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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103579.pdf
Größe
25 MB
Erstellt
12.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:54

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0778/WP16 öffentlich 35002-2012 12.11.2012 Dez. III / FB 61/20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen/ Hauptstraße hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 05.12.2012 06.12.2012 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/0778/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 1/5 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage In seiner Sitzung am 19.04.2012 hatte der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, für das Gebiet zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu erarbeiten. Dabei wurde angeregt, im weiteren Verfahren die Architektur zu verbessern, auf dem Grundstück einen Spielplatz unterzubringen und einen Anteil von 20% öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu berücksichtigen. Anschließend beschloss die Bezirksvertretung Aachen Mitte in ihrer Sitzung am 09.05.2012, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB für das Gebiet zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße zu beauftragen. Am 15.03.2012 war die Planung im Architektenbeirat vorgestellt worden. Die grundsätzliche städtebauliche Einfügung wurde begrüßt und bestätigt. Der ausgearbeitet Entwurf soll vor Satzungsbeschluss nochmals vorgestellt werden. Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren. In der Zeit vom 04.06.2012 bis 15.06.2012 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die betroffenen Behörden wurden beteiligt. Die Informationsveranstaltung fand statt am 05.06.2012. Die Bürger hatten außerdem die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar. Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben 12 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Es wurden 16 Behörden an der Planung beteiligt, von denen eine Behörde eine Anregung zur Planung vorbrachte. 2. Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung Obwohl es sich hier um eine freiwillige Bürgerinformation handelt, werden die eingegangenen Anregungen dennoch in die Abwägung aufgenommen. Die Niederschrift der Informationsveranstaltung sowie die Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung. Insgesamt wurden zwei Schwerpunkte thematisiert. Der erste Kritikpunkt wurde überwiegend von Seiten der Anwohner des Krugenofens vorgebracht und bezieht sich auf die Dichte und Höhe der geplanten Bebauung. Bislang konnten die Anwohner über das ehemalige Fabrikgebäude hinweg Richtung Burtscheid blicken. Dieser Ausblick wird künftig nicht mehr möglich sein, sondern wird den Bewohnern der neuen Wohnanlage vorbehalten sein. Für die Anwohner des Krugenofens bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der Wohnqualität. Vorlage FB 61/0778/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 2/5 Der zweite Kritikpunkt wurde überwiegend von Seiten der Anwohner der Hauptstraße vorgebracht und bezieht sich auf die Zufahrt zur Tiefgarage. Die hier vorhandene Stichstraße mit Spielplatz wird durch die neue Zufahrt zu den geplanten 47 Stellplätzen mit deutlich mehr Verkehr belastet, sodass auch diese Anwohner sich in ihrer Wohnqualität erheblich eingeschränkt fühlen. 3. Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Davon hat eine Behörde eine Anregung zur Planung abgegeben. Die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt. Auch die Anregung der Behörden führt nicht zu einer Änderung der Planung. 4. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung wurde die Planung ausgearbeitet und die relevanten Umweltbelange geprüft. Für das Plangebiet soll angrenzend an den Krugenofen ein Mischgebiet und im Innenbereich ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Entsprechend der Hochbauplanung (4-geschossig + Staffelgeschoss) werden außer der Grundflächenzahl eine maximale Geschossfläche und maximale Gebäudehöhen festgelegt. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert über eine Zufahrt im Bereich der Baulückenschließung am Krugenofen und der Tiefgaragenzufahrt an der Hauptstraße. Im Bereich der Stichstraße (Hauptstraße)ist eine Aufweitung der Fahrbahn erforderlich. Bis Satzungsbeschluss wird geprüft, wie dies erfolgen kann, ohne die dort vorhandene Platane zu gefährden. Eine entsprechende Regelung wird in den Durchführungsvertrag übernommen. Festsetzungen zum Lärmschutz sind entlang des Krugenofens erforderlich (Verkehrslärm) und an der Gebäuderückseite (Parkdeck). Darüber hinaus soll festgesetzt werden, dass die Tiefgaragenzufahrt im Blockinnenbereich einzuhausen ist. Weiterhin wird festgelegt, dass ein Anteil von 20 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten ist. Im Plangebiet wird auf privater Fläche ein 240 m² großer Kleinkindspielplatz entstehen. Dies wird im Rahmen des Durchführungsvertrages gesichert. In Bezug auf die zu schaffenden öffentlichen Spielflächen wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend Schule vereinbart, dass der vorhandene Kinderspielplatz an der Hauptstraße aufgewertet und geringfügig erweitert wird. Für den gesamten Bereich der Stichstraße und des Spielplatzes wird vom Investor ein Entwurf erarbeitet und mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt. Die Entwurfsplanung und Übernahme der entsprechenden Kosten wird im Durchführungsvertrag geregelt. Mit dem Eigentümer der benachbarten Wohnanlage an der Klausenerstraße / Benediktinerstraße wurde Kontakt aufgenommen. Dieser hat erklärt, dass er vorläufig nicht bereit ist, einer Mitbenutzung der Wege und Spielflächen auf seinem Grundstück für die Bewohner der neuen Wohnanlage zuzustimmen. Somit ist eine Fuß-/Radweganbindung nur über den Krugenofen und über die Tiefgaragenausfahrt an der Hauptstraße möglich. Vorlage FB 61/0778/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 3/5 Die Prüfung der Umweltbelange ergab, dass für das Plangebiet insbesondere folgende Themen vertieft betrachtet werden müssen: Lärmimmissionen: Das Lärmschutzgutachten (IBK 07/2012) ergab, dass zum Schutz vor Verkehrs- und Gewerbelärm Festsetzungen erfolgen müssen, um die entsprechenden Grenzwerte im Misch- und Allgemeinen Wohngebiet einhalten zu können. Darüber hinaus sind Maßnahmen erforderlich, um die Verträglichkeit eines am Krugenofen angesiedelten Gewerbebetriebes zur Glasveredelung sicherzustellen. Um die Grenzwerte im Allgemeinen Wohngebiet einhalten zu können, sollen schalltechnische Verbesserungsmaßnahmen insbesondere an der Schallquelle der Lüftungsanlagen finanziert werden. Die zu finanzierenden Maßnahmen sollen innerhalb des Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträger und Stadt vertraglich geregelt werden. Der Vorhabenträger regelt die Umsetzung wiederum vertraglich mit dem betreffenden Gewerbebetrieb. Geruchsimmissionen: Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch die Abluft der Tiefgarage, soll diese mechanisch entlüftet und das dafür notwendige Entlüftungsrohr über Dach geführt werden. Von der benachbarten Firma zur Glasveredelung werden Verbrennungsprodukte über ein ca. 15,5 m hohes Abluftrohr abgeleitet. Sollten aus dem Neubau nicht vorhersehbare Luftbewegungen und –strömungen resultieren, die zu einer Zunahme der Geruchswahrnehmungen und zu einer Geruchshäufigkeit in über 3 % der Jahresstunden führen, so wird durch den Vorhabenträger eine eventuelle weitere Erhöhung des Schornsteins um maximal 3,00 m finanziert. Eine entsprechende Regelung soll innerhalb des Durchführungsvertrages getroffen werden. Altlasten: Auch hier wurde ein Gutachten vorgelegt (Dieler 03/2007), das eine Altlastenverdachtsfläche im Plangebiet feststellt. Im Rahmen der Baumaßnahme ist ein Bodenaustausch auf einer Fläche von ca. 50 m² bis zu einer Tiefe von 2,0 m zu erwarten. Die Erdarbeiten sollen gutachterlich begleitet werden. Es ist vorgesehen die Bodensanierung im Rahmen der Abrissarbeiten durchzuführen.Eine entsprechende Sicherung erfolgt im Durchführungsvertrag. Alle Gutachten werden öffentlich ausgelegt. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass sich durch das Vorhaben Nachteile für die heutigen Anwohner ergeben, vor allem in Bezug auf die Sichtbeziehungen (Krugenofen) und die Zunahme von Verkehr (Hauptstraße). Für die neuen Bewohner ist insbesondere die Anbindung für Fußgänger und Radfahrer nicht optimal. Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch das Vorhaben realisiert werden, um eine brachliegende Gewerbefläche einer neuen Nutzung zuzuführen und Wohnraum in innenstadtnaher Lage zu schaffen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 946 Krugenofen / Hauptstraße - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Vorlage FB 61/0778/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 4/5 Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan 5. Hochbauplanung 6. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 7. Entwurf der Begründung 8. Abwägungsvorschlag Bürgerbeteiligung 9. Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung Vorlage FB 61/0778/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 5/5 Bu e ch rts S er id ße tra ra ße Kru gen of en Ha up ts t rstraße Klausene Geltungsbereich VEP - Krugenofen / Hauptstraße - M 1 : 2500 r Bu e ch ts e id rS ße tra up ts tra ße Kru gen of en Ha rstraße Klausene Luftbild VEP - Krugenofen / Hauptstraße - M 1 : 2500 c 46 48 ße 18 20 93 27 1255 2820 922 2273 22 29 98 4269 1898 1899 687 95 42 33 2387 94 818 646 29 /3 1 1893 40 97 24 10 686 2211 1315 2256 2388 2 26 /28 1607 /32 a 27 34 er 2108 Ka /27 1721 nd 21 60416 1/ 76 83 54 /20 71 2255 669 822 92 13 876 889 887 1 18 15 6 58 44 ufe 21 Tr au f 6. e 61 20 M OK 8 6 2 M 20 aue 1.7 r 2 OK 21 3.5 7 OK g Wa nd 4 GH2 214,0 202.12 18 6 GH 211,0 20 6.5 0 2229 2274 D D 2283 D D 2275 2252 D 48 2 TGa 2221 202.35 6. D 46 t ed elk en ra W rs t 8 a 9 f) - 21 3. 62 St Fi B TG GRZ 0,6 GF 850m² 1444 1369 ch 50 en ( D 8 Hb fe 11 596 au Tra MI 1090 0 202.26 Tr FD GH3 217,0 202.21 202.09 2175 Aa 895 37 1991 2014 53 55 /57 90 2011 92 59 94 1074 1102 751 1098 1347 erg t ark sc 16 Bu rt 18/20 17 20 22 24 22 25 Krugenofen / Hauptstraße Oberbürgermeister 4 8 2012 Der Oberbürgermeister 2250 6 34 651 1195 2 41 2006 946 Aachen, den 1970 1953 1206 508 425 1969 2258 Im Auftrag: 844 721 Spielplatz Aachen, den In Vertretung: 2015 651 88 724 1086 1952 2347 1985 36 1085 Der Oberbürgermeister 43 1502 Der Oberbürgermeister Im Auftrag: 432 1084 18 45 47 a 51 Im Auftrag: 1082 1954 Aachen, den 650 1984 Bebauungsplan Nr. 23 1081 1955 38 Der Oberbürgermeister 40 Aachen, den 860 Dieser Plan ist gemäß § 10 (3) BauGB mit der am erfolgten Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft getreten. 45 1080 Es wird bestätigt, dass der Bebauungsplan den Rats1972 beschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei dem Zustandekommen beachtet worden sind. 1956 47 Im Auftrag: Dieser Plan ist gemäß § 10 (1) BauGB vom Rat der Stadt1099 Aachen am als Satzung beschlossen worden. 1995 1103 3703 Aachen, 1501 den 550 648 1207 2331 10 19.11.2012 12 14 1194 3 857 21 80 82 Der Oberbürgermeister Dieser Plan ist aufgrund von Stellungnahmen geändert worden. Die Änderungen sind eingetragen. Der geänderte Plan hat gemäß § 4a (3) BauGB in Anwendung des § 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen. 24 77 42 Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 74 bis öffentlich ausgelegen.76/78 2239 1957 49 82 75 49/51 72 858 1133 51 70 Aachen, den Im Auftrag: 72 74 /76 0 /84 73 1075 Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung 1076 und gemäß777 § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung 390 dieses Planes beschlossen. 1979 1978 1678 84 Der Oberbürgermeister 1994 69/71 3474 1077 Aachen, den 2018 44 60/62 466 65/67 1048 1987 1959 1958 78 /8 63b tra§e 68 1078 540 1980 46 ner S 1130 48 561 2348 1975 53 Eyna tte 1973 50 1079 1100 507 63 56/58 1974 2249 1992 55 61a 64/66 Der Vorhabenträger hat am die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB) bei der Stadt Aachen beantragt. 57 552 547 54 16 14 57a 2236 813 61 GEMARKUNG Burtscheid FLUR 2 5 7 9 11 13 549 59 52 758 60310 3 2 14 2257 1438 50 2251 Klaus 2219 2276 Adle rb e enerstraß 814 keine 1 : 500 2 ed 23 41 43 546 1439 59 1905 63a Weg 2238 10 1064 10 2273 8 Trigonometrischer Punkt Naturdenkmal IV. Unverbindliche Planung 4 Aufnahmepunkt 1440 ne rst 1441 15 96 3 Vollgeschosse, ausgebautes Dachgeschoß 658 39a Kanalschacht 15 3 Vollgeschosse, Satteldach 1908 1690 rM III 1063 3702 19 Oberirdische Leitung ide 40kV 1900 12 3 Vollgeschosse, Flachdach 2244 14 Wasserleitung III 52 W 61/63 Durchfahrt 39 53 1 2256 Be n 1907 Zaun 2235 2218 ikt i 12 37a Hecke Wirtschaftsgebäude ND 58 66 Baum 2223 he 1442 Topographische Umrisslinie 8 Wohnhaus mit Hausnummer 1245 10 Nutzungsartengrenze 2325 12 Grünland Flurstücksnummer 1906 55 6 raß e Flurstücksgrenze Wohnhaus ohne Hausnummer III 35 52 Gartenland .35 3 Böschung Flurgrenze 06 5 Gemarkungsgrenze d2 7 79 Höhe in Meter über NHN an 54 548 1101 1443 197,7 e Neustraß III. Bestandsangaben 69 1275 W 2174 6 OK 57 Kreisgrenze 10 3698 12.8 202.16 56 keine E 20 FH 3.0 2 40/4 fe 2 202.25 GH1 202,0 13 1471 II. Nachrichtliche Übernahmen OK a 21D 5.0ch 5 1092 GH2 214,0 15 1282 202.48 20 EFH 2.9 5 SD 33 schOK W eibe and 217 .27 1903 1470 1091 202.23 202.05 202.73 C 21 D 202.69 202.98 1093 St 202.91 Trau Bei Bestimmungslinien ist die Mitte der Strichstärke maßgebend. GH3 217,0 D 1463 Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (blau) Benennung von bestimmten Grundstückspunkten (siehe schriftl. Festsetzungen unter 4.) 202.26 34 D 202.68 er CC 1116 2276 202.47 Pfla ster Te 38 Baulinie - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot) Wechsel Baulinie - Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot und blau) 2161 29 657 ke 36a 202.75 2 38 201.62 202.30 1117 1445 882 197.95 943 202.44 27 GH 217,8 671 Geschlossene Bauweise Abgrenzung unterschiedlicher Arten baulicher Nutzung 3 ch Da 23 25 1359 ran Dachform Flachdach A A A A A A A A A B B B B B B Sc B B h FD 55 886 201.96 618 202.06 1330 917 2253 T 20 rau 1.0 fe 8 201.83 TH 219,9 FH 223,2 1335 881 624 201.48 1446 1404 1174 198.90 GH3 217,0 2282 36 Max. Firsthöhe in Meter über NHN ße 201.12 201.57 30 1448 868 36 1115 Max. Traufhöhe in Meter über NHN Dachform Satteldach 1021 382 siehe schriftliche Festsetzungen unter 2. SD 201.42 1458 42 198.89 199.21 OK 1457 442 Umwelteinwirkungen Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche (siehe schriftl. Festsetzungen unter 7.) 28 1094 AAAAAA BBBBBB CCCCCC ra 198.89 a TG 7.2 1119 D 200.61 2 44 tst Tr 20 aufe 6.1 OK 2 Tr Da au ch fe 2 20 03 1.7 .64 4 198.63 201.20 57 TH 207,00 FH 212,00 0.4 CA 200.30 GRZ 0,4 GF 6.160m² up Ein 200auer . 19 gan 33 8.0 g 8 19 WA 21 1093 40 Max. Gebäudehöhe in Meter über NHN A OK 20 Dac 6.8 h 5 17 22 Kruge nofen 1466 1369 574 Durchfahrt, geplant 557 GH 211,0 g Einfahrtsbereich Tiefgarage Max. Geschossfläche Max. Höhe der Tiefgarage außerhalb der überbaubaren Flächen in Meter über NHN FH 223,2 1473 20 TGa Grundflächenzahl GH1 202,0 TH 219,9 1096 Tiefgarage TGa Gilt jeweils für die überbaubare Fläche bzw. die Flächenbegrenzung, in der es dargestellt ist: GH1-3 516 st g 2279 21 Mischgebiet 559 441 Stellplätze 24 1 St Allgemeines Wohngebiet Ha SD Fir 874 46 196.94 T 20 rau 6.2 fe 5 1474 32 GF 6.160m² Flächenbegrenzung (nähere Bezeichnung der Fläche siehe Angabe im Plan) 34 GRZ 0,4 1118 890 TG a 63 1216 3 MI 26 496 Räumlicher Geltungsbereich - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (schwarze Blöcke) WA 497 875 4 20 892 11/15 48 59 3695 3701 2220 2220 65 61 1 498 7/9 870 869 10 67 5 18 14 1073 888 11 60478 50 2254 ße 89 16 1 tst ra 12 91 3 877 up 499 I. Festsetzungen Küp p 8 3 11 Ha 13 1251 878 14 1298 3462 Im Auftrag 17 ers traß 5 52 66 8 9 12 14 401 1252 Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 915 879 15 1120 93462 824 17 2287 823 Aachen, den Der Oberbürgermeister 3461 e 814 1121 Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes (Stand: ... 2012), des städtebaulichen Entwurfs und der geometrisch eindeutigen Festlegung der Planung. ZEICHENERKLÄRUNG 2272 1395 7 5/7 1051 1052 10 820 1291 18 671 1122 - Begründung - Durchführungsvertrag 1582 914 56 885 757 19 1652 81 Entwurf 58 1717 ße 3 908 85 3463 Hinweis: Die DIN-Vorschrift 4109 wird zur Einsicht an der Stelle vorgehalten, an der der Bebauungsplan auf Dauer ausliegt. In Vertretung a str 819 1479 32 Be 2/4 23 1718 78 555 1253 40 815 16 mp 407 Lageplan - Lageplan - Schriftlichen Festsetzungen - Vorhaben- und Erschließungsplan 2254 38 6/8 Krugenofen / Hauptstraße 1283 30 408 e 1720 3700 36 599 Str aß 2087 1719 b 27 573 1494 Baudezernat 2255 99 1123 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen 715 38 10 816 690 688 1592 44 23 ra St 91 1125 vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB Beigefügt ist dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan: 692 89 1885 4270 35 87 422 Bebauungsplan Nr. 946 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus: 1548 88 0 STADT AACHEN b 85 86 4262 598 37 1040 21 er eid ch 16 1124 580 81 84 4263 2 /9 90 46 rts 4273 3 /8 50 19 Bu Plangröße A0 700 3019 82 4264 a 17 1487 4267 2332 1041 80 4271 46 9 /7 77 78 52 4272 STADT AACHEN Bebauungsplan Nr. 946 SP Ha IE Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB AU FW EI Krugenofen / Hauptstraße LP up tst LA TZ ra ße TU NG FA HR BA HN ST P N .50 VO RG ÄR TE .50 R +2 17 +2 DG IV+ 18 DE RÄ HR 13 .60 3 +2 1 .50 .60 13 +2 +2 10 IV .70 Be n ed ikt e Neustraß ine rst raß e +2 14 .10 IV IV+ DG 18 +2 +2 9 17 4 .00 + 219.9 0 0 + 223.2 0 T FA HR 0 HFA + 217.8 RC + 219.9 + 219.9 + 217.8 0 0 DU DG +2 17 .00 IV+ +2 18 .50 .00 +2 18 SP WI IELES E TO R RU TS CH E SC HA UK SP EL IEL HA US BO UL EB AH N Kruge nofen ZU FA HR TT G Vorhaben- und Erschließungsplan ße rstra e n e s u a l K 1 : 500 GEMARKUNG BURTSCHEID FLUR 2 Dieser "Vorhaben- und Erschließungsplan" ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen am den Bebauungsplan Nr. 946 als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass der oben genannte "Vorhaben- und Erschließungsplan" den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den Oberbürgermeister VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 946 Krugenofen / Hauptstraße Medefindt Dollmann & Partner Architekten Friedlandstraße 18 52064 Aachen Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de Perspektive Wohnbebauung Krugenofen 29 Stand 6. November 2012 58 KD 202.9.76 KS 19 202.75 202.68 FEN O N E RUG 891 202.66 rdstein UK Bo 202.55 KD 202.40 KS 198.63 202.42 202.90 K Laubbaum U=2.05 Kr.=9.5 202.61 202.79 S/D 202.28 202.12 25 EFH 202.89 27 202.50 202.35 Grünfläche 23 .60 215 202.75 Randstein 202.47 Platten llt t festgeste AHRT DURCHF 1463 218. Pflaster LADEN 1903 15 55 218. S/D EFH 202.34 Teer Kohl, Matthias Grundb. 0355 2 ch Grenze ni 202.34 fe Trau 1466 9.93 First 21 202.68 ub OK Ga 217.35 be OK Gau e 214. 892 928 1.Langer, Felix 2.Langer, Rud olf 3.Langer, Regina Grundb. 00922 217.78 1.Zinnikus, Rud 2.Göbbels, Ve olf rena Helga Anna ge b. Schenkelberg 4.Hesse, Micha el 5.Schiffers, Norb 6.Schiffers, Rei ert, Dr. nhard 7.Schiffers, Ge org 8.Winkhold, Su 9.Thissen, Thosanne 10.Merten, Ulrmas ich 12.Molitor, Ma11.Latz, Marcel rgot Hubert 13.Molitor, Edi ine geb. Dejosez th 14.Ves , MatthIrmgard ias 15.Vest, Zatlin a geb. Eleeva 16.Jarosz, Mark Oliver 17.Schwedt, Grundb. 05011Herbert -05044 3.Müller, ube OK Ga 217.09 Traufe Traufe 2279 75 fe Trau 1021 7 215.2 1.Delh 2.Faßbender,ey, Norbert, Dr. Ingeborg geb Schmitz Charlotte Grundb. 055.53,055 7 1, 05572 215.50 4.77 uer 21 OK Ma 58 24.07 First 2 618 202.91 Rahimyar, Afghan geb. Hange i Grundb. 020z9a1 7 S/D 218.3 657 202.98 202.72 8.24 Traufe 21 OK Mauer 206.82 33 OK Dach 212.29 t festgeste llt 202.69 4 Grenze nich ube 3 OK ga Dach 6 220.1 OK Dach 209.86 OK Dach 206.54 TOR OK Dach 206.85 201.10 MÜLL 202.48 1 OK Mauer 206.43 OK Mauer 202.92 OK Mauer 204.92 32 6. h 20 OK Dach 209.55 201.99 SPIELWIESE 202.47 RUTSCHE Traufe 213.57 SPIELWIESE 9 SAND 198.97 SCHAUKEL 202.25 OK Dac 202.30 1216 h 20 6. 78 SPIELHAUS 202.26 ASSE Dac Traufe 20 7.12 OK 202.16 EFH 198.95 202.26 201.57 202.06 201.42 202.21 202.44 FAHRRÄDER KD 197.79 KS 195.14 201.83 201.20 29 OK Wand 206.50 201.81 201.22 VORGÄRTEN Fld. 209.13 201.06 (201.0) OK Dach 205.94 Hauptst raße 202.23 Traufe 202.89 1.Schepp argarete, Dr. geb 2.Lambardt, , M . Weber Ann 3.Ludwigs, Heeliese Gertrude geb. We lma Johanna be geb. Breier r 4.Ludwigs, Alf red Grundb. 03265 202.05 67 202.09 BOULE-BAHN BOULEBAHN (SPLIT-DECKE) 201.96 (202.1) 202.35 HAUPTSTR (202.3) Fichte U=1.60 2282 1.Corsten 2.Corsten, Gis, Severin ela . Mörs Grundb. 032g6eb 4 (202.2) Laubbaum 2-stämmig U=0.6 202.12 1474 200.66 OK Mauer 202.89 65 201.48 201.62 Laubbaum U=0.8 Trauf6 e 206. 3 Fichte U=1.60 EFH 198.50 200.56 Laubbaum 2-stämmig U=0.9+0.6 Traufe 206. 64 200.61 First 210.73 201.12 200.30 199.91 197.35 199.09 Traufe 206 .30 199.86 1473 (200.0) Traufe 20 6.31 First 210.42 Fichte U=1.60 KD 197.11 KS 193.06 (199.5) 199.21 OK Mauer 201.15 EFH 198.08 63 200.20 Schippers, Elisa b geb. Rouet eth Grundb. 053te 22 Fichte U=1.25 2220 OK Mauer 200.33 Stadt Aachen Grundb 0000 2 196.94 Laubbaum 3-stämm U=0.8, 0.6, 0ig .3 OK Mauer 201.72 198.98 OK Sockel 200.17 199.14 Laubbaum 3-stämmig U=0.5 Barden, Helmut Grundb. 0148 8 199.11 First 212.96 198.72 Traufe 207.03 GRÜNDACH TG BESTAND 198.07 Traufe 206.25 196.92 199.05 Laubbaum 2-stämmig U=0.8 ZUFAHRT TG 196.84 198.89 OK Wand 200.17 OK Sockel 200.17 KD 196.88 196.94 Traufe 206.98 943 198.39 2229 First 210.42 Traufe 201.08 197.26 Traufe 206.1 2 Eingang 198.08 198.89 Traufe 201. 74 198.90 OK Dach 203.64 198.63 Trauf e 206.9 2 61 197.11 195.60 197.05 Laubbaum 2-stämmig U=0.8+0.9 begrünte Dachfl äche N Laubbaum U=0.6 (196.7) OK Wand 20 6.35 Laubbaum U=0.9 199.07 199.16 (196.7) 195.59 196.42 Laubbaum U=0.8 OK Sockel 196.86 194.84 194.82 194.80 Medefindt Dollmann & Partner Architekten Friedlandstraße 18 52064 Aachen Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de 199.13 Übersicht Wohnbebauung Krugenofen 29 Stand 6. November 2012 Medefindt Dollmann & Partner Architekten Friedlandstraße 18 52064 Aachen Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de Perspektive Wohnbebauung Krugenofen 29 Stand 6. November 2012 Nord-West TG BESTAND Süd-Ost Medefindt Dollmann & Partner Architekten Friedlandstraße 18 52064 Aachen Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de 0 Fassaden 5 Wohnbebauung Krugenofen 29 Stand 6. November 2012 DUNKEL ABGESETZT PUTZ DG 3.OG Süd-West PANEEL Z.B. HOLZDEKOR 2.OG PUTZ HELL 1.OG SOCKEL DUNKEL PUTZ ODER KLINKER EG TG BESTAND Nord-Ost Medefindt Dollmann & Partner Architekten Friedlandstraße 18 52064 Aachen Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de 0 Fassaden 5 Wohnbebauung Krugenofen 29 Stand 6. November 2012 +223.20 +219.90 +217.80 +217.00 DG BENEDIKTINERSTRASSE +213.60 BAULÜCKE 3.OG 2.OG 1.OG DURCHFAHRT +201.25 EG GRÜNDACH TG PARKDECK TG BESTAND KLAUSENERSTR. +217.00 +217.00 DG 3.OG 2.OG 1.OG EG TG ZUFAHRT TG HAUPTSTRASSE KRUGENOFEN +219.90 Medefindt Dollmann & Partner Architekten Friedlandstraße 18 52064 Aachen Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de Schnitte Wohnbebauung Krugenofen 29 Stand 6. November 2012 SCHAUKEL 9 SPIELHAUS SPIELWIESE TERRASSE WF= 1.75 m2 F= 7.00 m2 BOULEBAHN FAHRRÄDER KIND 1 F= 12.49m² SCHLAFEN F= 17.16m² AR F= 2.83m² VORGÄRTEN DIELE KIND 2 F= 11.09m² WOHNEN/KÜCHE F= 11.85m² SCHLAFEN F= 33.67m² F= 15.56m² BAD F= 6.57m² KIND SCHLAFEN F= 11.55m² F= 17.38m² AR F= 10.72m² F= 2.12m² AR AR F= 5.81m² BAD BAD F= 6.22m² F= 6.22m² AR F= 1.35m² BAD AR F= 6.22m² F= 6.22m² F= 1.50m² KÜ F= 34.20m² BAD AR F= 6.61m² BAD F= 1.50m² WOHNEN/KÜCHE AR BAD F= 1.50m² F= 6.22m² DIELE F= 7.88m² F= 5.81m² BAD F= 0.60m² F= 19.68m² DIELE DIELE F= 7.88m² F= 5.81m² SCHLAFEN F= 17.38m² F= 19.68m² DIELE DIELE F= 7.88m² SCHLAFEN SCHLAFEN F= 17.38m² F= 19.68m² DIELE DIELE SCHLAFEN SCHLAFEN F= 6.22m² AR F= 1.35m² F= 1.35m² F= 6.44m² KÜ KÜ KÜ KÜ KÜ KÜ F= 7.20m² F= 7.20m² F= 7.20m² F= 7.20m² F= 7.20m² F= 7.20m² WOHNEN/ESSEN F= 26.44m² DIELE F= 10.33m² KIND 1 BALKON WOHNEN/ESSEN F= 12.04m² WF= 3.05 m2 F= 12.21 m2 WOHNEN/ESSEN WOHNEN/ESSEN F= 28.92m² WOHNEN/ESSEN F= 28.92m² F= 37.11m² WOHNEN/ESSEN WOHNEN/ESSEN F= 28.92m² F= 37.11m² F= 37.11m² BAD F= 6.50m² KIND 2 F= 12.04m² SCHLAFEN F= 15.80m² WC F= 1.79m² TERRASSE TERRASSE TERRASSE TERRASSE TERRASSE TERRASSE TERRASSE WF= 2.18 m2 F= 8.71 m2 WF= 4.59 m2 F= 9.17 m2 WF= 4.59 m2 F= 9.17 m2 WF= 4.59 m2 F= 9.17 m2 WF= 4.59 m2 F= 9.17 m2 WF= 4.59 m2 F= 9.17 m2 WF= 4.59 m2 F= 9.17 m2 BAD F= 6.58m² KÜ BALKON F= 10.46m² WF= 6.10 m2 F= 12.21 m2 SCHLAFEN DIELE F= 19.89m² F= 4.78m² AR F= 2.03m² WOHNEN/ESSEN F= 29.52m² SCHLAFEN F= 17.52m² AR F= 1.24m² WC KIND 1 F= 1.72m² F= 11.62m² F= 10.32m² DIELE BAD F= 6.59m² KIND 2 F= 11.77m² N WOHNEN/ESSEN F= 37.89m² KÜ F= 9.77m² BALKON WF= 5.40 m2 F= 10.80 m2 Medefindt Dollmann & Partner Architekten Friedlandstraße 18 52064 Aachen Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de 0 Erdgeschoss 5 Wohnbebauung Krugenofen 29 Stand 6. November 2012 ZIMMER ZIMMER F= 11.40m² F= 11.40m² SCHLAFEN FLUR F= 18.32m² F= 11.03m² DU F= 3.96m² HWR F= 6.65m² F= 9.78m² F= 5.81m² ARBEIT WC HWR BAD F= 3.71m² ARBEIT ZIMMER F= 8.35m² F= 14.44m² KÜCHE ZIMMER F= 10.51m² F= 16.47m² WC F= 2.16m² F= 2.37m² DIELE F= 14.48m² ENTREE DIELE GARD F= 11.96m² F= 2.16m² DIELE WC F= 15.30m² F= 2.70m² BAD F= 16.81m² F= 6.68m² DIELE WOHNEN/ESSEN F= 2.76m² KÜCHE F= 45.38m² AR BAD F= 1.73m² F= 6.22m² SCHLAFEN F= 23.90m² WOHNEN/ESSEN F= 16.18m² F= 35.31m² KÜCHE TERRASSE F= 15.76m² KÜCHE WOHNEN/ESSEN TERRASSE SCHLAFEN F= 13.73m² F= 14.87m² F= 36.67m² WF= 16.34 m2 F= 31.71 m2 TERRASSE WF= 15.54 m2 F= 30.08 m2 WF= 11.43 m2 F= 22.85 m2 WOHNEN/ESSEN F= 42.67m² TERRASSE WF= 20.54 m2 F= 39.68 m2 N Medefindt Dollmann & Partner Architekten Friedlandstraße 18 52064 Aachen Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de 0 Dachgeschoss 5 Wohnbebauung Krugenofen 29 Stand 6. November 2012 K D-2.1 K D-2.2 K D-2.3 K D-3.1 K D-3.2 F= 7.08m² F= 7.01m² F= 7.01m² F= 7.01m² F= 7.10m² K D-3.3 F= 6.25m² K D-1.3 F= 5.85m² K D-4.1 K C-0.1 K C-0.2 K C-1.1 K C-1.2 K B-0.1 K B-0.2 K B-1.1 K B-1.2 K A-0.1 K A-0.2 K A-1.1 K A-1.2 F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.76m² F= 6.25m² K D-1.1 K D-0.3 K D-0.2 K D-0.1 F= 6.37m² F= 6.37m² F= 6.37m² F= 6.37m² K D-1.1 F= 5.89m² K C-4.1 K C-3.2 K C-3.1 K C-2.2 K C-2.1 K B-3.2 K B-3.1 K B-2.2 K B-2.1 K A-4.1 K A-3.2 F= 6.12m² F= 6.08m² F= 6.12m² F= 6.00m² F= 6.07m² F= 6.29m² F= 5.91m² F= 7.53m² F= 6.07m² F= 6.12m² F= 6.08m² K A-3.1 K A-2.2 K A-2.1 F= 6.12m² F= 6.00m² F= 6.07m² FAHRRÄDER F= 31.61m² K E-1.2 K E-2.1 K E-2.2 F= 5.51m² F= 5.48m² F= 5.48m² TG 46 F= 999.35m² +198.35 K E-0.1 K E-U.1 F= 5.28m² F= 5.28m² K E-1.1 K E-0.2 F= 7.61m² F= 6.39m² SCHLAFEN F= 17.52m² AR KIND 1 F= 1.24m² F= 11.62m² WC F= 1.72m² F= 10.18m² DIELE BAD F= 6.59m² KIND 2 F= 11.77m² WOHNEN/ESSEN F= 37.89m² KÜ F= 9.77m² N TERRASSE WF= 5.40 m2 F= 10.80 m2 Medefindt Dollmann & Partner Architekten Friedlandstraße 18 52064 Aachen Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de 0 Tiefgarage / Keller 5 Wohnbebauung Krugenofen 29 Stand 6. November 2012 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Schriftliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße – Für den Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte (Stand 07.11.2012) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauONW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 1.2 Mischgebiet (MI) Gemäß § 1 (5) BauNVO sind innerhalb des Mischgebietes die nachfolgenden allgemein zulässigen Nutzungen nicht zulässig: - Gartenbaubetriebe - Tankstellen - Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3) Nr. 2 BauNVO Gemäß § 1 (6) BauNVO ist innerhalb des Mischgebietes die gemäß § 6 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzung nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen oder der Trauf- und Firsthöhen bestimmt. 2.2 Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss des Gebäudes einschließlich Attika, Dachrandabdeckung, Brüstung oder ähnlicher Bauteile zu verstehen. 2.3 Unter Traufhöhe (TH) ist die Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut zu verstehen. Die Firsthöhe (FH) ergibt sich bei geneigten Dachflächen aus der Oberkante der Schnittlinie der Dachflächen. 2.4 Die Gebäudehöhe GH1 wird außerhalb der überbaubaren Flächen für die maximale Höhe der Tiefgarage festgesetzt. 2.5 Gemäß § 16 (6) BauNVO darf die festgesetzte Gebäudehöhe GH2 ausnahmsweise durch Fahrstuhlaufbauten und Lüftungsanlagen mit maximal 10 m² Grundfläche, die festgesetzte Gebäudehöhe GH3 ausnahmsweise mit maximal 35 m² Grundfläche jeweils um maximal 2 m überschritten werden. Die Standorte der Fahrstuhlaufbauten sind dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entnehmen. Ausgenommen von dieser Flächenbegrenzung sind Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. 2.6 Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. 2/4 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 3. Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Flächen für förderfähige Wohngebäude Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes dürfen nur Wohngebäude errichtet werden, in denen auf mindestens 20 % der Gesamtwohnfläche Wohnungen erstellt werden, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden könnten. 4. Bauweise Die Tiefgarage kann in den mit ‚AB‘ und ‚CD’ gekennzeichneten Grenzbereichen bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 202 m ü. NHN unmittelbar an den Grundstücksgrenzen ohne eigene Abstandsflächen errichtet werden. 5. Flächen für den ruhenden Verkehr Gemäß § 12 (6) BauNVO sind Stellplätze und Tiefgarage nur in den dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Die Tiefgarage ist außerhalb der überbaubaren Flächen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwege und Terrassen zu begrünen. 7. Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 7.1 In den mit ‚AAAA’‚ ‚BBBB’ und ‚CCCC‘ gekennzeichneten Fassadenabschnitten sind schutzbedürftige Räume zu den zur maßgebenden Schallquelle abgewandten Hausseiten vorzusehen. Alternativ sind die Fenster mit mechanischen Lüftungen auszustatten. 7.2 Für die Fassade in dem mit ‚AAAA’ gekennzeichneten Bereich muss im Erdgeschoss und im I. und II. Obergeschoss für Aufenthaltsräume von Wohnungen das erforderliche Schalldämmmaß von mindestens 50 dB, für Büroräume ein Schalldämmmaß von 45 dB nachgewiesen werden. Im III. Obergeschoss ist für Aufenthaltsräume von Wohnungen das erforderliche Schalldämmmaß von mindestens 45 dB, für Büroräume ein Schalldämmmaß von 40 dB nachzuweisen. 7.3 Für die Fassade in dem mit ‚BBBB‘ gekennzeichneten Bereich des zurückspringenden Geschosses muss für Aufenthaltsräume von Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 40 dB nachgewiesen werden. Für Büroräume ist ein Schalldämmmaß von mindestens 35 dB notwendig. Die zum Krugenofen notwendige Brüstung muss eine Höhe von 1,10 m und eine Schalldämmung von R’w = 25 dB aufweisen. 7.4 Im Bereich der mit ‚CCCC’ gekennzeichneten Fassade sind Fenster bei schutzbedürftigen Räumen wie Schlaf- und Kinderzimmer unzulässig. 7.5 Im Bereich der mit ‚DDDD’ gekennzeichneten Fassade sind zu öffnende Fenster bei schutzbedürftigen Räumen wie Schlaf- und Kinderzimmer unzulässig. 7.6 Die Bauausführung der Tiefgarage und deren Zufahrt ist derart herzustellen, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft ausgeschlossen sind. Die Tiefgaragenzufahrt ist komplett einzuhausen. Die Bauteile müssen in eingebautem Zustand mindestens eine Schalldämmung von R’w = 25 dB aufweisen. 3/4 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 7.7 Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Die Tiefgarage ist mechanisch zu entlüften. Das Entlüftungsrohr ist über Dach zu führen. Die ausreichende Funktionstüchtigkeit ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. 4/4 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße – für den Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte (Stand 07.11.2012) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Inhaltsverzeichnis 1. Städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Beschreibung des Plangebietes Regionalplan Flächennutzungsplan Bestehende Bebauungspläne Planverfahren 2. Anlass der Planung 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Allgemeine Ziele Städtebauliche Konzeption Erschließung Entwässerung Belange der Kinder und Jugendlichen 4. Begründung einzelner Festsetzungen und sonstiger Planinhalte 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.6.1 4.6.2 4.6.3 4.6.4 4.6.5 4.6.6 4.6.7 Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Förderfähige Wohngebäude Flächen für den ruhenden Verkehr Umweltschützende Belange Wasserschutz Bodenschutz Lärmschutz Artenschutz Schutz vor Schadstoffimmissionen Klimaschutz Schutz der Kulturgüter 5. Auswirkungen der Planung 6. Kosten 7. Durchführungsvertrag 8. Plandaten 2 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 1. Städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 Beschreibung des Plangebietes Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte in der Gemarkung Burtscheid, Flur 2. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 943, 1463, 1903 und 2282. Das überplante Gebiet befindet sich innerhalb des Blockinnenbereiches zwischen den Straßen Krugenofen, Hauptstraße, Benediktinerstraße, Klausenerstraße und Neustraße und ist über zwei schmale Parzellen mit dem umliegenden Straßennetz verknüpft. Das Grundstück wurde bisher von der Heusch-Fabrik genutzt. Im Nordwesten und Nordosten wird das Plangebiet von den Grundstücken der am Krugenofen und an der Hauptstraße gelegenen Bebauung begrenzt. Im Südwesten und Südosten grenzt das Plangebiet an das Grundstück einer großen zusammenhängenden Wohnanlage, die den Bereich bis zur Neustraße, Klausenerstraße und Benediktinerstraße einnimmt. Im Südosten wird das Plangebiet nahezu entlang des gesamten Grenzverlaufs von der zweigeschossigen Großgarage dieser Wohnanlage tangiert. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 0,44 ha. Die Zufahrt zur ehemaligen Heusch-Fabrik erfolgte über ein unbebautes Grundstück am Krugenofen unmittelbar nördlich des Einmündungsbereiches der Neustraße in den Krugenofen. Eine weitere Zufahrt befand sich vormals im Norden des Grundstücks zur Hauptstraße. Diese Zufahrt wurde später aufgegeben und überbaut. Im rückwärtigen Bereich der heutigen Zufahrt steht heute als Grenzbebauung ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude. Die eingeschossigen Betriebsgebäude wurden am Nordwestrand und am Südostrand des Betriebsgrundstücks als Grenzbebauung errichtet, so dass in der Länge des Grundstückes eine unterschiedlich breite Fahrgasse und Feuerwehrzufahrt unbebaut blieb. Das Grundstück wurde zu über 75 % überbaut. Durch die Erschließung erfolgte eine komplette Versiegelung des Grundstückes. Im Plangebiet liegt die Altlastenverdachtsfläche des Altstandortes Nr. 1979. Die Betriebsbauten und das Verwaltungsgebäude stehen nicht unter Denkmalschutz und werden auch nicht als denkmalwert angesehen. Die umgebende Randbebauung entlang des Krugenofens, der Hauptstraße und der Neustraße zeichnet sich durch eine geschlossene traufständige Bebauung aus. Diese weist im Bereich des Krugenofens und der Neustraße vorrangig fünf Geschosse, im Bereich der Hauptstraße drei bis vier Geschosse auf. Die Hauptstraße weitet sich im oberen Straßenabschnitt vor Einmündung in den Krugenofen zu einem nahezu quadratischen Platz auf, in dem ein ca. 510 m² großer Kinderspielplatz liegt. Entlang der Benediktinerstraße löst sich die strenge Randbebauung auf und geht im Eckbereich Klausener Straße / Benediktinerstraße in eine offene Bauweise über. Diese Bebauung weist bis zu sechs Geschosse auf. Im Bereich Krugenofen im Abschnitt zwischen Neustraße und Hauptstraße befinden sich Wohn- und Geschäftshäuser, in denen sich in den unteren Geschosslagen kleinere, größtenteils nicht störende Gewerbebetriebe angesiedelt haben. So existiert im Haus Krugenofen 13 eine Imbissgaststätte und in den Häusern 17 - 27 weitere kleine Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe. Im Haus 21 - 23 ist im rückwärtigen Innenhof eine Firma zur Glasveredelung tätig. Entlang der südöstlichen Grenze des Heuschgrundstückes wurde eine zweigeschossige Großgarage realisiert, deren Oberdeck teils begrünt, teils als Parkfläche genutzt wird. Die Anbindung dieser Großgarage erfolgt über eine zweispurige Zufahrt von der Klausenerstraße aus. 3 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Der gesamte Blockinnenbereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße, Benediktinerstraße und Neustraße zeichnet sich insgesamt durch ein starkes Gefälle Richtung Südosten aus. So liegt die Einmündung der Neustraße in den Krugenofen bei einer Höhe von ca. 202 m ü. NHN, die Kreuzung Hauptstraße / Benediktinerstraße bei einer Höhe von ca. 183 m ü. NHN. Das Gefälle wird vorrangig an den Grundstücksgrenzen terrassenartig abgefangen. Im Bereich des Platzes an der Hauptstraße und insbesondere im Einmündungsbereich der Neustraße in den Krugenofen steht heute innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche großkroniger erhaltenswerter Baumbestand. 1.1 Regionalplan Im Regionalplan Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, bekanntgemacht am 27. Mai 2003, ist der Bereich des Plangebietes als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 1.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als gemischte Baufläche dar. Diese Darstellung setzt sich entlang des Krugenofens über die Einmündung der Neustraße hinaus fort. Der nordwestlich und nordöstlich angrenzende Bereich einschließlich der Platzaufweitung an der Hauptstraße wird ebenfalls als gemischte Baufläche dargestellt. Die südwestlich und südöstlich an den Geltungsbereich angrenzenden Bereiche werden als Wohnbauflächen ausgewiesen. 1.3 Bestehende Bebauungspläne Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 590, für den am 04.11.1971 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Ein rechtskräftiger Bebauungsplanstand liegt nicht vor. Südlich und östlich schließt sich der Bebauungsplan Nr. 657 an, der seit dem 30.06.1974 rechtskräftig ist. Dieser Bebauungsplan sieht eine bis zu sechsgeschossige Wohnbebauung als Blockrandbebauung vor. Als Art der Nutzung wurde ein Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 festgesetzt. 1.4 Planverfahren Das Bebauungsplanverfahren soll aufgrund seiner innerstädtischen Lage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, weil die maximal zulässige Grundfläche aufgrund der geringen Größe des Bebauungsplangebietes deutlich unterhalb der Obergrenze gemäß § 13a BauGB von maximal 20.000 m² liegt. Damit entfallen eine formale Umweltprüfung und der Umweltbericht. Anhaltspunkte für eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG liegen nicht vor. 1. Anlass der Planung Aufgrund der Aufgabe der Schermesserfabrik Severin Heusch besteht die Möglichkeit, die ehemals gewerblichen Flächen umzunutzen und einer standortgerechten und hochwertigen Nutzung zuzuführen. Entsprechend den Zielen des Baugesetzbuches bezüglich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden besteht innerhalb der Stadt Aachen das Bestreben, vorrangig Flächen innerhalb des bebauten Zusam- 4 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 menhanges als Wohngebiet zu entwickeln. Damit soll auch mittelfristig die Auslastung der bereits vorhandenen Infrastruktur sichergestellt werden. Der Bereich des Plangebietes drängt sich als Standort eines neuen Wohngebietes geradezu auf, weil es sich um eine Fläche handelt, die vom Stadtzentrum, vom Zentrum Burtscheids und vom Bahnhof aus fußläufig erreichbar ist. Unmittelbarer Anlass der Planung ist die Absicht eines Projektentwicklers, die bisher gewerblich genutzten Flächen durch eine Wohnbebauung umzunutzen. 2. Ziel und Zweck der Planung 3.1 Allgemeine Ziele Durch die Überplanung der ehemals gewerblich genutzten Flächen soll ein städtebaulicher Missstand, der durch die ungenutzten Flächen verursacht wird, beseitigt werden. Durch das Vorhaben soll die hohe Nachfrage nach zentrums- und universitätsnahen Wohnflächen in Aachen sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien mit Kindern befriedigt werden. Planungsziel ist die Entwicklung einer innerörtlichen Wohnbebauung mit einem hohen städtebaulichen Qualitätsstandard, einer hohen Wohnqualität und einer eigenen unverwechselbaren Identität. Es soll eine Wohnbebauung geschaffen werden, die ihrer Lage im städtebaulichen Zusammenhang gerecht wird und dabei unterschiedliche Wohnbedürfnisse befriedigt. Insgesamt sind 46 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen vorgesehen. 3.2 Städtebauliche Konzeption Die Bestandsbebauung der ehemaligen Heuschfabrik soll aufgegeben und abgerissen werden. Zur Gewährleistung einer guten Belichtung der Wohnungen, der Abstände gemäß Landesbauordnung und der notwendigen Zufahrt und der Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge soll die zukünftige Bebauung nicht wie bisher als Grenzbebauung sondern als zwei Gebäude geplant werden, die L-förmig zueinanderstehen. Durch seine Lage und seine Struktur sollen die zukünftigen Baukörper zwischen der strengen Blockrandbebauung im Bereich Krugenofen und der aufgelockerten Randbebauung im Bereich Benediktinerstraße vermitteln, die hier in Form einer fünfgeschossigen giebelständigen Bebauung in die Blockmitte gezogen wird. Durch die zukünftige Bebauung wird der gesamte Blockinnenbereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße, Benediktinerstraße und Neustraße in drei miteinander verbundene Bereiche gegliedert. Die geplante Bebauung soll durch Loggien und vorgehängte Balkone Richtung Südosten und Südwesten strukturiert und zusätzlich durch die partielle Ausbildung eines Dachgeschosses, das nahezu allseitig zurückspringt, gegliedert werden. Das südlich gelegene Gebäude soll Richtung Südosten entsprechend der Topographie um ein Geschoss abgetreppt werden. Die Lage der zukünftigen Bebauung gewährleistet eine gute Ausrichtung der Wohnungen zur Sonne. Aufgrund der Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage ist abseits des Verkehrslärms auf dem stark befahrenen Krugenofen eine hohe Wohnqualität gesichert. Die viergeschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss besteht aus vier Zweispännern und einem Dreispänner im Verknüpfungsbereich der beiden Gebäude. Insgesamt sind 46 Wohnungen konzipiert. Zur Schaffung einer gemischten Bewohnerstruktur und zur Befriedigung unterschiedlicher Wohnbedürfnisse 5 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 sollen unterschiedliche Wohnungsgrößen angeboten werden, wobei die großen Wohnungen innerhalb des Dachgeschosses und innerhalb des südöstlich abgetreppten Zweispänners vorgesehen sind. Die heutige Baulücke im Bereich Krugenofen soll durch eine fünfgeschossige Bebauung geschlossen werden. Die Geschossigkeit entspricht der Höhe der südlich angrenzenden Bebauung. Dabei wird eine Feuerwehrzufahrt zur rückwärtigen Neubebauung in notwendiger Höhe freigehalten. Die Bebauung soll entsprechend der angrenzenden Nutzung als Mischgebiet festgesetzt werden. 3.3 Erschließung Der ruhende Verkehr soll in einer Tiefgarage untergebracht werden, die unmittelbar an die bestehende Tiefgarage auf dem Flurstück 2229 mit einem Höhenversatz von ca. 2,00 m angebaut wird. Die potentiellen Zufahrtsmöglichkeiten von der Hauptstraße oder dem Krugenofen aus wurden innerhalb einer verkehrstechnischen Beurteilung durch die Ingenieurgruppe IVV, Aachen, 27.01.2012 und innerhalb einer schalltechnischen Einschätzung durch das Büro Kadansky-Sommer, Alsdorf, Februar 2012 untersucht und beurteilt. Beide Stellungnahmen plädieren aufgrund der geringeren Problematik für eine Zufahrt von der Hauptstraße aus. Durch die Anbindung an die Hauptstraße wird der gesamte Ziel- und Quellverkehr des Bauvorhabens bis auf den Verkehr aus Richtung Burtscheider Zentrum über den signalisierten Knotenpunkt Krugenofen / Hauptstraße / Burtscheider Straße geführt. Die zu erwartenden Verkehrsmengen sind aufgrund der geringen KfZ-Zahl und der ausreichenden Straßenraumbreite der Hauptstraße problemlos abzuwickeln. Die Variante der Zufahrt über die Hauptstraße ist der Variante über den Krugenofen vorzuziehen, weil hier der Quellverkehr unsignalisiert in die hoch belastete Straße Krugenofen im unübersichtlichen Knotenpunktbereich mit der Neustraße einfahren müsste. Die aus Richtung Innenstadt kommenden Fahrzeuge mit Ziel Bauvorhaben müssten nach links in die Zufahrt einbiegen, was aufgrund der einstreifigen Verkehrsführung zu Beeinträchtigungen des stadtauswärts führenden Verkehrsstromes führen würde. Aus den vorgenannten Gründen soll die Zufahrt der Tiefgarage von der L-förmigen Stichstraße im Bereich der Platzaufweitung an der Hauptstraße erfolgen. Dafür wird an der Stelle der ehemaligen Zweitzufahrt zum Heuschgrundstück zwischen den Häusern Hauptstraße 61 und 63 im Erdgeschoss eine Durchfahrt vorgesehen. Durch das Gefälle der Hauptstraße Richtung Burtscheider Zentrum könnte nahezu ebenerdig in die Tiefgarage eingefahren werden. Die L-förmige Stichstraße soll durch kleine, aber effiziente Maßnahmen ertüchtigt werden. So sollen im Bereich der Wendeanlage vier neue zusätzliche Senkrechtparkplätze geschaffen werden. Dadurch soll das heute verkehrswidrige Parken im Bereich der Wendeanlage vermieden werden, durch den der Zufahrtsverkehr zur Tiefgarage beeinträchtigt werden könnte. Die L-förmige Stichstraße soll zwischen Wendeanlage und bestehender und zu erhaltender Platane auf 7 m aufgeweitet werden, um im Bereich vor der Tiefgaragenzufahrt den unbehinderten Begegnungsfall ermöglichen zu können. Die Tiefgarage soll als Mittelgarage mit einer einspurigen Zu- und Abfahrt ausgebildet werden. Dadurch wird eine Zufahrtskontrolle mit Signalisierung notwendig. Die Zufahrt soll innerhalb des kurzen Abschnittes zwischen Vorderhaus an der Hauptstraße und Tiefgarageneinfahrt überdeckelt werden, um Lärmimmissionen im Bereich der Wohnbebauung an der Hauptstraße zu reduzieren. Die zukünftige Durchfahrt kann gleichzeitig als fußläufige Verbindung zur Hauptstraße dienen. Die Tiefgarage soll mechanisch entlüftet werden. Das dafür notwendige Entlüftungsrohr soll über Dach geführt werden. Die notwendige Feuerwehrzufahrt wird im Bereich der heutigen Zufahrt zum Krugenofen ermöglicht. Des Weiteren können über diese Zufahrt insgesamt 9 Stellplätze für Beschäftigte, die innerhalb der geplanten 6 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Baulückenschließung am Krugenofen tätig sind, angefahren werden. Die fußläufige Anbindung des gesamten Bauvorhabens soll sowohl über den Krugenofen als auch über die Hauptstraße erfolgen. 3.4 Entwässerung Gemäß § 51a LWG besteht die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Da das Grundstück bereits bebaut ist, wurden die entsprechenden Flächen kapazitätsmäßig in den vorhandenen Kanalleitungen der Stadt Aachen berücksichtigt. Eine gezielte Versickerung oder eine Zuleitung in ein Gewässer ist somit nicht erforderlich. Dies wäre aufgrund der anstehenden Böden auch nicht wirtschaftlich durchführbar und aufgrund der Nähe zum Burtscheider Thermalquellenzug auch nicht zulässig. Somit kann das Niederschlagswasser wie das Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Hauptstraße eingeleitet werden, der eine ausreichende Dimensionierung aufweist. 3.5 Belange der Kinder und Jugendlichen Gemäß der Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder (Stand 19.04.2002) im Bereich von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung sind für 46 Wohnungen, die alle für die ständige Anwesenheit von Kindern geeignet sind, insgesamt 240 m² Spielfläche für Kleinkinder zu realisieren. Diese Bereitstellung wäre nicht erforderlich, wenn in Ruf- und Sichtnähe ein Spielplatz vorhanden wäre. Da der Spielplatz an der platzartigen Aufweitung der Hauptstraße außerhalb der Sichtweite liegt, wird die Fläche von 240 m² nordwestlich des Bauvorhabens innerhalb des Plangebietes angeboten. Die Fläche soll insgesamt als Aufenthalts- und Kommunikationsfläche sowohl für Kinder als auch für Erwachsene mit entsprechenden Sitzmöglichkeiten ausgebildet werden und damit der Nachbarschaftsbildung dienen. Bezüglich der notwendigen öffentlichen Spielplatzflächen wurde im Rahmen der internen Abstimmung mit dem Jugendamt vereinbart, den vorhandenen Spielplatz an der Hauptstraße im Rahmen der Möglichkeiten zu vergrößern und entlang der L-förmigen Stichstraße den Zaun südöstlich der Findlinge zu ergänzen. Zusätzlich soll der Spielplatz durch punktuelle Verbesserungen aufgewertet werden. Die entsprechenden Maßnahmen werden innerhalb des Durchführungsvertrages vertraglich gesichert. Die Anbindung sowohl an den Krugenofen als auch an die Hauptstraße schafft mögliche Fußwegeverbindungen Richtung Stadtzentrum und Burtscheider Markt, der in einer Entfernung von 400 m liegt. Die Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt ca. 750 m. Die zur zukünftigen Wohnbebauung nächstgelegene Bushaltestelle ‚Burtscheider Hauptstraße‘ an der Ecke Kasinostraße / Hauptstraße liegt ca. 200 m entfernt. Hier verkehren insgesamt 5 Buslinien während der Tageszeit im 15-Minuten-Takt. 3. Begründung einzelner Festsetzungen und sonstiger Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung Die Wohnbauflächen sollen wie die südlich und östlich angrenzende Wohnanlage als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Diese Festsetzung dient dem Ziel, die angrenzend vorhandenen Nutzungen 7 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 auch innerhalb des Plangebietes vorzusehen und hier ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet mit einem differenzierten Wohnungsgemenge zu schaffen. Die ausnahmsweise in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Betriebe des Beherbergungswesens, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen gemäß schriftlicher Festsetzungen ausgeschlossen werden, weil sie sich gestalterisch und funktional nicht in das geplante Wohngebiet integrieren lassen und dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen. Die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gilt trotz der Darstellung im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, weil innerhalb der Gesamtfläche der im FNP dargestellten ‚Gemischten Baufläche‘ die für die Gebietskategorie typische Mischung gewährleistet ist. Somit bedarf es keiner der im beschleunigten Verfahren möglichen Anpassung des Flächennutzungsplanes. Wohl aber soll im Rahmen der Neuaufstellung des FNP die heutige Darstellung entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan geändert werden. Der unmittelbar an den Krugenofen angrenzende Teilbereich des Plangebietes soll entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Mischgebiet festgesetzt werden. Diese Festsetzung folgt damit der vorherrschenden Nutzung im Bereich des Krugenofens. Die innerhalb eines Mischgebietes allgemein zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen ausgeschlossen werden, weil sie aufgrund der geringen Größe des Mischgebietes nicht realisierbar sind. Allgemein und ausnahmsweise zulässige Vergnügungsstätten werden ebenfalls ausgeschlossen, weil sie sich funktional nicht in das Plangebiet einfügen würden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die dichtebestimmende Grundflächenzahl für das Allgemeine Wohngebiet soll mit 0,4 festgesetzt werden und orientiert sich an den Festsetzungen des südlich und östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 657, der für die hier realisierte Wohnanlage eine entsprechende GRZ festsetzt. Dieser Wert darf generell gemäß § 19 (4) BauNVO bis zu 50 % durch Stellplätze, Zuwegungen, Nebenanlagen u.ä. überschritten werden, somit bis zu einer GRZ von 0,6. Für das Mischgebiet unmittelbar am Krugenofen soll in Anlehnung an die nördlich angrenzende Bestandsbebauung einer GRZ von 0,6 normiert werden. Auch hier gilt, dass eine 50%ige Überschreitung durch oben genannte Anlagen nicht ausgeschlossen ist. Somit hat hier der gemäß § 19 (4) BauNVO maximale Wert von 0,8 Gültigkeit. Die maximal zulässige Geschossfläche innerhalb des Mischgebietes soll mit 850 m² festgesetzt werden und liegt damit oberhalb der Grenze gemäß § 17 (1) BauNVO, die sich bei einer maximalen GFZ von 1,2 und der zugrundeliegenden Grundstücksgröße ergibt. Die Überschreitung resultiert u.a. aus dem Ziel, dass im Bereich des Mischgebietes durch die Gebäuderealisierung ein erheblicher Beitrag zum Schallschutz innerhalb des Blockinnenbereiches geleistet werden soll. Zudem orientiert sich die festgesetzte Geschossfläche an der angrenzenden Bestandsbebauung. Die Lage der überbaubaren Fläche und die Festsetzungen zur Höhenentwicklung ermöglichen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse auf den angrenzenden Grundstücken und im Plangebiet selbst. Die zulässige Geschossfläche innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes soll mit maximal 6.160 m² festgesetzt werden und ermöglicht neben der Blockrandbebauung an der Hauptstraße einen viergeschossigen Neubau zuzüglich 8 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Dachgeschoss entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Vergleich mit angrenzenden Blockstrukturen nördlich und südlich des Plangebietes verdeutlicht, dass der heutige Blockinnenbereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße, Benediktinerstraße, Klausenerstraße und Neustraße äußerst großzügig dimensioniert ist und bisher von der großflächigen und geringgeschossigen Gewerbebebauung profitiert hat. Durch das geplante Bauvorhaben soll der Blockinnenbereich nunmehr in drei Teilbereiche gegliedert werden, die jedoch auch zukünftig nicht die Kleinteiligkeit und Dichte benachbarter Innenbereiche aufweisen. Die gemäß Landesbauordnung NRW einzuhaltenden Abstände, die neben der Sicherheit, der Belichtung und dem sozialen Frieden dienen, werden sowohl innerhalb des Mischgebietes wie auch innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes deutlich eingehalten. So ist gewährleistet, dass die zukünftige Bebauung zu keiner erheblichen Reduzierung der Belichtung der Bestandsbebauung führt. Die Gebäudehöhen sollen entsprechend der konkreten Hochbauplanung differenziert festgesetzt werden. So wird für die Oberkante des vierten Vollgeschosses die maximale Gebäudehöhe GH2 mit 214,0 m normiert. Für die Oberkante des Dachgeschosses, das nahezu allseitig zurückspringt, soll dieser Wert um 3,00 m erhöht werden (GH3). Da der südliche Gebäudeabschnitt Richtung Südosten abgestuft werden soll, wird hier eine zusätzliche maximale Gebäudehöhe GH für die Oberkante des dritten Vollgeschosses festgesetzt. Aufgrund variierender Gebäudehöhen, die durch den Tiefgaragenbau egalisiert werden, soll die Oberkante der Tiefgarage mit der maximalen Gebäudehöhe GH1 202,0 m einheitlich vorgegeben werden. Der Wert der Gebäudehöhen bezieht sich jeweils auf den obersten Abschluss der Oberkante der Gebäude oder der Gebäudeabschnitte einschließlich Attika, Dachrandabdeckung, Brüstungen oder ähnlicher Bauteile. Um die Möglichkeit zu eröffnen, Gebäudeentlüftungen über Dach zu führen und um Fahrstuhlaufbauten ermöglichen zu können, werden Ausnahmen in den Höhenfestsetzungen formuliert. Durch die Vorgabe der Fahrstuhlaufbauten gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan ist gewährleistet, dass diese nicht abstandswirksam werden. Für die Baufenster, die unmittelbar an der Hauptstraße und am Krugenofen liegen, sollen maximale Traufund Firsthöhen festgesetzt werden, weil hier das Satteldach vorgegeben wird. Die Trauf- und Firsthöhen werden innerhalb der schriftlichen Festsetzungen definiert. Für die Bebauung am Krugenofen soll straßenseits eine zusätzliche Gebäudehöhe GH normiert werden, um für die Verortung der hier notwendigen Schallschutzmaßnahmen eine eindeutige Lage des zurückspringenden obersten Geschosses zu definieren. Sämtliche Höhenfestsetzungen beziehen sich auf Normalhöhennull (NHN). 4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Für die an der Hauptstraße und am Krugenofen gelegenen Baufenster soll jeweils geschlossene Bauweise festgesetzt werden. Diese Festsetzung entspricht im Bereich der Hauptstraße dem Bestand und im Bereich des Krugenofens ebenfalls der angrenzenden Bestandsbebauung und der planerischen Absicht, den Blockrand zum Krugenofen hin baulich zu schließen. Innerhalb der geschlossenen Bauweise sollen für die an die Bestandsbebauung angrenzenden überbaubaren Flächen jeweils zur angrenzenden Verkehrsflä- 9 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 che hin Baulinien festgesetzt werden. Im Erdgeschoss werden in beiden vorgenannten Baufenstern Durchfahrten ermöglicht. Für den Bau der Tiefgarage, die teilweise die heutige Geländeoberkante überragt, soll für zwei Streckenabschnitte festgesetzt werden, dass die Tiefgarage ohne eigene Abstandsflächen bis zu einer festgesetzten maximalen Höhe entlang der Grundstücksgrenzen errichtet werden darf. Damit würde die Tiefgarage entlang des Streckenabschnittes AB unmittelbar an die benachbarte Tiefgarage angebaut werden. Die Hochbauplanung soll zur Normierung des Baufensters eng mit Baugrenzen umfahren und für den nördlichen Teilbereich mit einer maximalen Bautiefe von 17,0 m, für den südlichen Teilbereich mit einer maximalen Bautiefe von 15,0 m festgesetzt werden. Durch das L-förmige Baufenster soll in alle Richtungen eine klare Raumkante geschaffen und der gesamte Blockinnenbereich sinnvoll gegliedert werden. Die Fläche des möglichen Dachgeschosses soll im nördlichen Teilbereich im Nordwesten um 1,00 m, im Südosten um ca. 4,00 m zurückgesetzt werden. Im südlichen Teilbereich wird das Dachgeschoss auf maximal 40 % des Regelgeschosses beschränkt und springt im Nordosten um ca. 2,30 m, im Südwesten im Schnitt ebenfalls um 2,30 m und im Südosten um ca. 10,00 m gegenüber dem Regelgeschoss zurück. Durch die festgesetzte Lage der überbaubaren Flächen werden in Kombination mit den Höhenfestsetzungen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf den angrenzenden Grundstücken und innerhalb des Plangebietes gewährleistet. 4.4 Förderfähige Wohngebäude Zur Sicherstellung der Förderfähigkeit mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus soll festgesetzt werden, dass innerhalb des Plangebietes nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, in denen auf mindestens 20 % der Gesamtwohnflächen Wohnungen erstellt werden, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden könnten. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Standort entsprechend ein Wohnungsgemenge angeboten wird, das unterschiedliche Nutzergruppen anspricht. Der festgesetzte flächenmäßige Anteil der Wohngebäude muss hinsichtlich Art, Größe und Ausstattung der Wohnungen die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus erfüllen. Ob eine Förderung mit solchen Mitteln erfolgt, ist für die Frage der Zulässigkeit der Wohngebäude ohne Belang. Es können somit auch Wohngebäude errichtet werden, die frei finanziert sind, wenn sie die Vorgaben, die für den sozialen Wohnungsbau aktuell gelten, erfüllen. Eine entsprechende Sicherung erfolgt über den Durchführungsvertrag. 4.5 Flächen für den ruhenden Verkehr Der ruhende Verkehr soll innerhalb der für Stellplätze und für eine Tiefgarage festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Flächen untergebracht werden. Die für die Wohnanlage notwendigen Stellplätze werden komplett innerhalb einer Tiefgarage angeordnet. Die Zufahrt wird entsprechend den Vorgaben eines Verkehrs- und eines Lärmgutachtens nahezu ebenerdig von der Hauptstraße aus vorgenommen. Die Zufahrt und die Tiefgarage selbst sollen baulich derart ausgeführt werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft und für die zukünftigen Bewohner ausgeschlossen sind. So soll 10 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 die Zufahrt der Tiefgarage komplett überdeckelt, die Tiefgarage mechanisch entlüftet werden. Durch die Anlage der Tiefgarage wird erzielt, dass der Blockinnenbereich nahezu verkehrsfrei bleibt. Lediglich unmittelbar östlich der Durchfahrt zum Krugenofen werden insgesamt 9 nicht überdachte Stellplätze zugelassen, die dem notwendigen Nachweis für eventuelle Dienstleistungsbetriebe innerhalb des Vorderhauses am Krugenofen dienen. Diese Stellplätze werden voraussichtlich nur während der Dienst- bzw. Besucherzeiten genutzt. 4.6 Umweltschützende Belange 4.6.1 Wasserschutz Da das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 946 bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes bebaut wurde, ist § 51a LWG bezüglich der Verpflichtung zur Versickerung oder zur Einleitung in ein ortsnahes Gewässer nicht anzuwenden. Innerhalb des Plangebietes herrschen entsprechend der Bodenkarte überwiegend Böden mit einer sehr geringen bis geringen Wasserdurchlässigkeit vor. Insofern wäre eine gezielte Versickerung innerhalb des Plangebiets auch nicht wirtschaftlich durchführbar. Der südliche Teilbereich des Plangebietes reicht in den Schutzbereich des Burtscheider Thermalquellenzuges und schließt damit zusätzlich eine Versickerung aus. Der Flurabstand des Grundwassers liegt aufgrund des Höhenzuges des Krugenofens gemäß der Kartenwerte zwischen 7 m und 10 m unter Geländeoberkante. Die ‚Risikopotentialkarte‘ für mögliche Stoffeinträge in das Grundwasser weist für den gesamten Bereich des Plangebietes Stufe 2 aus. Entsprechend kann bezüglich der Verweildauer von Sickerwasser in der Grundwasserüberdeckung von wenigen Monaten bis zu 3 Jahren ausgegangen werden. Daraus können während der Baumaßnahme notwendige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers resultieren. Aufgrund der lediglich eingeschossigen Tiefgarage, die nicht komplett unterhalb der heutigen Geländeoberkante liegt und des hohen Flurabstandes des Grundwassers ist gemäß bisher vorliegender Unterlagen nicht davon auszugehen, dass das zukünftige Gebäude in das Grundwasser einbindet. Sollte dies wider Erwarten dennoch der Fall sein, sind eventuell Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers wie die Ausbildung druckwasserdichter Tiefgeschosse oder die Ableitung des Grundwasserstromes vorzunehmen. Die entsprechenden Maßnahmen sind dann durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen und mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Zur Reduzierung der Oberflächenversiegelung ist vorgesehen, dass die Feuerwehrzufahrt, die für die Feuerwehrfahrzeuge notwendigen Aufstellflächen und sonstige Zufahrten und Zuwegungen in wasserdurchlässigen Materialien auszuführen sind. Voraussetzung ist, dass diese Flächen nicht oberhalb der Tiefgarage liegen. Alle vorgenannten Maßnahmen sollen innerhalb des Durchführungsvertrages vertraglich vereinbart werden. Der südliche Teilbereich des Plangebietes reicht in den Schutzbereich des Burtscheider Thermalquellenzuges hinein. Da jedoch keine dem Thermalquellenschutz entgegenstehende Nutzung beabsichtigt ist, werden entsprechende Schutzmaßnahmen nicht notwendig. 11 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 4.6.2 Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Bodenschutz Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird durch das BBodSchG gesetzlich geregelt. Schädliche Bodenveränderungen (§ 2 Abs. 3 BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Gem. § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zielt in § 1 darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Aus Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes bestehen keine Bedenken, da aufgrund der gewerblichen Vornutzung und derzeit vorhandenen 100 %igen Versiegelung keine natürlichen und damit schutzwürdigen Böden mehr vorhanden sind. Innerhalb des B-Plangebietes befindet sich ein Altstandort, der unter der Nummer AS 1979 geführt wird. Der Altlastenverdacht beruht auf der Eintragung der Firma Heusch GmbH & Co KG als Tuchscheermesserfabrik, die auf diesem Standort mehrere Jahrzehnte tätig war. Im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes befinden sich Eintragungen von fünf weiteren Altstandorten (u.a. Tuch- und Buckskinfabrik, Glasherstellung, Chemische Reinigung, Nadelfabrik). Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch eventuelle Schadstoffverlagerungen von den benachbarten Altstandorten auch das Plangebiet betroffen sein könnte, wurden diese ehemaligen Nutzungen und ihr Schadstoffpotential in die Bewertung miteinbezogen. Folgende Gutachten liegen vor: - Orientierende Gefährdungsabschätzung Grundstück Krugenofen 29-33 (Prof. Dieler & Partner, 1.3.2007) - Ergänzungsuntersuchungen zur Orientierenden Gefährdungsabschätzung Grundstück Krugenofen 2933 (Prof. Dieler & Partner, 5.8.2011) - 2. Ergänzung der Orientierenden Gefährdungsabschätzung Grundstück Krugenofen 29-33 (Prof. Dieler & Partner, 5.6.2012) Die Ergebnisse aus den Bodenuntersuchungen zeigen auf, dass im Bereich der ehemaligen Alten Härterei erhöhte Mineralölkohlenwasserstoffgehalte (bis 2.700 mg/kg) bis in 3 m Tiefe und im Bereich des Spänebunkers ein leicht erhöhter Mineralölkohlenwasserstoffgehalt (bis 670 mg/kg) angetroffen wurde. 12 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Damit wurden Mineralölkohlenwasserstoffgehalte nachgewiesen, die im Bereich des Prüfwertes (300-1.000 mg/kg) bzw. des Maßnahmenschwellenwertes (1.000-5.000 mg/kg) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser LAWA liegen. Zur Beurteilung von Schadstoffbelastungen im Rahmen der Betrachtung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser existieren für den Boden-Feststoff keine gesetzlich festgelegten Prüf- und Maßnahmenwerte. Es kann jedoch hilfsweise auf die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden vom Januar 1994 zurückgegriffen werden. Mit Ausnahme dieser beiden kleinräumigen Belastungen wurden keine weiteren branchentypischen Schadstoffbelastungen angetroffen, die die Prüfwerte für den Wirkungspfad BodenMensch der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Wohngebiete überschreiten. Mit Ausnahme der Mineralölkohlenwasserstoffbelastungen kann somit auch eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ausgeschlossen werden. Die fünf Altlastenverdachtsflächen in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes weisen unterschiedliche Gefährdungspotentiale auf. So wird für zwei Altlastenverdachtsflächen ein geringes Gefährdungspotential und für drei Standorte ein hohes Gefährdungspotential gesehen. Aufgrund des topographischen Höhenunterschiedes und der unmittelbar angrenzenden Tiefgarage kann eine Gefährdung durch das ehemalige Schumag-Gelände ausgeschlossen werden. Aufgrund der teilweise 100 %igen Überbauung der fünf Grundstücke ist eine Bodenuntersuchung auf den anderen Grundstücken selbst nicht durchführbar. Durch Bodenuntersuchungen in den Randbereichen im Plangebiet konnten keine Schadstoffgehalte nachgewiesen werden, so dass von diesen Altstandorten eine Gefährdung für die zukünftige Wohnnutzung im Plangebiet ausgeschlossen werden konnte. Da nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass in kleinflächigen Teilbereichen eine abweichende Zusammensetzung des Bodenmaterials mit höheren Schadstoffbelastungen und Fremdbestandteilen vorliegt, sind sämtliche Erdarbeiten durch einen Sachverständigen für Altlasten/Bodenschutz zu überwachen. Die Mineralölkohlenwasserstoffschäden sind zu sanieren und als Sanierungszielwert wird der Prüfwert der LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) für die Aushubsohle und die Wände von <300 mg/kg vorgegeben. Das belastete Bodenmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Es ist sicherzustellen, dass von den auf dem Baugrundstück verbleibenden Bodenmaterialien keine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgeht. Dazu ist in einem abschließenden Bericht Stellung zu nehmen. Die vorgenannten Maßnahmen sollen im Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger vertraglich geregelt werden. 4.6.3 Lärmschutz Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Gemäß § 1 (6) BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu berücksichtigen. Aufgrund der verdichteten Gemengelage sind insbesondere die Aspekte des Lärms detailliert zu betrachten. 13 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Bereits im Vorfeld der Planung wurde eine schallimmissionstechnische Voreinschätzung erstellt, um eine sachgerechte Entscheidung bezüglich des Standortes der Tiefgaragenzufahrt treffen zu können. Dabei wurde die Erschließung der Tiefgarage über die Zufahrt Hauptstraße gegenüber einer Zufahrt über den Krugenofen favorisiert, weil von der Hauptstraße nahezu ebenerdig in die Tiefgarage eingefahren und die Zufahrt eingehaust werden kann. Für die Zufahrt vom Krugenofen hingegen wäre eine kurze und steile Rampe notwendig, die zu höheren Drehzahlen der PkW und damit zu höheren Immissionen an den rückwärtigen Gebäudeseiten im Umfeld führen würde. Um eine der Empfehlung entsprechende Tiefgarage zu realisieren, soll planungsrechtlich als besondere Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt werden, dass die Bauausführung der Tiefgarage und deren Zufahrt derart herzustellen ist, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft ausgeschlossen werden. Die Tiefgaragenzufahrt soll dabei komplett eingehaust werden. Aufgrund des Heranrückens des geplanten Bauvorhabens an das bestehende Parkdeck der Wohnanlage Klausener Straße / Benediktiner Straße wurde in einer weiteren schallimmissionstechnischen Untersuchung die daraus resultierenden möglichen Konflikte untersucht. Als Fazit der Untersuchung wurde festgestellt, dass gemäß den Vorgaben nach TA-Lärm ausreichende Schutzabstände eingehalten werden. Die Einhaltung der zulässigen Richtwerte von 55 dB (A) tags bzw. 40 dB (A) nachts konnte trotz hoch angesetzter Berechnungsansätze nachgewiesen werden. Dabei werden kurzzeitige Geräuschspitzen wie z.B. das Zuschlagen von Türen oder Kofferraumdeckeln nicht als Immissionen im gewerblichen Sinne der TA-Lärm bewertet. Bei Berücksichtigung dieser Einzelereignisse wird der entsprechende Richtwert für die Tageszeit deutlich unterschritten, für die Nachtzeit überschritten. Deswegen wird empfohlen, in der Südostfassade des geplanten Wohnkomplexes keine zu öffnenden Fenster zu in der Nachtzeit schutzbedürftigen Räumen zuzulassen. Fenster zu Wohn- und Aufenthaltsräumen, Küchen oder sonstigen Nebenräumen sind möglich. Gemäß Lärmkataster der Stadt Aachen ist ersichtlich, dass insbesondere der Krugenofen erheblich mit Verkehrslärm belastet ist. Hier wird von einem Verkehrsaufkommen von rund 18.000 Kfz / 24 h ausgegangen. Das innere Plangebiet wird nicht von den angrenzenden Straßen beaufschlagt, weil der Bereich nahezu in einem abgeschlossenen Innenbereich liegt. Für die Baulückenschließung am Krugenofen wird entsprechend der planungsrechtlichen Festsetzungen von einem Mischgebiet ausgegangen. Somit sind hier die der DIN 18005 ‚Schallschutz im Städtebau‘ entsprechenden Orientierungswerte von 60 dB (A) zur Tagzeit und 50 dB (A) zur Nachtzeit anzusetzen. Aufgrund der zugrunde gelegten Ausgangsdaten zur Verkehrsbelastung, den Annahmen zur Verkehrsverteilung und der berücksichtigten Korrekturfaktoren ergeben sich Emissionspegel, die die Orientierungswerte deutlich übersteigen. Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen sollen nach Maßgabe der schallimmissionstechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Dipl. Ing. S. Kadansky-Sommer, Alsdorf, 05.09.2012 an der Baulinie bzw. Baugrenze im Bereich des Krugenofens im Bebauungsplan die notwendigen Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile festgesetzt werden. Mit diesen Festsetzungen wird dem Schutzbedürfnis der geplanten Wohnnutzung innerhalb des Plangebietes Rechnung getragen. Ziel ist die Sicherstellung der Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 an den betroffenen Fassadenabschnitten und somit die Schaffung gesunder Wohnverhältnisse. Die Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile bis zum Lärmpegelbereich III werden in der Regel mit der üblichen Massivbauweise und dem Einbau von Isolierglasfenstern als Wärmeschutz nach dem heutigen Stand der 14 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Technik bereits eingehalten. Daher werden diese Anforderungen entsprechend Lärmpegelbereich III als Mindestanforderung im Bereich des gesamten Bebauungsplanes festgesetzt. Dieser Bebauungsplan ist durch seine Vorhabenbezogenheit gekennzeichnet, so dass sichergestellt ist, dass das Vorhaben in der geplanten Form umgesetzt wird. Aufgrund dessen ist die Festsetzung zu den notwendigen Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile entlang der Baulinie bzw. Baugrenze hinreichend bestimmt. Für den Gebäudekörper sollen geschossweise Anforderungen an die Außenbauteile gestellt und den Lärmpegelbereichen zugeordnet werden. Aufgrund der vorliegenden Belastung empfiehlt es sich, Wohnungen nur innerhalb des Dachgeschosses vorzusehen. Dieses Geschoss springt gegenüber der Hauptfassade zurück, so dass hier bei entsprechender Ausbildung der Brüstung ein geringerer Lärmpegelbereich als in den unteren Geschossen angesetzt werden kann. Zur Prüfung der Lärmbelastung aus dem Umfeld Krugenofen wurde eine schallimmissionstechnische Bestandsaufnahme der dort ansässigen Gewerbebetriebe vorgenommen. Zur Feststellung und der angemessenen Berücksichtigung der relevanten Schallquellen der einzelnen Betriebe fanden Betriebsbesichtigungen und -befragungen über relevante Betriebsmerkmale statt. Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten, der Zuschläge für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit u.ä. wurden die Beurteilungspegel gebildet und den Richtwerten der TA-Lärm gegenübergestellt. Daraus ergab sich, dass die vorhandenen Gewerbeeinrichtungen bis auf den Betrieb Gläser Schmitz, Krugenofen 21 - 23 für das weitere Planverfahren nicht beurteilungsrelevant sind und in ihrer weiteren Entwicklung nicht eingeschränkt werden. Gemäß Untersuchung sind zur Tagzeit an einigen Fassadenabschnitten der geplanten Wohngebäude Immissionen oberhalb des Richtwertes von 55 dB (A) aus dem Betriebsgelände der Glasveredelung Schmitz zu erwarten. Im Hinblick auf den Bestandsschutz des Betriebes ist somit das Heranrücken der Wohnbebauung ohne weitere Maßnahmen nicht möglich. Zur Konfliktbereinigung sollen deswegen durch den Vorhabenträger schalltechnische Verbesserungsmaßnahmen insbesondere der Schallquelle der Lüftungsanlagen finanziert werden. Die zu finanzierenden Maßnahmen sollen innerhalb des Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträger und Stadt vertraglich geregelt werden. Der Vorhabenträger regelt die Umsetzung wiederum vertraglich mit dem betreffenden Gewerbebetrieb. 4.6.4 Artenschutz Die artenschutzrechtlichen Vorschriften des § 44 (1) BNatSchG betreffen sowohl den physischen Schutz von Tieren als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Da insbesondere ältere und brachliegende Bausubstanz potentiellen Lebensraum für Fledermäuse und Vögel darstellt, sind die Artenschutzbelange entsprechend zu berücksichtigen. Im Vorgriff auf die vorzunehmende Abrissgenehmigung wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung vorgenommen. Gemäß gutachterlicher Stellungnahme werden durch den Abriss des Gebäudes keine relevanten Tierarten beeinträchtigt. Nicht abschließend zu beurteilen war das Vorkommen von Mauerseglern, da diese keine auffälligen Spuren hinterlassen. Bei Mauerseglern handelt es sich um häufige und flächendeckend verbreitete Brutvögel. Insofern erscheint es weder erforderlich, nähere Untersuchungen zum tatsächlichen örtlichen Vorkommen während der Brutzeit durchzuführen noch gezielte Ersatzmaßnahmen für Nistplätze an den Neubauten zu fordern. 15 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 4.6.5 Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Schutz vor Schadstoffimmissionen Negative Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind zu vermeiden. Des Weiteren sind die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor Geruchsund Schadstoffimmissionen zu schützen. Generell ist Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus zu treffen. Deshalb soll planungsrechtlich als besondere Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt werden, dass die Tiefgarage mechanisch zu entlüften ist. Das dafür notwendige Entlüftungsrohr soll dabei über Dach geführt werden. Von der Firma Glasveredelung Schmitz GmbH werden Verbrennungsprodukte über ein ca. 15,5 m hohes Abluftrohr abgeleitet. Dieses Abluftrohr wurde 1992 in Abstimmung mit der Landesanstalt für Immissionsschutz NRW und dem damaligen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt erhöht, nachdem von Anwohnern Beschwerden über Geruchswahrnehmungen geäußert wurden. Nach entsprechender Erhöhung des Schornsteins sind keine weiteren Bedenken geäußert worden. Die Erhöhung orientiert sich insbesondere an dem westlich gelegenen Wohnhaus Krugenofen Nr. 23, das eine Traufhöhe von ca. 12 m und eine Firsthöhe von ca. 17 m aufweist. Die so entstandene Verbesserung wurde von den oben genannten Behörden seinerzeit unterstützt. Der geplante Neubau soll bis auf 16 m an den Schornstein heranrücken, weist aber mit maximal 15 m eine geringere Höhe als die Wohnbebauung am Krugenofen auf. Aufgrund der vorherrschenden Hauptwindrichtung aus Südwesten kann nicht davon ausgegangen werden, dass das geplante Bauvorhaben zu einem eingeschränkten Luftaustausch führt. Vielmehr wird durch den Abriss des Verwaltungsgebäudes südlich der Durchfahrt zum Krugenofen die Luftzufuhr aus der Hauptwindrichtung unterstützt. Generell ist aufgrund des vorherrschenden Stadtklimas von belastenden Eigenschaften auszugehen, die jedoch durch das Bauvorhaben nicht zusätzlich verstärkt werden. Sollten aus dem Neubau nicht vorhersehbare Luftbewegungen und –strömungen resultieren, die zu einer Zunahme der Geruchswahrnehmungen und zu einer Geruchshäufigkeit in über 3 % der Jahresstunden führen, so wird durch den Vorhabenträger eine eventuelle weitere Erhöhung des Schornsteins um maximal 3,00 m finanziert. Eine entsprechende Regelung soll innerhalb des Durchführungsvertrages getroffen werden. 4.6.6 Klimaschutz Die zukünftige Bebauung soll als Solitär auf dem Grundstück errichtet werden und nicht in geschlossener Bauweise an den Bestand anschließen. Somit ist davon auszugehen, dass die Belüftung und die Frischluftzufuhr nach wie vor gewährleistet sind und keine Bereiche durch eine geschlossene Bauweise geschaffen werden, in denen die Luftzirkulation stagniert. Dieser Annahme entspricht auch die Tatsache, dass der Neubau entsprechend der Hauptwindrichtung platziert und die Windzufuhr aus der Hauptwindrichtung damit nicht blockiert wird. Die heutige 100 %ige Versiegelung soll teilentsiegelt werden. Des Weiteren wird textlich festgesetzt, dass die Tiefgarage außerhalb der überbaubaren Flächen zu begrünen ist. Die Energie- und Wärmeversorgung des Objektes ist noch nicht abschließend geplant. Derzeit werden die Varianten Fernwärme, Wärmpumpe mit einer Unterstützung in Gas-Brennwerttechnik oder Gas-Brennwerttechnik mit Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung geprüft. 16 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 4.6.7 Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Schutz der Kulturgüter Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen ist nicht abschließend zu klären, ob innerhalb des Plangebietes archäologische Bodenfunde zu erwarten sind. Sollten diese bei anstehenden Ausschachtungsarbeiten gefunden werden, ist unverzüglich die Stadt als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege zu verständigen. Der Ursprung der heutigen Werksanlage der Firma Severin Heusch resultiert aus dem Jahr 1898. Aufgrund erheblicher Zerstörungen im 2. Weltkrieg werden die heutigen Gebäude nicht als Baudenkmal eingestuft. Details der Backsteinarchitektur und der Shedhallen mit ursprünglich gußeisernen Stützen sind nur noch rudimentär vorhanden. In der Großform ist die Werksanlage noch nachvollziehbar. Angesichts der hohen Bedeutung der Textilindustrie für Aachen wird deswegen vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland angeregt, die heutigen Gebäude als erhaltenswerte Bausubstanz in die Neubauplanung einzubeziehen. Da die Gebäudesubstanz an sich nicht als denkmalwert gilt, besteht seitens der Stadt Aachen keine Handhabung den Erhalt zu fordern. Der Umbau oder ein teilweises Integrieren in die Neuplanung würde zudem eine wirtschaftlich tragfähige Umnutzung ausschließen. Die Schaffung von zentral gelegenem Wohnraum an diesem Standort wird höher gewichtet als der Erhalt des Gebäudeensembles, das an die Bedeutung der Textilindustrie erinnern soll. 4. Auswirkungen der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Möglichkeit eröffnet, einen städtebaulichen Missstand, der durch die heute ungenutzten Flächen verursacht wird, zu beseitigen. Durch die Planung soll dringend benötigter Wohnraum in innenstadtnaher Lage geschaffen werden. Gleichzeitig soll durch die Inanspruchnahme von heute bereits bebauten Flächen ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden sichergestellt werden. Die bereits vorhandene Infrastruktur wird zusätzlich ausgelastet und das tägliche Verkehrsaufkommen zwischen Wohnort und Arbeitsplatz aufgrund der Zentralität des zukünftigen Wohngebietes reduziert. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes werden keine negativen Auswirkungen für die Umwelt erwartet. Im Bereich der Hauptstraße wird ein höheres Verkehrsaufkommen in Kauf genommen, weil der Verkehr hier problemlos abgewickelt und ebenerdig der geplanten Tiefgarage zugeführt werden kann. Die von Anwohnern am Krugenofen bemängelte Reduzierung des Ausblicks Richtung Burtscheid wird geringer gewichtet als der Belang, in innenstadtnaher Lage Wohnraum zu schaffen. 5. Kosten Die Kosten der Planaufstellung und der Realisierung übernimmt der Vorhabenträger. Entschädigungskosten gemäß § 39 ff. BauGB sind nicht zu erwarten, da keine Maßnahmen getroffen werden, die sich nachteilig auf persönliche Lebensumstände auswirken könnten. 17 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 6. Begründung zur Offenlage Fassung vom 07.11.2012 Durchführungsvertrag Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger abgeschlossen werden soll. Dieser Vertrag stellt alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahme sicher. In dem Durchführungsvertrag sollen Gestaltungsvorgaben für das Vorhaben aufgenommen werden. Damit wird dem Willen der Stadt Aachen, das Vorhaben entsprechend dem abgestimmten Entwurfskonzept umzusetzen, Rechnung getragen. 7. Plandaten Plangebiet Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Überbaubare Flächen Mischgebiet Überbaubare Flächen Allgemeines Wohngebiet 4.455 m² 440 m² 4.015 m² 180 m² 1.670 m² 18 / 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße – Abwägungsvorschlag Bürgerbeteiligung Für den Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte (Stand 07.11.2012) Lage des Plangebietes 1 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. Krugenofen 32 - 34 , Erzbergerallee 27 Neuhauser Straße 63, Würselen Hauptstraße 65 Emmi-Welter-Straße 22 (04.06..2012) (06.06..2012) (07.06.2012) (10.06..2012) (14.06..2012) 6. Krugenofen 19 und R. Langer, Krugenofen 17 (15.06..2012) 7. Krugenofen 25 (15.06..2012) 8. 9. 10. Dennewartstraße 25 - 27 Erzbergerallee 27 Krugenofen 21 – 23 (15.06..2012) (15.06..2012) (20.06..2012) 11. (23.08.2012) 12. (23.08.2012) 13. Niederschrift der Bürgeranhörung vom 05.06.2012 2 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. Krugenofen 32 - 34 (04.06..2012) Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1: Baulücke Krugenofen: Auch heute wird die Baulücke zu mehr als 60 % durch ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude geschlossen. Das Gebäude schließt giebelständig an die rückwärtige Gebäudeseite des südlich der Baulücke stehenden Wohngebäudes an und verhindert somit bereits heute die Fernsicht aus der gegenüberliegenden Bebauung am Krugenofen. Die Schließung der Baulücke wird aufgrund der vorgenannten Bebauung nur zu einer geringen Reduzierung der Durchlüftung führen. Wohl aber lässt die Baulückenschließung erwarten, dass sie zu einer nicht unerheblichen Minderung des Lärmeintrages durch den Straßenverkehr auf dem Krugenofen im Blockinnenbereich beitragen wird. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 3 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 2. Erzbergerallee 27 Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 (06.06..2012) Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2: Abwertung des Gebietes / Ausblick: Die bisher gewerblich genutzten Flächen sollen aufgegeben und als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Diese Umnutzung entspricht der hochwertigen Lage der Flächen und führt zu einer Aufwertung des gesamten Areals. Der Vergleich mit angrenzenden Blockstrukturen nördlich und südlich des Plangebietes verdeutlicht, dass der heutige Blockinnenbereich zwischen Krugenofen, , Hauptstraße, Benediktinerstraße, Klausenerstraße und Neustraße sehr großzügig dimensioniert ist und bisher von der großflächigen und geringgeschossigen Gewerbebebauung profitiert hat. Die daraus resultierende Weite wird zusätzlich durch die Topographie unterstützt. Durch das geplante Bauvorhaben wird der Blockinnenbereich nunmehr in drei unterschiedlich große Teilbereiche gegliedert. Diese Teilbereiche werden jedoch auch zukünftig nicht die Kleinteiligkeit und Dichte benachbarter Innenbereiche aufweisen. Es ist nachvollziehbar, dass die geplante 4-geschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss eine Beeinträchtigung für die Anwohner am Krugenofen darstellt. Das vorhandene Sheddach des ehemaligen Fabrikgebäudes erlaubt durch seine Einschnitte den Bewohnern der oberen Geschosse des Krugenofens einen schönen Ausblick Richtung Burtscheid. Dies wird künftig nicht mehr möglich sein bzw. den Bewohnern der neuen Wohnanlage vorbehalten sein. In der Abwägung wird aber dem Belang, in innenstadtnaher Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, Vorrang gegeben. Eine Bebauung in dieser Höhe ist aus Sicht der Verwaltung angemessen, da auch die angrenzende Bebauung im Bereich Neustraße und Klausenerstraße bis zu 6 Geschosse hoch ist. Die gemäß Landesbauordnung NRW einzuhaltenden Abstände, die neben der Sicherheit, der Belichtung und dem sozialen Frieden dienen, werden gegenüber der nordwestlich gelegenen Wohnbebauung deutlich eingehalten. So ist gewährleistet, dass die zukünftige Wohnbebauung zu keiner erheblichen Reduzierung der Belichtung der Bestandsbebauung führt. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 4 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 3. Neuhauser Straße 63, Würselen Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 (07.06.2012) Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3: Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung: Sowohl das Verkehrsgutachten als auch das Lärmgutachten plädieren aufgrund der geringeren Problematik für eine Zufahrt zu der geplanten Tiefgarage mit 47 Stellplätzen von der Hauptstraße aus. Durch die Anbindung an die Hauptstraße wird der gesamte Ziel- und Quellverkehr des Bauvorhabens über den signalisieren Knotenpunkt Krugenofen / Hauptstraße / Burtscheider Straße geführt. Die zu erwartenden Verkehrsmengen sind aufgrund der geringen KfZ-Zahl und der ausreichenden Straßenraumbreite der Hauptstraße problemlos abzuwickeln. Bei Zufahrt über die heutige Baulücke am Krugenofen würde der Quellverkehr unsignalisiert in die hoch belastete Straße im unübersichtlichen Knotenpunktbereich mit der Neustraße einfahren. Die aus Richtung Innenstadt kommenden Fahrzeuge mit Ziel Bauvorhaben müssten nach links in die Zufahrt einbiegen, was aufgrund der einstreifigen Verkehrsführung zu Beeinträchtigungen des stadtauswärts führenden Verkehrsstroms führen würde. Die Zufahrt soll dementsprechend von der L-förmigen Stichstraße im Bereich der Platzaufweitung an der Hauptstraße durch Schaffung einer Durchfahrt im Erdgeschoss des Eckhauses erfolgen. Durch das Gefälle der Hauptstraße Richtung Burtscheider Zentrum kann nahezu ebenerdig in die Tiefgarage eingefahren werden. Die Stichstraße soll durch einzelne effiziente Maßnahmen wie die Straßenaufweitung innerhalb eines Teilabschnittes ertüchtigt werden. Der vorhandene Spielplatz soll durch eine Ergänzung der Einzäunung zusätzlich gesichert werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt ursprünglich eine zweite Zufahrt zum Heuschgrundstück existierte. Diese Zufahrt war seinerzeit ursächlich für die L-förmige Stichstraße. Diese Zufahrt wurde später mit einem Wohngebäude überbaut. Die vorliegende verkehrstechnische Beurteilung des Bauvorhabens wurde von einem anerkannten Gutachter erstellt. Darüber hinaus wurde ein Lärmgutachten erstellt, das die Einhaltung der erforderlichen Grenzwerte nachweist. Beide Gutachten sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes einsehbar. 5 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Auch wenn die Erschließung über die Hauptstraße wie oben dargestellt gut realisierbar ist und hinsichtlich der Lärmimmissionen die Grenzwerte eingehalten werden, bedeutet diese Anbindung für die Anwohner dennoch eine Beeinträchtigung, da die Stichstraße mit deutlich mehr Verkehr belastet wird als heute. Die Zufahrt in die Tiefgarage wird nur einspurig ausgeführt werden können, sodass die Einfahrt signalisiert wird und sich dadurch Wartezeiten für einfahrende Fahrzeuge ergeben können. In der Abwägung wird dieser Alternative dennoch der Vorzug gegeben, da eine Zufahrt über den stark belasteten Krugenofen sowohl aus Gründen der Verkehrssicherheit als auch bedingt durch die schwierige Topografie einen größeren Nachteil darstellt. Um weitere Beeinträchtigungen zu vermeiden, wird im rückwärtigen Bereich der Hauptstraße die Zufahrt eingehaust, sodass im Blockinnenbereich keine zusätzlichen Immissionen entstehen. Höhenentwicklung: In Bezug auf die Höhenentwicklung ist festzustellen, dass das geplante Bauvorhaben insgesamt maximal vier Vollgeschosse zuzüglich Dachgeschoss aufweist. Die gemäß Landesbauordnung NRW notwendigen Abstände werden hinreichend eingehalten. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 6 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 4. Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Hauptstraße 65 (10.06..2012) 7 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4: Erschließung: Gemäß Verkehrsgutachten ist das durch die Tiefgarage verursachte zusätzliche Verkehrsaufkommen ohne Probleme im vorhandenen Straßenraum der Hauptstraße abzuwickeln. Der Gutachter geht in der Summe von 122 KfZ-Fahrten pro Tag im Quell- und Zielverkehr aus. Dabei ist in der nachmittaglichen Spitzenstunde von 8 Fahrten im Zielverkehr und 3 Fahrten im Quellverkehr auszugehen. Die L-förmige Stichstraße soll durch einzelne Maßnahmen wie die Aufweitung des Straßenraumes zwischen Wendeanlage und Standort der Platane oder der Anlage von 4 zusätzlichen Senkrechtparkplätzen ertüchtigt werden. Der vorhandene Spielplatz soll durch eine Ergänzung der Einzäunung zusätzlich gesichert werden. Bei Zufahrt über die heutige Baulücke würde der Quellverkehr unsignalisiert in die hoch belastete Straße Krugenofen im unübersichtlichen Knotenpunktbereich mit der Neustraße einfahren. Die aus Richtung Innenstadt kommenden Fahrzeuge mit Ziel Bauvorhaben müssten nach links in die Zufahrt einbiegen, was aufgrund der einstreifigen Verkehrsführung zu Beeinträchtigungen des stadtauswärts führenden Verkehrsstromes führen würde. Weiterhin ist zu bedenken, dass im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt ursprünglich eine zweite Zufahrt zum Heuschgrundstück existierte. Diese Zufahrt war seinerzeit ursächlich für die L-förmige Stichstraße. Diese Zufahrt wurde später mit einem Wohngebäude überbaut. Eine Verbindung mit der bestehenden Tiefgarage Klausenerstraße ist aufgrund der unterschiedlichen Höhenlagen nur unter großem Flächenverlust möglich. Eine Koppelung der beiden Tiefgaragen würde zu einer Vielzahl von eigentumsrechtlichen Problemen führen. Stellplätze: Die Anzahl der Wohneinheiten innerhalb des Bauvorhabens wird auf 47 reduziert, so dass für jede Wohneinheit ein Stellplatz in der geplanten Tiefgarage zur Verfügung steht. Aufgrund der innenstadtnahen Lage ist davon auszugehen, dass ein hoher Besucheranteil nicht mit dem PkW sondern zu Fuß, per Fahrrad oder mit dem ÖPNV kommen wird. Des Weiteren entfallen im öffentlichen Raum von Mitarbeitern der Firma Heusch in Anspruch genommene Parkplätze. Das Verkehrsgutachten geht pro Tag von ca. 4 Besuchern aus, die einen öffentlichen Parkplatz nutzen werden. Die Einrichtung einer Quartiersgarage als Tiefgarage ist im Unterschied zu einer Hochgarage über die Mieteinnahmen für die einzelnen Parkplätze nicht finanzierbar. Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung: Stellungnahme s. Nr. 3. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, die Eingabe zurückzuweisen. 8 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 5. Emmi-Welter-Straße 22 Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 (14.06..2012) 9 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5: Größe des Plangebietes: Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen klassischen Bebauungsplan der Innenentwicklung, weil brachliegende Flächen einer neuen sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Die Obergrenze von 20.000 m² zulässiger Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird deutlich unterschritten. Bebauungspläne unter 20.000 m² Grundfläche können im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, auch wenn Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen vorliegen. Diese Auswirkungen sind auch im beschleunigten Verfahren - wenn notwendig - gutachterlich zu überprüfen und möglichst zu minimieren. Allerdings erfolgt die Darstellung nicht im Rahmen eines Umweltberichtes sondern innerhalb der üblichen Begründung. Abwertung des Gebietes / Ausblick: Stellungnahme s. Nr. 2. Belichtung / Belüftung: Da die zukünftige Bebauung als Solitär auf dem Grundstück errichtet wird und nicht in geschlossener Bauweise an den Bestand anschließt, ist die Belüftung und Frischluftzufuhr nach wie vor gewährleistet. Dieser Annahme entspricht auch die Tatsache, dass der Neubau entsprechend der Hauptwindrichtung platziert und die Windzufuhr aus der Hauptwindrichtung damit nicht blockiert wird. Die gemäß Landesbauordnung NRW einzuhaltenden Abstände, die neben der Sicherheit, der Belichtung und dem sozialen Frieden dienen, werden gegenüber der nordwestlich gelegenen Wohnbebauung deutlich eingehalten. 10 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Eine Reduzierung des Bauvorhabens auf maximal 2 Geschosse würde das Vorhaben aufgrund des hohen Erschließungsaufwandes insgesamt in Frage stellen. Von der Firma Glasveredelung Schmitz GmbH werden Verbrennungsprodukte über ein ca. 15,5 m hohes Abluftrohr abgeleitet. Dieses Abluftrohr wurde 1992 in Abstimmung mit der Landesanstalt für Immissionsschutz NRW und dem damaligen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt erhöht, nachdem von Anwohnern Beschwerden über Geruchswahrnehmungen geäußert wurden. Nach entsprechender Erhöhung des Schornsteins sind keine weiteren Bedenken geäußert worden. Der geplante Neubau rückt bis auf 16 m an den Schornstein heran, weist aber mit maximal 15 m eine geringere Höhe als die Wohnbebauung am Krugenofen auf, die seinerzeit als Maßstab für die Kaminerhöhung galt. Aufgrund der vorherrschenden Hauptwindrichtung aus Südwesten kann nicht davon ausgegangen werden, dass das geplante Bauvorhaben zu einem eingeschränkten Luftaustausch führt. Vielmehr wird durch den Abriss des Verwaltungsgebäudes südlich der Durchfahrt zum Krugenofen die Luftzufuhr aus der Hauptwindrichtung unterstützt. Sollten aus dem Neubau nicht vorhersehbare Luftbewegungen und –strömungen resultieren, die zu einer Zunahme der Geruchswahrnehmungen und zu einer Geruchshäufigkeit über 3 % der Jahresstunden führen, so wird durch den Vorhabenträger eine eventuelle weitere Erhöhung des Schornsteins um maximal 3,00 m finanziert. Eine entsprechende Regelung wird innerhalb des Durchführungsvertrages getroffen. Benachbarter Gewerbebetrieb (Gläser Schmitz): Aufgrund der Gemengelage in dichter Bebauung sind die durch die heranrückende Wohnbebauung möglichen Immissionskonflikte mit der Firma Schmitz durch den Bebauungsplan zu lösen. Zwecks Aufzeigen einer konfliktbereinigten Situation wurde eine schallimmissionstechnische Untersuchung beauftragt, die sich speziell mit den Immissionsverhältnissen Heranrückende Wohnbebauung - Gläser Schmitz beschäftigt. Gemäß Untersuchung werden zur Tagzeit an einigen Fassadenabschnitten der geplanten Wohngebäude Immissionen oberhalb des zulässigen Richtwertes erwartet. Die Richtwertüberschreitung beträgt bis zu 4,5 dB(A), sodass dieser Wert nicht mehr nach dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme geduldet werden kann. Im Hinblick auf den Bestandsschutz ist das Heranrücken der Wohnbebauung nicht uneingeschränkt möglich. Seitens des Gutachters wurden deswegen mögliche betriebstechnische Maßnahmen an den relevanten Schallquellen in Augenschein genommen und deren schalltechnische Verbesserungsmöglichkeit abgeschätzt. Als Ergebnis werden Maßnahmen vorgeschlagen, die durch den Vorhabenträger der Wohnanlage als Verursacher zu finanzieren sind. So soll u.a. der vorhandene Lüfter an der Südostfassade entfernt und über Dach geführt werden. Diese Maßnahmen sind durch betriebsorganisatorische und schalltechnische Maßnahmen durch den Gewerbebetrieb zu ergänzen. Die durch den Vorhabenträger zu finanzierenden Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag gesichert. Stellplätze: Die Hochbauplanung des Bauvorhabens wird dahingehend geändert, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf 47 reduziert wird. Gleichfalls werden insgesamt 47 Einstellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen, so dass für jede Wohneinheit ein Stellplatz zur Verfügung steht. Gemäß Verkehrsgutachten ist aufgrund der zentralen Lage maximal von 4 Besucherfahrzeugen auszugehen, die öffentliche Parkplätze benutzen werden. Im Bereich der Baulückenschließung am Krugenofen sind Arztpraxen und sonstige Dienstleistungen vorgesehen. Die dafür nachzuweisenden Stellplätze sind unmittelbar hinter dem Gebäude innerhalb des Blockinnenbereiches geplant. Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung: Stellungnahme s. Nr.. 3. Platzgestaltung Hauptstraße / öffentlicher Spielplatz: Die L-förmige Stichstraße wird zwischen Platane und Wendeanlage auf 7,00 m aufgeweitet, so dass hier keine Parkplätze entfallen müssen. Im Bereich der Wendeanlage werden zusätzliche 4 Parkplätze geschaffen. Damit werden diejenigen Parkplätze ausgeglichen, die heute verbotenerweise innerhalb des Wendekreises parken. Die Zufahrt über die Hauptstraße ist lediglich als Tiefgaragenzufahrt konzipiert. Die Zufahrt für Feuerwehr- und sonstige Notfahrzeuge ist über eine entsprechend hohe Durchfahrt innerhalb der Lückenbebauung am Krugenofen vorgesehen. Der bestehende Kinderspielplatz wird im Rahmen der Möglichkeiten erweitert und aufgewertet, um einen Beitrag für ein öffentlich zugängliches Spielangebot zu schaffen. Im Durchführungsvertrag wird dies entsprechend gesichert. Die zusätzliche Verkehrsbelastung durch die angrenzende Tiefgaragenzufahrt (122 KfZ-Fahrten pro Tag im Quell- und Zielverkehr) ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar. Zudem ist der Spielplatz bereits heute eingezäunt, sodass Sicherheitsrisiken minimiert werden. 11 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Lage des Kinderspielplatzes im Plangebiet: Da das gesamte Grundstück bis auf den Stellplatzbereich für die Dienstleistungen im Vorderhaus verkehrsfrei sein wird, ist der Bereich insgesamt gut als Spielfläche für Kinder geeignet. Im nordwestlichen Abschnitt kann eine zusammenhängende Fläche angeboten werden, die sowohl als Spiel- als auch als Aufenthalts- und Kommunikationsfläche ausgebaut werden kann. Gutachten: Die erforderlichen Gutachten werden bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes fertig gestellt und werden dann einsehbar sein. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 12 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 6. Krugenofen 19 und Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Krugenofen 17 (15.06..2012) 13 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 14 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 15 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 6: Größe des Plangebietes: Stellungnahme s. Nr. 5. Belichtung / Belüftung: Stellungnahme s. Nr. 5. Höhenentwicklung: Die den Baublock begrenzende Bebauung entlang der Neustraße, Klausenerstraße, Benediktinerstraße und der unteren Hauptstraße weist durchgehend 5 bis 6 Geschosse auf. In dieser Höhe zieht sich sie die Bebauung teilweise in das Innere des Baublocks hinein. Entlang des Krugenofens sind die Gebäude 4- bis 5-geschossig und entlang der oberen Hauptstraße 3- bis 4-gechossig ausgeführt. Insofern fügt sich die geplante 4-geschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss in die Umgebung ein. Abwertung des Gebietes / Ausblick: Stellungnahme s. Nr. 2. Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung: Stellungnahme s. Nr. 3. Platzgestaltung Hauptstraße / öffentlicher Spielplatz: Stellungnahme s. Nr. 5. Lage des Kinderspielplatzes im Plangebiet: Stellungnahme s. Nr. 5. Regenwasser / Versickerung: Die Entsiegelung von Teilflächen ist nicht derart umfassend, dass dadurch hydrogeologische Probleme geschaffen werden können. Bei der statischen Berechnung des Neubauvorhabens werden die Baugrundverhältnisse entsprechend eines zu erstellenden Bodengutachtens hinreichend berücksichtigt. Artenschutz: Im Februar 2012 wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung vorgenommen (Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg). Gemäß der gutachterlichen Stellungnahme werden durch den Abriss der vorhandenen Gewerbebebauung keine relevanten Tierarten beeinträchtigt. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 16 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 7. Krugenofen 25 Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 (15.06..2012) Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 7: Abwertung des Gebietes / Ausblick: Stellungnahme s. Nr. 2. 17 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 8. Dennewartstraße 25 - 27 Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 (15.06..2012) 18 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 19 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 8: Abstandsflächen / Verschattung: Gemäß Landesbauordnung NRW kann für alle vier Gebäudeseiten eines freistehenden Gebäudes das Schmalseitenprivileg in einer Länge von je maximal 16 m angewandt werden. Insofern gilt für die nordöstliche Schmalseite des Gebäudes bis zu einer Wandlänge von 16 m der Abstand von 0,4 x 15,10 m entsprechend 6,04 m. Durch Rücksprung des obersten Geschosses wird insgesamt der notwendige Abstand eingehalten. Tatsächlich wird der zukünftige Baukörper jahreszeitlich und tageszeitlich bedingt im Bereich der Häuser Hauptstraße 63 - 67 zu Verschattungen führen. Gemäß DIN 5034-1 gilt ein Wohnraum als ausreichend besonnt, wenn seine Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens 1 h beträgt. Eine Wohnung gilt als ausreichend besonnt, wenn in ihr mindestens ein Wohnraum ausreichend besonnt ist. Diese Bedingungen werden im vorliegenden Fall durch das neue Bauvorhaben deutlich eingehalten werden. Insofern kann nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung durch die Verschattung ausgegangen werden. Bei der Beurteilung der Verschattung ist zu berücksichtigen, dass die heutigen Fabrikbauten auf Höhe des Hauses Hauptstraße 67 als Grenzbebauung errichtet wurden und dieser Bereich zukünftig gänzlich unbebaut bleibt. Insofern ist hier eine deutliche Verbesserung der Belichtung zu erwarten. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass im rückwärtigen Gartenbereich der Häuser Hauptstraße 63 und 65 vier hochstämmige Bäume stehen, die das zukünftige Bauvorhaben überragen und damit dessen Verschattung relativieren. Stellplätze: Stellungnahme s. Nr. 5. Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung: Stellungnahme s. Nr. 3. Kesselbildung / Emissionen Gläser Schmitz: Die zukünftige Bebauung wird als Solitär auf dem ehemaligen Heusch-Grundstück angeordnet. Somit ist sichergestellt, dass rund um das Gebäude Luftbewegungen stattfinden können und keine Bereiche durch eine geschlossene Bauweise geschaffen werden, in denen die Luftzirkulation stagniert. Dieser Annahme entspricht auch die Tatsache, dass der Neubau entsprechend der Hauptwindrichtung platziert und die Windzufuhr aus der Hauptwindrichtung damit nicht blockiert wird. Im Rahmen der schallimmissionstechnischen Untersuchung, die sich speziell mit dem Immissionskonflikt zwischen Gläser Schmitz und heranrückender Wohnbebauung auseinandersetzt, wird vorgeschlagen, den vorhandenen Lüfter an der Südostfassade zu entfernen, über Dach zu führen und entsprechend zu dämmen. Damit kann der Betrieb ohne Belästigung 20 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 vorhandener und zukünftiger Anwohner Abluft abführen. Die Kostenübernahme dieser Maßnahme wird im Durchführungsvertrag geregelt Lärmbelastung: Tatsächlich werden die menschlichen Laute zunehmen, die jedoch nicht als Lärm zu beurteilen sind. Insgesamt wird es zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmemissionen kommen, weil durch die Baulückenschließung der Lärmeintrag vom Krugenofen aus nahezu unterbunden werden kann. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Lärmgutachten erstellt, dessen Ergebnisse in der Begründung dargestellt sind. Das Gutachten kann während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Gefährdung Baumbestand: Aufgrund der nordöstlich und nordwestlich gelegenen Bestandsbebauung ist nicht davon auszugehen, dass durch die zukünftige Bebauung ‚Windkanäle‘ entstehen, durch die der Baumbestand auf den Grundstücken der Häuser Hauptstraße 63 und 65 beeinträchtigt wird. Platzgestaltung Hauptstraße / öffentlicher Spielplatz: Stellungnahme s. Nr. 5. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 21 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 9. Erzbergerallee 27 Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 (15.06..2012) Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 9: Stellungnahme s. Stellungnahme zu Eingabe Nr. 8. 22 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 10. Gläser Schmitz, Krugenofen 21 – 23 Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 (20.06..2012) 23 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 10: Stellungnahme s. Nr. 5: (Gewerbebetrieb Gläser Schmitz) 24 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 11. Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 (23.08.2012) 25 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 11: Verdichtung Blockinnenbereich: In der Eingabe wird kritisiert, dass nicht entlang einer Straße gebaut wird, sondern im Innenbereich zum Nachteil der dort liegenden Spiel- und Freibereiche. Das Plangebiet ist aber bereits heute fast vollständig überbaut. Nach Realisierung der geplanten Wohnbebauung werden mehr Freiflächen zur Verfügung stehen. Die höchstzulässige Grundflächenzahl für Allgemeine Wohngebiete beträgt 0,4. Das bedeutet, nur 40 % des Grundstückes können überbaut werden (60 % versiegelt). Die geplante Wohnbebauung als Nachfolgenutzung für einen Gewerbebetrieb entspricht der umgebenden Nutzungsstruktur und ist sinnvoll, da in innenstadtnaher Lage dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden kann. Der Blockinnenbereich ist ausreichend dimensioniert, um die geplante Bebauung aufzunehmen unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen. Höhenentwicklung: Stellungnahme s. Nr. 6 Fehlplanungen an der Eupener Straße: Die in den letzten Jahren realisierten Vorhaben an der Eupener Straße stehen nicht in Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren. Verfahren nach § 13 a BauGB: Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen klassischen Bebauungsplan der Innenentwicklung, weil brachliegende Flächen einer neuen sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Die Obergrenze von 20.000 m² zulässiger Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird deutlich unterschritten. Bebauungspläne unter 20.000 m² Grundfläche können im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, auch wenn Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen vorliegen. Diese Auswirkungen sind auch im beschleunigten Verfahren - wenn notwendig - gutachterlich zu überprüfen und möglichst zu minimieren. Allerdings erfolgt die Darstellung nicht im Rahmen eines Umweltberichtes sondern innerhalb der üblichen Begründung. Darüber hinaus wird auch in diesem Verfahren die Öffentlichkeit zwei Mal beteiligt, sowohl bei der frühzeitigen Beteiligung als auch im Rahmen der Offenlage. Alle Eingaben fließen, wie bei allen Bebauungsplanverfahren, in die Abwägung ein, die den politischen Gremien bzw. dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. 26 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 12. Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 (23.08.2012) Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 12: Abwertung des Gebietes / Ausblick: Stellungnahme s. Nr. 2. Standort: Die geplante Wohnbebauung als Nachfolgenutzung für einen Gewerbebetrieb entspricht der umgebenden Nutzungsstruktur und ist sinnvoll, da in innenstadtnaher Lage dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden kann. Der Blockinnenbereich ist ausreichend dimensioniert, um die geplante Bebauung aufzunehmen unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen. Höhenentwicklung: Stellungnahme s. Nr. 6 27 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - 13. Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Niederschrift der Bürgeranhörung vom 05.06.2012 NIEDERSCHRIFT über die Durchführung der Bürgerinformation zum vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 13 a BauGB - Krugenofen / Hauptstraße - Die Bürgerinformation fand statt in der Zeit vom 04.06.2012 bis 15.06.2012 im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor mit einer Ausstellung der Planunterlagen und der darin dargestellten Planungsziele und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Am 05.06.2012 wurde von 18.00 bis 19:30 Uhr eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Folgende Unterlagen waren ausgestellt: $ Luftbild $ Planung (Lageplan, Schnitte, Perspektiven) $ Erläuterungstext $ Modell Ergänzt wurden die Unterlagen durch ein Ablaufschema zum Bebauungsplanverfahren. Von der Verwaltung waren anwesend: Frau Prenger Berninghoff Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen / Moderatorin Frau Hergarten Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen / Bauleitplanung Dazu geladen war: Herr Braun Regioplan, Projektentwicklung Herr Werden Büro Medefindt und Partner Herr Schnuis Büro RaumPlan Es waren ca. 30 Bürgerinnen und Bürger erschienen. Um 18.00 Uhr eröffnete Frau Prenger Berninghoff die Informationsveranstaltung und informierte die Anwesenden über den vorgesehenen Ablauf des Abends. Die Bürger/innen wurden aufgefordert, nach der Vorstellung der Planung ihre Anregungen vorzubringen. Frau Hergarten erklärte den Anwesenden den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens. Im Anschluss daran stellten Herr Schnuis und Herr Werden anhand der ausgestellten Pläne die Planung vor einschließlich der zu untersuchenden Umweltbelange und der verkehrlichen Auswirkungen. Hauptthemen der Veranstaltung waren die Erschließung der Tiefgarage (Verkehr), die künftigen Immissionen und die Höhe der geplanten Wohnbebauung. Die in der Veranstaltung geäußerten Anregungen sind in der Anlage (Foto Moderationstafel) dargestellt. Verkehr: Insbesondere die Anwohner der Hauptstraße (im Bereich der Stichstraße) befürchten Lärm- und Lichtimmissionen im Bereich der neuen Tiefgaragenzufahrt. Außerdem werden Beeinträchtigungen durch zusätzlichen Verkehr bzw. Verkehrslärm auf der Hauptstraße befürchtet, wobei sich der vorhandene Kopfsteinpflasterbelag und die starke Neigung erschwerend 28 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 auswirken. Die Verbreiterung der Stichstraße und der zusätzliche Verkehr bedeuten auch einen Konflikt für den bestehenden Spielplatz und eine Gefahr für die Kinder. Es wurde vorgeschlagen, die Zufahrt vom Krugenofen aus vorzusehen. Diese Ausfahrt bestehe seit langen, Probleme mit dem hohen Verkaufsaufkommen und den sich in diesem Bereich aufstellenden Linksabbiegern Richtung Neustraße seien nicht gravierend. Außerdem wurde vorgeschlagen zu prüfen, ob eine Verbindung zu der bestehenden Tiefgarage auf dem Nachbargrundstück (Zufahrt Klausenerstraße) hergestellt werden kann. Es wurde weiterhin angezweifelt, dass die geplante Anzahl der Tiefgaragenstellplätze (Aussage des Architekten: 45 Stpl.) ausreichend seien für 52 Wohneinheiten. Immissionen: Außer den befürchteten Lärm- und Lichtimmissionen durch den PKW-Verkehr, vor allem im Bereich der Tiefgaragenzufahrt, werden auch Beeinträchtigungen durch die veränderte Nutzung im Blockinnenbereich befürchtet. Im Gegensatz zur momentan ruhenden gewerblichen Nutzung, ist bei einer Wohnnutzung auch ganztägig mit Lärm zu rechnen (Gespräche, Rufen Kinderspielen). Es wurde weiterhin die Belüftung dieses Bereiches thematisiert sowie die Entlüftung der Tiefgarage. Höhen: Von den Anwohnern Krugenofen Hausnummer 17 bis 27 wurde kritisiert, dass durch den geplanten IV-geschossigen Baukörper zuzüglich Dachgeschoss der Blick in östlicher Richtung (Burtscheid) verbaut wird. Dieser Ausblick, der derzeit - trotz des dazwischen liegenden Fabrikgebäudes mit seinem Sheddach - möglich ist, war bislang eine hohe Qualität für die Anwohner. Der Verlust stellt für sie eine erhebliche Wertminderung dar. Es wurde vorgeschlagen, die Höhe der geplanten Bebauung zu reduzieren, maximal bis auf Höhe des derzeitigen Fabrikgebäudes. Soweit möglich wurden die Fragen von Frau Hergarten, Herrn Schnuis, Herrn Werden und Herrn Braun ausführlich beantwortet. Abschließend wurden die Bürger noch einmal darauf hingewiesen, dass weitere Anregungen dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen innerhalb der nächsten zwei Wochen zugeschickt werden können. Gegen 19:30 Uhr beendete Frau Prenger Berninghoff die Bürgerinformation. (G. Hergarten) Anlage: Foto Moderationstafel 29 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 30 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.11.2012 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 11 (Niederschrift Bürgerinformation): Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung: Stellungnahme s. Nr. 3. Stellplätze: Stellungnahme s. Nr. 5. Belichtung / Belüftung: Stellungnahme s. Nr. 5. Abwertung des Gebietes / Ausblick: Stellungnahme s. Nr. 2. Höhenentwicklung: Stellungnahme s. Nr. 6. Entlüftung Tiefgarage: Negative Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind zu vermeiden. Des Weiteren sind die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor Geruchs- und Schadstoffimmissionen zu schützen. Generell ist Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus zu treffen. Deshalb wird als besondere Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt, dass die Tiefgarage mechanisch zu entlüften ist. Das dafür notwendige Entlüftungsrohr ist dabei über Dach zu führen. Konflikt Gewerbelärm – Wohnen: Stellungnahme s. Nr. 5 Abstandsflächen: Stellungnahme s. Nr. 8. 31 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße – Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Für den Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte (Stand 07.11.2012) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 07.11..2012 Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung LVR, Amt für Denkmalpflege (11.06.2012) 2 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 07.11..2012 3 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 07.11..2012 4 Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung Fassung vom 07.11..2012 Stellungnahme der Verwaltung: Bei dieser Eingabe des Landschaftsverbandes handelt es sich um einen Hinweis auf die historische Bedeutung des ehemaligen Gewerbestandortes im Zusammenhang mit der Aachener Tuchindustrie. Der LVR stellt aber klar, dass die vorhandene Bebauung nicht als Baudenkmal einzustufen ist, da „weder in der Architektur noch im Standort die Anfänge dieser laut Selbstdarstellung des Unternehmens „ältesten Schermesserfabrik Deutschlands“ dokumentiert sind.“ Die Anlage wurde im zweiten Weltkrieg weitestgehend zerstört und sukzessive bis in die 60er Jahre wieder errichtet. Die Eingabe regt eine Einbeziehung der ehemaligen Fabrikanlage in die Planung an. Da die Gebäudesubstanz nicht als denkmalwert einzustufen ist, hat die Stadt Aachen keine Eingriffsmöglichkeit, den Erhalt der vorhandenen Gebäudesubstanz zu fordern. Darüber hinaus bedeutet ein Umbau oder ein teilweises Integrieren der vorhandenen Gebäude in die neue Wohnbebauung einen extrem hohen Aufwand, der dazu führen würde, dass das Vorhaben nicht mehr wirtschaftlich tragfähig ist. Aus Sicht der Verwaltung ist deshalb die Schaffung der geplanten 47 Wohneinheiten mit einem 20 %-igen Anteil an sozialem Wohnungsbau an diesem Standort höher zu gewichten, als der Erhalt der Gebäudesubstanz. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Eingabe zurückzuweisen. Es wird aber geprüft, ob an einem geeigneten Standort auf die Geschichte und Bedeutung des Standorts in Form einer Informationstafel hingewiesen werden kann. 5