Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
107165.pdf
Größe
128 kB
Erstellt
26.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat V
Fachbereich Personal und Organisation
Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 52/0053/WP16
öffentlich
26.11.2012
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2012
- Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung – Einführung eines
automatischen Kassensystems in der Schwimmhalle Brand
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.12.2012
18.12.2012
19.12.2012
FA
SpA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die außerplanmäßige Bereitstellung von 48.000,-- €
netto zuzügl. 19 % MWSt. (56.000,-- € brutto) für die Einführung eines automatischen Kassensystems in der Schwimmhalle Brand unter Berücksichtigung einer entsprechenden Deckung.
2.
Der Sportausschuss spricht sich für die Einführung eines automatischen Kassensystems in
der Schwimmhalle Brand aus. Nach zwei Jahren ist durch die Verwaltung ein Erfahrungsbericht vorzulegen.
Er empfiehlt dem Rat die außerplanmäßige Bereitstellung von 48.000,-- € netto zuzügl. 19 %
MWSt. (56.000,-- € brutto) unter Berücksichtigung einer entsprechenden Deckung .
3.
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von 48.000,-- € netto zuzügl. 19 %
MWSt. (56.000,-- € brutto) für die Einführung eines automatischen Kassensystems in der
Schwimmhalle Brand unter Berücksichtigung einer entsprechenden Deckung.
In Vertretung
( Rombey )
Stdtdirektor
Vorlage FB 52/0053/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2012
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
56.000 €
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
- 56.000 €
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/ keine
- Verschlechterung
ausrechende Deckung
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
+ 38.000 €
Abschreibungen
0
0
0
0
0
- 9.700 €
Ergebnis
0
0
0
0
0
+ 28.300 €
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 52/0053/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Auch der Fachbereich Sport ist aufgefordert, sich aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation an der
Haushaltskonsolidierung zu beteiligen.
Bereits in der Vergangenheit wurde kontinuierlich an einer Betriebsoptimierung in den städtischen
Schwimmbädern unter Ausschöpfung von Einsparmöglichkeiten gearbeitet. Deshalb bleibt nicht mehr
viel Raum für weitere Einsparungen, ohne die Angebote und den Service für die Besucher der
städtischen Schwimmbäder (Schulen, Vereine und Öffentlichkeit) gravierend zu reduzieren.
Der Fachbereich Sport hat unterschiedlichste Maßnahmen zur Umstrukturierung in den Bädern mit
dem Ziel der Einsparung von Haushaltsmitteln geprüft. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass
davon zurzeit nur noch eine Maßnahme in einem vertretbaren Verhältnis von Einschnitten einerseits
und den zu erzielenden Einsparungen andererseits steht. Es handelt sich dabei um die Einführung
eines automatischen Kassensystems in der Schwimmhalle Brand zu besucherschwachen Zeiten.
Derzeit sind in den Eingangsbereichen der städtischen Schwimmhallen jeweils personenbesetzte
Kassenbereiche eingerichtet. Die Kassenarbeitsplätze sind mit einem EDV-gestützten Kassensystem
ausgerüstet, das alle Schwimmbäder untereinander sowie mit dem Fachbereich Sport vernetzt.
Es wurde geprüft, ob und wo es überhaupt in den städtischen Schwimmhallen umsetzbar wäre, die
personenbesetzte Kassen durch automatische Kassensysteme zu ersetzen.
Hierfür sind aus baulicher Sicht nur die Schwimmhalle Brand und die Ulla-Klinger-Halle geeignet.
In der Schwimmhalle Süd ist aufgrund des offenen Bereiches zur Schwimmhalle und des großen
Aufenthaltbereiches im Zwischengeschoss die Aufsicht ohne Kassenpersonal nicht gegeben.
Außerdem ist dies die Schwimmhalle mit den mit Abstand höchsten Besucherzahlen im Bereich des
öffentlichen Badebetriebs, so dass hier die bisherige personenbesetzte Kassenanlage in jedem Fall
erhalten bleiben soll. In der Elisabethhalle ist aufgrund der Entfernungen zwischen dem
Eingangsbereich und den einzelnen Schwimmhallen eine personenbesetzte Kassenanlage, bei der
durch Mitarbeiter auch die Aufsicht im Eingangsbereich wahrgenommen wird, erforderlich.
Da aus baufachlicher Sicht in der Schwimmhalle Brand der Einbau eines automatischen
Kassensystems mit dem geringsten baulichen und finanziellen Aufwand möglich ist, soll hier getestet
werden, inwieweit ein automatisches Kassensystem zu vertretbaren Einschränkungen für die
Badegäste, in Verbindung mit Einsparungen im Personalbereich, führt. Es ist daran gedacht, das
automatische Kassensystem zu besucherschwachen Zeiten, d.h. im Morgenbereich bis etwa zur
Mittagszeit, einzusetzen. In diesem Zeitraum wird die Schwimmhalle verstärkt von Schulen neben
dem öffentlichen Badebetrieb genutzt.
Das von der Sportverwaltung eingesetzte Kassensystem der Fa. Axxteq kann um einen
Kassenautomaten mit Zugangskontrolle erweitert werden und die personenbesetzte Kasse ersetzen.
Vorlage FB 52/0053/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
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Für die Beschaffung und den Einbau dieses automatischen Systems fallen Kosten in Höhe von rd.
48.000 € netto zuzügl. 19 MWSt. (56.000,-- € brutto) an. Folgekosten sind inklusive Verzinsung und
Abschreibung in Höhe von rd. 8.150,-- € netto zuzügl. 19 % MWSt. (9.700,-- € brutto) jährlich anzusetzen.
Der Ersatz des Kassenpersonals durch einen Automaten führt zwangsläufig zur Reduzierung des
Services für die Badegäste. Hier sind schwerpunktmäßig folgende Leistungen zu nennen:
-
Der Kauf von Jahreskarten, Schwimmkursen, Ferienkarten etc. ist am Automaten nicht
möglich.
-
Die persönliche Beratung, z. B. hinsichtlich der vielseitigen Tarife oder der Öffnungszeiten
sowie der Angebot in den Bädern entfällt.
-
Die Schwimmhalle ist telefonisch nicht zu erreichen, es läuft ein Anrufbeantworter.
Außerdem entfällt die Aufsicht über das Geschehen in den Eingangsbereichen und die Kontrolle, ob
das korrekte Entgelt entrichtet wurde.
Um diese Umstellung mit ihren Auswirkungen zu testen und personenverträglich umzusetzen, soll der
Kassenautomat zunächst probeweise zu den Zeiten des so genannten Frühschwimmens und der
weniger frequentierten Zeiten durch den öffentlichen Badebetrieb im Vormittag bis ca. 12.00 Uhr zum
Einsatz kommen. Während der darüber hinaus gehenden Öffnungszeiten bleibt es bei dem bisherigen
Verfahren. Um den Gästen den Übergang zu dem neuen System zu erleichtern, soll für eine
Übergangszeit von etwa 4 Wochen Kassenpersonal beratend zur Seite stehen. Der Fachbereich Sport
empfiehlt eine Testphase von 2 Jahren.
Durch die Einführung des oben dargestellten teilweisen automatischen Kassensystems lassen sich
jährlich Personalkosten in Höhe von rd. 38.000 € einsparen.
Die Investition der automatischen Kassenanlage amortisiert sich somit nach knapp 2 Jahren.
Aufgrund der in der zweijährigen Testphase gesammelten Erfahrungen sollte dann entschieden
werden, welche der möglichen Optionen – Mischsystem aus automatischer und personenbesetzter
Kasse, ausschließlich personenbesetzter Kasse oder ausschließlich automatisches Kassensystem –
gewählt wird.
Das Beteiligungsverfahren mit dem Personalrat ist abgeschlossen. Dem Personalrat wird sechs
Monate nach Einführung des automatischen Kassensystems ein erster Erfahrungsbericht vorgelegt.
Da auf Grund der Sitzungstermine die reguläre Reihenfolge der politischen Beschlussfassung für die
geplante Maßnahme nicht eingehalten werden kann, wurden in einem interfraktionellen Gespräch am
13.11.2012 die sportpolitischen Sprecher der Fraktionen im Sportausschuss über die Maßnahme
vorab informiert.
Vorlage FB 52/0053/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 4/5
Die außerplanmäßigen Mittel sollen durch folgende Mittelverlagerungen gedeckt werden:
-
PSP 5-080102-800-00100-050-1 PSK 78180000
„Zuschuss zu Maßnahmen auf städtischen Sportplätzen – J –„
-
PSP 5-080203-800-00100-0300-1 PSK 78510000
„Sportliche Aufwertung von Spielflächen – J –„
-
10.000 €
26.000 €
PSP 5-080102-900-00200-900-1 PSK 78310000
„Umwandlung von Sportplätzen in Kunstrasen“
12.000 €
Die o.a. Mittelverlagerung führt nicht dazu, dass Maßnahmen, die für dieses Jahr vorgesehen waren,
nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können.
Da der Schwimmhallenbereich ein „Betrieb gewerblicher Art“ und vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist
lediglich die Deckung des Nettobetrages von 48.000 € notwendig.
Anlage/n:
keine
Vorlage FB 52/0053/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
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