Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103702.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
31.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0082/WP16
öffentlich
31.10.2012
Herr Salden / Herr Beyer
12. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von
Kläreinrichtungen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.11.2012
11.12.2012
19.12.2012
UmA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 12.
Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 12. Nachtrages zur Satzung über
die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 12. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von
Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 1/7
Erläuterungen:
Die
Entleerung
von
Kleinkläranlagen
erfolgt
durch
ein
von
der
STAWAG
beauftragtes
Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die
STAWAG wahrgenommen.
Die
Gebührenveranlagung
erfolgt
durch
den
Fachbereich
“Bauverwaltung,
B
03/10“,
in
Zusammenarbeit mit der STAWAG.
Gebührenanpassung
Es ist eine Gebührenanpassung notwendig, da wie in den Vorjahren, die Abfuhrmengen der
Kleineinleiter stetig weiter sinken. Dies resultiert nicht zuletzt daraus, dass in den letzten Jahren eine
Vielzahl von Kleinsiedlungsgebieten an die städtische Kanalisation angeschlossen wurden. Hinzu
kommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neusten Stand gebracht wurden und
hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. In der Regel werden alle 2 Jahre
durchschnittlich 3 – 4 m³ Klärschlamm abgefahren. Dadurch sinkt die jährliche Abfuhrmenge noch
weiter. Dies hat automatisch zur Folge, dass immer weniger Kleineinleiter die anfallenden Kosten zu
tragen haben.
Bei einer Abfuhrmenge von rund 4 m³ alle 2 Jahre entspricht dies (4 m³ x 55,84 € : 2 =) 111,68 €
jährlich. Dem gegenüber stehen Schmutzwassergebühren für einen 4 Personenhaushalt in Höhe von
derzeit rund 200 m³ x 2,58 € = 516,00 € jährlich. Damit ist die Nutzung einer Kleinkläranlage nach wie
vor deutlich günstiger als ein Kanalanschluss.
Hinzu kommt, dass durch die ständig hinzukommenden Neuanschlüsse an die städt. Kanalisation die
zu kalkulierende Anzahl der verbleibenden Kleineinleiter enorm schwer zu schätzen ist.
Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen zur Zeit „nur noch“ 81 Kleineinleiter. Diese Zahl
wird
sich
noch
weiter
verringern.
Dies
wurde
bereits
im
Rahmen
der
Beratung
des
Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 – 2018 dargelegt.
In der Gebührenkalkulation für 2013 ist ein bereinigter Verlust aus dem BAB 2010 mit einzurechnen.
Dieser Verlust soll gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von drei
Jahren ausgeglichen werden.
Bisher wurde ein Gebührensatz i. H. v. 46,22 €/m³ zugrunde gelegt. Aufgrund der neu durchgeführten
Kalkulation für das Jahr 2013 ist ein Gebührensatz in Höhe von
55,84 € / m³
kostendeckend.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 nebst Erläuterung sind als Anlage beigefügt.
Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 2/7
12. Nachtrag
zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
vom
Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli
1994, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
(Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005
(BGBl. I S. 114), der §§ 53, 64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeswassergesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie der §§ 1, 4, 6, 10 und 20
Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober
1969 (GV. NRW. S. 712) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner
Sitzung am
folgende Satzung beschlossen:
1.
§ 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 55,84/m3.
2.
Dieser 12. Nachtrag tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 3/7
Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen
Veränderung in
% zu Gebühren-
2012
2013
Unternehmerlohn
5.477,50 €
3.912,50 €
-28,57%
Klärschlammbehandlung
2.555,00 €
1.825,00 €
-28,57%
ant. Personalkosten
3.193,17 €
3.333,73 €
4,40%
84,50 €
86,11 €
1,91%
1.630,00 €
1.630,00 €
0,00%
12.940,17 €
10.787,35 €
-16,64%
kalkulation 2012
Kostenart
Sachkosten
Verw.kostenbeitrag
Gesamtkosten
Ausgleich Verlust BAB 2009
3.234,86 €
Ausgleich Verlust BAB 2010
3.172,46 €
Durch Gebühren zu deckende
Kosten
16.175,03 €
13.959,81 €
-13,70%
Entleerungsmenge
350 m³
250 m³
-28,57%
Einzelentleerung
46,22 €
55,84 €
20,81%
Gebührenvorschlag:
46,22 €
55,84 €
20,81%
Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 4/7
Kostenstruktur pro m³
Anteil in%
Unternehmerlohn
15,65 €
28,03%
Klärschlammbehandlung
7,30 €
13,07%
ant. Personalkosten
13,33 €
23,88%
Sachkosten
0,34 €
0,62%
Verw.kostenbeitrag
6,52 €
11,68%
Ausgleich Verlust BAB 2010
12,69 €
22,73%
Gesamt:
55,84 €
100,00%
Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
Seite: 5/7
Zu den einzelnen Kostenarten:
Unternehmerlohn:
Dem Vorjahr entsprechend ist der Abfuhrpreis konstant geblieben. Gleichzeitig sinkt 2013 die
erwartete Abfuhrmenge aufgrund der Schließung von Anlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen
stetig weiter, so dass sich die Unternehmerkosten um 28,57% zum Vorjahr verringern.
Klärschlammbehandlung:
Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung
von Grubeninhalten wird sich laut Mitteilung des WVER für 2013 nicht ändern.
Personalkosten:
Hierbei handelt es sich um die anteiligen Personalkosten des mit der Entsorgungsaufgabe
beauftragten Mitarbeiters der STAWAG.
Die geringe Erhöhung begründet sich in der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2013.
Sachkosten:
In den Sachkosten sind Raumkosten, Reisekosten, Kosten für fachbezogene Fortbildung und sonstige
Sachmittel des beauftragten Mitarbeiters der STAWAG enthalten.
Verwaltungskostenbeitrag:
Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Finanzverwaltung vorgegeben. Für die
Gebührenberechnung 2013 ergibt sich keine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages.
Überschuss-/Verlustausgleich
Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen
innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von drei Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen
sollen ausgeglichen werden.
Verlustverrechnung 2010
In 2010 wurde ein bereinigtes negatives Betriebsergebnis in Höhe von 3.172,46 € erzielt, dass in die
Gebührenkalkulation einzubeziehen ist. Dieser Verlust basiert auf einer höheren Anzahl von
durchgeführten Anschlüssen von Kleineinleitern an das städtische Kanalnetz gegenüber der
kalkulierten Anzahl. Hierdurch verringerten sich die Entleerungsmengen sowie die Anzahl der
Kleineinleiter, was zu einer Verschiebung der Kosten zu Lasten der verbliebenen Einleiter führt.
Entleerungsmenge
Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
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Aufgrund
der
Schließung
von
Anlagen
infolge
von
Kanalbaumaßnahmen
und
der
entwässerungstechnischen Erschließung / Anbindung von Kleinsiedlungsgebieten verringert sich die
Abfuhrmengen stetig. Außerdem ist zu beobachten, dass die Kleineinleiter aufgrund des technischen
Standards der Anlagen in der Regel alle 2 Jahre einmal durchschnittlich 3 – 4 m³ Klärschlamm
abfahren lassen. Dies führt dazu, dass immer weniger Kleineinleiter die vorhandenen Kosten zu
tragen haben.
Anlage/n:
Keine
Vorlage B 03/0082/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2012
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