Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106387.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
27.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0648/WP16
öffentlich
35010-2012
27.03.2012
Dez. III / FB 61/20
Aufstellungsbeschluss zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
774 - Reihstraße - zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.04.2012
16.01.2013
17.01.2013
B0
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Aufstellung der
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich zwischen
Adalbertstraße und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen, mit dem Ziel, die
Art der Nutzung von Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Aufstellung der
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich zwischen
Adalbertstraße und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte mit dem Ziel, die Art der Nutzung
von Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern.
Vorlage FB 61/0648/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.04.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Der Bereich Adalbertstraße ist die Haupteinkaufslage im Aachener Stadtgebiet. Dementsprechend
ist im größten Teil des Bebauungsplangebietes Nr. 774 – Reihstraße – ein Kerngebiet festgesetzt.
Auch die östlich angrenzenden Bebauungsplangebiete 924 – Adalbertstraße – und 891 –
Kaiserplatz-Galerie - setzen ein Kerngebiet bzw. ein Sondergebiet (Einkaufszentrum) fest. Die
nördlich und westlich angrenzenden Gebiete werden nach § 34 BauGB beurteilt. Sie sind
eindeutig als Kerngebiete einzustufen, da der gesamte Bereich von großflächigem Einzelhandel
geprägt ist.
Ziel der Planung ist, auch für den Bereich an der Adalbertstraße, für den der Bebauungsplan Nr.
774 noch ein Mischgebiet festsetzt, ein Kerngebiet festzusetzen. Die Änderung bietet sich an, da
die Adalbertstraße der bevorzugte Standort für die Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsbetriebe ist. Hier am Willy-Brandt-Platz, in direkter Nachbarschaft zu C&A und der
künftigen Kaiserplatz-Galerie, sollten die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden,
um die Attraktivität der Einkaufslage weiter zu stärken.
2. Beschlussempfehlung
Aus den oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den im Übersichtsplan
gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 774 – Reihstraße – zu ändern, um hier statt
eines Mischgebietes ein Kerngebiet festzusetzen.
Das Verfahren kann nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt
werden.
Die Verwaltung empfiehlt für die Änderung des Bebauungsplanes den Aufstellungsbeschluss zu
fassen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
B-Plan Nr. 774
Vorlage FB 61/0648/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.04.2013
Seite: 2/2
Geltungsbereich, I.Änderung B-Plan Nr. 774
M 1 : 2000
Luftbild, I. Änderung B-Plan Nr. 774 - Reihstraße -
M 1 : 2000