Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
108315.pdf
Größe
350 kB
Erstellt
11.12.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0805/WP16
öffentlich
11.12.2012
FB 61/80
Abstellen von nicht mehr zugelassenen PKW im Bereich
Vaalserquartier
Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung AachenLaurensberg vom 21.11.2012 zur Tagesordnung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.01.2013
B5
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entfernung
nichtzugelassener Fahrzeuge aus dem öffentlichen Straßenraum zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0805/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.09.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Im öffentlichen Straßenraum dürfen lediglich zugelassene oder zulassungsfreie Fahrzeuge eingesetzt
werden. Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6km/h sind in der
Regel zulassungspflichtig.
Leider werden im gesamten Stadtgebiet häufig Fahrzeuge ohne entsprechende Zulassung abgestellt.
Meist handelt es sich um ältere Fahrzeuge mit geringem Wert, deren Eigentümer sich nicht um eine
geordnete Entsorgung kümmern können oder wollen. Häufig werden die Fahrzeuge nach einem
Verkauf nur vorübergehend abgemeldet und dann später abgeholt oder wieder zugelassen.
Bei der Verwaltung werden regelmäßig nichtzugelassene Fahrzeuge von Anwohnern gemeldet.
Außerdem achten die städtischen Überwachungskräfte auf nichtzugelassenen Fahrzeuge. Bei einer
Kontrolle vor Ort werden die gemeldeten Fahrzeuge registriert und mit einer Entfernungsverfügung
versehen. Wenn die Fahrzeuge nicht innerhalb einer festgelegten Frist vom Eigentümer zugelassen
oder entfernt werden, müssen sie im Rahmen der Ersatzvornahme im Auftrag der Verwaltung
eingeschleppt, gelagert und später verwertet werden.
Die Verwaltung versucht, den letzten Halter des Fahrzeugs zu ermitteln, um diesen per
Ordnungsverfügung aufzufordern, das Fahrzeug zu entfernen. Außerdem werden Gebühren und die
Abschleppkosten in Rechnung gestellt.
Diese Verfahrensweise nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NW gilt im gesamten Stadtgebiet.
Bislang war die Situation in Vaalserquartier im Vergleich zu anderen Stadtvierteln nicht besonders
auffällig.
Anlage/n:
Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 21.11.2012 zur
Tagesordnung
Vorlage FB 61/0805/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.09.2013
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