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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103702.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
31.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0082/WP16 öffentlich 31.10.2012 Herr Salden / Herr Beyer 12. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 20.11.2012 11.12.2012 19.12.2012 UmA FA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 12. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Finanzausschuss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 12. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Rat der Stadt: Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 12. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2012 Seite: 1/7 Erläuterungen: Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG wahrgenommen. Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“, in Zusammenarbeit mit der STAWAG. Gebührenanpassung Es ist eine Gebührenanpassung notwendig, da wie in den Vorjahren, die Abfuhrmengen der Kleineinleiter stetig weiter sinken. Dies resultiert nicht zuletzt daraus, dass in den letzten Jahren eine Vielzahl von Kleinsiedlungsgebieten an die städtische Kanalisation angeschlossen wurden. Hinzu kommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neusten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. In der Regel werden alle 2 Jahre durchschnittlich 3 – 4 m³ Klärschlamm abgefahren. Dadurch sinkt die jährliche Abfuhrmenge noch weiter. Dies hat automatisch zur Folge, dass immer weniger Kleineinleiter die anfallenden Kosten zu tragen haben. Bei einer Abfuhrmenge von rund 4 m³ alle 2 Jahre entspricht dies (4 m³ x 55,84 € : 2 =) 111,68 € jährlich. Dem gegenüber stehen Schmutzwassergebühren für einen 4 Personenhaushalt in Höhe von derzeit rund 200 m³ x 2,58 € = 516,00 € jährlich. Damit ist die Nutzung einer Kleinkläranlage nach wie vor deutlich günstiger als ein Kanalanschluss. Hinzu kommt, dass durch die ständig hinzukommenden Neuanschlüsse an die städt. Kanalisation die zu kalkulierende Anzahl der verbleibenden Kleineinleiter enorm schwer zu schätzen ist. Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen zur Zeit „nur noch“ 81 Kleineinleiter. Diese Zahl wird sich noch weiter verringern. Dies wurde bereits im Rahmen der Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 – 2018 dargelegt. In der Gebührenkalkulation für 2013 ist ein bereinigter Verlust aus dem BAB 2010 mit einzurechnen. Dieser Verlust soll gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Bisher wurde ein Gebührensatz i. H. v. 46,22 €/m³ zugrunde gelegt. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2013 ist ein Gebührensatz in Höhe von 55,84 € / m³ kostendeckend. Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 nebst Erläuterung sind als Anlage beigefügt. Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2012 Seite: 2/7 12. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen vom Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli 1994, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGBl. I S. 114), der §§ 53, 64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie der §§ 1, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1. § 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Gebühr für die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 55,84/m3. 2. Dieser 12. Nachtrag tritt am 01.01.2013 in Kraft. Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2012 Seite: 3/7 Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen Veränderung in % zu Gebühren- 2012 2013 Unternehmerlohn 5.477,50 € 3.912,50 € -28,57% Klärschlammbehandlung 2.555,00 € 1.825,00 € -28,57% ant. Personalkosten 3.193,17 € 3.333,73 € 4,40% 84,50 € 86,11 € 1,91% 1.630,00 € 1.630,00 € 0,00% 12.940,17 € 10.787,35 € -16,64% kalkulation 2012 Kostenart Sachkosten Verw.kostenbeitrag Gesamtkosten Ausgleich Verlust BAB 2009 3.234,86 € Ausgleich Verlust BAB 2010 3.172,46 € Durch Gebühren zu deckende Kosten 16.175,03 € 13.959,81 € -13,70% Entleerungsmenge 350 m³ 250 m³ -28,57% Einzelentleerung 46,22 € 55,84 € 20,81% Gebührenvorschlag: 46,22 € 55,84 € 20,81% Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2012 Seite: 4/7 Kostenstruktur pro m³ Anteil in% Unternehmerlohn 15,65 € 28,03% Klärschlammbehandlung 7,30 € 13,07% ant. Personalkosten 13,33 € 23,88% Sachkosten 0,34 € 0,62% Verw.kostenbeitrag 6,52 € 11,68% Ausgleich Verlust BAB 2010 12,69 € 22,73% Gesamt: 55,84 € 100,00% Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2012 Seite: 5/7 Zu den einzelnen Kostenarten: Unternehmerlohn: Dem Vorjahr entsprechend ist der Abfuhrpreis konstant geblieben. Gleichzeitig sinkt 2013 die erwartete Abfuhrmenge aufgrund der Schließung von Anlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen stetig weiter, so dass sich die Unternehmerkosten um 28,57% zum Vorjahr verringern. Klärschlammbehandlung: Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung von Grubeninhalten wird sich laut Mitteilung des WVER für 2013 nicht ändern. Personalkosten: Hierbei handelt es sich um die anteiligen Personalkosten des mit der Entsorgungsaufgabe beauftragten Mitarbeiters der STAWAG. Die geringe Erhöhung begründet sich in der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2013. Sachkosten: In den Sachkosten sind Raumkosten, Reisekosten, Kosten für fachbezogene Fortbildung und sonstige Sachmittel des beauftragten Mitarbeiters der STAWAG enthalten. Verwaltungskostenbeitrag: Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Finanzverwaltung vorgegeben. Für die Gebührenberechnung 2013 ergibt sich keine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages. Überschuss-/Verlustausgleich Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von drei Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden. Verlustverrechnung 2010 In 2010 wurde ein bereinigtes negatives Betriebsergebnis in Höhe von 3.172,46 € erzielt, dass in die Gebührenkalkulation einzubeziehen ist. Dieser Verlust basiert auf einer höheren Anzahl von durchgeführten Anschlüssen von Kleineinleitern an das städtische Kanalnetz gegenüber der kalkulierten Anzahl. Hierdurch verringerten sich die Entleerungsmengen sowie die Anzahl der Kleineinleiter, was zu einer Verschiebung der Kosten zu Lasten der verbliebenen Einleiter führt. Entleerungsmenge Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2012 Seite: 6/7 Aufgrund der Schließung von Anlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen und der entwässerungstechnischen Erschließung / Anbindung von Kleinsiedlungsgebieten verringert sich die Abfuhrmengen stetig. Außerdem ist zu beobachten, dass die Kleineinleiter aufgrund des technischen Standards der Anlagen in der Regel alle 2 Jahre einmal durchschnittlich 3 – 4 m³ Klärschlamm abfahren lassen. Dies führt dazu, dass immer weniger Kleineinleiter die vorhandenen Kosten zu tragen haben. Anlage/n: Keine Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2012 Seite: 7/7