Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103453.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
08.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0101/WP16
öffentlich
08.11.2012
Bericht der PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum
31.12.2011 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der
Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.12.2012
19.12.2012
BAASt
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
den Jahresabschluss 2011 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen
festzustellen:
Bilanzsumme
25.329.630,86 Euro
Jahresgewinn
852.064,12 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung
gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses
und der Originalniederschrift beigefügt.
Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 852.064,12 Euro der allgemeinen
Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den
Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der
jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.
2.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2011 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen
festzustellen und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen:
Bilanzsumme
25.329.630,86 Euro
Jahresgewinn
852.064,12 Euro
Vorlage E 18/0101/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2012
Seite: 1/3
Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 852.064,12 Euro der allgemeinen
Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den
Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der
jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.
Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO
NW i.V.m. § 4 EigVO NW).
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift
beigefügt.
Vorlage E 18/0101/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2012
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von
der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der
Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie
Lagebericht.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 weist zum 31.12.2011 aus:
Bilanzsumme
25.329.630,86 Euro
Jahresgewinn
852.064,12 Euro
Der Jahresgewinn ist vorläufig der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Nachdem die
Wirtschaftsergebnisse der Gebührenhaushalte Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen
vorliegen, ist der Jahresgewinn entsprechend zu verrechnen. Hierzu wird nach Vorliegen aller
relevanten Ergebnisse eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfindung erstellt.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich
erläutern.
Vorlage E 18/0101/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2012
Seite: 3/3
Bericht
Aachener Stadtbetrieb
Aachen
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011
Auftrag:
0.0637756.001
PricewaterhouseCoopers refers to the network of member firms
of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity.
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ist Mitglied der unter PricewaterhouseCoopers International Limited kooperierenden eigenständigen und
rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks.
PwC
3
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................ 4
A.
B.
Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung ............................................................... 5
I.
Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 5
II.
Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................. 6
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 7
I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Betriebsleiters ............................................... 7
II.
Wesentliche Geschäftsvorfälle................................................................................... 10
III.
Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen ............... 10
IV.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks...................................................................... 10
C.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 12
D.
Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................. 14
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................ 14
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.................................................. 14
2.
Jahresabschluss ................................................................................................ 15
3.
Lagebericht ...................................................................................................... 15
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses ....................................................................... 15
III.
Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage............................... 17
E.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG ....................................................................................... 25
F.
Schlussbemerkung............................................................................................................. 27
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
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4
Abkürzungsverzeichnis
AktG
Aktiengesetz
AtG
Altersteilzeitgesetz
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
D&O
Directors & Officers
EDV
Elektronische Datenverarbeitung
EigVO NRW
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO NW
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
HGB
Handelsgesetzbuch
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IT
Informationstechnologie
KAG
Kommunalabgabengesetz
NKF
Neues Kommunales Finanzmanagement
NRW
Nordrhein-Westfalen
OdG
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
PS
Prüfungsstandard des IDW
TVöD
Tarifvertrag öffentlicher Dienst
USt
Umsatzsteuer
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
ZEW
Zweckverband der Entsorgungsregion West, Eschweiler-Weisweiler
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A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung
I.
Prüfungsauftrag
1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung des Betriebsausschusses des Aachener
Stadtbetriebes vom 23. Februar 2012 erteilte uns die Betriebsleitung des
Aachener Stadtbetrieb, Aachen,
(im Folgenden auch kurz "Betrieb" bzw. "Einrichtung" genannt)
im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne den Auftrag,
den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2011 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 106 GO NW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 9. März 1981, zuletzt geändert durch Art. 123 des Gesetzes vom 5. April 2005, zu prüfen.
2. Der Aachener Stadtbetrieb wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt und ist nach den
Vorschriften der EigVO NRW verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Feststellung durch den Rat der Stadt ist ortsüblich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen, worauf in der Bekanntmachung hinzuweisen
ist.
3. Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 106 Abs. 1 GO NW auch die Vorschriften des
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt E und
Anlage III zu diesem Bericht.
4. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart.
5. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht, dem
der von uns geprüfte Lagebericht sowie der geprüfte Jahresabschluss als Anlagen I und II beigefügt
sind. Darüber hinaus wurde dem Bericht als Anlage V eine Übersicht über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Betriebes angefügt.
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6. Zusätzlich haben wir einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage IV beigefügt ist.
Der Erläuterungsteil enthält gesetzlich nicht vorgeschriebene Aufgliederungen und Hinweise zu
den einzelnen Posten des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2011 unter Angabe der jeweiligen Vorjahreszahlen.
II.
Bestätigung der Unabhängigkeit
7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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B.
Grundsätzliche Feststellungen
I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Betriebsleiters
8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Betriebes durch die Be-
triebsleitung (siehe Anlage I) dar:
•
Der Eigenbetrieb wurde zum 1. Januar 2003 gegründet.
•
Die Betriebsleitung stellt die Aufgaben des Aachener Stadtbetriebes in den beiden Aufgabenkategorien "gebührenrelevanter Bereich" und "freiwilliger Bereich" im Einzelnen dar und
beschreibt den Aufbau der Organisation.
Zum Geschäftsverlauf nimmt die Betriebsleitung wie folgt Stellung:
•
Wie in den Vorjahren auch, strebt der Aachener Stadtbetrieb eine kontinuierliche Optimierung
der Prozesse an.
•
Zum 01. Januar 2011 erfolgte im Bereich Abfallwirtschaft eine Umstellung von einer regelmäßigen Sperrgutabfuhr zu einer termingesteuerten Abfuhr. Die Maßnahme führt zu dem Ergebnis, dass Kosteneinsparungen realisiert wurden und Neuinvestitionen vermieden werden
konnten.
•
Im Bereich Friedhofswesen sieht die Betriebsleitung aufgrund der Veränderungen im Bestattungsverhalten sowie der demographischen Entwicklung einen erhöhten Optimierungsbedarf.
Der Aachener Stadtbetrieb konnte im Berichtsjahr erste Erfolge mit anderweitiger Nutzung von
Überhangflächen erzielen.
Die Betriebsleitung stellt die Lage der Einrichtung anhand mehrerer Kriterien dar:
•
Die Investitionen des Berichtsjahres betrugen T€ 2.294 und entfielen vorwiegend auf Fahrzeuge (T€ 1.658) sowie Maschinen und Geräte (T€ 232).
•
Das Jahresergebnis nach Sparten ergibt sich wie folgt:
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2011
T€
Abfallwirtschaft
Friedhof und Krematorium
Grün- und Freiflächen
Straßenreinigung
Straßenunterhaltung
Bezirkskolonne
Technik/ Werkstätten
Interne Administration
772
117
-460
571
98
-246
0
0
852
2010
T€
1.845
403
-1.150
-813
-276
-317
0
0
-308
•
Die Betriebsleitung äußert sich insgesamt positiv über das Ergebnis, da sowohl die geplanten
Umsatzziele übertroffen wurden, als auch Kosteneinsparungen realisiert werden konnten, was
im Ergebnis dazu führte, dass der prognostizierte Verlust in Höhe von T€ 1.443 vermieden
werden konnte und stattdessen ein Jahresüberschuss von T€ 852 erreicht wurde.
•
Bezüglich der wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung des Aachener Stadtbetriebes
weist die Betriebsleitung darauf hin, dass der Aachener Stadtbetrieb als rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Aachen grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet ist und die Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse sichergestellt ist, der den Saldo des betriebseigenen Bankkontos tagesaktuell ausgleicht. Zudem stellt sie dar, dass wirtschaftliche Risiken in den gebührenrelevanten Bereichen, die letztlich durch kostendeckende
Gebühreneinnahmen finanziert werden, weitgehend ausgeschlossen werden können.
•
Aufgrund des im Jahr 2011 eingeführten Risikomanagementsystems weist die Geschäftsführung auf drei Top-Risiken hin:
•
Rechtsformänderung des Aachener Stadtbetriebes
•
Kürzung der Betriebskostenzuschüsse
•
Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage
Für den Aachener Stadtbetrieb stellen die Risiken, aufgrund ihrer prognostizierten Eintrittswahrscheinlichkeit, keine Bestandsgefährdung dar.
Im Weiteren merkt die Betriebsleitung im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung folgendes
an:
•
Die Entwicklung des Aachener Stadtbetriebs ist auch in Zukunft geprägt von weiterer Optimierung durch Technikeinsatz sowie u.a. durch Aufgabenkritik. Die Reduzierung von Fremdvergaben soll durch eigenes Personal kompensiert werden. Durch den Einsatz neuer SoftwareApplikationen ist es zukünftig möglich Arbeits- und Tourenplanungen spartenübergreifend zu
bündeln.
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•
Für das Jahr 2012 erwartet die Betriebsleitung eine sachorientierte, systematische Untersuchung eines Konzepts für ein Grünflächenmanagement, welches die Zuständigkeit für Planung
und Pflege der Grünflächen der Stadt Aachen miteinander verbindet sowie Standards bei der
Pflege und Unterhaltung festlegt.
•
Die Erhaltung einer qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter dem Vorbehalt einer stabilen
Planungsgröße für den städtischen Haushalt gilt als wichtiger Grundsatz des Aachener Stadtbetriebs. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Aachen sowie den eigenen Qualitätsansprüchen erwartet die Betriebsleitung für das Jahr 2012 ein nicht vollständig kostendeckendes Ergebnis in Höhe der Vorjahresplanung.
•
Zum 01. Januar 2012 wurde der Aachener Stadtbetrieb vom Dezernat II - "Finanzen und
Recht" nunmehr dem Dezernat V - "Personal und Organisation" zugeordnet.
•
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten ist, sind nach dem 01. Januar 2012 nicht
eingetreten.
9. Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der
wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Betriebes, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
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II.
Wesentliche Geschäftsvorfälle
10. Die Einrichtung weist zum Bilanzstichtag u.a. eine Forderung gegen das Gebäudemanagement in
Höhe von T€ 1.025 aus. Diese betrifft in Höhe von T€ 1.000 die ersten zwei Ratenzahlungen in
Höhe von jeweils T€ 500 für die Baumaßnahme "Umbau und Sanierung Betriebsgebäude Freunder
Weg", die der Stadtbetrieb Aachen an das Gebäudemanagement gezahlt hat. Nachdem sich aber
herausgestellt hat, dass der Stadtbetrieb Aachen nicht der wirtschaftliche Eigentümer dieses Betriebsgebäudes ist, werden die geleisteten Ratenzahlungen zurückgefordert.
11. Die Stadt Aachen hat dem Stadtbetrieb mit Freistellungserklärung vom 8. März 2010 mitgeteilt,
dass die Pensionsrückstellungen für die im Stadtbetrieb Aachen beschäftigten Beamten seit dem
1. Januar 2008 in der städtischen Eröffnungsbilanz bzw. im städtischen Jahresabschluss nach
NKF-G gebildet werden. Hierfür leistet der Stadtbetrieb entsprechende Umlagezahlungen an die
Stadt. Da die Freistellungserklärung alle Beamten des Stadtbetriebes betrifft, entfällt ein Ansatz
von Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Stadtbetriebes.
III. Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame
Feststellungen
12. Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem
Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Als
Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse. Aufgrund dieser Vereinbarung geht die Betriebsleitung
davon aus, dass die nach § 6 KAG ggf. erforderlichen Rückstellungen für Gebührenüberdeckungen
bzw. die ggf. erforderlichen Anhangangaben für Gebührenunterdeckungen im Jahresabschluss der
Stadt Aachen nach NKF-G gebildet bzw. getätigt werden.
IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
13. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 5. Oktober 2012
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Aachener Stadtbetriebs, Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und
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die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
14. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011. Die Verantwortung für
die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht trägt die Betriebsleitung. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die
gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir
daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes
vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dargestellt sind.
15. Bei unserer Prüfung haben wir entsprechend § 106 Abs. 1 GO NRW die Vorschriften des
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach
§ 53 HGrG“ (IDW PS 720) beachtet. Im Rahmen der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung war auch festzustellen, ob die Betriebsleitung ein Risikofrüherkennungssystem
eingerichtet hat und dieses geeignet ist, seine Aufgaben zu erfüllen.
16. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Betriebes, insbesondere ob
alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.
17. Unsere Prüfung haben wir in den Monaten Juni und Juli 2012 in den Geschäftsräumen des Aa-
chener Stadtbetriebes durchgeführt. Abschließende Arbeiten haben wir im Monat September 2012
in unseren Büroräumen in Düsseldorf durchgeführt.
18. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010.
19. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.
Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die
gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-
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ten. Gegenstand unseres Auftrages waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher
Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch außerhalb der
Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter
des Betriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung
bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem Betriebsausschuss, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt.
20. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes verschafft. Darauf aufbauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Aachener Stadtbetriebes, mit den Unternehmenszielen und -strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung
und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen des Betriebes haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen der Betrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen.
Angesichts der Art und Anzahl der Geschäftsvorfälle haben wir daher im Folgenden unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit aussagebezogene Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungssicherheit durchgeführt.
21. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Betriebes haben wir u.a. Liefer- und Leistungs-
verträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Hinblick auf die
Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben wir eine Aufstellung der
Rechtsstreitigkeiten bei der Betriebsleitung eingeholt. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen zum
31. Dezember 2011 angefordert und ausgewertet.
22. Das Stadtkassenkonto ist durch den Kassenabschluss der Stadtkasse Aachen für das Haushaltsjahr
2011 nachgewiesen. Das von der Stadt gewährte Darlehen ist durch einen Darlehensvertrag belegt. Bezüglich der übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt wurde auf
eine Einholung von Saldenbestätigungen verzichtet; wir haben uns durch alternative Prüfungshandlungen von der Richtigkeit der Salden überzeugt.
23. Bei der Prüfung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen hat uns ein versicherungs-
mathematisches Gutachten vorgelegen, dessen Ergebnisse wir verwerten konnten.
24. Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Auf-
klärungen und Nachweise erbracht worden.
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Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erteilt.
D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
25. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
26. Zur DV-gestützten Abwicklung seiner Geschäftsprozesse nutzt der Aachener Stadtbetrieb die von
der regio it aachen GmbH, Gesellschaft für Informationstechnologie, Aachen, zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die
dagegen sprechen, dass die von dem Betrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu
gewährleisten. Allerdings haben wir im Rahmen unserer Prüfung einzelne Teilbereiche identifiziert, in denen die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme verbesserungsfähig sind, bzw. bei denen innerstädtisch ggf. vorliegende Dokumentationen an den Stadtbetrieb weitergeleitet werden sollten. Es handelt sich im Wesentlichen um die Teilbereiche:
•
Notfall-/ Katastrophenfallkonzept
•
Berechtigungskonzept/ Zugriffsschutz
•
Archivierungsprinzipien
•
Dokumentation durchgeführter EDV-Prüfungen beim EDV-Dienstleister
Im Rahmen einer gesondert beauftragten SAP-Prüfung ab Januar 2011 wurden diese Sachverhalte
aufgegriffen. Zum Prüfungszeitpunkt (Juli 2012) waren die Verbesserungen zum Teil umgesetzt;
zum Teil erfolgt die Umsetzung noch.
27. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz-
lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und
Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
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2.
Jahresabschluss
28. Im Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 des Aachener Stadtbetriebes wurden die
gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
29. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-,
Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten.
30. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig
und zutreffend.
3.
Lagebericht
31. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Bestimmungen (§ 289 HGB). Er steht mit dem Jahres-
abschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht
vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Einrichtung. Nach unserer
Auffassung sind im Lagebericht alle wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
32. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter der
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung.
33. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).
Wesentliche Bewertungsmethoden und deren Änderungen
34. Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden merken wir Folgendes an:
Sonstige Rückstellungen
35. Nach den durch das BilMoG geänderten Vorschriften sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von
über einem Jahr mit dem durchschnittlichen, laufzeitadäquaten Marktzinssatz der vergangenen
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sieben Geschäftsjahre, der monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben wird, abzuzinsen.
36. Der Aachener Stadtbetrieb hat bei der Berechnung der Rückstellungen für Altersteilzeit einen
Rechnungszins von 3,94 % p.a. (Vorjahr 3,90 %) und einen Gehaltstrend von unverändert 2,0 %
berücksichtigt.
37. Zu den wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang der Ein-
richtung. Weitere Änderungen der wesentlichen Bewertungsgrundlagen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.
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III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
38. Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur
31.12.2011
T€
%
Aktiva
Anlagevermögen = langfristig gebundenes
Vermögen
Vorräte
Kurzfristige Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
an die Stadt
Sonstige kurzfristige Forderungen
Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzung
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Passiva
Eigenkapital
Langfristige Rückstellungen
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt
Langfristig verfügbare Mittel
Kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber der Stadt
Sonstige Verbindlichkeiten
Kurzfristig verfügbare Mittel
31.12.2010
T€
%
Veränderung
T€
22.617
665
89,3
2,6
22.977
896
87,7
3,4
-360
-231
380
1.522
131
1
14
2.713
25.330
1,5
6,0
0,5
0,0
0,1
10,7
100,0
797
1.293
234
0
11
3.231
26.208
3,0
4,9
0,9
0,0
0,1
12,3
100,0
-417
229
-103
1
3
-518
-878
6.667
1.153
26,3
4,5
6.103
1.561
23,3
6,0
564
-408
9.417
17.237
4.577
37,2
68,0
18,1
9.804
17.468
3.460
37,4
66,7
13,2
-387
-231
1.117
1.850
1.269
397
8.093
25.330
7,3
5,0
1,6
32,0
100,0
2.133
2.950
197
8.740
26.208
8,1
11,2
0,8
33,3
100,0
-283
-1.681
200
-647
-878
39. In der vorherigen Übersicht haben wir die Bilanzzahlen nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunk-
ten zusammengestellt. Als langfristige Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen, bzw. das mit der Gründung des Betriebes zusammenhängende Darlehen der Stadt wurde in voller Höhe als langfristig berücksichtigt.
40. Die Bilanzrelationen blieben in 2011 bei einem Rückgang der Bilanzsumme um T€ 878 im Wesent-
lichen konstant. Auf der Aktivseite verminderten sich die Vorräte insbesondere aufgrund einer
Entnahme des Steinelagers durch die Stadt Aachen. Die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist darauf zurückzuführen, dass der Saldo des Vorjahres Forderungen aus
Einmalerträgen enthält. Auf der Passivseite ist insbesondere eine Verschiebung zwischen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt sowie kurzfristigen Rückstellungen zu beobachten. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die Stadt Aachen den Verwaltungskostenbeitrag 2011 bis zum
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Abschluss der Prüfung noch nicht in Rechnung gestellt hat. Weiterhin weist das Stadtkassenkonto
zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 einen positiven Betrag auf und ist somit unter den Forderungen gegen die Stadt ausgewiesen.
41. Das Anlagevermögen, das wie im Vorjahr mit 89,3 % den dominierenden Anteil an der Bilanz-
summe bildet, entwickelte sich folgendermaßen:
Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
abzüglich
Planmäßige Abschreibungen
Anlagenabgänge
T€
2.294
2.407
247
-360
Die Investitionen in das Anlagevermögen betreffen u.a. Spezialfahrzeuge wie Müll- und Kehrfahrzeuge mit Zubehör (T€ 1.658) sowie diverse kleinere Vermögensgegenstände (T€ 636).
42. Die Vorräte umfassen im Wesentlichen den Bestand an Werkstattmaterial (T€ 220), Bau- und
Straßenmaterial (T€ 216), Streumaterial (T€ 82), Kraft- und Betriebsstoffe (T€ 74), Dienst- und
Schutzkleidung (T€ 64) sowie sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (T€ 9).
43. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vorrangig Forderungen
gegen die Braun Umweltdienste GmbH aus der Veräußerung von Altpapier (T€ 119)sowie gegenüber dem ZEW aus Gutschriften(T€ 80). Der Rückgang der Forderungen resultiert aus dem Ausweis einer einmaligen Forderung aus dem Verkauf von Altmetallen im Vorjahr.
44. Die kurzfristigen Forderungen gegen die Stadt enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen
verschiedene städtische Fachbereiche und Eigenbetriebe aus Dienstleistungen (T€ 1.522, davon
T€ 1.025 gegen das Gebäudemanagement) sowie den positiven Saldo des Stadtkassenkontos (T€
404).
45. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft für das Wirtschaftsjahr 2012 voraus gezahlte Kraftfahr-
zeugsteuern und Mautgebühren.
46. Bei den Passiva stieg das Eigenkapital insgesamt um T€ 564. Dies resultiert zum einen aus dem
Jahresüberschuss von T€ 852 sowie der Entnahme von Vorräten im Wert von T€ 288. Der Eigenkapitalanteil erhöhte sich insoweit auf 26,3 % der Bilanzsumme. Er ist vor dem Hintergrund der
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung als angemessen anzusehen.
47. Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Rückstellung für Altersteilzeit (T€ 887, Vor-
jahr: T€ 1.285) Langzeitkonten (T€ 144, Vorjahr: T€ 154) sowie Dienstjubiläen (T€ 122, Vor-
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jahr: T€ 122). Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft zum 31. Dezember 2011 die Verpflichtungen aus 19 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen.
48. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt reduzierten sich aufgrund weiterer plan-
mäßiger Darlehenstilgungen um T€ 387.
49. Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen mit T€ 1.868 (Vor-
jahr: T€ 1.582) um voraussichtliche Mietverpflichtungen aus der Anmietung von Gebäuden der
Stadt Aachen. Des Weiteren sind hier mit T€ 611 (Vorjahr: T€ 831) insbesondere Rückstellungen
für Verpflichtungen aus noch nicht genommenem Urlaub bzw. geleisteten Überstunden sowie
noch ausstehende Verwaltungskosten 2011 mit T€ 1.752 (Vorjahr: T€ 762) erfasst.
50. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen unter anderem
Gebühren des Zweckverbandes Entsorgung West für die Entsorgung von Abfällen (T€ 768, Vorjahr: T€ 633) und IT-Dienstleistungen der regio iT GmbH (T€ 140, Vorjahr: T€ 75).
51. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen bestehen im Wesentlichen aus den
Verbindlichkeiten aus der Beamtenabrechnung für 2011 (T€ 1.182) und aus sonstigen Leistungsbeziehungen (T€ 87).
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52. Analyse des Cashflows
53. In der folgenden Kapitalflussrechnung werden die geschilderten wesentlichen finanzwirt-
schaftlichen Vorgänge weiter aufgegliedert. Hierbei ist der Einnahmeüberschuss aus dem Jahresergebnis durch Bereinigung um die finanzunwirksamen Erträge und Aufwendungen entwickelt
worden.
2011
T€
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag (-)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Buchverluste aus Anlagenabgängen
Gewinne (-) aus Anlagenabgängen
Abnahme (-) der langfristigen Rückstellung
Cashflow
Abnahme (+)/Zunahme (-) der Vorräte, der kurzfristigen Forderungen und
Rechnungsabgrenzung
Zunahme (+)/Abnahme (-) der kurzfristigen Verbindlichkeiten und
Rückstellungen
Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit
Veränderung der Kapitalrücklage: Einlagen (+)/Entnahmen (-)
Tilgung der langfristigen Darlehen
Mittelabfluss/-zufluss aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
852
2.407
228
-233
-408
2.846
2010
T€
-308
2.349
101
-2
-33
2.107
923
-29
1.074
4.843
252
-2.294
-2.042
-288
-387
-675
2.126
-1.721
405
437
2.515
2
-2.242
-2.240
216
-387
-171
104
-1.825
-1.721
54. Der Finanzmittelfonds - bestehend aus dem Forderungssaldo bei der Stadtkasse (T€ 404) und
dem Kassenbestand (T€ 1) - verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.126 in Höhe des
Überhangs von Mittelzuflüssen aus laufenden Geschäftstätigkeit (T€ 4.843) über die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (T€ 2.042) und aus der Finanzierungstätigkeit (T€ 675).
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55. Die Veränderung des langfristigen Finanzierungsverhältnisses lässt sich wie folgt aus der Verände-
rung des Finanzmittelfonds ableiten:
Veränderung des Finanzmittelfonds
Veränderung der kurzfristigen Forderungen, der Vorräte sowie der aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten
Veränderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen
Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig
verfügbaren Mittel
2011
T€
2.126
-923
-1.074
129
56. Die Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel ist
auch aus der nachstehenden Darstellung ersichtlich:
31.12.2011 31.12.2010 Veränderung
T€
T€
T€
22.617
22.977
-360
17.237
17.468
-231
-5.380
-5.509
129
Langfristig gebundenes Vermögen
Langfristig verfügbare Mittel
Liquiditätsunterdeckung
57. Im langfristigen Bereich ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquiditätsunterdeckung von T€ 5.380
(Vorjahr: T€ 5.509). Damit ist das langfristig gebundene Vermögen zum Bilanzstichtag zu 76 %
(Vorjahr: 76 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 29 %
(Vorjahr: 27 %) das langfristig gebundene Vermögen ab. Bei der stichtagbezogenen Betrachtung
ist zu beachten, dass für die Beurteilung der Finanzlage maßgebliche Faktoren wie insbesondere
der tägliche Ausgleich des Bankkontos durch die Stadt und der Betriebskostenzuschuss der Stadt
zusätzlich zu berücksichtigen sind. Der Betrieb war - unter Berücksichtigung der oben genannten
Einflussgrößen - jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
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58. Analyse der Ertragslage
59. Den nachfolgenden Ausführungen über die Ertragslage liegt die Gewinn- und Verlustrechnung
(Anlage II) zugrunde.
2011
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebliche Aufwendungen
Betriebsgewinn
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
außerordentliche Aufwendungen
Steuern
Jahresergebnis
T€
58.385
579
58.964
21.499
27.615
2.407
5.946
57.467
1.497
2
535
964
0
112
852
2010
%
99,0
1,0
100,0
36,5
46,8
4,1
10,1
97,5
2,5
0,0
0,9
1,6
0,0
0,2
1,4
T€
58.518
722
59.240
22.226
27.985
2.349
6.286
58.846
394
124
574
-56
105
147
-308
%
98,8
1,2
100,0
37,5
47,2
4,0
10,6
99,3
0,7
0,2
1,0
-0,1
0,2
0,2
-0,5
Ergebnisveränderung
T€
-133
-143
-276
727
370
-58
340
1.379
1.103
-122
39
1.020
105
35
1.160
60. Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt mit einem Jahresüberschuss von T€ 852 ab. Die Entwicklung
der einzelnen Bereichsergebnisse ist im Einzelnen aus der aufgestellten Erfolgsübersicht (siehe
Anlage I) ersichtlich.
61. Die betrieblichen Erträge betragen T€ 58.964 (Vorjahr: T€ 59.240). Dem stehen betriebliche
Aufwendungen von T€ 57.467 (Vorjahr: T€ 58.846) gegenüber, sodass sich ein Betriebsgewinn
von T€ 1.497 (Vorjahr: T€ 394) ergibt.
62. Wesentlichen Bestandteil der Umsatzerlöse bilden die Betriebskostenzuschüsse mit T€ 54.576
(Vorjahr: T€ 54.813). Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen
vereinnahmt. Als Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet
die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse.
63. Der Rat der Stadt Aachen hat am 08. Dezember 2010 für den Aachener Stadtbetrieb gemäß Wirt-
schaftsplan 2011 einen Zuschussbedarf von T€ 54.488 beschlossen. Im Bereich Straßenunterhaltung wurden weitere Mittel von T€ 112 gewährt, während Zuschüsse für den Bereich Grün- und
Freiflächen um T€ 24 reduziert wurden.
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64. Zudem sind hier weitere Erlöse aus Serviceleistungen für die Stadt Aachen aus der Abrechnung der
gärtnerischen Jahrespflege (T€ 498, Vorjahr: T€ 635) sowie aus der Reparatur, Wartung und Betankung von städtischen Fahrzeugen u.a. (T€ 316, Vorjahr: T€ 316) enthalten.
65. Weitere wesentliche Erlöse resultieren aus der Abfallbeseitigung im Rahmen des Dualen Systems
Deutschland von (T€ 631, Vorjahr: T€ 608) sowie aus dem Verkauf von Altpapier (T€ 2.004, Vorjahr: T€ 1.562), der aufgrund gestiegener Preise für Sekundärstoffe weiter gestiegen ist.
66. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 143 gesunken, insbesondere aufgrund im Vorjahr
verkaufter Edelmetalle von T€ 224 als Nebenprodukt des Krematoriumbetriebs. Im Berichtsjahr
enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge vor allem Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen (T€ 233, Vorjahr: T€ 2), Personalkostenerstattungen (T€ 143, Vorjahr: T€ 131), Erträge
aus Stromverkäufen (T€ 47, Vorjahr: T€ 49) sowie Zuschüsse der Stadt Aachen für die Sanierung
von Denkmälern (T€ 33, Vorjahr: T€ 76).
67. Der Materialaufwand betrifft Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (T€ 3.505, Vor-
jahr: T€ 3.717) sowie für bezogene Leistungen (T€ 17.994, Vorjahr: T€ 18.509). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen hauptsächlich die Fremdleistungen des ZEW zur Entsorgung von überlassungspflichtigem Hausmüll (T€ 13.802, Vorjahr: T€ 13.948). Darüber hinaus
fielen u.a. Aufwendungen für sonstige Fremdleistungen wie Straßenunterhaltung (T€ 1.441, Vorjahr: T€ 1.664), Grünflächenunterhaltung (T€ 605, Vorjahr: T€ 842) sowie Aufwendungen für
Altstoffverwertung (T€ 193, Vorjahr T€ 190) an.
68. Der Rückgang des Personalaufwands um T€ 370 ist auf die Inanspruchnahme von Rückstellungen
zurückzuführen. Bei nahezu konstanten Mitarbeiterzahlen erhöhten sich die Bezüge der Mitarbeiter insbesondere aufgrund von Tariferhöhungen um 0,6 % zum 1. Januar 2011 sowie um weitere
0,5 % zum 01. August 2011. Im Jahresdurchschnitt waren beim Aachener Stadtbetrieb 590 (Vorjahr: 591) Mitarbeiter beschäftigt.
69. Die Abschreibungen blieben nahezu konstant. Die Investitionen im Berichtjahr im Wert von
T€ 2.294 sind damit vollständig durch die Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von
T€ 2.407 refinanziert worden.
70. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen u.a. mit T€ 1.695 Mieten und Pachten für
Grundstücke und Gebäude (Vorjahr: T€ 1.689) sowie mit T€ 397 (Vorjahr: T€ 648) die Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung. Für EDV-Kosten fielen T€ 928 (Vorjahr: T€ 1.017) an, für Beratungskosten T€ 580 (Vorjahr: T€ 814). Der Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Aachen belief
sich im Berichtsjahr auf T€ 990 (Vorjahr: T€ 762).
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71. Der Zinsaufwand beruht mit T€ 488 auf dem bei der Stadt Aachen aufgenommenen Darlehen, mit
T€ 42 die Abzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie mit T€ 5 die Abzinsung der Rückstellung für Langzeitkonten.
72. Die außerordentlichen Aufwendungen des Vorjahres von T€ 105 ergeben sich aus der erstmaligen
Anwendung der Bewertungsvorschriften zum 1. Januar 2010 nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
73. Unter Berücksichtigung zurückgestellter Ertragsteuern auf die Überschüsse des wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebes "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland" für das Berichtsjahr (T€ 60,
Vorjahr: T€ 91) sowie der sonstigen Steuern von T€ 52 (Vorjahr: T€ 56, jeweils ausschließlich
KFZ-Steuern) ergibt sich ein Jahresüberschuss von T€ 852 (Vorjahr ein Jahresfehlbetrag: T€ 308).
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E.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
74. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß gemäß § 106 Abs. 1 GO NW die Vorschriften des
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften der EigVO NW i.V. m. den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung, geführt worden sind.
75. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur
Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Vorjahresempfehlungen ist Rechnung getragen worden.
Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung
sind.
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0.0637756.001
Anlagen
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Anlagenverzeichnis
Anlagen
Seite
I Lagebericht 2011 ............................................................................................................... 1
II Jahresabschluss .................................................................................................................. 1
1. Bilanz zum 31. Dezember 2011 .................................................................................... 3
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 ................................................................. 5
3. Anhang 2011 ............................................................................................................... 7
Anlagenspiegel .......................................................................................................... 19
III Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) .......................................... 1
IV Erläuterungsteil ................................................................................................................. 1
V Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse ..................................................... 1
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
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Anlage I
1. Allgemeines
1.1 Gründung des Eigenbetriebes
Der Rat der Stadt Aachen hat am 27.11.2002 die Umwandlung des ehemaligen Fachbereichs „Aachener
Stadtbetrieb“ in eine entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW geführte
eigenbetriebsähnliche Einrichtung (im folgenden kurz Eigenbetrieb) zum 01.01.2003 beschlossen.
1.2 Gegenstand und Organisation des Eigenbetriebes
Der Gegenstand des Aachener Stadtbetriebes kann grundsätzlich in zwei Aufgabenkategorien gegliedert
werden.
Im gebührenrelevanten Bereich übernimmt der Eigenbetrieb die Aufgaben der Abfallwirtschaft, des
Friedhofswesens und der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes. Zur Deckung seiner Aufwendungen
erhält er einen Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen, welche die tatsächlichen Gebühren gemäß
Gebührenbescheiden vereinnahmt.
Der freiwillige Bereich umfasst Auftragsleistungen, bei denen die Stadtverwaltung Aachen als
Auftraggeberin Leistungen des Eigenbetriebs in Anspruch nimmt. Hierunter fallen die Grün- und
Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze, die
Straßen- und Brückenunterhaltung sowie die Bereitstellung der zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung
notwendigen Hilfs- und Nebenbetriebe (wie z. B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener
Fahreinsatz). Darüber hinaus obliegt dem Eigenbetrieb die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des
gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um Fahrzeuge und Maschinen für
die städtische Feuerwehr (A 37) handelt.
Die Aufwendungen im freiwilligen Bereich werden einerseits durch einen Betriebskostenzuschuss gedeckt,
andererseits durch Entgelte, die im Rahmen eines Auftraggeber-/ Auftragnehmer-Verhältnisses
abgerechnet werden.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
Seite 1 von 12
Anlage I
Organe des Aachener Stadtbetriebes sind im Jahr 2011 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss und
der Rat der Stadt Aachen.
Die Aufbauorganisation des Betriebes stellt sich zum 01.01.2011 wie folgt dar:
2. Verlauf des Geschäftsjahres
Im
Geschäftsjahr
2011
wurde
der
Aachener
Stadtbetrieb
nach
den
Vorschriften
der
Eigenbetriebsverordnung NRW geführt. Wie in den Vorjahren wurde die Optimierung einzelner
Geschäftsprozesse verfolgt. Insbesondere die Entwicklung im Friedhofswesen stellt für den Betrieb
weiterhin eine besondere Herausforderung dar. Die demographische Entwicklung in Kombination mit der
sich vollziehenden Wandlung des Bestattungsverhaltens führt tendenziell zu einem Überhang an
Friedhofsflächen. Einerseits werden seit Jahren verstärkt Urnengräber nachgefragt, andererseits verliert die
Bindung der letzten Ruhestätte an den Wohnort (auch aufgrund finanzieller Aspekte) an Bedeutung. In der
Konsequenz führt dies zu einem Überhang an Bestattungsflächen, welche dennoch zu unterhalten sind und
Kosten verursachen. Bereits in 2010 hat der Stadtbetrieb begonnen, Konzepte zur Kostenreduzierung im
Friedhofswesen umzusetzen und ist darüber hinaus mit der Stadt in Abstimmungsgesprächen, um
Überhangflächen perspektivisch einer anderweitigen Nutzung zuführen zu können. Ziel in den kommenden
Jahren wird es sein, diese Konzepte kontinuierlich zur Stabilität der Friedhofsgebühren fortzuentwickeln. In
der Grün- und Freiflächenpflege erfolgte im Geschäftsjahr der Abschluss des notwendigen Pflichtenheftes
zur Einführung einer dv-gestützten Arbeitsplanung, welche in 2012/2013 umgesetzt werden soll.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
Seite 2 von 12
Anlage I
Zum 01.01.2011 erfolgte in der Abfallwirtschaft die Umstellung der regelmäßigen Sperrgutabfuhr in den
Stadtbezirken hin zu einer Abfuhr nach Terminvergabe. Trotz kontroverser Diskussionen hat sich die
Maßnahme etabliert und wird von der Bevölkerung angenommen. Die erwartete Kosteneinsparung durch
die Vermeidung des Ankaufs zusätzlicher Fahrzeuge hat sich bestätigt.
Nachdem die Winterperioden 2009/2010 und 2010/2011 hinsichtlich der Schneemengen und Frosttage
deutlich über den Vorjahreswerten lagen, konnten für 2011 höhere Abrufkontingente für Streusalz
vertraglich abgesichert werden.
Im Oktober 2011 wurde das Aufgabengebiet Organisation/IT der Abteilung E 18/1 – Personal übertragen.
Der Inhaber dieser vormaligen Stabsstelle, Herr Norbert Sundarp, ist seither mit dem neuen Arbeitsbereich
Qualitätsmanagement betraut, welcher ebenfalls als Stabsstelle unmittelbar der Betriebsleitung unterstellt
ist.
3. Sonstige Angaben
3.1 Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte
Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke bzw.
grundstücksgleichen Rechte übertragen.
3.2 Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten
Anlagen
Der Investitionsplan wurde im Jahr 2011 nicht vollständig umgesetzt, da im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung nur die absolut notwendigen und nicht weiter aufschiebbaren Beschaffungen
getätigt wurden. Die für diesen Zeitraum insgesamt geplanten Investitionen werden daher erst in den
Folgejahren unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit umgesetzt.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
Seite 3 von 12
Anlage I
Folgende Neuinvestitionen wurden in 2011 getätigt:
Sparte
Zugang in 2011
EUR
Allgemeine Verwaltung
Hilfsbetriebe
Bezirkskolonnen
Stadtgrün
Friedhöfe
Straßenreinigung
Abfallwirtschaft
Straßenunterhaltung / Brückenbau
Gesamtsumme
11.351,87
109.610,00
641.005,74
624.214,18
300.311,71
265.268,52
329.487,56
13.191,15
2.294.440,73
3.475,00
766,00
94.440,03
200.782,00
592,00
217.437,00
480.554,50
0,00
998.046,53
7.876,87
108.844,00
546.565,71
423.432,18
299.719,71
47.831,52
-151.066,94
13.191,15
1.296.394,20
0,00
0,00
0,00
131.974,60
0,00
131.974,60
0,00
231.633,42
1.657.817,59
165.860,00
0,00
15.104,03
761.944,00
220.998,50
0,00
216.529,39
895.873,59
-55.138,50
107.155,12
0,00
107.155,12
2.294.440,73
998.046,53
1.296.394,20
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Bauten auf fremden
Grundstücken
2.a) Betriebsanlagen
2.b) Maschinen und Geräte
2.c) Fahrzeuge
3. Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen, Anlagen
im Bau
Gesamtsumme
Abgang in 2011
EUR
Veränderung
EUR
Nachfolgend sind die wichtigsten Anlagen des Betriebes mit einigen Kennzahlen aufgeführt:
Anlage
Vorjahr (2010)
Anzahl
Friedhof Kolpingstraße
Friedhof Nirmer Straße
Friedhof St. Severin Kirche
Friedhof Haaren
Friedhof Verlautenheide
Friedhof Schildchenweg
Friedhof St. Stephan
Friedhof Kirchberg
Friedhof Walheim
Friedhof Schleckheim
Friedhof Schmithof / Sief
Friedhof Hahn
Friedhof Friesenrath
Friedhof Lichtenbusch
Friedhof Oberforstbach
Friedhof Kirche Laurensberg
Friedhof Hander Weg
Friedhof Orsbach
Friedhof Richterich
Friedhof Horbach
122
120
12
58
9
18
8
42
26
6
5
2
5
0
14
87
2
17
13
Einheit
Anzahl
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
Seite 4 von 12
127
119
3
50
10
24
5
0
34
21
13
3
6
7
0
11
83
3
21
17
2011
Einheit
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Anlage I
Anlage
Vorjahr (2010)
Anzahl
Friedhof West I
Friedhof West II
Friedhof Ost
Friedhof Wald
Ehrenfriedhof
Friedhof Heißberg
Friedhof Lintert
Friedhof Forst
Friedhof Hüls
Krematorium
Leichenschauen für StädteRegion
Leichenschauen vor Auslandsüberführung
Restabfallgefäße Innenstadt
Restabfallgefäße Stadtbezirke
Blaue Tonnen Innenstadt
Blaue Tonnen Stadtbezirke
Bio Tonnen Innenstadt
Bio Tonnen Stadtbezirke
Vollreinigung Klasse S4
Vollreinigung Klasse S5
Vollreinigung Klasse S6
Vollreinigung Klasse S7
Vollreinigung Klasse S8 einschl. WD
Winterdienst Klasse S9
125
198
28
226
0
26
115
26
483
2.835
2.384
653
30.582
30.809
30.578
20.339
20.431
18.357
145.110
190.856
179.817
199.495
244.274
317.345
Einheit
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Kremierungen
Personen
Personen
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Anzahl
103
196
20
220
0
25
106
16
412
2.769
2.313
596
30.605
30.936
31.056
20.642
20.613
18.528
145.174
193.820
180.234
181.455
244.811
318.374
2011
Einheit
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Kremierungen
Personen
Personen
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
3.3 Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben
Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2011 wurden folgende Investitionsvorhaben begonnen, jedoch nicht
abgeschlossen:
Ersatzbeschaffung AC-287
Kehrmaschine
Summe
107.155,12 €
107.155,12 €
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
Seite 5 von 12
Anlage I
3.4 Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen unter Angabe von
Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen
Bezeichnung
Eigenkapital
Stammkapital
Allgemeine Rücklage
Ergebnisvortrag
Jahresverlust
SUMME
Eigenkapital-Quote
Bezeichnung
Stand zum
01.01.2011 EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand zum
31.12.2011 EUR
1.000.000,00
0,00
0,00
4.037.258,24 1.373.331,30
287.763,93
1.373.331,30 -308.007,54 1.373.331,30
-308.007,54
852.064,12 -308.007,54
6.102.582,00 1.917.387,88 1.353.087,69
23,28%
Stand zum
01.01.2011
EUR
Inanspruchnahme /
Auflösung (A)
Auflösung
Zuführung
1.000.000,00
5.122.825,61
-308.007,54
852.064,12
6.666.882,19
26,32%
Zinsertrag
Zinsaufwand
Stand zum
31.12.2011
EUR
Rückstellungen
Noch nicht genommener
Urlaub und geleistete
Überstunden
Dienstjubiläum
Altersteilzeit
Interne
Jahresabschlusskosten
Prüfungs- und
Beratungskosten
Mietverpflichtungen
Gebäudenebenkosten
Kosten der Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
Verwaltungskostenbeitrag
Zinsen Denkmalförderung
Pacht Parkplatz
Unterlassene Instandhaltung
SUMME
984.880,00
533.133,76
0,00
298.880,00
0,00
5.193,76
755.820,00
122.000,00
1.285.139,00
15.000,00
5.150,00
440.161,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
4.650,00
0,00
14.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
41.608,00
0,00
121.500,00
886.586,00
14.000,00
57.400,00
19.050,00
650,00
28.700,00
0,00
0,00
66.400,00
1.403.000,00
178.700,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
262.800,00
24.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.665.800,00
202.700,00
40.000,00
761.500,00
12.000,00
0,00
0,00
4.859.619,00
0,00
11.584,37
0,00
0,00
1.024.079,13
0,00
415,63
0,00
0,00
1.065,63
990.000,00
0,00
4.000,00
0,00
1.627.030,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.801,76
1.751.500,00
0,00
4.000,00
0,00
5.508.306,00
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
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Anlage I
3.5 Spartenrechnung nach § 23 Abs.2 EigVO NRW
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
Seite 7 von 12
Anlage I
3.6 Erträge des Berichtsjahres
Aus der folgenden Übersicht kann die Zusammensetzung der Erträge in den einzelnen Betriebssparten
entnommen werden:
450100 Betriebskostenzuschüsse
450450 Entgelte privatrechtlich Abfall
451050 Erlöse Betriebe/Werkstätten
451100 Erlöse Grün- und Freiflächen
451210 Erlöse Friedhöfe
451300 Erlöse Straßenreinigung
451410 Erlöse Duales System 19%
451420 Erlöse Altpapier 19%
451450 Erlöse Abfallbeseitigung
451500 Erlöse Straßenunterhaltung
Umsatzerlöse
510211 Aufarbeitungsaufträge
520110 Erträge aktivierte Eigenleistung
530100 Erträge aus Anlagenabgängen
530150 Mehrerlöse Abgang AV
550910 Erträge aus kurzfr. RS
570195 Personalkostenerstattungen
570800 Erträge Krematorium 19%
570810 Erträge Krematorium
570821 Miete Gebäude
570830 Erträge aus Stromverbrauch
570951 Spenden
570990 Sonstige Erträge allgemein
579990 Periodenfremde Erträge
590100 Zuschüsse öffentlich
580710 Sonstige Zinserträge
Sonstige Erträge
Erlöse
Aachener Stadtbetrieb
Gesamt
- Euro (€) 54.575.520,00
0,00
272.806,57
542.444,39
14.517,00
37.958,56
630.517,10
364.530,35
1.642.593,85
303.798,63
58.384.686,45
0,00
580,43
0,00
233.473,21
1.065,63
142.756,59
0,00
0,00
21.290,89
47.335,16
0,00
91.337,19
8.926,13
32.551,66
1.927,91
581.244,80
58.965.931,25
AbfallFriedhof und
wirtschaft
Krematorium
- Euro (€) - Euro (€) 27.245.030,00 7.180.550,00
202,56
14.517,00
Grün- und
StraßenStraßenFreiflächen reinigung / WD unterhaltung
- Euro (€) - Euro (€) - Euro (€) 9.378.140,00
5.459.900,00 5.311.900,00
498.325,39
3.125,72
7.195.269,56
Betriebe /
Interne
Werkstätten Dienstleistungen
- Euro (€) - Euro (€) -
42.486,64
272.806,57
1.429,80
42.486,64
274.236,37
37.958,56
630.517,10
364.530,35
1.639.468,13
29.879.545,58
Bezirkskolonnen
- Euro (€) -
9.876.465,39
5.500.984,28
303.798,63
5.615.698,63
0,00
580,43
56.841,00
47.335,16
21.120,96
3.990,99
415,63
58.173,18
50.044,32
55.367,50
9.056,22
9.765,37
21.751,97
11.525,52
2.455,85
2.750,00
2.561,76
684,32
2.750,00
5.618.448,63
57.929,26
100.415,90
10.320,97
284.557,34
32.551,66
125.297,12
30.004.842,70
68.475,62
7.263.745,18
650,00
142.756,59
60.629,03
9.937.094,42
50.044,32
5.551.028,60
40.012,33
8.926,13
1.927,91
205.798,48
205.798,48
Der wesentliche Anteil der Umsatzerlöse wird aus den Betriebskostenzuschüssen (T€ 54.576)
erwirtschaftet, welche die Stadt Aachen dem Aachener Stadtbetrieb zur Erfüllung seiner in § 2 der
Betriebssatzung genannten Aufgaben überweist. Diese wurden in den jeweiligen Sparten Friedhof und
Krematorium (T€ 7.181), Straßenreinigung/Winterdienst (T€ 5.460), Abfallwirtschaft (T€ 27.245),
Straßenunterhaltung (T€ 5.312) sowie Grün- und Freiflächenpflege (T€ 9.378) auf der Position
Betriebskostenzuschüsse vereinnahmt. Die tatsächlichen Gebührenentgelte der Sparten Abfallwirtschaft,
Friedhofswesen und Straßenreinigung werden nicht vom Aachener Stadtbetrieb, sondern vom
Fachbereich Steuern und Kasse der Stadtverwaltung Aachen ertragswirksam gebucht. Unabhängig von
diesen Gebühreneinnahmen soll der Aachener Stadtbetrieb seine Betriebskostenzuschüsse zur Deckung
seiner Aufwendungen in Höhe des Ansatzes im Wirtschaftsplan erhalten.
Insgesamt konnten im Jahr 2011 die angestrebten Umsatzziele um T€ 1.588 übertroffen werden, so dass
der im Wirtschaftsplan prognostizierte Verlust von T€ 1.443, auch aufgrund deutlich reduzierter
Aufwendungen, vermieden werden konnte. Am Ende des Geschäftsjahres ist nunmehr eine Überdeckung
von T€ 852 zu verzeichnen.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
Seite 8 von 12
Anlage I
3.7 Personalaufwand inklusive einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der
Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen,
soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das
Wirtschaftsjahr
Eine wesentliche Aufwandsgröße sind die Personalkosten, die im Jahr 2011 mit 47,52 % im Verhältnis zu
den Gesamtkosten zu Buche schlugen. Sie gliederten sich in folgende Bestandteile:
Die Summe der Personalkosten beträgt inklusive der Unfallversicherungsbeiträge T€ 27.615 und liegt
somit T€ 534 unter dem veranschlagten Planansatz.
Aus der nachfolgenden Übersicht zum Stichtag 31.12.2011, ist die zahlenmäßige Verteilung des Personals
einschließlich der Auszubildenden ersichtlich:
Beamte
Betriebsleitung
2
Interne
Administration
Betriebe/
Werkstätten
Abfallwirtschaft
9
(einschl. Vertretung)
Friedhofswesen und
Krematorium
Grünunterhaltung
3
Straßenreinigung
Straßenunterhaltung
Personalrat
Sonderurlaub und
Teilzeitkranke
Summe
2
16
Soll-Beschäftigte 2011
Tarifbeschäftigte Azubis
(Angestellte u. Arbeiter)
Beamte
IST-Beschäftigte 2011
Angestellte Arbeiter
Azubis
2
29
3
36
5
156
8
3
17
1
3
4
35
7
9
148
130
8
9
120
8
98
78
51
6
7
1
15
2
86
77
38
8
4
17
68
522
578
2
24
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
1
1
15
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4
30
Anlage I
3.8 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebes
Als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Aachen ist der Aachener Stadtbetrieb
grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet. Mit der Finanzierung durch kostendeckende Gebühren nach KAG
NW können für die Wahrnehmung der gebührenrelevanten Aufgaben, in den Bereichen Abfallwirtschaft,
Straßenreinigung und Friedhofswesen, wirtschaftliche Risiken weitgehend ausgeschlossen werden.
Außerdem wird die permanente Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse
sichergestellt, welcher den Saldo des betriebseigenen Bankkontos tagesaktuell ausgleicht.
Technische Risiken sind grundsätzlich als gering einzustufen, da der Aachener Stadtbetrieb alle
technischen Anlagen (Fahrzeuge, Geräte und Maschinen) durch laufende Überwachungen,
Untersuchungen und umfangreiche Instandhaltungsarbeiten sowie technisch relevante Investitionen
ständig auf dem Stand der Technik hält.
Auch die Aufgaben, die der Aachener Stadtbetrieb im freiwilligen Bereich wahrnimmt, haben einen hohen
Stellenwert in der Daseinsvorsorge und sind letztlich für den Standort Aachen sehr wichtig. Beispielsweise
sind im Aufgabenbereich der Grün- und Freiflächenpflege, das Angebot von Sport- und Spielplätzen
wichtige Parameter für gewerbliche Neuansiedlungen und für Familien in dieser Stadt.
Das den Anforderungen des § 10 EigVO entsprechende Risikomanagement weist darüber hinaus die
folgenden (theoretisch möglichen) Toprisiken aus:
Kommunalpolitik beschließt Rechtsformänderung des Aachener Stadtbetriebes
Betriebskostenzuschüsse werden gekürzt
Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage
Die Einstufung als Toprisiko ergibt sich aus der Kombination von Höchstschadenswert und
Eintrittswahrscheinlichkeit. Die vorgenannten Risiken können in ihrer Maximalausprägung einen
wesentlichen Schaden für den Aachener Stadtbetrieb verursachen. Die aktuell gesehene
Eintrittswahrscheinlichkeit liegt jedoch unter 35%.
Wie in den Vorjahren schon geschehen, sollen durch weitere Optimierung des Technikeinsatzes und durch
Aufgabenkritik Fremdvergaben reduziert und weitestgehend durch eigenes Personal kompensiert werden.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
Seite 10 von 12
Anlage I
Durch den Ausbau und den zielgerichteten Einsatz der IT-Applikationen wird die prozessorientierte
Ablauforganisation
des
Aachener
Stadtbetriebes
weiter
optimiert.
Insbesondere
durch
die
Betriebsführungssoftware bfs.dot soll künftig die Arbeits- und Tourenplanung spartenübergreifend
zusammengeführt werden.
Oberstes Gebot bei allen Maßnahmen bleibt die Erhaltung der qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter
dem Vorbehalt einer stabilen Planungsgröße für den städtischen Haushalt. Bedingt durch die aktuelle
Haushaltslage der Stadt Aachen und die Bedienung der Ansprüche an die Dienstleistungsqualität des
Aachener Stadtbetriebes sieht die Betriebsleitung weiterhin die Problemstellung, dass die gewährten
Betriebskostenzuschüsse, insbesondere im freiwilligen Bereich, die voraussichtlichen Kosten wie bereits in
der Wirtschaftsplanung 2011 nicht vollständig decken.
Zum 01.01.2012 wurde der Aachener Stadtbetrieb vom Dezernat II – Finanzen und Recht nunmehr dem
Dezernat V – Personal und Organisation zugeordnet. Zuständiger Dezernent ist Herr Dr. Lothar Barth.
Mit gemeinsamen Ratsantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt und der Grüne Fraktion im Rat der Stadt
vom 19.08.2011 ist die Verwaltung beauftragt worden, „ein Konzept zu entwickeln, um ehrenamtliches
Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die Grünflächen der Stadt Aachen zu fördern. Mit einem
weiterem gemeinsamen Ratsantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt und der Grüne Fraktion im Rat der
Stadt vom 12.09.2011 ist die Verwaltung beauftragt worden, „ein Konzept für ein Grünflächenmanagement
vorzulegen, welches die Zuständigkeit für Planung und Pflege der Grünflächen der Stadt miteinander
verbindet, sowie Standards bei der Pflege und Unterhaltung festlegt“.
In 2012 soll eine sachorientierte systematische Untersuchung unter Einbeziehung aller betroffenen
Fachbereiche
und
Leistungsbeziehungen
Eigenbetriebe
zwischen
erfolgen.
den
Aufgabe
mehrfach
ist
im
es,
die
Kommunikations-
Freiflächenmanagement
und
zuständigen
Organisationseinheiten zu analysieren und eine mögliche Optimierung sowie Standardisierung von
flächenbezogenen Geschäftsprozessen zu erreichen.
Dabei stehen Standards für Pflege und
Unterhaltung von Freiflächen (u.a. auch Verkehrssicherungspflichten) auf dem Prüfstand. In diesem
Zusammenhang wird auch die Aufbau- und Ablauforganisation des Aachener Stadtbetriebes kritisch
diskutiert und im Rahmen eines Reorganisationsprojektes untersucht.
Die Wirtschaftsplanung für das Wirtschaftsjahr 2012 enthält sowohl für das Wirtschaftsjahr 2012 als auch
für die Folgejahre jeweils Jahresfehlbeträge von über Mio. € 1,0.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
Seite 11 von 12
Anlage I
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage zu erwarten ist, sind nach dem 01.01.2012 nicht eingetreten.
Aachen, den 1.10.2012
Franz Narloch
(Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes)
Lagebericht zum Jahresabschluss 2011
Seite 12 von 12
Anlage II
1
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
C. Rechnungsabgrenzungsposten
III. Kassenbestand
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen die Stadt Aachen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
2. Maschinen und maschinelle Anlagen
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Aktiva
Bilanz zum 31. Dezember 2011
Aachener Stadtbetrieb, Aachen
A. Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Allgemeine Rücklage
III. Gewinn
2.119,89
1. Verlust-/Gewinnvortrag
2. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
10.414.979,48
9.411.095,92
2.869.763,39 B. Rückstellungen
279.066,90
1. Steuerrückstellungen
22.974.905,69
2. Sonstige Rückstellungen
22.977.025,58
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
896.017,68
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen
3. Sonstige Verbindlichkeiten
797.261,68
(davon aus Steuern T€ 128; Vorjahr: T€ 197)
1.293.025,94
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 0;
Vorjahr: T€ 0)
233.927,72
2.324.215,34
31.12.2010
€
0.0637756.001
1.236,84
151,94
2.698.694,48 3.220.384,96
14.126,53
11.022,44
25.329.630,86 26.208.432,98
379.839,62
1.521.505,36
131.163,19
2.032.508,17
664.949,47
10.092.733,40
9.635.464,58
2.781.456,75
107.155,12
22.616.809,85
22.616.809,85
0,00
31.12.2011
€
3
161.000,00
4.859.619,00
5.020.619,00
221.000,00
5.508.306,00
5.729.306,00
25.329.630,86 26.208.432,98
12.933.442,67 15.085.231,98
1.850.288,55 2.133.363,46
10.686.222,97 12.754.407,04
396.931,15
197.461,48
1.373.331,30
-308.007,54
1.065.323,76
6.102.582,00
1.000.000,00
4.037.258,24
Passiva
31.12.2010
-308.007,54
852.064,12
544.056,58
6.666.882,19
1.000.000,00
5.122.825,61
31.12.2011
€
Anlage II
5
Anlage II
Aachener Stadtbetrieb, Aachen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
1. Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung € 2.065.614,06;
Vorjahr € 1.940.823,93)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an die Stadt Aachen € 488.274,68 ; Vorjahr € 507.740,78)
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
10. Außerordentliche Aufwendungen
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
12. Sonstige Steuern
13. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
0.0637756.001
2011
2010
€
€
58.384.686,45 58.518.383,91
579.316,89
721.820,32
58.964.003,34 59.240.204,23
3.505.112,78
3.717.279,38
17.993.614,27 18.509.153,34
21.498.727,05 22.226.432,72
21.086.803,37 21.638.372,69
6.528.034,33
6.346.245,30
27.614.837,70 27.984.617,99
2.407.477,40
5.946.041,29
1.927,91
535.076,44
2.348.796,38
6.285.851,59
123.586,07
573.797,78
963.771,37
0,00
60.000,00
51.707,25
852.064,12
-55.706,16
105.476,00
91.000,00
55.825,38
-308.007,54
7
Anlage II
1. Rechtliche Grundlagen
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27.11.2002 wurde aus dem ehemaligen
Fachbereich „Aachener Stadtbetrieb“ mit Wirkung zum 01.01.2003 die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Aachener Stadtbetrieb“ gebildet.
Der Aachener Stadtbetrieb wird nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung geführt.
2. Jahresabschluss 2011
Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang sowie der Lagebericht des Aachener
Stadtbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011 wurden nach den gesetzlichen Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung vom 16.11.2004 in Verbindung mit den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches
(HGB)
über
die
Handelsbücher
entsprechender
Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2011
Anwendung
der
8
Anlage II
3. Allgemeine Angaben zur Gliederung, zum Ausweis von Pflichtangaben und den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Gliederung:
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie der Gliederung gemäß den Vorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 1 und 2,
Absätze 2 und 3 und 268 bis 274 des HGB.
Die
Gewinn-
und
Verlustrechnung
entspricht
den
Gliederungsvorschriften
nach
dem
Gesamtkostenverfahren für große Kapitalgesellschaften gem. § 275 Abs. 2 HGB.
Ausweis von Pflichtangaben:
Soweit Ausweiswahlrechte bestehen, notwendige Pflichtangaben entweder in der Bilanz bzw. Gewinnund Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, sind die Wahlrechte überwiegend dahin gehend
ausgeübt worden, dass die Angaben im Anhang gemacht worden sind.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Ansatzund Bewertungsvorschriften, Zinsen sind gem. § 255 Abs. 3 HGB nicht aktiviert worden. Einzelheiten
werden nachstehend zu den einzelnen Positionen erläutert.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011 ist aus diesem Jahresabschluss in dem
der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu ersehen.
Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke in das
Anlagevermögen übertragen.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2011
9
Anlage II
Das Anlagevermögen beruht auf den Einbringungswerten zum 01.01.2003. Im Rahmen der Erstellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2003 wurde das bewegliche Anlagevermögen mit Ausnahme der
Betriebsanlagen auf Basis einer im September 2003 durchgeführten Inventur, mit den fortgeführten
Anschaffungswerten und unter Berücksichtigung der Nutzungsdauern auf Grundlage der amtlichen
Abschreibungstabellen und unter Rückrechnung der Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres 2003, als
Bestand zum 01.01.2003 aktiviert.
Gebäude wurden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von generell 80
Jahren zu Sachzeitwerten, vermindert um Wertabschläge für Instandhaltungsrückstau (T€ 553), zum
01.01.2003 in die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Nutzungsdauer der Stadtgärtnerei wurde für das
Betriebsgebäude auf 50 Jahre und die Gewächshäuser auf 20 Jahre festgelegt.
Betriebsanlagen wurden mit Ausnahme des Mietkaufs für Betriebsvorrichtung und Mobilien generell zu
Sachzeitwerten bewertet. Die Sachzeitwerte wurden auf der Grundlage der von der Stadt Aachen für
kommunalabgabenrechtliche Zwecke verwendeten Daten ermittelt.
Bilanziert werden ab 01.01.2003 die Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung.
Sämtliche Vermögensgegenstände werden linear über den Zeitraum der steuerrechtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt 487,91€
(410€ + 19% UST). Sie werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Unter dem Bilanzposten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird der Bestand an Kraft- und Betriebsstoffen
(T€ 74), Werkstattmaterial und Reifen (T€ 220), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 64), Streumaterialien für
den Winterdienst (T€ 82) sonstige Vorräte (T€ 9) sowie an Baumaterialien (T€ 216) ausgewiesen. Sie
werden generell zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreisen unter Wahrung des
Niederstwertprinzips bilanziert. Der seit 2007 geführte Bestand des Steinelagers (T€ 288) ist dem
wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Aachen zuzuordnen und wurde daher in der Bilanz des Aachener
Stadtbetriebes durch eine Reduzierung der Allgemeinen Rücklage in gleicher Höhe aufgelöst.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet. Sie haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2011
10
Anlage II
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen
gegenüber der Braun Umweltdienste GmbH, Aachen, aus dem Altpapierverkauf (T€ 119), dem
Zweckverband Entsorgungsregion West (T€ 80) für Gebührenerstattungen aus Vorjahren, der GVVKommunalversicherung VVaG, Köln, (T€ 19) und der HDI Gerling AG (T€ 27) aus der Regulierung von
Versicherungsschäden, der Der Grüne Punkt AG, Köln, (T€ 32) für Leistungen DSD und der Städteregion
Aachen (T€ 31) für Straßenunterhaltungsmaßnahmen.
Die Forderungen an die Stadt Aachen (T€ 1.522) beinhaltet eine Forderung an das Gebäudemanagement aus dem Umbau Gebäude Freunder Weg in Höhe von T€ 1.000.
Auf dem
Stadtkassenkonto wird eine Forderung in Höhe von T€ 404 (Vorjahr Verbindlichkeit T€ 1.721)
ausgewiesen.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind vorwiegend Ansprüche aus der Nachmeldung von
Umsatzsteuerforderungen in Höhe von T€ 118 enthalten.
In der Position aktive Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 14) werden das folgende Geschäftsjahr
betreffende und vorausbezahlte Kfz-Steuern ausgewiesen. Außerdem enthält diese Position den
vorausbezahlten Betrag für Mautgebühren, die erst im Folgejahr vom Guthabenkonto bei der Firma Toll
Collect GmbH abgerufen werden.
Das Stammkapital beträgt gemäß § 12 der Betriebssatzung T€ 1.000. Der Jahresgewinn 2011 (T€ 852)
wurde zunächst in die Bilanzposition Ergebnisvortrag eingestellt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Im Jahr 2009 wurden erstmalig Steuerrückstellungen gebildet. Aufgrund der Einbeziehung der anteiligen
Altpapierverkäufe ergibt sich ab dem Jahr 2008 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Duales System
ein Jahresüberschuss.
Für das Jahr 2011 wurden folgende Beträge in die Steuerrückstellungen eingestellt: Körperschaftsteuer
T€ 19, Kapitalertragsteuer T€ 19, Solidaritätszuschlag T€ 2 und Gewerbesteuer T€ 20.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2011
11
Anlage II
Durch das BilMoG sind bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen künftige Preis- und
Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Auch muss der voraussichtliche Erfüllungsbetrag abgezinst
werden. Die Anpassungen erfolgten erstmalig zum 01.01.2010.
Dies wurde für die Altersteilzeitrückstellung, die Jubiläumsrückstellung und die Rückstellung
für
Langzeitüberstunden berücksichtigt. Im Rahmen der Rückstellungsbewertung zum 31.12.2011 wurden
T€ 47 Zinsaufwand gebucht.
In die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden wurden T€ 755
(Vorjahr T€ 985) eingestellt. Für die Berechnung wurden die Jahreslöhne/-bezüge einschließlich des
Arbeitgeberanteils zu den sozialen Abgaben und Beiträgen zur Zusatzversorgungskasse zugrunde
gelegt.
Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach den Regelungen der IDW Stellungsnahme
vom 18.11.1998 in Verbindung mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgrund eines
versicherungsmathematischen Gutachtens. Bei der Berechnung ist der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung festgelegte Rechnungszins anzusetzen. Unter der Annahme einer Restlaufzeit von 2 Jahren
beträgt dieser Zinssatz zum 31.12.2010 3,90% und zum 31.12.2011 3,94%. Des weiteren sind künftige
Gehaltsanpassungen mit einem Schätzwert in die Bewertung einzubeziehen. Der Gehaltstrend wurde mit
2% berücksichtigt.
Unter Einbeziehung dieser Berechnungsgrundlagen ergab sich zum 31.12.2011 eine Rückstellung für
Altersteilzeit in Höhe von T€ 887 (Vorjahr T€ 1.285). Für die Mitarbeiter, die künftig noch von der
Altersteilzeit Gebrauch machen können, wurde die Rückstellung wie im Vorjahr mit 0 %
des
rückstellungsfähigen Betrages gebildet, da bis zum 30. Juli des Jahres 2012 keiner der in Frage
kommenden Mitarbeiter einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt hat.
Ebenfalls wurden Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten gebildet (T€ 80).
In diesem Betrag sind die Kosten für die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2011 in Höhe von T€ 28
berücksichtigt.
Die Rückstellung für Mietverpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 948 betrifft Gebäude, die durch den
Aachener Stadtbetrieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen
sind. Für die Gebäude im Freunder Weg 73 wurde eine Mietrückstellung in Höhe von insgesamt T€ 718
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2011
12
Anlage II
gebildet. Außerdem wurde für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete
Gebäudenebenkosten eine Rückstellung in Höhe von T€ 203 angesetzt.
Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde in Höhe von T€ 40 beibehalten.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt betreffen zum Großteil die Aufnahme eines langfristigen
Darlehens zum 01.01.2003 in Höhe von T€ 12.900. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von 5,03 % pro
anno zu verzinsen und halbjährlich mit jeweils € 193.500 zu tilgen. Der Restbetrag beträgt zum
Bilanzstichtag T€ 9.417.
Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Stand 31.12.2011
(31.12.2010)
EUR
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
bis 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
> 5 Jahre
EUR
1.850.288,55
1.850.288,55
0,00
0,00
(0,00)
(0,00)
1.548.000,00
7.482.000,00
(1.548.000,00)
(7.869.000,00)
0,00
0,00
(0,00)
1.548.000,00
(1.548.000,00)
(0,00)
7.482.000,00
(7.869.000,00)
(2.133.363,46)
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt
Sonstige Verbindlichkeiten
SUMME
Aachener Stadtbetrieb
10.686.222,97
(12.754.407,04)
396.931,15
(197.461,48)
12.933.442,67
(15.085.231,98)
(2.133.363,46)
1.656.222,97
(3.337.407,04)
396.931,15
(197.461,48)
3.903.442,67
(5.668.231,98)
Anhang zum Jahresabschluss 2011
13
Anlage II
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
Betriebskostenzuschüsse
Abfallbeseitigung
Grünunterhaltung
Grünunterhaltung der Kinderspielplätze
Friedhofswesen / Krematorium
Straßenreinigung / Winterdienst
Straßenunterhaltung
Abzüglich darin bereits enthaltender Erlöse aus
Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der
Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus
Energieverkauf)
Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen
Weiterberechnung der Deponieaufwendungen
(abzüglich der Erträge aus Energieverkauf)
Verkauf von Altpapier
Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der
Stadt Aachen
Abfallbeseitigung Duales System Deutschland
Serviceleistungen für die Stadt
Straßenreinigung und Winterdienst
Friedhofsentgelte
Straßenunterhaltung
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2011
2011
T€
2010
T€
27.245
8.727
651
7.181
5.460
5.312
54.576
-90
27.750
8.556
480
7.487
5.407
5.133
54.813
-94
54.486
90
54.719
94
2.004
498
1.562
635
631
608
316
41
15
304
58.385
316
19
61
504
58.518
14
Anlage II
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt gebucht. Ab dem
Wirtschaftsjahr 2003 erhält der Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm
erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die
Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete
Zuschuss wird beim Aachener Stadtbetrieb erfasst. Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb
einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Da die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur Nachsorge verpflichtet ist, geht der Grund und
Boden nicht in das Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes über. Lediglich die vorhandenen
Betriebsvorrichtungen werden übertragen. Der Aachener Stadtbetrieb kommt für die laufenden
Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus dem Energieverkauf der
Gasverstromungsanlage.
Die
Differenz
zwischen
den
Aufwendungen
(laufende
Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und den Erträgen werden als
Forderung gegenüber der Stadt Aachen in der Bilanz des Stadtbetriebes gebucht. Die Stadt Aachen
begleicht diese Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert und die Position
„Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird.
Neben den Umsatzerlösen wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 579 erwirtschaftet.
Hierunter fallen insbesondere Erlöse aus dem Verkauf abgeschriebener Anlagegüter (T€ 233, Vorjahr T€
2), Erträge aus Personalkostenerstattungen (T€ 143, Vorjahr T€ 131) sowie Erträge aus Stromverkauf
(T€ 47, Vorjahr T€ 49).
Die Personalaufwendungen betragen laut Gewinn- und Verlustrechnung T€ 27.615 (Vorjahr T€ 27.985),
in denen T€ 2.065 (Vorjahr T€ 1.941) für die Altersvorsorge enthalten sind.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Mieten und Pachten für
Grundstücke und Gebäude (T€ 1.695, Vorjahr T€ 1.689), den Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt
Aachen (T€ 990, Vorjahr T€ 762), die Gebäudebewirtschaftung und Unterhaltung (T€ 397, Vorjahr
T€ 648), EDV Wartungs- und Entwicklungskosten (T€ 928, Vorjahr T€ 1.017) sowie Prüfungs- und
Beratungskosten (T€ 580, Vorjahr T€ 814).
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2011
15
Anlage II
Zinsen und ähnliche Erträge enthalten mit T€ 0 (Vorjahr: T€ 124) Erträge aus der Abzinsung der
Rückstellungen für die Langzeitkonten.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen entstehen durch das Trägerdarlehen der Stadt Aachen (T€ 488,
Vorjahr T€ 508). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung
von Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen und für geleistete Überstunden in Höhe von T€ 47
(Vorjahr: T€ 54).
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit
T€ 60 belastet.
Sonstige Steuern (T€ 52, Vorjahr T€ 56) fallen für die Kraftfahrzeuge des Aachener Stadtbetriebes an.
Nach dieser Aufstellung schließt das Geschäftsjahr 2011 mit einem Gewinn von T€ 852 ab. Über die
Verwendung des Jahresgewinns entscheidet der Rat der Stadt Aachen. Die Betriebsleitung schlägt vor,
den Jahresgewinn 2011 der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2011
16
Anlage II
6. Sonstige Angaben
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse nach den §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB liegen zum Stichtag der
Eröffnungsbilanz und zum Bilanzstichtag nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen durch:
jährliche Rate
Restlaufzeit am
31.12.11
31.12.10
- Leasing des Betriebsgebäudes Madrider Ring
T€ 1.239
10 Jahre
11 Jahre
- Erbbauzinsen Grundstück Madrider Ring
T€ 170
10 Jahre
11 Jahre
- Bestellte Investitionsgüter
T€
5
.
1 Jahr
Der Aachener Stadtbetrieb ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Die RZVK hat
die Aufgabe den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und
Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom 01.03.2002 (ATV-K)
zu gewähren. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz
3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen
Altersversorgung (BetrAVG) steht der Aachener Stadtbetrieb für die Erfüllung der zugesagten Leistung
ein. Es handelt sich hierbei um eine Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren
Versorgungsverpflichtung. Auf die Bildung einer Rückstellung wird jedoch verzichtet, da die RZVK eine
Anstalt des öffentlichen Rechts ist und sich im Rahmen eines Umlageverfahrens finanziert. Eine
Zahlungsunfähigkeit der RZVK ist daher auszuschließen.
Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen im Jahr 2011 (T€ 1.712, Vorjahr T€ 1.714)
für die Beschäftigten des Aachener Stadtbetriebes.
Seitens der Stadt Aachen wurde dem Aachener Stadtbetrieb eine Bescheinigung zwecks Freistellung der
Bilanzierung von Pensionsrückstellungen ausgestellt. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements erfolgt für alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Eigenbetriebe, die
Erstrückstellung zum 01.01.2008. Ab 2008 werden zu den jeweiligen Stichtagen 31.12. die Zuführungen
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2011
17
Anlage II
nach dem zertifizierten Hasseler-Verfahren berechnet und jährlichen in den jeweiligen Teilergebnisplänen
etatisiert.
Im Geschäftsjahr wurden folgende Personengruppen durchschnittlich beschäftigt:
2011
2010
Angestellte
68
67
Arbeiter
522
524
Beamte
15
17
SUMME
605
608
nachrichtlich:
In seiner Sitzung vom 13.10.2004 hat der Rat der Stadt Aachen die Bildung eines eigenen
Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb beschlossen. Die erste Sitzung dieses Ausschusses
fand am 01.12.2004 statt.
Die Ausschussmitglieder des Geschäftsjahres 2011 sind:
Name, Vorname
Art der Mitarbeit
Herkunft
Beruf
seit
Haase, Claus
Ausschussvorsitzender
SPD
Wissenschaftlicher
01.10.2004
Angestellter
Beckers, Friedrich
Ausschussmitglied
CDU
Kaufmann
18.11.2009
Blees, Johannes
Sachkundiger Bürger
CDU
Dipl.-Kaufmann
01.10.2004
Blum, Peter
Ausschussmitglied
FDP
Versicherungskaufmann 18.11.2009
Cleuvers, Brigitta
Sachkundige Bürgerin
CDU
n.n.
18.11.2009
Corsten, Ferdinand
Ausschussmitglied
CDU
Techniker
01.10.2004
Ferrari, Achim
Ausschussmitglied
Grüne
Mediengestalter
18.11.2009
Kloppstein, Lasse
Sachkundiger Bürger
Die Linke
Student
18.11.2009
Krenkel, Christian
Stv. Ausschussvorsitzender CDU
Dipl.-Ing.
01.10.2004
Argrarwissenschaften
Luczak, Jochen
Ausschussmitglied
Grüne
Geschäftsführer
18.11.2009
Wolf, Dr. Heike
Ausschussmitglied
SPD
Dipl.-Chemikerin
01.10.2004
Rhie, Ye-One
Sachkundige Bürgerin
SPD
Studentin
27.10.2010
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2011
18
Anlage II
Sitzungsgelder für den Betriebsausschuss wurden im Wirtschaftsjahr 2011 vom Aachen Stadtbetrieb
nicht gezahlt.
Die nach § 285 Nr.17 HGB anzugebenden Honorare und Dienstleistungen für Abschlussprüfer wurden im
Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2011 wie folgt als Aufwand erfasst (in T€ exklusive Umsatzsteuer):
Abschlussprüfungsleistungen: 23,5
Andere Bestätigungsleistungen: 0
Steuerberatungsleistungen: 0
Sonstige Leistungen: 0
Mitglieder der Betriebsleitung sind folgende Personen:
Herr Städtischer Leitender Verwaltungsdirektor Franz Narloch (Betriebsleiter)
Herr Städtischer Rechtsdirektor Peter Maier (stellvertretender Betriebsleiter).
Die nach § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW anzugebenden Bezüge der Betriebsleitung betrugen im
Geschäftsjahr 2011 T€ 148. Neben den für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen,
Herrn Narloch (T€ 81) und Herrn Maier (T€ 67), wurden keine weiteren Zahlungen geleistet. Für
ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung sowie deren Hinterbliebene wurden weder Bezüge ausgezahlt,
noch Pensionsrückstellungen gebildet oder aufgelöst.
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen aus dem Betriebsausschuss sowie der
Betriebsleitung haben im Geschäftsjahr 2011 nicht stattgefunden.
Aachen, den 1.10. 2012
Franz Narloch
(Betriebsleiter)
Aachener Stadtbetrieb
Peter Maier
(stellvertretender Betriebsleiter)
Anhang zum Jahresabschluss 2011
38.849.841,44
20.813.803,22
Summe Anlagevermögen
2. Maschinen und maschinelle Anlagen
107.155,12
1.889.451,01
2.294.440,73
2.294.440,73
279.066,90
38.718.508,91
2.187.285,61
165.860,00
3.257.455,72
38.439.442,01
0,00
231.633,42
1.657.817,59
131.974,60
0,00
3.219.044,63
1.386.310,44
16.208.448,15
14.368.183,07
131.332,53
0,00
Euro
3
Euro
2
131.332,53
Zugang
Anfangsstand
Summe Sachanlagen
Zwischensumme Sachanlagen
4.Geleistete Anzahlungen, Anlagen im
Bau
a) Betriebsanlagen
b) Maschinen und Geräte
c) Fahrzeuge
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
2. Maschinen und maschinelle Anlagen
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
Summe immat.
Vermögensgegenstände
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
1
Anlagenposten
777.048,03
998.046,53
998.046,53
0,00
998.046,53
220.998,50
0,00
15.104,03
761.944,00
0,00
0,00
0,00
Euro
4
Abgang
Anschaffungs- und Herstellungskosten
0,00
0,00
0,00
279.066,90
0,00
0,00
-279.066,90
279.066,90
0,00
0,00
0,00
279.066,90
Euro
5
Umbuchungen
Anlagennachweis des Aachener Stadtbetriebes 2011
387.692,33
2.720.389,33
827.939,16
7.854.378,81
3.953.203,59
129.212,64
129.212,64
Euro
7
Anfangsstand
0,00
22.205.273,10 11.402.707,30
40.146.235,64 15.872.815,86
40.014.903,11 15.743.603,22
107.155,12
39.907.747,99 15.743.603,22
3.202.317,22
3.219.044,63
1.602.839,83
17.383.388,64
14.500.157,67
131.332,53
131.332,53
Euro
6
Endstand
Abschreibungen
19
1.914.016,48
2.407.477,40
2.405.357,51
0,00
2.405.357,51
37.120,35
96.357,67
147.275,45
1.670.383,36
454.220,68
2.119,89
2.119,89
Euro
8
Zugang
lfd.Jahr
0,00
0,00
746.915,26
750.867,47
750.867,47
0,00
750.867,47
3.952,21
0,00
15.104,03
731.811,23
Euro
9
kumulierte
Abschreibungen auf
Abgänge
Euro
11
0,00
0,00
Restbuchwert per
31.12.2011
2.119,89
2.119,89
Euro
12
Restbuchwert per
01.01.2011
2.781.456,75
402.297,63
642.729,25
8.590.437,70
2.869.763,39
498.655,30
558.371,28
8.354.069,34
107.155,12
279.066,90
12.569.808,52
9.635.464,58
9.411.095,92
17.529.425,79 22.616.809,85 22.977.025,58
17.398.093,26 22.616.809,85 22.974.905,69
0,00
17.398.093,26 22.509.654,73 22.695.838,79
420.860,47
2.816.747,00
960.110,58
8.792.950,94
4.407.424,27 10.092.733,40 10.414.979,48
131.332,53
131.332,53
Euro
10
Endstand
7,64
6,03
0,00
6,03
1,16
2,99
9,19
9,61
3,13
1,61
1,61
v.H.
13
Durchschnittlicher Abschreibungssatz
156,40
156,40
100,00
56,40
86,86
12,50
40,10
49,42
69,60
0,00
0,00
v.H.
14
Durchschnittlicher
Restbuchwert
Kennzahlen
Anlage II
PwC
1
Anlage III
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1:
a)
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des
Unternehmens bzw. des Konzerns?
Gem. § 3 der Betriebssatzung obliegt die Leitung des Aachener Stadtbetriebes der Betriebsleitung. Zusätzlich wird ein ständiger Stellvertreter bestellt, der im Vertretungsfall als stellvertretender Betriebsleiter die Rechte und Pflichten des Betriebsleiters wahrnimmt. Die Betriebsleitung leitet den Aachener Stadtbetrieb selbständig und eigenverantwortlich, soweit
nicht durch die Gemeindeordnung NW, die Eigenbetriebsverordnung NRW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, oder die Betriebssatzung etwas anderes bestimmt ist. Die Aufgaben
der Betriebsleitung sind in der Betriebssatzung niedergelegt.
Die Aufgaben des Betriebsausschusses sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung NW, die
EigVO NRW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Zuständigkeitsordnung der Stadt
Aachen und durch die Betriebssatzung übertragen sind. Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses ist im Anhang (Anlage II) genannt.
Der Rat der Stadt Aachen (§ 5 der Betriebssatzung) entscheidet über Angelegenheiten, die
ihm durch die GO NW, die EigVO NRW oder die Hauptsatzung sowie die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vorbehalten sind.
Der Oberbürgermeister (§ 6 der Betriebssatzung) ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals des Eigenbetriebes einschließlich des Betriebsleiters und seines Stellvertreters.
Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von dem zuständigen
Beigeordneten (§ 6a der Betriebssatzung) wahrgenommen. Er vertritt den Oberbürgermeister in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit diese nicht dem Oberbürgermeister bzw.
dessen ständigem Vertreter vorbehalten sind.
0.0637756.001
PwC
2
Anlage III
Wir haben bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Verteilung der
Aufgaben und die Einbindung der Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der
Betriebsleitung nicht sachgerecht ausgestaltet sind.
b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Haushaltsjahr 2011 haben vier Sitzungen des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes und zwei Sitzungen des Rates der Stadt Aachen stattgefunden, in denen über Belange des Betriebes beraten wurde. Es wurden jeweils Niederschriften hierüber gefertigt. Die
Niederschriften haben uns vorgelegen.
c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes ist Stellvertreter eines für die Stadt Aachen
beratenden Mitgliedes des Aufsichtsrates der Abfallwirtschaft für Stadt und Kreis Aachen
GmbH, Eschweiler-Weisweiler, der Müllverbrennungsanlage GmbH & Co. KG, EschweilerWeisweiler, sowie der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West,
Eschweiler-Weisweiler.
Der stellvertretende Betriebsleiter ist nicht in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG tätig.
d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgeteilt angegeben.
Fragenkreis 2:
a)
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es gibt einen Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich sind. Der aktuelle Organisationsplan datiert vom 1. Januar 2007 und
wurde seitdem nicht geändert.
0.0637756.001
PwC
3
b)
Anlage III
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Es haben sich während unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem
Organisationsplan verfahren wird.
c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es existieren seit dem Jahr 2005 Richtlinien zur Korruptionsprävention bei der Stadt Aachen.
Zudem wurden mehrere Anti-Korruptionsbeauftragte ernannt. Als besonders korruptionsgefährdete Aufgabenbereiche wurden identifiziert:
•
•
•
•
•
•
Vergabe von Aufträgen aller Art
Abschluss von Verträgen aller Art
Festsetzung von Gebühren, Beiträgen, Steuern
Erteilen von Genehmigungen, Konzessionen
Gewähren von Leistungen
Überprüfungen im Ordnungsrecht
Hervorzuheben sind hier die Richtlinien zur "Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bezüglich Beschaffungs- und Vergabestrukturen bei der Stadt Aachen sowie Zuständigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz" vom 8. November 2005 und die Richtlinie
über die "Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Angehörige des öffentlichen
Dienstes bei der Stadt Aachen" vom 6. September 2005.
d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Bei der Stadt Aachen bestehen für verschiedene Teilbereiche Dienstanweisungen und
Dienstrichtlinien, die angabegemäß vorerst auch für den Aachener Stadtbetrieb Anwendung
finden.
Die Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse sind in der Betriebssatzung (zustimmungspflichtige Geschäfte) festgelegt.
e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Die Verträge werden als Original zentral in der Personalabteilung abgelegt. Die einzelnen
Abteilungen enthalten entsprechend ihrer Zuständigkeiten Kopien der Verträge und führen
die operative Vertragspflege durch.
0.0637756.001
PwC
4
Anlage III
Da der Aachener Stadtbetrieb als eigenbetriebsähnliche Einrichtung rechtlich unselbständig
ist, gelten die vor Gründung des Betriebes von der Stadt Aachen abgeschlossenen Verträge
unverändert weiter.
Fragenkreis 3:
a)
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung NW hat der Betriebsleiter vor Beginn eines jeden Jahres
einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 14 Eigenbetriebsverordnung NW und gemäß
§ 15 der Betriebssatzung besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan. Weitere Planungsrechnungen sind nicht erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 18 wurde eine mittelfristige Finanzplanung aufgestellt. Der Wirtschaftsplan
für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde am 08. Dezember 2010 vom Rat der Stadt Aachen auf
Empfehlung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes festgestellt.
Vom Erfolgsplan 2011 weicht die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt ab:
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Zinserträge
Summe Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsaufwendungen
Summe Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen
Steuern von Einkommen und Ertrag
Sonstige Steuern
Jahresverlust (-) / -gewinn (+)
Plan
T€
57.194
184
0
57.378
21.234
28.149
2.431
6.388
560
58.762
0
0
59
-1.443
Ist
T€
58.385
579
2
58.966
21.421
27.615
2.408
6.023
535
58.002
0
60
52
852
Ergebnisveränderung
T€
1.191
395
2
1.588
-187
534
23
365
25
760
0
-60
7
2.295
Wesentliche Abweichungen gegenüber den Planansätzen ergaben sich auf der Ertragsseite
bei den Umsatzerlösen wegen höheren Erlösen aus dem Verkauf des Altpapiers (+ T€ 995)
sowie bei den Erlösen aus Straßenunterhaltungsarbeiten (+T€ 152). Bei den sonstigen Erträgen wurde insbesondere mit dem Verkauf abgeschriebener Anlagegüter (+ T€ 233), Personalkostenerstattungen
(+T€
90)
sowie
den
0.0637756.001
Einnahmen
aus
der
Express-
PwC
5
Anlage III
Sperrgutentsorgung (+ T€ 20) und öffentlichen Zuschüssen zur Unterhaltung von Kriegsgräberdenkmälern (+T€ 33) höhere Ergebnisse als geplant erzielt.
Bei den Aufwendungen entstanden Planüberschreitungen insbesondere bei den Kraft- und
Betriebsstoffen (+T€ 40) sowie der Beschaffung neuer Abfallbehälter (+T€ 130).
In 2011 bestehen bei den Aufwendungen jedoch wesentliche Planunterschreitungen. Im Bereich der Personalkosten sind diese auf die Reduzierung der Gleitzeitguthaben sowie Urlaubsansprüche zum Jahresende zurückzuführen, was eine Inanspruchnahme bei gleichzeitig geringerer Zuführung einen Rückgang der Rückstellung in Höhe von -T€ 585 zur Folge
hatte. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben unter dem Planansatz, da avisierte
IT-Projekte wie die Optimierung der Behälterverwaltung und Einführung der dynamischen
Tourenplanung erst in 2012 und nicht wie geplant in 2011 (-T€ 110) begonnen wurden,
Instandsetzungsmaßnahmen auf Friedhöfen deutlich preiswerter realisiert werden konnten
(-T€ 250) und beabsichtigte Marketingmaßnahmen (-T€ 20) nicht umgesetzt wurden.
Der Planansatz bei den Zinsaufwendungen lag über den tatsächlich angefallenen Aufwendungen, nachdem Kreditaufnahmen für nicht realisierte Investitionen entfielen. Diese Investitionen sollen erst in Folgejahren realisiert werden.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus den Überschüssen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland".
Insgesamt ergab sich gegenüber dem geplanten Jahresverlust von -T€ 1.443 nunmehr ein
Jahresgewinn von +T€ 852.
b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen wurden wie folgt untersucht:
Vergleich der durchgeführten Investitionen mit den Planwerten des Vermögensplans in der
Weise, dass jede Bestellung des Vermögensplans einem fest definierten Investitionsauftrag
zugeordnet ist, die bei der Bestellung anzugeben ist und mit dem jeweiligen Planansatz abgeglichen wird.
Monatlicher Vergleich der Aufwendungen und Erträge mit den Planzahlen des Erfolgsplanes, der den Abteilungsleitungen sowie der Betriebsleitung regelmäßig in schriftlicher
Form vorgelegt wurde.
0.0637756.001
PwC
6
c)
Anlage III
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Ja. Das Rechnungswesen ist hinsichtlich der allgemeinen Organisation angemessen.
d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Eine laufende Liquiditätskontrolle erübrigt sich, da das Bankkonto des Aachener Stadtbetriebes täglich durch die Stadt Aachen ausgeglichen wird.
Eine Kreditüberwachung hat stattgefunden; das Trägerdarlehen wurde im Wirtschaftsjahr
2011 planmäßig getilgt.
e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Das zentrale Cash-Management besteht im Rahmen des täglichen Ausgleichs des Bankkontos
durch die Stadt Aachen. Eine Zinsvereinbarung zu marktüblichen Konditionen besteht zwischen der Stadt und dem Betrieb unverändert nicht.
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Das Steueramt versendet am Anfang des Jahres den Grundbesitzabgabenbescheid; die Zahlungseingänge werden von der Stadt Aachen vereinnahmt.
Für die Entgelte aus Nebengeschäften gilt Folgendes: Die Aufträge werden in der Regel in
der jeweiligen Fachabteilung angelegt und rückgemeldet. Es erfolgte ein monatliche Abrechnung aller im System durch die Fachabteilungen angelegten Aufträge durch die kaufmännische Abteilung. Durch die monatlichen Abrechnungen wird eine lückenlose Abrechnung aller erbrachten Leistungen sichergestellt.
g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Das bestehende Finanz-Controlling umfasst alle wesentlichen Unternehmensbereiche.
0.0637756.001
PwC
7
h)
Anlage III
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Es gibt keine Tochterunternehmen.
Fragenkreis 4:
a)
Risikofrüherkennungssystem
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Der Aachener Stadtbetrieb hat im Jahr 2011 ein ihrer Betriebsgröße entsprechendes Risikomanagementsystem konzipiert und eingeführt. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken
für alle Bereiche des Unternehmens zu identifizieren, zu bewerten und auf Basis dessen geeignete Gegenmaßnahmen abzuleiten, die zu einer Reduzierung, Vermeidung oder Kompensation des Risikos führen.
Die eingerichteten Instrumentarien sind so ausgestaltet, dass der Betrieb identifizierte Risiken anhand quantitativer Schwellenwerte kategorisiert. Diese leiten sich ab aus geschätzter
Eintrittswahrscheinlichkeit sowie anzunehmendem Höchstschadenswert. Darüber hinaus
werden Frühwarnindikatoren fixiert.
Im Rahmen von regelmäßigen Sitzungen werden die Ergebnisse aus dem Risikomanagementsystem überwacht. Die Risikoerfassung und -kommunikation unter Zuordnung von
Verantwortlichkeiten ist wesentlicher Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems der Einrichtung.
Folgende bestandsgefährdende Risiken sieht sich der Aachener Stadtbetrieb ausgesetzt:
•
Die politische Situation in Aachen und der Stadtregion Aachen ist im Wandel, und
die Kommunalpolitik verfolgt andere strategische Ziele als der Aachener Stadtbetrieb.
•
Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Einfluss auf den Kernprozess des
Stadtbetriebs haben (v.a. Liberalisierung der Abfallbeseitigung)
•
Kürzung der Zuschüsse für den Bereich Grünpflege und Stadtreinigung
0.0637756.001
PwC
8
Anlage III
Derzeit ist allerdings ein Eintreten der Risiken nicht erkennbar und damit ein Fortbestand
des Aachener Stadtbetriebes nicht gefährdet. Die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung hat die Betriebsleitung im Lagebericht dokumentiert.
b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Aufgrund unseres Prüfungsergebnisses erscheinen die Maßnahmen grundsätzlich geeignet,
Risiken rechtzeitig zu erfassen und an die Entscheidungsträger weiterzuleiten, so dass diese
in geeigneter Weise darauf reagieren können. Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Hinweise, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.
c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Innerhalb quartalsmäßig stattfindender Sitzungen werden die Ergebnisse in Form eines Risikoberichts zusammengefasst, dokumentiert und präsentiert.
d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Durch die Art der Risikokommunikation und der fortlaufenden Bearbeitung sowie regelmäßig stattfindenden Risikoinventuren ist eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Geschäftsprozesse gewährleistet.
Fragenkreis 5:
a)
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt?
Dazu gehört:
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt
werden?
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang
dürfen offene Posten entstehen?
• Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives
Hedging)?
Nicht zutreffend.
0.0637756.001
PwC
9
b)
Anlage III
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Nicht zutreffend.
c)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
• Erfassung der Geschäfte
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
• Kontrolle der Geschäfte?
Nicht zutreffend.
d)
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende
Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Nicht zutreffend.
e)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Nicht zutreffend.
f)
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Derartige Finanzinstrumente werden von der Betriebsleitung nicht angewendet.
Fragenkreis 6:
a)
Interne Revision
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine interne Revision als eigenständige Stelle besteht nicht; die Funktion wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt wahrgenommen. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes
sind in § 4 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen aufgeführt. Gemäß § 9 der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen sind Vergaben ab € 4.000,00 (VOL) bzw.
€ 8.000,00 (VOB) dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.
0.0637756.001
PwC
10
Anlage III
Im Berichtsjahr wurden vom Rechnungsprüfungsamt neben den regelmäßigen Vergabeprüfungen keine weiteren Prüfungen durchgeführt.
b)
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Die Anbindung des Rechnungsprüfungsamtes an die Stadt Aachen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
f)
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/
Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
Fragenkreis 7:
a)
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Bei unserer Prüfung fanden wir keine Anhaltspunkte dafür, dass notwendige Einwilligungen
und Genehmigungen zu zustimmungspflichtigen Geschäften fehlten.
0.0637756.001
PwC
11
b)
Anlage III
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Trifft nicht zu.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Während unserer Prüfung haben sich dafür keine Anhaltspunkte ergeben.
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Während unserer Prüfung haben sich dahin gehend keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkreis 8:
a)
Durchführung von Investitionen
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Grundlage der Investitionsplanung ist der Wirtschaftsplan (Vermögensplan). Im Zuge der
Vorbereitung des Wirtschaftsplans stellen die Bereichsverantwortlichen ihre Beschaffungswünsche an die für die Planaufstellung zuständige Stelle. Diese Anforderungen werden bei
der Aufstellung des Wirtschaftsplans insbesondere auf die Finanzierbarkeit und Priorität im
Rahmen der erwarteten, zur Verfügung stehenden Mittel geprüft und gegebenenfalls zurückgestellt. Komplexe Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden auskunftsgemäß im Berichtsjahr nicht durchgeführt. Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe sind z.T.
durch die Wahl des günstigsten Bieters im Rahmen der Einhaltung der VOB/VOL bereits
vorgegeben.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Erwerbe oder Veräußerungen von Grundstücken oder Beteiligungen haben 2011 nicht stattgefunden.
0.0637756.001
PwC
12
c)
Anlage III
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Ja; siehe auch die Ausführungen zu Fragenkreis 3. Die Überwachung der Investitionen in
den einzelnen Geschäftsbereichen wird mittels SAP durchgeführt. Die Budgetierung der Investitionen wird von den jeweiligen Abteilungsleitern der Bedarfsträger sowie von der Betriebsleitung laufend überwacht.
d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Wesentliche Planüberschreitungen haben sich nicht ergeben.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Keine Anhaltspunkte.
Fragenkreis 9:
a)
Vergaberegelungen
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Im Berichtsjahr liegen keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen vor.
Die Vergabevorgänge werden bei Überschreitung von Wertgrenzen regelmäßig durch das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen geprüft (§ 9 der Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt Aachen). Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen prüft zudem in unregelmäßigen Abständen stichprobenweise in Außenprüfungen die Einhaltung der Vergaberegelungen. Darüber hinaus sind gemäß § 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom
15. Dezember 1995 für Vergaben nach VOL und VOB bei Überschreitung von Wertgrenzen
die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des zuständigen Gremiums in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Die Anwendung dieser Vorschriften wurde von uns stichprobenweise geprüft. Wir haben dabei keine Verstöße festgestellt.
b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Der Stadtbetrieb nimmt keine Kredite bei Kreditinstituten auf.
0.0637756.001
PwC
13
Anlage III
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
In den Sitzungen des Berichtsjahres hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss nach den
uns vorgelegten Unterlagen regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Einrichtung und
über Einzelmaßnahmen unterrichtet.
Gemäß § 20 der EigVO i.V.m. § 16 der Betriebssatzung ist die Betriebsleitung verpflichtet,
dem Gemeindedirektor (Oberbürgermeister) und dem Betriebsausschuss vierteljährlich zum
Monatsende eines Quartals über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über
die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Siehe dazu Antwort zu Frage 10a).
c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Bezüglich der Unterrichtung des Überwachungsorgans verweisen wir auf Frage 10a).
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Solche Wünsche bestanden im Haushaltsjahr 2011 nicht.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Die Berichterstattung ist nach unseren Erkenntnissen ausreichend.
f)
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Derzeit gibt es weder bei dem Aachener Stadtbetrieb noch bei der Stadt Aachen eine D&OVersicherung. Nach Auskunft wird aber am Abschluss einer solchen Versicherung durch die
Stadt Aachen gearbeitet.
0.0637756.001
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g)
Anlage III
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Keine Erkenntnisse über entsprechende Interessenkonflikte.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nein.
b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Unsere Analyse der Stichtagsbestände ließ keine Auffälligkeiten erkennen.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Nein.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Im langfristigen Bereich ergab sich eine stichtagbezogene Liquiditätsunterdeckung von
T€ 5.380 (Vorjahr Liquiditätsunterdeckung von T€ 5.509). Das langfristig gebundene Vermögen ist zum Bilanzstichtag zu 76 % (Vorjahr 76 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 29 % (Vorjahr 27 %) das langfristig gebundene
Vermögen ab.
b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Entfällt, da kein Konzern vorliegt.
c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
0.0637756.001
PwC
15
Anlage III
Der Betrieb hat im Berichtsjahr Fördermittel der öffentlichen Hand in Höhe von T€ 33 vereinnahmt.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Der Eigenkapitalanteil beträgt 26,3 % (Vorjahr 23,3 %) und ist damit als noch angemessen
zu bezeichnen.
b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Nach dem Vorschlag der Betriebsleitung soll der Jahresüberschuss der allgemeinen Rücklage
zugeführt werden. Der Ergebnisverwendungsvorschlag ist mit der wirtschaftlichen Lage des
Aachener Stadtbetriebes vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Wir verweisen auf die gemäß § 23 Abs. 2 EigVO NRW für jeden Betriebszweig erstellte Gewinn- und Verlustrechnung in Anlage I des Berichts.
b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Nein.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Das dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen gewährte Trägerdarlehen wird bis
zum 31. Dezember 2017 mit 5,03 % verzinst; die Verzinsung erscheint angemessen.
Als Entgelt für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen hat die Stadt einen Betriebskostenzuschuss geleistet.
0.0637756.001
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16
Anlage III
Darüber hinaus erhebt die Stadt Aachen eine Verwaltungskostenumlage für die von
Querschnittsämtern und sonstigen zentralen Dienststellen für die Einrichtung erbrachten
Dienstleistungen.
d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht zutreffend.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Die Gebühren werden von der Stadt vereinnahmt. Für seine Leistungen erhält der Stadtbetrieb einen Betriebskostenzuschuss von der Stadt. Dieser Betriebskostenzuschuss war im Berichtsjahr in den Betriebsbereichen
•
Grün- und Freiflächen
•
Bezirkskolonnen
nicht kostendeckend.
b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Die Betriebsleitung ist nur z.T. in der Lage gegenzusteuern da es sich weitgehend um kommunale Pflichtaufgaben handelt und die Verkehrssicherungspflicht betroffen ist.
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a)
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Berichtsjahr 2011 wurde ein Jahresüberschuss erzielt.
b)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?
Ausgehend vom Jahresüberschuss sind keine Maßnahmen erforderlich.
Wir verweisen allerdings auf die Ausführungen der Betriebsleitung zur voraussichtlichen
Entwicklung des Eigenbetriebes im Lagebericht.
0.0637756.001
PwC
17
Anlage III
Die Ertragslage wird im Wesentlichen durch die von der Stadt Aachen vereinnahmten Betriebskostenzuschüsse bestimmt. Zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und dem Aachener Stadtbetrieb werden die Ansätze der Betriebskostenzuschüsse in enger Abstimmung
festgelegt.
Da die Ertragslage zudem wesentlich durch die von der Stadt Aachen zugewiesenen Aufgaben bestimmt wird, hängt die Entwicklung der Ertragslage von Art und Umfang dieser Aufgaben in der Zukunft ab.
0.0637756.001
Anlage IV
Erläuterungsteil
Aachener Stadtbetrieb
Aachen
Auftrag:
0.0637756.001
Anlage IV
PricewaterhouseCoopers refers to the network of member firms
of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity.
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ist Mitglied der unter PricewaterhouseCoopers International Limited kooperierenden eigenständigen und
rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks.
Anlage IV
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3
Erläuterungsteil
Inhaltsverzeichnis
A.
B.
Seite
Bilanz .................................................................................................................................. 5
I.
Aktiva ........................................................................................................................ 5
II.
Passiva ....................................................................................................................... 8
Gewinn- und Verlustrechnung ........................................................................................... 12
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzin Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
0.0637756.001
Anlage IV
Anlage IV
PwC
5
Erläuterungsteil
A. Bilanz
I.
Aktiva
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
€
€
31.12.2010
0,00
2.119,89
1. Es handelt sich um Software mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren. Im
Berichtsjahr wurde sie vollumfänglich abgeschrieben.
Sachanlagen
€
€
31.12.2010
22.616.809,85
22.974.905,69
2. Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand
01.01.2011
T€
Bauten auf fremden Grund
Maschinen, maschinelle Anlagen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
10.415
9.411
Zugänge
U=Umbuchung
T€
U
2.870
279
22.975
132
1.889
279 A
166
U
U
Abschreibung
Stand
A=Abgang
31.12.2011
T€
T€
454
10.093
1.914
9.635
30
A
107
-279
2.294
0A
37
217
2.782
2.405
247
22.617
107
3. Die Zugänge der Bauten auf fremden Grundstücken betreffen im Wesentlichen mit T€ 81 einen
Folientunnel für den Bereich der Stadtgärtnerei. Zudem sind weitere Investitionen von T€ 51 erfolgt.
4. Die Zugänge bei den Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen im Wesentlichen verschiede-
ne Fahrzeuge wie Sperrgutfahrzeuge, Großcontainerfahrzeuge, Pritschenwagen, Kommunalschlepper und andere Spezialfahrzeuge mit Zubehör und Kommunikationsausstattung im Wert
von T€ 1.658 sowie weitere verschiedene Maschinen und Geräte mit T€ 231.
5. Die Zugänge bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 166 betreffen zum einen
die Erweiterung des Festwertes mit T€ 139 sowie diverse Kleingeräte.
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
6
Erläuterungsteil
6. Die Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen Fahrzeugfahrgestelle, denen noch ein
entsprechender Aufbau hinzugefügt werden muss bzw. im Berichtsjahr hinzugefügt wurde (Umbuchungen).
7. Die Abgänge der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Berichtsjahr betreffen die mengenmäßige
Anpassung des Festwertes für Abfallgefäße.
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
31.12.2010
€
€
664.949,47
896.017,68
8. Im Einzelnen:
31.12.2011 31.12.2010
T€
T€
0
288
220
213
64
76
74
67
82
27
216
216
9
9
665
896
Festwert Steinlager
Werkstattmaterial
Dienst- und Schutzkleidung
Kraft- und Betriebsstoffe
Streumaterial für den Winterdienst
Bau- und Straßenmaterial
sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
9. Im Berichtsjahr wurde das Steinelager von der Stadt Aachen aus dem Stadtbetrieb entnommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
31.12.2010
€
€
379.839,62
797.261,68
10. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen
gegen die Braun Umweltdienste GmbH aus der Veräußerung von Altpapier (T€ 119) sowie gegen
den Zweckverband Entsorgungsregion West aus Gutschriften (T€ 80). Die übrigen Forderungen
enthalten im Wesentlichen Kleinbeträge.
11. Die Forderungen waren zum Zeitpunkt unserer Prüfung (Juli 2012) nach den Unterlagen des
Betriebes bis auf T€ 153 ausgeglichen, davon sind T€ 68 wertberichtigt.
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
7
Forderungen gegen die Stadt Aachen
31.12.2010
Erläuterungsteil
€
€
1.521.505,36
1.293.025,94
12. Zusammensetzung:
31.12.2011 31.12.2010
T€
T€
1.025
1.209
93
84
404
0
1.522
1.293
Erstattungsanspruch gegen das Gebäudemangement (E26)
Erstattungsansprüche gegen andere Stadtämter
Stadtkassenkonto
13. Die Forderung gegen das Gebäudemanagement betrifft im Wesentlichen die ersten zwei Ratenzah-
lungen in Höhe von jeweils T€ 500 für die Baumaßnahme "Umbau und Sanierung Betriebsgebäude
Freunder Weg", die der Stadtbetrieb Aachen an das Gebäudemanagement gezahlt hat. Nachdem
sich aber herausgestellt hat, dass der Stadtbetrieb Aachen nicht der wirtschaftliche Eigentümer
dieses Betriebsgebäudes ist, werden die geleisteten Ratenzahlungen zurückgefordert.
Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2010
€
€
131.163,19
233.927,72
14. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen mit T€ 123 um Um-
satzsteuererstattungen für Vorjahre sowie das laufende Jahr.
Kassenbestand
31.12.2010
€
€
1.236,84
151,94
31.12.2010
€
€
14.126,53
11.022,44
Rechnungsabgrenzungsposten
15. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um im Wirtschaftsjahr 2011 beglichene Kraftfahrzeug-
steuer für das Wirtschaftsjahr 2012 sowie um geleistete Vorauszahlungen an Toll Collect.
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
8
II.
Erläuterungsteil
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
31.12.2010
€
€
1.000.000,00
1.000.000,00
€
€
5.122.825,61
4.037.258,24
16. Das Stammkapital entspricht § 12 der Betriebssatzung.
Allgemeine Rücklage
31.12.2010
17. Entwicklung:
€
4.037.258,24
1.373.331,30
-287.763,93
5.122.825,61
Stand 01.01.2011
Zuführung des Gewinnvortrags
Entnahme der Stadt Aachen
Stand 31.12.2011
18. Mit Beschluss vom 20. Juni 2011 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, die Gewinne der Jahre
2008 in Höhe von € 844.323,22 und 2009 in Höhe von € 529.008,08 der Allgemeinen Rücklage
zuzuführen.
19. Weiterhin wurde das Steinelager im Wert von T€ 288 durch die Stadt Aachen entnommen.
Verlust- bzw. Gewinnvortrag
31.12.2010
€
€
-308.007,54
1.373.331,30
20. Entwicklung:
€
1.373.331,30
-1.373.331,30
-308.007,54
-308.007,54
Stand 01.01.2011
Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
Jahresfehlbetrag 2010
Stand 31.12.2011
21. Für die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2010 hat der Rat der Stadt im Jahr 2012 eine entspre-
chende Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage beschlossen. Die buchhalterische Abwicklung des
Beschlusses erfolgt im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012.
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
9
Jahresüberschuss bzw. - fehlbetrag
Erläuterungsteil
€
€
31.12.2010
852.064,12
-308.007,54
22. Über die Verwendung des Jahresüberschusses 2011 hat der Rat der Stadt gemäß § 5 der Betriebs-
satzung noch zu entscheiden.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
€
€
31.12.2010
221.000,00
161.000,00
23. Die Rückstellung hat der Betrieb für voraussichtliche Ertragsteuern des Berichtsjahres (T€ 60) auf
die Überschüsse des Betriebes gewerblicher Art "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland"
gebildet.
Sonstige Rückstellungen
€
€
31.12.2010
5.508.306,00
4.859.619,00
24. Entwicklung bzw. Zusammensetzung:
01.01.2011 Inanspruch Auflösung
nahme
T€
Personalrückstellungen
Altersteilzeit
ausstehender Urlaub
und Gleitzeitguthaben
Dienstjubiläum
Übrige sonstige Rückstellungen
Mieten
Jahresabschlusskosten
extern
intern
Verwaltungskosten
Zinsrisiko Denkmalförderung
ausstehende Pacht
Archivierungskosten
Gesamt
T€
T€
1.285
440
985
122
2.392
533
5
978
0
1.582
56
16
762
12
0
40
2.468
4.860
18
16
1
Zuführung
Zinseffekt
31.12.2011
T€
T€
T€
298
5
303
42
887
5
755
122
1.764
47
286
1.868
29
14
990
66
14
1.752
0
4
40
3.744
5.508
12
4
46
1.024
1
1
1.323
1.626
0
47
25. Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft die Verpflichtungen aus 19 abgeschlossenen Altersteil-
zeitvereinbarungen. Sie wurde gutachterlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G gebildet.
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
10
Erläuterungsteil
26. Die Einrichtung bildet Rückstellungen für ausstehenden Urlaub sowie Gleitzeitkonten. Der Be-
stand an Urlaubstagen verminderte sich im Jahr 2011 von 1.870 auf 1.312 Urlaubstage. Ebenfalls
verminderten sich die ausstehenden Gleitzeitkontingente von 4.439 auf 3.265 Tage. Zurückzuführen ist diese Entwicklung im Wesentlichen auf die kalte Winterperiode in 2010, bei der im Vergleich zu 2011 ein überproportionales Maß an Mehrarbeit entstanden ist.
27. Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen besteht für Mietrisiken der Jahre 2005 bis 2011 für
die nicht auf den Aachener Stadtbetrieb übergegangenen Gebäude, die nur in Teilen vom Aachener Stadtbetrieb und im Übrigen von der Stadt genutzt werden, für die aber unverändert kein
Mietvertrag vorliegt. Erwartete Mietbelastungen der Stadt aus der Nutzung dieser Gebäudeteile
hat der Aachener Stadtbetrieb für die Wirtschaftsjahre 2005 bis 2006 unter Zugrundelegung eines
Mietzinses von 5,00 €/qm zurückgestellt. Für die Wirtschaftsjahre 2007 bis 2011 basiert die Rückstellung auf je nach Gebäuden differenzierten Mietpreisen, die dem Mietvertragsentwurf der Stadt
Aachen vom 27. März 2009 entnommen sind. In der Rückstellung sind ferner noch nicht abgerechnete Nebenkosten der betreffenden Jahre berücksichtigt.
28. Für bisher nicht in Rechnung gestellte Verwaltungskostenbeiträge hat der Eigenbetrieb Rückstel-
lungen in Höhe des Planansatzes gebildet. Für das Berichtsjahr wurde insgesamt ein Betrag von
T€ 990 erfasst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
31.12.2010
€
€
1.850.288,55
2.133.363,46
29. Die größten Verbindlichkeiten betreffen die Gebühren des Zweckverbandes Entsorgungsregion
West, Eschweiler, für die Entsorgung von Abfällen (T€ 768) und die Inanspruchnahme von EDVDienstleistungen der regio iT GmbH, Aachen (T€ 140).
30. Zum Zeitpunkt unserer Prüfung (Juli 2012) waren sämtliche zum 31. Dezember 2011 offenen
Verbindlichkeiten nach den Unterlagen des Betriebes beglichen.
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
11
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Aachen
31.12.2010
Erläuterungsteil
€
€
10.686.222,97
12.754.407,04
31. Im Einzelnen:
31.12.2011 31.12.2010
T€
T€
9.417
9.804
0
1.721
Darlehensverbindlichkeiten
Stadtkassenkonto
Kurzfristige Verbindlichkeiten
FB Personal und Organisation
Bauverwaltung
Gebäudemanagement
Steuern und Kasse
Übrige
1.182
36
17
1
33
1.269
10.686
1.163
33
0
1
32
1.229
12.754
32. Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004 und auf der Grundlage der
Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900
aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich mit jeweils T€ 193,5 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen.
33. Das Stadtkassenkonto weist im Jahr 2011 einen positiven Saldo aus und wird daher unter den
Forderungen gegen die Stadt Aachen ausgewiesen.
34. Die Verbindlichkeiten waren - soweit fällig - zum Zeitpunkt unserer Prüfung (Juli 2012) nach den
Unterlagen des Betriebes vollständig beglichen.
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2010
€
€
396.931,15
197.461,48
35. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer für den
Monat Dezember 2011 (T€ 128) sowie noch ausstehende leistungsorientierte Entgeltbestandteile
(T€ 269).
36. Die Verbindlichkeiten waren zum Zeitpunkt unserer Prüfung (Juli 2012) nach den Unterlagen des
Betriebes vollständig beglichen.
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
12
B.
Erläuterungsteil
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
2010
€
€
58.384.686,45
58.518.383,91
37. Die dem Aachener Stadtbetrieb zugerechneten Erlöse aus erbrachten Leistungen entfallen auf die
folgenden Bereiche:
2011
T€
Betriebskostenzuschüsse
- Abfallbeseitigung
- Grünunterhaltung
- Friedhofswesen
- Straßenunterhaltung
- Straßenreinigung/Winterdienst
abzüglich darin bereits enthaltener Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen,
Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus
Energieverkauf)
Verkauf von Altpapier
Abfallbeseitigung Duales System Deutschland
Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen
Straßenunterhaltung
Serviceleistungen für die Stadt
Straßenreinigung und Winterdienste
Friedhofsentgelte
Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der
Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf)
2010
T€
27.245
9.378
7.181
5.312
5.460
54.576
27.750
9.036
7.487
5.133
5.407
54.813
-90
54.486
2.004
631
498
304
316
41
15
-94
54.719
1.562
608
635
504
316
19
61
90
58.385
94
58.518
38. Gemäß Vorgabe der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbe-
trieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Die von der Stadt geleisteten Betriebskostenzuschüsse werden als Abgeltung für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen betrachtet und daher ertragswirksam erfasst.
39. Der Rat der Stadt Aachen hat am 08. Dezember 2010 für den Aachener Stadtbetrieb gemäß Wirt-
schaftsplan 2011 einen Zuschussbedarf von T€ 54.488 beschlossen.
40. Abweichend vom Wirtschaftsplan wurde für den Bereich Straßenbau ein Zuschuss von T€ 5.312
gezahlt und liegt damit mit T€ 112 über Wirtschaftsplan. Für den Bereich Grün- und Freiflächen-
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
13
Erläuterungsteil
pflege wurde statt eines geplanten Zuschusses von T€ 9.402 tatsächlich ein Zuschuss von T€ 9.378
gezahlt. Der erhaltene Zuschuss liegt damit T€ 24 unter Plan.
41. Seit 1. Marz 2010 wird das Altpapiergeschäft für zunächst zwei Jahre über die Gesellschaft Braun
Umweltdienste GmbH, Aachen, abgewickelt.
42. Der Abfallbeseitigung Duales System Deutschland liegt ein Vertrag vom 1. Juli 2004 für die Zeit
vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006 zugrunde. Die Laufzeit des Vertrages wurde bis zum
31. Dezember 2009 verlängert. Zu den vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen gehört
die Abfallberatung sowie die Bereitstellung und Reinigung von Containerstellplätzen. Seit 2009
wurde vom Stadtbetrieb auch die Entsorgung der Verpackungen übernommen.
43. Die Erträge aus der Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen betreffen die
Unterhaltung der Grünanlagen öffentlicher Gebäude und Flächen, die gesondert von der Stadt
Aachen in Auftrag gegeben wurden und nicht im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben über
den Betriebskostenzuschuss abgegolten werden.
44. Die Erhöhung der Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier ist insbesondere darauf zurückzuführen,
dass die Preise für Altpapier im Jahr 2011 weiter gestiegen sind.
Sonstige betriebliche Erträge
2010
€
€
579.316,89
721.820,32
45. Zusammensetzung:
Erträge aus Anlagenabgängen
Personalkostenerstattungen
Erträge aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath
Zuschüsse
Miet- und Pachterträge
Erträge aus dem Nebengeschäft Krematorium
Übrige
2011
T€
233
143
47
33
21
0
102
579
2010
T€
2
131
49
76
19
224
221
722
46. Die Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen betreffen im Wesentlichen die Veräußerung
alter Fahrzeuge (siehe Text 7).
47. Die Erträge aus Stromverkauf betreffen die Erzeugung von Strom aus den Deponiegasen der De-
ponie Herzogenrath. Im Berichtsjahr wurden 617.147 kWh (Vorjahr 642.464 kWh) in das Netz
eingespeist.
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
14
Erläuterungsteil
48. Die Erträge aus dem Nebengeschäft Krematorium des Vorjahres betreffen den einmaligen Verkauf
von Altmetallen.
49. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge wurden u.a. durch Schadensregulierungen erzielt.
Materialaufwand
2010
€
€
21.498.727,05
22.226.432,72
50. Im Einzelnen:
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Aufwendungen für bezogene Leistungen
2011
T€
3.505
17.994
21.499
2010
T€
3.717
18.509
22.226
51. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen:
Kraft- und Betriebsstoffe
Strom-, Gas- und Wasserbezug
Werkstattmaterial und Reifen
Bau- und Schüttstoffe
Material für Unterhaltung
Sonstiges
2011
T€
1.283
521
272
232
176
1.021
3.505
2010
T€
1.214
513
294
169
314
1.213
3.717
2011
T€
13.802
1.441
605
193
170
1.783
17.994
2010
T€
13.948
1.664
842
190
240
1.625
18.509
52. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen ergeben sich wie folgt:
Beseitigungsgebühren ZEW
Fremdleistungen Straßenunterhaltung und sonstige Flächen
Fremdleistungen gärtnerische Arbeiten
Fremdleistungen Altstoffverwertung
Fremdleistungen öffentliche Anlagen
Sonstiges
Insgesamt
53. Die Fremdleistungsaufwendungen für Straßenunterhaltung und sonstige Flächen sind planmäßig
um rund T€ 200 zurückgegangen. Einsparungen konnten insbesondere durch den erhöhten Einsatz von Kaltasphalt erzielt werden.
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
15
Erläuterungsteil
54. Der Rückgang der Aufwendungen für gärtnerische Arbeiten ist darauf zurückzuführen, dass ein
Teil der Leistungen seit 2011 von der Stadt Aachen selbst übernommen wird.
Personalaufwand
2010
€
€
27.614.837,70
27.984.617,99
55. Im Einzelnen:
Löhne, Gehälter, Beamtenbezüge
Inanspruchnahme bzw. Zuführung zur Rückstellung
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
davon Altersversorgung
2011
T€
21.672
-585
21.087
6.528
27.615
2.065
2010
T€
21.363
276
21.639
6.346
27.985
1.941
56. Im Jahresdurchschnitt waren beim Aachener Stadtbetrieb 590 (Vorjahr: 591) Mitarbeiter beschäf-
tigt. Der Anstieg der Entgelte resultiert daher im Wesentlichen aus einer Tariferhöhung zum
1. Januar 2011 um + 0,6% sowie zum 01. August 2011 um weitere + 0,5%.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
2010
€
€
2.407.477,40
2.348.796,38
2010
€
€
5.946.041,29
6.285.851,59
57. Siehe Aktivposten Anlagevermögen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
58. Zusammensetzung:
Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude
Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen
EDV-Kosten für Hard- und Software
Prüfungs- und Beratungskosten
Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung
Übrige
2011
T€
1.695
990
928
580
397
1.356
5.946
2010
T€
1.689
762
1.017
814
648
1.356
6.286
59. Die Aufwendungen für den Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen entsprechen dem
Planansatz; eine Endabrechnung mit der Stadt Aachen hat bisher nicht stattgefunden.
0.0637756.001
Anlage IV
PwC
16
Erläuterungsteil
60. Die Reduzierung der Prüfungs- und Beratungskosten resultiert im Wesentlichen aus nicht mehr in
Anspruch genommenen Unternehmensberatungsleistungen seit September 2011.
61. Die Reduzierung der Kosten für Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung ist insbesondere
darauf zurückzuführen, dass in Vorjahren umfangreiche Baumaßnahmen stattgefunden haben, die
in 2010 abgeschlossen wurden.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2010
€
€
1.927,91
123.586,07
62. Die Zinserträge des Vorjahres betreffen die Abzinsung der Rückstellung für Langzeitkonten.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2010
€
€
535.076,44
573.797,78
63. Zusammensetzung:
2011
T€
488
42
5
0
535
Zinsaufwand Darlehen der Stadt Aachen
Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen
Aufzinsung der Rückstellung für Langzeitkonten
Zinsrisiko Denkmalförderung (Rückstellungszuführung)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
2010
T€
508
54
0
12
574
2010
€
€
963.771,37
-55.706,16
2010
€
€
0,00
105.476,00
64. Gesetzlich vorgeschriebene Zwischensumme.
Außerordentliche Aufwendungen
65. Die außerordentlichen Aufwendungen des Vorjahres betreffen die erstmalige Anwendung der
Bewertungsvorschriften des BilMoG. Die einmaligen Effekte betreffen mit T€ 98 die Rückstellung
für Altersteilzeitverpflichtungen sowie mit T€ 8 die Jubiläumsrückstellung.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Sonstige Steuern
2010
€
€
60.000,00
91.000,00
2010
€
€
51.707,25
55.825,38
66. Betrifft ausschließlich Kraftfahrzeugsteuer.
0.0637756.001
Anlage IV
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17
Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag
Erläuterungsteil
2010
0.0637756.001
€
€
852.064,12
-308.007,54
PwC
1
Anlage V
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
Rechtliche Grundlagen
Firma
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt den Namen "Aachener
Stadtbetrieb".
Gründung
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27. November
2002 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb aus dem ehemaligen Fachbereich "Aachener Stadtbetrieb"
mit Wirkung zum 1. Januar 2003 gegründet.
Sitz
Aachen
Satzung
Der Rat hat am 27. November 2002 eine Betriebssatzung beschlossen, die am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft trat. Aktuell
gilt die Betriebssatzung in der vierten Änderungsfassung vom 17.
November 2010.
Rechtsform
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen wird auf
Beschluss des Rates der Stadt seit dem 1. Januar 2003 i.S. des
§ 107 Abs. 2 GO NW wie ein Eigenbetrieb geführt.
Zweck
Gemäß § 2 der Satzung ist Gegenstand des Betriebes, die Durchführung sowie die Gewährleistung der Aufgaben
•
der Abfallwirtschaft, soweit keine Übertragung von Aufgaben
hieraus auf den Zweckverband Entsorgungsregion West erfolgt,
•
der Straßenreinigung und des Winterdienstes,
•
der Grün- und Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und
Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze,
•
des Friedhofswesens,
•
der Straßen- und Brückenunterhaltung nebst
•
den dazugehörigen Hilfs- und Nebenbetrieben (wie z.B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener Fahreinsatz)
0.0637756.001
PwC
2
•
Anlage V
die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des gesamten
städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um
Maschinen für die städtische Feuerwehr handelt.
Der Betrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn
wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Stammkapital
gemäß § 12 der Betriebssatzung € 1.000.000,00
Betriebsleitung
Betriebsleiter ist Herr Franz Narloch. Stellvertretender Betriebsleiter ist Herr Peter Maier. Gemäß § 3 der Betriebssatzung wird der
Eigenbetrieb von der Betriebsleitung selbstständig und eigenverantwortlich geleitet, soweit nicht durch GO NRW, EigVo NRW,
Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Betriebssatzung oder durch die
Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt
wird.
Betriebsausschuss/ Werksausschuss
Seine Aufgaben ergeben sich aus § 4 der Betriebssatzung. Der Betriebsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, der Rat kann weitere
beratende Mitglieder entsenden. Durch Ratsbeschluss vom 18. November 2009 ist die Anzahl der Mitglieder zwischenzeitlich auf
zwölf erhöht worden. Die Namen aller Mitglieder des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebs sind im Anhang aufgeführt
(siehe Anlage II).
Wichtige Verträge
Übertragung von Vermögensgegenständen und Schulden
Gemäß der vom Rat in der Vorlage vom 23. Oktober 2002 am
30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen Entwürfe für die
Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003 wurde das Anlagevermögen für die satzungsmäßigen Bereiche des Aachener
Stadtbetriebes mit Ausnahme des Grund und Bodens von der Stadt
Aachen auf den Betrieb übertragen.
Art und Umfang der übertragenen Vermögensgegenstände und
Schulden beruhen ebenfalls auf den vom Rat in der Vorlage vom
23. Oktober 2002 am 30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen
Entwürfen für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003.
0.0637756.001
PwC
3
Anlage V
Betriebskostenzuschuss
Mit Vereinbarung vom 3. November 2004 wurde zwischen der Stadt
Aachen und dem Aachener Stadtbetrieb Folgendes vereinbart:
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt erfasst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 erhält der
Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm
erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan
dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die
operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen
geleistete Zuschuss ist beim Betrieb ertragswirksam zu erfassen. Der
Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb einen Ersatz für die
nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Deponie Herzogenrath
Des Weiteren wurde am 3. November 2004 zwischen der Stadt Aachen und dem Betrieb verbindliches Einvernehmen darüber herbeigeführt, dass die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur
Nachsorge verpflichtet ist und der Grund und Boden nicht in das
Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes übergeht. Lediglich
die vorhandenen Betriebsvorrichtungen wurden dem Aachener
Stadtbetrieb übertragen. Der Betrieb kommt für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus
dem Energieverkauf der Gasverstromungsanlage.
Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und
den Erträgen werden als Forderung gegenüber der Stadt Aachen in
der Bilanz des Betriebes gebucht. Die Stadt Aachen begleicht diese
Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert
und die Position „Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird.
Darlehensvertrag
Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004
und auf der Grundlage der Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener
Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900 aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich
mit jeweils € 193.500 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit
einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen.
Im Übrigen wurden Verträge von wesentlicher Bedeutung, die den
Betrieb über den Rahmen des im Geschäftsverkehr Üblichen hinaus
verpflichten, im Berichtsjahr und bis zur Zeit unserer Prüfung
auskunftsgemäß nicht abgeschlossen.
0.0637756.001
PwC
4
Steuerliche Verhältnisse
Anlage V
Der Aachener Stadtbetrieb bildet mit seiner Tätigkeit im Rahmen
des Dualen Systems Deutschland einen steuerpflichtigen Betrieb
gewerblicher Art, der der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegt. Gegenstand dieser Tätigkeit sind einerseits Sammlung
und Entsorgung von PPK Verkaufsverpackungen, andererseits Leistungen wie Abfallberatung, Containerreinigung und die Gestellung
von Containerstandorten.
Hinsichtlich des Verkaufs von Altpapier besteht ein Abnahmevertrag mit der Firma Philippen Entsorgung GmbH, Aachen. Dieser
Vertrag wurde für den Zeitraum vom 1. März 2008 bis zum
28. Februar 2010 abgeschlossen. Für die Verkaufserlöse wurde vertraglich festgelegt, dass 15% der Erlöse umsatzsteuerpflichtig sind,
dies entspricht dem Anteil der PPK Verkaufsverpackungen am Altpapier. Die entsprechende Umsatzsteuer wurde an das Finanzamt
abgeführt.
Seit 1. März 2010 wird das Altpapiergeschäft für zunächst zwei Jahre über die Braun Umweltdienste GmbH, Aachen, abgewickelt. Seit
diesem Zeitpunkt wurden 20 % der Erlöse dem Finanzamt als umsatzsteuerpflichtige Erlöse gemeldet.
Seit 1. Januar 2005 bildet der Aachener Stadtbetrieb mit dem Betrieb des Krematoriums einen weiteren Betrieb gewerblicher Art.
Die Entgelte für die Krematoriumsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig.
0.0637756.001
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2002
1. Geltungsbereich
7. Weitergabe einer beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(1) Die Weitergabe beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte,
Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber
begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der
nachstehenden Nr. 9.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Die Verwendung beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu
bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die
Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung,
ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruichen
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpichtet, den Auftraggeber auf
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
8. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die
erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne
Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht
auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber
vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
3. Aufklärungspicht des Auftraggebers
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu
bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
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Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke
ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Wege zu vervielfältigen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich
erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung
des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
§ 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus
mehreren Pichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben.
Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pichtverletzung
ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher
oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pichtprüfungen.
(3) Ausschlußfristen
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
52001 KND
1/2002
(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattndet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder
an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut
zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.
12. Schweigepicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpichtet, über alle
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepicht entbindet.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung
des Auftraggebers aushändigen.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig
zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den
Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen,
daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden
Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher
Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten
Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter
Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen
und
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach
Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch
des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
14. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung
eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen
sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die
er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen
erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser
bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
20312144650010
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge