Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103414.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
16.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0787/WP16
öffentlich
16.11.2012
FB61/30, Dez III
Seffenter Weg
Planung im Rahmen der Integration in die Tempo-30-Zone
Planungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.12.2012
12.12.2012
13.12.2012
B0
B5
MA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Seffenter Weg im Abschnitt zwischen Geschwister-SchollStraße und Mies-van-der-Rohe Straße auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 11 – 03 L1 (Variante 2)
umzubauen, den Abschnitt zwischen der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße und Seffenter Weg
105 in die angrenzende Tempo-30-Zone (ohne Rechts-vor-Links-Regelung) aufzunehmen und die
Verwaltung mit der Erarbeitung der Ausführungsplanung zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Seffenter Weg im Abschnitt zwischen Seffenter
Weg 107 und Kastanienweg in die angrenzende Tempo-30-Zone (ohne Rechts-vor-Links-Regelung)
aufzunehmen, die Mittelinsel zur Radverkehrsführung am Ortsausgang (Bereich Pariser Ring) auf
Grundlage des Plans Nr. 2011 / 11 – 03 L5 (Variante 2) zu bauen und die Verwaltung mit der
Erarbeitung der Ausführungsplanung zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt,
den Seffenter Weg im Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe Straße
auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 11 – 03 L1 (Variante 2) umzubauen, den Abschnitt zwischen der
Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße und Kastanienweg in die angrenzende Tempo-30-Zone
(ohne Rechts-vor-Links-Regelung) aufzunehmen und die Mittelinsel zur Radverkehrsführung am
Ortsausgang (Bereich Pariser Ring) auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 11 – 03 L5 (Variante 2) zu
bauen. Er fasst den Planungsbeschluss für die Maßnahme und beauftragt die Verwaltung damit, die
Ausführungsplanung zu erarbeiten.
Vorlage FB 61/0787/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
Seite: 1/10
Finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Auszahlungen
144.000 €
144.000 €
80.000 €
80.000 €
224.000 €
224.000 €
Ergebnis
-144.000 €
-144.000 €
-80.000 €
- 80.000 €
-224.000 €
-224.000 €
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0€
0€
0
0
0
0
6.000 €
6.000 €
0
0
0
0
7.500 €
7.500 €
0
0
0
0
-13.500 €
-13.500 €
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0787/WP16 der Stadt Aachen
vorhanden
Ausdruck vom: 30.01.2013
Seite: 2/10
Erläuterungen:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage FB 61/0756/WP16, die bei den Sitzungen der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte am 07.11.2012, der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 07.11.2012 und des
Mobilitätsausschusses am 15.11.2012 von Seiten der Verwaltung zurückgezogen wurde.
1. Anlass
Im Jahr 2011 haben sich an der Einmündung der Mies-van-der-Rohe-Straße auf den Seffenter Weg
drei gleichartige Unfälle zwischen Radfahrern, die den linksseitigen für Radfahrer freigegebenen
Gehweg benutzt haben, und abbiegenden Kfz ereignet. In der Sitzung der Unfallkommission am
27.06.2012 wurde beschlossen, dass die ohnehin von der Verwaltung beabsichtigte Planung zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit schnellstmöglich – aber spätestens im Jahr 2013 – umgesetzt
werden muss, um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen.
Ende 2009 hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beantragt, „die Verwaltung zu
beauftragen, […] innerhalb der Verwaltung zu klären und umzusetzen, dass der Seffenter Weg,
entsprechend dem einstimmigen Beschluss des VA am 12.03.2009, als Tempo-30-Zone […]
ausgewiesen werden kann“.
In der Bezirksvertretung Aachen- Mitte am 09.12.2009 und im Mobilitätsausschuss am 10.12.2009
wurde beschlossen, dass die am 12.03.2009 vom Verkehrsausschuss beschlossene Integration des
Seffenter Weges in eine Tempo-30-Zone erst im Zusammenhang mit der Erschließung des RWTHCampus erfolgen wird.
2. Heutige Situation
Der Seffenter Weg liegt nordwestlich der Aachener Innenstadt und verbindet den Westbahnhof
(Republikplatz) mit dem Campus Melaten. Er führt am nördlichen Rand des Wohngebietes „Hörn“
vorbei und verbindet die Aachener Innenstadt mit dem Campus Melaten (vgl. Anlage 1 –
Übersichtsplan). Auf dem Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-RoheStraße ist die Straße beidseitig unbebaut. Im weiteren Verlauf Richtung Pariser Ring ist die Straße bis
zur Einmündung „Kastanienweg“ von beidseitiger Bebauung umgeben. Auf der nördlichen
Straßenseite befinden sich auf dem Abschnitt zwischen Ahornstraße und Pariser Ring mehrere
Kleingartenkolonien.
Heute stellt der Seffenter Weg die kürzeste Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Campus
Melaten dar. In der Nachkriegszeit und im Rahmen der Stadterweiterung diente die Straße lediglich
als Anbindung an das Wohngebiet auf der Hörn und als Anbindung des Wohngebiets an das
überregionale Straßennetz. Im Rahmen der Hochschulerweiterung haben sich weitere
Hochschulinstitute am Seffenter Weg angesiedelt.
Am 12.03.2009 wurde im Rahmen der politischen Beratungen zum Verkehrskonzept Campus Melaten
die Einrichtung von 7 Dauerzählstellen auf der Hörn, darunter eine im Seffenter Weg beschlossen, um
eine Zunahme des Verkehrs als Folge der Entwicklungen auf dem Campus Melaten nachvollziehen zu
können.
Seit September 2009 werden die Verkehrsmengen kontinuierlich erfasst.
Vorlage FB 61/0787/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
Seite: 3/10
September 2009
September 2011
September 2012
4394
4165
4074
Durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung im September (Fahrzeuge pro Werktag, darin
enthalten Busse, Lkw, Pkw und Zweiräder)
Der Vergleich der oben dargestellten Verkehrsdaten zeigt, dass auf dem Seffenter Weg seit 2009 eine
leichte Abnahme zu verzeichnen ist.
Zur Reduktion der Verkehrsbelastungen auf dem Seffenter Weg wurden seit 2009 folgende
Maßnahmen umgesetzt:
Auf dem oberen Seffenter Weg zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Kastanienweg
wurde ein Lkw-Durchfahrtverbot eingerichtet.
Nördlich der Mies-van-der-Rohe-Straße und unterhalb des Kastanienweges wurden
Pflasterkissen eingebaut. Im Bereich dieser Pflasterkissen ist die Geschwindigkeit auf Tempo
30 beschränkt.
ÖPNV
Im Laufe der letzten Jahre stieg die Anzahl der Buslinien und deren tägliche Fahrten.
Auf dem Abschnitt zwischen Westbahnhof und Ahornstraße befahren werktäglich 562 Busse der
Linien 3, 33, 73 und 103 den Seffenter Weg in beiden Fahrtrichtungen. In den Hauptverkehrszeiten
(06.00 – 09.00 und 15.00 – 20.00 Uhr) verkehren 32 Busse pro Stunde auf dem Streckenabschnitt.
Den Abschnitt zwischen der Einmündung Ahornstraße und dem Pariser Ring befahren werktäglich
203 Busse der Linien 3, 12, 22, 23 und 75. In den Hauptverkehrszeiten passieren den
Streckenabschnitt 11 Busse pro Stunde.
Bei den am 15.11.2012 im Mobilitätsausschuss beschlossenen „Fahrplanmaßnahmen 2013“ ist
beabsichtigt, die Fahrten der linien 33 und 73 statt über den Seffeneter Weg / Ahornstraße über die
Mies-van-der-Rohe-Straße zu führen, so dass sich die Zahl der Busse auf dem Seffenter Weg
reduzieren wird.
Radverkehr und Fußgänger
Die Seitenräume sind für eine Benutzung durch Radverkehr und Fußgänger (in beiden Richtungen)
nicht ausreichend breit dimensioniert (vgl. Anlagen 2 – 5, Bestand).
Die Benutzungspflicht des Zweirichtungsradweges im Vorgriff zur geplanten Einführung der neuen
Straßenverkehrsordnung aufgehoben und Mitte 2011 umgesetzt, da die Mindestbreiten für einen
solchen nicht vorhanden waren. Im Bereich zwischen Geschwister-Scholl-Straße und
Forckenbeckstraße können seitdem Radfahrer in Richtung Pariser Ring wählen, ob sie gemeinsam
mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn fahren oder den zur Benutzung freigegebenen, linksseitigen
Gehweg befahren wollen. In der Gegenrichtung steht dem Radverkehr in Fahrtrichtung Innenstadt ein
nicht benutzungspflichtiger, sogenannter „anderer Radweg“ im Seitenraum zur Verfügung. Hier kann
der Radfahrer aus Richtung Pariser Ring wählen, ob er die Fahrbahn gemeinsam mit dem KfzVerkehr befährt oder den „anderen Radweg“ benutzt.
.
Vorlage FB 61/0787/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
Seite: 4/10
Die Unfalldaten der Polizei für die Jahre 2009 bis 2011 zeigen, dass sich eine Vielzahl von Unfällen
mit Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern am Seffenter Weg ereignet hat. An 9 von 20
aufnahmepflichtigen Unfällen waren Radfahrer beteiligt. In allen Fällen handelte es sich um einen
Zusammenstoß mit einem Pkw. Insbesondere die Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße stellt ein
großes Gefahrenpotential für Radfahrer dar. In besagtem Zeitraum ereigneten sich dort fünf
aufnahmepflichtige Unfälle, davon drei im Jahr 2011, weswegen diese Stelle als Unfallschwerpunkt in
der Unfallkommission am 27.06.2012 behandelt wurde. Beim Abbiegen vom Seffenter Weg in die
Mies-van-der-Rohe-Straße und in Gegenrichtung wurden oftmals die Fahrradfahrer, die auf dem
ehemals benutzungspflichtigen Radweg fuhren, vom Kfz-Verkehr übersehen. Bereits Ende letzten
Jahres wurde aufgrund der Unfallsituation von Seiten der Verwaltung angeordnet, dass die
Roteinfärbungen in sämtlichen Einmündungen aufgefrischt und mit Radfahrerpiktogrammen versehen
werden. Die Unfallkommission hat die Anordnung zur Roteinfärbung am 27.06.2012 als
Übergangslösung bestätigt. Zwischen Mitte August und 07.09.2012 wurden die Roteinfärbungen der
Furten aller auf den Seffenter Weg einmündenden Straßen aufgefrischt und Radfahrerpiktogramme in
den Furten aufgebracht (vg. Anlage 7 – Fotos). Die Auswertung der Unfalldaten aus dem Jahr 2012
zeigt, dass sich im gesamten Bereich des Seffenter Wegs bis zum 31.10.2012 nur noch ein polizeilich
aufgenommener Unfall mit Radfahrerbeteiligung ereignet hat. Seit der Auffrischung der Roteinfärbung
der Furten hat es keine Unfälle mit Radfahrerbeteiligung mehr gegeben.
Des Weiteren stellt die gemeinsame Nutzung der Nebenanlage durch Fußgänger und Radfahrer
insbesondere im Bereich zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße für
beide Verkehrsteilnehmer ein starkes Gefahrenpotential dar. Als kürzeste Verbindung zwischen dem
Campus Melaten, den RWTH-Instituten auf der Hörn und dem „Campus-Innenstadt“ nutzen
insbesondere in den Zeiten zwischen den Vorlesungen viele Fußgänger und Radfahrer diesen Weg,
was zu zahlreichen Konflikten führt, da die Fläche nicht ausreichend breit ist. Vor allem die erlaubte
Radverkehrsnutzung entgegen der Fahrtrichtung stellt für diese Verkehrsteilnehmer ein großes
Konfliktpotential dar. Hier kommt es immer wieder zu Behinderungen. Der weitere Ausbau des
Campus-Melaten und ggf. auch des Campus-West werden die Anzahl der Nutzer wahrscheinlich
weiter ansteigen lassen.
Auch ab der Einmündung Kastanienweg Richtung neuer Kreisverkehr Forckenbeckstraße kann der
Radfahrer derzeit wählen, ob er auf der Fahrbahn weiter fährt oder den linksseitigen für den Radfahrer
freigegebenen Gehweg benutzt. Allerdings steht dem Radfahrer keine komfortable Querungshilfe zum
freigegebenen Gehweg zur Verfügung.
Parken
Im Bereich zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße ist hinter der
Bahnunterführung in Fahrtrichtung Pariser Ring auf der Nordseite ein baulicher von der Fahrbahn
abgetrennter Längsparksteifen angelegt.
Im weiteren Verlauf wird auf der nördlichen Seite in Teilbereichen am Fahrbahnrand geparkt. Hier ist
zwischen Ahornstraße und Kastanienweg Platz für etwa 36 Fahrzeuge.
Vorlage FB 61/0787/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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3. Planung
Die Planungen zur Verbesserung der Fußgänger- und Radverkehrssicherheit haben für die Abschnitte
zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße sowie zwischen Mies-van-derRohe-Straße und Pariser Ring jeweils zwei Varianten ergeben:
Abschnitt Geschwister-Scholl-Straße bis Mies-van-der-Rohe-Straße
Variante 1 (vgl. Anlage 8) sieht die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens in Richtung Mies-vander-Rohe-Straße vor. Der Schutzstreifen weist durchgehend eine Breite von 1,50 m auf, so dass eine
Restfahrbahnbreite von mindestens etwa 4,50 m zur Verfügung steht. Im Bereich der baulich
angelegten Längsparkstände kann aufgrund der Fahrbahnbreite von etwa 6,00 – 6,20 Metern kein
Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m Breite markiert werden. Da die Umschlagshäufigkeit der
Parkstände niedrig einzustufen ist, kann an dieser Stelle auf dieses Element verzichtet werden. Für
den Radverkehr in Richtung Mies-van-der-Rohe-Straße wird ein Angebot auf der Fahrbahn
geschaffen. Gleichzeitig entfällt die Freigabe des Gehwegs für die Radfahrer in Richtung Mies-van-der
Rohe-Straße. In Richtung Westbahnhof kann der Radfahrer weiterhin zwischen Fahrbahn und dem
nicht benutzungspflichtigen „anderen Radweg“ wählen. Somit wird die Problematik im südlichen
Seitenraum, der nur noch von Radfahrern in Richtung Westbahnhof und Fußgängern benutzt wird,
etwas entzerrt und die Verkehrssicherheit etwas erhöht.
Variante 2 (vgl. Anlage 9) beinhaltet die Markierung beidseitiger Schutzstreifen. Die Schutzstreifen
sind auf beiden Seiten jeweils 1,50 m breit. Hierzu ist ein Umbau des Straßenraumes notwendig. Der
heutige Gehweg und „andere Radweg“ im südlichen Seitenraum wird zu einem reinen Gehweg. Dazu
werden die roten Steinen des „anderen Radwegs“ durch Gehwegplatten ersetzt und der Verlauf des
Bordsteins an die neuen Maße angepasst. Durch den Umbau im südlichen Seitenraum wird Platz für
die Schutzstreifen und für den Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m Breite zwischen den an die
Fahrbahn grenzenden Parkständen auf der nördlichen Seite und dem neu angelegten Schutzstreifen
geschaffen. Zwischen den beiden Schutzstreifen bleibt eine Restfahrbahnbreite von mindestens 4,50
m.
Mit der Führung des Radverkehrs im Straßenraum steht der Gehweg nun alleine für den
Fußgängerverkehr zur Verfügung. Damit wird die Verkehrssicherheit sowohl für Fußgänger als auch
für Radfahrer deutlich erhöht. Da Radfahrer in Richtung Pariser Ring die Fahnbahn benutzen müssen
(die Freigabe des Gehwegs in Richtung Pariser Ring wird aufgehoben) wird der Unfallschwerpunkt an
der Einmündung der Mies-van-der-Rohe-Straße entschärft. In Richtung Geschwister-Scholl-Straße
soll der Radfahrer zukünftig im Bereich der Einmündung Mies-van-der Rohe-Straße die Fahrbahn
benutzen (vgl. Abschnitt Mies-van-der-Rohe-Straße bis Pariser Ring Variante 2). Nach dem Passieren
der Einmündung und der Haltestelle Mies-van-der-Rohe-Straße fährt der Radfahrer dann in den
Schutzstreifen. Auch für die Radfahrer, die im Abschnitt Pariser Ring bis Mies-van-der-Rohe-Straße
weiterhin den „anderen Radweg“ nutzen, wird eine sichere Führung in den Schutzstreifen hinter der
Haltestelle Mies-van-der-Rohe-Straße angeboten.
Zur Realisierung des Umbaus müssten ab der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße die ersten drei
Bäume auf der Südseite entfallen. Da es sich bei dem ersten um einen schützenswerten Baum mit
etwa 180 cm Stammumfang handelt, wurde die Planung so erarbeitet, dass dieser Baum erhalten
werden kann. Somit müssen zwei Straßenbäume, die nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt
sind, entfernt werden.
Vorlage FB 61/0787/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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Abschnitt Mies-van-der-Rohe-Straße bis Pariser Ring
Variante 1 (vgl. Anlage 10 bis Anlage 13) sieht die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens in
Richtung Pariser Ring unter Beibehaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Der
Schutzstreifen weist durchgehend eine Breite von 1,50 m auf, so dass eine Restfahrbahnbreite von
etwa 4,50 m zur Verfügung steht (erst im Bereich Kastanienweg Richtung Pariser Ring weitet sich die
Fahrbahn etwas auf). Für den Radverkehr in Richtung Pariser Ring wird ein Angebot auf der
Fahrbahn geschaffen. Die Freigabe des Gehwegs in Richtung Pariser Ring wird aufgehoben. Der
Radfahrer in Richtung Westbahnhof kann weiterhin zwischen Fahrbahn und dem nicht
benutzungspflichtigen „anderen Radweg“ wählen. Die Problematik im südlichen Seitenraum, der nur
noch von Radfahrern in Richtung Westbahnhof und Fußgängern benutzt wird, wird etwas entzerrt und
die Verkehrssicherheit etwas erhöht.
Ab der Einmündung Kastanienweg in Richtung neuer Kreisverkehr Forckenbeckstraße kann der
Radfahrer auch zukünftig wählen, ob er auf der Fahrbahn weiter fährt oder den linksseitigen für den
Radfahrer freigegebenen Gehweg benutzt. Dazu kann er hinter der Einmündung Kastanienweg
(stadtauswärts) über den neuen Schutzstreifen bis zur geplanten Querungsstelle fahren, an der er
sicher auf den für Radfahrer freigegebenen Gehweg Richtung Kreisverkehr „Forckenbeckstraße“
wechseln kann.
Bei dieser Variante müssen die 36 Fahrbahnrandparkplätze im Bereich zwischen Ahornstraße und
Kastanienweg aufgrund der Anlage des Schutzstreifens entfallen.
Variante 2 (vgl. Anlage 14) sieht vor, den Seffenter Weg von der Mies-van-der-Rohe-Straße bis zur
Einmündung „Kastanienweg“ in die angrenzende Tempo-30 Zone aufzunehmen. Wegen der
straßenbegleitenden Baumreihe und der hierdurch bedingten problematischen Einsehbarkeit sowie
der vorhandenen Topographie des Seffenter Weges und der einmündenden Straßen soll auf die
Rechts-vor-Links-Regelung verzichtet werden. Laut Verwaltungsvorschrift der
Straßenverkehrsordnung muss Radfahrern auch im Verlauf eines „anderen Radwegs“ eine sichere
Führung über einmündende Straßen angeboten werden. Bei Einführung der Rechts-vor-LinksRegelung wäre vermutlich mit neuen Konflikten zwischen Radfahrern und Kfz an den einmündenden
Straßen zu rechnen. Um solche möglichen Unfallsituationen – vor allem mit Radfahrerbeteiligung – zu
vermeiden, wird auf die Rechts-vor-Links-Regelung verzichtet. Damit kann gleichzeitig ein
Kompromiss für die ÖPNV-Nutzung angeboten werden, da die Busse (wie auch die Radfahrer) den
Seffenter Weg ohne zusätzliche Bremsvorgänge an den Einmündungen komfortabel befahren
können.
Durch die Ausweisung als Tempo-30-Zone kann auf separate Radverkehrsanlagen verzichtet werden,
da der Radverkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr fährt. Die Freigabe des Gehwegs für Radfahrer
in Richtung Pariser Ring wird aufgehoben. Rechtlich bleibt der baulich angelegte nicht
benutzungspflichtige „andere Radweg“ so lange erhalten, bis die Pflasterung im Seitenbereich
angepasst wird und dieser nicht mehr als Radweg zu erkennen ist.
Ab der Einmündung Kastanienweg in Richtung neuer Kreisverkehr Forckenbeckstraße kann der
Radfahrer auch zukünftig wählen, ob er auf der Fahrbahn weiter fährt oder den linksseitigen für den
Radfahrer freigegebenen Gehweg benutzt. Dazu wird er hinter der Einmündung Kastanienweg
(stadtauswärts) nach dem Ende der Tempo-30-Zone über ein Stück Schutzstreifen bis zur geplanten
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Querungsstelle geführt, an der er sicher auf den für Radfahrer freigegebenen Gehweg Richtung
Kreisverkehr „Forckenbeckstraße“ wechseln kann (analog zu Variante 1).
Bei dieser Variante kann das Fahrbahnrandparken beibehalten werden. Dies ist insbesondere für die
angrenzenden Kleingartenkolonien von Bedeutung, da diese keine Parkplätze auf privaten
Grundstücken besitzen.
Die ASEAG steht der Einrichtung der Tempo-30-Zone skeptisch gegenüber, da sie mit
Fahrzeitenverlusten aufgrund der geringeren zulässigen Geschwindigkeit rechnet. Der Verzicht auf die
gleichzeitige Einführung der Rechts-vor-Links-Regelung stellt für die ASEAG allerdings einen
Kompromiss dar, den sie bereit ist, mitzutragen.
Variantenvergleich:
In der nachfolgenden Tabelle sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten einander gegenüber
gestellt.
Variante 1
Variante 2
einseitiger
beidseitiger Schutzstreifen mit
Schutzstreifen, ohne
Umbau und anschließender T-
Umbau
30-Zone
deutliche Erhöhung der
kein Umbau notwendig und
Verkehrssicherheit durch
damit geringere Kosten
Trennung von Fußgängern und
Radfahrern
Abschnitt
Vorteile
teilweise Erhöhung der
Geschwister-
Verkehrssicherheit, da
Scholl-Straße bis
Radfahrer in Richtung
Mies-van-der-
Pariser Ring die Fahrbahn
Rohe-Straße
benutzen
Nachteile
weiterhin
zwei Bäume müssen gefällt
Sicherheitsprobleme durch
werden
Nutzungsmischung im
Seitenraum
teilweise Erhöhung der
Abschnitt Miesvan-der-Rohe-
Verkehrssicherheit, da
Vorteile
Radfahrer in Richtung
Pariser Ring die Fahrbahn
Straße bis Pariser
benutzen
Ring
Nachteile
Verlust von 36 Parkplätzen
höhere Kosten
deutliche Erhöhung der
Verkehrssicherheit durch
Trennung von Fußgängern und
Radfahrern
ggf. Fahrzeitverluste und
Komfortverluste im Busverkehr
Bereits im Sommer 2010 wurde im Rahmen einer Diplomarbeit zum Thema „Rahmenbedingungen
des Radverkehrs für die Mobilität innerhalb der RWTH Aachen“ an der RWTH Aachen u.a. der
Seffenter Weg untersucht. Wegen der bereits damals vorhandenen Verkehrssicherheitsprobleme für
Radfahrer wurde als Ergebnis der Umbau mit Schutzstreifen im Bereich zwischen Geschwister-SchollStraße und Mies-van-der-Rohe-Straße sowie die Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn für den
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Ausdruck vom: 30.01.2013
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Bereich zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Pariser Ring empfohlen. In den damaligen
Gesprächen zwischen der RWTH Aachen und der Verwaltung wurde eine Verbesserung für diese
Radverkehrsachse von Seiten der RWTH dringend gewünscht.
Als Ergebnis der Abwägung empfiehlt die Verwaltung zusammen mit der ASEAG und der Polizei für
den Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße die Variante
2 weiter zu verfolgen, da nur durch einen Umbau die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger
und Radfahrer durch Trennung der beiden Verkehrsarten signifikant erhöht werden kann. Mit dem
Umbau wird die Forderung der Unfallkommission erfüllt. An der Einmündung Mies-van-der-RoheStraße wird der Unfallschwerpunkt zwischen den auf dem freigegebenen Gehweg fahrenden
Radfahrern und den einbiegenden Kfz entschärft, da die Radfahrer zukünftig die Fahrbahn bzw. den
Schutzstreifen und nicht mehr den Gehweg benutzen werden. Die ASEAG bevorzugt diese Variante,
da sich die Restfahrbahnbreite etwas und die Gesamtfahrbahnbreite deutlich erhöht und somit
besonders im Kurvenbereich uneingeschränkter Begegnungsverkehr für die Busse zu erwarten ist.
Für den Abschnitt zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Pariser Ring ist aus Sicht der
Verwaltung, eine Umsetzung der Variante 1 wegen des Wegfalls der Parkplätze und der zu
erwartenden Erhöhung der Geschwindigkeiten nicht zu empfehlen.
Im Hinblick auf die Verbesserung der Situation für Radfahrer und den bereits politisch gefassten und
bürgerschaftlichen Beschluss aus dem Jahr 2009 bleibt alleine die Einrichtung der Tempo-30-Zone
(ohne Rechts-vor-Links.Regelung).
Hierdurch bleiben 36 Parkplätze erhalten. Durch die Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn
kann die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Allerdings besteht nach Auffassung der Verwaltung bei einer Einführung der Tempo-30-Zone mit
Beibehaltung der heutigen Vorfahrtsregelung die Möglichkeit, dass die neue zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten wird. Daher schlägt die Verwaltung vor, durch
Messungen die Entwicklung des Geschwindigkeitsniveaus zu beobachten und bei nicht ausreichender
Beachtung der neuen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h weitere Maßnahmen zu prüfen.
4. Kosten
In der nachfolgenden Tabelle sind die geschätzten Kosten für Markierung, Beschilderung sowie ggf.
Umbau angegeben.
zw. GeschwisterScholl-Str. + Mies-v.d.-R.-S.
Zw. Mies-v.-d.-R.-S.
und Pariser Ring
Gesamt
Variante 1
2.500
6.500
9.000
Variante 2
215.000
1.000
216.000
Beim PSP-Element 5-120102-500-01100-300-1 Seffenter Weg, Umgestaltung stehen im Jahr 2012 in
Verbindung mit dem PSP-Element 4-120102-505-9 150.000 € zur Verfügung. Für das Jahr 2013
stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates beim selben PSP-Element 5-120102-50001100-300-1 Seffenter Weg, Umgestaltung weitere 80.000 € zur Verfügung.
Vorlage FB 61/0787/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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5. Weitere Vorgehensweise
Einen entsprechenden Beschluss vorausgesetzt, ist die Umsetzung der Maßnahme für das Jahr 2013
vorgesehen. Im derzeitigen Arbeitsplan der Abteilung Straßenbau ist das Projekt für das Jahr 2013
eingeplant.
Anlage/n:
Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – Bestand L1
Anlage 3 – Bestand L2 (dieser Plan ist nur im ALLRIS verfügbar)
Anlage 4 – Bestand L3 (dieser Plan ist nur im ALLRIS verfügbar)
Anlage 5 – Bestand L4 (dieser Plan ist nur im ALLRIS verfügbar)
Anlage 6 – Bestand L5 (dieser Plan ist nur im ALLRIS verfügbar)
Anlage 7 – Fotos
Anlage 8 – Planung Variante 1 L1 (Abschnitt Geschwister-Scholl-Str.bis M.-v.-d.-R.-Str.)
Anlage 9 – Planung Variante 2 L1 (Abschnitt Geschwister-Scholl-Str.bis M.-v.-d.-R.-Str.)
Anlage 10 – Planung Variante 1 L2 (Abschnitt bis M.-v.-d.-R.-Str. bis Pariser Ring)
Anlage 11 – Planung Variante 1 L3 (Abschnitt bis M.-v.-d.-R.-Str. bis Pariser Ring)
Anlage 12 – Planung Variante 1 L4 (Abschnitt bis M.-v.-d.-R.-Str. bis Pariser Ring)
Anlage 13 – Planung Variante 1 L5 (Abschnitt bis M.-v.-d.-R.-Str. bis Pariser Ring)
Anlage 14 – Planung Variante 2 L5 (Abschnitt bis M.-v.-d.-R.-Str. bis Pariser Ring)
Vorlage FB 61/0787/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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Anlage 7
Seffenter Weg
Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße/SeffenterWeg
Aus Richtung Mies-van-der-Rohe-Straße
Aus Richtung Seffenter Weg
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
-1-
Mai 2010