Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
107747.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.12.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Finanzsteuerung
FB 23/0333/WP16-1
öffentlich
10.12.2012
FB 23/20
Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die städtischen
Wochenmärkte
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.12.2012
19.12.2012
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der
Marktstandgebühren um 20 % und die entsprechende Änderung der
Marktstandsgebührensatzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandsgebühren um 20 % und
die entsprechende Änderung der Marktstandsgebühren zum 01.04.2013.
finanzielle Auswirkungen
Es sind Mehreinnahmen in Höhe von 21.300,– € jährlich zu erwarten.
Vorlage FB 23/0333/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.12.2012
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den
Verwaltungskostenbeitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte
Gebührenerhöhung um ca. 9 % erfolgte zum 01.05.2005. Eine Hochrechnung der für 2013
zu erwartenden Ausgaben und der Einnahmen für das laufende Jahr 2012 ergab zunächst
eine Unterdeckung in Höhe von 40.075,– €.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 4.12.2012 keine
Empfehlung ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die Entwicklung der Kosten und
der Einnahmen im Finanzausschuss am 11.12. darzustellen und einen neuen Vorschlag zu
erarbeiten.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die geplante Erhöhung der Marktgebühren durch stark
gestiegene Personalkosten bei gleichzeitigen sinkenden Einnahmen und einer Anpassung
des Verwaltungskostenbeitrags verursacht worden ist. Die Verwaltung hat die
Personalkostenstruktur überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die
Personalkostenanteile um 4.500 € reduziert werden können. Die
Verwaltungskostenbeitragsberechnung wird derzeit vom Fachamt überprüft. Daher kann für
die Berechnung der Verwaltungskostenbeitrag der letzten Jahre angesetzt werden.
Auf dieser Grundlage ergibt sich eine notwendige Erhöhung der Marktstandsgebühren um
20 %.
Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren auf den
Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandsgebührensatzung vom 22.01.1986 in
der derzeit geltenden Fassung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:
a.)
Tarifzone I
1,66 € durch den Betrag 1,99 €/qm Standfläche
b.)
Tarifzone II
1,50 € durch den Betrag 1,80 €/qm Standfläche
c.)
Tarifzone III
1,30 € durch den Betrag 1,56 €/qm Standfläche
Somit hat beispielsweise ein Marktbeschicker mit einer Standfläche von 20,00 qm in der
Tarifzone II ab 01.01.2013 den Betrag von 36,00 € statt 30,00 € monatlich zuzüglich
Mehrwertsteuer und anteilige Sondernutzung zu zahlen.
Vorlage FB 23/0333/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.12.2012
Seite: 2/3
Anlage/n:
keine
Vorlage FB 23/0333/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.12.2012
Seite: 3/3