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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103633.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
18.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:52

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0154/WP16 öffentlich 18.10.2012 FB 36/20, Frau Buchkremer Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße – im Stadtbezirk Aachen - Mitte hier: Stellungnahme zu den Umweltbelangen mit Grünordnungsplan Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 20.11.2012 UmA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration der Stellungnahme zu den Umweltbelangen einschließlich Grünordnungsplan in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße. In Vertretung Nacken (Beigeordnete) Vorlage FB 36/0154/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.10.2012 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 36/0154/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.10.2012 Seite: 2/4 Erläuterungen: Der Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße – soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Dies bedeutet, dass statt eines formalen Umweltberichtes eine Stellungnahme zu den Umweltbelangen gefertigt wird, aus der die zu berücksichtigenden Maßnahmen hervorgehen. Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße in der Fassung vom 18.10.2012 - sowie der dazugehörige Grünordnungsplan (GOP) in der Fassung vom 15.10.2012 wurde vom Planungsbüro BKI mbH aus Aachen im Auftrag des Investors erstellt. Die wesentlichen Themen der durchgeführten Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße Eingang in die Stellungnahme zu den Umweltbelangen. Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung wird seitens des Fachbereiches Umwelt grundsätzlich, nachvollzogen und für richtig befunden. Der Realisierung des im Bebauungsplan festzusetzenden Vorhabens steht aus Sicht des Fachbereiches Umwelt unter Einhaltung der in der Stellungnahme zu den Umweltbelangen aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach jetzigem Planungsstand nichts entgegen. Durch den Abriss des Bunkers und durch die Realisierung des Hotels werden die nördliche als auch die südliche vorhandene Grünfläche verkleinert. Im Bereich beider Abschnitte befindet sich zahlreicher gesunder und vitaler Baumbestand. Aufgrund des Vitalitätszustandes der überwiegenden Bäume ist von einer hohen Lebenserwartung auszugehen. Der vorhandene zu schützende Baumbestand innerhalb des Plangebietes wurde in einem Baumschutzgutachten zum Bebauungsplanverfahren Hotel Sandkaulstraße (Stand 12.06.2012) durch das Landschaftsarchitekturbüro Schöke, Aachen ermittelt. Hiernach sind angesichts der geplanten baulichen Nutzung insgesamt ca. 26 Bäume nicht zu erhalten. Davon unterliegen 9 Bäume aufgrund der Baumart oder aufgrund ihres geringen Stammumfanges nicht den Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung (siehe Anlage Baumbilanz vom 13.09.2012). Im Bereich der öffentlichen Grünflächen, befinden sich in Bunkernähe u.a. zwei markante Platanen sowie eine Blutbuche, welche aufgrund ihres dominanten Erscheinungsbildes das Ortsbild entscheidend mit gestalten und sich von dem übrigen Baumbestand deutlich abheben. Die beiden ortsbildprägenden Platanen können aufgrund der angestrebten Nutzung nicht erhalten werden. Sie zählen zu den insgesamt 17 Bäumen, die unter die Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung fallen. Der weitere Baumbestand kann unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen erhalten bleiben. Für die vorhandene markante Blutbuche sind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Blutbuche trotz aller Vorsichtsmaßnahmen langfristig zu einer Schädigung dieser sehr empfindlichen Baumart kommt. Die verbleibende nördliche Grünfläche wird in ihrer Gesamtheit (private und öffentliche Flächen) um ca. 210 m² durch den Neubau des Hotels verkleinert, bleibt aber gestalterisch aufgewertet und neu strukturiert für die Bürger im Innenstadtbereich als eine Zone der Ruhe und Erholung erhalten. Vorlage FB 36/0154/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.10.2012 Seite: 3/4 Die Vegetationsfläche wird um ca. 60 m² verkleinert. Die südlichen Grünflächen verringern sich durch den Hotelneubau um ca. 460 m². Der Fachbereich Umwelt schlägt vor, im Zuge des Hotelneubaus die südlich gelegene öffentliche Grünfläche seitens der Stadt umzugestalten bzw. aufzuwerten. Bei der Umgestaltung könnte die teilweise mit Kopfsteinpflaster versiegelte Fläche weitgehend entsiegelt werden. Die Grünfläche sollte so gestaltet werden, dass sie zum zeitweiligen Verweilen einlädt. Anlage/n: - Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum B-Plan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße - Grünordnungsplan GOP vom 15.10.2012 (Plan Nr. 204 VE 01cLC, BKI mbH, Aachen) - Freiraumkonzept Sandkaulpark vom 24.09.2012 (Schöke Landschaftsarchitekten, Aachen) - Baumbilanz vom 13.09.2012 (Plan Nr. 205 VE 01, BKI mbH, Aachen) Vorlage FB 36/0154/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.10.2012 Seite: 4/4 Legende 1 3 4b Pflanzlisten 10 welches in Richtung des geplanten Bei den Pflanzlisten handelt es sich um Zweckbestimmungen "Parkanlage" und "Spielplatz" festgesetzt. Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt, durch eine in der Baumpflege fachkundige Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. durch Baumscheiben aufgelockert werden innerhalb des Plangebiet. Abweichungen von dieser Liste sind in Abstimmung mit dem Hotelneubaus. Pflanzliste heimische Baumarten Mindestanforderung: Hochstamm, 3x verpflanzt mit Ballen, Sondergebiet (Bauteil "C") Der vorhandene Baumbestand innerhalb der Der vorhandene Baumbestand und Strauchbestand innerhalb der festgesetzten langfristig erhalten und aufgewertet werden. erhalten und aufgewertet werden. Baumbestand ist zeitnah zu ersetzen. Sondergebiet mit Bepflanzung (Bauteil "C") 171.45 sie nicht im Kronentraufbereich der Blutbuche Baumbestand ist zeitnah zu ersetzen. Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. Fagus sylvatica Fagus sylv. f. purpurea Carpinus betulus Quercus ilex Quercus palustris Quercus robur Castanea sativa Tilia cordata Tilia platiphyllos Bodenmodellierung keine Wurzelbereiche der Blutbuche freigelegt werden. Empfehlung zur Anlage eines der Stadt Aachen erfolgen. Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. Anlage eines Weges Anlage dieses Weges darf der Wurzelbereich Langfristig soll eine Umgestaltung der der Stadt Aachen erfolgen. Arbeiten im auszubilden. Der Substrataufbau Aufnahme vorhandener Wege sind nur in Vegetationsschicht) muss mind. 5 cm betragen, empfohlen wird ein Aufbau von mindestens 10 cm. Durch extensive 5 und nur in Handarbeit erlaubt. Rot-Buche Blut-Buche Hainbuche Stein-Eiche Spree-Eiche Stiel-Eiche 171.00 Schule W1 Winter-Linde Sommer-Linde ( Parkplatz ) "Nord" Mindestanforderung: 8a 169.25 Kronentraufbereich vor allem in der 171.14 des Plangebietes. entgegengewirkt. Der schnelle Abfluss des Niederschlagswassers wird durch die des Hotelneubaus. Auf eine zeichnerische Festsetzung (Verortung) der neu zu errichtenden ca. 200 4a Niederschlagswassers ergibt. Des Weiteren kann durch die staubbindenden und kaltluftbildenden Eigenschaften der 6 Crataegus monogyna Pyracantha Ribes nigrum Ribes rubrum Ribes uva-crispa Corylus avellana Ligustrum vulgare Kerria japonica Abstimmung mit den Anwohnern erfolgen soll. Die ca. 50 Jahre alte Blutbuche (sylvatica f. purpurea) ist durch Schutz Ihres Wurzelraumes langfristig zu erhalten. 169.50 Rosen in Sorten 8 Wegeverbindung z.B. W 1 W2 6 SO 4a Hotel GRZ 1,0 W3 einen weiteren Lebensraum in Bauteil "C" 4b werden. der Weg 1 E1 vorhandenen Laubbaumes positiv beeinflusst werden. Gleichzeitig Feuerdorn-Arten Schwarze Johannesbe. Rote Johannisbeer Wilde Stachelbeer Hasel Liguster Ranunkelstrauch , der die David - Hansemann Besonderen dargestellt. Rahmen des Hotelneubaus neu definiert und sind Abgrabungen sowie die David - Hansemann - Schule mit 167.98 5 7 Tiefgarage Parkanlage Bauteil "A" dienen auch als Verbindungswege zwischen Allgemeine Vorschriften vierten Gesamtschule. Die Wege sollen so angelegt werden, dass sie den Kronentraufbereich der Blutbuche und der beiden nordwestliche stehenden Platanen Bei der Neupflanzung und der Pflege von Pflanzungen und Ansaaten sind die FLL- 7 Spielplatz vor allem in der Bauphase vor Landschaftsentwicklung Landschaftsbau Baugrenze Festsetzung dieser Wege wird im Bebauungsplan verzichtet, um bei der Bauteil "B" 165.50 Bauvorhabens ist zum Schutz und Erhalt der Buche unterhalb des Kronentraufbereiches, direkt angrenzend des dort geplanten aufgehenden Untergeschossmauerwerks, ein verlorener Verbau zu erstellen. Vor Erstellung eines solchen Verbaus ist direkt angrenzend Wegebreiten sollen 3,00 m betragen. Bei der Verortung und Planung des Spielplatzes ist der vorhandene Baumbestand einschl. Fallschutzbereiche die Abgrabungen 2 Deutscher Baumschulen) entsprechen. V1 10 165.30 E1 8 V1 Der vorhandene Baumbestand und Strauchbestand innerhalb der festgesetzten entsprechend der ZTV Baumpflege zu erstellen. Da Buchen generell empfindlich auf Eingriffe im Wurzelbereich reagieren, ist und aufgewertet werden. Entfallender oder Vegetationsruhezeit zu erstellen. zu ersetzen. Baumbestand, der im Rahmen des Hotelneubaus gerodet wird, muss ersetzt werden. Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. Umwelt abzustimmen. 1 Mitte abc Angesichts der geplanten baulichen siehe Baumbilanz Plan 205 VE 01, darunter 2 markante Platanen. 9 2 Der vorhandene Baumbestand innerhalb der Gestalterische Hinweise und Empfehlungen abc Pflanzliste werden. Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. langfristig erhalten und aufgewertet werden. abc 8a vorheriger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt, durch eine in der Baumpflege Baumbestand ist zeitnah zu ersetzen. Die Toranlage der David - Hansemann Schule soll im Rahmen des Hotelneubau und der Umgestaltung der nordwestlichen c 460 b a der Schaden im Wurzelbereich der Blutbuche Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. Planerstellung am 15.10.2012 von Wickmann Umstrukturierung minimiert werden kann. Untersuchungen im Wurzelbereich der mit dem Umweltamt der Stadt Aachen erfolgen. der Stadt Aachen erfolgen. Planindex Name Blattindex Name Grundlagen : 2012.05.31 11-038 LP GP 177 06-01.dwg, 280 VE 01i LC, 204 VE 01a LC Auftraggeber : H. T. Ponzten, HPG Projektgesellschaft Aachen mbH & Co. KG 9 kommunale Infrastruktur mbH Langfristig sollte eine Umgestaltung dieser nicht zum Parken verwendet werden, sollen entsiegelt und bepflanzt werden. Die 52070 Aachen www.bki-aachen.de 4b 3 Der Wurzelbereich der Blutbuche, der Telefon: 0241 / 56 81 70 Telefax: 0241 / 16 34 35 e-mail: info@bki-aachen.de Projekt: Plan-Nr.: 204 E 01 LC partielle Strauchanpflanzungen abgeschirmt werden muss, muss durch einen Wurzelvorhang entsprechend der ZTV Rahmen des Hotelneubaus. 1 : 500 Planinhalt: des Hotelneubaus. Bearb.: 15.10.2012 Fachplan zum Bebauungsplan Nr. 853 werden. Blattgr.: 780 x 490 M 1: 500 Datum, Unterschrift: Dateipfad: J:\drawings.bki\ Autocad\E\Aktuell\204 E 01.dwg 35 Schule 33 12 Alexanderstraße 31 174,90 Eingang Schule Holz-Hütte 168,20 171,10 167,98 173,60 Kiefer 6 Hainbuche 4 Hainbuche 3 Kastanie 8 Kiefer Sträucher neu 10 Sträucher neu Kiefer 9 Kiefer Eibe vielstämmig 12 168,11 Hainbuche 15 Kiefer 169,45 2 171,84 170,68 Zu ga n g Schulhof Sträucher neu 168,25 Eibe 10 35 8 164,93 169,30 6 G r en z e d es räumli chen Gelt ungsbe 168,58 Kastanie Baum neu Sorbus 164,60 169,61 168,00 Baum neu Baum neu Baum neu Sträucher neu Robinie 167,89 43 169,65 11 Hainbuche 36 14 Kiefer 42 41 Tor 13 167,86 Sorbus 40 37 29 1 5 Pappel Sorbus Robinie 34 3 aße Rochusstr 7 Kiefer Zierkirsche vorhandene Mauer mit Mauerscheiben verlängern Kiefer 165,60 171,70 4 reiches d er Bebau un 38 Flächengröße ca. 200 qm 17 Hainbuche 164,65 26 23 Birke Zierkirsche mehrstämmig 25 24 169,50 169,23 Eibe Platane 21 169,10 39 168,15 168,90 167,40 49 Rückbau Asphaltweg h Weg als Gittersteg im Kronentraufbereic Eibe 29 Birke 20 171,01 22 169,91 168,74 Eibe vielstämmig 18 Platane 19 Eibe 167,44 Schmuckpflanzung neu 168,00 51 49 52 164,85 47 55 Ahorn Ginkgo 164,15 Platane OKF EG 165,10 Birke 53 28 Baum neu Schmuckpflanzung neu 54 50 164,07 165,17 Linde Linde Hainbuche 48 Baumhasel 56 Ahorn Hainbuche 168,48 Rotbuche 27 Baum neu 170,20 1,5 2.8 % NEIGUNG 168,56 168,08 Linde Ahorn 165,01 169,28 169,10 46 Platane Birke Baumhasel 170,77 neuer Weg 166,08 44 30 58 Parkplatz Linde ehemaliger Bunker Baumhasel 31 168,99 169,49 Baumhasel 32 Zierkirsche 164,99 45 33 169,09 Hainbuche 16 164,58 Birke 3 g 1,7 Spielplatz Kornelkirsche Birke gsplanun 59 Ahorn 164,76 Baum neu 166,08 Baum neu 165,94 Linde 163,91 166,71 167,67 165,31 165,51 166,36 164,96 165,50 60 163,48 164,46 165,89 Zugang Park 166,59 166,33 168,64 169,25 Sandkaulstraße 170,22 Linde Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Bebauungsplanung 39 53 37 35 29/33 27 57 25 23 21 17/19 15 5 13 3 1 41 48 47 17 PROJEKT: B-Plan Hotelneubau Sandkaulstraße AUFTRAGGEBER: HPG Projektgesellschaft Aachen Theaterstraße 1 - 3, 52062 Aachen 19 Platane zu erhaltender Laubbaum lfd. Nummer 27 Kiefer zu erhaltender Nadelbaum lfd. Nummer Baum neu mögliche LaubbaumNeuanpflanzung 39 Hainbuche durch Baumaßnahme entfallender Laubbaum lfd. Nummer 25 Kiefer durch Baumaßnahme entfallender Nadelbaum LANDSCHAFTSARCHITEKT: SCHÖKE - LANDSCHAFTSARCHITEKTEN AKNW SCHLOTTFELDER STRASSE 40, 52074 AACHEN TEL.: 0241 - 16 911 30 FAX: 0241 - 16 911 31 lfd. Nummer PLANDARSTELLUNG: Freiraumkonzept Sandkaulpark als Anlage zum städtebaulichen Vertrag DATUM: MASSTAB: 24.9.12 1 : 200 PROJEKT: PLAN-NR.: 5 ÄNDERUNG: Legende Erhalt: Baumbestand der erhalten werden soll: Wegfall: Baumbestand der aufgrund der geplanten baulichen Nutzungen nicht erhalten werden kann: fallen (17 Stck.) aufgrund ihres Stammumfanges nicht unter die Baumschutzsatzung fallen (9 Stck.) Neuanpflanzung: vom 18.09.2012 Fachplan zum Babauungsplan Nr. 853 geplantes Der vorliegende Plan bezieht sich Inhaltlich auf die Stellungnahme von Herrn Drautmann (FB 36/40) vom 10.07.2012 zum Thema Baumschutz. c b a Planerstellung am 13.09.2012 von Wickmann Planindex Grundlagen : Name Blattindex 2012.05.31_11-038_LP_GP_177_06-01.dwg Auftraggeber : H. T. Ponzten, HPG Projektgesellschaft Aachen mbH & Co. KG kommunale Infrastruktur mbH 52070 Aachen www.bki-aachen.de Projekt: Telefon: 0241 / 56 81 70 Telefax: 0241 / 16 34 35 e-mail: info@bki-aachen.de Plan-Nr.: 205 VE 01 1:500 Planinhalt: Baumbilanz -Erhalt und Wegfallzum B-Plan 853 Datum, Unterschrift: Bearb.: 13.09.2012 Blattgr.: 420 x 297 Dateipfad: Autocad\VE\Aktuell\205 VE 01.dwg Name FB Umwelt Der Oberbürgermeister Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Seite 1 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 Lage des Plangebietes ...............................................................................................................................................1 1. Umweltbelange .................................................................................................................................................3 1.1. Einleitung .....................................................................................................................................................3 1.1.1. Lage des Plangebietes.................................................................................................................................3 1.1.2. Inhalt und Ziele des B-Plans ........................................................................................................................3 1.1.3. Planungsrechtliche Einbindung....................................................................................................................3 1.1.4. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen / Versiegelungsgrad .........................................4 1.1.5. Ziele des Umweltschutzes ...........................................................................................................................5 1.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................................................................5 1.2.1. Schutzgut Mensch........................................................................................................................................5 1.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.........................................................................................5 1.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .......................................................................7 1.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ...............9 1.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ...........................................................................10 1.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................10 1.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................10 1.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............11 1.2.3. Schutzgut Boden........................................................................................................................................12 1.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................12 1.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................14 1.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............14 1.2.4. Schutzgut Wasser ......................................................................................................................................14 1.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................14 1.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................15 1.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............15 1.2.5. Schutzgüter Luft und Klima / Energie.........................................................................................................16 1.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................16 1.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................17 1.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............17 1.2.6. Schutzgut Landschaft / Ortsbild .................................................................................................................18 1.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................18 1.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................18 1.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............18 1.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...............................................................................................................19 1.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................19 1.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................19 1.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............19 1.2.8. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter ..........................................................................................19 1.2.9. Grundlagen ................................................................................................................................................20 1.3. Monitoring ..................................................................................................................................................20 1.4. Fazit ...........................................................................................................................................................20 Seite 2 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 1. Umweltbelange 1.1. Einleitung Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt. Von einer Vorprüfung des Einzelfalls und der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages kann damit abgesehen werden. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hotelansiedlung zu schaffen und die vorhandene Grünfläche, welche derzeit als Parkanlage und Kinderspielplatz genutzt wird, teilweise zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Das Plangebiet ist durch einen Hochbunker aus dem zweiten Weltkrieg und durch öffentliche Verkehrsflächen teilweise überbaut. Im südlichen Teil des Gebietes befindet sich noch eine weitere von Verkehrsflächen umrandete Freifläche. Das Plangebiet umfasst mit ca. 8.200 m² weniger als 20.000 Quadratmeter Fläche. Die einzelnen Umweltbelange werden vorsorglich überprüft. 1.1.1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Stadtkerns von Aachen. Es liegt zwischen der Sandkaulstraße, der Rochusstraße, der Alexanderstraße und dem Schulgrundstück der David-Hansemann-Schule und besteht aus den Flurstücken 703, 1957, 1958 tlw., 1959 und 1960 tlw., Flur 79, Gemarkung Aachen, in Aachen - Mitte. Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünanlage und Kinderspielplatz genutzt. Die Fläche ist begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 703) befindet sich direkt an der Sandkaulstraße ein Hochbunker, dessen Nutzung aufgegeben wurde. Dieser Hochbunker soll abgerissen werden. Der südliche Teil des Plangebietes wird teilweise als öffentliche Verkehrsfläche (Flurstück 1957 und 1958 tlw.) bzw. als Frei- und Grünfläche genutzt. In der öffentlichen Verkehrsfläche befinden sich ca. 44 Parkplätze. 1.1.2. Inhalt und Ziele des B-Plans Die Stadt Aachen beabsichtigt, die Entwicklung eines Hotelstandortes, entsprechend der Hotelbedarfsanalyse von 2007, in der näheren Umgebung des Eurogress. In einem ersten Schritt hat die Stadt Aachen eine europaweite Ausschreibung für die Bebauung eines Grundstückes an der Sandkaulstraße mit einem Hotel durchgeführt. Den Zuschlag für das ausgeschriebene Gelände bekam die HPG Projektgesellschaft Aachen mit einem Entwurf des Architekturbüros Hammers in Aachen. Der Entwurf sieht die Erstellung eines Hotels der 3 - 4 Sterne - Kategorie vor. Die geplante Umsetzung dieses Neubauvorhabens muss durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. Für das Plangebiet werden zurzeit öffentliche Grünflächen bzw. Mischgebietsflächen nach § 6 BauNVO festgesetzt. Ziel der Stadt Aachen ist es entsprechend der Hotelbedarfsanalyse von 2007 im Bereich der Sandkaulstraße / Rochusstraße die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Hotels der gehobenen Kategorie (3 bis 4 - Sterne) zu schaffen. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, mit dem geplanten Gebäude einer innerstädtischen urbanen Nutzung und Weiterentwicklung dieser Fläche zu entsprechen. Hierbei soll der vorhandene, schützenswerte Bewuchs, im Besonderen die Blutbuche berücksichtigt werden,. Dabei soll unter Berücksichtigung der benachbarten David - Hansemann - Schule und der umliegenden Wohn- und Geschäftsbebauung, ein Großteil der öffentlichen Grünflächen erhalten werden. Dies entspricht der EU - Ausschreibung und dem vorliegenden Wettbewerbsergebnis. 1.1.3. Planungsrechtliche Einbindung Regionalplan Das Plangebiet ist im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung der 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen, Stand April 2008, als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen stellt für den Bereich des Plangebietes Wohnbauflächen und öffentliche Grünfläche dar. Die geplante Hotelnutzung entspricht nicht den derzeitigen Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes hier Wohnbauflächen zu entwickeln. Der Darstellung einer öffentlichen Grünfläche wird teilweise entsprochen. Zur planungsrechtlichen Sicherung der städtebaulichen Zielsetzung, hier eine Hotelnutzung umzusetzen, soll ein Bebauungsplanverfahren für den Innenstadtbereich nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 13 a (2) Abs. 2 kann der Bebauungsplan von der Darstellung des Flächennutzungsplanes abweichen, Seite 3 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 wenn eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Derzeit geltendes Planungsrecht Der nördliche Teil des Plangebietes liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 553 aus dem Jahr 1967. Dieser setzt für den Bereich des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest. Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 772 aus dem Jahr 1990. Dieser Bebauungsplan setzt für die Bebauung der Sandkaulstraße ein Mischgebiet unter Ausschluss von Spielhallen fest. Beide Teilbereiche werden von dem neu aufzustellenden Bebauungsplan überplant. Landschaftsplan Das Plangebiet befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen. 1.1.4. Bedarf an Grund und Boden für die vorhandene bzw. geplanten Nutzungen / Versiegelungsgrad Derzeitige Nutzung ca. in m² Grünflächen ca. in m² Geplante Nutzung ca. in m² Grünflächen ca. in m² Art der Nutzung Grünanlage (Nord) öffentliche Grünflächen Vegetationsflächen Wegeflächen innerhalb der Grünanlage Spielplatz innerhalb der Grünanlage privat Grünflächen Vegetationsflächen Vegetationsflächen über Tiefgarage (im SO - Gebiet) davon besonders geschützt (E 1) 1.980 1.980 öffentlich Grünflächen (Süd) Vegetationsflächen Tlw. versiegelt Flächen innerhalb der Grünanlage 1.130 1.770 1.370 1.390 430 max. 240 160 max. 200 400 220 180 180 670 710 670 420 Bunker 310 Gemeinbedarfsfläche Versiegelt Vegetationsflächen 580 360 290 120 290 Flächeninanspruchnahme durch das Hotel Baukörper Wasserkaskadenn sonstige versiegelte Flächen Vegetationsflächen Straßenfläche Fahrbahn Wege Mischfläche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 930 240 1.630 1.120 100 310 100 3.790 3.500 2.360 1.430 370 2.050 1.210 240 230 Seite 4 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 Nach heutiger Nutzung werden von den ca. 8.160 m² großen Plangebiet ca. 2.390 m² (29,3 %) als Vegetationsfläche und 420 m² (5,2 %) als teilversiegelte Vegetationsfläche genutzt. Nach Neubau des Hotels und Umgestaltung der südlichen Grünflächen verbleiben im Plangebiet ca. 2.340 m² (28,7 %) als Vegetationsflächen. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen / städtebauliche festgesetzte Werte Sondergebietsnutzung Hotel (SO) Fläche für Gemeinbedarf Öffentliche Verkehrsfläche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Grünflächen mit Zweckbestimmung davon Grünfläche Nord - öffentlich davon Grünfläche Nord - privat davon Grünfläche Süd - öffentlich insgesamt 1.1.5. ca. 1.810 m² ca. 360 m² ca. 3.500 m² ca. 250 m² ca. 2.340 m² ca. 1.370 m² ca. 220 m² ca. 650 m² ca. 8.160 m² Ziele des Umweltschutzes Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich der Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet. 1.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 1.2.1. Schutzgut Mensch 1.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Da sich das Plangebiet immissionsschutzrechtlich im Wirkungsbereich emittierender Straßenverkehrsflächen befindet, ist für die Planung die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) für die Betrachtung von Schallimmissionen durch Verkehrsgeräusche zu berücksichtigen. Maßgeblich für die städtebauliche Planung ist die DIN 18005/2/ Schallschutz im Städtebau. Verkehrsbelastung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Realisierung einer Hotelanlage in der Sandkaulstraße, Aachen durch das BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH erstellt. Zur Ermittlung der derzeitigen Verkehrsbelastung wurde eine Verkehrserhebung in Form einer Knotenstromzählung an dem vorfahrtsgeregelten Knotenpunkt Sandkaulstraße / Rochusstraße in der Seite 5 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 nachmittäglichen Spitzenstundengruppe (15 bis 19 Uhr) durchgeführt. Nach Auswertung der Daten liegt die heutige nachmittägliche Spitzenstunde zwischen 16 und 17 Uhr. Die Verkehrsbelastung auf der Sandkaulstraße hat gegenüber der von der Stadt Aachen übernommenen Zählung vom Januar 2008 in den meisten Relationen abgenommen. Eine Zunahme ergibt sich bei den abbiegenden Fahrzeugen von der südlichen Sandkaulstraße (16 Kfz-Fahrten mehr gegenüber 2008) in die Rochusstraße (9 zusätzlich abbiegende Fahrzeuge), wobei die Fahrten insgesamt auf der Rochusstraße um 67 Fahrzeuge abgenommen haben. So wurden in der Verkehrzählung aus dem Jahre 2008 insgesamt 1.934 Fahrten über den Knotenpunkt Sandkaulstraße / Rochusstraße zwischen 16 und 19 Uhr ermittelt, während es im Jahre 2012 im selben Zeitraum 1.769 Fahrten waren. Verkehrsemissionen Die Umgebung des Plangebietes ist grundsätzlich als Mischgebiet einzuordnen und entsprechend zu beurteilen. Lärm Die Sandkaulstraße besitzt nach dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Aachen ein Verkehrsaufkommen von rund 6.000 KFZ / 24 h. Das Verkehrsgutachten der BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH ermittelte am Querschnitt Q3 (Sandkaulstraße) eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 5.489 Kfz und im Bereich der Erschließungsschleife (Q5) 631 Kfz. Gegenüber dem prognostizierten Emissionspegel aus dem Verkehrsmodell der Stadt Aachen ergeben sich keine relevanten Abweichungen. Aus dem Lärmkataster der Stadt Aachen ist ersichtlich, dass das Plangebiet, durch Verkehrslärm vorbelastet ist. Das Verkehrsaufkommen auf der Sandkaulstraße verursacht laut Lärmkataster der Stadt Aachen bereits heute in einigen Abschnitten der Straße vor den anliegenden Wohngebäuden tagsüber Lärmbelastungen bis 70 dB (A) und nachts bis 61 dB (A). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro Dr.-Ing. Szymanski & Partner ein Schallschutzgutachten erstellt, Stand 10.07.2012. In diesem werden Aussagen gemacht zu den Verkehrslärmbelastungen im Bestand und im Planfall. Laut Gutachten wird die Verkehrslärmsituation von der Belastung der Sandkaulstraße dominiert. Im Untersuchungsbereich außerhalb des Plangebiets werden an allen untersuchten maßgeblichen Immissionsorten die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bereits überschritten. Das Maß der Überschreitung liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht im Bereich einer Gesundheitsgefährdung bzw. im Rahmen einer möglichen Lärmsanierung. Die Größenordnung der Belastungen ist als typisch für den innerstädtischen Bereich zu beschreiben. Licht Der Einfahrtsbereich der Tiefgarage sowie die Anfahrt und Vorfahrt des Hotels sollen so gestaltet werden, dass die Wohnbereiche der vorhandenen Bebauung nicht beeinflusst werden. Gewerbelärm Gewerbliche Anlagen innerhalb des Plangebietes bzw. in seiner unmittelbaren Umgebung sind nicht vorhanden. Kinderlärm – Schulgelände David-Hansemann Realschulhof Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland Pfalz vom 29.Mai 2012 (bekanntgegebenes Urteil, Az.: 8 A 10042 / 12.OVG) stellt Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Geräusche spielender Kinder seien Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar. Kinderlärm steht damit unter allgemeinem Toleranzgebot der Gesellschaft. Erholung und Freizeit Die im Plangebiet vorhandene Parkanlage wird als solche und als Kinderspielplatz von dem umliegenden Anwohner frequentiert. Sie spielt als Naherholungsfläche für die Bevölkerung eine wesentliche Rolle. Der nicht zugängliche Bunker besitzt keine Erholungsfunktion und hat auch als Freizeitnutzung keine Bedeutung. Dies gilt gleichfalls für die Freiraumfläche im südlichen Teil des Gebietes, da diese umschlossen ist von öffentlichen Verkehrsflächen und daher einen eingeschränkten Erholungs- und Aufenthaltswert besitzt. Erschütterungen, Gefahrenschutz Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen. Hochwasserschutz Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind. Überschwemmungsgebiete befinden sich nicht im Plangebiet. Seite 6 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 Sonstige Emissionen und Immissionen Es befinden sich keine landwirtschaftlichen Betriebe oder imitierenden Industrie- bzw. Gewerbebetriebe im näheren Umfeld des Plangebietes. Der Abriss des vorhandenen Hochbunkers soll nach Möglichkeit in den Ferien erfolgen um die Immissionen, die auf den Schulbetrieb einwirken könnten, so gering wie möglich zu halten. Das Plangebiet wird von dem auf Erdwärme erteilten Erlaubnisfeld „IfM Geo Therm“ (zu wissenschaftlichen Zwecken) überdeckt. Inhaberin der Erlaubnis „IfM Geo Therm“ ist die Rheinisch Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen. Die Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes „Erdwärme“ innerhalb der festgelegten Feldgrenzen. 1.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Verkehrsbelastung Für die geplante Hotelnutzung wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens das zu erwartende Verkehrsaufkommen einschließlich der Verteilung des möglichen Ziel und Quellverkehrs von Hotelgästen, Beschäftigten und des Anlieferverkehrs über den Tag ermittelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von Beschäftigten, Gästen und des Wirtschaftsverkehrs für die geplante Hotelentwicklung täglich zusätzlich 420 KfzFahrten entstehen. Davon sind 210 Kfz-Fahrten dem Zielverkehr und 210 Kfz-Fahrten dem Quellverkehr zuzuordnen. Hierbei werden ca. ein Drittel aller Kfz-Fahrten durch Taxifahrten erzeugt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich durch die geplante Hotelnutzung keine bemessungsrelevanten verkehrlichen Veränderungen für das Stadtviertel ergeben. Verkehrsemissionen Durch das Planvorhaben entfallen die Reflexionen an der Bunkerfassade. Der Reflexionsanteil der zu berücksichtigen geplanten zukünftigen Hotelfassade ist durch die Geometrie (keine Mehrfachreflexion durch parallele Flächen) und durch den deutlich größeren Abstand zur Emissionsachse und zu den maßgebenden Immissionsorten quantitativ unbedenklich. Von der im Bebauungsplan festgesetzten Grünanlage gehen schalltechnisch keine nennenswerten Lärmemissionen aus. Die Erschließung des zukünftigen Hotels erfolgt über die Sandkaulstraße. Ein Teilstück der vorhandenen Erschließungsschleife an der Sandkaulstraße wird um ca. 30 m nach Süden verlagert. Durch den größeren Abstand zur Hauptachse der Sandkaulstraße werden die Immissionswerte der 16. BImSchV nach Umsetzung der Planung unterschritten. Durch eine bessere Abschirmung des Hotelbaukörpers werden die Belastungen trotz der erheblichen Steigerung der Verkehrsmengen auf der Erschließungsschleife zukünftig geringer. Die durch diese Verschiebung entfallenden öffentlichen Stellplätze sollen innerhalb der Tiefgarage ersetzt werden. Laut Gutachten handelt es sich bei der durch Ein- und Ausfahrten ausgelösten Immissionsbelastungen im konkreten Fall um Verkehrslärm. Die Lage und Größenordnung dieser Emission erfährt gegenüber der heutigen Situation keine relevante Änderung. Das Verkehrsgutachten prognostiziert im Querschnitt der Erschließungsschleife (Q5) eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 841 Kfz. Für den Querschnitt Q3 (Sandkaulstraße) wird ein DTV-Wert von 5.909 Kfz prognostiziert. Die durch das Planvorhaben ausgelöste Steigerung der Verkehrsmenge auf der Sandkaulstraße um ca. 5 % (dies entspricht vereinfacht einer Steigerung der Immissionsbelastung um ca. 0,3 dB (A)) ist qualitativ von den Betroffenen nicht wahrnehmbar. Die durch das Planvorhaben sowie durch die in diesem Zusammenhang erforderliche Verschiebung der Erschließungsschleife ausgelösten Verkehrslärmbelastungen außerhalb des Plangebietes befinden sich damit insgesamt in einer unbedenklichen Größenordnung. Im Rahmen des Schallschutzgutachtens wurde weiterhin untersucht, zu welchen Maximalpegeln es aus lärmtechnischer Sicht kommen kann. Dabei spielt das Kofferraumschließen bei Pkws eine maßgebliche Rolle bei der Betrachtung der angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen. Bei Einhaltung von Mindestabständen von der im Nachtzeitraum genutzten Flächen zu den angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen können wesentliche Auswirkungen ausgeschlossen werden. Dies ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Einzelfall zu prüfen. Innerhalb des Plangebietes werden an den für die Beurteilung maßgeblichen Immissionsorten die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten. Für die Hotelnutzung lassen sich mit verhältnismäßigem Mehraufwand schalltechnische Maßnahmen durchführen, durch die die vorhandenen Verkehrslärmbelastungen reduziert werden Seite 7 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 können. So bleiben bei hochwertigeren Hotelnutzungen zum Beispiel die Fenster auch im Nachtzeitraum geschlossen, da üblicherweise Klima- und Lüftungstechnik zum Einsatz kommt. Gewerbelärm Darüber hinaus wurden im Schallschutzgutachten die Gewerbelärmbelastungen untersucht, die von der zukünftigen Nutzung Hotel auf die Umgebung wirken. Die möglichen durch die Planung ausgelösten Immissionskonflikte reduzieren sich auf die Außenwirkung, da innerhalb des Geltungsbereiches keine Nutzungen mit einem erhöhten Schutzanspruch vorgesehen sind. Durch das Hotel werden zukünftig insbesondere Lärmimmissionen durch die mit der Nutzung als Hotel verbundenen Verkehrsgeräusche, den Warenumschlag sowie durch die Tiefgaragennutzung ausgelöst. Grundsätzlich handelt es sich bei dem vorliegenden Bebauungsplan um einen Angebotsplan, welcher zunächst unabhängig von einer konkreten Planung aufgestellt wird, auch wenn im vorliegenden Fall von einer Umsetzung des Wettbewerbsgewinners ausgegangen werden kann. Die detaillierten Planungen (zum Beispiel raumlufttechnische Anlagen, Kühlanlagen usw.) im Zusammenhang mit der geplanten Hotelnutzung sind hinsichtlich ihrer Lärmemissionen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. Im Rahmen des Schallschutzgutachtens wurde für die vorliegende Hotelplanung (Wettbewerbsgewinner) im Vorfeld eine Prüfung der bereits jetzt absehbaren Emissionen durchgeführt, um abschätzen zu können, ob mögliche Immissionskonflikte auftreten können. Ein unlösbarer Immissionskonflikt liegt offensichtlich nicht vor. Kinderlärm Bezüglich des von der benachbarten Schule ausgehenden Lärms durch Schüler ergeben sich keine Ein- bzw. Auswirkungen durch die Planung. Aufgrund dessen sind Maßnahmen nicht erforderlich. Erholung und Freizeit Die Parkanlage bleibt größtenteils als solche inklusive einer Spielplatzanlage erhalten. Im Rahmen der Planungen wird ein Grün- und Freiraumkonzept durch das Büro Schöke Landschaftsarchitekten (siehe Anlage Freiraumkonzept Büro Schöke vom 24.09.2012) erstellt und es erfolgt eine qualitativ hochwertige Umgestaltung des Grünraumes. Ein Teil der vorhandenen schützenwerten Bäume bleibt erhalten (siehe Anlage Baumbilanz Plan Nr. 205 VE 01). Die Parkanlage kann weiterhin von der Bevölkerung als solche und als Spielplatz genutzt werden, da diese im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert bzw. die Errichtung einer Spielplatzanlage von max. 200 m² im Planverwirklichungsvertrag geregelt wird. Durch den Bau der Hotelanlage und den Wegfall des Bunkers erfährt das Plangebiet eine räumliche wie architektonische Aufwertung, welche die Aufenthaltsqualität im städtebaulichen Raum wesentlich verbessern wird. Eine Fläche von ca. 50 m² die direkt hinter dem nördlichen Gebäudeabschluss des zukünftigen Hotels liegt wird in den Wintermonaten dauerhaft durch das Gebäudes verschattet. In den Sommermonaten kann dieser Bereich durch die untergehende Abendsonne beschienen werden, wenn nicht die vorhandenen Bäume oder die vorhandene Bestandsbebauung zu einer weitergehenden Verschattung führen. In diesem Bereich ist die neu anzupflanzende Bepflanzung entsprechend den zukünftigen Gegebenheiten zu Wählen. Aufgrund der Flächeninanspruchnahme des Hotels verringert sich die öffentliche Grünfläche im Süden des Hotelneubaus. Bei der geplanten baulichen Nutzung des Grundstückes sind neben zahlreichen geschützten Bäumen, auch die beiden ortsbildprägenden Platanen nicht zu erhalten. Der weitere Baumbestand in diesem Bereich wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Temporäre Beeinträchtigungen durch den Abriss des Bunkers Während der Abrissarbeiten des Hochbunkers ist mit einer erhöhten temporären Lärm- und Staubbelastung zu rechnen. Vor Abriss des Bunkers sollte an der vorhandenen Umgebungsbebauung eine Bestandsaufnahme erfolgen. Somit können etwaige Schäden die durch die Anlage des Bunkerabrisses und des Hotelneubaus entstehen könnten dokumentiert werden. Hochwasserschutz Durch die Verwirklichung der Bebauung entsteht für die Wurm kein nennenswerter Zuwachs des Abflusses, da derzeit bereits ein Großteil der Fläche versiegelt ist. Sonstige Emissionen und Immissionen Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Planungen im Rahmen des Bebauungsplanes. Seite 8 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 1.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Verkehrsbelastung Maßnahmen sind nicht erforderlich. Verkehrsemissionen Da sich die durch die zukünftige Hotelnutzung sowie durch die in diesem Zusammenhang erforderliche Verschiebung der Erschließungsschleife ausgelösten Verkehrslärmbelastungen außerhalb des Plangebietes insgesamt in einer unbedenklichen Größenordnung befinden, wird für den erforderlichen passiven Schallschutz im Bebauungsplan ein Lärmpegelbereich IV festgesetzt. Der Lärmpegelbereich IV wird für das gesamte Baufeld für die Fassaden mit Sichtverbindung zu den Verkehrsflächen der Sandkaulstraße festgesetzt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist die Einhaltung des Mindestabstandes von Flächen, auf denen bei An- und Abreise ein Kofferraumschließen bei Pkws erfolgen kann, von den umgebenden schutzbedürftigen Nutzungen zu überprüfen. Gewerbelärm Gewerbliche Anlagen in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes sind nicht vorhanden. Aufgrund dessen sind Maßnahmen diesbezüglich nicht erforderlich. Da laut Schallschutzgutachten ein unlösbarer Immissionskonflikt hinsichtlich der geplanten Hotelnutzung, insbesondere der durch die Hotelnutzung ausgelösten Verkehre, dem Warenumschlag und der Tiefgaragennutzung offensichtlich nicht vorliegt, sind Festsetzungen im Bebauungsplan zu Lärmschutzbauwerken nicht erforderlich. Eine Prüfung der lärmrelevanten Anlagen (z.B. Kühlanlagen, raumlufttechnische Anlagen usw.) erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Kinderlärm Bezüglich des von der benachbarten Schule ausgehenden Lärms durch Schüler ergeben sich keine Ein- bzw. Auswirkungen durch die Planung. Aufgrund dessen sind Maßnahmen nicht erforderlich. Erholung und Freizeit Damit die nördliche Parkanlage weiterhin von der Bevölkerung als solche genutzt werden kann, wird diese im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz festgesetzt. Die verbleibende nördliche Grünfläche wird in ihrer Gesamtheit (private und öffentliche Flächen) von ca. 1.980 m² auf ca. 1.770 m² um ca. 210 m² durch den Neubau des Hotels verkleinert, bleibt aber gestalterisch aufgewertet und neu strukturiert für die Bürger im Innenstadtbereich als eine Zone der Ruhe und Erholung erhalten. Die Vegetationsfläche wird von ca. 1.390 m² auf 1.330 m² um ca. 60 m² verkleinert. Die südlichen Grünflächen verringern sich durch den Hotelneubau von ca. 1.130 m² auf ca. 670 m² um ca. 460 m². Von der vorhandenen ca. 1.130 m² großen Grünflächen sind zurzeit ca. 420 m² mit Kopfsteinpflaster teilweise versiegelt die verbleibenden 710 m² sind als unversiegelte Grünflächen mit Baumbestand angelegt. Langfristig soll eine Umgestaltung der südlichen Grünfläche erfolgen. Bei der Umgestaltung soll die teilweise versiegelte Fläche weitgehend entsiegelt werden, sodass eine entsiegelte Vegetationsfläche von ca. 670 m² entstehen kann. Die Grünfläche soll so gestaltet werden, dass sie zum zeitweiligen Verweilen einlädt. Es sollen Sitzgelegenheiten aufgestellt werden und die östlich angrenzende Parkplatzfläche soll durch partielle Strauchanpflanzungen abgeschirmt werden. Die Umgestaltung dieser öffentlichen Grünfläche ist keine Maßnahme im Rahmen des Hotelneubaus. Temporäre Beeinträchtigungen durch den Bunkerabriss Vom Abrissunternehmen ist im Rahmen der technischen Möglichkeiten dafür zu sorgen das die Beeinträchtigungen so gering wie möglich ausfallen. Es sind entsprechende Maßnahmen anzuwenden, wie z.B. Berieselung des Abrissmaterials um die Staubentwicklung zu minimieren. Abschließende Auflagen und Maßnahmen müssen im Rahmen der Abrissgenehmigung erteilt werden. Erschütterungen, Gefahrenschutz und elektromagnetische Felder Mit bergbaulichen Einwirkungen ist nicht zu rechnen. In die schriftlichen Festsetzungen wird ein Hinweis aufgenommen, dass sich das Bebauungsplangebiet gemäß DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) innerhalb der Erdbebenzone 3 befindet. Hochwasserschutz Maßnahmen sind nicht erforderlich. Sonstige Emissionen und Immissionen Seite 9 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 Maßnahmen sind nicht erforderlich. In die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass sich innerhalb des Bebauungsplangebietes ein auf Erdwärme erteiltes Erlaubnisfeld befindet. 1.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt 1.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu berücksichtigen. Das Bundesnaturschutzgesetz in § 1 sowie auch das Landschaftsgesetz NRW führen folgende Ziele des Landes- und Naturschutzes auf: Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes ist die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt mit ihren Lebensräumen sowie die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft langfristig zu sichern. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt. Schutzgut Tiere Im Zuge der Baufeldräumung ist u.a. der Rückbau des vorhandenen Hochbunkers aus dem 2. Weltkrieg erforderlich. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurden für das Untersuchungsgebiet drei potentiell vorkommende planungsrelevante Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und Braunes Langohr) festgestellt, die das Gebäude gegebenenfalls als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzen könnten. Eine Eignung des Gebäudes als Fledermausquartier wird als äußerst gering eingeschätzt, konkrete Hinweise auf ein Vorkommen liegen nicht vor. Ein Vorkommen der genannten Tierarten kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, da der Dachaufbau sowie die Lüftungsöffnungen des Bunkers nicht einsehbar sind. Alle heimischen Fledermäuse sind nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt und in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt und zählen somit zu den planungsrelevanten Arten. Mit Ausnahme der verbreiteten Zwergfledermaus sind alle Arten gefährdet. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Die Flächen des Plangebiets sind durch den vorhandenen Bunker und durch öffentliche Verkehrsfläche bereichsweise überbaut. Der nördliche Teil des Grundstücks 1590 wird zurzeit als Parkanlage und Kinderspielplatz genutzt. Die Flächen sind intensiv begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im südlichen Teil des Gebietes befindet sich darüber hinaus eine öffentliche Grünfläche. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Da die Grünflächen des Plangebiets innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 553 und 772 liegt, kommt die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. 1.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzgut Tiere Die Beeinträchtigung von artenschutzrechtlichen Belangen ist im Rahmen des Planverfahrens zu beurteilen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht gem. § 19 Abs. 3 eine Berücksichtigung von „streng geschützten Arten“ bei Eingriffen in Natur und Landschaft vor. Zur Bewertung des Artenschutzes wurde eine artenschutzrechtliche Stellungnahme erarbeitet (siehe Raskin, Rückbau des Hochbunkers im Rahmen des B-Planverfahrens Aachen Sandkaulstraße Artenschutzfachliche Stellungnahme vom 23. Juli 2012). Darin werden die Auswirkungen der Planung auf geschützte Arten hin untersucht. Da keine artenschutzrechtlich relevanten Arten festgestellt wurden, ergibt sich auch kein artenschutzrechtlich relevanter Eingriff. Allerdings gehen durch die geplanten Abrissmaßnahmen (Bunker) potentielle Quartiersräume von drei planungsrelevanten Fledermausarten verloren, deren Vorkommen unwahrscheinlich ist, aber nicht ganz ausgeschlossen werden konnte. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Durch den Abriss des Bunkers und durch die Realisierung des Hotels werden die nördliche als auch die südliche Grünfläche verkleinert. Im Bereich beider Abschnitte befindet sich zahlreicher gesunder und vitaler Baumbestand. Aufgrund des Vitalitätszustandes der überwiegenden Bäume ist von einer hohen Lebenserwartung auszugehen.. Der vorhandene zu schützende Baumbestand innerhalb des Plangebietes wurde in einem Baumschutzgutachten zum Bebauungsplanverfahren Hotel Sandkaulstraße (Stand 12.06.2012) durch das Landschaftsarchitekturbüro Schöke, Aachen ermittelt. Laut der Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens (Stellungnahme vom 10.07.2012, FB 36/40, Herr Dautmann) sind angesichts der geplanten baulichen Nutzung insgesamt ca. 26 Bäume nicht zu Seite 10 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 erhalten. Davon unterliegen ca. 9 Bäume aufgrund der Baumart oder aufgrund ihres geringen Stammumfanges nicht den Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung. Für ein Entfernen dieser Bäume bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung von den Bestimmungen der Satzung. Im Bereich der öffentlichen Grünflächen, befinden sich in Bunkernähe u.a. zwei markante Platanen sowie eine Blutbuche, welche aufgrund ihres dominanten Erscheinungsbildes das Ortsbild entscheidend mit gestalten und sich von dem übrigen Baumbestand deutlich abheben. Die beiden ortsbildprägenden Platanen können aufgrund der angestrebten Nutzung nicht erhalten werden. Sie zählen zu den insgesamt ca.17 Bäumen, die unter die Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung fallen. Der weitere Baumbestand kann unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen erhalten bleiben. Für die vorhandene markante Blutbuche sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig. 1.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Um eine Gefährdung der Fledermausarten ausschließen zu können, werden im Planverwirklichungsvertrag die Durchführung folgender Maßnahmen geregelt: Der Efeubewuchs sowie die Plakatwände an der Fassade des Bunkers sind im Zeitraum zwischen November und März zu entfernen, um eine Nutzung als Niststätte bzw. Spaltenquartier zur Fortpflanzungsperiode zu vermeiden. Durchführung von zwei Einflug- / Schwärmkontrollen in den Monaten Juni und Ende August vor Abriss des Bunkers, um eine Nutzung als Sommer- bzw. Winterquartier vollständig ausschließen zu können. Sollten keine einfliegenden Tiere verzeichnet werden, kann ein Rückbau des Gebäudes zwischen November und März erfolgen. Erfolgt ein Rückbau zwischen April und Oktober muss vorab zeitnah eine morgendliche Einflugkontrolle durchgeführt werden. Eine Sommerquartiersnutzung gilt als unbedenklich, da diese nur temporär erfolgt und Ersatzquartiere im Umfeld ausreichend vorhanden sind. Bei dem gleichfalls eher unwahrscheinlichen Hinweis auf eine Nutzung als Winterquartier wären weitere Untersuchungen und Maßnahmen erforderlich in Form zum Beispiel eines Ersatzquartiers. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Zur Minimierung des Eingriffs innerhalb des Plangebietes wurde ein Großteil der vorhandenen Parkanlage als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert. Dadurch kann bereits ein wesentlicher Bestand an Bäumen durch geeignete Schutzmaßnahmen insbesondere in der Bauphase und bei den Gestaltungsarbeiten zum Park erhalten bleiben. Die markante Buche an der Sandkaulstraße wird als zu erhaltender Baum zuzüglich seines Bodenstandraumes / Wurzelbereiches in den schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan festgesetzt. Für die 17 geschützten Bäume wird im Zuge eines zukünftigen Baugenehmigungsverfahren im Rahmen der Baumschutzsatzung eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen in Aussicht gestellt, verbunden mit der Auflage zu einer der Baumschutzsatzung entsprechenden Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichszahlung. Grundsätzlich ist gemäß Baumschutzgutachten im Plangebiet die Anpflanzung von ca. 8 Ersatzbäumen möglich. Darüber hinaus werden die gemäß Baumschutzgutachten und gemäß der Anforderungen aus der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen erforderlichen Schutzmaßnahmen für die verbleibenden geschützten Bäume detailliert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren geregelt. Diese sind im Folgenden u.a.: - - Schutzmaßnahmen während der Bauphase Während er Bauphase sind entsprechende, fachgerechte Schutzmaßnahmen für die Bäume gemäß DIN 18920 „Zum Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen für Baumaßnahmen“ zu ergreifen. Die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4 Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen (RAS-LP4) und die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Baumpflege (ZTV Baumpflege) sind zu beachten. Die Bäume sind insbesondere vor mechanischen Beschädigungen durch Baufahrzeuge, Bodenverdichtungen, Materiallagerungen usw. zu schützen. Sie sollten durch einen 1,80 m hohen Zaun im Kronentraufbereich zuzüglich 1,50 m während der Bauphase geschützt werden. Wurzelvorhang Buche Um die besonders erhaltungswürdige Blutbuche vor allem vor Austrocknung und Frosteinwirkung der Wurzeln zu schützen, ist im Bereich der späteren Baugrube ein Wurzelvorhang nach DIN 18920 eine Vegetationsperiode vor Baubeginn zu errichten. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen soll die Blutbuche langfristig Seite 11 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße - - 1.2.3. Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 erhalten werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Blutbuche trotz aller Vorsichtsmaßnahmen langfristig zu einer Schädigung dieser sehr empfindlichen Baumart kommt. Diese Schädigungen müssen nicht unbedingt in Zusammenhang mit der Baumaßnahme erfolgen, sondern können auch durch andere Faktoren wie der Buchenkomplexkrankheit oder den vorhandenen Bodenverhältnissen (kein gewachsener Boden) hervorgerufen werden. Gestaltung der öffentlichen Grünfläche Bei der Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche sollte die Vermeidung von zusätzlicher Versiegelung Priorität in Abstimmung mit den Nutzungserfordernissen haben, um die belebte Bodenschicht für die Bäume zu sichern. Zum Schutz und Erhalt des geschützten Baumbestandes, welcher sich unmittelbar angrenzend an den vorhandenen Spielplatz befindet, ist die dort geplante Umgestaltung der Außenanlage außerhalb des Kronentraufbereiches vorzusehen. Rückschnitt von Astwerk Ein geringfügiger Rückschnitt von Astwerk, welches in Richtung des geplanten Gebäudes ragt, sowie ein Entlastungsschnitt im Bereich des Kronenteils, welcher über den angrenzenden öffentlichen Straßenraum ragt, ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt, durch eine in der Baumpflege fachkundige Firma durchzuführen. Der Entlastungsschnitt ist nach Möglichkeit schrittweise innerhalb von zwei Vegetationsperioden durchzuführen. Schutzgut Boden 1.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Böden sind ein bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes. Mit seinen natürlichen Funktionen ist der Boden Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und übt als zentrales Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Böden benötigen Jahrtausende, um sich aus dem Gestein durch physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von Klima und Vegetation zu bilden und können in nur wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt werden. Aufgrund der langsamen Bodenentwicklung sind solche Veränderungen praktisch irreversibel, so dass auf lange Sicht die nachhaltige Nutzung und Verfügbarkeit von Böden in Frage steht. Deshalb kommt dem Schutz des Bodens in seiner Funktion als Lebensgrundlage für künftige Generationen eine besondere Bedeutung zu (vorsorgender Bodenschutz). Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zielt in § 1 darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, den Boden von Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird somit durch das BundesBodenschutzgesetz gesetzlich geregelt. Gem. § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Schutzwürdige Böden Der vorsorgende Bodenschutz bildet einen Schwerpunkt des gesetzlichen Schutzauftrages, da der Boden einen besonderen Schutz benötigt, um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können. Grundsätzlich ist jeder Boden schützenswert. Es gibt jedoch Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Jede flächenbezogene Planung beeinflusst z. T. irreversibel im Ergebnis den Boden, seine Entwicklung, seine Lebensgemeinschaften sowie seine Funktions- und Leistungsfähigkeit. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Belange des Bodens bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. In § 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB wird auch auf die zu beachtenden Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d hingewiesen. Seite 12 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 Der flächenhafte Bodenschutz ist ein wichtiges Ziel in der Bauleitplanung. Nach § 1a (Bodenschutzklausel) des BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden. Daraus ergeben sich für die Bauleitplanung folgende Ziele: Die Inanspruchnahme von Böden ist auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Die Inanspruchnahme von Böden ist auf Flächen zu lenken, die vergleichsweise von geringerer Bedeutung für die Bodenfunktionen sind. Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind soweit wie möglich zu vermeiden Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Plangebiet keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW vorliegen. Die Sandkaulstraße (Ecke Alexanderstraße bis Ecke Rochusstraße) wies Ende des 19. Jahrhunderts bis vermutlich Mitte des 20. Jahrhunderts eine durchgehende Bebauung auf. Es ist davon auszugehen, dass die Böden im Plangebiet durch die vorhergehende und derzeitige Nutzung (Bunkeranlage; Verkehrsflächen) als anthropogen beeinflusst zu bewerten sind. Auch für die Bereiche der Grünanlage bzw. des Freiraumes kann aufgrund der vorhergehenden Nutzung ein weitgehend natürlicher Bodenaufbau ausgeschlossen werden. Unversiegelte Böden zusammen mit einer Bepflanzung haben eine für das Innenstadtklima nützliche Kühlungsfunktion, daher sind alle unversiegelte Böden schützenswert. Der Versiegelungsgrad ist somit so niedrig wir möglich zu halten. Altlastenverdachtsflächen Der Bauleitplan darf keine Nutzung vorsehen, die mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung auf Dauer unvereinbar und deshalb unzulässig wäre. Verdachtsflächen sind im Sinne des § 2 Abs. 4 BBodSchG Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht. Altlastverdächtige Flächen sind gemäß § 2 Abs. 6 Bundes-Bodenschutzgesetz Altablagerungen (z. B. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen) und Altstandorte (z. B. stillgelegte Gewerbebetriebe), bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Sowohl bei Verdachtsflächen als auch bei altlastverdächtigen Flächen handelt es sich um Flächen mit einem Bodenbelastungsverdacht. Im Altlastenkataster der Stadt Aachen waren die Grundstücke entlang der Sandkaulstraße teilweise als Verdachtsfläche eingetragen. Es handelte sich um Altstandorte der Erhebungsklasse II. Bei zusätzlichen Verdachtsmomenten sind diese Flächen als altlastenverdächtige Flächen einzustufen. Aktuell liegen keine Anhaltspunkte für eine altlastenverdächtige Fläche vor, so dass der Bereich nur nachrichtlich im Altlastenverdachtskataster als ehemalige Verdachtsfläche gekennzeichnet ist. Der Schutzbunker (Hochbunker) aus dem 2. Weltkrieg auf dem Flurstück 703 wird im Altlastenverdachtskataster unter der Nummer AS 551 geführt und reicht bis in das Flurstück 1590 (Schulhofgelände der „David-Hansemann-Schule“). Dem Vorsorgeprinzip bei zukünftigen Baumaßnahmen wird mit der nachrichtlichen Kennzeichnung im Altlastenverdachtskataster Rechnung getragen. Aufgrund der vorliegenden Informationen bestehen aus bodenschutzrechtlicher Hinsicht keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Es liegen keine Informationen über den Abbruch der Wohnhäuser vor, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auf dem zu bebauenden Grundstück Abbruch- und Auffüllungsmaterialien und ggf. noch Fundamentreste der ehemaligen Bebauung vorhanden sind. Im Vorfeld wurde deshalb seitens der Stadt Aachen eine Orientierende Bodenuntersuchung durch die Gesellschaft für Baustoffüberwachung und Geotechnischer Umweltschutz mbH (BGU) beauftragt (Stand 12.01.2009). Inhalt war eine Klassifizierung und abfallrechtliche Einstufung (LAGA) des Auffüllmaterials sowie eine erste orientierende Beurteilung der Baugrundverhältnisse. Die Orientierende Bodenuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass im untersuchten Gebiet flächendeckend ein Auffüllungshorizont, überwiegend bestehend aus Bauschutt (Ziegelbruch und Kalk, teilweise auch Schlackenanteile) vorliegt. Vermutlich handelt es sich bei dem Bauschutt um Restmaterial der ehemals vorhandenen Bebauung, welche im 2. Weltkrieg zerstört wurde. Die vorhandene Grünanlage besteht im obersten Horizont aus umgelagertem Oberboden mit entsprechenden Humusgehalten und geringen Fremdbestandteilen. Da aber nach den durchgeführten Untersuchungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass in kleinflächigen Teilbereichen ein abweichender Bodenaufbau bzw. eine abweichende Zusammensetzung des Auffüllmaterials mit erhöhten Anteil an Fremdbestandteilen vorliegt, wird eine gutachterliche Begleitung der Erdarbeiten gefordert. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden dazu entsprechende Auflagen erteilt. Seite 13 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 1.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Aufgrund der Ergebnisse der Orientierenden Bodenuntersuchung der BGU mbH kann davon ausgegangen werden, dass im Rahmen von Baumaßnahmen anfallende Aushubmaterialien auf einer Bauschutt- bzw. Bodendeponie entsorgt oder der Verwertung zugeführt werden können. 1.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Da derzeit nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass in kleinflächigen Teilbereichen des Plangebietes ein abweichender Bodenaufbau bzw. eine abweichende Zusammensetzung des Auffüllmaterials mit erhöhtem Anteil an Fremdbestandteilen vorliegt, ist eine gutachterliche Begleitung der Erdarbeiten erforderlich. Dazu erfolgt eine Regelung im Planverwirklichungsvertrag. 1.2.4. Schutzgut Wasser 1.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt als Rahmengesetz neben den Bewirtschaftungsgrundsätzen für Gewässer und dem allgemeinen Besorgnisgrundsatz für die Benutzung von Gewässern insbesondere die Genehmigungstatbestände für bestimmte Gewässerbenutzungen sowie die Rahmenbedingungen für die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 51a Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Entsprechende Regelungen können als Satzung beschlossen oder durch Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden. Weitergehende Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung regelt der Trennerlass (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-9 031 001 2104 – vom 26.5.2004) des Landes NordrheinWestfalen. Grundwasser / Thermalwasser Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die konkrete Absicht hier eine Hotelansiedlung zu entwickeln ein Geotechnischer Bericht durch die Prof. Dr.-Ing. H. Dieler + Partner GmbH beratende Ingenieure für Geotechnik erstellt (Stand 13.06.2012). Der Bericht untersucht die geohydrologischen Gegebenheiten am geplanten Baustandort und die möglichen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme auf die Umgebung. Grundsätzlich besteht der Bodenaufbau im Plangebiet zunächst aus einer oberhalb liegenden Schicht aus Auffüllungshorizont (0,60 -3,60 m unter Geländeoberkante) überwiegend bestehend aus Bauschutt und den darunterliegenden sogenannten Basisschichten der Aachener, auch Hergenrather Schichten genannt (Niveau + 160 m). Darunter befindet sich das Grundgebirge, welches sich im nördlichen Bereich des Plangebietes aus „Verwitterungstonen“ (flözleeres Steinkohlengebirge) und südlich neben dem geplanten Hotelneubau anstelle des Steinkohlengebirges aus dem sogenannten Frasne-Schiefer zusammensetzt. Die Basisschichten sind unterschiedlich ausgebildet. Feinsandige, durchlässige Bodenlinsen wechseln sich mit praktisch wasserstauenden Ton- und Schluff-Zwischenlagen ab. Damit ergeben sich kleinräumig große Durchlässigkeitsunterschiede. In längeren Regenperioden (i.d.R. Winter bis Frühjahr) füllen sich die Bodenlinsen mit Stauwasser aus versickerndem Niederschlagswasser, es kommt zu isolierten Wasservorkommen, die in der niederschlagsarmen Zeit (i.d.R. Sommer bis Spätherbst) mangels Wassernachschubs und kapillarer Bodenverdunstung wieder verschwinden. In den tieferen Teilen der Basisschichten sind die Bodenlinsen permanent mit Wasser gefüllt. Eine generelle Grundwasserbewegung ist in den Basisschichten aufgrund des Wechsels von bindigen und nicht bindigen Schichten im horizontalen Verlauf ausgeschlossen. Man kann für die geplante Baumaßnahme innerhalb der Basisschichten von einem höchst anzunehmenden Wasserstand des Stauwassers in Form eines „technischen Bemessungswasserspiegels“ als geländeoberflächenparallele, also hier aufgrund des abfallenden Höhenverlaufs, geneigte, Spiegellinie mit einem Flurabstand von 3,5 m ausgehen. Die unterhalb der Basisschichten gelegenen Schichten der „Verwitterungstone“ besitzen ein kleines Porenvolumen und haben damit praktisch wasserstauende Eigenschaften. Sie sind frei von Bodenwasser. Das Steinkohlengebirge ist durch teilweise harte quarzitisch gebundene Sandsteinbänke neben schräg aufgerichteten Tonschiefern durchsetzt. Die südlich gelegene Frasneschiefer-Schicht führt in ihren Klüften Wasser, dass mit Thermalwasser durchmischt sein kann. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in dem Bereich der „Verwitterungstone“ und Seite 14 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 der Tonschiefer des „Steinkohlengebirges“ generell mit keinem Grundwasserandrang (kein bewegliches Grundwasser im Grundgebirge) zu rechnen ist. Kluftführende Tonstein- und Sandsteinbänke können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dabei wird erfahrungsgemäß jedoch von einem äußerst geringen Wasseranfall ausgegangen. Aus den vorliegenden Grundwasserdaten kann man einen Ruhewasserspiegel des Grundwassers im Bereich des Frasne-Schiefers zu etwa +158,2 m abschätzen. Gleiches gilt für die langfristig mittleren Grundwasserstände an dieser Stelle. Eine hydraulische Verbindung der Frasne-Schiefer zu dem Bereich des Tonschiefers ist nicht bekannt und unwahrscheinlich. Ein Thermalwasseranteil in den wasserführenden Klüften des „Frasneschiefers“ wurde im Rahmen der Untersuchungen nicht festgestellt. Oberflächengewässer Im Plangebiet selbst befindet sich kein Oberflächengewässer. Südlich, in einem Abstand von ca. 200 Meter verläuft der Johannisbach. Dieser ist im Stadtgebiet von Aachen vollständig kanalisiert. Abwasser Das Plangebiet ist bereits bebaut. Eine Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächenwasser bzw. die Versickerung auf dem Grundstück ist nicht erforderlich, aber aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse und mangels eines ortnahen leistungsstarken Gewässers nicht möglich. Der Bereich des Plangebietes gehört zum Einzugsgebiet der ARA-Soers, entwässert im Mischsystem und ist damit entwässerungstechnisch erschlossen. 1.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Grundwasser / Thermalwasser Sollten bei Aushubarbeiten wassergesättigte Bodenlinsen angeschnitten werden, dann fließen diese Sandlinsen aus. Nach ihrer Entleerung endet auch sofort der Grundwasseranfall. In den Basisschichten kann sich deshalb auch neben der Baugrubenausschachtung keine nennenswerte Wasserabsenkung ausbilden. Die Dauer der bauzeitlichen Grundwasserentnahme wird bestimmt durch die Zeit der Baugrubenherstellung und der anschließenden Rohbauzeit. Die Art der Grundwasserentnahme ist mit der Sicherungsart der Baugrubenwände verknüpft. Das geförderte Grundwasser muss in die städtische Kanalisation eingeleitet werden, da eine Versickerung aufgrund der geringen Bodendurchlässigkeit nicht möglich ist. Grundsätzlich können Setzungen in der Umgebung nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des großen lichten Abstandes zur umgebenden Bebauung werden diese jedoch als eher unwahrscheinlich angesehen. Ein zusammenhängender Grundwasserfluss in den Basisschichten ist nicht vorhanden. In dem nachfolgenden „Verwitterungston“ ist kein bewegliches Grundwasser vorhanden, gleiches ist für die untergelagerten Tonsteine zu erwarten. Ein Grundwasseraufstau durch den erdeingebundene Teil des Neubaus ist ausgeschlossen. Negative Auswirkungen auf die Umgebung sind nicht zu erwarten. Auswirkungen auf das Thermalwasser sind nicht zu erwarten und unwahrscheinlich. Eine quantitative und qualitative Beeinflussung der Thermalquellen und des Thermalwasservorkommens ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Oberflächengewässer Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Abwasser Auf der westlichen Straßenseite der Sandkaulstraße, ab Höhe der Hausnummern 25 / 27 liegt ein Mischwasserkanal, der so dimensioniert ist, dass er die Abwässer des geplanten Hotels ohne Rückhalteeinrichtungen aufnehmen kann. Im Plangebiet liegt ein Mischwasserkanal, der bei Realisierung der Planung teilweise zurückgebaut werden muss. 1.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Grundwasser / Thermalwasser Im Rahmen der Wasserhaltung für die Baugrube des Hotels ist darauf zu achten, dass Grundwasserabsenkungen vermieden werden. Sollte es dennoch zu Grundwasserabsenkunken kommen, die die vorhandene Vegetation beeinflussen könnten ist der Grundwasserabfall mit entsprechenden Maßnahmen (Berieselung) zu kompensieren. Seite 15 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 Schriftlicher Hinweis im Bebauungsplan Für die bauzeitliche Entnahme des Grundwassers ist bei der Unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Ein entsprechender Hinweis wird in die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen. Regelungen im Planverwirklichungsvertrag Die Art der Baugrubenumschließung in Verbindung mit der Art der Grundwasserentnahme ist im Vorfeld der Baumaßnahme von einem Baugrundsachverständigen zu prüfen und zu genehmigen. Für die Einleitung des geförderten Grundwassers ist bei der STAWAG als Netzbetreiber eine Genehmigung zu erwirken. Um Setzungen in der Umgebung durch die geplante Baumaßnahme möglichst auszuschließen, ist eine nach den Regeln der Bautechnik erstellte und für die angreifenden Erddruckkräfte statisch nachgewiesene Sicherung der Baugrubenwände und eine auf die Art der Sicherung abgestimmte Grundwasserentnahme durchzuführen. Ein Grundwasseraufstau durch den erdeingebundene Teil des konkret geplanten Neubaus (Wettbewerbsgewinners) ist ausgeschlossen. Diesbezügliche bauliche Vorkehrungen sind nicht erforderlich. Bereits vor der Bauausführung ist in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ein Grundwassermonitoring durch eine qualifizierten Gutachter zu beginnen und während der Bauphase weiterzuführen. Oberflächengewässer Maßnahmen sind nicht erforderlich. Abwasser Vor Rückbau es Mischwasserkanals, der bei Realisierung der Planung zurückgebaut werden muss, ist zu klären, welche Einleitungen in diesen Kanal stattfinden. Der Rückbau des Kanals beziehungsweise die Verlegung der Anschlüsse geschieht auf Kosten des Vorhabenträgers. Eine Regelung zur Kostenübernahme erfolgt im Planverwirklichungsvertrag. 1.2.5. Schutzgüter Luft und Klima / Energie 1.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft sowie die Zielwerte des LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten. Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des Gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im sogenannten Innenstadtklima. Im hochverdichteten Innenstadtbereich bilden sich starke Wärmeinseln. Ein verringerter Luftaustausch führt zu bioklimatischen und lufthygienischen Belastungen. Die nordöstliche Innenstadt ist klimatisch betrachtet insbesondere durch größere Häuserblocks und relativ hohe Verkehrsemissionen geprägt. Das Plangebiet liegt in der Innenstadt von Aachen in einem Talkessel. Der Aachener Talkessel liegt ca. 100 bis 200 Höhenmeter tiefer als seine Umgebung. Laut Klimagutachten der Stadt Aachen aus dem Jahre 2001 hängt die Luftqualität in dieser nahezu geschlossenen Hohlform - bei als konstant anzunehmender Emissionen insbesondere vom Grad der Luftdurchmischung ab. Diese erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Windgeschwindigkeit (horizontale Richtung) und von dem Ausmaß der Temperaturabnahme mit der Höhe (vertikale Richtung). Klimatologisch repräsentative Windmessungen für den Aachener Talkessel und damit auch für die Lage des Plangebietes durch das geografische Institut der RWTH Aachen im Jahre 2008 / 2009 kommen zu dem Ergebnis, dass südwestliche Windrichtungen bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von ca. 1,4 m/s (Jahresmittelwert) vorliegen. Die Messstation lag ca. 900 Meter südlich des Plangebietes. Laut Klimagutachten ist die vertikale Luftdurchmischung über der Aachener Innenstadt – im weiteren Sinne über dem gesamten Aachener Talkessel – im Jahresmittel in ausreichendem Maße gewährleistet. Es bestehen daher keine Voraussetzungen für eine nennenswerte Anreicherung der unteren Schichten mit Luftschadstoffen. Ist es am Tour Badouin (Lousberg) wärmer als in Aachen Mitte (diese Situation lag an 95 Tagen innerhalb des Untersuchungszeitraumes zwischen April 1998 und Juni 1999 im Rahmen der Stadtklimaanalyse Aachen vor) ist die vertikale Luftdurchmischung stark eingeschränkt, so dass es zur Anreicherung von Schadstoffen im Talkessel kommt. In solchen Fällen ist wegen der dann herrschenden geringen Windgeschwindigkeit in der Innenstadt auch die horizontale Luftdurchmischung behindert. Darüber hinaus kommt es im Bereich der größeren Hauptverkehrsstraßen (auch Sandkaulstraße gemäß Seite 16 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 Thermalkarte aus Gesamtstädtisches Klimagutachten Aachen) sowie einzelner Plätze zu einer starken Erwärmung. Größerer Grün- und Parkanlagen heben sich durch ihre niedrigen Temperaturen deutlich von den bebauten und versiegelten Flächen des Aachener Stadtzentrums ab. Die vorhandene Grünanlage trägt demnach entsprechend einen positiven Beitrag zur klimatischen Situation bei. 1.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Durch die Planungen kommt es zunächst zu einer Nachverdichtung in diesem Bereich. Die versiegelten Flächen der Bunkeranlage, Teile von vorhandenen Straßen und Wegeflächen entfallen durch Rückbau. Durch den Neubau der Hotelanlage und den dazugehörigen Betriebsflächen, wie Zufahrt, Tiefgarageneinfahrt, Wege etc. kommt es zu einer höheren Versiegelung (siehe Kapitel 1.1.4 und 1.2.1.3 Erholung und Freizeit). Die Grünanlage und die vorhandenen Bäume bleiben teilweise erhalten, aber nicht im gesamten bisherigen Umfang. Durch das Hotel werden zukünftig zusätzliche Verkehre erzeugt. In einer Luftschadstoffuntersuchung zum Bebauungsplan „Sandkaulstraße / Rochusstraße“ in Aachen erstellt durch das Büro Peutz Consult GmbH, Beratende Ingenieure VBI, Stand 18.05.2012 wurden Luftschadstoffausbreitungsberechnungen in Bezug auf die Luftschadstoffemissionen für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM 10 + PM 2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol (C6H6) durchgeführt. Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen: Die jeweiligen Jahresmittelwerte und Kurzzeitkriterien für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid werden derzeit und auch im Planfall an allen Immissionsorten und im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten. Für Benzol liegt aktuell eine Überschreitung des Jahresmittelwertes von 5 g/m³ entlang der östlich gelegenen Gebäude Sandkaulstraße Nr. 15 bis 41 um bis zu 1,0 mg/m³ vor. Der geplante Hotelneubau würde im Straßenraum der Sandkaulstraße zu höheren Windgeschwindigkeiten und somit zu einer besseren Durchlüftung führen. Weiterhin kommt es laut Gutachten zu einem Ansaugeffekt der Luftschadstoffe im Straßenraum hin zum geplanten Hotel und weg von der bestehenden Bebauung. Ursache hierfür ist eine dann auftretende Luftwalze in diesem Bereich der Sandkaulstraße. Insgesamt kommt es trotz der etwas erhöhten Verkehrsmengen durch das Hotel zu einer teilweisen deutlichen Reduktion der Schadstoffimmissionen durch die Errichtung des Hotels und der damit verbundenen höheren Windgeschwindigkeiten. Eine detaillierte Tiefgaragenplanung liegt derzeit nicht vor und ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch nicht erforderlich. Aufgrund dessen kann über mögliche Auswirkungen derzeit keine Aussage gemacht werden. Die betroffene, öffentliche Grünfläche wird durch den vorhandenen Bunker in zwei Abschnitte aufgeteilt. Im Bereich beider Abschnitte befindet sich zahlreicher gesunder und vitaler Baumbestand (Baumstrukturen und Einzelbäume), welcher aufgrund des Stammumfanges überwiegend den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegt. Der vorhandene Baumbestand trägt wesentlich mit zur Gestaltung, Gliederung und Belebung des Ortsbildes sowie mit zur Verbesserung des Stadtklimas bei, was im stark besiedelten und verdichteten Innenstadtbereich von besonderer Bedeutung ist. Auch von Bedeutung ist, dass die Grünflächen für die Bürger im Innenstadtbereich eine Zone der Ruhe und Erholung bieten. Aufgrund der von den Bäumen für die Allgemeinheit ausgehenden Wohlfahrtswirkung, liegt grundsätzliche eine langfristige Erhaltung des überwiegenden Baumbestandes auch in öffentlichem Interesse. Für nicht zu erhaltenden Baumbestand ist entsprechend den Bestimmungen der Baumschutzsatzung ein Ausgleich zu leisten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es durch den Hotelneubau zwar einerseits zu Nachverdichtung und Wegfall von Grünfläche einhergehend mit der Beseitigung von vorhandenen Baumbestand kommt. Dies ist erforderlich, um die Funktionalität des Hotels zu gewährleisten. Andererseits wurde der Wegfall von Teilen der Grünfläche und von Baumbeständen auf das notwendigste Maß minimiert und der Erhalt der Grünfläche mit einem Großteil seines Baumbestandes im Bebauungsplan festgesetzt. Darüber hinaus wird durch Lage des Baufensters und Gebäudehöhenentwicklung sowohl in der Hotelplanung als auch im Bebauungsplan eine klimatisch günstigere räumliche Situation geschaffen. 1.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Im Bebauungsplan werden zum Schutz des Klimas öffentliche Grünflächen im Norden und Süden sowie eine private Grünfläche mit dem besonderen Schutz einer vorhandenen Blutbuche als Einzelbaum festgesetzt. Weitergehend wird empfohlen um der höheren Versiegelung entgegenzuwirken teilversiegelte Flächen vollständig zu entsiegeln (siehe Kapitel 1.1.4 und 1.2.1.3 Erholung und Freizeit) und die Dachflächen des Hotels als Gründächer anzulegen. Darüber hinaus werden Festsetzungen zu Gebäudehöhe der geplanten Hotelanlage getroffen, um die Windgeschwindigkeiten in diesem Raum zu erhöhen, welche den Luftaustausch positiv beeinflussen. Des Weiteren Seite 17 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 muss im Bauantragsverfahren nachgewiesen werden, dass im Bereich der Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt keine erhöhte Benzolwerte auftreten bzw. wenn erhöhte Benzolwerte auftreten sollten, wie diese (z.B. durch Lüftungsanlagen) kompensiert werden können 1.2.6. Schutzgut Landschaft / Ortsbild 1.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Das Plangebiet ist geprägt durch die Grünfläche im Norden, welche als Parkanlage und Kinderspielplatz genutzt wird, den dreigeschossigen Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg, der die Grünfläche in zwei Abschnitte teilt und einer Straßenverkehrsfläche, die wiederum eine Freiraumfläche im Süden umschließt. Auf der straßenseitigen Fassade des Bunkers befindet sich ein Wandgemälde der Künstlerinnen Xolile Mtakatya (Kapstadt), Brele Scholz (Aachen) und Uta Göbel-Groß (Aachen), welches am 15. Oktober 2000 im Rahmen eines Festaktes offiziell an die Stadt Aachen übergeben wurde. Der vorhandene Baumbestand im Bereich der Grünfläche, welcher sich in beiden Abschnitten befindet trägt mit zur Gestaltung, Gliederung und Belebung des Ortsbildes bei. Insbesondere durch die Bunkeranlage und die derzeit stark vernachlässigte Parkanlage erhält der Ort eine Insellage im innerstädtischen Bereich, der einerseits im stark besiedelten und verdichteten Innenstadtbereich als Naherholungsraum von besonderer Bedeutung für die Bürger ist, andererseits qualitativ den städtebaulichen Ansprüchen an eine Innenstadtlage nicht gerecht wird. 1.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs wurde der Entwurf des Architekturbüros Hammers zu einem von der Stadt gewünschten Hotelbaus als Wettbewerbsgewinner ausgelobt. Dieser Entwurf ist Grundlage für die Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Festsetzungen wurden so gewählt, dass die konkreten Planungsinhalte nicht an das Vorhaben gebunden sind. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Bebauungsplan um einen Angebotsplan und nicht um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die Planungsabsicht der Stadt durch eine Aufweitung des Straßenraumes sowohl die fußläufige Verbindung zwischen Innenstadt und Quellenhof, bzw. zwischen Eurogress und Kurpark großzügig herzustellen, wird durch den Entwurf des Büros Hammers umgesetzt und in den schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan verankert. Der vorliegende architektonische Entwurf respektiert darüber hinaus die markante erhaltenswerte Blutbuche, welche als Merkpunkt von der Hotmannspief aus sichtbar bleibt. Die Blutbuche wird gleichfalls im Bebauungsplan als „erhaltenswert“ festgesetzt. Durch die getroffenen Höhenfestsetzungen für das geplante Gebäude, kann einerseits die Zielsetzung des Entwurfes Hammers, hier einen Dreiklang mit den Eckgebäuden „Sporthaus Drucks“ und dem „Haus des Handwerks“ herzustellen und andererseits eine platzbildende Raumkante für den südlichen Bereich der Sandkaulstraße geschaffen werden. Darüber hinaus wird durch die Einschränkungen der Höhenentwicklung grundsätzlich erreicht, dass sich das zukünftige Gebäude in die vorhandene Bebauung städtebaulich einfügen. Der vorhandene Bunker wird rückgebaut und das Wandbild an der Fassade verlagert. Damit verändert sich das bisherige Stadtbild. Der bisherige Eindruck eines Grundstückes in „Insellage“ mit einer eher sich selbst überlassenen Entwicklung, weicht einem städtebaulich geordneten qualitativ hochwertig gestalteten Stadtraum. Grundsätzlich kann von der Realisierung des „Wettbewerbsgewinners“ ausgegangen werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine gestalterische Aufwertung der als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesicherten Parkanlage. Damit wird dieser innerstädtische Bereich zukünftig sowohl städtebaulich wie architektonisch eine hochwertige Qualität erhalten. 1.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen wird die gewünschte Entwicklung eines städtebaulich hochwertigen Stadtraumes planungsrechtlich gesichert. Der größtmögliche Erhalt des vorhandenen Baumbestandes und die Festsetzung der Parkanlage als öffentliche Grünfläche dienen dazu, dass diese weiterhin als Gestaltung, Gliederung und Belebung des Ortsbildes beitragen. Seite 18 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße 1.2.7. Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 1.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Gemäß Denkmalschutzgesetz NRW sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen. Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer Umgebung. Denkmalschutz und Denkmalpflege wirken darauf hin, dass die Denkmäler in die Raumordnung und Landesplanung, die städtebauliche Entwicklung und die Landespflege einbezogen und einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Die Gemeinden, Kreise und Flurbereinigungsbehörden haben die Sicherung der Bodendenkmäler bei der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung und Aufstellung von Flurbereinigungsplänen zu gewährleisten. Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband unverzüglich anzuzeigen. Innerhalb des Plangebiets sind keine Bau- und Bodendenkmäler bekannt. Aufgrund der bisherigen Nutzungen werden hierzu keine Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorgenommen. Während des Tiefenabrisses des Bunkers und dem Aushub der Baugrube werden diese Arbeiten archäologisch begleitet. In welchen Umfang diese Begleitarbeiten ausgeführt werden wird im Rahmen der Baugenehmigung festgelegt. Das Vorhaben befindet sich im ehemaligen Bereich einer Torstraße des mittelalterlichen Aachens und liegt innerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt. Dom und Rathaus mit dem historischen Altstadtbereich befinden sich südwestlich des Plangebietes in einer Entfernung von ca. 500 m zum Plangebiet. Auf der Fassade des Bunkers befindet sich ein Wandgemälde der KünstlerInnen Xolile Mtakatya (Kapstadt), Brele Scholz (Aachen) und Uta Göbel-Groß (Aachen), welches am 15. Oktober 2000 im Rahmen eines Festaktes offiziell an die Stadt Aachen übergeben wurde. 1.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Untersuchung der Sichtbezüge insbesondere zu den historisch bedeutenden Gebäuden wie Rathaus und Dom, u.a. die Blickachse Haarener Kreuz Richtung Dom und Rathaus durch das Büro Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH (BKI mbH) durchgeführt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Gebäudekörper des Hotels durch seine Lage und Art die bestehenden Sichtbeziehungen zu Dom und Rathaus nicht stört. Die derzeit vorhandene Bebauung lässt heute bereits keine Sichtverbindungen zu. Darüber hinaus wurde der Silhouettenschutz vom Haarener Kreuz aus mit dem Ergebnis überprüft, dass der geplante Baukörper nicht im direkten Sichtbeziehungsbereich des Silhouettenschutzes liegt und vom Haarener Kreuz aus nicht sichtbar sein wird. Durch die Planung sind derzeit bezüglich Bau- und Bodendenkmäler bzw. bezüglich des Denkmalbereiches Innenstadt keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Zuge des Abrisses der Bunkeranlage entfällt das im Jahre 2000 an die Stadt übergebende Wandbild an der Fassade des Bunkers. Da es sich um eine Holzkonstruktion handelt, wird diese abgebaut und an eine andere, von der Verwaltung zu nennenden, geeigneten Stelle verlagert. 1.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen In den Hinweisen zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird darauf hingewiesen, dass im Falle von Funden oder Hinweisen auf Bodendenkmäler während der Bautätigkeiten die zuständige Behörde gem. §§ 15, 16 DSchG (Denkmalschutzgesetz) einzuschalten ist. Bezüglich des Schutzes vorhandener Sichtbeziehungen sind keine Maßnahmen erforderlich. 1.2.8. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die in den Umweltbelangen behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden. Seite 19 / 20 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße 1.2.9. Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom 18.10.2012 Grundlagen Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Umweltamt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofile mit berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das Gesamtstädtische Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Umweltbericht mit berücksichtigt wurden: Gutachten 2012 1360 zu den Auswirkungen von Emissionen verbunden mit den zukünftig zu erwartenden Verkehrsgenerierungen und gewerblichen Aktivitäten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 853 „Sandkaulstraße / Rochusstraße“ in Aachen, Dr. Szymanski & Partner, Stand 10.07.2012. Verkehrsgutachten zum Bebauungsplanverfahren für die Realisierung einer Hotelanlage in der Sandkaulstraße, Aachen, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni 2012 Luftschadstoffuntersuchung zum Bebauungsplan „Sandkaulstraße / Rochusstraße“ in Aachen, Peutz Consult GmbH Beratende Ingenieure VBI, Stand 18.05.2012 Geotechnischer Bericht, Prof. Dr.- Ing. H. Dieler + Partner GmbH Beratende Ingenieure für Geotechnik, Stand 13.06.2012 Baumgutachten Bebauungsplanverfahren Hotel Sandkaulstraße, Stadt Aachen Juni 2012; Schöke Landschaftsarchitekten, Stand 12.06.2012 Artenschutzfachliche Stellungnahme Rückbau des Hochbunkers im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Aachen Sandkaulstraße, Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Stand 18.04.2012 1.3. Monitoring Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. Die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist der Austausch von relevanten Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Sollten unerwartete Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt. 1.4. Fazit Der Realisierung der im Bebauungsplan festgesetzten Vorhaben steht aus Sicht des Fachbereichs Umwelt unter der Einhaltung der aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach jetzigem Planstand nichts entgegen. Die durch die Umsetzung der Planung entfallenden Bäume, die nicht innerhalb des Plangebietes neu angepflanzt werden können, werden mittels einer Ausgleichszahlung ausgeglichen. 1.5. Anlagen Anlage 1 Grünordnungsplan GOP vom 15.10.2012 (Plan Nr. 204 VE 01cLC, BKI mbH, Aachen) Anlage 2 Freiraumkonzept Sandkaulpark vom 24.09.2012 (Schöke Landschaftsarchitekten, Aachen) Anlage 3 Baumbilanz vom 13.09.2012 (Plan Nr. 205 VE 01, BKI mbH, Aachen) Seite 20 / 20