Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
108767.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
07.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0820/WP16
öffentlich
35042-2012
07.01.2013
Dez. III / FB 61/20
Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach §
13 a BauGB – Laurentiusstraße / Pannhauser Straße –
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.01.2013
28.02.2013
B5
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der nachfolgend aufgeführten Ziele der
Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
– Laurentiusstraße / Pannhauser Straße – für den Planbereich zwischen der Laurentiusstraße, dem
Fußweg in Verlängerung der Karl-Friedrich-Straße, der Orthstraße und der Pannhauser Straße im
Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zu beschließen.
Ziele der Bauleitplanung:
1. Schutz der Baudenkmäler St. Laurentius und Gut Kamp
2. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des Siedlungscharakters
3. Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
4. Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
5. Maßvolle bauliche Nachverdichtung ermöglichen
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der nachfolgend aufgeführten Ziele der
Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
– Laurentiusstraße / Pannhauser Straße – für den Planbereich zwischen der Laurentiusstraße, dem
Fußweg in Verlängerung der Karl-Friedrich-Straße, der Orthstraße und der Pannhauser Straße im
Stadtbezirk Aachen-Laurensberg.
Ziele der Bauleitplanung:
1. Schutz der Baudenkmäler St. Laurentius und Gut Kamp
2. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des Siedlungscharakters
3. Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
4. Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
5. Maßvolle bauliche Nachverdichtung ermöglichen
Vorlage FB 61/0820/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck der Planung
Die katholische Pfarrkirche Sankt Laurentius und das unmittelbar benachbarte Gut Kamp auf der
Kuppe des Laurensbergs gelten als Siedlungsbeginn des Ortes Laurensberg. Das Gebäudeensemble
ist daher von besonderer kulturhistorischer Bedeutung und in der Denkmalliste der Stadt Aachen als
Baudenkmal geführt. Der Kirchenbau besitzt darüber hinaus eine besondere städtebauliche
Bedeutung als Landmarke aufgrund seiner exponierten Lage auf der Anhöhe und der damit
verbundenen großen optischen Fernwirkung. Die umgebenden Baukörper ordnen sich als ländliche
Bauten kleinteilig im Volumen, in den Proportionen, in den Höhen, in den Baukörpergliederungen und
in der Architektursprache dem Kirchenbau unter. Um diese bestehenden Charakteristika der
umgebenden Bebauung im Hinblick auf künftige Bauvorhaben zu wahren und die optische Wirkung
der Baudenkmäler zu schützen, ist im näheren Umfeld um die Kirche St. Laurentius die Aufstellung
eines Bebauungsplans erforderlich.
An der südlichen Seite der Laurentiusstraße zwischen der Pannhauser Straße und dem Hohlweg in
Verlängerung der Karl-Friedrich-Straße befinden sich großzügige villenähnliche Wohnhäuser auf
weitläufigen Grundstücken mit teils altem Baumbestand. Da es sich um eine nachgefragte Wohnlage
handelt, zeichnet sich in diesem Bereich eine Tendenz zur baulichen Verdichtung ab, indem
bestehende Gebäude abgerissen und durch Mehrfamilienhäuser ersetzt werden. Hierdurch kann der
ursprüngliche städtebauliche Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebiets
verlorengehen.
Analog zu der Bauleitplanung wie sie im Aachener Südviertel durchgeführt wird, soll der
aufzustellende Bebauungsplan hier den bestehenden Siedlungscharakter und die vorhandene
Bebauungsstruktur bewahren. Darüber hinaus sollen mit Hilfe der Planung die bisher unbebauten
rückwärtigen Gartenbereiche der Grundstücke von Bebauung freigehalten werden. Hier befinden sich
ökologisch wertvolle Grünstrukturen, die den durchgrünten Charakter des Kerns von Laurensberg
ausmachen.
Zur Bestimmung der genauen Festsetzungen sind weitergehende Untersuchungen notwendig, wie
beispielsweise zur derzeitigen Anzahl der Wohnungen in den einzelnen Gebäuden. Wie bei den
Bebauungsplänen im Aachener Südviertel kann eine Steuerung der Nachverdichtung über die
Festsetzung einer Höchstzahl der Wohneinheiten sowie einer Mindestgrundstücksgröße erfolgen.
Durch die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen können Teilbereiche der großen
Grundstücke von Wohnbebauung freigehalten werden.
Da der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für städtebauliche Maßnahmen der
Nachverdichtung im bebauten Innenbereich schaffen soll (Bebauungsplan der Innenentwicklung),
kann er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Es kann somit von einer
formalen Umweltprüfung sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden.
Vorlage FB 61/0820/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 2/3
2. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für den Planbereich zwischen der Laurentiusstraße, dem Fußweg in
Verlängerung der Karl-Friedrich-Straße, der Orthstraße und der Pannhauser Straße im Stadtbezirk
Aachen-Laurensberg die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
– Laurentiusstraße / Pannhauser Straße – zu beschließen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0820/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 3/3
Bebauungsplan - Laurentiusstraße/ Pannhauser Straße
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