Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103579.pdf
Größe
25 MB
Erstellt
12.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0778/WP16
öffentlich
35002-2012
12.11.2012
Dez. III / FB 61/20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen/
Hauptstraße hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
- Bericht über die Beteiligung der Behörden
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.12.2012
06.12.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - in der vorgelegten
Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr.
946 - Krugenofen / Hauptstraße - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0778/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/5
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
In seiner Sitzung am 19.04.2012 hatte der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, für
das Gebiet zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu erarbeiten.
Dabei wurde angeregt, im weiteren Verfahren die Architektur zu verbessern, auf dem
Grundstück einen Spielplatz unterzubringen und einen Anteil von 20% öffentlich gefördertem
Wohnungsbau zu berücksichtigen.
Anschließend beschloss die Bezirksvertretung Aachen Mitte in ihrer Sitzung am 09.05.2012,
die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur
Innenentwicklung nach § 13a BauGB für das Gebiet zwischen Krugenofen, Hauptstraße und
Klausenerstraße zu beauftragen.
Am 15.03.2012 war die Planung im Architektenbeirat vorgestellt worden. Die grundsätzliche
städtebauliche Einfügung wurde begrüßt und bestätigt.
Der ausgearbeitet Entwurf soll vor Satzungsbeschluss nochmals vorgestellt werden.
Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet
werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger in einem sehr frühen
Stadium über die Planung zu informieren.
In der Zeit vom 04.06.2012 bis 15.06.2012 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und
die betroffenen Behörden wurden beteiligt. Die Informationsveranstaltung fand statt am
05.06.2012. Die Bürger hatten außerdem die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu
äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar. Von der Möglichkeit sich zu
äußern, haben 12 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht.
Es wurden 16 Behörden an der Planung beteiligt, von denen eine Behörde eine Anregung zur
Planung vorbrachte.
2.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
Obwohl es sich hier um eine freiwillige Bürgerinformation handelt, werden die eingegangenen
Anregungen dennoch in die Abwägung aufgenommen. Die Niederschrift der
Informationsveranstaltung sowie die Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung sind in
der Anlage beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.
Insgesamt wurden zwei Schwerpunkte thematisiert. Der erste Kritikpunkt wurde überwiegend
von Seiten der Anwohner des Krugenofens vorgebracht und bezieht sich auf die Dichte und
Höhe der geplanten Bebauung. Bislang konnten die Anwohner über das ehemalige
Fabrikgebäude hinweg Richtung Burtscheid blicken. Dieser Ausblick wird künftig nicht mehr
möglich sein, sondern wird den Bewohnern der neuen Wohnanlage vorbehalten sein. Für die
Anwohner des Krugenofens bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der Wohnqualität.
Vorlage FB 61/0778/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/5
Der zweite Kritikpunkt wurde überwiegend von Seiten der Anwohner der Hauptstraße
vorgebracht und bezieht sich auf die Zufahrt zur Tiefgarage. Die hier vorhandene Stichstraße
mit Spielplatz wird durch die neue Zufahrt zu den geplanten 47 Stellplätzen mit deutlich mehr
Verkehr belastet, sodass auch diese Anwohner sich in ihrer Wohnqualität erheblich
eingeschränkt fühlen.
3.
Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Davon hat eine Behörde eine Anregung zur Planung abgegeben. Die Eingabe sowie die
Stellungnahme der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt. Auch
die Anregung der Behörden führt nicht zu einer Änderung der Planung.
4.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung wurde die Planung ausgearbeitet und die relevanten
Umweltbelange geprüft. Für das Plangebiet soll angrenzend an den Krugenofen ein
Mischgebiet und im Innenbereich ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Entsprechend der Hochbauplanung (4-geschossig + Staffelgeschoss) werden außer der
Grundflächenzahl eine maximale Geschossfläche und maximale Gebäudehöhen festgelegt.
Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert über eine Zufahrt im Bereich der
Baulückenschließung am Krugenofen und der Tiefgaragenzufahrt an der Hauptstraße. Im
Bereich der Stichstraße (Hauptstraße)ist eine Aufweitung der Fahrbahn erforderlich. Bis
Satzungsbeschluss wird geprüft, wie dies erfolgen kann, ohne die dort vorhandene Platane zu
gefährden. Eine entsprechende Regelung wird in den Durchführungsvertrag übernommen.
Festsetzungen zum Lärmschutz sind entlang des Krugenofens erforderlich (Verkehrslärm)
und an der Gebäuderückseite (Parkdeck). Darüber hinaus soll festgesetzt werden, dass die
Tiefgaragenzufahrt im Blockinnenbereich einzuhausen ist.
Weiterhin wird festgelegt, dass ein Anteil von 20 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu
errichten ist.
Im Plangebiet wird auf privater Fläche ein 240 m² großer Kleinkindspielplatz entstehen. Dies
wird im Rahmen des Durchführungsvertrages gesichert.
In Bezug auf die zu schaffenden öffentlichen Spielflächen wurde in Abstimmung mit dem
Fachbereich Kinder, Jugend Schule vereinbart, dass der vorhandene Kinderspielplatz an der
Hauptstraße aufgewertet und geringfügig erweitert wird. Für den gesamten Bereich der
Stichstraße und des Spielplatzes wird vom Investor ein Entwurf erarbeitet und mit den
zuständigen Fachämtern abgestimmt. Die Entwurfsplanung und Übernahme der
entsprechenden Kosten wird im Durchführungsvertrag geregelt.
Mit dem Eigentümer der benachbarten Wohnanlage an der Klausenerstraße /
Benediktinerstraße wurde Kontakt aufgenommen. Dieser hat erklärt, dass er vorläufig nicht
bereit ist, einer Mitbenutzung der Wege und Spielflächen auf seinem Grundstück für die
Bewohner der neuen Wohnanlage zuzustimmen. Somit ist eine Fuß-/Radweganbindung nur
über den Krugenofen und über die Tiefgaragenausfahrt an der Hauptstraße möglich.
Vorlage FB 61/0778/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 3/5
Die Prüfung der Umweltbelange ergab, dass für das Plangebiet insbesondere folgende
Themen vertieft betrachtet werden müssen:
Lärmimmissionen: Das Lärmschutzgutachten (IBK 07/2012) ergab, dass zum Schutz vor
Verkehrs- und Gewerbelärm Festsetzungen erfolgen müssen, um die entsprechenden
Grenzwerte im Misch- und Allgemeinen Wohngebiet einhalten zu können.
Darüber hinaus sind Maßnahmen erforderlich, um die Verträglichkeit eines am Krugenofen
angesiedelten Gewerbebetriebes zur Glasveredelung sicherzustellen. Um die Grenzwerte im
Allgemeinen Wohngebiet einhalten zu können, sollen schalltechnische
Verbesserungsmaßnahmen insbesondere an der Schallquelle der Lüftungsanlagen finanziert
werden. Die zu finanzierenden Maßnahmen sollen innerhalb des Durchführungsvertrages
zwischen Vorhabenträger und Stadt vertraglich geregelt werden. Der Vorhabenträger regelt
die Umsetzung wiederum vertraglich mit dem betreffenden Gewerbebetrieb.
Geruchsimmissionen:
Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch die Abluft der Tiefgarage, soll diese mechanisch
entlüftet und das dafür notwendige Entlüftungsrohr über Dach geführt werden.
Von der benachbarten Firma zur Glasveredelung werden Verbrennungsprodukte über ein ca.
15,5 m hohes Abluftrohr abgeleitet. Sollten aus dem Neubau nicht vorhersehbare
Luftbewegungen und –strömungen resultieren, die zu einer Zunahme der
Geruchswahrnehmungen und zu einer Geruchshäufigkeit in über 3 % der Jahresstunden
führen, so wird durch den Vorhabenträger eine eventuelle weitere Erhöhung des Schornsteins
um maximal 3,00 m finanziert. Eine entsprechende Regelung soll innerhalb des
Durchführungsvertrages getroffen werden.
Altlasten: Auch hier wurde ein Gutachten vorgelegt (Dieler 03/2007), das eine
Altlastenverdachtsfläche im Plangebiet feststellt. Im Rahmen der Baumaßnahme ist ein
Bodenaustausch auf einer Fläche von ca. 50 m² bis zu einer Tiefe von 2,0 m zu erwarten. Die
Erdarbeiten sollen gutachterlich begleitet werden. Es ist vorgesehen die Bodensanierung im
Rahmen der Abrissarbeiten durchzuführen.Eine entsprechende Sicherung erfolgt im
Durchführungsvertrag.
Alle Gutachten werden öffentlich ausgelegt.
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass sich durch das Vorhaben Nachteile für die
heutigen Anwohner ergeben, vor allem in Bezug auf die Sichtbeziehungen (Krugenofen) und
die Zunahme von Verkehr (Hauptstraße). Für die neuen Bewohner ist insbesondere die
Anbindung für Fußgänger und Radfahrer nicht optimal. Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch
das Vorhaben realisiert werden, um eine brachliegende Gewerbefläche einer neuen Nutzung
zuzuführen und Wohnraum in innenstadtnaher Lage zu schaffen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 946 Krugenofen / Hauptstraße - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den
Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Vorlage FB 61/0778/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 4/5
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan
5.
Hochbauplanung
6.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
7.
Entwurf der Begründung
8.
Abwägungsvorschlag Bürgerbeteiligung
9.
Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Vorlage FB 61/0778/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 5/5
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Klausene
Geltungsbereich VEP - Krugenofen / Hauptstraße -
M 1 : 2500
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Klausene
Luftbild VEP - Krugenofen / Hauptstraße -
M 1 : 2500
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48
ße
18
20
93
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1255
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2273
22
29
98
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1899
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95
42
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2387
94
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/3
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40
97
24
10
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2256
2388
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1/
76
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71
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822
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15
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2274
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2283
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2275
2252
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2221
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6.
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2175
Aa
895
37
1991
2014
53
55
/57
90
2011
92
59
94
1074
1102
751
1098
1347
erg
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16
Bu
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18/20
17
20
22
24
22
25
Krugenofen / Hauptstraße
Oberbürgermeister
4
8
2012
Der Oberbürgermeister
2250
6
34
651
1195
2
41
2006
946
Aachen, den
1970
1953
1206
508
425
1969
2258
Im Auftrag:
844
721
Spielplatz
Aachen, den
In Vertretung:
2015
651
88
724
1086
1952
2347
1985
36
1085
Der Oberbürgermeister
43
1502
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag:
432
1084
18
45
47
a
51
Im Auftrag:
1082
1954
Aachen, den
650
1984
Bebauungsplan Nr.
23
1081
1955
38
Der Oberbürgermeister
40
Aachen, den
860
Dieser Plan ist gemäß § 10 (3) BauGB mit der am
erfolgten Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft getreten.
45
1080
Es wird bestätigt, dass der Bebauungsplan den Rats1972
beschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei dem Zustandekommen beachtet worden
sind.
1956
47
Im Auftrag:
Dieser Plan ist gemäß § 10 (1) BauGB vom Rat der
Stadt1099
Aachen am
als Satzung
beschlossen worden.
1995
1103
3703
Aachen,
1501 den
550
648
1207
2331
10
19.11.2012
12
14
1194
3
857
21
80
82
Der Oberbürgermeister
Dieser Plan ist aufgrund von Stellungnahmen geändert worden. Die Änderungen sind eingetragen.
Der geänderte Plan hat gemäß § 4a (3) BauGB in
Anwendung des § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom
bis
öffentlich ausgelegen.
24
77
42
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 74
bis
öffentlich ausgelegen.76/78
2239
1957
49
82
75
49/51
72
858
1133
51
70
Aachen, den
Im Auftrag:
72
74
/76
0
/84
73
1075
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am
gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung
1076
und gemäß777
§ 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung
390
dieses Planes beschlossen.
1979
1978
1678
84
Der Oberbürgermeister
1994
69/71
3474
1077
Aachen, den
2018
44
60/62
466
65/67
1048
1987
1959
1958
78
/8
63b
tra§e
68
1078
540
1980
46
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1130
48
561
2348
1975
53
Eyna
tte
1973
50
1079
1100
507
63
56/58
1974
2249
1992
55
61a
64/66
Der Vorhabenträger hat am
die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB)
bei der Stadt Aachen beantragt.
57
552
547
54
16
14
57a
2236
813
61
GEMARKUNG Burtscheid
FLUR 2
5
7
9
11
13
549
59
52
758
60310
3
2
14
2257
1438
50
2251
Klaus
2219
2276
Adle
rb
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enerstraß
814
keine
1 : 500
2
ed
23
41
43
546
1439
59
1905
63a
Weg
2238
10
1064
10
2273
8
Trigonometrischer Punkt
Naturdenkmal
IV. Unverbindliche Planung
4
Aufnahmepunkt
1440
ne
rst
1441
15
96
3 Vollgeschosse, ausgebautes Dachgeschoß
658
39a
Kanalschacht
15
3 Vollgeschosse, Satteldach
1908
1690
rM
III
1063
3702
19
Oberirdische Leitung
ide
40kV
1900
12
3 Vollgeschosse, Flachdach
2244
14
Wasserleitung
III
52
W
61/63
Durchfahrt
39
53
1
2256
Be
n
1907
Zaun
2235
2218
ikt
i
12
37a
Hecke
Wirtschaftsgebäude
ND
58
66
Baum
2223
he
1442
Topographische
Umrisslinie
8
Wohnhaus mit Hausnummer
1245
10
Nutzungsartengrenze
2325
12
Grünland
Flurstücksnummer
1906
55
6
raß
e
Flurstücksgrenze
Wohnhaus ohne Hausnummer
III
35
52
Gartenland
.35
3
Böschung
Flurgrenze
06
5
Gemarkungsgrenze
d2
7
79
Höhe in Meter über NHN
an
54
548
1101
1443
197,7
e
Neustraß
III. Bestandsangaben
69
1275
W
2174
6
OK
57
Kreisgrenze
10
3698
12.8
202.16
56
keine
E
20 FH
3.0
2
40/4
fe 2
202.25
GH1
202,0
13
1471
II. Nachrichtliche Übernahmen
OK
a
21D
5.0ch
5
1092
GH2
214,0
15
1282
202.48
20 EFH
2.9
5
SD
33
schOK W
eibe and
217 .27
1903
1470
1091
202.23
202.05
202.73
C
21
D
202.69
202.98
1093
St
202.91
Trau
Bei Bestimmungslinien ist die Mitte der Strichstärke maßgebend.
GH3
217,0
D
1463
Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (blau)
Benennung von bestimmten Grundstückspunkten (siehe schriftl. Festsetzungen unter 4.)
202.26
34
D
202.68
er
CC
1116
2276
202.47
Pfla
ster
Te
38
Baulinie - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot)
Wechsel Baulinie - Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot und blau)
2161
29
657
ke
36a
202.75
2
38
201.62
202.30
1117
1445
882
197.95
943
202.44
27
GH 217,8
671
Geschlossene Bauweise
Abgrenzung unterschiedlicher Arten baulicher Nutzung
3
ch
Da
23
25
1359
ran
Dachform Flachdach
A A A
A A A
A A A
B B B
B B B
Sc B B
h
FD
55
886
201.96
618
202.06
1330
917
2253
T
20 rau
1.0 fe
8
201.83
TH 219,9
FH 223,2
1335
881
624
201.48
1446
1404
1174
198.90
GH3
217,0
2282
36
Max. Firsthöhe in Meter über NHN
ße
201.12
201.57
30
1448
868
36
1115
Max. Traufhöhe in Meter über NHN
Dachform Satteldach
1021
382
siehe schriftliche Festsetzungen unter 2.
SD
201.42
1458
42
198.89
199.21
OK
1457
442 Umwelteinwirkungen
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche
(siehe schriftl. Festsetzungen unter 7.)
28
1094
AAAAAA
BBBBBB
CCCCCC
ra
198.89
a
TG
7.2
1119
D
200.61
2
44
tst
Tr
20 aufe
6.1
OK
2
Tr Da
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fe 2
20 03
1.7 .64
4
198.63
201.20
57
TH 207,00
FH 212,00
0.4
CA
200.30
GRZ 0,4
GF 6.160m²
up
Ein 200auer
.
19 gan 33
8.0 g
8
19
WA
21
1093
40
Max. Gebäudehöhe in Meter über NHN
A
OK
20 Dac
6.8 h
5
17
22
Kruge
nofen
1466
1369
574
Durchfahrt,
geplant
557
GH 211,0
g
Einfahrtsbereich Tiefgarage
Max. Geschossfläche
Max. Höhe der Tiefgarage außerhalb der überbaubaren Flächen in Meter über NHN
FH 223,2
1473
20
TGa
Grundflächenzahl
GH1 202,0
TH 219,9
1096
Tiefgarage
TGa
Gilt jeweils für die überbaubare Fläche bzw. die Flächenbegrenzung, in der es dargestellt ist:
GH1-3
516
st
g
2279
21
Mischgebiet
559
441
Stellplätze
24
1
St
Allgemeines Wohngebiet
Ha
SD
Fir
874
46
196.94
T
20 rau
6.2 fe
5
1474
32
GF 6.160m²
Flächenbegrenzung (nähere Bezeichnung der Fläche siehe Angabe im Plan)
34
GRZ 0,4
1118
890
TG
a
63
1216
3
MI
26
496
Räumlicher Geltungsbereich - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (schwarze Blöcke)
WA
497
875
4
20
892
11/15
48
59
3695
3701
2220
2220
65
61
1
498
7/9
870
869
10
67
5
18
14
1073
888
11
60478
50
2254
ße
89
16
1
tst
ra
12
91
3
877
up
499
I. Festsetzungen
Küp
p
8
3
11
Ha
13
1251
878
14
1298
3462
Im Auftrag
17
ers
traß
5
52
66
8
9
12
14
401
1252
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur
915
879
15
1120
93462
824
17
2287
823
Aachen, den
Der Oberbürgermeister
3461
e
814
1121
Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes (Stand: ... 2012), des städtebaulichen Entwurfs und der geometrisch
eindeutigen Festlegung der Planung.
ZEICHENERKLÄRUNG
2272
1395
7
5/7
1051
1052
10
820
1291
18
671
1122
- Begründung
- Durchführungsvertrag
1582
914
56
885
757
19
1652
81
Entwurf
58
1717
ße
3
908
85
3463
Hinweis: Die DIN-Vorschrift 4109 wird zur Einsicht an der Stelle vorgehalten, an der der Bebauungsplan auf Dauer ausliegt.
In Vertretung
a
str
819
1479
32
Be
2/4
23
1718
78
555
1253
40
815
16
mp
407
Lageplan
- Lageplan
- Schriftlichen Festsetzungen
- Vorhaben- und Erschließungsplan
2254
38
6/8
Krugenofen / Hauptstraße
1283
30
408
e
1720
3700
36
599
Str
aß
2087
1719
b
27
573
1494
Baudezernat
2255
99
1123
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
715
38
10
816
690
688
1592
44
23
ra
St
91
1125
vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB
Beigefügt ist dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan:
692
89
1885
4270
35
87
422
Bebauungsplan Nr. 946
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus:
1548
88
0
STADT AACHEN
b
85
86
4262
598
37
1040
21
er
eid
ch
16
1124
580
81
84
4263
2
/9
90
46
rts
4273
3
/8
50
19
Bu
Plangröße A0
700
3019
82
4264
a
17
1487
4267
2332
1041
80
4271
46
9
/7
77
78
52
4272
STADT AACHEN
Bebauungsplan Nr. 946
SP
Ha
IE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB
AU
FW
EI
Krugenofen / Hauptstraße
LP
up
tst
LA
TZ
ra
ße
TU
NG
FA
HR
BA
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+2
17
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18
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13
.60
3
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1
.50
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13
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+2
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Be
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raß
e
+2
14
.10
IV
IV+
DG
18
+2
+2
9
17
4
.00
+ 219.9
0
0
+ 223.2
0
T
FA
HR
0
HFA
+ 217.8
RC
+ 219.9
+ 219.9
+ 217.8
0
0
DU
DG
+2
17
.00
IV+
+2
18
.50
.00
+2
18
SP
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E
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RU
TS
CH
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SC
HA
UK
SP
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IEL
HA
US
BO
UL
EB
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Kruge
nofen
ZU
FA
HR
TT
G
Vorhaben- und Erschließungsplan
ße
rstra
e
n
e
s
u
a
l
K
1 : 500
GEMARKUNG BURTSCHEID
FLUR 2
Dieser "Vorhaben- und Erschließungsplan" ist Bestandteil des Beschlusses,
mit dem der Rat der Stadt Aachen am
den Bebauungsplan Nr. 946
als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass der oben genannte "Vorhaben- und Erschließungsplan"
den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
Oberbürgermeister
VORHABENBEZOGENER
BEBAUUNGSPLAN NR.
946
Krugenofen / Hauptstraße
Medefindt Dollmann & Partner Architekten
Friedlandstraße 18 52064 Aachen
Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de
Perspektive
Wohnbebauung Krugenofen 29
Stand 6. November 2012
58
KD 202.9.76
KS 19
202.75
202.68
FEN
O
N
E
RUG
891
202.66
rdstein
UK Bo
202.55
KD 202.40
KS 198.63
202.42
202.90
K
Laubbaum
U=2.05
Kr.=9.5
202.61
202.79
S/D
202.28
202.12
25
EFH
202.89
27
202.50
202.35
Grünfläche
23
.60
215
202.75
Randstein
202.47
Platten
llt
t festgeste
AHRT
DURCHF
1463
218.
Pflaster
LADEN
1903
15
55
218.
S/D
EFH 202.34
Teer
Kohl, Matthias
Grundb. 0355
2
ch
Grenze ni
202.34
fe
Trau
1466
9.93
First 21
202.68
ub
OK Ga
217.35
be
OK Gau
e
214.
892
928
1.Langer, Felix
2.Langer, Rud
olf
3.Langer, Regina
Grundb. 00922
217.78
1.Zinnikus, Rud
2.Göbbels, Ve olf
rena
Helga Anna ge
b. Schenkelberg
4.Hesse, Micha
el
5.Schiffers, Norb
6.Schiffers, Rei ert, Dr.
nhard
7.Schiffers, Ge
org
8.Winkhold, Su
9.Thissen, Thosanne
10.Merten, Ulrmas
ich
12.Molitor, Ma11.Latz, Marcel
rgot Hubert
13.Molitor, Edi ine geb. Dejosez
th
14.Ves , MatthIrmgard
ias
15.Vest, Zatlin
a geb. Eleeva
16.Jarosz, Mark
Oliver
17.Schwedt,
Grundb. 05011Herbert
-05044
3.Müller,
ube
OK Ga
217.09
Traufe
Traufe
2279
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fe
Trau
1021
7
215.2
1.Delh
2.Faßbender,ey, Norbert, Dr.
Ingeborg
geb Schmitz Charlotte
Grundb. 055.53,055
7 1,
05572
215.50
4.77
uer 21
OK Ma
58
24.07
First 2
618
202.91
Rahimyar, Afghan
geb. Hange i
Grundb. 020z9a1
7
S/D 218.3
657
202.98
202.72
8.24
Traufe 21
OK Mauer
206.82
33
OK Dach
212.29
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202.69
4
Grenze nich
ube
3
OK
ga
Dach
6
220.1
OK Dach 209.86
OK Dach
206.54
TOR
OK Dach
206.85
201.10
MÜLL
202.48
1
OK Mauer
206.43
OK Mauer
202.92
OK Mauer
204.92
32
6.
h 20
OK Dach 209.55
201.99
SPIELWIESE
202.47
RUTSCHE
Traufe 213.57
SPIELWIESE
9
SAND
198.97
SCHAUKEL
202.25
OK
Dac
202.30
1216
h 20
6.
78
SPIELHAUS
202.26
ASSE
Dac
Traufe 20
7.12
OK
202.16
EFH 198.95
202.26
201.57
202.06
201.42
202.21
202.44
FAHRRÄDER
KD 197.79
KS 195.14
201.83
201.20
29
OK Wand 206.50
201.81
201.22
VORGÄRTEN
Fld. 209.13
201.06
(201.0)
OK Dach 205.94
Hauptst
raße
202.23
Traufe 202.89
1.Schepp
argarete, Dr. geb
2.Lambardt, , M
. Weber
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3.Ludwigs, Heeliese Gertrude geb. We
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be
geb. Breier r
4.Ludwigs, Alf
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Grundb. 03265
202.05
67
202.09
BOULE-BAHN
BOULEBAHN
(SPLIT-DECKE)
201.96
(202.1)
202.35
HAUPTSTR
(202.3)
Fichte
U=1.60
2282
1.Corsten
2.Corsten, Gis, Severin
ela
. Mörs
Grundb. 032g6eb
4
(202.2)
Laubbaum
2-stämmig
U=0.6
202.12
1474
200.66
OK Mauer
202.89
65
201.48
201.62
Laubbaum
U=0.8
Trauf6
e 206. 3
Fichte
U=1.60
EFH 198.50
200.56
Laubbaum
2-stämmig
U=0.9+0.6
Traufe 206.
64
200.61
First 210.73
201.12
200.30
199.91
197.35
199.09
Traufe 206
.30
199.86
1473
(200.0)
Traufe 20
6.31
First 210.42
Fichte
U=1.60
KD 197.11
KS 193.06
(199.5)
199.21
OK Mauer
201.15
EFH 198.08
63
200.20
Schippers, Elisa
b
geb. Rouet eth
Grundb. 053te
22
Fichte
U=1.25
2220
OK Mauer
200.33
Stadt Aachen
Grundb 0000
2
196.94
Laubbaum
3-stämm
U=0.8, 0.6, 0ig
.3
OK Mauer
201.72
198.98
OK Sockel
200.17
199.14
Laubbaum
3-stämmig
U=0.5
Barden, Helmut
Grundb. 0148
8
199.11
First 212.96
198.72
Traufe 207.03
GRÜNDACH TG BESTAND
198.07
Traufe
206.25
196.92
199.05
Laubbaum
2-stämmig
U=0.8
ZUFAHRT TG
196.84
198.89
OK Wand 200.17
OK Sockel
200.17
KD 196.88
196.94
Traufe
206.98
943
198.39
2229
First 210.42
Traufe
201.08
197.26
Traufe 206.1
2
Eingang
198.08
198.89
Traufe 201.
74
198.90
OK Dach
203.64
198.63
Trauf
e
206.9
2
61
197.11
195.60
197.05
Laubbaum
2-stämmig
U=0.8+0.9
begrünte Dachfl
äche
N
Laubbaum
U=0.6
(196.7)
OK Wand 20
6.35
Laubbaum
U=0.9
199.07
199.16
(196.7)
195.59
196.42
Laubbaum
U=0.8
OK Sockel
196.86
194.84
194.82
194.80
Medefindt Dollmann & Partner Architekten
Friedlandstraße 18 52064 Aachen
Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de
199.13
Übersicht
Wohnbebauung Krugenofen 29
Stand 6. November 2012
Medefindt Dollmann & Partner Architekten
Friedlandstraße 18 52064 Aachen
Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de
Perspektive
Wohnbebauung Krugenofen 29
Stand 6. November 2012
Nord-West
TG BESTAND
Süd-Ost
Medefindt Dollmann & Partner Architekten
Friedlandstraße 18 52064 Aachen
Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de
0
Fassaden
5
Wohnbebauung Krugenofen 29
Stand 6. November 2012
DUNKEL
ABGESETZT
PUTZ
DG
3.OG
Süd-West
PANEEL Z.B.
HOLZDEKOR
2.OG
PUTZ HELL
1.OG
SOCKEL DUNKEL
PUTZ ODER
KLINKER
EG
TG BESTAND
Nord-Ost
Medefindt Dollmann & Partner Architekten
Friedlandstraße 18 52064 Aachen
Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de
0
Fassaden
5
Wohnbebauung Krugenofen 29
Stand 6. November 2012
+223.20
+219.90
+217.80
+217.00
DG
BENEDIKTINERSTRASSE
+213.60
BAULÜCKE
3.OG
2.OG
1.OG
DURCHFAHRT
+201.25
EG
GRÜNDACH
TG
PARKDECK
TG BESTAND
KLAUSENERSTR.
+217.00
+217.00
DG
3.OG
2.OG
1.OG
EG
TG
ZUFAHRT TG
HAUPTSTRASSE
KRUGENOFEN
+219.90
Medefindt Dollmann & Partner Architekten
Friedlandstraße 18 52064 Aachen
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Schnitte
Wohnbebauung Krugenofen 29
Stand 6. November 2012
SCHAUKEL
9
SPIELHAUS
SPIELWIESE
TERRASSE
WF= 1.75 m2
F= 7.00 m2
BOULEBAHN
FAHRRÄDER
KIND 1
F= 12.49m²
SCHLAFEN
F= 17.16m²
AR
F= 2.83m²
VORGÄRTEN
DIELE
KIND 2
F= 11.09m²
WOHNEN/KÜCHE
F= 11.85m²
SCHLAFEN
F= 33.67m²
F= 15.56m²
BAD
F= 6.57m²
KIND
SCHLAFEN
F= 11.55m²
F= 17.38m²
AR
F= 10.72m²
F= 2.12m²
AR
AR
F= 5.81m²
BAD
BAD
F= 6.22m²
F= 6.22m²
AR
F= 1.35m²
BAD
AR
F= 6.22m²
F= 6.22m²
F= 1.50m²
KÜ
F= 34.20m²
BAD
AR
F= 6.61m²
BAD
F= 1.50m²
WOHNEN/KÜCHE
AR
BAD
F= 1.50m²
F= 6.22m²
DIELE
F= 7.88m²
F= 5.81m²
BAD
F= 0.60m²
F= 19.68m²
DIELE
DIELE
F= 7.88m²
F= 5.81m²
SCHLAFEN
F= 17.38m²
F= 19.68m²
DIELE
DIELE
F= 7.88m²
SCHLAFEN
SCHLAFEN
F= 17.38m²
F= 19.68m²
DIELE
DIELE
SCHLAFEN
SCHLAFEN
F= 6.22m²
AR
F= 1.35m²
F= 1.35m²
F= 6.44m²
KÜ
KÜ
KÜ
KÜ
KÜ
KÜ
F= 7.20m²
F= 7.20m²
F= 7.20m²
F= 7.20m²
F= 7.20m²
F= 7.20m²
WOHNEN/ESSEN
F= 26.44m²
DIELE
F= 10.33m²
KIND 1
BALKON
WOHNEN/ESSEN
F= 12.04m²
WF= 3.05 m2
F= 12.21 m2
WOHNEN/ESSEN
WOHNEN/ESSEN
F= 28.92m²
WOHNEN/ESSEN
F= 28.92m²
F= 37.11m²
WOHNEN/ESSEN
WOHNEN/ESSEN
F= 28.92m²
F= 37.11m²
F= 37.11m²
BAD
F= 6.50m²
KIND 2
F= 12.04m²
SCHLAFEN
F= 15.80m²
WC
F= 1.79m²
TERRASSE
TERRASSE
TERRASSE
TERRASSE
TERRASSE
TERRASSE
TERRASSE
WF= 2.18 m2
F= 8.71 m2
WF= 4.59 m2
F= 9.17 m2
WF= 4.59 m2
F= 9.17 m2
WF= 4.59 m2
F= 9.17 m2
WF= 4.59 m2
F= 9.17 m2
WF= 4.59 m2
F= 9.17 m2
WF= 4.59 m2
F= 9.17 m2
BAD
F= 6.58m²
KÜ
BALKON
F= 10.46m²
WF= 6.10 m2
F= 12.21 m2
SCHLAFEN
DIELE
F= 19.89m²
F= 4.78m²
AR
F= 2.03m²
WOHNEN/ESSEN
F= 29.52m²
SCHLAFEN
F= 17.52m²
AR
F= 1.24m²
WC
KIND 1
F= 1.72m²
F= 11.62m²
F= 10.32m²
DIELE
BAD
F= 6.59m²
KIND 2
F= 11.77m²
N
WOHNEN/ESSEN
F= 37.89m²
KÜ
F= 9.77m²
BALKON
WF= 5.40 m2
F= 10.80 m2
Medefindt Dollmann & Partner Architekten
Friedlandstraße 18 52064 Aachen
Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de
0
Erdgeschoss
5
Wohnbebauung Krugenofen 29
Stand 6. November 2012
ZIMMER
ZIMMER
F= 11.40m²
F= 11.40m²
SCHLAFEN
FLUR
F= 18.32m²
F= 11.03m²
DU
F= 3.96m²
HWR
F= 6.65m²
F= 9.78m²
F= 5.81m²
ARBEIT
WC
HWR
BAD
F= 3.71m²
ARBEIT
ZIMMER
F= 8.35m²
F= 14.44m²
KÜCHE
ZIMMER
F= 10.51m²
F= 16.47m²
WC
F= 2.16m²
F= 2.37m²
DIELE
F= 14.48m²
ENTREE
DIELE
GARD
F= 11.96m²
F= 2.16m²
DIELE
WC
F= 15.30m²
F= 2.70m²
BAD
F= 16.81m²
F= 6.68m²
DIELE
WOHNEN/ESSEN
F= 2.76m²
KÜCHE
F= 45.38m²
AR
BAD
F= 1.73m²
F= 6.22m²
SCHLAFEN
F= 23.90m²
WOHNEN/ESSEN
F= 16.18m²
F= 35.31m²
KÜCHE
TERRASSE
F= 15.76m²
KÜCHE
WOHNEN/ESSEN
TERRASSE
SCHLAFEN
F= 13.73m²
F= 14.87m²
F= 36.67m²
WF= 16.34 m2
F= 31.71 m2
TERRASSE
WF= 15.54 m2
F= 30.08 m2
WF= 11.43 m2
F= 22.85 m2
WOHNEN/ESSEN
F= 42.67m²
TERRASSE
WF= 20.54 m2
F= 39.68 m2
N
Medefindt Dollmann & Partner Architekten
Friedlandstraße 18 52064 Aachen
Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de
0
Dachgeschoss
5
Wohnbebauung Krugenofen 29
Stand 6. November 2012
K D-2.1 K D-2.2 K D-2.3 K D-3.1 K D-3.2
F= 7.08m²
F= 7.01m²
F= 7.01m²
F= 7.01m²
F= 7.10m²
K D-3.3
F= 6.25m²
K D-1.3
F= 5.85m²
K D-4.1
K C-0.1 K C-0.2 K C-1.1 K C-1.2
K B-0.1 K B-0.2 K B-1.1 K B-1.2
K A-0.1 K A-0.2 K A-1.1 K A-1.2
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.76m²
F= 6.25m²
K D-1.1 K D-0.3 K D-0.2 K D-0.1
F= 6.37m²
F= 6.37m²
F= 6.37m²
F= 6.37m²
K D-1.1
F= 5.89m²
K C-4.1
K C-3.2
K C-3.1
K C-2.2
K C-2.1
K B-3.2
K B-3.1
K B-2.2
K B-2.1
K A-4.1
K A-3.2
F= 6.12m²
F= 6.08m²
F= 6.12m²
F= 6.00m²
F= 6.07m²
F= 6.29m²
F= 5.91m²
F= 7.53m²
F= 6.07m²
F= 6.12m²
F= 6.08m²
K A-3.1
K A-2.2
K A-2.1
F= 6.12m²
F= 6.00m²
F= 6.07m²
FAHRRÄDER
F= 31.61m²
K E-1.2
K E-2.1
K E-2.2
F= 5.51m²
F= 5.48m²
F= 5.48m²
TG
46
F= 999.35m²
+198.35
K E-0.1
K E-U.1
F= 5.28m²
F= 5.28m²
K E-1.1
K E-0.2
F= 7.61m²
F= 6.39m²
SCHLAFEN
F= 17.52m²
AR
KIND 1
F= 1.24m²
F= 11.62m²
WC
F= 1.72m²
F= 10.18m²
DIELE
BAD
F= 6.59m²
KIND 2
F= 11.77m²
WOHNEN/ESSEN
F= 37.89m²
KÜ
F= 9.77m²
N
TERRASSE
WF= 5.40 m2
F= 10.80 m2
Medefindt Dollmann & Partner Architekten
Friedlandstraße 18 52064 Aachen
Tel.: 0241-70566-10 Fax: 70566-40 www.medopa.de
0
Tiefgarage / Keller
5
Wohnbebauung Krugenofen 29
Stand 6. November 2012
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Schriftliche Festsetzungen
zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße –
Für den Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand 07.11.2012)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Gemäß
§ 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauONW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung
wird festgesetzt:
1.
Art der baulichen Nutzung
1.1
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die gemäß § 4 (3)
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig.
1.2
Mischgebiet (MI)
Gemäß § 1 (5) BauNVO sind innerhalb des Mischgebietes die nachfolgenden allgemein zulässigen Nutzungen nicht zulässig:
- Gartenbaubetriebe
- Tankstellen
- Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3) Nr. 2 BauNVO
Gemäß § 1 (6) BauNVO ist innerhalb des Mischgebietes die gemäß § 6 (3) BauNVO ausnahmsweise
zulässige Nutzung nicht zulässig.
2.
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen oder der
Trauf- und Firsthöhen bestimmt.
2.2
Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss des Gebäudes einschließlich Attika, Dachrandabdeckung, Brüstung oder ähnlicher Bauteile zu verstehen.
2.3
Unter Traufhöhe (TH) ist die Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut zu
verstehen.
Die Firsthöhe (FH) ergibt sich bei geneigten Dachflächen aus der Oberkante der Schnittlinie der Dachflächen.
2.4
Die Gebäudehöhe GH1 wird außerhalb der überbaubaren Flächen für die maximale Höhe der Tiefgarage
festgesetzt.
2.5
Gemäß § 16 (6) BauNVO darf die festgesetzte Gebäudehöhe GH2 ausnahmsweise durch Fahrstuhlaufbauten und Lüftungsanlagen mit maximal 10 m² Grundfläche, die festgesetzte Gebäudehöhe GH3 ausnahmsweise mit maximal 35 m² Grundfläche jeweils um maximal 2 m überschritten werden. Die Standorte
der Fahrstuhlaufbauten sind dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entnehmen. Ausgenommen von
dieser Flächenbegrenzung sind Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung.
2.6
Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln.
2/4
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
3.
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Flächen für förderfähige Wohngebäude
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes dürfen nur Wohngebäude errichtet werden, in denen auf mindestens 20 % der Gesamtwohnfläche Wohnungen erstellt werden, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden könnten.
4.
Bauweise
Die Tiefgarage kann in den mit ‚AB‘ und ‚CD’ gekennzeichneten Grenzbereichen bis zu einer maximalen
Gebäudehöhe von 202 m ü. NHN unmittelbar an den Grundstücksgrenzen ohne eigene Abstandsflächen
errichtet werden.
5.
Flächen für den ruhenden Verkehr
Gemäß § 12 (6) BauNVO sind Stellplätze und Tiefgarage nur in den dafür festgesetzten Flächen und
innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
6.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Die Tiefgarage ist außerhalb der überbaubaren Flächen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwege und Terrassen zu begrünen.
7.
Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
7.1
In den mit ‚AAAA’‚ ‚BBBB’ und ‚CCCC‘ gekennzeichneten Fassadenabschnitten sind schutzbedürftige
Räume zu den zur maßgebenden Schallquelle abgewandten Hausseiten vorzusehen. Alternativ sind die
Fenster mit mechanischen Lüftungen auszustatten.
7.2
Für die Fassade in dem mit ‚AAAA’ gekennzeichneten Bereich muss im Erdgeschoss und im I. und II.
Obergeschoss für Aufenthaltsräume von Wohnungen das erforderliche Schalldämmmaß von mindestens
50 dB, für Büroräume ein Schalldämmmaß von 45 dB nachgewiesen werden.
Im III. Obergeschoss ist für Aufenthaltsräume von Wohnungen das erforderliche Schalldämmmaß von
mindestens 45 dB, für Büroräume ein Schalldämmmaß von 40 dB nachzuweisen.
7.3
Für die Fassade in dem mit ‚BBBB‘ gekennzeichneten Bereich des zurückspringenden Geschosses muss
für Aufenthaltsräume von Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 40 dB nachgewiesen werden.
Für Büroräume ist ein Schalldämmmaß von mindestens 35 dB notwendig. Die zum Krugenofen notwendige Brüstung muss eine Höhe von 1,10 m und eine Schalldämmung von R’w = 25 dB aufweisen.
7.4
Im Bereich der mit ‚CCCC’ gekennzeichneten Fassade sind Fenster bei schutzbedürftigen Räumen wie
Schlaf- und Kinderzimmer unzulässig.
7.5
Im Bereich der mit ‚DDDD’ gekennzeichneten Fassade sind zu öffnende Fenster bei schutzbedürftigen
Räumen wie Schlaf- und Kinderzimmer unzulässig.
7.6
Die Bauausführung der Tiefgarage und deren Zufahrt ist derart herzustellen, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft ausgeschlossen sind. Die Tiefgaragenzufahrt ist komplett einzuhausen.
Die Bauteile müssen in eingebautem Zustand mindestens eine Schalldämmung von R’w = 25 dB aufweisen.
3/4
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
7.7
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Die Tiefgarage ist mechanisch zu entlüften. Das Entlüftungsrohr ist über Dach zu führen. Die ausreichende Funktionstüchtigkeit ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
4/4
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Begründung
zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße –
für den Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand 07.11.2012)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Inhaltsverzeichnis
1.
Städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Beschreibung des Plangebietes
Regionalplan
Flächennutzungsplan
Bestehende Bebauungspläne
Planverfahren
2.
Anlass der Planung
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Allgemeine Ziele
Städtebauliche Konzeption
Erschließung
Entwässerung
Belange der Kinder und Jugendlichen
4.
Begründung einzelner Festsetzungen und sonstiger Planinhalte
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.6.1
4.6.2
4.6.3
4.6.4
4.6.5
4.6.6
4.6.7
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Förderfähige Wohngebäude
Flächen für den ruhenden Verkehr
Umweltschützende Belange
Wasserschutz
Bodenschutz
Lärmschutz
Artenschutz
Schutz vor Schadstoffimmissionen
Klimaschutz
Schutz der Kulturgüter
5.
Auswirkungen der Planung
6.
Kosten
7.
Durchführungsvertrag
8.
Plandaten
2 / 18
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
1.
Städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Beschreibung des Plangebietes
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte in der Gemarkung Burtscheid, Flur 2. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 943, 1463, 1903 und 2282. Das überplante Gebiet befindet sich innerhalb
des Blockinnenbereiches zwischen den Straßen Krugenofen, Hauptstraße, Benediktinerstraße, Klausenerstraße und Neustraße und ist über zwei schmale Parzellen mit dem umliegenden Straßennetz verknüpft.
Das Grundstück wurde bisher von der Heusch-Fabrik genutzt.
Im Nordwesten und Nordosten wird das Plangebiet von den Grundstücken der am Krugenofen und an der
Hauptstraße gelegenen Bebauung begrenzt. Im Südwesten und Südosten grenzt das Plangebiet an das
Grundstück einer großen zusammenhängenden Wohnanlage, die den Bereich bis zur Neustraße, Klausenerstraße und Benediktinerstraße einnimmt. Im Südosten wird das Plangebiet nahezu entlang des gesamten Grenzverlaufs von der zweigeschossigen Großgarage dieser Wohnanlage tangiert.
Die Plangebietsgröße beträgt ca. 0,44 ha.
Die Zufahrt zur ehemaligen Heusch-Fabrik erfolgte über ein unbebautes Grundstück am Krugenofen unmittelbar nördlich des Einmündungsbereiches der Neustraße in den Krugenofen. Eine weitere Zufahrt befand sich vormals im Norden des Grundstücks zur Hauptstraße. Diese Zufahrt wurde später aufgegeben
und überbaut. Im rückwärtigen Bereich der heutigen Zufahrt steht heute als Grenzbebauung ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude. Die eingeschossigen Betriebsgebäude wurden am Nordwestrand und
am Südostrand des Betriebsgrundstücks als Grenzbebauung errichtet, so dass in der Länge des Grundstückes eine unterschiedlich breite Fahrgasse und Feuerwehrzufahrt unbebaut blieb. Das Grundstück
wurde zu über 75 % überbaut. Durch die Erschließung erfolgte eine komplette Versiegelung des Grundstückes. Im Plangebiet liegt die Altlastenverdachtsfläche des Altstandortes Nr. 1979. Die Betriebsbauten
und das Verwaltungsgebäude stehen nicht unter Denkmalschutz und werden auch nicht als denkmalwert
angesehen.
Die umgebende Randbebauung entlang des Krugenofens, der Hauptstraße und der Neustraße zeichnet
sich durch eine geschlossene traufständige Bebauung aus. Diese weist im Bereich des Krugenofens und
der Neustraße vorrangig fünf Geschosse, im Bereich der Hauptstraße drei bis vier Geschosse auf. Die
Hauptstraße weitet sich im oberen Straßenabschnitt vor Einmündung in den Krugenofen zu einem nahezu
quadratischen Platz auf, in dem ein ca. 510 m² großer Kinderspielplatz liegt. Entlang der Benediktinerstraße löst sich die strenge Randbebauung auf und geht im Eckbereich Klausener Straße / Benediktinerstraße
in eine offene Bauweise über. Diese Bebauung weist bis zu sechs Geschosse auf. Im Bereich Krugenofen
im Abschnitt zwischen Neustraße und Hauptstraße befinden sich Wohn- und Geschäftshäuser, in denen
sich in den unteren Geschosslagen kleinere, größtenteils nicht störende Gewerbebetriebe angesiedelt haben. So existiert im Haus Krugenofen 13 eine Imbissgaststätte und in den Häusern 17 - 27 weitere kleine
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe. Im Haus 21 - 23 ist im rückwärtigen Innenhof eine Firma zur Glasveredelung tätig. Entlang der südöstlichen Grenze des Heuschgrundstückes wurde eine zweigeschossige
Großgarage realisiert, deren Oberdeck teils begrünt, teils als Parkfläche genutzt wird. Die Anbindung dieser Großgarage erfolgt über eine zweispurige Zufahrt von der Klausenerstraße aus.
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Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Der gesamte Blockinnenbereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße, Benediktinerstraße und Neustraße
zeichnet sich insgesamt durch ein starkes Gefälle Richtung Südosten aus. So liegt die Einmündung der
Neustraße in den Krugenofen bei einer Höhe von ca. 202 m ü. NHN, die Kreuzung Hauptstraße / Benediktinerstraße bei einer Höhe von ca. 183 m ü. NHN. Das Gefälle wird vorrangig an den Grundstücksgrenzen
terrassenartig abgefangen. Im Bereich des Platzes an der Hauptstraße und insbesondere im Einmündungsbereich der Neustraße in den Krugenofen steht heute innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche
großkroniger erhaltenswerter Baumbestand.
1.1
Regionalplan
Im Regionalplan Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, bekanntgemacht am 27. Mai 2003,
ist der Bereich des Plangebietes als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
1.2
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als
gemischte Baufläche dar. Diese Darstellung setzt sich entlang des Krugenofens über die Einmündung der
Neustraße hinaus fort. Der nordwestlich und nordöstlich angrenzende Bereich einschließlich der Platzaufweitung an der Hauptstraße wird ebenfalls als gemischte Baufläche dargestellt. Die südwestlich und südöstlich an den Geltungsbereich angrenzenden Bereiche werden als Wohnbauflächen ausgewiesen.
1.3
Bestehende Bebauungspläne
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 590, für den am
04.11.1971 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Ein rechtskräftiger Bebauungsplanstand liegt nicht
vor. Südlich und östlich schließt sich der Bebauungsplan Nr. 657 an, der seit dem 30.06.1974 rechtskräftig
ist. Dieser Bebauungsplan sieht eine bis zu sechsgeschossige Wohnbebauung als Blockrandbebauung
vor. Als Art der Nutzung wurde ein Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 festgesetzt.
1.4
Planverfahren
Das Bebauungsplanverfahren soll aufgrund seiner innerstädtischen Lage im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, weil die maximal zulässige Grundfläche aufgrund der geringen
Größe des Bebauungsplangebietes deutlich unterhalb der Obergrenze gemäß § 13a BauGB von maximal
20.000 m² liegt. Damit entfallen eine formale Umweltprüfung und der Umweltbericht. Anhaltspunkte für eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG liegen nicht vor.
1.
Anlass der Planung
Aufgrund der Aufgabe der Schermesserfabrik Severin Heusch besteht die Möglichkeit, die ehemals gewerblichen Flächen umzunutzen und einer standortgerechten und hochwertigen Nutzung zuzuführen. Entsprechend den Zielen des Baugesetzbuches bezüglich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
besteht innerhalb der Stadt Aachen das Bestreben, vorrangig Flächen innerhalb des bebauten Zusam-
4 / 18
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
menhanges als Wohngebiet zu entwickeln. Damit soll auch mittelfristig die Auslastung der bereits vorhandenen Infrastruktur sichergestellt werden. Der Bereich des Plangebietes drängt sich als Standort eines
neuen Wohngebietes geradezu auf, weil es sich um eine Fläche handelt, die vom Stadtzentrum, vom
Zentrum Burtscheids und vom Bahnhof aus fußläufig erreichbar ist.
Unmittelbarer Anlass der Planung ist die Absicht eines Projektentwicklers, die bisher gewerblich genutzten
Flächen durch eine Wohnbebauung umzunutzen.
2.
Ziel und Zweck der Planung
3.1
Allgemeine Ziele
Durch die Überplanung der ehemals gewerblich genutzten Flächen soll ein städtebaulicher Missstand, der
durch die ungenutzten Flächen verursacht wird, beseitigt werden. Durch das Vorhaben soll die hohe
Nachfrage nach zentrums- und universitätsnahen Wohnflächen in Aachen sowohl für Einzelpersonen als
auch für Familien mit Kindern befriedigt werden. Planungsziel ist die Entwicklung einer innerörtlichen
Wohnbebauung mit einem hohen städtebaulichen Qualitätsstandard, einer hohen Wohnqualität und einer
eigenen unverwechselbaren Identität. Es soll eine Wohnbebauung geschaffen werden, die ihrer Lage im
städtebaulichen Zusammenhang gerecht wird und dabei unterschiedliche Wohnbedürfnisse befriedigt.
Insgesamt sind 46 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen vorgesehen.
3.2
Städtebauliche Konzeption
Die Bestandsbebauung der ehemaligen Heuschfabrik soll aufgegeben und abgerissen werden. Zur Gewährleistung einer guten Belichtung der Wohnungen, der Abstände gemäß Landesbauordnung und der
notwendigen Zufahrt und der Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge soll die zukünftige Bebauung nicht
wie bisher als Grenzbebauung sondern als zwei Gebäude geplant werden, die L-förmig zueinanderstehen.
Durch seine Lage und seine Struktur sollen die zukünftigen Baukörper zwischen der strengen Blockrandbebauung im Bereich Krugenofen und der aufgelockerten Randbebauung im Bereich Benediktinerstraße
vermitteln, die hier in Form einer fünfgeschossigen giebelständigen Bebauung in die Blockmitte gezogen
wird. Durch die zukünftige Bebauung wird der gesamte Blockinnenbereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße, Benediktinerstraße und Neustraße in drei miteinander verbundene Bereiche gegliedert.
Die geplante Bebauung soll durch Loggien und vorgehängte Balkone Richtung Südosten und Südwesten
strukturiert und zusätzlich durch die partielle Ausbildung eines Dachgeschosses, das nahezu allseitig zurückspringt, gegliedert werden. Das südlich gelegene Gebäude soll Richtung Südosten entsprechend der
Topographie um ein Geschoss abgetreppt werden. Die Lage der zukünftigen Bebauung gewährleistet eine
gute Ausrichtung der Wohnungen zur Sonne. Aufgrund der Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer
Tiefgarage ist abseits des Verkehrslärms auf dem stark befahrenen Krugenofen eine hohe Wohnqualität
gesichert.
Die viergeschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss besteht aus vier Zweispännern und einem Dreispänner im Verknüpfungsbereich der beiden Gebäude. Insgesamt sind 46 Wohnungen konzipiert. Zur
Schaffung einer gemischten Bewohnerstruktur und zur Befriedigung unterschiedlicher Wohnbedürfnisse
5 / 18
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
sollen unterschiedliche Wohnungsgrößen angeboten werden, wobei die großen Wohnungen innerhalb des
Dachgeschosses und innerhalb des südöstlich abgetreppten Zweispänners vorgesehen sind.
Die heutige Baulücke im Bereich Krugenofen soll durch eine fünfgeschossige Bebauung geschlossen
werden. Die Geschossigkeit entspricht der Höhe der südlich angrenzenden Bebauung. Dabei wird eine
Feuerwehrzufahrt zur rückwärtigen Neubebauung in notwendiger Höhe freigehalten. Die Bebauung soll
entsprechend der angrenzenden Nutzung als Mischgebiet festgesetzt werden.
3.3
Erschließung
Der ruhende Verkehr soll in einer Tiefgarage untergebracht werden, die unmittelbar an die bestehende
Tiefgarage auf dem Flurstück 2229 mit einem Höhenversatz von ca. 2,00 m angebaut wird. Die potentiellen Zufahrtsmöglichkeiten von der Hauptstraße oder dem Krugenofen aus wurden innerhalb einer verkehrstechnischen Beurteilung durch die Ingenieurgruppe IVV, Aachen, 27.01.2012 und innerhalb einer
schalltechnischen Einschätzung durch das Büro Kadansky-Sommer, Alsdorf, Februar 2012 untersucht
und beurteilt. Beide Stellungnahmen plädieren aufgrund der geringeren Problematik für eine Zufahrt von
der Hauptstraße aus. Durch die Anbindung an die Hauptstraße wird der gesamte Ziel- und Quellverkehr
des Bauvorhabens bis auf den Verkehr aus Richtung Burtscheider Zentrum über den signalisierten Knotenpunkt Krugenofen / Hauptstraße / Burtscheider Straße geführt. Die zu erwartenden Verkehrsmengen
sind aufgrund der geringen KfZ-Zahl und der ausreichenden Straßenraumbreite der Hauptstraße problemlos abzuwickeln. Die Variante der Zufahrt über die Hauptstraße ist der Variante über den Krugenofen vorzuziehen, weil hier der Quellverkehr unsignalisiert in die hoch belastete Straße Krugenofen im unübersichtlichen Knotenpunktbereich mit der Neustraße einfahren müsste. Die aus Richtung Innenstadt kommenden Fahrzeuge mit Ziel Bauvorhaben müssten nach links in die Zufahrt einbiegen, was aufgrund der
einstreifigen Verkehrsführung zu Beeinträchtigungen des stadtauswärts führenden Verkehrsstromes führen würde. Aus den vorgenannten Gründen soll die Zufahrt der Tiefgarage von der L-förmigen Stichstraße
im Bereich der Platzaufweitung an der Hauptstraße erfolgen. Dafür wird an der Stelle der ehemaligen
Zweitzufahrt zum Heuschgrundstück zwischen den Häusern Hauptstraße 61 und 63 im Erdgeschoss eine
Durchfahrt vorgesehen. Durch das Gefälle der Hauptstraße Richtung Burtscheider Zentrum könnte nahezu ebenerdig in die Tiefgarage eingefahren werden.
Die L-förmige Stichstraße soll durch kleine, aber effiziente Maßnahmen ertüchtigt werden. So sollen im
Bereich der Wendeanlage vier neue zusätzliche Senkrechtparkplätze geschaffen werden. Dadurch soll
das heute verkehrswidrige Parken im Bereich der Wendeanlage vermieden werden, durch den der Zufahrtsverkehr zur Tiefgarage beeinträchtigt werden könnte. Die L-förmige Stichstraße soll zwischen Wendeanlage und bestehender und zu erhaltender Platane auf 7 m aufgeweitet werden, um im Bereich vor der
Tiefgaragenzufahrt den unbehinderten Begegnungsfall ermöglichen zu können.
Die Tiefgarage soll als Mittelgarage mit einer einspurigen Zu- und Abfahrt ausgebildet werden. Dadurch
wird eine Zufahrtskontrolle mit Signalisierung notwendig. Die Zufahrt soll innerhalb des kurzen Abschnittes
zwischen Vorderhaus an der Hauptstraße und Tiefgarageneinfahrt überdeckelt werden, um Lärmimmissionen im Bereich der Wohnbebauung an der Hauptstraße zu reduzieren. Die zukünftige Durchfahrt kann
gleichzeitig als fußläufige Verbindung zur Hauptstraße dienen. Die Tiefgarage soll mechanisch entlüftet
werden. Das dafür notwendige Entlüftungsrohr soll über Dach geführt werden.
Die notwendige Feuerwehrzufahrt wird im Bereich der heutigen Zufahrt zum Krugenofen ermöglicht. Des
Weiteren können über diese Zufahrt insgesamt 9 Stellplätze für Beschäftigte, die innerhalb der geplanten
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Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Baulückenschließung am Krugenofen tätig sind, angefahren werden. Die fußläufige Anbindung des gesamten Bauvorhabens soll sowohl über den Krugenofen als auch über die Hauptstraße erfolgen.
3.4
Entwässerung
Gemäß § 51a LWG besteht die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser zu versickern oder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Da das Grundstück bereits bebaut ist, wurden die entsprechenden
Flächen kapazitätsmäßig in den vorhandenen Kanalleitungen der Stadt Aachen berücksichtigt. Eine gezielte Versickerung oder eine Zuleitung in ein Gewässer ist somit nicht erforderlich. Dies wäre aufgrund
der anstehenden Böden auch nicht wirtschaftlich durchführbar und aufgrund der Nähe zum Burtscheider
Thermalquellenzug auch nicht zulässig. Somit kann das Niederschlagswasser wie das Schmutzwasser in
den vorhandenen Mischwasserkanal in der Hauptstraße eingeleitet werden, der eine ausreichende Dimensionierung aufweist.
3.5
Belange der Kinder und Jugendlichen
Gemäß der Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder (Stand
19.04.2002) im Bereich von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung sind für 46 Wohnungen, die alle für
die ständige Anwesenheit von Kindern geeignet sind, insgesamt 240 m² Spielfläche für Kleinkinder zu realisieren. Diese Bereitstellung wäre nicht erforderlich, wenn in Ruf- und Sichtnähe ein Spielplatz vorhanden
wäre. Da der Spielplatz an der platzartigen Aufweitung der Hauptstraße außerhalb der Sichtweite liegt,
wird die Fläche von 240 m² nordwestlich des Bauvorhabens innerhalb des Plangebietes angeboten. Die
Fläche soll insgesamt als Aufenthalts- und Kommunikationsfläche sowohl für Kinder als auch für Erwachsene mit entsprechenden Sitzmöglichkeiten ausgebildet werden und damit der Nachbarschaftsbildung
dienen.
Bezüglich der notwendigen öffentlichen Spielplatzflächen wurde im Rahmen der internen Abstimmung mit
dem Jugendamt vereinbart, den vorhandenen Spielplatz an der Hauptstraße im Rahmen der Möglichkeiten zu vergrößern und entlang der L-förmigen Stichstraße den Zaun südöstlich der Findlinge zu ergänzen.
Zusätzlich soll der Spielplatz durch punktuelle Verbesserungen aufgewertet werden. Die entsprechenden
Maßnahmen werden innerhalb des Durchführungsvertrages vertraglich gesichert.
Die Anbindung sowohl an den Krugenofen als auch an die Hauptstraße schafft mögliche Fußwegeverbindungen Richtung Stadtzentrum und Burtscheider Markt, der in einer Entfernung von 400 m liegt. Die Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt ca. 750 m.
Die zur zukünftigen Wohnbebauung nächstgelegene Bushaltestelle ‚Burtscheider Hauptstraße‘ an der
Ecke Kasinostraße / Hauptstraße liegt ca. 200 m entfernt. Hier verkehren insgesamt 5 Buslinien während
der Tageszeit im 15-Minuten-Takt.
3.
Begründung einzelner Festsetzungen und sonstiger Planinhalte
4.1
Art der baulichen Nutzung
Die Wohnbauflächen sollen wie die südlich und östlich angrenzende Wohnanlage als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Diese Festsetzung dient dem Ziel, die angrenzend vorhandenen Nutzungen
7 / 18
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
auch innerhalb des Plangebietes vorzusehen und hier ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet mit einem
differenzierten Wohnungsgemenge zu schaffen. Die ausnahmsweise in einem Allgemeinen Wohngebiet
zulässigen Betriebe des Beherbergungswesens, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für
Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen gemäß schriftlicher Festsetzungen ausgeschlossen werden, weil sie sich gestalterisch und funktional nicht in das geplante Wohngebiet integrieren
lassen und dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen.
Die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gilt trotz der Darstellung im Flächennutzungsplan als
Gemischte Baufläche als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, weil innerhalb der Gesamtfläche der
im FNP dargestellten ‚Gemischten Baufläche‘ die für die Gebietskategorie typische Mischung gewährleistet ist. Somit bedarf es keiner der im beschleunigten Verfahren möglichen Anpassung des Flächennutzungsplanes. Wohl aber soll im Rahmen der Neuaufstellung des FNP die heutige Darstellung entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan geändert werden.
Der unmittelbar an den Krugenofen angrenzende Teilbereich des Plangebietes soll entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Mischgebiet festgesetzt werden. Diese Festsetzung folgt damit der
vorherrschenden Nutzung im Bereich des Krugenofens. Die innerhalb eines Mischgebietes allgemein zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen ausgeschlossen werden, weil sie aufgrund
der geringen Größe des Mischgebietes nicht realisierbar sind. Allgemein und ausnahmsweise zulässige
Vergnügungsstätten werden ebenfalls ausgeschlossen, weil sie sich funktional nicht in das Plangebiet einfügen würden.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
Die dichtebestimmende Grundflächenzahl für das Allgemeine Wohngebiet soll mit 0,4 festgesetzt werden
und orientiert sich an den Festsetzungen des südlich und östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr.
657, der für die hier realisierte Wohnanlage eine entsprechende GRZ festsetzt. Dieser Wert darf generell
gemäß § 19 (4) BauNVO bis zu 50 % durch Stellplätze, Zuwegungen, Nebenanlagen u.ä. überschritten
werden, somit bis zu einer GRZ von 0,6.
Für das Mischgebiet unmittelbar am Krugenofen soll in Anlehnung an die nördlich angrenzende Bestandsbebauung einer GRZ von 0,6 normiert werden. Auch hier gilt, dass eine 50%ige Überschreitung
durch oben genannte Anlagen nicht ausgeschlossen ist. Somit hat hier der gemäß § 19 (4) BauNVO maximale Wert von 0,8 Gültigkeit.
Die maximal zulässige Geschossfläche innerhalb des Mischgebietes soll mit 850 m² festgesetzt werden
und liegt damit oberhalb der Grenze gemäß § 17 (1) BauNVO, die sich bei einer maximalen GFZ von 1,2
und der zugrundeliegenden Grundstücksgröße ergibt. Die Überschreitung resultiert u.a. aus dem Ziel,
dass im Bereich des Mischgebietes durch die Gebäuderealisierung ein erheblicher Beitrag zum Schallschutz innerhalb des Blockinnenbereiches geleistet werden soll. Zudem orientiert sich die festgesetzte
Geschossfläche an der angrenzenden Bestandsbebauung. Die Lage der überbaubaren Fläche und die
Festsetzungen zur Höhenentwicklung ermöglichen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse auf den angrenzenden Grundstücken und im Plangebiet selbst. Die zulässige Geschossfläche innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes soll mit maximal 6.160 m² festgesetzt werden und
ermöglicht neben der Blockrandbebauung an der Hauptstraße einen viergeschossigen Neubau zuzüglich
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Bebauungsplan Nr. 946
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Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Dachgeschoss entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Vergleich mit angrenzenden
Blockstrukturen nördlich und südlich des Plangebietes verdeutlicht, dass der heutige Blockinnenbereich
zwischen Krugenofen, Hauptstraße, Benediktinerstraße, Klausenerstraße und Neustraße äußerst großzügig dimensioniert ist und bisher von der großflächigen und geringgeschossigen Gewerbebebauung profitiert hat. Durch das geplante Bauvorhaben soll der Blockinnenbereich nunmehr in drei Teilbereiche gegliedert werden, die jedoch auch zukünftig nicht die Kleinteiligkeit und Dichte benachbarter Innenbereiche
aufweisen.
Die gemäß Landesbauordnung NRW einzuhaltenden Abstände, die neben der Sicherheit, der Belichtung
und dem sozialen Frieden dienen, werden sowohl innerhalb des Mischgebietes wie auch innerhalb des
Allgemeinen Wohngebietes deutlich eingehalten. So ist gewährleistet, dass die zukünftige Bebauung zu
keiner erheblichen Reduzierung der Belichtung der Bestandsbebauung führt.
Die Gebäudehöhen sollen entsprechend der konkreten Hochbauplanung differenziert festgesetzt werden.
So wird für die Oberkante des vierten Vollgeschosses die maximale Gebäudehöhe GH2 mit 214,0 m normiert. Für die Oberkante des Dachgeschosses, das nahezu allseitig zurückspringt, soll dieser Wert um
3,00 m erhöht werden (GH3). Da der südliche Gebäudeabschnitt Richtung Südosten abgestuft werden
soll, wird hier eine zusätzliche maximale Gebäudehöhe GH für die Oberkante des dritten Vollgeschosses
festgesetzt. Aufgrund variierender Gebäudehöhen, die durch den Tiefgaragenbau egalisiert werden, soll
die Oberkante der Tiefgarage mit der maximalen Gebäudehöhe GH1 202,0 m einheitlich vorgegeben werden.
Der Wert der Gebäudehöhen bezieht sich jeweils auf den obersten Abschluss der Oberkante der Gebäude oder der Gebäudeabschnitte einschließlich Attika, Dachrandabdeckung, Brüstungen oder ähnlicher
Bauteile.
Um die Möglichkeit zu eröffnen, Gebäudeentlüftungen über Dach zu führen und um Fahrstuhlaufbauten
ermöglichen zu können, werden Ausnahmen in den Höhenfestsetzungen formuliert. Durch die Vorgabe
der Fahrstuhlaufbauten gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan ist gewährleistet, dass diese nicht abstandswirksam werden.
Für die Baufenster, die unmittelbar an der Hauptstraße und am Krugenofen liegen, sollen maximale Traufund Firsthöhen festgesetzt werden, weil hier das Satteldach vorgegeben wird. Die Trauf- und Firsthöhen
werden innerhalb der schriftlichen Festsetzungen definiert. Für die Bebauung am Krugenofen soll straßenseits eine zusätzliche Gebäudehöhe GH normiert werden, um für die Verortung der hier notwendigen
Schallschutzmaßnahmen eine eindeutige Lage des zurückspringenden obersten Geschosses zu definieren. Sämtliche Höhenfestsetzungen beziehen sich auf Normalhöhennull (NHN).
4.3
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Für die an der Hauptstraße und am Krugenofen gelegenen Baufenster soll jeweils geschlossene Bauweise festgesetzt werden. Diese Festsetzung entspricht im Bereich der Hauptstraße dem Bestand und im Bereich des Krugenofens ebenfalls der angrenzenden Bestandsbebauung und der planerischen Absicht, den
Blockrand zum Krugenofen hin baulich zu schließen. Innerhalb der geschlossenen Bauweise sollen für die
an die Bestandsbebauung angrenzenden überbaubaren Flächen jeweils zur angrenzenden Verkehrsflä-
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che hin Baulinien festgesetzt werden. Im Erdgeschoss werden in beiden vorgenannten Baufenstern
Durchfahrten ermöglicht.
Für den Bau der Tiefgarage, die teilweise die heutige Geländeoberkante überragt, soll für zwei Streckenabschnitte festgesetzt werden, dass die Tiefgarage ohne eigene Abstandsflächen bis zu einer festgesetzten maximalen Höhe entlang der Grundstücksgrenzen errichtet werden darf. Damit würde die Tiefgarage
entlang des Streckenabschnittes AB unmittelbar an die benachbarte Tiefgarage angebaut werden.
Die Hochbauplanung soll zur Normierung des Baufensters eng mit Baugrenzen umfahren und für den
nördlichen Teilbereich mit einer maximalen Bautiefe von 17,0 m, für den südlichen Teilbereich mit einer
maximalen Bautiefe von 15,0 m festgesetzt werden. Durch das L-förmige Baufenster soll in alle Richtungen eine klare Raumkante geschaffen und der gesamte Blockinnenbereich sinnvoll gegliedert werden.
Die Fläche des möglichen Dachgeschosses soll im nördlichen Teilbereich im Nordwesten um 1,00 m, im
Südosten um ca. 4,00 m zurückgesetzt werden. Im südlichen Teilbereich wird das Dachgeschoss auf
maximal 40 % des Regelgeschosses beschränkt und springt im Nordosten um ca. 2,30 m, im Südwesten
im Schnitt ebenfalls um 2,30 m und im Südosten um ca. 10,00 m gegenüber dem Regelgeschoss zurück.
Durch die festgesetzte Lage der überbaubaren Flächen werden in Kombination mit den Höhenfestsetzungen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf den angrenzenden
Grundstücken und innerhalb des Plangebietes gewährleistet.
4.4
Förderfähige Wohngebäude
Zur Sicherstellung der Förderfähigkeit mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus soll festgesetzt werden,
dass innerhalb des Plangebietes nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, in denen auf mindestens
20 % der Gesamtwohnflächen Wohnungen erstellt werden, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus
gefördert werden könnten. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Standort entsprechend ein Wohnungsgemenge angeboten wird, das unterschiedliche Nutzergruppen anspricht. Der festgesetzte flächenmäßige Anteil der Wohngebäude muss hinsichtlich Art, Größe und Ausstattung der Wohnungen die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus erfüllen. Ob eine
Förderung mit solchen Mitteln erfolgt, ist für die Frage der Zulässigkeit der Wohngebäude ohne Belang.
Es können somit auch Wohngebäude errichtet werden, die frei finanziert sind, wenn sie die Vorgaben, die
für den sozialen Wohnungsbau aktuell gelten, erfüllen. Eine entsprechende Sicherung erfolgt über den
Durchführungsvertrag.
4.5
Flächen für den ruhenden Verkehr
Der ruhende Verkehr soll innerhalb der für Stellplätze und für eine Tiefgarage festgesetzten Flächen und
innerhalb der überbaubaren Flächen untergebracht werden. Die für die Wohnanlage notwendigen Stellplätze werden komplett innerhalb einer Tiefgarage angeordnet. Die Zufahrt wird entsprechend den Vorgaben eines Verkehrs- und eines Lärmgutachtens nahezu ebenerdig von der Hauptstraße aus vorgenommen. Die Zufahrt und die Tiefgarage selbst sollen baulich derart ausgeführt werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft und für die zukünftigen Bewohner ausgeschlossen sind. So soll
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die Zufahrt der Tiefgarage komplett überdeckelt, die Tiefgarage mechanisch entlüftet werden. Durch die
Anlage der Tiefgarage wird erzielt, dass der Blockinnenbereich nahezu verkehrsfrei bleibt. Lediglich unmittelbar östlich der Durchfahrt zum Krugenofen werden insgesamt 9 nicht überdachte Stellplätze zugelassen, die dem notwendigen Nachweis für eventuelle Dienstleistungsbetriebe innerhalb des Vorderhauses
am Krugenofen dienen. Diese Stellplätze werden voraussichtlich nur während der Dienst- bzw. Besucherzeiten genutzt.
4.6
Umweltschützende Belange
4.6.1
Wasserschutz
Da das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 946 bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes bebaut
wurde, ist § 51a LWG bezüglich der Verpflichtung zur Versickerung oder zur Einleitung in ein ortsnahes
Gewässer nicht anzuwenden. Innerhalb des Plangebietes herrschen entsprechend der Bodenkarte überwiegend Böden mit einer sehr geringen bis geringen Wasserdurchlässigkeit vor. Insofern wäre eine gezielte Versickerung innerhalb des Plangebiets auch nicht wirtschaftlich durchführbar. Der südliche Teilbereich
des Plangebietes reicht in den Schutzbereich des Burtscheider Thermalquellenzuges und schließt damit
zusätzlich eine Versickerung aus.
Der Flurabstand des Grundwassers liegt aufgrund des Höhenzuges des Krugenofens gemäß der Kartenwerte zwischen 7 m und 10 m unter Geländeoberkante. Die ‚Risikopotentialkarte‘ für mögliche Stoffeinträge in das Grundwasser weist für den gesamten Bereich des Plangebietes Stufe 2 aus. Entsprechend kann
bezüglich der Verweildauer von Sickerwasser in der Grundwasserüberdeckung von wenigen Monaten bis
zu 3 Jahren ausgegangen werden. Daraus können während der Baumaßnahme notwendige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers resultieren.
Aufgrund der lediglich eingeschossigen Tiefgarage, die nicht komplett unterhalb der heutigen Geländeoberkante liegt und des hohen Flurabstandes des Grundwassers ist gemäß bisher vorliegender Unterlagen nicht davon auszugehen, dass das zukünftige Gebäude in das Grundwasser einbindet. Sollte dies wider Erwarten dennoch der Fall sein, sind eventuell Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers wie die
Ausbildung druckwasserdichter Tiefgeschosse oder die Ableitung des Grundwasserstromes vorzunehmen. Die entsprechenden Maßnahmen sind dann durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen
und mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Zur Reduzierung der Oberflächenversiegelung ist vorgesehen, dass die Feuerwehrzufahrt, die für die
Feuerwehrfahrzeuge notwendigen Aufstellflächen und sonstige Zufahrten und Zuwegungen in wasserdurchlässigen Materialien auszuführen sind. Voraussetzung ist, dass diese Flächen nicht oberhalb der
Tiefgarage liegen. Alle vorgenannten Maßnahmen sollen innerhalb des Durchführungsvertrages vertraglich vereinbart werden.
Der südliche Teilbereich des Plangebietes reicht in den Schutzbereich des Burtscheider Thermalquellenzuges hinein. Da jedoch keine dem Thermalquellenschutz entgegenstehende Nutzung beabsichtigt ist,
werden entsprechende Schutzmaßnahmen nicht notwendig.
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Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
4.6.2
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Bodenschutz
Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird durch das BBodSchG gesetzlich geregelt. Schädliche Bodenveränderungen (§ 2 Abs. 3 BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der
Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den
Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Gem. § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zielt in § 1 darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens
zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden
und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen
nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so
weit wie möglich vermieden werden.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und
Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen.
Aus Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes bestehen keine Bedenken, da aufgrund der gewerblichen Vornutzung und derzeit vorhandenen 100 %igen Versiegelung keine natürlichen und damit schutzwürdigen
Böden mehr vorhanden sind.
Innerhalb des B-Plangebietes befindet sich ein Altstandort, der unter der Nummer AS 1979 geführt wird.
Der Altlastenverdacht beruht auf der Eintragung der Firma Heusch GmbH & Co KG als Tuchscheermesserfabrik, die auf diesem Standort mehrere Jahrzehnte tätig war. Im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes befinden sich Eintragungen von fünf weiteren Altstandorten (u.a. Tuch- und Buckskinfabrik, Glasherstellung, Chemische Reinigung, Nadelfabrik). Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch eventuelle Schadstoffverlagerungen von den benachbarten Altstandorten auch das Plangebiet betroffen sein könnte, wurden diese ehemaligen Nutzungen und ihr Schadstoffpotential in die Bewertung miteinbezogen.
Folgende Gutachten liegen vor:
-
Orientierende Gefährdungsabschätzung Grundstück Krugenofen 29-33 (Prof. Dieler & Partner,
1.3.2007)
-
Ergänzungsuntersuchungen zur Orientierenden Gefährdungsabschätzung Grundstück Krugenofen 2933 (Prof. Dieler & Partner, 5.8.2011)
-
2. Ergänzung der Orientierenden Gefährdungsabschätzung Grundstück Krugenofen 29-33 (Prof. Dieler
& Partner, 5.6.2012)
Die Ergebnisse aus den Bodenuntersuchungen zeigen auf, dass im Bereich der ehemaligen Alten Härterei
erhöhte Mineralölkohlenwasserstoffgehalte (bis 2.700 mg/kg) bis in 3 m Tiefe und im Bereich des Spänebunkers ein leicht erhöhter Mineralölkohlenwasserstoffgehalt (bis 670 mg/kg) angetroffen wurde.
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Bebauungsplan Nr. 946
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Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Damit wurden Mineralölkohlenwasserstoffgehalte nachgewiesen, die im Bereich des Prüfwertes (300-1.000
mg/kg) bzw. des Maßnahmenschwellenwertes (1.000-5.000 mg/kg) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser LAWA liegen. Zur Beurteilung von Schadstoffbelastungen im Rahmen der Betrachtung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser existieren für den Boden-Feststoff keine gesetzlich festgelegten Prüf- und
Maßnahmenwerte. Es kann jedoch hilfsweise auf die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden vom Januar 1994
zurückgegriffen werden. Mit Ausnahme dieser beiden kleinräumigen Belastungen wurden keine weiteren
branchentypischen Schadstoffbelastungen angetroffen, die die Prüfwerte für den Wirkungspfad BodenMensch der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Wohngebiete überschreiten.
Mit Ausnahme der Mineralölkohlenwasserstoffbelastungen kann somit auch eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ausgeschlossen werden.
Die fünf Altlastenverdachtsflächen in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes weisen unterschiedliche Gefährdungspotentiale auf. So wird für zwei Altlastenverdachtsflächen ein geringes Gefährdungspotential und für drei Standorte ein hohes Gefährdungspotential gesehen. Aufgrund des topographischen
Höhenunterschiedes und der unmittelbar angrenzenden Tiefgarage kann eine Gefährdung durch das ehemalige Schumag-Gelände ausgeschlossen werden. Aufgrund der teilweise 100 %igen Überbauung der
fünf Grundstücke ist eine Bodenuntersuchung auf den anderen Grundstücken selbst nicht durchführbar.
Durch Bodenuntersuchungen in den Randbereichen im Plangebiet konnten keine Schadstoffgehalte nachgewiesen werden, so dass von diesen Altstandorten eine Gefährdung für die zukünftige Wohnnutzung im
Plangebiet ausgeschlossen werden konnte.
Da nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass in kleinflächigen Teilbereichen eine abweichende
Zusammensetzung des Bodenmaterials mit höheren Schadstoffbelastungen und Fremdbestandteilen vorliegt, sind sämtliche Erdarbeiten durch einen Sachverständigen für Altlasten/Bodenschutz zu überwachen.
Die Mineralölkohlenwasserstoffschäden sind zu sanieren und als Sanierungszielwert wird der Prüfwert der
LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) für die Aushubsohle und die Wände von <300 mg/kg vorgegeben. Das belastete Bodenmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Es ist sicherzustellen, dass von
den auf dem Baugrundstück verbleibenden Bodenmaterialien keine Gefährdung für Mensch und Umwelt
ausgeht. Dazu ist in einem abschließenden Bericht Stellung zu nehmen. Die vorgenannten Maßnahmen
sollen im Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger vertraglich geregelt werden.
4.6.3
Lärmschutz
Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Gemäß § 1 (6) BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die allgemeinen
Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu berücksichtigen. Aufgrund der verdichteten Gemengelage sind insbesondere die Aspekte des Lärms detailliert zu betrachten.
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Bebauungsplan Nr. 946
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Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Bereits im Vorfeld der Planung wurde eine schallimmissionstechnische Voreinschätzung erstellt, um eine
sachgerechte Entscheidung bezüglich des Standortes der Tiefgaragenzufahrt treffen zu können. Dabei
wurde die Erschließung der Tiefgarage über die Zufahrt Hauptstraße gegenüber einer Zufahrt über den
Krugenofen favorisiert, weil von der Hauptstraße nahezu ebenerdig in die Tiefgarage eingefahren und die
Zufahrt eingehaust werden kann. Für die Zufahrt vom Krugenofen hingegen wäre eine kurze und steile
Rampe notwendig, die zu höheren Drehzahlen der PkW und damit zu höheren Immissionen an den rückwärtigen Gebäudeseiten im Umfeld führen würde. Um eine der Empfehlung entsprechende Tiefgarage zu
realisieren, soll planungsrechtlich als besondere Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt werden, dass die Bauausführung der Tiefgarage und deren Zufahrt derart herzustellen
ist, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft ausgeschlossen werden. Die Tiefgaragenzufahrt soll dabei komplett eingehaust werden.
Aufgrund des Heranrückens des geplanten Bauvorhabens an das bestehende Parkdeck der Wohnanlage
Klausener Straße / Benediktiner Straße wurde in einer weiteren schallimmissionstechnischen Untersuchung die daraus resultierenden möglichen Konflikte untersucht. Als Fazit der Untersuchung wurde festgestellt, dass gemäß den Vorgaben nach TA-Lärm ausreichende Schutzabstände eingehalten werden.
Die Einhaltung der zulässigen Richtwerte von 55 dB (A) tags bzw. 40 dB (A) nachts konnte trotz hoch angesetzter Berechnungsansätze nachgewiesen werden. Dabei werden kurzzeitige Geräuschspitzen wie
z.B. das Zuschlagen von Türen oder Kofferraumdeckeln nicht als Immissionen im gewerblichen Sinne der
TA-Lärm bewertet. Bei Berücksichtigung dieser Einzelereignisse wird der entsprechende Richtwert für die
Tageszeit deutlich unterschritten, für die Nachtzeit überschritten. Deswegen wird empfohlen, in der Südostfassade des geplanten Wohnkomplexes keine zu öffnenden Fenster zu in der Nachtzeit schutzbedürftigen Räumen zuzulassen. Fenster zu Wohn- und Aufenthaltsräumen, Küchen oder sonstigen Nebenräumen sind möglich.
Gemäß Lärmkataster der Stadt Aachen ist ersichtlich, dass insbesondere der Krugenofen erheblich mit
Verkehrslärm belastet ist. Hier wird von einem Verkehrsaufkommen von rund 18.000 Kfz / 24 h ausgegangen. Das innere Plangebiet wird nicht von den angrenzenden Straßen beaufschlagt, weil der Bereich
nahezu in einem abgeschlossenen Innenbereich liegt. Für die Baulückenschließung am Krugenofen wird
entsprechend der planungsrechtlichen Festsetzungen von einem Mischgebiet ausgegangen. Somit sind
hier die der DIN 18005 ‚Schallschutz im Städtebau‘ entsprechenden Orientierungswerte von 60 dB (A) zur
Tagzeit und 50 dB (A) zur Nachtzeit anzusetzen. Aufgrund der zugrunde gelegten Ausgangsdaten zur
Verkehrsbelastung, den Annahmen zur Verkehrsverteilung und der berücksichtigten Korrekturfaktoren ergeben sich Emissionspegel, die die Orientierungswerte deutlich übersteigen.
Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen sollen nach Maßgabe der
schallimmissionstechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Dipl. Ing. S. Kadansky-Sommer, Alsdorf,
05.09.2012 an der Baulinie bzw. Baugrenze im Bereich des Krugenofens im Bebauungsplan die notwendigen Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile festgesetzt werden. Mit diesen Festsetzungen wird dem Schutzbedürfnis der geplanten Wohnnutzung innerhalb des Plangebietes Rechnung getragen. Ziel ist die Sicherstellung der Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 an den betroffenen
Fassadenabschnitten und somit die Schaffung gesunder Wohnverhältnisse. Die Anforderungen an die
Schalldämmmaße der Außenbauteile bis zum Lärmpegelbereich III werden in der Regel mit der üblichen
Massivbauweise und dem Einbau von Isolierglasfenstern als Wärmeschutz nach dem heutigen Stand der
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Bebauungsplan Nr. 946
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Begründung zur Offenlage
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Technik bereits eingehalten. Daher werden diese Anforderungen entsprechend Lärmpegelbereich III als
Mindestanforderung im Bereich des gesamten Bebauungsplanes festgesetzt. Dieser Bebauungsplan ist
durch seine Vorhabenbezogenheit gekennzeichnet, so dass sichergestellt ist, dass das Vorhaben in der
geplanten Form umgesetzt wird. Aufgrund dessen ist die Festsetzung zu den notwendigen Anforderungen
an die Schalldämmmaße der Außenbauteile entlang der Baulinie bzw. Baugrenze hinreichend bestimmt.
Für den Gebäudekörper sollen geschossweise Anforderungen an die Außenbauteile gestellt und den
Lärmpegelbereichen zugeordnet werden. Aufgrund der vorliegenden Belastung empfiehlt es sich, Wohnungen nur innerhalb des Dachgeschosses vorzusehen. Dieses Geschoss springt gegenüber der Hauptfassade zurück, so dass hier bei entsprechender Ausbildung der Brüstung ein geringerer Lärmpegelbereich als in den unteren Geschossen angesetzt werden kann.
Zur Prüfung der Lärmbelastung aus dem Umfeld Krugenofen wurde eine schallimmissionstechnische Bestandsaufnahme der dort ansässigen Gewerbebetriebe vorgenommen. Zur Feststellung und der angemessenen Berücksichtigung der relevanten Schallquellen der einzelnen Betriebe fanden Betriebsbesichtigungen und -befragungen über relevante Betriebsmerkmale statt. Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten, der Zuschläge für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit u.ä. wurden die Beurteilungspegel gebildet und den Richtwerten der TA-Lärm gegenübergestellt. Daraus ergab sich, dass die vorhandenen
Gewerbeeinrichtungen bis auf den Betrieb Gläser Schmitz, Krugenofen 21 - 23 für das weitere Planverfahren nicht beurteilungsrelevant sind und in ihrer weiteren Entwicklung nicht eingeschränkt werden.
Gemäß Untersuchung sind zur Tagzeit an einigen Fassadenabschnitten der geplanten Wohngebäude
Immissionen oberhalb des Richtwertes von 55 dB (A) aus dem Betriebsgelände der Glasveredelung
Schmitz zu erwarten. Im Hinblick auf den Bestandsschutz des Betriebes ist somit das Heranrücken der
Wohnbebauung ohne weitere Maßnahmen nicht möglich. Zur Konfliktbereinigung sollen deswegen durch
den Vorhabenträger schalltechnische Verbesserungsmaßnahmen insbesondere der Schallquelle der Lüftungsanlagen finanziert werden. Die zu finanzierenden Maßnahmen sollen innerhalb des Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträger und Stadt vertraglich geregelt werden. Der Vorhabenträger regelt die
Umsetzung wiederum vertraglich mit dem betreffenden Gewerbebetrieb.
4.6.4
Artenschutz
Die artenschutzrechtlichen Vorschriften des § 44 (1) BNatSchG betreffen sowohl den physischen Schutz
von Tieren als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Da insbesondere ältere und brachliegende Bausubstanz potentiellen Lebensraum für Fledermäuse und Vögel darstellt, sind die Artenschutzbelange entsprechend zu berücksichtigen. Im Vorgriff auf die vorzunehmende Abrissgenehmigung wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung vorgenommen. Gemäß gutachterlicher Stellungnahme werden durch den Abriss des Gebäudes keine relevanten Tierarten beeinträchtigt. Nicht abschließend zu beurteilen war das
Vorkommen von Mauerseglern, da diese keine auffälligen Spuren hinterlassen. Bei Mauerseglern handelt
es sich um häufige und flächendeckend verbreitete Brutvögel. Insofern erscheint es weder erforderlich,
nähere Untersuchungen zum tatsächlichen örtlichen Vorkommen während der Brutzeit durchzuführen
noch gezielte Ersatzmaßnahmen für Nistplätze an den Neubauten zu fordern.
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Bebauungsplan Nr. 946
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4.6.5
Begründung zur Offenlage
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Schutz vor Schadstoffimmissionen
Negative Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind zu vermeiden. Des Weiteren sind die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor Geruchsund Schadstoffimmissionen zu schützen. Generell ist Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus
zu treffen. Deshalb soll planungsrechtlich als besondere Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt werden, dass die Tiefgarage mechanisch zu entlüften ist. Das dafür notwendige Entlüftungsrohr soll dabei über Dach geführt werden.
Von der Firma Glasveredelung Schmitz GmbH werden Verbrennungsprodukte über ein ca. 15,5 m hohes
Abluftrohr abgeleitet. Dieses Abluftrohr wurde 1992 in Abstimmung mit der Landesanstalt für Immissionsschutz NRW und dem damaligen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt erhöht, nachdem von Anwohnern Beschwerden über Geruchswahrnehmungen geäußert wurden. Nach entsprechender Erhöhung des Schornsteins sind keine weiteren Bedenken geäußert worden. Die Erhöhung orientiert sich insbesondere an dem
westlich gelegenen Wohnhaus Krugenofen Nr. 23, das eine Traufhöhe von ca. 12 m und eine Firsthöhe
von ca. 17 m aufweist. Die so entstandene Verbesserung wurde von den oben genannten Behörden
seinerzeit unterstützt. Der geplante Neubau soll bis auf 16 m an den Schornstein heranrücken, weist aber
mit maximal 15 m eine geringere Höhe als die Wohnbebauung am Krugenofen auf. Aufgrund der vorherrschenden Hauptwindrichtung aus Südwesten kann nicht davon ausgegangen werden, dass das geplante
Bauvorhaben zu einem eingeschränkten Luftaustausch führt. Vielmehr wird durch den Abriss des Verwaltungsgebäudes südlich der Durchfahrt zum Krugenofen die Luftzufuhr aus der Hauptwindrichtung unterstützt. Generell ist aufgrund des vorherrschenden Stadtklimas von belastenden Eigenschaften auszugehen, die jedoch durch das Bauvorhaben nicht zusätzlich verstärkt werden. Sollten aus dem Neubau nicht
vorhersehbare Luftbewegungen und –strömungen resultieren, die zu einer Zunahme der Geruchswahrnehmungen und zu einer Geruchshäufigkeit in über 3 % der Jahresstunden führen, so wird durch den
Vorhabenträger eine eventuelle weitere Erhöhung des Schornsteins um maximal 3,00 m finanziert. Eine
entsprechende Regelung soll innerhalb des Durchführungsvertrages getroffen werden.
4.6.6
Klimaschutz
Die zukünftige Bebauung soll als Solitär auf dem Grundstück errichtet werden und nicht in geschlossener
Bauweise an den Bestand anschließen. Somit ist davon auszugehen, dass die Belüftung und die Frischluftzufuhr nach wie vor gewährleistet sind und keine Bereiche durch eine geschlossene Bauweise geschaffen werden, in denen die Luftzirkulation stagniert. Dieser Annahme entspricht auch die Tatsache,
dass der Neubau entsprechend der Hauptwindrichtung platziert und die Windzufuhr aus der Hauptwindrichtung damit nicht blockiert wird.
Die heutige 100 %ige Versiegelung soll teilentsiegelt werden. Des Weiteren wird textlich festgesetzt, dass
die Tiefgarage außerhalb der überbaubaren Flächen zu begrünen ist.
Die Energie- und Wärmeversorgung des Objektes ist noch nicht abschließend geplant. Derzeit werden die
Varianten Fernwärme, Wärmpumpe mit einer Unterstützung in Gas-Brennwerttechnik oder Gas-Brennwerttechnik mit Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung geprüft.
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4.6.7
Begründung zur Offenlage
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Schutz der Kulturgüter
Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen ist nicht abschließend zu klären, ob
innerhalb des Plangebietes archäologische Bodenfunde zu erwarten sind. Sollten diese bei anstehenden
Ausschachtungsarbeiten gefunden werden, ist unverzüglich die Stadt als Untere Denkmalbehörde oder
das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege zu verständigen.
Der Ursprung der heutigen Werksanlage der Firma Severin Heusch resultiert aus dem Jahr 1898. Aufgrund erheblicher Zerstörungen im 2. Weltkrieg werden die heutigen Gebäude nicht als Baudenkmal eingestuft. Details der Backsteinarchitektur und der Shedhallen mit ursprünglich gußeisernen Stützen sind
nur noch rudimentär vorhanden. In der Großform ist die Werksanlage noch nachvollziehbar. Angesichts
der hohen Bedeutung der Textilindustrie für Aachen wird deswegen vom Amt für Denkmalpflege im
Rheinland angeregt, die heutigen Gebäude als erhaltenswerte Bausubstanz in die Neubauplanung einzubeziehen. Da die Gebäudesubstanz an sich nicht als denkmalwert gilt, besteht seitens der Stadt Aachen
keine Handhabung den Erhalt zu fordern. Der Umbau oder ein teilweises Integrieren in die Neuplanung
würde zudem eine wirtschaftlich tragfähige Umnutzung ausschließen. Die Schaffung von zentral gelegenem Wohnraum an diesem Standort wird höher gewichtet als der Erhalt des Gebäudeensembles, das an
die Bedeutung der Textilindustrie erinnern soll.
4.
Auswirkungen der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Möglichkeit eröffnet, einen städtebaulichen Missstand, der durch die heute ungenutzten Flächen verursacht wird, zu beseitigen. Durch die Planung soll
dringend benötigter Wohnraum in innenstadtnaher Lage geschaffen werden. Gleichzeitig soll durch die Inanspruchnahme von heute bereits bebauten Flächen ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden sichergestellt werden. Die bereits vorhandene Infrastruktur wird zusätzlich ausgelastet und das tägliche
Verkehrsaufkommen zwischen Wohnort und Arbeitsplatz aufgrund der Zentralität des zukünftigen Wohngebietes reduziert. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes werden keine negativen Auswirkungen
für die Umwelt erwartet. Im Bereich der Hauptstraße wird ein höheres Verkehrsaufkommen in Kauf genommen, weil der Verkehr hier problemlos abgewickelt und ebenerdig der geplanten Tiefgarage zugeführt
werden kann. Die von Anwohnern am Krugenofen bemängelte Reduzierung des Ausblicks Richtung Burtscheid wird geringer gewichtet als der Belang, in innenstadtnaher Lage Wohnraum zu schaffen.
5.
Kosten
Die Kosten der Planaufstellung und der Realisierung übernimmt der Vorhabenträger. Entschädigungskosten gemäß § 39 ff. BauGB sind nicht zu erwarten, da keine Maßnahmen getroffen werden, die sich
nachteilig auf persönliche Lebensumstände auswirken könnten.
17 / 18
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
6.
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 07.11.2012
Durchführungsvertrag
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger abgeschlossen werden soll. Dieser Vertrag stellt alle Voraussetzungen und
Bedingungen für die Realisierung der Maßnahme sicher. In dem Durchführungsvertrag sollen Gestaltungsvorgaben für das Vorhaben aufgenommen werden. Damit wird dem Willen der Stadt Aachen, das
Vorhaben entsprechend dem abgestimmten Entwurfskonzept umzusetzen, Rechnung getragen.
7.
Plandaten
Plangebiet
Mischgebiet
Allgemeines Wohngebiet
Überbaubare Flächen Mischgebiet
Überbaubare Flächen Allgemeines Wohngebiet
4.455 m²
440 m²
4.015 m²
180 m²
1.670 m²
18 / 18
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße –
Abwägungsvorschlag Bürgerbeteiligung
Für den Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand 07.11.2012)
Lage des Plangebietes
1
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
5.
Krugenofen 32 - 34
, Erzbergerallee 27
Neuhauser Straße 63, Würselen
Hauptstraße 65
Emmi-Welter-Straße 22
(04.06..2012)
(06.06..2012)
(07.06.2012)
(10.06..2012)
(14.06..2012)
6.
Krugenofen 19 und R. Langer, Krugenofen 17
(15.06..2012)
7.
Krugenofen 25
(15.06..2012)
8.
9.
10.
Dennewartstraße 25 - 27
Erzbergerallee 27
Krugenofen 21 – 23
(15.06..2012)
(15.06..2012)
(20.06..2012)
11.
(23.08.2012)
12.
(23.08.2012)
13.
Niederschrift der Bürgeranhörung vom 05.06.2012
2
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
1.
Krugenofen 32 - 34
(04.06..2012)
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1:
Baulücke Krugenofen:
Auch heute wird die Baulücke zu mehr als 60 % durch ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude geschlossen. Das Gebäude schließt giebelständig an die rückwärtige Gebäudeseite des südlich der Baulücke stehenden Wohngebäudes an und
verhindert somit bereits heute die Fernsicht aus der gegenüberliegenden Bebauung am Krugenofen. Die Schließung der
Baulücke wird aufgrund der vorgenannten Bebauung nur zu einer geringen Reduzierung der Durchlüftung führen. Wohl aber
lässt die Baulückenschließung erwarten, dass sie zu einer nicht unerheblichen Minderung des Lärmeintrages durch den
Straßenverkehr auf dem Krugenofen im Blockinnenbereich beitragen wird.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
3
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
2.
Erzbergerallee 27
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
(06.06..2012)
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2:
Abwertung des Gebietes / Ausblick:
Die bisher gewerblich genutzten Flächen sollen aufgegeben und als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Diese
Umnutzung entspricht der hochwertigen Lage der Flächen und führt zu einer Aufwertung des gesamten Areals. Der Vergleich mit angrenzenden Blockstrukturen nördlich und südlich des Plangebietes verdeutlicht, dass der heutige Blockinnenbereich zwischen Krugenofen, , Hauptstraße, Benediktinerstraße, Klausenerstraße und Neustraße sehr großzügig dimensioniert ist und bisher von der großflächigen und geringgeschossigen Gewerbebebauung profitiert hat. Die daraus resultierende Weite wird zusätzlich durch die Topographie unterstützt. Durch das geplante Bauvorhaben wird der Blockinnenbereich nunmehr in drei unterschiedlich große Teilbereiche gegliedert. Diese Teilbereiche werden jedoch auch zukünftig nicht
die Kleinteiligkeit und Dichte benachbarter Innenbereiche aufweisen.
Es ist nachvollziehbar, dass die geplante 4-geschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss eine Beeinträchtigung für die
Anwohner am Krugenofen darstellt. Das vorhandene Sheddach des ehemaligen Fabrikgebäudes erlaubt durch seine Einschnitte den Bewohnern der oberen Geschosse des Krugenofens einen schönen Ausblick Richtung Burtscheid. Dies wird
künftig nicht mehr möglich sein bzw. den Bewohnern der neuen Wohnanlage vorbehalten sein. In der Abwägung wird aber
dem Belang, in innenstadtnaher Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, Vorrang gegeben. Eine Bebauung in
dieser Höhe ist aus Sicht der Verwaltung angemessen, da auch die angrenzende Bebauung im Bereich Neustraße und
Klausenerstraße bis zu 6 Geschosse hoch ist.
Die gemäß Landesbauordnung NRW einzuhaltenden Abstände, die neben der Sicherheit, der Belichtung und dem sozialen
Frieden dienen, werden gegenüber der nordwestlich gelegenen Wohnbebauung deutlich eingehalten. So ist gewährleistet,
dass die zukünftige Wohnbebauung zu keiner erheblichen Reduzierung der Belichtung der Bestandsbebauung führt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
4
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
3.
Neuhauser Straße 63, Würselen
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
(07.06.2012)
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3:
Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung:
Sowohl das Verkehrsgutachten als auch das Lärmgutachten plädieren aufgrund der geringeren Problematik für eine Zufahrt
zu der geplanten Tiefgarage mit 47 Stellplätzen von der Hauptstraße aus. Durch die Anbindung an die Hauptstraße wird der
gesamte Ziel- und Quellverkehr des Bauvorhabens über den signalisieren Knotenpunkt Krugenofen / Hauptstraße / Burtscheider Straße geführt. Die zu erwartenden Verkehrsmengen sind aufgrund der geringen KfZ-Zahl und der ausreichenden
Straßenraumbreite der Hauptstraße problemlos abzuwickeln. Bei Zufahrt über die heutige Baulücke am Krugenofen würde
der Quellverkehr unsignalisiert in die hoch belastete Straße im unübersichtlichen Knotenpunktbereich mit der Neustraße
einfahren. Die aus Richtung Innenstadt kommenden Fahrzeuge mit Ziel Bauvorhaben müssten nach links in die Zufahrt
einbiegen, was aufgrund der einstreifigen Verkehrsführung zu Beeinträchtigungen des stadtauswärts führenden Verkehrsstroms führen würde. Die Zufahrt soll dementsprechend von der L-förmigen Stichstraße im Bereich der Platzaufweitung an
der Hauptstraße durch Schaffung einer Durchfahrt im Erdgeschoss des Eckhauses erfolgen. Durch das Gefälle der Hauptstraße Richtung Burtscheider Zentrum kann nahezu ebenerdig in die Tiefgarage eingefahren werden. Die Stichstraße soll
durch einzelne effiziente Maßnahmen wie die Straßenaufweitung innerhalb eines Teilabschnittes ertüchtigt werden. Der
vorhandene Spielplatz soll durch eine Ergänzung der Einzäunung zusätzlich gesichert werden.
Weiterhin ist zu bedenken, dass im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt ursprünglich eine zweite Zufahrt zum
Heuschgrundstück existierte. Diese Zufahrt war seinerzeit ursächlich für die L-förmige Stichstraße. Diese Zufahrt wurde
später mit einem Wohngebäude überbaut.
Die vorliegende verkehrstechnische Beurteilung des Bauvorhabens wurde von einem anerkannten Gutachter erstellt. Darüber hinaus wurde ein Lärmgutachten erstellt, das die Einhaltung der erforderlichen Grenzwerte nachweist. Beide Gutachten sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes einsehbar.
5
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Auch wenn die Erschließung über die Hauptstraße wie oben dargestellt gut realisierbar ist und hinsichtlich der Lärmimmissionen die Grenzwerte eingehalten werden, bedeutet diese Anbindung für die Anwohner dennoch eine Beeinträchtigung, da
die Stichstraße mit deutlich mehr Verkehr belastet wird als heute. Die Zufahrt in die Tiefgarage wird nur einspurig ausgeführt
werden können, sodass die Einfahrt signalisiert wird und sich dadurch Wartezeiten für einfahrende Fahrzeuge ergeben
können. In der Abwägung wird dieser Alternative dennoch der Vorzug gegeben, da eine Zufahrt über den stark belasteten
Krugenofen sowohl aus Gründen der Verkehrssicherheit als auch bedingt durch die schwierige Topografie einen größeren
Nachteil darstellt.
Um weitere Beeinträchtigungen zu vermeiden, wird im rückwärtigen Bereich der Hauptstraße die Zufahrt eingehaust, sodass im Blockinnenbereich keine zusätzlichen Immissionen entstehen.
Höhenentwicklung:
In Bezug auf die Höhenentwicklung ist festzustellen, dass das geplante Bauvorhaben insgesamt maximal vier Vollgeschosse zuzüglich Dachgeschoss aufweist. Die gemäß Landesbauordnung NRW notwendigen Abstände werden hinreichend
eingehalten.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
6
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
4.
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Hauptstraße 65
(10.06..2012)
7
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4:
Erschließung:
Gemäß Verkehrsgutachten ist das durch die Tiefgarage verursachte zusätzliche Verkehrsaufkommen ohne Probleme im
vorhandenen Straßenraum der Hauptstraße abzuwickeln. Der Gutachter geht in der Summe von 122 KfZ-Fahrten pro Tag
im Quell- und Zielverkehr aus. Dabei ist in der nachmittaglichen Spitzenstunde von 8 Fahrten im Zielverkehr und 3 Fahrten
im Quellverkehr auszugehen. Die L-förmige Stichstraße soll durch einzelne Maßnahmen wie die Aufweitung des Straßenraumes zwischen Wendeanlage und Standort der Platane oder der Anlage von 4 zusätzlichen Senkrechtparkplätzen ertüchtigt werden. Der vorhandene Spielplatz soll durch eine Ergänzung der Einzäunung zusätzlich gesichert werden.
Bei Zufahrt über die heutige Baulücke würde der Quellverkehr unsignalisiert in die hoch belastete Straße Krugenofen im
unübersichtlichen Knotenpunktbereich mit der Neustraße einfahren. Die aus Richtung Innenstadt kommenden Fahrzeuge
mit Ziel Bauvorhaben müssten nach links in die Zufahrt einbiegen, was aufgrund der einstreifigen Verkehrsführung zu Beeinträchtigungen des stadtauswärts führenden Verkehrsstromes führen würde.
Weiterhin ist zu bedenken, dass im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt ursprünglich eine zweite Zufahrt zum
Heuschgrundstück existierte. Diese Zufahrt war seinerzeit ursächlich für die L-förmige Stichstraße. Diese Zufahrt wurde
später mit einem Wohngebäude überbaut.
Eine Verbindung mit der bestehenden Tiefgarage Klausenerstraße ist aufgrund der unterschiedlichen Höhenlagen nur unter
großem Flächenverlust möglich. Eine Koppelung der beiden Tiefgaragen würde zu einer Vielzahl von eigentumsrechtlichen
Problemen führen.
Stellplätze:
Die Anzahl der Wohneinheiten innerhalb des Bauvorhabens wird auf 47 reduziert, so dass für jede Wohneinheit ein Stellplatz in der geplanten Tiefgarage zur Verfügung steht. Aufgrund der innenstadtnahen Lage ist davon auszugehen, dass ein
hoher Besucheranteil nicht mit dem PkW sondern zu Fuß, per Fahrrad oder mit dem ÖPNV kommen wird. Des Weiteren
entfallen im öffentlichen Raum von Mitarbeitern der Firma Heusch in Anspruch genommene Parkplätze. Das Verkehrsgutachten geht pro Tag von ca. 4 Besuchern aus, die einen öffentlichen Parkplatz nutzen werden. Die Einrichtung einer Quartiersgarage als Tiefgarage ist im Unterschied zu einer Hochgarage über die Mieteinnahmen für die einzelnen Parkplätze
nicht finanzierbar.
Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung:
Stellungnahme s. Nr. 3.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, die Eingabe zurückzuweisen.
8
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
5.
Emmi-Welter-Straße 22
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
(14.06..2012)
9
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5:
Größe des Plangebietes:
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen klassischen Bebauungsplan der Innenentwicklung, weil
brachliegende Flächen einer neuen sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Die Obergrenze von 20.000 m² zulässiger
Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird deutlich unterschritten. Bebauungspläne unter 20.000 m² Grundfläche
können im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, auch wenn Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen
vorliegen. Diese Auswirkungen sind auch im beschleunigten Verfahren - wenn notwendig - gutachterlich zu überprüfen und
möglichst zu minimieren. Allerdings erfolgt die Darstellung nicht im Rahmen eines Umweltberichtes sondern innerhalb der
üblichen Begründung.
Abwertung des Gebietes / Ausblick:
Stellungnahme s. Nr. 2.
Belichtung / Belüftung:
Da die zukünftige Bebauung als Solitär auf dem Grundstück errichtet wird und nicht in geschlossener Bauweise an den
Bestand anschließt, ist die Belüftung und Frischluftzufuhr nach wie vor gewährleistet. Dieser Annahme entspricht auch die
Tatsache, dass der Neubau entsprechend der Hauptwindrichtung platziert und die Windzufuhr aus der Hauptwindrichtung
damit nicht blockiert wird.
Die gemäß Landesbauordnung NRW einzuhaltenden Abstände, die neben der Sicherheit, der Belichtung und dem sozialen
Frieden dienen, werden gegenüber der nordwestlich gelegenen Wohnbebauung deutlich eingehalten.
10
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Eine Reduzierung des Bauvorhabens auf maximal 2 Geschosse würde das Vorhaben aufgrund des hohen Erschließungsaufwandes insgesamt in Frage stellen.
Von der Firma Glasveredelung Schmitz GmbH werden Verbrennungsprodukte über ein ca. 15,5 m hohes Abluftrohr abgeleitet. Dieses Abluftrohr wurde 1992 in Abstimmung mit der Landesanstalt für Immissionsschutz NRW und dem damaligen
staatlichen Gewerbeaufsichtsamt erhöht, nachdem von Anwohnern Beschwerden über Geruchswahrnehmungen geäußert
wurden. Nach entsprechender Erhöhung des Schornsteins sind keine weiteren Bedenken geäußert worden. Der geplante
Neubau rückt bis auf 16 m an den Schornstein heran, weist aber mit maximal 15 m eine geringere Höhe als die Wohnbebauung am Krugenofen auf, die seinerzeit als Maßstab für die Kaminerhöhung galt. Aufgrund der vorherrschenden Hauptwindrichtung aus Südwesten kann nicht davon ausgegangen werden, dass das geplante Bauvorhaben zu einem eingeschränkten Luftaustausch führt. Vielmehr wird durch den Abriss des Verwaltungsgebäudes südlich der Durchfahrt zum
Krugenofen die Luftzufuhr aus der Hauptwindrichtung unterstützt. Sollten aus dem Neubau nicht vorhersehbare Luftbewegungen und –strömungen resultieren, die zu einer Zunahme der Geruchswahrnehmungen und zu einer Geruchshäufigkeit
über 3 % der Jahresstunden führen, so wird durch den Vorhabenträger eine eventuelle weitere Erhöhung des Schornsteins
um maximal 3,00 m finanziert. Eine entsprechende Regelung wird innerhalb des Durchführungsvertrages getroffen.
Benachbarter Gewerbebetrieb (Gläser Schmitz):
Aufgrund der Gemengelage in dichter Bebauung sind die durch die heranrückende Wohnbebauung möglichen Immissionskonflikte mit der Firma Schmitz durch den Bebauungsplan zu lösen. Zwecks Aufzeigen einer konfliktbereinigten Situation
wurde eine schallimmissionstechnische Untersuchung beauftragt, die sich speziell mit den Immissionsverhältnissen Heranrückende Wohnbebauung - Gläser Schmitz beschäftigt. Gemäß Untersuchung werden zur Tagzeit an einigen Fassadenabschnitten der geplanten Wohngebäude Immissionen oberhalb des zulässigen Richtwertes erwartet. Die Richtwertüberschreitung beträgt bis zu 4,5 dB(A), sodass dieser Wert nicht mehr nach dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme geduldet werden kann. Im Hinblick auf den Bestandsschutz ist das Heranrücken der Wohnbebauung nicht uneingeschränkt möglich. Seitens des Gutachters wurden deswegen mögliche betriebstechnische Maßnahmen an den relevanten Schallquellen
in Augenschein genommen und deren schalltechnische Verbesserungsmöglichkeit abgeschätzt. Als Ergebnis werden Maßnahmen vorgeschlagen, die durch den Vorhabenträger der Wohnanlage als Verursacher zu finanzieren sind. So soll u.a. der
vorhandene Lüfter an der Südostfassade entfernt und über Dach geführt werden. Diese Maßnahmen sind durch betriebsorganisatorische und schalltechnische Maßnahmen durch den Gewerbebetrieb zu ergänzen.
Die durch den Vorhabenträger zu finanzierenden Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag gesichert.
Stellplätze:
Die Hochbauplanung des Bauvorhabens wird dahingehend geändert, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf 47 reduziert
wird. Gleichfalls werden insgesamt 47 Einstellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen, so dass für jede Wohneinheit ein
Stellplatz zur Verfügung steht. Gemäß Verkehrsgutachten ist aufgrund der zentralen Lage maximal von 4 Besucherfahrzeugen auszugehen, die öffentliche Parkplätze benutzen werden.
Im Bereich der Baulückenschließung am Krugenofen sind Arztpraxen und sonstige Dienstleistungen vorgesehen. Die dafür
nachzuweisenden Stellplätze sind unmittelbar hinter dem Gebäude innerhalb des Blockinnenbereiches geplant.
Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung:
Stellungnahme s. Nr.. 3.
Platzgestaltung Hauptstraße / öffentlicher Spielplatz:
Die L-förmige Stichstraße wird zwischen Platane und Wendeanlage auf 7,00 m aufgeweitet, so dass hier keine Parkplätze
entfallen müssen. Im Bereich der Wendeanlage werden zusätzliche 4 Parkplätze geschaffen. Damit werden diejenigen
Parkplätze ausgeglichen, die heute verbotenerweise innerhalb des Wendekreises parken. Die Zufahrt über die Hauptstraße
ist lediglich als Tiefgaragenzufahrt konzipiert. Die Zufahrt für Feuerwehr- und sonstige Notfahrzeuge ist über eine entsprechend hohe Durchfahrt innerhalb der Lückenbebauung am Krugenofen vorgesehen.
Der bestehende Kinderspielplatz wird im Rahmen der Möglichkeiten erweitert und aufgewertet, um einen Beitrag für ein
öffentlich zugängliches Spielangebot zu schaffen. Im Durchführungsvertrag wird dies entsprechend gesichert.
Die zusätzliche Verkehrsbelastung durch die angrenzende Tiefgaragenzufahrt (122 KfZ-Fahrten pro Tag im Quell- und
Zielverkehr) ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar. Zudem ist der Spielplatz bereits heute eingezäunt, sodass Sicherheitsrisiken minimiert werden.
11
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Lage des Kinderspielplatzes im Plangebiet:
Da das gesamte Grundstück bis auf den Stellplatzbereich für die Dienstleistungen im Vorderhaus verkehrsfrei sein wird, ist
der Bereich insgesamt gut als Spielfläche für Kinder geeignet. Im nordwestlichen Abschnitt kann eine zusammenhängende
Fläche angeboten werden, die sowohl als Spiel- als auch als Aufenthalts- und Kommunikationsfläche ausgebaut werden
kann.
Gutachten:
Die erforderlichen Gutachten werden bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes fertig gestellt und werden dann
einsehbar sein.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
12
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
6.
Krugenofen 19 und
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Krugenofen 17
(15.06..2012)
13
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
14
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
15
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 6:
Größe des Plangebietes:
Stellungnahme s. Nr. 5.
Belichtung / Belüftung:
Stellungnahme s. Nr. 5.
Höhenentwicklung:
Die den Baublock begrenzende Bebauung entlang der Neustraße, Klausenerstraße, Benediktinerstraße und der unteren
Hauptstraße weist durchgehend 5 bis 6 Geschosse auf. In dieser Höhe zieht sich sie die Bebauung teilweise in das Innere
des Baublocks hinein. Entlang des Krugenofens sind die Gebäude 4- bis 5-geschossig und entlang der oberen Hauptstraße
3- bis 4-gechossig ausgeführt. Insofern fügt sich die geplante 4-geschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss in die
Umgebung ein.
Abwertung des Gebietes / Ausblick:
Stellungnahme s. Nr. 2.
Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung:
Stellungnahme s. Nr. 3.
Platzgestaltung Hauptstraße / öffentlicher Spielplatz:
Stellungnahme s. Nr. 5.
Lage des Kinderspielplatzes im Plangebiet:
Stellungnahme s. Nr. 5.
Regenwasser / Versickerung:
Die Entsiegelung von Teilflächen ist nicht derart umfassend, dass dadurch hydrogeologische Probleme geschaffen werden
können. Bei der statischen Berechnung des Neubauvorhabens werden die Baugrundverhältnisse entsprechend eines zu
erstellenden Bodengutachtens hinreichend berücksichtigt.
Artenschutz:
Im Februar 2012 wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung vorgenommen (Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg). Gemäß der
gutachterlichen Stellungnahme werden durch den Abriss der vorhandenen Gewerbebebauung keine relevanten Tierarten
beeinträchtigt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
16
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
7.
Krugenofen 25
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
(15.06..2012)
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 7:
Abwertung des Gebietes / Ausblick:
Stellungnahme s. Nr. 2.
17
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
8.
Dennewartstraße 25 - 27
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
(15.06..2012)
18
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
19
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 8:
Abstandsflächen / Verschattung:
Gemäß Landesbauordnung NRW kann für alle vier Gebäudeseiten eines freistehenden Gebäudes das Schmalseitenprivileg
in einer Länge von je maximal 16 m angewandt werden. Insofern gilt für die nordöstliche Schmalseite des Gebäudes bis zu
einer Wandlänge von 16 m der Abstand von 0,4 x 15,10 m entsprechend 6,04 m. Durch Rücksprung des obersten Geschosses wird insgesamt der notwendige Abstand eingehalten. Tatsächlich wird der zukünftige Baukörper jahreszeitlich und
tageszeitlich bedingt im Bereich der Häuser Hauptstraße 63 - 67 zu Verschattungen führen. Gemäß DIN 5034-1 gilt ein
Wohnraum als ausreichend besonnt, wenn seine Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens 1 h beträgt. Eine Wohnung
gilt als ausreichend besonnt, wenn in ihr mindestens ein Wohnraum ausreichend besonnt ist. Diese Bedingungen werden im
vorliegenden Fall durch das neue Bauvorhaben deutlich eingehalten werden. Insofern kann nicht von einer erheblichen
Beeinträchtigung durch die Verschattung ausgegangen werden. Bei der Beurteilung der Verschattung ist zu berücksichtigen, dass die heutigen Fabrikbauten auf Höhe des Hauses Hauptstraße 67 als Grenzbebauung errichtet wurden und dieser
Bereich zukünftig gänzlich unbebaut bleibt. Insofern ist hier eine deutliche Verbesserung der Belichtung zu erwarten. Des
Weiteren ist zu berücksichtigen, dass im rückwärtigen Gartenbereich der Häuser Hauptstraße 63 und 65 vier hochstämmige
Bäume stehen, die das zukünftige Bauvorhaben überragen und damit dessen Verschattung relativieren.
Stellplätze:
Stellungnahme s. Nr. 5.
Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung:
Stellungnahme s. Nr. 3.
Kesselbildung / Emissionen Gläser Schmitz:
Die zukünftige Bebauung wird als Solitär auf dem ehemaligen Heusch-Grundstück angeordnet. Somit ist sichergestellt, dass
rund um das Gebäude Luftbewegungen stattfinden können und keine Bereiche durch eine geschlossene Bauweise geschaffen werden, in denen die Luftzirkulation stagniert. Dieser Annahme entspricht auch die Tatsache, dass der Neubau entsprechend der Hauptwindrichtung platziert und die Windzufuhr aus der Hauptwindrichtung damit nicht blockiert wird.
Im Rahmen der schallimmissionstechnischen Untersuchung, die sich speziell mit dem Immissionskonflikt zwischen Gläser
Schmitz und heranrückender Wohnbebauung auseinandersetzt, wird vorgeschlagen, den vorhandenen Lüfter an der Südostfassade zu entfernen, über Dach zu führen und entsprechend zu dämmen. Damit kann der Betrieb ohne Belästigung
20
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
vorhandener und zukünftiger Anwohner Abluft abführen. Die Kostenübernahme dieser Maßnahme wird im Durchführungsvertrag geregelt
Lärmbelastung:
Tatsächlich werden die menschlichen Laute zunehmen, die jedoch nicht als Lärm zu beurteilen sind. Insgesamt wird es zu
einer deutlichen Reduzierung der Lärmemissionen kommen, weil durch die Baulückenschließung der Lärmeintrag vom
Krugenofen aus nahezu unterbunden werden kann.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Lärmgutachten erstellt, dessen Ergebnisse in der Begründung dargestellt sind. Das Gutachten kann während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Gefährdung Baumbestand:
Aufgrund der nordöstlich und nordwestlich gelegenen Bestandsbebauung ist nicht davon auszugehen, dass durch die zukünftige Bebauung ‚Windkanäle‘ entstehen, durch die der Baumbestand auf den Grundstücken der Häuser Hauptstraße 63
und 65 beeinträchtigt wird.
Platzgestaltung Hauptstraße / öffentlicher Spielplatz:
Stellungnahme s. Nr. 5.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
21
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
9.
Erzbergerallee 27
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
(15.06..2012)
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 9:
Stellungnahme s. Stellungnahme zu Eingabe Nr. 8.
22
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
10.
Gläser Schmitz, Krugenofen 21 – 23
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
(20.06..2012)
23
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 10:
Stellungnahme s. Nr. 5: (Gewerbebetrieb Gläser Schmitz)
24
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
11.
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
(23.08.2012)
25
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 11:
Verdichtung Blockinnenbereich:
In der Eingabe wird kritisiert, dass nicht entlang einer Straße gebaut wird, sondern im Innenbereich zum Nachteil der dort
liegenden Spiel- und Freibereiche. Das Plangebiet ist aber bereits heute fast vollständig überbaut. Nach Realisierung der
geplanten Wohnbebauung werden mehr Freiflächen zur Verfügung stehen. Die höchstzulässige Grundflächenzahl für Allgemeine Wohngebiete beträgt 0,4. Das bedeutet, nur 40 % des Grundstückes können überbaut werden (60 % versiegelt).
Die geplante Wohnbebauung als Nachfolgenutzung für einen Gewerbebetrieb entspricht der umgebenden Nutzungsstruktur
und ist sinnvoll, da in innenstadtnaher Lage dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden kann. Der Blockinnenbereich ist ausreichend dimensioniert, um die geplante Bebauung aufzunehmen unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen.
Höhenentwicklung:
Stellungnahme s. Nr. 6
Fehlplanungen an der Eupener Straße:
Die in den letzten Jahren realisierten Vorhaben an der Eupener Straße stehen nicht in Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren.
Verfahren nach § 13 a BauGB:
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen klassischen Bebauungsplan der Innenentwicklung, weil
brachliegende Flächen einer neuen sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Die Obergrenze von 20.000 m² zulässiger
Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird deutlich unterschritten. Bebauungspläne unter 20.000 m² Grundfläche
können im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, auch wenn Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen
vorliegen. Diese Auswirkungen sind auch im beschleunigten Verfahren - wenn notwendig - gutachterlich zu überprüfen und
möglichst zu minimieren. Allerdings erfolgt die Darstellung nicht im Rahmen eines Umweltberichtes sondern innerhalb der
üblichen Begründung.
Darüber hinaus wird auch in diesem Verfahren die Öffentlichkeit zwei Mal beteiligt, sowohl bei der frühzeitigen Beteiligung
als auch im Rahmen der Offenlage. Alle Eingaben fließen, wie bei allen Bebauungsplanverfahren, in die Abwägung ein, die
den politischen Gremien bzw. dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
12.
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
(23.08.2012)
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 12:
Abwertung des Gebietes / Ausblick:
Stellungnahme s. Nr. 2.
Standort:
Die geplante Wohnbebauung als Nachfolgenutzung für einen Gewerbebetrieb entspricht der umgebenden Nutzungsstruktur
und ist sinnvoll, da in innenstadtnaher Lage dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden kann. Der Blockinnenbereich ist ausreichend dimensioniert, um die geplante Bebauung aufzunehmen unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen.
Höhenentwicklung:
Stellungnahme s. Nr. 6
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Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
13.
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Niederschrift der Bürgeranhörung vom 05.06.2012
NIEDERSCHRIFT
über die Durchführung der Bürgerinformation
zum vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 13 a BauGB
- Krugenofen / Hauptstraße -
Die Bürgerinformation fand statt in der Zeit vom 04.06.2012 bis 15.06.2012 im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor mit einer Ausstellung der Planunterlagen und der darin dargestellten Planungsziele und den voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung. Am 05.06.2012 wurde von 18.00 bis 19:30 Uhr eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Folgende Unterlagen waren ausgestellt:
$ Luftbild
$ Planung (Lageplan, Schnitte, Perspektiven)
$ Erläuterungstext
$ Modell
Ergänzt wurden die Unterlagen durch ein Ablaufschema zum Bebauungsplanverfahren.
Von der Verwaltung waren anwesend:
Frau Prenger Berninghoff Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen / Moderatorin
Frau Hergarten
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen / Bauleitplanung
Dazu geladen war:
Herr Braun
Regioplan, Projektentwicklung
Herr Werden
Büro Medefindt und Partner
Herr Schnuis
Büro RaumPlan
Es waren ca. 30 Bürgerinnen und Bürger erschienen.
Um 18.00 Uhr eröffnete Frau Prenger Berninghoff die Informationsveranstaltung und informierte die Anwesenden über den
vorgesehenen Ablauf des Abends. Die Bürger/innen wurden aufgefordert, nach der Vorstellung der Planung ihre Anregungen vorzubringen.
Frau Hergarten erklärte den Anwesenden den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens. Im Anschluss daran stellten Herr
Schnuis und Herr Werden anhand der ausgestellten Pläne die Planung vor einschließlich der zu untersuchenden Umweltbelange und der verkehrlichen Auswirkungen.
Hauptthemen der Veranstaltung waren die Erschließung der Tiefgarage (Verkehr), die künftigen Immissionen und die Höhe
der geplanten Wohnbebauung. Die in der Veranstaltung geäußerten Anregungen sind in der Anlage (Foto Moderationstafel)
dargestellt.
Verkehr:
Insbesondere die Anwohner der Hauptstraße (im Bereich der Stichstraße) befürchten Lärm- und Lichtimmissionen im Bereich der neuen Tiefgaragenzufahrt. Außerdem werden Beeinträchtigungen durch zusätzlichen Verkehr bzw. Verkehrslärm
auf der Hauptstraße befürchtet, wobei sich der vorhandene Kopfsteinpflasterbelag und die starke Neigung erschwerend
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- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
auswirken. Die Verbreiterung der Stichstraße und der zusätzliche Verkehr bedeuten auch einen Konflikt für den bestehenden Spielplatz und eine Gefahr für die Kinder.
Es wurde vorgeschlagen, die Zufahrt vom Krugenofen aus vorzusehen. Diese Ausfahrt bestehe seit langen, Probleme mit
dem hohen Verkaufsaufkommen und den sich in diesem Bereich aufstellenden Linksabbiegern Richtung Neustraße seien
nicht gravierend. Außerdem wurde vorgeschlagen zu prüfen, ob eine Verbindung zu der bestehenden Tiefgarage auf dem
Nachbargrundstück (Zufahrt Klausenerstraße) hergestellt werden kann.
Es wurde weiterhin angezweifelt, dass die geplante Anzahl der Tiefgaragenstellplätze (Aussage des Architekten: 45 Stpl.)
ausreichend seien für 52 Wohneinheiten.
Immissionen:
Außer den befürchteten Lärm- und Lichtimmissionen durch den PKW-Verkehr, vor allem im Bereich der Tiefgaragenzufahrt,
werden auch Beeinträchtigungen durch die veränderte Nutzung im Blockinnenbereich befürchtet. Im Gegensatz zur momentan ruhenden gewerblichen Nutzung, ist bei einer Wohnnutzung auch ganztägig mit Lärm zu rechnen (Gespräche, Rufen
Kinderspielen).
Es wurde weiterhin die Belüftung dieses Bereiches thematisiert sowie die Entlüftung der Tiefgarage.
Höhen:
Von den Anwohnern Krugenofen Hausnummer 17 bis 27 wurde kritisiert, dass durch den geplanten IV-geschossigen Baukörper zuzüglich Dachgeschoss der Blick in östlicher Richtung (Burtscheid) verbaut wird. Dieser Ausblick, der derzeit - trotz
des dazwischen liegenden Fabrikgebäudes mit seinem Sheddach - möglich ist, war bislang eine hohe Qualität für die Anwohner. Der Verlust stellt für sie eine erhebliche Wertminderung dar. Es wurde vorgeschlagen, die Höhe der geplanten
Bebauung zu reduzieren, maximal bis auf Höhe des derzeitigen Fabrikgebäudes.
Soweit möglich wurden die Fragen von Frau Hergarten, Herrn Schnuis, Herrn Werden und Herrn Braun ausführlich beantwortet.
Abschließend wurden die Bürger noch einmal darauf hingewiesen, dass weitere Anregungen dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen innerhalb der nächsten zwei Wochen zugeschickt werden können.
Gegen 19:30 Uhr beendete Frau Prenger Berninghoff die Bürgerinformation.
(G. Hergarten)
Anlage: Foto Moderationstafel
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- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
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- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 07.11.2012
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 11 (Niederschrift Bürgerinformation):
Zufahrt Tiefgarage / Lärmbelastung:
Stellungnahme s. Nr. 3.
Stellplätze:
Stellungnahme s. Nr. 5.
Belichtung / Belüftung:
Stellungnahme s. Nr. 5.
Abwertung des Gebietes / Ausblick:
Stellungnahme s. Nr. 2.
Höhenentwicklung:
Stellungnahme s. Nr. 6.
Entlüftung Tiefgarage:
Negative Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind zu
vermeiden. Des Weiteren sind die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor Geruchs- und Schadstoffimmissionen zu schützen. Generell ist Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus zu treffen. Deshalb wird als besondere Vorkehrung
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt, dass die Tiefgarage mechanisch zu entlüften ist. Das dafür
notwendige Entlüftungsrohr ist dabei über Dach zu führen.
Konflikt Gewerbelärm – Wohnen:
Stellungnahme s. Nr. 5
Abstandsflächen:
Stellungnahme s. Nr. 8.
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße –
Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
Für den Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausenerstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand 07.11.2012)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 946
- Krugenofen / Hauptstraße -
Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 07.11..2012
Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan
mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
LVR, Amt für Denkmalpflege
(11.06.2012)
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Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 07.11..2012
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Abwägung (frühzeitige) Behördenbeteiligung
Fassung vom 07.11..2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dieser Eingabe des Landschaftsverbandes handelt es sich um einen Hinweis auf die historische Bedeutung des ehemaligen Gewerbestandortes im Zusammenhang mit der Aachener Tuchindustrie. Der LVR stellt aber klar, dass die vorhandene
Bebauung nicht als Baudenkmal einzustufen ist, da „weder in der Architektur noch im Standort die Anfänge dieser laut
Selbstdarstellung des Unternehmens „ältesten Schermesserfabrik Deutschlands“ dokumentiert sind.“ Die Anlage wurde im
zweiten Weltkrieg weitestgehend zerstört und sukzessive bis in die 60er Jahre wieder errichtet. Die Eingabe regt eine Einbeziehung der ehemaligen Fabrikanlage in die Planung an.
Da die Gebäudesubstanz nicht als denkmalwert einzustufen ist, hat die Stadt Aachen keine Eingriffsmöglichkeit, den Erhalt
der vorhandenen Gebäudesubstanz zu fordern. Darüber hinaus bedeutet ein Umbau oder ein teilweises Integrieren der
vorhandenen Gebäude in die neue Wohnbebauung einen extrem hohen Aufwand, der dazu führen würde, dass das Vorhaben nicht mehr wirtschaftlich tragfähig ist. Aus Sicht der Verwaltung ist deshalb die Schaffung der geplanten 47 Wohneinheiten mit einem 20 %-igen Anteil an sozialem Wohnungsbau an diesem Standort höher zu gewichten, als der Erhalt der Gebäudesubstanz.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Eingabe zurückzuweisen. Es wird aber geprüft, ob an einem geeigneten Standort auf
die Geschichte und Bedeutung des Standorts in Form einer Informationstafel hingewiesen werden kann.
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