Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106887.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
20.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0084/WP16
öffentlich
20.11.2012
Wolferskaulwinkel (Bebauungsplan Nr. 783)
Abrechnung der Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung
von Erschließungsbeiträgen gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch
(BauGB)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.12.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel zum
Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB.
Vorlage B 03/0084/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2012
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
keine, da bereits Vorausleistungen erhoben wurden
Vorlage B 03/0084/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2013
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Erläuterungen:
Nachdem mit dem Ausbau der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel begonnen wurde, hat die Stadt
im Rahmen des ihr zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2002 von der Herstellungsalternative
Gebrauch gemacht und – vorbehaltlich einer endgültigen Abrechnung des tatsächlich entstandenen
Aufwandes – Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB von den Eigentümern der erschlossenen
Grundstücke (s. u. Ziffer 6) erhoben. Darüber hinaus wurde den Vorausleistungspflichtigen die
Ablösung der endgültigen Erschließungsbeitragspflicht angeboten. Sowohl der Berechnung der
Vorausleistungen als auch der Ablösungsbeträge lag ein gerundeter vorläufiger Beitragssatz von 8,50
€/m² zugrunde.
Für vier Grundstücke wurde die endgültige Erschließungsbeitragspflicht nicht abgelöst. Die
Eigentümer dieser Grundstücke sind nunmehr unter Anrechnung der jeweils bereits erbrachten
Vorausleistung
zu
einem
endgültigen
Erschließungsbeitrag
heranzuziehen,
was
einen
entsprechenden Beschluss des Mobilitätsausschuss des Rates der Stadt erfordert.
Vor Abrechnung der Erschließungsanlage war der Erlass einer Einzelsatzung über die Festlegung
besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel
erforderlich, die mit Wirkung vom 01.04.2012 In Kraft getreten ist. Zum gleichen Zeitpunkt gilt die
Erschließungsanlage als erstmalig hergestellt, womit die Beitragspflicht entstanden ist.
Beitragsrechtliche Berechnung:
1.
Der Beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt
nach Abzug des 10 %-igen Gemeindeanteils…………………………………………115.471,30 €
für den Ausbau als Mischfläche einschließlich
der Straßenentwässerung, der Beleuchtung
und des Grunderwerbs.
2.
Der vorgenannte Betrag ist auf die beitragspflichtigen
Grundstücke (s. Ziffer 6) mit einer Grundstücks- und
Geschossfläche von …………………………………………………………………..……13.588 m²
zu verteilen.
3.
Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von ………………………….………………….8,50 €/m²
4.
Die Grundstücke, die von der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel erschlossen sind und auf
die der beitragsfähige Erschließungsaufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem
Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.
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Ausdruck vom: 30.01.2013
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Anlage/n:
keine
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