Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103483.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
05.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0116/WP16-1
öffentlich
05.11.2012
E 26/00
Steuerung von Bauvorhaben und extern Beauftragten beim
Gebäudemanagement
Ergänzender Bericht des FB 14-Rechnungsprüfung vom
31.10.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.11.2012
BAGbM
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die ergänzende Stellungnahme des FB 14 – Rechnungsprüfung
vom 31.10.2012 zum TOP 6 der Sitzung zur Kenntnis.
Vorlage E 26/0116/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Verwaltung gibt dem Betriebsausschuss des Gebäudemanagements ergänzend zu Top 6 der
Sitzung die Stellungnahme des FB 14 – Rechnungsprüfung vom 31.10.2012 zur Kenntnis.
Anlage/n:
Stellungnahme des FB 14 vom 31.10.2012
Vorlage E 26/0116/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
Seite: 2/2
Auf Wunsch des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde die nachfolgende
Stellungnahme zum Aktenvermerk der Betriebsleitung des E 26 über die Steuerung von Bauvorhaben und
extern Beauftragten gefertigt.
Zu einzelnen Punkten des o.g. Aktenvermerks nimmt FB 14 wie folgt Stellung:
Nach den Angaben des E 26 Gebäudemanagement werden für die Planung und Bauleitung von Neu-, Umbau- und
Erweiterungsprojekten externe Architektur- und Ingenieurbüros beauftragt. E 26 selbst bleibt für die
Bauherrenaufgaben zuständig, die jedoch auch an externe Projektsteuerer vergeben werden können, bis auf die
unumgänglichen im Aktenvermerk aufgezeigten Verwaltungstätigkeiten.
Die Entwicklung in den vergangenen Jahren auch schon vor Gründung des Eigenbetriebs - hin zur Verlagerung
eines Großteils der Aufgaben auf extern Beauftragte begann mit der Haushaltskonsolidierung die einen
umfangreichen Stellenabbau verlangte. Hier nahmen der OBM und der Rat entscheidenden Einfluss. Trotzdem
bleibt die Frage offen, ob eine tatsächliche haushaltswirksame Einsparung daraus resultierte. In diesem
Zusammenhang wird auf die im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses durchgeführte Prüfung
„Kostenvergleich externer Architekten und Ingenieuren mit verwaltungsseitiger Eigenleistung“ vom September 2001
hingewiesen. Das Prüfungsergebnis besagte zum damaligen Zeitpunkt eindeutig, dass die Kosten der Planungen
in Eigenleistung deutlich - und zwar im Mittel 30 % - unter den Kosten der Fremdplanungen lagen. An diesem
Ergebnis dürfte sich auch gegenwärtig keine grundsätzliche Änderung ergeben. Insgesamt wurden von 2005 bis
zum jetzigen Zeitpunkt 725 Architekten- und Ingenieurverträge entsprechend den Vorgaben der RPO ab 8.000 €
dem FB 14 zur Prüfung vorgelegt.
Genauso verhielt es sich mit der Forderung nach externem „know hows“, was im Einzelfall berechtigt sein kann,
jedoch verfügte und verfügt E 26 durchaus über qualifiziertes Personal. Wettbewerbe sind keine neue Aufgabe von
E 26 sondern immer schon durchgeführt worden.
Generalplanerbeauftragungen zeigen eine steigende Tendenz von 2005 bis einschl. 2009 wurden 9
Generalplanerverträge vergeben und gleichviel in den Jahren 2010-2012, davon 6 allein für die Sanierung von
WC-Anlagen in Schulen.
Auch wenn im Aktenvermerk betont wird, dass insbesondere die Vergabe von Generalplanerleistungen sich
entlastend auswirken, sowohl vom Arbeitsaufwand her, als auch rechtlich, so muss trotz allem auch eigenes
Personal im Sinne eines ungestörten Planungs- und Bauablaufs Generalplaner intensiv begleiten, ebenso alle
anderen extern Beauftragten und das sicherlich nicht nur wie im Aktenvermerk beschrieben bei „nicht deligierbaren
Aufgaben“, da letztendlich E 26 verantwortlich bleibt gegenüber dem OBM, Rat und Betriebsausschuss.
Reibungsverluste zwischen extern Beauftragten und dem eigenen Personal entstehen zwangsläufig, auch unter
anderem, weil externe Architekten und Ingenieure nicht immer vertraut sind mit behördlichen notwendigen
Arbeitsabläufen und Gesetzmäßigkeiten, was auch bis in die Vergabeprüfung des FB 14 feststellbar ist.
Die Frage stellt sich, ob externe Beauftragungen kostenmäßig tatsächlich als vorteilhafter angesehen werden
können gegenüber den Fixkosten des Eigenpersonals.
Weiterhin sollten schwankende Auftragslagen durch extern Beauftragte besser aufgefangen werden, als durch die
Vorhaltung eigenen Personals. In den vergangenen Jahren konnte diesseits ein bedeutender Rückgang der
städtischen Bautätigkeit nicht festgestellt werden. Beispielhaft sollen hier die nach der RPO vorlagepflichtigen VOBVergaben ab 12.000 € aufgezeigt werden. Im Jahr 2006 wurden 488, in 2007 - 462, in 2008 - 356, in 2009 - 373,
in 2010 - 522, in 2011 - 398 und bis zum jetzigen Zeitpunkt in 2012 - 250 Vergaben, insgesamt 2849 bei FB 14
angemeldet. Die Vielzahl der Kleinaufträge bleiben hier unberücksichtigt.
Junge Architekten und Ingenieure wurden eingestellt um Flexilibilität hinsichtlich zu leistender Aufgaben zu
gewährleisten. Von 2006 bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden 26 befristete Arbeitsverträge geschlossen, nur in 11
Fällen wurden daraus unbefristete Arbeitsverhältnisse.
Neben dem vorhandenen Personal, wäre der Aufbau qualifizierten Eigenpersonals insbesondere hinsichtlich
kommunaler Erfordernisse sinnvoll, um einen Zuwachs an know how und eine Minimierung von Risiken in Bezug
auf Planung, Bauausführung und Kosten zu erreichen, ohne dabei die Notwendigkeit externer Beauftragung außer
acht zu lassen, die gleichfalls Teil kommunaler Aufgaben ist. Hierzu sollte von der Betriebsleitung ein Konzept
erarbeitet werden, das sie Argumente gegeneinander abwägt.
Es wird darauf hin gewiesen, dass der Einsatz des Eigenpersonals bei dem Projekt KII deutlich die
Belastbarkeitsgrenzen aufzeigte.
Den weiteren Ausführungen der Eigenbetriebsleitung ist aus Sicht des FB 14 nichts hinzuzufügen.
Aachen, 31. Okt. 2012
Adaß