Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103729.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
25.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat III
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0146/WP16
öffentlich
FB 11/3.2
25.10.2012
Frau Oldenburg
Dauerhafte Stelleneinrichtung für die Stabsstelle Klimaschutz bei
Dezernat III
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.11.2012
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2013 die dauerhafte Stelleneinrichtung „Stabsstelle
Klimaschutz“ im Dezernat III, ausgewiesen nach EG 12 TVöD.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz 2012
Auswirkungen
Ertrag
fortgeschriebener
Ansatz 2012
Ansatz 2013 ff
Fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Ansatz 2013 ff
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
104.620 €
104.620 €
313.860 €
313.860 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
104.620 €
104.620 €
313.860 €
313.860 €
0€
0€
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0,00 €
0,00 €
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich theoretisch in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung
einer neuen EG 12-Stelle.
Gemäß KGSt-Materialien 2012/2013 sind hierfür inklusive Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten
jährlich 104.620 € anzusetzen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Personalkosten 79.100 €
Gemeinkosten 15.820 €
Sachkosten
9.700 €
104.620 €
Die Personalkosten sind praktisch jedoch bereits in den kommenden Haushaltsjahren veranschlagt,
da sich die Stelleninhaberin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Stadt Aachen befindet
und ihr das Aufgabengebiet „Stabsstelle Klimaschutz“ nur aufgrund der bis 31.12.2012 befristeten
Stelleneinrichtung auch befristet übertragen wurde. Es handelt sich deshalb bei der dauerhaften
Stelleneinrichtung der Stabsstelle Klimaschutz um keine Neueinstellung eines Mitarbeiters / einer
Mitarbeiterin, sondern um die Bindung von bestehendem Personal auf dieser Stelle.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Am 28.01.2009 beschloss der Personal- und Verwaltungsausschuss unter dem Betreff
„Haushaltsplanberatungen 2009“ im Bereich S 69 - Stabsstelle Klimaschutz, Personalkosten in Höhe
von je 60.000 Euro für die Jahre 2009 – 2012 einzuplanen.
Die Einrichtung der Stabsstelle Klimaschutz erfolgte aufgrund des Ratsantrages 366/15 „Kommunales
Handlungsprogramm Klimaschutz“ von SPD und Grünen. Demnach soll Klimaschutz als eine der
größten Herausforderungen für die Zukunft als kontinuierlicher Prozess in die Verwaltungsarbeit
integriert werden, indem eine im Dezernat III zu schaffende Stabsstelle die Aufgaben koordiniert.
Die geforderte Stabsstelle (zur Koordinierung der gesamtstädtischen Klimaschutzaktivitäten sowie zur
Ansiedlung des/der Klimaschutzbeauftragten der Stadt Aachen) wurde daraufhin im Rahmen des
Beschlusses zum Stellenplan 2010 am 10.03.2010 im PVA und am 21.04.2010 im Rat der Stadt
Aachen eingerichtet und zum 01.11.2009 besetzt.
Die Stelleneinrichtung und der entsprechende Personalkostenansatz erfolgten somit zeitgleich mit den
Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2009-2012. Aufgrund dessen wurde die Stelle „Stabsstelle
Klimaschutz“ aus diesem Verfahrensverlauf heraus bis Ende 2012 befristet.
Hinsichtlich des geforderten Prozesses initiierte die Stabsstelle Klimaschutz zur Prozesssteuerung die
Teilnahme der Stadt Aachen am kommunalen Management European Energy Award ® und schaffte
mit der Gründung eines Energieteams, in dem die energierelevanten Verwaltungseinrichtungen
fachbereichs- und dezernatsübergreifend zusammenarbeiten, eine Organisationsstruktur, die den
kontinuierlichen Austausch und die regelmäßige Abstimmung über Klimaschutzmaßnahmen
ermöglicht. Die Stadt Aachen ließ sich unter Federführung der Stabsstelle Klimaschutz bereits
international zertifizieren und erhielt den European Energy Award in Gold als höchste erreichbare
Auszeichnung.
Zu den Aufgaben der Klimaschutzkoordinierungsstelle insgesamt gehören:
-
Vertretung, Darstellung und Steuerung klimaschutzrelevanter Themen und Arbeitsbereiche im
Sinne der/ des Klimaschutzbeauftragten der Stadt Aachen
-
Prozesssteuerung/Koordinierungsaufgaben zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und
des energiepolitischen Arbeitsprogramms, u.a. energie- und klimaschutzrelevante strategische
Planungen/Projekte/Programme
-
Steuerung von Sonderprojekten wie „activ für’s Klima“
-
Klimaschutzstrategiekonzept Aachen 2030, Begleitung der Entwicklung, Akteurseinbindung,
Steuerung/Koordinierung der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm
-
Fachliche Unterstützung von Verwaltung, Akteuren und Entscheidungsträgern bei
Initialisierung und Umsetzung von Maßnahmen sowie bei strategischen Fragen und der Suche
nach Potentialen
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 3/4
-
Fachliche Bewertung und Beratung einzelner Maßnahmen und Vorbereitung von
Entscheidungen
-
Moderation und Beratung von Projekt-/Fachgruppen sowie inhaltliche Unterstützung zu
methodischen Fragen
-
Hilfestellung bei der Suche nach Förderprogrammen für kommunale Klimaschutzmaßnahmen
sowie Beantragung von Fördermitteln
-
Erstellung von Bewerbungen im Rahmen von Wettbewerben
-
Vernetzung von Akteuren zur Maßnahmenumsetzung, Aufarbeitung und Auswertung von
Maßnahmen (Controlling)
-
Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge, Presse und
Marketing
-
Berichterstattung für Ausschüsse, Energiebeirat, Bürgermeisterkonvent, Fördergeber
-
Vertretung der gesamtstädtischen Klimaschutzthemen/-strategie in EU-Projekten
-
CO2-Bilanzierung, Begleitung der Erstellung, Veröffentlichung, Be-/Auswertung
Da es sich um einen langfristigen Prozess handelt, ist die Befristung der Stelle nicht mit der Intention
des politischen Auftrages vereinbar und die Ausübung dieser Tätigkeiten der Stabsstelle Klimaschutz
nicht verzichtbar. Somit sollte der kw-Vermerk der Stelle „Stabsstelle Klimaschutz“ aufgehoben und
die Stelle dauerhaft eingerichtet werden
Die Beteiligung des Personalrates (Anhördung) wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des
Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2013)– zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
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