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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
107357.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
29.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:57
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 62/0034/WP16 öffentlich 29.11.2012 Herr Tornow Anordnung der Umlegung für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans - Rollefstraße/Trierer Straße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans - Rollefstraße/Trierer Straße – die Umlegung nach § 46 BauGB an. Vorlage FB 62/0034/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2012 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx ner Ansatz 20xx ff. Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. Gesamtbedarf Gesamt- (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx ner Ansatz 20xx ff. Ertrag Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. Folgekos-ten Folgekos-ten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 62/0034/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2012 Seite: 2/3 Erläuterungen: Anordnung der Umlegung für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Rollefstraße/Trierer Straße Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung – Sicherung der Bauleitplanung zur Erschließung von Bauland sowie Einleitung des Umlegungsverfahrens gem. § 45 ff. BauGB – die Aufstellung des Bebauungsplans – Rollefstraße/Trierer Straße – beschlossen. Er hat weiterhin dem Rat der Stadt Aachen die Anordnung der Umlegung nach § 46 BauGB für den v.g. Planbereich empfohlen. Durch das Umlegungsverfahren sollen die bodenordnerischen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baugebietes sowie ein zeitgemäßer Zuschnitt der Grundstücke geschaffen werden, da im Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplans – Rollefstraße/Trierer Straße – das vorhandene Grundstücksgefüge und die Planung auseinanderklaffen. Anlage/n: Plan zum Aufstellungsbeschluss A 247 Vorlage FB 62/0034/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2012 Seite: 3/3