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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103336.pdf
Größe
300 kB
Erstellt
15.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:55
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 62/0031/WP16 öffentlich 15.11.2012 Straßenrechtliche Widmung einer Teilfläche der Weststraße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 05.12.2012 B0 Entscheidung Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, eine Teilfläche der Weststraße dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Vorlage FB 62/0031/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.11.2012 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx ner Ansatz 20xx ff. Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. Gesamtbedarf Gesamt- (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx ner Ansatz 20xx ff. Ertrag Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. Folgekos-ten Folgekos-ten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 62/0031/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.11.2012 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Weststraße ist z.Zt. bis zu ihrem bisherigen Ausbauende an der Brücke der Halifaxstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der weitere, ca. 75 m lange Verlauf zwischen der Brücke der Halifaxstraße und dem heutigen Ausbauende (Wendehammer) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt. Die oben genannte Teilfläche (Gemarkung Aachen, Flur 10, Flurstücke 863, 795 und 798 tlw.) soll nun dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Anliegerstraßen – gewidmet werden. Der Gemeingebrauch soll nicht beschränkt werden. Anlage/n: 1 Übersichtsplan Vorlage FB 62/0031/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.11.2012 Seite: 3/3 Eis 4 ah n Halif axstr aß e 19 b en 60634 8 455 676 862 50 Wests t ra ß e 733 863 10 61349 54 864 821 798 g We 795 91 829 Plan zur 34 3 57 WIDMUNGSVERFÜGUNG 22 vom 35 unbeschränkt 250 258 33 656 Maßstab ca. 1 : 1.000 24 25 32 27 28 657 260 683 266 264 262 653 645 499 500 Vaalser Straße 252 179 185 178