Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
108666.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
21.12.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0166/WP16
öffentlich
FB 11 / 3.3
21.12.2012
Frau Kampel / Herr Mertens
Stelleneinrichtung im Fachbereich Sport (FB 52) für die Leitung
der Abteilung Verwaltung und Betrieb der Sportstätten und
Sportförderung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.01.2013
PVA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Rat
der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2013 die dauerhafte Einrichtung einer Vollzeitstelle für
die Abteilungsleitung FB 52/20 „Verwaltung und Betrieb der Sportstätten und Sportförderung“ im
Fachbereich Sport, ausgewiesen nach BesGr. A 12 BBesG bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD, zu
beschließen.
Vorlage FB 11/0166/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.02.2013
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Auswirkungen
Ansatz 2013
Ertrag
fortgeschriebener
Ansatz 2013
Ansatz 2014 ff
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Ansatz 2014 ff
(alt)
(neu)
€
€
€
€
0€
0€
0€
85.700 €
0€
257.100 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
€
€
0€
0€
Ergebnis
0€
85.700 €
0€
257.100 €
0€
0€
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
- 85.700 €
- 257.100 €
Durch die Einrichtung und Besetzung einer Vollzeitstelle entstehen ab dem Datum der
Stellenbesetzung jährliche Personalkosten gemäß beigefügter Übersicht (Kalkulation gemäß
Durchschnittswerten der KGSt (Stand 2012/2013)):
Verwaltungsdienst
Beschäftigter
Beamter
EG 11 TVöD
BBesG A 12
Personalkosten (inkl.
Pensions- u.
Beihilferückstellungen,
70.100 €
76.000 €
9.700 €
9.700 €
79.800 €
85.700 €
Kosten Beihilfe)
Sachkostenpauschale
Gesamtkosten
(jährlich)
Zur finanziellen Kompensierung wird auf die notwendige Einrichtung einer geplanten H-Stelle (A 8
BBesG) verzichtet. Weiterhin entfällt das Erfordernis dem FB 52 zusätzliches Personal für die
Aufgabenwahrnehmung „Sportentwicklungsplanung“ dauerhaft zur Verfügung zu stellen (Stelle A 9
g.D.). Dadurch werden jährliche Personalkosten gemäß beigefügter Übersicht eingespart (Kalkulation
gemäß Durchschnittswerten der KGSt (Stand 2012/2013)):
Verwaltungsdienst
Personalkosten (inkl. Pensions- u.
Beihilferückstellungen, Kosten Beihilfe)
Sachkostenpauschale
Gesamtkosten (jährlich)
Vorlage FB 11/0166/WP16 der Stadt Aachen
(0,5 Stelle)
Beamter
Beamter A 8
BBesG A 9
BBesG
g.D.
26.900 €
49.600 €
4.850 €
9.700 €
31.750 €
59.300 €
Ausdruck vom: 19.02.2013
91.050 €
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Zu Beginn des Jahres 2010 wurden im Rahmen der Nachfolgeregelungen zur Wiederbesetzung der
Stelle der Leitung des FB 52 (NN Suchotzki) und der Leitung der Abteilung FB 52/20 (NN Meisen)
unter der Maßgabe der Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung alternativ zu den bestehenden
Überlegungen den Fachbereich Sport in den FB 45 einzugliedern folgende
Organisationsentscheidungen für den Fachbereich Sport getroffen:
Die zukünftige Fachbereichsleitung übernimmt zusätzlich die Leitung der Abteilung FB 52/10 mit
der Folge, dass die nach A 12 BBesG ausgewiesene Abteilungsleitungsstelle FB 52/10 eingespart
wird. Diese organisatorischen Überlegungen erfolgten im Hinblick auf die Leitungsspanne (4
Mitarbeiter/innen) und Aufgabenstellung der Abteilung FB 52/10.
Zur Unterstützung und als Ausgleich zur administrativen Hilfestellung für die zukünftige
Fachbereichsleitung sollte eine zusätzliche nach A 8 BBesG bewertete H-Stelle in der Abteilung
FB 52/10 eingerichtet werden.
Die Stellenbewertung für die verbleibende Funktion der Abteilungsleitung FB 52/20 sollte
aufgrund der weiteren Wahrnehmung der stellvertretenden Fachbereichsleitung nach A 13 BBesG
(g. D.) ausgewiesen werden. Eine Verknüpfung von Fachbereichs- und Abteilungsleitung FB
52/20 stand aufgrund der Struktur und Aufgabenstellung dieser Abteilung (u. a. Zuordnung des
Bäderbetriebs mit über 70 Mitarbeitenden) zum damaligen Zeitpunkt nicht zur Diskussion.
Aufgrund der politischen Vorgaben zur Intensivierung im Bereich „Sportentwicklung“ sollte ein/e
zusätzliche/r vollbeschäftigte/r Mitarbeiter (g. D.) überplanmäßig für die operative
Aufgabenwahrnehmung und Unterstützung im Bereich „Sportentwicklung“ zunächst befristet für
die Dauer von 2 Jahren zur Verfügung gestellt werden.
Die Stelle der Fachbereichsleitung FB 52 wurde zum 01.10.2010 und die Stelle der Abteilungsleitung
FB 52/20 zum 16.12.2009 wegen des Beginns der Freistellungsphase im Rahmen der bewilligten
Altersteilzeitarbeit vakant.
Bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens zur Wiederbesetzung der Fachsbereichsleitung
wurde die Leiterin der Abteilung FB 52/10, Frau Keller, zur kommissarischen Fachbereichsleiterin
bestellt. Die Stelle der Abteilungsleitung FB 52/20 sollte zunächst bis zum Abschluss des
Stellenbesetzungsverfahrens unbesetzt bleiben.
Weiterhin wurde die Funktion der stellvertretenden Fachbereichsleitung von der einzusparenden
Abteilungsleiterstelle FB 52/20 an die Abteilungsleiterstelle FB 52/10 verlagert und gleichzeitig diese
Stelle von A 12 BBesG nach A 13 BBesG angehoben.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wurde die damalige Leiterin des Ausgleichsamtes,
FB 55, Frau Petra Prömpler, nach erfolgreichem Assessment-Center-Auswahlverfahren mit Wirkung
vom 01.05.2011 zur Leiterin des Fachbereichs Sport bestellt.
Entgegen den ursprünglichen Organisationsüberlegungen wurde Frau Prömpler nicht zusätzlich die
Leitung der Abteilung FB 52/10 übertragen, sondern die Leitung der Abteilung FB 52/20 und
Vorlage FB 11/0166/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.02.2013
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gleichzeitig diese Abteilungsleiterstelle zur Einsparung vorgesehen. Die Einsparung der Stelle wurde
über die Veränderungen zum Stellenplan 2012 zwischenzeitlich realisiert.
Im August 2011 fand ein erstes Gespräch bei Dez. V unter Beteiligung der Fachbereichsleitung des
FB 11 mit Frau Prömpler hinsichtlich der o. g. organisatorischen und personellen Entwicklungen im
FB 52 statt.
Als Ergebnis dieses Gespräches wurde festgehalten, dass die ursprünglich getroffene
Organisationsentscheidung zur Einsparung einer Abteilungsleiterstelle im Hinblick auf den
Aufgabenumfang und die Führungsspanne, die sich aus Wahrnehmung der Fachbereichsleitung und
der Leitung der Abteilung FB 52/20 mit 5 Mitarbeitenden in der Verwaltung, der unmittelbaren Dienstund Fachaufsicht über das Personal im Bäder- und sonstigen Sportstättenbereich (ca. 70 Personen)
sowie den Aufgabenstellungen „Sportentwicklung“, „Sportförderung“ und „Betrieb der Sportstätten“,
nicht dauerhaft aufrecht zu erhalten ist.
In Übereinstimmung mit Dez. IV wurde von Dez. V als auch von FB 11 Handlungsbedarf in personeller
und organisatorischer Sicht gegenüber FB 52 anerkannt.
Zu Beginn des Jahres 2012 erfolgte ein weiterer Austausch zwischen den Leitungen des FB 52 und
FB 11, um die organisatorische Überlegungen für den FB 52 voranzutreiben.
Als Ergebnis der Organisationsüberlegungen für FB 52 bleibt festzuhalten, dass aufgrund der
Leitungsspanne und der Aufgabenstellung der Abteilung FB 52/20 die Wiedereinrichtung der
Leitungsfunktion für diese Abteilung notwendig ist. Diese Stelle soll nach A 12 BBesG/ EG 11 TVöD
ausgewiesen und zeitnah verwaltungsintern ausgeschrieben werden.
Der Abteilung bleiben die Aufgabenstellungen „Sportentwicklung, Sportförderung mit
Sportstättenvergabe und Betrieb von Sportstätten“ zugeordnet, wobei die Aufgabe „Sportentwicklung“
unmittelbar der/dem Stelleninhaber/in übertragen ist.
Unterhalb dieser Abteilungsleitung soll eine weitere Hierarchieebene (Teamleitung) eingerichtet
werden. Dieser Teamleitung obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über die Bäderleitungen und das
Sportplatzpersonal. Weiterhin ist die Teamleitung insbesondere verantwortlich für die Koordination der
Personaleinsatzplanung und der Personalentwicklung des Personals der städt. Schwimmbäder, für
die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Personalzuweisung für die Schwimmbäder unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten und die Organisation des Bäderbetriebs. Diese Aufgabenstellung
erfolgt unter Mitwirkung der jeweiligen Schwimmbadleitungen bzw. der Funktion des
Oberschwimmmeisters. Bewertungsrelevante Konsequenzen ergeben sich hierdurch nicht.
Zur finanziellen Kompensierung der Einrichtung der zweiten Abteilungsleitungsfunktion wird auf die
Einrichtung der geplanten H-Stelle, die bisher unterblieben ist, verzichtet. Weiterhin entfällt hierdurch
das Erfordernis dem FB 52 zusätzliches Personal für die Aufgabenwahrnehmung
„Sportentwicklungsplanung“ dauerhaft zur Verfügung zu stellen.
Hinsichtlich der beabsichtigten Organisationsstruktur wird auf das beigefügte Organigramm
verwiesen.
Vorlage FB 11/0166/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.02.2013
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Es ist beabsichtigt, die Planstelle nach BesGr. A 12 BBesG bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD auszuweisen.
Der Personalrat wurde im Rahmen der prozessbegleitenden Mitbestimmung nach § 65 LPVG beteiligt.
Die formelle Stelleneinrichtung erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans für das
Haushaltsjahr 2013.
Anlage/n:
Organigramm
Vorlage FB 11/0166/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.02.2013
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Organigramm Fachbereich Sport (FB 52) nach Umorganisation
Fachbereichsleitung (1,0 Stelle)
Petra Prömpler – A 14
Vorzimmer (1,0 Stelle)
Doris Illner - EG 6
Abteilung 10 (1,0 Stelle)
Gerta Keller – A 13
Planung und Organisation sowie Einrichtung
von Sportstätten und Haushalt
11 (1,0 Stelle)
Karlheinz Welters – A 11
Planung, Bau und
Unterhaltung von Sportstätten
12 (1,0 Stelle)
Friedrich Waldmann – A 10
Planung, Bau und
Unterhaltung von Sportstätten
13 (0,5 Stelle)
Katharina Beckers – A 8
Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen
Abteilung 20 (1,0 Stelle)
NN – A12 / EG 11
Sportentwicklung, Sportförderung und
Betrieb von Sportstätten
22 (1,0 Stelle)
Margit Kunst – A 11
Personalangelegenheiten
Schwimmbäder: ca. 70
MitarbeiterInnen
Sportplätze: 2
Mitarbeiterinnen
21 (1,0 Stelle)
Frank Meyers – A 8
Vergabe von Sportstätten
23 (1,0) Stelle
Rainer Leymann – A 11
Förderung des Schul-, Vereinsund freien Sports
KS (15 Std.)
Nadine Sonntag – EG 8
Unterstützung Stelle 23