Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
108315.pdf
Größe
350 kB
Erstellt
11.12.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:58
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 350 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0805/WP16 öffentlich 11.12.2012 FB 61/80 Abstellen von nicht mehr zugelassenen PKW im Bereich Vaalserquartier Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung AachenLaurensberg vom 21.11.2012 zur Tagesordnung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.01.2013 B5 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entfernung nichtzugelassener Fahrzeuge aus dem öffentlichen Straßenraum zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0805/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.09.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: Im öffentlichen Straßenraum dürfen lediglich zugelassene oder zulassungsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6km/h sind in der Regel zulassungspflichtig. Leider werden im gesamten Stadtgebiet häufig Fahrzeuge ohne entsprechende Zulassung abgestellt. Meist handelt es sich um ältere Fahrzeuge mit geringem Wert, deren Eigentümer sich nicht um eine geordnete Entsorgung kümmern können oder wollen. Häufig werden die Fahrzeuge nach einem Verkauf nur vorübergehend abgemeldet und dann später abgeholt oder wieder zugelassen. Bei der Verwaltung werden regelmäßig nichtzugelassene Fahrzeuge von Anwohnern gemeldet. Außerdem achten die städtischen Überwachungskräfte auf nichtzugelassenen Fahrzeuge. Bei einer Kontrolle vor Ort werden die gemeldeten Fahrzeuge registriert und mit einer Entfernungsverfügung versehen. Wenn die Fahrzeuge nicht innerhalb einer festgelegten Frist vom Eigentümer zugelassen oder entfernt werden, müssen sie im Rahmen der Ersatzvornahme im Auftrag der Verwaltung eingeschleppt, gelagert und später verwertet werden. Die Verwaltung versucht, den letzten Halter des Fahrzeugs zu ermitteln, um diesen per Ordnungsverfügung aufzufordern, das Fahrzeug zu entfernen. Außerdem werden Gebühren und die Abschleppkosten in Rechnung gestellt. Diese Verfahrensweise nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NW gilt im gesamten Stadtgebiet. Bislang war die Situation in Vaalserquartier im Vergleich zu anderen Stadtvierteln nicht besonders auffällig. Anlage/n: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 21.11.2012 zur Tagesordnung Vorlage FB 61/0805/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.09.2013 Seite: 2/2