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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106887.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
20.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:55
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0084/WP16 öffentlich 20.11.2012 Wolferskaulwinkel (Bebauungsplan Nr. 783) Abrechnung der Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.12.2012 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB. Vorlage B 03/0084/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.01.2013 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2012 Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2012 Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Maßnahmebezogene Einnahmen keine, da bereits Vorausleistungen erhoben wurden Vorlage B 03/0084/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.01.2013 Seite: 2/4 Erläuterungen: Nachdem mit dem Ausbau der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel begonnen wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2002 von der Herstellungsalternative Gebrauch gemacht und – vorbehaltlich einer endgültigen Abrechnung des tatsächlich entstandenen Aufwandes – Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke (s. u. Ziffer 6) erhoben. Darüber hinaus wurde den Vorausleistungspflichtigen die Ablösung der endgültigen Erschließungsbeitragspflicht angeboten. Sowohl der Berechnung der Vorausleistungen als auch der Ablösungsbeträge lag ein gerundeter vorläufiger Beitragssatz von 8,50 €/m² zugrunde. Für vier Grundstücke wurde die endgültige Erschließungsbeitragspflicht nicht abgelöst. Die Eigentümer dieser Grundstücke sind nunmehr unter Anrechnung der jeweils bereits erbrachten Vorausleistung zu einem endgültigen Erschließungsbeitrag heranzuziehen, was einen entsprechenden Beschluss des Mobilitätsausschuss des Rates der Stadt erfordert. Vor Abrechnung der Erschließungsanlage war der Erlass einer Einzelsatzung über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel erforderlich, die mit Wirkung vom 01.04.2012 In Kraft getreten ist. Zum gleichen Zeitpunkt gilt die Erschließungsanlage als erstmalig hergestellt, womit die Beitragspflicht entstanden ist. Beitragsrechtliche Berechnung: 1. Der Beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt nach Abzug des 10 %-igen Gemeindeanteils…………………………………………115.471,30 € für den Ausbau als Mischfläche einschließlich der Straßenentwässerung, der Beleuchtung und des Grunderwerbs. 2. Der vorgenannte Betrag ist auf die beitragspflichtigen Grundstücke (s. Ziffer 6) mit einer Grundstücks- und Geschossfläche von …………………………………………………………………..……13.588 m² zu verteilen. 3. Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von ………………………….………………….8,50 €/m² 4. Die Grundstücke, die von der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Erschließungsaufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Vorlage B 03/0084/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.01.2013 Seite: 3/4 Anlage/n: keine Vorlage B 03/0084/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.01.2013 Seite: 4/4