Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103750.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
25.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 23/0321/WP16
öffentlich
25.10.2012
FB 23/23
Auswirkung des Beschlusses über die Standards für Fenster beim
Verkauf städtischer Grundstücke
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.12.2012
WLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.
finanzielle Auswirkungen entstehen nicht
Vorlage FB 23/0321/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Auf die Vorlage der Stabsstelle Klimaschutz wird Bezug genommen. Der Ausschuss für
Umwelt und Klima hat in seiner Sitzung am 04.09.2012 beschlossen, dem Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss zu empfehlen, beim Verkauf städtischer Grundstücke zukünftig von
Vorgaben hinsichtlich der Verwendung bestimmter Materialien für die Fenster und
Außentüren abzusehen.
Sofern der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in dieser Sitzung entsprechend
beschließt, ergeben sich aus Sicht der Verwaltung zwei Möglichkeiten zur Umsetzung dieses
Beschlusses.
1. Umsetzung des Beschlusses bei allen Verkäufen, die in dieser und den darauffolgenden
Sitzungen des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses beschlossen werden.
2. Beibehaltung der alten Regelung bei Verkäufen in bereits in der Vermarktung befindlichen
Baugebieten. Dies würde in dem Baugebiet Grauenhofer Weg elf Reihenhausbaugrundstücke und im Lontzenweg sechs Baugrundstücke für Doppelhaushälften und freistehende
Einfamilienhäuser betreffen.
Die Immobilienverwaltung schlägt vor, nach der unter 1 genannten Regelung zu verfahren.
Anlage/n:
keine
Vorlage FB 23/0321/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2012
Seite: 2/2