Daten
Kommune
Aachen
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Erstellt
31.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Stichworte
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0081/WP16
öffentlich
31.10.2012
Frau Hermanns/Herr Beyer
15. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung der Stadt
Aachen)
hier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.11.2012
11.12.2012
19.12.2012
UmA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,15 € von 2,58 € auf 2,73 €.
Erhöhung der Teilanschlussgebühr um 0,08 € von 1,45 € auf 1,53 €.
Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,05 € von 1,00 € auf 1,05 €.
Die zum 01.01.2013 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des
15. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur
Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
Seite: 1/7
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt den 15. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der
Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2013
Gebührenhöhe
Es ist erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 sowie § 4 Abs. 6 der Kanalgebührensatzung
zum 01.01.2013 wie folgt neu festzusetzen:
Zu § 3 (8)
Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,58 auf i 2,73 zu erhöhen.
Zu § 3 (9)
Die Teilanschlussgebühr ist von € 1,45 auf i 1,53 zu erhöhen.
Zu § 4 (6)
Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,00 auf € 1,05 zu erhöhen.
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung
für den Entwässerungshaushalt 2013 würde bei
unveränderten Gebührensätzen und bei einem Kostenvolumen von insgesamt 61.746.900,- € einen
Verlust in Höhe von 2.843.224,- € ausweisen (siehe Anlage 3).
Um diesen Fehlbetrag auszugleichen, ist eine Anhebung der Gebührentarife wie vorstehend dargelegt
erforderlich.
Für das Jahr 2012 konnte der Fehlbetrag durch eine Entnahme aus dem zur Verfügung stehenden
Sonderposten Kanalgebühren gedeckt werden. Bei dieser Entnahme handelt es sich um einen
Einmaleffekt, der die bereits in 2012 notwendig gewesene Gebührenerhöhung um ein Jahr verzögern
konnte.
Wie
bereits
im
Vorjahr
zeigen
sich
die
Kostenträger
Frischwasserverbrauch
für
die
Schmutzwassergebühr und versiegelte Flächen für die Niederschlagswassergebühr stabil. Der Grund
für die notwendige Anhebung der Gebühren ist ausschließlich auf eine
Kostensteigerung
zurückzuführen.
Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden insgesamt um 1.215.891,- € steigen.
Das entspricht einer Kostensteigerung von 2,01 %.
Die größten Zuwächse gibt es:
1. bei den kalkulatorischen Abschreibungen,
2. der Abwasserabgabe und
3. dem Betriebsführungsentgelt Stawag.
Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
Seite: 3/7
Der Aufwand für die Aufgaben nach § 61a LWG wird in Höhe des Vorjahreswertes angesetzt. Obwohl
die Ausführung des Gesetzes zur Zeit ruht, kann nach derzeitiger Informationslage des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes davon ausgegangen werden, dass noch im Jahr 2013 eine neue
Regelung erfolgen wird.
1. Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Abschreibungen steigen um ca. 970.000,- €.
Dies ist im Wesentlichen eine Folge der Indexierung des Kanalvermögens (ca. 558.000,- €). Zur
Indexierung wurde der aktuellste feststehende Wert benutzt, hier: der Index 2011.
Der Index
Ortskanäle stieg um 2,3 %, der Index Maschinentechnik um 1,8 % und der Index Elektrotechnik um
2,1 %.
Weitere Anteile resultieren aus der kontinuierlichen Investitionstätigkeit sowie der in der Vorlage 2012
(B03/0053/WP16) genannten Plausibilisierung, welche zwischenzeitlich abschlossen wurde.
2. Abwasserabgabe
Neben der Abwasserabgabe für die Einzugsgebiete der Kläranlagen (772.900,- €) ist zusätzlich
Niederschlagswasserabgabe für die Einleitungsstellen des Trennkanalisations-netzes zu zahlen
(117.100,- €).
3. Betriebsführungsentgelt STAWAG
Die
Steigerung
des
Betriebsführungsentgeltes
ist
auf
die
neue
Ausgestaltung
des
Betriebsführungsvertrages zurück zu führen. Das Betriebsführungsentgelt wurde, neben der
vertraglich
vereinbarten
Preisgleitklausel
(ca.
74.000,-
€)
aufgrund
von
Mengen-
und
Aufgabenzuwachs (ca. 48.000,- €) um insgesamt ca. 122.000,- €, angepasst. Außerdem wurde die
Zuordnung für Aufwendungen für bew. Vermögensgegenstände des Kanalbetriebes dahingehend
korrigiert, dass es sich dabei für die Stadt um konsumtive Aufwendungen handelt und nicht um
investive Auszahlungen (260.000,- €), sodass insgesamt eine Steigerung i. H. v. ca. 380.000,- €
vorliegt.
Auswirkungen
Von den 61.746.900,- € Gesamtkostenvolumen sind etwa
Zinsen
und
dauerhafte
vertragliche
Vereinbarungen
97 % Fixkosten, wie Abschreibungen,
mit
dem
WVER,
der
Stawag
und
Nachbarkommunen. Verbleiben lediglich knapp 3 %, mithin ca. 1.852.000,- € Kosten, welche die Stadt
beeinflussen kann. Dabei sind jedoch die kommenden Regelungen zum § 61a LWG zu beachten.
Unter Zugrundelegung eines jährlichen Frischwasserverbrauchs von 120 m³ sowie einer versiegelten
Fläche von 130 m² und der vorliegenden Gebührenerhöhung fallen für einen 4 PersonenMusterhaushalt bei den Schmutzwassergebühren Mehrkosten i. H. v. 18,00 € pro Jahr ≙ 1,50 € pro
Monat und bei den Niederschlagswassergebühren Mehrkosten i. H. v. 6,50 € pro Jahr ≙ 0,54 € pro
Monat an.
Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
Seite: 4/7
Der beigefügten Anlage 4 ist zu entnehmen, dass die Stadt Aachen mit der Schmutzwasser-gebühr
2012 innerhalb der Städteregion zu den günstigsten drei Kommunen zählt; kumuliert mit der
Niederschlagswassergebühr sogar die Spitzenposition hält.
Selbst unter Berücksichtigung der erforderlichen Gebührenerhöhung rangiert die Stadt Aachen
weiterhin unter den besten drei Kommunen; zumal damit zu rechnen ist, dass auch die
Nachbarkommunen ihre Gebühren aufgrund des Kostendeckungsprinzips gem. § 6 Abs.1 Satz 3 KAG
erhöhen müssen.
Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2012 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfs-berechnung
2013 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden
(siehe Anlage 1).
Ausblick auf die zukünftige Gebührenentwicklung
Das Betriebsergebnis 2010 beträgt - 426.270,19 €. Diese Unterdeckung soll gem. § 6 Abs. 2 Satz 3
KAG innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. Neben der bereits oben genannten Entnahme zur
Deckung des Fehlbetrages der Gebührenkalkulation 2012, wurde diese Unterdeckung aus dem
Sonderposten Kanalgebühren bestritten, sodass das negative Betriebsergebnis 2010 keine
Berücksichtigung innerhalb der Gebührenkalkulation 2013 finden muss.
Da der Sonderposten nach derzeitiger Vorabkalkulation durch diese beiden Entnahmen aufgezehrt ist,
besteht ab dem Jahr 2013 leider keine Möglichkeit mehr Mehraufwendungen aufzufangen.
Anlage/n:
1. Kostenübersicht
2. Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2003
3. Kostenzuordnung
4. Übersicht der Abwassergebühren in der Städteregion Aachen 2012
Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
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15 . N A C H T R A G
zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss
an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) der §§ 1 und 9
des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGB l. I S. 114) und der §§ 64 ff.
des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), jeweils in der derzeit geltenden
Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 19.12.2012 folgende Satzung
beschlossen:
1.
§ 3 (8)
erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,73.
2.
§ 3 (9) erhält folgende Fassung:
Sofern für einzelne Grundstücke oder einzelne Ortsteile vor Einleiten der Abwässer in
die öffentliche Abwasseranlage eine Vorklärung der Abwässer vorgenommen und die Einleitung in die
Kanalisation erfolgt, die nicht an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen ist (Teilanschluss),
beträgt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 1,53.
3.
' 4 (6) erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,05.
4.
Dieser 15. Nachtrag tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NW beim
Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn,
Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
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a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b)
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Aachen vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aachen, den
(Marcel Phillipp)
Oberbürgermeister
Vorlage B 03/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
Seite: 7/7
Anlage 1
Kanalbenutzungsgebühren 2013
2012
€
2013
€
57.000
12.000
9.000
5.155.109
0
65.000
250.000
1.500
800
2.000
3.000
6.500
11.000
1.000
34.000
23.000
27.095.300
9.520.000
772.900
200.000
150.000
82.500
985.700
488.000
15.797.000
30.000
57.000
28.500
39.000
5.278.000
260.000
69.000
50.000
1.500
800
2.000
3.000
6.500
7.400
1.000
33.000
23.000
27.046.000
10.490.000
890.000
95.000
150.000
82.500
1.088.000
488.000
15.788.000
0
0
16.500
30.000
122.891
260.000
4.000
-200.000
0
0
0
0
0
-3.600
0
-1.000
0
-49.300
970.000
117.100
-105.000
0
0
102.300
0
-9.000
-30.000
Ausgaben:
60.752.309
61.977.200
1.224.891
Abzüglich Einnahmen:
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (Erst. v. AC Stadtbetrieb für Wärmelieferungen)
Verwaltungsgebühren
Andere sonstige ordentliche Erträge (Rückzahlung von Abwasserabgaben)
Erstattung von übrigen Bereichen (Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm)
Erstattungen von Gemeinden (Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand)
Erträge aus internen Leistungsbeziehnungen (Kostenerst. von 5811005 (KKA))
Einnahmen:
33.000
3.000
100
5.000
171.000
9.200
221.300
35.000
3.000
100
5.000
178.000
9.200
230.300
2.000
0
0
0
7.000
0
9.000
60.531.009
61.746.900
1.215.891
-426.270
426.270
-426.270
426.270
Gebührenrelevante Kosten (PSP 1-110102)
Sachkonto
50110000
50510000
54310000
52790000
52790000
52790000
52790000
54130000
54140000
54310000
54310000
54930000
52320000
52320000
52350000
52380000
53130000
57199900
54890000
52410000
52520000
58110000
58110000
58110000
58110000
58110000
43210000
43110000
45910000
44880000
44820000
48110000
Dienstbezüge Beamte (1 1/2 Stellen A9/A10) f. Umsetzung § 61a LWG
Zuführung f. Pensionsrückstellungen (50% von 50110000)
Geschäftsaufwendungen (Sachkosten für Stellen § 61a LWG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Betriebsführungsentgelt STAWAG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Aufw. f. bew. Verm. STAWAG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Entleerung geschlossene Gruben)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Dichtheitsprüfung städt. Kanäle in WSchG)
Aus.- und Fortbildung, Umschulung (für Stellen § 61 a LWG)
Aufw. für übernommene Reisekosten (Sachkosten für Stellen § 61a LWG)
Geschäftsaufwendungen (Grundlagenermittlung für den Gebührenmaßstab)
Geschäftsaufwendungen (Verwaltungsgebühren)
Aufwendungen für Beiträge (Beiträge zu Verbänden und Vereinen)
Erstattungen an Gemeinden (Erstattung an Herzogenrath ("Zum blauen Stein"))
Erstattungen an Gemeinden (Erstattung von Kostenanteilen aus Vorjahren)
Erstattung an verb. Untern., Betlg. SoVer.(Erstellung der Unterlagen zur Geb`berechnung)
Erstattung an übrige Bereiche (Zuiveringschap Limburg/NL)
Aufw. f. Zuweisungen an Zweckverbände (Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur)
Abschreibungen
Abwasserabgaben
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlagen (Aufwand für Anforderungen gem. SüwKan)
Unterh. d. Masch und techni. Anlagen (Aufwand für generelle Entwässerungsplanung)
Auf. aus internen Leistungsbez. Erstattung von Kostenanteilen f.FB 61/73
Auf. aus internen Leistungsbez.(Verwaltungskostenbeitrag)
Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern")
Auf. aus internen Leistungsbez. ( kalk. Verzinsung des Anlagekapitals)
Auf. aus internen Leistungsbez. ( Kostenerstattung an FB 11/4, Software für § 61 a LWG)
Betriebsergebnis 2010
Entnahme aus dem Sonderposten Kanal
gem. § 6 Abs. 2 KAG
+/-
+/-
€
%
0,00
137,50
333,33
2,38
#DIV/0!
6,15
-80,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-32,73
0,00
-2,94
0,00
-0,18
10,19
15,15
-52,50
0,00
0,00
10,38
0,00
-0,06
-100,00
0,00
2,02
0,00
0,00
0,00
6,06
0,00
0,00
0,00
4,09
0,00
4,07
0,00
2,01
0,00
#DIV/0!
#DIV/0!
0,00
0,00
0,00
Anlage 2
Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2002
Niederschlagswasser
13750000
13700000
qm
13650000
Ist-Fläche
Prognose
13600000
13550000
13500000
13450000
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Jahr
Schmutzwasser
18000000
cbm
17000000
16000000
Ist-Menge
15000000
Prognose
14000000
13000000
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Jahr
Teilanschlüsse
60000
50000
cbm
40000
Ist-Menge
30000
Prognose
20000
10000
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
Anlage 3
Kanalbenutzungsgebühren 2013
Kostenzuordnung
gem. Gutachten Ing.-Büro v. 23.10.2012
a)
Städt. Anteil für Straßenentwässerung
b)
Kostenanteil für Niederschlagswasser von
priv. befestigten und an die Kanalisation
angeschlossenen Flächen
14.433.641 €
c)
Kostenanteil für Schmutzwasser
39.518.783 €
7.779.176 €
39.534.083 €
d)
15.300 €
Kostenanteil für Teilanschluß
61.746.900 €
Gebührensätze
zu b)
Regenwassergebühr:
14.433.641
13.700.000
1,0536 €
z.Zt.
1,00 €/m²
zu c)
Schmutzwassergebühr:
39.534.083
14.500.000
2,7265 €
z.Zt.
2,58 €/m³
zu d)
Teilanschlußgebühr:
22.212.817
14.500.000
1,5319 €
z.Zt.
1,45 €/m³
Gebühreneinnahmen
Geb.-Einnahmen
alte Tarife
Gebührenvorschlag:
RW:
13.700.000 m²
x
1,05 €
14.385.000
1,00 €
13.700.000
SW:
14.500.000 m³
x
2,73 €
39.585.000
2,58 €
37.410.000
10.000 m³
x
1,53 €
Einnahmen:
15.300
53.985.300
1,45 €
14.500
51.124.500
TA:
Durch Kanalbenutzungsgebühren
zu deckende Kosten (Ziff. b + c + d)
53.967.724
Überdeckung
17.576
53.967.724
Unterdeckung:
-2.843.224
Anlage 4
Übersicht der Abwassergebühren in der Städteregion Aachen 2012
Stadt
Alsdorf
Baesweiler
Eschweiler
Herzogenrath
Monschau
Roetgen
Simmerath
Stolberg
Würselen
Schmutzwasser Niederschlagswasser
3,64 €
1,31 €
2,90 €
1,14 €
2,30 €
1,40 €
3,40 €
0,91 €
5,19 €
1,18 €
3,84 €
1,07 €
5,30 €
0,51 €
2,79 €
1,37 €
2,66 €
1,15 €
kumuliert:
2012 2013
4,95 €
4,04 €
3,70 € 2.
1.
4,31 €
6,37 €
4,91 €
5,81 €
4,16 €
3,81 € 3.
3.
Durchschnitt:
3,49 €
1,16 €
4,65 €
Aachen 2012
Aachen 2013
2,58 €
2,73 €
1,00 €
1,05 €
3,58 € 1.
3,78 €
Bei der Durchschnittsberechnung wurden zur Nivellierung jeweils die höchsten bzw.
niedrigsten
Werte nicht mit einbezogen.
2.