Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103513.pdf
Größe
16 MB
Erstellt
13.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0781/WP16
öffentlich
13.11.2012
Dez. III / FB 61/20
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 900 - Krefelder Straße /
Emmastraße hier: - Bericht über das Ergebnis der Offenlage
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.12.2012
06.12.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan
sowie die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt
vereinfacht zu ändern:
ausnahmsweise Zulässigkeit einer Dachneigung von maximal 25° in den mit –A –
gekennzeichneten überbaubaren Flächen (Reihenhäuser)
Vergrößerung der Fläche für Stellplätze im Sondergebiet Nahversorgungszentrum Soers in
Richtung Krefelder Straße
Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur
öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Sie empfiehlt dem Rat, die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 – Krefelder
Straße / Emmastraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan
sowie die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt
vereinfacht zu ändern:
ausnahmsweise Zulässigkeit einer Dachneigung von maximal 25° in den mit –A –
gekennzeichneten überbaubaren Flächen (Reihenhäuser)
Vorlage FB 61/0781/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/4
Vergrößerung der Fläche für Stellplätze im Sondergebiet Nahversorgungszentrum Soers in
Richtung Krefelder Straße
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur
öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er empfiehlt dem Rat, die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 – Krefelder Straße/
Emmastraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0781/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
Am 26.01.2011 wurde der Bebauungsplan Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße – vom Rat der
Stadt Aachen als Satzung beschlossen. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2012
die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Die öffentliche
Auslegung fand im Zeitraum vom 17.10. bis 19.11.2012 statt.
2. Verfahren
Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde sie im vereinfachten
Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Die Belange von Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange sind durch die Änderung nicht betroffen. Daher wurde lediglich eine
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
3. Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der öffentlichen Auslegung wurden von vier Bürgerinnen und Bürgern Anregungen zur
Planung in schriftlicher Form vorgebracht. Eine Eingabe kritisierte den Grundstückspreis als zu hoch.
Da dies nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens ist, wurde diese Anregung nicht in die Abwägung
einbezogen. Die anderen Schreiben sowie die Stellungnahmen dazu sind der Vorlag als Anlage
beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, der Kritik an der zukünftig höheren maximalen Geschossigkeit entlang der
Krefelder Straße nicht zu folgen und die Festsetzung drei bis vier Geschosse beizubehalten, da die
vorgesehene Änderung nur sehr geringfügige Auswirkungen hat, die für vertretbar gehalten werden.
Ferner wird empfohlen, der Anregung zur Vergrößerung der Fläche für Stellplätze im Sondergebiet
Nahversorgungszentrum Soers zu folgen. Es stehen keine öffentlichen Belange entgegen, außerdem
wird der größte Teil der vorhandenen Bäum erhalten. Die Änderung hat also keine nachteiligen
Auswirkungen. Die Ausdehnung soll allerdings nicht bis zum angrenzenden öffentlichen Gehweg
erfolgen, sondern hier sind Vorkehrungen zum Schutz der Fußgänger vor rangierenden Fahrzeugen
zu treffen (Poller, Zaun, Hecke). Details werden im Genehmigungsverfahren geklärt.
Ein Teil der Anregungen bezieht sich auf Grundzüge der Planung, die nicht Gegenstand des
Änderungsverfahrens sind (z.B. die Lage der überbaubaren Flächen oder eines Teils der
Verkehrsflächen) und daher nicht relevant sind. Darüber hinaus ist die Erschließung fast fertig gestellt,
eine Änderung wäre also auch gar nicht mehr möglich.
Der Anregung zu einer stärkeren Durchmischung der zulässigen Dachformen sollte aus gestalterischen Gründen nicht gefolgt werden.
Vorlage FB 61/0781/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 3/4
Da die Festsetzungen eine barrierefreie Planung der einzelnen Gebäude ermöglichen, wird auch kein
Bedarf gesehen, die Festsetzungen dahingehend zu ändern, dass leichte Höhenveränderungen, wie
sie jetzt möglich wären, ausgeschlossen werden sollen.
4. Vereinfachte Änderung
Parallel zur Offenlage der I. Änderung des Bebauungsplanes hat ein Verfahren zur Konkretisierung
der architektonischen Ausgestaltung der Reihenhäuser, die westlich der zentralen Grünfläche geplant
sind, stattgefunden. Dabei wurde ein Entwurf ausgewählt, der ein Pultdach mit einer Neigung von 23°
vorsieht. Die Realisierung dieser Planung soll ermöglicht werden, ohne dass für alle anderen
Gebäude mit Pultdach die Neigung verändert wird. Das Auswahlverfahren für die Reihenhäuser hat
gezeigt, dass eine maximale Neigung von 16° gestalterisch überzeugend ist, während eine steilere
Neigung nur in Ausnahmefällen zu einer qualitätvollen architektonischen Lösung führt. Daher erfolgt
nur eine Ausnahmeregelung. Um einen Spielraum für die Ausführungsplanung zu lassen, sollen bis zu
25° zugelassen werden.
Sowohl durch diese, als auch durch die vorgeschlagene Änderung der Stellplatzfläche im
Sondergebiet werden weder die Grundzüge der Planung, noch öffentliche Belange berührt. Daher
kann eine vereinfachte Änderung im Rahmen des Satzungsbeschlusses erfolgen.
5. Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Durch die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - soll das
bestehende Planungsrecht so verändert werden, dass die Festsetzungen zur maximalen
Gebäudehöhe sowie zur Höhenlage der einzelnen Gebäude die neue, optimierte Straßenplanung
berücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten für die architektonische Gestaltung der
Bebauung etwas flexibler gestaltet werden.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung zur Vergrößerung der Stellplatzfläche im Sondergebiet zu
folgen sowie eine steilere Dachneigung der Reihenhäuser als Ausnahme zu ermöglichen. Ferner
empfiehlt sie, die entsprechend geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 – Krefelder
Straße / Emmastraße – als Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Rechtsplan
4.
Schriftliche Festsetzungen
5.
Begründung
6.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage FB 61/0781/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 4/4
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900
- Krefelder Straße/ Emmastraße
Lage des Plangebietes
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I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900
- Krefelder Straße/ Emmastraße
Lage des Plangebietes
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Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Schriftliche Festsetzungen
zur I. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße für den Bereich zwischen Krefelder Straße, ehemaliger Alemannia-Zufahrt, Alemannia-Trainingsplatz,
Emmastraße und Merowingerstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand: 21.11.2012)
Lage des Plangebietes
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 21.11.2012
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB),
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und
Bauordnung NRW (BauO NRW), jeweils in der derzeit geltenden Fassung,
wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
1.1
Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Soers“
In dem gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzten Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Soers“ ist 1
Verbrauchermarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.200 m² mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zulässig. Auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche ist der Verkauf von zentrenrelevanten Randsortimenten entsprechend der Aachener Sortimentsliste (siehe Anlage) zulässig.
Im Sondergebiet sind darüber hinaus nicht-großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechend der Aachener Sortimentsliste (siehe Anlage) sowie
Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Die Verkaufsfläche ist die Fläche, die dem Verkauf dient, die dem Kunden zugänglich ist und die nicht nur
vorübergehend für Verkaufszwecke genutzt wird. Eingeschlossen sind die Standflächen für Warenträger,
Konsumbereiche, Schaufenster, Treppen in Verkaufsräumen und dem Kunden zugängliche sonstige Verkaufs- und Serviceflächen sowie die Aufstellflächen für Einkaufswagen sofern sie innerhalb oder unmittelbar an das Gebäude angrenzend untergebracht sind. Nicht zur Verkaufsfläche zählen Büroräume, Lager
und Vorbereitungsflächen, Werkstätten und Flächen, die Personalzwecken dienen.
Ab dem 1. Obergeschoss sind ausschließlich folgende Nutzungen zulässig:
- Büros
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
- Schank- und Speisewirtschaften
1.2
Mischgebiet
Im Mischgebiet sind folgende Nutzungen allgemein zulässig:
- Wohngebäude
- Geschäfts- und Bürogebäude
- Einzelhandelsbetriebe
- Schank- und Speisewirtschaften
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
Die im Mischgebiet gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4, 6 und 7 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen sind unzulässig.
1.3
Allgemeines Wohngebiet
Im Allgemeinen Wohngebiet sind ausschließlich folgende Nutzungen zulässig:
- Wohngebäude
2/6
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße-
-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 21.11.2012
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
Die gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen sowie die gemäß § 4 Abs. 3
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind unzulässig.
1.4
Vergnügungsstätten
Vergnügungsstätten sind im gesamten Plangebiet unzulässig.
2.
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Grundflächenzahl
Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass die zulässige Grundflächenzahl durch die
Grundflächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gem. § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO
bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden darf.
2.2
Höhe baulicher Anlagen
Die Höhenlage der Gebäude wird durch die Festsetzung der Erdgeschosshöhe (EGH) im Verhältnis zur
Höhe der angrenzenden Öffentlichen Verkehrsflächen sowie der maximalen Gebäudehöhe (GH) bestimmt.
Bezugshöhe der Gebäudehöhenfestsetzungen ist Normalhöhennull (NHN).
Die Gebäudehöhe (GH) ergibt sich aus dem obersten Gebäudeabschluss. Unter Erdgeschosshöhe ist die
Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss zu verstehen.
Die Erdgeschosshöhe darf maximal um 0,30 m höher oder niedriger liegen als die Höhe der Öffentlichen
Verkehrsfläche, von der das Gebäude erschlossen wird.
Im Mischgebiet sowie im Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Soers“ dürfen die im Bebauungsplan
festgesetzten maximalen Gebäudehöhen ausschließlich durch nutzungs- und technikbedingte Anlagen
(Ansaug- und Fortführungsöffnungen, Wärmetauscher und Anlagen der solaren Energiegewinnung, Empfangsanlagen), die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen, sowie für Aufzugsmaschinenhäuser bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m ausnahmsweise überschritten werden. Die technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken.
2.3
Zahl der Vollgeschosse
Gemäß § 21a BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragengeschosse nicht auf die Zahl der zulässigen
Vollgeschosse anzurechnen sind.
3.
Überbaubare Flächen
An den Baulinien ist ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäuden oder Gebäudeteilen unzulässig. Ausnahmsweise ist ein geringfügiges Vor- oder Zurücktreten untergeordneter Bauteile (z.B. Eingangsbereich)
zulässig.
3/6
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 21.11.2012
4.
Abstandflächen
Im Mischgebiet beträgt die Tiefe der Abstandflächen auf den den mit – a – gekennzeichneten öffentlichen
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung - Fußgänger- und Radfahrverkehr – zugewandten Gebäudeseiten 0,25 H.
5.
Stellplätze und Garagen
5.1
Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Soers“
Im Sondergebiet sind Stellplätze ausschließlich innerhalb der überbaubaren Fläche sowie der eigens dafür
festgesetzten Flächen zulässig. Oberirdische Garagen und überdachte Stellplätze sind unzulässig.
5.2
Mischgebiet
Im Mischgebiet sind Stellplätze ausschließlich innerhalb der überbaubaren Fläche sowie der festgesetzten
Flächen für Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Garagen und überdachte Stellplätze sind unzulässig.
5.3
Allgemeines Wohngebiet
Innerhalb der mit -1- bezeichneten Bauflächen sind Garagen und überdachte Stellplätze ausschließlich innerhalb der überbaubaren Flächen sowie innerhalb des seitlichen Grenzabstandes zulässig. Der Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche bzw. im Bereich der Emmastraße zur öffentlichen Grünfläche beträgt 5 m. Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Flächen sowie zwischen der vorderen Baugrenze
und der öffentlichen Verkehrsfläche bzw. im Bereich der Emmastraße der öffentlichen Grünfläche zulässig.
Innerhalb der mit -2- bezeichneten Bauflächen sind Garagen und überdachte Stellplätze ausschließlich innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
Innerhalb der mit -3- bezeichneten Bauflächen sind Garagen und überdachte Stellplätze ausschließlich innerhalb der überbaubaren Flächen sowie der eigens dafür festgesetzten Flächen zulässig.
6.
Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist für alle Fassaden ein erforderliches Schalldämmmaß
(erf. R´w,res. nach DIN 4109*) für Außenbauteile von Gebäuden einzuhalten. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist dem Rechtsplan zu entnehmen.
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109
Lärmpegelbereich
Maßgeblicher Außenlärmpegel
Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume
dB (A)
II
III
IV
V
56 - 60
61 - 65
66- 70
71 - 75
30
35
40
45
Büroräume
erf. R’w,res in dB
30
30
35
40
4/6
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 21.11.2012
Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren
durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämm-Maße für
Außenbauteile ausreichend sind.
*Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November
1989.
7.
Örtliche Bauvorschriften
Im Allgemeinen Wohngebiet ist in den Bereichen, in denen Satteldächer zulässig sind, eine Dachneigung
von 33 bis 40° zulässig. In Bereichen, in denen Pultdächer zulässig sind, ist eine Dachneigung von maximal 16° zulässig. Walmdächer sind unzulässig.
Innerhalb der mit – A – gekennzeichneten überbaubaren Flächen sind die festgesetzten Pultdächer
ausnahmsweise mit einer Neigung von bis zu 25° zulässig.
Die Dächer von Garagen und Nebenanlagen dürfen auch Flachdächer und andere geneigte Dächer haben. Ausgenommen sind Walmdächer.
Stützmauern zum Ausgleich von Höhenunterschieden dürfen eine Höhe von 0,6 m nicht überschreiten.
Die Höhenunterschiede zwischen den Grundstücksflächen und den angrenzenden Öffentlichen Verkehrsflächen dürfen maximal 0,3 m betragen.
Böschungen dürfen nicht steiler sein als 1 : 1,5.
8.
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Anpflanzungen
Im Mischgebiet sind die Blockinnenbereiche mit jeweils mindestens 2 Bäumen (Hochstamm, Stammumfang 25-30, 3. V. mit Ballen) zu bepflanzen. Jeweils mindestens 50 % der Blockinnenbereiche sind zu begrünen, mindestens jedoch mit Rasen einzusäen.
Die Blockinnenbereiche sind nicht überbaubare Flächen.
Hinweise
1.
Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Bombenabwurf- / Kampfgebiet.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend
die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst / Kampfmittelbeseitigungsdienst
Rheinland (Mo. – Do. 7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen
etc. wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen, die vom
Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt werden muss. Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden.
5/6
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 21.11.2012
2.
Bodendenkmäler
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und
Befunde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 /
9039-199, unverzüglich zu informieren.
3.
Boden
In den Teilbereichen, wo Auffüllungsmaterialien verbleiben, ist auf offenen Bodenflächen eine Abdeckung
mit mindestens 0,35 m unbelastetem Bodenmaterial gem. Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV) als ausreichender Schutz für den Wirkungspfad Boden-Mensch vorzusehen. Die Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gem. § 12 BBodSchV
sind zu beachten. Die Vorsorgewerte des Anhangs 2 der BBodSchV sind hierbei einzuhalten.
Mit einer Ausnahme im Bereich des Würselener Walls zeigen die Analysenergebnisse, dass das Auffüllungsmaterial nicht als gefährlicher Abfall (§ 3 Abs. 1 und 2 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis vom 10.12.2001)einzustufen ist. Nach den erfolgten Untersuchungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in kleinflächigen Teilbereichen eine abweichende Zusammensetzung des Auffüllungsmaterials mit höheren Schadstoffbelastungen vorliegt. Sämtliche Erdarbeiten (Rückbau der Wälle,
Erschließungsmaßnahmen sowie spätere Baumaßnahmen) sind gutachterlich zu begleiten.
4.
Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen auch sicherheitstechnische Maßnahmen an den
Gebäuden berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) der Polizei Aachen bietet kostenfreie Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
Diese Schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen in seiner
Sitzung am x.x.2012 die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 - Krefelder Straße / Emmastraße – als
Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannten Schriftlichen Festsetzungen den Ratsbeschlüssen entsprechen und
dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den x.x..2012
(Marcel Philipp)
6/6
Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen
Stand 03/2011
Anhang I
Sortimentsliste Aachen - nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente
In Anlehnung an das Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes WZ 2008
Nahversorgungsrelevante Sortimente
•
Lebensmittel, Getränke
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke* und
Tabakwaren (WZ 47.11)
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränke* und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)
(WZ 47.2)
•
Drogerie, Kosmetik
Drogerieartikel (WZ 47.75)
Hygieneartikel (WZ 47.75), einschließlich Putz- und Reinigungsmittel (WZ 47.78.9)
•
Apotheken (WZ 47.73)
•
Schnittblumen und kleine Topfpflanzen (WZ 47.76.1)
•
Grundbedarf Schreibwaren (WZ 47.62.2)
* Das Sortiment Getränke ist in Form eines Getränkefachmarktes nicht nahversorgungsrelevant.
Zentrenrelevante Sortimente
•
Bücher (WZ 47.61)
•
Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf (WZ 47.62)
•
Bekleidung, Wäsche (Damen-, Herren-, Kinderkonfektion) ( WZ 47.71)
•
Schuhe, Lederwaren (WZ 47.72)
•
Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74)
•
Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63)
•
Keramische Erzeugnisse und Glaswaren (WZ 47.59.2)
•
Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel (47.59.9)
•
Haushaltsgegenstände
Nicht elektronische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat-, und Tafelgeschirre, Schneidwaren,
Bestecke (WZ 47.59.9)
41
Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen
Stand 03/2011
•
Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltwaren
Unterhaltungselektronik (WZ 47.43)
Kommunikationselektronik (WZ 47.42)
Computer, Computerzubehör (WZ 47.41)
Elektrohaushaltwaren (Elektrokleingeräte) (WZ 47.54)
•
Foto, Optik
Augenoptiker (WZ 47.78.1)
Foto- und optische Erzeugnisse (WZ 47.78.2)
•
Kunst, Antiquitäten
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen,
Geschenkartikel (WZ 47.78.3)
Antiquitäten und Gebrauchtwaren (WZ 47.79)
•
Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel),
Stoffe, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten (WZ 47.51)
Gardinen, Vorhänge, Dekorationsstoff, dekorative Decken (WZ 47.53)
•
Spielwaren, Bastelartikel (WZ 47.65)
•
Musikalienhandel
Musikinstrumente und Musikalien (WZ-Nr. 47.59.3)
•
Uhren, Schmuck (WZ-Nr. 47.77)
•
Sportartikel
Sportartikel, Sportbekleidung, Sportschuhe (ohne Campingartikel, Campingmöbel, Sport- und
Freizeitboote, Yachten) (WZ 47.64.2)
42
Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen
Stand 03/2011
Sortimentsliste Aachen - nicht-zentrenrelevante Sortimente
(nicht abschließend)
•
Wohnmöbel aller Art, Badezimmermöbel, Einbauküchen, Küchenmöbel, Büromöbel, Garten- und
Campingmöbel
•
Teppicherzeugnisse, Bettwaren ohne Raumdekoration
•
Bau- und Heimwerkerbedarf (Bauelemente, Werkstoffe, Baustoffe Fliesen, Holz, Werkzeuge,
Beschläge, Rollläden Gitter, Rollos, Markisen, Bad- und Sanitäreinrichtungen u. Zubehör, Elektroartikel
z.B. Kabel, Antennen, Batterien, Kompressoren, Türen, Fenster, Blockhäuser, Wintergärten)
•
Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren
•
Bürobedarf / Organisationsartikel (mit überwiegend gewerblicher Ausrichtung)
•
Campingwagen / Campingartikel / Zelte u. Zubehör
•
Elektrogroßgeräte (weiße Ware)
•
Fahrräder und –zubehör, Fahrrad-/ Motorradbedarf
•
Farben / Tapeten / Bodenbeläge
•
Pflanzen u. Saatgut, Pflanzengefäße, Erde, Torf, Pflege- u. Düngemittel, Gartengeräte, Rasenmäher,
Gartenhäuser, Zäune. Teichbau
•
Kamine
•
Kraftfahrzeuge / Autozubehör- u. Reifenhandel
•
Saunaanlagen / Schwimmbadanlagen
•
Sportgroßgeräte
•
Großhandelsbetriebe ohne Verkauf an Endverbraucher
•
Videoverleih, CD-Verleih
•
sonstige Dienstleistungen, wie z.B. Autovermietung, Fahrschule
•
Handwerksbetriebe mit werkstattgebundenem Verkauf und weniger als 200 m² Verkaufsfläche
•
Handwerksbetriebe, wie z.B. Autoglaserei, KFZ-Werkstätten, Zweirad-Werkstätten
•
Tiernahrung, Zooartikel
43
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Begründung
zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße für den Bereich zwischen Krefelder Straße, ehemaliger Alemannia-Zufahrt, Alemannia-Trainingsplatz,
Emmastraße und Merowingerstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand: 21.11.2012)
Lage des Plangebietes
I: Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 21.11.2012
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation................................................................. 3
1.1
Lage im Stadtgebiet ........................................................................................................................... 3
1.2
Heutige städtebauliche Situation...................................................................................................... 3
1.3
Planungsrechtliche Situation ............................................................................................................ 4
Anlass der Planänderung .......................................................................................................................... 4
Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................... 4
Begründung der Festsetzungen................................................................................................................ 5
4.1
Höhe baulicher Anlagen .................................................................................................................... 5
4.2
Zahl der Vollgeschosse ..................................................................................................................... 5
4.3
Überbaubare Flächen......................................................................................................................... 6
4.4
Abstandflächen................................................................................................................................... 6
4.6
Örtliche Bauvorschriften ................................................................................................................... 6
4.7
Versorgungsflächen........................................................................................................................... 7
4.8
Öffentliche Verkehrsflächen.............................................................................................................. 7
4.9
Flächen für Stellplätze im Sondergebiet .......................................................................................... 7
Umweltaspekte............................................................................................................................................ 7
Familienfreundlichkeit................................................................................................................................ 8
Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................... 8
Kosten.......................................................................................................................................................... 8
Plandaten..................................................................................................................................................... 8
2/8
I: Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 21.11.2012
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Lage im Stadtgebiet
Das Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Krefelder Straße, der ehemaligen
Alemannia-Zufahrt, dem südlichen Alemannia-Trainingsplatz, der Emmastraße und der Merowingerstraße. Der
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha.
1.2
Heutige städtebauliche Situation
1.2.1 Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an der als Bundesstraße klassifizierten Krefelder Straße (B 57), die die
Aachener Innenstadt verbindet mit der Autobahn A 44 (Ausfahrt Aachen-Zentrum) und den Städten im nördlichen
Teil der Städteregion Aachen.
Es umfasst die Fläche des alten Tivoli-Stadion von Alemannia Aachen sowie die dazu gehörigen Flächen für
ergänzende Nutzungen: der „Vorplatz“ zwischen Stadion und Krefelder Straße mit den Stellflächen für Fanshop,
Getränke- und sonstige Stände, den Parkplatz im Nordosten (an der ehemaligen Alemannia-Zufahrt) sowie den
Parkplatz im Süden an der Merowingerstraße (Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2134).
Im Westen erstreckte sich bisher zwischen Emmastraße und Alemannia-Stadion eine Wiese, die entlang der
Emmastraße von einem Baum- und Gehölzstreifen abgegrenzt wird (Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück
1289 / teilweise).
Das Stadion sowie alle mit dieser Nutzung in Verbindung stehenden baulichen Anlagen wurden abgerissen, die
das Spielfeld umgrenzenden Wälle wurden mit Ausnahme des so genannten Würselener Wall auf der Nordseite
abgetragen. Der dadurch entstandene Höhenversatz zur Merowingerstraße wurde durch Anlage einer schrägen
Ebene mit gleichmäßigem Gefälle ausgeglichen.
1.2.2 Nähere Umgebung
Die benachbarte Wohnbebauung im Süden und Westen besteht im Wesentlichen aus Einfamilienhäusern, vorwiegend als Einzel- und Doppelhäuser. Nur in Teilbereichen gibt es eine Reihenhausbebauung oder Geschosswohnungsbau. Entsprechend handelt es sich um überwiegend ein- bis zweigeschossige Gebäude, nur wenige
Häuser sind dreigeschossig.
Nördlich grenzt ein Trainingsplatz der Alemannia an. Dieser wird zum Plangebiet durch den Würselener Wall als
Teil der ehemaligen Stadionanlage mit einer Höhe von ca. 12 m über dem Gelände abgeschirmt. Auf Höhe von
ca. 6 m über dem Platz befindet sich die Grundstücks- und damit auch die Plangebietsgrenze.
Weiter nördlich schließt sich der Sportpark Soers an mit dem neuen Fußballstadion, weiteren Trainingsplätzen
der Alemannia, dem Reitstadion sowie einem Parkhaus mit rund 1.200 Stellplätzen, die überwiegend während
der Großsportveranstaltungen (Reitturnier, Fußballligaspiele) genutzt werden. Die Hauptein- und –ausfahrt befindet sich im Norden.
Östlich der Krefelder Straße liegt ein weiteres Wohngebiet, zum Teil bestehend aus Reihen- und Doppelhäusern
aus den 20er-Jahren, zum Teil aus Geschosswohnungsbau der 60er-Jahre. Im Bereich der Alkuinstraße befindet
sich darüber hinaus eine Realschule.
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- Krefelder Straße / Emmastraße -
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1.3
Planungsrechtliche Situation
1.3.1 Übergeordnete Planung
Im Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Region Aachen ist der Bebauungsplanbereich unter Punkt 1 Siedlungsraum als „Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)“ dargestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 900 liegt im Bereich der Änderung Nr. 111 des Flächennutzungsplanes 1980 (FNP) Krefelder Straße / Soerser Weg -, der für den wesentlichen Teil des Planbereichs „Wohnbauflächen“ darstellt. Im
südöstlichen Bereich entlang der Krefelder Straße stellt der FNP „Gemischte Bauflächen“ dar, die im nördlichen
Bereich des Plangebiets an das Sondergebiet Nr. 22 Krefelder Straße „Tivoli“ mit der Zweckbestimmung „Sportstadion“ und Art der Nutzung „Sportstadion und Folgeeinrichtungen, Sport-Einzelhandel bis max. 2.500 m², Hotel,
Parkplätze“ grenzen.
Aufgrund der geplanten Realisierung eines Sondergebietes für ein Nahversorgungszentrum Soers mit Gastronomie musste parallel zum Bebauungsplanaufstellungsverfahren das Verfahren zur I. Änderung der Änderung Nr.
111 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen durchgeführt werden. Die bisherigen Darstellungen im
Hauptplan und den Schriftlichen Darstellungen wurden aufgehoben und durch neue ersetzt.
Der Bereich des Nahversorgungszentrums ist nun im Hauptplan als Sondergebiet mit der Nr. 26 dargestellt. In
den Schriftlichen Darstellungen zum Flächennutzungsplan, die Bestandteil sind, wurden darüber hinaus neben
der Nr. 26 die Lagebezeichnung „Krefelder Straße“, die Zweckbestimmung „Nahversorgungszentrum Soers,
Gastronomie“ und die Art der Nutzung „Verbrauchermarkt mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten, Parkplätze“ aufgenommen.
Der Planbereich liegt außerhalb des von der Bezirksregierung Köln überarbeiteten Kurgebietes Monheimsallee
und des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen.
1.3.2 Bebauungspläne
Das gesamte Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 463, der unter anderem
zur Festsetzung des alten Tivoli-Stadions als „Sportgelände“ diente. Da dieser Durchführungsplan aufgrund von
Verfahrensmängeln rechtsfehlerhaft ist, kann er zur planungsrechtlichen Beurteilung nur noch bedingt herangezogen werden.
2.
Anlass der Planänderung
Gegenüber der Straßenplanung, die dem Bebauungsplan zugrunde liegt, haben sich im Rahmen der Ausführungsplanung für den Straßenbau wesentliche Änderungen ergeben. Diese beziehen sich auf die Höhenlage der
geplanten Straßen und haben daher auch Auswirkungen auf die Höhenfestsetzungen für die Gebäude, da diese
in Relation zu den Straßenhöhen vorgenommen wurden. Beides muss angepasst werden.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die inzwischen geänderte und auch schon in Realisierung befindliche Straßenplanung übernommen. Die darauf bezogenen Gebäudehöhenfestsetzungen werden entsprechend angepasst, damit die Ausnutzbarkeit der Baufenster gegenüber dem heutigen Stand unverändert bleibt.
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Darüber hinaus wurde auch die Gebäudeplanung für Teilbereiche des Plangebietes seit der Rechtskraft des
Bebauungsplanes konkretisiert. Der Bauantrag für das Nahversorgungszentrum Soers wurde bereits eingereicht,
die Abweichungen vom bisherigen Bebauungsplan werden im Rahmen der Änderung übernommen. Sowohl bei
den Reihenhauszeilen, als auch bei den entlang der Krefelder Straße geplanten Gebäuden hat sich die Festsetzung der Geschossigkeit als zu unflexibel herausgestellt. Daher wird diese erhöht, ohne allerdings die maximal
zulässige (absolute) Gebäudehöhe zu verändern.
Zuletzt sollen andere Veränderungen, die sich seit der Aufstellung des Bebauungsplanes ergeben haben (wie
z.B. Bedarf für eine weitere Trafostation), in den geänderten Bebauungsplan aufgenommen werden.
4.
Begründung der Festsetzungen
4.1
Höhe baulicher Anlagen
Bei der Erstellung der Ausführungsplanung für den Straßenbau im Gebiet wurde entschieden, den Unterbau des
ehemaligen Spielfeldes teilweise auch als Unterbau für die Straßen zu nutzen und diesen nicht, wie ursprünglich
vorgesehen, größtenteils abzutragen. Hintergrund ist insbesondere der hohe Grundwasserstand in der Soers, der
erfahrungsgemäß einen höheren Aufwand bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen auslöst. Dadurch ergibt sich
nun eine um ca. 50 cm höhere Lage der Straßen im Spielfeldbereich. Positiver Nebeneffekt ist, dass die Neigung
der ins Plangebiet führenden Straßen geringer wird. Der Höhenunterschied zwischen der Merowingerstraße und
dem tiefsten Punkt des Gebietes verringert sich auf ca. 3 m, die Neigung beider Zufahrten beträgt nun im Westen
unter, im Osten ca. 6 %.
Die Berechnung der maximal zulässigen Gebäudehöhen erfolgte in Relation zu den geplanten Straßenhöhen.
Entsprechend werden diese nun analog zu den Straßenhöhen angehoben, um die gleiche absolute Gebäudehöhe realisieren zu können.
Bisher waren Erdgeschosshöhen (EGH) ebenfalls in Bezug zu den geplanten Straßenhöhen als Höhen über
NHN festgesetzt. In der vorliegenden Straßenplanung variieren die Neigungen in den einzelnen Straßen im Plangebiet jedoch so stark, dass nicht mehr wie bisher eine Erdgeschosshöhe für eine Gebäudezeile festgesetzt
werden kann. Statt dessen werden die Erdgeschosshöhen nun in Bezug zur geplanten Straßenhöhe als relative
Höhe festgesetzt. Dies ermöglicht eine wesentlich bessere Anpassung an den Gelände- bzw. Straßenverlauf.
Durch die maximale Absenkung oder Erhöhung unter bzw. über Straßenniveau von jeweils 0,3 m ergeben sich
maximale Höhenunterschiede zwischen benachbarten Grundstücken von 0,6 m. Dadurch ist gewährleistet, dass
die einzelnen Bauherren eine für ihre Belange optimale Lösung finden, die geringe Variationsbreite sichert aber
gleichzeitig ab, dass durch die Höhenunterschiede keine negativen gestalterischen Auswirkungen ausgehen.
4.2
Zahl der Vollgeschosse
Bei Gebäuden mit Pultdächern sowie in den Gebäuden entlang der Krefelder Straße wurde die maximale Gebäudehöhe so festgesetzt, dass grundsätzlich ein Staffelgeschoss möglich ist. Die bauordnungsrechtliche Definition eines Staffelgeschosses schränkt die gestalterischen Möglichkeiten jedoch sehr stark ein, da dieses von
allen Gebäudeseiten mindestens einen Meter zurücktreten muss. Wesentlich wünschenswerter wäre jedoch ein
größeres Spektrum an gestalterischen und funktionalen Lösungen wie zum Beispiel mit einer einseitigen Dachterrasse, die sinnvollerweise eher der ruhigeren Seite zugewandt sein sollte. Daher werden an der Krefelder
Straße statt der zwingenden Dreigeschossigkeit drei bis vier Geschosse, bei den Gebäuden mit Pultdach zwei bis
drei statt der bisher maximal zwei Vollgeschosse festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe, die den Bau eines
Staffelgeschosses bereits vorsah, wird entsprechend nicht verändert.
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4.3
Überbaubare Flächen
Die Baulinie entlang der Krefelder Straße wurde festgesetzt, um eine durchgehende Bauflucht aller Gebäude in
diesem Bereich zu erhalten. Dies ist ein Grundzug des dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden städtebaulichen Konzeptes. Grundsätzlich ist keine Abweichung von einer festgesetzten Baulinie zulässig. Das Ziel der
Planung – durchgehende Gebäudeflucht – wird jedoch auch erreicht, wenn Abweichungen zugelassen werden.
Voraussetzung ist, dass diese geringfügig ist und dass es sich um untergeordnete Bauteile handelt. Dies kann
z.B. ein Eingangsbereich sein, der betont wird, indem er etwas zurückversetzt wird. Durch die Änderung dieser
Festsetzung soll eine größere Flexibilität der architektonischen Gestaltung erreicht werden.
4.4
Abstandflächen
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung gehen von der Krefelder Straße hohe Lärm- und Luftschadstoffemissionen aus. Entsprechend wurde im Bebauungsplan geschlossene Bauweise festgesetzt. Damit soll sichergestellt
werden, dass nur wenige Öffnungen zum dahinter liegenden Wohngebiet entstehen und dass diese in ihrer Breite
begrenzt werden. Zur Unterstützung dieses Planungsziels wird für das Mischgebiet zusätzlich eine geringere
Tiefe der Abstandflächen als nach Bauordnungsrecht festgesetzt. Für das Sondergebiet ist dies nicht erforderlich,
da die Bauordnung dort bereits geringere Tiefen für die Abstandflächen vorgibt.
4.5
Immissionsschutz
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zur Festsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Immissionen wurden
die Festsetzungen entsprechend angepasst. Die bisherige Festsetzung von Schalldämmaßen entlang von Baulinien und Baugrenzen waren vom Gericht als zu unbestimmt eingestuft worden. Stattdessen enthält der Rechtsplan nun eine Darstellung der Isophonen, die alle Lärmquellen berücksichtigt (Straßenverkehr, Sport, Gewerbe).
In den Schriftlichen Festsetzungen werden die jeweiligen Schalldämmaße für Fassaden auf Grundlage der DIN
4109 festgesetzt.
4.6
Örtliche Bauvorschriften
4.6.1 Dachneigung
Während der Bebauungsplan bisher für Sattel- und Pultdächer die gleiche Neigung festsetzt erfolgt nun eine
differenzierte Festsetzung. Für Pultdächer ist aus technischen Gründen eine flachere Neigung sinnvoll. Durch
den Unterschied in den zulässigen Dachneigungen – wie bisher 33 bis 40 Grad bei Satteldächern und bis zu 16
Grad bei Pultdächern – werden sich die beiden Haustypen stärker unterscheiden. Zusätzlich wird das Plangebiet
in Bereiche gegliedert, in denen jeweils eine der beiden Dachformen zulässig ist. Dadurch soll eine größere Vielfalt entstehen, als dies bisher möglich ist. Die Zonierung sowie die Differenzierung der Neigungsfestsetzungen
sichern gleichzeitig eine hohe städtebauliche Qualität.
Eine Ausnahme bildet die Straßenrandbebauung an der Merowingerstraße, wo beide Dachformen möglich sind,
da auch im Bestand beide vorhanden sind.
Darüber hinaus hat parallel zur Offenlage der I. Änderung des Bebauungsplanes ein Verfahren zur Konkretisierung der architektonischen Ausgestaltung der Reihenhäuser, die westlich der zentralen Grünfläche geplant sind,
stattgefunden. Dabei wurde ein Entwurf ausgewählt, der ein Pultdach mit einer Neigung von 23° vorsieht. Die
Realisierung dieser Planung soll ermöglicht werden, ohne dass für alle anderen Gebäude mit Pultdach die Neigung verändert wird. Das Auswahlverfahren für die Reihenhäuser hat gezeigt, dass eine maximale Neigung von
16° gestalterisch überzeugend ist, während eine steilere Neigung nur in Ausnahmefällen zu einer qualitätvollen
architektonischen Lösung führt. Daher erfolgt nur eine Ausnahmeregelung.
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4.6.2 Geländehöhen
Entsprechend der unter 4.6.1 beschriebenen Veränderungen zur Festsetzung der Gebäudehöhen ist aufgrund
der geänderten Straßenhöhenplanung sowie der bereits erfolgten Geländemodellierung beim Abbruch des Stadions und beim Abtragen der Wälle auch eine Anpassung der Festsetzung zur Höhenlage der Grundstücke erforderlich. Aus technischen Gründen bildet das ehemalige Spielfeld nicht mehr wie früher eine ebene Fläche. Darüber hinaus liegt die zukünftige Straße höher als die angrenzenden Grundstücke. Teilweise beträgt der Höhenunterschied genau den halben Meter, den die Straßen höher liegen sollen als bisher geplant. Teilweise haben die
technisch erforderlichen Straßenneigungen, Ungenauigkeiten beim Geländeabtrag u.a. dazu geführt, dass der
Höhenunterschied größer ist. Dies erfordert eine Anpassung der bisherigen Festsetzung zu Abgrabungen und
Aufschüttungen.
Aufgrund der nun vorhandenen unterschiedlichen Höhenverhältnisse zwischen Straße und Grundstücken soll sie
ersetzt werden durch die Festsetzung eines maximal zulässigen Höhenunterschiedes, der dem der Erdgeschosshöhenfestsetzung entspricht.
4.6.3 Höhe von Stützmauern
Die maximal zulässige Höhe von Stützmauern wurde an die geänderte Festsetzung der Erdgeschosshöhen sowie der Höhenlage der Grundstücke angepasst.
4.7
Versorgungsflächen
Im Zuge der Detailplanung für das Nahversorgungszentrum Soers haben die Stadtwerke Aachen den Bedarf für
eine zusätzliche Trafostation in der Nähe dieses Gebäudes angemeldet. Diesem Bedarf soll durch die Festsetzung der erforderlichen Fläche Rechnung getragen. Sie wurde in die Öffentliche Grünfläche gelegt, um das technische Bauwerk in die Grüngestaltung integrieren zu können. Eine Unterbringung im Gebäude war nicht möglich.
4.8
Öffentliche Verkehrsflächen
Zwischen neuem Tivoli-Stadion und alter Fußgängerbrücke soll der Gehweg auf Wunsch der Politik um 2 m verbreitert werden, um eine sicherere Abwicklung des Fußgängerverkehrs nach Fußballspielen zu gewährleisten.
Entsprechend soll die Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 900 zu Lasten des Sondergebietes angepasst werden.
Bei der Grundstücksbildung für das Nahversorgungszentrum Soers wurde dies bereits berücksichtigt.
4.9
Flächen für Stellplätze im Sondergebiet
Ähnlich wie bei Pkt. 4.7 hat sich im Rahmen der weiteren Detailplanung für das Nahversorgungszentrum das
Erfordernis einer Änderung ergeben. Der Betreiber hat das Interesse, möglichst viele Stellplätze auf der Fläche
unterzubringen. Zum einen soll den Kunden dadurch ein hoher Komfort geboten werden, zum anderen soll verhindert werden, dass das Umfeld von Kunden des Zentrums zugeparkt wird. Daher wurde im Änderungsverfahren ein entsprechender Änderungsantrag eingereicht. Da keine öffentlichen Belange entgegenstehen und der
größte Teil der vorhandenen Bäume erhalten wird, wurde die festgesetzte Fläche im Rechtsplan in Richtung
Krefelder Straße ausgedehnt, allerdings nicht bis zur Gehwegkante, wie beantragt. Zum Schutz der Fußgänger
auf dem öffentlichen Gehweg sind bauliche Vorkehrungen zu treffen, indem z.B. Poller gesetzt werden oder eine
Hecke gepflanzt wird. Details werden im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
5.
Umweltaspekte
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden keine Umweltbelange berührt.
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6.
Familienfreundlichkeit
Die Planung für das Gebiet erfüllt die Anforderungen an familienfreundliche Stadtplanung. Ein großer Teil der
Bebauung soll für die Zielgruppe Familien mit Kindern vermarktet werden, so dass innenstadtnah neue Wohnbauflächen für Familien erschlossen werden. Neben der Nähe zur Aachener Innenstadt ist auch die gute fußläufige Erreichbarkeit des Naherholungsgebietes Soers sowie des Stadtparks prägend für den Standort. Im Baugebiet werden in großem Umfang Grün- und Freiflächen gestaltet bzw. neu angelegt, die vielfältige Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten bieten werden. Durch den geplanten Vollsortimenter an der Krefelder Straße wird der tägliche Bedarf der Bewohner optimal abgedeckt. Sowohl der Einzelhandelsstandort, als auch Einrichtungen der
sozialen Infrastruktur in der Umgebung sind auf kurzen Wegen zu Fuß erreichbar.
7.
Auswirkungen der Planung
Die Planänderung hat keine Umwelt- sowie auch keine verkehrlichen Auswirkungen. Die Umsetzung der Planung
wird auch keine städtebaulichen Auswirkungen haben. Zwar werden die Festsetzungen zur Gebäudehöhe verändert, in den Bereichen, die an die bestehende Bebauung grenzen, wird aber die zulässige absolute Höhe nicht
verändert. Die zulässige maximale Gebäudehöhe im Inneren des Plangebietes wird zwar in Anpassung an die
veränderte Höhenlage der Straßen ebenfalls um ca. 50 cm erhöht. Da dieser Bereich jedoch tiefer liegt als die
umgebende Bebauung, hat dies auf den Gebäudebestand keine negativen Auswirkungen.
8.
Kosten
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
9.
Plandaten
Die Größe des Plangebietes beträgt 54.890 m². Durch die Änderung ergibt sich folgende Flächenaufteilung:
Sondergebiet:
10.065 m²
Mischgebiet:
11.530 m²
Wohngebiet:
19.100 m²
Öffentliche Grünflächen:
7.755 m²
Öffentliche Verkehrsflächen:
6.285 m²
Private Verkehrsflächen:
80 m²
Versorgungsflächen
75 m²
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am
xx.xx.2012 die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 - Krefelder Straße / Emmastraße – als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den xx.xx.2012
(Marcel Philipp)
8/8
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag
über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Offenlage
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße für den Bereich zwischen Krefelder Straße, ehemaliger Alemannia-Zufahrt, Alemannia-Trainingsplatz,
Emmastraße und Merowingerstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand: 21.11.2012)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Herr
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 21.11.2012
Schreiben vom 12.11.2012 und Mail vom 16.11.2012
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Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 21.11.2012
3 / 10
Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 21.11.2012
(Auszug Anlage / Lageplan)
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Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Herr
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 21.11.2012
, Schreiben vom 12.11.2012 und Mail vom 16.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung
Unterstellmöglichkeiten für Einkaufswagen und Müllgefäße sowie Leergutannahme
Es handelt sich jeweils um Nebenanlagen. Dazu trifft der Bebauungsplan keine Festsetzungen. Die Zulässigkeit
regelt sich entsprechend ausschließlich nach dem Bauordnungsrecht. Es besteht also kein Bedarf einer Änderung im Bebauungsplan.
Fläche für Stellplätze
Durch die gewünschte Ausweitung der Fläche für Stellplätze werden keine öffentlichen Belange berührt. Darüber
hinaus wird trotz der geplanten Vergrößerung der größte Teil der vorhandenen Bäume erhalten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der Anregung zu folgen und die Fläche in Richtung Krefelder Straße zu vergrößern. Allerdings soll dies nicht wie beantragt bis zur Gehwegkante erfolgen. Zum Schutz der Fußgänger auf
dem öffentlichen Gehweg sind bauliche Vorkehrungen zu treffen, indem z.B. Poller gesetzt werden oder eine
Hecke gepflanzt wird. Details dazu werden im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Adresse
Die Festlegung der Adresse für das geplante Gebäude ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
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Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Frau
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 21.11.2012
Schreiben vom 15.11.2012 (Eingang)
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Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 21.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung
Zulässige Geschossigkeit der Gebäude an der Krefelder Straße
Durch das Änderungsverfahren soll die Zahl der maximal zulässigen Geschosse von bisher drei auf zukünftig drei
bis vier erhöht werden.. Das bislang schon zulässige Staffelgeschoss müsste aufgrund der Regelungen des Bauordnungsrechts auf allen Seiten um mindestens einen Meter von der Gebäudekante abgerückt werden. Ziel der
neuen Regelung ist eine höhere funktionale und gestalterische Flexibilität in der Hochbauplanung. Da die maximal zulässige Gebäudehöhe gleichbleibt, sind die Auswirkungen auf die Umgebung sehr gering. Statt des bisher
vorgegebenen Abrückens um einen Meter kann jetzt eine durchgängig viergeschossige Randbebauung entlang
der Krefelder Straße entstehen. Aufgrund der großen Breite der Straße wird dies für vertretbar gehalten.
Behinderung der Luftzirkulation
Die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise entlang der Krefelder Straße erfolgte aus Umweltgründen (Abschirmung von Lärmemissionen und Luftschadstoffen vom angrenzenden Wohngebiet). Die zulässige Gebäudehöhe wurde nicht verändert. Entsprechend entspricht die geänderte Festsetzung der maximalen Geschossigkeit
nach wie vor den Vorgaben des Umweltberichts zum Bebauungsplan.
Erdbebengefährdung
Das gesamte Stadtgebiet liegt in Erdbebenzone 3. Trotzdem sind überall Gebäude zulässig, die höher als drei
Geschosse sind. Aufgrund der Lage in dieser Erdbebenzone sind grundsätzlich höhere statische Anforderungen
zu erfüllen und im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Stellplatznachweis
Der Bebauungsplan trifft keine Regelungen zur Stellplatzanzahl, der Nachweis ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens. In welcher Anzahl Stellplätze erforderlich sind, ist von der Nutzung abhängig, die in diesem Bereich
noch nicht genau feststeht. Im Mischgebiet kann dies sowohl Wohn-, als auch Büronutzung sein. Zur Dimensionierung einer Tiefgarage können daher noch keine Aussagen gemacht werden.
Verkehrssituation / wildes Parken
Dies ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanänderungsverfahrens. Im Aufstellungsverfahren wurden die verkehrlichen Auswirkungen der Planung geprüft und als verträglich eingestuft. Durch die Änderung des Planes
ergibt sich keine andere verkehrliche Situation.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 900
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Frau
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 21.11.2012
Schreiben vom 19.11.2012
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Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 21.11.2012
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Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 21.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung
Entfall Kindertagesstätte / Verlauf Rad- und Fußweg / Verkehr / Änderung der Baufelder etc.
Ein großer Teil der Anregungen beziehen sich auf Teile des Bebauungsplanes, die nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens sind. Daher wird auf diese nicht weiter eingegangen. Die Skizzen können der Abwägung leider
nicht beigefügt werden, da sie nicht in lesbarer Weise gescannt werden können.
Behindertengerechte Planung
Der Bebauungsplan ermöglicht eine barrierefreie Planung der einzelnen Gebäude. Es wird nicht für sinnvoll
gehalten, andere Lösungen, die z.B. ein leicht erhöhtes Erdgeschoss vorsehen, auszuschließen. Dies sollte den
einzelnen Bauherren überlassen bleiben. Für öffentliche Gebäude sieht das Bauordnungsrecht Regelungen für
die Barrierefreiheit vor.
Bau eines Modells
Dies ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Es wird für überzogen gehalten, jedem Bauherrn den Bau eines Modells vorzugeben. Die Beratung anhand der Entwurfszeichnungen wird für ausreichend gehalten.
Änderung der festgesetzten Dachformen
Eine Mischung unterschiedlicher Dachformen ist weder gestalterisch sinnvoll, noch war dies im Aufstellungsverfahren politisch gewollt. Die geringfügige Änderung der Bereiche, in denen Pultdächer zulässig sind, folgt lediglich der sich aus der Vermarktung ergebenden stärkeren Nachfrage nach dieser Dachform (im Vergleich zu Satteldächern). Nach wie vor sollen die beiden zulässigen Dachformen im Inneren des Wohngebietes nicht gemischt
werden, sondern aus gestalterischen Gründen ist eine Gliederung in Bereiche mit jeweils einer Dachform vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Anregungen nicht zu folgen.
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