Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103603.pdf
Größe
798 kB
Erstellt
22.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0770/WP16
öffentlich
22.10.2012
Dez. III / FB 61/70
Hasselholz Philippionsweg
Entwässerung, Durchlass und Sandfang
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.11.2012
05.12.2012
B0
B0
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt den Ausbau der Entwässerungseinrichtungen im
Philippionsweg und entlang der Hofanlagen Hasselholz und Blockhaus gem. Plan Nr. 2010_045_ÜL
und 2010_045_L1.
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
185.169,09
185.169,09
0
0
208.000
208.000
Ergebnis
185.169,09
185.169,09
0
0
208.000
208.000
+ Verbesserung /
0
-Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben
ausreichende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
2.500
2.500
0
0
0
0
Abschreibungen
2.000
2.000
0
0
0
0
Ergebnis
4.500
4.500
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0770/WP16 der Stadt Aachen
ausreichende Deckung vorhanden
Ausdruck vom: 26.02.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Anlass
Die Straßen Am Hasselholz und der Wirtschaftsweg Philippionsweg liegen am vorwiegend
durch Land- und Forstwirtschaft geprägten westlichen Stadtrand von Aachen. Auf den an die
Straßen und Wege angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es seit einigen
Jahren vor allem als Folge der Häufung stärkerer Regenereignisse zu Erosionen. Dabei
werden Oberboden, Sande, Lehm und feinkörniges Material abgeschwemmt und über die
Pflasterrinne des Philippionsweges, der in weiten Abschnitten als Hohlweg verläuft, und
über den Hasselholzer Weg dem Straßenseitengraben in der Straße Am Hasselholz
zugeführt. Der Straßenseitengraben mündet gegenüber Gut Hasselholz, Am Hasselholz 8 /
8a in den Johannisbach, welcher in seinem weiteren Verlauf einen Teich auf dem
Grundstück des Gut Blockhaus, Am Hasselholz 16 speist.
Der Teich muss regelmäßig entschlammt werden, damit er nicht verlandet und eutrophiert.
Die Teichentschlammungen wurden durch die Stadt in den vergangenen Jahren etwa alle
drei bis vier Jahre durchgeführt. Hierdurch entstehen der Stadt regelmäßig Aufwendungen in
Höhe von rd. 25.000 €. Zu diesen Teichentschlammungen ist die Stadt verpflichtet, weil hier
das Verursacherprinzip gilt. Gemäß § 53 LWG (Landeswassergesetz NRW) ist die Stadt als
Kommune abwasserbeseitigungspflichtig. Bei dem im Philippionsweg und Am Hasselholz
abfließenden Oberflächenwasser handelt es sich, weil es gesammelt und gefasst wird, nach
dem Gesetz um Abwasser. Die Stadt ist verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu
beseitigen. In diesem Falle gelangen jedoch die absetzbaren Bestandteile im Abwasser in
die Teichanlage auf einem Privatgrundstück.
Gleichzeitig besteht wegen der unzureichenden Abmessungen des Straßenseitengrabens im
nördlichen Straßenabschnitt Am Hasselholz Handlungsbedarf: Bei stärkeren
Regenereignissen folgt das im Philippionsweg abfließende Oberflächenwasser nicht dem an
der Einmündung in die Straße Am Hasselholz unter etwa 90° abknickenden Seitengraben,
sondern es fließt größtenteils über die Straßenoberfläche und gelangt dem natürlichen
Gefälle folgend auf der östlichen Straßenseite auf die beiden oben genannten
Privatgrundstücke. In den vergangenen zehn Jahren kam es schon mehrfach zu
Überflutungen mit Sachschäden. Im übrigen führten die Überflutungen der als Reitplatz
genutzten Freifläche regelmäßig zu einer Gewässerverunreinigung des Johannisbaches
durch Eintrag von Tierfäkalien, so dass die Untere Wasserbehörde bereits mehrfach
gefordert hat, eine entwässerungstechnische Lösung dieser Problematik zu erarbeiten und
umzusetzen.
Vorlage FB 61/0770/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2013
Seite: 2/3
Planung
Um die o.g. Gewässerverschmutzungen und den Sedimenteintrag in das Gewässer bzw. im
Teich in Zukunft zu reduzieren, ist geplant, im unteren Abschnitt des Philippionsweg einen
Sandfang zu errichten und im Starkregenfall den größeren Teil des Abflusses unterirdisch
geradeaus in eine offene Mulde auf dem Wiesengrundstück bis zum natürlichen Bachlauf
des Johannisbaches zu führen. Gleichzeitig wird ein Bypass angelegt, der den
Trockenwetterabfluss weiterhin dem Teich zuführt.
Die Maßnahme ist mit dem betroffenen Eigentümer der Wiese abgestimmt und wird von ihm
mit getragen.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden ähnliche Maßnahmen an der Einmündung
Hasselholzer Weg/Am Hasselholz umgesetzt, da auch von dieser Seite Sedimente – wenn
auch in einem deutlich geringeren Umfang als am Philippionsweg – in das Gewässer
Johannisbach bzw. in den Teich eingetragen werden.
Bauliche Umsetzung
Wichtige Bestandteile des Projektes sind die Entwässerungsrinne entlang des
Philippionsweges, der Sandfang, die Unterquerung der Fahrbahn und der Überflutungsraum
in der Wiese.
Für die Rinne wurde ein V-Profil gewählt, das im Bedarfsfall von landwirtschaftlichen
Fahrzeugen befahrbar ist.
Für den Sandfang wurden zwei Ausführungsformen mit den Abmessungen ca. 4x18m
untersucht. Die von der Verwaltung favorisierte Version mit Rasengittersteinen ist preiswerter
in den Baukosten und passt besser in die Umgebung, ist aber schwieriger zu unterhalten.
Die Fahrbahn wird mit einem Kastenprofil 1,20x0,30 unterquert.
Kosten und Finanzierung
Die Baukosten betragen 151.000€ für die naturnahe Variante 1 und 175.000€ für die massive Variante
2. Hinzu kommen in beiden fällen. 30.000€für Planung und Gutachten.
Im Haushalt 2012 sind unter dem PSP – Element 5-120102-000-02900-300-1
beim PSP-Element 4-120102-021-4
48.000 € investiv und
4.500€ konsumtiv vorgesehen.
Anlage/n:
Pläne Nr.
2010_045_ÜL
2010_045_L1
2010_045_L2
Vorlage FB 61/0770/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2013
Seite: 3/3
2010_045_ÜL