Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103546.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
12.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0779/WP16
öffentlich
12.11.2012
Dez. III / FB 61/30
Kapellenstraße;
Markierung von Schutzstreifen zwischen Viehhofstraße und
Robert-Schuman-Straße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.12.2012
13.12.2012
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Markierung der Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und
Robert-Schuman-Straße auf Grundlage des Plans Nr. 2012 / 07 - 03 L1 zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt
die Markierung der Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Robert-Schuman-Straße auf
Grundlage des Plans Nr. 2012 / 07 - 03 L1.
Finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
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0
Ergebnis
0
0
0
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0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
(alt)
(neu)
Vorlage FB 61/0779/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
0
0
0
0
98.557,34 €
98.557,34 €
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0
0
0
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0
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-98.557,34 €
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-98.557,34
€
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0779/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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Erläuterungen:
1. Anlass
Im Jahr 2011 ereigneten sich am Knoten Kapellenstraße / Kalverbenden / Heißbergstraße mehrere
Unfälle aufgrund von Vorfahrtverletzungen. Davon waren zwei mit Radfahrerbeteiligung. In 2012 hat
sich dort wieder ein Verkehrsunfall gleicher Art ereignet. Wegen der Unfallsituation beschloss die
Unfallkommission in Ihrer Sitzung am 27.06.2012 unter anderem die planerische Betrachtung des
Knotens bezüglich der Radverkehrsführung.
Im Protokoll der Unfallkommission wird zur Situation wie folgt Stellung genommen:
„2011 haben sich mehrere Unfälle aufgrund von Vorfahrtverletzungen im Knoten ereignet. In zwei
Fällen waren Radfahrer beteiligt. In 2012 ist wieder ein Verkehrsunfall mit einem PKW in gleicher Art
aktenkundig. Die in alten Plänen enthaltene Radfahrführung entlang der Inseln Kalverbenden ist vor
Ort nicht mehr zu sehen. FB 61/30 wird prüfen, ob diese Radfahrführung wieder aufzutragen ist. Die
Fahrbahnränder in den Einmündungsbereichen werden durch eine Plattenrinne gekennzeichnet. Die
Steine sind teilweise stark beschädigt und als Fahrbahnrand nicht mehr deutlich zu erkennen.
Beschluss der Unfallkommission:
Planerische Betrachtung des Knotens bezüglich Radfahrführung durch FB 61/30 und anschließende
bautechnische Anpassung an die Planung durch E 18. Austausch der Betonrinne gegen
Asphaltstreifen mit neuer Fahrbahnrandmarkierung innerhalb von 12 Monaten.“
Der Einmündungsbereich Kalverbenden in die Robert-Schuman-Straße wurde bereits baulich saniert.
Die Plattenrinne ist entfernt und stattdessen Asphalt eingebaut worden. Aus baulicher
Unzulänglichkeit sind damit keine Unfälle mehr zu erwarten.
Im Maßnahmenplan Radverkehr wurde aufgrund fehlender Radverkehrsanlagen eine hohe Priorität
für Radverkehrsmaßnahmen in der Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Robert-SchumanStraße festgestellt. Die Kapellenstraße war jedoch nicht Bestandteils des 2008 im Rahmen des
Maßnahmenplan Radverkehrs gestellten Förderantrags, so dass keine Fördermittel eingeplant sind.
2. Heutige Situation (Anlage 1: Fotos; Anlage 2: Lageplan Bestand; Anlagen 4+5: Querschnitte)
Bauliche Situation
Die Kapellenstraße ist im betroffenen Abschnitt Teil der L233 und liegt im Zentrum von Burtscheid. Sie
verbindet die Viehhofstraße mit der Robert-Schuman-Straße und geht an ihrem nördlichen Ende in die
Fußgängerzone „Burtscheider Markt“ über. Das nicht in der Fußgängerzone liegende Teilstück der
Straße ist größtenteils einseitig bebaut und grenzt östlich an den Ferberpark. An der Straße liegen
Einzelhandelsläden, Dienstleistungseinrichtungen und gastronomische Betriebe. Ansonsten überwiegt
die Wohnnutzung in den anliegenden Gebäuden.
Verkehrssituation
Die Fahrbahn der Kapellenstraße weist zwischen Viehhofstraße und Malmedyer Straße eine Breite
von 6,35 m auf. In diesem Abschnitt liegen im östlichen Seitenraum insgesamt 11 Parkstände in
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Ausdruck vom: 30.01.2013
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Schrägaufstellung und eine Haltebucht für Taxen (mit etwa 6 zusätzlichen Taxiständen). Im weiteren
Verlauf zwischen Malmedyer Straße und Heißbergstraße ist die Fahrbahn 8,50 m breit. Hier gibt es
ca. 36 Parkstände in Längsaufstellung. Der westliche Gehweg weist größtenteils eine Breite von 2,50
m auf. Im östlichen, etwa 5,00 m bis 5,60 m breiten Gehweg befinden sich insgesamt 23
Baumpflanzungen. Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden.
Die Ergebnisse einer Verkehrszählung vom 17.06.2008 zeigen, dass 4.783 Kfz die Kapellenstraße
zwischen Malmedyer Straße und Heißbergstraße von 07.00 bis 19.00 Uhr befuhren. In der
Spitzenstunde von 16.00 bis 17.00 Uhr passierten 542 Kfz den gleichen Abschnitt. Gemäß Zählung
vom 12.08.2008 befuhren 5.557 Kfz die Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Malmedyer
Straße von 07.00 bis 19.00 Uhr (und 586 Kfz in der Spitzenstunde von 07.30 bis 08.30 Uhr). Der
Radverkehrsanteil lag je nach Zählquerschnitt zwischen 4,2 % (Malmedyer Straße bis
Heißbergstraße) und 4,9 % (Viehhofstraße und Malmedyer Straße).
Die Kapellenstraße stellt ferner eine Hauptverbindungsachse für den öffentlichen Verkehr in
Burtscheid dar. Insgesamt 8 Linien verkehren auf der Kapellenstraße. Im betroffenen Abschnitt
befinden sich zwei Bushaltestellen: „Burtscheid“ und „Heißberg“. In den Zählungen wurden 255 Busse
(zwischen Malmedyer Straße bis Heißbergstraße) bzw. 243 Busse (zwischen Viehhofstraße und
Malmedyer Straße) im Querschnitt der Kapellenstraße von 07.00 bis 19.00 Uhr gezählt.
Auf der Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Kalverbenden / Heißbergstraße kam es vom
01.01.2010 bis zum 31.07.2012 zu insgesamt 8 Verkehrsunfällen, davon 6 mit Personenschaden (mit
6 Leichtverletzten) und 2 mit Sachschaden. An 3 Verkehrsunfällen waren 3 Radfahrer beteiligt: 2 am
Knoten Kalverbenden / Heißbergstraße und einer an der Einmündung Malmedyer Straße.
In der Viehhofstraße sind derzeit keine Radverkehrsanlagen vorhanden. In der Sitzung des
Mobilitätsausschusses am 10.11.2011 wurde aber die Errichtung von Schutzstreifen in der
Viehhofstraße beschlossen. In der Robert-Schuman-Straße befinden sich beidseitig
benutzungspflichtige Radwege im Seitenraum.
3. Planung (Anlage 3: Lageplan Planung; Anlagen 4+5: Querschnitte)
Die Planung sieht die Errichtung eines bergauf und stadtauswärts führenden Schutzstreifens auf dem
Abschnitt zwischen Viehhofstraße und Heißbergstraße vor (Anlage 3: Lageplan Planung; Anlagen
4+5: Querschnitte, Planung Schutzstreifen einseitig). Hinter der Einmündung wird der Radverkehr in
den Seitenbereich der Robert-Schumann-Straße geführt. In der Gegenrichtung wird der Radverkehr
am Radweg Robert-Schuman-Straße aufgenommen und über den Einmündungsbereich
Kalverbenden auf einem Schutzstreifen im Fahrbahnbereich bis zur Fußgängersignalanlage Ecke
Von-Pastor-Straße geführt.
Wenn der vorhandenen Parkraum beibehalten und ein Umbau vermieden wird, muss der bergab und
stadteinwärts führende Schutzstreifen an der Signalanlage enden, da ansonsten die Mindestbreite der
Fahrbahn unterschritten wird. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollte
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die Breite der Fahrbahn mindestens 4,50 m betragen um das Begegnen von Pkw zu ermöglichen. Die
Restfahrbahnbreite im Falle des einseitigen Schutzstreifens beträgt 4,85 (vor Hausnr. 43) bis 5,20 m
(vor Hausnr. 50). Eine Leitlinie in der Fahrbahnmitte darf wegen der Fahrbahnbreite nicht markiert
werden. Im Bereich des Knotens Kalverbenden / Heißbergstraße mit beidseitigen Schutzstreifen ist
die Fahrbahn 5,50 m breit und ermöglicht Pkw / Lkw Begegnungsverkehr. Der Schutzstreifen ist
richtlinienkonform und durchgehend 1,50 m breit. Ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen auf der
Fahrbahn an den angrenzenden Längsparkständen ist aufgrund der ausreichenden Breite der
Parkbuchten (2,50 m) nicht notwendig. Die Radverkehrssicherheit an dem Unfallhäufungspunkt
Kapellenstraße / Kalverbenden / Heißbergstraße wird zusätzlich erhöht, indem der Schutzstreifen im
Einmündungsbereich Kalverbenden rot eingefärbt wird.
Alternativ wurde geprüft, in der Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Heißbergstraße beidseitig
Schutzstreifen mit ausreichender Fahrbahnbreite anzulegen. Dazu müsste (ohne Umbau) der
Längsparkstreifen am Ferberpark entfallen (Anlagen 4+5: Querschnitte, Planung Schutzstreifen
beidseitig). Im Bereich der Schrägparkstände wäre dann nur noch Längsparken möglich und ein
Rückbau des Gehwegvorbaus an der Einmündung Viehhofstraße notwendig. Die Anzahl der
Parkstände würde in diesem Fall von 53 auf etwa 36 (jeweils inkl. Taxistände) reduziert werden.
Die Planung wurde mit Polizei und ASEAG abgestimmt. In der Verkehrsbesprechung wurde die
Planung von allen Teilnehmern befürwortet.
Die Fahrbahnbeschaffenheit der Kapellenstraße dürfte in einigen Abschnitten des Planungsbereichs
problematisch sein, so dass geprüft werden muss, wo ohne Deckenerneuerung markiert werden kann.
Aufgrund der Beschlusslage der Unfallkommission besteht am Knoten Kalverbenden / Heißbergstraße
ein erhöhter Handlungsbedarf.
4. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Demarkierungs- und Markierungsarbeiten für die Planung mit einseitigem
Schutzstreifen belaufen sich auf etwa 4.800 €. Die Mittel stehen beim PSP-Element 4-120201-904-7
„Mobilitätskonzept“, Kostenart 52910000, bereit.
Für die Markierung ist eine Sanierung der Asphaltoberfläche notwendig. Die zusätzlichen Kosten für
die Sanierung und den Ausbau der Betonrinne betragen etwa 15.000 €. Zur Deckung stehen Mittel
bei der Maßnahme „Brand Ortskern, Umgestaltung“, PSP-Element 4-120102-101-4, Kostenart
52560000, bereit.
Die Kosten für die Variante mit beidseitigen Schutzstreifen wurden nicht näher untersucht, würden
aber aufgrund der zusätzlichen Markierung und des Rückbaus des Gehwegvorbaus an der
Einmündung Viehhofstraße deutlich höher ausfallen.
5. Fazit und Empfehlung
Die Verwaltung schlägt vor, die Neumarkierung in der Kapellenstraße in der beschriebenen Form mit
einseitigen Schutzstreifen durchzuführen, um einerseits (gemäß Beschluss der Unfallkommission) die
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Radverkehrssicherheit am Knoten Kalverbenden / Heißbergstraße zu erhöhen und andererseits
(gemäß Forderung im Maßnahmenplan Radverkehr) eine weitere Lücke im Radverkehrsnetz zu
schließen. Das Unfallgeschehen gibt Anlass, die Maßnahme zügig zu realisieren.
Die Variante mit beidseitigen Schutzstreifen wurde aus Kostengründen und wegen der großen
Reduzierung des Parkraumangebots nicht weiter verfolgt.
Anlage/n:
Anlage 1: Fotos
Anlage 2: Lageplan Bestand
Anlage 3: Lageplan Planung
Anlagen 4 und 5: Querschnitte
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Anlage 1
Kapellenstraße – Blick in Richtung Viehhofstraße
Kapellenstraße – Knoten Kalverbenden / Heißbergstraße
Kapellenstraße
Querschnitt 1 (Ri. stadtauswärts): Bestand
Hausnr.
43
Gehweg
5.00 m
Schrägparken
4.30 m
Fahrbahn
6.35 m
Gehweg
ca. 3.25 m
18.90 m
Kapellenstraße
Querschnitt 1 (Ri. stadtauswärts): Planung Schutzstreifen, einseitig
Hausnr.
43
Gehweg
5.00 m
Schrägparken
4.30 m
Fahrbahn
4.85 m
SchutzGehweg
streifen
ca. 3.25 m
1.50 m
18.90 m
Kapellenstraße
Querschnitt 1 (Ri. stadtauswärts): Planung Schutzstreifen, beidseitig
Hausnr.
43
Gehweg
5.00 m
Längs- Trenn- SchutzSchutzGehweg
Fahrbahn
parken streifen streifen
streifen
ca. 3.25 m
5.15 m
2.00 m 0.50 m 1.50 m
1.50 m
18.90 m
November 2012
Kapellenstraße
Querschnitt 2 (Ri. stadtauswärts): Bestand
Hausnr.
50
Gehweg
5.20 m
Längsparken
1.80 m
Fahrbahn
6.70 m
LängsGehweg
parken
2.50 m
2.50 m
18.70 m
Kapellenstraße
Querschnitt 2 (Ri. stadtauswärts): Planung Schutzstreifen, einseitig
Hausnr.
50
Gehweg
5.20 m
Längsparken
1.80 m
Fahrbahn
5.20 m
Schutz- LängsGehweg
streifen parken
2.50 m
1.50 m 2.50 m
18.70 m
Kapellenstraße
Querschnitt 2 (Ri. stadtauswärts): Planung Schutzstreifen, beidseitig
Hausnr.
50
Gehweg
5.20 m
Schutzstreifen
1.50 m
Fahrbahn
5.50 m
Schutz- LängsGehweg
streifen parken
2.50 m
1.50 m 2.50 m
18.70 m
November 2012