Daten
Kommune
Aachen
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106920.pdf
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457 kB
Erstellt
21.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 51/0223/WP16
öffentlich
21.11.2012
45/200
Investorenmodell Krefelderstraße - Einrichtung einer 5-gruppigen
Kindertagesstätte
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.12.2012
11.12.2012
WLA
KJA
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass ein Mietvertrag über die mit dem Investor
vereinbarte Laufzeit abgeschlossen wird.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
1.1 In Abstimmung mit dem Investor im 1. OG des Neubaus Krefelder Straße (Hitmarkt) eine
fünfgruppige Kindertagesstätte analog den Ausführungen dieser Vorlage einzurichten.
1.2 Die in dieser Kindertagesstätte geschaffenen Plätze im Rahmen der Bedarfsplanung
2013/2014 zu berücksichtigen.
1.3 Die für 2013 zusätzlich benötigten Mittel für Ausstattung der Kindertagesstätte in Höhe
von ca. 50.000 € (Küche, Garderoben, Wickelkombinationen, Ausstattung, Personalraum
etc.) und Gestaltung des Außengeländes in Höhe von ca. 40.000 € aus den zur Verfügung
stehenden Mitteln zum U3 Ausbau (Sachkonto 78650000; PSP-Element 5-060101-90000100-990-8) zu decken. Sollte die im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 ff beantragte
Etatisierung von jeweils 1.000.000 € für den U3 Ausbau – städt. Kitas (Sachkonto
52410000; PSP-Element 4-060101-980-6)erfolgen, ist beabsichtigt, Mittel in erforderlicher
Höhe aus diesem Budget umzuschichten.
Vorlage FB 51/0223/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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1.4 Die entstehenden zusätzlichen Mietkosten für das Jahr 2014 aus der im Rahmen der
Haushaltsplanung 2013 ff beabsichtigten Etatisierung von jeweils
1.000.000 € für den U3 Ausbau – städt. Kitas (Sachkonto 52410000; PSP-Element 4060101-980-6) zu decken. Im Falle einer Nichtgenehmigung des Haushaltsplans bzw.
wenn die Mittel nicht in entsprechender Höhe im Haushalt 2013 zur Verfügung stehen,
werden die Mittel aus der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts 2012, notfalls auch
zu Lasten anderer Projekte, bereitgestellt.
1.5 Die für 2015 ff (für die Dauer des Mietverhältnisses) benötigten zusätzlichen Mittel für die
Mietkosten in Höhe von 98.990 €/Jahr (insgesamt für 15 Jahre Mietlaufzeit =
1.484.850 €) im Rahmen der Haushaltsberatungen für die betreffenden Jahre zusätzlich
einzuplanen.
Vorlage FB 51/0223/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Die entstehenden Kosten für die Jahre 2013 und 2014 werden aus den Mitteln der mittelfristigen Finanzplanung des
Haushalts 2012, notfalls auch zu Lasten anderer Projekte, gedeckt.
Ausstattung/Inventar/Außenspielgeräte
PSP-Element: 5-060101-800-00100-810-1
Sachkonto: 78350000 + N.N. (Außenspielgeräte)
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
75.000 €
165.000 €
75.000 €
165.000 €
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
-Verschlechterung
- 90.000 €
Deckung ist gegeben
Miete
PSP-Element: 1-060101-800-4
Sachkonto: 54220000
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
300.000 €
447.727,50 €
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
1.200.000 € 2.537.122,50€
- 147.727,50 €
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 51/0223/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
1.1 Übernahme der Trägerschaft
Aufgrund des Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses vom 06.11.2012 wird die
Trägerschaft für die Einrichtung Krefelderstraße dem freien Träger der Jugendhilfe Lebenshilfe
Aachen e.V. übertragen.
Die Lebenshilfe betreibt im Ferberberg 9 eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung. Der Träger
möchte die Einrichtung dahingehend verändern, dass nicht ausschließlich Kinder mit
Sprachförderbedarf betreut werden. Eine Umwandlung einzelner Gruppen in integrative an diesem
Standort (Ferberberg) – wegen fehlender Wohnbebauung im Umfeld und deshalb nicht vorhandener
Nachfrage von Regelkindern - kommt nicht in Frage.
Durch eine Verlagerung von zwei heilpädagogischen Gruppen in die Krefelderstr. könnten diese
Kinder im Sinne von Integration mit anderen – sprachlich altersgemäßen – Kindern Kontakt haben
und somit würde dies zu einer Erweiterung der Förderung führen.
1.2 Bedarfslage
Der geplante Neubau an der Krefelderstraße liegt im Sozialraum 1.
Die Sozialraumanalyse für diesen Bereich kommt zu dem Ergebnis, dass eine erhebliche
Unterversorgung im U3 Bereich zu verzeichnen ist. Auch im angrenzenden Sozialraum 3 ist eine
hohe Unterversorgung im U3 Bereich ermittelt worden.
Auf Grundlage der Berechnungen der Sozialraumanalyse besteht im Sozialraum 1 eine erhebliche
Unterversorgung bezogen auf die Zielversorgung von 35 % für den Altersbereich U 3.
Die statistisch ermittelten Aussagen zur Versorgung im Ü 3 Bereich decken sich nicht mit der
tatsächlichen Nachfragesituation im Ü 3 Bereich. Zusätzlich dienen die Ü3 Plätze in diesem
Sozialraum dazu den Fehlbedarf im angrenzenden Sozialraum 3 zu mindern.
Geplant war an diesem Standort, zwei integrative Gruppen einzurichten. Durch die Übertragung der
Trägerschaft an die Lebenshilfe ergibt sich die Möglichkeit der Verlagerung von zwei
heilpädagogischen Gruppen.
In einer heilpädagogischen Gruppe werden bis zu 11 Kindern mit Behinderung betreut.
1.3 Investorenmodell – Neubau - Räumlichkeiten
Geplant ist die Errichtung eines mehrgeschossigen Gebäudes auf dem Gelände an der Krefelder
Straße.
Das Gebäude selbst soll u-förmig gebaut und mit einem Flachdach errichtet werden.
Im Erdgeschoss des Gebäudes ist geplant einen Supermarkt einzurichten.
In den Räumlichkeiten des 1.OG ist die Einrichtung der Kindertagesstätte mit fünf Gruppen geplant.
Der hierfür vorgesehene Teil des Gebäudes ist zweigeschossig. Für die Kindertagesstätte stehen als
Nutzfläche ca. 995 qm zur Verfügung.
Vorlage FB 51/0223/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Aus den Räumen im 1.OG kann man ebenerdig das Flachdach betreten. Dieses bietet eine Fläche
von insgesamt ca. 900 qm, die von der Kindertagesstätte als Außengelände genutzt werden kann.
Die alleinige Nutzung durch die Kindertagesstätte kann sichergestellt werden. Ebenfalls ist es nach
Aussage des Investors möglich, einen Teil der Fläche begrünen zu lassen, so dass ein adäquates
Außengelände gestaltet werden kann.
Für eine 5-gruppige Kindertagesstätte mit drei Gruppen für Kinder unter drei Jahren sowie zwei
heilpädagogische Gruppen wird eine Nutzfläche (incl. Eingangsbereich/Flure) von ca. 920qm benötigt,
so dass die zur Verfügung stehenden 995qm ausreichend sind.
Besondere Beachtung müssen die Vorgaben der Feuerwehr sowie der Bauaufsicht zum Thema
Brandschutz finden, da in der geplanten Kindertagesstätte sowohl Kinder unter drei Jahren als auch
Kinder mit Behinderung im 1.OG betreut werden sollen.
Nach Rücksprache mit dem Architekten hat es bereits Gespräche mit der Bauaufsicht bezüglich der
vorhandenen Rettungswege auch im Hinblick auf die spezielle Nutzung gegeben.
Es wird drei bauliche Rettungswege in Form von Treppenhäusern aus dem 1.OG geben. Zusätzlich
wird aus allen wesentlichen Räumen im 1.OG eine barrierefreie Flucht auf das Außengelände
gewährleistet. Von dort soll es eine weitere Treppe geben, von der aus man das Gebäude verlassen
kann.
Hinzu kommt eine flächendeckende Rauchmeldeanlage, die unmittelbar die Feuerwehr alarmiert.
Die hier genannten Vorkehrungen zum Brandschutz werden von der Bauaufsicht als ausreichend
erachtet.
Bezüglich der Größe der Außenfläche für eine 5-gruppige Kindertagesstätte und ob diese mit ca.
900qm ausreichend ist, wurde Kontakt mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) aufgenommen.
Bisher war aufgrund der Empfehlungen des Landschaftsverbands von einer benötigten Außenfläche
von ca.300qm/Gruppe ausgegangen worden.
Von Seiten des LVR wurde bestätigt, dass man keine Bedenken hat und man aufgrund von neuen
Empfehlungen 10qm Außenfläche/Kind als ausreichend sieht. Damit wäre mit den vorhandenen
900qm eine Kindertagesstätte, in der bis zu 90 Kindern betreut werden, möglich.
1.4 Geplante Gruppenstruktur der 5-gruppigen Kindertagesstätte
Für die 5-gruppige Kindertagesstätte ist folgende Gruppenstruktur vorgesehen:
Gruppe
Anzahl
Kinder
Ü3
U3
gesamt
Ü3heilpädagogisch
Gruppenform I
2
40
28
12
0
Gruppenform II
1
10
0
10
0
2
22
0
0
22
Heilpädagogische
Gruppe
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Ergebnis:
Insgesamt werden 50 zusätzliche Plätze geschaffen.
Hiervon 28 Plätze für Kinder ab drei Jahren.
22 Plätze für Kinder unter drei Jahren.
22 Plätze für Kinder mit Behinderung ab drei Jahren, die von dem Standort Ferberberg in die
Kindertagesstätte Krefelderstraße verlagert werden.
2. Mietkosten
2.1 Mietkonditionen des Investorenmodells
Nach Aussage des Investors sind für das Objekt folgende Mietkonditionen für die Flächen
vorgesehen, die durch die Kindertagesstätte genutzt werden würden:
Laufzeit des Mietvertrags:
15 Jahre (+ 2x 5 Jahre Verlängerungsoption)
Gebäudefläche: 13,50 €/m²
Außenfläche: 3,50 €/m²
Für die Nutzung der Fläche, die von der Kindertagesstätte genutzt werden würde, ergeben sich
dadurch folgende Mietkosten:
Außenfläche:
900 m² x 3,50 € = 3.150 €/Monat
3.150 € x 12 Monate = 37.800 €/Jahr
Gebäudefläche:
995 m² x 13,50 € = 13.432,50 €/Monat
13.432,50 € x 12 Monate = 161.190 €/Jahr
Gesamt:
16.582,50 €/Monat
198.990 €/Jahr
2.2 Refinanzierung von Mietkosten
2.2.1 Allgemein
Voraussetzung für die Refinanzierung eines Teils der Mietkosten ist, dass ein entsprechender
Mietvertrag mit dem Träger geschlossen wird, aus dem die Höhe der Mietzahlungen hervorgeht, die
der Träger zu zahlen hat.
Vorlage FB 51/0223/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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2.2.2 Refinanzierung der beiden verlagerten heilpädagogischen Gruppen
In welcher Höhe eine Refinanzierung von Mietanteilen für die heilpädagogischen Gruppen über die
Budgets, die die heilpädagogischen Gruppen in Form eines Leistungsentgelts erhalten, möglich ist, ist
zurzeit noch in Klärung.
2.2.3 Refinanzierung über KiBiz
Für die drei KiBiz geförderten Gruppen werden gem. § 7 der Verordnung zur Durchführung des
Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz) im Rahmen der KiBiz Förderung Mietkosten, auf der Grundlage
von nach dem 28.02.2007 neu gegründeten Mietverhältnissen, nur noch auf der Grundlage von
Mietpauschalen refinanziert.
Die für die Stadt Aachen geltende Mietpauschale beträgt für das kommende Kindergartenjahr
9,76 €/m² (ursprünglich 9,20 € mit jährlich 1,5 % indexiert)
Neben der Mietpauschale ist bei der Berechnung die anzuerkennende Gesamtfläche für die
Einrichtung von Relevanz. Nach § 7 Absatz 3 der DVO KiBiz wird pro Gruppe pauschal ein Wert von
160 m² angenommen. Für die Gruppenformen I und II (U3 Gruppen) ergibt sich jeweils ein Zuschlag
von 25 m² je Gruppe.
Aufgrund der drei KiBiz geförderten U3 Gruppen ergibt sich eine anzuerkennende Gesamtfläche von
555 m² im Rahmen der Mietkostenberechnung.
Dies bedeutet, dass für die drei KiBiz geförderten Gruppen bei der Berechnung der KiBiz-Förderung
eine monatliche Kaltmiete in Höhe von 5.416,80 € berücksichtigungsfähig ist. Bezogen auf das
Jahr bedeutet dies eine Jahressumme von 65.001,60 €.
Nach § 20 Abs.II S. 3 KiBiz ist die v.g. Jahressumme im Wege des Vorwegabzuges um 2.716,04 € je
Gruppe zu bereinigen, so dass letztlich ein Betrag in Höhe von 56.853,48 € in die Berechnung der
Förderung einfließt.
Diese Kosten sind vom örtlichen Träger der Jugendhilfe (Stadt Aachen) mit durchschnittlich 90,50%
(je nach Trägerart zwischen 88% – 96 %) zu bezuschussen. Der Trägeranteil beträgt durchschnittlich
ca. 9,5%.
Hiermit ist die gesamte Kaltmiete berücksichtigt. Darüber hinausgehende Zuschläge (Außenflächen,
Mehrwertsteuer etc.) sind nicht vorgesehen.
Alle über 56.853,48 € hinaus gehenden Mietkosten (198.990 – 56.853,48 € = 142.136,52 €) sind
über das KiBiz nicht berücksichtigungsfähig und sind voraussichtlich in voller Höhe als
freiwillige Leistung durch die Stadt Aachen zu tragen.
Vorlage FB 51/0223/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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2.3 Möglichkeit von Sonderverträgen – Mietzuschuss für den Träger
Es besteht die Möglichkeit, einen Sondervertrag mit dem Träger der Kindertagesstätte abzuschließen,
um die Kosten für den nicht refinanzierten Mietanteil für diesen zu verringern. Von dieser
Verfahrensweise wurde bereits im Rahmen des Ausbaus von ü3 Plätzen im Hinblick auf den
Rechtsanspruch für den ü3 Bereich Gebrauch gemacht, um die Bereitschaft der freien Träger sich am
Ausbau zu beteiligen zu erhöhen und damit die Trägervielfalt für die Stadt Aachen zu erhalten.
Entsprechend den damaligen Beschlussfassungen des Kinder- und Jugendausschusses Anfang der
90er Jahre, wurden mit den Trägern entsprechende Verträge über die Übernahme von Trägeranteilen
geschlossen. Die hiermit verbundenen Regelungen gestalteten sich vielfältig:
anteilige Trägeranteilübernahme
volle Trägeranteilübernahme
einrichtungsbezogene Regelungen
gruppenbezogene Regelungen
Mietübernahme Regelungen
Sonderregelungen für integrative Kindertageseinrichtungen
Der Abschluss eines Sondervertrags ist im Rahmen der zuvor genannten Regelungen ebenfalls
denkbar.
Bei der Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Aachen erhöht sich die Belastung des
städtischen Haushalts um die entsprechende Summe.
Die erforderlichen Vertragsgestaltungen zwischen Investor, Stadt Aachen und dem Träger Lebenshilfe
Aachen e.V. sind mit den Beteiligten in naher Zukunft abzustimmen.
2.4 Zusammenfassung - Übersicht Mietkosten
Gesamtmiete
198.990 €
./. Landesförderung (36% von 56.853,48 €)
20.467,25 €
./. Trägeranteil (9,5%)
5.401,08 €
(Sofern keine Trägeranteilübernahme durch die
Stadt Aachen erfolgt)
./. Anteil heilpädagogische Gruppen
noch unbekannt
Belastung städtischer Haushalt
173.121,67 €
davon kommunaler Zuschuss der Stadt nach KiBiz
51.452,40 €
(Pflichtleistung)
davon freiwilliger Zuschuss der Stadt Aachen
Vorlage FB 51/0223/WP16 der Stadt Aachen
121.669,27 €
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Träger der freien Jugendhilfe willens und in der Lage ist,
seinen Trägeranteil auch zu übernehmen.
3. Vergleich Kosten Investorenmodell und Stadt Aachen als Bauherrin
Tritt die Stadt Aachen selbst als Bauherrin auf, ist ein Kostenvorteil im Vergleich zu einer externen
Anmietung nicht zu erwarten.
Ein unmittelbarer Vergleich des vorliegenden Angebotes mit „Marktpreisen“ ist nicht möglich, da es
sich um Spezial-immobilien handelt.
Interne Kostenmietberechnungen auf der Basis der Machbarkeitsstudie Hahn Helten & Assoziierte
Architekten GmbH ergeben jedoch Kostenmieten – ohne Berücksichtigung von Zuschüssen - in Höhe
von ebenfalls ca. 17 Euro pro qm für eine 5-gruppige Einrichtung inkl. Außenflächengestaltung. Unter
Berücksichtigung etwaiger Zuschüsse (Fördermittel des Landes zum Ausbau der U3-Plätze) die bei
Eigenerstellung als einmaliger Baukostenzuschuss fließen könnten (hier: 22 U3 Plätze x 17.000 Euro
= 374.000 Euro), ergibt sich eine Kostenmiete von rd. 15,40 Euro pro qm.
Bei einer Anmietung erhält die Stadt laufende Landeszuschüsse in Höhe von 20.467 Euro p.a. über
die gesamte Laufzeit (zuzüglich jährlicher Indexierung von 1,5 %). Die vom Investor angebotene
Mietzahlung in Höhe von rd. 17 Euro pro qm belastet die Stadt unter Berücksichtigung dieser
laufenden Zuschüsse (rd. 14,7 %) mit 14,50 Euro pro qm.
Für die Gesamtbeurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Anmietung ist weiterhin zu beachten, dass
eigene Bauvorhaben:
-
im Gegensatz zur Anmietung nicht nach 15 Jahren flexibel an den Bedarf angepasst und
aufgegeben werden können. Spezialgebäude sind nur mit erheblichem Kostenaufwand für
andere Nutzungen zu ertüchtigen bzw. nur mit Buchwertverlusten veräußerbar
-
ein städtischer Neubau in dem Bereich nicht bis Ende 2013 realisierbar wäre
-
städtische Baugrundstücke für Kita-Neubau im gesamten Stadtgebiet kaum verfügbar
sind
Das vorliegende Mietangebot ist aus Sicht der Verwaltung aus den genannten Gründen angemessen.
4. Zeitschiene – Realisierung des Projekts
Die Fertigstellung und damit verbunden auch die Nutzung des Gebäudes sollen im Zeitraum Oktober
2013 – Ende Januar 2014 möglich sein.
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5. Vorschlag der Verwaltung
Die Prüfung des Standorts Krefelderstraße ergab sozialraumbezogen einen Bedarf an Plätzen.
Zusätzlich wurde von Seiten des Gebäudemanagements bestätigt, dass die Stadt Aachen als
Bauherr ein ähnliches Objekt nicht günstiger bereitstellen könnte.
Aufgrund dieser Tatsachen schlägt die Verwaltung vor, den Mietvertrag über die vereinbarte
Laufzeit abzuschließen und die erforderlichen Kosten einzuplanen.
Anlage/n:
Pläne/Grundrisszeichnung Investorenmodell
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