Daten
Kommune
Aachen
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103912.pdf
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830 kB
Erstellt
15.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0208/WP16
öffentlich
15.10.2012
45/300
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB
VIII
Hier: Donum Vitae – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen
Land e.V.
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.11.2012
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Anerkennung des Vereins DONUM VITAE – Regionalverband Aachen-Stadt und
Aachen-Land e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII.
Vorlage FB 51/0208/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 51/0208/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Ausgangslage
Der Verein DONUM VITAE – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e.V. mit Sitz in
Aachen beantragt mit Schreiben vom 20.08.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
gem. § 75 SGBVIII.
Der Verein besteht seit dem 04.10.2000.
Der Verein berät Schwangere und ihre Familien in umfassender Weise. Die Beratung schließt auch
die von der Bezirksregierung Köln anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung im Sinne des
geltenden Gesetzes ein.
Diese Beratung richtet sich auch an Minderjährige und junge Volljährige, es werden
Jugendberatungsstunden, Telefon- und E-Mailberatungen angeboten.
Für junge Frauen wird ein Geburtsvorbereitungskurs angeboten, nach der Geburt können sie an der
Gruppe für junge Mütter teilnehmen. In beiden Gruppenangeboten werden im kleinen Rahmen
speziell die Probleme von minderjährigen und jungen Schwangeren aufgegriffen und entsprechende
Hilfestellung gegeben.
DONUM VITAE fördert darüber hinaus die Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen der
freien Jugendhilfe. Die sexualpädagogische Arbeit mit Heranwachsenden im Rahmen der
Einzelfallhilfe und der Gruppenarbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen sind Bestandteil des
Beratungskonzepts.
DONUM VITAE führte allein im Jahr 2011 an Schulen und bei Jugendgruppen 63 sexualpädagogische
Präventionsveranstaltungen durch, an denen insgesamt 813 Mädchen und Jungen von 10 bis 16
Jahren teilnahmen.
Als Kooperationspartner ist der Verein im Netzwerk Frühe Hilfen im Sinne des
Bundeskinderschutzgesetzes aktiv.
Stellungnahme:
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGBVIII, der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994, und der Entscheidung des
Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Vorlage FB 51/0208/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/4
Demnach ist die Anerkennung des Vereins DONUM VITAE – Regionalverband Aachen Stadt und
Aachen Land e.V. auszusprechen.
Anlage/n:
-
Antrag
-
Vereinssatzung
-
Kriterienkatalog
Vorlage FB 51/0208/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/4
Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien
• nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach 75 SGB 75 der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und
• der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994
Profil des Trägers
Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe muss aber sowohl
Der Träger bietet Leistungen gem. §11 SGBVIII an und trägt damit unmittelbar
zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei.
DONUM VITAE – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e. V.
Franzstraße 109
52064 Aachen
Die Tätigkeit der als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung, die
Veranstaltungen und den vorliegenden Jahresbericht deutlich.
Zu den Schwerpunkten der geleisteten Jugendarbeit gehören:
•
•
nach der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit
als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
1. außerschulische Jugendbildung mit gesundheitlicher und sozialer
Bildung
2. familienbezogenen Jugendarbeit
3. Jugendberatung
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts Liegt vor
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.
Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen
Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls
folgende Kriterien herangezogen werden:
• Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,
1.
Sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen
in Schulklassen und Jugendgruppen:
- 63 Veranstaltungen mit einer Gesamtteilnehmerzahl von 813 für
Mädchen und Jungen im Alter von 10 bis 16 Jahre
2.
Einzelberatung:
- Allg. Schwangerenberatung : 8 junge Frauen im Alter von 14-17 Jahren
- Schwangerschaftskonfliktberatung : 12 junge Frauen im Alter von 14-17
3.
Gruppenarbeit für junge Mütter:
- Geburtsvorbereitungskurse: 12 Kurse mit insgesamt 33 Teilnehmerinnen im
Alter von 14 - 24 Jahren
- Gruppe junger Mütter: 5 Kurse mit insgesamt 16 Teilnehmerinnen
•
Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,
s.o.
2
•
•
•
Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen,
Die Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben erfolgt durch vier angestellte
Mitarbeiterinnen und zwei Honorarkräfte. Die Arbeitszeiten der angestellten
Mitarbeiterinnen liegen zwischen 50 und 66,6%
Qualifikationen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:
• Dipl.-Sozialpädagogin, systemische
Familientherapeutin, Trauerberaterin
• Dipl. Sozialpädagogin, Ehe-, Familien- und
Lebensberaterin
• Dipl.-Sozialpädagogin, Gestalttherapeutin
• Dipl.-Sozialarbeiterin/-pädagogin, NLP-Master und Coach
• Dipl.-Sozialpädagoge
• Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge
Der Träger arbeitet intensiv bei „ Frühe Hilfen“ mit, ein Netzwerk von Institutionen
des Sozial – und Gesundheitswesens, das jungen Familien Unterstützung für die
Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes anbietet.
Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und
anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe,
Die Arbeit des Trägers wird vom Landschaftsverband Rheinland für die
Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens bezuschusst.
Der Träger ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Solidität der rechtlichen,
organisatorischen und finanziellen Verhältnisse ist gesichert. Der Kassenbericht
2011 liegt vor.
Solidität der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Verhältnisse
Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst DONUM VITAE – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e. V. ist seit
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr fast 12 Jahren im Bereich der Jugendhilfe in Aachen tätig, so dass eine sichere
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist
Beurteilung möglich ist.
Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann
DONUM VITAE - Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e. V. ist als
Träger im Sinne eines umfassenden Jugendhilfeauftrages tätig.
Der Träger arbeitet mit einer Vielzahl von Institutionen über Arbeitskreise,
Netzwerke und Ausschüssen zusammen.
3
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1
Nr. 4 SGB VIII)
Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
DONUM VITAE - Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e. V. erfüllt
laut Satzung und Tätigkeitsbericht als Träger Aufgaben der Jugendhilfe im
Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrags.
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
•
den vollständigen satzungsmäßigen Namen;
DONUM VITAE - Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e.V.
•
die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);
•
eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der
Organisationsform;
Franzstraße 109
52064 Aachen
Tel.: (0241) 4009977
1. Aufgaben:
• Sexualpädagogik
• Schwangerschaftskonfliktberatung
• Sexualpädagogische Gruppenveranstaltungen
• Sexualpädagogik für angehende Erzieherinnen/Erzieher
• Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen der freien
Jugendhilfe Æ sexualpädagogische Arbeit mit heranwachsenden
Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie deren
Einzelberatung
2. Angebote:
2.1 Einzelberatung
• Allgemeine Schwangerschaftsberatung
• Schwangerschaftskonfliktberatung
• Jugendsprechstunde
• Telefon und E-Mailberatung
• Telefonberatung
4
2.2. Gruppenangebote:
• Geburtsvorbereitung für junge Mütter
• Gruppe junger Mütter
• Sexualpädagogische Unterrichtseinheiten und Workshops
• Projektveranstaltungen
•
3. Ziele:
• Informationsvermittlung
• Auseinandersetzung mit Werten
• Körperwahrnehmung
• Sensibilisierung für sich und andere
• Eigenverantwortlicher Umgang mit Sexualität
• Handlungsfähigkeit
•
Frau Birgitta Clingen (25.02.1953)
pharm.-techn. Assistentin
Quellenweg 95
52074 Aachen
Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;
Frau Ursula Schellen (21.08.1956)
Hausfrau
Buschweide 14
52146 Würselen
Herr Ulrich Schwering (26.06.1962)
Betriebsorganisator,
Schleebachstraße 24
52159 Roetgen
Frau Prof. Dr. Marianne Genenger-Stricker (28.02.1957)
Professorin Fachhochschule,
Am Haarberg 32
52080 Aachen
5
•
Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;
Herr Franz-Peter Eicke (12.09.1958)
Dipl.-Sozialpädagoge/Dozent Fachhochschule,
Nordstraße 107
52146 Würselen
217
•
Höhe des monatlichen Beitrages;
2,58 € monatlich/ 31€ jährlich bei Einzelmitgliedern
•
Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
04.10.2000
Dem Antrag soll beigefügt werden:
liegt bei
•
die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;
•
Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der
AO;
liegt vor
•
ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;
liegt vor
•
ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; s. Internetauftritt
•
bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger,
liegt vor
•
die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen
vorzulegen;
nicht relevant
•
bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband
angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift
Liegt vor
6
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