Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103879.pdf
Größe
220 kB
Erstellt
17.10.12, 12:00
Aktualisiert
20.03.18, 15:16

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0211/WP16 öffentlich 17.10.2012 45/300 Benchmarking "Hilfen zur Erziehung+ in NRW" - Berichtsjahr 2011 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.11.2012 KJA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/11 finanzielle Auswirkungen Sachstandsbericht -keine Auswirkungen- Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/11 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (Jugendamt) der Stadt Aachen beteiligt sich seit 2003 am Benchmarkkreis HzE+ von 12 Jugendämtern mittelgroßer Städter in NRW, der durch die Firma consens, Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH, Hamburg, begleitet wird. Teilnehmende Städte sind: Aachen, Bonn, Castrop-Rauxel, Herne, Krefeld, Lüdenscheid, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Oberhausen, Remscheid, Solingen. Ziel des Benchmarkingkreises ist es, mit Hilfe von Kennzahlen und im Austausch miteinander die Steuerung des Leistungsgeschehens zu verbessern und Impulse für diese zu erhalten. Die Berichte der zurückliegenden Jahre sind auf der Internetseite der Firma unter www.consens-info.de einzusehen. Beispielhaft sind die folgenden Kennzahlenvergleiche für das Jahr 2011 aufgeführt: 2. Fallzahlen insgesamt 2.1 Dichte ambulanter und stationärer Hilfearrangements 3. Nettoausgaben für Hilfen zur Erziehung+ 3.1 Nettoausgaben pro Kind / Jugendlichen mit HzE+ 3.2 Entwicklung der Ausgaben für Leistungen nach § 35a SGB VIII 2. Fallzahlen insgesamt Die folgende Grafik bildet ab, wie viele junge Menschen pro 100 Einwohner im Alter von 0 bis unter 21 Jahren in den Jahren von 2007 bis 2011 HzE+1 erhalten haben. Der Vergleich basiert dabei auf einer Stichtagserfassung der Hilfen jeweils zum 31.12. Diese ist nach einer im Jahr 2009 durchgeführten Auswertung eine valide Abbildung des Leistungsgeschehens in den Erziehungshilfen. Die Abbildung des Leistungsgeschehens durch Jahressummen zur weiteren Qualifizierung des Vergleichs wird angestrebt. Die Jahressumme bedeutet: Hilfeempfänger mit mindestens einer im Berichtsjahr beendeten oder am 31.12. laufenden Leistung 1 Gemeint sind Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für "drohende" seelisch behinderte junge Menschen und Hilfen nach § 19 SGB VIII. Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/11 Erstmalig können alle teilnehmenden Städte für 2011 auch Jahressummen erheben, allerdings nicht rückwirkend zur Vervollständigung von Zeitreihen. Wo es dem Verständnis des Leistungsgeschehens in einzelnen Kommunen dient, wird in der Kommentierung auf Jahressummen eingegangen. HE-HZE+ AM 31.12. PRO 100 EINWOHNER 0 BIS UNTER 21 JAHRE (KEZA 100) Zeitreihe KeZa 100: Hilfeempfänger der Hilfen zur Erziehung+ am Stichtag 31.12. pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 AC 3,51 4,03 4,16 4,55 4,79 BN 2,26 2,57 2,74 3,37 3,18 CAS 2,72 2,86 3,30 3,52 3,66 HER 2,36 2,57 2,83 3,51 3,64 KR 2,57 2,87 3,24 3,35 3,36 LS 2,47 2,83 3,17 3,04 2,92 MG 3,74 4,43 4,64 4,65 4,32 MH 3,09 3,10 3,04 2,38 2,27 NE 2,04 2,14 2,15 2,36 2,19 OB 3,35 4,02 3,89 4,07 3,62 RS 2,56 2,69 3,05 3,28 3,49 SG 3,63 3,54 3,45 3,41 3,73 MW 2,86 3,14 3,30 3,46 3,43 Aachen erhebt aus edv-technischen Gründen Hilfen, nicht Hilfeempfänger. 2.1 Dichte ambulanter und stationärer Hilfearrangements Eines der übergeordneten Steuerungsziele in den Hilfen zur Erziehung+ ist die Stärkung der ambulanten Hilfen gegenüber stationären Hilfesettings. Hierbei geht es vorrangig darum, Hilfesettings zu entwickeln, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, in ihren Familien zu bleiben, anstatt sie voneinander zu trennen. Dies erfordert passgenaue, mitunter auch ressourcenintensive ambulante Hilfesettings. Es kann nicht das Ziel sein, stationäre Hilfen gänzlich zu vermeiden. Die folgenden Grafiken bilden ab, wie viele Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren ambulante beziehungsweise stationäre Hilfen zur Erziehung+ am 31.12. erhalten. Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/11 AMBULANTE HZE+-EMPFÄNGER AM 31.12. PRO 100 EW 0 BIS UNTER 21 JAHRE (KEZA 108) Zeitreihe KeZa 108: Hilfeempfänger in ambulanten Hilfen zur Erziehung+ am Stichtag 31.12. pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 AC 2,29 2,67 2,77 3,10 3,16 BN 1,33 1,56 1,69 2,31 2,05 CAS 1,56 1,50 1,84 2,11 2,31 HER 1,29 1,47 1,61 2,24 2,38 KR 1,51 1,79 1,97 2,10 2,06 LS 1,44 1,73 1,94 1,94 1,92 MG 2,26 2,82 2,78 2,75 2,41 MH 2,22 2,16 2,06 1,43 1,17 NE 1,23 1,37 1,39 1,52 1,30 OB 1,85 2,38 2,20 2,28 2,05 RS 1,43 1,53 1,83 1,92 2,02 SG 2,16 1,95 1,80 2,03 2,42 MW 1,71 1,91 1,99 2,14 2,10 Aachen erhebt aus edv-technischen Gründen Hilfen, nicht Hilfeempfänger. In der folgenden Grafik ist abgebildet, wie viele stationäre HzE+ pro Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren gewährt wurden. STATIONÄRE HZE+-EMPFÄNGER AM 31.12. PRO 100 EW 0 BIS UNTER 21 JAHRE (KEZA 112) Zeitreihe KeZa 112: Hilfeempfänger in stationären Hilfen zur Erziehung+ am Stichtag 31.12. pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 AC 1,22 1,36 1,39 1,46 1,63 BN 0,93 1,00 1,04 1,06 1,13 CAS 1,15 1,36 1,46 1,41 1,35 HER 1,07 1,10 1,22 1,47 1,48 KR 1,06 1,08 1,27 1,33 1,44 LS 1,04 1,10 1,23 1,09 0,99 MG 1,48 1,61 1,86 1,90 1,91 MH 0,87 0,94 0,98 0,96 1,11 NE 0,81 0,78 0,76 0,84 0,89 OB 1,50 1,64 1,69 1,69 1,33 RS 1,13 1,16 1,21 1,36 1,47 SG 1,47 1,59 1,65 1,56 1,51 MW 1,14 1,23 1,31 1,34 1,35 Aachen erhebt aus edv-technischen Gründen Hilfen, nicht Hilfeempfänger. Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 5/11 3. Nettoausgaben für Hilfen zur Erziehung+ Die folgende Grafik bildet die Nettoausgaben für Hilfen zur Erziehung+ für Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren von 2007 bis 2011 ab, die in den Städten aufgewandt wurden. Folgende Faktoren fließen in diese Kennzahl ein:    Ausgaben für die Tätigkeit des ASD, inklusive Beratungsanteile im Vorfeld zur Klärung von HzE+ Ausgaben für die Tätigkeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) Ausgaben für die Durchführung von HzE+ mit PKD, aber ohne Adoption (intern und extern operative Aufgabenwahrnehmung)     IST-Einnahmen Gleich IST-Ausgaben = tatsächlich geflossene Mittel des Haushaltsjahres 2011 Ohne Beratungen nach §§ 16, 17, 18 SGB VIII Ohne Ausgaben f. Kostenerstattungen n. § 89a–h SGB VIII In die Ausgaben für die Tätigkeiten des ASD fließen die Personalkosten ein. Für die Zeitreihenbetrachtung ist dabei wichtig, dass zum 01.11.2009 der neue Tarifvertrag für den Sozialund Erziehungsdienst in Kraft getreten ist. Für das Jahr 2009 wurde bei der Berechnung der Personalkosten des ASD mit den Stichtagswerten zum 31.10. gerechnet, da es zu Überleitungsproblemen kam. Dies ist aus Gründen der Vergleichbarkeit der Kommunen untereinander hilfreich (vgl. auch: KZV-Bericht 2009). Da es sich bei den Nettoausgaben pro Einwohner für die HzE+ um eine einwohnerbezogene Kennzahl handelt, sind die entsprechenden Wirkungsmechanismen der Kennzahl zu berücksichtigen. Ein Anstieg bei den Nettoausgaben pro Einwohner muss nicht zwingend auf eine Erhöhung der Bruttoausgaben bzw. auf die Reduzierung der Einnahmen zurückzuführen sein, sondern kann auch im Zusammenhang mit sinkenden Einwohnerzahlen stehen. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die absolute Zahl der unter 21-Jährigen in vielen Städten rückläufig ist, insbesondere, wenn man die Einwohnerentwicklung der letzten fünf Jahre betrachtet (vgl. Kap. 2). Abgebildet werden hier die Ist-Ausgaben, d.h. die tatsächlich im Berichtsjahr geflossenen Mittel. Rechnungsabgrenzungen sind nicht berücksichtigt. Bei buchungstechnischen Verschiebungen handelt es sich allerdings meist um unbedeutend kleine Abweichungen von ein bis zwei Prozent der Gesamtausgaben, die darüber hinaus in den meisten Städten in der gleichen Größenordnung auftreten. Weitere Besonderheiten in einem größeren Umfang, die sich durch buchungstechnische Gegebenheiten ergeben, werden explizit für die jeweilige Stadt benannt. Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 6/11 NETTOAUSGABEN HZE+ GESAMT PRO EW 0 BIS UNTER 21 JAHRE (KEZA 64) Zeitreihe KeZa 64: Nettoausgaben HzE+ gesamt in Euro pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 1.200 1.000 800 600 400 200 0 2007 2008 2009 2010 2011 AC 522 665 654 686 753 BN 520 536 584 650 650 CAS 429 470 506 586 641 HER 391 403 417 532 542 KR 503 574 634 686 786 LS 369 401 458 461 455 MG 644 736 859 905 954 MH 455 500 577 555 605 NE 351 404 399 441 466 OB 622 737 764 861 904 RS 422 476 551 626 623 SG 0 652 704 709 683 MW 475 546 592 642 672 2009: Stichtag für die Erhebung von Stellen (Umfänge) ist der 31.10.2009 3.1 Nettoausgaben pro Kind / Jugendlichen mit HzE+ Die folgende Grafik bildet die Nettoausgaben pro jungen Menschen mit HzE+ zum Stichtag ab. Die Nettoausgaben werden entsprechend der Definition im vorhergehenden Abschnitt ermittelt. Es werden die durchschnittlichen Ausgaben abgebildet, die für die unterstützenden Leistungen für einen jungen Menschen aufgewandt werden. Dabei beziehen sich die Ausgaben eines gesamten Jahres auf die Zahl der Leistungsberechtigten am Stichtag 31.12., die aber für den Verlauf der Hilfen im gesamten Jahr valide sind. Die Analyse dieser Kennzahl bietet – in der Zusammenschau mit anderen Kennziffern – erste Hinweise auf einen effizienten Ressourceneinsatz. Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 7/11 NETTOAUSGABEN HZE+ GESAMT PRO HZE+-HE GESAMT IN EURO AM 31.12. (KEZA 70) Zeitreihe KeZa 70: Nettoausgaben HzE+ gesamt pro HzE+-Hilfeempfänger am 31.12. in Euro 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2007 AC 14.864 BN 22.981 CAS 15.784 HER 16.557 KR 19.602 LS 14.924 MG 17.198 MH 14.753 NE 17.225 OB 18.534 RS 16.493 SG 0 MW 17.174 2008 16.493 20.891 16.432 15.660 19.972 14.158 16.610 16.115 18.839 18.322 17.670 18.393 17.463 2009 15.715 21.336 15.315 14.749 19.554 14.444 18.524 18.980 18.617 19.652 18.083 20.422 17.949 2010 15.069 19.269 16.637 15.158 20.479 15.199 19.459 23.289 18.734 21.156 19.090 20.815 18.696 2011 15.736 20.436 17.496 14.910 23.378 15.596 22.072 26.605 21.285 24.965 17.839 18.325 19.887 SG: 2007 nicht ermittelbar AC erhebt aus edv-technischen Gründen Hilfen, nicht Hilfeempfänger 2009: Stichtag für die Erhebung von Stellen (Umfänge) ist der 31.10.2009 3.2 Entwicklung der Ausgaben für Leistungen nach § 35a SGB VIII Der Aufgabenbereich des § 35a SGB VIII ist zwar bezüglich der Falldichte und Bruttoausgaben im Verhältnis zum Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung ein relativ kleines Tätigkeitsfeld für die Jugendämter. Es unterliegt aber besonderen Entwicklungen und ist – auch in Abgrenzung zu anderen Institutionen – steuerungsrelevant. Daher befindet es sich kontinuierlich im Fokus des Benchmarkingkreises (zu den Besonderheiten der Hilfen nach § 35a SGB VIII vgl. ausführlich den Benchmarking-Bericht HzE+ NRW, 2008). Die folgenden Grafiken bilden die Relation der Bruttoausgaben nach § 35a SGB VIII zu den Bruttoausgaben für Hilfen zur Erziehung+ pro Einwohner unter 21 Jahren sowie die Entwicklung der Bruttoausgaben für Hilfen nach § 35a SGB VIII über fünf Jahre ab. Die Nettoausgaben können hier nicht abgebildet werden, da der Ausgabenbestandteil für die Leistungen nach § 35a SGB VIII insbesondere für die jungen Volljährigen in Verbindung mit § 41 SGB VIII nicht netto ausgewiesen werden kann. In den Bruttoausgaben HzE+ gesamt sind dagegen auch die Ausgaben für Hilfen nach § 35a SGB VIII enthalten. Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 8/11 BRUTTOAUSGABEN HZE+ GESAMT PRO EINWOHNER 0 BIS U. 21 JAHRE IN EURO AM 31.12. (KEZA 75) KeZa 75: Bruttoausgaben HzE+ gesamt (inkl. der Darstellung der Ausgaben für Maßnahmen nach § 35a) pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (31.12.) in Euro Bruttoausgaben HzE+ nach § 35a pro EW u. 21 am 31.12. 2011 Bruttoausgaben HzE+ ohne Ausgaben nach § 35a pro EW u. 21 am 31.12. 2011 Summe Bruttoausgaben HzE+ gesamt inkl. Maßnahmen nach § 35a pro EW u. 21 am 31.12. 2011 1.200 1.005 1.000 935 69 190 600 67 824 799 800 48 677 667 64 60 655 626 595 66 73 487 721 707 76 71 52 493 32 50 400 609 613 608 528 776 456 BN CAS HER KR LS 936 553 443 868 603 645 637 MH NE OB RS SG MW 200 0 AC MG BRUTTOAUSGABEN HZE+ NACH § 35A SGB VIII PRO EINWOHNER 0 BIS U. 21 JAHRE IN EURO AM 31.12. (KEZA 75) Zeitreihe KeZa 75.2: Bruttoausgaben nach § 35a SGB VIII pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre am 31.12. in Euro 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 2007 2008 2009 2010 2011 AC 118 141 143 182 190 BN 33 39 46 66 64 CAS 45 42 33 48 60 HER 37 48 57 54 66 KR 22 28 30 32 48 LS 22 23 33 38 32 MG 12 26 26 60 69 MH 81 103 98 82 73 NE 12 19 33 40 50 OB 23 29 40 52 67 RS 36 44 42 49 52 SG 16 24 38 66 76 MW 38 47 52 64 71 2009: Stichtag für die Erhebung von Stellen (Umfänge) ist der 31.10.2009 Die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung einschließlich der Ausgaben für die Hilfen nach § 35a SGB VIII sind im Vergleich zum Vorjahr weiterhin gestiegen. Der prozentuale Anstieg der Ausgaben nach § 35a SGB VIII liegt jedoch deutlich höher als jener der Hilfen zur Erziehung+, was die besondere Bedeutung des Themas für die Jugendhilfe unterstreicht. Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 9/11 4. Erkenntnisse für Aachen Die Ergebnisse des Vergleichkreises bilden die Ansätze der einzelnen Jugendämter in statistischen Größen ab und schaffen hiermit gleichzeitig Möglichkeiten, das eigene Steuerungsverhalten zu bewerten. 4.1 Fallzahlen Die Fallzahlen sind ein Spiegelbild des in Aachen für richtig erachteten und umgesetzten Grundsatzes, sehr früh und ambulant mit Hilfsangeboten in die Familien zu gehen, um schwerwiegendere und kostenintensivere stationäre Maßnahmen zu vermeiden (ambulant vor stationär). Dies wird deutlich an den höchsten Gesamtfallzahlen im Vergleichskreis und dem höchsten Wert der ambulanten Hilfen. Der ebenfalls relativ hohe Wert im Bereich der stationären Hilfen ist mit einem zwischenzeitlich enormen nicht steuerbaren Anteil an stationären Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erklären. 4.2 Kosten Blickt man gleichzeitig auf die Ergebnisse der Ausgaben wird deutlich, dass trotz des höchsten Gesamtfallaufkommens die Gesamtkosten durchaus vergleichbar sind mit den in der Einwohnerzahl entsprechenden Städten des Vergleichrings. Hierbei ist von hoher Bedeutung, dass diese ähnliche / vergleichbare Lebensbedingungen aufweisen. Bedingt durch die Grenzlage - hier ist Aachen im Rahmen des Vergleichsringes einzigartig - und den daraus resultierenden minderjährigen Flüchtlingen sind die Kosten entsprechend der Fallzahlen im stationären Bereich relativ hoch. Die Kosten pro Hilfefall jedoch liegen für Aachen sogar extrem niedrig. Dieses ist sicherlich auch ein Ergebnis des sehr breit gefächerten und früh greifenden Angebote an ambulanten Hilfen. 4.3 Eingliederungshilfe Weitere wichtige Erkenntnis ergibt sich aus den Zahlen für Hilfen nach § 35a SGB VIII. Die stationären Eingliederungshilfen sind sehr kostenintensiv und nehmen trotz der relativ geringen Anzahl an den Gesamthilfen einen großen Teil des Ausgabevolumens ein. Hier bietet sich für Aachen ein differenziertes Bild in der Darstellung, da Aachen als einziger Teilnehmer des Benchmarkkreises seit einigen Jahren eine Spezialisierung für den Bereich der Eingliederungshilfen vorgenommen hat. Die Steuerungsproblematik für diesen Bereich, die sich aus der Gründung der Städteregion und der restriktiven Haltung des Landessozialamtes bei der Übernahme von Eingliederungshilfen an junge Volljährige ergibt, schlägt sich sicherlich auch in den Zahlen für diesen Bereich nieder. Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 10/11 5. Fazit Das Ergebnis des Vergleichkreises macht sehr anschaulich deutlich, dass die Anzahl der in der Jugendhilfe erbrachten Hilfen nicht der einzige Indikator für ein hohes Ausgabevolumen ist. Mit den in Aachen verfolgten pädagogischen Grundsätzen wird erreicht, dass ein relativ großer „Kundenkreis“ mit einem durchaus „konkurrenzfähigen“ Finanzvolumen erreicht wird. Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 11/11