Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
107611.pdf
Größe
355 kB
Erstellt
22.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0794/WP16
öffentlich
06.12.2012
FB 61/01 // DEz. III
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen
Elsassstraße und Düppelstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.12.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
715 zur Kenntnis.
Er beschließt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 – Düppelstraße für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0794/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2012 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 –
Düppelstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und
Düppelstraße gefasst mit dem Ziel, den heutigen Charakter der Elsassstraße und der Düppelstraße zu
erhalten und eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros vorzubeugen.
Gleichzeitig beschloss er die öffentliche Auslegung dieser I. Änderung.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB hat in der Zeit vom
24.09.2012 bis einschließlich 29.10.2012 stattgefunden. Hierzu sind im Rahmen der Offenlage von
Seiten der Bürger keine Eingaben erfolgt.
Parallel zur Offenlage wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurden keine Bedenken gegen die I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 715 in der ausgelegten Fassung vorgebracht.
Eine erneute Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Planungsausschuss ist
daher nicht erforderlich, beide Gremien wurden am 05.12.2012 bzw. am 06.12.2012 über das
Ergebnis der öffentlichen Auslegung informiert.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 – Düppelstraße für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße in der
vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
Begründung zur Bebauungsplanänderung
Schriftliche Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung
Vorlage FB 61/0794/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.12.2012
Seite: 2/2
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 715
- Düppelstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße
Lage des Plangebietes
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I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715
- Düppelstraße -
Begründung
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Das ca. 1,6 ha große Plangebiet befindet sich nördlich des Elsassplatzes. Es wird begrenzt im Südosten durch die
Elsassstraße, im Südwesten durch die Düppelstraße im Nordwesten durch die Kirche St. Fronleichnam und im
Nordosten durch die Bebauung entlang der Lützowstraße. Das Gebiet ist entlang der angrenzenden Straßen geprägt
durch eine überwiegend IV – V-geschossige geschlossene Blockrandbebauung. Im rückwärtigen Bereich liegt am
Rudolf-Schwarz-Weg ebenfalls ein Gebäuderiegel mit Wohnungsbau, an den nördlich die Kleingartenanlage
„Panneschopp“ angrenzt.
Der Flächennutzungsplan 1980 stellt für den Geltungsbereich Wohnbauflächen und Grünflächen dar.
Der für das Plangebiet 1984 aufgestellte Bebauungsplan Nr. 715 – Düppelstraße – setzt ein Allgemeines – und ein
Besonderes Wohngebiet fest sowie private Grünflächen.
2. Anlass der Planung
Anlass der Planung ist der Wunsch, die heutige Nutzungsmischung von Wohnen in den Obergeschossen und einer
gemischten Nutzung in den Erdgeschossbereichen der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten.
3. Ziel und Zweck der Planung
In dem an das Plangebiet angrenzenden Bereich der Elsassstraße haben sich im Bereich zwischen Adalbertsteinweg
und Elsassplatz mehrere Wettbüros angesiedelt. Die Elsassstraße war bislang Bestandteil eines lebendigen
Stadtteilzentrums mit einer gemischten Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung in den Erdgeschosszonen.
Auch das Plangebiet ist geprägt von gründerzeitlicher Bebauung mit einer gemischten Nutzung in den
Erdgeschossbereichen und Wohnnutzung in den Obergeschossen.
Die Zunahme von Wettbüros im Bereich Elsassstraße führt zu einer Verdrängung bisheriger Nutzungen. Das
Straßenbild verändert sich, es setzt der sogenannte „Trading-Down-Effekt“ ein. Ziel der Bebauungsplanänderung ist,
den heutigen Charakter der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten und eine Ansiedlung von
Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros vorzubeugen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können
auch Wettbüros zu den Vergnügungsstätten gezählt werden und zwar dann, wenn kommerzielle Unterhaltung der
Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind.
Auch in Bezug auf Jugend- und Familienfreundlichkeit trägt ein Ausschluss von Vergnügungsstätten zu einem
stabilen Wohnumfeld bei und sichert die Wohnqualität insbesondere für Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen.
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen.
4. Begründung der Festsetzung
Im Bebauungsplan Nr. 715 ist entlang der Elsassstraße und der Düppelstraße ein Besonderes Wohngebiet (WB)
festgesetzt. In diesem sind gemäß § 4a BauNVO nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten ausnahmsweise
zulässig. Diese Vergnügungsstätten werden im Bebauungsplan ausgeschlossen, da diese Nutzungen einen sog.
„Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können. Da Vergnügungsstätten regelmäßig bei eher geringem
Investitionsbedarf vergleichsweise hohe Gewinnerwartungen begründen, sind sie geeignet, andere Betriebe mit
deutlich höherem Investitionsbedarf und geringerer Ertragsstärke zu verdrängen. Eine Ansiedlung dieser
Einrichtungen ist für die städtebauliche und soziale Entwicklung des Gebietes nicht zuträglich.
5. Umweltbelange
Im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 sind Umweltbelange nicht betroffen.
6. Auswirkungen der Planung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird der Erhalt des derzeitigen Quartierscharakters gestärkt. Der
Ausschluss von Vergnügungsstätten unterstützt die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes, durch die
Festsetzung eines Besondern Wohngebietes die hier typische Nutzungsstruktur planungsrechtlich zu sichern.
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
Zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 715
- Düppelstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße
Lage des Plangebietes
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I. Änd Bebauungsplan Nr. 715
- Düppelstraße -
Schriftliche Festsetzungen
Die nachfolgende Festsetzung ergänzt die Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 715
- Düppelstraße -.
gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Art der baulichen Nutzung
Im Besonderen Wohngebiet (WB) sind die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht zulässig.
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