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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
108831.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
07.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:59
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0822/WP16 öffentlich 07.01.2013 Dez. III / FB 61/30 Beseitigung der Fahrbahneinengungen in der Breitbendenstraße und in der Ulmenallee; Bürgerantrag vom 15.08.2012 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 22.01.2013 B2 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Fahrbahneinengungen in der Breitbendenstraße und in der Ulmenallee zu entfernen. Vorlage FB 61/0822/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.12.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: Es liegt ein Bürgerantrag zur Beseitigung der Fahrbahneinengungen in den Zufahrtstraßen Breitbendenstraße und Ulmenstraße zum Wohngebiet Brander Straße/Breitbendenstraße vom 15.08.2012 vor. 2007 wurden Breitbendenstraße und Ulmenstraße als zusätzliche Anbindung des neuen Wohngebietes für den Pkw-Verkehr geöffnet. Die Durchfahrt für Lkw wurde durch Fahrbahneinengungen unterbunden. Laut Beschluss des Verkehrsausschusses vom 8.12.2005 sollte der Baustellenverkehr allein über die Brander Straße geführt werden. Mittlerweile ist der westliche Teil des Wohngebietes bebaut und bewohnt. Der Baustellenverkehr im östlichen Teil des Wohngebietes (2. Bauabschnitt) orientiert sich automatisch zur Brander Straße hin. Durch die Fahrbahneinengungen wird möglicherweise auch ein Teil des Pkw-Verkehrs, der ohne Einengungen über Breitbendenstraße oder Ulmenstraße fahren würde, auf die Brander Straße verdrängt. Aus diesem Grund spricht sich die Verwaltung für die Entfernung der Fahrbahneinengungen in der Breitbendenstraße und in der Ulmenstraße aus. Hierfür müssen acht Pfosten im Bereich der Asphaltfahrbahn und des Plattenbelages ausgebaut und die Oberfläche beigearbeitet werden. Die Kosten betragen ca. 1.000 €. Anlage/n: Bürgerantrag Vorlage FB 61/0822/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.12.2013 Seite: 2/2