Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106748.pdf
Größe
492 kB
Erstellt
15.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0786/WP16
öffentlich
15.11.2012
FB 61/80
Banker-Feld-Straße und Vetschauer Weg
- deutliche Kennzeichnung der Vorfahrtregelung rechts vor links
an Einmündungen
Antrag der CDU-Bezirksfratkion vom 13.09.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.12.2012
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach
zusätzliche Markierungen an den Einmündungen nicht erforderlich sind, zur Kenntnis. Der Antrag gilt
damit als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage FB 61/0786/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die CDU-Bezirksfraktion beantragt die zusätzliche Kennzeichnung der Vorfahrtsregelung rechts vor
links an Einmündungen in der Banker-Feld-Straße und auf dem Vetschauer Weg durch Wartelinien.
Beide Straßen liegen innerhalb der geschlossenen Ortslage und sind jeweils Bestandteil einer Tempo
30-Zone. Alle Einmündungen sind bereits durch Zeichen 102 der Straßenverkehrsordnung (Kreuzung
oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) gekennzeichnet, so dass eindeutig die Vorfahrtregelung
klargestellt wird.
Straßen die untergeordnet sind, wie z.B. der verkehrsberuhigte Bereich Am Lütterbüschgen, sind von
dieser Beschilderung ausgenommen.
In der Banker-Feld-Straße wurde an einer Einmündung eine Gehwegaufweitung zur Verengung der
Fahrbahn hergestellt. Der Vetschauer Weg wird an mehreren Stellen durch verkehrsberuhigende
Elemente eingeengt. Zudem wird er überwiegend von Anliegerverkehr befahren.
Die Eigenschaft als Tempo 30-Zone und die Vorfahrtregelung ist somit jedem Verkehrsteilnehmer
bewusst.
Auch aus der durch die Polizei ermittelten Unfalllage gehen keine Anhaltspunkte hervor, die darauf
schließen lassen, dass die vorhandene Vorfahrtregelung rechts vor links nicht akzeptiert wird. An
keiner der Einmündungen hat sich ein aufnahmepflichtiger Unfall ereignet, der sich aufgrund der
Missachtung der o.g. Regelung ereignet hat.
Die zusätzliche Verdeutlichung durch Markierungen in Form von Wartelinien ist daher nicht
erforderlich.
Anlage/n:
- Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 13.09.2012
Vorlage FB 61/0786/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2012
Seite: 2/2