Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103408.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
16.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0163/WP16
öffentlich
16.11.2012
FB 36/82, Herr Dr. Krämer
Forstwirtschaftsplan 2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.12.2012
B-1
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr
2013 für den Brander Wald zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0163/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2012
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Die Mittel sind im Haushalt (konsumtiv) folgendermaßen eingeplant:
-
Holzeinschlag
-
Verkehrssicherung (5.000 €)
-
Wegebaumaterial (1.000 €)
gesamt:
(2.500 €)
8.500 €
Vorlage FB 36/0163/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2012
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Im Forsteinrichtungszeitraum 2003-2013 sind im zehnten Jahr die Maßnahmen für die
Bewirtschaftung des Brander Waldes zu planen.
Die o. g. Forsteinrichtung läuft zum 30.09.2013 aus. Nach der Entgeltordnung des Landesbetriebs
Wald und Holz NRW kann die Forsteinrichtung in kommunalen Wäldern gefördert werden
(Förderhöhe: 80 % der Kosten). Die Förderung der Kommunen wird jedoch durch den Landesbetrieb
Wald und Holz NRW immer mehr in Frage gestellt, so dass bereits in zahlreichen kommunalen
Forstbetrieben die Forsteinrichtung seit Jahren überfällig ist und der Hiebssatz der alten
Forsteinrichtung fortgeschrieben wird. Es ist zu erwarten, dass auch für den Aachener Wald keine
Fördergelder mehr bereitgestellt werden. Derzeit finden Gespräche zwischen dem MKULNV NRW,
dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW und dem Kommunalen Waldbesitzerverband zum weiteren
Vorgehen statt. Sofern bis zum Sitzungstermin Zwischenergebnisse vorliegen, werden diese mündlich
mitgeteilt.
a) Holzeinschlag
Ei
jährl. Hiebssatz
Forsteinrichtung
2003
abgeglichener
Hiebssatz 2012
Stand 10.08.12
Planung 2013
Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)
Bu/Alh
Aln
Ki/Lä
Fi/Dgl.
Summe
26
180
146
175
461
988
117
1150
794
667
-1006
1722
0
25
6
52
282
365
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)
Hiebssatz und bisheriger Vollzug
Der Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene
nachhaltige jährlich einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach
Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die
Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.
Aus dieser Planung geht hervor, dass im Brander Wald jährlich 988 fm dauerhaft genutzt werden
können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von
waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (Insekten, Sturm) treten
Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre
eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen
aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb
wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).
Demnach könnte der Forstbetrieb im Forstwirtschaftsjahr 2013 1.722 fm einschlagen, geplant sind
365 fm.
Vorlage FB 36/0163/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2012
Seite: 3/5
Einschlagsplanung
Wie auch in den Vorjahren konnten die Einschlagsvorgaben im Laubholz nicht erfüllt werden. Die
Nachfrage nach Laubholz, insbesondere Buche und qualitativ schlechtere Eiche ist nach wie vor sehr
verhalten. Entsprechend gering sind die Markpreise und demzufolge gering der Einschlag bei diesen
Baumarten.
Bei der Baumart Fichte ist dagegen eine Übernutzung in Höhe des doppelten Jahreseinschlags zu
verzeichnen. Ursache hierfür sind zahlreiche Kalamitäten (Insektenbefall, Windwurf) in der
Vergangenheit. Daher wird der Forstbetrieb hier zurückhaltend agieren. Die geplanten
Nadelholznutzungen sind Teil der laufenden Maßnahmen zur Umsetzung des FFH-Konzeptes
(naturnahe Gestaltung des Fließgewässers).
b) Kulturen, Wege, Erholung
Kulturbegründung
Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sind keine Pflanzungen vorgesehen. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass weitere Voranbauten oder die Einbringung lebensraumtypischer Baumarten im
Zuge von Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden (z. B. entlang des Fließgewässers). Als
Voranbau bezeichnet man die künstliche und vorzeitige Einbringung von Schlusswaldbaumarten in
einen Altbestand, in dem diese Baumarten nicht vorkommen und somit auch nicht natürlich zu
verjüngen sind. Ziel des Voranbaus ist es, aktiv einen Baumartenwechsel herbeizuführen. Es handelt
sich meistens um den Voranbau von Buche unter Fichte oder Buche unter Kiefer.
Kulturpflege/Kultursicherung
In der Kulturpflege werden Aufforstungsflächen frei geschnitten, um sie gegen starke
Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn zu schützen. Geplant sind diese Maßnahmen auf
1,5 ha.
Waldschutz
Aufgrund eines angemessenen Wildbestandes sind keine Verbissschutzmaßnahmen erforderlich.
Wegebau/Wegeunterhaltung
Die sand-/wassergebundenen Waldwege befinden sich in einem akzeptablen Zustand und werden
weiterhin konsequent in Eigenregie unterhalten. Der Einsatz einer Grabenfräse zur Offenhaltung der
Gräben erscheint in diesem Jahr nicht erforderlich.
Erholungseinrichtungen
Der Bau von neuen Erholungseinrichtungen ist im Jahr 2013 ist nicht vorgesehen, so dass sich die
Arbeiten auf die Unterhaltung der vorhandenen Bauwerke und Einrichtungen beschränken.
Vorlage FB 36/0163/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2012
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c) Fremdaufträge
Rückekosten: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz muss durch Unternehmer bis an die
LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von
2.500 Euro kalkuliert.
Verkehrssicherungsmaßnahmen: 5.000 Euro
Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen
(Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 1.000 Euro
Vorlage FB 36/0163/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2012
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