Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103426.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
08.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0777/WP16
öffentlich
35032-2011
08.11.2012
Dez. III / FB 61/20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
hier: Offenlagebeschluss
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 (1) BauGB
- Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.12.2012
06.12.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die
Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger
sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße in
der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0777/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/7
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
Nach den ersten Planungsüberlegungen der Jahre 2000 / 2001 zur Entwicklung eines
Gewerbe- und Hotelstandortes in einer wesentlichen größeren Dimension wurde das
Bebauungsplanverfahren nach Durch- führung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zunächst
nicht fortgesetzt. Erst 2009 wurden mit einer europaweiten Ausschreibung für das ca. 2000 m²
große Hotelgrundstück auf dem Gelände des Bunkers und der angrenzenden nördlichen und
südlichen Teilflächen die Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Verfahrens geschaffen.
Nach Auswahl des Investors HPG zur Entwicklung des Hotelstandortes, wurde die Planung
des Architekturbüros Hammers aus Aachen am 15.09.2011 dem Architektenbeirat vorgestellt.
Hieraus ergab sich eine Empfehlung, die Fassade in den unteren Geschossen zur
Sandkaulstraße zu öffnen und die Lüftungsanlagen grundsätzlich nicht auf dem Dach,
sondern in den unterirdischen Garagengeschossen unterzubringen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Entwicklung eines Hotelstandortes der 3-4-Sterne-Kategorie in der
näheren Umgebung des Eurogresses geschaffen werden. Das Hotel soll ca. 144 Zimmer und
eine Tiefgarage mit ca. 70 Stellplätzen erhalten.
Der Bebauungsplan dient dem Zweck, dem Bedarf nach einem Hotelstandort auf der einen
Seite und dem Erhalt innerstädtischer Grünflächen mit Kinderspielplatz auf der anderen Seite
gerecht zu werden.
Der Beschluss zur Programmberatung zu diesem Bebauungsplanverfahren wurde in der
Sitzung des Planungsausschusses am 15.03.2012 gefasst. In der Sitzung der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 18.04.2012 wurde der Empfehlungsbeschluss ebenfalls
gefasst.
Zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am
18.04.2012 den Empfehlungsbeschluss und der Planungsausschuss am 19.04.2012 den
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst.
Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet
werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger wiederum frühzeitig über
die Planung zu informieren.
In der Zeit vom 21.05.2012 bis 04.06.2012 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt. Am
23.05.2012 wurde eine Anhörungsveranstaltung in der Aula der David-Hansemann-Schule
durchgeführt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die
Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.
An der Veranstaltung waren ca. 60 Personen anwesend. Von der Möglichkeit sich schriftlich
zu äußern, haben 12 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. In der Bürgerbeteiligung
Vorlage FB 61/0777/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/7
wurde insbesondere Kritik an der Standortwahl insgesamt geübt und die Folgen der
Hotelbebauung für die öffentliche Parkfläche kritisiert.
Es wurden 16 Behörden an der Planung beteiligt. Es wurden keine Bedenken gegen die
Planung vorgebracht, lediglich einzelne Anregungen und Hinweise gegeben.
2.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
Obwohl es sich hier um eine freiwillige Bürgerinformation handelt, werden die eingegangenen
Anregungen dennoch in die Abwägung aufgenommen. Die Niederschrift der
Informationsveranstaltung sowie die Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung sind in
der Anlage beigefügt. Zentrale Inhalte der Bürgereingaben waren:
Beeinträchtigung der nördlichen Grünfläche, Verlust der Bäume, Sicherung der
Ersatzpflanzungen, möglichst weitgehende Erhaltung des Parks, keine Vereinnahmung der
Grünfläche durch das Hotel, Frischluftschneise, nicht ausreichende Darstellung der Bäume
Durch die Mindestgröße des Hotels, durch den Schutzabstand zur Blutbuche und durch die
baulichen Beschränkungen in südlicher Richtung muss die Grünfläche in dieser
Größenordnung in Anspruch genommen werden. Die Fläche wird sich um ca. 610 m²
reduzieren; wenn man die geplante private Grünfläche von ca. 220 m² vor dem Hotel mit
einbezieht, reduziert sich das Defizit auf ca. 390 m². Diese private Grünfläche soll ebenfalls
öffentlich zugänglich sein bzw. Teil des Parks bleiben. Hinzu kommen weitere Freiflächen vor
dem Hotel, die in die Gesamtwirkung einbezogen werden können. Der Verlust der Bäume
geht mit der Verkleinerung der Grünfläche einher und ist kaum zu vermeiden, wenn man den
Baukörper nicht erhöhen möchte, jedoch durch Verminderungs- und Ersatzmaßnahmen
auszugleichen. Die Kompensation findet durch die Aufwertung der Spielplatzfläche statt und
durch die Neugestaltung der Vorflächen des Hotels zur Sandkaulstraße hin. Als
Ersatzmaßnahmen sind Baumpflanzungen im Stadtgebiet vorgesehen, die vom
Vorhabenträger finanziert werden. Der Baumbestand und die Bilanz der erhaltenen und der
wegfallenden Bäume liegt mittlerweile vor und ist der Begründung als Anlage beigefügt. Die
Frischluftschneise entlang der Sandkaulstraße wird durch die Lage des Baukörpers parallel
zur Sandkaulstraße und durch eine Minimierung des Freiflächenverlustes (ca. 390 m² im
Norden und 480 m² im Süden) minimal beeinträchtigt.
Ersatz für die entfallenden Parkplätze und Mehrverkehr durch das Hotel
Die entfallenden 15 Parkplätze werden in der Tiefgarage des Hotels geschaffen und über den
Durchführungsvertrag abgesichert. Mehrverkehr durch das Hotel entsteht in einer
Größenordnung von 420 Fahrten pro Tag. Die Auswirkungen wurden in Verkehrs- und
Schallgutachten untersucht und als unerheblich eingestuft.
Gebäudegröße, Beeinträchtigung des Parks durch die Höhe des Gebäudes, Abstände zur
Nachbarbebauung, Verschattung der Schule und der Nachbarbebauung, Zugänglichkeit der
Freiflächen um das Hotel, mögliche Verschiebung des Hotels nach Süden, Lärmverstärkung
durch Krümmung des Baukörpers
Vorlage FB 61/0777/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 3/7
Die Mindestgröße des Hotels ergibt sich aus Hotelstandards und betriebswirtschaftlichen
Gründen. Aus der vertretbaren Höhe des Baukörpers ergibt sich eine Kubatur, die nicht
verkleinert werden kann. Dies spiegelt bereits die Ausschreibung wider. Die Abstände sind
entsprechend der notwendigen Abstandsflächen nach Bauordnung NRW ausreichend. Die
Verschattung wurde darüber hinaus untersucht. Eine Verschattung der Gebäude der
Sandkaulstraße findet in den kritischen Zeitabschnitten (Januar, Mittagszeit) nicht statt. Für
die Schulgebäude gibt es zusätzliche Verschattungen in den Nachmittagsstunden, allerdings
werden die Anforderungen erfüllt, die gem. DIN 5034 an Wohngebäude gestellt werden. Eine
Verschiebung des Baukörpers nach Süden ist nicht möglich, da sich hier Gebäude an der
Ostseite der Straße befinden, zu denen der erforderliche Abstand nicht ausreichend wäre und
deren Erschließung zu stark beeinträchtigt würde. Die Zugänglichkeit der Freiflächen vor dem
Hotel werden gesichert und ein Weg entlang des Gebäudes in Richtung Park ist geplant. Der
Lärm wird nachweislich durch den gekrümmten Baukörper eher vermindert gegenüber einem
parallel laufenden geradlinigen Baukörper.
Bedarf für ein Hotel an dieser Stelle, Fragen des Kaufpreises, der Kostenübernahme,
Sicherung der Umsetzung
Der Hotelbedarf ist nachgewiesenermaßen gegeben (Hotelbedarfsanalyse), die Eignung des
Standortes in der Nähe des Eurogresses ist ebenfalls Inhalt dieser Untersuchung. Über den
Kaufpreis kann öffentlich keine Aussage gemacht werden, dieser ist aber nach einheitlichen
Kriterien der Stadt Aachen verhandelt worden. Die Kostenübernahme durch den Investor zum
Abriss des Bunkers und weiterer Planungen und Maßnahmen zur Umsetzung des
Hotelprojektes wurde bereits im Ausschreibungsverfahren festgelegt und wird über den
Durchführungsvertrag weiter differenziert. Der Kaufvertrag und der Durchführungsvertrag mit
dem Vorhabenträger sind die Mittel zur Sicherung der Umsetzung der Planung für dieses
Grundstück.
Fragen zum Abriss Bunker, Bauzeiten, Schäden durch den Bau, Bodenaushub, Fragen zur
Baustelleneinrichtung
Die Auflagen zur Vermeidung von Schäden, Immissionen und sonstigen Unannehmlichkeiten
werden im Rahmen des Abbruchgenehmigungsverfahrens erfolgen. Dazu gehört auch die
Bestandsdokumentation in der Nachbarschaft zur Feststellung von evtl. späteren Schäden.
Aussagen zu den Bauzeiten und die konkrete Baustelleneinrichtung können zur Zeit noch
nicht gemacht werden.
Fehlende Öffentlichkeit bei der Auslegung des Bebauungsplanes
Die Information und Beteiligung der Bürger in der städtischen David-Hansemann-Schule ist
gängige und anerkannte Praxis und ist nicht zu bemängeln. Zum einen handelt es sich bei der
Schule um ein öffentliches Gebäude und in der Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit
explizit in die Aula der Schule eingeladen, sodass die Hemmschwelle für den Bürger sehr
gering sein dürfte. Zum anderen ist das Ziel, die Beteiligung der Bürger möglichst ortsnah
durchzuführen. Die rege Beteiligung der Bürger an derartigen Veranstaltungen in Schulen ist
ein Beweis für die Eignung dieser Räumlichkeiten.
Vorlage FB 61/0777/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 4/7
Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.
3.
Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Es wurden 16 Behörden an der Planung beteiligt. Es wurden keine Bedenken gegen die
Planung vorgebracht. Die Kurverwaltung Bad Aachen weist auf den Thermal-Quellzug hin, der
nun nicht mehr berührt wird. Die Aachen tourist service e.V. weist auf die Erforderlichkeit des
Halteplatzes für Reisebusse hin. Dieser Halteplatz wird grundsätzlich erhalten, die
Festsetzung im Bebauungsplan beschränkt sich jedoch auf die einer öffentlichen
Verkehrsfläche; eine weitere Differenzierung ist nicht möglich. Die STAWAG weist auf die
Versorgungsleitungen und hin und auf die Erforderlichkeit einer Trafostation. Diese Station
soll im Baukörper mit untergebracht werden und wird nicht separat im Bebauungsplan
festgesetzt.
Die einzige Anregung äußert der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege. Er fordert eine
Sachverhaltsermittlung zum Vorhandensein archäologischer Funde bzw. von
Bodendenkmälern. Diese Sachverhaltsermittlung hat stattgefunden. Weitere Untersuchungen
und die archäologische Begleitung werden dafür sorgen, dass keine archäologischen Funde
bzw. Bodendenkmäler beeinträchtigt werden.
4.
Finanzielle Auswirkungen
Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, entstehen der Stadt
Aachen keine Kosten durch die Aufstellung des Bebauungsplanes.
5.
Zusammenfassung und Offenlagebeschluss
Planung
Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung wurden die Randbedingungen festgelegt. Die
beanspruchte Fläche wurde auf ein Minimum reduziert, um eine größtmögliche Parkfläche mit
ihrem Baumbestand zu erhalten. Wichtig war auch der Erhalt der Blutbuche an der
Sandkaulstraße auf dem künftigen Hotelgrundstück, der zu einem Baukörper führte, der
nördlich sehr nah an die David-Hansemann-Schule rückt und eine Verlegung des Weges zur
Schule erforderlich macht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde im Anschluss an die Bürgerinformation erarbeitet.
Er soll den fünfgeschossigen Baukörper innerhalb eines Sondergebietes festsetzen. Die
Freiflächen des Hotels beschränken sich auf Vorflächen zur Sandkaulstraße und eine als
private Grünfläche festgesetzte Fläche um den zu erhaltenden Baum. Ansonsten sollen alle
Freiflächen nördlich und südlich in öffentlicher Nutzung bleiben, öffentliche Grünfläche im
Norden und öffentliche Verkehrs- und Grünflächen im Süden. Während in der nördlichen
Parkanlage Wege und Spielplatz neu gestaltet werden sollen, soll in der südlichen Fläche die
Einmündung von der Sandkaulstraße in die Parkplatzfläche um ca. 30 m verlegt werden.
Untersucht wurden im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes folgende Themen:
-
Verkehrsprognose
-
Auswirkungen auf Schall-Emissionen
-
Auswirkungen auf Luftschadstoffe
Vorlage FB 61/0777/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 5/7
-
Auswirkungen auf Grundwasser und Thermalwasser
-
Artenschutz im Bezug auf den Hochbunker
-
Bewertung der Bäume
-
Auswirkungen auf die Sichtbeziehungen im Denkmalbereich Innenstadt
-
Verschattungsdiagramme
Umsetzung der Planung
Bereits im Kaufvertrag wurde dem Investor die Übernahme der Kosten für die Niederlegung
des Bunkers, die Neuherstellung der südlichen Verkehrsflächen, die Verlegung des Fußweges
und Herstellung der Toranlage zur Schule, die Aufwertung des Spielplatzes, der Ausgleich für
den entfallenden Baumbestand und die Verlagerung des Wandgemäldes am Bunker
auferlegt. Als neuer Standort wird derzeit ein anderer Bunker im Stadtbezirk Aachen-Mitte von
der Verwaltung geprüft.
Der Durchführungsvertrag mit dem Investor wird diese Maßnahmen zur Umsetzung der
Planung weiter differenzieren und weitere Inhalte aufnehmen wie z.B. der Ersatz der
öffentlichen Parkplätze in der Tiefgarage. In erste Linie dient der Vertrag jedoch der Sicherung
der Umsetzung der vorliegenden Planung. Inhalt des Vertrages werden daher u.a. der
Vorhaben- und Erschließungsplan sein und die architektonischen Leitdetails, die in Plänen
und Texten darzustellen sind. Der Vertrag wird spätestens zum Satzungsbeschluss vorliegen.
Gestaltungsanforderungen
Zur rechtlichen Umsetzung der Gestaltung des Vorhabens, die im Rahmen der Ausschreibung
für das Grundstück vorgelegt wurde, ist beabsichtigt - zusätzlich zum Mittel des
Durchführungsvertrags - eine Gestaltungsatzung gem. § 86 BauO NW mit den Festlegungen
der äußeren Gestaltung des Gebäudes (Fassaden, Fenster, Dach, Material, Farbe etc.)
aufzustellen. Diese Satzung geht über das hinaus, was im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gemäß BauGB festgesetzt werden kann. Sie wird gleichzeitig Grundlage für
die Baugenehmigung. Diese Satzung wird parallel mit dem Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan beschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße / Rochusstraße - den Beschluss zu fassen, den Bebauungsplanentwurf in der
vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Vorhaben- und Erschließungsplan
4.
Entwurf des Rechtsplanes
5.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
6.
Entwurf der Begründung
Vorlage FB 61/0777/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 6/7
7.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
8.
Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Vorlage FB 61/0777/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 7/7
Bebauungsplan - Sandkaulstraße/ Rochusstraße -
e
straß
s
u
h
Roc
uls
Sandka
traße
rstraße
Alexande
Bebauungsplan - Sandkaulstraße/ Rochusstraße -
us
Roch
straß
e
uls
Sandka
traße
rstraße
Alexande
60
1691
1701
1695
65
1696
1700
63a
1699
63
69
1698
46
1693
61
1692
1697
1702
59
1672
57
67
55
1671
53
1694
65
49
63
1670
51
1666
47
1665
48
46
1125
53
1126
1958
41
1124
1123
1959
1254
GH 184,0
39
ENTWURF
1255
37
1960
1374
12
Schule
35
GH 187,0
721
Legende
703
29/33
GH 169,5
1242
1716
27
1211
1957
GH 184,0
710
1209
1709
25
165.30
711
1708
23
Bauteil "B" Zufahrt Tiefgarage
1707
10
1210
21
17b
1215
17/19
1713
zu erhaltender Baum
17c
1378
8
15
1023
1928
17d
13
1953
im Wurzelbereich der Blutbuche mit Auflagen)
1218
17e
5
Wasserkaskade (nicht zwingend erforderlich,
im Wurzelbereich der Blutbuche mit Auflagen)
1715
714
1703
1712
6
3
1156
1704
1711
4
1954
1705
1042
Haus des Handwerks
1
19
21
993
1043
1466
GH 184,0
37
Sandkau
lbach
35
33
31
14
29
16
18
1950
17
1017
1949
2374
1948
2395
32
11
1773
9
1770
30
7
1771
28
5
1540
1772
1029
3
364
22/24
2054
1
20
18
16
12/14
10
6/8
2/4
1025
1831
1024
1026
1830
1028
1023
den Bebauungsplan Nr. 853 als Satzung beschlossen hat.
Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
206 E 01d_lc
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853
- Sandkaulstraße / Rochusstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte,
für den Bereich zwischen der Rochusstraße und der Alexanderstraße an der östlichen Seite der
Sandkaulstraße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NW (BauO NW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
1.
Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Es wird ein Sondergebiet SO “Hotel“ gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO festgesetzt.
Im Sondergebiet SO ist die Errichtung eines Hotels mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen zulässig.
2.
Maß der baulichen Nutzung
Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss der Oberkante Gebäude zu verstehen.
Innerhalb der Fläche, die mit einer lichten Höhe (LH) festgesetzt ist, in eine Bebauung erst ab der festgesetzten
Höhe zulässig.
Überschreitung der festgesetzten Höhen
Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen dürfen ausnahmsweise überschritten werden
ausschließlich durch
- nutzungsbedingte Anlagen (Ansaug- und Fortführungsöffnungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
Wärmetauscher, Empfangsanlagen, Lichtkuppeln und Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie) die
zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen bis zu einer Höhe von max. 1,50 m, Be- und
Entlüftungsanlagen / Kälteanlagen sind von dieser Ausnahmeregelung ausgenommen,
- für Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser bis zu einer Höhe von max. 2,50 m und
- Brüstungen / Absturzsicherungen bis zu einer Höhe von max. 1,50 m, dies gilt auch für Rettungswege und
Treppen, die im Zusammenhang mit Brandschutzmaßnahmen und Fluchtwegen benötigt werden, sowie für
Einrichtungen zur Pflege und Wartung der Fassade.
Diese technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter
liegenden Geschosses abrücken.
Für Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser kann auf den Abstand zur Gebäudekante verzichtet werden, sofern
der Aufbau nicht einer öffentlichen Verkehrsfläche zugewandt ist.
Maximale Aushubtiefe von Untergeschossen
Die maximale Bautiefe, Unterkante Ausgrabungstiefe von 158,55 m über NHN darf nicht unterschritten werden.
Ausnahmsweise ist die Unterschreitung zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass keine Beeinträchtigungen des
Grund- und Thermalwassers entstehen.
3.
Vom Bauordnungsrecht abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen
Im Sondergebiet „Hotel“ gilt als Maß der Tiefe der Abstandsfläche 0,5 H zur angrenzenden Fläche für den
Gemeinbedarf - Schule -.
4.
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
Innerhalb der Flächen für Tiefgaragen und unterirdische Nebenanlagen sind nur Tiefgaragen und unterirdische
Nebenanlagen zulässig. Wege und Wasserbecken sind ausnahmsweise als Nebenanlagen zulässig, sofern die
Erhaltung der zu erhaltenden Blutbuche innerhalb der privaten Grünfläche nicht gefährdet wird.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
5.
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Bauliche Vorkehrungen und Maßnahmen gegen schädliche Umwelteinflüsse
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist für alle Fassaden ein erforderliches Schalldämmmaß (erf.
R´w,res. nach DIN 4109*) des Lärmpegelbereichs IV für Außenbauteile von Gebäuden einzuhalten.
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109*
Lärmpegelber
eich
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
Aufenthaltsräume in
Wohnungen,
Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume
dB (A)
IV
66-70
Büroräume
erf. R’w,res in dB
40
35
Ausnahmen von dieser Festsetzung können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen
anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämmmaße für Außenbauteile
ausreichend sind.
*Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989.
6.
Erhaltung von Bäumen
Die Blutbuche im Bereich der Erhaltungsfläche E 1 ist dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
Innerhalb der festgesetzten Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern ist die DIN 18920 „Schutz von
Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu beachten. Bauliche Anlagen, befestigte
Flächen und Mauern sind innerhalb der festgesetzten Fläche E 1 nicht zulässig, Wege sind ausnahmsweise als
Nebenanlagen zulässig, sofern die Erhaltung der zu erhaltenden Blutbuche innerhalb der Grünfläche nicht gefährdet
wird .
Seite 3 / 3
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853
- Sandkaulstraße/Rochusstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte,
für den Bereich zwischen der Rochusstraße und der Alexanderstraße an der östlichen Seite der
Sandkaulstraße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ............................................................................4
Beschreibung des Plangebietes .........................................................................................................................4
Regionalplan ......................................................................................................................................................4
Flächennutzungsplan (FNP)...............................................................................................................................4
Bestehendes Planungsrecht...............................................................................................................................4
Verfahren nach § 13 a BauGB ...........................................................................................................................5
2.
Anlass der Planung................................................................................................................................................5
3.
Ziel und Zweck der Planung..................................................................................................................................5
3.1.
Allgemeine Ziele.................................................................................................................................................5
3.2.
Ziel der Planung .................................................................................................................................................5
3.3.
Erschließung / Verkehr.......................................................................................................................................6
3.4.
Gebäude- und Wohnungstypologien..................................................................................................................6
3.5.
Freiraumkonzept ................................................................................................................................................6
3.6.
Soziale Infrastruktur ...........................................................................................................................................7
3.7.
Familienfreundlichkeit bzw. Belange der Kinder und Jugendlichen....................................................................7
3.7.1.
Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben ........................7
3.7.2.
Erlebnisvielfalt im Gebiet..............................................................................................................................7
3.7.3.
Umfang kinder- und jugendspezifischer Einrichtungen ................................................................................7
3.7.4.
Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen .......................................7
3.7.5.
Funktionaler Charakter der kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen..................................................8
3.7.6.
Möglichkeit zu eigenständiger Mobilität von Kindern und Jugendlichen.......................................................8
3.8.
Klimaschutz und Klimaanpassung......................................................................................................................8
3.8.1.
Standortwahl der Bebauung.........................................................................................................................8
3.8.2.
Städtebaulicher Entwurf ...............................................................................................................................8
3.8.3.
Kubatur der Gebäude...................................................................................................................................8
3.8.4.
Solare Wärme- und Energiegewinnung........................................................................................................8
3.8.5.
Umgang mit Freiflächen ...............................................................................................................................8
3.8.6.
Umgang mit Niederschlagswasser ...............................................................................................................9
3.8.7.
Umgang mit der Energieversorgung.............................................................................................................9
3.8.8.
Vertragliche Regelungen..............................................................................................................................9
4.
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
4.7.
4.8.
4.9.
4.10.
4.11.
4.12.
5.
Begründung der Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)..............................................................9
Art der baulichen Nutzung..................................................................................................................................9
Maß der Nutzung................................................................................................................................................9
Baugrenze / Überbaubare Grundstücksfläche..................................................................................................10
Maximale Gesamthöhe der Gebäudeteile ........................................................................................................10
Abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB ....................................12
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB .......................................................12
Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ......................................................................13
Öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB.........................................................................13
Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB.......................13
Öffentliche Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB ...............................................................................13
Private Grünfläche / Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen..........................................14
Bauliche Vorkehrungen und Maßnahmen gegen schädliche Umwelteinflüsse ................................................14
Umweltbelange .....................................................................................................................................................15
5.1.
Einleitung..........................................................................................................................................................15
5.1.1.
Lage des Plangebietes...............................................................................................................................15
5.1.2.
Inhalt und Ziele des B-Plans.......................................................................................................................15
5.1.3.
Planungsrechtliche Einbindung ..................................................................................................................16
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
5.1.4.
Bedarf an Grund und Boden für die vorhandenen bzw. geplanten Nutzungen / Versiegelungsgrad..........16
5.1.5.
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen / städtebauliche festgesetzte Werte................17
5.1.6.
Ziele des Umweltschutzes..........................................................................................................................18
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................................................18
5.2.1.
Schutzgut Mensch......................................................................................................................................18
5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................18
5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................20
5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............22
5.2.2.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt............................................................................24
5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................24
5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................24
5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............25
5.2.3.
Schutzgut Boden ........................................................................................................................................26
5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................26
5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................29
5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............29
5.2.4.
Schutzgut Wasser ......................................................................................................................................29
5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................29
5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................30
5.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............31
5.2.5.
Schutzgüter Luft und Klima / Energie .........................................................................................................32
5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................32
5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................32
5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............33
5.2.6.
Schutzgut Landschaft / Ortsbild..................................................................................................................34
5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................34
5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................34
5.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............34
5.2.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter................................................................................................................35
5.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................35
5.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................35
5.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............35
5.2.8.
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter...........................................................................................36
5.2.9.
Grundlagen.................................................................................................................................................36
5.3.
Monitoring.........................................................................................................................................................36
5.4.
Fazit..................................................................................................................................................................37
5.5.
Anlagen ............................................................................................................................................................37
6.
Auswirkungen der Planung.................................................................................................................................37
7.
Kosten ...................................................................................................................................................................38
8.
Durchführungsvertrag .........................................................................................................................................38
9.
Plandaten ..............................................................................................................................................................38
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
1.
1.1.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Stadtkerns von Aachen. Es liegt zwischen der Sandkaulstraße,
der Rochusstraße, der Alexanderstraße und dem Schulgrundstück der David-Hansemann-Schule und beinhaltet
die Flurstücke 703, 1957, 1958 tlw., 1959 und 1960 tlw., Flur 79, Gemarkung Aachen, in Aachen - Mitte.
Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünanlage und Kinderspielplatz genutzt. Die Fläche ist
begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 703) befindet
sich unmittelbar an der Sandkaulstraße ein Hochbunker, der nicht genutzt wird. Dieser Hochbunker soll
abgerissen werden. Für das vorhandene Wandgemälde an der Seite zur Sandkaulstraße muss zuvor ein
Ersatzstandort gefunden werden. Im Osten grenzt, von der Sandkaulstraße um ca. 45 m zurückgesetzt, das
Grundstück des Schulgeländes der David - Hansemann - Schule, Sandkaulstraße 12, an. Die Schule wird unter
anderem über den Eingang erschlossen, welcher in nordöstlicher Lage zum Bunker liegt. Durch die Grünanlage
führen mehrere Fußwege, die als Zuwegung zur Schule genutzt werden. Ein Zaun bzw. eine Mauer trennen
Schule und Grünanlage. Eine weitere Erschließung der David -Hansemann - Schule führt über die
Heinzenstraße, des Weiteren wird der Lehrerparkplatz und ein weiterer Nebeneingang von der Rochusstraße
aus erschlossen.
Der südliche Teil des Plangebietes wird teilweise als öffentliche Verkehrsfläche (Flurstück 1957 und 1958 tlw.)
bzw. als Frei- und Grünfläche genutzt. In der öffentlichen Verkehrsfläche befinden sich ca. 44 Parkplätze (ca. 8
Parkplätze auf dem Flurstück 1957 und 36 Parkplätze auf dem Flurstück 1958). Ein Teil dieser Parkplätze kann
im Rahmen der Aachener Parkplatzbewirtschaftung von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr gebührenpflichtig genutzt
werden, der andere Teil dient zudem dem Anwohnerparken der Zone B.
1.2.
Regionalplan
Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene
müssen somit keine Änderungen vorgenommen werden.
1.3.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebietes Wohnbauflächen und öffentliche Grünflächen
dar. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen, ein paralleles
Änderungsverfahren ist nicht erforderlich. In dem angepassten Flächennutzungsplan wird die
Sondergebietsfläche als gemischte Baufläche dargestellt. Die Grünflächen werden entsprechend dem
Bebauungsplan angepasst.
1.4.
Bestehendes Planungsrecht
Der nördliche Teil des Plangebietes liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 553 aus dem Jahr 1967. Dieser
setzt für den Bereich des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest.
Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 772 aus dem Jahr 1990. Dieser
Bebauungsplan setzt für die Bebauung der Sandkaulstraße ein Mischgebiet unter Ausschluss von Spielhallen
fest. Beide Teilbereiche werden von dem neu aufzustellenden Bebauungsplan überplant.
Die geplante Hotelnutzung entspricht nicht dem vorhandenen Planungsrecht. Zur planungsrechtlichen
Umsetzung soll das bestehende Planungsrecht durch die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes angepasst
werden. Aufgrund der innerstädtischen Lage und der Größe des Plangebiets von ca. 0,8 ha soll der
Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt werden
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
1.5.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Verfahren nach § 13 a BauGB
Mit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) von 2006 besteht die Möglichkeit, gemäß § 13a
BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Die hierzu
notwendigen Voraussetzungen - Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung oder andere
Maßnahmen der Innenentwicklung, Größe der Grundfläche innerhalb des Plangebietes unter 20.000 m², keine
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten nach
der Fauna - Flora - Habitat - Richtlinie (FFH - Richtlinie) oder Vogelschutzrichtlinie – sind im vorliegenden Fall
gegeben. Aufgrund dessen soll der Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße / Rochusstraße – im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden.
In diesem Verfahren kann auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden. Um jedoch die Bürger
möglichst früh über die Planung zu informieren, wurde eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Planung im Rahmen einer Ausstellung vom 21.05. – 04.06.2012 durchgeführt. Dazu fand am 23.05.2012 eine
Bürgerinformationsveranstaltung statt.
2.
Anlass der Planung
Die Stadt Aachen beabsichtigt, die Entwicklung eines Hotelstandortes, entsprechend der Hotelbedarfsanalyse
aus dem Jahr 2007, in der näheren Umgebung des Eurogresses. In der Hotelbedarfsanalyse werden im Kapitel
6.3.1 „Standorte City“ folgende Aussagen zu dem Hotelstandort an der Sandkaulstraße gemacht:
„Um den Kongressstandort Aachen weiter zu stärken und den Nachteil der Heterogenität des Hotelangebots
auszugleichen, sollte sich ein weiteres großes Hotel in der Nähe des Eurogress ansiedeln.“.....„Wir halten
deshalb den bereits diskutierten Standort Sandkaulstraße für einen geeigneten Standort für ein Hotel der
4 Sterne-Kategorie, sofern es gelingt, die oben beschriebenen Größenanforderungen zu erfüllen.“
In einem ersten Schritt hat die Stadt Aachen eine europaweite Ausschreibung für die Bebauung eines
Grundstückes an der Sandkaulstraße mit einem Hotel durchgeführt. Den Zuschlag für das ausgeschriebene
Gelände bekam eine Aachener Projektgesellschaft mit dem Entwurf eines Aacheners Architekturbüros. Der
Entwurf sieht die Erstellung eines Hotels der 3 - 4 Sterne - Kategorie vor. Die geplante Umsetzung dieses
Neubauvorhabens muss durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden.
3.
3.1.
Ziel und Zweck der Planung
Allgemeine Ziele
Für das Plangebiet werden zurzeit öffentliche Grünflächen festgesetzt bzw. für das Bunkergrundstück im FNP
Wohnbaufläche dargestellt. Ziel der Stadt Aachen ist es entsprechend der Hotelbedarfsanalyse von 2007 im
Bereich der Sandkaulstraße / Rochusstraße die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines
Hotels der gehobenen Kategorie (3 bis 4 - Sterne) zu schaffen. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Da der Investor sich verpflichtet hat, mit dem Kauf des Grundstückes auch den Bau des Hotels zu gewährleisten,
wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt mit dem Ziel das Vorhaben innerhalb
eines vereinbarten Zeitraumes umzusetzen. Hierzu wurde ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt und soll
bis zum Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden.
3.2.
Ziel der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt das geplante Hotelgebäude unter
Berücksichtigung des vorhandenen, schützenswerten Bewuchses, im Besonderen der Blutbuche, einer
innerstädtischen urbanen Nutzung zuzuführen. Dies entspricht einer Aufwertung und Weiterentwicklung dieser
Fläche. Dabei soll unter Berücksichtigung der benachbarten David - Hansemann - Schule und der umliegenden
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Wohn- und Geschäftsbebauung ein Großteil der öffentlichen Grünflächen erhalten werden. Dies entspricht der
EU - Ausschreibung und dem vorliegenden Wettbewerbsergebnis.
3.3.
3.4.
3.5.
Erschließung / Verkehr
Das Plangebiet ist durch die bereits vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb der angrenzenden
Verkehrsflächen erschlossen. Das Niederschlagswasser aus dem Sondergebiet wird in die vorhandene und
ausreichend dimensionierte Mischwasserkanalisation geleitet. Für die geplante Hotelnutzung wird ein Anschluss
an die vorhandene Kanalisation vorgesehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtwerke Aachen AG
(STAWAG). Die Baugrundstücke sollen über die unmittelbar angrenzende Verkehrsfläche der Sandkaulstraße
(incl. der Erschließung des öffentlichen Parkplatzes) verkehrstechnisch an das Verkehrsnetz angebunden
werden. Die Erschließung der öffentlichen Parkplätze soll über die bestehende Zufahrt an der Sandkaulstraße
erfolgen. Diese soll im Rahmen des Bauvorhabens um ca. 30 m nach Süden verlegt werden und weiterhin
öffentlich bleiben. Der Eingang der David - Hansemann - Schule soll, wie bisher, fußläufig über die nördliche
Grünanlage erfolgen. Über diese Wegebeziehung wird es künftig auch eine Verbindung zur 4. Gesamtschule in
der Sandkaulstraße 75 geben, zu der die David-Hansemann-Schule künftig gehören wird. Weitere Zugänge für
eine flexible Erschließung der David - Hansemann - Schule sind vorhanden.
Die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bleibt bestehen, mit der Nähe zum Bushof
ist eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV gegeben,
Damit ist die Erschließung des Plangebiets und der benachbarten Schule über öffentliche Verkehrsflächen
gesichert.
Gebäude- und Wohnungstypologien
Der geplante Neubau entspricht in seiner baulich kompakten Struktur der charakteristischen Gebäudetypologie
eines Hotelgebäudes. Die bauliche Tiefe des langgestreckten Baukörpers ergibt sich aus der Nutzungsstruktur
im Innern des Gebäudes. Ein in Längsachse mittig verlaufender Flurtrakt erschließt die nach Westen bzw. nach
Osten abgehenden Zimmer. Für jedes Zimmer wird dadurch Tageslichteinfall gewährleistet. Für die unteren
Geschosse sind unter anderem Nutzungen wie Erschließung, Lobby, Kongress und Gastronomie vorgesehen.
Freiraumkonzept
Planungsziel ist die Festsetzung von drei öffentlichen Grünflächen und einer privaten Grünfläche, die sich in
Größe, Lage und Funktion unterscheiden. Grundsätzlich sollen sie weiterhin der Öffentlichkeit zur
innerstädtischen zentralen Erholungs- und Freiraumnutzung dienen. Bedingt durch den Hotelneubau wird der
Bereich der öffentlichen Grünfläche nördlich des Bunkers um ca. 610 m² reduziert. Eine weitere Grünfläche von
220 m² Größe im Bereich der Blutbuche soll jedoch ebenfalls als öffentlich zugängliche Grünfläche erhalten
werden. Damit reduziert sich der Verlust an Grünfläche auf ca. 390 m². Weitere Freiflächen zwischen Hotel und
Sandkaulstraße sollen sich in das Freiraumkonzept einfügen.
Ein Freiraumkonzept, welches den größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Vegetationsbestandes
berücksichtigt, sieht die Neuanordnung und Aufwertung von Wegen, Freiflächen, Kinderspielbereichen sowie
Ruhezonen im Bereich der parkähnlichen Grünanlage vor. Teil des Konzeptes ist es auch, den vorhandenen
Kinderspielplatzes neu zu gestalten und damit aufzuwerten.
Eine wesentliche Veränderung erfährt auch die Zuwegung zur David-Hansemann-Schule, die durch den
Hotelbau in Richtung Schule verschoben werden muss. Diese Zuwegung ist zusätzlich die fußläufige Verbindung
zur Gesamtschule in der Sandkaulstraße 75.
Die südlich des Bunkers angrenzende baumbestandene Grünfläche (1130 m²) wird ebenfalls verringert, der
Erhalt der verbleibenden Fläche (650 m²) als innerstädtische Aufenthaltsfläche über den Bebauungsplan
gesichert werden.
Die hier aufgestellten Bilanzierungen beziehen sich ausschließlich auf die planungsrechtlich relevanten Größen
der festgesetzten Flächen. Die Bilanzierung weichen von denen im Kapitel 5 Umweltbelange etwas ab, da an
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
3.6.
3.7.
3.7.1.
3.7.2.
3.7.3.
3.7.4.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
dieser Stelle die Bepflanzung einzelner Flächen innerhalb des Sondergebietes als „Vegetationsflächen“ mit
einbezogen wurden und Grünflächen in „Vegetationsflächen, teilversiegelte Flächen und Wege etc.“ differenziert
wurden.
Soziale Infrastruktur
Unmittelbar westlich an das Plangebiet grenzt das Schulgelände der David-Hansemann-Schule an. Die DavidHansemann-Schule wird derzeit von einer Realschule in eine Gesamtschule umstrukturiert. Die Möglichkeit zur
öffentlichen Erschließung der Schule über die Sandkaulstraße und Rochusstraße bleibt erhalten, der
Zugangsbereich wird baulich neu gestaltet. Der innerhalb der nördlichen öffentlichen Grünfläche gelegene
Kinderspielplatz wird ebenfalls funktional erhalten. Er wird im Zuge der Freiraumgestaltung aufgewertet.
Schwerpunktmäßig handelt es sich bei dem vorliegenden Bebauungsplan um ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung -Hotel- in innerstädtischer Lage. Es ist zu erwarten, dass die vorhandenen sozialen
Infrastruktureinrichtungen im Einzugsbereich weiterhin bedarfsdeckend sind und kein zusätzlicher Bedarf durch
die Planung ausgelöst wird. Daher sind die weiteren sozialen Aspekte der Planung im Rahmen der vorliegenden
Bauleitplanung eher von untergeordneter Bedeutung.
Aus diesem Grund ergeben sich keine zusätzlichen Anforderungen zur Umsetzung von Maßnahmen, die den
Belangen der Jugend- und Familienfreundlichkeit dienen.
Familienfreundlichkeit bzw. Belange der Kinder und Jugendlichen
Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage des Stadtgebietes. Durch den Rückbau der Bunkeranlage und
den Neubau des Hotels erfährt das Plangebiet eine grundlegende strukturelle Veränderung. Dabei sind die
bisherigen funktionsfähigen Bezüge, wie die Freiraumnutzung, Aufenthaltsfunktion der öffentlichen Grünflächen,
Anbindung an das Fußwegenetz, gebietsübergreifende Anbindungen (zur Schule) etc. grundsätzlich
beizubehalten und auszubauen.
Erlebnisvielfalt im Gebiet
Die geplanten öffentlichen Grünflächen bleiben weiterhin öffentlich zugänglich. Im Zuge der Realisierung des
Hotelneubaus wird deren Größe geringfügig reduziert, die Lage der Grünflächen bleibt grundsätzlich erhalten.
Die vorliegende Freiraumplanung des Landschaftsplanungsbüros Schöke für die nördliche Grünfläche verfolgt
die Beibehaltung des innerstädtischen Parkcharakters. Teile des Baumbestandes fallen weg. Durch die
beabsichtigte Erhaltung der identitätsstiftenden Blutbuche wird das spezifische Erscheinungsbild des Standortes
beibehalten. Die Grünflächen sollen der Öffentlichkeit vielfältige Möglichkeiten zum Aufenthalt, zur kurzeitigen
Erholung und Freiraumnutzung bieten.
Umfang kinder- und jugendspezifischer Einrichtungen
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um eine innerstädtische Sondergebietsnutzung, die
keinen zusätzlichen Bedarf an öffentlicher Kinderspielplatzfläche oder sonstigen kinder- und jugendspezifischen
Einrichtungen auslöst. Aufgrund der Aufwertung der vorhandenen öffentlichen Grünflächen (incl.
Kinderspielplatz) besteht keine Notwendigkeit, eine weitere Spielplatzfläche innerhalb des Plangebiets
auszuweisen. Im Rahmen der Freiraumplanung der öffentlichen Spielplatzfläche ist eine Beteiligung der Kinder,
Jugendliche und Familien des Stadtteils vorgesehen.
Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen
Über das umliegende angrenzende Straßen- und Fußwegenetz sind die Infrastruktur- und
Versorgungseinrichtungen des Innenstadtbereiches gut angebunden und sicher, über vorhandene
Straßenquerungen zu erreichen. Die öffentlichen Grünflächen liegen in zentraler Lage, sind gut einsehbar und
unter der sozialen Kontrolle der umliegenden Bebauung. Die Beibehaltung von Ruhebänken dient der
Aufenthaltsqualität und fördert das soziale Zusammenleben. Durch die Schaffung größtmöglicher
Übersichtlichkeit innerhalb der Grünflächen als auch im Randbereich zum Hotelneubau sollen Angsträume
vermieden werden.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
3.7.5.
3.7.6.
3.8.
3.8.1.
3.8.2.
3.8.3.
3.8.4.
3.8.5.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Funktionaler Charakter der kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen
Der vorhandene Kinderspielplatz in der nördlichen Grünfläche wird durch die Umgestaltung aufgewertet. Er dient
damit weiterhin der innerstädtischen Versorgung mit wohnungsnahen öffentlichen Spielplatzflächen. Die
öffentliche Grünfläche kann sowohl zum Spielen als auch zum Aufenthalt genutzt werden und somit auch den
Zweck eines sozialen Treffpunkts für alle Altersklassen erfüllen. Funktional erfüllt die öffentliche Grünfläche
südlich des Hotelneubaus auch den Zweck eines sozialen Treffpunktes. Obschon der Platzbereich verkleinert
wird, sollen das vorhandene Material und Bepflanzung weiterhin auf diese öffentliche Nutzung reagieren.
Möglichkeit zu eigenständiger Mobilität von Kindern und Jugendlichen
Die Umgestaltung der Freiflächen birgt die Möglichkeit, die vorhandenen fußläufigen Beziehungen hinsichtlich
der neuen Nutzungsanforderungen zu optimieren. So werden z.B. der Zugangsbereich der David-HansemannSchule von der Sandkaulstraße und der Rochusstraße aus, als auch die fußläufige Anbindung zur neuen Mensa
an der oberen Sandkaulstraße in die umliegende Erschließungsstruktur eingebunden. Dadurch wird die
eigenständige Mobilität der Kinder und Jugendlichen auch über die Plangebietsgrenzen hinaus gefördert und
unterstützt. Ampelschaltungen zur sicheren Querung der Sandkaulstraße sind bereits vorhanden. Der
Stadtgarten an der Monheimsallee ist bereits heute für Jugendliche über die vorhandenen Wegeverbindungen in
erreichbarer Nähe.
Zusätzlich ist das Plangebiet durch die Linienhaltepunkte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an der
Monheimsallee und durch die räumliche Nähe zum zentralen Bushof an der Peterstraße sehr gut an das
städtische ÖPNV Netz angebunden, sodass dezentrale Einrichtungen ebenfalls erreicht werden können.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Standortwahl der Bebauung
Der Standort wurde entsprechend der Hotelbedarfsanalyse von 2007 gewählt. Nach Voruntersuchungen durch
die Stadt Aachen wurde der Standort als geeignet betrachtet. Der Standort des Plangebietes liegt im
Innenstadtbereich der Stadt Aachen in fußläufiger Nähe zum Eurogress. Durch die Optimierung und Aufwertung
von innerstädtischen Flächen kann einer Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich entgegengewirkt
werden. Dadurch werden unter anderen unnötige Mehrverkehre unterbunden.
Städtebaulicher Entwurf
Der städtebauliche Entwurf zu diesem Bebauungsplan richtet sich nach den Vorgaben der EU - Ausschreibung
und dem vorgegebenen Grundstückzuschnitt unter besonderer Berücksichtigung der erhaltenswerten Blutbuche.
Des Weiteren wurden bei der Planung des Hotels der maximale Erhalt der nördlichen Grünfläche sowie eine
rücksichtsvolle und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu der vorhandenen Wohn- und Geschäftbebauung
und der David - Hansemann - Schule umgesetzt (Höhenbeschränkung).
Kubatur der Gebäude
Die Kubatur des Gebäudes ergibt sich aus den Vorgaben die unter den Punkt 3.8.2. beschrieben wurden unter
Berücksichtigung der zukünftigen Wirtschaftsfähigkeit des geplanten Hotels.
Solare Wärme- und Energiegewinnung
Im Rahmen der EU - Ausschreibung wurde festgelegt, dass das zukünftige Hotel als primäre Wärmeversorgung
über einen Fernwärmeanschluss angeschlossen werden muss. Das Gebäude wird nach derzeitigem
Kenntnisstand entsprechend der Energieeinsparverordnung (ENEV) 2013 errichtet werden. Welche sekundäre
Formen der Energie- und Wärmegewinnung zum Einsatz kommen können, wird im weiteren
Bauantragsverfahren entschieden.
Umgang mit Freiflächen
Die vorhandenen öffentlichen Grünflächen (3110 m²) werden entsprechend dem Wettbewerbsentwurf und den
Vorgaben der EU - Ausschreibung um ca. 1090 m² reduziert. Eine Fläche von 220 m² bleibt als private
Grünfläche um die Blutbuche erhalten. Die verbleibenden öffentlichen und privaten Grünflächen in einer
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
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3.8.6.
3.8.7.
3.8.8.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Größenordnung von ca. 2240 m² dienen somit weiterhin der innerstädtischen Klimaregulierung. Somit tragen sie
zur Vermeidung von sommerlichen Überhitzungen von innerstädtischen Freiflächen bei.
Umgang mit Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser wird der öffentlichen Kanalisation zugeführt, da eine zentrale bzw. dezentrale
Versickerung im Plangebiet auf Grund der vorhandenen Bodenstrukturen nicht möglich ist. Die vorhandene
Kanalisation ist ausreichend dimensioniert, da ein Großteil des Sondergebietes bereits heute schon vollständig
versiegelt ist.
Umgang mit der Energieversorgung
Das geplante Hotel soll neben einem Gas- und Elektroanschluss entsprechend der EU - Ausschreibung einen
Fernwärmeanschluss erhalten.
Vertragliche Regelungen
Als Ergänzung zu diesem Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB von der Stadt
Aachen erarbeitet; die Regelungen dieses Vertrages werden im Kapitel 8 dieser Begründung dargestellt.
4.
Begründung der Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
4.1.
Art der baulichen Nutzung
Im Plangebiet wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und Abs. 2
Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung “Hotel“ festgesetzt.
Im Sondergebiet ist die Errichtung und der Betrieb eines Hotels zulässig. Diese Zweckbestimmung führt dazu,
dass sich das Sondergebiet von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheidet. In diesem
Sondergebiet sollen ausschließlich hotelspezifische Nutzungen zulässig sein. Diese sollen funktional in einem
Gebäude zusammengefasst werden. Der gewollte Festsetzungsinhalt kann mit keinem der in §§ 2 bis 10
BauNVO geregelten Gebietstypen erreicht und gesichert werden.
Im Sondergebiet sind alle Nutzungen und Anlagen zulässig, die für den ordnungs- und zeitgemäßen
Betriebsablauf eines Hotels notwendig sind. Insbesondere sind in diesem Hotel neben den üblichen
Beherbergungszimmern Verwaltungs- und Betriebsräume, Gastronomie- und Seminarräume, Wellness Einrichtungen, Trainings- und Entspannungsräume, Betriebswohnungen und Anlagen, die der Ver- und
Entsorgung beziehungsweise der Erschließung dienen, sowie eine Tiefgarage zulässig.
4.2.
Maß der Nutzung
Für das Sondergebiet wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 festgesetzt. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in
Verbindung mit § 17 Abs. 1 BauNVO gilt für sonstige Sondergebiete eine Obergrenze der GRZ von 0,8. Diese
darf unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 BauNVO ausnahmsweise überschritten werden. Die dort
genannten besonderen städtebaulichen Gründe sind im städtebaulichen Konzept der Planung begründet. Die
vorhandenen Grünflächen sollen im Plangebiet weitestgehend erhalten bleiben. Von der Stadt Aachen wurde
schon bei der EU - Ausschreibung Wert darauf gelegt, dass die zu veräußernde Fläche für das zukünftige Hotel
so gering wie möglich ausfallen soll. Somit umfasst die Sondergebietsfläche nur die tatsächlich erforderlichen
unter- bzw. überbaubare Fläche. Daraus ergibt sich eine Grundflächenzahl von 1,0.
Der Zweck der Festsetzung von Obergrenzen in § 17 Abs. 1 BauNVO liegt darin, die allgemeinen Anforderungen
an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Dieser
Zweck kommt im Regelfall bei flächenhaft bebauten Gebieten zum Tragen. Eine Obergrenze für die
Grundflächenzahl sichert dort unter anderem eine verträgliche bauliche Dichte, die insbesondere dem
sozialverträglichen Miteinander dient. Die vorliegende Planungssituation ist jedoch anders zu betrachten. Dieses
Sondergebiet ist für ein einzelnes Gebäude konzipiert. Die Gefahr einer zu dichten Bebauung, der die
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Obergrenze der Grundflächenzahl in § 17 Abs. 1 BauNVO entgegen wirken soll, besteht daher hier nicht. Die
Abstände zu den bestehenden Gebäuden wurden im Vorfeld geprüft. Bei dem vorliegenden Wettbewerbsentwurf
würde die Einhaltung der Obergrenze die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes unmöglich machen.
Wesentlicher Inhalt des Konzeptes ist die Erhaltung der öffentlichen Grünflächen im Norden und Süden des
Plangebiets. Würde in dem Sondergebiet jedoch gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO die Obergrenze einer
Grundflächenzahl von 0,8 eingehalten werden, bedeutet dies, dass zur Beibehaltung der derzeit festgesetzten
Baugrenzen ein größeres Sondergebiet mit einer zusätzlichen nicht überbaubaren Grundstücksfläche geplant
werden muss. Der Anteil der Fläche im Gebiet des Bebauungsplans, auf dem eine öffentliche Grünfläche
festgesetzt ist, würde dadurch geringer ausfallen. Das steht dem grundlegenden städtebaulichen Ziel entgegen.
Auch ist gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und den
verkehrstechnischen Anforderungen Rechnung getragen wird. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden
nicht beeinträchtigt, da die Gefahr einer zu dichten Bebauung im vorliegenden planerischen Konzept
ausgeschlossen wird. Gleiches gilt für die Befriedigung der Bedürfnisse des Verkehrs. Nachteilige Auswirkungen
auf die Umwelt werden gerade durch die Überschreitung der Obergrenze für die Grundflächenzahl vermieden,
da das Sondergebiet bei dieser Vorgehensweise auf einer möglichst kleinen Fläche festgesetzt wird und der
Anteil der nördlichen öffentlichen Grünfläche auf einer möglichst großen Fläche erhalten werden kann. Sonstige
öffentliche Belange gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO, die entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich.
4.3.
Baugrenze / Überbaubare Grundstücksfläche
Die maximal bebaubare Grundstücksfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ergibt sich aus der zeichnerischen
Festsetzung der Baugrenzen und umfasst eine Fläche von ca. 1.400 m². Innerhalb dieser Fläche soll ein Hotel
errichtet werden, das auf Grundlage des Wettbewerbentwurfes weiterentwickelt werden soll. Eine geringfügige
Überschreitung der überbaubaren Flächen innerhalb des Sondergebietes ist aus bautechnischen Gründen
zulässig. Damit wird ermöglicht, dass sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Fluchttreppen) in geringfügigem
Ausmaß außerhalb der Baugrenzen erstellt werden können.
4.4.
Maximale Gesamthöhe der Gebäudeteile
Das Sondergebiet „Hotel“ gliedert sich in drei Gebäudeteile. Diese sind im Vorhaben- und Erschließungsplan mit
Bauteil “A“; “B“ und “C“ gekennzeichnet.
Bauteil "A"
Für den Hauptbaukörper (Bauteil "A") soll eine Gesamthöhe von 184,00 m über NHN festgesetzt werden.
Darüber hinaus wird für das zurückversetzte letzte Obergeschoss eine maximale Gesamthöhe von 187,00 m
über NHN festgesetzt. Mit diesen Höhenfestsetzungen werden die Vorgaben um 0,50 m gegenüber der EU Ausschreibung geringfügig überschritten. Diese Anpassung wurde zugelassen, um einen angemessenen
Spielraum zuzulassen, der im Rahmen der Ausführungsplanung notwendig werden könnte oder auch zur
Errichtung eines Gründaches. Die geforderte Abstufung zwischen dem südlichen und dem nördlichen
Gebäudeteil wurde mit einem Höhenversprung von Süd nach Nord um ein Geschoss bzw. 3,0 m erreicht.
Mit diesen Höhenfestsetzungen soll eine übermäßige Höhenentwicklung insbesondere zu der nördlichen
Grünfläche hin verhindert werden. Des Weiteren soll auf diese Weise eine Anpassung an die
Umgebungsbebauung erreicht werden. Die David - Hansemann - Schule hat eine Gebäudehöhe von 188,40 m
über NHN, die östliche Bebauung hat eine Firsthöhe von durchschnittlich 180 m über NHN. Die westliche
Sandkaulstraße beginnt im Süden mit dem Gebäude der Handwerkskammer, welches an einem markanten
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
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Standort eine Gebäudehöhe von 187,80 m über NHN aufweist. Das Gebäude an der Ecke Sandkaulstraße /
Rochusstraße hat eine Firsthöhe von 188,90 m über NHN und die Gebäude auf der Rochusstraße gegenüber
der Grünfläche haben eine durchschnittliche Firsthöhe von 190,00 m über NHN. Damit fügt sich das
Hotelgebäude in die Höhenentwicklung der umgebenden Bebauung ein und die Maßstäblichkeit der
umgebenden Bebauung wird berücksichtigt.
Darüber hinaus muss der südliche Gebäudeteil (Vorfahrtsfläche V 1), auf Höhe des Erschließungsniveaus, in der
Tiefe von mindestens 5 m in einer Höhe von mindestens 4,10 m zurückspringen. Hierdurch soll der
erdgeschossige großzügige Freiraum der Eingangs- und Vorfahrtssituation langfristig gesichert werden.
Bauteil "B"
Die Gesamthöhe des Bauteils "B", welcher sich im Bereich der Ein- bzw. Ausfahrt der Tiefgarage und der
Anlieferung befindet, wird auf eine maximale Höhe von 169,50 m über NHN begrenzt. Mit dieser Festsetzung soll
sichergestellt werden, dass der Ver- und Entsorgungsbereich und die Einfahrt in die Tiefgarage baulich bis zu
der genannten Höhe errichtet werden kann. Um die Realisierbarkeit notwendiger Brandschutzmaßnahmen wie
Fluchtwege zu sichern, sind diese in ihrer Höhenentwicklung und Anordnung auch oberhalb der sonstigen
maximalen Höhenfestsetzungen zulässig.
Bauteil “C“
Der Bauteil "C" liegt ausschließlich unterirdisch zwischen Hauptbaukörper und Sandkaulstraße. Mit dieser
Festsetzung für Tiefgaragen und unterirdische Nebenanlagen soll sichergestellt werden, dass ausreichend Raum
für die Tiefgarage und für die Technik des Hotels vorgehalten werden kann. Dies begründet sich auch darin,
dass auf dem Dach des Hotels nach Möglichkeit keine technischen Installationen erfolgen sollen. Des Weiteren
soll die Möglichkeit bestehen, dass entsprechend dem Wettbewerbsentwurf ein Wasserlauf entlang der
Gebäudefassade im Sondergebiet realisiert werden kann, dies jedoch unter Einhaltung von möglichen Auflagen,
die den Schutz der Blutbuche gewährleisten.
Überschreitung der festgesetzten Höhen
Die zugelassene Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen um maximal 2,50 m wird
ermöglicht, damit notwendige technische Aufbauten bzw. Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre
ausgesetzt sein müssen, auf den Dachflächen des Hotels zulässig sind und errichtet werden können. Ergänzend
wird das Abrücken dieser Anlagen festgesetzt, um das optische Erscheinungsbild aus den umliegenden Straßenund Platzräumen zu vermindern. Die Ausnahme von der Festsetzung über das Abrücken von der
Gebäudefassade für die Überfahrten der Aufzüge und Austritte der Treppenhäuser wird erteilt, um zu
gewährleisten, dass die vertikalen Erschließungsachsen des Hotels mit Tageslicht versorgt werden können bzw.
eine direkte Verbindung ins Freie möglich ist. Daher wird von einer Abstandsfestsetzung für diese Einrichtungen
auf der straßenabgewandten Seite abgesehen.
Be- und Entlüftungsanlagen / Kälteanlagen dürfen das Höhenmaß nicht überschreiten, da diese nicht zwingend
auf den Dächern untergebracht werden müssen, dies betrifft nicht die notwendigen Ein- und Auslässe dieser
Anlagen. Einrichtungen zur Absturzsicherung sind im Besonderen bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig, um ein
Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten und da diese nicht die Wirkung von massiven Gebäudeteilen haben.
Maximale Bautiefe
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
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Die maximale Bautiefe, Unterkante Ausgrabungstiefe von 158,55 m über NHN wurde festgesetzt, um den
maximalen Erdaushub entsprechend den Vorgaben des hydrogeologischen Gutachtens zu begrenzen. Bei einer
notwendigen Unterschreitung der Ausgrabungstiefe ist dies vorher mit dem Fachbereich Umwelt der Stadt
Aachen abzustimmen und die Umweltverträglichkeit gegenüber den hydrogeologischen Anforderungen
gutachterlich nachzuweisen. Mit dieser Festsetzung wird eine Gefährdung der Rosenquelle verhindert.
Unabhängig davon soll ermöglicht werden, dass bei notwendigen Baumaßnahmen und dem gutachterlichen
Nachweis ihrer Unbedenklichkeit diese Tiefe unterschritten werden kann.
4.5.
Abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB
Eine Tiefe der Abstandsfläche von 0,5 H zu der Gemeinbedarfsfläche der David - Hansemann - Schule wird
festgesetzt, da bei der städtebaulich gewünschten Lage und Höhe des Baukörpers der erforderliche Abstand von
0,8 H nach § 6 Abs. 5 BauO NW nicht eingehalten werden kann. Lage, Form und Gestaltung des Baukörpers
wurden durch eine europaweite Ausschreibung ausgewählt und als städtebaulich und gestalterisch beste Lösung
favorisiert.
§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB ermöglicht eine Abweichung von den Maßen des Landesrechtes. Neben der
Vergrößerung des Maßes ist in besonderen Fällen auch eine Reduzierung der nach Landesrecht
vorgeschriebenen Abstandsflächen zulässig, wenn dies städtebaulich erforderlich und begründet ist.
Insbesondere für Sondergebiete sieht bereits die BauO NW im § 6 Abs. 5 Satz 3 BauO NW eine mögliche
Verringerung vor: „In Sondergebieten können geringere Tiefen der Abstandflächen gestattet werden, wenn die
Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt.“ Gerechtfertigt ist die geringere Tiefe aufgrund der
Vergleichbarkeit des Sondergebietes mit einem Kerngebiet, in dem die Tiefe der Abstandfläche gemäß § 6 Abs.
5 Satz 1BauO NW 0,5 H beträgt. Das städtebauliche Erfordernis dieser Unterschreitung des Maßes begründet
sich in der städtebaulichen Forderung, einen Hotelbaukörper einer bestimmten Größenordnung (5 Geschosse)
und einer vorgegebenen Architektur mit einer Bautiefe von mind. 16 m parallel zum Straßenverlauf der
Sandkaulstraße anzuordnen. Gleichzeitig ist die Berücksichtigung der Erhaltung der Blutbuche an der
Sandkaulstraße eine zwingende Vorgabe. Der Erhalt der Blutbuche erfordert ein Abrücken des Baukörpers von
der Sandkaulstraße in Richtung David-Hansemann-Schule, sodass zwischen dem Hotel und der Schule an der
engsten Stelle ein Abstand von nur ca. 14 m eingehalten werden kann..
Von dieser verringerten Abstandsregelung ist nur eine Grundstücksseite zur Schule betroffen, alle anderen
Grundstücksseiten grenzen an öffentliche Flächen. Aufgrund der angrenzenden Nutzungen, die keine
Wohnnutzungen sind, wird dieser Abstand jedoch als ausreichend eingeschätzt. Erhebliche negative Einflüsse
auf das Schulgebäude sind nicht zu erwarten. Dies wurde auf Grundlage von Schattenwurfsimulationen
nachgewiesen. Aus diesen Schattenwurfsimulationen ist ersichtlich, dass entsprechend der DIN 5034 (Deutsche
Institut für Normung e. V.) die Mindestanforderungen für den direkten Sonnenlichteinfall für Wohnräume
sichergestellt sind. Die Mindestanforderungen der DIN 5034 wurden in diesem Fall als Referenzanforderung
hinzugezogen, da es für Schulräume keine separate Richtlinie für direkte Sonnenlichteinstrahlung gibt. Die
Ausleuchtung der Schulräume mit künstlichem Licht muss nach den heutigen technischen Richtlinien
sichergestellt sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt.
4.6.
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den privaten Grünflächen werden Nebenanlagen,
Garagen und Stellplätze nicht zugelassen, damit in diesem Bereich das Erscheinungsbild der Grünanlage und
die Gestaltung des Hotels nicht beeinträchtigt werden. Wege und Wasserbecken sind in diesen Bereichen nur
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dann zulässig, wenn der Erhaltungszustand der Blutbuche dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dies ist im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.
4.7.
Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
Im östlichen Bereich des Bebauungsplanes liegt ein Teilbereich des Schulhofes der David - Hansemann Schule. Dieser Bereich wird als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt und mit der entsprechenden
Zweckbestimmung Schule versehen. Bei dieser Festsetzung handelt es sich um eine Bestandssicherung bzw.
um eine Neuordnung zwischen Schulgrundstück und Sondergebiet.
4.8.
Öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Die Sandkaulstraße wird dem Bestand entsprechend in der Planzeichnung als öffentliche Verkehrsfläche
festgesetzt. Die Erschließung der vorhandenen Bebauung (Sandkaulstraße 2 bis 10) wird durch die Realisierung
des Sondergebietes um ca. 30 m nach Süden verlegt. Die Lage der Erschließung wurde in der Planzeichnung
ebenfalls als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Bei der Verlegung der Erschließung entfallen ca. 15 öffentliche Parkplätze für PKWs und evtl. ein Halteplatz für
Reisebusse. Die verbleibenden öffentlichen Parkplätze werden durch die Festsetzung als Verkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung (Siehe 4.9) entsprechend gesichert. Der Ersatz der 15 entfallenden öffentlichen
Parkplätze wird im Durchführungsvertrag geregelt. Die Halteplätze für Reisebusse liegen innerhalb der
öffentlichen Verkehrsfläche und können als solche nicht festgesetzt werden.
4.9.
Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Flächen für das Parken von Fahrzeugen
Im Plangebiet wurde eine Fläche mit ca. 270 m² als Parkplatzfläche im Bestand festgesetzt. Hier erfolgt lediglich
eine Anpassung an die Neugestaltung der Verkehrsflächen.
4.10.
Öffentliche Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
Im Plangebiet werden drei öffentliche Grünflächen festgesetzt.
Nördliche Grünfläche
Die Grünfläche nördlich des Sondergebietes wird aufgrund des geplanten Erhalts der vorhandenen Nutzungen
als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage und Spielplatz festgesetzt. Die
Grünfläche hat eine Größe von ca. 1.370 m². Durch die Aufwertung des vorhandenen Spielplatzes werden
maximal 200 m² in Anspruch genommen. Des Weiteren wird diese Grünfläche durch Fußwege in Nord Südrichtung und Ost - Westrichtung gequert. Bei Neuverlegung dieser Fußwege sollen diese Fußwege bei einer
maximalen Breite von 3 m auf einer Fläche von ca. 240 m² befestigt werden. Um der zukünftigen Abstimmung
mit den Bürgern bei der Realisierung des Spielplatzes und den notwendigen Abstimmungen bei der Verbindung
der beiden Schulbereiche der zukünftigen 4. Gesamtschule die größtmögliche Gestaltungs- und
Optimierungsfreiheit unter Berücksichtigung der vorhandenen Bepflanzung zu gewährleisten, wurde auf eine
zeichnerische Festsetzung der Spielplatzfläche und Wege verzichtet. Des Weiteren wird für einen
Verbindungsweg innerhalb der nördlichen Grünfläche, der entlang der westlichen Hotelfassade geführt wird, eine
weitere Fläche in Anspruch genommen.
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Südliche Grünflächen
Die vorhandenen Grünflächen südlich der Sondergebietsfläche werden aufgrund des geplanten Erhalts der
Bestandsnutzung ebenfalls als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage
festgesetzt. Diese beiden Grünflächen haben eine Größe von ca. 575 m² bzw. ca. 75 m². Mit dem Erhalt und der
fachgerechten Pflege der festgesetzten Grünflächen kann zu einer dauerhaften städtebaulichen Aufwertung des
Plangebiets sowie zu dessen unmittelbarem Umfeld beigetragen werden.
4.11.
Private Grünfläche / Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB wurde innerhalb des Plangebietes der Teilbereich einer privaten Grünfläche
(220 m²) eine Fläche E 1 von ca. 200 m² als zu erhalten festgesetzt.
Bauliche Anlagen, befestigte Flächen und Mauern sind innerhalb der gekennzeichneten Flächen E 1 unzulässig.
Vorhandene Befestigungen haben bis zur Umgestaltung der Grünfläche Bestandsschutz.
Die Anlage eines Weges in der Fläche E 1 ist unter der besonderen Berücksichtigung des Wurzelraumes der
Blutbuche zulässig, sofern nachgewiesen wird, dass der Erhalt des Baumes nicht gefährdet wird. Mit einem
solchen Weg sollen unkontrollierte Trampelpfade im Bereich des Wurzelraumes der Blutbuche verhindert
werden. Die Ausführung des Weges ist mit dem Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen abzustimmen.
Mit diesen Maßnahmen wird langfristig erreicht, dass der Naturraum um den erwähnten Baumbestand
(Blutbuche ) gesichert ist.
4.12.
Bauliche Vorkehrungen und Maßnahmen gegen schädliche Umwelteinflüsse
Zur Ermittlung der Lärmbelastung für das Sondergebiet wurde eine schalltechnische Untersuchung durch das
Büro Dr.-Ing. Szymanski & Partner durchgeführt. Diese ergab, dass der maßgebliche Außenlärmpegel im
Bereich des Hotels bei ca. 70 db (A) liegt. Entsprechend dem Schallschutzgutachten sind Anforderungen des
erforderlichen passiven Schallschutzes nach DIN 4109 für die Außenbauteile des Hotels zu erfüllen. Daher
wurde innerhalb der überbaubaren Sondergebietsflächen für alle Fassadenbereiche das erforderliche
Schalldämmmaß des Lärmpegelbereichs IV für Außenbauteile von Gebäuden festgesetzt. Somit wird eine
gesunde Aufenthaltsqualität in den zukünftigen Aufenthalts- und Übernachtungsräumen gewährleistet. Von
dieser Festsetzung können Ausnahmen zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren für den
Einzelfall durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämmmaße
entsprechend der DIN 4109, in der Fassung von November 1989, für Außenbauteile ausreichend sind.
Des Weiteren wurde in diesem Gutachten nachgewiesen, dass die Steigerung der Verkehrslärmbelastung
außerhalb des Plangebietes eine unbedenkliche Größenordnung einnimmt. Das Verkehrsaufkommen im Bereich
der Sandkaulstraße verursacht laut Lärmkataster der Stadt Aachen bereits heute in einigen Abschnitten der
Straße vor den anliegenden Wohngebäuden tagsüber Lärmbelastungen bis 70 dB (A) und nachts bis 61 dB (A).
Im Untersuchungsbereich außerhalb des Plangebiets werden an allen untersuchten maßgeblichen
Immissionsorten die Immissionsgrenzwerte der Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) bereits heute überschritten. Durch das Planvorhaben entfallen die
Mehrfachreflexionen durch parallele Flächen an der Bunkerfassade und der vorhandenen westlichen Bebauung.
Der Reflexionsanteil der zu berücksichtigenden zukünftigen Hotelfassade ist durch die Geometrie und durch den
deutlich größeren Abstand zur Emissionsachse und zu den maßgebenden Immissionsorten quantitativ
unbedenklich. Durch den größeren Abstand zur Hauptachse der Sandkaulstraße werden die Immissionswerte
der 16. BImSchV nach Umsetzung der Planung unterschritten. Durch eine bessere Abschirmung des
Hotelbaukörpers werden die Belastungen trotz der erheblichen Steigerung der Verkehrsmengen auf der
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Erschließungsschleife zukünftig geringer. Die durch das Planvorhaben ausgelöste Steigerung der
Verkehrsmenge auf der Sandkaulstraße führt zu einer Steigerung der Immissionsbelastung um ca. 0,3 dB (A).
Eine Steigerung in dieser Größenordnung ist qualitativ von den Betroffenen nicht wahrnehmbar. Aufgrund der
vorliegenden Daten ist eine Lärmsanierung bzw. ein Lärmsanierungsplan im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
853 nicht notwendig. Innerhalb des Plangebietes werden an den für die Beurteilung maßgeblichen
Immissionsorten die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten.
5.
Umweltbelange
5.1.
Einleitung
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt. Von einer
Vorprüfung des Einzelfalls und der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages kann damit
abgesehen werden. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hotelansiedlung zu schaffen
und die vorhandene Grünfläche, welche derzeit als Parkanlage und Kinderspielplatz genutzt wird, teilweise zu
erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Das Plangebiet ist durch einen Hochbunker aus dem zweiten
Weltkrieg und durch öffentliche Verkehrsflächen teilweise überbaut. Im südlichen Teil des Gebietes befindet sich
noch eine weitere von Verkehrsflächen umrandete Freifläche. Das Plangebiet umfasst mit ca. 8.200 m² weniger
als 20.000 Quadratmeter Fläche. Die einzelnen Umweltbelange werden vorsorglich überprüft.
5.1.1.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Stadtkerns von Aachen. Es liegt zwischen der Sandkaulstraße,
der Rochusstraße, der Alexanderstraße und dem Schulgrundstück der David-Hansemann-Schule und besteht
aus den Flurstücken 703, 1957, 1958 tlw., 1959 und 1960 tlw., Flur 79, Gemarkung Aachen, in Aachen - Mitte.
Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünanlage und Kinderspielplatz genutzt. Die Fläche ist
begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 703) befindet
sich direkt an der Sandkaulstraße ein Hochbunker, dessen Nutzung aufgegeben wurde. Dieser Hochbunker soll
abgerissen werden. Der südliche Teil des Plangebietes wird teilweise als öffentliche Verkehrsfläche (Flurstück
1957 und 1958 tlw.) bzw. als Frei- und Grünfläche genutzt. In der öffentlichen Verkehrsfläche befinden sich ca.
44 Parkplätze.
5.1.2.
Inhalt und Ziele des B-Plans
Die Stadt Aachen beabsichtigt, die Entwicklung eines Hotelstandortes, entsprechend der Hotelbedarfsanalyse
von 2007, in der näheren Umgebung des Eurogress. In einem ersten Schritt hat die Stadt Aachen eine
europaweite Ausschreibung für die Bebauung eines Grundstückes an der Sandkaulstraße mit einem Hotel
durchgeführt. Den Zuschlag für das ausgeschriebene Gelände bekam eine Aachener Projektgesellschaft mit
dem Entwurf eines Aacheners Architekturbüros. Der Entwurf sieht die Erstellung eines Hotels der 3 - 4 Sterne Kategorie vor. Die geplante Umsetzung dieses Neubauvorhabens muss durch einen Bebauungsplan
planungsrechtlich gesichert werden.
Für das Plangebiet werden zurzeit öffentliche Grünflächen bzw. Mischgebietsflächen nach § 6 BauNVO
festgesetzt. Ziel der Stadt Aachen ist es entsprechend der Hotelbedarfsanalyse von 2007 im Bereich der
Sandkaulstraße / Rochusstraße die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Hotels der
gehobenen Kategorie (3 bis 4 - Sterne) zu schaffen. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, mit dem geplanten Gebäude einer
innerstädtischen urbanen Nutzung und Weiterentwicklung dieser Fläche zu entsprechen. Hierbei soll der
vorhandene, schützenwerte Bewuchses, im Besonderen die Blutbuche berücksichtigt werden,. Dabei soll unter
Berücksichtigung der benachbarten David - Hansemann - Schule und der umliegenden Wohn- und
Geschäftsbebauung, ein Großteil der öffentlichen Grünflächen erhalten werden. Dies entspricht der EU Ausschreibung und dem vorliegenden Wettbewerbsergebnis.
5.1.3.
Planungsrechtliche Einbindung
Regionalplan
Das Plangebiet ist im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung
der 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen, Stand April 2008, als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen stellt für den Bereich des Plangebietes Wohnbauflächen und
öffentliche Grünfläche dar. Die geplante Hotelnutzung entspricht nicht den derzeitigen Zielsetzungen des
Flächennutzungsplanes hier Wohnbauflächen zu entwickeln. Der Darstellung einer öffentlichen Grünfläche wird
teilweise entsprochen. Zur planungsrechtlichen Sicherung der städtebaulichen Zielsetzung, hier eine
Hotelnutzung umzusetzen, soll ein Bebauungsplanverfahren für den Innenstadtbereich nach § 13 a BauGB
durchgeführt werden. Gemäß § 13 a Abs.2 Nr. 2 BauGB kann der Bebauungsplan von der Darstellung des
Flächennutzungsplanes abweichen, wenn eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes
sichergestellt ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Derzeit geltendes Planungsrecht
Der nördliche Teil des Plangebietes liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 553 aus dem Jahr 1967. Dieser
setzt für den Bereich des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest.
Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 772 aus dem Jahr 1990. Dieser
Bebauungsplan setzt für die Bebauung der Sandkaulstraße ein Mischgebiet unter Ausschluss von Spielhallen
fest. Beide Teilbereiche werden von dem neu aufzustellenden Bebauungsplan überplant.
Landschaftsplan
Das Plangebiet befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen.
5.1.4.
Bedarf an Grund und Boden für die vorhandenen bzw. geplanten Nutzungen / Versiegelungsgrad
Derzeitige
Nutzung
ca. in m²
Grünflächen
ca. in m²
Geplante
Nutzung
ca. in m²
Grünflächen
ca. in m²
Art der Nutzung
Grünanlage (Nord)
öffentliche Grünflächen
Vegetationsflächen
Wegeflächen
innerhalb der Grünanlage
Spielplatz
innerhalb der Grünanlage
1.980
1.980
1.770
1.370
1.390
930
430
max. 240
160
max. 200
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Derzeitige
Nutzung
ca. in m²
Grünflächen
ca. in m²
private Grünflächen
Vegetationsflächen
Vegetationsflächen über
Tiefgarage (im SO - Gebiet)
davon
besonders geschützt (E 1)
öffentlich Grünflächen (Süd)
Vegetationsflächen
Tlw. versiegelt Flächen
innerhalb der Grünanlage
Grünflächen
ca. in m²
220
180
180
1.130
650
710
650
420
Bunker
310
Gemeinbedarfsfläche
Versiegelt
Vegetationsflächen
580
360
290
120
290
Flächeninanspruchnahme
durch das Hotel
Baukörper
Wasserkaskadenn
sonstige versiegelte Flächen
Vegetationsflächen
Straßenfläche
Fahrbahn
Wege
Mischfläche
Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung
Geplante
Nutzung
ca. in m²
400
240
1.630
1.120
100
310
100
3.790
3.500
2.360
1.430
370
2.050
1.210
240
230
Nach heutiger Nutzung werden von dem ca. 8.160 m² großen Plangebiet ca. 2.390 m² (29,3 %) als
Vegetationsfläche und 420 m² (5,2 %) als teilversiegelte Vegetationsfläche genutzt.
Nach Neubau des Hotels und Umgestaltung der südlichen Grünflächen verbleiben im Plangebiet ca. 2.340 m²
(28,7 %) als Vegetationsflächen.
5.1.5.
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen / städtebauliche festgesetzte Werte
Sondergebietsnutzung Hotel (SO)
Fläche für Gemeinbedarf
ca. 1.810 m²
ca. 360 m²
Öffentliche Verkehrsfläche
ca. 3.500 m²
Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung
ca. 250 m²
Grünflächen mit Zweckbestimmung
ca. 2.240 m²
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
davon Grünfläche Nord - öffentlich
ca. 1.370 m²
davon Grünfläche Nord - privat
ca. 220 m²
davon Grünfläche Süd - öffentlich
ca. 650 m²
insgesamt
5.1.6.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
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ca. 8.160 m²
Ziele des Umweltschutzes
Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung
der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor
schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im
Auswirkungsbereich der Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter
sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu
prüfen und aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die
einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen
herangezogen. Die zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern
zugeordnet.
5.2.
5.2.1.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Schutzgut Mensch
5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung
und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen,
elektromagnetische Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu
gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der
Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Da sich das Plangebiet immissionsschutzrechtlich im Wirkungsbereich emittierender Straßenverkehrsflächen
befindet, ist für die Planung die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) für die Betrachtung von Schallimmissionen durch
Verkehrsgeräusche zu berücksichtigen. Maßgeblich für die städtebauliche Planung ist die DIN 18005/2/ Schallschutz im Städtebau.
Verkehrsbelastung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Realisierung einer Hotelanlage
in der Sandkaulstraße, Aachen durch das BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier
GmbH erstellt. Zur Ermittlung der derzeitigen Verkehrsbelastung wurde eine Verkehrserhebung in Form einer
Knotenstromzählung an dem vorfahrtsgeregelten Knotenpunkt Sandkaulstraße / Rochusstraße in der
nachmittäglichen Spitzenstundengruppe (15 bis 19 Uhr) durchgeführt. Nach Auswertung der Daten liegt die
heutige nachmittägliche Spitzenstunde zwischen 16 und 17 Uhr. Die Verkehrsbelastung auf der Sandkaulstraße
hat gegenüber der von der Stadt Aachen übernommenen Zählung vom Januar 2008 in den meisten Relationen
abgenommen. Eine Zunahme ergibt sich bei den abbiegenden Fahrzeugen von der südlichen Sandkaulstraße
(16 Kfz-Fahrten mehr gegenüber 2008) in die Rochusstraße (9 zusätzlich abbiegende Fahrzeuge), wobei die
Fahrten insgesamt auf der Rochusstraße um 67 Fahrzeuge abgenommen haben. So wurden in der
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Verkehrzählung aus dem Jahre 2008 insgesamt 1.934 Fahrten über den Knotenpunkt
Sandkaulstraße / Rochusstraße zwischen 16 und 19 Uhr ermittelt, während es im Jahre 2012 im selben
Zeitraum 1.769 Fahrten waren.
Verkehrsemissionen
Die Umgebung des Plangebietes ist grundsätzlich als Mischgebiet einzuordnen und entsprechend zu beurteilen.
Lärm
Die Sandkaulstraße besitzt nach dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Aachen ein
Verkehrsaufkommen von rund 6.000 KFZ / 24 h. Das Verkehrsgutachten der BSV Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH ermittelte am Querschnitt Q3 (Sandkaulstraße) eine
durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 5.489 Kfz und im Bereich der Erschließungsschleife (Q5)
631 Kfz. Gegenüber dem prognostizierten Emissionspegel aus dem Verkehrsmodell der Stadt Aachen ergeben
sich keine relevanten Abweichungen. Aus dem Lärmkataster der Stadt Aachen ist ersichtlich, dass das
Plangebiet, durch Verkehrslärm vorbelastet ist. Das Verkehrsaufkommen auf der Sandkaulstraße verursacht laut
Lärmkataster der Stadt Aachen bereits heute in einigen Abschnitten der Straße vor den anliegenden
Wohngebäuden tagsüber Lärmbelastungen bis 70 dB (A) und nachts bis 61 dB (A). Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro Dr.-Ing. Szymanski & Partner ein Schallschutzgutachten
erstellt, Stand 10.07.2012. In diesem werden Aussagen gemacht zu den Verkehrslärmbelastungen im Bestand
und im Planfall. Laut Gutachten wird die Verkehrslärmsituation von der Belastung der Sandkaulstraße dominiert.
Im Untersuchungsbereich außerhalb des Plangebiets werden an allen untersuchten maßgeblichen
Immissionsorten die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bereits überschritten. Das Maß der Überschreitung
liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht im Bereich einer Gesundheitsgefährdung bzw. im Rahmen einer
möglichen Lärmsanierung. Die Größenordnung der Belastungen ist als typisch für den innerstädtischen Bereich
zu beschreiben.
Licht
Der Einfahrtsbereich der Tiefgarage sowie die Anfahrt und Vorfahrt des Hotels sollen so gestaltet werden, dass
die Wohnbereiche der vorhandenen Bebauung nicht beeinflusst werden.
Gewerbelärm
Gewerbliche Anlagen innerhalb des Plangebietes bzw. in seiner unmittelbaren Umgebung sind nicht vorhanden.
Kinderlärm – Schulgelände David-Hansemann Realschulhof
Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland Pfalz vom 29.Mai 2012 (bekanntgegebenes
Urteil, Az.: 8 A 10042 / 12.OVG) stellt Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen oder ähnlichen
Einrichtungen keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Geräusche spielender Kinder seien Ausdruck der
kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar. Kinderlärm steht damit unter
allgemeinem Toleranzgebot der Gesellschaft.
Erholung und Freizeit
Die im Plangebiet vorhandene Parkanlage wird als solche und als Kinderspielplatz von den umliegenden
Anwohnern frequentiert. Sie spielt als Naherholungsfläche für die Bevölkerung eine wesentliche Rolle. Der nicht
zugängliche Bunker besitzt keine Erholungsfunktion und hat auch als Freizeitnutzung keine Bedeutung. Dies gilt
gleichfalls für die Freiraumfläche im südlichen Teil des Gebietes, da diese umschlossen ist von öffentlichen
Verkehrsflächen und daher einen eingeschränkten Erholungs- und Aufenthaltswert besitzt.
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Erschütterungen, Gefahrenschutz
Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das
Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen vor.
Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach
DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen.
Hochwasserschutz
Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen
erforderlich sind. Überschwemmungsgebiete befinden sich nicht im Plangebiet.
Sonstige Emissionen und Immissionen
Es befinden sich keine landwirtschaftlichen Betriebe oder imitierenden Industrie- bzw. Gewerbebetriebe im
näheren Umfeld des Plangebietes. Der Abriss des vorhandenen Hochbunkers soll nach Möglichkeit in den
Ferien erfolgen um die Immissionen, die auf den Schulbetrieb einwirken könnten, so gering wie möglich zu
halten. Das Plangebiet wird von dem auf Erdwärme erteilten Erlaubnisfeld „IfM Geo Therm“ (zu wissenschaftlichen Zwecken) überdeckt. Inhaberin der Erlaubnis „IfM Geo Therm“ ist die Rheinisch Westfälische
Technische Hochschule (RWTH) Aachen. Die Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des
Bodenschatzes „Erdwärme“ innerhalb der festgelegten Feldgrenzen.
5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehrsbelastung
Für die geplante Hotelnutzung wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens das zu erwartende
Verkehrsaufkommen einschließlich der Verteilung des möglichen Ziel und Quellverkehrs von Hotelgästen,
Beschäftigten und des Anlieferverkehrs über den Tag ermittelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass
unter Berücksichtigung von Beschäftigten, Gästen und des Wirtschaftsverkehrs für die geplante
Hotelentwicklung täglich zusätzlich 420 Kfz-Fahrten entstehen. Davon sind 210 Kfz-Fahrten dem Zielverkehr und
210 Kfz-Fahrten dem Quellverkehr zuzuordnen. Hierbei werden ca. ein Drittel aller Kfz-Fahrten durch Taxifahrten
erzeugt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich durch die geplante Hotelnutzung keine
bemessungsrelevanten verkehrlichen Veränderungen für das Stadtviertel ergeben.
Verkehrsemissionen
Durch das Planvorhaben entfallen die Reflexionen an der Bunkerfassade. Der Reflexionsanteil der zu
berücksichtigen geplanten zukünftigen Hotelfassade ist durch die Geometrie (keine Mehrfachreflexion durch
parallele Flächen) und durch den deutlich größeren Abstand zur Emissionsachse und zu den maßgebenden
Immissionsorten quantitativ unbedenklich.
Von der im Bebauungsplan festgesetzten Grünanlage gehen schalltechnisch keine nennenswerten
Lärmemissionen aus.
Die Erschließung des zukünftigen Hotels erfolgt über die Sandkaulstraße. Ein Teilstück der vorhandenen
Erschließungsschleife an der Sandkaulstraße wird um ca. 30 m nach Süden verlagert. Durch den größeren
Abstand zur Hauptachse der Sandkaulstraße werden die Immissionswerte der 16. BImSchV nach Umsetzung
der Planung unterschritten. Durch eine bessere Abschirmung des Hotelbaukörpers werden die Belastungen trotz
der erheblichen Steigerung der Verkehrsmengen auf der Erschließungsschleife zukünftig geringer.
Die durch diese Verschiebung entfallenden öffentlichen Stellplätze sollen innerhalb der Tiefgarage ersetzt
werden. Laut Gutachten handelt es sich bei der durch Ein- und Ausfahrten ausgelösten Immissionsbelastungen
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im konkreten Fall um Verkehrslärm. Die Lage und Größenordnung dieser Emission erfährt gegenüber der
heutigen Situation keine relevante Änderung.
Das Verkehrsgutachten prognostiziert im Querschnitt der Erschließungsschleife (Q5) eine durchschnittliche
tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 841 Kfz. Für den Querschnitt Q3 (Sandkaulstraße) wird ein DTV-Wert von
5.909 Kfz prognostiziert. Die durch das Planvorhaben ausgelöste Steigerung der Verkehrsmenge auf der
Sandkaulstraße um ca. 5 % (dies entspricht vereinfacht einer Steigerung der Immissionsbelastung um ca. 0,3 dB
(A)) ist qualitativ von den Betroffenen nicht wahrnehmbar. Die durch das Planvorhaben sowie durch die in
diesem Zusammenhang erforderliche Verschiebung der Erschließungsschleife ausgelösten
Verkehrslärmbelastungen außerhalb des Plangebietes befinden sich damit insgesamt in einer unbedenklichen
Größenordnung.
Im Rahmen des Schallschutzgutachtens wurde weiterhin untersucht, zu welchen Maximalpegeln es aus
lärmtechnischer Sicht kommen kann. Dabei spielt das Kofferraumschließen bei Pkws eine maßgebliche Rolle bei
der Betrachtung der angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen. Bei Einhaltung von Mindestabständen von
der im Nachtzeitraum genutzten Flächen zu den angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen können
wesentliche Auswirkungen ausgeschlossen werden. Dies ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im
Einzelfall zu prüfen.
Innerhalb des Plangebietes werden an den für die Beurteilung maßgeblichen Immissionsorten die
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten. Für die Hotelnutzung lassen sich mit verhältnismäßigem
Mehraufwand schalltechnische Maßnahmen durchführen, durch die die vorhandenen Verkehrslärmbelastungen
reduziert werden können. So bleiben bei hochwertigeren Hotelnutzungen zum Beispiel die Fenster auch im
Nachtzeitraum geschlossen, da üblicherweise Klima- und Lüftungstechnik zum Einsatz kommt.
Gewerbelärm
Darüber hinaus wurden im Schallschutzgutachten die Gewerbelärmbelastungen untersucht, die von der
zukünftigen Nutzung Hotel auf die Umgebung wirken. Die möglichen durch die Planung ausgelösten
Immissionskonflikte reduzieren sich auf die Außenwirkung, da innerhalb des Geltungsbereiches keine
Nutzungen mit einem erhöhten Schutzanspruch vorgesehen sind.
Durch das Hotel werden zukünftig insbesondere Lärmimmissionen durch die mit der Nutzung als Hotel
verbundenen Verkehrsgeräusche, den Warenumschlag sowie durch die Tiefgaragennutzung ausgelöst. Die
detaillierten Planungen (zum Beispiel raumlufttechnische Anlagen, Kühlanlagen usw.) im Zusammenhang mit
der geplanten Hotelnutzung sind hinsichtlich ihrer Lärmemissionen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. Im Rahmen des Schallschutzgutachtens wurde für die vorliegende Hotelplanung
(Wettbewerbsgewinner) im Vorfeld eine Prüfung der bereits jetzt absehbaren Emissionen durchgeführt, um
abschätzen zu können, ob mögliche Immissionskonflikte auftreten können. Ein unlösbarer Immissionskonflikt
liegt offensichtlich nicht vor.
Kinderlärm
Bezüglich des von der benachbarten Schule ausgehenden Lärms durch Schüler ergeben sich keine Ein- bzw.
Auswirkungen durch die Planung. Aufgrund dessen sind Maßnahmen nicht erforderlich.
Erholung und Freizeit
Die Parkanlage bleibt größtenteils als solche inklusive einer Spielplatzanlage erhalten. Im Rahmen der
Planungen wurde ein Grün- und Freiraumkonzept durch das Büro Schöke Landschaftsarchitekten (siehe Anlage
Freiraumkonzept Büro Schöke vom 24.09.2012) erstellt und es erfolgt eine qualitativ hochwertige Umgestaltung
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des Grünraumes. Ein Teil der vorhandenen schützenswerten Bäume bleibt erhalten (siehe Anlage 1 Baumbilanz
). Die Parkanlage kann weiterhin von der Bevölkerung als solche und als Spielplatz genutzt werden, da diese im
Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert bzw. die Errichtung einer
Spielplatzanlage von max. 200 m² im Planverwirklichungsvertrag geregelt wird. Durch den Bau der Hotelanlage
und den Wegfall des Bunkers erfährt das Plangebiet eine räumliche wie architektonische Aufwertung, welche die
Aufenthaltsqualität im städtebaulichen Raum wesentlich verbessern wird. Eine Fläche von ca. 50 m² die direkt
hinter dem nördlichen Gebäudeabschluss des zukünftigen Hotels liegt wird in den Wintermonaten dauerhaft
durch das Gebäudes verschattet. In den Sommermonaten kann dieser Bereich durch die untergehende
Abendsonne beschienen werden, wenn nicht die vorhandenen Bäume oder die vorhandene Bestandsbebauung
zu einer weitergehenden Verschattung führen. In diesem Bereich ist die neu anzupflanzende Bepflanzung
entsprechend den zukünftigen Gegebenheiten zu wählen.
Aufgrund der Flächeninanspruchnahme des Hotels verringert sich die öffentliche Grünfläche im Süden des
Hotelneubaus. Bei der geplanten baulichen Nutzung des Grundstückes sind neben zahlreichen geschützten
Bäumen, auch die beiden ortsbildprägenden Platanen nicht zu erhalten. Der weitere Baumbestand in diesem
Bereich wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Temporäre Beeinträchtigungen durch den Abriss des Bunkers
Während der Abrissarbeiten des Hochbunkers ist mit einer erhöhten temporären Lärm- und Staubbelastung zu
rechnen. Vor Abriss des Bunkers sollte an der vorhandenen Umgebungsbebauung eine Bestandsaufnahme
erfolgen. Somit können etwaige Schäden die durch die Anlage des Bunkerabrisses und des Hotelneubaus
entstehen könnten dokumentiert werden.
Hochwasserschutz
Durch die Verwirklichung der Bebauung entsteht für die Wurm kein nennenswerter Zuwachs des Abflusses, da
derzeit bereits ein Großteil der Fläche versiegelt ist.
Sonstige Emissionen und Immissionen
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Planungen im Rahmen des Bebauungsplanes.
5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Verkehrsbelastung
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Verkehrsemissionen
Da sich die durch die zukünftige Hotelnutzung sowie durch die in diesem Zusammenhang erforderliche
Verschiebung der Erschließungsschleife ausgelösten Verkehrslärmbelastungen außerhalb des Plangebietes
insgesamt in einer unbedenklichen Größenordnung befinden, wird für den erforderlichen passiven Schallschutz
im Bebauungsplan ein Lärmpegelbereich IV festgesetzt. Der Lärmpegelbereich IV wird für das gesamte Baufeld
für die Fassaden mit Sichtverbindung zu den Verkehrsflächen der Sandkaulstraße festgesetzt.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist die Einhaltung des Mindestabstandes von Flächen, auf denen
bei An- und Abreise ein Kofferraumschließen bei Pkws erfolgen kann, von den umgebenden schutzbedürftigen
Nutzungen zu überprüfen.
Gewerbelärm
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Gewerbliche Anlagen in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes sind nicht vorhanden. Aufgrund dessen
sind Maßnahmen diesbezüglich nicht erforderlich.
Da laut Schallschutzgutachten ein unlösbarer Immissionskonflikt hinsichtlich der geplanten Hotelnutzung,
insbesondere der durch die Hotelnutzung ausgelösten Verkehre, dem Warenumschlag und der
Tiefgaragennutzung offensichtlich nicht vorliegt, sind Festsetzungen im Bebauungsplan zu
Lärmschutzbauwerken nicht erforderlich. Eine Prüfung der lärmrelevanten Anlagen (z.B. Kühlanlagen,
raumlufttechnische Anlagen usw.) erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
Kinderlärm
Bezüglich des von der benachbarten Schule ausgehenden Lärms durch Schüler ergeben sich keine Ein- bzw.
Auswirkungen durch die Planung. Aufgrund dessen sind Maßnahmen nicht erforderlich.
Erholung und Freizeit
Damit die nördliche Parkanlage weiterhin von der Bevölkerung als solche genutzt werden kann, wird diese im
Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz festgesetzt. Die
verbleibende nördliche Grünfläche wird in ihrer Gesamtheit (private und öffentliche Flächen) von ca. 1.980 m²
auf ca. 1.770 m² um ca. 210 m² durch den Neubau des Hotels verkleinert, bleibt aber gestalterisch aufgewertet
und neu strukturiert für die Bürger im Innenstadtbereich als eine Zone der Ruhe und Erholung erhalten. Die
Vegetationsfläche wird von ca. 1.390 m² auf 1.330 m² um ca. 60 m² verkleinert.
Die südlichen Grünflächen verringern sich durch den Hotelneubau von ca. 1.130 m² auf ca. 670 m² um ca. 460
m². Von der vorhandenen ca. 1.130 m² großen Grünflächen sind zurzeit ca. 420 m² mit Kopfsteinpflaster
teilweise versiegelt die verbleibenden 710 m² sind als unversiegelte Grünflächen mit Baumbestand angelegt.
Langfristig soll eine Umgestaltung der südlichen Grünfläche erfolgen. Bei der Umgestaltung soll die teilweise
versiegelte Fläche weitgehend entsiegelt werden, sodass eine entsiegelte Vegetationsfläche von ca. 670 m²
entstehen kann. Die Grünfläche soll so gestaltet werden, dass sie zum zeitweiligen Verweilen einlädt. Es sollen
Sitzgelegenheiten aufgestellt werden und die östlich angrenzende Parkplatzfläche soll durch partielle
Strauchanpflanzungen abgeschirmt werden. Die Umgestaltung dieser öffentlichen Grünfläche ist keine
Maßnahme im Rahmen des Hotelneubaus.
Temporäre Beeinträchtigungen durch den Bunkerabriss
Vom Abrissunternehmen ist im Rahmen der technischen Möglichkeiten dafür zu sorgen das die
Beeinträchtigungen so gering wie möglich ausfallen. Es sind entsprechende Maßnahmen anzuwenden, wie z. B.
Berieselung des Abrissmaterials um die Staubentwicklung zu minimieren. Abschließende Auflagen und
Maßnahmen müssen im Rahmen der Abrissgenehmigung erteilt werden.
Erschütterungen, Gefahrenschutz und elektromagnetische Felder
Mit bergbaulichen Einwirkungen ist nicht zu rechnen.
In die schriftlichen Festsetzungen wird ein Hinweis aufgenommen, dass sich das Bebauungsplangebiet gemäß
DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) innerhalb der Erdbebenzone 3 befindet.
Hochwasserschutz
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Sonstige Emissionen und Immissionen
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Maßnahmen sind nicht erforderlich. In die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wird ein Hinweis
aufgenommen, dass sich innerhalb des Bebauungsplangebietes ein auf Erdwärme erteiltes Erlaubnisfeld
befindet.
5.2.2.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der
Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu
berücksichtigen. Das Bundesnaturschutzgesetz in § 1 sowie auch das Landschaftsgesetz NRW führen folgende
Ziele des Landes- und Naturschutzes auf: Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes ist die Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt mit ihren Lebensräumen sowie die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den
Erholungswert von Natur und Landschaft langfristig zu sichern. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden
unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt.
Schutzgut Tiere
Im Zuge der Baufeldräumung ist u.a. der Rückbau des vorhandenen Hochbunkers aus dem 2. Weltkrieg
erforderlich. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurden für das Untersuchungsgebiet drei
potentiell vorkommende planungsrelevante Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und
Braunes Langohr) festgestellt, die das Gebäude gegebenenfalls als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzen
könnten. Eine Eignung des Gebäudes als Fledermausquartier wird als äußerst gering eingeschätzt, konkrete
Hinweise auf ein Vorkommen liegen nicht vor. Ein Vorkommen der genannten Tierarten kann jedoch nicht
vollständig ausgeschlossen werden, da der Dachaufbau sowie die Lüftungsöffnungen des Bunkers nicht
einsehbar sind. Alle heimischen Fledermäuse sind nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt und
in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt und zählen somit zu den planungsrelevanten Arten. Mit Ausnahme der
verbreiteten Zwergfledermaus sind alle Arten gefährdet.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Die Flächen des Plangebiets sind durch den vorhandenen Bunker und durch öffentliche Verkehrsfläche
bereichsweise überbaut. Der nördliche Teil des Grundstücks 1590 wird zurzeit als Parkanlage und
Kinderspielplatz genutzt. Die Flächen sind intensiv begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im
südlichen Teil des Gebietes befindet sich darüber hinaus eine öffentliche Grünfläche.
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Da die
Grünflächen des Plangebiets innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 553 und 772 liegt, kommt die
Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung.
5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzgut Tiere
Die Beeinträchtigung von artenschutzrechtlichen Belangen ist im Rahmen des Planverfahrens zu beurteilen. Das
Bundesnaturschutzgesetz sieht gem. § 19 Abs. 3 eine Berücksichtigung von „streng geschützten Arten“ bei
Eingriffen in Natur und Landschaft vor. Zur Bewertung des Artenschutzes wurde eine artenschutzrechtliche
Stellungnahme erarbeitet (siehe Raskin, Rückbau des Hochbunkers im Rahmen des B-Planverfahrens Aachen
Sandkaulstraße Artenschutzfachliche Stellungnahme vom 23. Juli 2012). Darin werden die Auswirkungen der
Planung auf geschützte Arten hin untersucht. Da keine artenschutzrechtlich relevanten Arten festgestellt wurden,
ergibt sich auch kein artenschutzrechtlich relevanter Eingriff. Allerdings gehen durch die geplanten
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Abrissmaßnahmen (Bunker) potentielle Quartiersräume von drei planungsrelevanten Fledermausarten verloren,
deren Vorkommen unwahrscheinlich ist, aber nicht ganz ausgeschlossen werden konnte.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Durch den Abriss des Bunkers und durch die Realisierung des Hotels werden die nördliche als auch die südliche
Grünfläche verkleinert. Im Bereich beider Abschnitte befindet sich zahlreicher gesunder und vitaler
Baumbestand. Aufgrund des Vitalitätszustandes der überwiegenden Bäume ist von einer hohen
Lebenserwartung auszugehen..
Der vorhandene zu schützende Baumbestand innerhalb des Plangebietes wurde in einem Baumschutzgutachten
zum Bebauungsplanverfahren Hotel Sandkaulstraße (Stand 12.06.2012) durch das Landschaftsarchitekturbüro
Schöke, Aachen ermittelt. Laut der Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens (Stellungnahme vom
10.07.2012, FB 36/40, Umweltamt der Stadt Aachen) sind angesichts der geplanten baulichen Nutzung
insgesamt ca. 26 Bäume nicht zu erhalten. Davon unterliegen ca. 9 Bäume aufgrund der Baumart oder aufgrund
ihres geringen Stammumfanges nicht den Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung. Für ein Entfernen
dieser Bäume bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung von den Bestimmungen der Satzung.
Im Bereich der öffentlichen Grünflächen, befinden sich in Bunkernähe u.a. zwei markante Platanen sowie eine
Blutbuche, welche aufgrund ihres dominanten Erscheinungsbildes das Ortsbild entscheidend mit gestalten und
sich von dem übrigen Baumbestand deutlich abheben. Die beiden ortsbildprägenden Platanen können aufgrund
der angestrebten Nutzung nicht erhalten werden. Sie zählen zu den insgesamt ca.17 Bäumen, die unter die
Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung fallen erhalten. Der weitere Baumbestand kann unter Einhaltung
von Schutzmaßnahmen erhalten bleiben. Für die vorhandene markante Blutbuche sind besondere
Schutzmaßnahmen notwendig.
5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Um eine Gefährdung der Fledermausarten ausschließen zu können, werden im Durchführungsvertrag die
Durchführung folgender Maßnahmen geregelt:
- Der Efeubewuchs sowie die Plakatwände an der Fassade des Bunkers sind im Zeitraum zwischen
November und März zu entfernen, um eine Nutzung als Niststätte bzw. Spaltenquartier zur
Fortpflanzungsperiode zu vermeiden.
-
Durchführung von zwei Einflug- / Schwärmkontrollen in den Monaten Juni und Ende August vor Abriss des
Bunkers, um eine Nutzung als Sommer- bzw. Winterquartier vollständig ausschließen zu können. Sollten
keine einfliegenden Tiere verzeichnet werden, kann ein Rückbau des Gebäudes zwischen November und
März erfolgen. Erfolgt ein Rückbau zwischen April und Oktober muss vorab zeitnah eine morgendliche
Einflugkontrolle durchgeführt werden. Eine Sommerquartiersnutzung gilt als unbedenklich, da diese nur
temporär erfolgt und Ersatzquartiere im Umfeld ausreichend vorhanden sind. Bei dem gleichfalls eher
unwahrscheinlichen Hinweis auf eine Nutzung als Winterquartier wären weitere Untersuchungen und
Maßnahmen erforderlich in Form zum Beispiel eines Ersatzquartiers.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Zur Minimierung des Eingriffs innerhalb des Plangebietes wurde ein Großteil der vorhandenen Parkanlage als
öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert. Dadurch kann bereits ein wesentlicher Bestand an Bäumen
durch geeignete Schutzmaßnahmen insbesondere in der Bauphase und bei den Gestaltungsarbeiten zum Park
erhalten bleiben. Die markante Buche an der Sandkaulstraße wird als zu erhaltender Baum zuzüglich seines
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Bodenstandraumes / Wurzelbereiches in den schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan festgesetzt. Für
die 19 geschützten Bäume wird im Zuge eines zukünftigen Baugenehmigungsverfahren im Rahmen der
Baumschutzsatzung eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen in Aussicht gestellt, verbunden mit der Auflage zu
einer der Baumschutzsatzung entsprechenden Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichszahlung. Grundsätzlich ist
gemäß Baumschutzgutachten im Plangebiet die Anpflanzung von ca. 8 Ersatzbäumen möglich. Darüber hinaus
werden die gemäß Baumschutzgutachten und gemäß der Anforderungen aus der Baumschutzsatzung der Stadt
Aachen erforderlichen Schutzmaßnahmen für die verbleibenden geschützten Bäume detailliert im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahren geregelt. Diese sind im Folgenden u.a.:
- Schutzmaßnahmen während der Bauphase
Während der Bauphase sind entsprechende, fachgerechte Schutzmaßnahmen für die Bäume gemäß DIN
18920 „Zum Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen für Baumaßnahmen“ zu ergreifen.
Die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4 Schutz von Bäumen und
Sträuchern im Bereich von Baustellen (RAS-LP4) und die zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Richtlinien zur Baumpflege (ZTV Baumpflege) sind zu beachten. Die Bäume sind insbesondere vor
mechanischen Beschädigungen durch Baufahrzeuge, Bodenverdichtungen, Materiallagerungen usw. zu
schützen. Sie sollten durch einen 1,80 m hohen Zaun im Kronentraufbereich zuzüglich 1,50 m während der
Bauphase geschützt werden.
- Wurzelvorhang Buche
Um die besonders erhaltungswürdige Blutbuche vor allem vor Austrocknung und Frosteinwirkung der Wurzeln
zu schützen, ist im Bereich der späteren Baugrube ein Wurzelvorhang nach DIN 18920 eine
Vegetationsperiode vor Baubeginn zu errichten. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen soll die Blutbuche langfristig
erhalten werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Blutbuche trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen langfristig zu einer Schädigung dieser sehr empfindlichen Baumart kommt. Diese
Schädigungen müssen nicht unbedingt in Zusammenhang mit der Baumaßnahme erfolgen, sondern können
auch durch andere Faktoren wie der Buchenkomplexkrankheit oder den vorhandenen Bodenverhältnissen
(kein gewachsener Boden) hervorgerufen werden.
- Gestaltung der öffentlichen Grünfläche
Bei der Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche sollte die Vermeidung von zusätzlicher Versiegelung
Priorität in Abstimmung mit den Nutzungserfordernissen haben, um die belebte Bodenschicht für die Bäume
zu sichern. Zum Schutz und Erhalt des geschützten Baumbestandes, welcher sich unmittelbar angrenzend an
den vorhandenen Spielplatz befindet, ist die dort geplante Umgestaltung der Außenanlage außerhalb des
Kronentraufbereiches vorzusehen.
- Rückschnitt von Astwerk
Ein geringfügiger Rückschnitt von Astwerk, welches in Richtung des geplanten Gebäudes ragt, sowie ein
Entlastungsschnitt im Bereich des Kronenteils, welcher über den angrenzenden öffentlichen Straßenraum ragt,
ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt, durch eine in der Baumpflege fachkundige
Firma durchzuführen. Der Entlastungsschnitt ist nach Möglichkeit schrittweise innerhalb von zwei
Vegetationsperioden durchzuführen.
5.2.3.
Schutzgut Boden
5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Böden sind ein bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes. Mit seinen natürlichen Funktionen ist der Boden
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und übt als zentrales
Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Böden benötigen Jahrtausende, um sich aus dem
Gestein durch physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem
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Einfluss von Klima und Vegetation zu bilden und können in nur wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt
werden. Aufgrund der langsamen Bodenentwicklung sind solche Veränderungen praktisch irreversibel, so dass
auf lange Sicht die nachhaltige Nutzung und Verfügbarkeit von Böden in Frage steht. Deshalb kommt dem
Schutz des Bodens in seiner Funktion als Lebensgrundlage für künftige Generationen eine besondere
Bedeutung zu (vorsorgender Bodenschutz).
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7
Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die
Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen.
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zielt in § 1 darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu
sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, den Boden von
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner
natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich
vermieden werden.
Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird somit durch das BundesBodenschutzgesetz gesetzlich geregelt. Gem. § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich
so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Schutzwürdige Böden
Der vorsorgende Bodenschutz bildet einen Schwerpunkt des gesetzlichen Schutzauftrages, da der Boden einen
besonderen Schutz benötigt, um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können. Grundsätzlich ist jeder Boden
schützenswert. Es gibt jedoch Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Jede
flächenbezogene Planung beeinflusst z. T. irreversibel im Ergebnis den Boden, seine Entwicklung, seine
Lebensgemeinschaften sowie seine Funktions- und Leistungsfähigkeit.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Belange des Bodens bei der Aufstellung der
Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser Luft, Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. In § 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB
wird auch auf die zu beachtenden Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
nach den Buchstaben a, c und d hingewiesen.
Der flächenhafte Bodenschutz ist ein wichtiges Ziel in der Bauleitplanung. Nach § 1a (Bodenschutzklausel) des
BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden. Daraus ergeben sich für die Bauleitplanung
folgende Ziele:
-
Die Inanspruchnahme von Böden ist auf das unerlässliche Maß zu beschränken.
Die Inanspruchnahme von Böden ist auf Flächen zu lenken, die vergleichsweise von geringerer Bedeutung für
die Bodenfunktionen sind.
Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind soweit wie möglich zu vermeiden
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Plangebiet keine schutzwürdigen Böden im Sinne des
§ 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW vorliegen. Die Sandkaulstraße (Ecke Alexanderstraße bis Ecke
Rochusstraße) wies Ende des 19. Jahrhunderts bis vermutlich Mitte des 20. Jahrhunderts eine durchgehende
Bebauung auf. Es ist davon auszugehen, dass die Böden im Plangebiet durch die vorhergehende und derzeitige
Nutzung (Bunkeranlage; Verkehrsflächen) als anthropogen beeinflusst zu bewerten sind. Auch für die Bereiche
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der Grünanlage bzw. des Freiraumes kann aufgrund der vorhergehenden Nutzung ein weitgehend natürlicher
Bodenaufbau ausgeschlossen werden. Unversiegelte Böden zusammen mit einer Bepflanzung haben eine für
das Innenstadtklima nützliche Kühlungsfunktion, daher sind alle unversiegelte Böden schützenswert. Der
Versiegelungsgrad ist somit so niedrig wir möglich zu halten.
Altlastenverdachtsflächen
Der Bauleitplan darf keine Nutzung vorsehen, die mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung auf
Dauer unvereinbar und deshalb unzulässig wäre.
Verdachtsflächen sind im Sinne des § 2 Abs. 4 BBodSchG Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher
Bodenveränderungen besteht. Altlastverdächtige Flächen sind gemäß § 2 Abs. 6 Bundes Bodenschutzgesetz
Altablagerungen (z. B. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen) und Altstandorte (z. B. stillgelegte
Gewerbebetriebe), bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den
einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Sowohl bei Verdachtsflächen als auch bei altlastverdächtigen Flächen
handelt es sich um Flächen mit einem Bodenbelastungsverdacht.
Im Altlastenkataster der Stadt Aachen waren die Grundstücke entlang der Sandkaulstraße teilweise als
Verdachtsfläche eingetragen. Es handelte sich um Altstandorte der Erhebungsklasse II. Bei zusätzlichen
Verdachtsmomenten sind diese Flächen als altlastenverdächtige Flächen einzustufen. Aktuell liegen keine
Anhaltspunkte für eine altlastenverdächtige Fläche vor, so dass der Bereich nur nachrichtlich im
Altlastenverdachtskataster als ehemalige Verdachtsfläche gekennzeichnet ist. Der Schutzbunker (Hochbunker)
aus dem 2. Weltkrieg auf dem Flurstück 703 wird im Altlastenverdachtskataster unter der Nummer AS 551
geführt und reicht bis in das Flurstück 1590 (Schulhofgelände der „David-Hansemann-Schule“). Dem
Vorsorgeprinzip bei zukünftigen Baumaßnahmen wird mit der nachrichtlichen Kennzeichnung im
Altlastenverdachtskataster Rechnung getragen.
Aufgrund der vorliegenden Informationen bestehen aus bodenschutzrechtlicher Hinsicht keine Bedenken gegen
das Bauvorhaben. Es liegen keine Informationen über den Abbruch der Wohnhäuser vor, so dass nicht
ausgeschlossen werden kann, dass auf dem zu bebauenden Grundstück Abbruch- und Auffüllungsmaterialien
und ggf. noch Fundamentreste der ehemaligen Bebauung vorhanden sind. Im Vorfeld wurde deshalb seitens der
Stadt Aachen eine Orientierende Bodenuntersuchung durch die Gesellschaft für Baustoffüberwachung und
Geotechnischer Umweltschutz mbH (BGU) beauftragt (Stand 12.01.2009). Inhalt war eine Klassifizierung und
abfallrechtliche Einstufung entsprechend der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) für das Auffüllmaterial
sowie eine erste orientierende Beurteilung der Baugrundverhältnisse. Die Orientierende Bodenuntersuchung
kommt zu dem Ergebnis, dass im untersuchten Gebiet flächendeckend ein Auffüllungshorizont, überwiegend
bestehend aus Bauschutt (Ziegelbruch und Kalk, teilweise auch Schlackenanteile) vorliegt. Vermutlich handelt es
sich bei dem Bauschutt um Restmaterial der ehemals vorhandenen Bebauung, welche im 2. Weltkrieg zerstört
wurde. Die vorhandene Grünanlage besteht im obersten Horizont aus umgelagertem Oberboden mit
entsprechenden Humusgehalten und geringen Fremdbestandteilen.
Da aber nach den durchgeführten Untersuchungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass in
kleinflächigen Teilbereichen ein abweichender Bodenaufbau bzw. eine abweichende Zusammensetzung des
Auffüllmaterials mit erhöhten Anteil an Fremdbestandteilen vorliegt, wird eine gutachterliche Begleitung der
Erdarbeiten gefordert. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden dazu entsprechende Auflagen
erteilt.
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
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5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Aufgrund der Ergebnisse der Orientierenden Bodenuntersuchung der BGU mbH kann davon ausgegangen
werden, dass im Rahmen von Baumaßnahmen anfallende Aushubmaterialien auf einer Bauschutt- bzw.
Bodendeponie entsorgt oder der Verwertung zugeführt werden können.
5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Da derzeit nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass in kleinflächigen Teilbereichen des Plangebietes
ein abweichender Bodenaufbau bzw. eine abweichende Zusammensetzung des Auffüllmaterials mit erhöhtem
Anteil an Fremdbestandteilen vorliegt, ist eine gutachterliche Begleitung der Erdarbeiten erforderlich. Dazu
erfolgt eine Regelung im Planverwirklichungsvertrag.
5.2.4.
Schutzgut Wasser
5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und
Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt als
Rahmengesetz neben den Bewirtschaftungsgrundsätzen für Gewässer und dem allgemeinen Besorgnisgrundsatz für die Benutzung von Gewässern insbesondere die Genehmigungstatbestände für bestimmte Gewässerbenutzungen sowie die Rahmenbedingungen für die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung. Maßgebend für
die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser
formuliert. Nach § 51a Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu
versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Entsprechende Regelungen können als Satzung beschlossen oder durch Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden. Weitergehende
Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung regelt der Trennerlass (RdErl. d. Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-9 031 001 2104 – vom 26.5.2004) des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundwasser / Thermalwasser
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die konkrete Absicht hier eine Hotelansiedlung
zu entwickeln ein Geotechnischer Bericht durch die Prof. Dr.-Ing. H. Dieler + Partner GmbH beratende
Ingenieure für Geotechnik erstellt (Stand 13.06.2012). Der Bericht untersucht die geohydrologischen
Gegebenheiten am geplanten Baustandort und die möglichen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme auf
die Umgebung.
Grundsätzlich besteht der Bodenaufbau im Plangebiet zunächst aus einer oberhalb liegenden Schicht aus
Auffüllungshorizont (0,60 -3,60 m unter Geländeoberkante) überwiegend bestehend aus Bauschutt und den
darunterliegenden sogenannten Basisschichten der Aachener, auch Hergenrather Schichten genannt (Niveau +
160 m). Darunter befindet sich das Grundgebirge, welches sich im nördlichen Bereich des Plangebietes aus
„Verwitterungstonen“ (flözleeres Steinkohlengebirge) und südlich neben dem geplanten Hotelneubau anstelle
des Steinkohlengebirges aus dem sogenannten Frasne-Schiefer zusammensetzt.
Die Basisschichten sind unterschiedlich ausgebildet. Feinsandige, durchlässige Bodenlinsen wechseln sich mit
praktisch wasserstauenden Ton- und Schluff-Zwischenlagen ab. Damit ergeben sich kleinräumig große
Durchlässigkeitsunterschiede. In längeren Regenperioden (i.d.R. Winter bis Frühjahr) füllen sich die Bodenlinsen
mit Stauwasser aus versickerndem Niederschlagswasser, es kommt zu isolierten Wasservorkommen, die in der
niederschlagsarmen Zeit (i.d.R. Sommer bis Spätherbst) mangels Wassernachschubs und kapillarer
Bodenverdunstung wieder verschwinden. In den tieferen Teilen der Basisschichten sind die Bodenlinsen
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
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permanent mit Wasser gefüllt. Eine generelle Grundwasserbewegung ist in den Basisschichten aufgrund des
Wechsels von bindigen und nicht bindigen Schichten im horizontalen Verlauf ausgeschlossen. Man kann für die
geplante Baumaßnahme innerhalb der Basisschichten von einem höchst anzunehmenden Wasserstand des
Stauwassers in Form eines „technischen Bemessungswasserspiegels“ als geländeoberflächenparallele, also hier
aufgrund des abfallenden Höhenverlaufs, geneigte, Spiegellinie mit einem Flurabstand von 3,5 m ausgehen.
Die unterhalb der Basisschichten gelegenen Schichten der „Verwitterungstone“ besitzen ein kleines
Porenvolumen und haben damit praktisch wasserstauende Eigenschaften. Sie sind frei von Bodenwasser. Das
Steinkohlengebirge ist durch teilweise harte quarzitisch gebundene Sandsteinbänke neben schräg
aufgerichteten Tonschiefern durchsetzt. Die südlich gelegene Frasneschiefer-Schicht führt in ihren Klüften
Wasser, dass mit Thermalwasser durchmischt sein kann. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in dem
Bereich der „Verwitterungstone“ und der Tonschiefer des „Steinkohlengebirges“ generell mit keinem
Grundwasserandrang (kein bewegliches Grundwasser im Grundgebirge) zu rechnen ist. Kluftführende Tonsteinund Sandsteinbänke können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dabei wird erfahrungsgemäß jedoch von
einem äußerst geringen Wasseranfall ausgegangen. Aus den vorliegenden Grundwasserdaten kann man einen
Ruhewasserspiegel des Grundwassers im Bereich des Frasne-Schiefers zu etwa +158,2 m abschätzen.
Gleiches gilt für die langfristig mittleren Grundwasserstände an dieser Stelle. Eine hydraulische Verbindung der
Frasne-Schiefer zu dem Bereich des Tonschiefers ist nicht bekannt und unwahrscheinlich.
Ein Thermalwasseranteil in den wasserführenden Klüften des „Frasneschiefers“ wurde im Rahmen der
Untersuchungen nicht festgestellt.
Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst befindet sich kein Oberflächengewässer. Südlich, in einem Abstand von ca. 200 Meter
verläuft der Johannisbach. Dieser ist im Stadtgebiet von Aachen vollständig kanalisiert.
Abwasser
Das Plangebiet ist bereits bebaut. Eine Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächenwasser bzw. die
Versickerung auf dem Grundstück ist nicht erforderlich, aber aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse und
mangels eines ortnahen leistungsstarken Gewässers nicht möglich. Der Bereich des Plangebietes gehört zum
Einzugsgebiet der ARA - Soers (Abwasserreinigungsanlage Soers), entwässert im Mischsystem und ist damit
entwässerungstechnisch erschlossen.
5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Grundwasser / Thermalwasser
Sollten bei Aushubarbeiten wassergesättigte Bodenlinsen angeschnitten werden, dann fließen diese Sandlinsen
aus. Nach ihrer Entleerung endet auch sofort der Grundwasseranfall. In den Basisschichten kann sich deshalb
auch neben der Baugrubenausschachtung keine nennenswerte Wasserabsenkung ausbilden.
Die Dauer der bauzeitlichen Grundwasserentnahme wird bestimmt durch die Zeit der Baugrubenherstellung und
der anschließenden Rohbauzeit. Die Art der Grundwasserentnahme ist mit der Sicherungsart der
Baugrubenwände verknüpft.
Das geförderte Grundwasser muss in die städtische Kanalisation eingeleitet werden, da eine Versickerung
aufgrund der geringen Bodendurchlässigkeit nicht möglich ist.
Grundsätzlich können Setzungen in der Umgebung nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des großen lichten
Abstandes zur umgebenden Bebauung werden diese jedoch als eher unwahrscheinlich angesehen.
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Ein zusammenhängender Grundwasserfluss in den Basisschichten ist nicht vorhanden. In dem nachfolgenden
„Verwitterungston“ ist kein bewegliches Grundwasser vorhanden, gleiches ist für die untergelagerten Tonsteine
zu erwarten. Ein Grundwasseraufstau durch den erdeingebundene Teil des Neubaus ist ausgeschlossen.
Negative Auswirkungen auf die Umgebung sind nicht zu erwarten.
Auswirkungen auf das Thermalwasser sind nicht zu erwarten und unwahrscheinlich. Eine quantitative und
qualitative Beeinflussung der Thermalquellen und des Thermalwasservorkommens ist mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.
Oberflächengewässer
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Abwasser
Auf der westlichen Straßenseite der Sandkaulstraße, ab Höhe der Hausnummern 25 / 27 liegt ein
Mischwasserkanal, der so dimensioniert ist, dass er die Abwässer des geplanten Hotels ohne
Rückhalteeinrichtungen aufnehmen kann. Im Plangebiet liegt ein Mischwasserkanal, der bei Realisierung der
Planung teilweise zurückgebaut werden muss.
5.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Grundwasser / Thermalwasser
Im Rahmen der Wasserhaltung für die Baugrube des Hotels ist darauf zu achten, dass
Grundwasserabsenkungen vermieden werden. Sollte es dennoch zu Grundwasserabsenkunken kommen, die
die vorhandene Vegetation beeinflussen könnten ist der Grundwasserabfall mit entsprechenden Maßnahmen
(Berieselung) zu kompensieren.
Regelungen im Durchführungsvertrag
- Für die bauzeitliche Entnahme des Grundwassers ist bei der Unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche
Erlaubnis zu beantragen.
- Die Art der Baugrubenumschließung in Verbindung mit der Art der Grundwasserentnahme ist im Vorfeld der
Baumaßnahme von einem Baugrundsachverständigen zu prüfen und zu genehmigen.
- Für die Einleitung des geförderten Grundwassers ist bei der STAWAG (Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft)
als Netzbetreiber eine Genehmigung zu erwirken.
- Um Setzungen in der Umgebung durch die geplante Baumaßnahme möglichst auszuschließen, ist eine nach
den Regeln der Bautechnik erstellte und für die angreifenden Erddruckkräfte statisch nachgewiesene
Sicherung der Baugrubenwände und eine auf die Art der Sicherung abgestimmte Grundwasserentnahme
durchzuführen.
- Ein Grundwasseraufstau durch den erdeingebundene Teil des konkret geplanten Neubaus
(Wettbewerbsgewinners) ist ausgeschlossen. Diesbezügliche bauliche Vorkehrungen sind nicht erforderlich.
- Bereits vor der Bauausführung ist in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ein Grundwassermonitoring
durch eine qualifizierten Gutachter zu beginnen und während der Bauphase weiterzuführen.
Oberflächengewässer
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Abwasser
Vor Rückbau es Mischwasserkanals, der bei Realisierung der Planung zurückgebaut werden muss, ist zu klären,
welche Einleitungen in diesen Kanal stattfinden. Der Rückbau des Kanals beziehungsweise die Verlegung der
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Anschlüsse geschieht auf Kosten des Vorhabenträgers. Eine Regelung zur Kostenübernahme erfolgt im
Planverwirklichungsvertrag.
5.2.5.
Schutzgüter Luft und Klima / Energie
5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu
tragen, sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische
Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz) zu beachten.
Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des Gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im
sogenannten Innenstadtklima. Im hochverdichteten Innenstadtbereich bilden sich starke Wärmeinseln. Ein
verringerter Luftaustausch führt zu bioklimatischen und lufthygienischen Belastungen. Die nordöstliche
Innenstadt ist klimatisch betrachtet insbesondere durch größere Häuserblocks und relativ hohe
Verkehrsemissionen geprägt.
Das Plangebiet liegt in der Innenstadt von Aachen in einem Talkessel. Der Aachener Talkessel liegt ca. 100 bis
200 Höhenmeter tiefer als seine Umgebung. Laut Klimagutachten der Stadt Aachen aus dem Jahre 2001 hängt
die Luftqualität in dieser nahezu geschlossenen Hohlform - bei als konstant anzunehmender Emissionen insbesondere vom Grad der Luftdurchmischung ab. Diese erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen
Windgeschwindigkeit (horizontale Richtung) und von dem Ausmaß der Temperaturabnahme mit der Höhe
(vertikale Richtung). Klimatologisch repräsentative Windmessungen für den Aachener Talkessel und damit
auch für die Lage des Plangebietes durch das geografische Institut der RWTH Aachen im Jahre 2008 / 2009
kommen zu dem Ergebnis, dass südwestliche Windrichtungen bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von ca.
1,4 m/s (Jahresmittelwert) vorliegen. Die Messstation lag ca. 900 Meter südlich des Plangebietes. Laut
Klimagutachten ist die vertikale Luftdurchmischung über der Aachener Innenstadt – im weiteren Sinne über dem
gesamten Aachener Talkessel – im Jahresmittel in ausreichendem Maße gewährleistet. Es bestehen daher
keine Voraussetzungen für eine nennenswerte Anreicherung der unteren Schichten mit Luftschadstoffen. Ist es
am Tour Badouin (Lousberg) wärmer als in Aachen Mitte (diese Situation lag an 95 Tagen innerhalb des
Untersuchungszeitraumes zwischen April 1998 und Juni 1999 im Rahmen der Stadtklimaanalyse Aachen vor) ist
die vertikale Luftdurchmischung stark eingeschränkt, so dass es zur Anreicherung von Schadstoffen im
Talkessel kommt. In solchen Fällen ist wegen der dann herrschenden geringen Windgeschwindigkeit in der
Innenstadt auch die horizontale Luftdurchmischung behindert. Darüber hinaus kommt es im Bereich der
größeren Hauptverkehrsstraßen (auch Sandkaulstraße gemäß Thermalkarte aus Gesamtstädtisches
Klimagutachten Aachen) sowie einzelner Plätze zu einer starken Erwärmung. Größerer Grün- und Parkanlagen
heben sich durch ihre niedrigen Temperaturen deutlich von den bebauten und versiegelten Flächen des
Aachener Stadtzentrums ab. Die vorhandene Grünanlage trägt demnach entsprechend einen positiven Beitrag
zur klimatischen Situation bei.
5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch die Planungen kommt es zunächst zu einer Nachverdichtung in diesem Bereich. Die versiegelten Flächen
der Bunkeranlage, Teile von vorhandenen Straßen und Wegeflächen entfallen durch Rückbau. Durch den
Neubau der Hotelanlage und den dazugehörigen Betriebsflächen, wie Zufahrt, Tiefgarageneinfahrt, Wege etc.
kommt es zu einer höheren Versiegelung (siehe Kapitel 1.1.4 und 1.2.1.3 Erholung und Freizeit). Die
Grünanlage und die vorhandenen Bäume bleiben teilweise erhalten, aber nicht im gesamten bisherigen Umfang.
Durch das Hotel werden zukünftig zusätzliche Verkehre erzeugt. In einer Luftschadstoffuntersuchung zum
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Bebauungsplan „Sandkaulstraße / Rochusstraße“ in Aachen erstellt durch das Büro Peutz Consult GmbH,
Beratende Ingenieure VBI, Stand 18.05.2012 wurden Luftschadstoffausbreitungsberechnungen in Bezug auf die
Luftschadstoffemissionen für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM 10 + PM 2,5), Stickstoffdioxid (NO2)
und Benzol (C6H6) durchgeführt. Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:
Die jeweiligen Jahresmittelwerte und Kurzzeitkriterien für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid
werden derzeit und auch im Planfall an allen Immissionsorten und im gesamten Untersuchungsgebiet
eingehalten.
Für Benzol liegt aktuell eine Überschreitung des Jahresmittelwertes von 5 g/m³ entlang der östlich gelegenen
Gebäude Sandkaulstraße Nr. 15 bis 41 um bis zu 1,0 mg/m³ vor. Der geplante Hotelneubau würde im
Straßenraum der Sandkaulstraße zu höheren Windgeschwindigkeiten und somit zu einer besseren Durchlüftung
führen. Weiterhin kommt es laut Gutachten zu einem Ansaugeffekt der Luftschadstoffe im Straßenraum hin zum
geplanten Hotel und weg von der bestehenden Bebauung. Ursache hierfür ist eine dann auftretende Luftwalze in
diesem Bereich der Sandkaulstraße. Insgesamt kommt es trotz der etwas erhöhten Verkehrsmengen durch das
Hotel zu einer teilweisen deutlichen Reduktion der Schadstoffimmissionen durch die Errichtung des Hotels und
der damit verbundenen höheren Windgeschwindigkeiten.
Eine detaillierte Tiefgaragenplanung liegt derzeit nicht vor und ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
noch nicht erforderlich. Aufgrund dessen kann über mögliche Auswirkungen derzeit keine Aussage gemacht
werden.
Die betroffene, öffentliche Grünfläche wird durch den vorhandenen Bunker in zwei Abschnitte aufgeteilt. Im
Bereich beider Abschnitte befindet sich zahlreicher gesunder und vitaler Baumbestand (Baumstrukturen und
Einzelbäume), welcher aufgrund des Stammumfanges überwiegend den Bestimmungen der Baumschutzsatzung
unterliegt. Der vorhandene Baumbestand trägt wesentlich mit zur Gestaltung, Gliederung und Belebung des
Ortsbildes sowie mit zur Verbesserung des Stadtklimas bei, was im stark besiedelten und verdichteten
Innenstadtbereich von besonderer Bedeutung ist. Auch von Bedeutung ist, dass die Grünflächen für die Bürger
im Innenstadtbereich eine Zone der Ruhe und Erholung bieten. Aufgrund der von den Bäumen für die
Allgemeinheit ausgehenden Wohlfahrtswirkung, liegt grundsätzliche eine langfristige Erhaltung des
überwiegenden Baumbestandes auch in öffentlichem Interesse. Für nicht zu erhaltenden Baumbestand ist
entsprechend den Bestimmungen der Baumschutzsatzung ein Ausgleich zu leisten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es durch den Hotelneubau zwar einerseits zu Nachverdichtung
und Wegfall von Grünfläche einhergehend mit der Beseitigung von vorhandenem Baumbestand kommt. Dies ist
erforderlich, um die Funktionalität des Hotels zu gewährleisten. Andererseits wurde der Wegfall von Teilen der
Grünfläche und von Baumbeständen auf das notwendigste Maß minimiert und der Erhalt der Grünfläche mit
einem Großteil seines Baumbestandes im Bebauungsplan festgesetzt. Darüber hinaus wird durch Lage des
Baufensters und Gebäudehöhenentwicklung sowohl in der Hotelplanung als auch im Bebauungsplan eine
klimatisch günstigere räumliche Situation geschaffen.
5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Im Bebauungsplan werden zum Schutz des Klimas öffentliche Grünflächen im Norden und Süden sowie eine
private Grünfläche mit dem besonderen Schutz einer vorhandenen Blutbuche als Einzelbaum festgesetzt.
Weitergehend wird empfohlen um der höheren Versiegelung entgegenzuwirken teilversiegelte Flächen
vollständig zu entsiegeln (siehe Kapitel 1.1.4 und 1.2.1.3 Erholung und Freizeit) und die Dachflächen des Hotels
als Gründächer anzulegen.
Darüber hinaus werden Festsetzungen zu Gebäudehöhe der geplanten Hotelanlage getroffen, um die
Windgeschwindigkeiten in diesem Raum zu erhöhen, welche den Luftaustausch positiv beeinflussen. Des
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Weiteren muss im Bauantragsverfahren nachgewiesen werden, dass im Bereich der Tiefgaragen Ein- und
Ausfahrt keine erhöhte Benzolwerte auftreten bzw. wenn erhöhte Benzolwerte auftreten sollten, wie diese (z.B.
durch Lüftungsanlagen) kompensiert werden können
5.2.6.
Schutzgut Landschaft / Ortsbild
5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Das Plangebiet ist geprägt durch die Grünfläche im Norden, welche als Parkanlage und Kinderspielplatz genutzt
wird, den dreigeschossigen Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg, der die Grünfläche in zwei Abschnitte teilt und
einer Straßenverkehrsfläche, die wiederum eine Freiraumfläche im Süden umschließt. Auf der straßenseitigen
Fassade des Bunkers befindet sich ein Wandgemälde der Künstlerinnen Xolile Mtakatya (Kapstadt), Brele
Scholz (Aachen) und Uta Göbel-Groß (Aachen), welches am 15. Oktober 2000 im Rahmen eines Festaktes
offiziell an die Stadt Aachen übergeben wurde. Der vorhandene Baumbestand im Bereich der Grünfläche,
welcher sich in beiden Abschnitten befindet trägt mit zur Gestaltung, Gliederung und Belebung des Ortsbildes
bei. Insbesondere durch die Bunkeranlage und die derzeit stark vernachlässigte Parkanlage erhält der Ort eine
Insellage im innerstädtischen Bereich, der einerseits im stark besiedelten und verdichteten Innenstadtbereich als
Naherholungsraum von besonderer Bedeutung für die Bürger ist, andererseits qualitativ den städtebaulichen
Ansprüchen an eine Innenstadtlage nicht gerecht wird.
5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs wurde der Entwurf eines Aacheners
Architekturbüros zu einem von der Stadt gewünschten Hotelbaus als Wettbewerbsgewinner ausgelobt. Dieser
Entwurf ist Grundlage für die Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Festsetzungen wurden so gewählt, dass die
konkreten Planungsinhalte nicht an das Vorhaben gebunden sind. Grundsätzlich handelt es sich bei dem
Bebauungsplan um einen Angebotsplan und nicht um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die
Planungsabsicht der Stadt durch eine Aufweitung des Straßenraumes sowohl die fußläufige Verbindung
zwischen Innenstadt und Quellenhof, bzw. zwischen Eurogress und Kurpark großzügig herzustellen, wird durch
den Entwurf des Architekturbüros umgesetzt und in den schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan
verankert. Der vorliegende architektonische Entwurf respektiert darüber hinaus die markante erhaltenswerte
Blutbuche, welche als Merkpunkt von der Hotmannspief aus sichtbar bleibt. Die Blutbuche wird gleichfalls im
Bebauungsplan als „erhaltenswert“ festgesetzt. Durch die getroffenen Höhenfestsetzungen für das geplante
Gebäude, kann einerseits die Zielsetzung des Entwurfes, hier einen Dreiklang mit den Eckgebäuden „Sporthaus“
und dem „Haus des Handwerks“ herzustellen und andererseits eine platzbildende Raumkante für den südlichen
Bereich der Sandkaulstraße geschaffen werden. Darüber hinaus wird durch die Einschränkungen der
Höhenentwicklung grundsätzlich erreicht, dass sich das zukünftige Gebäude in die vorhandene Bebauung
städtebaulich einfügen. Der vorhandene Bunker wird rückgebaut und das Wandbild an der Fassade verlagert.
Damit verändert sich das bisherige Stadtbild. Der bisherige Eindruck eines Grundstückes in „Insellage“ mit einer
eher sich selbst überlassenen Entwicklung, weicht einem städtebaulich geordneten qualitativ hochwertig
gestalteten Stadtraum. Grundsätzlich kann von der Realisierung des „Wettbewerbsgewinners“ ausgegangen
werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine gestalterische Aufwertung der als öffentliche Grünfläche
planungsrechtlich gesicherten Parkanlage. Damit wird dieser innerstädtische Bereich zukünftig sowohl
städtebaulich wie architektonisch eine hochwertige Qualität erhalten.
5.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen wird die gewünschte Entwicklung eines städtebaulich
hochwertigen Stadtraumes planungsrechtlich gesichert. Der größtmögliche Erhalt des vorhandenen
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Baumbestandes und die Festsetzung der Parkanlage als öffentliche Grünfläche dienen dazu, dass diese
weiterhin als Gestaltung, Gliederung und Belebung des Ortsbildes beitragen.
5.2.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
5.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen
und wissenschaftlich zu erforschen. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen. Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung und
Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer Umgebung.
Denkmalschutz und Denkmalpflege wirken darauf hin, dass die Denkmäler in die Raumordnung und
Landesplanung, die städtebauliche Entwicklung und die Landespflege einbezogen und einer sinnvollen Nutzung
zugeführt werden. Die Gemeinden, Kreise und Flurbereinigungsbehörden haben die Sicherung der
Bodendenkmäler bei der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung und Aufstellung von Flurbereinigungsplänen
zu gewährleisten. Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder
dem Landschaftsverband unverzüglich anzuzeigen.
Innerhalb des Plangebiets sind keine Bau- und Bodendenkmäler bekannt. Aufgrund der bisherigen Nutzungen
werden hierzu keine Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorgenommen. Während des
Tiefenabrisses des Bunkers und dem Aushub der Baugrube werden diese Arbeiten archäologisch begleitet. In
welchen Umfang diese Begleitarbeiten ausgeführt werden wird im Rahmen der Baugenehmigung festgelegt.
Das Vorhaben befindet sich im ehemaligen Bereich einer Torstraße des mittelalterlichen Aachens und liegt
innerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt. Dom und Rathaus mit dem historischen Altstadtbereich befinden
sich südwestlich des Plangebietes in einer Entfernung von ca. 500 m zum Plangebiet.
Auf der Fassade des Bunkers befindet sich ein Wandgemälde der KünstlerInnen Xolile Mtakatya (Kapstadt),
Brele Scholz (Aachen) und Uta Göbel-Groß (Aachen), welches am 15. Oktober 2000 im Rahmen eines
Festaktes offiziell an die Stadt Aachen übergeben wurde.
5.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Untersuchung der Sichtbezüge insbesondere zu den
historisch bedeutenden Gebäuden wie Rathaus und Dom, u.a. die Blickachse Haarener Kreuz Richtung Dom
und Rathaus durch Ingenieurbüro durchgeführt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten
Gebäudekörper des Hotels durch seine Lage und Art die bestehenden Sichtbeziehungen zu Dom und Rathaus
nicht stört. Die derzeit vorhandene Bebauung lässt heute bereits keine Sichtverbindungen zu. Darüber hinaus
wurde der Silhouettenschutz vom Haarener Kreuz aus mit dem Ergebnis überprüft, dass der geplante Baukörper
nicht im direkten Sichtbeziehungsbereich des Silhouettenschutzes liegt und vom Haarener Kreuz aus nicht
sichtbar sein wird.
Durch die Planung sind derzeit bezüglich Bau- und Bodendenkmäler bzw. bezüglich des Denkmalbereiches
Innenstadt keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Zuge des Abrisses der Bunkeranlage entfällt das im
Jahre 2000 an die Stadt übergebende Wandbild an der Fassade des Bunkers. Da es sich um eine
Holzkonstruktion handelt, wird diese abgebaut und an eine andere, von der Verwaltung zu nennenden,
geeigneten Stelle verlagert.
5.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
In den Hinweisen zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird darauf hingewiesen, dass im
Falle von Funden oder Hinweisen auf Bodendenkmäler während der Bautätigkeiten die zuständige Behörde
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
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gem. §§ 15, 16 DSchG (Denkmalschutzgesetz) einzuschalten ist. Bezüglich des Schutzes vorhandener
Sichtbeziehungen sind keine Maßnahmen erforderlich.
5.2.8.
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere
Auseinandersetzung von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen
Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die in den Umweltbelangen behandelte
schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen
Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden
Betrachtung kann daher Abstand genommen werden.
5.2.9.
Grundlagen
Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB
(Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan
eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Umweltamt der Stadt Aachen im Vorfeld
zusammengestellten Anforderungsprofile mit berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das
Gesamtstädtische Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem
folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Umweltbericht mit berücksichtigt wurden:
-
-
5.3.
Gutachten 2012 1360 zu den Auswirkungen von Emissionen verbunden mit den zukünftig zu erwartenden
Verkehrsgenerierungen und gewerblichen Aktivitäten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 853
„Sandkaulstraße / Rochusstraße“ in Aachen, Dr. Szymanski & Partner, Stand 10.07.2012.
Verkehrsgutachten zum Bebauungsplanverfahren für die Realisierung einer Hotelanlage in der Sandkaulstraße,
Aachen, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni 2012
Luftschadstoffuntersuchung zum Bebauungsplan „Sandkaulstraße / Rochusstraße“ in Aachen, Peutz Consult
GmbH Beratende Ingenieure VBI, Stand 18.05.2012
Geotechnischer Bericht, Prof. Dr.- Ing. H. Dieler + Partner GmbH Beratende Ingenieure für Geotechnik, Stand
13.06.2012
Baumgutachten Bebauungsplanverfahren Hotel Sandkaulstraße, Stadt Aachen Juni 2012; Schöke
Landschaftsarchitekten, Stand 12.06.2012
Artenschutzfachliche Stellungnahme Rückbau des Hochbunkers im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
Aachen Sandkaulstraße, Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Stand 18.04.2012
Monitoring
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes
bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten,
können, da die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem
betreibt, nicht permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf
Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im
Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist der
Austausch von relevanten Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Sollten
unerwartete Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten
Maßnahmen entgegengewirkt.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
5.4.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Fazit
Der Realisierung der im Bebauungsplan festgesetzten Vorhaben steht aus Sicht des Fachbereichs Umwelt unter
der Einhaltung der aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach jetzigem Planstand nichts
entgegen. Die durch die Umsetzung der Planung entfallenden Bäume, die nicht innerhalb des Plangebietes neu
angepflanzt werden können, werden mittels einer Ausgleichszahlung ausgeglichen.
5.5.
Anlagen
Anlage 1
6.
Baumbilanz vom 13.09.2012
Auswirkungen der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 853 - Sandkaulstraße / Rochusstraße - wird der erhebliche
Bedarf an Hotelzimmern entsprechend der Hotelbedarfsanalyse von 2007 teilweise kompensiert. Es entsteht ein
neues 3-4 Sterne-Hotel mit ca. 140 Zimmern an attraktiver Stelle in der Innenstadt in der Nähe des Eurogresses.
Der nicht genutzte und stadtgestalterisch unattraktive Hochbunker aus dem 2. Weltkrieg verschwindet. Mit der
vorgesehenen baulichen Arrondierung wird die umliegende Bestandsbebauung respektiert. Die städtebaulichen
Raumkanten des Plangebietes werden durch den Baukörper des Hotels, welcher sich zu der vorhandenen
Blutbuche öffnet auf positive Weise neu gegliedert. Durch diese Neugliederung wird die städtebauliche Situation
aufgewertet.
Von der nördlichen öffentlichen Parkanlage (1980 m²) werden durch den Bau des Hotels voraussichtlich ca. 610
m² Fläche in Anspruch genommen und 11 Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, gefällt, sodass eine
öffentliche Grünfläche von ca. 1370 m² verbleibt . Hinzu kommt jedoch noch eine Grünfläche von ca. 220 m², in
der die Blutbuche steht, die zwar zum Hotelgrundstück gehört, aber öffentlich zugänglich bleiben soll. Die
Grünfläche als Aufenthaltsfläche für die Anwohner wird kleiner, jedoch soll als Kompensation der Spielplatz
aufgewertet werden. Die Bäume werden teilweise (ca. 6 Bäume) im Plangebiet ersetzt. Die Bäume, die im
Plangebiet nicht ersetzt werden können, werden im Rahmen der Baumschutzsatzung durch Ausgleichszahlung
kompensiert. Die Blutbuche an der Sandkaulstraße soll aufgrund ihres besonderen ökologischen und
stadtgestalterischen Wertes erhalten werden und ist durch ausreichenden Abstand der Bebauung und durch
Maßnahmen während der Bauphase besonders zu schützen.
Im südlichen Bereich des Plangebietes werden durch die Planung des Hotels und durch die Verlegung der
Erschließungsschleife der Sandkaulstraße von 1130 m² Grünfläche ca. 480 m² in Anspruch genommen. Es
müssen voraussichtlich 6 Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, gefällt werden. Diese Bäume werden
ebenfalls durch Ausgleichszahlung kompensiert, sodass an anderer Stelle im Stadtgebiet neue Bäume gepflanzt
werden.
Die vorhandene Zuwegung der Schule wird im Rahmen des Hotelneubaus um ca. 3 m in östlicher Richtung
verlegt und somit neu hergestellt. Die Lage der Toranlage wird hierbei neu definiert und der Eingangsbereich
somit an die neue Situation angepasst. Die Kosten, die durch die Verlegung der Toranlage entstehen, werden
seitens der Investoren des Hotelneubaus getragen.
Im Bereich des Plangebietes werden 15 öffentlichen Parkplätze durch den Neubau des Hotels überplant. Die
Erschließungsschleife der Sandkaulstraße wird verkleinert. Als Ausgleich für die wegfallenden öffentlichen
Parkplätze werden Stellplätze in der Tiefgarage des Hotels vorgehalten.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Das geplante Hotel verursacht eine gewisse Verschattung der Schule, liegt jedoch deutlich im Bereich der
zulässigen Verschattung, entsprechend der DIN 5034, die die Mindestanforderungen für den direkten
Sonnenlichteinfall für Wohnräume sichergestellt.
Die Prüfung aller Umweltbelange hat ergeben, dass erhebliche negative Auswirkungen für die Umwelt durch die
derzeitige Planung nicht zu erwarten sind.
7.
Kosten
Sämtliche entstehenden Planungskosten, die Kosten für die Entfernung des Bunkers, die Verlagerung des
Gemäldes, die Verlegung des Weges zur David-Hansemann-Schule, die Aufwertung des Spielplatzes, der
Neubau der Verkehrsflächen südlich des Sondergebietes werden nach Maßgabe des Kaufvertrages bzw. des
Durchführungsvertrages vom Vorhabenträger getragen.
8.
Durchführungsvertrag
Zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit dem Investor ein Durchführungsvertrag
gemäß § 12 BauGB geschlossen, der die Inhalte des Projektes, die Verpflichtungen der Vertragsparteien und die
Fristen zur Umsetzung des Vorhabens festlegen. Der Durchführungsvertrag wird erst zum Satzungsbeschluss
vorliegen, sodass die Inhalte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht komplett benannt werden können.
9.
Plandaten
Geplante Nutzung
ca. in m²
Art der Nutzung
Teilflächen
ca. in m²
Plangebiet
8.160
Fläche für den Gemeinbedarf
360
Sondergebiet
1.810
Straßenverkehrsfläche
3.500
Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung Parken
250
private Grünflächen (Nord)
220
davon
besonders geschützt
öffentliche Grünflächen (Gesamt)
185
2.020
öffentliche Grünflächen (Süd)
650
öffentliche Grünflächen (Nord)
1.370
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2012 die
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 853 – Sandkaulstraße / Rochusstraße beschlossen hat.
Aachen, den 07.12.2012
(Marcel Philipp)
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag
zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853
- Sandkaulstraße/Rochusstraße Beteiligung der Öffentlichkeit
im Stadtbezirk Aachen-Mitte,
für den Bereich zwischen der Rochusstraße und der Alexanderstraße an der östlichen Seite der
Sandkaulstraße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Inhaltsverzeichnis
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
1. Niederschrift über den Anhörungstermin vom 23.05.2012
2.
Am Weberhof 14, 52070 Aachen, 22.05.2012
3.
Sandkaulstr. 21-23, 52062 Aachen, 22.05.2012
4.
,
Alexanderstr. 29, 52062 Aachen, 23.05.2012
5.
Sandkaulstr. 21-23. 52062 Aachen, ohne Datum
6. Initiative Sandkaulpark e.V.,
Rochusstr. 53, 52062 Aachen, 30.05.2012
7.
Seilgraben 33, 52062 Aachen, 01.06.2012
8.
, Monheimsallee 75, 52062 Aachen, 01.06.2012
9.
Bergstr. 2-4, 52062 Aachen, 02.06.2012
10.
, Emmi-Welter-Str. 8, 52064 Aachen, 04.06.2012
11.
, Emmi - Welter Straße 8, 52064 Aachen - Schreiben vom 04.06.2012
gemeinsam mit
Wilbankstraße 133, 52076 Aachen und
van Coels Straße, Aachen - Eilendorf
12.
Lambertusstr. 25, 52152 Simmerath
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Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
1.
Niederschrift über den Anhörungstermin am 23.05.2011über die Durchführung der Beteiligung der Bürger
an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan nach § 13 a BauGB
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Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Grünfläche / Spielplatz / Umwelt
Die nördliche Grünfläche hat zurzeit eine Größe von ca. 1.980 m² und wird nach dem Neubau des Hotels ca. 1.590 m²
groß sein. Es bleiben somit ca. 80 % der Grünfläche erhalten. Im Bebauungsplan erfolgt eine Festsetzung als öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage für 1370 m² und als private Grünfläche auf dem Hotelgrundstück für
220 m². Die Wegeführung innerhalb der Grünanlage wird im Rahmen des Bebauungsplanes bzw. des städtebaulichen
Vertrages abgestimmt. Die Gestaltung des Spielplatzes, zu dessen Aufwertung der Investor laut EU Ausschreibung
verpflichtetet ist, soll in einem separaten Termin unter Beteiligung der Anwohner abgestimmt werden. Die Nutzung wie
z.B. wildes Grillen sind allgemeine Probleme einer öffentlichen Fläche und können nicht im Rahmen eines
Bebauungsplanverfahrens gelöst werden. Es sind keine Nutzungsabsichten des Investors bezüglich der nördlichen
Grünfläche bekannt. Die private Grünfläche (Standort der Blutbuche) westlich des Hotels soll öffentlich zugänglich
bleiben, entsprechende Regelungen sollen im Durchführungsvertrag getroffen werden. Die Rotbuche wird sich daher
künftig auf privatem Gelände befinden.
Die Erstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages ist im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens
nach §13a BauGB nicht vorgesehen. Die Darstellung der Umweltbelange wird in der Begründung erläutert und
berücksichtigt. In Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt sind entsprechende Fachgutachten erstellt worden.
Sämtliche Gutachten werden im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt und zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Zusätzlich zum aufgestellten Baumschutzgutachten gibt der Plan zur Bilanzierung des Baumbestandes bzw. -wegfalls
Auskunft über die Auswirkungen des Vorhabens im Plangebiet. Nach derzeitigem Planungsstand müssten ca. 25 Bäume
gefällt werden. Von diesen Bäumen müssen ca. 17 Bäume nach den Regelungen der Baumschutzsatzung Aachen durch
Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen kompensiert werden. Regelungen dazu erfolgen im Zuge eines künftigen
Baugenehmigungsverfahrens. Die markante Blutbuche ist zum einen durch die Regelungen der Baumschutzsatzung
gesichert, zum anderen werden Regelungen zur Schutzgewährleistung des Wurzelbereiches im Durchführungsvertrag
bzw. per Festsetzung im Bebauungsplan getroffen.
Südlich der Blutbuche befindet sich der Bunker mit einer Traufhöhe von ca.11,2 m und einer Firsthöhe von ca. 16,2 m.
Das geplante Hotelgebäude wird östlich der Blutbuche mit einer Traufhöhe von ca. 14,5 m angrenzen, mit einem
zurückspringenden Staffelgeschoss. Eine signifikante Verschlechterung der Verschattungssituation des Baumstandortes
ist nicht zu erwarten.
Die im Wettbewerbslageplan dargestellte Treppenanlage zur fußläufigen Erschließung der David- Hansemann-Schule
nördlich des vorhandenen Gebäudes Sandkaulstraße 10 wird im Zuge der weiteren Planung nicht weiter verfolgt. Die
Verantwortlichen der David-Hansemann-Schule und die Anwohner der östlichen Sandkaulstraße lehnen diese
Erschließung ab.
Innerhalb des Plangebietes sind keine Bau- und Bodendenkmäler bekannt. Während des Abrisses des Bunkers und des
Aushubs der Baugrube werden die Arbeiten archäologisch begleitet. Der Umfang der Begleitarbeiten wird im Rahmen der
Baugenehmigung festgelegt. In den Hinweisen im Durchführungsvertrag wird ebenfalls aufgenommen, wie bei etwaigen
Funden von Bodendenkmalen vorzugehen ist.
Verkehr / Stellplätze
Die durchgängige Sicherstellung der Erschließung der Gebäude Sandkaulstraße 2 bis 10 sowie der öffentlichen
Stellplätze wurde im Vorfeld mit der Stadt abgestimmt und in der Planung berücksichtigt. Eine ausschließliche Nutzung
der abknickenden Sandkaulstraße durch Hotelnutzer ist nicht vorgesehen. Im Bebauungsplan wird die Verkehrsfläche als
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Die wegfallenden öffentlichen Stellplätze werden durch den Investor in der Tiefgarage des Hotelgebäudes ersetzt. Nach
welchem System dieser Ersatz erfolgt, muss im Rahmen des Verfahrens noch abgestimmt werden. Entsprechende
Regelungen dazu werden in den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan aufgenommen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches in seinem Verkehrskonzept 3
Halteplätze (ehemals 4 Halteplätze) für Reisebusse berücksichtigt.
Beeinträchtigungen für die angrenzenden Anlieger durch den evt. zu erwartenden Mehrverkehr, insbesondere im Bereich
der geplanten Einfahrt zur Tiefgarage, werden hinsichtlich der verkehrlichen als auch lufthygienischen Auswirkungen
ausgeschlossen bzw. können im Vorfeld durch bauliche Maßnahmen minimiert werden. Neben dem Verkehrsgutachten
und der Luftschadstoffuntersuchung wurde ein Lärmschutzgutachten zu den Auswirkungen der Planung erstellt. Das
Lärmschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Änderung keine wahrnehmbare Veränderungen hervorruft. Die
erforderlichen Gutachten wurden in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt erarbeitet. Sämtliche Gutachten werden
als Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens zur Einsicht offen liegen.
Gebäudestrukturen
Die während der Bürgerinformation ausgestellten Planunterlagen zum Hotelneubau entsprechen dem Planungsstand zum
Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens. Ein Lageplan lag nicht maßstabsgerecht vor (Maßstab ca. 1 : 200), so dass nach
der Abendveranstaltung ein maßstabsgerechter Plan im Maßstab 1:200 in der Aula der David-Hansemann-Schule
ausgehängt wurde. In diesem wird der jetzige Bestand überlagert von der beabsichtigten Planung dargestellt. Dieser Plan
wurde zwischenzeitlich zur Einsicht auf der Internetseite der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt. Der Plan macht u.a.
Aussagen zu der geplanten Wegeführung, insbesondere zur fußläufigen Erschließung der David-Hansemann-Schule. Die
im Wettbewerbslageplan dargestellte Treppenanlage nördlich des vorhandenen Gebäudes Sandkaulstraße 10 wird im
Zuge der weiteren Planung nicht weiter verfolgt. Die Erschließung der Schule von der Rochusstraße wird beibehalten, die
Wegeführung jedoch nach Osten verlegt.
Die geplante Anlage des gebäudebegleitenden Wasserbeckens soll als räumlich gestalterische Zäsur zwischen
Hotelnutzung und dem öffentlichen Raum fungieren. Sie soll innerhalb der privaten Grundstücksfläche realisiert werden,
ein Hineinragen in die öffentliche Grünfläche ist derzeit nicht mehr vorgesehen.
Die Darstellung der Ausmaße des zukünftigen Hotelgebäudes sind durch die Planunterlagen und durch das
dreidimensionale Modell deutlich dargestellt worden. Sie werden im Rahmen der Offenlage zur Einsicht ausliegen bzw.
aufgestellt werden.
Die Größe des geplanten Hotels hängt von der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ab und der Vorgabe, dass ein Hotel mit
ca. 140 Zimmern von Seiten der Stadt Aachen im Rahmen der Ausschreibung gewünscht wurde. Eine Verkleinerung des
Gebäudes ist aus Gründen der ökonomischen Nachhaltigkeit nicht möglich. Aufgrund der gebotenen Rücksicht
(Einhaltung der Abstandsflächen) auf die vorhandene Bebauung (Sandkaulstraße 10) ist eine Verschiebung des
Gebäudes in Richtung Süden aus städtebaulichen Gründen nicht möglich.
Der Hauptbaukörper des Hotels hat zum Aulagebäude der David-Hansemann-Schule einen Abstand von ca. 14,0 m. Zu
dem höheren Gebäudetrakt, in dem sich die Klassen befinden beträgt der Abstand ca. 22,5 m. Diese Maße sind
verglichen mit Straßenrandbebauungen in der Rochusstraße (teilweise 13 m), Sandkaulstraße (teilweise 17 m) oder
Alexanderstraße (teilweise 18 m) nicht außergewöhnlich gering. Der Abstand begründet sich jedoch durch den Erhalt der
Blutbuche und die Verschiebung des geplanten Baukörpers in Richtung Schulgelände.
Der Hauptbaukörper des Hotels wird eine Höhe von 184,00 m über NHN, mit Staffelgeschoss 187,00 m über NHN
erreichen und somit höhenmäßig unter dem Bestandsgebäude der Schule bleiben, welches eine Gesamthöhe von 188,4
m über NHN hat. Die für eine Innenstadtlage typischen Abstände zu den Nachbargebäuden, wie sie auch an der
Sandkaulstraße anzufinden sind, werden eingehalten.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Die Verschattung die durch das geplante Hotel auf die vorhandene Schule sowie der vorhandenen Wohn- und
Geschäftsbebauung der westlichen Sandkaulstraße einwirkt, liegt im üblichen Rahmen von innerstädtischen
Bebauungen. Die Grenzwerte der DIN 5034 für die vorhandene Wohnbebauung werden eingehalten.
Die konkrete Baustelleneinrichtung ist nicht Bestandteil eines Bebauungsplanverfahrens. Das anschließende
Baugenehmigungsverfahrens regelt die bautechnischen Ausführungen.
Der Investor wird darauf hingewiesen, dass sich das Bebauungsplangebiet gemäß DIN 4149 (Bauten in deutschen
Erdbebengebieten) innerhalb der Erdbebenzone 3 befindet.
Abriss Bunker / Bauzeit Hotel
Mit dem Abriss des Bunkers soll nach Möglichkeit in den Sommerferien 2013 begonnen werden. Die anschließende
Bauzeit für das Hotel wird auf ca. 1,5 bis 2 Jahre geschätzt. Der Bunker wird nach derzeitigem Kenntnisstand mit Zangen
gebrochen. Die dabei entstehenden Begleiterscheinungen werden nach dem Stand der Technik minimiert. Im Rahmen
der erforderlichen Abrissgenehmigung können Gutachten in Bezug auf Staub- und Lärmbelastungen sowie
Erschütterungen usw. beauflagt werden.
Vor Beginn der Abrissarbeiten werden standardmäßig an den umliegenden Gebäuden Beweissicherungsverfahren
durchgeführt. Sollten an den bestehenden Gebäuden während des Abrisses des Bunkers und des Neubaus des Hotels
Schäden auftreten, die durch das Vorhaben verursacht wurden, so sind diese durch den Investor zu ersetzen.
Über die Erreichbarkeit der Gebäude Sandkaulstraße 2 bis 10 und der öffentlichen Stellplätze in der Bauphase kann zum
jetzigen Zeitpunkt des Bebauungsplanverfahrens keine Aussage getroffen werden. Die Erreichbarkeit der Gebäude wird
im Bauantragverfahren geregelt. Im Bebauungsplan wird die Erschließung der vorhandenen Gebäude mit der
Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche gesichert.
Investor / Verträge / Bedarf Hotel
Da es sich bei dem Hotelprojekt um ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 BauGB handelt, geht
die Verwaltung von der Durchführung eines zügigen Verfahrens aus. Die Vereinbarungen des Durchführungsvertrages
bilden die Voraussetzungen für eine zeitnahe bauliche Realisierung des Hotels.
Im Rahmen der EU - Ausschreibung wurden bereits folgende Auflagen des Investors aufgestellt:
- Verkehrliche Neuanbindung
- Aufwertung des Spielplatzes
- Ersatz der wegfallenden Bäume
- Abriss des Bunkers, mit Entsorgung des Bauschuttes
- Verlagerung und Erhalt des Wandgemäldes
- Sicherung der Erschließung der Schule
Es besteht ein Kaufvertrag zwischen dem Investor HPG und der Stadt Aachen. Bei der Kaufpreisgestaltung wurde eine
Bewertung nach einheitlichen städtischen Richtlinien zugrundegelegt. Über die Kaufpreisgestaltung wird öffentlich keine
Auskunft gegeben
Sämtliche Kosten für die Entwicklung des geplanten Hotels einschließlich der Kosten für das Bauleitplanverfahren, die
Erstellung der Gutachten und dem Bau des Hotels sowie den Abriss des Bunkers werden seitens des Investors getragen.
Auch eventuell entstehende Schäden an umliegenden Gebäuden müssen von diesem verantwortet werden, dazu wird
eine vorherige Bestandsdokumentation empfohlen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Im Rahmen einer Hotelbedarfsanalyse im Jahr 2007 wurde der Bedarf mindestens eines weiteren Hotelstandortes in
Aachen untersucht und geeignete Standorte für zusätzliche Hotelanlagen ermittelt. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis,
dass der bereits diskutierte Standort Sandkaulstraße grundsätzlich ein geeigneter Standort für ein Hotel der 4 Sterne Kategorie sei. Die EU - Wettbewerbsausschreibung sah daraufhin die Planung eines Hotels mit ca. 140 Zimmern vor.
(siehe weitere Ausführungen zur Stellungnahme der Verwaltung zu Eingabe Nr.2)
Die Anregung zur Planung behindertengerechter Hotelzimmer wurde von dem Investor zur Kenntnis genommen. Sie soll
bei den weiteren Gesprächen mit möglichen Betreibern aufgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können
diesbezüglich keine Zusagen von dem Investor getroffen werden. Die Ausstattung des Hotels ist den zukünftigen
Betreibern vorbehalten. Eine Betreibergesellschaft steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Die mündlichen Stellungnahmen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden größtenteils im Rahmen der
oben genannten Veranstaltung beantwortet.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
zu 2.
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Am Weberhof 14, schriftliche Eingabe vom vom 24.05.2012
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen einer Hotelbedarfsanalyse wurde der Bedarf mindestens eines weiteren Hotelstandortes in Aachen
untersucht und geeignete Standorte für zusätzliche Hotelanlagen ermittelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass
der bereits diskutierte Standort Sandkaulstraße grundsätzlich ein geeigneter Standort für ein Hotel der 4 Sterne Kategorie sei.
In der HOTELBEDARFSANALYSE von 2007, die im Auftrag der aachen tourist service e.v. erstellt wurde, werden in den
Kapiteln 5.2.2, 5.2.3 und 6.3.1 folgende Aussagen zu Größe, Bedarf und Standort gemacht:
„5.2.2 Latent vorhandener Bedarf
Ein wesentliches Ergebnis dieser Studie ist das völlig unzureichende Zimmerangebot im Segment der Kongresse und
Tagungen. Mittelfristig wird sich die Tatsache, dass bei größeren Kongressen die Teilnehmer auf sehr viele Hotels, bis ins
Umland, verteilt werden müssen, als erheblicher Wettbewerbsnachteil Aachens entwickeln. Um wettbewerbsfähig zu
bleiben, empfehlen wir dringend die Realisierung zumindest eines weiteren 150 Zimmer-Hotels im Umfeld des Eurogress.
5.2.3 Neubedarf aufgrund steigender Nachfrage
Unter Berücksichtigung eines Doppelbelegungsfaktors von 1,3 Gästen pro Zimmer, müssen zur Befriedigung der
Übernachtungssteigerungen 560 Zimmer neu gebaut werden. Zusammen mit dem Ersatzbedarf für nicht mehr
marktfähige Hotels und dem latenten Bedarf im Segment Kongresse und Tagungen ergibt sich somit ein Gesamtbedarf
von 920 zusätzlichen Zimmern in Aachen über die nächsten zehn Jahre.
6.3.1 Standorte City
Um den Kongressstandort Aachen weiter zu stärken und den Nachteil der Heterogenität des Hotelangebots
auszugleichen, sollte sich ein weiteres großes Hotel in der Nähe des Eurogress ansiedeln. Alle Wettbewerber versuchen
bei Kongressveranstaltern damit zu punkten, dass sie im Umfeld der Kongresszentren möglichst viele Zimmer, in
möglichst wenigen Hotels, mit möglichst dem gleichem Niveau, nachweisen. Wir halten deshalb den bereits diskutierten
Standort Sandkaulstraße für einen geeigneten Standort für ein Hotel der 4 Sterne-Kategorie, sofern es gelingt, die oben
beschriebenen Größenanforderungen zu erfüllen.“
Die Hotelbedarfsanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass für die Stadt Aachen ein Bedarf an Hotelzimmern besteht. Der
Standort Sandkaulstraße wurde als geeigneter Standort für eine Hotelansiedlung der 4-Sterne-Kategorie ermittelt.
Es wurden Bedenken geäußert, das Hotel unmittelbar vor der bestehenden Schule anzusiedeln. Der Hauptbaukörper des
Hotels hat zum Aulagebäude der David Hansemann Schule einen Abstand von ca. 14,0 m. Zu dem höheren
Gebäudetrakt, in dem sich die Klassen befinden beträgt der Abstand ca. 22,5 m. Diese Maße sind verglichen mit
Straßenrandbebauungen in der Rochusstraße (teilweise 13 m), Sandkaulstraße (teilweise 17 m) oder Alexanderstraße
(teilweise 18 m) nicht außergewöhnlich gering. Der Abstand begründet sich jedoch durch den Erhalt der Blutbuche und
die Verschiebung des geplanten Baukörpers in Richtung Schulgelände.
Der Hauptbaukörper des Hotels wird eine Höhe von 184,00 m über NHN, mit Staffelgeschoss 187,00 m über NHN,
erreichen und somit höhenmäßig unter dem Bestandsgebäude der Schule bleiben, welches eine Gesamthöhe von 188,4
m hat. Die für eine Innenstadtlage typischen Abstände zu den Nachbargebäuden, wie sie auch an der Sandkaulstraße
anzufinden sind, werden eingehalten.
Darüber hinaus wird durch den Abriss des Hochbunkers, der zurzeit vor der Schule steht, und den anschließenden
Neubau des Hotels das gesamte Umfeld der Sandkaulstraße gestalterisch aufgewertet.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
zu 3.
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Sandkaulstr. 21-23, schriftliche Eingabe vom 22.05.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Sämtliche Kosten für die Entwicklung des geplanten Hotels inklusive der Kosten für das Bauleitplanverfahren, die
Erstellung der Gutachten und den Bau des Hotels sowie den Abriss des Bunkers werden seitens des Investors getragen.
Im Bebauungsplan wird ein Teilbereich als öffentliche Grünfläche festgesetzt, so dass den Anwohnern die Nutzung der
Parkanlage weiterhin ermöglicht wird. Ohne eine Verkleinerung des Parks hätte man ein Hotel an diesem Standort nicht
umsetzen können. Somit wird dem Interesse der Stadt Aachen, einen Hotelstandort zu entwickeln, gegenüber dem
Interesse der Erhaltung der gesamten Parkfläche Vorrang gegeben.
Bezüglich der Fragestellung, ob bereits ein ausreichendes Hotelangebot in Aachen vorhanden ist und bezüglich der
Standortfrage wird auf die Stellungnahme zu Eingabe Nr. 2 verwiesen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
zu 4.
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
, Alexanderstr. 29, schriftliche Eingabe vom 23.05.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abstellplätze für die Reisebusse befinden sich in der öffentlichen Verkehrsfläche des Plangebietes. Der Erhalt der
Bushalteplätze ist Ziel der Planung. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten erstellt,
welches in seinem Verkehrskonzept 3 Halteplätze (ehemals 4 Halteplätze) für Reisebusse berücksichtigt.
Das Stellplatzkontingent der Tiefgarage beträgt ca. 70 Stellplätze. Es ist geplant, dass davon 15 Stellplätze für
Anwohnerparken reserviert werden. Die Anzahl entspricht dem durch die Projektentwicklung verursachten Wegfall an
öffentlichen Parkplätzen im Parkplatzbereich. Die Regelung des Parkplatzersatzes ist nicht Bestandteil des
Bebauungsplanverfahrens, sondern wird als Bestandteil in den Durchführungsvertrag aufgenommen.
Die Anregung der schnellen Umsetzung wird zur Kenntnis genommen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
zu 5.
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Sandkaulstr. 21-23. 52070 Aachen, ohne Datum
Stellungnahme der Verwaltung:
Bezüglich der Fragestellung, ob bereits ein ausreichendes Hotelangebot in Aachen vorhanden ist, wird auf die
Stellungnahme zu Eingabe Nr. 2 verwiesen.
Bezüglich des Standortes vor der Schule und der zukünftigen Parkplatzsituation wird auf die Stellungnahme zu den
Eingaben Nr. 2 und Nr. 4 verwiesen.
Im Bebauungsplan wird für die Grünfläche an der Sandkaulstraße eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Parkanlage festgesetzt. Es bleiben ca. 80 % der Grünfläche erhalten. Zusätzlich erfolgt im Rahmen des Hotelneubaus
eine gestalterische Aufwertung der Grünfläche, beispielsweise durch Neugestaltung des Kinderspielplatzes.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
zu 6.
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
, Rochusstr. 53, schriftliche Eingabe vom 30.05.2012
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1
Nach der Abendveranstaltung vom 23.05.2012 wurde ein maßstabsgerechter Plan im Maßstab 1 : 200 in der Aula der
David-Hansemann-Schule ausgehängt. In diesem wird der jetzige Bestand überlagert von der beabsichtigten Planung
darstellt. Der Plan macht Aussagen zu der geplanten Wegeführung, zu der Wasserkaskade und zu den
Terrassenanlagen. Dieser Plan wurde zwischenzeitlich zur Einsicht auf der Internetseite der Stadt Aachen zur Verfügung
gestellt.
Zu 2
In den zukünftigen Plänen werden alle entfallenden Bäume gekennzeichnet.
Zu 3 und 4
Mit den Planunterlagen und dem dreidimensionalen Modell werden Umfang, Lage und Gebäudehöhe der zukünftigen
Hotelanlage ausreichend dargestellt, auch das Verhältnis zu den Nachbargebäuden wird deutlich.
Die Darstellung der Ausmaße der zukünftigen Hotelanlage durch Absperrbänder vor Ort ist nicht üblicher Bestandteil
eines Bebauungsplanverfahrens und übersteigt den üblichen Aufwand für die Bürgerbeteiligung.
Alle notwendigen Planunterlagen sowie ein Modell werden während der Offenlage, die voraussichtlich im Winter 2012 /
2013 durchgeführt wird, im Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20 zur Einsicht ausliegen bzw.
ausgestellt werden.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
zu 7.
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Seilgraben 33, schriftliche Eingabe vom 01.06.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Über die Kaufpreisgestaltung wird öffentlich keine Auskunft gegeben. Die Bewertung von Grundstücken erfolgt nach
vorgeschriebenen städtischen Richtlinien. Sämtliche Kosten für die Entwicklung des geplanten Hotels einschließlich der
Kosten für das Bauleitplanverfahren, die Erstellung der Gutachten und dem Bau des Hotels sowie den Abriss des
Bunkers werden seitens des Investors getragen. Auch eventuell entstehende Schäden müssen von diesem verantwortet
werden, dazu gehört auch Bestandsdokumentation vorher.
Zu der Bitte bezüglich des Erhaltes der Grünfläche und der Bäume siehe Stellungnahme zu Eingabe Nr. 5.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
zu 8. Herr
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Monheimsallee 75, 52062 Aachen, e-mail vom 29.05.2012
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan wird aus dem Wettbewerbsentwurf zum Hotelneubau unter Berücksichtigung der aufgemessenen
Flurstücksgrenzen erstellt.
Die Grundstrukturen des Hotelbaukörpers mit den Versprüngen im nördlichen und südlichen Bereich werden durch
Baugrenzen gesichert. In welcher Tiefe die Versprünge letztlich ausgeführt werden, bleibt der Ausführungsplanung unter
Berücksichtigung der sicherheitstechnischen und bautechnischen Notwendigkeiten vorbehalten.
Die Anlage des Wasserbeckens im Bereich der Grünanlage erfolgte aus gestalterischen Gründen. Auf
Bebauungsplanebene wird innerhalb der privaten Grundstücksflächen die Möglichkeit für die Herstellung eines
Wasserbeckens geschaffen unter der Voraussetzung, dass der Erhalt der Blutbuche gesichert ist. Ein Hineinragen in die
öffentliche Grünfläche wird derzeit nicht mehr vorgesehen. Die Realisierung dieses Wasserbeckens ist nicht zwingender
Bestandsteil der Planung und bleibt den Investoren bzw. Betreibern überlassen.
Der „Grünkeil“ ist Bestandteil der privaten Hotelfläche. Dieser Bereich einschließlich der Blutbuche wird durch
entsprechende Regelungen im Durchführungsvertrag langfristig gesichert.
Die Sorge, dass die Fassade des Hotels die Grünfläche stärker dominieren könnte als die Bunkerwand, kann nicht geteilt
werden. Die Nordseite des Bunkers hat eine unstrukturierte Betonfläche von ca. 235 m². Diese Fläche setzt sich wie folgt
zusammen:
Die Gesamtbreite des Bunkers beträgt ca. 22,5 m. Der Hauptbaukörper hat eine Breite von ca. 15,6 m bei einer
Traufhöhe von ca. 11,2 m und einer Firsthöhe von ca. 16,2 m.
Die nördliche Fassade des Hotels wird eine strukturierte Fläche von ca. 225 m² bekommen. Diese wird sich wie folgt
zusammensetzen:
Direkt an die nördliche Grünfläche wird ein gestaffelter Fassadenbereich mit einer Gesamtbreite von ca. 16,0 m und
einer Höhe von ca. 14,5 m angrenzen. Ein westliche Teil der Fassade springt um mindestens 3 m zurück. Das
Staffelgeschoss wird um mindestens 5 m zurückspringen und bei einer Gesamtbreite von ca. 15,1 m und einer Höhe
von ca. 3 m eine zusätzlich Fläche von ca. 46,5 m² haben. Das Staffelgeschoss wird durch den Rücksprung vom
Sandkaulpark, wenn überhaupt, nur untergeordnet wahrgenommen werden. Durch die beschriebenen
Strukturierungen erhält die Fassadenfläche eine Auflockerung und verliert damit an Dominanz und Schwere.
Die Größe des Hotels entspricht der Hotelbedarfsanalyse von 2007. Eine Verkleinerung des Gebäudes ist aus Gründen
der ökonomischen Nachhaltigkeit, die durch dieses Gebäude entstehen soll, und durch die Höhenbegrenzung nicht
möglich.
Aufgrund der gebotenen Rücksicht (Einhaltung der Abstandsflächen) auf die vorhandene Bebauung (Sandkaulstraße 10)
ist eine Verschiebung des Gebäudes in Richtung Süden (bergab) aus städtebaulichen Gründen nicht möglich.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Zu 9.
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Bergstr. 2-4, e-mail vom 02.06.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der gebotenen Rücksicht (Einhaltung der Abstandsflächen) auf die vorhandene Bebauung (Sandkaulstraße 10)
ist eine Verschiebung des Gebäudes in Richtung Süden (bergab) aus städtebaulichen Gründen nicht möglich.
Die derzeitige Fläche der nördlich des Bunkers gelegenen Grünfläche hat eine Größe von ca. 1.980 m². Durch den
Baukörper des Hotels und die geplanten Wasserkaskaden werden ca. 390 m² der heutigen Grünflächen in Anspruch
genommen. Dies entspricht einem Flächenanteil von ca. 20% der heutigen Grünfläche, also wesentlich weniger als das
angenommene Drittel.
Es wird angenommen, dass mit dem neu geplanten Zugang zur David-Hansemann-Schule die Treppenanlage nördlich
des vorhandenen Gebäude Sandkaulstraße 10 gemeint ist. Dieser Zugang wird von den Verantwortlichen der David
Hansemann Schule und den Anwohnern der östlichen Sandkaulstraße abgelehnt. Bei der weiteren Planung wird dieser
Zugang zur Schule nicht weiter verfolgt.
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
Zu 10.
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Emmi-Welter-Str. 8, E-Mail vom 04.06.2012
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Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Die positiven Bewertungen werden zur Kenntnis genommen.
Bäume und Umwelt
Das vorhandene Planungsrecht wird mit diesem Bebauungsplanverfahren überplant und entspricht den Zielsetzungen der
Stadt Aachen, hier einen Hotelstandort zu entwickeln. Der Gesetzgeber sieht die Erstellung eines
landschaftspflegerischen Fachbeitrags im Rahmen eines Umweltberichtes im Bebauungsplanverfahren nach
§ 13 a BauGB nicht vor. Die Umweltbelange müssen dennoch berücksichtigt werden. Dies wird in der Begründung zum
Bebauungsplan erläutert. Entsprechende Gutachten werden erstellt.
Zum Bebauungsplanverfahren Sandkaulstraße / Rochusstraße wird u. a. ein Baumgutachten (Landschaftsarchitekturbüro
Schöke Stand. Juni 2012) erarbeitet. In diesem Baumschutzgutachten wird der wegfallende geschützte und zu
ersetzende Baumbestand bilanziert. Der Bereich auf dem das Hotel errichtet werden soll, war bis 1940 bebaut. Daher ist
ein natürlicher Bodenaufbau in diesem Bereich nicht mehr gegeben. Eine weiterführende Bewertung, z.B. durch einen
landschaftspflegerischen Fachbeitrag, für diesen vorbelasteten und in der Vergangenheit schon beeinträchtigten
innerstädtischen Bereich ist nicht erforderlich. Die Aussagen zu dem entfallenden Baumbestand werden in der weiteren
Planung konkretisiert. Es wird zum Bebauungsplan eine Anlage erarbeitet, die den wegfallenden sowie den zu
erhaltenden und den zu ergänzenden Baumbestand darstellt. In dem Plan „Überlagernde Darstellung
Bestand/Veränderung“ (152 GL 01), der während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausgehangen hat, wurden die
baulichen Veränderungen entsprechend der Grundstücksaufteilung und des Wettbewerbsergebnisses auf Grundlage
eines aktuellen Katasterplanes dargestellt. Die Darstellung der Bäume hatte einen untergeordneten Charakter.
Die Luftverhältnisse durch den Abriss des Bunkers und den anschließenden Neubau des Hotels verschlechtern sich nicht.
Dies wurde mit einer Luftschadstoffuntersuchung zum Bebauungsplan, erstellt durch das Büro Peutz Consult GmbH,
Beratende Ingenieure VBI, Stand 18.05.2012 bestätigt. Diese Luftschadstoffuntersuchung wird Bestandteil des
Bebauungsplanes und zur Offenlage für jeden einsehbar sein. Durch den größeren Abstand des Gebäudes zur
Sandkaulstraße gegenüber des vorhandenen Bunker und durch den parallelen Verlauf des Baukörpers wird die
Windgeschwindigkeit eher erhöht und die Luftzirkulation verbessert. Der im BauGB genannte Belang der Förderung des
Klimaschutzes, was evtl. ein Freihalten eines Grünzuges an dieser Stelle bedeuten würde, muss in diesem Falle
gegenüber dem Belang der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Aachen zurückgestellt werden. Der benötigte
zusätzliche Hotelstandort in der Nähe des Eurogresses stärkt die Stadt Aachen als Wirtschafts- und Hochschulstandort.
Im Sinne des Klimaschutzes ist jedoch die Innenentwicklung unter Nutzung der städtischen Infrastruktur einschließlich
Minimierung von Verkehr vor der Inanspruchnahme von Flächen im Aussenbereich.
Zur Bewertung des Artenschutzes wurde eine artenschutzrechtliche Stellungnahme erarbeitet (siehe Raskin, Rückbau
des Hochbunkers im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Aachen Sandkaulstraße Artenschutzfachliche
Stellungnahme vom 23. Juli 2012). Darin werden die Auswirkungen der Planung auf geschützte Arten untersucht. Da
keine artenschutzrechtlich relevanten Arten festgestellt wurden, ergibt sich auch kein artenschutzrechtlich relevanter
Eingriff.
Ordnungsgemäße Auslegung des B-Planes
Die Information und Beteiligung der Bürger in der städtischen David-Hansemann-Schule ist gängige und anerkannte
Praxis und ist nicht zu bemängeln. Zum einen handelt es sich bei der Schule um ein öffentliches Gebäude und in der
Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit explizit in die Aula der Schule eingeladen, sodass die Hemmschwelle für den
Bürger sehr gering sein dürfte. Zum anderen ist das Ziel, die Beteiligung der Bürger möglichst ortsnah durchzuführen. Die
rege Beteiligung der Bürger an derartigen Veranstaltungen in Schulen ist ein Beweis für die Eignung dieser
Räumlichkeiten.
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Bedarfsanalyse
Der angesprochene Hotelneubau am alten Bushof wurde in der Hotelbedarfsanalyse von 2007 bereits berücksichtigt.
Durch den geplanten Hotelneubau an der Sandkaulstraße wird zukünftig nur ca. 1/6 des durch die Bedarfsanalyse
ermittelten Zimmerbedarfes abgedeckt. Weitere Ausführungen hierzu siehe unter der Stellungnahme zur Eingabe Nr. 2.
Der Abriss des Bunkers erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für solche Rückbaumaßnahmen. Hierbei wird
darauf geachtet, dass die Beeinträchtigungen für die Anwohner und Schüler minimiert werden.
Die Stellplätze werden nach den einschlägigen Richtlinien der Stadt Aachen berechnet und sind nach der derzeitigen
Planung in ausreichender Anzahl vorhanden.
Die Erschließung durch den ÖPNV ist sehr gut, siehe Stellungnahme der ASEAG. Die Alternativstandortsuche für eine
Hotelansiedlung ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens.
Lärmimmissionen
Die Aussagen zum Thema Lärmimmissionen sind nicht korrekt, der Brennpunkt des geschwungenen Gebäudes liegt in
ca. 160 m Entfernung. Hier wäre bei freier Schallausbreitung rechnerisch ein Maximalwert zu ermitteln. Das Thema
Lärmemission wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, durch die Erstellung eines Lärmgutachtens, ausreichend
berücksichtigt. Das entsprechende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Planvorhaben die Reflexionen an
der Bunkerfassade entfallen. Der Reflexionsanteil der zu berücksichtigenden geplanten zukünftigen Hotelfassade ist
durch die Geometrie (keine Mehrfachreflexion durch parallele Flächen) und durch den deutlich größeren Abstand zur
Emissionsachse und zu den maßgebenden Immissionsorten quantitativ unbedenklich.
Eine Verkleinerung des Baukörpers wird aus Gründen der ökonomischen Vorgaben und aufgrund der
Höhenbeschränkung ausgeschlossen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen geschaffen sowie die Kubatur und die Grundzüge des Erscheinungsbildes der zukünftigen
Bebauung festgesetzt. Die detaillierte Gestaltung (z.B. Erscheinungsbild und Gliederung der Fassade, Eingangssituation)
des Baukörpers ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes.
Eine Hotel-Bedarfsanalyse für den Standort Aachen wurde bereits durchgeführt. Aus dieser Bedarfsanalyse geht hervor,
dass für den Standort Aachen ca. 920 Zimmer fehlen (siehe unter der Stellungnahme zur Eingabe Nr. 2.).
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
11.
Emmi - Welter Straße 8, 52064 Aachen - Schreiben vom 04.06.2012
gemeinsam mit
Wilbankstraße 133, 52076 Aachen und
520xx Aachen - Eilendorf
van Coels Straße,
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grünanlage bleibt zu ca. 80 % erhalten und wird als öffentliche Grünfläche, zu einem kleinen Teil (220 m²) als private
Grünfläche festgesetzt. Die Aussage, Aachen brauche keine Hotels wird durch die Hotelbedarfsanalyse von 2007
widerlegt (siehe Stellungnahmen Nr. 2 und Nr. 10).
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
12.
Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Lambertusstraße 25, 52125 Simmerath - Schreiben vom 04.06.2012
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Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Siehe unter der Stellungnahme zur Eingabe Nr. 10 zu den wortgleichen Anregungen von
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag
zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853
- Sandkaulstraße/Rochusstraße Beteiligung der Behörden
im Stadtbezirk Aachen-Mitte,
für den Bereich zwischen der Rochusstraße und der Alexanderstraße an der östlichen Seite der
Sandkaulstraße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag Behörden zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
Schreiben vom 12.07.2012
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Abwägungsvorschlag Behörden zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
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Abwägungsvorschlag Behörden zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
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Sandkaulstraße / Rochusstraße
Abwägungsvorschlag Behörden zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 08.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Sachverhaltsermittlung ist durch die Verwaltung erfolgt. Es sind Funde aus der Römerzeit und mittelalterliche Funde
zu erwarten. Zum einen liegt das Plangebiet an einer wichtigen historischen Zufahrtsstraße innerhalb des zweiten
Stadtmauerrings unweit des Sandkaultores als eines der 11 Stadttore. Zum anderen hat hier seit dem 14. Jahrhundert ein
Kloster der Regulierherren gestanden. Zurzeit ist der angesprochene Bereich durch einen Bunker und durch eine
Verkehrsfläche zu großen Teilen versiegelt. Der Rückbau des Bunkers und die Entsiegelung der Verkehrsflächen werden
voraussichtlich erst nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgen. Entsprechend werden zusätzliche
Bodenuntersuchungen (Sondierungsschnitte) im Rahmen der Sachverhaltsermittlung aktuell nicht erforderlich bzw. sind
im Falle der Bunkerfläche nicht möglich.
Am 09.08.2012 fand ein Abstimmungsgespräch mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB) mit diesem Ergebnis statt.
Aufgrund der voraussichtlichen Befundlage müssen anstehende Bodeneingriffe im Rahmen der Abbruch- und
Baumaßnahmen archäologisch untersucht und dokumentiert werden.
In Absprache mit dem Investor ist die Anlage mehrerer Suchschnitte im Vorfeld der eigentlichen Erdarbeiten geplant, um
die archäologische Ausgangssituation näher zu bestimmen. Einzelheiten hierzu werden mit der UDB Stadt Aachen und
dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege abgestimmt. Beim Auftreten besonders bedeutender Bodendenkmäler ist auch
mit deren Erhalt und damit einhergehenden Umplanungen zu rechnen.
Dieses Vorgehen wird auch eine Auflage im Rahmen der Abbruch- und Baugenehmigung werden. Im
Durchführungsvertrag wird ein entsprechender Hinweis zum Umgang mit archäologischen Funden aufgenommen.
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