Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103750.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
25.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 76 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Immobilienmanagement Beteiligte Dienststelle/n: FB 23/0321/WP16 öffentlich 25.10.2012 FB 23/23 Auswirkung des Beschlusses über die Standards für Fenster beim Verkauf städtischer Grundstücke Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 04.12.2012 WLA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis. finanzielle Auswirkungen entstehen nicht Vorlage FB 23/0321/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2012 Seite: 1/2 Erläuterungen: Auf die Vorlage der Stabsstelle Klimaschutz wird Bezug genommen. Der Ausschuss für Umwelt und Klima hat in seiner Sitzung am 04.09.2012 beschlossen, dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zu empfehlen, beim Verkauf städtischer Grundstücke zukünftig von Vorgaben hinsichtlich der Verwendung bestimmter Materialien für die Fenster und Außentüren abzusehen. Sofern der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in dieser Sitzung entsprechend beschließt, ergeben sich aus Sicht der Verwaltung zwei Möglichkeiten zur Umsetzung dieses Beschlusses. 1. Umsetzung des Beschlusses bei allen Verkäufen, die in dieser und den darauffolgenden Sitzungen des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses beschlossen werden. 2. Beibehaltung der alten Regelung bei Verkäufen in bereits in der Vermarktung befindlichen Baugebieten. Dies würde in dem Baugebiet Grauenhofer Weg elf Reihenhausbaugrundstücke und im Lontzenweg sechs Baugrundstücke für Doppelhaushälften und freistehende Einfamilienhäuser betreffen. Die Immobilienverwaltung schlägt vor, nach der unter 1 genannten Regelung zu verfahren. Anlage/n: keine Vorlage FB 23/0321/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2012 Seite: 2/2