächen:      Stadtwald Stadt-/Kurgarten Lousberg Johannisbachtal Die Soers Zielsetzung  Erhalt und Verbesserung der Wohnqualität in ansonst verlärmten Bereichen  Gesundheitsschutz  Erholung im Nahfeld der Innenstadt Ort der Emission Innerstädtische Straßen Akteure Stadt Aachen Projektträger Stadt Aachen (FB 36 und andere städtische Fachbereiche) Investitionskosten (einmalige Kosten) - Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) - Realisierungszeitraum ab 2013 Stand der Umsetzung In Planung Seite 51 Fachbereich Umwelt stadt aachen LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Ruhige Gebiete Kurztitel Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der zweiten Stufe Maßnahmen Nr. R2 Projektbeschreibung Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG stellt nach dem Prinzip der Lärmvorsorge die Forderungen auf, sogenannte ruhige Gebiete zu identifizieren und Maßnahmen zum Schutz gegen eine Zunahme des dortigen Lärms zu ergreifen. Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind „Ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum von der zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU festgelegten Wert nicht übersteigt (s. Seite21). Die Festlegung von „Ruhigen Stadträumen“ der zweiten Stufe betrifft die folgenden Flächen:    Hangeweiher Park des Alten Klinikums Westpark   Ostfriedhof Stadtoasen Südstraße Zielsetzung  Erhalt und Verbesserung der Wohnqualität in ansonst verlärmten Bereichen  Gesundheitsschutz  Erholung im Nahfeld der Innenstadt Ort der Emission Innerstädtische Straßen Akteure Stadt Aachen Projektträger Stadt Aachen (FB 36 und andere städtische Fachbereiche) Investitionskosten (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) - Realisierungszeitraum ab 2014 Stand der Umsetzung In Planung Seite 52 Fachbereich Umwelt stadt aachen LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Straßenverkehr Kurztitel Entwicklung eines Planungskonzepts für eine „Stadtoase Am Lavenstein / Boxgraben“ Maßnahmen Nr: R3 Projektbeschreibung Ruhige Gebiete bzw. Stadtoasen sind innerstädtische Siedlungs- und Erholungsflächen, die eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität aufgrund reduzierter Lärmimmissionen aufweisen. Gerade im dicht bebauten innerstädtischen Kernbereich übernehmen Ruhige Gebiete bzw. Stadtoasen wichtige Naherholungsfunktionen, sie zu erhalten, zu schaffen und auszubauen ist Aufgabe einer gesundheitsverträglichen städtebaulichen Entwicklung. Gerade der Standort „Am Lavenstein / Boxgraben“ bietet darüber hinaus die Chance, an einem historischen Stadtturm in einem Quartier mit geringer Grünausstattung eine attraktive Gesamtsituation zu schaffen. Der Spielplatzbereich „Am Lavenstein / Boxgraben“ könnte durch entsprechende Maßnahmen zu einer Stadtoase entwickelt werden. Hierzu soll im Rahmen der Lärmminderung eine städtebaulich attraktive Lösung erarbeitet werden. Zielsetzung  Naherholungsfunktion im bebauten Innenbereich  Gesundheitsschutz  Erhalt und Schaffung hoher Wohn- und Freiraumqualität in der Innenstadt  Imageverbesserung von Stadtteilen Ort der Emission Am Lavenstein / Boxgraben Akteure Stadt Aachen Projektträger Stadt Aachen (FB 36 / FB 61) Investitionskosten (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) 10.000 € für die externe Vergabe der Planung keine Keine Realisierungszeitraum ab 2014 Planung und Umsetzung Stand der Umsetzung - Seite 53 Fachbereich Umwelt stadt aachen LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Straßenverkehr Kurztitel Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt ausstatten Maßnahmen Nr. S1 Projektbeschreibung Fahrbahneigenschaften wirken sich auf den Straßenlärm aus. Die Lärmentstehung durch Abrollgeräusche der Reifen ist abhängig vom Aufbau des Straßenbelages. Mit lärmmindernden Fahrbahndecken wie beispielsweise bei einem lärmmindernden offenporigen Asphalt (LOA) lassen sich deutliche Pegelminderungen erreichen. Der Ausbau folgender Straßen ist ab 2012 im städtischen Haushalt eingestellt. In den Prioritätenlisten Lärmaktionsplan (AkP) und LKW-Führungskonzept (LKW) sind aufgeführt: Templergraben Theaterstraße Kapuzinergraben Lütticher Straße Madrider Ring Heinrichsallee AkP 1, LKW keine Priorität AkP 1, LKW keine Priorität AkP 2, LKW keine Priorität AkP 1, LKW 44 AkP 2, LKW 46 AkP 1, LKW 53 Weitere Straßen sollten bei anstehenden Umbaumaßnahmen geprüft werden. Zielsetzung  Reduzierung der Lärmemissionen, max. bis zu 5 dB (A)  Verbesserung der Wohnqualität in verlärmten Gebieten  Gesundheitsschutz Ort der Emission Innerstädtische Straßen Akteure Stadt Aachen, sonstige Straßenbaulastträger (Straßen.NRW) Projektträger Stadt Aachen (FB 61); externe Projektträger Investitionskosten (einmalige Kosten) Mehrkosten gegenüber normalem Asphalt ca. 3-5 €/qm Beispiel: 100 m Straßenlänge x 9 m Breite x 4 € = 3.600 € Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) Lärmoptimierter Asphalt kann zu leicht erhöhten Unterhaltungskosten führen siehe Förderprogramme des Landes Realisierungszeitraum ab 2010 - 2015 Stand der Umsetzung erste Straßenabschnitte wurden mit LOA ausgestattet Seite 54 Fachbereich Umwelt stadt aachen LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Straßenverkehr Kurztitel Aktiver Lärmschutz durch Straßen.NRW – Bau von Schallschutzwänden an Straßen und Bundesautobahnen Maßnahmen Nr: S2 Projektbeschreibung Der Bau von Schallschutzanlagen an Straßen und Bundesautobahnen stellt ein effektives Mittel zur Reduzierung des Verkehrslärms dar. Schallschutzwände dämpfen die Schallausbreitung mit bis zu 10 dB (A). Nicht immer lassen sich aufgrund von städtebaulichen und verkehrlichen Gegebenheiten Schallschutzwände errichten. Der Bau von Schallschutzwänden ist für folgende Bereiche vorgesehen:  A4 - Bereich Hander Weg – Baulastträger: Straßen.NRW (im Bau)  A4 - Bereich Beulardsteiner Feld – Baulastträger: Straßen.NRW  A44 - Bereich Driescher Hof – Baulastträger: Straßen.NRW  L232 - Kohlscheider Straße Bereich Schloßparkstraße – Baulastträger: Straßen.NRW Zielsetzung  Reduzierung der Lärmemissionen, max. bis zu 10 dB (A)  Verbesserung der Wohnqualität in verlärmten Gebieten  Gesundheitsschutz Ort der Emission innerstädtische Straßen, Bundesautobahnen Akteure Stadt Aachen; Straßen.NRW Projektträger Stadt Aachen (FB 36 / FB 61), Straßen.NRW Investitionskosten (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) der Stadt liegen hierzu keine Informationen vor. der Stadt liegen hierzu keine Informationen vor. - Realisierungszeitraum ab 2010-2020 Stand der Umsetzung ab 2011 Seite 55 Fachbereich Umwelt stadt aachen LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Straßenverkehr Kurztitel Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Maßnahmen Nr: S3 Projektbeschreibung Angesichts der sehr engen Handlungsspielräume zur Förderung des Lärmschutzes und zur Verbesserung der Lebensqualität haben zahlreiche Städte in Deutschland mit der Einführung von Tempo 30 Zonen/Straßen während der Nacht (22 – 6 Uhr) reagiert. Tempo 30 statt 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen während der Nacht ist ein wirksames Mittel, um Gesundheitsgefahren für besonders betroffene Anwohner abzuwehren. Gerade für Straßenabschnitte ohne lärmoptimierten Asphalt stellt dies einen interessanten Lösungsansatz dar. Ziel ist es, eine gesundheitsverträgliche Nachtruhe für die Anwohner zu gewährleisten. Für das Stadtgebiet Aachen kommen u.a. folgende Straßen in dicht bebauten Wohnbereichen für eine Temporeduzierung auf 30 km/h während der Nacht in Frage:       Adalbertsteinweg (Kaiserplatz bis Rothe Erde) Trierer Straße (Rothe Erde bis Madrider Ring) Roermonder Straße (Ponttor bis Kohlscheider Straße) Wilhelmstraße (Kaiserplatz bis Normaluhr) St. Vither Straße Siegelallee Zielsetzung  Reduzierung der Lärmemissionen während der Nacht  Verbesserung der Wohnqualität in besonders verlärmten Gebieten  Imageverbesserung von Stadtteilen  Gesundheitsschutz Ort der Emission innerstädtische Straßen Akteure Stadt Aachen Projektträger Stadt Aachen (FB 36 / FB 61) Investitionskosten (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) für Beschilderung, abhängig von der Anzahl der Straßen gering keine Realisierungszeitraum ab 2012 Stand der Umsetzung in Planung LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Seite 56 Fachbereich Umwelt stadt aachen Handlungsfeld Straßenverkehr Kurztitel Verkehrsverstetigung Maßnahmen Nr: S4 Projektbeschreibung Die Verstetigung des Verkehrsflusses kann zu einer Reduzierung der Lärmbelastungen von 1 bis 2 dB (A) innerhalb von Ortschaften führen (Geschwindigkeitsbeschränkungen und lärmarme Fahrbahnbelege sind hierbei nicht berücksichtigt). Maßnahmen, die eine Verstetigung des Verkehrsflusses bewirken, sind u.a. die Schaffung von Kreisverkehren, die Verkehrsüberwachung gegen das Parken in 2. Reihe, das Verbot des Linksabbiegens, sofern der Verkehrsfluss dadurch gehemmt wird oder signalsteuerungstechnische Optimierungen sowie Geschwindigkeitsanzeigetafeln zur optimalen Fahrgeschwindigkeit. Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat bereits auf Straßen Maßnahmen der Verkehrsverstetigung durchgeführt. Z. B.: Wilhelmstraße Trierer Straße in Brand Münsterstraße / Niederforstbacher Straße Aachener Straße / Kroitzheider Weg Weitere Projekte werden geprüft. Zielsetzung  Reduzierung der Lärmemissionen, max. bis zu 2 dB (A)  Verbesserung der Wohnqualität  Gesundheitsschutz Ort er Emission innerstädtische Straßen Akteure Stadt Aachen Projektträger Stadt Aachen (FB 36 / FB 61/ FB 32) Investitionskosten (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) projektabhängig keine keine Realisierungszeitraum seit 2009 Stand der Umsetzung laufend Seite 57 Fachbereich Umwelt stadt aachen LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Luftreinhalteplanung Kurztitel Förderung des Umweltverbundes – Veränderung des Modal Split Maßnahmen Nr: S5 Projektbeschreibung Mit Modal Split ist in der Verkehrsstatistik u.a. die Wahl der Verkehrsmittel gemeint. Eine Veränderung des Modal Split zu Gunsten der Stärkung des ÖPNV, Radwegeausbaus, Fahrradverleihs, Anwohnerparkens, Parkleitsystems und CarSharings ist eine wirksame Maßnahme, um die Lärmemissionen zu reduzieren. Die Stadt Aachen hat bereits im Rahmen ihres Integrierten Luftreinhalte- und Aktionsplanes eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet bzw. geplant: - JobTicket Campagne Betriebliche Mobilitätsberatung Ausbau Cambio Carsharing Standorte Fahrrad-Parkhaus Hauptbahnhof Anwohnerparken Ausbau Radwegenetz Angebotsausbau Schnellbuslinien bzw. –fahrten Busbeschleunigung Ausbau des Park- und Ridekonzeptes Förderung des Fußgängerverkehrs Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen sollten zur Förderung des Lärmschutzes intensiviert und beschleunigt werden. Zielsetzung  Reduzierung der Lärmemissionen  Gesundheitsschutz  Förderung und Ausbau umweltfreundlicher Mobilität  Reduzierung unnötiger Verkehre  Beitrag zum Klimaschutz Ort der Emission stadtweit Akteure Stadt Aachen Projektträger Stadt Aachen (FB 36 / FB 61) Investitionskosten (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) projektabhängig (siehe Luftreinhalte- und Aktionsplan) s. Luftreinhalte- und Aktionsplan s. Luftreinhalte- und Aktionsplan Realisierungszeitraum ab 2009 Stand der Umsetzung Maßnahmen sind teilweise bereits eingeleitet Seite 58 Fachbereich Umwelt stadt aachen LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Zuschuss- / Förderprogramme Kurztitel Zuschüsse des Straßen.NRW für den Einbau von Schallschutzfenstern Maßnahmen Nr: Z1 Projektbeschreibung Die Anwohner von lärmbelasteten Straßen haben über den Einbau von Schallschutzfenstern die Möglichkeit, die Geräuschbelastungen in den Lärm zugewandten Innenräumen betroffener Wohngebäude deutlich zu mindern. Schallschutzfenster kommen insbesondere dort zum Einsatz, wo Lärmschutzmaßnahmen am Emissionsort nicht durchführbar sind. Der Einbau von Schallschutzfenstern wird finanziell für Landes- und Bundesstraßen durch Straßen.NRW gefördert. Fördermöglichkeiten und –Bedingungen können unter http://www.strassen.nrw.de/umwelt/laermschutz.html abgerufen werden. Zielsetzung  Reduzierung der Lärmimmissionen  Schaffung von Wohnruhe und Aufenthaltsqualität  Gesundheitsschutz  Bürgerinformation verbessern Ort der Immission Fenster an der lärmbelasteten Seite Akteure Straßen.NRW Projektträger Straßen.NRW Investitionskosten (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) Keine, da Eigentümer die Kosten tragen s.o. Realisierungszeitraum auf Anfrage Stand der Umsetzung auf Anfrage Seite 59 Fachbereich Umwelt stadt aachen LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Zuschuss- / Förderprogramme Kurztitel Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern Maßnahmen Nr: Z2 Projektbeschreibung Die Stadt Aachen hätte wie andere Städte in NRW auch die Möglichkeit, ein Zuschussprogramm für den passiven Lärmschutz an Fassaden insbesondere Türen und Fenstern aufzulegen. Grundgedanke ist, dass Bewohner oder Eigentümer besonders betroffener Straßen selber Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen und beispielsweise Lärmschutzfenster einbauen lassen. Die Stadt Aachen würde einen Zuschuss bei den Investitionskosten gewähren. Für ein städtisches Zuschussprogramm kämen insbesondere die hoch belasteten Straßen  Roermonder Straße oder Wilhelmstraße  Krugenofen oder Sedanstraße oder Monheimsallee  Adalbertsteinweg in Betracht. Für die Umsetzung eines Förderprogramms, das signifikante Verbesserungen ermöglicht, werden jährlich etwa 250.000 Euro über 3 Jahre benötigt. Damit könnten überschlägig 750 Wohnungen, das entspricht 5 % der Kategorie 1 Straßen(abschnitte), lärmgeschützt werden. Zielsetzung  Reduzierung der Lärmimmissionen  Schaffung von Wohnruhe und Aufenthaltsqualität  Gesundheitsschutz Ort der Immission Fenster von Lärm zugewandten Wohnräumen Akteure Stadt Aachen Projektträger Stadt Aachen (FB 36 / FB 61 / Altbau plus) Investitionskosten (einmalige Kosten) Zuschüsse (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) Keine, da Eigentümer Kosten tragen Hierzu wird der AUK erneut beteiligt Mittel aus städtischem Haushalt oder ggf. aus „Ausgleichszahlungen“ privater Investoren Realisierungszeitraum 2014 - 2016 Stand der Umsetzung in Planung LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Seite 60 Fachbereich Umwelt stadt aachen Handlungsfeld Zuschuss- / Förderprogramme Kurztitel Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern Maßnahmen Nr: Z2 Projektbeschreibung Die Stadt Aachen hätte wie andere Städte in NRW auch die Möglichkeit, ein Zuschussprogramm für den passiven Lärmschutz an Fassaden insbesondere Türen und Fenstern aufzulegen. Grundgedanke ist, dass Bewohner oder Eigentümer besonders betroffener Straßen selber Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen und beispielsweise Lärmschutzfenster einbauen lassen. Die Stadt Aachen gewährt einen Zuschuss bei den Investitionskosten. Für ein städtisches Zuschussprogramm kommen insbesondere die hoch belasteten Straßen  Wilhelmstraße  Monheimsallee  Adalbertsteinweg in Betracht. Für ein städtisch aufgelegtes Schallschutzfensterprogramm werden finanzielle Mittel aus Ausgleichszahlungen von großen Bauprojekten erwartet (Ausgleichszahlungen für die Mehrbelastung für Verkehr und Lärm). Zielsetzung  Reduzierung der Lärmimmissionen  Schaffung von Wohnruhe und Aufenthaltsqualität  Gesundheitsschutz Ort der Immission Fenster von Lärm zugewandten Wohnräumen Akteure Stadt Aachen Projektträger Stadt Aachen (FB 36 / FB 61 / Altbau plus) Investitionskosten (einmalige Kosten) Zuschüsse (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) Keine, da Eigentümer Kosten tragen 50.000 € / Jahr ggf. aus „Ausgleichszahlungen“ privater Investoren Realisierungszeitraum 2013 - 2015 Stand der Umsetzung in Planung Handlungsfeld Zuschuss- / Förderprogramme Maßnahmen Nr: Z2 Seite 61 Fachbereich Umwelt Kurztitel stadt aachen Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern Projektbeschreibung Die Stadt Aachen hätte wie andere Städte in NRW auch die Möglichkeit, ein Zuschussprogramm für den passiven Lärmschutz an Fassaden insbesondere Türen und Fenstern aufzulegen. Grundgedanke ist, dass Bewohner oder Eigentümer besonders betroffener Straßen selber Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen und beispielsweise Lärmschutzfenster einbauen lassen. Die Stadt Aachen gewährt einen Zuschuss bei den Investitionskosten. Für ein städtisches Zuschussprogramm kommen insbesondere die hoch belasteten Straßen  Wilhelmstraße  Monheimsallee  Adalbertsteinweg in Betracht. Für ein städtisch aufgelegtes Schallschutzfensterprogramm werden finanzielle Mittel aus Ausgleichszahlungen von großen Bauprojekten erwartet (Ausgleichszahlungen für die Mehrbelastung für Verkehr und Lärm). Zielsetzung  Reduzierung der Lärmimmissionen  Schaffung von Wohnruhe und Aufenthaltsqualität  Gesundheitsschutz Ort der Immission Fenster von Lärm zugewandten Wohnräumen Akteure Stadt Aachen Projektträger Stadt Aachen (FB 36 / FB 61 / Altbau plus) Investitionskosten (einmalige Kosten) Zuschüsse (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) Keine, da Eigentümer Kosten tragen 50.000 € / Jahr ggf. aus „Ausgleichszahlungen“ privater Investoren Realisierungszeitraum 2013 - 2015 Stand der Umsetzung in Planung LÄRMAKTIONSPLAN AACHEN Maßnahmenblatt Handlungsfeld Zuschuss- / Förderprogramme Kurztitel Zuschüsse vom städtischen Energieversorger STAWAG beim Kauf von E-Zweirädern und E-Fahrzeugen Maßnahmen Nr: Z3 Seite 62 Fachbereich Umwelt stadt aachen Projektbeschreibung In Aachen existiert bereits seit drei Jahren ein Zuschussprogramm für den Kauf von E-Zweirädern (Elektrofahrrad, E-Bike, Elektroroller) und E-Fahrzeugen. Ein Elektrobike oder E-Fahrzeug trägt dazu bei, nahezu CO2-frei zu fahren, innerstädtisch schneller ans Ziel zu gelangen sowie den motorisierten Individualverkehr zu senken. Die STAWAG gewährt für Ökostromkunden der STAWAG einen Zuschuss bei den Investitionskosten von 100 Euro oder sechs kostenlose Monatstickets der ASEAG für den Busverkehr. Weitere Informationen auf www.stawag-elektromobilitaet.de Zielsetzung  Reduzierung der Lärmimmissionen  Reduzierung von CO2-Emissionen  Gesundheitsförderung Ort der Immission - Akteure STAWAG, Stadt Aachen Projektträger STAWAG Investitionskosten (einmalige Kosten) Zuschüsse (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) Keine, da Eigentümer Kosten tragen 100 € / Bike oder 6 kostenlose Monatstickets der ASEAG für den Busverkehr STAWAG Aachen Realisierungszeitraum 2012 – 2014 (Änderungen vorbehalten) Stand der Umsetzung Maßnahme wird bereits seit 2009 erfolgreich umgesetzt Seite 63 Fachbereich Umwelt stadt aachen Anlage 3: Glossar Grundbegriffe des Lärms* Dezibel dB: Der Bereich des menschlichen Hörens beginnt an der Hörschwelle und sollte möglichst noch vor Erreichen der Schmerzgrenze enden. Eine lineare Skala würde bei der Messung von Schalldrücken zu großen und unhandlichen Zahlen führen. Deshalb wird der Schalldruck mit Hilfe einer logarithmischen Skala in Dezibel (dB) umgerechnet. Diese Skala reicht von 0 dB an der Hörschwelle bis 130 dB an der Schmerzschwelle. Für die DezibelSkala gelten besondere Rechenregeln: Die Addition von zwei gleich lauten Schallpegeln (z.B. durch eine Verdopplung des Verkehrsaufkommens) bewirkt eine Pegelerhöhung von 3 dB. Einer Halbierung, Viertelung, Zehntelung der Quellenzahl entsprechen Pegelverringerungen von - 3dB, - 6 dB, - 10 dB. Übrigens: Eine Zunahme von 10 dB wird subjektiv als Verdoppelung des Lärms empfunden. Lärm: ... ist unerwünschter Schall. Lärm wird subjektiv empfunden, wobei die Wahrnehmung von Person zu Person unterschiedlich ist. Lärmausbreitung: Modelle und Verfahren zur Lärmberechnung wurden über lange Zeit aus Langzeitmessungen entwickelt und haben einen hohen Qualitätsstandard. Die wichtigsten Faktoren für die Schallausbreitung sind: Schallquellentyp (Punkt, Linie), Abstand von der Quelle, Hindernisse wie Lärmschutzwände und Gebäude, Dämpfung durch Luft und Boden, mögliche Reflexionen etc. Sind die Abmessungen einer Schallquelle klein gegenüber dem Abstand vom Zuhörer wird sie als Punktquelle bezeichnet, z.B. Lüfter, Schornsteine. Der Schalldruckpegel nimmt pro Abstandsverdopplung um 6 dB ab. Ist eine Schallquelle schmal in einer Richtung und lang in der anderen, verglichen mit dem Abstand zum Zuhörer, wird sie als Linienquelle bezeichnet, z.B. Straßenabschnitt. Hier nimmt der Schalldruckpegel pro Abstandsverdopplung um 3 dB ab. Modal-Split: … wird in der Verkehrsstatistik die Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel (Modi) genannt. Eine andere gebräuchliche Bezeichnung im Personenverkehr ist Verkehrsmittelwahl. Der Modal Split ist Folge des Mobilitätsverhaltens der Menschen und der wirtschaftlichen Entscheidungen von Unternehmen einerseits und des Verkehrsangebots andererseits. (Quelle hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Modal_Split, Stand 13.5.2011) Schall: ... sind zeitliche und räumliche Luftdruckschwankungen, die für das menschliche Ohr wahrnehmbar sind. Sie breiten sich von der Schallquelle mit einer Geschwindigkeit von 340 Metern pro Sekunde aus (Schallwellen). Die Lautstärke hängt von der Größe der Luftdruckschwankungen, also dem sogenannten Schalldruck ab. Je größer die Schwankungen, um so lauter wird der Schall empfunden. Die Tonhöhe hängt von der Häufigkeit der Schwankungen ab. Schall ist frei von persönlichen Wertungen. Schall wird zu Lärm, wenn er bei Personen das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden beeinträchtigt. Schallemission: ... ist der gesamte von einer Schallquelle ausgesendete Schall. Schallimmission: ... ist die gesamte Einwirkung von Geräuschen an einem bestimmten Ort. *Quelle: Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen [9] Lärmkartierung und Aktionsplanung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie, Stand Juli 2008, Herausgeber: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf http://www.umgebungslaerm.nrw.de/Dokumente/Broschueren/Broschuere_Laermschutz_in _Nordrhein_Westfalen.pdf, Stand 9.5.2011 Seite 64 Fachbereich Umwelt stadt aachen Anlage 4: Literaturverzeichnis / Quellen Pläne [1] Lärmkarte für das Stadtgebiet Aachen, Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Abt. Immissionsschutz, 2008 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Normen [2] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz -BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBI. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) [3] Lärmaktionsplanung – Runderlaß d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5-8820.4.1 vom 7.2.2008 [4] Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [5] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036), zuletzt geändert 19.09.2006 [6] 34. BImSchV Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV) vom 06. März 2006 [7] Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.10.2007 (BGBI. I S. 2550) [8] Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau - FöRi-kom-Stra) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 24.6.2009 – III . 4 Sonstiges [9] Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen, Lärmkartierung und Aktionsplanung nach der EGUmgebungslärmrichtlinie, Stand Juli 2008, Herausgeber: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf [10] Integrierter Luftreinhalte- und Aktionsplan der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet Aachen vom 01.01.2009, Bezirksregierung Köln / Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Abteilung Immissionsschutz [11] Umwelt – Gesundheit – Verkehr, Kommunikationsinhalte und –formen zum Wirkungszusammenhang von Umwelt, Gesundheit und Verkehr im Rahmen des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (APUG NRW), Studie im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Abschlussbericht, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, S. 16, Januar 2004 Seite 65 Fachbereich Umwelt stadt aachen Anlage 5: Adressen Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Abt. Immissionsschutz Reumontstraße 1 und 3 52064 Aachen Tel.: 0241 432-3664, -3659 Email: umwelt@mail.aachen.de www.aachen.de Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKUNLV) Tel.: 0211 4566 666 www.umwelt.nrw.de Ministerium für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen (MBV) Tel.: 0211 3843 0 www.mbv.nrw.de Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Tel.: 0201 7995 0 www.lanuv.nrw.de Straßen.NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Tel.: 0209 3808 0 www.strassen.nrw.de Bezirksregierung Köln Köln Tel.: 0221 147 0 Umweltbundesamt (UBA) Tel.: 0340 2103 0 www.umweltbundesamt.de Eisenbahnbundesamt (EBA) Tel.: 0228 9826 0 www.eisenbahnbundesamt Seite 66