Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
108506.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
17.12.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0815/WP16
öffentlich
35041-2012
17.12.2012
Dez. III / FB 61/20
I. Änd. Bebauungsplan Nr. 894 S - Lütticher Straße/Hasselholzer
Weg (Teil Süd) hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.01.2013
17.01.2013
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs.
2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd) - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2
BauGB die öffentliche Auslegung der I. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd) - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0815/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.04.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Anlass der Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 894 S – Lütticher Straße, Hasselholzer Weg, (Teil Süd) - ist seit dem
20.05.2009 rechtskräftig. Der Plan wurde auf der Basis des Rahmenkonzeptes zum Aachener
Südviertel aus dem Jahr 2005 erarbeitet. Im Plangebiet befindet sich ein etwa 2500 qm großes
Grundstück, für das der Eigentümer eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines eingeschossigen
Wohnhauses mit Satteldach auf dem vorderen Teil des Flurstücks außerhalb der überbaubaren
Fläche gestellt hat. Gegen den Ablehnungsbescheid hat er Widerspruch eingelegt, der derzeit vor
dem Verwaltungsgericht Aachen geprüft wird.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird voraussichtlich auch der der Entscheidung zu Grunde liegend
Bebauungsplan auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.
Im Plangebiet wurden einzelne Doppelhäuser mit der Festsetzung von Einzelhäusern überplant. In
den meisten Fällen sind die Grundstücke und Bauflächen zwar so dimensioniert, dass auch zwei
Einzelhäuser errichtet werden könnten, nur bei den Häusern Preusweg 110b, 106, 106b sowie Am
Adamshäuschen 15f und 15g sind die Grundstücksbreiten zu gering, um nach Abgang der derzeitigen
Bebauung ein Einzelhaus errichten zu können.
Um sicher zu gehen, dass nicht durch eine Inzidentkontrolle der BP 894 S für unwirksam erklärt wird,
soll dieser Plan im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB so geändert werden, dass keine
Doppelhäuser überplant werden.
Auf einzelnen Grundstücken, bei denen in den Festsetzungen der tatsächliche Wert der
Grundstücksgrößen geringfügig überschritten wird, soll die Festsetzung an den Bestand angepasst
werden.
Auf einem Grundstück soll die Anzahl der Wohneinheiten nach oben korrigiert werden, weil der
tatsächliche Bestand nicht korrekt berücksichtigt worden war.
2.
Erläuterung der einzelnen Änderungen
Preusweg 104:
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 1000“ wird ersetzt durch „G 500“.
Preusweg 106b, 108, 108a, 108b, 110, 110a, 110b, 110c:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ wird ersetzt durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 500“ wird ersetzt durch „G 400“.
Preusweg 104a und 106
Die Festsetzung „Einzelhaus“ wird ersetzt durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 500“ wird ersetzt durch „G 1000“.
Vorlage FB 61/0815/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.04.2013
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Hasselholzerweg 200a, 202, 204
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 1000“ wird ersetzt durch „G 900“.
Am Adamshäuschen 15f und 15g:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ wird ersetzt durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 500“ wird ersetzt durch „G 400“.
Am Adamshäuschen 2 und 4:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ wird ersetzt durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Am Adamshäuschen 13a und 15:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ wird ersetzt durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Die Festsetzung „max. 2 Wohneinheiten je Wohngebäude“ wird ersetzt durch „max. 6
Wohneinheiten je Wohngebäude“.
3.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan 894 S - Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil
Süd) – wie beschrieben vereinfacht zu ändern und den Bebauungsplanentwurf in der
vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
Vorlage FB 61/0815/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.04.2013
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I. Änderung Bebauungsplan 894 S
- Lütticher Straße/ Hasselholzer Weg
Lage des Plangebietes
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I. Änderung Bebauungsplan 894 S
- Lütticher Straße/ Hasselholzer Weg
Lage des Plangebietes
Am
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Entwurf der
Schriftlichen Festsetzungen
zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 894 S
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Hasselholzer Weg, Am Adamshäuschen, Preusweg und Lutherweg
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 894 S
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
Schriftliche Festsetzungen zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 28.12.2012
gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
Gemäß § 1 (6) BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebiet -WA- die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2.-5. BauNVO
ausnahmsweise zulässigen sonstigen nichtstörenden Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig.
2.
Besondere Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung
Mindestgrundstücksgröße
Gemäß § 9 (1) Nr. 3 BauGB wird der im Plan mit “G” bezeichnete Wert (400, 500, 900 und 1000) als jeweiliger
Wert für die Mindestgrundstücksgröße festgesetzt. Maßgeblich für die Beurteilung ist der im Grundbuch
eingetragene Wert der Grundstücksgröße.
3.
Verkehrsflächen / Flächen für den ruhenden Verkehr / Geh-, Fahr und Leitungsrechte
Stellplätze, Garagen und Carports sind außerhalb der überbaubaren Flächen nicht zulässig.
Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite dieser Anlagen maximal 50% der
Grundstücksbreite ausmacht. Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Carports an anderen
Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.
Ausnahmsweise sind zwischen der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den
seitlichen Grundstücksgrenzen Stellplätze, Garagen und Carports zulässig.
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Entwurf der
Begründung
zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 894 S
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Hasselholzer Weg, Am Adamshäuschen, Preusweg und Lutherweg
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 28.12.2012
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Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 28.12.2012
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation.................................................................................4
1.1.
Beschreibung des Plangebietes .........................................................................................................................4
1.2.
Regionalplan ......................................................................................................................................................4
1.3.
Flächennutzungsplan (FNP)...............................................................................................................................4
1.4.
Landschaftsplan .................................................................................................................................................4
1.5.
Bestehendes Planungsrecht...............................................................................................................................4
2.
Anlass der Planung ....................................................................................................................................................4
3.
Ziel und Zweck der Planung ......................................................................................................................................5
3.1.
Allgemeine Ziele.................................................................................................................................................5
4.
Begründung der Festsetzungen................................................................................................................................5
4.1.
Bauweise, Maß der Nutzung ..............................................................................................................................5
5.
Auswirkungen der Planung .......................................................................................................................................6
6.
Kosten..........................................................................................................................................................................6
7.
Plandaten.....................................................................................................................................................................6
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Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 28.12.2012
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet ist Teil des Aachener Südviertels und umfasst den Siedlungsbereich südwestlich der Lütticher Straße
zwischen der Bebauung am Fichthang/Haus Ficht, dem südwestlichen Abschnitt des Preusweges, dem Parkplatz
Adamshäuschen und dem Hasselholzer Weg.
Das Plangebiet zeichnet sich vor allem in den Bereichen „Am Adamshäuschen“, am „Hasselholzer Weg“ und an der
Straße „Fichthang“ noch durch eine großzügige, villenartige Bebauung mit entsprechenden Grundstückszuschnitten
aus. Durch die Teilung von Grundstücken und Bebauung mit Doppelhäusern hat am Ende der Straße „Am
Adamshäuschen“ und in zweiter und dritter Reihe am Preusweg in abgegrenzten Bereichen die Nachverdichtung
eingesetzt. Ebenso wurden bereits einzelne Häuser mit drei bis sechs Wohneinheiten errichtet. Dennoch zeichnet
sich das Plangebiet, insbesondere weil es am Ende des Preusweges angesiedelt ist, durch die hohe Wohnqualität,
großzügige Durchgrünung und parkartige Grundstücksgestaltung im Übergang zum Aachener Wald aus.
1.2.
Regionalplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, ist dieser Bereich unter 1.
Siedlungsraum als „Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)“ dargestellt. Der südwestliche Bereich gegenüber dem
Parkplatz „Adamshäuschen“ ist im Regionalplan unter 2. Freiraum als „Waldbereiche“ überlagert mit „Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“ dargestellt.
1.3.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als
Wohnbauflächen dar. Das Grundstück gegenüber dem Parkplatz Adamshäuschen ist zur Hälfte als Grünfläche
dargestellt, während die dahinter liegenden Bereiche als Wohnbaufläche dargestellt sind. Am nordwestlichen Rand
des Plangebietes ist eine kleine Waldfläche dargestellt (hinter den Häusern „Am Adamshäuschen“ 11-15) Auf zwei
Grundstücken an der Straße „Am Adamshäuschen“ sind kleine Flächen für die Wasserwirtschaft dargestellt. Die
Planungsziele, die im Flächennutzungsplan in generalisierter Form dargestellt sind, werden im Bebauungsplan
konkretisiert. Daher ist die I. Änderung des Bebauungsplanes als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu
betrachten.
1.4.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen besteht aus der Entwicklungskarte (M 1:15.000), der Festsetzungskarte
(M 1: 5.000) und den Textlichen Darstellungen und textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht.
Die Grenze des Landschaftsplanes verläuft in etwa entlang der Grenze der Wohnbaufläche im FNP. Am
Hasselholzer Weg liegt ein Teil des Plangebietes im Bereich des Landschaftsplanes, ebenso am Ende der Straße
“Am Adamshäuschen”.
Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan war bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 894
S nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes für den o.g. Bereich die bestehenden
Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes
widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer Kraft getreten sind.
1.5.
Bestehendes Planungsrecht
Der für das Plangebiet aufgestellte Bebauungsplan Nr. 894 S (rechtskräftig seit dem 20.05.2009) setzt Allgemeines
Wohngebiet (WA) fest, in einem Teilbereich eine private Grünfläche sowie eine Fläche als Wald. Die Straßenflächen
des Preusweges, des Fichthanges, der Teilabschnitt des Hasselholzer Weges im Plangebiet sowie der öffentliche
Teil der Straße „Am Adamshäuschen“ sind als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Darüber hinaus werden
Festsetzungen getroffen zu Bauweise, Anzahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden sowie zur
Mindestgrundstücksgröße. Bedeutsame Bäume werden zum Erhalt festgesetzt. Ebenfalls geregelt wird die Errichtung
von Stellplätzen und Garagen.
2. Anlass der Planung
Im Plangebiet wurden einzelne Doppelhäuser mit der Festsetzung von Einzelhäusern überplant. In den meisten
Fällen sind die Grundstücke und Bauflächen zwar so dimensioniert, dass auch zwei Einzelhäuser errichtet werden
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Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 28.12.2012
könnten, nur bei den Häusern Preusweg 110b, 106,106b sowie Am Adamshäuschen 15f und 15g sind die
Grundstücksbreiten zu gering, um nach Abgang der derzeitigen Bebauung ein Einzelhaus zu errichten.
Eine derartige Überplanung des Bestandes war im Bebauungsplan Nr. 894 S nicht beabsichtigt. Um die Belange der
Eigentümer stärker zu berücksichtigen, soll dieser Plan so geändert werden, dass keine Doppelhäuser überplant
werden.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1.
Allgemeine Ziele
Allgemeines Ziel ist es, den Bebauungsplan so zu ändern, dass der Bestand weiterhin vollständig gesichert ist, die
Grundstücksgröße, Bauweise und Wohnungsanzahl aber entsprechend dem städtebaulichen Ziel des Erhaltes der
großzügigen Baustruktur weitestmöglich gesichert werden.
3.2.
Ziel der Planung
Im Plangebiet wurden einzelne Doppelhäuser mit der Festsetzung von Einzelhäusern überplant. In den meisten
Fällen sind die Grundstücke und Bauflächen zwar so dimensioniert, dass auch zwei Einzelhäuser errichtet werden
könnten, nur bei den Häusern Preusweg 110b, 106,106b sowie Am Adamshäuschen 15f und 15g sind die
Grundstücksbreiten zu gering, um nach Abgang der derzeitigen Bebauung ein Einzelhaus zu errichten. Um weiterhin
die Möglichkeit zu sichern, dass dort, wo heute ein Doppelhaus steht, auch in Zukunft, nach einem potentiellen
Abgang eines Gebäudes wieder ein Doppelhaus zu errichten, soll der Bebauungsplan in diesen Teilen geändert
werden. Auf einzelnen Grundstücken, bei denen in den Festsetzungen der tatsächliche Wert der Grundstücksgrößen
geringfügig überschritten wird, soll die Festsetzung an den Bestand angepasst werden.
In einem Fall soll die Wohnungsanzahl nach oben korrigiert werden, um die Festsetzung an den Bestand
anzupassen.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1.
Bauweise, Maß der Nutzung
Um die Festsetzungen entsprechend dem Bestand zu treffen und die bisherigen Überplanungen zu korrigieren,
sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Preusweg 106b, 108, 108a, 108b, 110, 110a, 110b, 110c:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ soll ersetzt werden durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 500“ soll ersetzt werden durch „G 400“.
Preusweg 104a und 106
Die Festsetzung „Einzelhaus“ soll ersetzt werden durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Preusweg 104:
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 1000“ soll ersetzt werden durch „G 500“.
Hasselholzerweg 200, 200a, 20, 204
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 1000“ soll ersetzt werden durch „G 900“.
Am Adamshäuschen 15f und 15g:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ soll ersetzt werden durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 500“ soll ersetzt werden durch „G 400“.
Am Adamshäuschen 2 und 4:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ soll ersetzt werden durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Am Adamshäuschen 13a und 15:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ soll ersetzt werden durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Die Festsetzung „max. 2 Wohneinheiten je Wohngebäude“ soll ersetzt werden durch „max. 6 Wohneinheiten je
Wohngebäude“.
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Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 28.12.2012
5. Auswirkungen der Planung
Die Änderung der Planung sichert die Möglichkeit, dass dort, wo heute ein Doppelhaus steht, auch in Zukunft, nach
einem potentiellen Abgang eines Gebäudes wieder ein Doppelhaus zu errichten werden kann. Da gleich gilt für die
Bereiche, in denen die Festsetzung der Mindestgrundstücksgröße oder der Wohnungsanzahl nicht dem Bestand
entsprachen.
Auf dem Grundstück Am Adamshäuschen 11/11a befinden sich zwei Einzelhäuser, die nur mit einem Meter Abstand
zueinander errichtet wurden. Für dieses Grundstück wurde bereits in dem Ursprungsplan die Festsetzung
„Einzelhaus“ getroffen. Das Baufeld weist eine Breite von 23-25 m auf, so dass auch nach Abgang beider Gebäude
zwei Einzelhäuser mit der erforderlichen Abstandsfläche von mindestens je 3 m errichtet werden können. Hier soll
keine Änderung der Planung vorgenommen werden.
6. Kosten
Durch die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
7. Plandaten
Wohnbaufläche
öffentliche Verkehrsfläche
Private Grünfläche
Wald
Plangebietsgröße
ca. 88.500 qm
ca. 10.000 qm
ca. 7.7 00 qm
ca. 1.700 qm
ca. 107.900 qm (ca. 10,7 ha)
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