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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
107611.pdf
Größe
355 kB
Erstellt
22.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:56
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0794/WP16 öffentlich 06.12.2012 FB 61/01 // DEz. III I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 zur Kenntnis. Er beschließt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 – Düppelstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0794/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2012 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2012 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 – Düppelstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße gefasst mit dem Ziel, den heutigen Charakter der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten und eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros vorzubeugen. Gleichzeitig beschloss er die öffentliche Auslegung dieser I. Änderung. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB hat in der Zeit vom 24.09.2012 bis einschließlich 29.10.2012 stattgefunden. Hierzu sind im Rahmen der Offenlage von Seiten der Bürger keine Eingaben erfolgt. Parallel zur Offenlage wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt. Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurden keine Bedenken gegen die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 in der ausgelegten Fassung vorgebracht. Eine erneute Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich, beide Gremien wurden am 05.12.2012 bzw. am 06.12.2012 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung informiert. Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 – Düppelstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung zur Bebauungsplanänderung Schriftliche Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung Vorlage FB 61/0794/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.12.2012 Seite: 2/2 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße Lage des Plangebietes Seite 1 / 2 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße - Begründung 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Das ca. 1,6 ha große Plangebiet befindet sich nördlich des Elsassplatzes. Es wird begrenzt im Südosten durch die Elsassstraße, im Südwesten durch die Düppelstraße im Nordwesten durch die Kirche St. Fronleichnam und im Nordosten durch die Bebauung entlang der Lützowstraße. Das Gebiet ist entlang der angrenzenden Straßen geprägt durch eine überwiegend IV – V-geschossige geschlossene Blockrandbebauung. Im rückwärtigen Bereich liegt am Rudolf-Schwarz-Weg ebenfalls ein Gebäuderiegel mit Wohnungsbau, an den nördlich die Kleingartenanlage „Panneschopp“ angrenzt. Der Flächennutzungsplan 1980 stellt für den Geltungsbereich Wohnbauflächen und Grünflächen dar. Der für das Plangebiet 1984 aufgestellte Bebauungsplan Nr. 715 – Düppelstraße – setzt ein Allgemeines – und ein Besonderes Wohngebiet fest sowie private Grünflächen. 2. Anlass der Planung Anlass der Planung ist der Wunsch, die heutige Nutzungsmischung von Wohnen in den Obergeschossen und einer gemischten Nutzung in den Erdgeschossbereichen der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten. 3. Ziel und Zweck der Planung In dem an das Plangebiet angrenzenden Bereich der Elsassstraße haben sich im Bereich zwischen Adalbertsteinweg und Elsassplatz mehrere Wettbüros angesiedelt. Die Elsassstraße war bislang Bestandteil eines lebendigen Stadtteilzentrums mit einer gemischten Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung in den Erdgeschosszonen. Auch das Plangebiet ist geprägt von gründerzeitlicher Bebauung mit einer gemischten Nutzung in den Erdgeschossbereichen und Wohnnutzung in den Obergeschossen. Die Zunahme von Wettbüros im Bereich Elsassstraße führt zu einer Verdrängung bisheriger Nutzungen. Das Straßenbild verändert sich, es setzt der sogenannte „Trading-Down-Effekt“ ein. Ziel der Bebauungsplanänderung ist, den heutigen Charakter der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten und eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros vorzubeugen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können auch Wettbüros zu den Vergnügungsstätten gezählt werden und zwar dann, wenn kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind. Auch in Bezug auf Jugend- und Familienfreundlichkeit trägt ein Ausschluss von Vergnügungsstätten zu einem stabilen Wohnumfeld bei und sichert die Wohnqualität insbesondere für Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen. 4. Begründung der Festsetzung Im Bebauungsplan Nr. 715 ist entlang der Elsassstraße und der Düppelstraße ein Besonderes Wohngebiet (WB) festgesetzt. In diesem sind gemäß § 4a BauNVO nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig. Diese Vergnügungsstätten werden im Bebauungsplan ausgeschlossen, da diese Nutzungen einen sog. „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können. Da Vergnügungsstätten regelmäßig bei eher geringem Investitionsbedarf vergleichsweise hohe Gewinnerwartungen begründen, sind sie geeignet, andere Betriebe mit deutlich höherem Investitionsbedarf und geringerer Ertragsstärke zu verdrängen. Eine Ansiedlung dieser Einrichtungen ist für die städtebauliche und soziale Entwicklung des Gebietes nicht zuträglich. 5. Umweltbelange Im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 sind Umweltbelange nicht betroffen. 6. Auswirkungen der Planung Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird der Erhalt des derzeitigen Quartierscharakters gestärkt. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten unterstützt die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes, durch die Festsetzung eines Besondern Wohngebietes die hier typische Nutzungsstruktur planungsrechtlich zu sichern. Seite 2 / 2 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen Zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße Lage des Plangebietes Seite 1 / 2 I. Änd Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße - Schriftliche Festsetzungen Die nachfolgende Festsetzung ergänzt die Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße -. gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Art der baulichen Nutzung Im Besonderen Wohngebiet (WB) sind die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht zulässig. Seite 2 / 2