Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104698.pdf
Größe
599 kB
Erstellt
31.07.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 36/0150/WP16
öffentlich
31.07.2012
S 69, Frau Dr. Vankann
Standards für Fenster beim Verkauf städtischer Grundstücke
Ratsantrag Nr. 235/16
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.09.2012
04.12.2012
UmA
WLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss,
beim Verkauf städtischer Grundstücke zukünftig von Vorgaben hinsichtlich der Verwendung
bestimmter Materialien für die Fenster und Außentüren abzusehen.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt, beim Verkauf städtischer Grundstücke
zukünftig von Vorgaben hinsichtlich der Verwendung bestimmter Materialien für die Fenster
abzusehen.
Der Ratsantrag der SPD - Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 26.06.2012 gilt damit als behandelt.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0150/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2012
Seite: 1/5
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0150/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2012
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Die Förderung umweltfreundlichen, d.h. energiesparenden und ressourcenschonenden Bauens ist seit
Jahren Baustein einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Aachen. Schon im Rahmen
des Projekts AÖkologische Stadt der Zukunft 1992 - 2002@, später durch ergänzende
umweltpolitische Initiativen und Anträge gestützt, konnten eine Reihe wegweisender Projekte und
Programme umgesetzt werden, wie die Solarsiedlung Laurensberg oder die Beratungsstelle altbau
plus.
Hatte sich die Stadt Aachen zunächst selbst dazu verpflichtet, ökologische Baustoffe zu verwenden
und sich beim Neubau kommunaler Gebäude am Passivhausstandard zu orientieren, so nutzt sie seit
1993 Kaufverträge und städtebauliche Verträge um anderen Bauherren, ob privat oder gewerblich,
bestimmte
Baustoffe
aufzuerlegen.
Grundstückskaufverträgen
Seit
festgeschrieben,
2006
die
werden
zwischen
25
energetische
und
30
Standards
Prozent
unter
in
den
Energiekennzahlen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) liegen. Gerade im Neubaubereich
lohnt sich ein höherer energetischer Standard auf Grund der Förderregularien und der
Heizkostenersparnis über die Lebensdauer eines Gebäudes allemal (s. hierzu Faltblatt „Vom
Standard- zum Energieeffizienzhaus“).
Die Sinnhaftigkeit der Auflagen zur Verwendung der
Materialien für Außenfenster und –türen ist angesichts der Entwicklungen in diesem Bauteilebereich
jedoch zu hinterfragen.
Fenster aus europäischer und/oder nachhaltiger Waldwirtschaft
Im Jahr 1993 wurde vom Umweltausschuss und Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
beschlossen, die Käufer von städtischen Grundstücken zu verpflichten, ökologische Baustoffe zu
verwenden und Fenster aus europäischen Hölzern einzubauen.
Im Jahr 2001 wurde dieser Beschluss ergänzt um die Zulassung von Holz-Alu Fenstern und Fenster
aus Tropenholz, wenn der Holzanteil aus FSC-zertifizierten Hölzern besteht (WLA 25.09.2001).
Am 8.6.2010 (UmA, WLA) wurde beschlossen, beim Verkauf städtischer Grundstücke hinsichtlich der
Verwendung bestimmter Materialien für die Fenster wie bisher zu verfahren.
Die Käufer werden somit derzeit verpflichtet, in den zu Wohnzwecken dienenden Räumen alle Fenster
wie folgt zu errichten:
-
aus europäischen Hölzern,
-
aus Tropenhölzern mit aussagefähigen Herkunftsnachweisen,
-
aus Holz-Alu-Konstruktionen aus europäischen Hölzern oder
-
aus Holz-Alu-Konstruktionen aus Tropenhölzern mit aussagefähigen Herkunfts-nachweisen.
Die Auflagen wurden in die städtischen Kaufverträge aufgenommen,
da Kunststofffenster bis vor wenigen Jahren im Vergleich zu Holzfenstern eine sehr ungünstige
Ökobilanz aufwiesen (hoher Energieverbrauch bei der Herstellung; schlechte Recyclingquote),
um eine nachhaltige globale Forstwirtschaft zu unterstützen und,
Vorlage FB 36/0150/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2012
Seite: 3/5
um erhöhten Schadstoffrisiken für die Bewohner im Brandfall entgegenzuwirken. In diesem
Zusammenhang wurde schon damals auf die Dioxinproblematik bei Bränden von Kunststofffenstern
verwiesen.
Durch diese Vorgaben ist der Einsatz von Kunststofffenstern, in der Regel PVC-Fenstern, für die
Erwerber von städtischen Grundstücken nicht zulässig. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben
ist jedoch bei Einsatz von Kunststofffenstern mit Holz imitierender Optik nur eingeschränkt bzw. per
Kontrolle der Handwerkerrechnungen möglich.
Bei der Betrachtung der Studien zu Ökobilanzen und Nachhaltigkeit von Kunststofffenstern im
Vergleich zu Holz- und Holz-Alu-Konstruktionen ist der Informationsstand der Jahre 1993 und 2001 für
die bisherige Regelung zugrunde gelegt worden, der einen echten Vorteil für Holzfenster auswies. Für
Kunststofffenster wurde damals die geringe Recyclingquote bemängelt. Diese Quote hat sich in den
letzten 10 Jahren aber schrittweise verbessert und liegt inzwischen über 60%. Weiterhin wurden
kritische Inhaltsstoffe im Hart-PVC (z.B. Stabilisatoren) zunehmend durch unbedenklichere
Grundstoffe substituiert. Durch die gestiegene Recyclingquote und zunehmende Substitution von
Schadstoffen verbesserte sich die Ökobilanz für PVC-Fenster. Schlechter, vor allem im Hinblick auf
den Energieeinsatz in der Produktion, schneiden die Holz-Alu-Kombinationen ab, die derzeit verwandt
werden dürfen.
Die Weiterentwicklung der Fenstertechnik mit dem Ziel immer besserer Wärmedämmwerte im
Rahmenbereich
führte
zur
Entwicklung
passivhausgeeigneter
Fenster,
die
bei
einem
Holzaußenbereich einen starken Kunststoffkern besitzen. Diese Sandwichkonstruktionen sind nicht
sinnvoll recycelbar und allenfalls thermisch in der Verbrennung nutzbar. In der Optik sind sie
allerdings von massiven Holzfenstern nicht unterscheidbar. Gemäß der derzeitigen Regelung sind
diese Konstruktionen ebenfalls nicht zulässig, obwohl zum Erreichen der U-Werte erforderlich.
In der Praxis treten häufig Probleme mit Holzfenstern auf, die trotz regelmäßigen Anstrichs nur von
kurzer Lebensdauer sind, wenn es sich um Weichhölzer handelt, die regelmäßig Schlagregen
ausgesetzt sind. Holzfenster erfordern generell einen hohen Instandhaltungsaufwand durch
regelmäßig zu erneuernden Anstrich, um durch die Witterung keinen Schaden zu nehmen, da hier im
Gegensatz zu südlicheren Bundesländern Regenereignisse häufiger auftreten, mehr mit Starkwind
einhergehen und breite Dachüberstände (auch durch Balkone) eher weniger zu hiesigen Haustypen
zählen. Die Vernachlässigung der regelmäßigen Anstriche und der Witterungseinfluss auf der
Schlagseite führen insbesondere bei den weichen, einheimischen Hölzern wie Kiefer in kurzer Zeit zu
massiven Schäden, die den Austausch der Fenster erfordern.
Bezüglich Tropenhölzer ist zu erwähnen, dass die abnehmende Qualität der aus Plantagenanbau
stammenden FSC-zertifizierten Tropenhölzer bemängelt wird. Des Weiteren wird die Echtheit der
Zertifikate teilweise bezweifelt. Die Überprüfbarkeit der Vorgaben (Holzzertifikate) erweist sich in der
Verwaltungspraxis somit als problematisch, u. a. auch, da hierfür im Genehmigungs- bzw.
Bauanzeigeverfahren keine eigenständigen Nachweise erforderlich sind, die als Beleg verwandt
werden könnten.
Vorlage FB 36/0150/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2012
Seite: 4/5
Das Argument „Brandereignisse“ kann nicht als Argument gegen PVC-Fenster überzeugen. In den
ohnehin
seltenen
Brandfällen
(Einrichtungsgegenstände,
führen
Spielzeug,
zahlreiche
etc.)
zu
sonstige
Produkte
vergleichbaren
bzw.
aus
Kunststoffen
deutlich
größeren
Schadstoffproblemen. Die Auflage „keine Kunststofffenster“ stellt damit keineswegs einen Schutz vor
Dioxinbildung im Brandfall dar.
Fazit: DIe Auflagen zum Einbau von Fenstern sind nicht mehr zeitgemäß. Aus ökologischer Sicht sind
Holzfenster noch leicht zu bevorzugen, aber die Unterschiede zwischen diesen und den PVCFenstern sind durch bessere Recyclingquoten und Substitution von Schadstoffen in der Herstellung
deutlich geringer geworden. Steigende Anforderungen an die Dämmstärke führen auch bei
Holzfenstern zum Einsatz von Kunststoffkernen in den Profilen. Die Herkunftsnachweise von
Tropenhölzern werden schwieriger. Hohe Zusatzkosten und –pflegeaufwendungen stehen nicht mehr
in Relation zu geringen ökologischen Vorteilen.
Anlage/n:
Ratsantrag Nr. 235/16 der SPD Fraktion
Vorlage FB 36/0150/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2012
Seite: 5/5