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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103693.pdf
Größe
260 kB
Erstellt
31.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0081/WP16 öffentlich 31.10.2012 Frau Hermanns/Herr Beyer 15. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen) hier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 20.11.2012 11.12.2012 19.12.2012 UmA FA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Finanzielle Auswirkungen: Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,15 € von 2,58 € auf 2,73 €. Erhöhung der Teilanschlussgebühr um 0,08 € von 1,45 € auf 1,53 €. Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,05 € von 1,00 € auf 1,05 €. Die zum 01.01.2013 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend. Beschlussvorschlag: Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Finanzausschuss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2012 Seite: 1/7 Rat der Stadt: Der Rat der Stadt beschließt den 15. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2012 Seite: 2/7 Erläuterungen: Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2013 Gebührenhöhe Es ist erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 sowie § 4 Abs. 6 der Kanalgebührensatzung zum 01.01.2013 wie folgt neu festzusetzen: Zu § 3 (8) Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,58 auf i 2,73 zu erhöhen. Zu § 3 (9) Die Teilanschlussgebühr ist von € 1,45 auf i 1,53 zu erhöhen. Zu § 4 (6) Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,00 auf € 1,05 zu erhöhen. Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2013 würde bei unveränderten Gebührensätzen und bei einem Kostenvolumen von insgesamt 61.746.900,- € einen Verlust in Höhe von 2.843.224,- € ausweisen (siehe Anlage 3). Um diesen Fehlbetrag auszugleichen, ist eine Anhebung der Gebührentarife wie vorstehend dargelegt erforderlich. Für das Jahr 2012 konnte der Fehlbetrag durch eine Entnahme aus dem zur Verfügung stehenden Sonderposten Kanalgebühren gedeckt werden. Bei dieser Entnahme handelt es sich um einen Einmaleffekt, der die bereits in 2012 notwendig gewesene Gebührenerhöhung um ein Jahr verzögern konnte. Wie bereits im Vorjahr zeigen sich die Kostenträger Frischwasserverbrauch für die Schmutzwassergebühr und versiegelte Flächen für die Niederschlagswassergebühr stabil. Der Grund für die notwendige Anhebung der Gebühren ist ausschließlich auf eine Kostensteigerung zurückzuführen. Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden insgesamt um 1.215.891,- € steigen. Das entspricht einer Kostensteigerung von 2,01 %. Die größten Zuwächse gibt es: 1. bei den kalkulatorischen Abschreibungen, 2. der Abwasserabgabe und 3. dem Betriebsführungsentgelt Stawag. Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2012 Seite: 3/7 Der Aufwand für die Aufgaben nach § 61a LWG wird in Höhe des Vorjahreswertes angesetzt. Obwohl die Ausführung des Gesetzes zur Zeit ruht, kann nach derzeitiger Informationslage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes davon ausgegangen werden, dass noch im Jahr 2013 eine neue Regelung erfolgen wird. 1. Kalkulatorische Kosten Die kalkulatorischen Abschreibungen steigen um ca. 970.000,- €. Dies ist im Wesentlichen eine Folge der Indexierung des Kanalvermögens (ca. 558.000,- €). Zur Indexierung wurde der aktuellste feststehende Wert benutzt, hier: der Index 2011. Der Index Ortskanäle stieg um 2,3 %, der Index Maschinentechnik um 1,8 % und der Index Elektrotechnik um 2,1 %. Weitere Anteile resultieren aus der kontinuierlichen Investitionstätigkeit sowie der in der Vorlage 2012 (B03/0053/WP16) genannten Plausibilisierung, welche zwischenzeitlich abschlossen wurde. 2. Abwasserabgabe Neben der Abwasserabgabe für die Einzugsgebiete der Kläranlagen (772.900,- €) ist zusätzlich Niederschlagswasserabgabe für die Einleitungsstellen des Trennkanalisations-netzes zu zahlen (117.100,- €). 3. Betriebsführungsentgelt STAWAG Die Steigerung des Betriebsführungsentgeltes ist auf die neue Ausgestaltung des Betriebsführungsvertrages zurück zu führen. Das Betriebsführungsentgelt wurde, neben der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel (ca. 74.000,- €) aufgrund von Mengen- und Aufgabenzuwachs (ca. 48.000,- €) um insgesamt ca. 122.000,- €, angepasst. Außerdem wurde die Zuordnung für Aufwendungen für bew. Vermögensgegenstände des Kanalbetriebes dahingehend korrigiert, dass es sich dabei für die Stadt um konsumtive Aufwendungen handelt und nicht um investive Auszahlungen (260.000,- €), sodass insgesamt eine Steigerung i. H. v. ca. 380.000,- € vorliegt. Auswirkungen Von den 61.746.900,- € Gesamtkostenvolumen sind etwa Zinsen und dauerhafte vertragliche Vereinbarungen 97 % Fixkosten, wie Abschreibungen, mit dem WVER, der Stawag und Nachbarkommunen. Verbleiben lediglich knapp 3 %, mithin ca. 1.852.000,- € Kosten, welche die Stadt beeinflussen kann. Dabei sind jedoch die kommenden Regelungen zum § 61a LWG zu beachten. Unter Zugrundelegung eines jährlichen Frischwasserverbrauchs von 120 m³ sowie einer versiegelten Fläche von 130 m² und der vorliegenden Gebührenerhöhung fallen für einen 4 PersonenMusterhaushalt bei den Schmutzwassergebühren Mehrkosten i. H. v. 18,00 € pro Jahr ≙ 1,50 € pro Monat und bei den Niederschlagswassergebühren Mehrkosten i. H. v. 6,50 € pro Jahr ≙ 0,54 € pro Monat an. Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2012 Seite: 4/7 Der beigefügten Anlage 4 ist zu entnehmen, dass die Stadt Aachen mit der Schmutzwasser-gebühr 2012 innerhalb der Städteregion zu den günstigsten drei Kommunen zählt; kumuliert mit der Niederschlagswassergebühr sogar die Spitzenposition hält. Selbst unter Berücksichtigung der erforderlichen Gebührenerhöhung rangiert die Stadt Aachen weiterhin unter den besten drei Kommunen; zumal damit zu rechnen ist, dass auch die Nachbarkommunen ihre Gebühren aufgrund des Kostendeckungsprinzips gem. § 6 Abs.1 Satz 3 KAG erhöhen müssen. Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2012 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfs-berechnung 2013 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden (siehe Anlage 1). Ausblick auf die zukünftige Gebührenentwicklung Das Betriebsergebnis 2010 beträgt - 426.270,19 €. Diese Unterdeckung soll gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. Neben der bereits oben genannten Entnahme zur Deckung des Fehlbetrages der Gebührenkalkulation 2012, wurde diese Unterdeckung aus dem Sonderposten Kanalgebühren bestritten, sodass das negative Betriebsergebnis 2010 keine Berücksichtigung innerhalb der Gebührenkalkulation 2013 finden muss. Da der Sonderposten nach derzeitiger Vorabkalkulation durch diese beiden Entnahmen aufgezehrt ist, besteht ab dem Jahr 2013 leider keine Möglichkeit mehr Mehraufwendungen aufzufangen. Anlage/n: 1. Kostenübersicht 2. Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2003 3. Kostenzuordnung 4. Übersicht der Abwassergebühren in der Städteregion Aachen 2012 Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2012 Seite: 5/7 15 . N A C H T R A G zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGB l. I S. 114) und der §§ 64 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 19.12.2012 folgende Satzung beschlossen: 1. § 3 (8) erhält folgende Fassung: Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,73. 2. § 3 (9) erhält folgende Fassung: Sofern für einzelne Grundstücke oder einzelne Ortsteile vor Einleiten der Abwässer in die öffentliche Abwasseranlage eine Vorklärung der Abwässer vorgenommen und die Einleitung in die Kanalisation erfolgt, die nicht an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen ist (Teilanschluss), beträgt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 1,53. 3. ' 4 (6) erhält folgende Fassung: Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,05. 4. Dieser 15. Nachtrag tritt am 01.01.2013 in Kraft. Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2012 Seite: 6/7 a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Aachen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Aachen, den (Marcel Phillipp) Oberbürgermeister Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2012 Seite: 7/7 Anlage 1 Kanalbenutzungsgebühren 2013 2012 € 2013 € 57.000 12.000 9.000 5.155.109 0 65.000 250.000 1.500 800 2.000 3.000 6.500 11.000 1.000 34.000 23.000 27.095.300 9.520.000 772.900 200.000 150.000 82.500 985.700 488.000 15.797.000 30.000 57.000 28.500 39.000 5.278.000 260.000 69.000 50.000 1.500 800 2.000 3.000 6.500 7.400 1.000 33.000 23.000 27.046.000 10.490.000 890.000 95.000 150.000 82.500 1.088.000 488.000 15.788.000 0 0 16.500 30.000 122.891 260.000 4.000 -200.000 0 0 0 0 0 -3.600 0 -1.000 0 -49.300 970.000 117.100 -105.000 0 0 102.300 0 -9.000 -30.000 Ausgaben: 60.752.309 61.977.200 1.224.891 Abzüglich Einnahmen: Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (Erst. v. AC Stadtbetrieb für Wärmelieferungen) Verwaltungsgebühren Andere sonstige ordentliche Erträge (Rückzahlung von Abwasserabgaben) Erstattung von übrigen Bereichen (Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm) Erstattungen von Gemeinden (Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand) Erträge aus internen Leistungsbeziehnungen (Kostenerst. von 5811005 (KKA)) Einnahmen: 33.000 3.000 100 5.000 171.000 9.200 221.300 35.000 3.000 100 5.000 178.000 9.200 230.300 2.000 0 0 0 7.000 0 9.000 60.531.009 61.746.900 1.215.891 -426.270 426.270 -426.270 426.270 Gebührenrelevante Kosten (PSP 1-110102) Sachkonto 50110000 50510000 54310000 52790000 52790000 52790000 52790000 54130000 54140000 54310000 54310000 54930000 52320000 52320000 52350000 52380000 53130000 57199900 54890000 52410000 52520000 58110000 58110000 58110000 58110000 58110000 43210000 43110000 45910000 44880000 44820000 48110000 Dienstbezüge Beamte (1 1/2 Stellen A9/A10) f. Umsetzung § 61a LWG Zuführung f. Pensionsrückstellungen (50% von 50110000) Geschäftsaufwendungen (Sachkosten für Stellen § 61a LWG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Betriebsführungsentgelt STAWAG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Aufw. f. bew. Verm. STAWAG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Entleerung geschlossene Gruben) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Dichtheitsprüfung städt. Kanäle in WSchG) Aus.- und Fortbildung, Umschulung (für Stellen § 61 a LWG) Aufw. für übernommene Reisekosten (Sachkosten für Stellen § 61a LWG) Geschäftsaufwendungen (Grundlagenermittlung für den Gebührenmaßstab) Geschäftsaufwendungen (Verwaltungsgebühren) Aufwendungen für Beiträge (Beiträge zu Verbänden und Vereinen) Erstattungen an Gemeinden (Erstattung an Herzogenrath ("Zum blauen Stein")) Erstattungen an Gemeinden (Erstattung von Kostenanteilen aus Vorjahren) Erstattung an verb. Untern., Betlg. SoVer.(Erstellung der Unterlagen zur Geb`berechnung) Erstattung an übrige Bereiche (Zuiveringschap Limburg/NL) Aufw. f. Zuweisungen an Zweckverbände (Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur) Abschreibungen Abwasserabgaben Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlagen (Aufwand für Anforderungen gem. SüwKan) Unterh. d. Masch und techni. Anlagen (Aufwand für generelle Entwässerungsplanung) Auf. aus internen Leistungsbez. Erstattung von Kostenanteilen f.FB 61/73 Auf. aus internen Leistungsbez.(Verwaltungskostenbeitrag) Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern") Auf. aus internen Leistungsbez. ( kalk. Verzinsung des Anlagekapitals) Auf. aus internen Leistungsbez. ( Kostenerstattung an FB 11/4, Software für § 61 a LWG) Betriebsergebnis 2010 Entnahme aus dem Sonderposten Kanal gem. § 6 Abs. 2 KAG +/- +/- € % 0,00 137,50 333,33 2,38 #DIV/0! 6,15 -80,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -32,73 0,00 -2,94 0,00 -0,18 10,19 15,15 -52,50 0,00 0,00 10,38 0,00 -0,06 -100,00 0,00 2,02 0,00 0,00 0,00 6,06 0,00 0,00 0,00 4,09 0,00 4,07 0,00 2,01 0,00 #DIV/0! #DIV/0! 0,00 0,00 0,00 Anlage 2 Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2002 Niederschlagswasser 13750000 13700000 qm 13650000 Ist-Fläche Prognose 13600000 13550000 13500000 13450000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr Schmutzwasser 18000000 cbm 17000000 16000000 Ist-Menge 15000000 Prognose 14000000 13000000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr Teilanschlüsse 60000 50000 cbm 40000 Ist-Menge 30000 Prognose 20000 10000 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Anlage 3 Kanalbenutzungsgebühren 2013 Kostenzuordnung gem. Gutachten Ing.-Büro v. 23.10.2012 a) Städt. Anteil für Straßenentwässerung b) Kostenanteil für Niederschlagswasser von priv. befestigten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen 14.433.641 € c) Kostenanteil für Schmutzwasser 39.518.783 € 7.779.176 € 39.534.083 € d) 15.300 € Kostenanteil für Teilanschluß 61.746.900 € Gebührensätze zu b) Regenwassergebühr: 14.433.641 13.700.000 1,0536 € z.Zt. 1,00 €/m² zu c) Schmutzwassergebühr: 39.534.083 14.500.000 2,7265 € z.Zt. 2,58 €/m³ zu d) Teilanschlußgebühr: 22.212.817 14.500.000 1,5319 € z.Zt. 1,45 €/m³ Gebühreneinnahmen Geb.-Einnahmen alte Tarife Gebührenvorschlag: RW: 13.700.000 m² x 1,05 € 14.385.000 1,00 € 13.700.000 SW: 14.500.000 m³ x 2,73 € 39.585.000 2,58 € 37.410.000 10.000 m³ x 1,53 € Einnahmen: 15.300 53.985.300 1,45 € 14.500 51.124.500 TA: Durch Kanalbenutzungsgebühren zu deckende Kosten (Ziff. b + c + d) 53.967.724 Überdeckung 17.576 53.967.724 Unterdeckung: -2.843.224 Anlage 4 Übersicht der Abwassergebühren in der Städteregion Aachen 2012 Stadt Alsdorf Baesweiler Eschweiler Herzogenrath Monschau Roetgen Simmerath Stolberg Würselen Schmutzwasser Niederschlagswasser 3,64 € 1,31 € 2,90 € 1,14 € 2,30 € 1,40 € 3,40 € 0,91 € 5,19 € 1,18 € 3,84 € 1,07 € 5,30 € 0,51 € 2,79 € 1,37 € 2,66 € 1,15 € kumuliert: 2012 2013 4,95 € 4,04 € 3,70 € 2. 1. 4,31 € 6,37 € 4,91 € 5,81 € 4,16 € 3,81 € 3. 3. Durchschnitt: 3,49 € 1,16 € 4,65 € Aachen 2012 Aachen 2013 2,58 € 2,73 € 1,00 € 1,05 € 3,58 € 1. 3,78 € Bei der Durchschnittsberechnung wurden zur Nivellierung jeweils die höchsten bzw. niedrigsten Werte nicht mit einbezogen. 2.