Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105214.pdf
Größe
5,3 MB
Erstellt
12.09.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 37/0016/WP16
öffentlich
12.09.2012
FB 37/300
Beratung des Entwurfs
"Bedarfsplan 2014 der Stadt Aachen zur Durchführung des
Rettungsdienstes"
Beratungsfolge:
TOP: 5
Datum
Gremium
Kompetenz
20.11.2012
UmA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss
für
Umwelt
und
Klimaschutz
nimmt
die
Entwurfsfassung
des
Rettungsdienstbedarfsplanes 2014 der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt diese
Entwurfsfassung dem Beteiligungsverfahren zuzuleiten.
Vorlage FB 37/0016/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2013
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finanzielle Auswirkungen: keine
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 37/0016/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2013
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Erläuterungen:
Nach § 12(6) des Rettungsgesetzes NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich, unter Beteiligung der
Verbände, zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle 4 Jahre zu ändern.
Der
vorliegende
Entwurf
des
Bedarfsplanes
2014
ist
die
8.
Neufassung
der
Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen. Die gegenüber der Fassung aus
dem Jahre 2010 erfolgten Anpassungen der Rettungsmittelvorhaltung basieren auf einem Gutachten
der Firma Forplan und enthalten folgende wesentlichen Änderungen:
1. Zur weiteren Effizienzsteigerung der Bedarfsdeckung von Notfallrettung mit Rettungswagen
und Krankentransportdienst mit KTW wird ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) eingeführt,
welches rund um die Uhr vorrangig für Krankentransporte bereitgehalten wird, aber auch
Bedarfsspitzen in der Notfallrettung abdecken kann. Die Personalgestellung für das MZF soll
im Rahmen der Beteiligung öffentlich ausgeschrieben werden.
2. Die Einsatzzahlen der Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung sind seit der letzten
Überprüfung im Jahre 2008 weiterhin stetig um insgesamt. 23,4% auf 22.984 Einsätze im
Jahre 2011 gestiegen. Die Bedarfsdeckung erfolgt zur Zeit überwiegend durch die volle
Einbindung von zwei Rettungswagenbesatzungen der Berufsfeuerwehr zur Deckung des
Grundbedarfs, obwohl diese beiden Besatzungen mit jeweils einer Funktion des
Feuerdienstes besetzt sind und ursprünglich zur Spitzenbedarfsdeckung eingeplant waren.
Es
ist
deshalb
beabsichtigt,
beide
Rettungswagenbesatzungen
dem
Grundbedarf
zuzuordnen und ausschließlich durch Rettungsdienstpersonal der Berufsfeuerwehr zu
besetzen.
Durch
die
zusätzliche
Verfügbarkeit
der
Mehrzweckbesatzung
aus
dem
Krankentransportdienst auch für die Notfallrettung sind keine weiteren Veränderungen in der
Vorhaltung von Rettungswagen zur Bedarfsdeckung der Notfallrettung bei einer Hilfsfrist von
max. 8 Minuten in mindestens 90% aller Einsatzfälle für die Stadt Aachen erforderlich. Dies
setzt jedoch voraus, dass weiterhin die bedarfsgerechte, spontane Besetzung von ReserveRTW durch Personal der Berufsfeuerwehr aus dem Brandschutzdienst wie auch von den
Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes der Hilfsorganisationen DRK, JUH und MHD
praktiziert werden kann.
3. Die notärztlichen Leistungen werden in der Stadt Aachen zentral von der Hauptfeuerwache
an der Stolberger Straße erbracht. Die Einsatzzahlen des Notarztdienstes sind über einen
Zeitraum von 10 Jahren jährlich um durchschnittlich 3,7% auf 7.898 Einsätze im Jahre
2011gestiegen. Die erhebliche Überlastung des bisher planmäßig einzigen rund um die Uhr
vorgehaltenen NEF erfordert die weitere Entlastung durch ein zweites, rund um die Uhr
besetztes NEF, welches bisher nur an Werktagen jeweils 10 Std. besetzt war. Darüber
hinaus ist weiterhin ein regelmäßiger Bedarf zur Spitzenabdeckung an Werktagen und zu
spontanen Bedarfsspitzen gegeben, der durch die Gestellung von weiteren Notärzten nach
Bedarf durch den Verein der Notärzte Aachen e.V. gedeckt werden kann. Das derzeit in der
Erprobung befindliche Tele-Medizinische-Rettungs-Assistenz-System TEMRAS ermöglicht
Vorlage FB 37/0016/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2013
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die notärztliche Unterstützung des nichtärztlichen Personals aus einer Telenotarztzentrale
hinaus über audiovisuelle Kommunikationseinrichtungen. Die ersten Feldversuche in den
Rettungsdienstbereichen der Städte Aachen und Köln sowie den Kreisen Düren, Euskirchen
und Heinsberg sind vielversprechend., sodass perspektivisch eine Entlastung des
Notarztsystems durch einen virtuellen Telenotarzt zu erwarten ist.
4. Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen (MANV) in der Stadt Aachen ist in
der so genannten Dienstanweisung “MANV- Stadt Aachen” geregelt und im Jahre 2012 den
Vorgaben der Aufsichtsbehörden in Abstimmung mit den Hilfsorganisationen angepasst
worden. Durch die Übereignung eines Abrollcontainers MANV (AB MANV) durch das
Innenministerium NRW im Jahre 2008 sowie dreier Gerätewagen Sanitätswesen (GW-San),
die den Hilfsorganisationen DRK, JUH und MHD überlassen wurden, ist die Stadt Aachen
als Träger des Rettungsdienstes nun auch in der Lage, nach Standard NRW einen
Behandlungsplatz zur Versorgung von 50 Notfallpatienten (BHP-50 NRW) sowie einen
Patiententransportzug für 10 Patienten auf Anforderung zur überörtlichen Hilfe zur Verfügung
zu stellen.
5. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Regelrettungsdienst wird mit den belgischen
und niederländischen Nachbarn auf Anforderung der zuständigen Leitstelle praktiziert. Die
Vergütung der Einsätze durch die niederländischen Krankenkassen erfolgt problemlos,
wogegen
die
belgischen
Krankenkassen
in
der
Regel
grenzüberschreitende
Rettungsdiensteinsätze nicht oder nur teilweise bezahlen.
6. Zur grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe in medizinischen Großschadenslagen in der
Euregio Maas-Rhein wurde das EUMED-Konzept erstellt. Die Erprobung des Konzeptes
erfolgt im Rahmen des geförderten EMRIC-Projektes.
7. Das Aachen-Gesetz zur Bildung einer StädteRegion Aachen sieht eine gemeinsame
Feuerwehr-und Rettungsdienstleitstelle für alle Gebietskörperschaften vor. Auf Grundlage
eines Gutachtens der Firma Forplan wird die gemeinsame Leitstelle der StädteRegion bei
der Berufsfeuerwehr Aachen eingerichtet. Die Stadt Aachen wurde mit dem Betrieb der
einheitlichen Leitstelle durch die StädteRegion beauftragt. Die derzeit noch von der
Berufsfeuerwehr betriebenen Leitstellen in Simmerath für den Altkreis Aachen sowie in der
Stolberger Str. für die Stadt Aachen werden in dem neu errichteten Gebäude an der
Stolberger Str. zusammengeführt. Die Betriebsaufnahme ist nach Installation der neuen
Leitstellentechnik für den Spätherbst 2012 vorgesehen.
Das
vom
Gesetzgeber
bewusst
transparent
gestaltete
Genehmigungsverfahren
des
Rettungsdienstbedarfsplanes 2014 der Stadt Aachen ist wie folgt vorgesehen:
I.
Erstellung einer Entwurfsfassung für das Beteiligungsverfahren durch das Fachamt
Feuerwehr
II.
Vorlage der Entwurfsfassung zur Genehmigung durch den Fachausschuss
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Ausdruck vom: 18.01.2013
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III.
Zuleitung des Entwurfs zur Stellungnahme an die Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern
von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband
der
gewerblichen
Berufsgenossenschaften
und
der
regionalen
Gesundheitskonferenz
IV.
Erörterung
der
Vorschläge
mit
den
Verbänden
der
Krankenkassen
und
Berufsgenossenschaften
V.
Erneute Vorlage der Entwurfsfassung nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur
Zustimmung durch den Fachausschuss
VI.
Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Rat der Stadt
VII.
Europaweite
Ausschreibung
der
Beteiligungsleistungen
für
Notfallrettung
und
Krankentransport
VIII.
Vertragliche Regelungen zur Gestellung von Ärzten für den 1. und 2. Notarztdienst, der
Ärztlichen Leitung Rettungsdienst und des Leitenden Notarztdienstes.
IX.
Gebührenverhandlung mit den Verbänden der Krankenkassen mit der Zielsetzung der 100%
Kostendeckung
Auf die gesetzliche Möglichkeit, im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes ein
auf die Verbände der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften beschränktes Verfahren
durchzuführen, wird bewusst verzichtet, um weiterhin allen am Rettungsdienst der Stadt Aachen
interessierten
Behörden und Einrichtungen die Möglichkeit zu bieten, bei der Optimierung und
Harmonisierung der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen
mitzuwirken.
Anlage/n:
Entwurf Bedarfsplan 2014 (Ist im Allris verfügbar)
Vorlage FB 37/0016/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2013
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