Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
108512.pdf
Größe
5,8 MB
Erstellt
10.12.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 51/0226/WP16
öffentlich
10.12.2012
45/300
Verfahrensvorschlag zum Umgang mit Anträgen auf Mittel nach
dem Bundeskinderschutzgesetz
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.01.2013
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Er beauftragt die Verwaltung, die Mittel nach dem Bundeskinderschutzgesetz gemäß Vorschlag
den Trägern SKF/SKM und DSKB zuzuweisen.
3. Zur Sicherung einheitlicher Qualitätsstandards ist eine Vereinbarung zwischen FB 45, dem
städteregionalen Gesundheitsamt sowie Freien Trägern in der Stadt Aachen, die im Rahmen ihres
Projektangebotes Familienhebammen vorhalten, zu schließen.
Vorlage FB 51/0226/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 20xx
2014 ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
130.064 €
0
442.800 €
0
0
0
130.064 €
0
442.800 €
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
FB 20 wird - sobald die Mittel für 2013 seitens des Ministeriums für Familien, Kinder, Jugend, Kultur
und Sport des Landes NRW bewilligt sind - diese in entsprechender Höhe verfügen.
Die Abwicklung wird - wie in 2012 - bei dem Projekt 4-060301-921-2 "Bundeskinderschutzgesetz" in
Verbindung mit den Kostenarten 41400000 "Zuweisungen vom Bund" und 53180000 "Aufwendungen
für Zuschüsse an übrige Bereiche" erfolgen.
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Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Am 01.01.2012 ist als Kernstück des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und
Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - GKiSchG) das Gesetz zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG) in Kraft getreten. Gemäß § 3 Abs. 4 KKG kommt dem Einsatz von
Familienhebammen innerhalb des Netzwerkes "Früher Hilfen" künftig besondere Bedeutung zu. Der
Bund stellt für den Aus- und Aufbau "Früher Hilfen" und den Einsatz von Familienhebammen ab 2012
vier Jahre lang als Modellförderung stufenweise jährlich bis zu 51 Mio. Euro zur Verfügung, danach in
einem Fonds 51 Mio. Euro jährlich.
Jahr
Bundesmittel in Euro
Anteil für Nordrhein-Westfalen
2012
30 Mio.
6 Mio. Euro
2013
45 Mio.
8,5 Mio. Euro
2014
51 Mio.
10 Mio. Euro
(dauerhaft – Hinweis: Fonds wird eingerichtet)
2015
51 Mio.
10 Mio. Euro
Informationen über die konkrete Ausgestaltung der Förderung liegen den Kommunen erst seit
November 2012 vor.
Die Ausgestaltung der Mittelvergabe wird in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und
Ländern geregelt.
In der Verwaltungsvereinbarung sind Gegenstand, Empfänger und Förderbereiche benannt. Wichtig
für die Mittelverwendung in 2012 ist, dass ausschließlich Maßnahmen gefördert werden können, die
nicht schon am 01.01.2012 bestanden haben. Darüber hinaus sind aber auch modellhafte Ansätze
förderfähig, die als Regelangebot ausgebaut werden sollen. Förderfähig auf kommunaler Ebene sind
Netzwerke mit Zuständigkeit für "Frühe Hilfen"
der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem
Gesundheitsbereich im Kontext "Frühe Hilfen"
Ehrenamtsstrukturen und in diese Struktureneingebundene Ehrenamtliche im Kontext "Früher
Hilfen".
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2. Bedeutung für die Stadt Aachen
2.1 Finanzieller Aspekt:
Die Stadt Aachen erhält folgende Mittel des Bundes für die Jahre:
2012
2013
2014
2015
92.538 Euro
130.064 Euro
147.600 Euro
147.600 Euro
2.2 Inhaltliche Aspekte:
2.2.1 Frühe Hilfen des Deutschen Kinderschutzbundes
Beginnend ab 2005/2006 beschäftigte sich die Stadt Aachen bereits mit dem Aufbau von
"Frühwarnsystemen" in der Kinder- und Jugendhilfe.
Der KJA beschloss in der Folge in seiner November-Sitzung 2006, den Deutschen Kinderschutzbund
mit dem Aufbau eines Netzwerkes "Frühe Hilfen" für die Stadt Aachen zu beauftragen.
Auf der Grundlage der bestehenden Leistungsbeschreibung wird insgesamt eine ¾ Stelle (50 %
Koordination und Netzwerkpflege, 25 % Hebammenstunden) finanziert.
Seit 2007 sind die Frühen Hilfen des Deutsche Kinderschutzbund die Anlaufstelle für alle Familien
innerhalb der Stadt Aachen mit Säuglingen bis zum vollendeten 1. Lebensjahr. Gemeinsam mit den
Familien wird der genaue Unterstützungsbedarf geklärt und bei bestehendem Hilfebedarf an die
Netzwerkpartner vermittelt, sofern der Hilfebedarf nicht durch die Anlaufstelle selber abgedeckt
werden kann.
Um die oben beschriebene gute Versorgung/Unterstützung anbieten zu können, bedarf es der
professionellen Netzwerkpflege, die sowohl innerhalb des Jugendhilfesystems, als auch im
Gesundheitswesen angesiedelt ist. Zwischenzeitlich sind mehr als 31 Institutionen und zahlreiche
Einzelpersonen aus dem Jugendhilfe- und Gesundheitswesen im Netzwerk vertreten.
Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde von allen Netzwerkern unterzeichnet. Eine Liste
der Netzwerkpartner ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).
Regelmäßige Netzwerktreffen dienen dem kollegialen Austausch und der Optimierung der
Zusammenarbeit. Die Entwicklung der Fallzahlen und weitergeleiteten Hilfen gestaltet sich wie folgt:
Jahre
Fälle
eingeleitete Hilfen
Vorlage FB 51/0226/WP16 der Stadt Aachen
2008
2009
2010
2011
94
132
148
155
122
143
240
257
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Die Zahl der eingeleiteten Hilfen ist höher als die Anzahl der Fälle, da durchschnittlich pro Fall mehr
als eine Hilfe eingeleitet wurde.
Vor dem Hintergrund der gesamten Entwicklung sind die im Rahmen der Förderung eingesetzten
Personalkapazitäten beim Deutschen Kinderschutzbund erschöpft, um dem tatsächlichen Bedarf
gerecht werden zu können. Sowohl in 2011 als auch in 2012 wurden durch einmalige Zuschüsse
seitens der Stadt Aachen als auch durch Spendenmittel die Personalkapazitäten im Bereich der
Familienhebammen zeitweilig angepasst.
Mit den Mitteln aus dem Bundeskinderschutzgesetz wäre der Deutsche Kinderschutzbund ab 2013 in
der Lage, 1,5 Familienhebammen zu beschäftigen.
2.2.2 Familienpatenschaften des Sozialdienstes Kath. Frauen (SKF) und des Kath. Vereins für
Soziale Dienste (SKM)
Bei den Familienpatenschaften handelt es sich um ein präventives Unterstützungsangebot für
Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren in der Stadt Aachen durch ehrenamtlich tätige
Familienpaten.
Im Rahmen des Bündnisses für Familien wurden die Familienpatenschaften initiiert. In den Jahren
2008 bis einschließlich 2010 wurden diese im Rahmen von Drittmitteln und Eigenanteilen des Trägers
finanziert, 2011 im Rahmen von Einzelanträgen seitens FB 45 einmalig bezuschusst.
Mit den Familienpatenschaften werden im besonderen die Familien angesprochen, die sich in ihrer
Lebenssituation oft verunsichert, belastet oder überfordert fühlen und keine Unterstützung durch
Familie oder ein soziales Netz erfahren. Dies sind insbesondere:
Zugezogene Familien ohne familiäres Netz
Alleinerziehende Eltern
Familien mit mehreren Kindern
Familien mit gesundheitlichen Belastungen und
Familien aus dem Netzwerk der Frühen Hilfen
Durch entsprechende Vorbereitung und fachliche Begleitung hauptberuflicher Fachkräfte werden
interessierte Menschen, die an ehrenamtlicher Arbeit im Rahmen des bürgerschaftlichen
Engagements o. g. Familien unterstützen möchten, für diese Aufgabe geschult und im Rahmen ihres
bürgerschaftlichen Engagements professionell begleitet.
Die Leistungen der hauptberuflichen Fachkräfte - idealer Weise zwei halbtags beschäftigte
Diplomsozialarbeiter/-pädagogen - sehen wie folgt aus:
Werbung und Information an interessierte Menschen
Vorbereitung und Coaching potentieller Familienpaten
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Information und Einbindung der in Frage kommenden Familien inkl. Klärung des Hilfebedarfs
Zusammenführung und Anstoßbegleitung von Familien und Familienpaten
Reflektierende und ggf. krisenintervenierende Begleitung der Familienpaten in Einzelgesprächen
und Kleingruppen
Bei Bedarf Beratung der Familien und Familienpaten mit Methoden der systemischen
Familientherapie
Schulung der Familienpaten u. a. in Gesprächsführung und Krisenmanagement und
Organisation und Durchführung bedarfsorientierter Fortbildungen (z. B. Erste-Hilfe am Kind,
psychosoziale Entwicklung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren, Säuglingspflege,
Ernährung und Gesundheitsfürsorge, Umgang mit anderen Lebenswelten, Spielen mit
Kleinkindern)
…
Alleine im Rahmen des Netzwerks Frühe Hilfen wurden im Jahr 2011 insgesamt 34 Familien mit 50
Kindern im Alter von 0-3 Jahren durch ehrenamtliche Familienpaten betreut. Bis Oktober 2012 waren
bisher insgesamt 32 Familienpaten in 28 Familien mit Kindern bis zu drei Jahren tätig. Auf einer
Warteliste befanden sich im Oktober 2012 weitere 21 Familien mit 23 Kindern bis zu 3 Jahren.
Der vom Träger gestellte Antrag und die gefertigte Leistungsbeschreibung ist als Anlage 2 der Vorlage
beigefügt.
2.2.3 Konzeption der Jugendämter in der Städteregion Aachen und der Gesundheitshilfe Aachen
- Einsatz von Familienhebammen Im Frühsommer 2012 haben alle Jugendämter in der Städteregion Aachen gemeinsam mit dem
Städteregionalen Gesundheitsamt an einem Konzept zum Einsatz von Familienhebammen im
Rahmen des Bundeskinderschutzgesetz gearbeitet. Zum damaligen Zeitpunkt gingen alle Beteiligten
davon aus, dass ausschließlich neue Projekte auf kommunaler Ebene gefördert werden können.
In diesem Zusammenhang ist das in der Anlage 3 beigefügte Konzept entstanden.
Die Konzeption der Jugendämter und des städteregionalen Gesundheitsamtes sieht vor, dass die
Jugendämter 75 % der Bundesmittel dem Gesundheitsamt für die Personal- und Sachkosten zur
Verfügung stellen. Mit diesen Mitteln würden alle Kosten des Gesundheitsamtes gedeckt, die durch
die Kooperation und dem Einsatz von Familienhebammen entstehen. Die verbleibenden 25 % werden
von den Jugendämtern in eigener Regie für Netzwerk und Projektarbeit in den Frühen Hilfen
verwendet.
Aufgrund des Konzeptes wären, wenn sich alle sieben Jugendämter an der Kooperation beteiligen,
sieben Familienhebammen (Teilzeit, insgesamt ca. 200 Std./Woche BU) und eine Koordinationskraft
(0,5 BU) beim städteregionalen Gesundheitsamt einzustellen, die wie in der Anlage 3 dargestellt,
eingesetzt werden sollen. Durch die zentrale Anbindung beim Gesundheitsamt sind ein einheitliches
fachliches Niveau, ein enger fachlicher Austausch und Vertretungsregelungen möglich.
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Für die Stadt Aachen würden insgesamt drei teilzeitbeschäftigte Hebammen in den Einsatz kommen
können.
Zwischenzeitlich haben sich die Kinder- und Jugendausschüsse der Kommunen Herzogenrath,
Würselen, Alsdorf, Eschweiler und der Städteregionale Kinder- und Jugendausschuss für die
Kommunen Baesweiler, Monschau-Kalterherberg, Roetgen und Rott zustimmend zu o. g. Konzept
positioniert.
Die Kommune Stolberg hat sich gegen den Anschluss entschieden, da bereits mit dem dortigen
Sozialdienst Kath. Frauen ein eigenes Konzept der Frühen Hilfen umgesetzt bzw. weitergeführt
werden kann.
3. Bewertung der Verwaltung
In der Stadt Aachen werden für die zwingend erforderlichen präventiven Angebote im Vorfeld zu den
Hilfen zur Erziehung bzw. an Stelle dessen seit mehreren Jahren Mittel für
die Erziehungsberatungsstellen
den Trägern der freien Jugendhilfe für Bezirkssozialarbeit
Eltern-/Müttercafés für niederschwellige Beratung von Eltern
dem Guten Start ins Leben
dem Netzwerk Frühe Hilfen und
PiA
eingesetzt.
Darüber hinaus bewirtschaftet FB 45 folgende Produktsachkonten
die Familienunterstützenden Maßnahmen
Präventive Maßnahmen im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes
Sensibilisierung im Bereich Kinderschutz § 8 a Bundeskinderschutzgesetz,
die für weitere präventive Angebote im o. g. Sinne eingesetzt werden.
Weiter partizipiert die öffentliche Jugendhilfe durch präventive Projekte Freier Träger, die durch
Drittmittel (z. B. Aktion Mensch, Ein Herz für Kinder) über mehrere Jahre hinweg gefördert werden.
Durch das Bundeskinderschutzgesetz ist die Verpflichtung, präventive Angebote innerhalb der
Kommunen zu schaffen bzw. Vorhandenes professionell auszubauen, verankert.
In diesem Zusammenhang fließen die o. g. Bundesmittel.
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Neben den oben beschriebenen Konzepten der Freien Träger sowie des Städteregionalen Konzeptes
besteht auch die Möglichkeit, das kommunale Projekt PiA durch die Bundesmittel über den Pilotraum
Aachen-Nord, Verlautenheide und Haaren hinaus durch Aufstockung der vorhandenen
Personalkapazitäten auf weitere Sozialräume auszuweiten.
Dennoch empfiehlt die Fachverwaltung nach Abwägung aller Kriterien die Konzepte der drei
vorgenannten Freien Träger zu realisieren, da sie unterstützungsbedürftige Familien in den Fokus
nehmen, die im Rahmen ihrer erzieherischen Verantwortung Hilfe benötigen.
Die vorliegenden Konzepte des DKSB und SKF/SKM erfüllen aus Sicht der Fachverwaltung die vom
Bundesgesetzgeber geforderten Kriterien.
Durch den erweiterten Einsatz von Familienhebammen beim Deutschen Kinderschutzbund wird der
Verbund Jugendhilfe/Gesundheitshilfe weiter gefestigt und erfährt einen entsprechenden Ausbau. Das
bereits in Aachen vorhandene Netzwerk wird weiter ausgebaut und erfährt die entsprechende
notwendige und nachhaltige Implementierung.
Durch den Einsatz der Familienpatenschaften wird durch die Ehrenamtsstruktur der fehlende Baustein
zum Netzwerk der Frühen Hilfen gesetzt, um Familien die benötigte Unterstützung anzubieten.
Seitens der Träger ist bei Einsatz von zwei teilzeitbeschäftigten Fachkräften (insgesamt eine VK) der
Ausbau auf 80 und mehr Familienpaten realistisch.
Bei der Realisierung des städteregionalen Konzeptes zum Einsatz der Familienhebammen liegt die
Besonderheit darin, dass die angestellten Fachkräfte nach einem einheitlichen Standard eingearbeitet,
kontinuierlich fortgebildet in den Kommunen tätig werden. Losgelöst hiervon muss das geforderte
Netzwerk Jugendhilfe/Gesundheitshilfe durch die örtliche Jugendhilfe gepflegt werden. Das bedeutet,
dass jedes Jugendamt in der Städteregion dazu verpflichtet ist, unabhängig davon, ob es sich dem
städteregionalen Konzept anschließt oder nicht.
4. Empfehlung der Verwaltung
In den Kommunen können präventive Projekte, die noch nicht regelgefördert bzw. im Rahmen einer
Regelförderung weiter ausgebaut sind, bezuschusst werden.
Die Fachverwaltung empfiehlt nach Abwägung o. g. Argumente, die Mittel aus dem
Bundeskinderschutzgesetz ab 2013 für das Netzwerk der Frühen Hilfen des Deutschen
Kinderschutzbundes und für die Familienpatenschaften des SKF/SKM einzusetzen.
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Diese betragen im einzelnen:
Frühe Hilfen
43.600,00 Euro
Familienpatenschaften
92.122,04 Euro
============
135.722,04 Euro
Die vorliegenden Finanzanträge beider Träger übersteigen das Zuschussvolumen des Ministeriums
um 5.658,04 Euro. Die Fachverwaltung empfiehlt, den fehlenden Betrag aus den o. g.
Produktsachkonten für Präventive Projekte zu entnehmen.
Damit die in der Stadt Aachen eingesetzten Familienhebammen nach den gleichen
fachlich/inhaltlichen Standards arbeiten wie die Familienhebammen, die beim städteregionalen
Gesundheitsamt verortet sind, empfiehlt die Fachverwaltung eine entsprechende Vereinbarung zur
Teilnahme an gemeinsamen Fortbildungen und Ausübung von einheitlichen Arbeitsansätzen zwischen
dem FB 45 und dem städteregionalen Gesundheitsamt zu schließen.
Eine weitere Aufsplittung der Fördermittel wird nicht empfohlen, um die Wirksamkeit der priorisierten
Maßnahmen nachhaltig zu sichern.
Weitergehende Anträge freier Träger, die präventive Angebote für die Familien im Sinne des
Bundeskinderschutzgesetzes stellen, können aus den vorhandenen Produktsachkonten nach
entsprechender Würdigung durch die Fachverwaltung bezuschusst werden.
Anlage/n:
1. Liste der Netzwerkpartner (Deutscher Kinderschutzbund)
2. Frühe Hilfen: Prävention von Gewalt und Vernachlässigung im Säuglingsalter inkl.
Finanzaufstellung (Deutscher Kinderschutzbund)
3. Familienpatenschaften inkl. Finanzaufstellung (SKF und SKM)
4. Städteregionale Konzeption "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen"
inkl. Finanzaufstellung
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