Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103633.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
18.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0154/WP16
öffentlich
18.10.2012
FB 36/20, Frau Buchkremer
Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße –
im Stadtbezirk Aachen - Mitte
hier:
Stellungnahme zu den Umweltbelangen mit Grünordnungsplan
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.11.2012
UmA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration der Stellungnahme zu den Umweltbelangen
einschließlich Grünordnungsplan in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 853 –
Sandkaulstraße/Rochusstraße.
In Vertretung
Nacken
(Beigeordnete)
Vorlage FB 36/0154/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.10.2012
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0154/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.10.2012
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße – soll als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Dies bedeutet, dass statt eines formalen
Umweltberichtes eine Stellungnahme zu den Umweltbelangen gefertigt wird, aus der die zu
berücksichtigenden Maßnahmen hervorgehen.
Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan Nr. 853 –
Sandkaulstraße/Rochusstraße in der Fassung vom 18.10.2012 - sowie der dazugehörige
Grünordnungsplan (GOP) in der Fassung vom 15.10.2012 wurde vom Planungsbüro BKI mbH aus
Aachen im Auftrag des Investors erstellt.
Die wesentlichen Themen der durchgeführten Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße
Eingang in die Stellungnahme zu den Umweltbelangen.
Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung wird seitens des Fachbereiches Umwelt
grundsätzlich, nachvollzogen und für richtig befunden.
Der Realisierung des im Bebauungsplan festzusetzenden Vorhabens steht aus Sicht des
Fachbereiches Umwelt unter Einhaltung der in der Stellungnahme zu den Umweltbelangen
aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach jetzigem Planungsstand nichts entgegen.
Durch den Abriss des Bunkers und durch die Realisierung des Hotels werden die nördliche als auch
die südliche vorhandene Grünfläche verkleinert. Im Bereich beider Abschnitte befindet sich zahlreicher
gesunder und vitaler Baumbestand. Aufgrund des Vitalitätszustandes der überwiegenden Bäume ist
von einer hohen Lebenserwartung auszugehen.
Der vorhandene zu schützende Baumbestand innerhalb des Plangebietes wurde in einem
Baumschutzgutachten zum Bebauungsplanverfahren Hotel Sandkaulstraße (Stand 12.06.2012) durch
das Landschaftsarchitekturbüro Schöke, Aachen ermittelt. Hiernach sind angesichts der geplanten
baulichen Nutzung insgesamt ca. 26 Bäume nicht zu erhalten. Davon unterliegen 9 Bäume aufgrund
der Baumart oder aufgrund ihres geringen Stammumfanges nicht den Schutzbestimmungen der
Baumschutzsatzung (siehe Anlage Baumbilanz vom 13.09.2012).
Im Bereich der öffentlichen Grünflächen, befinden sich in Bunkernähe u.a. zwei markante Platanen
sowie eine Blutbuche, welche aufgrund ihres dominanten Erscheinungsbildes das Ortsbild
entscheidend mit gestalten und sich von dem übrigen Baumbestand deutlich abheben.
Die beiden ortsbildprägenden Platanen können aufgrund der angestrebten Nutzung nicht erhalten
werden. Sie zählen zu den insgesamt 17 Bäumen, die unter die Schutzbestimmungen der
Baumschutzsatzung fallen. Der weitere Baumbestand kann unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen
erhalten bleiben. Für die vorhandene markante Blutbuche sind besondere Schutzmaßnahmen
vorzusehen, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Blutbuche trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen langfristig zu einer Schädigung dieser sehr empfindlichen Baumart kommt.
Die verbleibende nördliche Grünfläche wird in ihrer Gesamtheit (private und öffentliche Flächen) um
ca. 210 m² durch den Neubau des Hotels verkleinert, bleibt aber gestalterisch aufgewertet und neu
strukturiert für die Bürger im Innenstadtbereich als eine Zone der Ruhe und Erholung erhalten.
Vorlage FB 36/0154/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.10.2012
Seite: 3/4
Die Vegetationsfläche wird um ca. 60 m² verkleinert. Die südlichen Grünflächen verringern sich durch
den Hotelneubau um ca. 460 m².
Der Fachbereich Umwelt schlägt vor, im Zuge des Hotelneubaus die südlich gelegene öffentliche
Grünfläche seitens der Stadt umzugestalten bzw. aufzuwerten. Bei der Umgestaltung könnte die
teilweise mit Kopfsteinpflaster versiegelte Fläche weitgehend entsiegelt werden. Die Grünfläche sollte
so gestaltet werden, dass sie zum zeitweiligen Verweilen einlädt.
Anlage/n:
-
Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum B-Plan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße
-
Grünordnungsplan GOP vom 15.10.2012 (Plan Nr. 204 VE 01cLC, BKI mbH, Aachen)
-
Freiraumkonzept Sandkaulpark vom 24.09.2012 (Schöke Landschaftsarchitekten, Aachen)
-
Baumbilanz vom 13.09.2012 (Plan Nr. 205 VE 01, BKI mbH, Aachen)
Vorlage FB 36/0154/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.10.2012
Seite: 4/4
Legende
1
3
4b
Pflanzlisten
10
welches in Richtung des geplanten
Bei den Pflanzlisten handelt es sich um
Zweckbestimmungen "Parkanlage" und
"Spielplatz" festgesetzt.
Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt,
durch eine in der Baumpflege fachkundige
Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt.
durch Baumscheiben aufgelockert werden
innerhalb des Plangebiet. Abweichungen von
dieser Liste sind in Abstimmung mit dem
Hotelneubaus.
Pflanzliste heimische Baumarten
Mindestanforderung:
Hochstamm, 3x verpflanzt mit Ballen,
Sondergebiet (Bauteil "C")
Der vorhandene Baumbestand innerhalb der
Der vorhandene Baumbestand und
Strauchbestand innerhalb der festgesetzten
langfristig erhalten und aufgewertet werden.
erhalten und aufgewertet werden.
Baumbestand ist zeitnah zu ersetzen.
Sondergebiet mit Bepflanzung (Bauteil "C")
171.45
sie nicht im Kronentraufbereich der Blutbuche
Baumbestand ist zeitnah zu ersetzen.
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht.
Fagus sylvatica
Fagus sylv. f. purpurea
Carpinus betulus
Quercus ilex
Quercus palustris
Quercus robur
Castanea sativa
Tilia cordata
Tilia platiphyllos
Bodenmodellierung keine Wurzelbereiche der
Blutbuche freigelegt werden.
Empfehlung zur Anlage eines
der Stadt Aachen erfolgen.
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht.
Anlage eines Weges
Anlage dieses Weges darf der Wurzelbereich
Langfristig soll eine Umgestaltung der
der Stadt Aachen erfolgen. Arbeiten im
auszubilden. Der Substrataufbau
Aufnahme vorhandener Wege sind nur in
Vegetationsschicht) muss mind. 5 cm
betragen, empfohlen wird ein Aufbau von
mindestens 10 cm. Durch extensive
5
und nur in Handarbeit erlaubt.
Rot-Buche
Blut-Buche
Hainbuche
Stein-Eiche
Spree-Eiche
Stiel-Eiche
171.00
Schule
W1
Winter-Linde
Sommer-Linde
( Parkplatz )
"Nord"
Mindestanforderung:
8a
169.25
Kronentraufbereich vor allem in der
171.14
des Plangebietes.
entgegengewirkt. Der schnelle Abfluss des
Niederschlagswassers wird durch die
des Hotelneubaus.
Auf eine zeichnerische Festsetzung
(Verortung) der neu zu errichtenden ca. 200
4a
Niederschlagswassers ergibt. Des Weiteren
kann durch die staubbindenden und
kaltluftbildenden Eigenschaften der
6
Crataegus monogyna
Pyracantha
Ribes nigrum
Ribes rubrum
Ribes uva-crispa
Corylus avellana
Ligustrum vulgare
Kerria japonica
Abstimmung mit den Anwohnern erfolgen
soll.
Die ca. 50 Jahre alte Blutbuche (sylvatica f.
purpurea) ist durch Schutz Ihres
Wurzelraumes langfristig zu erhalten.
169.50
Rosen in Sorten
8
Wegeverbindung z.B. W 1
W2
6
SO
4a
Hotel
GRZ 1,0
W3
einen weiteren Lebensraum in
Bauteil
"C"
4b
werden.
der Weg
1
E1
vorhandenen Laubbaumes
positiv beeinflusst werden. Gleichzeitig
Feuerdorn-Arten
Schwarze Johannesbe.
Rote Johannisbeer
Wilde Stachelbeer
Hasel
Liguster
Ranunkelstrauch
, der die David - Hansemann Besonderen dargestellt.
Rahmen des Hotelneubaus neu definiert und
sind Abgrabungen sowie
die David - Hansemann - Schule mit
167.98
5
7
Tiefgarage
Parkanlage
Bauteil "A"
dienen auch als Verbindungswege zwischen
Allgemeine Vorschriften
vierten Gesamtschule. Die Wege sollen so
angelegt werden, dass sie den
Kronentraufbereich der Blutbuche und der
beiden nordwestliche stehenden Platanen
Bei der Neupflanzung und der Pflege von
Pflanzungen und Ansaaten sind die FLL-
7
Spielplatz
vor allem in der Bauphase vor
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau
Baugrenze
Festsetzung dieser Wege wird im
Bebauungsplan verzichtet, um bei der
Bauteil
"B"
165.50
Bauvorhabens ist zum Schutz und Erhalt der
Buche unterhalb des Kronentraufbereiches,
direkt angrenzend des dort geplanten
aufgehenden Untergeschossmauerwerks, ein
verlorener Verbau zu erstellen. Vor Erstellung
eines solchen Verbaus ist direkt angrenzend
Wegebreiten sollen 3,00 m betragen. Bei der
Verortung und Planung des Spielplatzes ist
der vorhandene Baumbestand einschl.
Fallschutzbereiche die Abgrabungen
2
Deutscher Baumschulen)
entsprechen.
V1
10
165.30
E1
8
V1
Der vorhandene Baumbestand und
Strauchbestand innerhalb der festgesetzten
entsprechend der ZTV Baumpflege zu
erstellen. Da Buchen generell empfindlich
auf Eingriffe im Wurzelbereich reagieren, ist
und aufgewertet werden. Entfallender oder
Vegetationsruhezeit zu erstellen.
zu ersetzen. Baumbestand, der im Rahmen
des Hotelneubaus gerodet wird, muss ersetzt
werden.
Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt.
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht.
Umwelt abzustimmen.
1
Mitte
abc
Angesichts der geplanten baulichen
siehe Baumbilanz Plan 205 VE 01, darunter
2 markante Platanen.
9
2
Der vorhandene Baumbestand innerhalb der
Gestalterische Hinweise und Empfehlungen
abc
Pflanzliste
werden.
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht.
langfristig erhalten und aufgewertet werden.
abc
8a
vorheriger Abstimmung mit dem Fachbereich
Umwelt, durch eine in der Baumpflege
Baumbestand ist zeitnah zu ersetzen.
Die Toranlage der David - Hansemann Schule soll im Rahmen des Hotelneubau und
der Umgestaltung der nordwestlichen
c
460
b
a
der Schaden im Wurzelbereich der Blutbuche
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht.
Planerstellung am 15.10.2012 von Wickmann
Umstrukturierung minimiert werden kann.
Untersuchungen im Wurzelbereich der
mit dem Umweltamt der Stadt Aachen
erfolgen.
der Stadt Aachen erfolgen.
Planindex
Name
Blattindex
Name
Grundlagen : 2012.05.31 11-038 LP GP 177 06-01.dwg, 280 VE 01i LC, 204 VE 01a LC
Auftraggeber : H. T. Ponzten, HPG Projektgesellschaft Aachen mbH & Co. KG
9
kommunale Infrastruktur mbH
Langfristig sollte eine Umgestaltung dieser
nicht zum Parken verwendet werden, sollen
entsiegelt und bepflanzt werden. Die
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
4b
3
Der Wurzelbereich der Blutbuche, der
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
Projekt:
Plan-Nr.:
204 E 01 LC
partielle Strauchanpflanzungen abgeschirmt
werden muss, muss durch einen
Wurzelvorhang entsprechend der ZTV
Rahmen des Hotelneubaus.
1 : 500
Planinhalt:
des Hotelneubaus.
Bearb.:
15.10.2012
Fachplan zum Bebauungsplan Nr. 853
werden.
Blattgr.:
780 x 490
M 1: 500
Datum, Unterschrift:
Dateipfad:
J:\drawings.bki\
Autocad\E\Aktuell\204 E 01.dwg
35
Schule
33
12
Alexanderstraße
31
174,90
Eingang Schule
Holz-Hütte
168,20
171,10
167,98
173,60
Kiefer
6
Hainbuche
4
Hainbuche
3
Kastanie
8
Kiefer
Sträucher
neu
10
Sträucher
neu
Kiefer
9
Kiefer
Eibe
vielstämmig
12
168,11
Hainbuche
15
Kiefer
169,45
2
171,84
170,68
Zu ga n g
Schulhof
Sträucher
neu
168,25
Eibe
10
35
8
164,93
169,30
6
G r en z e d
es räumli
chen Gelt
ungsbe
168,58
Kastanie
Baum neu
Sorbus
164,60
169,61
168,00
Baum neu
Baum neu
Baum neu
Sträucher
neu
Robinie
167,89
43
169,65
11
Hainbuche
36
14
Kiefer
42
41
Tor
13
167,86
Sorbus
40
37
29
1
5
Pappel
Sorbus
Robinie
34
3
aße
Rochusstr
7
Kiefer
Zierkirsche
vorhandene Mauer
mit Mauerscheiben verlängern
Kiefer
165,60
171,70
4
reiches d
er Bebau
un
38
Flächengröße
ca. 200 qm
17
Hainbuche
164,65
26
23
Birke
Zierkirsche
mehrstämmig
25
24
169,50
169,23
Eibe
Platane
21
169,10
39
168,15
168,90
167,40
49
Rückbau
Asphaltweg
h
Weg als Gittersteg im Kronentraufbereic
Eibe
29
Birke
20
171,01
22
169,91
168,74
Eibe
vielstämmig
18
Platane
19
Eibe
167,44
Schmuckpflanzung
neu
168,00
51
49
52
164,85
47
55
Ahorn
Ginkgo
164,15
Platane
OKF EG
165,10
Birke
53
28
Baum neu
Schmuckpflanzung
neu
54
50
164,07
165,17
Linde
Linde
Hainbuche
48
Baumhasel
56
Ahorn
Hainbuche
168,48
Rotbuche
27
Baum neu
170,20
1,5
2.8 % NEIGUNG
168,56 168,08
Linde
Ahorn
165,01
169,28
169,10
46
Platane
Birke
Baumhasel
170,77
neuer Weg
166,08
44
30
58
Parkplatz
Linde
ehemaliger Bunker
Baumhasel
31
168,99
169,49
Baumhasel
32
Zierkirsche
164,99
45
33
169,09
Hainbuche
16
164,58
Birke
3
g
1,7
Spielplatz
Kornelkirsche
Birke
gsplanun
59
Ahorn
164,76
Baum neu
166,08
Baum neu
165,94
Linde
163,91
166,71
167,67
165,31
165,51
166,36
164,96
165,50
60
163,48
164,46
165,89
Zugang Park
166,59
166,33
168,64
169,25
Sandkaulstraße
170,22
Linde
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Bebauungsplanung
39
53
37
35
29/33
27
57
25
23
21
17/19
15
5
13
3
1
41
48
47
17
PROJEKT:
B-Plan Hotelneubau Sandkaulstraße
AUFTRAGGEBER:
HPG Projektgesellschaft Aachen
Theaterstraße 1 - 3, 52062 Aachen
19
Platane
zu erhaltender Laubbaum
lfd. Nummer
27
Kiefer
zu erhaltender Nadelbaum
lfd. Nummer
Baum neu
mögliche LaubbaumNeuanpflanzung
39
Hainbuche
durch Baumaßnahme
entfallender Laubbaum
lfd. Nummer
25
Kiefer
durch Baumaßnahme
entfallender Nadelbaum
LANDSCHAFTSARCHITEKT:
SCHÖKE - LANDSCHAFTSARCHITEKTEN AKNW
SCHLOTTFELDER STRASSE 40, 52074 AACHEN
TEL.: 0241 - 16 911 30 FAX: 0241 - 16 911 31
lfd. Nummer
PLANDARSTELLUNG:
Freiraumkonzept Sandkaulpark
als Anlage zum städtebaulichen Vertrag
DATUM:
MASSTAB:
24.9.12
1 : 200
PROJEKT:
PLAN-NR.:
5
ÄNDERUNG:
Legende
Erhalt:
Baumbestand der erhalten werden soll:
Wegfall:
Baumbestand der aufgrund der
geplanten baulichen Nutzungen nicht
erhalten werden kann:
fallen (17 Stck.)
aufgrund ihres Stammumfanges nicht unter
die Baumschutzsatzung fallen (9 Stck.)
Neuanpflanzung:
vom 18.09.2012
Fachplan zum Babauungsplan Nr. 853
geplantes
Der vorliegende Plan bezieht sich Inhaltlich auf die
Stellungnahme von Herrn Drautmann (FB 36/40) vom
10.07.2012 zum Thema Baumschutz.
c
b
a
Planerstellung am 13.09.2012 von Wickmann
Planindex
Grundlagen :
Name
Blattindex
2012.05.31_11-038_LP_GP_177_06-01.dwg
Auftraggeber : H. T. Ponzten, HPG Projektgesellschaft Aachen mbH & Co. KG
kommunale Infrastruktur mbH
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
Projekt:
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
Plan-Nr.:
205 VE 01
1:500
Planinhalt:
Baumbilanz
-Erhalt und Wegfallzum B-Plan 853
Datum, Unterschrift:
Bearb.:
13.09.2012
Blattgr.:
420 x 297
Dateipfad:
Autocad\VE\Aktuell\205 VE 01.dwg
Name
FB Umwelt
Der Oberbürgermeister
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
zum
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Seite 1 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
Lage des Plangebietes ...............................................................................................................................................1
1.
Umweltbelange .................................................................................................................................................3
1.1.
Einleitung .....................................................................................................................................................3
1.1.1.
Lage des Plangebietes.................................................................................................................................3
1.1.2.
Inhalt und Ziele des B-Plans ........................................................................................................................3
1.1.3.
Planungsrechtliche Einbindung....................................................................................................................3
1.1.4.
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen / Versiegelungsgrad .........................................4
1.1.5.
Ziele des Umweltschutzes ...........................................................................................................................5
1.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................................................................5
1.2.1.
Schutzgut Mensch........................................................................................................................................5
1.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.........................................................................................5
1.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .......................................................................7
1.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ...............9
1.2.2.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ...........................................................................10
1.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................10
1.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................10
1.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............11
1.2.3.
Schutzgut Boden........................................................................................................................................12
1.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................12
1.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................14
1.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............14
1.2.4.
Schutzgut Wasser ......................................................................................................................................14
1.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................14
1.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................15
1.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............15
1.2.5.
Schutzgüter Luft und Klima / Energie.........................................................................................................16
1.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................16
1.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................17
1.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............17
1.2.6.
Schutzgut Landschaft / Ortsbild .................................................................................................................18
1.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................18
1.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................18
1.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............18
1.2.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...............................................................................................................19
1.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben.......................................................................................19
1.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .....................................................................19
1.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............19
1.2.8.
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter ..........................................................................................19
1.2.9.
Grundlagen ................................................................................................................................................20
1.3.
Monitoring ..................................................................................................................................................20
1.4.
Fazit ...........................................................................................................................................................20
Seite 2 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
1. Umweltbelange
1.1.
Einleitung
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt. Von einer
Vorprüfung des Einzelfalls und der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages kann damit abgesehen
werden. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hotelansiedlung zu schaffen und die
vorhandene Grünfläche, welche derzeit als Parkanlage und Kinderspielplatz genutzt wird, teilweise zu erhalten und
planungsrechtlich zu sichern. Das Plangebiet ist durch einen Hochbunker aus dem zweiten Weltkrieg und durch
öffentliche Verkehrsflächen teilweise überbaut. Im südlichen Teil des Gebietes befindet sich noch eine weitere von
Verkehrsflächen umrandete Freifläche. Das Plangebiet umfasst mit ca. 8.200 m² weniger als 20.000 Quadratmeter
Fläche. Die einzelnen Umweltbelange werden vorsorglich überprüft.
1.1.1.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Stadtkerns von Aachen. Es liegt zwischen der Sandkaulstraße, der
Rochusstraße, der Alexanderstraße und dem Schulgrundstück der David-Hansemann-Schule und besteht aus den
Flurstücken 703, 1957, 1958 tlw., 1959 und 1960 tlw., Flur 79, Gemarkung Aachen, in Aachen - Mitte.
Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünanlage und Kinderspielplatz genutzt. Die Fläche ist begrünt
und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 703) befindet sich direkt an
der Sandkaulstraße ein Hochbunker, dessen Nutzung aufgegeben wurde. Dieser Hochbunker soll abgerissen
werden. Der südliche Teil des Plangebietes wird teilweise als öffentliche Verkehrsfläche (Flurstück 1957 und 1958
tlw.) bzw. als Frei- und Grünfläche genutzt. In der öffentlichen Verkehrsfläche befinden sich ca. 44 Parkplätze.
1.1.2.
Inhalt und Ziele des B-Plans
Die Stadt Aachen beabsichtigt, die Entwicklung eines Hotelstandortes, entsprechend der Hotelbedarfsanalyse von
2007, in der näheren Umgebung des Eurogress. In einem ersten Schritt hat die Stadt Aachen eine europaweite
Ausschreibung für die Bebauung eines Grundstückes an der Sandkaulstraße mit einem Hotel durchgeführt. Den
Zuschlag für das ausgeschriebene Gelände bekam die HPG Projektgesellschaft Aachen mit einem Entwurf des
Architekturbüros Hammers in Aachen. Der Entwurf sieht die Erstellung eines Hotels der 3 - 4 Sterne - Kategorie vor.
Die geplante Umsetzung dieses Neubauvorhabens muss durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert
werden.
Für das Plangebiet werden zurzeit öffentliche Grünflächen bzw. Mischgebietsflächen nach § 6 BauNVO festgesetzt.
Ziel der Stadt Aachen ist es entsprechend der Hotelbedarfsanalyse von 2007 im Bereich der Sandkaulstraße /
Rochusstraße die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Hotels der gehobenen Kategorie (3
bis 4 - Sterne) zu schaffen. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, mit dem geplanten Gebäude einer innerstädtischen
urbanen Nutzung und Weiterentwicklung dieser Fläche zu entsprechen. Hierbei soll der vorhandene,
schützenswerte Bewuchs, im Besonderen die Blutbuche berücksichtigt werden,. Dabei soll unter Berücksichtigung
der benachbarten David - Hansemann - Schule und der umliegenden Wohn- und Geschäftsbebauung, ein Großteil
der öffentlichen Grünflächen erhalten werden. Dies entspricht der EU - Ausschreibung und dem vorliegenden
Wettbewerbsergebnis.
1.1.3.
Planungsrechtliche Einbindung
Regionalplan
Das Plangebiet ist im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung der 1.
Auflage 2003 mit Ergänzungen, Stand April 2008, als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen stellt für den Bereich des Plangebietes Wohnbauflächen und öffentliche
Grünfläche dar. Die geplante Hotelnutzung entspricht nicht den derzeitigen Zielsetzungen des
Flächennutzungsplanes hier Wohnbauflächen zu entwickeln. Der Darstellung einer öffentlichen Grünfläche wird
teilweise entsprochen. Zur planungsrechtlichen Sicherung der städtebaulichen Zielsetzung, hier eine Hotelnutzung
umzusetzen, soll ein Bebauungsplanverfahren für den Innenstadtbereich nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Gemäß § 13 a (2) Abs. 2 kann der Bebauungsplan von der Darstellung des Flächennutzungsplanes abweichen,
Seite 3 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
wenn eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt ist. Der Flächennutzungsplan
ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Derzeit geltendes Planungsrecht
Der nördliche Teil des Plangebietes liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 553 aus dem Jahr 1967. Dieser setzt
für den Bereich des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest. Der
südliche Teil des Plangebietes liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 772 aus dem Jahr 1990. Dieser
Bebauungsplan setzt für die Bebauung der Sandkaulstraße ein Mischgebiet unter Ausschluss von Spielhallen fest.
Beide Teilbereiche werden von dem neu aufzustellenden Bebauungsplan überplant.
Landschaftsplan
Das Plangebiet befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen.
1.1.4. Bedarf an Grund und Boden für die vorhandene bzw. geplanten Nutzungen / Versiegelungsgrad
Derzeitige
Nutzung
ca. in m²
Grünflächen
ca. in m²
Geplante
Nutzung
ca. in m²
Grünflächen
ca. in m²
Art der Nutzung
Grünanlage (Nord)
öffentliche Grünflächen
Vegetationsflächen
Wegeflächen
innerhalb der Grünanlage
Spielplatz
innerhalb der Grünanlage
privat Grünflächen
Vegetationsflächen
Vegetationsflächen über
Tiefgarage (im SO - Gebiet)
davon besonders geschützt (E 1)
1.980
1.980
öffentlich Grünflächen (Süd)
Vegetationsflächen
Tlw. versiegelt Flächen
innerhalb der Grünanlage
1.130
1.770
1.370
1.390
430
max. 240
160
max. 200
400
220
180
180
670
710
670
420
Bunker
310
Gemeinbedarfsfläche
Versiegelt
Vegetationsflächen
580
360
290
120
290
Flächeninanspruchnahme durch
das Hotel
Baukörper
Wasserkaskadenn
sonstige versiegelte Flächen
Vegetationsflächen
Straßenfläche
Fahrbahn
Wege
Mischfläche
Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung
930
240
1.630
1.120
100
310
100
3.790
3.500
2.360
1.430
370
2.050
1.210
240
230
Seite 4 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
Nach heutiger Nutzung werden von den ca. 8.160 m² großen Plangebiet ca. 2.390 m² (29,3 %) als
Vegetationsfläche und 420 m² (5,2 %) als teilversiegelte Vegetationsfläche genutzt. Nach Neubau des Hotels und
Umgestaltung der südlichen Grünflächen verbleiben im Plangebiet ca. 2.340 m² (28,7 %) als Vegetationsflächen.
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen / städtebauliche festgesetzte Werte
Sondergebietsnutzung Hotel (SO)
Fläche für Gemeinbedarf
Öffentliche Verkehrsfläche
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Grünflächen mit Zweckbestimmung
davon Grünfläche Nord - öffentlich
davon Grünfläche Nord - privat
davon Grünfläche Süd - öffentlich
insgesamt
1.1.5.
ca. 1.810 m²
ca. 360 m²
ca. 3.500 m²
ca. 250 m²
ca. 2.340 m²
ca. 1.370 m²
ca. 220 m²
ca. 650 m²
ca. 8.160 m²
Ziele des Umweltschutzes
Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich
der Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind
Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und
aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen
Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die
zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet.
1.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
1.2.1.
Schutzgut Mensch
1.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und
Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische
Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören
das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der
Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Da sich das Plangebiet immissionsschutzrechtlich im Wirkungsbereich emittierender Straßenverkehrsflächen
befindet, ist für die Planung die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) für die Betrachtung von Schallimmissionen durch
Verkehrsgeräusche zu berücksichtigen. Maßgeblich für die städtebauliche Planung ist die DIN 18005/2/ Schallschutz im Städtebau.
Verkehrsbelastung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Realisierung einer Hotelanlage in
der Sandkaulstraße, Aachen durch das BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH
erstellt. Zur Ermittlung der derzeitigen Verkehrsbelastung wurde eine Verkehrserhebung in Form einer
Knotenstromzählung an dem vorfahrtsgeregelten Knotenpunkt Sandkaulstraße / Rochusstraße in der
Seite 5 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
nachmittäglichen Spitzenstundengruppe (15 bis 19 Uhr) durchgeführt. Nach Auswertung der Daten liegt die heutige
nachmittägliche Spitzenstunde zwischen 16 und 17 Uhr. Die Verkehrsbelastung auf der Sandkaulstraße hat
gegenüber der von der Stadt Aachen übernommenen Zählung vom Januar 2008 in den meisten Relationen
abgenommen. Eine Zunahme ergibt sich bei den abbiegenden Fahrzeugen von der südlichen Sandkaulstraße (16
Kfz-Fahrten mehr gegenüber 2008) in die Rochusstraße (9 zusätzlich abbiegende Fahrzeuge), wobei die Fahrten
insgesamt auf der Rochusstraße um 67 Fahrzeuge abgenommen haben. So wurden in der Verkehrzählung aus dem
Jahre 2008 insgesamt 1.934 Fahrten über den Knotenpunkt Sandkaulstraße / Rochusstraße zwischen 16 und 19
Uhr ermittelt, während es im Jahre 2012 im selben Zeitraum 1.769 Fahrten waren.
Verkehrsemissionen
Die Umgebung des Plangebietes ist grundsätzlich als Mischgebiet einzuordnen und entsprechend zu beurteilen.
Lärm
Die Sandkaulstraße besitzt nach dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Aachen ein Verkehrsaufkommen
von rund 6.000 KFZ / 24 h. Das Verkehrsgutachten der BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold
Baier GmbH ermittelte am Querschnitt Q3 (Sandkaulstraße) eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV)
von 5.489 Kfz und im Bereich der Erschließungsschleife (Q5) 631 Kfz. Gegenüber dem prognostizierten
Emissionspegel aus dem Verkehrsmodell der Stadt Aachen ergeben sich keine relevanten Abweichungen. Aus dem
Lärmkataster der Stadt Aachen ist ersichtlich, dass das Plangebiet, durch Verkehrslärm vorbelastet ist. Das
Verkehrsaufkommen auf der Sandkaulstraße verursacht laut Lärmkataster der Stadt Aachen bereits heute in einigen
Abschnitten der Straße vor den anliegenden Wohngebäuden tagsüber Lärmbelastungen bis 70 dB (A) und nachts
bis 61 dB (A). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro Dr.-Ing. Szymanski & Partner ein
Schallschutzgutachten erstellt, Stand 10.07.2012. In diesem werden Aussagen gemacht zu den
Verkehrslärmbelastungen im Bestand und im Planfall. Laut Gutachten wird die Verkehrslärmsituation von der
Belastung der Sandkaulstraße dominiert. Im Untersuchungsbereich außerhalb des Plangebiets werden an allen
untersuchten maßgeblichen Immissionsorten die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bereits überschritten. Das
Maß der Überschreitung liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht im Bereich einer Gesundheitsgefährdung bzw.
im Rahmen einer möglichen Lärmsanierung. Die Größenordnung der Belastungen ist als typisch für den
innerstädtischen Bereich zu beschreiben.
Licht
Der Einfahrtsbereich der Tiefgarage sowie die Anfahrt und Vorfahrt des Hotels sollen so gestaltet werden, dass die
Wohnbereiche der vorhandenen Bebauung nicht beeinflusst werden.
Gewerbelärm
Gewerbliche Anlagen innerhalb des Plangebietes bzw. in seiner unmittelbaren Umgebung sind nicht vorhanden.
Kinderlärm – Schulgelände David-Hansemann Realschulhof
Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland Pfalz vom 29.Mai 2012 (bekanntgegebenes Urteil,
Az.: 8 A 10042 / 12.OVG) stellt Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen keine
schädliche Umwelteinwirkung dar. Geräusche spielender Kinder seien Ausdruck der kindlichen Entwicklung und
Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar. Kinderlärm steht damit unter allgemeinem Toleranzgebot der
Gesellschaft.
Erholung und Freizeit
Die im Plangebiet vorhandene Parkanlage wird als solche und als Kinderspielplatz von dem umliegenden Anwohner
frequentiert. Sie spielt als Naherholungsfläche für die Bevölkerung eine wesentliche Rolle. Der nicht zugängliche
Bunker besitzt keine Erholungsfunktion und hat auch als Freizeitnutzung keine Bedeutung. Dies gilt gleichfalls für
die Freiraumfläche im südlichen Teil des Gebietes, da diese umschlossen ist von öffentlichen Verkehrsflächen und
daher einen eingeschränkten Erholungs- und Aufenthaltswert besitzt.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das
Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen vor.
Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach DIN
4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen.
Hochwasserschutz
Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen
erforderlich sind. Überschwemmungsgebiete befinden sich nicht im Plangebiet.
Seite 6 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
Sonstige Emissionen und Immissionen
Es befinden sich keine landwirtschaftlichen Betriebe oder imitierenden Industrie- bzw. Gewerbebetriebe im näheren
Umfeld des Plangebietes. Der Abriss des vorhandenen Hochbunkers soll nach Möglichkeit in den Ferien erfolgen
um die Immissionen, die auf den Schulbetrieb einwirken könnten, so gering wie möglich zu halten. Das Plangebiet
wird von dem auf Erdwärme erteilten Erlaubnisfeld „IfM Geo Therm“ (zu wissenschaftlichen Zwecken) überdeckt.
Inhaberin der Erlaubnis „IfM Geo Therm“ ist die Rheinisch Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen.
Die Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes „Erdwärme“ innerhalb der
festgelegten Feldgrenzen.
1.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehrsbelastung
Für die geplante Hotelnutzung wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens das zu erwartende Verkehrsaufkommen
einschließlich der Verteilung des möglichen Ziel und Quellverkehrs von Hotelgästen, Beschäftigten und des
Anlieferverkehrs über den Tag ermittelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von
Beschäftigten, Gästen und des Wirtschaftsverkehrs für die geplante Hotelentwicklung täglich zusätzlich 420 KfzFahrten entstehen. Davon sind 210 Kfz-Fahrten dem Zielverkehr und 210 Kfz-Fahrten dem Quellverkehr
zuzuordnen. Hierbei werden ca. ein Drittel aller Kfz-Fahrten durch Taxifahrten erzeugt. Zusammenfassend lässt sich
feststellen, dass sich durch die geplante Hotelnutzung keine bemessungsrelevanten verkehrlichen Veränderungen
für das Stadtviertel ergeben.
Verkehrsemissionen
Durch das Planvorhaben entfallen die Reflexionen an der Bunkerfassade. Der Reflexionsanteil der zu
berücksichtigen geplanten zukünftigen Hotelfassade ist durch die Geometrie (keine Mehrfachreflexion durch
parallele Flächen) und durch den deutlich größeren Abstand zur Emissionsachse und zu den maßgebenden
Immissionsorten quantitativ unbedenklich.
Von der im Bebauungsplan festgesetzten Grünanlage gehen schalltechnisch keine nennenswerten Lärmemissionen
aus.
Die Erschließung des zukünftigen Hotels erfolgt über die Sandkaulstraße. Ein Teilstück der vorhandenen
Erschließungsschleife an der Sandkaulstraße wird um ca. 30 m nach Süden verlagert. Durch den größeren Abstand
zur Hauptachse der Sandkaulstraße werden die Immissionswerte der 16. BImSchV nach Umsetzung der Planung
unterschritten. Durch eine bessere Abschirmung des Hotelbaukörpers werden die Belastungen trotz der erheblichen
Steigerung der Verkehrsmengen auf der Erschließungsschleife zukünftig geringer.
Die durch diese Verschiebung entfallenden öffentlichen Stellplätze sollen innerhalb der Tiefgarage ersetzt werden.
Laut Gutachten handelt es sich bei der durch Ein- und Ausfahrten ausgelösten Immissionsbelastungen im konkreten
Fall um Verkehrslärm. Die Lage und Größenordnung dieser Emission erfährt gegenüber der heutigen Situation keine
relevante Änderung.
Das Verkehrsgutachten prognostiziert im Querschnitt der Erschließungsschleife (Q5) eine durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke (DTV) von 841 Kfz. Für den Querschnitt Q3 (Sandkaulstraße) wird ein DTV-Wert von 5.909 Kfz
prognostiziert. Die durch das Planvorhaben ausgelöste Steigerung der Verkehrsmenge auf der Sandkaulstraße um
ca. 5 % (dies entspricht vereinfacht einer Steigerung der Immissionsbelastung um ca. 0,3 dB (A)) ist qualitativ von
den Betroffenen nicht wahrnehmbar. Die durch das Planvorhaben sowie durch die in diesem Zusammenhang
erforderliche Verschiebung der Erschließungsschleife ausgelösten Verkehrslärmbelastungen außerhalb des
Plangebietes befinden sich damit insgesamt in einer unbedenklichen Größenordnung.
Im Rahmen des Schallschutzgutachtens wurde weiterhin untersucht, zu welchen Maximalpegeln es aus
lärmtechnischer Sicht kommen kann. Dabei spielt das Kofferraumschließen bei Pkws eine maßgebliche Rolle bei
der Betrachtung der angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen. Bei Einhaltung von Mindestabständen von der im
Nachtzeitraum genutzten Flächen zu den angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen können wesentliche
Auswirkungen ausgeschlossen werden. Dies ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Einzelfall zu
prüfen.
Innerhalb des Plangebietes werden an den für die Beurteilung maßgeblichen Immissionsorten die
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten. Für die Hotelnutzung lassen sich mit verhältnismäßigem Mehraufwand
schalltechnische Maßnahmen durchführen, durch die die vorhandenen Verkehrslärmbelastungen reduziert werden
Seite 7 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
können. So bleiben bei hochwertigeren Hotelnutzungen zum Beispiel die Fenster auch im Nachtzeitraum
geschlossen, da üblicherweise Klima- und Lüftungstechnik zum Einsatz kommt.
Gewerbelärm
Darüber hinaus wurden im Schallschutzgutachten die Gewerbelärmbelastungen untersucht, die von der zukünftigen
Nutzung Hotel auf die Umgebung wirken. Die möglichen durch die Planung ausgelösten Immissionskonflikte
reduzieren sich auf die Außenwirkung, da innerhalb des Geltungsbereiches keine Nutzungen mit einem erhöhten
Schutzanspruch vorgesehen sind.
Durch das Hotel werden zukünftig insbesondere Lärmimmissionen durch die mit der Nutzung als Hotel verbundenen
Verkehrsgeräusche, den Warenumschlag sowie durch die Tiefgaragennutzung ausgelöst. Grundsätzlich handelt es
sich bei dem vorliegenden Bebauungsplan um einen Angebotsplan, welcher zunächst unabhängig von einer
konkreten Planung aufgestellt wird, auch wenn im vorliegenden Fall von einer Umsetzung des
Wettbewerbsgewinners ausgegangen werden kann. Die detaillierten Planungen (zum Beispiel raumlufttechnische
Anlagen, Kühlanlagen usw.) im Zusammenhang mit der geplanten Hotelnutzung sind hinsichtlich ihrer
Lärmemissionen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. Im Rahmen des Schallschutzgutachtens
wurde für die vorliegende Hotelplanung (Wettbewerbsgewinner) im Vorfeld eine Prüfung der bereits jetzt
absehbaren Emissionen durchgeführt, um abschätzen zu können, ob mögliche Immissionskonflikte auftreten
können. Ein unlösbarer Immissionskonflikt liegt offensichtlich nicht vor.
Kinderlärm
Bezüglich des von der benachbarten Schule ausgehenden Lärms durch Schüler ergeben sich keine Ein- bzw.
Auswirkungen durch die Planung. Aufgrund dessen sind Maßnahmen nicht erforderlich.
Erholung und Freizeit
Die Parkanlage bleibt größtenteils als solche inklusive einer Spielplatzanlage erhalten. Im Rahmen der Planungen
wird ein Grün- und Freiraumkonzept durch das Büro Schöke Landschaftsarchitekten (siehe Anlage
Freiraumkonzept Büro Schöke vom 24.09.2012) erstellt und es erfolgt eine qualitativ hochwertige Umgestaltung des
Grünraumes. Ein Teil der vorhandenen schützenwerten Bäume bleibt erhalten (siehe Anlage Baumbilanz Plan
Nr. 205 VE 01). Die Parkanlage kann weiterhin von der Bevölkerung als solche und als Spielplatz genutzt werden,
da diese im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert bzw. die Errichtung einer
Spielplatzanlage von max. 200 m² im Planverwirklichungsvertrag geregelt wird. Durch den Bau der Hotelanlage und
den Wegfall des Bunkers erfährt das Plangebiet eine räumliche wie architektonische Aufwertung, welche die
Aufenthaltsqualität im städtebaulichen Raum wesentlich verbessern wird. Eine Fläche von ca. 50 m² die direkt hinter
dem nördlichen Gebäudeabschluss des zukünftigen Hotels liegt wird in den Wintermonaten dauerhaft durch das
Gebäudes verschattet. In den Sommermonaten kann dieser Bereich durch die untergehende Abendsonne
beschienen werden, wenn nicht die vorhandenen Bäume oder die vorhandene Bestandsbebauung zu einer
weitergehenden Verschattung führen. In diesem Bereich ist die neu anzupflanzende Bepflanzung entsprechend den
zukünftigen Gegebenheiten zu Wählen.
Aufgrund der Flächeninanspruchnahme des Hotels verringert sich die öffentliche Grünfläche im Süden des
Hotelneubaus. Bei der geplanten baulichen Nutzung des Grundstückes sind neben zahlreichen geschützten
Bäumen, auch die beiden ortsbildprägenden Platanen nicht zu erhalten. Der weitere Baumbestand in diesem
Bereich wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Temporäre Beeinträchtigungen durch den Abriss des Bunkers
Während der Abrissarbeiten des Hochbunkers ist mit einer erhöhten temporären Lärm- und Staubbelastung zu
rechnen. Vor Abriss des Bunkers sollte an der vorhandenen Umgebungsbebauung eine Bestandsaufnahme
erfolgen. Somit können etwaige Schäden die durch die Anlage des Bunkerabrisses und des Hotelneubaus
entstehen könnten dokumentiert werden.
Hochwasserschutz
Durch die Verwirklichung der Bebauung entsteht für die Wurm kein nennenswerter Zuwachs des Abflusses, da
derzeit bereits ein Großteil der Fläche versiegelt ist.
Sonstige Emissionen und Immissionen
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Planungen im Rahmen des Bebauungsplanes.
Seite 8 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
1.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Verkehrsbelastung
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Verkehrsemissionen
Da sich die durch die zukünftige Hotelnutzung sowie durch die in diesem Zusammenhang erforderliche
Verschiebung der Erschließungsschleife ausgelösten Verkehrslärmbelastungen außerhalb des Plangebietes
insgesamt in einer unbedenklichen Größenordnung befinden, wird für den erforderlichen passiven Schallschutz im
Bebauungsplan ein Lärmpegelbereich IV festgesetzt. Der Lärmpegelbereich IV wird für das gesamte Baufeld für die
Fassaden mit Sichtverbindung zu den Verkehrsflächen der Sandkaulstraße festgesetzt.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist die Einhaltung des Mindestabstandes von Flächen, auf denen bei
An- und Abreise ein Kofferraumschließen bei Pkws erfolgen kann, von den umgebenden schutzbedürftigen
Nutzungen zu überprüfen.
Gewerbelärm
Gewerbliche Anlagen in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes sind nicht vorhanden. Aufgrund dessen sind
Maßnahmen diesbezüglich nicht erforderlich.
Da laut Schallschutzgutachten ein unlösbarer Immissionskonflikt hinsichtlich der geplanten Hotelnutzung,
insbesondere der durch die Hotelnutzung ausgelösten Verkehre, dem Warenumschlag und der Tiefgaragennutzung
offensichtlich nicht vorliegt, sind Festsetzungen im Bebauungsplan zu Lärmschutzbauwerken nicht erforderlich. Eine
Prüfung der lärmrelevanten Anlagen (z.B. Kühlanlagen, raumlufttechnische Anlagen usw.) erfolgt im
Baugenehmigungsverfahren.
Kinderlärm
Bezüglich des von der benachbarten Schule ausgehenden Lärms durch Schüler ergeben sich keine Ein- bzw.
Auswirkungen durch die Planung. Aufgrund dessen sind Maßnahmen nicht erforderlich.
Erholung und Freizeit
Damit die nördliche Parkanlage weiterhin von der Bevölkerung als solche genutzt werden kann, wird diese im
Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz festgesetzt. Die
verbleibende nördliche Grünfläche wird in ihrer Gesamtheit (private und öffentliche Flächen) von ca. 1.980 m² auf
ca. 1.770 m² um ca. 210 m² durch den Neubau des Hotels verkleinert, bleibt aber gestalterisch aufgewertet und neu
strukturiert für die Bürger im Innenstadtbereich als eine Zone der Ruhe und Erholung erhalten. Die
Vegetationsfläche wird von ca. 1.390 m² auf 1.330 m² um ca. 60 m² verkleinert.
Die südlichen Grünflächen verringern sich durch den Hotelneubau von ca. 1.130 m² auf ca. 670 m² um ca. 460 m².
Von der vorhandenen ca. 1.130 m² großen Grünflächen sind zurzeit ca. 420 m² mit Kopfsteinpflaster teilweise
versiegelt die verbleibenden 710 m² sind als unversiegelte Grünflächen mit Baumbestand angelegt. Langfristig soll
eine Umgestaltung der südlichen Grünfläche erfolgen. Bei der Umgestaltung soll die teilweise versiegelte Fläche
weitgehend entsiegelt werden, sodass eine entsiegelte Vegetationsfläche von ca. 670 m² entstehen kann. Die
Grünfläche soll so gestaltet werden, dass sie zum zeitweiligen Verweilen einlädt. Es sollen Sitzgelegenheiten
aufgestellt werden und die östlich angrenzende Parkplatzfläche soll durch partielle Strauchanpflanzungen
abgeschirmt werden. Die Umgestaltung dieser öffentlichen Grünfläche ist keine Maßnahme im Rahmen des
Hotelneubaus.
Temporäre Beeinträchtigungen durch den Bunkerabriss
Vom Abrissunternehmen ist im Rahmen der technischen Möglichkeiten dafür zu sorgen das die Beeinträchtigungen
so gering wie möglich ausfallen. Es sind entsprechende Maßnahmen anzuwenden, wie z.B. Berieselung des
Abrissmaterials um die Staubentwicklung zu minimieren. Abschließende Auflagen und Maßnahmen müssen im
Rahmen der Abrissgenehmigung erteilt werden.
Erschütterungen, Gefahrenschutz und elektromagnetische Felder
Mit bergbaulichen Einwirkungen ist nicht zu rechnen.
In die schriftlichen Festsetzungen wird ein Hinweis aufgenommen, dass sich das Bebauungsplangebiet gemäß DIN
4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) innerhalb der Erdbebenzone 3 befindet.
Hochwasserschutz
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Sonstige Emissionen und Immissionen
Seite 9 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
Maßnahmen sind nicht erforderlich. In die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wird ein Hinweis
aufgenommen, dass sich innerhalb des Bebauungsplangebietes ein auf Erdwärme erteiltes Erlaubnisfeld befindet.
1.2.2.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
1.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der
Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu
berücksichtigen. Das Bundesnaturschutzgesetz in § 1 sowie auch das Landschaftsgesetz NRW führen folgende
Ziele des Landes- und Naturschutzes auf: Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes ist die Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt mit ihren Lebensräumen sowie die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den
Erholungswert von Natur und Landschaft langfristig zu sichern. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter
den jeweiligen Schutzgütern behandelt.
Schutzgut Tiere
Im Zuge der Baufeldräumung ist u.a. der Rückbau des vorhandenen Hochbunkers aus dem 2. Weltkrieg erforderlich.
Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurden für das Untersuchungsgebiet drei potentiell vorkommende
planungsrelevante Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und Braunes Langohr) festgestellt, die
das Gebäude gegebenenfalls als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzen könnten. Eine Eignung des Gebäudes als
Fledermausquartier wird als äußerst gering eingeschätzt, konkrete Hinweise auf ein Vorkommen liegen nicht vor.
Ein Vorkommen der genannten Tierarten kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, da der Dachaufbau
sowie die Lüftungsöffnungen des Bunkers nicht einsehbar sind. Alle heimischen Fledermäuse sind nach der
Bundesartenschutzverordnung streng geschützt und in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt und zählen somit zu den
planungsrelevanten Arten. Mit Ausnahme der verbreiteten Zwergfledermaus sind alle Arten gefährdet.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Die Flächen des Plangebiets sind durch den vorhandenen Bunker und durch öffentliche Verkehrsfläche
bereichsweise überbaut. Der nördliche Teil des Grundstücks 1590 wird zurzeit als Parkanlage und Kinderspielplatz
genutzt. Die Flächen sind intensiv begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im südlichen Teil des
Gebietes befindet sich darüber hinaus eine öffentliche Grünfläche.
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Da die
Grünflächen des Plangebiets innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 553 und 772 liegt, kommt die
Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung.
1.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzgut Tiere
Die Beeinträchtigung von artenschutzrechtlichen Belangen ist im Rahmen des Planverfahrens zu beurteilen. Das
Bundesnaturschutzgesetz sieht gem. § 19 Abs. 3 eine Berücksichtigung von „streng geschützten Arten“ bei
Eingriffen in Natur und Landschaft vor. Zur Bewertung des Artenschutzes wurde eine artenschutzrechtliche
Stellungnahme erarbeitet (siehe Raskin, Rückbau des Hochbunkers im Rahmen des B-Planverfahrens Aachen
Sandkaulstraße Artenschutzfachliche Stellungnahme vom 23. Juli 2012). Darin werden die Auswirkungen der
Planung auf geschützte Arten hin untersucht. Da keine artenschutzrechtlich relevanten Arten festgestellt wurden,
ergibt sich auch kein artenschutzrechtlich relevanter Eingriff. Allerdings gehen durch die geplanten
Abrissmaßnahmen (Bunker) potentielle Quartiersräume von drei planungsrelevanten Fledermausarten verloren,
deren Vorkommen unwahrscheinlich ist, aber nicht ganz ausgeschlossen werden konnte.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Durch den Abriss des Bunkers und durch die Realisierung des Hotels werden die nördliche als auch die südliche
Grünfläche verkleinert. Im Bereich beider Abschnitte befindet sich zahlreicher gesunder und vitaler Baumbestand.
Aufgrund des Vitalitätszustandes der überwiegenden Bäume ist von einer hohen Lebenserwartung auszugehen..
Der vorhandene zu schützende Baumbestand innerhalb des Plangebietes wurde in einem Baumschutzgutachten
zum Bebauungsplanverfahren Hotel Sandkaulstraße (Stand 12.06.2012) durch das Landschaftsarchitekturbüro
Schöke, Aachen ermittelt. Laut der Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens (Stellungnahme vom 10.07.2012,
FB 36/40, Herr Dautmann) sind angesichts der geplanten baulichen Nutzung insgesamt ca. 26 Bäume nicht zu
Seite 10 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
erhalten. Davon unterliegen ca. 9 Bäume aufgrund der Baumart oder aufgrund ihres geringen Stammumfanges nicht
den Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung. Für ein Entfernen dieser Bäume bedarf es keiner
Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung von den Bestimmungen der Satzung.
Im Bereich der öffentlichen Grünflächen, befinden sich in Bunkernähe u.a. zwei markante Platanen sowie eine
Blutbuche, welche aufgrund ihres dominanten Erscheinungsbildes das Ortsbild entscheidend mit gestalten und sich
von dem übrigen Baumbestand deutlich abheben. Die beiden ortsbildprägenden Platanen können aufgrund der
angestrebten Nutzung nicht erhalten werden. Sie zählen zu den insgesamt ca.17 Bäumen, die unter die
Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung fallen. Der weitere Baumbestand kann unter Einhaltung von
Schutzmaßnahmen erhalten bleiben. Für die vorhandene markante Blutbuche sind besondere Schutzmaßnahmen
notwendig.
1.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Um eine Gefährdung der Fledermausarten ausschließen zu können, werden im Planverwirklichungsvertrag die
Durchführung folgender Maßnahmen geregelt:
Der Efeubewuchs sowie die Plakatwände an der Fassade des Bunkers sind im Zeitraum zwischen November
und März zu entfernen, um eine Nutzung als Niststätte bzw. Spaltenquartier zur Fortpflanzungsperiode zu vermeiden.
Durchführung von zwei Einflug- / Schwärmkontrollen in den Monaten Juni und Ende August vor Abriss des
Bunkers, um eine Nutzung als Sommer- bzw. Winterquartier vollständig ausschließen zu können. Sollten keine
einfliegenden Tiere verzeichnet werden, kann ein Rückbau des Gebäudes zwischen November und März
erfolgen. Erfolgt ein Rückbau zwischen April und Oktober muss vorab zeitnah eine morgendliche
Einflugkontrolle durchgeführt werden. Eine Sommerquartiersnutzung gilt als unbedenklich, da diese nur
temporär erfolgt und Ersatzquartiere im Umfeld ausreichend vorhanden sind. Bei dem gleichfalls eher
unwahrscheinlichen Hinweis auf eine Nutzung als Winterquartier wären weitere Untersuchungen und
Maßnahmen erforderlich in Form zum Beispiel eines Ersatzquartiers.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Zur Minimierung des Eingriffs innerhalb des Plangebietes wurde ein Großteil der vorhandenen Parkanlage als
öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert. Dadurch kann bereits ein wesentlicher Bestand an Bäumen
durch geeignete Schutzmaßnahmen insbesondere in der Bauphase und bei den Gestaltungsarbeiten zum Park
erhalten bleiben. Die markante Buche an der Sandkaulstraße wird als zu erhaltender Baum zuzüglich seines
Bodenstandraumes / Wurzelbereiches in den schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan festgesetzt. Für die
17 geschützten Bäume wird im Zuge eines zukünftigen Baugenehmigungsverfahren im Rahmen der
Baumschutzsatzung eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen in Aussicht gestellt, verbunden mit der Auflage zu
einer der Baumschutzsatzung entsprechenden Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichszahlung. Grundsätzlich ist gemäß
Baumschutzgutachten im Plangebiet die Anpflanzung von ca. 8 Ersatzbäumen möglich. Darüber hinaus werden die
gemäß Baumschutzgutachten und gemäß der Anforderungen aus der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen
erforderlichen Schutzmaßnahmen für die verbleibenden geschützten Bäume detailliert im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahren geregelt. Diese sind im Folgenden u.a.:
-
-
Schutzmaßnahmen während der Bauphase
Während er Bauphase sind entsprechende, fachgerechte Schutzmaßnahmen für die Bäume gemäß DIN
18920 „Zum Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen für Baumaßnahmen“ zu ergreifen.
Die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4 Schutz von Bäumen und
Sträuchern im Bereich von Baustellen (RAS-LP4) und die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
und Richtlinien zur Baumpflege (ZTV Baumpflege) sind zu beachten. Die Bäume sind insbesondere vor
mechanischen Beschädigungen durch Baufahrzeuge, Bodenverdichtungen, Materiallagerungen usw. zu
schützen. Sie sollten durch einen 1,80 m hohen Zaun im Kronentraufbereich zuzüglich 1,50 m während der
Bauphase geschützt werden.
Wurzelvorhang Buche
Um die besonders erhaltungswürdige Blutbuche vor allem vor Austrocknung und Frosteinwirkung der Wurzeln
zu schützen, ist im Bereich der späteren Baugrube ein Wurzelvorhang nach DIN 18920 eine
Vegetationsperiode vor Baubeginn zu errichten. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen soll die Blutbuche langfristig
Seite 11 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
-
-
1.2.3.
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
erhalten werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Blutbuche trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen langfristig zu einer Schädigung dieser sehr empfindlichen Baumart kommt. Diese
Schädigungen müssen nicht unbedingt in Zusammenhang mit der Baumaßnahme erfolgen, sondern können
auch durch andere Faktoren wie der Buchenkomplexkrankheit oder den vorhandenen Bodenverhältnissen
(kein gewachsener Boden) hervorgerufen werden.
Gestaltung der öffentlichen Grünfläche
Bei der Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche sollte die Vermeidung von zusätzlicher Versiegelung
Priorität in Abstimmung mit den Nutzungserfordernissen haben, um die belebte Bodenschicht für die Bäume
zu sichern. Zum Schutz und Erhalt des geschützten Baumbestandes, welcher sich unmittelbar angrenzend an
den vorhandenen Spielplatz befindet, ist die dort geplante Umgestaltung der Außenanlage außerhalb des
Kronentraufbereiches vorzusehen.
Rückschnitt von Astwerk
Ein geringfügiger Rückschnitt von Astwerk, welches in Richtung des geplanten Gebäudes ragt, sowie ein
Entlastungsschnitt im Bereich des Kronenteils, welcher über den angrenzenden öffentlichen Straßenraum ragt,
ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt, durch eine in der Baumpflege fachkundige
Firma durchzuführen. Der Entlastungsschnitt ist nach Möglichkeit schrittweise innerhalb von zwei
Vegetationsperioden durchzuführen.
Schutzgut Boden
1.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Böden sind ein bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes. Mit seinen natürlichen Funktionen ist der Boden
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und übt als zentrales
Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Böden benötigen Jahrtausende, um sich aus dem Gestein
durch physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von
Klima und Vegetation zu bilden und können in nur wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt werden. Aufgrund
der langsamen Bodenentwicklung sind solche Veränderungen praktisch irreversibel, so dass auf lange Sicht die
nachhaltige Nutzung und Verfügbarkeit von Böden in Frage steht. Deshalb kommt dem Schutz des Bodens in seiner
Funktion als Lebensgrundlage für künftige Generationen eine besondere Bedeutung zu (vorsorgender
Bodenschutz).
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7
Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die
Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen.
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zielt in § 1 darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern
oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, den Boden von Altlasten sowie
hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf
den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen
sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird somit durch das BundesBodenschutzgesetz gesetzlich geregelt. Gem. § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so
zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Schutzwürdige Böden
Der vorsorgende Bodenschutz bildet einen Schwerpunkt des gesetzlichen Schutzauftrages, da der Boden einen
besonderen Schutz benötigt, um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können. Grundsätzlich ist jeder Boden
schützenswert. Es gibt jedoch Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Jede
flächenbezogene Planung beeinflusst z. T. irreversibel im Ergebnis den Boden, seine Entwicklung, seine
Lebensgemeinschaften sowie seine Funktions- und Leistungsfähigkeit.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Belange des Bodens bei der Aufstellung der
Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser Luft, Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. In § 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB wird
auch auf die zu beachtenden Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den
Buchstaben a, c und d hingewiesen.
Seite 12 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
Der flächenhafte Bodenschutz ist ein wichtiges Ziel in der Bauleitplanung. Nach § 1a (Bodenschutzklausel) des
BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden. Daraus ergeben sich für die Bauleitplanung
folgende Ziele:
Die Inanspruchnahme von Böden ist auf das unerlässliche Maß zu beschränken.
Die Inanspruchnahme von Böden ist auf Flächen zu lenken, die vergleichsweise von geringerer Bedeutung für
die Bodenfunktionen sind.
Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind soweit wie möglich zu vermeiden
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Plangebiet keine schutzwürdigen Böden im Sinne des
§ 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW vorliegen. Die Sandkaulstraße (Ecke Alexanderstraße bis Ecke
Rochusstraße) wies Ende des 19. Jahrhunderts bis vermutlich Mitte des 20. Jahrhunderts eine durchgehende
Bebauung auf. Es ist davon auszugehen, dass die Böden im Plangebiet durch die vorhergehende und derzeitige
Nutzung (Bunkeranlage; Verkehrsflächen) als anthropogen beeinflusst zu bewerten sind. Auch für die Bereiche der
Grünanlage bzw. des Freiraumes kann aufgrund der vorhergehenden Nutzung ein weitgehend natürlicher
Bodenaufbau ausgeschlossen werden. Unversiegelte Böden zusammen mit einer Bepflanzung haben eine für das
Innenstadtklima nützliche Kühlungsfunktion, daher sind alle unversiegelte Böden schützenswert. Der
Versiegelungsgrad ist somit so niedrig wir möglich zu halten.
Altlastenverdachtsflächen
Der Bauleitplan darf keine Nutzung vorsehen, die mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung auf
Dauer unvereinbar und deshalb unzulässig wäre.
Verdachtsflächen sind im Sinne des § 2 Abs. 4 BBodSchG Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher
Bodenveränderungen besteht. Altlastverdächtige Flächen sind gemäß § 2 Abs. 6 Bundes-Bodenschutzgesetz
Altablagerungen (z. B. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen) und Altstandorte (z. B. stillgelegte Gewerbebetriebe),
bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die
Allgemeinheit besteht. Sowohl bei Verdachtsflächen als auch bei altlastverdächtigen Flächen handelt es sich um
Flächen mit einem Bodenbelastungsverdacht.
Im Altlastenkataster der Stadt Aachen waren die Grundstücke entlang der Sandkaulstraße teilweise als
Verdachtsfläche eingetragen. Es handelte sich um Altstandorte der Erhebungsklasse II. Bei zusätzlichen
Verdachtsmomenten sind diese Flächen als altlastenverdächtige Flächen einzustufen. Aktuell liegen keine
Anhaltspunkte für eine altlastenverdächtige Fläche vor, so dass der Bereich nur nachrichtlich im
Altlastenverdachtskataster als ehemalige Verdachtsfläche gekennzeichnet ist. Der Schutzbunker (Hochbunker) aus
dem 2. Weltkrieg auf dem Flurstück 703 wird im Altlastenverdachtskataster unter der Nummer AS 551 geführt und
reicht bis in das Flurstück 1590 (Schulhofgelände der „David-Hansemann-Schule“). Dem Vorsorgeprinzip bei
zukünftigen Baumaßnahmen wird mit der nachrichtlichen Kennzeichnung im Altlastenverdachtskataster Rechnung
getragen.
Aufgrund der vorliegenden Informationen bestehen aus bodenschutzrechtlicher Hinsicht keine Bedenken gegen das
Bauvorhaben. Es liegen keine Informationen über den Abbruch der Wohnhäuser vor, so dass nicht ausgeschlossen
werden kann, dass auf dem zu bebauenden Grundstück Abbruch- und Auffüllungsmaterialien und ggf. noch
Fundamentreste der ehemaligen Bebauung vorhanden sind. Im Vorfeld wurde deshalb seitens der Stadt Aachen
eine Orientierende Bodenuntersuchung durch die Gesellschaft für Baustoffüberwachung und Geotechnischer
Umweltschutz mbH (BGU) beauftragt (Stand 12.01.2009). Inhalt war eine Klassifizierung und abfallrechtliche
Einstufung (LAGA) des Auffüllmaterials sowie eine erste orientierende Beurteilung der Baugrundverhältnisse. Die
Orientierende Bodenuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass im untersuchten Gebiet flächendeckend ein
Auffüllungshorizont, überwiegend bestehend aus Bauschutt (Ziegelbruch und Kalk, teilweise auch Schlackenanteile)
vorliegt. Vermutlich handelt es sich bei dem Bauschutt um Restmaterial der ehemals vorhandenen Bebauung,
welche im 2. Weltkrieg zerstört wurde. Die vorhandene Grünanlage besteht im obersten Horizont aus umgelagertem
Oberboden mit entsprechenden Humusgehalten und geringen Fremdbestandteilen.
Da aber nach den durchgeführten Untersuchungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass in
kleinflächigen Teilbereichen ein abweichender Bodenaufbau bzw. eine abweichende Zusammensetzung des
Auffüllmaterials mit erhöhten Anteil an Fremdbestandteilen vorliegt, wird eine gutachterliche Begleitung der
Erdarbeiten gefordert. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden dazu entsprechende Auflagen erteilt.
Seite 13 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
1.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Aufgrund der Ergebnisse der Orientierenden Bodenuntersuchung der BGU mbH kann davon ausgegangen werden,
dass im Rahmen von Baumaßnahmen anfallende Aushubmaterialien auf einer Bauschutt- bzw. Bodendeponie
entsorgt oder der Verwertung zugeführt werden können.
1.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Da derzeit nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass in kleinflächigen Teilbereichen des Plangebietes ein
abweichender Bodenaufbau bzw. eine abweichende Zusammensetzung des Auffüllmaterials mit erhöhtem Anteil an
Fremdbestandteilen vorliegt, ist eine gutachterliche Begleitung der Erdarbeiten erforderlich. Dazu erfolgt eine
Regelung im Planverwirklichungsvertrag.
1.2.4.
Schutzgut Wasser
1.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und
Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt als
Rahmengesetz neben den Bewirtschaftungsgrundsätzen für Gewässer und dem allgemeinen Besorgnisgrundsatz
für die Benutzung von Gewässern insbesondere die Genehmigungstatbestände für bestimmte Gewässerbenutzungen sowie die Rahmenbedingungen für die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung. Maßgebend für die
Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 51a Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Entsprechende Regelungen können als
Satzung beschlossen oder durch Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden. Weitergehende Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung regelt der Trennerlass (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-9 031 001 2104 – vom 26.5.2004) des Landes NordrheinWestfalen.
Grundwasser / Thermalwasser
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die konkrete Absicht hier eine Hotelansiedlung zu
entwickeln ein Geotechnischer Bericht durch die Prof. Dr.-Ing. H. Dieler + Partner GmbH beratende Ingenieure für
Geotechnik erstellt (Stand 13.06.2012). Der Bericht untersucht die geohydrologischen Gegebenheiten am geplanten
Baustandort und die möglichen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme auf die Umgebung.
Grundsätzlich besteht der Bodenaufbau im Plangebiet zunächst aus einer oberhalb liegenden Schicht aus
Auffüllungshorizont (0,60 -3,60 m unter Geländeoberkante) überwiegend bestehend aus Bauschutt und den
darunterliegenden sogenannten Basisschichten der Aachener, auch Hergenrather Schichten genannt (Niveau + 160
m). Darunter befindet sich das Grundgebirge, welches sich im nördlichen Bereich des Plangebietes aus
„Verwitterungstonen“ (flözleeres Steinkohlengebirge) und südlich neben dem geplanten Hotelneubau anstelle des
Steinkohlengebirges aus dem sogenannten Frasne-Schiefer zusammensetzt.
Die Basisschichten sind unterschiedlich ausgebildet. Feinsandige, durchlässige Bodenlinsen wechseln sich mit
praktisch wasserstauenden Ton- und Schluff-Zwischenlagen ab. Damit ergeben sich kleinräumig große
Durchlässigkeitsunterschiede. In längeren Regenperioden (i.d.R. Winter bis Frühjahr) füllen sich die Bodenlinsen mit
Stauwasser aus versickerndem Niederschlagswasser, es kommt zu isolierten Wasservorkommen, die in der
niederschlagsarmen Zeit (i.d.R. Sommer bis Spätherbst) mangels Wassernachschubs und kapillarer
Bodenverdunstung wieder verschwinden. In den tieferen Teilen der Basisschichten sind die Bodenlinsen permanent
mit Wasser gefüllt. Eine generelle Grundwasserbewegung ist in den Basisschichten aufgrund des Wechsels von
bindigen und nicht bindigen Schichten im horizontalen Verlauf ausgeschlossen. Man kann für die geplante
Baumaßnahme innerhalb der Basisschichten von einem höchst anzunehmenden Wasserstand des Stauwassers in
Form eines „technischen Bemessungswasserspiegels“ als geländeoberflächenparallele, also hier aufgrund des
abfallenden Höhenverlaufs, geneigte, Spiegellinie mit einem Flurabstand von 3,5 m ausgehen.
Die unterhalb der Basisschichten gelegenen Schichten der „Verwitterungstone“ besitzen ein kleines Porenvolumen
und haben damit praktisch wasserstauende Eigenschaften. Sie sind frei von Bodenwasser. Das Steinkohlengebirge
ist durch teilweise harte quarzitisch gebundene Sandsteinbänke neben schräg aufgerichteten Tonschiefern
durchsetzt. Die südlich gelegene Frasneschiefer-Schicht führt in ihren Klüften Wasser, dass mit Thermalwasser
durchmischt sein kann. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in dem Bereich der „Verwitterungstone“ und
Seite 14 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
der Tonschiefer des „Steinkohlengebirges“ generell mit keinem Grundwasserandrang (kein bewegliches
Grundwasser im Grundgebirge) zu rechnen ist. Kluftführende Tonstein- und Sandsteinbänke können nicht gänzlich
ausgeschlossen werden. Dabei wird erfahrungsgemäß jedoch von einem äußerst geringen Wasseranfall
ausgegangen. Aus den vorliegenden Grundwasserdaten kann man einen Ruhewasserspiegel des Grundwassers im
Bereich des Frasne-Schiefers zu etwa +158,2 m abschätzen. Gleiches gilt für die langfristig mittleren
Grundwasserstände an dieser Stelle. Eine hydraulische Verbindung der Frasne-Schiefer zu dem Bereich des
Tonschiefers ist nicht bekannt und unwahrscheinlich.
Ein Thermalwasseranteil in den wasserführenden Klüften des „Frasneschiefers“ wurde im Rahmen der
Untersuchungen nicht festgestellt.
Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst befindet sich kein Oberflächengewässer. Südlich, in einem Abstand von ca. 200 Meter verläuft
der Johannisbach. Dieser ist im Stadtgebiet von Aachen vollständig kanalisiert.
Abwasser
Das Plangebiet ist bereits bebaut. Eine Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächenwasser bzw. die
Versickerung auf dem Grundstück ist nicht erforderlich, aber aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse und
mangels eines ortnahen leistungsstarken Gewässers nicht möglich. Der Bereich des Plangebietes gehört zum
Einzugsgebiet der ARA-Soers, entwässert im Mischsystem und ist damit entwässerungstechnisch erschlossen.
1.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Grundwasser / Thermalwasser
Sollten bei Aushubarbeiten wassergesättigte Bodenlinsen angeschnitten werden, dann fließen diese Sandlinsen
aus. Nach ihrer Entleerung endet auch sofort der Grundwasseranfall. In den Basisschichten kann sich deshalb auch
neben der Baugrubenausschachtung keine nennenswerte Wasserabsenkung ausbilden.
Die Dauer der bauzeitlichen Grundwasserentnahme wird bestimmt durch die Zeit der Baugrubenherstellung und der
anschließenden Rohbauzeit. Die Art der Grundwasserentnahme ist mit der Sicherungsart der Baugrubenwände
verknüpft.
Das geförderte Grundwasser muss in die städtische Kanalisation eingeleitet werden, da eine Versickerung aufgrund
der geringen Bodendurchlässigkeit nicht möglich ist.
Grundsätzlich können Setzungen in der Umgebung nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des großen lichten
Abstandes zur umgebenden Bebauung werden diese jedoch als eher unwahrscheinlich angesehen.
Ein zusammenhängender Grundwasserfluss in den Basisschichten ist nicht vorhanden. In dem nachfolgenden
„Verwitterungston“ ist kein bewegliches Grundwasser vorhanden, gleiches ist für die untergelagerten Tonsteine zu
erwarten. Ein Grundwasseraufstau durch den erdeingebundene Teil des Neubaus ist ausgeschlossen. Negative
Auswirkungen auf die Umgebung sind nicht zu erwarten.
Auswirkungen auf das Thermalwasser sind nicht zu erwarten und unwahrscheinlich. Eine quantitative und qualitative
Beeinflussung der Thermalquellen und des Thermalwasservorkommens ist mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit auszuschließen.
Oberflächengewässer
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Abwasser
Auf der westlichen Straßenseite der Sandkaulstraße, ab Höhe der Hausnummern 25 / 27 liegt ein
Mischwasserkanal, der so dimensioniert ist, dass er die Abwässer des geplanten Hotels ohne
Rückhalteeinrichtungen aufnehmen kann. Im Plangebiet liegt ein Mischwasserkanal, der bei Realisierung der
Planung teilweise zurückgebaut werden muss.
1.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Grundwasser / Thermalwasser
Im Rahmen der Wasserhaltung für die Baugrube des Hotels ist darauf zu achten, dass Grundwasserabsenkungen
vermieden werden. Sollte es dennoch zu Grundwasserabsenkunken kommen, die die vorhandene Vegetation
beeinflussen könnten ist der Grundwasserabfall mit entsprechenden Maßnahmen (Berieselung) zu kompensieren.
Seite 15 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
Schriftlicher Hinweis im Bebauungsplan
Für die bauzeitliche Entnahme des Grundwassers ist bei der Unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche
Erlaubnis zu beantragen. Ein entsprechender Hinweis wird in die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Regelungen im Planverwirklichungsvertrag
Die Art der Baugrubenumschließung in Verbindung mit der Art der Grundwasserentnahme ist im Vorfeld der
Baumaßnahme von einem Baugrundsachverständigen zu prüfen und zu genehmigen.
Für die Einleitung des geförderten Grundwassers ist bei der STAWAG als Netzbetreiber eine Genehmigung zu
erwirken.
Um Setzungen in der Umgebung durch die geplante Baumaßnahme möglichst auszuschließen, ist eine nach
den Regeln der Bautechnik erstellte und für die angreifenden Erddruckkräfte statisch nachgewiesene
Sicherung der Baugrubenwände und eine auf die Art der Sicherung abgestimmte Grundwasserentnahme
durchzuführen.
Ein Grundwasseraufstau durch den erdeingebundene Teil des konkret geplanten Neubaus
(Wettbewerbsgewinners) ist ausgeschlossen. Diesbezügliche bauliche Vorkehrungen sind nicht erforderlich.
Bereits vor der Bauausführung ist in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ein Grundwassermonitoring
durch eine qualifizierten Gutachter zu beginnen und während der Bauphase weiterzuführen.
Oberflächengewässer
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Abwasser
Vor Rückbau es Mischwasserkanals, der bei Realisierung der Planung zurückgebaut werden muss, ist zu klären,
welche Einleitungen in diesen Kanal stattfinden. Der Rückbau des Kanals beziehungsweise die Verlegung der
Anschlüsse geschieht auf Kosten des Vorhabenträgers. Eine Regelung zur Kostenübernahme erfolgt im
Planverwirklichungsvertrag.
1.2.5.
Schutzgüter Luft und Klima / Energie
1.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen,
sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung
des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft sowie die Zielwerte des LAI
(Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten.
Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des Gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im
sogenannten Innenstadtklima. Im hochverdichteten Innenstadtbereich bilden sich starke Wärmeinseln. Ein
verringerter Luftaustausch führt zu bioklimatischen und lufthygienischen Belastungen. Die nordöstliche Innenstadt ist
klimatisch betrachtet insbesondere durch größere Häuserblocks und relativ hohe Verkehrsemissionen geprägt.
Das Plangebiet liegt in der Innenstadt von Aachen in einem Talkessel. Der Aachener Talkessel liegt ca. 100 bis 200
Höhenmeter tiefer als seine Umgebung. Laut Klimagutachten der Stadt Aachen aus dem Jahre 2001 hängt die
Luftqualität in dieser nahezu geschlossenen Hohlform - bei als konstant anzunehmender Emissionen insbesondere vom Grad der Luftdurchmischung ab. Diese erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen
Windgeschwindigkeit (horizontale Richtung) und von dem Ausmaß der Temperaturabnahme mit der Höhe (vertikale
Richtung). Klimatologisch repräsentative Windmessungen für den Aachener Talkessel und damit auch für die Lage
des Plangebietes durch das geografische Institut der RWTH Aachen im Jahre 2008 / 2009 kommen zu dem
Ergebnis, dass südwestliche Windrichtungen bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von ca. 1,4 m/s
(Jahresmittelwert) vorliegen. Die Messstation lag ca. 900 Meter südlich des Plangebietes. Laut Klimagutachten ist
die vertikale Luftdurchmischung über der Aachener Innenstadt – im weiteren Sinne über dem gesamten Aachener
Talkessel – im Jahresmittel in ausreichendem Maße gewährleistet. Es bestehen daher keine Voraussetzungen für
eine nennenswerte Anreicherung der unteren Schichten mit Luftschadstoffen. Ist es am Tour Badouin (Lousberg)
wärmer als in Aachen Mitte (diese Situation lag an 95 Tagen innerhalb des Untersuchungszeitraumes zwischen April
1998 und Juni 1999 im Rahmen der Stadtklimaanalyse Aachen vor) ist die vertikale Luftdurchmischung stark
eingeschränkt, so dass es zur Anreicherung von Schadstoffen im Talkessel kommt. In solchen Fällen ist wegen der
dann herrschenden geringen Windgeschwindigkeit in der Innenstadt auch die horizontale Luftdurchmischung
behindert. Darüber hinaus kommt es im Bereich der größeren Hauptverkehrsstraßen (auch Sandkaulstraße gemäß
Seite 16 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
Thermalkarte aus Gesamtstädtisches Klimagutachten Aachen) sowie einzelner Plätze zu einer starken Erwärmung.
Größerer Grün- und Parkanlagen heben sich durch ihre niedrigen Temperaturen deutlich von den bebauten und
versiegelten Flächen des Aachener Stadtzentrums ab. Die vorhandene Grünanlage trägt demnach entsprechend
einen positiven Beitrag zur klimatischen Situation bei.
1.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch die Planungen kommt es zunächst zu einer Nachverdichtung in diesem Bereich. Die versiegelten Flächen der
Bunkeranlage, Teile von vorhandenen Straßen und Wegeflächen entfallen durch Rückbau. Durch den Neubau der
Hotelanlage und den dazugehörigen Betriebsflächen, wie Zufahrt, Tiefgarageneinfahrt, Wege etc. kommt es zu einer
höheren Versiegelung (siehe Kapitel 1.1.4 und 1.2.1.3 Erholung und Freizeit). Die Grünanlage und die vorhandenen
Bäume bleiben teilweise erhalten, aber nicht im gesamten bisherigen Umfang. Durch das Hotel werden zukünftig
zusätzliche Verkehre erzeugt. In einer Luftschadstoffuntersuchung zum Bebauungsplan „Sandkaulstraße /
Rochusstraße“ in Aachen erstellt durch das Büro Peutz Consult GmbH, Beratende Ingenieure VBI, Stand
18.05.2012 wurden Luftschadstoffausbreitungsberechnungen in Bezug auf die Luftschadstoffemissionen für die
relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM 10 + PM 2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol (C6H6) durchgeführt. Die
Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:
Die jeweiligen Jahresmittelwerte und Kurzzeitkriterien für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid werden
derzeit und auch im Planfall an allen Immissionsorten und im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten.
Für Benzol liegt aktuell eine Überschreitung des Jahresmittelwertes von 5 g/m³ entlang der östlich gelegenen
Gebäude Sandkaulstraße Nr. 15 bis 41 um bis zu 1,0 mg/m³ vor. Der geplante Hotelneubau würde im Straßenraum
der Sandkaulstraße zu höheren Windgeschwindigkeiten und somit zu einer besseren Durchlüftung führen. Weiterhin
kommt es laut Gutachten zu einem Ansaugeffekt der Luftschadstoffe im Straßenraum hin zum geplanten Hotel und
weg von der bestehenden Bebauung. Ursache hierfür ist eine dann auftretende Luftwalze in diesem Bereich der
Sandkaulstraße. Insgesamt kommt es trotz der etwas erhöhten Verkehrsmengen durch das Hotel zu einer teilweisen
deutlichen Reduktion der Schadstoffimmissionen durch die Errichtung des Hotels und der damit verbundenen
höheren Windgeschwindigkeiten.
Eine detaillierte Tiefgaragenplanung liegt derzeit nicht vor und ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch
nicht erforderlich. Aufgrund dessen kann über mögliche Auswirkungen derzeit keine Aussage gemacht werden.
Die betroffene, öffentliche Grünfläche wird durch den vorhandenen Bunker in zwei Abschnitte aufgeteilt. Im Bereich
beider Abschnitte befindet sich zahlreicher gesunder und vitaler Baumbestand (Baumstrukturen und Einzelbäume),
welcher aufgrund des Stammumfanges überwiegend den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegt. Der
vorhandene Baumbestand trägt wesentlich mit zur Gestaltung, Gliederung und Belebung des Ortsbildes sowie mit
zur Verbesserung des Stadtklimas bei, was im stark besiedelten und verdichteten Innenstadtbereich von besonderer
Bedeutung ist. Auch von Bedeutung ist, dass die Grünflächen für die Bürger im Innenstadtbereich eine Zone der
Ruhe und Erholung bieten. Aufgrund der von den Bäumen für die Allgemeinheit ausgehenden Wohlfahrtswirkung,
liegt grundsätzliche eine langfristige Erhaltung des überwiegenden Baumbestandes auch in öffentlichem Interesse.
Für nicht zu erhaltenden Baumbestand ist entsprechend den Bestimmungen der Baumschutzsatzung ein Ausgleich
zu leisten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es durch den Hotelneubau zwar einerseits zu Nachverdichtung und
Wegfall von Grünfläche einhergehend mit der Beseitigung von vorhandenen Baumbestand kommt. Dies ist
erforderlich, um die Funktionalität des Hotels zu gewährleisten. Andererseits wurde der Wegfall von Teilen der
Grünfläche und von Baumbeständen auf das notwendigste Maß minimiert und der Erhalt der Grünfläche mit einem
Großteil seines Baumbestandes im Bebauungsplan festgesetzt. Darüber hinaus wird durch Lage des Baufensters
und Gebäudehöhenentwicklung sowohl in der Hotelplanung als auch im Bebauungsplan eine klimatisch günstigere
räumliche Situation geschaffen.
1.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Im Bebauungsplan werden zum Schutz des Klimas öffentliche Grünflächen im Norden und Süden sowie eine private
Grünfläche mit dem besonderen Schutz einer vorhandenen Blutbuche als Einzelbaum festgesetzt. Weitergehend
wird empfohlen um der höheren Versiegelung entgegenzuwirken teilversiegelte Flächen vollständig zu entsiegeln
(siehe Kapitel 1.1.4 und 1.2.1.3 Erholung und Freizeit) und die Dachflächen des Hotels als Gründächer anzulegen.
Darüber hinaus werden Festsetzungen zu Gebäudehöhe der geplanten Hotelanlage getroffen, um die
Windgeschwindigkeiten in diesem Raum zu erhöhen, welche den Luftaustausch positiv beeinflussen. Des Weiteren
Seite 17 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
muss im Bauantragsverfahren nachgewiesen werden, dass im Bereich der Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt keine
erhöhte Benzolwerte auftreten bzw. wenn erhöhte Benzolwerte auftreten sollten, wie diese (z.B. durch
Lüftungsanlagen) kompensiert werden können
1.2.6.
Schutzgut Landschaft / Ortsbild
1.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Das Plangebiet ist geprägt durch die Grünfläche im Norden, welche als Parkanlage und Kinderspielplatz genutzt
wird, den dreigeschossigen Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg, der die Grünfläche in zwei Abschnitte teilt und einer
Straßenverkehrsfläche, die wiederum eine Freiraumfläche im Süden umschließt. Auf der straßenseitigen Fassade
des Bunkers befindet sich ein Wandgemälde der Künstlerinnen Xolile Mtakatya (Kapstadt), Brele Scholz (Aachen)
und Uta Göbel-Groß (Aachen), welches am 15. Oktober 2000 im Rahmen eines Festaktes offiziell an die Stadt
Aachen übergeben wurde. Der vorhandene Baumbestand im Bereich der Grünfläche, welcher sich in beiden
Abschnitten befindet trägt mit zur Gestaltung, Gliederung und Belebung des Ortsbildes bei. Insbesondere durch die
Bunkeranlage und die derzeit stark vernachlässigte Parkanlage erhält der Ort eine Insellage im innerstädtischen
Bereich, der einerseits im stark besiedelten und verdichteten Innenstadtbereich als Naherholungsraum von
besonderer Bedeutung für die Bürger ist, andererseits qualitativ den städtebaulichen Ansprüchen an eine
Innenstadtlage nicht gerecht wird.
1.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs wurde der Entwurf des Architekturbüros Hammers zu
einem von der Stadt gewünschten Hotelbaus als Wettbewerbsgewinner ausgelobt. Dieser Entwurf ist Grundlage für
die Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Festsetzungen wurden so gewählt, dass die konkreten Planungsinhalte
nicht an das Vorhaben gebunden sind. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Bebauungsplan um einen
Angebotsplan und nicht um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die Planungsabsicht der Stadt durch eine
Aufweitung des Straßenraumes sowohl die fußläufige Verbindung zwischen Innenstadt und Quellenhof, bzw.
zwischen Eurogress und Kurpark großzügig herzustellen, wird durch den Entwurf des Büros Hammers umgesetzt
und in den schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan verankert. Der vorliegende architektonische Entwurf
respektiert darüber hinaus die markante erhaltenswerte Blutbuche, welche als Merkpunkt von der Hotmannspief aus
sichtbar bleibt. Die Blutbuche wird gleichfalls im Bebauungsplan als „erhaltenswert“ festgesetzt. Durch die
getroffenen Höhenfestsetzungen für das geplante Gebäude, kann einerseits die Zielsetzung des Entwurfes
Hammers, hier einen Dreiklang mit den Eckgebäuden „Sporthaus Drucks“ und dem „Haus des Handwerks“
herzustellen und andererseits eine platzbildende Raumkante für den südlichen Bereich der Sandkaulstraße
geschaffen werden. Darüber hinaus wird durch die Einschränkungen der Höhenentwicklung grundsätzlich erreicht,
dass sich das zukünftige Gebäude in die vorhandene Bebauung städtebaulich einfügen. Der vorhandene Bunker
wird rückgebaut und das Wandbild an der Fassade verlagert. Damit verändert sich das bisherige Stadtbild. Der
bisherige Eindruck eines Grundstückes in „Insellage“ mit einer eher sich selbst überlassenen Entwicklung, weicht
einem städtebaulich geordneten qualitativ hochwertig gestalteten Stadtraum. Grundsätzlich kann von der
Realisierung des „Wettbewerbsgewinners“ ausgegangen werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine
gestalterische Aufwertung der als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesicherten Parkanlage. Damit wird
dieser innerstädtische Bereich zukünftig sowohl städtebaulich wie architektonisch eine hochwertige Qualität
erhalten.
1.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen wird die gewünschte Entwicklung eines städtebaulich
hochwertigen Stadtraumes planungsrechtlich gesichert. Der größtmögliche Erhalt des vorhandenen Baumbestandes
und die Festsetzung der Parkanlage als öffentliche Grünfläche dienen dazu, dass diese weiterhin als Gestaltung,
Gliederung und Belebung des Ortsbildes beitragen.
Seite 18 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
1.2.7.
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
1.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Gemäß Denkmalschutzgesetz NRW sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und
wissenschaftlich zu erforschen. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes
und der Denkmalpflege zu berücksichtigen. Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler
und Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer Umgebung. Denkmalschutz und Denkmalpflege
wirken darauf hin, dass die Denkmäler in die Raumordnung und Landesplanung, die städtebauliche Entwicklung und
die Landespflege einbezogen und einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Die Gemeinden, Kreise und
Flurbereinigungsbehörden haben die Sicherung der Bodendenkmäler bei der Bauleitplanung, der
Landschaftsplanung und Aufstellung von Flurbereinigungsplänen zu gewährleisten. Wer in oder auf einem
Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband unverzüglich
anzuzeigen.
Innerhalb des Plangebiets sind keine Bau- und Bodendenkmäler bekannt. Aufgrund der bisherigen Nutzungen
werden hierzu keine Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorgenommen. Während des
Tiefenabrisses des Bunkers und dem Aushub der Baugrube werden diese Arbeiten archäologisch begleitet. In
welchen Umfang diese Begleitarbeiten ausgeführt werden wird im Rahmen der Baugenehmigung festgelegt.
Das Vorhaben befindet sich im ehemaligen Bereich einer Torstraße des mittelalterlichen Aachens und liegt innerhalb
des Denkmalbereiches Innenstadt. Dom und Rathaus mit dem historischen Altstadtbereich befinden sich
südwestlich des Plangebietes in einer Entfernung von ca. 500 m zum Plangebiet.
Auf der Fassade des Bunkers befindet sich ein Wandgemälde der KünstlerInnen Xolile Mtakatya (Kapstadt), Brele
Scholz (Aachen) und Uta Göbel-Groß (Aachen), welches am 15. Oktober 2000 im Rahmen eines Festaktes offiziell
an die Stadt Aachen übergeben wurde.
1.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Untersuchung der Sichtbezüge insbesondere zu den
historisch bedeutenden Gebäuden wie Rathaus und Dom, u.a. die Blickachse Haarener Kreuz Richtung Dom und
Rathaus durch das Büro Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH (BKI mbH) durchgeführt. Die
Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Gebäudekörper des Hotels durch seine Lage und Art die
bestehenden Sichtbeziehungen zu Dom und Rathaus nicht stört. Die derzeit vorhandene Bebauung lässt heute
bereits keine Sichtverbindungen zu. Darüber hinaus wurde der Silhouettenschutz vom Haarener Kreuz aus mit dem
Ergebnis überprüft, dass der geplante Baukörper nicht im direkten Sichtbeziehungsbereich des Silhouettenschutzes
liegt und vom Haarener Kreuz aus nicht sichtbar sein wird.
Durch die Planung sind derzeit bezüglich Bau- und Bodendenkmäler bzw. bezüglich des Denkmalbereiches
Innenstadt keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Zuge des Abrisses der Bunkeranlage entfällt das im Jahre
2000 an die Stadt übergebende Wandbild an der Fassade des Bunkers. Da es sich um eine Holzkonstruktion
handelt, wird diese abgebaut und an eine andere, von der Verwaltung zu nennenden, geeigneten Stelle verlagert.
1.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
In den Hinweisen zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird darauf hingewiesen, dass im Falle
von Funden oder Hinweisen auf Bodendenkmäler während der Bautätigkeiten die zuständige Behörde gem. §§ 15,
16 DSchG (Denkmalschutzgesetz) einzuschalten ist. Bezüglich des Schutzes vorhandener Sichtbeziehungen sind
keine Maßnahmen erforderlich.
1.2.8.
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung
von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und
Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die in den Umweltbelangen behandelte schutzgutbezogene
Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich
daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen
werden.
Seite 19 / 20
Bebauungsplan Nr. 853
Sandkaulstraße/Rochusstraße
1.2.9.
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Fassung vom 18.10.2012
Grundlagen
Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB
(Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan
eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Umweltamt der Stadt Aachen im Vorfeld
zusammengestellten Anforderungsprofile mit berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das
Gesamtstädtische Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem
folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Umweltbericht mit berücksichtigt wurden:
Gutachten 2012 1360 zu den Auswirkungen von Emissionen verbunden mit den zukünftig zu erwartenden
Verkehrsgenerierungen und gewerblichen Aktivitäten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 853
„Sandkaulstraße / Rochusstraße“ in Aachen, Dr. Szymanski & Partner, Stand 10.07.2012.
Verkehrsgutachten zum Bebauungsplanverfahren für die Realisierung einer Hotelanlage in der
Sandkaulstraße, Aachen, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand
Juni 2012
Luftschadstoffuntersuchung zum Bebauungsplan „Sandkaulstraße / Rochusstraße“ in Aachen, Peutz Consult
GmbH Beratende Ingenieure VBI, Stand 18.05.2012
Geotechnischer Bericht, Prof. Dr.- Ing. H. Dieler + Partner GmbH Beratende Ingenieure für Geotechnik, Stand
13.06.2012
Baumgutachten Bebauungsplanverfahren Hotel Sandkaulstraße, Stadt Aachen Juni 2012; Schöke
Landschaftsarchitekten, Stand 12.06.2012
Artenschutzfachliche Stellungnahme Rückbau des Hochbunkers im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
Aachen Sandkaulstraße, Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Stand 18.04.2012
1.3.
Monitoring
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes
bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da
die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht
permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der
Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im
Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist der
Austausch von relevanten Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Sollten
unerwartete Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten
Maßnahmen entgegengewirkt.
1.4.
Fazit
Der Realisierung der im Bebauungsplan festgesetzten Vorhaben steht aus Sicht des Fachbereichs Umwelt unter der
Einhaltung der aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach jetzigem Planstand nichts entgegen.
Die durch die Umsetzung der Planung entfallenden Bäume, die nicht innerhalb des Plangebietes neu angepflanzt
werden können, werden mittels einer Ausgleichszahlung ausgeglichen.
1.5.
Anlagen
Anlage 1
Grünordnungsplan GOP vom 15.10.2012 (Plan Nr. 204 VE 01cLC, BKI mbH, Aachen)
Anlage 2
Freiraumkonzept Sandkaulpark vom 24.09.2012 (Schöke Landschaftsarchitekten, Aachen)
Anlage 3
Baumbilanz vom 13.09.2012 (Plan Nr. 205 VE 01, BKI mbH, Aachen)
Seite 20 / 20