Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103465.pdf
Größe
400 kB
Erstellt
05.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0120/WP16
öffentlich
05.11.2012
E 26/00
Fremdvergabe von Ingenieurleistungen im Bereich Planung und
Gebäudemanagement
Ratsantrag der SPD Fraktion vom 27.03.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.11.2012
BAGbM
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Stellungsnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der SPD Fraktion
vom 27.03.2012 zur Kenntnis.
Vorlage E 26/0120/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion stellte mit Ratsanfrage vom 27.03.2012 fest, dass aus dem Bereich Planung und
Gebäudemanagement fast alle Planungen außerhalb von Bebauungsplänen fremd vergeben werden
und bat die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen (siehe Anlage 1):
1.
Wie hoch ist die Auftragssumme in den Jahren 2010 und 2011 jeweils gewesen?
2.
Wie viele Personenstunden sind dies ungefähr?
3.
Wie viele Ingenieurstellen könnten davon in der Stadtverwaltung bezahlt werden?
4.
Wie viel Geld wird durch die Fremdvergaben gegenüber eigenen Stellenausschreibungen
eingespart?
Hierzu hat die Verwaltung in der Ratssitzung am 24.10.2012 schriftlich Stellung genommen.
Diese Stellungnahme (siehe Anlage 2) wird den Mitgliedern des Betriebsausschusses zur Kenntnis
gegeben.
Anlage/n:
Anlage 1:
Ratsanfrage der SPD Fraktion vom 27.03.2012
Anlage 2:
Stellungnahme der Verwaltung zum Ratsantrag
Vorlage E 26/0120/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2012
Seite: 2/2
Aachen, 17.10.2012
Hausruf: 6011
Ratsanfrage der SPD Fraktion vom 27.03.2012
hier: Fremdvergabe von Ingenieurleistungen im Bereich Planung und Gebäudemanagement
Zu der v. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Frage 1: Wie hoch ist die Auftragssumme in den Jahren 2010 und 2011 jeweils gewesen?
Frage 2: Wie viele Personalstunden sind dies ungefähr?
Frage 3: Wie viele Ingenieurstellen könnten davon in der Stadtverwaltung bezahlt werden?
Frage 4: Wie viel Geld wird durch die Fremdvergaben gegenüber eigenen Stellenausweisungen eingespart?
Stellungnahme der Verwaltung:
A)
Situation im Eigenbetrieb Gebäudemanagement (E 26):
Im Gebäudemanagement wurde bereits vor Gründung des Eigenbetriebs die Neubauabteilung aufgegeben und die
Planer-Stellen abgebaut. Planungen für Neu-, Um- und Erweiterungsbau werden fremd vergeben. Eigene
Mitarbeiter/innen übernehmen seither die nicht zu privatisierenden Bauherren- und i.d.R.
Projektsteuerungsaufgaben. Um Kapazitätsschwankungen flexibel Rechnung tragen zu können, wurden und werden
zusätzlich Mitarbeiter/innen für die Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben befristet eingestellt.
Der Stellenabbau wurde seinerzeit als Vorgabe von Vorstand und Politik unter dem Handlungsdruck der
Haushaltskonsolidierung durchgeführt. Im Bereich des Kerngeschäfts der Gebäudewirtschaft - der Bauunterhaltung war ein Stellenabbau auf keinen Fall sinnvoll.
Der Abbau der Planungsabteilung war seinerzeit ausdrücklich nicht von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen in dem
Sinne geprägt, dass externe Vergaben von Planungsleistungen auf jeden Fall kostengünstiger sind als die
Erbringung von Planungsleistungen im eigenen Hause, sondern erfolgte vor dem Hintergrund des
stellenplanmäßigen Streichungserfordernisses.
Das Auftragsvolumen der Ingenieur- und Architektenverträge seit dem Jahr 2005 ist nachfolgend dargestellt.
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Auftragsvolumen
4.685.205 Euro
2.943.903 Euro
1.961.374 Euro
2.522.629 Euro
2.654.981 Euro
6.825.060 Euro
1.976.110 Euro
1
Das Gesamtauftragsvolumen ist nicht konstant und schwankt in Abhängigkeit vom Bedarf im Bereich Jugend,
Schule, Sport, Kultur etc. und der Haushaltssituation. Eine Verstetigung wäre wünschenswert, erscheint jedoch
wegen der vielfältigen Einflüsse nicht möglich. So ist das Jahr 2010 aufgrund der Beauftragungen im
Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm II nicht repräsentativ und stellt einen Ausreißer dar.
Auch vor Abbau der Planungsabteilung wurden nicht alle Planungen mit eigenem Personal durchgeführt.
Teile der vergebenen Aufträge wären auch künftig nicht sinnvoll durch eigenes Personal abzudecken:
So werden Aufträge an Gutachter und Spezialisten vergeben, genannt seien beispielhaft Leistungen von
Tragwerksplanern, Bauakustik und Brandschutzgutachtern.
Für den Bereich der technischen Berufe - insbesondere Haustechnik - ist das Gehaltsniveau nicht attraktiv: hier lässt
der TvöD zum einen und die derzeitige Marktsituation zum anderen keinen Aufbau von hoch qualifizierten
zusätzlichen personellen Kapazitäten zu.
Eigene Personalkapazitäten müssten - aufgrund der Schwankungen im Auftragsvolumen - am Mindestumsatz per
anno orientiert werden, um bei rückläufigem Projektvolumen keine Überkapazitäten zu verursachen.
Ein Wiederaufbau von eigenen Personalkapazitäten im Bereich Planung würde eine Änderung der zwischen
Oberbürgermeister, Rat der Stadt und Gebäudemanagement bei Betriebsgründung Ende 2003 geschlossenen
Rahmenvereinbarung voraussetzen.
B)
Situation im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB61):
Im Bereich des FB 61 betrug das Auftragsvolumen der Ingenieur- und Architektenverträge im Jahr 2010 rd. 1,25 Mio.
€, im Jahr 2011 rd. 640.000€.
In dieser Summe enthalten sind Beauftragungen aus fast allen Aufgabengebieten des Fachbereichs: vorbereitende
und verbindliche Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Stadterneuerung und Stadtgestaltung, aber auch
Straßenplanung.
Die Auftragssummen sind nicht konstant, sondern variieren in Abhängigkeit von den anstehenden Projekten, die
Auftragssumme 2010 beispielsweise beinhaltet den Gesamtauftrag für die Erarbeitung des Masterplans
aachen*2030 und die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in Höhe von 650.000€, der aber verteilt über
mehrere Jahre abgearbeitet wird.
Eine Umrechnung dieser Auftragssummen in Personalstunden ist nicht ohne Weiteres möglich, da die Berechnung
der Honorare meistenteils nach HOAI erfolgt, wobei als Grundlage Kriterien wie Flächengröße, Herstellungskosten,
Schwierigkeitsgrad etc., nicht aber die vom Auftragnehmer tatsächlich zu leistenden Arbeitsstunden heran gezogen
werden.
Auch gibt es immer wieder Planungsaufgaben, die aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität Qualifikationen
erfordern, die in der Verwaltung nicht vorgehalten werden können. Planwerke wie der Masterplan aachen*2030, der
Flächennutzungsplan oder der Verkehrsentwicklungsplan werden nur in großen Zeitabständen neu aufgestellt und
setzen strategische Entwicklungsziele für Jahrzehnte. Die hieraus resultierenden Anforderungen können durch
eigenes Personal nicht in Gänze abgedeckt werden, weder hinsichtlich der Arbeitskapazität noch hinsichtlich der
notwendigen Erfahrungen mit interdisziplinären Planungsprozessen dieser Art.
Sieht man von den aufgeführten Beispielen ab, könnte durchaus ein Teil der heute fremd vergebenen
Planungsleistungen wirtschaftlich durch eigenes Personal abgewickelt werden. Dies gilt insbesondere für die
Bereiche Verkehrs- und Straßenplanung, aber auch für den Bereich Stadterneuerung/ Stadtgestaltung.
Die heutige Personalausstattung in den betroffenen Fachabteilungen lässt jedoch eine Eigenplanung auch in den
Fällen nicht zu, in denen alle Anforderungen durch eigenes Personal erfüllt werden könnten. Obwohl nur die nicht zu
privatisierenden Bauherren- und Projektsteuerungsaufgaben durch Mitarbeiter des Fachbereichs abgedeckt und alle
weiteren Leistungen fremd vergeben werden, ist es derzeit nicht möglich, das durch politische Willensbekundung im
Rahmen der Haushaltsberatungen vorgegebene Arbeitsprogramm auch nur annähernd zu erfüllen.
2
Von politischer Seite aus wurde diesem Umstand in den letzten Jahren durch die Einrichtung von (zum Teil
befristeten) Ingenieurstellen bereits Rechnung getragen. Diese Personalaufstockung hat allerdings noch nicht dazu
geführt, dass Kapazitäten für Eigenplanungen zur Verfügung stehen. Zwar konnte der Druck zumindest zeitweise
verringert werden, dennoch können auch weiterhin nicht alle Maßnahmen bearbeitet werden, die aus fachlicher Sicht
dringend notwendig, bereits in laufenden Förderprogrammen enthalten oder politisch gewünscht sind.
Zudem sieht sich der Fachbereich mit Forderungen nach Stelleneinsparungen im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung konfrontiert, deren Realisierung eine weitere Verschärfung der Situation zur Folge hätte.
Aus Sicht des Fachbereichs wäre daher ein Ausbau der Personalkapazitäten im Ingenieurbereich wünschenswert,
ein vermehrter Verzicht auf Fremdvergaben zugunsten von Eigenplanungen ist jedenfalls derzeit ohne eine deutliche
Aufstockung nicht denkbar.
C)
Grundsätzliche Aspekte:
Zur Frage der Wirtschaftlichkeit kann festgehalten werden, dass durch Fremdvergaben gegenüber eigenen
Stellenausweisungen im Regelfall keine Einsparungen erzielt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen
eines Kostenvergleichs externer Architekten- und Ingenieurleistungen mit verwaltungsseitiger Eigenleistung im Jahr
2001 festgestellt, dass die Kosten von Planungen in Eigenleistung zum Teil deutlich unter den Kosten für
Fremdplanungen liegen.
Gesondert betrachtet werden müssen hierbei allerdings die Förderprojekte. Da Personalkosten im Rahmen von
Städtebauförderung und Maßnahmen nach Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) nicht förderfähig sind, ist es in
diesen Fällen oftmals sinnvoll, Planungsleistungen extern zu vergeben und damit eine Förderung von 60-80% zu
erhalten.
Sofern Personalkosten in speziellen Förderprogrammen als förderfähig anerkannt werden (z.B. E-Mobiliät,
zweckgebundene ÖPNV-Mittel), hat die Verwaltung dem Rechnung getragen und befristet für diese Maßnahmen
Ingenieure eingestellt.
Abgesehen von der gängigen Förderpraxis gibt es weitere Gründe, die in bestimmten Fällen unabhängig von
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für eine externe Vergabe von Planungsleistungen sprechen.
In städtebaulich besonders bedeutsamen Bereichen der Stadt besteht oftmals der Wunsch der zuständigen
politischen Gremien nach Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens oder einer Mehrfachbeauftragung, um
national und auch international renommierte Planer für planerisch anspruchsvolle Aufgabenstellungen zu gewinnen.
Beispielhaft kann hier die Umgestaltung der Freiflächen im Bereich des Weltkulturerbes oder des Elisengartens
genannt werden, aber auch die Entwicklung des Wohnerweiterungsbereichs Richtericher Dell als das herausragende
Projekt der Stadt Aachen zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.
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