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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103912.pdf
Größe
830 kB
Erstellt
15.10.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:51

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0208/WP16 öffentlich 15.10.2012 45/300 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII Hier: Donum Vitae – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e.V. Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.11.2012 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins DONUM VITAE – Regionalverband Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII. Vorlage FB 51/0208/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Keine Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 51/0208/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: Ausgangslage Der Verein DONUM VITAE – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 20.08.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGBVIII. Der Verein besteht seit dem 04.10.2000. Der Verein berät Schwangere und ihre Familien in umfassender Weise. Die Beratung schließt auch die von der Bezirksregierung Köln anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung im Sinne des geltenden Gesetzes ein. Diese Beratung richtet sich auch an Minderjährige und junge Volljährige, es werden Jugendberatungsstunden, Telefon- und E-Mailberatungen angeboten. Für junge Frauen wird ein Geburtsvorbereitungskurs angeboten, nach der Geburt können sie an der Gruppe für junge Mütter teilnehmen. In beiden Gruppenangeboten werden im kleinen Rahmen speziell die Probleme von minderjährigen und jungen Schwangeren aufgegriffen und entsprechende Hilfestellung gegeben. DONUM VITAE fördert darüber hinaus die Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen der freien Jugendhilfe. Die sexualpädagogische Arbeit mit Heranwachsenden im Rahmen der Einzelfallhilfe und der Gruppenarbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen sind Bestandteil des Beratungskonzepts. DONUM VITAE führte allein im Jahr 2011 an Schulen und bei Jugendgruppen 63 sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen durch, an denen insgesamt 813 Mädchen und Jungen von 10 bis 16 Jahren teilnahmen. Als Kooperationspartner ist der Verein im Netzwerk Frühe Hilfen im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes aktiv. Stellungnahme: Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGBVIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994, und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Vorlage FB 51/0208/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/4 Demnach ist die Anerkennung des Vereins DONUM VITAE – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e.V. auszusprechen. Anlage/n: - Antrag - Vereinssatzung - Kriterienkatalog Vorlage FB 51/0208/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/4 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien • nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach 75 SGB 75 der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und • der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Profil des Trägers Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl Der Träger bietet Leistungen gem. §11 SGBVIII an und trägt damit unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei. DONUM VITAE – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e. V. Franzstraße 109 52064 Aachen Die Tätigkeit der als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung, die Veranstaltungen und den vorliegenden Jahresbericht deutlich. Zu den Schwerpunkten der geleisteten Jugendarbeit gehören: • • nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. 1. außerschulische Jugendbildung mit gesundheitlicher und sozialer Bildung 2. familienbezogenen Jugendarbeit 3. Jugendberatung Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts Liegt vor verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden: • Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, 1. Sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen in Schulklassen und Jugendgruppen: - 63 Veranstaltungen mit einer Gesamtteilnehmerzahl von 813 für Mädchen und Jungen im Alter von 10 bis 16 Jahre 2. Einzelberatung: - Allg. Schwangerenberatung : 8 junge Frauen im Alter von 14-17 Jahren - Schwangerschaftskonfliktberatung : 12 junge Frauen im Alter von 14-17 3. Gruppenarbeit für junge Mütter: - Geburtsvorbereitungskurse: 12 Kurse mit insgesamt 33 Teilnehmerinnen im Alter von 14 - 24 Jahren - Gruppe junger Mütter: 5 Kurse mit insgesamt 16 Teilnehmerinnen • Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, s.o. 2 • • • Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Die Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben erfolgt durch vier angestellte Mitarbeiterinnen und zwei Honorarkräfte. Die Arbeitszeiten der angestellten Mitarbeiterinnen liegen zwischen 50 und 66,6% Qualifikationen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: • Dipl.-Sozialpädagogin, systemische Familientherapeutin, Trauerberaterin • Dipl. Sozialpädagogin, Ehe-, Familien- und Lebensberaterin • Dipl.-Sozialpädagogin, Gestalttherapeutin • Dipl.-Sozialarbeiterin/-pädagogin, NLP-Master und Coach • Dipl.-Sozialpädagoge • Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge Der Träger arbeitet intensiv bei „ Frühe Hilfen“ mit, ein Netzwerk von Institutionen des Sozial – und Gesundheitswesens, das jungen Familien Unterstützung für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes anbietet. Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Die Arbeit des Trägers wird vom Landschaftsverband Rheinland für die Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens bezuschusst. Der Träger ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse ist gesichert. Der Kassenbericht 2011 liegt vor. Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst DONUM VITAE – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e. V. ist seit möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr fast 12 Jahren im Bereich der Jugendhilfe in Aachen tätig, so dass eine sichere als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist Beurteilung möglich ist. Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann DONUM VITAE - Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e. V. ist als Träger im Sinne eines umfassenden Jugendhilfeauftrages tätig. Der Träger arbeitet mit einer Vielzahl von Institutionen über Arbeitskreise, Netzwerke und Ausschüssen zusammen. 3 Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. DONUM VITAE - Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e. V. erfüllt laut Satzung und Tätigkeitsbericht als Träger Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrags. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: • den vollständigen satzungsmäßigen Namen; DONUM VITAE - Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e.V. • die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle); • eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; Franzstraße 109 52064 Aachen Tel.: (0241) 4009977 1. Aufgaben: • Sexualpädagogik • Schwangerschaftskonfliktberatung • Sexualpädagogische Gruppenveranstaltungen • Sexualpädagogik für angehende Erzieherinnen/Erzieher • Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen der freien Jugendhilfe Æ sexualpädagogische Arbeit mit heranwachsenden Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie deren Einzelberatung 2. Angebote: 2.1 Einzelberatung • Allgemeine Schwangerschaftsberatung • Schwangerschaftskonfliktberatung • Jugendsprechstunde • Telefon und E-Mailberatung • Telefonberatung 4 2.2. Gruppenangebote: • Geburtsvorbereitung für junge Mütter • Gruppe junger Mütter • Sexualpädagogische Unterrichtseinheiten und Workshops • Projektveranstaltungen • 3. Ziele: • Informationsvermittlung • Auseinandersetzung mit Werten • Körperwahrnehmung • Sensibilisierung für sich und andere • Eigenverantwortlicher Umgang mit Sexualität • Handlungsfähigkeit • Frau Birgitta Clingen (25.02.1953) pharm.-techn. Assistentin Quellenweg 95 52074 Aachen Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; Frau Ursula Schellen (21.08.1956) Hausfrau Buschweide 14 52146 Würselen Herr Ulrich Schwering (26.06.1962) Betriebsorganisator, Schleebachstraße 24 52159 Roetgen Frau Prof. Dr. Marianne Genenger-Stricker (28.02.1957) Professorin Fachhochschule, Am Haarberg 32 52080 Aachen 5 • Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; Herr Franz-Peter Eicke (12.09.1958) Dipl.-Sozialpädagoge/Dozent Fachhochschule, Nordstraße 107 52146 Würselen 217 • Höhe des monatlichen Beitrages; 2,58 € monatlich/ 31€ jährlich bei Einzelmitgliedern • Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe 04.10.2000 Dem Antrag soll beigefügt werden: liegt bei • die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation; • Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; liegt vor • ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung; liegt vor • ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; s. Internetauftritt • bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, liegt vor • die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen; nicht relevant • bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift Liegt vor 6 7