Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
109339.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
08.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster u. Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0086/WP16
öffentlich
08.01.2013
Steinbruch Walheim, Auf der Kier
Sachstandsbericht zur Verfüllung des ehem. Steinbruchs
Beratungsfolge:
TOP: 6
Datum
Gremium
Kompetenz
23.01.2013
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage BA 4/0086/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Fraktion der SPD bittet über den Stand und die weitere Vorgehensweise bei den
Verfüllungsarbeiten zu berichten. Dabei sollte auch die Frage der Instandsetzung der
stark beanspruchten Wirtschaftswege angesprochen und geklärt werden.
Der Fachbereich Immobilienmanagement nimmt dazu wie folgt Stellung:
Über den derzeit nicht mehr nutzbaren Wirtschaftsweg wurde mit der Betreiberin des Steinbruchs
Walheim (Eurovia Industrie GmbH) im Jahr 2007 eine Vereinbarung über die vom Abbruch
betroffenen städtischen Grundstücke abgeschlossen. Die Eurovia leistet für die in Anspruch
genommen Flächen der Stadt ein monatliches Nutzungsentgelt.
Die Eurovia hat sich vertraglich verpflichtet, die in Anspruch genommenen städtischen Grundstücke
nach Beendigung der Nutzung in den vorherigen Zustand zu versetzen und den Wirtschaftsweg,
insbesondere das ca. 200 m lange, zerstörte Teilstück des Weges wiederherzustellen, so dass der
Wirtschaftsweg wieder ordnungsgemäß genutzt werden kann.
Inzwischen hat die Eurovia Kontakt mit dem Fachbereich Immobilienmanagement zur
Wiederherstellung des Weges aufgenommen.
Anfang 2013 findet eine Ortsbegehung mit der Eurovia und den zuständigen städtischen Dienststellen
statt, bei der die Wiederherstellung des Weges erörtert werden soll.
Der Fachbereich Umwelt teilt zum Stand und dem weiteren Vorgehen bei der Verfüllung folgendes
mit:
Mit Stand Ende 2012 sind im Steinbruch Walheim, Auf der Kier, bisher ca. 755.000 m3 Material
verfüllt und noch ca. 2.445.000 m3 zu verfüllen. Seit 2008 (Zuständigkeitswechsel der Unteren
Immissionsschutzbehörde zur Stadt Aachen) wurden pro Jahr im Schnitt ca. 119.000 Tonnen
Bodenaushub angeliefert. Bei Anlieferung erfolgt an der Waage eine Sichtkontrolle des Materials, bei
unbekannter Herkunft oder Zusammensetzung wird das Material zurückgewiesen.
Der Steinbruch wird einmal jährlich vom Fachbereich Umwelt vor Ort begangen (letztmalig am
12. November 2012), darüber hinaus ist einmal jährlich der Behörde ein Bericht über die
durchgeführten Kontrollen und Analysen im Rahmen der Eigenüberwachung vorzulegen. Die
Kontrollen und Analysen sind durch einen unabhängigen Sachverständigen durchzuführen. Für den
Zeitraum 01.08.2011 bis 31.07.2012 wurden beispielsweise an 28 Termine Proben im Abkippbereich
durch einen Sachverständigen entnommen und analysiert. Die Analysenergebnisse bestätigen die
Einhaltung der strengen Vorsorgewerte aus der Genehmigung.
Vorlage BA 4/0086/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
Seite: 2/3
Im Jahr 2010 wurde die Genehmigung konkretisiert und an den Stand der Technik angepasst.
Insbesondere mit Rücksicht auf die Lage des ehemaligen Steinbruchs im Wasserschutzgebiet wurden
die Anforderungen an das zu verfüllende Material und an den Untersuchungsumfang (Boden- und
Gewässerschutz) schärfer spezifiziert und an den aktuellen Stand der Technik und des Rechts
angepasst. Im weiteren Verlauf wird das Material, so wie es am Markt zur Verfügung steht, angefüllt.
Auf Grund der hohen Anforderungen an das zu verfüllende Material ist die Menge die zur Verfügung
steht eingeschränkt. Aus der Genehmigung gehen ebenfalls die Anforderungen an die Rekultivierung
hervor, hier ist nach Abschluss der Verfüllung landwirtschaftliche Nutzfläche herzustellen.
Anlage/n:
Antrag der SPD-BF vom 04.12.2012
Vorlage BA 4/0086/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2013
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