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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103465.pdf
Größe
400 kB
Erstellt
05.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:54
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Gebäudemanagement Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: E 26/0120/WP16 öffentlich 05.11.2012 E 26/00 Fremdvergabe von Ingenieurleistungen im Bereich Planung und Gebäudemanagement Ratsantrag der SPD Fraktion vom 27.03.2012 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.11.2012 BAGbM Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt die Stellungsnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der SPD Fraktion vom 27.03.2012 zur Kenntnis. Vorlage E 26/0120/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2012 Seite: 1/2 Erläuterungen: Die SPD-Fraktion stellte mit Ratsanfrage vom 27.03.2012 fest, dass aus dem Bereich Planung und Gebäudemanagement fast alle Planungen außerhalb von Bebauungsplänen fremd vergeben werden und bat die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen (siehe Anlage 1): 1. Wie hoch ist die Auftragssumme in den Jahren 2010 und 2011 jeweils gewesen? 2. Wie viele Personenstunden sind dies ungefähr? 3. Wie viele Ingenieurstellen könnten davon in der Stadtverwaltung bezahlt werden? 4. Wie viel Geld wird durch die Fremdvergaben gegenüber eigenen Stellenausschreibungen eingespart? Hierzu hat die Verwaltung in der Ratssitzung am 24.10.2012 schriftlich Stellung genommen. Diese Stellungnahme (siehe Anlage 2) wird den Mitgliedern des Betriebsausschusses zur Kenntnis gegeben. Anlage/n: Anlage 1: Ratsanfrage der SPD Fraktion vom 27.03.2012 Anlage 2: Stellungnahme der Verwaltung zum Ratsantrag Vorlage E 26/0120/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2012 Seite: 2/2 Aachen, 17.10.2012 Hausruf: 6011 Ratsanfrage der SPD Fraktion vom 27.03.2012 hier: Fremdvergabe von Ingenieurleistungen im Bereich Planung und Gebäudemanagement Zu der v. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Wie hoch ist die Auftragssumme in den Jahren 2010 und 2011 jeweils gewesen? Frage 2: Wie viele Personalstunden sind dies ungefähr? Frage 3: Wie viele Ingenieurstellen könnten davon in der Stadtverwaltung bezahlt werden? Frage 4: Wie viel Geld wird durch die Fremdvergaben gegenüber eigenen Stellenausweisungen eingespart? Stellungnahme der Verwaltung: A) Situation im Eigenbetrieb Gebäudemanagement (E 26): Im Gebäudemanagement wurde bereits vor Gründung des Eigenbetriebs die Neubauabteilung aufgegeben und die Planer-Stellen abgebaut. Planungen für Neu-, Um- und Erweiterungsbau werden fremd vergeben. Eigene Mitarbeiter/innen übernehmen seither die nicht zu privatisierenden Bauherren- und i.d.R. Projektsteuerungsaufgaben. Um Kapazitätsschwankungen flexibel Rechnung tragen zu können, wurden und werden zusätzlich Mitarbeiter/innen für die Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben befristet eingestellt. Der Stellenabbau wurde seinerzeit als Vorgabe von Vorstand und Politik unter dem Handlungsdruck der Haushaltskonsolidierung durchgeführt. Im Bereich des Kerngeschäfts der Gebäudewirtschaft - der Bauunterhaltung war ein Stellenabbau auf keinen Fall sinnvoll. Der Abbau der Planungsabteilung war seinerzeit ausdrücklich nicht von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen in dem Sinne geprägt, dass externe Vergaben von Planungsleistungen auf jeden Fall kostengünstiger sind als die Erbringung von Planungsleistungen im eigenen Hause, sondern erfolgte vor dem Hintergrund des stellenplanmäßigen Streichungserfordernisses. Das Auftragsvolumen der Ingenieur- und Architektenverträge seit dem Jahr 2005 ist nachfolgend dargestellt. Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Auftragsvolumen 4.685.205 Euro 2.943.903 Euro 1.961.374 Euro 2.522.629 Euro 2.654.981 Euro 6.825.060 Euro 1.976.110 Euro 1 Das Gesamtauftragsvolumen ist nicht konstant und schwankt in Abhängigkeit vom Bedarf im Bereich Jugend, Schule, Sport, Kultur etc. und der Haushaltssituation. Eine Verstetigung wäre wünschenswert, erscheint jedoch wegen der vielfältigen Einflüsse nicht möglich. So ist das Jahr 2010 aufgrund der Beauftragungen im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm II nicht repräsentativ und stellt einen Ausreißer dar. Auch vor Abbau der Planungsabteilung wurden nicht alle Planungen mit eigenem Personal durchgeführt. Teile der vergebenen Aufträge wären auch künftig nicht sinnvoll durch eigenes Personal abzudecken: So werden Aufträge an Gutachter und Spezialisten vergeben, genannt seien beispielhaft Leistungen von Tragwerksplanern, Bauakustik und Brandschutzgutachtern. Für den Bereich der technischen Berufe - insbesondere Haustechnik - ist das Gehaltsniveau nicht attraktiv: hier lässt der TvöD zum einen und die derzeitige Marktsituation zum anderen keinen Aufbau von hoch qualifizierten zusätzlichen personellen Kapazitäten zu. Eigene Personalkapazitäten müssten - aufgrund der Schwankungen im Auftragsvolumen - am Mindestumsatz per anno orientiert werden, um bei rückläufigem Projektvolumen keine Überkapazitäten zu verursachen. Ein Wiederaufbau von eigenen Personalkapazitäten im Bereich Planung würde eine Änderung der zwischen Oberbürgermeister, Rat der Stadt und Gebäudemanagement bei Betriebsgründung Ende 2003 geschlossenen Rahmenvereinbarung voraussetzen. B) Situation im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB61): Im Bereich des FB 61 betrug das Auftragsvolumen der Ingenieur- und Architektenverträge im Jahr 2010 rd. 1,25 Mio. €, im Jahr 2011 rd. 640.000€. In dieser Summe enthalten sind Beauftragungen aus fast allen Aufgabengebieten des Fachbereichs: vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Stadterneuerung und Stadtgestaltung, aber auch Straßenplanung. Die Auftragssummen sind nicht konstant, sondern variieren in Abhängigkeit von den anstehenden Projekten, die Auftragssumme 2010 beispielsweise beinhaltet den Gesamtauftrag für die Erarbeitung des Masterplans aachen*2030 und die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in Höhe von 650.000€, der aber verteilt über mehrere Jahre abgearbeitet wird. Eine Umrechnung dieser Auftragssummen in Personalstunden ist nicht ohne Weiteres möglich, da die Berechnung der Honorare meistenteils nach HOAI erfolgt, wobei als Grundlage Kriterien wie Flächengröße, Herstellungskosten, Schwierigkeitsgrad etc., nicht aber die vom Auftragnehmer tatsächlich zu leistenden Arbeitsstunden heran gezogen werden. Auch gibt es immer wieder Planungsaufgaben, die aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität Qualifikationen erfordern, die in der Verwaltung nicht vorgehalten werden können. Planwerke wie der Masterplan aachen*2030, der Flächennutzungsplan oder der Verkehrsentwicklungsplan werden nur in großen Zeitabständen neu aufgestellt und setzen strategische Entwicklungsziele für Jahrzehnte. Die hieraus resultierenden Anforderungen können durch eigenes Personal nicht in Gänze abgedeckt werden, weder hinsichtlich der Arbeitskapazität noch hinsichtlich der notwendigen Erfahrungen mit interdisziplinären Planungsprozessen dieser Art. Sieht man von den aufgeführten Beispielen ab, könnte durchaus ein Teil der heute fremd vergebenen Planungsleistungen wirtschaftlich durch eigenes Personal abgewickelt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Verkehrs- und Straßenplanung, aber auch für den Bereich Stadterneuerung/ Stadtgestaltung. Die heutige Personalausstattung in den betroffenen Fachabteilungen lässt jedoch eine Eigenplanung auch in den Fällen nicht zu, in denen alle Anforderungen durch eigenes Personal erfüllt werden könnten. Obwohl nur die nicht zu privatisierenden Bauherren- und Projektsteuerungsaufgaben durch Mitarbeiter des Fachbereichs abgedeckt und alle weiteren Leistungen fremd vergeben werden, ist es derzeit nicht möglich, das durch politische Willensbekundung im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgegebene Arbeitsprogramm auch nur annähernd zu erfüllen. 2 Von politischer Seite aus wurde diesem Umstand in den letzten Jahren durch die Einrichtung von (zum Teil befristeten) Ingenieurstellen bereits Rechnung getragen. Diese Personalaufstockung hat allerdings noch nicht dazu geführt, dass Kapazitäten für Eigenplanungen zur Verfügung stehen. Zwar konnte der Druck zumindest zeitweise verringert werden, dennoch können auch weiterhin nicht alle Maßnahmen bearbeitet werden, die aus fachlicher Sicht dringend notwendig, bereits in laufenden Förderprogrammen enthalten oder politisch gewünscht sind. Zudem sieht sich der Fachbereich mit Forderungen nach Stelleneinsparungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung konfrontiert, deren Realisierung eine weitere Verschärfung der Situation zur Folge hätte. Aus Sicht des Fachbereichs wäre daher ein Ausbau der Personalkapazitäten im Ingenieurbereich wünschenswert, ein vermehrter Verzicht auf Fremdvergaben zugunsten von Eigenplanungen ist jedenfalls derzeit ohne eine deutliche Aufstockung nicht denkbar. C) Grundsätzliche Aspekte: Zur Frage der Wirtschaftlichkeit kann festgehalten werden, dass durch Fremdvergaben gegenüber eigenen Stellenausweisungen im Regelfall keine Einsparungen erzielt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen eines Kostenvergleichs externer Architekten- und Ingenieurleistungen mit verwaltungsseitiger Eigenleistung im Jahr 2001 festgestellt, dass die Kosten von Planungen in Eigenleistung zum Teil deutlich unter den Kosten für Fremdplanungen liegen. Gesondert betrachtet werden müssen hierbei allerdings die Förderprojekte. Da Personalkosten im Rahmen von Städtebauförderung und Maßnahmen nach Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) nicht förderfähig sind, ist es in diesen Fällen oftmals sinnvoll, Planungsleistungen extern zu vergeben und damit eine Förderung von 60-80% zu erhalten. Sofern Personalkosten in speziellen Förderprogrammen als förderfähig anerkannt werden (z.B. E-Mobiliät, zweckgebundene ÖPNV-Mittel), hat die Verwaltung dem Rechnung getragen und befristet für diese Maßnahmen Ingenieure eingestellt. Abgesehen von der gängigen Förderpraxis gibt es weitere Gründe, die in bestimmten Fällen unabhängig von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für eine externe Vergabe von Planungsleistungen sprechen. In städtebaulich besonders bedeutsamen Bereichen der Stadt besteht oftmals der Wunsch der zuständigen politischen Gremien nach Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens oder einer Mehrfachbeauftragung, um national und auch international renommierte Planer für planerisch anspruchsvolle Aufgabenstellungen zu gewinnen. Beispielhaft kann hier die Umgestaltung der Freiflächen im Bereich des Weltkulturerbes oder des Elisengartens genannt werden, aber auch die Entwicklung des Wohnerweiterungsbereichs Richtericher Dell als das herausragende Projekt der Stadt Aachen zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. 3