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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106387.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
27.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0648/WP16 öffentlich 35010-2012 27.03.2012 Dez. III / FB 61/20 Aufstellungsbeschluss zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße; hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.04.2012 16.01.2013 17.01.2013 B0 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Aufstellung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen, mit dem Ziel, die Art der Nutzung von Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Aufstellung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte mit dem Ziel, die Art der Nutzung von Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern. Vorlage FB 61/0648/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.04.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: 1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass) Der Bereich Adalbertstraße ist die Haupteinkaufslage im Aachener Stadtgebiet. Dementsprechend ist im größten Teil des Bebauungsplangebietes Nr. 774 – Reihstraße – ein Kerngebiet festgesetzt. Auch die östlich angrenzenden Bebauungsplangebiete 924 – Adalbertstraße – und 891 – Kaiserplatz-Galerie - setzen ein Kerngebiet bzw. ein Sondergebiet (Einkaufszentrum) fest. Die nördlich und westlich angrenzenden Gebiete werden nach § 34 BauGB beurteilt. Sie sind eindeutig als Kerngebiete einzustufen, da der gesamte Bereich von großflächigem Einzelhandel geprägt ist. Ziel der Planung ist, auch für den Bereich an der Adalbertstraße, für den der Bebauungsplan Nr. 774 noch ein Mischgebiet festsetzt, ein Kerngebiet festzusetzen. Die Änderung bietet sich an, da die Adalbertstraße der bevorzugte Standort für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe ist. Hier am Willy-Brandt-Platz, in direkter Nachbarschaft zu C&A und der künftigen Kaiserplatz-Galerie, sollten die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, um die Attraktivität der Einkaufslage weiter zu stärken. 2. Beschlussempfehlung Aus den oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 774 – Reihstraße – zu ändern, um hier statt eines Mischgebietes ein Kerngebiet festzusetzen. Das Verfahren kann nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt für die Änderung des Bebauungsplanes den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. B-Plan Nr. 774 Vorlage FB 61/0648/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.04.2013 Seite: 2/2 Geltungsbereich, I.Änderung B-Plan Nr. 774 M 1 : 2000 Luftbild, I. Änderung B-Plan Nr. 774 - Reihstraße - M 1 : 2000