Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106881.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
20.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0083/WP16
öffentlich
20.11.2012
Siegelallee von Robert-Schumann-Straße / Monschauer Straße bis
Flandrische Straße
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.12.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage
„Siegelallee“
von
Robert-Schumann-Straße
/
Monschauer
Straße
bis
Flandrische Straße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit
der städtischen Beitragssatzung.
Vorlage B 03/0083/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2012
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
9.308,19 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0083/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1910 stammende Mischwasserkanal in der Siegelallee von Robert-SchumannStraße / Monschauer Straße bis Flandrische Straße wurde im Jahre 2008 erneuert, weil dieser in
einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
1.
Die Einstufung der Siegelallee von Robert-Schumann-Straße / Monschauer Straße bis
Flandrische Straßeerfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der
städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).
2.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……….…...…..31.027,31 €
Hiervon entfallen auf
die Oberflächenentwässerung…….…….......................................................................31.027,31 €
3.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
die Oberflächenentwässerung……………………….……………………………………. 9.308,19 €
(30% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe g) SBS)
4.
Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 der städtischen
Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter
Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen.
9.308,19 € : 29.725 m² = 0,31 € / m² (gerundeter Beitragssatz)
5.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige
Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der
Bestandteil der Abrechnung ist.
Anlage/n:
keine
Vorlage B 03/0083/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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