Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
107357.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
29.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 62/0034/WP16
öffentlich
29.11.2012
Herr Tornow
Anordnung der Umlegung für den Bereich des aufzustellenden
Bebauungsplans - Rollefstraße/Trierer Straße Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.12.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans
- Rollefstraße/Trierer Straße – die Umlegung nach § 46 BauGB an.
Vorlage FB 62/0034/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz 20xx
ff.
Fortgeschriebener Ansatz 20xx
ff.
Gesamtbedarf
Gesamt-
(alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz 20xx
ff.
Folgekos-ten Folgekos-ten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 62/0034/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Anordnung der Umlegung für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Rollefstraße/Trierer Straße Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur
Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung – Sicherung der Bauleitplanung zur
Erschließung von Bauland sowie Einleitung des Umlegungsverfahrens gem. § 45 ff. BauGB
– die Aufstellung des Bebauungsplans – Rollefstraße/Trierer Straße – beschlossen. Er hat
weiterhin dem Rat der Stadt Aachen die Anordnung der Umlegung nach § 46 BauGB für
den v.g. Planbereich empfohlen.
Durch das Umlegungsverfahren sollen die bodenordnerischen Voraussetzungen für die
Entwicklung des Baugebietes sowie ein zeitgemäßer Zuschnitt der Grundstücke geschaffen
werden, da im Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplans – Rollefstraße/Trierer
Straße – das vorhandene Grundstücksgefüge und die Planung auseinanderklaffen.
Anlage/n:
Plan zum Aufstellungsbeschluss A 247
Vorlage FB 62/0034/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 3/3