Daten
Kommune
Aachen
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103492.pdf
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258 kB
Erstellt
13.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:54
Stichworte
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0108/WP16
öffentlich
13.11.2012
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000
hier: XII. Nachtrag
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.12.2012
19.12.2012
BAASt
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den XII. Nachtrag
zur Friedhofsgebührenordnung vom 13.12.2000 zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
den XII. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000
Vorlage E 18/0108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2012
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Aufgrund der ausgeglichenen Gebührensituation können die Friedhofsgebühren in der Stadt Aachen
seit der Erhöhung im Jahr 2006 auch für das Jahr 2013 beibehalten werden.
Neu eingeführt wird die Gebührenposition „Urnenanforderung“. Diese schriftliche Anforderung einer
auf einem Friedhof der Stadt Aachen beizusetzenden Urne wird nun gebührenmäßig erfasst.
Aus Gründen der besseren Transparenz werden die Gebühren für den Erwerb der Nutzungsrechte
und der Beisetzung nun gerundet ausgewiesen und berechnet.
Die Nachfrage bezüglich der Beisetzung in einer Urnenkammer nimmt ständig zu. Kritik wurde durch
die Angehörigen an der Gebühr zur Einbettung erhoben, welche bislang den Gebühren einer
normalen Urnenbeisetzung entsprach. Der hier deutlich geringere Aufwand wurde berücksichtigt und
die Gebühr wurde entsprechend gesenkt.
Aufgrund der mit der Errichtung der Urnenwände verbundenen hohen Investitionen, musste zum
finanziellen Ausgleich die Gebühr für das Nutzungsrecht der Urnenkammer geringfügig angehoben
werden.
Die Anzahl der zur Überführung ins Ausland, hier überwiegend in die Niederlande, ausgestellten
Leichenpässe nimmt ständig zu. Die Angehörigen können im benachbarten Ausland ohne eine
vorliegende Willenserklärung des Verstorbenen die Totenasche verstreuen. Es besteht demnach kein
Grab und ist somit kostengünstiger.
Um dem entgegenzuwirken gibt es nun auch in Aachen die sehr kostengünstige Möglichkeit der
anonymen Beisetzung im naturnahen Bereich eines Friedhofs. Der Aufwand für die Pflege der Fläche,
der Beisetzung und das Nutzungsrecht sind sehr gering. Vorbeugend wird dieses Angebot nur in
Verbindung mit der Einäscherung des verstorbenen im Krematorium der Stadt Aachen angeboten.
Aus steuerrechtlichen Gründen wurden drei Gebührenpositionen aus dem Krematoriums- in den
Friedhofstarif verlagert. S. Gebührentarif Friedhof, Positionen 6.19, 6.20 und 6.21
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000
Vorlage E 18/0108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2012
Seite: 2/5
In der Fassung des XII. Nachtrags
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 19.12.2012 aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NW S. 380 / SGV NW 2003), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
17.12.2009 (GV NW S. 950) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 / SGV NW S. 610), zuletzt geändert
durch VO vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488) folgenden XII. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung
beschlossen.
§ 1 Art und Höhe der Gebühren
(1) Für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Aachen und ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für
die Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden Leistungen werden Gebühren nach Maßgabe
des als Bestandteil dieser Gebührenordnung beigefügten Gebührentarifs erhoben.
(2) Gemäß Entscheidung der zuständigen Finanzverwaltung NRW ist das städtische Krematorium
rückwirkend ab dem 01.01.2005 als Betrieb gewerblicher Art (BgA) mit der Folge zu führen, dass die
Leistungen des Krematoriums umsatzsteuerpflichtig sind.
Der jeweilige, in die Gebühr,entfallene, aktuelle Umsatzsteuerbetrag wird in der einem separaten
Gebührentarif für das Krematorium gesondert ausgewiesen, dieser Gebührentarif ist ebenfalls
Bestandteil dieser Gebührenordnung.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Gebühren ist derjenige verpflichtet, der die Benutzung der Friedhöfe und der
Bestattungseinrichtungen beantragt oder in dessen Interesse die Benutzung erfolgt.
(2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren sind einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig.
§ 4 Gebührenbefreiung
Bestattungen auf dem Ehrenfriedhof nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer im
Krieg und Gewalt (Gräbergesetz) vom 01.07.1965 sind gebührenfrei.
§ 5 Zurücknahme von Anträgen
Bei Zurücknahme eines Antrages auf Benutzung der Friedhofseinrichtungen können, falls mit der
Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen oder den sachlichen Vorbereitungen des erteilten
Auftrages bereits begonnen wurde, die Gebühren bis zur Hälfte erhoben werden.
§ 6 Einzelleistungen
Soweit in dem Gebührentarif (§ 1) Leistungen der Stadt aufgeführt sind, die auf einzelnen Friedhöfen
wegen Fehlens der entsprechenden Einrichtungen nicht erbracht werden können, besteht hierauf kein
Rechtsanspruch.
Vorlage E 18/0108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2012
Seite: 3/5
§ 7 Denkmalwerte Grabanlagen
Zur Erhaltung von denkmalwerten Grabanlagen können im Einzelfall die Gebühren ermäßigt oder
erlassen werden
§ 8 Inkrafttreten
Dieser XII. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen in der Fassung des XI. Nachtrages außer Kraft.
Anlage/n:
Gebührentarif 2013
Gebührenbedarfsberechnung
Vorlage E 18/0108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2012
Seite: 4/5
Vorlage E 18/0108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2012
Seite: 5/5
Gebührentarif für Leistungen im Bereich der Friedhöfe der Stadt Aachen
Gebührenposition
1.
Nutzungsrecht an einem Reihengrab
1.1
Reihengrab zur Sargbeisetzung für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr,
für die Zeit der Ruhefrist
1.2
308,00 €
Reihengrab zur Sargbeisetzung nicht bestattungspflichtiger Kinder,
für die Zeit der Ruhefrist
1.4
Urnenreihengrab, für die Zeit der Ruhefrist
1.5
Baumgrab zur Beisetzung von Urnen im Bereich von Bäumen,
mit der Möglichkeit der Kennzeichnung, für die Zeit der Ruhefrist
1.6
1.253,00 €
Reihengrab zur Sargbeisetzung für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr,
für die Zeit der Ruhefrist
1.3
Gebühr
154,00 €
1.253,00 €
1.253,00 €
Urnenreihengrab zur anonymen Beisetzung von Urnen im naturnahen Bereich,
für die Zeit der Ruhefrist - nur in Verbindung mit der Einäscherung im Krematorium der
Stadt Aachen
1.7
178,40 €
Gemeinschaftsgrab zur Beisetzung von Urnen in einer gärtnerisch angelegten
und dauerhaft gepflegten Grabanlage, für die Zeit der Ruhefrist
2.
Nutzungsrecht an einem Wahlgrab
2.1
Erd-Wahlgrab zur Sargbeisetzung - normale Lage, je Stelle und Jahr.
1.253,00 €
98,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (Erwerb oder Verlängerung)
2.2
Erd-Wahlgrab zur Sargbeisetzung - bevorzugte Lage, je Stelle und Jahr
184,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (nur Verlängerung)
2.3
Erd-Wahlgrab zur Sargbeisetzung - Sonderlage, je Stelle und Jahr
217,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (Erwerb oder Verlängerung)
2.4
Tiefgrab zur Sargbeisetzung - normale Lage, je Jahr
213,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (nur Verlängerung)
2.5
Tiefgrab zur Sargbeisetzung - bevorzugte Lage, je Jahr
291,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (nur Verlängerung)
2.6
Tiefgrab zur Sargbeisetzung - Sonderlage, je Jahr
359,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (nur Verlängerung)
2.7
Urnenwahlgrab zur Beisetzung von Urnen - normale Lage, je Jahr
103,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (Erwerb oder Verlängerung)
2.8
Urnenwahlgrab zur Beisetzung von Urnen - bevorzugte Lage, je Jahr
217,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (nur Verlängerung)
2.9
Gruft zur Sargbeisetzung, je Stelle und Jahr
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (Erwerb oder Verlängerung)
98,00 €
2.10
Gruft zur Sargbeisetzung im Campo Santo, je Stelle und Jahr
527,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (Erwerb oder Verlängerung)
2.11
Baumwahlgräber zur Beisetzung von Urnen im Bereich von Bäumen, je Jahr
103,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (Erwerb oder Verlängerung)
2.12
Urnenkammern zur oberirdischen Beisetzung von Urnen, je Jahr
118,00 €
Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau (Erwerb oder Verlängerung)
3.
Trauerhallennutzung und Trauerhallendekoration
3.1
Nutzung der Trauerhallen (ausgenommen Halle 1 auf dem Friedhof Hüls),
je angefangene Stunde
70,00 €
3.2
Nutzung der Trauerhalle 1 auf dem Friedhof Hüls, je angefangene Stunde
139,00 €
4.
Trägerdienste
4.1
je Träger und angefangene Stunde
5.
Beisetzungen, Ein- und Ausbettungen, Verstreuung
5.1
Beisetzung oder Einbettung eines Sarges in einem Erdgrab oder einer Gruft
605,00 €
5.2
Beisetzung oder Einbettung eines Kindersarges in einem Erdgrab oder einer Gruft
308,00 €
5.3
Beisetzung oder Einbettung eines nicht bestattungspflichtige Kindes
154,00 €
5.4
Beisetzung oder Einbettung einer Urne in einem Urnengrab oder Erdgrab
361,00 €
5.5
Beisetzung oder Einbettung in einer Urnenkammer oder naturnahe anonyme
54,00 €
Urnenbeisetzung - nur in Verbindung mit der Einäscherung im Krematorium der
Stadt Aachen
66,10 €
5.6
Ausbettung eines Sarges
908,00 €
5.7
Ausbettung einer Urne
270,00 €
5.8
Verstreuen der Asche eines Verstorbenen
472,00 €
6.
Sonderleistungen
6.1
Grabausschmückung für eine Sargbeisetzung mittels Fichtengrün,
inkl. dem Erdhügel
81,00 €
6.2
Grabausschmückung für eine Urnenbeisetzung mittels Fichtengrün
31,00 €
6.3
Anlage eines Sarg-Rasenreihengrabes oder eines anonymen Grabes
31,00 €
6.4
Pflege eines Sarg-Rasenreihengrabes oder eines anonymen Grabes, je Jahr
27,00 €
6.5
Anlage eines Urnen-Rasengrabes oder eines anonymen Grabes
23,00 €
6.6
Pflege eines Urnen-Rasengrabes oder eines anonymen Grabes, je Jahr
10,00 €
6.7
Anlage eines Urnen-Gemeinschaftsgrabes, je Stelle
205,00 €
6.8
Pflege eines Urnen-Gemeinschaftsgrabes, dies auch zum Zweck der
Reservierung oder Erhaltung einer Grabstelle, je Stelle und Jahr
6.9
Anlage eines Urnen-Baumwahlgrabes, je Grab
6.10
Pflege eines Urnen-Baumwahlgrabes, je Grab und Jahr
6.11
Übernahme der Pflege eines Sarggrabes nach der Rückgabe des Nutzungsrechtes,
bis zum Ablauf der Ruhefrist , je Stelle und Jahr
6.12
60,00 €
162,00 €
89,00 €
50,00 €
Übernahme der Pflege eines Urnengrabes nach der Rückgabe des Nutzungsrechtes,
bis zum Ablauf der Ruhefrist , je Jahr
40,00 €
6.13
Nutzung des Waschraumes auf dem Friedhof Hüls, je angefangene Stunde
49,00 €
6.14
Unterstellung von Särgen für Beisetzungen die außerhalb Aachens und innerhalb
Deutschlands stattfinden ab dem ersten Werktag,
für Leichenschauen ab dem 4. Werktag vor der Leichenschau,
für Leichenschauen zwecks der Überführung ab dem 1. Werktag, je Tag
26,00 €
6.15
Unterstellung von Urnen ab dem 4. Werktag, je Tag
6.16
Zusatzzeiten zur Beisetzung von Verstorbenen, je angefangene Stunde
70,00 €
6.17
Unterstützungsleistung für Leichenschau zur Überführung.
53,00 €
6.18
Unterstützungsleistung für die Leichenschau eines
durch die Staatsanwaltschaft freigegeben Verstorbenen zwecks der Überführung.
6.19
Annahme oder die Herausgabe eines Verstorbenen
6.20
Nutzung der Tiefkühlzelle, je Tag
6.21
Sargaufbewahrung zur Einäscherung – ab dem 6. Werktag vor der Einäscherung,
je Tag
7.
Sonstige Gebühren
7.1
Genehmigung zum Aufstellen eines aufrechten Grabmals auf einer
3,00 €
25,00 €
9,00 €
63,00 €
26,00 €
einstelligen Wahlgrabstätte, einem Reihen- oder Urnengrab,
dies ggf. mit der Einfassung des Grabes, oder einer baulichen Anlage ab
einer Höhe von 20 cm
7.2
29,00 €
Genehmigung zum Aufstellen eines aufrechten Grabmals auf mehrstelligen
Wahlgrabstätten, dies ggf. mit der Einfassung des Grabes, oder einer baulichen Anlage ab
einer Höhe von 20 cm.
7.3
58,00 €
Genehmigung eines liegenden Grabmals oder einer Abdeckplatte,
dies ggf. mit Einfassung des Grabes, einer baulichen Anlage bis zu einer
7.4
Höhe von 20 cm
25,00 €
Abräumen eines Sarggrabes – Grabhügels, je Grabstelle
52,00 €
7.5
Abräumen eines Sarggrabes – Grabmal, Einfassung, dem
Fundament sowie der Entsorgung, je Grabstelle
62,00 €
7.6
Abräumen eines Urnengrabes – Grabhügels, je Grab
39,00 €
7.7
Abräumen eines Urnengrabes– Grabmal, Einfassung, dem
Fundament sowie der Entsorgung, je Grab
46,50 €
7.8
Auffahrtgebühr für Gewerbetreibende – Hauptkarte, jährlich
150,00 €
7.9
Auffahrtgebühr für Gewerbetreibende – Nebenkarte, jährlich
25,00 €
7.10
Auffahrtgebühr für Gewerbetreibende oder Friedhofsbesucher, je Auffahrt
7.11
Auffahrtgebühr für Friedhofsbesucher mit ärztlicher Bescheinigung, jährlich
25,00 €
7.12
Auffahrtgebühr für außergewöhnlich Gehbehinderte Friedhofsbesucher
25,00 €
3,00 €
(Schwerbehindertenausweis mit AG-Vermerk), jährlich
7.13
Einrichtung einer Grabpatenschaft, Bearbeitungsgebühr pauschal
25,00 €
7.14
Umschreibung von Nutzungsrechten, Bearbeitungsgebühr pauschal
25,00 €
7.15
Urnenanforderung
10,00 €
Gebührentarif für Leistungen des Krematoriums der Stadt Aachen
1.
Gebühren Krematorium
1.1
Einäscherung eines Verstorbenen bis zu einem Gesamtgewicht von max. 200 kg
incl. dem Sarg , der Aschekapsel und dessen Aufbewahrung bis zu 5 Werktagen
319,00 €
enthält 19 % Mehrwertsteuer (50,93 €)
1.2
Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 200 kg
incl. dem Sarg , der Aschekapsel und dessen Aufbewahrung bis zu 5 Werktagen
350,00 €
enthält 19 % Mehrwertsteuer (55,88 €)
1.3
Unterstützungsleistung für die Leichenschau zwecks der Kremierung
enthält 19 % Mehrwertsteuer (7,98 €)
50,00 €
1.4
Urnenaufbewahrung nach der Einäscherung ab dem 4. Werktag, je Tag
3,00 €
enthält 19 % Mehrwertsteuer (0,48 €)
1.5
Portokosten zum Versand von Urnen, nach Aufwand (Porto + Verpackung)
hierfür wird keine Mehrwertsteuer erhoben
nach Aufwand
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 20/100
Herr Platzek
Auszug Wirtschaftsplan 2013
Wirtschaftsplan Friedhof und Krematorium 2013
Friedhof und Krematorium
- Euro (€) - Euro (€) Plan 2013
Plan 2012
0€
0€
0€
0€
0€
0€
15.000 €
55.000 €
53.300 €
20.500 €
68.300 €
75.500 €
ERTRÄGE
Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen
Zuschuss städtischer Haushalt
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für Stadt Aachen
Sonstige Erträge
Summe der direkten Erträge
Abweichung
0€
0€
0€
-40.000 €
32.800 €
-7.200 €
AUFWENDUNGEN
Strom, Wasser und sonstige Energie
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren
Sonstige Fremdleistungen
Material- und Dienstleistungsaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Altersversorgung
Personalaufwand
Handelsrechtliche Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Kapitalaufwand
Versicherungen
Bürokosten
Fracht-, Telefon- und Portokosten
Fortbildungen und Reisekosten
Öffentlichkeitsarbeit
Reinigungskosten
Instandhaltung der Gebäude
EDV-Kosten
Miet- und Leasingkosten
sonstige Aufwendungen
Betriebliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Sonstige Steuern
Summe der direkten Aufwendungen
242.000 €
250.000 €
189.500 €
681.500 €
2.080.500 €
642.300 €
2.722.800 €
533.000 €
0€
533.000 €
17.800 €
4.700 €
12.000 €
7.700 €
0€
49.000 €
274.500 €
125.000 €
127.400 €
20.900 €
639.000 €
0€
0€
3.800 €
4.580.100 €
235.000 €
249.000 €
220.000 €
704.000 €
2.144.200 €
599.700 €
2.743.900 €
732.000 €
0€
732.000 €
18.500 €
6.500 €
12.000 €
6.000 €
0€
60.000 €
443.000 €
121.000 €
129.000 €
22.000 €
818.000 €
0€
0€
4.000 €
5.001.900 €
7.000 €
1.000 €
-30.500 €
-22.500 €
0€
0€
-21.100 €
-199.000 €
0€
-199.000 €
-700 €
-1.800 €
0€
1.700 €
0€
-11.000 €
-168.500 €
4.000 €
-1.600 €
-1.100 €
-179.000 €
0€
0€
-200 €
-421.800 €
INNERBETRIEBLICHE VERRECHNUNG
- Innerbetriebliche Erträge
+ Innerbetriebliche Aufwendungen
2.408.100 €
2.350.000 €
0€
58.100 €
Kostengrundlage für die Gebührenkalkulation:
6.919.900 €
7.276.400 €
-356.500 €
Übergangsrechnung vom Erfolgsplan zur Gebührenkalkulation
Plan 2013
Kostengrundlage für die Gebührenkalkulation
./. Bilanzielle Abschreibungen
./. Bilanzielle Verzinsung
Plan 2012
Abweichung
6.851.600 €
7.200.900 €
-349.300,00 €
533.000 €
732.000 €
-199.000,00 €
0€
0€
0,00 €
+ Kalkulatorische Abschreibung
723.000 €
753.611 €
-30.611,00 €
+ Kalkulatorische Verzinsung
+ Bekanntmachungen, Inserate 2013 (städtischer Haushalt)
779.237 €
805.109 €
-25.872,00 €
7.000 €
7.000 €
0,00 €
+ Verwaltungskostenbeitrag 2013 (städtischer Haushalt)
132.300 €
132.300 €
0,00 €
73.000 €
73.000 €
272.521 €
267.293 €
5.227,91 €
+ Steuern von Einkommen und Ertrag 2013 (städtischer Haushalt)
./. Nicht gebührenrelevante Aufwendungen
= gebührenrelevante Aufwendungen
7.760.616 €
7.972.627 €
-212.010,91 €
./. Berücksichtigung des städtischen Anteils:
1.940.154 €
1.993.157 €
-53.002,73 €
265.000 €
209.600 €
55.400,00 €
6.085.462 €
6.189.070 €
-103.608,18 €
+ Verlustausgleich aus Vorjahren nach § 6 Abs.2 KAG
durch Gebühreneinnahmen zu deckende Kosten 2013
Anlage 1
Plankostenverteilung 2013
Fachbereich Finanzsteuerung
Plankostenermittlung 2013
= gebührenrellevante Ausgaben nach Wirtschaftsplan 2013
- städtischer Anteil für Grünanlagen
+ Verluste aus Vorjahren
= durch Gebühreneinnahmen zu deckende Gesamtkosten
FB 20/100
Herr Platzek
Plankosten 2013
7.760.615,75 €
1.940.153,94 €
265.000,00 €
6.085.461,81 €
Auftragsgruppe
Nutzungsrechte
- Städtischer Anteil ehemaliger UA 580
durch Gebühren zu deckende Kosten NR
5.520.602,94 €
1.940.153,94 €
3.580.449,00 €
Trauerhalle
Nutzung der Trauerhallen
Nutzung der Trauerhalle Hüls I
84.510,06 €
764,44 €
Trägerdienste
je Träger
199.958,09 €
Beisetzungen / Einbettungen / Verstreuung
Beisetzungen / Einbettung Sargbeisetzung
Beisetzungen / Einbettung KIRG
Beisetzung nichtbestattungspfl. Kinder
Beisetzungen / Einbettung Urnenbeisetzung
Beisetzung in einer Urnenkammer oder naturnahe anonyme Urnenbeisetzung
Ausbettung eines Sarges
Ausbettung einer Urne
Verstreuen von Totenaschen
463.508,64 €
2.523,04 €
655,53 €
275.986,84 €
17.186,00 €
5.698,83 €
2.069,58 €
23.600,00 €
Sonderleistungen
Grabausschmückung (incl. Erdhügel) in Fichtengrün Sargbeisetzung
Grabausschmückung (incl. Erdhügel) in Fichtengrün Urnenbeisetzung
Anlage Erdrasengräber (incl. anonyme Reihengräber)
Rasenpflege Erdrasengräber (jährlich, incl. anonyme Reihengräber)
Anlage Urnenrasengräber (incl. anonyme Reihengräber)
Rasenpflege Urnenrasengräber (jährlich, incl. anonyme Reihengräber)
Anlage je Stelle eines Gemeinschaftsgrabes für Urnenbeisetzungen
Pflege je Stelle eines Gemeinschaftsgrabes für Urnenbeisetzungen
Anlage je Stelle eines Baumwahlgrabessgrabes für Urnenbeisetzungen
Pflege je Stelle eines Baumwahlgrabes für Urnenbeisetzungen
Pflege Restruhezeit (Sarggrab)
Pflege Restruhezeit (Urnengrab)
Nutzung des Waschraumes Friedhof Hüls
Unterstellung von Särgen für Beisetzungen außerhalb Aachen
Unterstellung von Urnen
Zusatzbeisetzungszeiten
Leichenschauen für Überführungen
Leichenschauen Staatsanwaltschaft
46.010,00 €
26.626,16 €
47.244,95 €
6.418,23 €
27.340,83 €
3.714,25 €
5.811,12 €
34.016,32 €
4.592,20 €
50.457,54 €
708,67 €
944,90 €
1.417,35 €
491,35 €
1.417,35 €
14.173,47 €
35.929,74 €
354,34 €
Sonstige Gebühren
Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals (1-stellig)
Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals (mehrstellig)
Genehmigung eines liegenden Grabmals / Abdeckplatte
Abräumen eines Grabhügels je Stelle (Sarggrab)
Abräumen eines Grabmals je/ Stelle (Sarggrab)
Abräumen eines Grabhügels je Stelle (Urnengrab)
Abräumen eines Grabmals je/ Stelle (Urnengrab
Auffahrt Hauptkarte
Auffahrt Nebenkarte (Verw. Geb.)
Auffahrt KFZ
Auffahrt mit ärztlchem Attest (jährlich)
Auffahrt AG
Einrichtung Grabpatenschaft
Umschreibung von Nutzungsrechten
Urnenanforderung
Annahme / Herausgabe von Leichen
Sargaufbewahrung
Nutzung der Tiefkühlzelle
63.887,69 €
56.050,39 €
12.793,92 €
14.393,16 €
22.389,35 €
1.599,24 €
2.398,86 €
10.346,63 €
1.251,99 €
566,94 €
1.181,12 €
708,67 €
118,11 €
118,11 €
250,00 €
8.504,08 €
1.900,28 €
614,18 €
Leistungen des Krematorium
Einäscherung (max. 200 kg)
Einäscherung (über 200 kg)
Leichenschauen für Kremierungen
Urnenaufbewahrung
Portokosten
745.170,00 €
49.315,28 €
125.198,95 €
2.126,02 €
- €
Anlage 2
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 20/100
Herr Platzek
neue Gebührenpositionen 2013
Nutzungsrecht naturnahe, anonyme Urnenstelle
Urnenreihengrab
Beisetzung
reiner Anteil Nutzungsrecht
Auf der Fläche von 1 URG können ca. 5 Urnen beerdigt werden
1.253,00 €
361,00 €
892,00 €
5
Gesamtaufwand für Nutzungsrecht naturnahe, anonyme Urnenstelle
Bemerkung
laut Tarif 2012
laut Tarif 2012
178,40 €
178,40 €
Kosten für die Beisetzung in einer Urnenkammer oder naturnahe anaonyme Urnenbeiesetzung
Personalaufwand
1 Std. Personal (Friedhof)
31,00 €
Betriebsmittelaufwand
1 Std. Geräteträger
35,10 €
Gesamtaufwand für die Beisetzung in einer Urnenkammer oder naturnahe anonyme
Urnenbeisetzung
66,10 €
Plankosten 2013 für die naturnahe Beerdigung (inkl. Kremierung in Aachen)
Kosten laut Gebührentarif Krematorium)
Einäscherung
Leichenschau für Kremierung
Annahme und Herausgaben von Leichen
Gesamtaufwand für Kremierung in Aachen
neue Posiotion
2013
Bemerkung
neue Posiotion
2013
Bemerkung
319,00 €
50,00 €
9,00 €
378,00 €
laut Tarif 2012
Kosten für die Beisetzung in einer Urnenkammer oder naturnahe anaonyme Urnenbeiesetzung
Personalaufwand
1 Std. Personal (Friedhof)
31,00 €
Betriebsmittelaufwand
1 Std. Geräteträger
35,10 €
Gesamtaufwand für die Beisetzung in einer Urnenkammer oder naturnahe anonyme
66,10 €
Urnenbeisetzung
siehe oben
Urnenreihengrab
(laut Gebührentarif)
Beisetzung
(laut Gebührentarif)
reiner Anteil Nutzungsrecht
Auf der Fläche von 1 URG können ca. 5 Urnen beerdigt werden
Gesamtaufwand für Nutzungsrecht naturnahe, anonyme Urnenstelle
siehe oben
1.253,00 €
361,00 €
892,00 €
5
Gesamtaufwand je naturnaher Beerdigung (inkl. Kremierung in Aachen)
Anlage 3
178,40 €
178,40 €
622,50 €
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 20/100
Herr Platzek
Planeinnahmen 2013
Planeinnahmen 2013
Gebührenposition
Planzahlen
Erwerb Nutzungsrecht
Reihengrab
Reihengrab > 5 Jahre
Kindereihengrab <5 Jahre
Grab für nichtbestattungspfl. Kinder
Urnenreihengrab
Baumgrab zur Beisetzung von Urnen mit Kennzeichnung
Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen
Urnenstelle zur anonymen und naturnahen Beerdigung
Gebühr
Planeinnahmen
450
15
5
410
50
10
200
1.253,00 €
308,00 €
154,00 €
1.253,00 €
1.253,00 €
1.253,00 €
178,40 €
563.850,00 €
4.620,00 €
770,00 €
513.730,00 €
62.650,00 €
12.530,00 €
35.680,00 €
16500
30
300
20
0
0
3500
10
0
10
500
1200
98,00 €
184,00 €
217,00 €
213,00 €
291,00 €
359,00 €
103,00 €
217,00 €
98,00 €
527,00 €
103,00 €
118,00 €
1.617.000,00 €
5.520,00 €
65.100,00 €
4.260,00 €
- €
- €
360.500,00 €
2.170,00 €
- €
5.270,00 €
51.500,00 €
141.600,00 €
Trauerhalle
Nutzung der Trauerhallen
Nutzung der Trauerhalle Hüls I
1200
5
70,00 €
139,00 €
84.000,00 €
695,00 €
Trägerdienste
je Träger
3400
54,00 €
183.600,00 €
Wahlgrab Ersterwerb und Nachkauf von Nutzungsrechten pro Jahr
Erd-Wahlgrab normale Lage
Erdwahlgrab bevorzugte Lage
Erd-Wahlgrab Sonderlage
Tiefengrab normale Lage
Tiefengrab bevozugte Lage
Tiefengrab Sonderlage
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrab bevorzugte Lage
Gruft
Campo Santo
Baumwahlgrab für Urnen
Urnenkammern
Beisetzungen / Einbettungen / Verstreuung
Beisetzungen / Einbettung Sargbeisetzung
Beisetzungen / Einbettung KIRG
Beisetzung nichtbestattungspfl. Kinder
Beisetzungen / Einbettung Urnenbeisetzung
Beisetzung in einer Urnenkammer oder naturnahe anaonyme
Urnenbeiesetzung
Ausbettung eines Sarges
Ausbettung einer Urne
Verstreuen von Totenaschen
900
14
5
990
605,00 €
308,00 €
154,00 €
361,00 €
544.500,00 €
4.312,00 €
770,00 €
357.390,00 €
260
5
20
50
66,10 €
908,00 €
270,00 €
472,00 €
17.186,00 €
4.540,00 €
5.400,00 €
23.600,00 €
Sonderleistungen
Grabausschmückung (incl. Erdhügel) in Fichtengrün Sargbeisetzung
Grabausschmückung (incl. Erdhügel) in Fichtengrün Urnenbeisetzung
Anlage Erdrasengräber (incl. anonyme Reihengräber)
Rasenpflege Erdrasengräber (jährlich, incl. anonyme Reihengräber)
Anlage Urnenrasengräber (incl. anonyme Reihengräber)
Rasenpflege Urnenrasengräber (jährlich, incl. anonyme Reihengräber)
Anlage je Stelle eines Gemeinschaftsgrabes für Urnenbeisetzungen
Pflege je Stelle eines Gemeinschaftsgrabes für Urnenbeisetzungen
Anlage je Stelle eines Baumwahlgrabessgrabes für Urnenbeisetzungen
Pflege je Stelle eines Baumwahlgrabes für Urnenbeisetzungen
Pflege Restruhezeit (Sarggrab)
Pflege Restruhezeit (Urnengrab)
Nutzung des Waschraumes Friedhof Hüls
Unterstellung von Särgen für Beisetzungen außerhalb Aachen
Unterstellung von Urnen
Zusatzbeisetzungszeiten
Leichenschauen für Überführungen
Leichenschauen Staatsanwaltschaft
80
70
120
120
260
260
10
10
20
20
600
48
40
30
15
100
400
50
81,00 €
31,00 €
31,00 €
27,00 €
23,00 €
10,00 €
205,00 €
60,00 €
162,00 €
89,00 €
50,00 €
40,00 €
49,00 €
26,00 €
3,00 €
70,00 €
53,00 €
25,00 €
6.480,00 €
2.170,00 €
3.720,00 €
64.800,00 €
5.980,00 €
52.000,00 €
2.050,00 €
12.000,00 €
3.240,00 €
35.600,00 €
30.000,00 €
1.920,00 €
1.960,00 €
780,00 €
45,00 €
7.000,00 €
21.200,00 €
1.250,00 €
400
70
400
700
700
25
25
73
55
6500
70
30
25
8
25
2900
25
10
29,00 €
58,00 €
25,00 €
52,00 €
62,00 €
39,00 €
46,50 €
150,00 €
25,00 €
3,00 €
25,00 €
25,00 €
25,00 €
25,00 €
10,00 €
9,00 €
26,00 €
63,00 €
11.600,00 €
4.060,00 €
10.000,00 €
36.400,00 €
43.400,00 €
975,00 €
1.162,50 €
10.950,00 €
1.375,00 €
19.500,00 €
1.750,00 €
750,00 €
625,00 €
200,00 €
250,00 €
26.100,00 €
650,00 €
630,00 €
2700
319,00 €
10
350,00 €
2500
50,00 €
120
3,00 €
25 n. Aufwand
Summe Planeinnahmen
durch Gebühreneinnahmen zu deckende Gesamtkosten
Überdeckung
in Prozent
861.300,00 €
3.500,00 €
125.000,00 €
360,00 €
- €
6.085.475,50 €
6.085.461,81 €
13,69 €
0,000
Sonstige Gebühren
Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals (1-stellig)
Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals (mehrstellig)
Genehmigung eines liegenden Grabmals / Abdeckplatte
Abräumen eines Grabhügels je Stelle (Sarggrab)
Abräumen eines Grabmals je/ Stelle (Sarggrab)
Abräumen eines Grabhügels je Stelle (Urnengrab)
Abräumen eines Grabmals je/ Stelle (Urnengrab
Auffahrt Hauptkarte
Auffahrt Nebenkarte (Verw. Geb.)
Auffahrt KFZ
Auffahrt mit ärztlchem Attest (jährlich)
Auffahrt AG
Einrichtung Grabpatenschaft
Umschreibung von Nutzungsrechten
Urnenanforderung
Annahme / Herausgabe von Leichen
Sargaufbewahrung
Nutzung der Tiefkühlzelle
Leistungen des Krematorium
Einäscherung (max. 200 kg)
Einäscherung (über 200 kg)
Leichenschauen für Kremierungen
Urnenaufbewahrung
Portokosten
Anlage 4
Fachbereich Finanazsteuerung
FB 20/100
Herr Platzek
Gebührentarif 2013
2013
Gebührentarif
Gebührenposition
Erwerb Nutzungsrecht Reihengrab (auf Dauer der Ruhefrist)
Reihengrab > 5 Jahre
Kindereihengrab <5 Jahre
Grab für nichtbestattungspfl. Kinder
Urnenreihengrab
Baumgrab zur Beisetzung von Urnen mit Kennzeichnung
Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen
Urnenstelle zur anonymen und naturnahen Beerdigung
1.253,00 €
308,00 €
154,00 €
1.253,00 €
1.253,00 €
1.253,00 €
178,40 €
Ersterwerb und Nachkauf von Nutzungsrechten pro Jahr
Erd-Wahlgrab normale Lage
Erdwahlgrab bevorzugte Lage
Erd-Wahlgrab Sonderlage
Tiefengrab normale Lage
Tiefengrab bevozugte Lage
Tiefengrab Sonderlage
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrab bevorzugte Lage
Gruft
Campo Santo
Baumwahlgrab für Urnen
Urnenkammern
98,00 €
184,00 €
217,00 €
213,00 €
291,00 €
359,00 €
103,00 €
217,00 €
98,00 €
527,00 €
103,00 €
118,00 €
Trauerhalle
Nutzung der Trauerhallen
Nutzung der Trauerhalle Hüls I
70,00 €
139,00 €
Trägerdienste
je Träger
54,00 €
Beisetzungen / Einbettungen / Verstreuung
Beisetzungen / Einbettung Sargbeisetzung
Beisetzungen / Einbettung KIRG
Beisetzung nichtbestattungspfl. Kinder
Beisetzungen / Einbettung Urnenbeisetzung
Beisetzung in einer Urnenkammer oder naturnahe anonyme Urnenbeiesetzung
Ausbettung eines Sarges
Ausbettung einer Urne
Verstreuen von Totenaschen
605,00 €
308,00 €
154,00 €
361,00 €
66,10 €
908,00 €
270,00 €
472,00 €
Sonderleistungen
Grabausschmückung (incl. Erdhügel) in Fichtengrün Sargbeisetzung
Grabausschmückung (incl. Erdhügel) in Fichtengrün Urnenbeisetzung
Anlage Erdrasengräber (incl. anonyme Reihengräber)
Rasenpflege Erdrasengräber (jährlich, incl. anonyme Reihengräber)
Anlage Urnenrasengräber (incl. anonyme Reihengräber)
Rasenpflege Urnenrasengräber (jährlich, incl. anonyme Reihengräber)
Anlage je Stelle eines Gemeinschaftsgrabes für Urnenbeisetzungen
Pflege je Stelle eines Gemeinschaftsgrabes für Urnenbeisetzungen
Anlage je Stelle eines Baumwahlgrabessgrabes für Urnenbeisetzungen
Pflege je Stelle eines Baumwahlgrabes für Urnenbeisetzungen
Pflege Restruhezeit (Sarggrab)
Pflege Restruhezeit (Urnengrab)
Nutzung des Waschraumes Friedhof Hüls
Unterstellung von Särgen für Beisetzungen außerhalb Aachen
Unterstellung von Urnen
Zusatzbeisetzungszeiten
Leichenschauen für Überführungen
Leichenschauen Staatsanwaltschaft
81,00 €
31,00 €
31,00 €
27,00 €
23,00 €
10,00 €
205,00 €
60,00 €
162,00 €
89,00 €
50,00 €
40,00 €
49,00 €
26,00 €
3,00 €
70,00 €
53,00 €
25,00 €
Sonstige Gebühren
Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals (1-stellig)
Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals (mehrstellig)
Genehmigung eines liegenden Grabmals / Abdeckplatte
Abräumen eines Grabhügels je Stelle (Sarggrab)
Abräumen eines Grabmals je/ Stelle (Sarggrab)
Abräumen eines Grabhügels je Stelle (Urnengrab)
Abräumen eines Grabmals je/ Stelle (Urnengrab
Auffahrt Hauptkarte
Auffahrt Nebenkarte (Verw. Geb.)
Auffahrt KFZ
Auffahrt mit ärztlchem Attest (jährlich)
Auffahrt AG
Einrichtung Grabpatenschaft
Umschreibung von Nutzungsrechten
Urnenanforderung
Annahme / Herausgabe von Leichen
Sargaufbewahrung
Nutzung der Tiefkühlzelle
29,00 €
58,00 €
25,00 €
52,00 €
62,00 €
39,00 €
46,50 €
150,00 €
25,00 €
3,00 €
25,00 €
25,00 €
25,00 €
25,00 €
10,00 €
9,00 €
26,00 €
63,00 €
Leistungen des Krematorium (einschließlich Mwst.)
Einäscherung (max. 200 kg)
Einäscherung (über 200 kg)
Leichenschauen für Kremierungen
Urnenaufbewahrung
Portokosten
319,00 €
350,00 €
50,00 €
3,00 €
n. Aufwand
Anlage 5