Daten
Kommune
Aachen
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103879.pdf
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220 kB
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17.10.12, 12:00
Aktualisiert
20.03.18, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0211/WP16
öffentlich
17.10.2012
45/300
Benchmarking "Hilfen zur Erziehung+ in NRW"
- Berichtsjahr 2011 Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.11.2012
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/11
finanzielle Auswirkungen
Sachstandsbericht -keine Auswirkungen-
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/11
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (Jugendamt) der Stadt Aachen beteiligt sich seit 2003 am Benchmarkkreis
HzE+ von 12 Jugendämtern mittelgroßer Städter in NRW, der durch die Firma consens, Consulting für Steuerung und
soziale Entwicklung GmbH, Hamburg, begleitet wird.
Teilnehmende Städte sind:
Aachen, Bonn, Castrop-Rauxel, Herne, Krefeld, Lüdenscheid, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Neuss,
Oberhausen, Remscheid, Solingen.
Ziel des Benchmarkingkreises ist es, mit Hilfe von Kennzahlen und im Austausch miteinander die Steuerung des
Leistungsgeschehens zu verbessern und Impulse für diese zu erhalten.
Die Berichte der zurückliegenden Jahre sind auf der Internetseite der Firma unter www.consens-info.de einzusehen.
Beispielhaft sind die folgenden Kennzahlenvergleiche für das Jahr 2011 aufgeführt:
2.
Fallzahlen insgesamt
2.1 Dichte ambulanter und stationärer Hilfearrangements
3.
Nettoausgaben für Hilfen zur Erziehung+
3.1 Nettoausgaben pro Kind / Jugendlichen mit HzE+
3.2 Entwicklung der Ausgaben für Leistungen nach § 35a SGB VIII
2. Fallzahlen insgesamt
Die folgende Grafik bildet ab, wie viele junge Menschen pro 100 Einwohner im Alter von 0 bis unter 21
Jahren in den Jahren von 2007 bis 2011 HzE+1 erhalten haben.
Der Vergleich basiert dabei auf einer Stichtagserfassung der Hilfen jeweils zum 31.12. Diese ist nach
einer im Jahr 2009 durchgeführten Auswertung eine valide Abbildung des Leistungsgeschehens in
den Erziehungshilfen.
Die Abbildung des Leistungsgeschehens durch Jahressummen zur weiteren Qualifizierung des
Vergleichs wird angestrebt.
Die Jahressumme bedeutet: Hilfeempfänger mit mindestens einer im Berichtsjahr beendeten oder am
31.12. laufenden Leistung
1
Gemeint sind Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für "drohende" seelisch behinderte junge
Menschen und Hilfen nach § 19 SGB VIII.
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/11
Erstmalig können alle teilnehmenden Städte für 2011 auch Jahressummen erheben, allerdings nicht
rückwirkend zur Vervollständigung von Zeitreihen. Wo es dem Verständnis des Leistungsgeschehens
in einzelnen Kommunen dient, wird in der Kommentierung auf Jahressummen eingegangen.
HE-HZE+ AM 31.12. PRO 100 EINWOHNER 0 BIS UNTER 21 JAHRE (KEZA 100)
Zeitreihe KeZa 100:
Hilfeempfänger der Hilfen zur Erziehung+ am Stichtag 31.12.
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
6,00
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
2007
2008
2009
2010
2011
AC
3,51
4,03
4,16
4,55
4,79
BN
2,26
2,57
2,74
3,37
3,18
CAS
2,72
2,86
3,30
3,52
3,66
HER
2,36
2,57
2,83
3,51
3,64
KR
2,57
2,87
3,24
3,35
3,36
LS
2,47
2,83
3,17
3,04
2,92
MG
3,74
4,43
4,64
4,65
4,32
MH
3,09
3,10
3,04
2,38
2,27
NE
2,04
2,14
2,15
2,36
2,19
OB
3,35
4,02
3,89
4,07
3,62
RS
2,56
2,69
3,05
3,28
3,49
SG
3,63
3,54
3,45
3,41
3,73
MW
2,86
3,14
3,30
3,46
3,43
Aachen erhebt aus edv-technischen Gründen Hilfen, nicht Hilfeempfänger.
2.1 Dichte ambulanter und stationärer Hilfearrangements
Eines der übergeordneten Steuerungsziele in den Hilfen zur Erziehung+ ist die Stärkung der
ambulanten Hilfen gegenüber stationären Hilfesettings. Hierbei geht es vorrangig darum, Hilfesettings
zu entwickeln, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, in ihren Familien zu bleiben, anstatt sie
voneinander zu trennen. Dies erfordert passgenaue, mitunter auch ressourcenintensive ambulante
Hilfesettings. Es kann nicht das Ziel sein, stationäre Hilfen gänzlich zu vermeiden.
Die folgenden Grafiken bilden ab, wie viele Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren ambulante
beziehungsweise stationäre Hilfen zur Erziehung+ am 31.12. erhalten.
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/11
AMBULANTE HZE+-EMPFÄNGER AM 31.12. PRO 100 EW 0 BIS UNTER 21 JAHRE (KEZA 108)
Zeitreihe KeZa 108:
Hilfeempfänger in ambulanten Hilfen zur Erziehung+ am Stichtag 31.12.
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
2007
2008
2009
2010
2011
AC
2,29
2,67
2,77
3,10
3,16
BN
1,33
1,56
1,69
2,31
2,05
CAS
1,56
1,50
1,84
2,11
2,31
HER
1,29
1,47
1,61
2,24
2,38
KR
1,51
1,79
1,97
2,10
2,06
LS
1,44
1,73
1,94
1,94
1,92
MG
2,26
2,82
2,78
2,75
2,41
MH
2,22
2,16
2,06
1,43
1,17
NE
1,23
1,37
1,39
1,52
1,30
OB
1,85
2,38
2,20
2,28
2,05
RS
1,43
1,53
1,83
1,92
2,02
SG
2,16
1,95
1,80
2,03
2,42
MW
1,71
1,91
1,99
2,14
2,10
Aachen erhebt aus edv-technischen Gründen Hilfen, nicht Hilfeempfänger.
In der folgenden Grafik ist abgebildet, wie viele stationäre HzE+ pro Einwohner von 0 bis unter 21
Jahren gewährt wurden.
STATIONÄRE HZE+-EMPFÄNGER AM 31.12. PRO 100 EW 0 BIS UNTER 21 JAHRE (KEZA 112)
Zeitreihe KeZa 112:
Hilfeempfänger in stationären Hilfen zur Erziehung+ am Stichtag 31.12.
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
2,50
2,00
1,50
1,00
0,50
0,00
2007
2008
2009
2010
2011
AC
1,22
1,36
1,39
1,46
1,63
BN
0,93
1,00
1,04
1,06
1,13
CAS
1,15
1,36
1,46
1,41
1,35
HER
1,07
1,10
1,22
1,47
1,48
KR
1,06
1,08
1,27
1,33
1,44
LS
1,04
1,10
1,23
1,09
0,99
MG
1,48
1,61
1,86
1,90
1,91
MH
0,87
0,94
0,98
0,96
1,11
NE
0,81
0,78
0,76
0,84
0,89
OB
1,50
1,64
1,69
1,69
1,33
RS
1,13
1,16
1,21
1,36
1,47
SG
1,47
1,59
1,65
1,56
1,51
MW
1,14
1,23
1,31
1,34
1,35
Aachen erhebt aus edv-technischen Gründen Hilfen, nicht Hilfeempfänger.
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 5/11
3. Nettoausgaben für Hilfen zur Erziehung+
Die folgende Grafik bildet die Nettoausgaben für Hilfen zur Erziehung+ für Einwohner von 0 bis unter
21 Jahren von 2007 bis 2011 ab, die in den Städten aufgewandt wurden.
Folgende Faktoren fließen in diese Kennzahl ein:
Ausgaben für die Tätigkeit des ASD, inklusive Beratungsanteile im Vorfeld zur Klärung von HzE+
Ausgaben für die Tätigkeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH)
Ausgaben für die Durchführung von HzE+ mit PKD, aber ohne Adoption (intern und extern
operative Aufgabenwahrnehmung)
IST-Einnahmen
Gleich IST-Ausgaben = tatsächlich geflossene Mittel des Haushaltsjahres 2011
Ohne Beratungen nach §§ 16, 17, 18 SGB VIII
Ohne Ausgaben f. Kostenerstattungen n. § 89a–h SGB VIII
In die Ausgaben für die Tätigkeiten des ASD fließen die Personalkosten ein. Für die
Zeitreihenbetrachtung ist dabei wichtig, dass zum 01.11.2009 der neue Tarifvertrag für den Sozialund Erziehungsdienst in Kraft getreten ist.
Für das Jahr 2009 wurde bei der Berechnung der Personalkosten des ASD mit den Stichtagswerten
zum 31.10. gerechnet, da es zu Überleitungsproblemen kam. Dies ist aus Gründen der
Vergleichbarkeit der Kommunen untereinander hilfreich (vgl. auch: KZV-Bericht 2009).
Da es sich bei den Nettoausgaben pro Einwohner für die HzE+ um eine einwohnerbezogene Kennzahl
handelt, sind die entsprechenden Wirkungsmechanismen der Kennzahl zu berücksichtigen. Ein
Anstieg bei den Nettoausgaben pro Einwohner muss nicht zwingend auf eine Erhöhung der
Bruttoausgaben bzw. auf die Reduzierung der Einnahmen zurückzuführen sein, sondern kann auch im
Zusammenhang mit sinkenden Einwohnerzahlen stehen. In diesem Zusammenhang wird darauf
verwiesen, dass die absolute Zahl der unter 21-Jährigen in vielen Städten rückläufig ist, insbesondere,
wenn man die Einwohnerentwicklung der letzten fünf Jahre betrachtet (vgl. Kap. 2).
Abgebildet werden hier die Ist-Ausgaben, d.h. die tatsächlich im Berichtsjahr geflossenen Mittel.
Rechnungsabgrenzungen sind nicht berücksichtigt. Bei buchungstechnischen Verschiebungen
handelt es sich allerdings meist um unbedeutend kleine Abweichungen von ein bis zwei Prozent der
Gesamtausgaben, die darüber hinaus in den meisten Städten in der gleichen Größenordnung
auftreten. Weitere Besonderheiten in einem größeren Umfang, die sich durch buchungstechnische
Gegebenheiten ergeben, werden explizit für die jeweilige Stadt benannt.
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 6/11
NETTOAUSGABEN HZE+ GESAMT PRO EW 0 BIS UNTER 21 JAHRE (KEZA 64)
Zeitreihe KeZa 64:
Nettoausgaben HzE+ gesamt
in Euro pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
1.200
1.000
800
600
400
200
0
2007
2008
2009
2010
2011
AC
522
665
654
686
753
BN
520
536
584
650
650
CAS
429
470
506
586
641
HER
391
403
417
532
542
KR
503
574
634
686
786
LS
369
401
458
461
455
MG
644
736
859
905
954
MH
455
500
577
555
605
NE
351
404
399
441
466
OB
622
737
764
861
904
RS
422
476
551
626
623
SG
0
652
704
709
683
MW
475
546
592
642
672
2009: Stichtag für die Erhebung von Stellen (Umfänge) ist der 31.10.2009
3.1 Nettoausgaben pro Kind / Jugendlichen mit HzE+
Die folgende Grafik bildet die Nettoausgaben pro jungen Menschen mit HzE+ zum Stichtag ab. Die
Nettoausgaben werden entsprechend der Definition im vorhergehenden Abschnitt ermittelt.
Es werden die durchschnittlichen Ausgaben abgebildet, die für die unterstützenden Leistungen für
einen jungen Menschen aufgewandt werden. Dabei beziehen sich die Ausgaben eines gesamten
Jahres auf die Zahl der Leistungsberechtigten am Stichtag 31.12., die aber für den Verlauf der Hilfen
im gesamten Jahr valide sind.
Die Analyse dieser Kennzahl bietet – in der Zusammenschau mit anderen Kennziffern – erste
Hinweise auf einen effizienten Ressourceneinsatz.
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 7/11
NETTOAUSGABEN HZE+ GESAMT PRO HZE+-HE GESAMT IN EURO AM 31.12. (KEZA 70)
Zeitreihe KeZa 70:
Nettoausgaben HzE+ gesamt
pro HzE+-Hilfeempfänger am 31.12. in Euro
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
2007
AC
14.864
BN
22.981
CAS
15.784
HER
16.557
KR
19.602
LS
14.924
MG
17.198
MH
14.753
NE
17.225
OB
18.534
RS
16.493
SG
0
MW
17.174
2008
16.493
20.891
16.432
15.660
19.972
14.158
16.610
16.115
18.839
18.322
17.670
18.393
17.463
2009
15.715
21.336
15.315
14.749
19.554
14.444
18.524
18.980
18.617
19.652
18.083
20.422
17.949
2010
15.069
19.269
16.637
15.158
20.479
15.199
19.459
23.289
18.734
21.156
19.090
20.815
18.696
2011
15.736
20.436
17.496
14.910
23.378
15.596
22.072
26.605
21.285
24.965
17.839
18.325
19.887
SG: 2007 nicht ermittelbar
AC erhebt aus edv-technischen Gründen Hilfen, nicht Hilfeempfänger
2009: Stichtag für die Erhebung von Stellen (Umfänge) ist der 31.10.2009
3.2 Entwicklung der Ausgaben für Leistungen nach § 35a SGB VIII
Der Aufgabenbereich des § 35a SGB VIII ist zwar bezüglich der Falldichte und Bruttoausgaben im
Verhältnis zum Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung ein relativ kleines Tätigkeitsfeld für die
Jugendämter. Es unterliegt aber besonderen Entwicklungen und ist – auch in Abgrenzung zu anderen
Institutionen – steuerungsrelevant. Daher befindet es sich kontinuierlich im Fokus des
Benchmarkingkreises (zu den Besonderheiten der Hilfen nach § 35a SGB VIII vgl. ausführlich den
Benchmarking-Bericht HzE+ NRW, 2008).
Die folgenden Grafiken bilden die Relation der Bruttoausgaben nach § 35a SGB VIII zu den
Bruttoausgaben für Hilfen zur Erziehung+ pro Einwohner unter 21 Jahren sowie die Entwicklung der
Bruttoausgaben für Hilfen nach § 35a SGB VIII über fünf Jahre ab.
Die Nettoausgaben können hier nicht abgebildet werden, da der Ausgabenbestandteil für die
Leistungen nach § 35a SGB VIII insbesondere für die jungen Volljährigen in Verbindung mit § 41
SGB VIII nicht netto ausgewiesen werden kann. In den Bruttoausgaben HzE+ gesamt sind dagegen
auch die Ausgaben für Hilfen nach § 35a SGB VIII enthalten.
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 8/11
BRUTTOAUSGABEN HZE+ GESAMT PRO EINWOHNER 0 BIS U. 21 JAHRE IN EURO AM 31.12. (KEZA 75)
KeZa 75:
Bruttoausgaben HzE+ gesamt
(inkl. der Darstellung der Ausgaben für Maßnahmen nach § 35a)
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (31.12.) in Euro
Bruttoausgaben HzE+ nach § 35a pro EW u. 21 am 31.12. 2011
Bruttoausgaben HzE+ ohne Ausgaben nach § 35a pro EW u. 21 am 31.12. 2011
Summe Bruttoausgaben HzE+ gesamt inkl. Maßnahmen nach § 35a pro EW u. 21 am 31.12. 2011
1.200
1.005
1.000
935
69
190
600
67
824
799
800
48
677
667
64
60
655
626
595
66
73
487
721
707
76
71
52
493
32
50
400
609
613
608
528
776
456
BN
CAS
HER
KR
LS
936
553
443
868
603
645
637
MH
NE
OB
RS
SG
MW
200
0
AC
MG
BRUTTOAUSGABEN HZE+ NACH § 35A SGB VIII PRO EINWOHNER 0 BIS U. 21 JAHRE IN EURO AM 31.12.
(KEZA 75)
Zeitreihe KeZa 75.2:
Bruttoausgaben nach § 35a SGB VIII
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre am 31.12. in Euro
200
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
2007
2008
2009
2010
2011
AC
118
141
143
182
190
BN
33
39
46
66
64
CAS
45
42
33
48
60
HER
37
48
57
54
66
KR
22
28
30
32
48
LS
22
23
33
38
32
MG
12
26
26
60
69
MH
81
103
98
82
73
NE
12
19
33
40
50
OB
23
29
40
52
67
RS
36
44
42
49
52
SG
16
24
38
66
76
MW
38
47
52
64
71
2009: Stichtag für die Erhebung von Stellen (Umfänge) ist der 31.10.2009
Die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung einschließlich der Ausgaben für die Hilfen nach § 35a SGB VIII
sind im Vergleich zum Vorjahr weiterhin gestiegen. Der prozentuale Anstieg der Ausgaben nach § 35a
SGB VIII liegt jedoch deutlich höher als jener der Hilfen zur Erziehung+, was die besondere Bedeutung
des Themas für die Jugendhilfe unterstreicht.
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 9/11
4. Erkenntnisse für Aachen
Die Ergebnisse des Vergleichkreises bilden die Ansätze der einzelnen Jugendämter in statistischen
Größen ab und schaffen hiermit gleichzeitig Möglichkeiten, das eigene Steuerungsverhalten zu
bewerten.
4.1 Fallzahlen
Die Fallzahlen sind ein Spiegelbild des in Aachen für richtig erachteten und umgesetzten
Grundsatzes, sehr früh und ambulant mit Hilfsangeboten in die Familien zu gehen, um
schwerwiegendere und kostenintensivere stationäre Maßnahmen zu vermeiden (ambulant vor
stationär).
Dies wird deutlich an den höchsten Gesamtfallzahlen im Vergleichskreis und dem höchsten Wert der
ambulanten Hilfen.
Der ebenfalls relativ hohe Wert im Bereich der stationären Hilfen ist mit einem zwischenzeitlich
enormen nicht steuerbaren Anteil an stationären Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu
erklären.
4.2 Kosten
Blickt man gleichzeitig auf die Ergebnisse der Ausgaben wird deutlich, dass trotz des höchsten
Gesamtfallaufkommens die Gesamtkosten durchaus vergleichbar sind mit den in der Einwohnerzahl
entsprechenden Städten des Vergleichrings. Hierbei ist von hoher Bedeutung, dass diese ähnliche /
vergleichbare Lebensbedingungen aufweisen.
Bedingt durch die Grenzlage - hier ist Aachen im Rahmen des Vergleichsringes einzigartig - und den
daraus resultierenden minderjährigen Flüchtlingen sind die Kosten entsprechend der Fallzahlen im
stationären Bereich relativ hoch.
Die Kosten pro Hilfefall jedoch liegen für Aachen sogar extrem niedrig.
Dieses ist sicherlich auch ein Ergebnis des sehr breit gefächerten und früh greifenden Angebote an
ambulanten Hilfen.
4.3 Eingliederungshilfe
Weitere wichtige Erkenntnis ergibt sich aus den Zahlen für Hilfen nach § 35a SGB VIII.
Die stationären Eingliederungshilfen sind sehr kostenintensiv und nehmen trotz der relativ geringen
Anzahl an den Gesamthilfen einen großen Teil des Ausgabevolumens ein.
Hier bietet sich für Aachen ein differenziertes Bild in der Darstellung, da Aachen als einziger
Teilnehmer des Benchmarkkreises seit einigen Jahren eine Spezialisierung für den Bereich der
Eingliederungshilfen vorgenommen hat.
Die Steuerungsproblematik für diesen Bereich, die sich aus der Gründung der Städteregion und der
restriktiven Haltung des Landessozialamtes bei der Übernahme von Eingliederungshilfen an junge
Volljährige ergibt, schlägt sich sicherlich auch in den Zahlen für diesen Bereich nieder.
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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5. Fazit
Das Ergebnis des Vergleichkreises macht sehr anschaulich deutlich, dass die Anzahl der in der
Jugendhilfe erbrachten Hilfen nicht der einzige Indikator für ein hohes Ausgabevolumen ist.
Mit den in Aachen verfolgten pädagogischen Grundsätzen wird erreicht, dass ein relativ großer
„Kundenkreis“ mit einem durchaus „konkurrenzfähigen“ Finanzvolumen erreicht wird.
Vorlage FB 51/0211/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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